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DE69232933T2 - Faseroptisches Vielfachspleisselement - Google Patents

Faseroptisches Vielfachspleisselement

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DE69232933T2
DE69232933T2 DE69232933T DE69232933T DE69232933T2 DE 69232933 T2 DE69232933 T2 DE 69232933T2 DE 69232933 T DE69232933 T DE 69232933T DE 69232933 T DE69232933 T DE 69232933T DE 69232933 T2 DE69232933 T2 DE 69232933T2
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splicing
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Description

  • Die Erfindung betrifft allgemein Vorrichtungen zum optischen Verbinden der Enden von Wellenleitern z. B. optischen Fasern, und insbesondere einem Element zum Spleißen, mehrerer Paare solcher optischen Fasern.
  • Spleißvorrichtungen für optische Fasern sind in der Technik bekannt, aber noch immer besteht Bedarf an einem schnellen und zuverlässigen Verfahren zum Spleißen mehrerer Fasern in einer Umgebung hoher Dichte. Vor der Einführung von Spleißvorrichtungen, die mehrere optische Fasern in einem einzigen Spleißkörper verbinden (unten näher diskutiert), wurde dies unter Nutzung mehrerer (diskreter) Spleißvorrichtungen für Einzelfasern realisiert. Allerdings war dies sehr zeitaufwendig und führt zudem zu einem großen Volumen von Spleißkörpern, die in Anschlußkästen zusammengedrängt sind, oder erforderte spezialisierte Spleißaufnahmen, um die Fasern geordnet zu halten.
  • Für das Problem des Mehrfaserspleißens wurden mehrere Systeme entwickelt. Bei einer Technik, dem Massenschmelzschweißen, muß jede Faser in einer Rille eines starren Substrats mit mehreren solchen Rillen plaziert werden. Zum Ausrichten der Faser dient eine feste Anpassungsmittelung, und es wird ein elektrischer Lichtbogen erzeugt, der die Faserspitzen zum Schmelzen bringt und sie dauerhaft miteinander verschmilzt. Die primäre und sehr wesentliche Einschränkung beim Schmelzspleißen sind die hohen Kosten der Schmelzschweißgeräte. Außerdem ist das Schmelzschweißen zeitaufwendig und schließt eine spätere Faserentfernung oder -neupositionierung aus.
  • Eine weitere, verbreitete Mehrfachspleißtechnik erfordert den Einsatz von Klebstoffen, wiederum mit einem Substrat oder einer Aufnahme mit mehreren Rillen. Zum Beispiel werden gemäß der US-A-4028162 mehrere Fasern zunächst auf einem Kunststoffsubstrat mit Faserausrichtungsrillen ausgerichtet, und anschließend wird eine Abdeckplatte über die Fasern und das Substrat aufgelegt, wobei die Abdeckplatte eine Einrichtung zum chemischen Haften an der Faser und dem Substrat hat. Zum Einsatz kommen Klebstoffe auch in den Spleißvorrichtungen für optische Fasern, die in der US-A-4029390 und der JP-A-58- 158621 (Kokai) offenbart sind. Allgemein ist die Verwendung von Klebstoffen unerwünscht, da sie dem Spleißverfahren einen weiteren Schritt zufügt und Verunreinigungsstoffe in die Fasergrenzflächen einleiten kann. Zudem müssen bei Spleißvorrichtungen unter Verwendung von Klebstoffen die Faserendflächen stark poliert werden, um eine akzeptable Lichtübertragung zu erreichen, und manche Klebstoffspleißungen erfordern zudem den Einsatz einer Vakuumeinheit, um eingeschlossene Luft zu entfernen.
  • Die US-A-4029390 stellt eine Verbesserung gegenüber früheren Mehrfachspleißvorrichtungen dar, da sie eine klappbare Halterung mit einer Folge von V-Rillen auf beiden Seiten eines zentralen Scharnierbereichs nutzt. Allerdings wirft das Verfahren zur Befestigung der Fasern an der Halterung zusätzliche Probleme auf, die bei früheren Spleißungen nicht vorlagen. Da erstens Klebstoff zur Faserbefestigung an der Halterung vor dem Spleißen verwendet wird, wird das Spalten der Fasern ein kritischer Schritt, da die Spaltlänge genau sein muß, um einen Versatz der Faserendflächen zu verhindern, der die Spleißleistung extrem beeinträchtigen würde. Zweitens muß die Schichtdicke des Klebstoffs untergebracht werden in dem, beispielweise, eine Einrichtung zum Aufrechthalten einer Lücke zwischen den beiden Hälften der Halterung nach dem Zusammenklappen genutzt wird. Drittens ist die genaue Ausrichtung der gegenüberliegenden V-Rillen kritisch, die mit dem in der US-A-4029390 dargestellten Scharnier unwahrscheinlich ist; ansonsten liegt nämlich ein Querfaserversatz vor, der zu erhöhter Signaldämpfung führt. Schließlich würde die Halterung der US-A-4029390 die gegenüberliegenden Platten nicht vollkommen parallel halten, was zur Optimierung der Querausrichtung der Faserpaare notwendig ist und auch die Faserverformung beeinflußt.
