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Die vorliegende Erfindung betrifft eine "einseitige"
Station für eine Maschine zur Herstellung von Weilpappe,
welche einen Rahmen umfaßt, der aus einer von zwei
Seitenwandungen flankierten Basis zusammengesetzt ist, wobei
zwischen den Seitenwandungen ein unterer Anpreßzylinder und
eine obere Kassette installiert sind, welche ein Paar mit
Rippen versehener, übereinander angeordneter Zylinder
trägt.
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Allgemein ist die "einseitige" Station stromaufwärts einer
Maschine zur Herstellung von Wellpappe angeordnet.
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In einer derartigen Station wird ein erster Bogen Papier
durch Durchlauf zwischen zwei geriffelten Zylindern, einem
oberen geriffelten Zylinder und einem unteren geriffelten
Zylinder, gewellt. Ein im wesentlichen auf Höhe des unteren
geriffelten Zylinders angeordneter
Klebstoffauftragszylinder lagert auf den Kämmen des gewellten Papiers Klebstoff
ab, bevor von einem unterhalb des unteren geriffelten
Zylinders angeordneten Anpreßzylinders ein zweites
Verkleidungspapier aufgebracht wird.
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In der Mehrzahl der gegenwärtigen Maschinen kleiner und
mittlerer Abmessungen sind die Zylinder einfach in Lagern
angebracht, welche in dem Rahmen der Station bleibend
befestigt sind.
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Nun ist es aber manchmal erforderlich, die geriffelten
Zylinder zur Wartung und Reparatur herausnehmen zu können.
Auch wäre es häufig wünschenswert, diese geriffelten
Zylinder herausnehmen zu können, um sie auszutauschen, um das
Riffelungsprofil zu ändern, um es besser als Funktion der
für die Wellpappe gewünschten Riffelung im Verlauf der
Herstellung anpassen zu können. Bei diesen ständig in den
Lagern angebrachten geriffelten Zylinder ist der
Demontagevorgang jedoch lästig und nimmt viel Zeit in Anspruch, denn
er beginnt üblicherweise damit, eine beträchtliche obere
Querstrebe um ein unteres Gelenk zu verschwenken, um auf
diese Zylinder und ihre Lager zuzugreifen. Dann werden die
verschiedenen Verbindungen des Antriebsmotors und der
Dampf zufuhrleitungen zu den geriffelten Zylindern
abgekoppelt und schließlich die Befestigungspunkte der Lager
gelöst, um die auszutauschenden Zylinder herausnehmen und die
folgenden in Arbeitsstellung bringen zu können. Unter
Berücksichtigung der vorstehend angeführten Schwierigkeiten
wurden für Maschinen größerer Abmessungen Kassetten
vorgesehen, welche das Paar geriffelter Zylinder mit ihren
Lagern und Antriebsmotoren enthalten, wobei man diese
Kassetten dann seitlich herausziehen kann, indem man sie auf
rahmenfesten Schienen und dann auf einem Karren
angehörenden Schienen rollt. Es ist ferner eine besonders große
Maschine bekannt, in welcher in einem oberen Raum des Rahmens
eine Kassette angebracht werden kann, um das Absenken einer
zweiten Kassette längs einer orthogonalen Richtung
zuzulassen, was somit einen sehr schnellen Austausch der
geriffelten Zylinder und von daher eine Änderung des Profils der
Riffelungen erlaubt. Jede der Kassetten kann ferner zum
Austausch der geriffelten Zylinder oder zu deren Wartung
seitlich herausgezogen werden.
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Jedoch konnte dieses Kassettenprinzip gegenwärtig nur an
Maschinen mit einem beträchtlichen Rahmen angewendet
werden. Und zwar implizieren die großen Abmessungen der
Kassetten und die Größe der ins Spiel gebrachten Kräfte eine
Überdimensionierung der die Seitenwandungen des Rahmens
bildenden Rahmenteile.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
"einseitigen Station mit Kassetten zu erhalten, die kompakt ist
und deren Konzeption die Vereinfachung der Herstellung
erlaubt, um insbesondere ihre Kosten zu senken.
