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DE69229122T2 - 0kklusiver wundverband sowie vorrichtung zum anbringen - Google Patents

0kklusiver wundverband sowie vorrichtung zum anbringen

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DE69229122T2
DE69229122T2 DE69229122T DE69229122T DE69229122T2 DE 69229122 T2 DE69229122 T2 DE 69229122T2 DE 69229122 T DE69229122 T DE 69229122T DE 69229122 T DE69229122 T DE 69229122T DE 69229122 T2 DE69229122 T2 DE 69229122T2
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Description

    Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Wundverbände aus dünnen Folien und insbesondere Mittel und Methoden zur Anbringung solcher Verbände auf Hautoberflächen, um eine sterile, mechanische Barriere gegen alle Arten von Infektionserregern bereitzustellen.
  • Die der Forderung der Wundheilung und des Wundverbandes zugrundeliegenden Technologien haben sich in den letzten fünfzehn Jahren aufgrund der Erkenntnis wesentlich geändert, daß die Wundheilung durch Bereitstellung einer eher physiologischen Umgebung für die Wunde gefördert wird, insbesondere im Hinblick auf Gase wie Wasserdampf und Kohlendioxid. Die Entwicklung der Wundverband-Technologie wurde auch durch jüngste Fortschritte bei biokompatiblen, synthetischen Materialien unterstützt, unter anderem bei dünnen Schichten und Klebstoffen, die durchlässig für Gase, unter anderem für Wasserdampf, sind.
  • Verbesserte Wundversorgung wurde durch effektivere Wundverbände erreicht, die okklusiv sind und die Wunde vor der äußeren Umgebung schützen.
  • Genauer gesagt, konnte gezeigt werden, daß die Bereitstellung einer sterilen Wundbedeckung, die für Gase einschließlich Wasserdampf permeabel und für Flüssigkeiten und Mikroben impermeabel ist, den Heilungsvorgang unterstützt. Folien von weniger als 76,2 um (3 mils) Dicke werden üblicherweise bei solchen Verbänden verwendet, weil dickere Folien wesentlich weniger durchlässig für Gas und Wasserdampf sind. Unterschiedliche Polyurethanfolien wurden speziell für Wundverbände und andere medizinische Verwendungen angepaßt. Diese Folien werden üblicherweise mit einer Dicke von weniger als 50,8 um (2 mils) verwendet und ermöglichen die freie Diffusion von Sauerstoff, Wasserdampf und anderen Gasen durch ihre molekulare Matrix.
  • Darüber hinaus sind diese Folien sowohl für Flüssigkeiten als auch für alle bekannten mikrobischen Krankheitsüberträger undurchlässig.
  • Die Verwendung von dampfdurchlässigen Membranen, die als Barrieren für Mikroben wirksam bleiben, war aufgrund der Handhabungseigenschaften von dünnen Folien mit Problemen belastet. Ein ständiges Problem in der Verbandtechnologie mit dünnen Folien entsteht aus einer inhärenten Kohäsion zwischen Folienoberflächen. Wenn solche Folien auf Wunden aufgebracht werden, entstehen Falten und Tunnel, die einfach und schnell von Krankheitserregern infiltriert werden können. Die mit den selbsthaftenden Eigenschaften verbundene Faltenbildung entspricht der Faltenbildung, die häufig bei Lebensmittelfolie aus Kunststoff auftritt. Diese Faltenbildung beseitigt die erwünschten okklusiven Eigenschaften eines dünnen Folienwundverbandes vollständig.
  • Das Problem einer faltigen Anbringung von Verbänden wird durch die Verwendung von Haftstoffen auf dünnen Folienwundverbänden weiter verstärkt. Die Haftstoffe auf dünnen Folien verstärken die Kohäsion und führen zu einer irreversiblen Faltenbildung bei der Anbringung des Wundverbandes. Wenn während der Anbringung auf der Haut oder einer Wundoberfläche Falten in einer Klebstoff beschichteten Folie gebildet werden, ist es praktisch unmöglich, eine okklusive Abdichtung zu erreichen. Ohne eine solche okklusive Abdichtung ist aber die Wirkungsweise eines Wundverbandes merklich eingeschränkt.
  • Es sind verschiedene Ansätze zur Lösung dieses medizinischen Problems entwickelt worden. Bis zur vorliegenden Erfindung hatten dünne Folienwundverbände aufgrund der Schwierigkeit zuverlässig eine faltenfreie, okklusive Abdichtung bei der Anbringung zu erzielen, nur eingeschränkt Verwendung als medizinisch wirksame Wundverbände gefunden.
  • Ein Beispiel eines Wundverbandes, zu dem auch ein Applikator zur Anbringung eines dünnen Folienwundverbandes in faltenfreier Weise gehört, ist in dem US-Patent Nr. 4,915,102 (Kwiatek) beschrieben. Das Kwiatek-Patent beschreibt einen rechteckigen Wundverband, der zwischen einem gelenkigen, differenziell abziehbaren Träger angeordnet ist, so daß der Verband angebracht werden kann, nachdem der vordere Gelenkteil des Trägers entfaltet und bevor der hintere Gelenkteil von dem Verband entfernt ist. Bei der Anbringung haftet der dünne Folienverband hartnäckig genug an dem Abziehteil, so daß der Verband dicht auf der Haut- oder Wundoberfläche ohne Faltenbildung aufgebracht werden kann. Die Steifigkeit des Abziehträgerteils macht aber eine faltenfreie Anbringung des Verbandes an einer gleichmäßig gekrümmten, anatomischen Oberfläche schwierig oder unmöglich.
  • Sobald der Kwiatek-Verband angebracht ist, muß der hintere Teil der angelenkten Abziehschicht von dem Wundverband entfernt werden. Dieser Ansatz einer Anbringung eines dünnen Folienverbandes besitzt den Nachteil, daß zusätzliche Schritte sowohl bei der Anbringung des Verbandes auf der Wunde als auch bei der Verbandsherstellung erforderlich sind. Kwiateks Technik benötigt außerdem zusätzliche funktionelle Komponenten, wie Haftstoffe und Abziehschichten, die unterschiedliche Affinitäten für die verschiedenen Oberflächen des Wundverbandes haben.
