DE69219044T2 - Filmhalter für autoradiographische Aufzeichnung - Google Patents
Filmhalter für autoradiographische AufzeichnungInfo
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf große Filmkassetten zur Aufnahme von Bildern auf einem Röntgenfilm durch radioaktive oder Strahlung emittierende Proben und auf ihre Benutzung. Eine Filmkassette, die zur Aufnahme eines Röntgenfilms in einer Lichtschutzumhüllung dient und die lichtdicht verbleibt, während die Schutzumhüllung entfernt wird, weist Mittel auf, um einen Lichtemissions-Verstärkerschirm in innige Berührung mit dem Räntgenfum zu bringen, während eine Räntgenstrahlenbelichtung stattfindet. Die Rückseite des Räntgenfilms kann in innige Berührung mit einem Probenblatt gebracht werden, das radioaktives oder eine Strahlung erzeugendes Material enthält.
- Bei großformatiger Radiographie (beispielsweise 8 x 10 oder 10 x 12) ist es übliche Praxis, den Film in einen Halter oder eine Kassette einzulegen. Die Kassette, die im typischen Fall lichtdicht ist, wenn sie mit dem Film beschickt wird, ermäglicht eine Aufbewahrung, eine Handhabung und eine Behandlung des Films.
- Als besonders zweckmäßig in der Radiographie haben sich Kassetten erwiesen, die einen Selbstentwicklerfilm benutzen. Das Beschicken der Kassette mit den Filmverarbeitungsmitteln bei Tageslicht und die relativ kurzen Zeitperioden zur Belichtung und Verarbeitung stellen höchst erwünschte Eigenschaften dar. Bei der Röntgenstrahlanwendung weist die Kassette vorzugsweise einen Lichtverstärkerschirm oder eine Lichtverstärkeroberfläche auf, die eine Schicht mit Phosphoren besitzt, die sichtbares Licht und ultraviolettes Licht emittieren, wenn sie Radionucleotiden einschließlich Röntgenstrahlen ausgesetzt werden. Die lichtempfindliche Schicht der Filmeinheit wird in dichter und kontinuierlicher Berührung mit der Phosphorschicht gehalten, so daß das durch Röntgenstrahlen induzierte Licht der Phosphore das auf dem Film aufzuzeichnende Bild verstärkt.
- Auf dem Gebiet der Autoradiographie werden gegenwärtig Probenblätter, die mit radioaktivem Material versehen sind, direkt in Filmkassetten eingelegt, die für die Röntgenstrahlphotographie ausgebildet sind. Dieser Arbeitsvorgang wird gegenwärtig in einer Dunkelkammer vorgenommen, um eine Verschleierung (Teilbelichtung) des Röntgenfilms zu verhindern. Derartige Blätter können aus dem Produkt einer Elektrophoresegeltrennung von Zellgeweben in verschiedenen Molekulargewichten bestehen. Die Produkte einer solchen Geltrennung werden mit radioaktiven Isotopen oder Elementen behandelt, die eine Affinität für die Proben (d. h. beispielsweise eine Affinität für DNA-Paare) haben. Derartige Gels werden auf eine Membrane übertragen und getrocknet. Obgleich der Strahlungspegel niedrig ist, kann in einer Röntgenkassette ein photographisches Bild hergestellt werden.