  • Ein weiteres Problem bei mehreren der genannten Spleißvorrichtungen ist, daß sie starre Substrate zum Festklemmen der Fasern verwenden. Mit dem Einsatz starrer Substrate gehen mehrere Nachteile einher. Erstens ist es allgemein schwieriger, Rillen in einem starren Material zu bilden, z. B. durch Ätzen, Schleifen oder Erosion, was die Herstellungskosten erhöht. Zudem müssen starre Substrate sorgsamer gehandhabt werden, da sie spröde und damit leicht zu beschädigen sind. Am wichtigsten ist, daß die Verwendung eines starren Substrats mit Rillen zu einer schlechteren Ausrichtung der Faserpaare (sowie unnötiger Faserverformung) führt, wodurch sich eine höhere Einfügungsdämpfung ergibt. Erschwert werden diese Probleme in Stapelkonfigurationen, z. B. denen gemäß der US-A- 3864018, US-A-4046454 und US-A-4865413.
  • Diese Schwierigkeiten lassen sich durch Verwendung eines Substrats vermeiden, das verformbar, elastomer oder duktil ist. Leider wurde der Einsatz solcher Materialien weder vollständig erkannt noch realisiert. Beispielsweise lehrt die US- A-4046454, daß die starren V-Rillen mit einem duktilen Material ausgekleidet werden können. Allerdings kompliziert dies das Herstellungsverfahren und steigert die Kosten erheblich. In der US-A-4102561 nutzt die Vorrichtung zwei Ausrichtungsteile, die aus einem elastischen Material gebildet sind, das sich verformbar an die Faseroberflächen anpassen kann. Jedoch erfordert diese Spleißung die Befestigung zweier Teilanordnungen vor dem Einsetzen der Fasern in die Ausrichtungsteile und verwendet zudem etwa ein Dutzend Klemmen und Schrauben, wodurch die Vorrichtung vor Ort sehr schwierig einsetzbar ist (ähnliche Probleme treffen auf die Vorrichtung gemäß der US- A-4045121 zu). Durch den primären Klemmvorgang direkt an der Fasergrenzfläche wird außerdem die Faser verformt, was zu stärkerer Signaldämpfung gegenüber einem allmählicheren Festklemmen in Richtung der Grenzfläche führt. Dieses Problem gilt auch für andere Spleißkonstruktionen, z. B. der gemäß der Europäischen Patentanmeldung EP-A-0290155, die zudem unter der ungleichmäßigen Ausübung von Klemmkräften auf unterschiedliche Fasern leidet.
  • Angesichts dessen wäre es wünschenswert und vorteilhaft, eine Spleißvorrichtung mit hoher Leistung für mehrere optische Fasern zu gestalten, die kein Schmelzschweißen oder Klebstoffe und Polieren erfordert. Die Vorrichtung sollte eine gleichmäßige Klemmkraft auf jede der Fasern ausüben und ein allmähliches Festklemmen vorsehen, um unerwünschte Verformungen, z. B. Mikroverbiegungen, am Klemmübergang zu minimieren. Die Spaltlänge der Fasern sollte nicht kritisch sein, und es sollte eine Einrichtung vorgesehen sein, um die Faserausrichtung zu optimieren, u. a. mit dem Einsatz von duktilen Klemmflächen. Schließlich sollte die Spleißung einfach zu verwenden sein, insbesondere für den Einbau vor Ort.
  • EP-A-0 479 415 offenbart ein faseroptisches Spleißelement, das aus zwei polymeren Halbteilen besteht. Wenn die zwei polymeren Halbteile zusammengesetzt werden, wirken die zwei Halbteile wie ein Federspanner. In dem Halbteilen befindet sich ein metallisches Spleißelement, das aus zwei Spiegelbildhälften besteht. Die polymeren Halbteile und das metallische Spleißelement weisen Rillen zum Spleißen von Fasern und eine Einrichtung, die das Einsetzen und Entfernen der Fasern ermöglicht, auf.
  • Diese Aufgaben werden durch die Merkmale der Ansprüchen realisiert. Ein Element der vorliegenden Erfindung zum Spleißen mehrerer erster optischer Fasern mit mehreren zweiten optischen Fasern weist ein erstes und zweites verlängertes verformbares Plattenteil auf, diese bilden ein Paar sich gegenüberliegender verlängerter Oberflächen, wobei jedes ein erstes und zweites Ende aufweist und mindestens eine der verlängerten Oberflächen mehrere Faseraufnahmerillen, die sich im Längsrichtung erstrecken, hat. Mindestens eine der gegenüberliegenden verlängerten Oberflächen weist an den Ecken der Oberfläche angeordnete gehobene Anschlagpolster zum Bilden eines Zwischenraums zwischen den mindestens ersten und zweiten Enden der gegenüberliegenden Oberflächen auf, um das Einsetzen- und Entfernen der Fasern dazwischen zu ermöglichen, wenn die gegenüberliegenden Oberflächen nicht gegeneinander gepresst werden, und um den Einsatz einer höheren Klemmkraft in der Mitte des Elements als an das erste und zweite Ende des Elements zu ermöglichen, wenn die gegenüberliegende Oberflächen gegeneinander gepresst werden.