  • Ein anderer Ansatz zur Lösung der mit gasdurchlässigen dünnen Folienwundverbänden verbundenen Probleme ist in dem US-Patent Nr. 4,917,112 (Kalt) dargestellt. Kalt beschreibt eine transparente, gasdurchlässige dünne Folie, die an einem halbstarren, umgebenden Rahmen befestigt ist, der einen fensterartigen Wundverband bildet. Der Verband von Kalt besitzt jedoch einen starren Rahmen, der keine Elastizität aufweist und sich nicht leicht an die komplexe Form anatomischer Oberflächen anpassen läßt. Folglich bildet der starre Rahmen häufig keine gleichmäßig okklusive Verband/Hautabdichtung und stellt daher kein bevorzugtes Mittel für die Anbringung von dünnen Folienverbänden auf die komplex gekrümmten Konturen von Körperoberflächen dar.
  • Ein weiterer Ansatz zu diesem Probleme ist derjenige des US- Patentes Nr. Re 33353 (Heinecke). Heinecke beschreibt einen dünnen Folienverband, der eine mit einer Haftschicht beschichtete Trägerschicht aufweist, wobei zwei Deckschicht-Teile über die Haftschicht gelegt und mit der Trägerschicht entlang von Abgabestreifen an zwei gegenüberliegenden Enden des Verbandes verbunden sind. Die Trägerschicht ist geschwächt, beispielsweise durch Perforationen an den Abgabestreifen, so daß die Teile der Deckschicht abgezogen werden können, um die Haftschicht freizugeben, die bei Anbringung des Verbandes straff gehalten und zusammen mit den Abgabestreifen durch Ziehen entlang der Schwächungslinien in der Trägerschicht abgetrennt wird.
  • Außerdem beschreibt das US-Patent Nr. 4,904,247 von Therriault et al. einen verbundartigen, hydrophil geschichteten, druckempfindlichen Wundverband. Es beschreibt aber keine Mittel, um den Verband so anzubringen, daß eine okklusive Abdichtung gebildet wird.
  • EP-A-0434258 (Smiths Industries Public Limited) beschreibt einen Klebeverband einer dünnen, dampfdurchlässigen Polyurethanfolie mit einer druckempfindlichen Haftoberfläche, die vor Benutzung durch zwei silikonisierte Papierabziehschichten geschützt ist. Die Dicke der Abziehschichten ist so gewählt, daß die Abziehschichten weniger flexibel als der Verband sind, so daß die Abziehschichten den wesentlichen strukturellen Träger der Anordnung bilden.
  • Das US-Patent Nr. 4,600,001 von Gilman beschreibt einen perforierten Wundverband, der über eine laminierte Abziehträgerschicht und eine perforierte, entfernbare Trägerschicht angebracht wird. Die Trägerschicht gemäß Gilman ist an gegenüberliegenden Enden mit Bandstreifen randverstärkt. Nachdem die Trägerschicht und die Bandstreifen dazu verwendet werden, die dünne Folienschicht in einer relativ flachen Anordnung bei der Anbringung zu halten, wird die Trägerschicht von der Folienoberfläche abgezogen. Abschnitte der Folienschicht und der Bandstreifen müssen entlang der Perforationen von der restlichen Folienschicht entfernt werden. Gilman ermöglicht keine ausreichend okklusive Anbringung eines dünnen Folienverbandes und eignet sich insbesondere nicht für die Anbringung auf komplex geformten Körperkonturen. Außerdem kann die Abdichtung zwischen Verband und Haut zu dem Zeitpunkt gestört werden, wenn die Bandstreifen entfernt werden. Die steife und flache Art des oberen Abziehträgers verhindert die gleichmäßige und faltenfreie Anbringung des Verbandes auf anatomischen Hautoberflächen mit Krümmungen. Die zusätzlichen oberen Abziehträger- und Bandstreifenkomponenten von Gilman erfordern zusätzliches teures Material und zusätzliche Herstellungsschritte zur Produktion eines Verbandes, was die mit dünnen Folienwundverbänden verbundenen Probleme nicht wirksam löst.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen dünnen Folienwundverband bereitzustellen, der bei Anbringung auf der Haut oder einer Wundoberfläche einfacher handhabbar ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es außerdem, einen dünnen Folienwundverband bereitzustellen, der faltenfrei zur Bildung einer okklusiven Abdichtung auf einer anatomischen Oberfläche angebracht werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen dünnen Folienwundverband bereitzustellen, der für Gase und Wasserdampf durchlässig, aber für Mikroben und Flüssigkeiten undurchlässig ist, und der schnell zur Bildung einer okklusiven Abdichtung auf Haut- und Schleimhautoberflächen angebracht werden kann.
  • Unter einem Aspekt stellt die vorliegende Erfindung daher einen Wundverband bereit, umfassend
  • (A) eine dünne erste Folienschicht, die für Flüssigkeiten und Mikroben undurchlässig, aber für Gase und Wasserdampf durchlässig ist;
  • (B) eine haftfähige zweite Schicht, die auf der ersten Schicht angeordnet ist und die für Gase und Wasserdampf durchlässig ist und
  • (C) eine hoch flexible Abziehschicht, die zugfest ist und die ablösbar an der zweiten Haftschicht haftet, wobei
  • (i) die Abziehschicht in mindestens zwei Teile geteilt ist und jedes dieser Teile mit einer Zuglasche versehen ist;
  • (ii) die Zuglaschen zugfest und so angeordnet sind, daß ein Abziehen der Abziehstreifen von der zweiten Haftschicht in einer im wesentlichen zur zweiten Schicht parallelen Richtung ein fortschreitendes und letztlich vollständiges Ablösen des Teils der Abziehschicht, der mit dieser Zuglasche versehen ist, von der zweiten Schicht bewirkt, dadurch gekennzeichnet, daß
  • (iii) die Flexibilität der Abziehschicht derart ist, daß sich die unbefestigte dünne Folienschicht nicht von der Anwendungsfläche wegdreht, wodurch eine faltenfreie Anbringung der ersten und zweiten Schicht auf einer Haut- oder Wundoberfläche zur Bildung einer für Mikroben undurchlässigen, physikalischen Barriere darüber ermöglicht wird.
