Hintergrund der Erfindung
Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Pumpe mit
einem Pumpengehäuse aus Metallblech und insbesondere auf
eine Seitenströmungspumpe bzw. voll-umfangsmäßige
Strömungspumpe mit einem Pumpengehäuse, das aus einem
Metallblech hergestellt ist, wie beispielsweise aus einer
Platte aus rostfreiem Stahl, und durch Preßbearbeitung
ausgeformt wurde.
Beschreibung des Standes der Technik
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Bisher war es üblich, Stahlblech, wie beispielsweise
rostfreien Stahl, gemäß einem Tiefziehverfahren zu einem
Pumpengehäuse zu pressen. Das Pumpengehäuse besitzt an
seinem offenen Ende einen Gehäuseflansch, der sich radial
nach außen erstreckt und durch die Preßbearbeitung
integral ausgebildet wird. Der Gehäuseflansch besitzt eine
Vielzahl von Bolzenlöchern und wird unter Verwendung von
durch die Bolzenlöcher hindurchgehenden Bolzen an einem
Halteglied befestigt, wie beispielsweise einem Bügel, um
dadurch das Pumpengehäuse zu halten. Der gepreßte
Gehäuseflansch muß mechanische Festigkeitsanforderungen
erfüllen zum Aushalten eines in dem Pumpengehäuse
auftretenden Innendrucks und muß auch
Starrheitsanforderungen erfüllen, um eine Dichtoberfläche stabil zu halten.
Bei herkömmlichen gepreßten Pumpengehäusen besitzt der
Gehäuseflansch die gleiche Dicke wie der
Pumpengehäusekörper.
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Da das gepreßte Pumpengehäuse eine relativ flexible
Struktur besitzt, ist es jedoch unmöglich, daß der
Gehäuseflansch selbst sowohl die mechanischen
Festigkeitsanforderungen als auch die Starrheitsanforderungen
erfüllt. Um ein gewünschtes Starrheitsniveau des
Gehäuse
flansches zu erreichen, haben herkömmliche gepreßte
Pumpengehäuse ein Stahlblech verwendet, dessen Dicke
größer war als die Dicke, die erforderlich war, um einem
darin auftretenden Innendruck zu widerstehen, oder es
wurde ein zylindrischer Verstärkungsteil verwendet, der
von der Außenumfangskante des Gehäuseflansches umgefaltet
wurde und sich axial erstreckt zum Verstärken des
Gehäuseflansches, oder es wurde ein Verstärkungsglied
verwendet, das eine komplizierte Form besaß und aus dem
gleichen Material bestand wie der Pumpengehäusekörper.
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Wie oben beschrieben wurde, wurde die Starrheit des
Gehäuseflansches erhöht durch Verwendung von entweder einem
Stahlblech, dessen Dicke größer war als die Dicke, die
erforderlich war, um einem in dem Pumpengehäuse
auftretenden Innendruck zu widerstehen, oder von einem
Verstärkungsteil an der Außenumfangskante des Gehäuseflansches.
Das Stahlblech mit erhöhter Dicke ist jedoch schwer in
die Form zu pressen.
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Andererseits führt die Verwendung eines
Verstärkungsgliedes mit komplizierter Form zu einer Erhöhung der
Herstellungskosten des Pumpengehäuses.