  • Das Spleißelement der vorliegenden Erfindung ist ein Teil einer Vorrichtung zum Spleißen mehrerer optischer Fasern, die aufweist: ein das Spleißelement umgebenden Körper und einen Keil, der eine gleichmäßiges Klemmen der Fasern quer dazu im Spleißelement ermöglicht. Der Körper kann einen Mantelabschnitt und einen Kappenabschnitt aufweisen, die ineinandergreifen, um das Spleißelement zu halten. Vorzugsweise ist das Spleißelement aus einem duktilen Material gebildet und klappbar, um die zwei Plattenteile oder Platten zu bilden, wobei eine Platte eine Folge von parallelen V-Rillen hat und die Platten vor Betätigung durch einen Keil zusammengeklappt werden. Die Anschlagpolster sind zwischen den Platten eingefügt, um ein allmähliches Festklemmen zu gewährleisten, wenn der Keil an die Platten oder an eine Zunge gepresst wird, die zwischen den Platten und den Keil eingefügt ist. Ferner kann das Spleißelement eine Verlängerung oder einen Vorbau mit einer Rampe haben, um das Einsetzen der Fasern in das Spleißelement zu erleichtern.
  • Ein gestapeltes Spleißelement kann im Körper mit mehr als zwei Platten vorgesehen sein, z. B. ein Dreiplattenstapel, in dem zwei Faserspleißschichten untergebracht sind. Spezielle, an jedem Ende der Platten positionierte Führungen können verwendet werden, um einige Fasern nach oben zu einer Spleißschicht und andere nach unten zur anderen Schicht zu lenken. Endabdeckungen sind vorgesehen, um das Spleißelement und freiliegende Fasern zu schützen und zur Umgebung abzudichten.
  • Die neuen Merkmale und der Schutzumfang der Erfindung sind in den beigefügten Ansprüchen dargelegt, Allerdings wird die Erfindung selbst am besten anhand der beigefügten Zeichnungen deutlich. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Perspektivansicht einer optischen Mehrfachspleißvorrichtung mit dem Spleißelement der Erfindung;
  • Fig. 2 eine explodierte Perspektivansicht der Spleißvorrichtung der Fig. 1;
  • Fig. 3 eine Perspektivansicht des Spleißelements der Erfindung in seinem aufgeklappten Zustand;
  • Fig. 4 eine vergrößerte Schnittperspektive eines Endes des Spleißelements von Fig. 3 zur Darstellung des Vorbaubereichs und der Rampe;
  • Fig. 5 eine Schnittperspektivansicht der vollständig zusammengebauten Spleißvorrichtung mit dem Spleißelement der Erfindung;
  • Fig. 6 eine Schnittansicht einer mit einer Spleißvorrichtung mit dem Spleißelement der Erfindung verwendeten alternativen Endabdeckung mit einem Teilraum für ein Brechzahlanpassungsgel darin; und
  • Fig. 7 eine Ansicht einer mit dem Spleißelement der Erfindung verwendeten gestapelten Spleißausführungsform.
  • In den Darstellungen und insbesondere in Fig. 1 ist eine optische Mehrfaser-Spleißvorrichtung 10 mit dem Spleißelement 18 der Erfindung dargestellt. Obgleich der Begriff "Verbinder" auf die Spleißung 10 angewendet werden kann, ist dieser Begriff gewöhnlich Vorrichtungen vorbehalten, die einfaches Verbinden und Lösen ermöglichen sollen, im Gegensatz zu einer Spleißung, die normalerweise als dauerhaft betrachtet wird. Dennoch sollte der Begriff "Spleißung" nicht als Einschränkung aufgefaßt werden, da die Spleißung 10 tatsächlich die Entfernung der Fasern ermöglicht, was später näher erläutert wird. Die Erfindung betrifft das mechanische Spleißen.
  • Gemäß Fig. 2 weist die Spleißung 10 einen allgemein rechtwinkligen Körper 12 auf, der im wesentlichen einen Mantel 14 und eine Kappe 16 aufweist. Außerdem weist die Spleißung 10 das Spleißelement 18 und eine Längsbetätigungseinrichtung 20 zur Druckausübung auf das Spleißelement 18 auf. In der bevorzugten Ausführungsform weist die Betätigungseinrichtung 20 einen Keil 22 mit einen spitzen Winkel bildenden Oberflächen auf, der zwischen dem Mantel 14 und der Kappe 16 eingeschlossen ist. Eine Zunge 24, die mit der Kappe 16 einstückig geformt ist, ist vorteilhaft zwischen den Keil 22 und das Spleißelement 18 gemäß der späteren Diskussion eingefügt. Der Mantel 14 hat einen Längsschlitz 26, der rechtwinklig im Querschnitt ist und sich durch den Mantel 14 erstreckt,
  • zum Aufnehmen des Spleißelements 18; der Schlitz 26 ist etwas kürzer als das Spleißelement 18, wodurch sich beide Enden des Elements 18 über die Enden des Schlitzes 26 hinaus erstrecken können. Außerdem hat der Mantel 14 ein einstückig geformtes männliches Kupplungselement oder einen Vorsprung 28, der sich in einen in der Kappe 16 gebildeten Hohlraum 30 einpaßt. Der Vorsprung 28 hat zwei seitliche Höcker 32, die in Aussparungen 34 der Kappe 16 einrasten, wodurch ein Paßsitz zwischen dem Mantel 14 und der Kappe 16 zustande kommt.
