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Die
Erfindung betrifft allgemein das Gebiet der Immungenetik in der
Anwendung beim Studium der Onkologie. Insbesondere betrifft sie
die Untersuchung und Analyse von Mechanismen, durch die Tumoren
vom Immunsystem des Organismus erkannt werden, wie beispielsweise
durch die Präsentation
von sogenannten Tumorantigenen und die Expression von den hier so
bezeichneten "Tumorantigenvorläufern".
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Die
Untersuchung der Erkennung oder des Fehlens einer Erkennung von
Krebszellen durch einen Wirtsorganismus hat sich in viele verschiedene
Richtungen entwickelt. Ein Verständnis
des Gebiets setzt gewisse Grundkenntnisse sowohl der Immunologie
als auch der Onkologie voraus.
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Frühe Forschung
an Maus-Tumoren ergab, daß diese
Moleküle
aufweisen, die zur Abwehr von Tumorzellen führen, wenn sie in syngene Tiere
transplantiert wurden. Diese Moleküle werden durch T-Zellen im
Empfängertier "erkannt" und provozieren
eine Antwort zytolytischer T-Zellen mit Lysis der transplantierten
Zellen. Dieser Nachweis wurde zuerst mit Tumoren erhalten, die in
vitro durch chemische Karzinogene, wie beispielsweise Methylcholanthren,
induziert wurden. Es zeigte sich, daß die von Tumoren exprimierten
Antigene, die die T-Zellantwort
hervorriefen, für
jeden Tumor anders waren. Siehe Prehn et al., J. Natl. Canc. Inst.
18: 769–778
(1957); Klein et al., Cancer Res. 20: 1561–1572 (1960); Gross, Cancer
Res. 3: 326–333
(1993), Basombrio, Cancer Res. 30: 2458–2462 (1970) für allgemeine
Lehren über
die Induktion von Tumoren mit chemischen Karzinogenen und Unterschieden
bei Zelloberflächenantigenen.
Diese Klasse von Antigenen ist bekannt geworden als "tumorspezifische
Transplantationsantigene" oder "TSTAs ("tumor specific transplantation antigens). Nach der Beobachtung der Präsentation
solcher Antigene bei Induktion durch chemische Karzinogene wurden ähnliche
Ergebnisse beobachtet, wenn Tumoren in vitro mit ultravioletter
Strahlung induziert wurden. Siehe Kripke, J. Natl. Canc. Inst. 53:
333-1336 (1974).
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Während T-Zell-vermittelte
Immunantworten für
die oben beschriebenen Tumorarten beobachtet wurden, wurde angenommen,
daß spontane
Tumoren grundsätzlich
nicht-immunogen sind. Es wurde daher angenommen, daß diese
keine Antigene präsentieren,
die eine Antwort auf den Tumor in dem tumortragenden Subjekt provozierten.
Siehe Hewitt et al., Brit. J. Cancer 33: 241–259 (1976).
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Die
Familie der tum–-Antigen-präsentierenden
Zellinien sind immunogene Varianten, die durch Mutagenese von Maustumorzellen
oder -zellinien, wie von Boon et al., J. Exp. Med. 152: 1184–1193 (1980)
beschrieben, erhalten wurden. Genauer gesagt, werden tum–-Antigene
durch Mutieren von Tumorzellen erhalten, die keine Immunantwort
in syngenen Mäusen
generieren und Tumoren ausbilden (d.h. "tum+-Zellen).
Wenn diese tum+-Zellen mutagenisiert sind,
werden sie von syngenen Mäusen
abgewehrt und bilden keine Tumoren (daher "tum–"). Siehe Boon et
al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 74: 272 (1977), deren Offenbarung
hier durch Inbezugnahme aufgenomme ist. Es konnte gezeigt werden,
daß viele
Tumorarten dieses Phänomen
zeigen. Siehe z.B. Frost et al., Cancer Res. 43: 125 (1983).
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Es
scheint, daß tum–-Varianten
keine fortschreitenden Tumoren ausbilden, weil sie einen Immunabwehrprozeß hervorrufen.
Zu den Indizien, die für
diese Hypothese sprechen, gehört
die Möglichkeit
von "tum–"-Tumorvarianten,
d.h. solchen, die normalerweise keine Tumoren bilden, dieses aber
doch bei Mäusen mit
durch subletale Bestrahlung unterdrücktem Immunsystem zu tun, Van
Pel et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 76: 5282–5285 (1997), sowie die Beobachtung,
daß intraperitoneal
injizierte Mastozytom-P815-tum–-Zellen sich exponentiell
für 12–15 Tage
vermehren und dann in nur wenigen Tagen inmitten eines Zustroms
von Lymphozyten und Makrophagen eliminiert werden (Uyttenhove et
al., J. Exp. Med. 152: 1175–1183
(1980). Weitere Indizien schließen
die Beobachtung ein, daß Mäuse ein
Immungedächtnis
erwerben, das es ihnen erlaubt, einer nachfolgenden Konfrontation
mit derselben tum–-Variante zu widerstehen,
selbst wenn immunsuppressive Strahlungsmengen bei der nachfolgenden
Konfrontation verabreicht werden (Boon et al., Proc. Natl. Acad.
Sci. USA 74: 272–275
(1977); Van Pel et al., s. oben; Uyttenhove et al., s. oben).
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Spätere Forschung
ergab, daß,
wenn spontane Tumoren einer Mutagenese unterzogen wurden, immunogene
Varianten gebildet wurden, die eine Antwort hervorriefen. In der
Tat waren diese Varianten in der Lage, eine Immunantwort gegen den
ursprünglichen
Tumor auszulösen.
Siehe Van Pel et al., J. Exp. Med. 157: 1992–2001 (1983). Auf diese Weise
wurde gezeigt, daß es
möglich
ist, die Präsentation
sogenannter "Tumorantigene" bei einem Tumor
hervorzurufen, der ein Ziel für
eine syngene Abwehrantwort ist. Ähnliche
Ergebnisse wurden erzielt, wenn fremde Gene in spontane Tumoren
transfiziert wurden. Siehe diesbezüglich Fearson et al., Cancer
Res. 48: 2975–1980
(1988).
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Es
ist eine Klasse von Antigenen erkannt worden, die an der Oberfläche von
Tumorzellen präsentiert werden
und von zytotoxischen T-Zellen erkannt werden, was zur Lysis führt. Diese Klasse
von Antigenen wird im folgenden als "Tumorantigene" oder "TRAs" bezeichnet.
TRAs können
Antikörperantworten
auslösen
oder auch nicht. Soweit diese Antikörper untersucht wurden, ist
dies durch Charakterisierungsstudien zu zytolytischen T-Zellen in
vitro erfolgt, d.h. die Untersuchung der Identifizierung des Antigens
durch eine bestimmte Untergruppe von zytotoxischen T-Zellen (im
folgenden "CTL"). Die Untergruppe
proliferiert bei Erkennung des präsentierten Tumorantigens, und
die Zellen, die das Antigen präsentieren,
werden lysiert. Charakterisierungsstudien haben CTL-Klone identifiziert,
die spezifisch Zellen lysieren, die das Antigen exprimieren. Beispiele dieser
Arbeit können
in Levy et al., Adv. Cancer Res. 24: 1-59 (1977); Boon et al., J.
Exp. Med. 152: 1184–1193 (1980);
Brunner et al., J. Immunol. 124: 1627–1634 (1980); Maryanski et
al., Eur. J. Immunol. 124: 1627–1634; Maryanski
et al., Eur. J. Immunol. 12: 406–412 (1982); Palladino et al.,
Canc. Res. 47: 5074–5079
(1987) gefunden werden. Diese Art von Analysen ist für andere
Arten von Antigenen, die durch CTLs erkannt werden, einschließlich Haupthistokompatibilitäts-Antigenen,
den männerspezifischen
H-Y-Antigenen und einer Klasse von Antigenen, die als "tum–"-Antigene bezeichnet
und hier beschrieben werden, erforderlich.
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Ein
Tumor, der für
den oben beschriebenen Gegenstand beispielhaft ist, ist als P815
bekannt. Siehe DePlaen et al. Proc. Natl. Acad. Sci. USA 85: 2274–2278 (1988);
Szikora et al., EMBO J 9: 1040–1050
(1990) und Sibille et al., J. Exp. Med. 172: 34–45 (1990), deren Offenbarung
hier durch Inbezugnahme aufgenommen ist. Der P815-Tumor ist ein
Mastozytom, induziert mit Methylcholanthren in einer DBA/2-Maus
und kultiviert sowohl als In-vitro-Tumor als auch als Zellinie.
Die P815-Linie hat nach Mutagenese viele tum–-Varianten,
einschließlich
Varianten, die als P91A (DePlaen, s. oben), 35B (Szikora, s. oben)
und P198 (Sibille, s. oben) bezeichnet werden, hervorgebracht. Im
Gegensatz zu Tumorantigenen – und
dies ist ein wesentlicher Unterschied – sind die tum–-Antigene
nur zugegen, wenn die Tumorzellen mutagenisiert wurden. Tumorantigene sind
auf Zellen eines gegebenen Tumors ohne Mutagenese vorhanden. Folglich
kann, unter Bezugnahme auf die Literatur, eine Zellinie tum+ sein, wie die als "P1" bezeichnete
Linie, und kann dazu angeregt werden, tum–-Varianten
hervorzubringen. Da sich der tum–-Phänotyp von
dem der Elternzellinie unterscheidet, erwartet man einen Unterschied
in der DNA von tum–-Zellinien im Vergleich
zu ihren tum+-Elternlinien, und dieser Unterschied
kann ausgenutzt werden, um die interessierenden Gene in tum–-Zellen
zu lokalisieren. Als Ergebnis wurde gefunden, daß Gene von tum–-Varianten
wie beispielsweise P91A, 35B und P198 sich von ihren normalen Allelen
durch Punktmutationen in den codierenden Bereichen des Gens unterscheiden.
Siehe Szikora und Sibille, s. oben, sowie Lurquin et al., Cell 58:
293:303 (1989). Dies ist nachweislich nicht der Fall bei den TRAs der
vorliegenden Erfindung. Diese Veröffentlichungen zeigten ebenfalls,
daß von
tum–-Antigenen abgeleitete Peptide
von dem Ld-Molekül zur Erkennung durch CTLs
präsentiert
werden. P91A wird durch Ld, P35 durch Dd und P198 durch Kd präsentiert.
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Es
ist nun gefunden worden, daß die
Gene, die für
die Moleküle
kodieren, die zur Bildung der Präsentations-Tumorantigene
(im folgenden als "Tumorantigenvorläufer", "Vorläufermoleküle" oder "TRAPs" bezeichnet) verarbeitet
werden, in den meisten normalen adulten Geweben nicht exprimiert
werden, jedoch in Tumorzellen exprimiert werden. Gene, die für die TRAPs
kodieren, sind nun isoliert und kloniert worden und bilden einen
Teil der hier offenbarten Erfindung.
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Daß Gen ist
nützlich
als Quelle für
den isolierten und gereinigten Tumorantigenvorläufer und das TRA selbst, die
beide sowohl als Mittel zur Behandlung von Krebs, für den das
Antigen ein "Marker" ist, als auch bei verschiedenen
unten beschriebenen diagnostischen und Überwachungs-Ansätzen hinsichtlich
der Onkologie verwendet werden können.
Es ist beispielsweise bekannt, daß tum–-Zellen
verwendet werden können,
um CTLs zu erzeugen, die sowohl Zellen, die verschiedene tum– -Antigene
präsentieren
als auch tum+-Zellen lysieren. Siehe z.
B. Maryanski et al., Eur. J. Immunol 12: 401 (1982); und Van den
Eynde et al., Modern Trends in Leukemia IX (June 1990), deren Offenbarungen
hier durch Inbezugnahme aufgenommen sind. Die Tumorantigenvorläufer können in
Zellen exprimiert werden, die durch das Gen transfiziert sind, und
können
anschließend
verwendet werden, um eine Immunantwort gegen einen bestimmten Tumor
zu erzeugen.
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Im
parallelen Fall menschlicher Neoplasmen ist beobachtet worden, das
autologe gemischte Lymphozyten-Tumor-Zell-Kulturen (im folgenden "MLTC") häufig Responder-Lymphozyten
erzeugen, die autologe Tumorzellen lysieren, aber keine Ziele natürlicher
Killerzellen, autologen EBV-transformierten B-Zellen oder autologen Fibroblasten lysieren
(siehe Anichini et al., Immunol. Today 8:385-389 (1987)). Diese
Antwort ist besonders gut bei Melanomen untersucht worden, und MLTCs
sind entweder mit peripheren Blutzellen oder mit tumorinfiltrierenden
Lymphozyten durchgeführt
worden. Literaturbeispiele für
dieses Gebiet beinhalten Knuth et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA
86:2804-2802 (1984); Mukherji et al., J. Exp. Med. 158: 240 (1983);
Herin et al., Int. J. Canc. 39: 390–396 (1987); Topalian et al,
J. Clin. Oncol 6:839-853 (1988). Stabile zytotoxische T-Zell-Klone
(im folgenden "CTLs") sind abgeleitet
von MLTC-Responderzellen worden, und diese Klone sind spezifisch
für die
Tumorzellen. Siehe Mukherji et al., oben, Herin et al., oben, Knuth
et al., oben. Die durch diese autologen CTLs auf Tumorzellen erkannten
Antigene scheinen keinen Kulturartefakt darzustellen, da sie auf
frischen Tumorzellen gefunden werden. Topalian et al., oben; Degiovanni
et al., Eur. J. Immunol. 20: 1865–1868 (1990). Diese Beobachtungen
haben, zusammen mit den hier verwendeten Techniken zur Isolierung
der Gene für
spezifische murine Tumorantigenvorläufer, zur Isolierung der Nukleinsäuresequenzen
geführt,
die für
Tumorantigenvorläufer
von TRAs, die auf menschlichen Tumoren präsentiert werden, kodieren. Es
ist nunmehr möglich,
die Nukleinsäuresequenzen
zu isolieren, die für
Tumorantigenvorläufer
kodieren, einschließlich,
jedoch nicht beschränkt
auf jene, die am meisten charakteristisch für einen bestimmten Tumor sind,
mit Konsequenzen, die unten beschrieben sind. Diese isolierten Nukleinsäuresequenzen
für menschliche Tumorantigenvorläufer und
deren Anwendungen, wie unten beschrieben, sind ebenfalls Gegenstand
dieser Erfindung.
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Entsprechend
stellt die vorliegende Erfindung in einem ersten Aspekt isolierte
Nukleinsäurenmoleküle bereit.