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DE-A-35 17 828 offenbart eine Pumpe gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Zusammenfassung der Erfindung
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Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine
Pumpe vorzusehen mit einem Pumpengehäuse aus Metallblech,
das einen Anschluß bzw. eine Düse und einen Flansch
aufweist, wobei der Zusammenbau von Düse und Flansch
erleichtert wird. Dieses Ziel wird erreicht furch eine
Pumpe gemäß Anspruch 1. Bevorzugte Ausführungsbeispiele
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die obigen und weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden
Beschreibung deutlich in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen, die bevorzugte Ausführungsbeispiele der
vorliegenden Erfindung anhand von Beispielen darstellen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Fig. 1 ist eine Querschnittsansicht einer
Seitenströmungspumpe mit einem Pumpengehäuse aus
Metallblech gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 2 ist eine vergrößerte detaillierte
Querschnittsansicht eines in Fig. 1 gezeigten
Pumpengehäuses;
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Fig. 3(a) ist eine Querschnittsansicht eines Flansches,
der auf einem in Fig. 1 gezeigten, äußeren
Zylinder vorgesehen ist;
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Fig. 3(b) ist eine Seitenansicht des auf dem in Fig. 1
gezeigten, äußeren Zylinder vorgesehenen
Flansches;
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Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht eines
Pumpengehäuses mit einem Mechanismus zum Verhindern,
daß sich das Gehäuse dreht, und zwar gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung;
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Fig. 5 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie
V-V von Fig. 4;
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Fig. 6 ist eine Querschnittsansicht eines
Pumpengehäuses mit einem Mechanismus zum Verhindern,
daß sich das Pumpengehäuse dreht, und zwar gemäß
einem modifizierten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
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Fig. 7 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie
VII-VII von Fig. 6;
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Fig. 8 ist eine Querschnittsansicht eines
Pumpengehäuses mit einem Anschlußkasten gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung;
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Fig. 9 ist eine Querschnittsansicht eines
Pumpengehäuses mit einem Ansaugflansch gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung;
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Fig. 10 ist eine Querschnittsansicht eines
Pumpengehäuses mit einem Ansaugflansch gemäß einem
modifizierten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
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Fig. 11 ist eine Seitenansicht des in Fig. 10 gezeigten
Ansaugflansches;
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Fig. 12 ist eine Vorderansicht einer Seitenströmungs-
Inline-Pumpe mit einem Schenkel gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung;
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Fig. 13 ist eine Querschnittsansicht der in Fig. 12
gezeigten Seitenströmungs-Inline-Pumpe; und
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Fig. 14 ist eine Vorderansicht einer Seitenströmungs-
Inline-Pumpe mit einem Schenkel gemäß einem
modifizierten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung.
Genaue Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Ein erstes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
wird im weiteren mit Bezug auf die Fig. 1 bis 3
beschrieben.
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Fig. 1 zeigt im Querschnitt eine Seitenströmungs-Inline-
Pumpe mit einem Pumpengehäuse aus Metallblech gemäß einem
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Wie in
Fig. 1 gezeigt ist, weist die Seitenströmungs-Inline-
Pumpe allgemein ein ansaugseitiges Gehäuse 1, ein
auslaß
seitiges Gehäuse 5 und einen äußeren Zylinder 9 auf,
welcher das ansaugseitige Gehäuse 1 und das auslaßseitige
Gehäuse 5 miteinander verbindet. Das ansaugseitige
Gehäuse 1, das auslaßseitige Gehäuse 5 und der äußere Zylinder
9 besitzen die Form von gepreßten Flächenelementen oder
Blechen, wie beispielsweise aus rostfreiem Stahl. Das
ansaugseitige Gehäuse 1, das auslaßseitige Gehäuse 5 und
der äußere Zylinder 9 besitzen jeweilige Flansche 1a, 5a,
9a, 9b, die sich von deren offenen Enden aus radial nach
außen erstrecken. Die benachbarten Flansche 1a, 9a des
ansaugseitigen Gehäuses 1 und des äußeren Zylinders 9
sind durch Beschläge oder Flansche 20A, 20B in Form von
Gußteilen, wie beispielsweise Eisengußteilen, aneinander
geklemmt und sicher aneinander befestigt durch Bolzen
bzw. Schrauben 37a und Muttern 37b, welche die Beschläge
20A, 20B miteinander verbinden. Eine elastische Dichtung
8 aus Gummi oder ähnlichem ist zwischen den Flanschen 1a,
9a angeordnet. In ähnlicher Weise sind die benachbarten
Flansche 5a, 9b des auslaßseitigen Gehäuses 5 und des
äußeren Zylinders 9 durch die Beschläge bzw. Flansche
21A, 21B in Form von Gußteilen, wie beispielsweise
Eisengußteilen, aneinander geklemmt und sicher aneinander
befestigt durch Bolzen bzw. Schrauben 37a, und Muttern
37b, die die Beschläge 21A, 21B miteinander verbinden.
Eine elastische Dichtung 8 aus Gummi oder ähnlichem ist
zwischen den Flanschen 5a, 9b angeordnet. Das
ansaugseitige Gehäuse 1, das auslaßseitige Gehäuse 5 und der
äußere Zylinder 9 dienen zusammen als ein Pumpengehäuse
aus Metallblech, das einen gekapselten Motor 22 aufnimmt.
Die auf den ansaug- und auslaßseitigen Gehäusen
vorgesehenen Beschläge 20A und 21A sind aus einem integralen
oder einstückigen Glied aufgebaut. Die Beschläge 20A, 21A
besitzen eine Ausnehmung 20a bzw. 21a, in der die
Flansche 1a, 9a; 5a, 9b aufgenommen sind. Wenn die Beschläge
20A, 20B und 21A, 21B aneinander befestigt sind, stehen
die Oberflächen 20f, 21f davon in Kontakt miteinander.