Insbesondere soll der Aufbau derart konzipiert sein, daß die
Montage und Befestigung der Kassetten schnell und fest ist,
wobei gleichzeitig ausreichend Raum für den Zugriff und die
Wartung aller Bauteile gewahrt bleibt. Darüber hinaus soll
die Funktion dieser Station, wie üblich, zuverlässig sein,
d.h. für eine Herstellung von Qualitätswellpappe effizient
sein, wobei gleichzeitig ein glatter Betrieb mit einem
möglichst schwachen Vibrationsverhalten der Station
sichergestellt ist.
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Diese Aufgaben werden durch eine "einseitige" Station für
eine Maschine zur Herstellung von Wellpappe gelöst, welche
einen Rahmen umfaßt, der aus einer von zwei Seitenwandungen
flankierten Basis zusammengesetzt ist, wobei zwischen den
Seitenwandungen ein unterer Anpreßzylinder und eine obere
Kassette installiert sind, welche ein Paar mit Rippen
versehener, übereinander angeordneter Zylinder trägt, wobei
diese Maschine dadurch gekennzeichnet ist, daß der untere
Anpreßzylinder in einer unteren Kassette installiert ist,
welche sich gegen eine Sitzfläche und eine Anlagefläche
anlegt, die im vorderen Rand jeder der Seitenwandungen
zueinander orthogonal verlaufend angeordnet sind, wobei die
Anlageflächen der unteren Kasette bezüglich der Horizontalen
schräg angeordnet sind und die obere Kassette sich
ihrerseits gegen die obere Fläche der unteren Kassette sowie
gegen Führungsflächen anlegt, welche parallel zu den
Anlageflächen der unteren Kassette verlaufen und sich im
wesentlichen in der gleichen Ebene erstrecken, wie sie durch
die Anlageflächen der unteren Kasette festgelegt ist, wobei
die Führungsflächen der oberen Kasette ebenfalls zueinander
ausgerichtet im vorderen Rand jeder der Seitenwandungen
angeordnet sind, wobei die obere Kassette andererseits mit
Mitteln ausgestattet ist, welche ihr Herausnehmen aus den
Seitenwandungen zulassen, und daß die Haltemittel über auf
der Hinterseite der oberen Kassette angeordnete
Verankerungspunkte einen nach unten gerichteten Zug ausüben, um
die unteren und oberen Kassetten gegen die Sitz-,
Führungsbzw. Anlageflächen zu halten.
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Dank dieser Ausbildung ist der Zugriff auf die geriffelten
Zylinder von der Vorderseite der Maschine besonders
einfach. Insbesondere erhält man eine Verteilung der Kräfte
und ihrer Wirkungslinien, die sich in dem unteren vorderen
Abschnitt des Rahmens konzentriert.
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Ein von den Befestigungsmitteln nach unten ausgeübter Zug
blockiert in koordinierter Weise gleichzeitig die den
Anpreßzylinder und die geriffelten Zylinder tragenden
Kassetten. Die Wirkungskräfte und Gegenreaktionskräfte sind
besonders vernünftig längs der Trennungslinien zwischen den
Kassetten und/oder ihren Anlageflächen am Rahmen verteilt.
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Vorteilhafterweise sind die Kassetten derart konzipert, daß
sich die Anlageflächen der unteren Kassetten und die
Führungsflächen der oberen Kassette in zwei Ebenen erstrecken,
die schräg orientiert und relativ zueinander versetzt sind.
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Insbesondere sind die Anlageflächen der unteren Kassette
und die Führungsflächen der oberen Kassette unter einem
Winkel schräg orientiert, der zwischen 40º und 85º Grad
bezüglich der Horizontalen enthalten ist.
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Vorteilhafterweise sind die Anlageflächen der unteren
Kassette und die Führungsflächen der oberen Kassette unter
einem Winkel von 60º bezüglich der Horizontalen schräg
orientiert.
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Aufgrund dieser Tatsache verteilt sich ein beträchtlicher
Teil der durch die Wirkung der Haltemittel hervorgerufenen
Kräfte somit in ausgeglichener Weise, wobei dieser Winkel
von 60º einen ausgezeichneten Kompromiß zwischen den beiden
einander widersprechenden Problemen darstellt, welche die
den Zylindern aufgrund ihres Gewichts inherente Biegung und
die Minimierung der Schwingungen im Betriebsverhalten
darstellen.