  • Der Mantel 14 und die Kappe 16 haben jeweils Verlängerungen 36 bzw. 38, die Endabdeckungen 40 bzw. 42 aufnehmen. Die Verlängerungen 36 und 38 haben eingelassene Oberflächen, die die Fasern am Eingang zum Schlitz 26 stützen. Die Endabdeckungen 40 und 42 schützen die gespleißten Fasern und das Spleißelement 18 vor Umwelteinflüssen. Die Endabdeckungen 40 und 42 sind an den Verlängerungen 36 und 38 des Mantels bzw. der Kappe durch eine zweckmäßige Einrichtung befestigt, z. B. gebogene Backen 44, die auf Drehzapfen 46 aufschnappen und sie drehbar ergreifen. Die Seitenkanten 48 der Verlängerungen 36 und 38 sind abgerundet, damit die Endabdeckungen 40 und 42 auf den Drehzapfen 46 drehen können. Außerdem weisen die Endabdeckungen 40 und 42 Haken auf, die Verriegelungen 50 bilden, die in Kerben 52 in den Verlängerungen 36 und 38 einrasten und die Endabdeckungen sicher in einer dicht geschlossenen Position festhalten.
  • Der Mantel 14 und die Kappe 16 bilden zahlreiche Überdeckungsflächen, die zusätzlich zur Umgebung abdichten und das Trennen dieser beiden Komponenten des Körpers 12, z. B. durch Biegen des Körpers 12, weiter verhindern. Beispielsweise hat der Vorsprung 28 eine untere Lage 54, die unter ein an der Kappe 16 gebildetes Dach 56 gleitet. Außerdem weist die Kappe 16 Erhebungen 58 auf, die sich in (in der Zeichnung nicht sichtbare) Aussparungen in der entsprechenden Fläche des Mantels 14 einpassen. Ferner haben der Vorsprung 28 und die Kappe 16 geneigte Oberflächen 60 und 62, die zu einer größeren Berührungsfläche führen und es erschweren, den Mantel 14 und die Kappe 16 durch Biegen nahe ihrer Grenzfläche auseinanderzuziehen.
  • Anhand von Fig. 3 und 4 wird nunmehr das Spleißelement 18 näher beschrieben. Das Spleißelement 18 kann aus einer Bahn aus verformbarem Material gebildet sein, vorzugsweise aus einem duktilen Material, z. B. Aluminium, obwohl auch Polymermaterialien verwendet werden können. Die Materialauswahl wird später näher beschrieben. Bestimmte Merkmale sind im Element 18 durch Prägen, Nachschlagen, Pressen, Formen oder Fräsen vorgesehen. Zunächst ist eine Rille 70 auf der Außenfläche 72 des Elements 18 gebildet. Die Rille 70 bildet einen Bereich reduzierter Dicke, um eine Biegelinie oder ein Scharnier festzulegen, und trennt das Element 18 in zwei Schenkel oder Platten 74, 76 mit im wesentlichen der gleichen Breite. Vorzugsweise ist das Scharnier so gebildet, daß eine Kerbe 78 gegenüber der Rille 70 auf der Innenfläche 80 des Elements zusätzlich eingeprägt ist. Dadurch kommt ein "scharf eingestelltes" Scharnier zustande, was zu höherer Paßgenauigkeit der Platten 74 und 76 bei ihrem Zusammenklappen führt, was später erläutert wird. Aus dem Element 18 kann auch ein Schlitz 81 ausgestanzt sein, um das Klappen zu erleichtern.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung hat die Platte 76 eine Folge von V-förmigen Rillen 82, die auf der Innenfläche 80 des Elements 18 eingeprägt sind. Allgemein sind die V-Rillen 82 parallel zur Rille 70. Dem Fachmann wird deutlich sein, daß die V-Rillen statt dessen in der Platte 74 oder in beiden Platten gebildet sein können und daß auch die Rillenform nicht auf einen "V"-Querschnitt beschränkt ist. Dennoch hat in der bevorzugten Ausführungsform nur eine der Platten Rillen, die V-förmig mit einem Innenwinkel von etwa 60º sind. Wird eine Faser in eine der Rillen gelegt und durch die Oberfläche 80 der Platte 74 festgeklemmt, bilden auf diese Weise die Berührungspunkte zwischen dem Element 18 und der Faser allgemein ein gleichseitiges Dreieck, was Querversatz minimiert und dadurch Signaldämpfung in der Spleißung reduziert.
  • Ferner unterscheidet sich die Platte 74 von der Platte 76 dadurch, daß die Platte 74 Verlängerungen oder Vorbaubereiche 84 hat, in denen sich ebenfalls Rillen 86 befinden, obgleich sich die Rillen 86 nicht über die volle Länge der Platte 74 erstrecken. Außerdem sind die Rillen 86 breiter als die V-Rillen 82, da beabsichtigt ist, daß die auf den Vorbaubereichen 84 liegenden Abschnitte der Fasern noch ihre Hüllenbeschichtung haben, während diese Beschichtung von den Faserenden abgezogen ist, die zwischen der Platte 74 und den V- Rillen 82 festgeklemmt sind (d. h., die umhüllten Abschnitte der Fasern haben einen größeren Durchmesser als die freiliegenden Abschnitte). Die Rillen 86 sind ferner in die Oberfläche 80 eingelassen und benachbart zu Rampen 88, die zur Oberfläche 80 heraufführen, was deutlicher aus Fig. 4 hervorgeht. Die Rampen 88 beseitigen Mikrobiegungen (die weitere Signaldämpfung bewirken), die sich ergäben, läge der umhüllte Abschnitt der Faser und der freiliegende Abschnitt in der gleichen Ebene. Anders ausgedrückt, erfolgt der Übergang von umhüllter Faser zu freiliegender Faser nahe den Rampen 88. Somit ist die Höhe der Rampen 88 etwa gleich der Dicke der die Faser umgebenden Hülle. Die Rampen 88 können in den Vorbaubereichen 84 gebildet sein, obwohl sie vorzugsweise in der Platte 74 gebildet sind, wodurch sie unter der Platte 76 liegen, wenn die Platten zusammengeklappt sind. Wahlweise können (nicht gezeigte) Aussparungen in den Verlängerungen 36 und 38 unter den Vorbaubereichen 84 vorgesehen sein, damit die Vorbaubereiche etwas nach unten gebogen werden können, was das Einsetzen der Fasern in das Spleißelement 18 weiter erleichtert und potentielles Abschaben an den Rillen 86 reduziert.