Somit wird der Eingriff der elastischen Dichtung 8 auf
einem konstanten Niveau aufrechterhalten in
Zusammenwirkung mit den Ausnehmungen 20a, 21a. Ferner ist der
Beschlag 20A über das ansaugseitige Gehäuse 1 durch eine
feste Passung gepaßt, so daß sich der Beschlag 20A nicht
leicht von dem ansaugsseitigen Gehäuse 1 löst. In
ähnlicher Weise ist der Beschlag 21A über das auslaßseitige
Gehäuse 5 durch eine feste Passung gepaßt, so daß sich
der Beschlag 21A nicht leicht von dem auslaßseitigen
Gehäuse 5 löst.
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Jeder der Beschläge 20B, 21B besteht aus zwei trennbaren
Beschlag- oder Flanschgliedern, wie es in Fig. 3(a) und
3(b) gezeigt ist. Die Beschläge 2oß, 21B sind integral
zusammengebaut, wenn sie die Flansche 1a, 9a; 5a, 9b
klemmen.
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Das ansaugseitige Gehäuse 1 weist einen im wesentlichen
zylindrischen, becherförmigen Körper 2 und eine
ringförmige Ansaugöffnung bzw. -düse oder -stutzen 3 auf,
die bzw. der sich von dem zylindrischen, becherförmigen
Körper 2 axial in einem Ansaugbereich erstreckt. In
ähnlicher Weise weist das auslaßseitige Gehäuse 5 einen
im wesentlichen zylindrischen, becherförmigen Körper 6
und eine ringförmige Auslaßöffnung bzw. -düse oder
-stutzen 7 auf, die bzw. der sich von dem zylindrischen,
becherförmigen Körper 6 axial in einem Auslaßbereich
erstreckt. Der Ansaugstutzen 3 und der Auslaßstutzen 7
definieren jeweils Ansaug- und Auslaßöffnungen bzw.
-anschlüsse, die axial in einer Linie miteinander
angeordnet sind.
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Die Seitenströmungs-Inline-Pumpe besitzt auch ein inneres
Gehäuse 10, das radial innen bezüglich des ansaugseitigen
Gehäuses 1 angeordnet ist. Das innere Gehäuse 10 weist im
Ansaugbereich eine Unterteilungsplatte 11 aus Metallblech
und eine Führungseinrichtung 12 auf, die mit der
Unterteilungsplatte 11 verbunden ist und als Führungsschaufeln
oder Volute dienen. Die Führungseinrichtung 12 ist über
einen Motorrahmen 23 des gekapselten Motors 22 gepaßt,
und zwar als Muffenverbindung. Der Motorrahmen 23 des
gekapselten Motors 22 besitzt eine sehr starre Struktur,
die aus einem Blech gepreßt ist, und die
Führungseinrichtung 12 wird auf dem Motorrahmen 23 des gekapselten
Motors 22 getragen. Infolgedessen wird das innere Gehäuse
10 durch den sehr starren Motorrahmen 23 des gekapselten
Motors 22 getragen. Eine elastische Dichtung 14 ist
zwischen dem inneren Gehäuse 10 und dem ansaugseitigen
Gehäuse 1 angeordnet, um eine Ansaugseite
(Niedrigdruckseite) in der Pumpe von einer Auslaßseite
(Hochdruckseite) in der Pumpe abzudichten.
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Die Seitenströmungs-Inline-Pumpe weist auch einen
Impeller bzw. ein Laufrad 15 auf, der bzw. das in dem
inneren Gehäuse 10 drehbar angeordnet ist. Der Impeller
15 ist mit einem freien axialen Ende einer mit dem
gekapselten Motor 22 gekoppelten Hauptwelle 16 gekoppelt
und von diesem getragen. Ein Auskleidungsring 19 ist von
der Unterteilungsplatte 11 des inneren Gehäuses 10
getragen, wobei ein geringer Freiraum zwischen dem
Auskleidungsring 19 und einem ansaugseitigen axialen Ende
15a des Impellers 15 definiert ist.