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Vorteilhafterweise sind die Mittel zum Halten der oberen
Kassette und der unteren Kassette gegen ihre Sitz-,
Anlageund Führungsflächen von einem Paar Hydraulikzylinder
gebildet, von denen jeweils einer auf jeder Seite der
Seitenwandungen des Rahmens angeordnet ist, wobei jeder Zylinder in
Richtung der oberen und unteren Kassetten schräg orientiert
ist.
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Nützlicherweise sind die Hydraulikzylinder unter einem
Winkel von 10º bezüglich der Vertikalen und in Richtung der
oberen und unteren Kassetten schräg orientiert.
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Der Einsatz eines Hydraulikzylinders ist besonders schnell,
da es genügt, seinen verlagerbaren Schaft an einem
Verankerungspunkt der hinteren Fläche der ersten Kassette
anzukoppeln und einen Hydraulikdruck anzulegen. Darüber hinaus
kann man zu jedem Zeitpunkt die von diesem Zylinder
effektiv ausgeübte Zugkraft ändern, und dies unter
Berücksichtigung der momentanen Betriebsbedingungen der Maschine, bspw.
um den Anlagedruck des Verkleidungspapiers einzustellen und
die Schwingungen zu minimieren. Nützlicherweise ruht die
obere Kassette ferner mit ihrem oberen hinteren Rand
mittels Rollen auf einer Querstrebe des Rahmens, wobei ihr
unterer vorderer Rand ebenfalls mit Rollen ausgestattet ist,
welche mit einer an dem Rahmen befestigten Querschiene
zusammenwirken, um das seitliche Herausziehen dieser oberen
Kassette durch eine Verlagerungsbewegung zu ermöglichen.
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Die Erfindung wird beim Studium einer Ausführungsform
besser verständlich, welche als nicht beschränkendes Beispiel
gegeben und mit Hilfe der beigefügten Zeichnungen erläutert
wird, in welchen:
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- Figur 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer
einseitigen Station ist;
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- Figur 2 eine Detailansicht einer der Rollen des oberen
Teils einer oberen Kassette ist;
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- Figur 3 eine Detailansicht einer der Rollen des unteren
Teils einer oberen Kassette ist; und
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- Figur 4 eine Ansicht eines der Enden einer
Führungsschiene für die Rollen des unteren Teils einer oberen
Kassette ist.
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Figur 1 stellt eine "einseitige" Station 10 dar, deren
Rahmen 1 eine von zwei Seitenwandungen 23 flankierte Basis 21
umfaßt. Die oberen 11 und unteren 13 geriffelten Zylinder
sowie ihre Lager und Antriebsmotoren 12 bzw. 14 sind in
einer oberen Kassette 50 angebracht. Der untere geriffelte
Zylinder 13 hat in dieser oberen Kassette 50 eine feste
Bezugsstellung, während die Stellung des oberen geriffelten
Zylinders 11 und seines Lagers 12 eingestellt werden kann
und/oder elastisch gegen den unteren geriffelten Zylinder
gedrückt werden kann.
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Insbesondere sind erfindungsgemäß auch der untere
Anpreßzylinder 15, sein Motor und sein Lager 16 im Inneren einer
unteren Kassette 60 angebracht, und zwar durch Mittel,
welche die Einstellung ihrer Stellung gemäß der Achse der
Kassette zulassen. Diese untere Kassette 60 und diese obere
Kassette 50 sind dann in einem im vorderen Rand der
Seitenwandungen 23 ausgebildeten Sitz übereinandergestapelt,
wobei dieser Sitz im wesentlichen zum Inneren des Rahmens hin
orientiert ist.
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Genauer ist dieser Sitz von einer Sitzfläche 2 und einer
Anlagefläche 3 gebildet, welche zur Aufnahme der unteren
Kassette 60 zueinander orthogonal verlaufen und zueinander
ausgerichtet im vorderen Rand jeder der Seitenwandungen 23
ausgebildet sind. Ferner ist der Sitz von Führungsflächen 4
gebildet, die parallel zu den Anlageflächen 3 der unteren
Kassette 60 verlaufen, und zur Aufnahme der oberen Kassette
50 bestimmt sind. Festzuhalten ist, daß in der Darstellung
in der einzigen Figur, auf die sich diese Beschreibung
bezieht, die Anlageflächen 3 und die Führungsflächen 4 sich
in zwei unterschiedlichen Ebenen befinden. Man könnte sich
jedoch bei entsprechender Dimensionierung der unteren
Kassette 60 leicht vorstellen, daß die Anlagefläche 3 und die
Führungsfläche 4 in ein- und derselben Ebene angeordnet
sind.