- Die US-A-4 931 643 offenbart ein autoradiographisches System zur Belichtung und Auslesung des latenten Bildes, das in einer stimulierbaren Phosphorfolie gespeichert ist, wobei das System eine Kassette aufweist, die ein Präparat eines zu überprüfenden Gewebes mit einer Strahlungsemission geringer Energie und zwei stimulierbare Phosphorfolien aufweist, die durch eine Abschirmplatte getrennt sind, welche aus einem Material besteht, die für Strahlung hoher Energie durchlässig ist, aber für Strahlung niedriger Energie undurchlässig ist. Die Kassette ist von einem Gehäuse umschlossen, welches eine hohe Strahlungsabsorptionsffähigkeit besitzt. Das Präparat wird gegen eine der Folien derart gelegt, daß die Strahlung niedriger Energie von dem Präparat ein latentes Bild auf der benachbarten Folie erzeugt, wobei die Strahlung jedoch nicht durch die Abschirmplatte gelangen kann, um ein Bild auf der anderen Folie zu erzeugen. Beide Folien zeichnen jedoch ein latentes Bild hochenergetischer Strahlung auf, das nicht durch das Kassettengehäuse absorbiert werden kann. Eine der Folien liefert auf diese Weise ein latentes Bild allein infolge des Hintergrundes oder der thermischen Strahlung, während die andere Phosphorfolie ein latentes Bild besitzt, das dem Gewebe entspricht und als Hintergrund die thermische Strahlung aufweist. Die Kassette dieses bekannten Systems enthält jedoch keinen Röntgenfilm zur Aufzeichnung von Bildern gemäß dem latenten Bild, welches dem Gewebe entspricht. Statt dessen ist eine elektronische verarbeitungsschaltung in einem Auslesesystem angeordnet, das eine Subtraktionsstufe aufweist, die die elektronischen Signale, die den beiden latenten Bildern entsprechen, voneinander subtrahiert, so daß ein Gewebebild frei von Hintergrundstrahlung und thermischer Störstrahlung erhalten wird.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine manuell tragbare Kassette mit einem Röntgenfilm zu schaffen, um ein autoradiographisch erzeugtes Bild in einer lichtdichten Umgebung aufzuzeichnen, wobei die Kassette bei Tageslicht beschickt und wie ein Buch geöffnet und geschlossen werden kann, um die Behandlung eines Röntgenfilms, insbesondere eines Röntgenfilms der Selbstentwicklertype, zu vereinfachen.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch die Gesamtheit der Merkmale der Kassette gemäß Anspruch 1.
- Die vorliegende Erfindung schafft demgemäß eine manuell tragbare Kassette, in der ein autoradiographisch erzeugtes Bild in einer lichtdichten Umgebung auf einem großformatigen Röntgenfilm erzeugt werden kann.
- Innerhalb der Filmhalterabdeckung befindet sich ein Verstärkerschirm, dessen Strahlungsverstärkungsoberfläche nach dem Inneren des Filmhalters weist. Ein manuelles Niederdrücken des äußeren Mittelabschnitts des Abdeckteils bewegt den Mittelabschnitt und den Verstärkerschirm, der hiervon getragen wird, nach dem geschlossenen Filmhalterbasisabschnitt, wo eine Verklinkung in der niedergedrückten Stellung erreicht wird. In dieser verriegelten Stellung bewegt sich ein Freigabeglied von einem Ende des Filmhalters nach außen. Der äußere Mittelabschnitt des Abdeckteils kann freigegeben werden, so daß er in seine ursprüngliche, nicht niedergedrückte Stellung zurückkehrt, indem das nach außen vorstehende Freigabeglied nach dem Gehäuseabdeckabschnitt, von dem es vorsteht, niedergedrückt wird.
- Der Röntgenfilm ist vorzugsweise als Selbstentwicklerfilmeinheit ausgebildet, die als Teil einen Röntgenfilm innerhalb einer opaken Umhüllung enthält, die einen Lichtabschluß aufweist und entfernt werden kann.
- Der von der Umhüllung umschlossene Film wird in den Filmhalter derart eingelegt, daß ein Ende über eine vorstehende Lasche abgebogen wird, die an einem Ende einer inneren Oberfläche des Basisteils des Filmhalters befestigt ist, wobei die lichtempfindliche Oberfläche des Films auf den Verstärkerschirm gerichtet ist, wenn der Fumhalter geschlossen ist. Nachdem der Filmhalter geschlossen ist, kann die den Film enthaltende Umhüllung aus einem Ende weggezogen werden, ohne daß zugleich der Film weggezogen wird, weil die oben erwähnte Las che den Film innerhalb des lichtdichten Filmhalters festhält, wenn die Umhüllung weggezogen wird.
- Der Basisteil des Filmhalters weist außerdem eine Abdeckplatte auf, die das Einsetzen eines üblichen Blattes mit radioaktivem oder eine Strahlung erzeugendem Material in Berührung mit der nicht lichtempfindlichen Oberfläche des Films ermöglicht, ohne danach das die Proben enthaltende Materialblatt zu beschädigen. Die Umhüllung, die den Röntgenfum einschließt, muß von diesem derart entfernt werden, daß ein Probenbild darauf übertragen werden kann. Wenn das die Proben enthaltende Blatt auf die Oberseite der Umhüllung gelegt wird und wenn die Umhüllung danach von dem eingeschlossenen Röntgenfilm entfernt wird, kann das die Proben enthaltende Blatt durch die Reibungskräfte beschädigt werden, die während der Entfernung der Umhüllung dazwischen erzeugt werden.