Eine ein isoliertes Nukleinsäuremolekül gemäß dieses
Aspekts der Erfindung ist:
- (a) ein DNA-Molekül, umfassend
eine Nukleotidsequenz, die ausgewählt ist aus den SEQ ID NO:
7, 8, 9, 11, 12, 13, 15, 16, 18 und 19, komplementären Sequenzen
gleicher Länge
und Teilen davon; oder
- (b) unter stringenten Bedingungen mit einem DNA-Molekül, das eine
Nukleotidsequenz aufweist, die ausgewählt ist aus den SEQ ID NO:
7, 8, 9, 11, 12, 13, 15, 16, 18 und 19 und komplementären Sequenzen gleicher
Länge,
hybridisierbar ist;
und für ein Polypeptid oder Protein,
das, wenn es auf einer Zelloberfläche präsentiert wird, in der Lage
ist, eine zytolytische Antwort menschlicher T-Lymphozyten auszulösen, oder
für einen
Vorläufer
eines solchen Polypeptids oder Proteins kodiert, oder ein Komplement
eines Nukleinsäuremoleküls gleicher
Länge ist,
das für
das Polypeptid oder Protein oder einen Vorläufer des Polypeptids oder Proteins
kodiert.
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Ein
isoliertes Nukleinsäuremolekül gemäß der Erfindung
kann eine cDNA, genomische DNA oder ein RNA-Molekül sein.
Es kann ebenfalls ein RNA-Transkript eines DNA-Moleküls gemäß der Erfindung
sein.
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Ein
isoliertes Nukleinsäuremolekül gemäß der Erfindung
kann eine Nukleinsäuresequenz
umfassen, die für
ein Polypeptid oder Protein, das, wenn es auf einer Zelloberfläche präsentiert
wird, in der Lage ist, eine zytolytische Antwort menschlicher T-Lymphozyten
auszulösen,
oder einen Vorläufer
eines solchen Polypeptids oder Proteins kodiert, das durch ein Nukleinsäuremolekül nach dem
ersten Aspekt der Erfindung kodiert wird, oder eine komplementäre Nukleinsäuresequenz
gleicher Länge.
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Bevorzugt
kodiert das isolierte Nukleinsäurenmoleküle gemäß der Erfindung
für ein
Polypeptid oder Protein, das die in der SEQ ID NO: 26 wiedergegebene
Aminosäuresequenz
umfaßt
oder ist ein Komplement eines Nukleinsäurenmoleküls gleicher Länge, das
für ein
Polypeptid oder Protein, das die in der SEQ ID NO: 26 wiedergegebene
Aminosäuresequenz
umfaßt,
kodiert.
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Bevorzugt
ist ein isoliertes Nukleinsäuremolekül gemäß der Erfindung
unter stringenten Bedingungen mit einem Nukleinsäu remolekül, das eine in den SEQ ID NO:
7, 8, 9 und 11 wiedergegebene Nukleotidsequenz aufweist, oder einer
komplementären
Nukleotidsequenz gleicher Länge
hybridisierbar.
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In
einem zweiten Aspekt stellt die vorliegende Erfindung einen Expressionsvektor
bereit. Ein Expressionsvektoren gemäß dieses Aspekts der Erfindung
umfaßt
ein Nukleinsäuremolekül gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung. Das Nukleinsäuremolekül kann funktionsfähig mit
einem Promotor verbunden sein und ein Expressionsvektoren gemäß der Erfindung
kann ferner eine Nukleinsäuresequenz
umfassen, die für
ein Haupthistokompatibilitätsantigen
(MHC) oder ein Human-Leukozytenantigen (HLA), ein Zytokin oder ein
Bakterien- oder Virengenom oder einen Teil davon kodiert. Das Zytokin
kann Interleukin, vorzugsweise IL-2 oder IL-4, sein.
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In
einem dritten Aspekt stellt die vorliegende Erfindung transfizierte
Zellen bereit. Eine Zelle gemäß dieses
Aspekts der Erfindung den ist mit einem Nukleinsäuremolekül gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung oder
einem Expressionsvektor gemäß dem zweiten
Aspekt der Erfindung transfiziert. Solch eine Zelle kann mit einem
Nukleinsäuremolekül transfiziert
sein, das für
ein MHC oder HLA oder ein Zytokin kodiert.
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Vorzugsweise
ist eine Zelle gemäß der Erfindung
in der Lage, ein MHC oder HLA oder ein Zytokin zu exprimieren, wobei
das Zytokin bevorzugt ein Interleukin, besonders bevorzugt IL-2
oder IL-4, ist. Bevorzugte Zellen gemäß der Erfindung sind nicht
proliferativ.
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In
einem vierten Aspekt stellt die Erfindung Polypeptide und Proteine
bereit. Ein Polypeptid oder Protein gemäß dieses Aspekts der Erfindung
ist in der Lage, eine zytolytische Ant wort von menschlichen Lymphozyten
auszulösen,
oder ist ein Vorläufer
für solch
ein Polypeptid oder Protein und wird durch ein Nukleinsäuremolekül gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung kodiert. Ein bevorzugtes Polypeptid oder Protein
gemäß dieses
Aspekts der Erfindung weist eine Nukleinsäuresequenz auf, wie sie in
der SEQ ID NO: 26 wiedergegeben ist.
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In
einem fünften
Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung Viren. Ein Virus gemäß dieses
Aspekts der Erfindung enthält
ein Nukleinsäuremolekül gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung. Ein Virus gemäß dieses Aspekts der Erfindung
kann mutiert oder abgeschwächt
sein.
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In
einem sechsten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung Antikörper. Ein
Antikörper
gemäß dieses Aspekts
der Erfindung bindet spezifisch ein Polypeptid oder Protein gemäß dem vierten
Aspekt der Erfindung oder einen Komplex aus solch einem Polypeptid
oder Protein und einem MHC oder HLA, bindet jedoch nicht an den
MHC oder das HLA allein.
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Bevorzugten
Antikörper
gemäß der Erfindung
beinhalten monoklonale Antikörper.
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Ein
isoliertes Nukleinsäuremolekül, ein Expressionsvektor,
eine Zelle, ein Polypeptid, Protein, Virus oder Antikörper gemäß der Erfindung
kann zur Verwendung bei der Therapie, Prophylaxe oder Diagnose von Tumoren
vorgesehen sein.
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In
einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung pharmazeutische Zusammensetzungen
für die
Prophylaxe, Therapie oder Diagnose von Tumoren bereit. Eine pharmazeutische
Zusammensetzung gemäß dieses Aspekts
der Erfindung umfaßt
ein Nukleinsäuremolekül, einen
Expressionsvektor, eine Zelle, ein Polypeptid, ein Protein, einen
Virus oder Antikörper
gemäß der Erfindung,
optional mit Beimischung eines pharmazeutisch annehmbaren Trägers und
optional ferner umfassend einen MHC oder ein HLA.
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In
einem zusätzlichem
Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
einer zytolytischen T-Zell-Kultur
bereit, die reaktiv ist gegen autologe Tumorzellen eines Individuums,
umfassend den Schritt des Kultivierens einer Probe von Lymphozyten
von dem Individuum mit Zellen gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung.
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In
noch einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung die
Verwendung eines isolierten Nukleinsäurenmoleküles, eines Expressionsvektors,
einer Zelle, eines Polypeptids, Proteins, Virus, Antikörpers oder
einer pharmazeutische Zusammensetzung gemäß der Erfindung zur Herstellung
eines Medikaments zur Prophylaxe, Therapie oder Diagnose von Tumoren
bereit. Bevorzugt schließen
solche Tumoren ein Melanom, ein Sarkom und ein Karzinom wie beispielsweise
ein kleinzelliges Bronchial-, ein nicht-kleinzelliges Bronchial-, Plattenepithel-,
Schilddrüsen-,
Dickdarm-, Pankreas-, Prostata-, Brust- oder Kehlkopfkarzinom ein.
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In
einem anderen Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren zur Feststellung
der Rückbildung,
des Fortschreitens oder des Beginns eines Tumors bei einem Individuum
bereit, umfassend die Schritte des:
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- (a) Feststellens der Menge Polypeptid oder
Protein gemäß der Erfindung,
die in einer Körperflüssigkeits-, Gewebe-
oder Tumorprobe von dem Individuum vorhanden ist, optional durch
Einsetzen eines Immunassays unter Einbeziehung eines Antikörpers gemäß der Erfindung,
- (b) Feststellens der in einer Körperflüssigkeits-, Gewebe- oder Tumorprobe
von dem Individuum vorhandenen Zahl zytolytischer T-Zellen, die
auf eine Zelle gemäß der Erfindung
oder ein Polypeptid oder Protein gemäß der Erfindung reagieren.
- (c) Feststellens der in einer Körperflüssigkeits-, Gewebe- oder Tumorprobe
von dem Individuum vorhandenen Expression eines Polypeptids gemäß der Erfindung,
optional durch Nukleinsäurehybridisierung,
bei der ein Nukleinsäuremolekül gemäß der Erfindung
als Sonde eingesetzt wird.
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Diese
und andere Aspekte der Erfindung werden in der folgenden Offenbarung
beschrieben.
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Kurze Beschreibung
der Figuren
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1 stellt die Detektion
von Transfektanten dar, die das Antigen P815A exprimieren.
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2 zeigt die Empfindlichkeit
der Klone P1.HTR, PO.HTR, der genomischen Transfektanten P1A.T2 und
des Cosmid-Transfektanten
P1A.TC3.1 gegenüber
der Lyse durch verschiedene CTLs, bestimmt durch Chromfreisetzungstests.
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3 ist eine Restriktionskarte
des Cosmi den C1A.3.1.
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4 zeigt die Northern-Blot-Analyse
der Expression des Gens P1A.
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5 stellt die Struktur des
Gens P1A mit seinen Restriktionsstellen dar.
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6 zeigt die Ergebnisse,
die erhalten wurden, wenn Zellen mit dem Gen von P1A, isoliert entweder aus
P815 oder normalen Zellen, transfiziert und anschließend auf
CTL-Lyse getestet wurden.
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7 zeigt Lyse-Untersuchungen
unter Verwendung der Mastzellinie L138. 8A.
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8 ist eine Karte von Unterfragmenten
der Sequenz des 2,4-kb-Antigen-E-Fragments, die ebenfalls das Antigen
exprimieren.
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9 zeigt die Homologie von
Abschnitten des Exons 3 der Gene mage 1, 2 und 3.
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10 zeigt die Ergebnisse
von Northern-Blots für
MAGE-Gene bei verschiedenen
Geweben.
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11 zeigt die Daten von 13 in tabellarischer Form.
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12 zeigt Southern-Blot-Versuche
unter Verwendung der verschiedenen humanen Melanomzellinien, die
bei dieser Anmeldung eingesetzt worden.
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13 ist ein verallgemeinertes
Schema zur Expression von MAGE-1, -2 und -3-Genen durch Tumor- und
normale Gewebe.
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Kurze Beschreibung
der Sequenzen
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- SEQ ID NO: 1 ist cDNA für einen Teil des Gens P1A.
- SEQ ID NO: 2 bildet die kodierende Region der cDNA für das Gen
P1A.
- SEQ ID NO: 3 zeigt nichtkodierende DNA für P1A-cDNA, die 3' zur kodierenden
Region der SEQ ID NO: 2 liegt.
- SEQ ID NO: 4 ist die vollständige
Sequenz der cDNA für
P1A.
- SEQ ID NO: 5 ist die genomische DNA-Sequenz für P1A.
- SEQ ID NO: 6 zeigt die Aminosäuresequenz für die antigenen
Peptide für
P1A-TRA. Die Sequenz ist für
Zellen, die A+B+ sind,
d. h. sowohl das A- als auch das B-Antigen exprimieren.
- SEQ ID NO: 7 ist eine Nukleinsäuresequenz, die für das Antigen
E kodiert.
- SEQ ID NO: 8 ist eine Nukleinsäuresequenz, die für MAGE-1
kodiert.
- SEQ ID NO: 9 ist das Gen für
MAGE-2.
- SEQ ID NO: 10 ist das Gen für
MAGE-21.
- SEQ ID NO: 11 ist cDNA für
MAGE-3
- SEQ ID NO: 12 ist das Gen für
MAGE-31.
- SEQ ID NO: 13 ist das Gen für
MAGE-4.
- SEQ ID NO: 14 ist das Gen für
MAGE-41.
- SEQ ID NO: 15 ist cDNA für
MAGE-4.
- SEQ ID NO: 16 ist cDNA für
MAGE-5.
- SEQ ID NO: 17 ist genomische DNA für MAGE-51.
- SEQ ID NO: 18 ist cDNA für
MAGE-6.
- SEQ ID NO: 19 ist genomische DNA für MAGE-7.
- SEQ ID NO: 20 ist genomische DNA für MAGE-8.
- SEQ ID NO: 21 ist genomische DNA für MAGE-9.
- SEQ ID NO: 22 ist genomische DNA für MAGE-10.
- SEQ ID NO: 23 ist genomische DNA für MAGE-11.
- SEQ ID NO: 24 ist genomische DNA für smage-I.
- SEQ ID NO: 25 ist genomische DNA für smage-II.
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Ausführlichen Beschreibung die bevorzugten
Ausführungsformen
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Viele
verschiedene "MAGE"-Gene sind identifiziert
worden, wie anhand der Sequenzen, die der Anmeldung folgen, ersichtlich
ist. Die Protokolle, die in den folgenden Beispielen beschrieben
sind, wurden verwendet, um diese Gene und cDNR-Sequenzen zu isolieren. "MAGE" wie hier verwendet
bezieht sich auf eine Nukleinsäuresequenz,
die aus menschlichen Zellen isoliert wurde. Das Akronym "smage" wird verwendet,
um Sequenzen murinen Ursprungs zu beschreiben.
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Wenn "TRAPs" oder "TRAs" hier als spezifisch
für eine
Tumorart beschrieben werden, bedeutet dies, daß das betrachtete Molekül mit dieser
Art Tumor verbunden ist, wenngleich nicht notwendigerweise unter Ausschluß von anderen
Tumorarten.
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Beispiel 1
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Um
das Gen, das für
Antigen P815A kodiert, zu identifizieren und zu isolieren, wurde
Gentransfektion eingesetzt. Dieser Ansatz erfordert sowohl eine
Quelle für
das Gen als auch eine Empfängerzellinie.