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Die Anlageflächen 3 und die Führungsflächen 4 sind relativ
zur Horizontalen unter einem zwischen 400 und 850
enthaltenen Winkel schräg orientiert. Vorzugsweise und gemäß
praktischen Versuchen wird dieser Winkel 600 betragen, wobei
die Sitzflächen 2 dann relativ zur Horizontalen einen
Winkel von 300 bilden, wobei der untere Anpreßzylinder 15, der
untere geriffelte Zylinder 13 und der obere geriffelte
Zylinder 11 längs einer zu den Anlageflächen 3 und
Führungsflächen 4 parallelen Geraden ausgerichtet sind.
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Zusammenfassend liegt die obere Kassette 50 mit ihren
unteren Flächen gegen die obere Fläche 6 der unteren Kassette
60 an, die auf der Sitzfläche 2 ruht, während die obere
Kassette 50 und die untere Kassette 60 sich an den
Führungsflächen 4 bzw. den Anlageflächen 3 abstützen, welche
in dem vorderen Teil der Seitenwandungen 23 ausgebildet
sind.
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Ein weiteres besonders originelles Merkmal der Erfindung
ist in der Art und Weise zu sehen, wie diese oberen 50 und
unteren 60 Kassetten in dem von den Sitzflächen 2,
Anlageflächen 3 und Führungsflächen 4 gebildeten Sitz allein
mittels
eines Paars Hydraulikzylinder 30 aneinander gehalten
sind, wobei diese Hydraulikzylinder in Richtung des Sitzes
der Kassetten schräg orientiert sind, jeweils in der Nähe
einer Wandung 23 angeordnet sind und zwischen der Basis 21
und einem Verankerungspunkt 32 auf Zug arbeiten, wobei
dieser Verankerungspunkt 32 im unteren hinteren Abschnitt der
oberen Kassette 50 angeordnet ist. Dieser durch die
Hydraulikzylinder 30 ausgeübte Zug bewirkt das Blockieren der
unteren Kassette 60, die zwischen der Sitzfläche 2 und der
unteren Kontaktfläche der oberen Kassette 50 gehalten wird.
Gleichzeitig blockiert diese Zugkraft die obere Fläche 50
gegen die obere Fläche der unteren Kassette 60 und gegen
die Führungsfläche 4. Wie man sich bei Betrachten der
beigefügten Figur leicht überzeugen kann, verhindert die tiefe
Position des Verankerungspunkts 32 an dieser oberen
Kassette 60, daß diese um ihren vorderen unteren Rand verkippt.
Alle erforderlichen Haltekräfte werden im Bereich der den
Sitz bildenden Sitzflächen 2, Anlageflächen 3 und
Führungsflächen 4 gleichmäßig verteilt. Aufgrund dieser Tatsache
ist es nicht erforderlich, irgendein zusätzliches oberes
Rahmenelement oder Tragelement anzufügen. Dieses
zusätzliche obere Rahmenelement oder Tragelement wurde jedoch
anfänglich bislang als unabdingbar betrachtet.
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Vorteilhafterweise verläuft die Wirkungslinie des
Hydraulikzylinders 30 nicht vollständig vertikal, sondern um 100
zur Außenseite des Rahmens 1 der Station 10 hin orientiert,
d.h. in Richtung der unteren 60 und oberen 50 Kassetten.
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Wie in Figur 1 dargestellt ist, ist der obere Rand der
hinteren Fläche der Kassette 50 mit zurückziehbaren Rollen 52
versehen, welche auf einer Querstrebe 27 des Rahmens 1
ruhen. In der Diagonalen der Kassette, d.h. im Bereich des
unteren Rands der vorderen Fläche der oberen Kassette 50,
können Rollen 54 angebracht sein, um mit einer Querschiene
28 zusammenzuwirken, die ebenfalls an dem Rahmen 1
befestigt ist. Nach Abkoppeln des Verankerungspunkts 32 kann
man dann diese obere Kassette 50 durch eine einfache
Verlagerungsbewegung
auf (nicht dargestellten) Schienen seitlich
herausziehen, welche Schienen zu einem (ebenfalls nicht
dargestellten) Abtransportkarren gehören, der zuvor am
gewünschten Ort der oberen Kassette 50 gegenüberliegend
angeordnet worden ist.