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Ansaug- und Auslaßflansche 31, 32 sind jeweils an dem
Ansaugstutzen 3 bzw. dem Auslaßstutzen 7 befestigt. Der
Ansaugstutzen 3 und der Auslaßstutzen 7 bestehen aus dem
gleichen Material, wie das Pumpengehäuse, beispielsweise
aus rostfreiem Stahl, und besitzen eine
Außengewindeoberfläche 3c, 7c und eine vordere Endoberfläche 3s, 7s, die
als eine Dichtoberfläche zum Zusammenpassen mit einem
(nicht gezeigten) weiteren Flansch dient, welcher mit dem
Ansaug- oder Auslaßflansch gekoppelt wird. Die Ansaug-
und Auslaßflansche 31, 32 bestehen aus einem Material,
wie beispielsweise Gußeisen (FC) oder ähnlichem, das
unterschiedlich ist von dem Material des Pumpengehäuses,
und besitzen Innengewindeoberflächen 31a bzw. 32a. Somit
werden die Ansaug- und Auslaßflansche 31, 32 an den
Ansaug- und Auslaßstutzen 3 bzw. 7 durch Gewindeeingriff
befestigt.
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In Fig. 2 weist der Beschlag 20A (oder 21A) ein
integrales oder einstückiges Glied auf. In dem Fall, in dem der
Innendurchmesser DA des Beschlags 20A (oder 21A) kleiner
ist als der Außendurchmesser DB des Ansaugflansch 31
(oder Auslaßflansches 32), kann der Beschlag 20A (oder
21A) nicht von dem Pumpengehäuse gelöst werden wegen des
Vorhandenseins des Ansaugflanschs 31 (oder des
Auslaßschlanschs 32). Daher wird der Ansaugflansch 31 (oder
Auslaßflansch 32) zuerst von dem Ansaugstutzen 3 (oder
dem Auslaßstutzen 7) gelöst, dann wird der Beschlag 20A
(oder 21A) von dem ansaugseitigen Gehäuse 1 (oder dem
auslaßseitigen Gehäuse 5) gelöst. Beim Zusammenbau wird
der Beschlag 20A (oder 21A) an dem ansaugseitigen Gehäuse
1 (oder dem auslaßseitigen Gehäuse 5) befestigt, dann
wird der Ansaugflansch 31 (oder der Auslaßflansch 32) an
dem Ansaugstutzen 3 (oder dem Auslaßstutzen 7) befestigt.
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Der Motorrahmen 23 des gekapselten Motors 22 weist eine
zylindrische Rahmenaußentrommel 24 und
Rahmenseitenplatten 25, 26 auf, die auf beiden Seiten der
Rahmenaußentrommel 24 vorgesehen sind. Die Rahmenaußentrommel 24
besitzt eine Vielzahl von Rippen 24a, die von einer
Außenumfangsoberfläche davon radial nach außen vorstehen.
Die Rippen 24a sind integral mit der
Motorrahmenaußentrommel 24 durch Formstanzen oder Prägen ausgebildet und
besitzen Außenoberflächen, die in den äußeren Zylinder 9
des Pumpengehäuses eingepaßt sind und mit diesem
punktverschweißt oder auf andere Weise verbunden sind.
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Eine der Rippen 24a besitzt ein Leitungsloch 24b, durch
das sich Leitungen des Motors 22 erstrecken. Die
Leitun
gen erstrecken sich auch durch eine in dem äußeren
Zylinder 9 definierte Öffnung 9c in einen Anschlußkasten
38, der an dem äußeren Zylinder 9 befestigt ist.
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Der gekapselte Motor 22 besitzt einen Stator 27 und einen
Rotor 28, die in der Motorrahmenaußentrommel 24
angeordnet sind. Der Rotor 28 ist auf der Hauptwelle 16 getragen
und radial innen bezüglich des Stators 27 angeordnet.
Eine zylindrische Dose 29 ist in dem Stator 27
angebracht, welcher in der Motorrahmenaußentrommel 24 fest
angeordnet ist. Ein Lagergehäuse 31 ist in lösbarer Weise
an der Rahmenseitenplatte 25 befestigt, wobei ein
elastischer U-Ring 30 zwischen dem Lagergehäuse 31 und der
Rahmenseitenplatte 25 angeordnet ist. Das Lagergehäuse 31
und die Rahmenseitenplatte 25 sind miteinander durch eine
Muffenverbindung mit einer Spielpassung verbunden, in der
der O-Ring 30 angeordnet ist. Ein Radiallager 32 ist von
dem Lagergehäuse 31 getragen, um eine Wellenhülse 33 zu
tragen, die auf der Hauptwelle 16 angebracht ist.