Die hochtransfiziere Zellinie P1.HTR bildete das Ausgangsmaterial
für den
Empfänger,
konnte jedoch nicht ohne weitere Behandlung verwendet werden, da
sie "Antigen A" präsentiert,
eines von vier erkannten P815-Tumorantigenen. Siehe Van Pel et al.,
Molecular Genetics 11: 467-475
(1985). Daher wurden Screeningsversuche durchgeführt, um Zellinien zu isolieren,
die das Antigen nicht exprimierten und die trotzdem die vorteilhaften Eigenschaften
von P1.HTR besaßen.
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Hierzu
wurde P1.HTR mit CTLs untersucht, die spezifisch für jedes
der Tumorantigene A, B, C und D waren. Solche CTLs sind durch Uyttenhove
et al., J. Exp. Med. 157:1040–1052
(1983), beschrieben worden.
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Um
die Selektion durchzuführen,
wurden 106 Zellen von P1.HTR in einem Rundboden-Reaktionsgefäß in 2 ml
Medium mit 2–4 × 106 Zellen des CTL-Klons gemischt und für drei Minuten
bei 150 × g
zentrifugiert. Nach vier Stunden bei 37 °C wurden die Zellen gewaschen
und in 10 ml Medium resuspendiert, gemäß Maryanski et al., Eur. J.
Immunol. 12: 406–412
(1982). Zusätzliche
Informationen zu dem CTL-Test und Screening-Protokoll im allgemeinen
könen in
Boon et al., J. Exp. Med. 152: 1184-1193 (1980), und Maryanski et al., Eur.
J. Immunol. 12: 406- 412
(1982), deren Offenbarung hierdurch Inbezugnahme aufgenommen ist,
gefunden werden.
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Bei
Durchführung
dieser Selektionen wurde eine Zellinien-Variante gefunden, die weder Antigen
A noch B exprimierten. Zusätzliche
Selektionen mit für
Antigen C spezifischen CTLs ergab eine Variante, der auch Antigen
C fehlte. Für
eine Zusammenfassung der Ergebnisse zu diesen Screenings wird auf 2 verwiesen. Die Variante
PO.HTR ist negativ für
die antigenen A, B und C, und wurde daher für die Transfektionsversuche
ausgewählt.
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Die
Zellinie PO.HTR wurde gemäß dem Budapester
Vertrag beim Institute Pasteur Collection Nationale De Cultures
De Microorganismes, 28, Rue de Docteur Roux, 75724 Paris France,
hinterlegt und besitzt die Zugriffsnummer 1-1117.
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Diese
Methodik ist anwendbar, um andere Zellinien zu beschaffen, die Varianten
eines Zelltyps sind, der normalerweise mindestens eines der vier
erkannten P815-Tumorantigene, d. h. die Antigene A, B, C und D präsentiert,
wohingegen die Varianten keines der Antigene A, B und C präsentieren.
P1.HTR ist eine Mastozytom-Zellinie, so daß es ersichtlich ist, daß das Protokoll
die Isolierung von biologisch reinen Mastozytom-Zellinien ermöglicht, die keines der P815-Antigene
A, B und C exprimiert, die jedoch hochtransfizierbar sind. Andere
Tumorarten können
ebenfalls auf diese Weise untersucht werden, um gewünschte biologisch
reine Zellinien zu beschaffen. Die erhaltenen Zellinien sollten
mindestens ebenso gut mit fremder DNA transfizierbar sein wie P1.HTR,
und sollten so ausgewählt
werden, daß sie
kein spezifisches Antigen exprimieren.
-
Beispiel 2
-
Vorangegangene
Arbeiten, die von DePlaen et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 85:
2274–2278
(1988), beschrieben wurden, deren Offenbarung hier durch Inbezugnahme
aufgenommen ist, hatten die Wirksamkeit der Verwendung der Cosmid-Bibliothek-Transfektion zur
Erlangung von Genen gezeigt, die für tum–-Antigene kodieren.
-
Ausgewählte Plasmid-und
genomische DNA von P1.HTR wurde gemäß Wölfel et al., Immunogenetics 26:
178–187
(1987), hergestellt. Das Transfektion-Verfahren folgte Corsaro et
al., Somatic Cell Molec. Genet 7:603-616 (1981), mit einigen Modifikationen.
Kurz gesagt, wurden 60 μg
zellulärer
DNA und 3 μg
DNA des Plasmids pHMR272, beschrieben von Bernard et al., Exp. Cell.
Biol. 158:237-243 (1985), gemischt. Dieser Plasmid überträgt Hygromycin-Resistenz
auf Empfängerzellen
und stellt daher einen geeigneten Weg zum Screening auf Transfektanten
bereit. Die gemischte DNA wurde mit 940 μl Tris-HCl (pH 7,5), 0,1 mM
EDTA und 310 μl
1M CaCl2 kombiniert. Die Lösung wurde
langsam und unter ständiger
Umwälzung
zu 1,25 ml 50 mM HEPES, 280 mM NaCl, 1,5 mM Na2HPO4, eingestellt mit NaOH auf pH 7,1, zugegeben.
Für 30–45 Minuten konnten
sich bei Raumtemperatur Kalziumphosphat-DNA-Niederschläge bilden.
Im Anschluß hieran
wurden fünfzehn
Gruppen von PO.HTR-Zellen (5×106) pro Gruppe für 10 Minuten bei 400 g zentrifugiert.
Die Überstände wurden
entfernt und die Niederschläge
wurden direkt in dem Medium, das die DNA-Niederschläge enthielt,
resuspendiert. Diese Mischung wurde für 20 Minuten bei 37 °C inkubiert,
wonach sie zu einer 80-cm2-Gewebekulturflasche
mit 22,5 ml DMEM, versetzt mit 10% fötalem Kälberserum, zugegeben wurde.
Nach 24 Stunden wurde das Medium ausgetauscht. Achtundvierzig Stunden
nach der Transfektion wurden die Zellen gesammelt und ge zählt. Transfizierte
Zellen wurden unter Verwendung von Kulturmedium, versetzt mit Hygromycin
B (350 μg/ml)
in Massenkultur selektiert. Diese Behandlung selektierte Zellen
auf Hygromycin-B-Resistenz.
-
Für jede Gruppe
wurden zwei Flasche vorbereitet, die jeweils 8×106 Zellen
in 40 ml Medium enthielten. Um die Anzahl von Transfektanten abzuschätzen, wurden
1×106 Zellen aus jeder Gruppe in 5 ml DMEM mit 10%
fötalem
Kälberserum
(FCS), 0,4% Bactoagrar und 300 μg/ml
Hygromycin B ausplattiert. Die Kolonien wurden dann 12 Tage später gezählt. Zwei
unabhängige
Bestimmungen wurden durchgeführt
und der Mittelwert gebildet. Dieser wurde mit 5 multipliziert, um
die Zahl von Transfektanten in der entsprechenden Gruppe abzuschätzen. Eine
Korrektur mußte
für die
Klonierungseffizienz von P815-Zellen, die bekanntermaßen etwa
0,3 beträgt,
vorgenommen werden.
-
Beispiel 3
-
Acht
Tage nach der Transfektion wie oben in Beispiel 2 beschrieben wurden
antibiotikaresistente Transfektanten von toten Zellen unter Verwendung
von Dichtezentrifugationen mit Ficoll-Paque abgetrennt. Diese Zellen
wurden für
1 bis 2 Tage in nichtselektivem Medium gehalten. Die Zellen wurden
in 96-Loch-Mikroplatten
(Rundboden) ausplattiert, zu 30 Zellen/Microwell in 200 μl Kulturmedium.
Abhängig
von der Anzahl der hergestellten Transfektanten wurden irgendwo
zwischen 100–400
Microwells hergestellt. Agar-Kolonie-Tests ergaben Schätzungen
von 500–3000.
Nach 5 Tagen enthielten die Näpfe
ungefähr
6×109 Zellen, und parallele Platten wurden durch
Transferieren von 1/10 der Näpfe
zu Mikroplatten hergestellt, die anschließend bei 30 °C inkubiert
wurden. Einen Tag später
wurden die Stammplatten zentrifugiert, das Medium wurde ent fernt
und 750 CTLs gegen das P815-Antigen A (CTL-P1:5) wurden zusammen
mit 106 bestrahlten syngenen Milz-Feederzellen
in CTL-Kulturmedium mit 40 U/ml rekombinantem Human-IL2 und HAT-Medium zum Abtöten von
Stimulatorzellen zu jedem Napf zugegeben. Sechs Tage später wurden
die Platten visuell untersucht, um Näpfe zu identifizieren, in denen
die CTLs proliferiert waren. Wenn Platten proliferierende Mikrokulturen zeigten,
wurden Teilmengen von 100 μl
aus den Näpfen
zu einer anderen Platte mit 51Cr-markierten P1.HTR-Zielzellen
(2×103-4×103 pro Napf) transferiert und die Chromfreisetzung
wurde nach vier Stunden gemessen. Parallele Mikrokulturen entsprechend
jenen, die eine hohe CTL-Aktivität
zeigen, wurden expandiert und durch Reihenverdünnung in DMEM mit 10% FCS kloniert.
Fünf Tage
später
wurden etwa 200 Klone gesammelt und mit der oben beschriebenen Zellinien
CTL.P1:5 in einem visuellen Lyse-Test untersucht. Siehe zu diesen
Ergebnissen 1A.
-
Bei
diesen Versuchen ergaben drei von fünfzehn Gruppen von Transfektanten
wenige positive Mikrokulturen. Diese Mikrokulturen wurden wie oben
beschrieben auf lytische Aktivität
gegen P1.HTR getestet. Die meisten Mikrokulturen, bei denen Proliferation
beobachtet worden war, zeigten lytische Aktivität. Diese Aktivität lag deutlich über dem
Hintergrund, wie in 1B dargestellt
ist. Diese Figur faßt
Daten zusammen, wobei zwei Gruppen von Zellen (Gruppe "5" und "14"),
400 und 300 Microwells mit 30 hygromycinresistenten transfizierten Zellen
angeimpft wurden. Der Amplifikation und Verdopplung der Mikrokulturen
folgte die Zugabe der Anti-A-CTL P1:5. Sechs Tage später wurde
die lytische Aktivität
gegen P1.HTR getestet. In der Figur repräsentiert jeder Punkt lytische
Aktivität
einer einzelnen Kultur.
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Zwei
parallele Mikrokulturen, die mehreren positiven Näpfen entsprachen,
wurden subkloniert und es zeigte sich, daß mehr als 1% der Subklone
durch Anti-A-CTLs lysiert wurden. Auf diese Weise wurden drei unabhängige P815A
exprimierende Transfektanten aus 33.000 hygromycinresistenten Transfektanten
erhalten. Eine diese Linien, im folgenden als P1A.T2 bezeichnet,
wurde weiter untersucht.
-
Das
relevante Antigenprofil von P1A.T2 ist in 2 dargestellt, welches über Anti-CTL-Tests
vom oben beschriebenen Typ erhalten wurde.
-
Beispiel 4
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Der
für P1A.T2
durchgeführte
CTL-Test zeigte, daß es
Antigen A präsentierte
("P815A") und daher das Gen
für P1.HTR
erhalten hatte. Daher wurde diese Zellinie in den folgenden Versuchen
als Quelle für
das Gen für
den Antigenvorläufer
verwendet.
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Vorangegangene
Arbeiten hatten gezeigt, daß Gene,
die für
tum–-Antigene
kodieren, direkt aus Transfektanten geborgen werden konnten, die
mit einer Cosmid-Bibliothek erhalten wurden. Siehe DePlaen et al., Proc.
Natl. Acad. Sci. USA 85: 2274–2278
(1988). Dieses Verfahren wurde zur Beschaffung des P815-Gens durchgeführt.
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Die
gesamte genomische DNA von P1A.T2 wurde partiell mit Restriktionsendonuklease
Sau 3A1 verdaut und durch NaCl-Dichtegradienten-Ultrazentrifugation
fraktioniert, um 35-50-kb-DNA-Fragmente
gemäß Grosveld
et al., Gene 10: 6715–6732
(1982), anzureichern. Diese Fragmente wurden an Cosmid-Arme von C2RB
ligiert, wie durch Bates et al., Gene 26: 137–146 (1983), beschrieben, deren
Offenbarung hierdurch Inbezugnahme aufgenommen ist. Diese Cosmid-Arme
wurden durch Spaltung mit SmaI und Behandlung mit Kälberdarm-Phosphatase
sowie anschließender
Verdauung mit BamHI erhalten. Die ligierte DNA wurde gemäß Grosveld
et al., siehe oben, in Lambda-Phagen-Komponenten verpackt und auf E. coli
ED 8767 titriert. Ungefähr
9 × 105 ampicillinresistente Kolonien wurden pro
Mikrogramm DNA-Insert erhalten.
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Die
Cosmid-Gruppen wurden amplifiziert durch Mischen von 30.000 unabhängigen Cosmiden
mit 2 ml ED 8767 in 10 mM MgCl2, 20 Minuten
bei 37 °C
inkubiert, mit 20 ml in Luria-Bertani("LB")-Medium
verdünnt, und
anschließend
eine Stunde inkubiert. Diese Suspension wurde titriert und zur Beimpfung
von 1 Liter LB-Medium in Gegenwart von Ampicillin (50 μg/ml) verwendet.
Bei einer Bakterienkonzentration von 2 × 108/ml
(OD600 = 0,8) wurde eine Teilmenge von 10
ml eingefroren und 200 μg/ml
Chloramphenicol wurden für
eine Über-Nacht-Inkubation
zu der Kultur zugegeben. Die Gesamt-Cosmid-DNA wurde durch alkalische
Lyse isoliert und auf einem CsCl-Gradienten gereinigt.
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In
diesen Versuchen wurde eine Bibliothek von 650.000 Cosmiden hergestellt.
Das Amplifikations-Protokoll beinhaltet die Verwendung von 21 Gruppen
mit ungefähr
30.000 Cosmiden.
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Beispiel 5
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Unter
Einsatz der oben erwähnten
einundzwanzig Gruppen von Cosmiden (60 μg) und 4 μg pHMR272, wie oben beschrieben,
wurden Gruppen von 5 × 106 PO.HTR-Zellen als Transfektanten-Wirte verwendet.
Die Transfektion wurde in der gleichen Weise durchgeführt wie
in den vorangegangenen Versuchen beschrie ben. Durchschnittlich wurden
3.000 Transfektanten pro Gruppe auf Antigen-Präsentation untersucht, erneut
unter Verwendung der beschrieben CTL-Tests. Eine Gruppe von Cosmiden
ergab wiederholt positive Transfektanten, in einer Häufigkeit
von etwa 1/5000 arzneimittelresistenten Transfektanten. Die Transfektanten
zeigten wie bei P1A.T2 ebenfalls die Expression sowohl von Antigen
A als auch B. Das Expressionsmuster des Transfektanten P1A.TC3.1
ist in 2 dargestellt.