  • Die Anzahl von V-Rillen 82 und 86 im Spleißelement 18 ist je nach gewünschter Anwendung variabel. Beim Zusammenklappen des Spleißelements 18 sollten die Rillen 86 zu den V- Rillen 82 ausgerichtet sein, um eine richtige Positionierung der Fasern beim Festklemmen zu gewährleisten. Obwohl die Paßgenauigkeit der Platten 74 und 76 nicht so kritisch wie bei einigen Spleißvorrichtungen des Stands der Technik ist (da keine V-Rillen auf der Platte 74 vorhanden sind, die den V- Rillen 82 direkt gegenüberliegen), ist es (daher) dennoch nützlich, das vorgenannte genau eingestellte Scharnier zu verwenden, um die Ausrichtung der Rillen 82 und 86 zu optimieren.
  • Im Preßverfahren zur Herstellung des Spleißelements 18 werden vorteilhaft auch Anschlagpolster 90 auf beiden Platten 74 und 76 an den Ecken des durch die Überlappung dieser Platten gebildeten Rechtecks geformt. Diese Polster sind gegenüber der ansonsten flachen Innenfläche 80 des Elements 18 leicht erhöht. Ist das Element 18 gemäß Fig. 1 zusammengeklappt, bilden die Anschlagpolster 90 auf diese Weise einen Zwischenraum zwischen den Platten 74 und 76, was das Einsetzen der Fasern dazwischen erleichtert. Dem Fachmann werden alternative Verfahren zur Bildung eines solchen Zwischenraums deutlich sein. Wichtiger ist jedoch, daß die Anschlagpolster 90 gewährleisten, daß bei Betätigung des Elements 18 und beim Festklemmen der Fasern die maximale Klemmkraft dadurch nur an der mittleren Breite des Elements 18 ausgeübt wird und daß sich die Klemmkraft allmählich verringert, bewegt man sich von der Mitte zu den Enden des Elements 18. Festgestellt wurde, daß dieser allmähliche Klemmübergang die Signaldämpfung als Ergebnis der Verformung der Fasern wesentlich verringert, d. h., Spleißvorrichtungen des Stands der Technik zeigten eine abrupte Klemmverformung, die höhere Verluste induzierte.
  • Sowohl der Zusammenbau als auch der Betrieb der Spleißung 10 sind einfach und am besten anhand von Fig. 5 verständlich. Das Spleißelement 18 wird zusammengeklappt in den Schlitz 26 gegeben; in diesem Zustand ist noch ein Zwischenraum durch die Anschlagpolster 90 gegeben, damit die Fasern eingesetzt werden können, so daß er als offener Zustand im Gegensatz zum geschlossenen Klemmzustand betrachtet werden kann. Vorzugsweise wird ein Gel zur Brechzahlanpassung nahe der Mitte des Elements 18 angeordnet. Danach wird der Keil 22 benachbart zur Zunge 24 plaziert, und der Mantel 14 wird in die Kappe 16 eingerastet, wonach der Keil 22 an einer weiteren Rampe 92 anliegt, die im unteren Abschnitt des Mantels 14 gebildet ist. Die Oberseite des Keils 22 ist allgemein parallel zu den Platten 74 und 76, während die Unterseite des Keils 22 parallel zur Rampe 92 ist. Ferner ist die Zunge 24 an ihrem distalen Ende durch einen Träger 94 gestützt, der im unteren Abschnitt des Mantels 14 oberhalb der Rampe 92 gebildet ist. Die Endabdeckungen 40 und 42 können an den Verlängerungen 36 und 38 jederzeit im Zusammenbauverfahren befestigt werden (obwohl sie erst in die geschlossene Position eingerastet werden, nachdem die Fasern gespleißt wurden). Alle vorgenannten Schritte werden im Werk durchlaufen, und die Spleißung 10 wird dem Benutzer im Zustand von Fig. 1 geliefert (ohne das Faserband).
  • Hat der Benutzer die zu spleißenden Fasern lokalisiert, sollten sie nach bekannten Verfahren abgezogen und gespalten werden. Hierbei kann die Spleißung 10 verwendet werden, um die Faserbänder 96a und 96b gemäß Fig. 1 zu spleißen, oder sie kann verwendet werden, um mehrere einzelne, diskrete Fasern zu spleißen. Solche diskreten Fasern lassen sich bequemer handhaben, indem sie zunächst nebeneinander angeordnet werden und ein Bandstück oder eine andere Einrichtung aufgetragen wird, um wirksam ein Faserband zu erzeugen. Ist ein Faserband zu spleißen, sollte auch die Außenbeschichtung entfernt werden, die die einzelnen umhüllten Fasern umgibt.