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Ein Lagergehäuse 35 ist in lösbarer Weise an der
Rahmenseitenplatte 26 befestigt, wobei ein elastischer
O-Ring 40 zwischen dem Lagergehäuse 35 und der
Rahmenseitenplatte 26 angeordnet ist. Das Lagergehäuse 35 und
die Rahmenseitenplatte 26 sind miteinander durch eine
Muffenverbindung mit einer Spielpassung verbunden, in der
der O-Ring 40 angeordnet ist. Durch eine an dem
auslaßseitigen Gehäuse 5 befestigte Halteplatte 42 wird
verhindert, daß sich das Lagergehäuse 35 axial von der
Rahmenseitenplatte 26 löst. Ein elastisches Glied 41, wie
beispielsweise Gummi, ist in einem axialen Spalt zwischen
dem Lagergehäuse 35 und der Rahmenseitenplatte 26
angeordnet. Das Lagergehäuse 35 trägt ein Radiallager 36 auf
seiner radial inneren Oberfläche und ein stationäres
Schublager 44 auf seiner axial äußeren Oberfläche. Eine
Wellenhülse 38, die auf einem gegenüberliegenden Endteil
der Hauptwelle 16 aufgebracht ist, ist durch das
Radiallager 36 drehbar getragen.
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Zwei Schubscheiben 39, 43 sind an dem gegenüberliegenden
Endteil, d. h. einem auslaßseitigen Endteil der
Hauptwelle 16 fest angebracht, wobei das Lagergehäuse 35 axial
dazwischen liegt. Die Schubscheibe 43 ist mit der
Hauptwelle 16 drehbar und weist zu einer axial inneren
Endoberfläche des Radiallagers 36, das eine stationäre
Schubgleitoberfläche vorsieht. Die Schubscheibe 39 hält
ein Schublager 40, das mit der Hauptwelle 16 drehbar ist
und zu einer axial äußeren Endoberfläche des stationären
Schublagers 44 weist.
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Die in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Seitenströmungs-Inline-
Pumpe arbeitet wie folgt: ein von dem Ansaugstutzen 3
gezogenes Strömungsmittel fließt durch das innere Gehäuse
10 in den Impeller 15. Das Strömungsmittel wird dann von
dem Impeller 15 radial nach außen ausgestoßen und durch
die Führungseinrichtung 12 geleitet, um axial durch einen
ringförmigen Strömungsmitteldurchlaß 45 zu strömen, der
radial zwischen dem äußeren Zylinder 9 und der
Motorrahmenaußentrommel 24 des gekapselten Motors 22 definiert
ist. Das Strömungsmittel strömt dann durch den Durchlaß
45 in das Auslaßgehäuse 5. Danach wird das
Strömungsmittel von dem Auslaßstutzen 7 ausgestoßen, welcher mit
dem Auslaßgehäuse 5 verbunden ist.
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In dem obigen Ausführungsbeispiel besitzen das
ansaugseitige Gehäuse 1, das auslaßseitige Gehäuse 5 und der
äußere Zylinder 9 jeweilige Flansche 1a, 5a, 9a, 9b, die
sich von deren offenen Enden aus radial nach außen
erstrecken. Die benachbarten Flansche 1a, 9a des
ansaugseitigen Gehäuses 1 und des äußeren Zylinders 9 sind mittels
der Beschläge oder Flansche 20A, 20B aneinander geklemmt
und sicher aneinander befestigt durch die Bolzen 37a und
die Muttern 37b, die die Beschläge 20A, 20B miteinander
verbinden. In ähnlicher Weise sind die benachbarten
Flansche 5a, 9b des auslaßseitigen Gehäuses 5 und des
äußeren Zylinders 9 durch die Beschläge 21A, 21B
aneinander geklemmt und sicher aneinander befestigt durch die
Bolzen 37a und die Muttern 37b, die die Beschläge 21A,
21B verbinden. Das Pumpengehäuse einschließlich des
ansaugseitigen Gehäuses 1 und des auslaßseitigen Gehäuses 5
kann eine Dicke besitzen, die gerade groß genug ist, um
einem darin auftretenden oder entstehenden Innendruck zu
widerstehen und braucht nicht durch ein spezielles
Verstärkungsteil oder -glied verstärkt zu werden.
Entsprechend kann das Pumpengehäuse leicht in die
gewünschte Form gepreßt werden mit dem Ergebnis, daß das
Pumpengehäuse mit einer hohen Produktivität produziert
werden kann. Da das Pumpengehäuse kein Verstärkungsglied
benötigt, ist die Teileanzahl des Pumpengehäuses relativ
gering und die Kosten des Pumpengehäuses sind niedrig.
Der maximale Durchmesser des Pumpengehäuses wird klein,
wodurch Materialersparnis erreicht wird.