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Beispiel 6
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Wie
in Beispiel 5 oben angegeben, wurden drei unabhängig cosmidtransfizierte Zellen
isoliert, die P815A-Antigen präsentieren.
Die DNA dieser Transfektanten wurde isoliert und gemäß DePlaen
et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 85: 2274–2278 (1988), direkt mit Lambda-Phagen-Extrakten
verpackt. Das erhaltene Produkt wurde auf E. coli ED 8767 titriert,
mit Ampicillin-Selektion wie in Beispiel 5.gleichermaßen folgte
die Amplifikation der Cosmide und die Transfektion Beispiel 5, erneut
unter Verwendung von PO.HTR.
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Hohe
Transfektionsfrequenzen wurden beobachtet, wie in der folgenden
Tabelle 1 dargestellt:
-
Tabelle
1. Transfer der Expression von Antigen P815A durch Cosmide, die
durch direktes Verpacken erhalten wurden.
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Die
Cosmide wurden mit Restriktionsenzymen analysiert und es wurde gefunden,
daß der
direkt verpackte Transfektant P1A.TC3.1 32 Cosmide enthielt von
denen sieben verschieden waren. Jedes dieser 7 Cosmide wurde in
der oben beschriebenen Weise in PO.HTR transfiziert und erneut wurden
Transfektanten gemäß dem oben
beschriebenen Protokoll auf die Präsentation von P815A untersucht.
Vier der Cosmid-Transfektanten zeigten P815-Präsentation und, wie bei allen
hier beschriebenen Experimenten, wurde P815B coexprimiert.
-
Von
den vier Cosmiden, die eine Präsentation
der zwei Antigene zeigten, war das Cosmid C1A.3.1 lediglich 16,7
Kilobasen lang und wurde für
weitere Analysen wie unten beschrieben ausgewählt.
-
Das
Cosmid C1A.3.1 wurde einer Restriktionsendonukleasen-Analyse unterzogen,
was die in 3 dargestellte
Karte ergab.
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Alle
EcoRI-Fragmente wurden transfiziert, erneut unter Verwendung der
oben beschriebenen Protokolle, und lediglich das 7,4-Kilobasen-Fragment
bildete einen Transfektanten, der Anti-A-CTLs lysieren konnte. Ähnliche
Versuche wurden mit den PstI-Fragmenten durchgeführt und nur ein 4,1-kb-Fragment,
das vollständig
in dem 7,4-kb-EcoRI-Fragment enthalten war, produzierte lysierbare
Transfektanten.
-
Dieses
Fragment (d. h. das 4,1-kb-PstI-Fragment) wurde mit SmaI verdaut
und ergab ein 2,3-kb-Fragment, das ebenfalls Wirtszellen ergab,
die nach der Transfektion die Antigene A und B präsentierten.
Schließlich übertrug
auch ein Fragment von 900 Basen Länge, das mit SmaI/XbaI gesichert
wurde, die Expression der Vorläufer
dieser zwei Antigene, d. h., die transfizierte Wirtszelle präsentierte
sowohl Antigen A als auch Antigen B.
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Beispiel 7
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Das
oben beschriebene 900-Basen-Fragment wurde als Sonde zur Feststellung
der Expression des P815A-Gens in der Elternzelllinie P1.HTR verwendet.
Um dies zu erreichen, wurde zunächst
die gesamte zellulärer
RNA unter Verwendung des Guanidin-Isothiocyanat-Verfahrens von Davis et
al., Basic Methods In Molecular Biology (Elseview Science Publishing
Co, New York, 1986) isoliert. Dieselbe Literaturstelle war die Quelle
für das
Verfahren, das zur Isolierung und Reinigung von PolyA+-mRNA unter Verwendung
von Oligo-dT-Zellulose-Säulenchromatographie
verwendet wurde.
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Die
Proben wurden dann einer Northern-Blot-Analyse unterzogen. RNA-Proben
wurden auf 1%-Agarose-Gelen mit 0,66 M Formaldehyd fraktioniert.
Die Gele wurden für
30 Minuten mit 10×SSC
(SSC: 0,5 M NaCl; 0,015 M Natriumcitrat, pH 7,0) behandelt, bevor über Nacht
das Blotting auf Nitrozellulosemem branen durchgeführt wurde.
Diese wurden für
zwei Stunden bei 80 °C
gebacken, wonach die Membranen für
15 Minuten bei 60 °C
in einer Lösung
enthaltend 10% Dextransulfat, 1% SDS und 1 M NaCl vorhybridisiert
wurden. Die Hybridisierung wurde anschließend zusammen mit 100 μg/ml Lachssperma-DNA
unter Verwendung einer denaturierten Sonde (das 900-Basen-Fragment)
durchgeführt.
-
Wenn
dieses Protokoll unter Verwendung von P1.HTR-Poly-A+-RNA
durchgeführt
wurde, wurden eine Bande von 1,2 kb und zwei schwächere Banden
identifiziert, wie in 4,
Spur 1 (6 μg
der RNA) dargestellt ist.
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Dieselbe
Sonde wurde verwendet, um eine cDNA-Bibliothek zu untersuchen, die
aus Poly-A+-RNA aus der Zellinie hergestellt
wurde. Dies ergab einen Klon mit einem 1-kb-Insert, was auf ein
fehlendes 5'-Ende
hindeutet. Die Northern-Blots für
die cDNA sind nicht dargestellt.
-
Hybridisierungsexperimente
wurden in jedem Fall über
Nacht bei 60 °C
durchgeführt.
Die Blots wurden zweimal bei Raumtemperatur mit 2×SSC und
zweimal bei 60 °C
mit 2×SSC,
versetzt mit 1% SDS, gewaschen.
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Die
vorangegangenen Experimente grenzten die den P815A-Antigen-Vorläufer exprimierende
DNA ausreichend ab, um eine Sequenzierung mit Hilfe des gut bekannten
Sanger-Didesoxy-Kettenabbruchverfahrens
zu ermöglichen.
Dieses wurde auf Klone angewendet, die unter Verwendung verschiedener
Restriktionsendonukleasen und durch spezifisches Priming mit synthetischen
Oligonukleotid-Primern erzeugt wurden. Die Ergebnisse für Exons
des Gens sind in SEQENZ ID NO: 4 wiedergegeben.
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Beispiel 8
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Die
oben beschriebenen Northern-Analyse deutete darauf hin, daß das 5'-Ende der cDNA fehlte.
Um diese Sequenz zu erhalten, wurde cDNA aus P1.HTR-RNA unter Verwendung
eines Primers, der den Positionen 320–303 entsprach, hergestellt.
Die Sequenz wurde dann unter Verwendung der Polymerasekettenreaktion
unter Verwendung eines 3'-Primers
entsprechend den Positionen 286–266
und eines 5'-Primers,
der durch Frohman et al. Proc Natl. Acad. Sci. USA 85:8998-9002
(1988), beschrieben wurde, amplifiziert. Eine Bande von der erwarteten
Größe (270
Basen) wurde gefunden, die mit dem oben beschriebenen 900-bp-SmaI/XbaI-Fragment
in einem Southern-Blot hybridisierte. Die anschließende Klonierung
in dem eines 3 TG 130 Lambda TG 131, Im Anschluß an die Klonierung in m13tg
130 λ tg
131 wurde das kleine 72-bp-Fragment sequenziert. Die Sequenz ist
in der SEQUENZ ID NO: 1 dargestellt.
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Beispiel 9
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Nach
der Beschaffung der in den Beispielen 7 und 8 beschriebenen und
in der SEQUENZ ID NO: 4 wiedergegebenen Sequenzen wurde eine 5,7-kb-Region
des Cosmids C1A.3.1 sequenziert. Dieses Fragment enthielt bekanntermaßen das
900-Basen-Fragment,
welches P815A in den Transfektanten exprimierte. Diese Experimente
erlaubte die Abgrenzung von Introns und Exons, da das Cosmid genomischen
Ursprungs ist.
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Die
abgegrenzte Struktur des Gens ist in 5 dargestellt.
Zusammen mit der SEQ ID NO: 4 zeigen diese Daten, daß das Gen
für den
Antigen-Vorläufer,
im folgenden als "P1A" bezeichnet, ungefähr 5 Kilobasen lang
ist und 3 Exons enthält.
Ein ORF für
ein Protein aus 224 Aminosäuren
beginnt in Exon 1 und en det in Exon 2. Das 900-Basenpaar-Fragment,
welches die Expression des Vorläufers
für die
Antigene A und B überträgt, enthält lediglich
Exon 1. Die Promotorregion enthält
eine CAAT-Box, wie in der SEQ ID NO: 1 angegeben, und eine Enhancer-Sequenz.
Diese letztere Eigenschaft ist in Promotoren der meisten MHC-Klasse-I-Gene beobachtet
worden, wie von Geraghty et al., J. Exp. Med 171: 1–18 (1990);
Kimura et al., Cell 44:261-272 (1986), beobachtet wurde.
-
Eine
Computer-Homologierecherche wurde unter Verwendung des Programms
FASTA mit K-Tripel-Parametern von 3 und 6, wie von Lipman et al.,
Science 227:1435-1441 (1985), vorgeschlagen und unter Verwendung
der Genbank-Datenbank Version 65 (Oktober 1990) durchgeführt. Es
wurde keine Homologie gefunden, mit Ausnahme für eine Strecke von 95 Basen,
die einem Teil eines durch Exon 1 (Positionen 524–618) kodierten
sauren Bereichs entspricht, der Sequenzen ähnlich ist, die für die sauren
Bereiche im Kernprotein NO38/B23 der Maus kodiert, wie durch Bourbon
et al., Mol. Biol. 200:627-638 (1988), und Schmidt-Zachmann et al.,
Chromosoma 96:417-426 (1988), beschrieben. Sechsundfünfzig von
95 Basen waren identisch. Um zu testen, ob diese Homologie die Ursache
für die
Kreuzhybridisierung waren, wurden Experimente unter Verwendung einer
Maus-Milz-cDNA-Bibliothek durchgeführt, die mit dem 900-Basen-Fragment gescreent
wurde. Es wurden cDNA-Klone erhalten, die den Größen der kreuzhybridisierenden
Banden nahezu entsprachen. Diese wurden teilweise sequenziert, und
es wurde gefunden, daß die
2,6-kb-cDNA exakt der bekannten cDNA-Sequenz von Maus-Nukleolin entsprach,
während
das 1,5-kb-cDNA dem Maus-Kernprotein NO38/B23 entsprach.
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Die
Analyse der Nukleotidsequenz des Gens, im folgenden als "P1A" bezeichnet, deutet
darauf hin, daß sein
kodiertes Pro dukt eine Molekulargewicht von 25 kDa aufweist. Die
Analyse der SEQENZ ID NO: 4 zeigt zeigt ein potentielles Kern-Lokalisierungssignal
bei den Resten 5–9
(Dingwall et al., Ann. Rev. Cell Biol. 2:367-390 (1986)), sowie
eine große
saure Domäne
an den Positionen 83–118.
Wie oben angegeben, enthält diese
den Homologiebereich zwischen P1A und den zwei Kernproteinen. Eine
mutmaßliche
Phosphorylierungsstelle kann an Position 125 (Serin) gefunden werden.
Ebenso wird eine zweite saure Domäne in der Nähe des C-Terminus als ununterbrochene
Kette von 14 Glutamat-Resten gefunden. Eine ähnliche C-terminale Struktur
wurde von Kessel et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 84:5306-5310
(1987), in einem murinen Homeodomänen-Protein mit Kernlokalisierung
gefunden.
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In
Studien, die die Sequenz des Gens P1A mit den Sequenzen für P91A,
35B und P198 vergleicht, wurden keine Ähnlichkeiten gefunden, was
zeigt, daß P1A
ein Beispiel für
eine andere Klasse von Genen und Antigenen ist.
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Beispiel 10
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Mit
der P1A-Sonde und -sequenz in der Hand wurden Untersuchungen durchgeführt, um
festzustellen, ob das in normalem Gewebe vorhandene mit dem durch
den Tumor exprimierten Gen identisch war. Um dies zu tun, wurden
unter Verwendung von den Lambda zapII 10 und genomischer DNA von
murinen DBA2-Nierenzellen
Phagen-Bibliotheken hergestellt. P1A wurde als Sonde verwendet.
Die Hybridisierungsbedingungen waren wie oben beschrieben, und ein
Hybridisierungsklon wurde gefunden. Der Klon enthielt Exons eins
und zwei des P1A-Gens und entsprach den Positionen –0,7 bis
3,8 in 5. Im Anschluß an die
Lokalisierung dieser Sequenz wurde eine PCR-Amplifikation durchgeführt, um
die Sequenz zu erhalten, die 3,8 bis 4,5 in 5 entspricht.
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Eine
Sequenzanalyse wurde durchgeführt
und es wurden keine Unterschiede zwischen den Genen von normalen
Nieren und dem aus P815-Tumorzellen erhaltenen P1A-Gen festgestellt.
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In
weiteren Versuchen wurde das in DBA/2-Nierenzellen gefundene Gen
wie oben beschrieben in PO.HTR transfiziert. Diese Versuche, betrifft
in 7 dargestellt, zeigten,
daß die
Antigene A und B durch das aus normalen Nierenzellen isolierte Nierengen
genauso effizient exprimiert wurde wie das aus normalen Nierenzellen
isolierte P1A-Gen.
-
Diese
Versuche führen
zu der Schlußfolgerung,
daß das
Gen, das für
den Tumorantigenvorläufer
kodiert, ein Gen ist, daß nicht
auf eine Mutation zurückzuführen ist;
es scheint vielmehr, daß das
Gen dasselbe ist, das in normalen Zellen anwesend ist, dort jedoch
nicht exprimiert wird. Die Auswirkungen dieses Befundes sind wichtig
und werden unten diskutiert.
-
Ähnliche
nicht beschriebenen Studien wurde gefunden, das Varianten des Gens
erhältlich
waren. Einige Zellen waren "P1A– B+" statt
des normalen "P1A". Der einzige Unterschied
zwischen diesen ist eine Punktmutation in Exon 1, wobei das 18.
Triplett in der Variante für
Ala statt Val kodiert.
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Beispiel 11
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Zusätzliche
Versuche wurden mit anderen Zellarten durchgeführt. Gemäß den Protokollen, die oben für die Northern-Blot-Hybridisierungen
beschrieben wurden, wurde RNA aus normalen Leber- und Milzzellen getestet,
um festzustellen, ob ein Transkript des P1A-Gens gefunden werden
konnte. Die Northern-Blot-Daten sind
in 4 dargestellt, und,
wie ersichtlich ist, gibt es keine Hinweis auf eine Expression.