  • Sobald die Fasern oder Bänder in den Körper 12 eingesetzt sind, kann die Spleißung 10 betätigt werden, indem der Keil 12 in Längsrichtung zum Mantel 14 geschoben wird. Hierbei bezieht sich der Begriff "längs" auf eine Bewegung parallel zu den Fasern und Rillen 82. Das Schieben läßt sich erreichen, indem einfach ein Schraubendreher oder ein anderes Werkzeug verwendet wird, um den Keil 22 nach vorn zu drücken. Der Schraubendreher kann an dem im Keil 22 gebildeten Ausschnitt 98 angesetzt werden. Bei Vorwärtsbewegung des Keils 22 auf die Rampe 92 bewirkt er, daß die Zunge 24 an die Außenfläche der Platte 74 drückt, was die Fasern zwischen den Platten 74 und 76 festklemmt. Die Breite der Zunge 24 entspricht etwa der Breite der Platten 74 und 76. Wie zuvor diskutiert wurde, verringern sich die Klemmkräfte infolge der Anschlagpolster 90 allmählich zu den Enden des Spleißelements 18. Verstärken läßt sich dieser Effekt, indem die Längen von Keil 22 und Zunge 24 kürzer als die Länge der Platten 74 und 76 gewählt werden, so daß die Klemmkraft primär in der Mitte des Spleißelements 18 und nicht an seinen Enden ausgeübt wird. In der bevorzugten Ausführungsform beträgt die Länge des die Zunge 24 berührenden Abschnitts des Keils 22 etwa die Hälfte der Länge der Platte 76. Außerdem verhindert der Einsatz der Zunge 24 eine übermäßige Verformung der Platte 74, die ansonsten bei direkter Berührung zwischen Keil 22 und Spleißelement 18 auftreten könnte. Der Keil 22 bietet ausgezeichnete mechanische Vorteile, u. a. hohe Kraftübertragung und die gleichmäßige Kraftausübung parallel zu den Platten 74 und 76. Infolge des Reibungskoeffizienten der für den Mantel 14, den Keil 22 und die Zunge 24 verwendeten Materialien ist zudem die Betätigungseinrichtung 20 (d. h. der Keil 22) selbsthaltend, sofern sie einen Winkel von unter etwa 9º hat. Der bevorzugte Winkel beträgt etwa 50, Daß die Spleißung 10 einfach zu verwenden ist, geht aus einer Zusammenfassung der vorgenannten Schritte hervor: die Fasern werden abgezogen und gespalten, in den Körper 12 eingesetzt, und der Keil 22 wird nach vorn geschoben. Anstelle des Einzelkeils 22 kann ein (nicht gezeigter) Doppelkeil verwendet werden.
  • Nach Fertigstellung der Spleißung können die Endabdeckungen 40 und 42 zur geschlossenen, verriegelten Position bewegt werden, um zur Umgebung abzudichten und die freiliegenden Fasern zu schützen. Hierbei tragen Schenkel 100 der Endabdeckungen, die auf Stufenbereichen 102 der Vorbaubereiche 84 ruhen, dazu bei, das Faserband in Ausrichtung zum Spleißkörper 12 zu halten, d. h., sie wirken seitlichem Verbiegen des Bands nahe dem Eingang zum Schlitz 26 entgegen. Zudem dichten die Schenkel 100 den Schlitz 26 zusätzlich ab, da sie an seinen Seiten positioniert sind. Obwohl sie nicht zum Lösen und erneuten Verbinden vorgesehen ist, können Fasern aus der Spleißung 10 entfernt werden, indem einfach die Endabdeckungen 40 geöffnet werden und der Keil 22 nach hinten geschoben wird. ·
  • Mehrere unterschiedliche Materialien können im Aufbau der Spleißung 10 zum Einsatz kommen. Das Spleißelement 18 kann aus vielfältigen duktilen Materialien aufgebaut sein, z. B. aus weichem Aluminium. Das bevorzugte Material ist eine herkömmlich als "3003" bekannte Aluminiumlegierung mit einem Härtegrad 0 und einer Brinell-Härte (HB) von 23 bis 32. Mit "1100" ist eine weitere akzeptable Legierung bezeichnet, die einen Härtegrad von 0, H14 oder H15 hat. Akzeptable Zugfestigkeiten schwanken zwischen 35 und 115 Megapascal.
  • Im Aufbau des Spleißelements 18 können andere Metalle und Legierungen oder Laminate davon verwendet werden. Zu solchen Metallen gehören Kupfer, Zinn, Zink, Blei, Indium, Gold und deren Legierungen. Erwünscht kann sein, ein transparentes Spleißelement zu bilden, um das Spleißen zu erleichtern. In diesem Fall kann ein durchsichtiges Polymermaterial zum Einsatz kommen. Zu geeigneten Polymeren gehören Polyethylenterephthalat, Polyethylenterephthalatglycol, Acetat, Polycarbonat, Polyethersulfon, Polyetheretherketon, Polyetherimid, Polyvinylidenfluorid, Polysulfon und Copolyester, z. B. Vivak (Warenzeichen von Sheffield Plastics, Inc., Sheffield, Massachusetts).