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Selbst wenn das Pumpengehäuse hinsichtlich des
Korrosionswiderstands aus rostfreiem Stahl hergestellt wird,
brauchen die Beschläge 20A, 20B, 21A, 21B nicht den
teueren rostfreien Stahl verwenden, da sie nicht mit der
zu pumpenden Flüssigkeit in Kontakt kommen. Demgemäß sind
die Gesamtkosten zur Herstellung einer Pumpe niedrig.
Ferner verhindern die Ausnehmungen 20a, 21a, die in den
Beschlägen 20A, 21A zur Aufnahme der Flansche 1a, 5a, 9a,
9b gebildet sind, daß das Pumpengehäuse durch äußere
Kräfte außer Position gerät.
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Als nächstes wird ein Pumpengehäuse in Einzelheiten mit
Bezug auf die Fig. 4 und 5 beschrieben, und zwar mit
einem Mechanismus zum Verhindern, daß sich das
Pumpengehäuse dreht.
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Wie in den Fig. 4 und 5 gezeigt ist, ist der Beschlag 20A
mit einem Stift 50 versehen, der horizontal darauf
befestigt ist. Der Flansch 1a des ansaugseitigen Gehäuses 1
besitzt einen Außenumfang mit einer Ausnehmung oder Kerbe
1b. In ähnlicher Weise besitzt der Flansch 9a des äußeren
Zylinders 9 einen Außenumfang mit einer Ausnehmung oder
Kerbe 9d. Der Stift 50 steht in Eingriff mit der Kerbe 1b
und der Kerbe 9d und verhindert somit, daß sich das
ansaugseitige Gehäuse 1 dreht. Der Stift 50 ist in der
Ausnehmung 20a angeordnet und ragt nicht über den Beschlag
20A hinaus, was einen leichten Zusammenbau ergibt.
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Fig. 6 und 7 zeigen ein Pumpengehäuse mit einem
Mechanismus zum Verhindern, daß sich das Pumpengehäuse dreht, und
zwar gemäß einem modifizierten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung.
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Wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt ist, besitzt der Flansch
1a des ansaugseitigen Gehäuses 1 einen Außenumfang mit
einer Ausnehmung oder Kerbe 1b. In ähnlicher Weise
besitzt der Flansch 9a des äußeren Zylinders 9 einen
Außenumfang mit einer Ausnehmung oder Kerbe 9d. Der
Befestigungsbolzen 37a zum Befestigen der Beschläge 20A, 20B
steht mit der Kerbe 1b und der Kerbe 9d in Eingriff und
verhindert somit, daß sich das ansaugseitige Gehäuse 1
dreht.
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In den Ausführungsbeispielen, die in den Figur. 4 bis 7
gezeigt sind, wurde das ansaugseitige Gehäuse 1 gezeigt
und beschrieben, jedoch ist der Mechanismus zum
Verhindern, daß sich das Pumpengehäuse dreht, auch auf das
auslaßseitige Gehäuse 5 anwendbar.
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Fig. 8 zeigt einen Flansch mit einem Anschlußkasten gemäß
einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Beschlag
oder Flansch 121B integral mit einem Anschlußkasten 55
versehen. Der Beschlag 121B besitzt eine solche Struktur,
daß ein Anschlußkasten 55 zu dem in Fig. 1 gezeigten
Beschlag 21B hinzugefügt ist. Der Anschlußkasten 55 besitzt
eine Öffnung 55a, in die eine Hülse 56 eingepaßt ist. Das
Ende der Hülse 56 ist in die Öffnung 9c des äußeren
Zylinders 9 eingesetzt. Leitungen L sind durch das
Leitungsloch 24b der Rippe 24a aus dem gekapselten Motor
22 herausgeführt und durch die Hülse 56 in den
Anschlußkasten 55 geführt. Der Anschlußkasten 55 ist mit einem
Deckel 57 geschlossen. Eine Dichtung 58 ist zwischen dem
äußeren Zylinder 9 und dem Anschlußkasten 55 angeordnet,
um zu verhindern, daß auf dem äußeren Zylinder 9
befindliches Kondenswasser in den Anschlußkasten 55 und den
gekapselten Motor 22 eintritt.
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Gemäß diesem Ausführungsbeispiel braucht der
Anschlußkasten 55 nicht an dem äußeren Zylinder 9 des
Pumpengehäuses durch Schweißen oder ähnliches befestigt zu
werden. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der auf dem
äußeren Zylinder 9 benachbart zu dem auslaßseitigen
Gehäuse 5 vorgesehene Beschlag 121B integral mit dem
Anschlußkasten 55 versehen. Jedoch kann ein auf dem
äußeren Zylinder 9 benachbart zu dem ansaugseitigen
Gehäuse 1 in Fig. 1 vorgesehener Beschlag 20B mit einem
Anschlußkasten versehen sein.