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Die
murine P815-Zellinie, aus der P1A isoliert wurde, ist ein Mastozytom.
Daher wurden Mastzellinien studiert, um festzustellen, ob sie das
Gen exprimierten. Die Mastzellinie MC/9, beschrieben durch Nabel
et al., Cell 23: 19–28
(1981), und Kurzzeitkulturen von aus Knochenmark erhaltenen Mastzellen
wurden in der oben beschriebenen Weise getestet (Northern-Blotting), es wurde
jedoch kein Transkript gefunden. Im Gegensatz hierzu wurde ein starkes
Signal gefunden, wenn eine Balb/C-abgeleitete IL-3-abhängige Zellinie
L138.8A (Hultner et al., J. Immunol. 142:3440-3446 (1989)) getestet
wurde. Die Mastzell-Arbeit ist in 4 dargestellt.
-
Es
ist bekannt, daß sowohl
BALB/C- als auch DBA/2-Größen den
H-2d-Haplotyp gemeinsam haben, und es war
daher möglich,
die Empfindlichkeit gegenüber
Lyse unter Verwendung der oben beschriebenen CTLs zu untersuchen. 8 zeigt diese Ergebnisse,
die im wesentlichen beweisen, daß Anti-A- und Anti-B-CTLs die Zellen stark
lysierten, wohingegen Anti-C und Anti-D-Linien dies nicht taten.
-
Weitere
Tests wurden bei anderen murinen Tumorzellinien durchgeführt, d.
h. bei der Teratokarzinom-Zellinie PCC4 (Boon et al., Proc. Natl.
Acad. Sci. USA 74: 272–275
(1977), und den Leukämien
LEC and WEHT-3B. In keiner dieser Proben konnte Expression nachgewiesen
werden.
-
Beispiel 12
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Die
tatsächliche
Präsentation
des P1A-Antigens durch MHC-Moleküle war von
Interesse. Um dieses untersuchen, wurde das Cosmid C1A.3.1 in die
Fibroblasten-Zellinie DAP transfiziert, die den Phänotyp H–2k aufweist. Die Zellinien wurden mit Genen
transfiziert, die eines der Kd, Dd und Ld-Antigene
exprimieren. Im Anschluß an
die Transfektion mit sowohl dem Cosmid als auch dem MHC-Gen wurde
die Lyse mit CTLs untersucht, erneut wie oben beschrieben. Diese
Studien, die in Tabelle 2 zusammengefaßt sind, zeigen, daß Ld für die
Präsentation
der P1A-Antigene A und B erforderlich ist.
-
Tabelle
2 H-2-Restriktion der Antigene P815A und P815B
-
Die
Beobachtung, daß man
die Präsentation
eines Tumorantigens mit bestimmten MHC-Moleküle in Verbindung bringen kann,
wurde in Experimenten mit menschlichen Zellen und HLA-Molekülen bestätigt, wie unten
näher ausgeführt.
-
Beispiel 13
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Unter
Verwendung sowohl der Sequenz des P1A-Gens als auch der daraus ableitbaren
Aminosäuresequenz
wurden antigene Peptide, die A+ B+ waren (d. h. charakteristisch für Zellen,
die sowohl die A- als auch B-Antigene exprimieren) und solche, die
A– B+ sind, identifiziert. Das Peptid ist in 10 dargestellt. Dieses Peptid
führte
bei Verabreichung an Proben von PO.HTR-Zellen in Gegenwart von CTL-Zellinien,
die spezifisch sind für
Zellen, die es präsentieren,
zur Lyse der PO.HTR-Zellen,
was die Ansicht stützt,
daß Peptide
auf Basis des durch das Gen exprimierten Produkts als Impfstoff
verwendet werden können.
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Beispiel 14
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Die
im folgenden als MZ2-MEL bezeichnete menschliche Melanomzellinie
ist keine klonale Zellinie. Sie exprimiert vier stabile Antigene,
die durch autologe CTLs erkannt werden, bekannt als Antigene "C, E, F und A". Darüber hinaus
werden zwei andere Antigene "B" und "C" durch einige Unterlinien des Tumors
exprimiert. CTL-Klone, die spezifisch für diese sechs Antigene sind,
werden von Van den Eynde et al., Int. J. Canc. 44: 634–640 (1989),
beschrieben. Unter den erkannten Subklonen vom MZ2-MEL sind MEL.43,
MEL3.0 und MEL3.1. (Van den Eynde et al., oben). Die Zellinie MEL3.1
exprimiert das Antigen E, wie durch CTL-Untersuchungen, wie die
für die
P815-Varianten oben
beschriebenen, festgestellt wurde, so daß es als Quelle für die Nukleinsäuresequenz
ausgewählt
wurde, die den Antigenvorläufer
exprimiert.
-
Bei
der Isolierung der entsprechenden Nukleinsäuresequenz für einen
Tumorantigenvorläufer
zeigten die oben entwickelten Techniken, daß eine Empfängerzelle erforderlich ist,
die zwei Kriterien erfüllt:
(ii) die Empfängerzelle
darf den interessierenden TRAP unter normalen Bedingungen nicht
exprimieren und (ii) muß sie
das relevante Klasse-I-HLA-Molekül
exprimieren. Darüber
hinaus muß die
Empfängerzelle
eine hohe Transfektionsfrequenz aufweisen, d. h. sie muß ein "guter" Empfänger sein.
-
Um
eine solche Zellinie zu bergen, wurde die klonale Unterlinie ME3.1
wiederholter Selektion mit Anti-E-CTL-82/30 wie durch Van den Eynde,
s. oben, beschrieben, unterzogen. Die wiederholten Selektionszyklen
führten
zur Isolierung des Subklons des MZ2-MEL-2.2 isc E–.
Dieser Subklon ist ebenfalls HPRT– (d.
h. empfindlich gegenüber
HAT-Medium: 10–4 M Hypoxanthin, 3,
8 × 10–7 Aminopterin,
1, 6 × 10–5 M
2-Desoxythymidin hat). Der Subklon unter wird zur Vereinfachung
im folgenden als "MEL-2.2"bezeichnet.
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Beispiel 15
-
Die
genomische DNA von MEL 3.0 wurde nach Wölfel et al., Immunogenetics
26:178-187 (1987), hergestellt, deren Offenbarung hier durch Inbezugnahme
aufgenommen ist. Der Plasmid pSVtkneoß, wie von Nicolas et al.,
Cold Spring Harb., Conf. Cell Prolif. 10:469-485 (1983) beschrieben,
vermittelt Geneticin-Resistenz, so daß er als Marker für die Cotransfektion
wie in diesem Experiment verwendet werden konnte.
-
Nach
einem Verfahren, das dem von Corsao et al., Somatic Cell Molec.
Genet 7:603-616 (1981), ähnelte,
jedoch nicht damit identisch war, wurden die gesamte genomische
DNA und der Plasmid cotransfiziert. Die genomische DNA (60 μg) und die
Plasmid-DNA (6 μg)
wurden in 940 μl
1 mM Tris-HCl (pH 7,5), 0,1 mM EDTA, gemischt, wonach 310 μl 1 M CaCl2 zugegeben wurden. Diese Lösung wurde
langsam unter ständiger Umwälzung zu
1,25 ml 2×HBS
(50 mM HEPES, 280 mM NaCl, 1,5 mM Na2HO4, mit NaOH auf pH 7,1 eingestellt) zugegeben.
Die Kalziumphosphat-DNA-Niederschläge konnten
sich über
30–45
Minuten bei Raumtemperatur bilden, wonach sie in 80 cm2 Gewebekulturkolben,
gegeben wurden, die 24 Stunden vorher mit 3×106 MEL2.2-Zellen
in 22,5 ml Melanomkulturmedium (Dulbeccos modifiziertes Eagle-Medium),
versetzt mit 10% fötalem
Kälberserum,
angeimpft worden waren. Nach 24 Stunden wurde das Medium ersetzt.
Achtundvierzig Stunden nach der Transfektion wurden die Zellen geerntet
und zu 4×106 Zellen pro 80-cm2-Kolben
in Melanomkulturmedium, versetzt mit 2 mg/ml Geneticin, angeimpft.
Das Geneticin dient als Selektionsmarker.
-
Beispiel 16
-
Dreizehn
Tage nach der Transfektion wurden geneticinresistente Kolonien gezählt, geerntet
und für
2 oder 3 Tage in nichtselektivem Medium kultiviert. Transfizierte
Zellen wurden dann in 96-Napf-Mikroplatten zu 200 Zellen/Napf im
200 μl Kulturmedium
mit 20% fötalem
Kälberserum
(FCS) ausplattiert, um ungefähr
30 wachsende Kolonien pro Napf zu erhalten. Die Zahl der Mikrokulturen
war darauf ausgelegt, Redundanz zu erzeugen, d. h. so daß jeder
unabhängige
Transfektant mindestens viermal vertreten sein sollte.
-
Nach
10 Tagen enthielten die Näpfe
ungefähr
6×104 Zellen. Diese Zellen wurden abgelöst und 1/3
jeder Mikrokulturen wurde auf eine zweite Platte übertragen.
Nach 6 Stunden, d.h. nach Wiederanheftung, wurde das Medium entfernt
und 1500 Anti-E-CTL (CTL 82/30) wurden zu jedem Napf in 100 μl CTL-Kulturmedium mit
35 U/ml IL-2 zugegeben. Einen Tag später wurde der Überstand
(50 μl)
geerntet und aus Gründen,
die in dem folgenden Beispiel erläuter werden, auf die Konzentration
von TNF untersucht.
-
Beispiel 17
-
Die
Größe des Säugetiergenoms
beträgt
6×106 kb. Da erwartet wurde, daß die durchschnittliche
Menge von in jedem arzneimittelresistenten Transfektanten integrierter
DNA etwa 200 kb beträgt,
würde ein
Minimum von 30.000 Transfektanten untersucht werden müssen, um
festzustellen, ob Antigen E transfiziert wurde. Vorangegangene Arbeiten
mit murinen Zellen hatten gezeigt, daß bei Verwendung eines CTL-Stimulationstests
Gruppen identifiziert werden konnten, die lediglich 3% Zellen enthielten,
die das interessierende Antigen exprimieren. Dies sollte die Anzahl
von Tests um ein Faktor von 30 reduzieren. Während ein Ariti-E-CTL-Test, wie
oben beschrieben, bei gemischten E+/E–-Zellen
hilfreich war, war er jedoch dahingehend nicht ausreichend, daß keine
konsistenten Ergebnisse erhalten werden konnten.
-
Im
Ergebnis wurde ein alternativer Test entwickelt. Die Stimulation
von CTLs wurde durch Freisetzung des Tumornekrosefaktors ("TNF") unter Verwendung
gut bekannter Verfahren, die hier nicht wiederholt werden müssen, untersucht.
Wie in Beispiel 15 beschrieben, waren 1500 CTL-82/30-Zellen pro
Napf mit Transfektanten zugegeben worden. Diese CTLs wurden 6 Tage
nach der Stimulation gesammelt. Wie oben angegeben, wurden die CTLs
und IL-2 hierzu zugegeben, nachdem 1/3 der Zellen in jedem Napf
entfernt worden waren und die verbliebenen 2/3 (4×104) sich wieder angeheftet hatten. Die 50 μl Überstand
wurden 24 Stunden später entfernt
und auf eine Mikroplatte mit 3×109 W13-(WEHI-164-Klon 13; Espevik et al.,
J. Immunol.
-
Meth.
95: 99–105
(1986))-Zellen in 50 μl
W13-Kulturmedium (RPMI-1640, versetzt mit L-Arginin (116 mg/l),
L-Asparagin (36 mg/l), L-Glutamin (216 mg/l) und 10% FCS, versetzt
mit 2 μg
Aktinomycin D zu 37% in einer 8% CO2-Atmosphäre transferiert.
Die Zellinie W13 ist eine Maus-Fibrosarkom-Zellinie, die empfindlich gegenüber TNF
ist. Verdünnungen
von rekombinantem TNF-β in
PPMI 1640 wurden zu Zielzell-Kontrollen zugegeben.
-
Die
W13-Kulturen wurden nach 20 Stunden Inkubation ausgewertet und der
Prozentanteil toter Zellen wurde anhand eines angepaßten kolorimetrischen
Tests von Hansen et al., J. Immunol. Meth. 119: 203–210 (1989)
gemessen. Dieser beinhaltet die Zugabe von 50 ml 3-(4,5-Dimethylthiazol-2-yl)-2,5-diphenyltetrazoliumbromid
zu 2,5 mg/ml in PBS, mit anschließender Inkubation bei 37 °C für zwei Stunden.
Dunkelblaue Formazan-Kristalle wurden durch Zugabe von 100 μl Lyse-Lösung (ein
Volumen N,N-Dimethylformamid, gemischt bei 37 °C mit zwei Volumen Wasser, enthaltend
30% (Gewicht/Volumen) Natriumdodecylsulfat, bei pH 4,7 aus 1,6%
Essigsäure
und 2,5% 1N HCl) gelöst.
Die Platten wurden bei 37 °C über Nacht
inkubiert und die ODs wurden bei 570 nm unter Verwendung von 650
nm als Kontrolle ermittelt. Der Prozentanteil toter Zellen wurde nach
der folgenden Formel gemäß Espevik
et al., J. Immunol. Meth. 95:99-105 (1986), ermittelt:
-
-
Die
Ergebnisse zeigten, daß selbst
dann, wenn das Verhältnis
von E+/E–-Zellen
so niedrig war wie 1/45, eine signifikante Bildung von TNF beobachtet
wurde, was aktive CTLs anzeigt.
-
Dies
führte
zur Entscheidung, die arzneimittelresistenten Transfektanten in
Gruppen von 30 zu testen.
-
Beispiel 18
-
Zellen
wurden auf TNF-Bildung wie in Beispiel 17 oben beschrieben, getestet.
Insgesamt 100 Gruppen von E–-Zellen (4×106 Zellen/Gruppe) wurden im Anschluß an die
Transfektion untersucht, und 7×104 unabhängige
geneticinresistente Transfektanten wurden erhalten, bei einem Durchschnitt
von 700 pro Gruppe. Nur eine Gruppe von transfizierten Zellen führte zu
einer Mikrokultur, die den Anti-E-Antigen-CTL-Klon-82/30 dazu veranlaßte, TNF
zu bilden. Von 300 Klonen getesteten Klonen waren 8 positiv. Diese
Klone wurden dann unter Verwendung des Standard-51Cr-Freisetzungstests
auf Lyse durch Anti-E-CTL getestet, und zeigten, daß sie ebenso
wirksamen lysiert werden konnten wie die Original-E+-Zellinie.