- Die erfindungsgemäße Filmkassette ist jedoch so ausgebildet, daß die opake Hülle, die den Röntgenfilm umschließt, von diesem entfernt werden kann, ohne daß eine lichtempfindliche Oberfläche des Films dem Umgebungslicht ausgesetzt wird, wenn die Abdeckplatte der Kassette anschließend bei Umgebungslicht geöffnet wird, um das die Proben enthaltende Blattmaterial gegen die nicht lichtempfindliche Oberfläche des Röntgenfilms zu legen. Indem man in der Lage ist, das Blatt mit dem die Proben enthaltenden Material gegen die nicht lichtempfindliche Oberfläche des Röntgenfilms zu halten, ohne daß die gegenüberliegende oder lichtempfindliche Seite dem Umgebungslicht ausgesetzt wird, vermeidet man eine Bewegung der den Röntgenfilm umschließenden opaken Hülle, während die Probe an Ort und Stelle befindlich ist.
- Die Abdeckplatte im Basisteil wird durch Verschiebung von zwei mit Nocken versehenen Metallschienen verriegelt bzw. entriegelt, die längs der gegenüberliegenden Seiten des Filmhalters angeordnet sind. Dabei erfolgt die Verriegelung durch Verschieben in der einen Richtung und die Entriegelung durch Verschieben in der anderen Richtung. Nachdem die opake Hülle, die den Röntgenfilm umschließt, entfernt ist und nachdem das Blatt mit dem die Probe enthaltenden radioaktiven Material innerhalb des Filmhalters, beispielsweise bei Tageslicht, eingesetzt ist, wird der oben erwähnte Mittelabschnitt des Gehäuseabdeckabschnitts niedergedrückt und automatisch in niedergedrückter Stellung verriegelt, wie dies oben erwähnt wurde, um dadurch die für Röntgenstrahlen empfindliche Oberfläche des Films in innige Berührung mit dem Verstärkerschirm anzupressen und um das Blatt mit dem die Probe enthaltenden Material in inniger Berührung mit der gegenüberliegenden nicht lichtempfindlichen Oberfläche des Röntgenfilms zu halten.
- Das radioaktive Material ist die einzige Energiequelle, die benutzt wird, um ein Bild der Probe auf dem Röntgenfilm während einer Zeitperiode zu schaffen, die irgendwo zwischen Minuten und Tagen liegen kann. Röntgenstrahlen oder Elektronen hoher Energie von dem radioaktiven Material treten durch die nicht empfindliche Oberfläche des Films hindurch und verursachen, daß ein das Bild enthaltende sichtbares Licht auf den Verstärkerschirm abgestrahlt und dann auf die lichtempfindliche Oberfläche des Films zurückreflektiert wird, wo das Bild der Probe schließlich erzeugt wird.
- Die Bilder einiger Proben müssen in der Kassette bei extrem niedrigen Temperaturen hergestellt werden, beispielsweise bei Temperaturen von -80 ºC, damit normale Verluste infolge von Wiederholungsfehlern niedriger Intensität eliminiert werden. Die Belichtung bei solchen Temperaturen bewirkt Veränderungen der Kassettendimensionen, und wenn sich nicht alle Kassettendimensionen gleichförmig ändern, kann die Kassette sich biegen oder an jener Stelle brechen, wo Umgebungslicht in die Kassette eintreten kann, wodurch der eingeschlossene Film verschleiert und daher nutzlos wird. Wenn die gesamte Kassette aus dem gleichen Material besteht, dann ändern sich sämtliche Kassettenabmessungen um den gleichen Betrag, so daß sich die Kassette nicht verbiegen kann und keine Risse auftreten. Wenn jedoch, wie im Falle der erfindungsgemäßen Kassette, die Bestandteile aus unterschiedlichen Materialien bestehen, wird ein Verbiegen der Kassette oder eine Rissebildung, die sonst auftreten würde, dadurch vermieden, daß Kassettenmaterialien benutzt werden, die mehr oder weniger den gleichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten besitzen. Wenn beispielsweise bei der erfindungsgemäßen Kassette die inneren Bestandteile aus Stahl bestehen und bestimmte äußere Bestandteile aus einem verstärkten thermoplastischen Kunststoff bestehen, dessen Ausdehnungskoeffizient etwa gleich ist dem Ausdehnungskoeffizient von Stahl, dann kann ein Kunststoff benutzt werden, wie dieser von General Electric company of Pittsfield, Massachusetts, unter der Marke Valox 9335 vertrieben wird.