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Fig. 9 zeigt einen Ansaugflansch gemäß einem dritten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Bei diesem
Ausführungsbeispiel ist ein ansaugsseitiges Gehäuse 51
integral mit einer Ansaugöffnung bzw. -düse oder -stutzen
52 versehen. Ein Ansaugflansch 53 ist an einem
Ansaugstutzen 52 über einen Zwischenring 54 befestigt. Der
Zwischenring 54 besteht aus dem gleichen Material wie das
Pumpengehäuse, wie beispielsweise aus rostfreiem Stahl,
und besitzt eine Mittelöffnung 54a, eine ringförmige
Ausnehmung 54b und eine Außengewindeoberflache 54c. Der
Zwischenring 54 besitzt eine vordere Endoberfläche 54s,
die als eine Dichtungsoberfläche zum Zusammenpassen mit
einem (nicht gezeigten) weiteren Flansch dient, der an
den Ansaugflansch 53 gekoppelt wird. Der Ansaugsstutzen
52 besitzt einen Teil 52b mit kleinerem Durchmesser,
welcher in die Öffnung 54a des Zwischenrings 54
eingesetzt und damit verschweißt wird. Der Ansaugstutzen 52
besitzt auch einen Teil 52a mit größerem Durchmesser, der
in die Ausnehmung 54b des Zwischenrings 54 in einer
Muffenverbindung eingesetzt wird und damit verschweißt
wird. Der Ansaugflansch 53 besteht aus einem Material,
wie beispielsweise Gußeisen (FC) oder ähnlichem, das
unterschiedlich ist von dem Material des Pumpengehäuses,
und besitzt eine Innengewindeoberfläche 53a, die über die
Außengewindeoberfläche 54c des Zwischenrings 54
geschraubt wird. Somit ist der Ansaugflansch 53 durch
Gewindeeingriff an dem Zwischenring 54 befestigt.
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Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist der Ansaugflansch 53
mit dem Ansaugstutzen 52 über den Zwischenring 54
verbunden. Der Ansaugflansch 53 kann durch ein anderes
Verfahren als Preßbearbeiten hergestellt werden, um seine
Starrheit zu erhöhen.
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Selbst wenn das Pumpengehäuse hinsichtlich des
Korrosionswiderstandes aus rostfreiem Stahl hergestellt wird,
braucht für den Ansaugflansch 53 nicht teuerer rostfreier
Stahl verwendet zu werden, weil der Flansch 53 nicht mit
der zu pumpenden Flüssigkeit in Kontakt kommt. Demgemäß
sind die Gesamtkosten zur Herstellung einer Pumpe
niedrig.
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Die Fig. 10 und 11 zeigen einen Ansaugflansch gemäß einem
modifizierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung. Ein ansaugseitiges Gehäuse dieses
Ausführungsbeispiels ist das gleiche wie das ansaugseitige Gehäuse 51
in Fig. 9. Ein mit dem Ansaugstutzen 52 verbundener
Zwischenring 64 besitzt keine Außengewindeoberfläche,
sondern einen Eingriffsteil 64c. Der Zwischenring 64
besitzt eine mittlere Öffnung 64a, eine ringförmige
Ausnehmung 64b und eine vordere Endoberfläche 64 s. Ein
Ansaugflansch 63 besteht aus zwei trennbaren
Flanschgliedern 63A, 63B, die jeweils eine halbkreisartige
Ringform besitzen, wie es in Fig. 11 gezeigt ist. Jedes
der Flanschglieder 63A, 63B besitzt eine
Eingriffsoberfläche 63a, 63b, die mit dem Eingriffsteil 64c des in
Fig. 10 gezeigten Zwischenrings 64 in Eingriff gebracht
werden kann. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel kann der
Ansaugflansch 63 an den Zwischenring 64 befestigt werden,
nachdem der Zwischenring 64 mit dem Ansaugstutzen 52
verbunden ist. Der Zwischenring 64 besteht aus dem
gleichen Material wie das Pumpengehäuse, wie
beispielsweise aus rostfreiem Stahl. Der Ansaugflansch 63 besteht
aus einem Material, wie beispielsweise Gußeisen oder
ähnlichem, das unterschiedlich ist von dem Material des
Pumpengehäuses. Die Bezugszeichen 63c bezeichnen jeweils
ein Bolzenloch zum Befestigen des Ansaugflansches 63 an
einem (nicht gezeigten) weiteren Flansch.