Der hier beschriebenen Transfektant E.T1 wies das gleiche Lyse-Muster
auf wie MEL2.2 für
CTLs gegen die Antigene B, C, D und F.
-
Die
Tatsache, daß lediglich
ein Transfektant aus 70.000 geneticinresistenten Transfektanten
das Antigen präsentierte,
mag auf den ersten Blick sehr niedrig erscheinen, ist es jedoch
nicht. Die oben beschriebene Arbeit für P815 zeigte eine durchschnittliche
Frequenz von 1/13.000. Der Human-DNA-Empfänger
MEL 2.2 scheint 5 Mal weniger DNA zu integrieren als P1.HTR.
-
Beispiel 19
-
Nachdem
der Transfektant E.T1 einmal gefunden war, mußte die Analyse mehrere Fragen
behandeln, einschließlich
derjenigen, ob ein E+-Kontaminant der Zellpopulation
die Ursache war. Die oben beschriebene Analyse der Antigen-Präsentation
zeigt, daß E.T1
B– und
C– ist,
genau wie die Empfängerzelle
MEL2.2. Er erwies sich unter Anwendung von Standard-Selektionsverfahren
auch als HPRT–.
Alle in der vorliegenden Arbeit verwendeten E+-Zellen
waren jedoch HPRT+.
-
Es
auch möglich,
daß ein
E+-Revertant von MEL2.2 die Quelle für E.T1 war.
Um dies zu testen, wurde die Beobachtung von Perucho et al., Cell
22:309-317 (1980), eingesetzt, wonach cotransfizierte Sequenzen üblicherweise
zusammen an einer einzelnen Stelle des Empfängergenoms integrieren. Wenn
Antigen E in einem Transfektanten auf Cotransfektion mit pSVtkneoß zurückzuführen ist,
dann sollten die Sequenzen verknüpft
sein und die Deletion des Antigens könnte ebenfalls die benachbarten
pSVtkneoβ-Sequenzen
entfernen. Wölfel
et al., s. oben, haben gezeigt, daß dies zutrifft. Wenn eine
normalerweise E–-Zelle mit pSVtkneoß transfiziert
wird, dann sollten die Sequenzen verknüpft sein und die Deletion Deletion
des Antigens könnte auch
die benachbarten pSVtkneoβ-Sequenzen entfernen.
Wenn eine normalerweise E+-Zelle, die mit
pSVtkneoß transfiziert
ist, E.T1 ist, sollte "Co-Deletion" jedoch nicht auftreten.
Um dies zu testen, wurde der Transfektant E.T1 wie oben beschrieben
einer Immunselektion mit 82/30 unterzogen. Zwei Antigen-Verlustvarianten wurden
beobachtet, die der Lyse durch diesen CTL widerstanden. Keine davon
hatte die Geneticin-Resistenz verloren, Southern-Blot-Analyse zeigte jedoch den Verlust
mehrerer neor-Sequenzen in den Varianten, was eine
enge Verknüpfung
zwischen dem E-Gen und dem neor-Gen in E.T1
zeigt, was zu der Schlußfolgerung führt, daß E.T1 ein
Transfektant war.
-
Beispiel 20
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Der
E+-Subklon MZ2-MEL 4B wurde als Quelle für DNA zur
Herstellung einer Cosmid-Bibliothek verwendet. Diese Bibliothek
von beinahe 700.000 Cosmiden wurde gemäß den oben beschriebenen Cosmid-Transfektions-Protokollen
in MZ2-MEL2.2-Zellen transfiziert.
-
Durch
Verpacken der DNA der Cosmid-Transfektanten direkt in Lambda-Phasen-Komponenten
ist es manchmal möglich,
Cosmide zu erhalten, die die interessierenden Sequenzen enthalten.
Dieses Verfahren war hier nicht erfolgreich, so daß wir die
transfizierte Sequenz durch Ligieren von DNA des Transfektanten
an geeignete Restriktionsfragmente des Cosmid-Vektors pTL6 sicherten.
Dies wurde mit zwei Transfektanten versucht und war bei einem von
ihnen erfolgreich. Ein Cosmid, als P3 bezeichnet, wurde aus diesem
Experiment erhalten und einem Restriktionsendonukleasen-Verdau via
XmaI oder durch BamHI-Verdau
eines großen, 12-kb-XmaI-transfizierten
Fragments unterzogen. Die Fragmente wurden in den Vektor pTZ 18R
kloniert und dann in MEL2.2 transfiziert. Erneut wurde die TNF-Bildung
gemessen, wodurch eine erfolgreiche Transfektion festgestellt wurde.
Diese Experimente führten
zu der Bestimmung einer Gensequenz, die in der Lage ist, Antigen
E auf dem 12-kb-XmaI-Fragment
und dann auf dem 2,4-kb-Fragment des BamHI-Verdaus des 12-kb-Segments
zu transfizieren.
-
Das
2,4-kb-Fragment hybridisiert mit einem 2,4-kb-Fragment aus MZ2-MEL
und mit einem T-Zell-Klon des Patienten MZ-2, wie durch Southern-Blots
(BamHI/SmaI-verdaute DNA) festgestellt wurde. Die Bande fehlt bei
E–-Antigen-Verlustvarianten
von MZ2-MEL, wie aus 12 ersichtlich
ist.
-
Die
Sequenz für
das E-Antigenvorläufergen
ist bestimmt worden und wird hier wiedergegeben:
-
-
-
Beispiel 21
-
Nachdem
das 2,4-kb-Genomsegment identifiziert wurde, wurden Untersuchungen
durchgeführt,
um festzustellen, ob eine "E+"-Unterlinie irgendeine
homologe DNA exprimierte. Die Zellinie MZ2-MEL 3.0 wurde als Quelle
verwendet und eine cDNA-Bibliothek
wurde unter Anwendung bekannter Techniken aus seiner mRNA hergestellt.
Das 2,4-kb-Segment wurde als Sonde verwendet und mRNA von etwa 1,8
kb wurde unter Anwendung von Northern-Blot-Analyse als homolog identifiziert.
Wenn cDNA gescreent wurde, wurden Klone erhalten, die nahezu vollständige Identität zu Teilen
des 2,4-kb-Fragments aufwiesen. Zwei Exons wurden auf diese Weise
identifiziert. Ein weiteres Exons wurde stromaufwärts von
diesen lokalisiert, via Sequenzierungssegmenten des Cosmids 3, die
vor dem 2,4-kb-BamHI-Fragment
lokalisiert waren. Das Gen erstreckt sich über etwa 4,5 kb, wie in 8 dargestellt. Der Startpunkt
der transkribierten Region wurde unter Verwendung von PCR für das 5'-Ende der cDNA bestätigt. Die drei Exons umfassen
65, 73 und 1551 Basenpaare. Ein ATG ist an Position 66 von Exon
3 lokalisiert, gefolgt von einem Leseraster mit 828 Basenpaaren.
-
Beispiel 22
-
Um
festzustellen, ob die kleineren Segmente des 2,4-kb-Fragments die Expression
des Antigens E übertragen
konnten, wurden unter Verwendung von dem Fachmann bekannten Techniken kleinere
Stücke,
die dem größeren Gen
entsprechen, hergestellt und in E–-Zellen übertragen. 8 zeigt die Grenzen der
drei Segmente.
-
Der
Transfer der Antigenexpression auf diese Weise zeigt, daß das Gen
statt für
ein Protein, das das Antigen aktiviert, für den Antigenvorläufer kodiert.
-
Beispiel 23
-
Die
oben beschriebene Untersuchung von cDNA förderte überraschend zwei verschiedene,
aber nahe verwandte cDNAs zu Tage. Diese cDNAs übertrugen beim Test keine Expression
von Antigen E, zeigen jedoch beträchtliche Homologie mit dem
ersten cDNA-Segment.
Die drei Segmente scheinen auf eine neu erkannte Familie von Genen,
die als "MAGE" für "Melanomantigen" bezeichnet wird,
hinzudeuten. In 9 steuert "mage –1" die Expression des
Antigens aus MZ2-Zellen. Teile des dritten Exons von jedem Gen sind
in 9 dargestellt. Die
zweiten und dritten Sequenzen sind miteinander untereinander verwandt
als die erste (18,1 und 18,9% Unterschied im Vergleich zur ersten;
12% untereinander). Von 9 erhaltenen cDNA-Klonen wurden drei von
jedem Typ erhalten, was auf gleiche Expression hindeutet. "MAGE", wie hier im folgenden
verwendet, bezieht sich auf eine Familie von Molekülen und
die hierfür
kodierenden Nukleinsäuren.
Diese Nukleinsäuren haben
einen bestimmten Grad von Homologie gemeinsam und werden in Tumorzellen,
einschließlich
mehrerer Arten von menschlichen Tumorzellen, sowie in menschlichen
Tumoren exprimiert. Die Familie wird als "MAGE" bezeichnet,
weil die ersten Mitglieder in menschlichen Melanomzellen identifiziert
wurden. Wie die folgenden Experimente zeigen, sind die Mitglieder
der MAGE-Familie jedoch ganz und gar nicht auf Melanomtumoren beschränkt; vielmehr bezieht
sich MAGE auf eine Familie von Tumorantigenvorläufern und den hierfür kodierenden
Nukleinsäurensequenzen.
Die daraus erhaltenen Antigene werden hier als "MAGE-TRAs" oder "Melanomantigen-Tumorantigene" bezeichnet.
-
Beispiel 24
-
Versuche
mit Maus-Tumoren haben gezeigt, das neue durch T-Zellen erkannte Antigene auf Punktmutationen
zurückgeführt werden
können,
die aktive Genen in einem Bereich modifizieren, der für das neue antigene
Peptid kodiert. Neue Antigene können
auch aus der Aktivierung von Genen entstehen, die in den meisten
normalen Zellen nicht exprimiert werden. Um diesen Gesichtspunkt
für MZ2-E
zu klären,
wurde das in den Melanomzellen vorhandene mage-1-Gen mit dem in
normalen Zellen des Patienten MZ2 vorhandenen verglichen.
-
Die
Amplifikation von DNA aus phytohämagglutininaktivierten
Blut-Lymphozyten durch Polymerasekettenreaktion (PCR) unter Verwendung
von Primern, die einen 1300-bp-Abschnitt umgeben, der die erste Hälfte des
2,4-kb-Fragments abdeckt, wurde durchgeführt. Wie erwartet wurde ein
PCR-Produkt erhalten, wohingegen mit der DNA aus der E–-Variante
keines erhalten wurde. Die Sequenz dieses PCR-Produkts erwies sich
als identisch zu der entsprechenden Sequenz des Gens, das durch
die E+-Melanomzellen getragen wurde. Darüber hinaus
wurde gefunden, daß das
Antigen MZ2-E durch Zellen exprimiert wurde, die mit dem klonierten
PCR-Produkt transfiziert waren. Dieses Ergebnis deutet daraufhin,
daß die
Aktivierung eines normalerweise stillen Gens für das Auftreten des Tumorantigens
MZ2-E verantwortlich ist.
-
Beispiel 25
-
Um
die Expression des Gens mage-1 durch verschiedene normale und Tumorzellen
zu untersuchen, wurden Northern-Blots mit einer Sonde hybridisiert,
die den Großteil
des dritten Exons abdeckt. Im Gegensatz zu den Ergebnissen, die
mit der menschlichen Tumorzellinie MZ2-MEL 3.0 beobachtet wurden,
wurde keine Bande mit RNA beobachtet, die aus einem CTL-Klon des
Patienten MZ2 und phytohämagglutininaktivierten Blut-Lymphozyten
desselben Patienten isoliert wurde. Ebenfalls negativ waren verschiedene
normale Gewebe von anderen Individuen ( 10 und 11).
Vierzehn Melanomzellinien von anderen Patienten wurde getestet.
Elf waren positiv mit Banden unterschiedlicher Intensitäten. Zusätzlich zu
diesen Kulturzellinien wurden vier Proben von Melanomtumorgewebe
analysiert. Zwei Proben, einschließlich einer Metastase des Patienten MZ2,
erwiesen sich als positiv, wodurch die Möglichkeit ausgeschlossen wurde,
daß die
Expression des Gens einen Gewebekulturartefakt darstellte. Einige
Tumoren von anderem histologischen Typ, einschließlich Lungentumoren,
wurden getestet. Die meisten dieser Tumoren waren positiv (10 und 11). Diese Ergebnisse zeigten, daß die MAGE-Gen-Familie
durch viele Melanome exprimiert wird, und auch durch andere Tumoren. Sie
ergaben jedoch keinen klaren Hinweis, welche der Gene mage-1, 2
oder 3 durch diese Zellen exprimiert wurden, weil die den drei Genen
entsprechenden DNA-Sonden in beträchtlichem Maß kreuzhybridisierten.
Um diese Analyse spezifischer zu machen, wurde eine PCR-Amplifikation
und Hybridisierung mit hochspezifischen Oligonukleotidsonden verwendet.
cDNAs wurden erhalten und durch PCR unter Verwendung von Oligonukleotid-Primern, entsprechend
Sequenzen von Exon 3, die identisch zu den drei hier beschriebenen
MAGE-Genen waren, amplifiziert. Die PCR-Produkte wurden anschließend auf
ihre Fähigkeit
gete stet, mit drei anderen Oligonukleotiden zu hybridisieren, die
eine vollständige
Spezifität
für eines
der drei Gene zeigten (9).
Kontrolleexperimente, die durch Verdünnen von RNA aus dem Melanom
MZ2-MEL 3.0 in RNA aus negativen Zellen durchgeführt wurden, zeigten, daß unter
den hier eingesetzten Bedingungen die Intensität des Signals proportional
zur Verdünnung
abnahm und das positive Signale auch bei einer Verdünnung von
1/300 noch festgestellt werden konnten. Die normalen Zellen (Lymphozyten),
die durch PCR getestet wurden, wurden als negativ in Bezug auf die
Expression der drei MAGE-Gene
bestätigt,
was daher auf ein Expressionsniveau von weniger als 1/300 von dem
der MZ2-Melanomzellinie hindeutet ( 11).
Für die
Reihe von Melanomzellinien zeigten die Ergebnisse eindeutig, daß einige
Melanome die MAGE-Gene mage 1, 2 und 3 exprimierten, wohingegen
andere lediglich mage-2 und 3 exprimierten (11 und 10).