  • Gemäß einem anderen Aspekt stellt die vorliegende Erfindung auch einen Wundverband bereit, umfassend
  • (A) eine dünne erste Folienschicht, die für Flüssigkeiten und Mikroben undurchlässig, aber für Gase und Wasserdampf durchlässig ist, wobei die erste Schicht eine Haftfläche und eine Außenfläche aufweist;
  • (B) eine haftfähige zweite Schicht, die auf der Haftfläche der ersten Schicht angeordnet ist, wobei die Haftschicht für Gase und Wasserdampf durchlässig ist;
  • (C) eine hoch flexible Abziehschicht, die zugfest ist und die ablösbar an der zweiten Haftschicht haftet, wobei die Abziehschicht so angebracht ist, daß beim Abziehen der Abziehschicht in einer im wesentlichen zur zweiten Schicht parallelen Richtung, sich die Abziehschicht fortschreitend und letztlich vollständig von der zweiten Schicht ablöst; dadurch gekennzeichnet, daß
  • die Flexibilität der Abziehschicht derart ist, daß sich die unbefestigte, dünne Folienschicht nicht von der Anwendungsoberfläche wegdreht;
  • (D) eine Zuglasche auf der Abziehschicht vorgesehen ist, wobei die Zuglasche zugfest und so angebracht ist, daß ein Abziehen der Zuglasche von der zweiten Haftschicht weg in einer im wesentlichen zur zweiten Schicht parallelen Richtung, ein fortschreitendes und letztlich vollständiges Ablösen der Abziehschicht von der zweiten Schicht verursacht und damit eine faltenfreie Anbringung der ersten und der zweiten Schicht auf einer Haut- oder Wundoberfläche zur Bildung einer Mikroben undurchlässigen, physikalischen Barriere darüber ermöglicht; und
  • (E) ein Fixierungsstreifen auf der Außenfläche der ersten Schicht angeordnet ist, um den Verband auf einer Hautoberfläche zu fixieren und um der Zugkraft entgegenzuwirken, die auf die Zuglasche ausgeübt wird, wenn die Abziehschicht entfernt wird und die erste und zweite Schicht auf der Haut- oder Wundoberfläche angebracht werden. In dieser Anordnung des Wundverbandes ist der Fixierungsstreifen bevorzugt von der ersten dünnen Folienschicht lösbar.
  • In einer bevorzugten, erfindungsgemäßen Ausführungsform ist das Haftmittel nur an der Peripherie der ersten Schicht angeordnet.
  • Die dünne erste Folienschicht kann ein oder mehrere Materiali en umfassen, die ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Polyurethan, Polyethylen, Acrylate und Silikon.
  • Die Abziehschicht kann ein oder mehrere Materialien umfassen, die ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus silikonbeschichtetem Papier, Kunststoffolie, kunststoffbeschichtetem Papier, Polyethylen mit niedriger Dichte, Metallfolie und Polypropylen. Die Zuglaschen sind vorteilhafterweise einstückig (d. h. als durchgehende Anordnung) mit der Abziehschicht gebildet, beispielsweise als zurückgefalteter Abschnitt dieser Schicht.
  • Die Haftschicht kann eine kontinuierliche Schicht auf der ersten Schicht sein. Alternativ kann der Klebstoff der Haftschicht diskontinuierlich in einem Muster auf der ersten Schicht aufgebracht sein. Beispielsweise kann das Muster der Haftschicht auf der dünnen ersten Folienschicht ein gleichmäßiges Gitter aus Haftmaterial bilden und eine medizinisch wirksame Substanz kann auf der Folienschicht in den Zwischenräumen des Gitters vorgesehen sein.
  • Bei der Verwendung kann der erfindungsgemäße Wundverband mit den folgenden Schritten angebracht werden: Orientierung des dünnen Folienwundverbandes bezüglich einer Wundstelle; und Entfernen oder sequentielles Entfernen des (oder der) Abziehschichtteils (oder -teile), so daß der Verband keine Falten bildet und die Haut- oder Wundoberfläche okklusiv um die Wundstelle herum kontaktiert, wobei gleichzeitig ein leichter Druck auf den Verband ausgeübt wird, während die Abziehschicht entfernt wird, so daß eine für Mikroben undurchlässige Versiegelung erreicht wird.
  • Die erste dünne Folienschicht der Erfindung besteht bevorzugt aus Polyurethan. Die dünne Folienschicht ist bevorzugt von 10,2 bis 50,8 um (0,4 bis 2,0 mils), beispielsweise 12,7 bis 50,8 um (0,5 bis 2,0 mils) oder 10,2 bis 15,2 um (0,4 bis 0,6 mils) oder 15,2 bis 27,9 um (0,6 bis 1, 1 mils) dick.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erstrecken sich die Zuglaschen bis zum Rand der ersten und zweiten Schicht und in anderen bevorzugten Ausführungsformen erstrecken sich die Zuglaschen soweit, daß sie innerhalb des Randes der ersten und zweiten Schichten liegen, oder erstrecken sich über den Rand der ersten und zweiten Schichten hinaus. (Anders ausgedrückt kann die Abziehschicht innerhalb der Peripherie der Abziehstreifen liegen oder sich bis zu dieser Peripherie oder darüber hinaus erstrecken).
  • Das Haftmittel der zweiten Schicht ist geeigneterweise eine haftfähige Acrylatverbindung für medizinische Zwecke und die Abziehschicht ist bevorzugt eine Polyethylenfolie.
  • Die erste und zweite Schicht sind bevorzugt lichtdurchlässig. Die Abziehschicht ist ebenfalls bevorzugt lichtdurchlässig, so daß beispielsweise alle Schichten des Verbandes transparent sind. Die Abziehschicht ist bevorzugt in zwei Teile entlang einer ungefähr quer verlaufenden Mittellinie senkrecht zu der Längsachse des Verbandes geteilt (im Fall eines länglichen Verbandes, der eine solche Längsachse besitzt) und kann an einer solchen Linie aneinanderstoßen oder überlappen.
  • Die haftfähige zweite Schicht ist bevorzugt mit einem antiseptischen Mittel imprägniert, wie beispielsweise Povidoniod oder einer antimikrobiellen Substanz, wie z. B. Neosporin. Die Haftschicht kann außerdem entweder kontinuierlich oder diskontinuierlich in Form eines Musters vorliegen und die Zwischenräume des diskontinuierlichen Musters können mit derartigen antimikrobiellen oder antiseptischen Mitteln gefüllt sein. Die erfindungsgemäßen Verbände können auch mit Substanzen versehen sein, welche heilungsfördernd wirken, wie beispielsweise epidermalem Wachstumsfaktor.
  • Die erfindungsgemäßen Verbände können geeigneterweise in unterschiedlichsten Formen bereitgestellt werden, beispielsweise in nicht-polygonalen Formen, die keine Ecken haben (d. h., mit einem Umfang ohne diskontinuierliche Schnittpunkte), damit sie sich anatomischen Oberflächen anpassen und um die Ablösekräfte zu verringern, die sich gemeinhin in den Ecken herkömmlicher Wundverbände konzentrieren. Geeigneterweise besitzt der Verband eine im wesentlichen kreisförmige oder im wesentlichen elliptische Form.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Fig. 1 ist eine Aufsicht eines erfindungsgemäßen, elliptisch geformten dünnen Folienwundverbandes.