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Bei der in den Fig. 9 bis 11 gezeigten Flanschstruktur
ist nur ein Ansaugflansch gezeigt und beschrieben, jedoch
ist diese Flanschstruktur auch auf einen auslaßseitigen
Flansch anwendbar.
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Als nächstes wird eine Seitenströmungspumpe unter
Bezugnahme auf die Fig. 12 bis 14 beschrieben, wobei die Pumpe
Schenkel oder Beine besitzt zum Tragen derselben.
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Wie in den Fig. 12 und 13 gezeigt ist, ist eine
Seitenströmungs-Inline-Pumpe P an einer Basis 81 befestigt, und
zwar über einen Ansaugflansch 82 mit einem Schenkel oder
Bein und einem Auslaßflansch 83 mit einem Schenkel oder
Bein. Die Seitenströmungs-Inline-Pumpe P in Fig. 12
besitzt fast die gleiche Struktur wie die Seitenströmungs-
Inline-Pumpe, die in Fig. 1 gezeigt ist; daher wird die
innere Struktur der Pumpe hier nicht beschrieben.
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Der Ansaugflansch 82 besitzt ein Innengewinde 82a an dem
oberen Teil davon, das mit dem Zwischenring 54
verschraubt ist, und ein Bein 82b, das sich nach unten
erstreckt und an der Basis 81 befestigt ist, wie in Fig. 13
gezeigt ist. Der Auslaßflansch 82 besitzt ein
Innengewinde 83a an dem oberen Teil davon, das mit dem
Zwischenring 54 verschraubt ist, und ein Bein 83b, das sich nach
unten erstreckt und an der Basis 81 befestigt ist. Die
Ansaug- und Auslaßflansche 82 und 83 bestehen aus einem
Material, wie beispielsweise Gußeisen (FC) oder
ähnlichem, das unterschiedlich ist von dem Material des
Pumpengehäuses.
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In dem obigen Ausführungsbeispiel werden äußere Kräfte,
wie beispielsweise Rohrkräfte bzw. von dem Rohr
übertragene Kräfte, auf die Ansaug- und Auslaßflansche 82, 83
und dann über die Beine 82a, 83a auf die Basis 81
übertragen. Daher werden äußere Kräfte, wie beispielsweise
Rohrkräfte, nicht auf die ansaug- und auslaßseitigen
Gehäuse 1, 5 übertragen.
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Fig. 14 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Seitenströmungspumpe mit Beinen. Wie in Fig. 14 gezeigt ist,
ist eine Seitenströmungs-Inline-Pumpe P an einer Basis 81
befestigt über einen Beschlag 120A mit einem Bein und
einem Beschlag 121A mit einem Bein. Die Seitenströmungs-
Inline-Pumpe P in Fig. 14 besitzt die gleiche Struktur
wie die Seitenströmungs-Inline-Pumpe, die in den Fig. 1
und 2 gezeigt ist. Der Beschlag 120A besitzt eine solche
Struktur, daß ein Bein zu dem in den Fig. 1 und 2
gezeigten Beschlag 20A hinzugefügt ist. Das heißt, daß der
Beschlag 120A einen Beschlag- oder Flanschkörper besitzt
zum Klemmen der Flansche des ansaugseitigen Gehäuses 1
und des äußeren Zylinders 9 sowie ein Bein 120A, das sich
von dem Beschlag- oder Flanschkörper nach unten erstreckt
und an der Basis 81 befestigt ist. In ähnlicher Weise
besitzt der Beschlag 121A eine derartige Struktur, daß
ein Bein zu dem in den Fig. 1 und 2 gezeigten Beschlag
21A hinzugefügt ist. Das heißt, daß der Beschlag 121A
einen Beschlag- oder Flanschkörper besitzt zum Klemmen
der Flansche des auslaßseitigen Gehäuses 5 und des
äußeren Zylinders 9 sowie ein Bein 121a, das sich von dem
Beschlag- oder Flanschkörper nach unten erstreckt und an
der Basis 81 befestigt ist.
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Obwohl bestimmte bevorzugte Ausführungsbeispiele der
vorliegenden Erfindung gezeigt und in Einzelheiten
beschrieben wurden, ist verständlich, daß verschiedene Änderungen
und Modifikationen gemacht werden können, ohne vom Umfang
der beigefügten Ansprüche abzuweichen.