- Wenn die Belichtung vollendet ist, wird das radioaktive Blattmaterial entfernt, und dann wird der Filmhalter in einer üblichen Behandlungsvorrichtung angeordnet, wo das belichtete Negativ mit einem Positivblatt zusammengebracht wird, an dem ein Behälter mit Entwicklerflüssigkeit befestigt ist, wodurch die Selbstentwicklerbehandlung eingeleitet wird. Nachdem der Entwicklungsprozeß vollendet ist, werden Positivblatt und Negativblatt voneinander abgezogen, und auf dem Positivblatt verbleibt ein sichtbares Bild.
- Ziele der Erfindung, die aus der obigen Zusammenfassung nicht völlig klar sind, ergeben sich aus der folgenden detaillierten Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen.
- Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer gemäß der Erfindung ausgebildeten Kassette, in offener Stellung dargestellt, wobei eine Filmeinheit und ein Probenblatt eingelegt sind,
- Fig. 2 ist eine Grundrißansicht der Kassette, wobei die Deckelplatte ersichtlich ist, die das Einlegefenster abdeckt, und wobei eine Filmeinheit eingelegt ist,
- Fig. 3 ist eine Ansicht der Kassette, wobei die Druckplatte in entriegelter Stellung befindlich ist und die Schutzhülle der Filmeinheit entfernt ist,
- Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht der Kassette, geschnitten längs der Linie 4-4 gemäß Fig. 3, wobei die Druckplatte jedoch in ihrer niedergedrückten und verriegelten Stellung dargestellt ist.
- Gemäß Fig. 1 weist die Kassette 10 ein Gehäuse auf, das aus einem Basisteil 14 und einem Abdeckteil 16 besteht. Diese beiden Teile sind rechteckig ausgebildet und längs eines Randes über Scharniere 18 derart schwenkbar verbunden, daß die Teile 14 und 16 geöffnet und geschlossen werden können, um Filmeinheiten, wie beispielsweise die Filmeinheit 20, aufnehmen zu können.
- Die Filmeinheit 20 weist eine opake Hülle 22 auf, die einen Röntgenfilm 21 enthält. Die Filmeinheit 20 ist im Basisteil 14 so angeordnet, daß die Seitenränder 24 einer Hülle 22 und der Film 21 darin auf der unteren Dichtungsrandfläche 26 aufliegen, die aus einem von Schwammgummi getragenen thermoplastischen verstärkten Kunststoffblatt gebildet wird. Diese Dichtungsrandfläche erstreckt sich über den Umfang eines Fensters 23 im unteren Abschnitt des Basisteils 14 und dient zur Abdichtung der Filmeinheit gegenüber dem Eindringen von Licht, wie dies weiter unten im einzelnen beschrieben wird.
- Ein Ende 29 der Hülle 22 erstreckt sich über den Basisteil 14 hinaus, wenn die Kassette 10 in ihrer Schließstellung (Fig. 2) befindlich ist. Eine Lasche 30 des Filmverbandes 20 bildet einen integralen Teil des Films 21 und ist nach innen über eine starre Lasche gefaltet, die sich innerhalb des Basisteils 14 erstreckt und in der Zeichnung nicht dargestellt ist.
- Der Abdeckteil 16 weist eine äußere und zentral angeordnete Druckplatte 32 (Fig. 3 und 4) auf, die so angeordnet ist, daß sie sich nach innen oder außen gegen ein elastisches Schaumgummikissen 36 und Federn 37, die an der Oberfläche 39 des Abdeckteils 16 angeordnet sind, bewegen (vgl. Fig. 3 und 4). Ein benachbart zur Druckplatte 32 angeordneter Lichtverstärkerschirm 34 weist nach innen und auf die Filmeinheit 20 hin und insbesondere auf den Film 21 innerhalb der Filmeinheit, nachdem die Hülle 22 entfernt ist, so daß ein Andruck gegen die Druckplatte 32 den Lichtverstärkerschirm 34 nach innen gegen den Film 21 drückt.