  • Fig. 2 ist eine zur Ansicht der Fig. 1 senkrechte Querschnittsdarstellung des Wundverbandes, welche die unterschiedlichen Schichten und einen Übergang zwischen Abziehschichten und Zuglaschen illustriert.
  • Fig. 3 ist eine ähnliche Querschnittsdarstellung einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei der Zuglasche und Abziehschicht kontinuierlich sind.
  • Fig. 4, 5 und 6 zeigen Ausgangs-, Zwischen-, bzw. Endschritte des Anbringen eines erfindungsgemäßen Wundverbandes auf einer Hautoberfläche.
  • Fig. 7 ist eine Aufsicht auf eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die, einander gegenüberliegend angeordnet, einen Fixierungsstreifen und eine Zuglasche aufweist.
  • Fig. 8 zeigt eine Querschnittsdarstellung der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform, wobei die Ansicht senkrecht zu derjenigen der Fig. 7 ist, und illustriert die Beziehung zwischen den verschiedenen Schichten und Laschen.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Der erfindungsgemäße Wundverband ist ein Laminat einer dünnen Folie, eines Haftstoffs und einer Anordnung aus einem Abziehträger und aus Zuglaschen. Durch Kombination der Funktionen einer Träger- oder Halteschicht mit denen einer Anordnung einer Abziehschicht und der Zuglaschen löst die vorliegende Erfindung die mit der Anbringung und okklusiven Versiegelung von dünnen Folienwundverbänden verbundenen Probleme. Genauer gesagt kombiniert die vorliegende Erfindung eine hoch flexible und stark dehnbare Schicht einer dünnen Folie mit darauf aufgebrachtem, medizinisch verträglichem Haftmittel mit einer Abzieh- und Zuglaschenschicht, die sowohl hoch flexibel als auch zugfest ist. Diese drei Schichten interagieren so miteinander, daß die Trennung der Schichten voneinander zu einer faltenfreien Anbringung der dünnen Folienschicht auf der Wundstelle führt.
  • Die dünne Folienschicht kann so angebracht werden, daß eine okklusive Versiegelung gebildet wird, weil die Unterschiede der Dehnungseigenschaften der dünnen Folienschicht und der Abzug- und Zuglaschenschicht die durch die Zuglaschen ausgeübten Kräfte so bündelt, daß eine geradlinige Trennungsfront in dem Kontaktbereich der Abziehschicht und der Haftschicht gebildet wird.
  • Die Zuglaschen sind ausreichend zugfest, so daß die durch die Zuglasche übertragene Kraft in der Abziehschicht in einer geraden Trennungslinie zwischen der Abziehschicht und der Haftschicht fokussiert wird. Diese Trennungslinie ist faltenfrei und gerade. Die hohe Flexibilität der Abziehschicht und ihre Zugfestigkeit sind wesentliche Merkmale der Erfindung. Die Materialien für Zuglasche und Abziehschicht sind sowohl hoch flexibel als auch sehr zugfest, so daß die auf die Zuglasche ausgeübte Kraft direkt auf eine gerade, sich bewegende Trennungsfrontlinie zwischen der Abziehschicht und der Haftschicht auf der dünnen Folie übertragen wird, während die Abziehschicht von der dünnen Folienschicht und der Haftschicht abgezogen wird. Da die Wechselwirkung zwischen der hoch flexiblen und hoch dehnbaren, dünnen Folienschicht mit darauf angebrachtem Haftmittel und der hoch flexiblen und zugfesten Abziehschicht zur einer geraden und faltenfreien Trennungslinie führt, bewirkt die Anwendung von entgegen gerichteten Kräften auf die jeweiligen Zuglaschen eine gleichmäßige, quer verlaufende Entfernung der Teile der Abziehschicht, so daß die erste und zweite Schicht gleichmäßig auf die Haut- oder Wundoberflächen zur Bildung einer für Mikroben undurchlässigen, physikalischen Barriere auf die Haut übertragen werden können.
  • Das Phänomen einer geraden und faltenfrei rollenden Trennungsfrontlinie scheint deshalb aufzutreten oder tritt gleichzeitig mit dem Fehlen von senkrechten Verdrehungskräften auf die dünne Folienschicht an der rollenden Trennungsfront auf. Bei herkömmlichen Wundverbänden, die Zuglaschen verwenden, bewirken die beim Entfernen einer Abziehschicht erzeugten Verdrehungskräfte, daß Teile des Verbandes, die noch nicht angebracht sind, sich an der Trennungslinie von der Anwendungsoberfläche wegdrehen. Dieses "Aufstehen" der nicht angebrachten Verbandsschicht erlaubt oder bewirkt die Bildung einer kurvigen oder gekrümmten Trennungsrollfront, die wiederum zu einer faltigen und nicht okklusiven Anbringung führt. Gemäß der vorliegenden Erfindung sind jedoch Verdrehungskräfte, die diesen Abschnitt des dünnen Folienverbandes beim Entfernen der Abziehschichten senkrecht zur Anwendungsoberfläche anheben würden, nicht vorhanden.
  • Erfindungsgemäß ist somit die auf eine Zuglasche ausgeübte Kraft so verteilt, daß sie die Abziehschicht entfernt, während die erste und die zweite Schicht umgefaltet bleiben, so daß sie im wesentlichen parallel zu dem Abschnitt der Abziehschicht liegen, die bereits von der ersten und zweiten Schicht getrennt wurde. Anders ausgedrückt wird die auf eine Zuglasche ausgeübte Kraft auf die erste und die zweite Schicht übertragen, ohne daß sie von der Abziehschicht weggedreht werden. Im Ergebnis wird bei Ausübung von Zug auf eine Zuglasche eine gerade, rollende Trennungsfrontlinie erzeugt, während die Ab ziehschicht entfernt wird und der Abschnitt der dünnen Folienschicht, der noch nicht an der Hautoberfläche angebracht ist, bleibt parallel zu dieser Oberfläche. Erfindungsgemäß wurden somit die Kraftübertragungseigenschaften einer hoch flexiblen aber nicht dehnbaren Abziehschicht mit den hoch flexiblen und hoch dehnbaren Eigenschaften dünner Folien erfolgreich verknüpft, so daß ein Wundverband erzeugt wurde, der die mit der Anbringung von dünnen Folien verbundenen Anwendungsprobleme löst.
  • Der erfindungsgemäße Wundverband besitzt eine erste Schicht, die für Flüssigkeiten und Mikroben undurchlässig, aber für Gase und Wasserdampf durchlässig ist. Eine haftende, zweite Schicht mit einer Dicke in der Größenordnung von 25,4 um (1 mils) ist auf der ersten Schicht vorgesehen.