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Figur 2 ist eine Detailansicht einer der Rollen 50 des
oberen Teils einer oberen Kassette 50. Die Rolle 52 ist auf
einem Lagerzapfen 56 angebracht, dessen exzentrischer
zylindrischer Teil 59 in eine Ausnehmung eingreift, wobei
diese Ausnehmung in der Lasche 57 einer Halterung 58
ausgebildet ist, welche mit der Seitenfläche der oberen Kassette
50 verschraubt ist. Der Lagerzapfen 56 ist mittels einer
Beilagscheibe 61 und einer Mutter 62 an der Lasche 57
festgespannt, wobei die Mutter 62 durch eine Kontermutter 63
gesichert ist. Wenn man die Kassette aus der einseitigen
Station 10 herauszuziehen wünscht, ermöglicht es diese
Vorrichtung, den Drehzapfen 56 derart drehen zu lassen, daß
unter der Wirkung der Exzentrizität des exzentrischen
zylindrischen Abschnitts 59 die auf die Querstrebe 27
einwirkende Rolle 52 die hintere Fläche 64 der oberen Kassette 50
von ihrer Führungsfläche 4 entfernt und so das Rollen der
oberen Kassette 50 auf der Querstrebe 27 ermöglicht, ohne
daß zwischen der hinteren Fläche 64 der oberen Kassette 50
und ihrer Führungsfläche 4 Reibung hervorgerufen würde. Bei
der Inbetriebnahme einer neuen oberen Kassette 50 werden
die Drehzapfen 56 durch eine Drehung im umgekehrten Sinn
zurückgezogen werden, so daß die hintere Fläche 64 der
oberen Kassette 50 in Kontakt mit ihrer Führungsfläche 4
gelangt. Nachfolgend wird man sehen, daß diese Aktion an
dem Drehzapfen 56 zur gleichen Zeit oder etwas später
vorgenommen werden muß, als man die Rolle 54 der vorderen
Fläche der oberen Kassette 50 von ihren in der Querschiene
28 ausgebildeten Zentrierungsmitteln freigibt. Wie in Figur
2 dargestellt ist, ist die Querstrebe 27 auf Winkeln 65
befestigt, welche derart gegen die Seitenwandungen 23
geschraubt sind, daß die Rollebene 66 dieser Querstrebe 27
zur Anlagefläche 4 ausgerichtet ist.
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Figur 3 ist eine Detailansicht einer der Rollen 54 des
unteren Teils, bspw. der vorderen Fläche, einer oberen
Kassette 50. Die Rolle 54 ist auf einem Drehzapfen 67
angebracht, der auf ein Basisteil 68 geschweißt ist, wobei
dieses Basisteil 68 gegen eine Halterung 69 geschraubt ist,
welche ihrerseits gegen die vordere Fläche 70 der oberen
Kassette 50 geschraubt ist. Die Rolle 54 kann beim
Herausziehen der oberen Kassette 50 in einer Schiene 28 rollen,
welcher an wenigstens einem ihrer Enden mit einem
Zentrierungsmittel ausgestattet ist, wobei dieses
Zentrierungsmittel von einem Schienenabschnitt 71 gebildet ist, welcher
derart abgesenkt werden kann, daß seine Rollfläche 72 bei
Betätigung der Haltemittel unterhalb der Rollfläche 73 der
Schiene 28 angeordnet sein kann (siehe auch Figur 4). Die
Vertikalbewegung des Schienenabschnitts 71 kann durch eine
Schraube 74 sichergestellt werden, die in ein Gewinde einer
mit dem Rahmen 1 verbundenen Lasche 75 eingreift. Die
Breite der Schienenabschnitte 71 ist derart festgelegt, daß der
Umfang der Rolle 54 an den Anschlägen 76 und 77 anliegt und
daß die obere Kassette aufgrund dieser Tatsache seitlich in
ihrer Arbeitsstellung zentriert wird, wie sie in Figur 4
strichpunktiert dargestellt ist.
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Zahlreiche Verbesserungen können an der erfindungsgemäßen
"einseitigen" Station vorgenommen werden.