  • Als Alternative zur Bereitstellung eines aus einem verformbaren Material aufgebauten Spleißelements kann es statt dessen aus einem steiferen Material hergestellt sein, sofern die V-Rillen 82 und/oder die Oberfläche 80 mit einem verformbaren Material überzogen sind. Primär gefordert ist die Bereitstellung eines Materials, das weicher als das Glas der optischen Faser und des Fasermantels sowie duktil unter den auf die optische Faser ausgeübten Klemmdrücken ist. Erwünscht ist ferner, daß das Material bei niedrigen Spannungswerten elastisch ist, um ausreichende Elastizität zu haben und eine ständige Druckkraft auf die optischen Fasern beizubehalten, sobald die Platten 74 und 76 zusammengeführt wurden. Außerdem kann eine Beschichtung auf das duktile Material aufgetragen sein, um Abschaben des Materials beim Einfügen der Faser zu verringern. Beispielsweise kann eine diamantartige Kohlenstoffbeschichtung mit einer Dicke im Bereich von 0,1 bis 0,4 um auf die Oberfläche 80 des Spleißelements 18 durch Aufdampfen aufgetragen sein.
  • Auch der Spleißkörper 12 kann aus vielfältigen Materialien aufgebaut sein, grundsätzlich aus jedem dauerbeständigen Material und vorzugsweise aus einem, das spritzgießbar ist, obwohl auch Druckgußmaterialien akzeptabel sind. Das Material sollte nicht zu starr sein, da erwünscht ist, daß sich die den Schlitz 26 bildenden Innenwände etwas biegen können, um übermäßige Klemmkräfte vom Keil 22 aufzunehmen und eine konstante Klemmkraft auf die Fasern bei Temperaturzyklen zu gewährleisten. Zu spritzgießbaren Materialien gehören Flüssigkristallpolymere, z. B. das unter dem Warenzeichen Vectra A130 von Hoechst Celanese Corp., Summit, New Jersey vertriebene.
  • Je nach gewünschter Anwendung können die Abmessungen der Spleißung 10 stark variieren. Die folgenden (annähernden) Maße für die bevorzugte Ausführungsform dienen lediglich als Beispiel und sind nicht als Einschränkung zu verstehen. Die Gesamtlänge der Spleißung 10 beträgt 38 mm, ihre Höhe 6,7 mm und ihre Breite 13 mm. Die Länge des Hauptabschnitts des Mantels 14 beträgt 14 mm, während der Vorsprung 28 etwa 7,1 mm lang und 9,7 mm breit ist. Die Kappe 14 ist 7,6 mm lang, und die Verlängerungen 36 und 38 sind jeweils 8,3 mm lang. Der Keil 22 hat eine Gesamtlänge von 14 mm, aber die Länge des die Zunge 24 berührenden Abschnitts beträgt 10 mm. Die Breite des Keils 22 beträgt 6,5 mm, während seine maximale Dicke 1,5 mm und seine minimale Dicke 0,76 mm betragen.
  • Für das Spleißelement 18 beruhen mehrere der nachfolgenden ungefähren Maße auf der Größe herkömmlicher Mehrfaser- Bandkabel. Die Länge der Platte 74 (mit den Vorbaubereichen 84) beträgt 28 mm, während die Länge der Platte 76 20 mm beträgt. Beide Platten haben eine Dicke von 530 um, und die Anschlagpolster 90 stehen 18 um über der Oberfläche 80 vor. Die V-Rillen 82, die vorzugsweise einen Abstand von 250 um haben, sind 130 um tief und haben eine maximale Breite von 180 um. Die Rillen 86, die in der bevorzugten Ausführungsform annähernd trapezförmig sind, haben ebenfalls eine maximale Breite von 180 um und eine minimale Breite von 120 um und sind 180 um tief. Die Rampe 88 fällt 250 um ab, d. h., die Oberseiten der Rillen 86 sind 250 um von der Oberfläche 80 entfernt.
  • In Fig. 6 und 7 sind zwei alternative Ausführungsformen und konstruktive Abwandlungen dargestellt. Fig. 6 zeigt eine abgewandelte Endabdeckung 42', die sowohl an der Mantelverlängerung 36 als auch an der Kappenverlängerung 38 verwendet werden kann. Die Endabdeckung 42' dient dazu, eine zusätzliche Abdichtung zur Umgebung mittels eines Teilraums 104 vorzusehen, der durch eine Wand 106 gebildet ist, die an der Innenfläche der Abdeckung 42' durch ein bewegliches Scharnier 108 befestigt ist. Beim Schließen der Endabdeckung 42' berührt die Wand 106 die Verlängerung 38, wodurch die Wand 106 ein Dichtungsmaterial zusammendrückt, das ein im Teilraum 106 befindliches Gel zur Brechzahlanpassung aufweisen kann. In der Wand 106 befinden sich Kanäle 110, durch die das Dichtungsmaterial aus dem Teilraum 104 austreten und in sowie um den Eingang zum Schlitz 26 fließen kann. Vorzugsweise ist ein Steg 112 einstückig mit der Wand 106 gebildet, der sich in den Teilraum 104 erstreckt und gewährleistet, daß das Dichtungsmaterial beim Schließen der Abdeckung 42' aus den Kanälen 110 heraus geleitet wird, und außerdem Widerstand gegen ein solches Schließen leistet, um unbeabsichtigtes Austreten des Dichtungsmaterials zu verhindern.