  • Die Haftschicht ist ebenfalls für Gase und Wasserdampf durchlässig. Die dritte Schicht ist eine Abziehschicht, die auf der haftenden, zweiten Schicht vorgesehen ist. Die Abziehschicht ist typischerweise in einer Dicke von weniger als 203,2 um (8,0 mils) vorgesehen. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Abziehschicht in wenigstens zwei Teile geteilt, wobei jedes der Teile mit einer Zuglasche versehen ist. Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist die dünne Folienschicht mit einem Fixierungsstreifen zum Anbringen und Halten eines peripheren Abschnitts der Vorrichtung auf einer anatomischen Oberfläche versehen und besitzt eine Zuglasche in der Nähe des gegenüberliegenden peripheren Abschnitts, wobei die Zuglasche mit der Abziehschicht ein kontinuierliches Element bilden.
  • Obwohl nicht wesentlich, so kann die haftende, zweite Schicht auch nur an der Peripherie der Folienschicht angeordnet sein. Zu den für diesen Zweck geeigneten Haftmitteln gehören medizinische Hautkleber auf Acrylatbasis, die eine kontrollierbare Affinität für Hautoberflächen und die für den Einsatz in der Erfindung geeigneten, synthetischen Folien besitzen. Natürlich sind auch andere bekannte Haftmittel, die sowohl mit der Haut als auch mit den erfindungsgemäß vorgesehenen Materialien kompatibel sind, ebenfalls geeignet.
  • Die in der vorliegenden Erfindung benutzten Zuglaschen können unterschiedlichste Längen haben und, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform, sich über den Rand der ersten und zweiten Schicht erstrecken, damit ein längeres Griffende bereitgestellt wird, das die Anwendungsfreundlichkeit weiter erhöht. Aus Gründen des einfacheren Gebrauchs und der einfacheren Herstellung, können die Zuglaschen und die Abziehschicht kontinuierlich aus demselben, hoch zugfesten Material geformt sein. Gemäß einer solchen bevorzugten Ausführungsform ist das Material zur Bildung einer Anordnung aus Abziehschicht und Zuglasche auf sich selbst zurückgefaltet.
  • Bezüglich der Abziehschicht- und Zuglaschenkomponenten der Erfindung bedeutet "U-förmig", daß die Zuglaschenkomponente der Anordnung aus Abziehschicht und Zuglasche im wesentlichen parallel zu der entsprechenden Abziehschichtkomponente verläuft und beide an ihren jeweiligen Enden mit einem Kleber oder einer Schweißstelle so verbunden sind, daß die Zuglasche und die Abziehschicht die Arme des Buchstabens "U" nachbilden, wobei der Boden des "U" die Verbindung der beiden Teile darstellt. Diese Verbindung besitzt, verglichen mit der Länge der Zuglasche und der Abziehschicht relativ geringe Abmessungen, so daß die Arme des "U" relativ lang sind. Alternativ können die Zuglaschen- und Abziehschichtabschnitte ein einziges Teil bilden, das auf sich selbst zurückgefaltet ist, um ebenfalls im wesentlichen eine "U"-Form zu bilden, wobei die Falte dabei den Boden des "U" bildet. Die Zuglaschen können unterschiedlichste Längen besitzen, beispielsweise ist der Zuglaschenabschnitt des Trägers in einer bevorzugten Ausführungsform länger als der Abziehabschnitt. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich der Zuglaschenabschnitt des Trägers nur so weit, daß er innerhalb der Peripherie der ersten Schicht liegt oder erstreckt sich präzise bis zur Peripherie des Verbandes. Die Anpassungsfähigkeit der dünnen Folie und die Konstruktion der Anordnung aus Abziehschicht und Zuglasche erleichtert eine gleichmäßige, faltenfreie Anbringung der Folie auf einer anatomischen Oberfläche.
  • Bevorzugt sind sowohl die dünne, erste Folienschicht als auch die haftende zweite Schicht lichtdurchlässig, was die Anbringung und Positionierung des betreffenden Verbandes bezüglich einer Wunde erleichtert. Gegebenenfalls kann auch die Abziehschicht aus einem transparenten Material bestehen, was die präzise Anbringung des betreffenden Verbandes weiter erleichtert. Hohe Lichtdurchlässigkeit ist eine weitere Eigenschaft, die Polyurethanfolien zu bevorzugten Materialien macht.
  • Entweder die erste dünne Folienschicht oder die zweite Haftschicht oder beide Schichten können mit antiseptischen, antimikrobiellen oder anderen medizinisch wirksamen Substanzen oder deren Kombinationen imprägniert oder beschichtet sein. Bevorzugt umfaßt der antiseptische Wirkstoff Povidoniod und Benzalkoniumchlorid. Bevorzugte medizinisch, wirksame Substanzen umfassen, jedoch nicht darauf beschränkt, Wachstumsfaktoren, Gerinnungsfaktoren und andere pharmazeutisch und/oder physiologisch wirksame Verbindungen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das Haftmittel kombiniert mit einem antimikrobiellen Mittel, wie beispielsweise Neosporin oder Bacitracin, und einem Wachstumsfaktor, wie z. B. Epidermalem Wachstumsfaktor oder menschlichem Wachstumshormon, wenn die Haftschicht während der Herstellung angebracht wird.
  • Verschiedenste Haftmittel, antiseptische oder antimikrobielle Mittel und andere medizinisch wirksame Substanzen können auch in verschiedensten Mustern, wie beispielsweise Gittern, auf der Folie angebracht werden. So stellt eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein Gittermuster eines Haftmittels bereit, dessen Gitterzwischenräume mit antimikrobiellen oder antiseptischen Verbindungen gefüllt sind. Diese Ausführungsform mit Gitterfüllung erleichtert die Verwendung von antimikrobiellen, antiseptischen oder anderen medizinisch wirksamen Substanzen, die nicht kompatibel sind, wenn sie direkt mit einem bestimmten Haftmittel gemischt werden. Ein gesprenkeltes Aufsprühen, entweder auf die dünne Folienschicht oder auf die Haftschicht, stellt eine alternative Möglichkeit dar, Substanzen, die sich mit dem verwendeten Haftmittel nicht gut mischen oder mit diesem inkompatibel sind, aufzubringen.