Einige der anderen Tumore exprimierten auch alle drei Gene, wohingegen
andere lediglich mage-2 und 3 oder nur mage-3 exprimierten. Es ist
unmöglich,
formal auszuschließen,
daß einige
positive PCR-Resultate nicht die Expression eines der drei charakterisierten
MAGE-Gene, sondern
die eines anderen nahe verwandten Gens wiederspiegeln, das die Sequenz
der Primer- und hybridisierenden Oligonukleotide gemeinsam haben
würde.
Es kann geschlossen werden, daß die
MAGE-Genfamilie durch eine große
Gruppe verschiedener Tumore exprimiert wird, und daß diese
Gene in bisher getesteten normalen Zellen still sind.
-
Beispiel 26
-
Die
Verfügbarkeit
einer Sequenz, die mit hoher Effizienz transfiziert und ein TRAP
effizient exprimiert, macht es möglich,
nach dem assoziierten Haupthistokompatibilitätskomplex(MHC)-Klasse-I-Molekül zu suchen.
Die Klasse-I-Spezifi täten
des Patienten MZ2 sind HLA-A1, A29, B37, B44 und C6. Vier andere
Melanome von Patienten, die A1 zusammen mit MZ2 aufwiesen, wurden
mit dem 2,4-kb-Fragment und pSVtkneoß cotransfiziert. Drei von
ihnen ergaben neor-Transfektanten, die die
TNF-Freisetzung durch den Anti-E-CTL-Klon 82/30, der CD8+ ist, stimulierten
(10). Kein E–-Transfektant
wurde mit vier anderen Melanomen erhalten, von denen einige A29,
B44 oder C6 mit MZ2 gemeinsam hatten. Dies deutet darauf hin, daß das präsentierende
Molekül
für Antigen
MZ2-E HLA-A1 ist. Bestätigend
wurde hierzu gefunden, daß von
6 Melanomzellinien, die aus Tumoren aus HLA-A1-Patienten erhalten
wurden, zwei die TNF-Freisetzung durch den Anti-E-CTL-Klon 82/30
des Patienten MZ2 stimulierten. Eine dieser Tumorzellinien, MI13443-MEL, zeigte auch eine
hohe Empfindlichkeit gegenüber
Lyse durch diese Anti-E-CTL. Diese zwei Melanome waren jene, die
das mage-1-Gen exprimierten (13).
Acht Melanome von Patienten mit HLA-Haplotypen, die A1 nicht beinhalteten,
wurden auf ihre Empfindlichkeit gegenüber Lyse und auf ihre Fähigkeit
zur Stimulierung der TNF-Freisetzung durch die CTL untersucht. Keine
war positiv. Die Fähigkeit
einiger menschlicher Anti-Tumor-CTLs, allogene Tumoren zu lysieren,
die eine angemessene HLA-Spezifität mit dem ursprünglichen
Tumor gemeinsam haben, ist früher
berichtet worden (Darrow, et al., J. Immunol. 142:3329 (1989)).
Es ist gut möglich,
daß antigene
Peptide, die durch die Gene mage 2 und 3 kodiert werden, durch HLA-A1
oder andere Klasse-I-Moleküle auch
gegenüber
autologen CTLs präsentiert
werden, insbesondere angesichts der vergleichbaren Ergebnisse, die
für murine
Tumoren gefunden wurden, wie oben ausgeführt ist.
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Beispiel 27
-
Wie
oben angegeben, exprimierte das Melanom MZ2 zusätzlich zu Antigen E die Antigene
F, D und A'. im
Anschluß an
die Isolierung der für
das Antigen E kodierenden Nukleinsäuresequenz, wurden vergleichbare
Experimente durchgeführt,
um die für
Antigen F kodierende Nukleinsäuresequenz
zu isolieren.
-
Um
dies zu tun, wurden Kulturen der Zellinie MZ2-MEL2.2, eine oben
beschriebenen E–-Zellinie, mit dem Anti-F-CTL-Klon
76/6 in gleicher Weise wie für
die Behandlung mit Anti-E-CTL-Klonen
beschrieben behandelt. Dies führte
zur Isolierung einer F-Antigen-Verlustvarianten, die dann mehreren
Selektionszyklen unterworfen wurde. Die erhaltene Zellinie, "MZ2-MEL2.2.5" war vollständig resistent
gegenüber
Lyse durch Anti-F-CTLs, wurde jedoch durch Anti-D-CTLs lysiert.
-
Erneut
wurde die F–-Variante
nach dem Protokoll, das für
die Isolierung von Antigen-E-Vorläufer-DNA ausgeführt wurde,
mit genomischer DNA aus der F+-Zellinie
MZ2-MEL3.0 transfiziert. Die Experimente ergaben 90.000 arzneimittelresistente
Transfektanten. Diese wurden auf MZ2-F-Expression unter Verwendung
eines Pools von 30 Zellen in dem oben ausgeführten TNF-Detektionstest getestet. Ein Pool stimulierte
die TNF-Freisetzung
durch Anti-F-CTLs und wurde kloniert. Fünf von 145 Klone stimulierten
Anti-F-CTLs. Lyse-Tests, ebenfalls den oben beschriebenen Protokollen
folgend, bestätigten
(i) die Expression des für
Antigen F kodierenden Gens und (ii) die Präsentation von Antigen F selbst.
-
Beispiel 28
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Im
Anschluß an
die Identifikation von F+-Zellinien wurde
die DNA daraus verwendet, um Zellen zu transfizieren. Um dies zu
tun, wurde eine Cosmid-Bibliothek aus der F+-Zellinie MZ2-MEL.43 hergestellt,
erneut unter Anwendung der oben beschriebenen Protokolle. Die Bibliothek
wurde in 14 Gruppen aus etwa 50.000 Cosmiden aufgeteilt, und die
DNA aus jeder Gruppe wurde in MZ2-MEL2.2.5 transfiziert. Die Transfektanten
wurden dann auf ihre Fähigkeit,
die TNF-Freisetzung aus dem Anti-F-CTL-Klon 76/6 zu stimulieren, getestet.
Von 14 Cosmid-Gruppen bildete eine zwei Antigen F exprimierende
unabhängige
Transfektanten; ein Ertrag von zwei Positiven aus 17.500 geniticinresistenten
Transfektanten.
-
Beispiel 29
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Die
Existenz einer Genfamilie wurde durch das in den Southern-Blots
beobachtete Muster nahegelegt (12).
Um dies zu tun, wurde das 2,4-kb-BamHI-Fragment, das die Expression
des Antigens M22-E übertrug,
mit 32P markiert und in einem Southern-Blot
von BamHI-verdauter DNA von E + kloniertem Subklon M22-MEL2.2 als
Sonde verwendet. Die Hybridisierungsbedingungen beinhalteten 50 μl/cm2 3,5×SSC,
1×Denhardt-Lösung; 25
mM Natriumphosphat-Puffer (pH 7,0), 0,5% SDS, 2 mM EDTA, wobei die
2,4-kb-Sonden mit [α32P]dCTP (2–3000 Ci/mol) markiert waren,
bei 3×106 cpm/ml. Die Hybridisierung wurde für 18 Stunden
bei 65 °C
durchgeführt.
Danach wurden die Membranen bei 65 °C viermal für jeweils eine Stunde jeweils
in 2×SSC,
0,1% SDS und schließlich
für 30
Minuten in 0,1×SSC,
0,1% SDS gewaschen. Um eine Hybridisierung festzustellen, wurden
die Membranen unter Verwendung eines Kodak-X-AR-Films und einer
Kodak-X-Omatic-fein-Verstärkerfolie
autoradiographiert.
-
Wann
immer der Begriff "Hybridisierung" in den folgenden
Beispielen verwendet wird, waren die eingesetzten Stringenzbedingungen
zu den oben beschriebenen vergleichbar. "Stringente Bedingungen" wie hier verwendet
bezieht sich daher auf die vorstehenden Bedingungen, die routinemäßigen, dem
Fachmann bekannten Modifikationen unterzogen werden können.
-
Beispiel 30
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Die
für mage
4 kodierende cDNA wurde aus einer Probe der menschlichen Sarkom-Zellinie
LB23-SAR identifiziert. Von dieser Zellinie wurde gefunden, daß sie mage
1, 2 oder 3 nicht exprimiert, die mRNA der Zellinie jedoch mit der
2,4-kb-Sequenz für mage 1
hybridisierte. Um dies näher
zu untersuchen, auf wurde eine cDNA-Bibliothek aus der gesamten
mRNA von LB23-SAR hergestellt und anschließend mit dem 2,4-kb-Fragment hybridisiert.
Eine cDNA-Sequenz wurde als hybridisierend mit dieser Sonde identifiziert
und wird im folgenden als mage 4 bezeichnet.
-
Beispiel 31
-
Versuche
wurden durchgeführt
unter Verwendung von PHA-aktivierten
Lymphozyten von dem Patienten "MZ2", der Quelle der
oben beschriebenen "MZ2"-Zellen. Eine Oligonukleotid-Sonde, die Homologie
mit mage 1, jedoch nicht mit mage 2 oder 3 zeigte, wurde mit einer
Cosmid-Bibliothek, die aus den PHAaktivierten Zellen erhalten wurde,
hybridisiert. Die Größe des hybridisierenden
BamHI-Cosmid-Fragments betrug jedoch 4,5 kb, was daraufhin hinwies,
daß das
Material nicht mage 1 war; auf Basis der Homologie zu mage 1–4 kann das
Fragment jedoch als "mage
5" bezeichnet werden.
Die Sequenz von MAGE 5 ist in der SEQ ID NO: 16 wiedergegeben.
-
Beispiel 32
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Die
Melanomzellinie LB-33-MEL wurde getestet. Die Gesamt-mRNA von der
Zellinie wurde verwendet, um cDNA herzustellen, die dann mit den
Oligos CHO9: (ACTCAGCTCCTCCCAGATTT) und CHO10: (GAAGAGGAGGGGCCAAG)
amplifiziert wurde. Diese Oligos entsprechenden den Bereichen von
Exon 3, die den zuvor beschriebenen mage 1, 2 und 3 gemeinsam sind.
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Um
dies zu tun, wurde 1 μg
RNA unter Verwendung von 2 μl
10× PCR-Puffer,
jeweils 2 μl
10 mM dNTP, 1,2 μl
25 mM MgCl2, 1 μl einer 80 mM Lösung vom
oben beschriebenen CHO9, 20 Einheiten RNAsin und 200 Einheiten M-MLV-Reverse-Transkriptase
zu einem Gesamtvolumen von 20 μl
verdünnt.
Dem schloß sich
eine Inkubation für
40 Minuten bei 42 °C
an. PCR-Amplifikation folgte unter Verwendung von 8 μl 10× PCR-Puffer, 4,8 μl 25 mM MgCl2, 1 μl
CHO10, 2,5 Einheiten Thermus-aquaticus("Taq")-Polymerase
und Wasser zu einem Gesamtvolumen von 100 μl. Die Amplifikation wurde dann
für 30
Zyklen (1 Minute 94 °C;
2 Minuten bei 52 °C, 3
Minuten bei 72 °C)
durchgeführt.
Zehn μl
jeder Reaktionslösung
wurden dann auf Agarosegel, gefolgt von einem Nitrozellulose-Blotting,
größenfraktioniert.
Das Produkt hybridisierte mit der Oligonukleotid-Sonde CHO18 (TCTTGTATCCTGGAGTCC).
Diese Sonde identifizierte mage 1, aber nicht mage 2 oder 3. Das
Produkt hybridisierte jedoch nicht mit der Sonde SEQ 4 (TTGCCAAGATCTCAGGAA).
Diese Sonde bindet auch mage 1, nicht jedoch 2 und 3. Dies zeigt,
daß das
PCR-Produkt eine
Sequenz enthielt, die sich von mage 1, 2 und 3 unterschied. Die
Sequenzierung dieses Fragments zeigte auch Unterschiede hinsichtlich
mage 4 und 5. Diese Ergebnisse zeigen eine Sequenz, die sich von
den zuvor identifizierten mage 1, 2, 3, 4 und 5 unterscheidet und
den Namen mage 6 erhielt.
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Beispiel 33
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In
weiteren Experimenten, bei denen Cosmid-Bibliotheken aus PHA-aktivierten
Lymphozyten von MZ2 verwendet wurden, wurde das 2,4-bk-mage-1-Fragment
als Sonde verwendet und ein komplementäres Fragment isoliert. Dieser
Klon band jedoch nicht an für
mage 1, 2, 3 oder 4 spezifische Oligonukleotide. Die erhaltene Sequenz
zeigt einige Homologie zu Exon 3 von mage 1 und unterscheidet sich
von den mages 1–6.
Es wird im folgenden als mage 7 bezeichnet. Weitere Screenings ergaben
mage 8-11.
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Beispiel 34
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Die
Nützlichkeit
der TRAPs sowie der daraus abgeleiteten TRAs wurde wie folgt beispielhaft
gezeigt.
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Von
Exon 3 aus mage 1 wurde gezeigt, daß es die Expression von Antigen
E überträgt. Im Ergebnis wurde
entschieden, zu untersuchen, ob synthetische Peptide, die von diesem
Exon 3 abgeleitet wurden, verwendet werden konnten, um die Empfindlichkeit
gegenüber
Anti-ECTL zu vermitteln.
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Um
dies zu tun, wurden Zellen, die normalerweise unempfindlich gegenüber Anti-E/CTLs
sind, unter Verwendung von Standard-Protokollen mit den von Exon
3.1 abgeleiteten synthetischen Peptiden inkubiert. Unter Verwendung
des oben fpr P815A beschriebenen CTL-Lyse-Tests und einer Peptidkonzentration
von 3 mM erwies sich das Peptid Glu-Ala-Asp-Pro-Thr-Gly-His- Ser-Tyr als das beste.
Der Test zeigte eine Lyse von 30%, was die Übertragung der Empfindlichkeit
gegenüber
dem Anti-E-CTL zeigte.
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Beispiel 35
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Weitere
Gewebeproben wurden auf Anwesenheit des MACE-Gens untersucht, wobei
die oben beschriebenen Protokolle angewendet wurden. Einige dieser
Ergebnisse sind im folgenden dargestellt.
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Es
wurde keine Expression des MAGE-Gens in Hirn- oder Nierentumorgewebe
gefunden. Dickdarmtumorgewebe zeigte die Expression von MAGE 1,
2, 3 und 4, obwohl nicht alle getesteten Tumoren eine Expression
aller MAGE-Gene zeigten. Dies trifft auch auf Bauchspeicheldrüsentumor
(MAGE 1), nicht-kleinzelliges Bronchialkarzinom (MAGE 1, 2, 3 und
4), Prostata (MAGE 1), Sarkome (MAGE 1, 2, 3 und 4), Brust (MAGE
1, 2 und 3) sowie Kehlkopf (MAGE 1 und 4) zu.