- Die Druckplatte 32 ist in ihrer niedergedrückten Stellung durch Naben 40 verriegelt, die einen integralen Bestandteil von Stangen 42 bilden, die sich längs der beiden Seiten des Abdeckteils 16 nach einer an einem Ende angeordneten Entriegelungsleiste 46 erstrecken. Die Leiste 46 und die Stangen 42 sind durch Federn 44 vorbelastet, um die Stangen 42 in Richtung auf die daran befestigte Entriegelungsleiste 46 vorzuspannen, wodurch die Leiste veranlaßt wird, über dem Abdeckteil 16 vorzustehen, wobei die Federn sich in ihrer entspannten Stellung befinden. Wenn die Druckplatte 32 in ihrer Freigabestellung befindlich ist, stehen die Verriegelungsnasen 40 in Paßnuten 48 ein, die in den Seiten der Druckplatte 32 ausgebildet sind. In dieser Stellung drücken die Federn 44 die Entriegelungsleiste 46, die Stangen 42 und die Nasen 40 in Richtung auf die Entriegelungsleiste 46 hin, ihre Bewegung wird jedoch begrenzt durch die Seiten der Paßnuten 48. Wenn die Platte 32 jedoch angedrückt oder nach unten gedrückt wird, bewirken die Federn 44 und die Stangen 42, daß sich die Nasen 40 über und hinter die Paßnuten 48 erstrecken und die Druckplatte 32 wirksam in ihrer niedergedrückten Lage halten (vgl. insbesondere Fig. 3, wo die Druckplatte 32 in ungedrückter Lage dargestellt ist, während die gedrückte Lage strichliert angedeutet ist). Die Druckplatte 32 kann einfach dadurch entriegelt werden, um sie in die Freigabestellung zu überführen, indem die Leiste 46 nach innen gedrückt wird, wodurch die Nasen 40 auf die Paßnuten 48 ausgerichtet werden.
- Ein verstärktes thermoplastisches Kunststoffblatt so ist am Schaumgummikissen 36 festgelegt, und dieses erstreckt sich über das Kissen nach dem Umfang des Abdeckteils 16, um als Lichtabdichtungsoberfläche zu wirken, die um den Umfang des Abdeckteils 16 verläuft und die Kassette gegen Lichteintritt in Verbindung mit den Dichtungsoberflächen 26 des Basisteils 14 abdichtet. An dem Blatt so ist der Lichtverstärkerschirm 34 befestigt, und dieser hat eine Größe, die allgemein dem Film 21 angepaßt ist.
- Der Basisteil 14 der Kassette 10 ist normalerweise als integraler Deckel ausgebildet, jedoch ist bei der erfindungsgemäßen Kassette ein rechteckiges Zugriffsfenster 23 vorgesehen, welches sich nach dem Inneren der Kassette hin öffnet. Ein Abschlußdeckel 51 weist eine innere Oberfläche 52 mit gleichen Abmessungen wie das Fenster 23 und eine äußere Oberfläche 56 auf, von denen die Seiten und ein Ende über die Oberflächenabmessungen des Fensters 23 vorstehen. Wenn die Oberfläche 52 auf der äußeren Oberfläche des Basisteils 14 sitzt (vgl. Fig. 2 und 4), steht sie in das Fenster 23 ein, während die Ränder 58 der Oberfläche 56 auf den Seitenrändern 57 des Basisteils 14 ruhen. Ein thermoplastisches Kunststoffverstärkerblatt 53 bedeckt die innere Oberfläche der Oberfläche 52, um eine geeignete Oberfläche zu schaffen, die den Film 21 und/oder das Probenblatt 76 berührt. Der Vorlaufrand der Oberfläche 52 des Abschlußdeckels 51, der über die Öberfläche 56 vorsteht, kann an dem Basisteil 14 über ein Scharnier 62 (Fig. 2) schwenkbar angelenkt sein, und in diesem Falle wird der Deckel 51 durch eine Verschwenkung geöffnet oder geschlossen.