  • Herkömmliche Wundverbände haben typischerweise Ecken. Sobald diese auf einer anatomischen Oberfläche angebracht werden, konzentrieren sich die auf die dünne Folienschicht wirkenden Spannungen in den Ecken. Erhöhte Spannungen und mit Bewegung zusammenhängende Änderungen der Körperkontur führen oft in einem inakzeptabel kurzen Zeitraum zu einem Versagen der okklusiven Versiegelung. Die erfindungsgemäßen Verbände werden in eckenlosen Formen bereitgestellt (d. h., ohne diskontinuierliche Schnittlinien der Folienkanten) und ohne andere überflüssige Oberflächenbereiche. Die Formen der vorliegenden Erfindung erhöhen die Möglichkeit einer okklusiven Verbandsanbringung und die effektive Lebensdauer der okklusiven Versiegelung beträchtlich. Ellipsenförmige oder kreisförmige Formen sind besonders vorteilhaft für eine Anbringung auf komplex geformten Körperkonturen. Weitere Ausführungsformen umfassen jegliche Form mit einer kontinuierlichen Krümmung oder einer Kombination von gekrümmten und geraden Linien, so daß die Verbandskontur eine dauerhafte okklusive Verbandsanbringung begünstigt.
  • Hinsichtlich der Folienschicht sind Polyurethanfolien aufgrund ihrer Lichtdurchlässigkeit, ihrer Permeabilität für Gase und Wasserdampf und ihrer Impermeabilität für Flüssigkeiten und Mikroben bevorzugt. Die Transparenz der Polyurethanfolien ist mit dem Vorteil verbunden, daß der Fortschritt der Wundheilung ohne Entfernen des Verbandes genau beobachtbar ist. Andere Materialien mit ähnlichen Eigenschaften können auch verwendet werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann unter Verwendung von Polyurethanfolien mit einer Dicke im Bereich von 12,7 bis 50,8 um (0,5 mils bis 2,0 mils) hergestellt werden. Andere Folien unterschiedlicher Dicke oder Zusammensetzung können bei Anwendung der Erfindung ebenfalls verwendet werden, so lange die Eigenschaften hinsichtlich Transparenz, Permeabilität für Gase und Wasserdampf und Impermeabilität für Flüssigkeiten und Mikroben beibehalten werden. Die Anordnungen aus Abziehschicht und Zuglaschen der vorliegenden Erfindung kann leicht für eine Verwendung mit anderen medizinischen Vorrichtungen angepaßt werden, die Abziehträger und/oder Zuglaschen für den Schutz und die anschließende Anwendung einer Haftoberfläche auf einer medizinischen Vorrichtung an eine Körperoberfläche oder ein Objekt erfordern.
  • Der in Fig. 1 dargestellte Wundverband umfaßt eine Schicht 1 aus einer kontinuierlichen, dünnen Polyurethanfolie mit einer (nicht dargestellten) haftenden, zweiten Schicht, die zwischen der Polyurethanfolienschicht und den beiden Anordnungen 2 und 4 aus Abziehträger und Zuglasche angeordnet ist. Die Anordnungen 2 und 4 aus Abziehträger und Zuglaschen stoßen an der Verbindungslinie 5 (die als gepunktete Linie unterhalb des Niveaus der Schicht 1 dargestellt ist) aneinander und sind mit als Zuglaschen ausgebildeten Enden 7 versehen, die zum Ergreifen und Anbringen der Erfindung gedacht sind.
  • Fig. 2 zeigt die verschiedenen Komponenten der vorliegenden Erfindung bei - zur Klarstellung der dargestellten Beziehungen - übertrieben dicken Abmessungen. Speziell hat die Polyurethanfolienschicht 11 typischerweise eine Dicke in der Größenordnung von 25,4 um (1,0 mils) und eine Haftschicht 13 ist auf ihr angebracht. Die Haftschicht 13 ist zwischen der Polyurethanfolienschicht 11 und der Abziehschicht 15 angeordnet. Bei dieser Ausführungsform ist jeder Abschnitt der Abziehschicht 15 über eine Kunststoffschweißstelle bei der Verbindung 17 mit einer Zuglasche 19 verbunden. Die Verbindung 17 befindet sich an einer ähnlichen Position wie die Verbindungslinie 5 der Fig. 1. Während eine Lücke zwischen den Abziehschichten 15 bei der Verbindung 17 aus illustrativen Gründen in übertriebener Weise dargestellt ist, existiert bei der Ausführungsform der Erfindung keine Lücke an der Verbindung 17 in der Nähe des Zentrums des Wundverbandes. Bei anderen Ausführungsformen der Erfindung überlappen die Anordnungen aus Abziehträger und Zuglasche, dort wo sie sich im ungefähren Zentrum des Verbandes treffen.
  • Die Verbindung 17 kreuzt an der kürzeren Achse des Verbandes im wesentlichen senkrecht zu und im allgemeinen zentriert auf die Längsachse des Verbandes.
  • Fig. 3 zeigt, in übertriebener Weise, die verschiedensten Komponenten einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die Polyurethanfolienschicht 21, die ebenfalls eine Dicke in der Größenordnung von 25,4 um (1 mils) besitzt, ist mit einer Haftschicht 23 und Abziehschichten 27 versehen, die mit Zuglaschen 25 kontinuierliche Elemente bilden. Zusammengenommen bilden jeder Träger 27 und die kontinuierliche Zuglasche 25 eine Anordnung aus Abziehträger und Zuglasche. Jede Zuglasche 25 hat ein Griffende 26, das sich an einem am weitesten von der U-förmigen Verbindung mit dem kontinuierlichen Abziehträger 27 entfernten Stelle befindet. Die beiden U- förmigen Anordnungen aus Abziehträger und Zuglasche stoßen an der Linie 29 zusammen.
  • Die Fig. 4, 5 und 6 zeigen die Benutzung einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei der die Abziehschicht und die Zuglaschen kontinuierlich sind.
  • Bezugnehmend auf Fig. 4 wird der erfindungsgemäße Wundverband in folgender Weise auf einer anatomischen Oberfläche 49 angebracht: Das Ende 40 des Wundverbandes wird bezüglich des gegenüberliegenden Endes 44 durch Ergreifen des Endes 40 oder, wie dargestellt, durch Drücken des Endes 40 gegen die anatomische Oberfläche stabilisiert. Ausreichende Kraft wird dann ausgeübt durch Ergreifen des Griffendes des Zuglaschenabschnitts der Anordnung 35 aus Zuglasche und Abziehschicht und durch Ziehen des Griffendes in Richtung des Pfeils 50, um eine teilweise Entfernung des Abziehträgerabschnitts der Anordnung 35 aus Zuglasche und Abziehschicht von der Anordnung 31 aus Polyurethanfolienschicht und Haftschicht zu bewirken. Diese Maßnahme erzeugt eine Lücke 39 zwischen der Anordnung 35 aus Abziehträger und Zuglasche und der Anordnung 37 aus Abziehträger und Zuglasche. Da die Folienschicht 31 transparent ist, erleichtert die Lücke 39 die Beobachtung des zentralen Abschnitts der Wunde und die genaue Anbringung des zentralen Abschnitts des Verbandes auf den zentralen Abschnitt der Wunde.