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Die
vorstehende Offenbarung, einschließlich der Beispiele, gibt dem
Fachmann viele Werkzeuge von extrem hohem Wert an die Hand. Zunächst identifizieren
und bieten die Beispiele ein Verfahren zur Isolierung von Nukleinsäurenmolekülen, die
für Tumorantigenvorläufer kodieren
sowie die hierzu komplementären
Nukleinsäuremoleküle. Es ist
bekannt, daß DNA
in doppelsträngige
Form vorliegt und das jeder der zwei Stränge komplementär zu dem
anderen ist. Die Nukleinsäureybridisierungstechnologie
ist bis zu dem Punkt entwickelt, an dem der Fachmann zu einem gegebenen
DNA-Strang dessen Komplement isolieren oder synthetisieren kann.
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"Nukleinsäuremolekül" wie hier verwendet
bezeichnet alle Arten von DNA und RNA, die die oben beschriebenen
Eigenschaften aufweisen. Genomische und komplementäre DNA oder "cDNA" kodieren beide für bestimmte
Proteine, und wie die auf die Isolierung von für MAGE kodierende Sequenzen
gerichteten Beispiele zeigen, lehrt diese Offenbarung den Fachmann,
wie er beide sichern kann.
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Gleichermaßen können RNA-Moleküle wie beispielsweise
mRNA gesichert werden. Erneut kann unter Hinweis auf den Fachmann
eine mRNA isoliert oder synthetisiert werden, sobald man die kodierende
Sequenz in Händen
hat.
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Komplementäre Sequenzen,
die nicht für
TRAPs kodieren, wie beispielsweise "Antisense-DNA" oder mRNA sind z.B. nützlich bei
der Suche nach der kodierenden Sequenz sowie in Verfahren zur Blockierung
von deren Expression.
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Es
wird ebenfalls klar sein, daß die
Beispiele die Herstellung biologisch reiner Kulturen von Zellinien zeigen,
die mit Nukleinsäuresequenzen
transfiziert wurden, die für
die TRAP-Moleküle kodieren
oder diese exprimieren. Solche Kulturen können z.B. als Quelle für Tumorantigene
oder als Therapeutika verwendet werden. Dieser Aspekt der Erfindung
wird unten beschrieben.
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Zellen,
die mit den kodierenden Sequenzen für TRAPs transfiziert sind,
können
auch mit anderen kodierenden Sequenzen transfiziert werden. Beispiele
für andere
kodierende Sequenzen schließen
Zytokin-Gene wie beispielsweise Interleukine (zum Beispiel IL-2
oder IL-4) oder Haupthistokompatibilitätskomplex-(MHC)- oder Human-Leukozytenantigen(HLA)-Moleküle ein.
Zytokin-Gen-Transfektion ist von Nutzen, da von deren Expression
erwartet wird, daß sie
die therapeutische Wirksamkeit der biologisch reinen Kultur der Zellen
in vivo verbessern. Dem Fachmann sind Therapien gut bekannt, bei
denen Interleukin-Transfektanten zur Behandlung von Krebszuständen an
Personen verabreicht wurden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
sind die Zellen mit Sequenzen transfiziert, die jeweils für (i) ein
TRAP-Moleküle,
(ii) ein HLA/MHC-Molekül und (iii)
ein Zytokin kodieren.
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Die
Transfektion mit einer kodierenden Sequenz für MHC/HLA ist wünschenswert,
weil bestimmte TRAB möglicherweise
vorzugsweise oder spezifisch nur durch bestimmte MHC-/HLA-Moleküle präsentiert werden.
Wenn eine Empfängerzelle
bereits das MHC-HLA-Molekül
exprimiert, das mit der Präsentation
eines TRAs verbunden ist, kann es sein, daß eine zusätzliche Transfektion nicht
erforderlich ist, obwohl eine weitere Transformation eingesetzt
werden könnte,
um eine Überexpression
des Antigens hervorzurufen. Auf der anderen Seite kann es wünschenswert
sein, mit einer zweiten Sequenz zu transfizieren, wenn die Empfängerzelle
das relevante MHC/HLA-Molekül
normalerweise nicht exprimiert. Es sollte verstanden werden, daß die Transfektion
mit einer zusätzlichen
Sequenz die weitere Transfektion mit anderen Sequenzen natürlich nicht ausschließt
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Der
in Zusammenhang mit der hier beschriebenen Zellinie verwendete Begriff "biologisch rein" wie bedeutet einfach,
daß diese
im wesentlichen frei sind von anderen Zellen. Genaugenommen ist
eine "Zellinie" per Definition "biologisch rein", die Wiederholung
macht dies aber vollends deutlich.
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Die
Transfektion von Zellen erfordert, daß ein geeigneter Vektor verwendet
wird. Die Erfindung umfaßt daher
Expressi onsvektoren, bei denen eine kodierende Sequenz für das jeweilige
TRAP funktionsfähig
mit einem Promotor verbunden ist. Der Promotor kann ein starker
Promotor sein, wie sie dem Fachmann in der Fachwelt gut bekannt
sind, oder ein differentieller Promotor, d. h. ein Promotor, der
nur in bestimmten Zelltypen aktiv ist. Die Expressionsvektoren können auch
die Gesamtheit oder einen Teil eines viralen oder bakteriellen Genoms
enthalten, wie beispielsweise Vaccinia-Virus oder BCG. Solche Vektoren
sind besonders geeignet zur Herstellung von Impfstoffen.
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Die
Expressionsvektoren können
mehrere kodierende Sequenzen beinhalten, solange die TRAP-Sequenz
darin enthalten ist. Die oben beschriebenen Zytokin- und/oder MHC/HLA-Gene
können
mit der TRAP-Sequenz in einem einzigen Vektor enthalten sein. Wo
dies nicht erwünscht
ist, kann ein Expressionssystem bereitgestellt werden, bei dem zwei
oder mehrere separate Vektoren verwendet werden, wobei jede kodierende
Sequenz funktionsfähig
mit einem Promotor verbunden ist. Erneut kann der Promotor ein starker oder
differentieller Promotor sein. Die Cotransfektion ist eine gut bekannte
Technik und von dem Fachmann auf diesem Gebiet wird erwartet, daß er diese
Technik zur Anwendung verfügbar
hat. Die Vektoren können
in einer Weise konstruiert sein, daß sie statt für das TRAP-Molekül für das TRA-Molekül direkt
kodieren. Dies beseitigt den Bedarf für eine posttranslationale Prozessierung.
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Wie
die vorangegangene Diskussion klarmacht, kodieren die Sequenzen
für "Tumorantigenvorläufer" ("TRAPs"), die wiederum zu
Tumorantigenen ("TRAs") verarbeitet werden.
Isolierte Formen von diesen beiden Kategorien sind hier beschrieben,
einschließlich
jeweils spezifischer Beispiele. Der vielleicht beachtenswerteste
Aspekt ist die Verwendung als Impfstoff zur Behandlung verschiedener
Krebszustände.
Die Belege deuten auf die Präsentation
von TRAs auf Tumorzellen mit anschließender Entwicklung einer Immunantwort
und Zerstörung
der Zellen hin. Die Beispiele zeigen, daß, wenn verschiedene TRAs an
Zellen verabreicht werden, eine CTL-Antwort aufgebaut wird und präsentierende
Zellen zerstört
werden. Dies ist ein Verhalten, das für Impfstoffe charakteristisch
ist, und somit können
die TRAPs, die zu TRAs weiterverarbeitet werden, und die TRAs selbst,
entweder allein oder in pharmazeutisch geeigneten Zusammensetzungen
als Impfstoffe verwendet werden. Gleichermaßen können präsentierende Zellen in der gleichen
Weise, entweder allein oder in Kombination mit Zusatzstoffen, verwendet
werden, um pharmazeutische Zusammensetzungen zu erhalten. Weitere Materialien,
die als Impfstoffe verwendet werden können, beinhalten isolierte
Zellen, die das TRA-Moleküle
auf ihrer Oberfläche
präsentieren,
sowie TRAP-Fragmente, mutierte Viren, insbesondere abgeschwächte Formen, und
transfizierte Bakterien. "Fragmente" wie hier verwendet,
bezieht sich auf Peptide, die kleiner sind als das TRA, die jedoch
die Eigenschaften aufweisen, die für einen Impfstoff erforderlich
sind, wie oben beschrieben. Ein anderer Impfstoff umfaßt oder
besteht aus Komplexen aus TRA- und HLA-Molekülen. Impfstoffe vom hier beschriebenen
Typ können
präventiv
verwendet werden, d. h. durch Verabreichung an eine Person in einer Menge,
die ausreicht, um den Beginn eines Krebszustandes zu verhindern.
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Die
Erzeugung einer Immunantwort, sei sie die T-Zell- oder B-Zell-vermittelt,
ist charakteristisch für
die Wirkung der präsentierten
Tumorantigene. Mit Blick auf die B-Zell-Antwort beinhaltet dies
u. a. die Erzeugung von Antikörpern
gegen das TRA, d. h., die spezifisch daran binden. Darüber hinaus
sind die TRAP-Moleküle von
ausreichender Größe, um sie
immunogen zu machen, und Antikörper,
die spezifisch daran binden, sind ein Teil dieser Erfindung. Diese
Antikörper
können
polyklonal oder monoklonal sein, wobei die letzteren durch jedes
der gut bekannten Verfahren zu ihrer Herstellung hergestellt werden
können,
die hier nicht wiederholt werden müssen. Beispielsweise können mAbs
unter Einsatz eines Tiermodells, z. B. einer Balb/C-Maus oder in
einem Teströhrchen,
unter Verwendung zum Beispiel von EBV-Transformanten hergestellt
werden. Darüber hinaus
kann Antiserum aus einer Person isoliert werden, die unter einem
Krebszustand leidet, bei dem bestimmte Zellen ein TRA präsentieren.
Solche Antikörper
können
auch gegen Epitope erzeugt werden, die durch die Wechselwirkung
zwischen TRA- und HLA/MHC-Molekülen
definiert sind.
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Das
Studium der vorangegangenen Offenbarung wird zeigen, daß das System
eine Reihe von Facetten aufweist, die als "Tumorantigenpräsentation und -erkennung" bezeichnet werden
können.
Die Erkennung dieses Phänomens
hat diagnostische Konsequenzen. Zum Beispiel macht es die Existenz
von spezifischen CTL-Klonen
oder Antikörpern
gegen das TRA möglich,
Krebszustände
(unten erklärt)
durch Überwachung
der CTLs in einer Probe aus einer Person, die Bindung von Antikörpern an
TRAs oder die Aktivität
von Anti-TRA-CTLs in Verbindung mit Personenproben zu diagnostizieren
oder zu überwachen.
Gleichermaßen
kann die Expression von Nukleinsäuremolekülen für TRAPs überwacht
werden durch Amplifikation (z. B. "Polymerasekettenreaktion"), Antisense-Hybridisierung,
Sondentechnologien usw. Verschiedene Proben der Person, einschließlich Körperflüssigkeiten
(zum Beispiel Blut, Serum und andere Exsudate), Geweben und Tumoren können auf
diese Weise getestet werden.
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Eine
besondere Diagnosemethode besteht darin, eine Anpassung des gegenwärtig zur
Diagnose von Tuberkulose eingesetzten Standard-"Tuberkulintests" zu verwenden. Dieser Standard- Hauttest verabreicht eine
stabile Form von "gereinigtem
Proteinderivat" oder "PPP" als Diagnosehilfe.
In paralleler Weise können TRAs
gemäß der Erfindung
in solch einem Hauttest als Diagnosehilfe oder Überwachungsmethode verwendet werden.
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Der
Begriff "Krebszustand" soll hier alle physiologischen
Ereignisse umfassen, die mit dem Einsetzen des Krebses beginnen
und zu einer endgültigen
klinischen Manifestation führen.
Tumoren erscheinen nicht "ab initio" als sichtbare Tumoren;
vielmehr gibt es verschiedene Ereignisse, die mit der Transformation
einer normalen Zellen zu einer Malignität, mit anschließender Entwicklung
eines Wachstums von Biomasse, wie beispielsweise einem Tumor, Metastasen
etc. verbunden sind. Darüber
hinaus kann die Remission als Teil "eines Krebszustandes" angesehen werden, da Tumoren selten
spontan verschwinden. Die diagnostischen Aspekte der vorliegenden
Erfindung schließen
alle Ereignisse ein, die an der Karzinogenese beteiligt sind, von
der ersten Transformation zur Malignität einer einzelnen Zelle über die
Tumorentwicklung und Metastasen bis hin zu Remissionen. Alle sind
hier umfaßt.
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Wenn
der Begriff "Person" verwendet wird,
umfaßt
er jede Art, die von einem Krebszustand befallen sein kann. Dies
schließt
Menschen und Nicht-Menschen wie beispielsweise domestizierte Tiere,
Zuchtvieh usw. ein.
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Die
vorliegende Erfindung weist auch therapeutische Aspekte auf. Die
Wirksamkeit der Verabreichung wirksamer Mengen von TRAPs und TRAs
als Impfstoffe ist bereits oben diskutiert worden. Gleichermaßen kann
man die spezifischen CTLs in vitro heranziehen und diese dann an
die Person verabreichen. Antikörper, entweder
polyklonale oder monoklonale, können
verabreicht werden, die spezifisch an Zellen binden, die das je weilige
TRA präsentieren.
Diese Antikörper
können
an spezifische Antitumormittel gebunden sein, einschließlich, jedoch
nicht beschränkt
auf Methotrexat, radioiodierte Verbindungen, Toxine wie Ricin, anderes
zytostatische oder zytolytische Arzneimittel usw. Daher ist eine "zielgerichtete" Antikörpertherapie
hier umfaßt, wie
auch die Anwendung der Zerstörung
von Krebszellen durch die Verwendung von CTLs.
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Die
Begriffe und Ausdrücke,
die eingesetzt wurden, werden als Begriffe zur Beschreibung und
nicht der Beschränkung
verwendet, und es liegt keine Intention vor, durch Verwendung solcher
Begriffe und Ausdrücke
irgendwelche Äquivalente
der gezeigten und beschriebenen Merkmale oder Teile davon auszuschließen, wobei
ersichtlich ist, daß verschiedene
Modifikationen innerhalb des Bereichs der Erfindung möglich sind.
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