- Auf beiden Seiten und parallel zum Fenster 23 sind Schienen 64 angeordnet. Diese Schienen sind mit schräggestellten Schlitzen 66 versehen. Die Schlitze jeder Schiene sind mit dem gleichen Winkel angestellt. Vier Nocken 68, die von der Oberfläche des Basisteils 14 vorstehen, erstrecken sich durch diese Schlitze 66. Nachdem der Abschlußdeckel 51 in das Fenster 23 in der beschriebenen Weise eingeklappt ist, kann dieser Deckel an dem Basisteil 14 dadurch festgelegt werden, daß die Schienen 64 in Richtung vom Scharnier 62 nach links gemäß Fig. 2 verschoben werden, und nach der Verschiebung erstrecken sich die Schienen über den Deckel 51, um diesen am Basisteil 14 festzulegen und um das Fenster 23 gegen Lichteintritt zu schützen.
- Die Teile 14 und 16 sind mit Rastklinken 70 und 72 versehen, die dazu dienen, die Teile zusammenzuhalten, wenn die Kassette geschlossen ist. Es können Filzkissen, wie bei 74 dargestellt, vorgesehen werden, um die Abdichtung der Kassette gegen das Eindringen von Licht zu schützen, wenn die Kassette geschlossen ist.
- Zur Benutzung wird die Kassette wie aus Fig. 1 ersichtlich geöffnet (obgleich der Deckel 51 normalerweise das Fenster 23 schließt). Die Filmeinheit 20 wird so eingelegt, daß der Rand 29 der Schutzhülle 22 über die Kassette gemäß Fig. 2 nach links vorsteht, aber der Film 21 befindet sich insgesamt innerhalb der Kassette, wobei seine Ränder sämtlich über die umlaufenden Dichtungsflächen vorstehen. Die Lasche des Films 21 ist über eine entsprechende (nicht dargestellte) feste Lasche gefaltet, die am Basisteil 14 festgelegt ist. Dann wird die Kassette geschlossen und über die Rastklinken 70 und 72 verriegelt. Nunmehr ist die Kassette lichtdicht, was durch die Abdichtungswirkung der Dichtungsoberflächen 26 und 50 des thermoplastischen Verstärkungsblattes und die Filzkissen 74 erreicht wird. Die Schutzhülle 22 wird dann durch Ziehen am Rand 29, der über den Rand der geschlossenen Kassette vorsteht, weggezogen, wobei die Dichtungsoberflächen 26 und 50 und die Filzkissen 74 den Lichtabschluß gewährleisten. Die Lasche 30 gewährleistet, daß der Film 21 in der Kassette verbleibt, wenn die Hülle 22 weggezogen wird. Dann kann der Deckel 51 geöffnet werden, weil die lichtempfindliche Seite des Films 21 auf die Oberfläche des Verstärkerschirms 34 hin gerichtet ist. Die untere Oberfläche des Films 21 ist opak ausgebildet, so daß das darauf auftreffende Licht nicht weiter in die Kassette eindringen kann. Die Dichtungsoberflächen 26 und 50 des thermoplastischen Verstärkungsblattes verhindern, daß Licht rund um den Film 21 herum eintritt. Es kann zweckmäßig sein, die Druckplatte 32 in die Verklinkungsstellung zu drücken, bevor der Deckel 51 geäffnet wird, da ein solcher zusätzlicher Druck die Dichtungswirkung auf die Dichtungen des thermoplastischen Blattes und der Filzkissen verbessern kann. In jedem Fall kann nach Öffnung des Deckels 51 ein Blatt, beispielsweise ein autoradiographisches Probenblatt wie oben beschrieben und wie bei 76 dargestellt (Fig. 1 und 4), in den freigelegten Bereich auf der Rückseite oder der nicht lichtempfindlichen Seite des Films 21 eingelegt werden. Dann wird der Deckel 51 vorzugsweise wieder geschlossen, um die Kassette in den Aufbau gemäß Fig. 4 zu überführen.
- Die Strahlung oder die energetischen Elektronen vom Probenblatt 76 haben auf den Film 21 im wesentlichen die gleiche Wirkung wie eine normale Röntgenstrahlung, obgleich sie wesentlich schwächer sind, und die Bilderzeugung kann sehr viel länger dauern. Diese Strahlen durchdringen den Film 21 und treffen auf den Verstärkerschirm 34, der Licht erzeugt, um die lichtempfindliche Seite des Films zu belichten. Nachdem die Belichtung stattgefunden hat, kann der Deckel 51 geöffnet und die Probe 76 entfernt werden. Der Deckel 51 kann dann wieder geschlossen werden, und der Film 21 kann in eine herkömmliche Entwicklungsvorrichtung eingelegt werden (vorausgesetzt, daß der Film von der Selbstentwicklerbauart ist). Derartige Selbstentwicklerfilmbehandlungsvorrichtungen sind in der US-A-3 788 205, der US-A-3 854 812 und der US-A-4 019 194 beschrieben.