  • Bezugnehmend auf Fig. 5 wird kontinuierlicher Zug auf die Anordnung 35 in Richtung des Pfeils 50 ausgeübt. Die Lücke 39 erweitert sich weiter und die Anordnung 31 aus Polyurethanfolie und Haftschicht kommt in innigen Kontakt mit der anatomischen Oberfläche 49. Durch weitere Kraftausübung in Richtung des Pfeils 50 wird die Anordnung 35 aus Abziehträger und Zuglasche vollständig von der Anordnung 31 aus Folie und Haftmittel entfernt, was zu einer innigen Anhaftung der Anordnung 31 auf der Hautoberfläche 39 in dem gesamten Bereich der Anordnung 31 führt, die zuvor durch die Anordnung 35 geschützt war.
  • In Fig. 6 werden die letzten Schritte zur Anbringung des in Rede stehenden Wundverbandes durchgeführt. Zug wird so lange auf das Griffende des Zuglaschenabschnitts der Anordnung 37 aus Abziehträger und Zuglasche in Richtung des Pfeils 55 ausgeübt, bis das Ende 40 der Anordnung 31 aus dünner Folie und Haftmittel vollständig von der Anordnung 37 aus Abziehträger und Zuglasche entfernt ist. Da die Trägeranordnung 37 vollständig von der Folienanordnung 31 entfernt ist, gelingt der Folienanordnung 31 ein vollständiger und inniger Kontakt mit der anatomischen Oberfläche 49. Vorausgesetzt, daß die Anordnung 31 bei dem oben beschriebenen Anbringungsvorgang mit Fingern auf der Oberfläche 49 glatt gestrichen wird, kann eine gleichmäßige und faltenfreie Anbringung des in Rede stehenden Verbandes erreicht werden.
  • In den Fig. 7 und 8 ist eine alternative Ausführungsform der Erfindung dargestellt, die nur eine Anordnung aus Abziehträger und Zuglasche und einen Befestigungsstreifen aufweist. In beiden Darstellungen befindet sich die Haftschicht zwischen der Folie und der Abziehschicht, ist aber nicht abgebildet.
  • Bezugnehmend auf die in Fig. 7 und 8 dargestellte, erfindungsgemäße Ausführungsform ist eine kontinuierliche Polyurethanschicht 1 mit einem Fixierungsstreifen 77 auf der Außenfläche und mit einer Haftschicht 73 auf der Innenfläche vorgesehen. Der Abziehabschnitt 78 der Anordnung aus Abziehträger und Zuglasche ist auf der Haftschicht 73 angeordnet und an der Falte 75 mit dem Zuglaschenabschnitt 76 kontinuierlich verbunden. Der Zuglaschenabschnitt 76 weist einen Griffabschnitt 79 an dem vom Fixierungsstreifen 77 distal am weitesten entfernten Ende auf.
  • Die in Fig. 7 und 8 dargestellte Ausführungsform der Erfindung funktioniert weitgehend in gleicher Weise wie die in den Fig. 1 bis 6 gezeigten Ausführungsformen, wobei der Fixierungsstreifen 77 als Griffstelle zur Ausübung einer Kraft dient, die der auf den Zuglaschengriffabschnitt 79 der einzigen Anordnung aus Abziehträger und Zuglasche ausgeübten Kraft entgegenwirkt.

Claims (41)

1. Wundverband, umfassend
(A) eine erste dünne Folienschicht (21), die für Flüssigkeiten und Mikroben undurchlässig, aber für Gase und Wasserdampf durchlässig ist;
(B) eine zweite Haftschicht (23), die auf der ersten Schicht angeordnet ist und die für Gase und Wasserdampf durchlässig ist; und
(C) eine hochflexible Abziehschicht (27), die zugfest ist und die ablösbar an der zweiten Haftschicht haftet, wobei
(i) die Abziehschicht in mindestens zwei Teile geteilt ist und jedes dieser Teile mit einer Zuglasche (25) versehen ist;
(ii) die Zuglaschen zugfest sind und so angeordnet sind, dass ein Abziehen der Abziehstreifen von der zweiten Haftschicht in einer im Wesentlichen zur zweiten Schicht parallelen Richtung ein fortschreitendes und letztlich vollständiges Ablösen des Teils der Abziehschicht, der mit dieser Zuglasche versehen ist, von der zweiten Schicht bewirkt, dadurch gekennzeichnet, dass
(iii) die Flexibilität der Abziehschicht derart ist, dass sich die unbefestigte dünne Folienschicht nicht von der Anwendungsfläche wegdreht, wodurch eine faltenfreie Anbringung der ersten und zweiten Schicht auf einer Haut- oder Wundoberfläche zur Bildung einer für Mikroben undurchlässigen physikalischen Barriere darüber ermöglicht wird.
2. Verband nach Anspruch 1, wobei die zweite Haftschicht (23) nur an der Peripherie der ersten Schicht (21) angebracht ist.
3. Verband nach Anspruch 1, wobei die dünne erste Folienschicht (21) ein oder mehrere Materialien, ausgewählt unter Polyurethan, Polyethylen, Acrylate und Silikon, umfasst.
4. Verband nach Anspruch 1, wobei die erste dünne Folienschicht (21) Polyurethan umfasst.
5. Verband nach Anspruch 1, wobei die erste dünne Folienschicht (21) eine Dicke von 12,7 bis 50,8 um aufweist.
6. Verband nach Anspruch 1, wobei die erste dünne Folienschicht (21) eine Dicke von 10,2 bis 15,2 um aufweist.
7. Verband nach Anspruch 1, wobei die erste dünne Folienschicht (21) eine Dicke von 15,2 bis 27,9 um aufweist.
8. Verband nach Anspruch 1, wobei die zweite Haftschicht (23) eine haftfähige Acrylatverbindung für medizinische Zwecke umfasst.
9. Verband nach Anspruch 1, wobei die Abziehschicht (27) ein oder mehrere Materialien, ausgewählt unter silikonbeschichtetem Papier, Kunststofffolie, kunststoffbeschichtetem Papier, Polyethylen mit niedriger Dichte, Metallfolie und Polypropylen, umfasst.