  • Fig. 7 zeigt eine gestapelte Spleißvorrichtung 10', die ein Spleißelement 18' mit zwei Spleißschichten nutzt. Das gestapelte Spleißelement 18' kann aus drei separaten Elementen gebildet sein, ist aber vorzugsweise aus einem einzigen Element mit zwei einstückigen Scharnieren gebildet, die in eine Z-Form (Zickzackform) zusammengeklappt sind. Auf diese Weise führen die durch die Scharniere gebildeten drei Teilstücke der Bahn zu drei unterschiedlichen Platten 114, 115 und 116. Nicht notwendig ist, daß die beiden dadurch gebildeten Spleißschichten parallel sind, wobei dies jedoch zur Vereinfachung der Keilbetätigung bevorzugt ist. Ein alternativer Aufbau würde eine einzige Materialbahn mit zwei parallelen Scharnieren bereitstellen, die in einem kleinen Abstand, z. B. 50 um, getrennt sind und die untere und obere Platte bilden, wobei eine dritte Platte dazwischen eingefügt ist. Ein Stopfen 118 mit zwei Sätzen von Öffnungen 124 wird vorteilhaft zum Führen eines ersten Satzes von Fasern, d. h. jede zweite Faser, nach oben zur oberen Spleißschicht und der restlichen Fasern nach unten zur unteren Spleißschicht verwendet. Der Führungsstopfen 118 hat Rillen 120, die in einem Vorbaubereich 122 davon ähnlich wie der Vorbau 84 des Elements 18 gebildet sind; die Rillen 120 tragen zur Ausrichtung der Fasern zu den Öffnungen 124 bei. Natürlich ließe sich die Verwendung einer Zickzackfaltung und eines Führungsstopfens auch auf Spleißelemente mit mehr als zwei Spleißschichten erweitern.
  • Obwohl die Erfindung anhand von spezifischen Ausführungsformen beschrieben wurde, ist diese Beschreibung nicht als Einschränkung zu betrachten. Verschiedene Abwandlungen der offenbarten Ausführungsform sowie alternative Ausführungsformen der Erfindung werden dem Fachmann anhand der Erfindungsbeschreibung deutlich sein. Beispielsweise kann eine Mehrfaser-Spleißvorrichtung so aufgebaut sein, daß jeder Fasersatz getrennt angeschlossen werden kann, indem zwei Betätigungskeile vorgesehen sind, einer an jedem Ende des Spleißkörpers 12; dadurch könnte ein Fasersatz im Klemmzustand bereits vorab angeschlossen sein. Erwogen ist daher, daß solche Abwandlungen vorgenommen werden können, ohne vom Schutzumfang der Erfindung gemäß der Festlegung in den beigefügten Ansprüchen abzuweichen.

Claims (4)

1. Element (18; 18') zum Spleißen mehrerer erster optischer Fasern mit mehreren zweiten optischen Fasern, wobei das Element aufweist:
ein erstes (74; 115) und zweites (76; 116) verlängertes verformbares Plattenteil, die ein Paar sich gegenüberliegender verlängerter Oberflächen bilden, wobei jede ein erstes und zweites Ende aufweist und mindestens eine (76; 116) der verlängerten Oberflächen mehrere längs verlaufende Faseraufnahmerillen (82) hat, dadurch gekennzeichnet, dass:
mindestens eine (76; 116) der sich gegenüberliegenden verlängerten Oberflächen an den Ecken der Oberfläche angeordnete gehobene Anschlagpolster (90) zum Bilden eines Zwischenraums zwischen den gegenüberliegenden Oberflächen an mindestens den ersten und zweiten Enden davon aufweist, um das Einsetzen und Entfernen der Fasern dazwischen zu erleichtern, wenn die gegenüberliegenden Oberflächen nicht gegeneinander gepresst werden, und um den Einsatz einer höheren Klemmkraft in der Mitte des Elements als an dem ersten und zweiten Ende des Elements zu ermöglichen, wenn die gegenüberliegenden Oberflächen gegeneinander gepresst werden.
2. Element nach Anspruch 1, welches zur Verwendung mit Fasern mit einem umhüllten Abschnitt geeignet ist, und ferner einen Vorbaubereich (84) mit einer Rampeneinrichtung (88) zum Aufnehmen der umhüllten Abschnitte der Fasern aufweist, wobei die Rampeneinrichtung Führungsrillen, die normalerweise auf Spleißrillen ausgerichtet sind, aufweist.
3. Element nach Anspruch 1 oder 2, welches ferner ein an das zweite Plattenteil (116) anliegendes drittes verlängertes verformbares Plattenteil (114) aufweist, die ein zweites Paar sich gegenüberliegender Oberflächen bilden, wobei mindestens eine der verlängerten Oberflächen des zweiten Paars mehrere zweite Faseraufnahmerillen hat.
4. Element nach Anspruch 1, wobei das erste Platenteil (74) eine im Wesentlichen rechtwinkelige Form mit vier Ecken aufweist, und die gegenüberliegende Oberfläche des ersten Plattenteils (74) vier auf der Oberfläche gebildete Anschlagpolster aufweist, wobei an jeder Ecke des Plattenteils ein Anschlagpolster angeordnet ist.
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