10. Verband nach Anspruch 1, wobei die Abziehschicht (27) silikonbeschichtetes Papier umfasst.
11. Verband nach Anspruch 1, wobei die erste und die zweite Schicht (21, 23) lichtdurchlässig sind.
12. Verband nach Anspruch 1, wobei der Verband länglich ist und eine Längsachse aufweist und die Abziehschicht (27) in zwei Teile entlang einer ungefähr quer verlaufenden Mittellinie senkrecht zu der Längsachse geteilt ist.
13. Verband nach Anspruch 1, wobei die zentralen Bereiche der Abziehschicht (27) an einer im Wesentlichen auf der ersten Schicht (21) zentral befindlichen Linie aneinanderstoßen.
14. Verband nach Anspruch 1, wobei die zentralen Bereiche der Abziehschicht (27) an einer im Wesentlichen auf der ersten Schicht (21) zentral befindlichen Linie einander überlappen.
15. Verband nach Anspruch 1, wobei alle Schichten (21, 23, 27) lichtdurchlässig sind.
16. Verband nach Anspruch 1, wobei die zweite Haftschicht (23) mit einem antiseptischen Mittel imprägniert ist.
17. Verband nach Anspruch 16, wobei das antiseptische Mittel Povidoniod umfasst.
18. Verband nach Anspruch 1, wobei die zweite Haftschicht (23) mit einer antimikrobiellen Substanz imprägniert ist.
19. Verband nach Anspruch 18, wobei die antimikrobielle Substanz Neosporin umfasst.
20. Verband nach Anspruch 1, wobei die zweite Haftschicht (23) diskontinuierlich in Form eines Musters vorliegt.
21. Verband nach Anspruch 1, wobei die zweite Haftschicht (23) kontinuierlich vorliegt.
22. Verband nach Anspruch 20, wobei (i) das Muster ein gleichmäßiges Gitter eines Haftmaterials definiert und (ii) eine medizinisch wirksame Substanz auf der ersten Folienschicht (21) in den Zwischenräumen des Gitters vorgesehen ist.
23. Verband nach Anspruch 22, wobei es sich bei der medizinisch wirksamen Substanz um eine oder mehrere Substanzen, ausgewählt unter antimikrobiellen und antiseptischen Mitteln, handelt.
24. Verband nach Anspruch 22, wobei es sich bei der medizinisch wirksamen Substanz um eine oder mehrere Substanzen, ausgewählt unter Povidoniod und Neosporin, handelt.
25. Verband nach Anspruch 22, wobei es sich bei der medizinisch wirksamen Substanz um ein heilungsförderndes Material handelt.
26. Verband nach Anspruch 22, wobei es sich bei der medizinisch wirksamen Substanz um epidermalen Wachstumsfaktor handelt.
27. Verband nach Anspruch 1, wobei die äußere Begrenzung des Verbands für anatomische Oberflächen passend geformt ist.
28. Verband nach Anspruch 27, wobei die äußere Begrenzung des Verbands keine diskontinuierlichen Schnittlinien aufweist.
29. Verband nach Anspruch 27, wobei der Wundverband eine im Wesentlichen elliptische Form hat.
30. Verband nach Anspruch 27, wobei der Wundverband eine im Wesentlichen kreisrunde Form hat.
31. Verband nach Anspruch 1, wobei jedes Teil der Abziehschicht (27) kontinuierlich mit einer Zuglasche (25) ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Abziehschicht (27) innerhalb der äußeren Begrenzung der Zuglaschen (25) liegt.
33. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Abziehschicht (27) bis zur äußeren Begrenzung der Zuglaschen (25) reicht.
34. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Abziehschicht (27) über die äußere Begrenzung der Zuglaschen (25) hinausreicht.
35. Wundverband, umfassend
(A) eine erste dünne Folienschicht (1), die für Flüssigkeiten und Mikroben undurchlässig, aber für Gase und Wasserdampf durchlässig ist, wobei die erste Schicht eine Haftfläche und eine Außenfläche aufweist;
(B) eine zweite Haftschicht (73), die auf der Haftfläche der ersten Schicht angeordnet ist, wobei die Haftschicht für Gase und Wasserdampf durchlässig ist;
(C) eine hochflexible Abziehschicht (78) die zugfest ist und die ablösbar an der zweiten Haftschicht haftet, wobei die Abziehschicht so angebracht ist, dass bei Abziehen der Abziehschicht in einer im Wesentlichen zur zweiten Schicht parallelen Richtung, sich die Abziehschicht fortschreitend und letztlich vollständig von der zweiten Schicht ablöst; dadurch gekennzeichent, dass die Flexibilität der Abziehschicht derart ist, dass sich die unbefestigte dünne Folienschicht nicht von der Anwendungsoberfläche wegdreht;
(D) eine Zuglasche (16) auf der Abziehschicht vorgesehen ist, wobei
die Zuglasche zugfest ist und so angeordnet ist, dass ein Abziehen der Zuglasche weg von der zweiten Haftschicht in einer im Wesentlichen zur zweiten Schicht parallelen Richtung ein fortschreitendes und letztlich vollständiges Ablösen der Abziehschicht von der zweiten Schicht verursacht und damit eine faltenfreie Anbringung der ersten und der zweiten Schicht auf einer Haut- oder Wundoberfläche zur Bildung einer mikrobenundurchlässigen physikalischen Barriere darüber ermöglicht; und
(E) ein Fixierungsstreifen (77) auf der Außenfläche der ersten Schicht angeordnet ist, um den Verband auf einer Hautoberfläche zu fixieren und um der Zugkraft entgegenzuwirken, die auf die Zuglasche angewandt wird, wenn die Abziehschicht entfernt wird und die erste und zweite Schicht auf der Haut- oder Wundoberfläche angebracht werden.
36. Verband nach Anspruch 35, wobei der Fixierungsstreifen (77) von der ersten Schicht (1) entfernbar ist.
37. Verband nach Anspruch 35, wobei die Abziehschicht (78) und die Zuglasche (76) eine zusammenhängende Anordnung aus einem Material umfassen.
38. Verband nach Anspruch 37, wobei die zusammenhängende Anordnung auf sich selbst zurückgefaltet ist.
39. Verband nach Anspruch 35, wobei die Abziehschicht (78) innerhalb der äußeren Begrenzung der Zuglasche (76) liegt.
40. Verband nach Anspruch 35, wobei die Abziehschicht (78) bis zur äußeren Begrenzung der Zuglasche (76) reicht.
41. Verband nach Anspruch 35, wobei die Abziehschicht (78) über die äußere Begrenzung der Zuglasche (76) hinausreicht.
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