- Die US-A-4 303 327 beschreibt die erfindungsgemäße Kassette mit Ausnahme der neuartigen Merkmale von Fenster 23, Abschlußdeckel 51 und den zugehörigen Konstruktionselementen, die die beschriebenen Vorteile ergeben
- Das Grundprinzip der vorliegenden Erfindung ist für alle Kassetten der Type des bevorzugten Ausführungsbeispiels anwendbar, wie diese oben beschrieben sind, einschließlich jener Kassetten, wie sie in der US-A-4 186 308, der US-A-2 709 223, der US-A-3 103 864, der US-A-3 330 953 und der US-A-4 258 263 beschrieben sind.
- Gewisse bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung wurden im einzelnen beschrieben. Es ist jedoch klar, daß verschiedene Abwandlungen getroffen werden können, ohne vom Schutzumfang der Ansprüche abzuweichen.
Claims (9)
1. Kassette (10) zur Aufnahme eines Röntgenfilms (21)
zur radionucleotiden Belichtung mit den folgenden
Merkmalen:
(a) ein Gehäuse (14, 16), welches aus einem
Abdeckabschnitt (16) und einem Basisabschnitt (14)
zusammengesetzt ist, weist zwei im wesentlichen parallele
gegenüberliegende Oberflächen auf und ist mit Mitteln versehen,
um zwischen den gegenüberliegenden Oberflächen eine
Lichtschutzhülle (22) mit einem darin befindlichen Röntgenfilm
(21) aufzunehmen, der eine lichtempfindliche Oberfläche und
eine gegenüberliegende opake nicht lichtempfindliche
Oberfläche besitzt, wobei erste Dichtungsmittel (26, 51,
74) vorgesehen sind, um innerhalb des Gehäuses eine
Lichtabdichtung zu bewirken, wenn Basisteil und Abdeckteil
geschlossen sind, und wobei zweite Dichtungsmittel (74)
vorgesehen sind, um den lichtdichten Abschluß innerhalb des
Gehäuses aufrechtzuerhalten, wenn die Lichtschutzhülle (22)
vom Film (21) abgezogen wird, und wobei ein
Lichtverstärkerschirm (34) im Abdeckteil gegenüber der lichtempfindlichen
Oberfläche des Films (21) angeordnet ist und Mittel (32)
den Lichtverstärkerschirm (34) auf die lichtempfindliche
Oberfläche des Röntgenfilms (21) drücken,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
(b) es sind Mittel (23) vorgesehen, um wenigstens einen
Teil der nicht lichtempfindlichen Oberfläche des
Röntgenfilms (21) freizulegen, wobei diese Mittel aus einem
Fenster (23) in der Oberfläche (14) des Basisteils (14)
bestehen, so daß wenigstens ein Teil der nicht
lichtempfindlichen Oberfläche des darin befindlichen
Röntgenfilms (21) freigelegt wird;
(c) es sind dritte Dichtmittel (26) vorgesehen, die
sich über den Umfang des Fensters erstrecken, um die nicht
lichtempfindliche Oberfläche des Röntgenfilms (21)
gegenüber dem Basisteil (14) abzudichten und die lichtdichte
Integrität innerhalb des Gehäuses bei geöffnetem Fenster
aufrechtzuerhalten, so daß durch Öffnung des Fensters ein
Blatt (76) mit einer Strahlung emittierenden Probe in
innige Berührung mit dem freigelegten Teil der nicht
lichtempfindlichen Oberfläche des Films (21) gebracht
werden kann.
2. Kassette nach Anspruch 1, bei welcher ein
Abschlußdeckel (51) vorgesehen ist, um das Fenster (23)
abzudecken, und bei welcher Mittel vorgesehen sind, um den
Abschlußdeckel mit der Gehäuseoberfläche zu verriegeln bzw.
von dieser freizugeben, so daß das Blatt (76) mit der
Strahlung emittierenden Probe gegen die opake nicht
lichtempfindliche Oberfläche des Films (21) gelegt und der
Deckel (51) geschlossen werden kann, um das die Probe
enthaltende Blattmaterial (76) einzuschließen.
3. Kassette nach Anspruch 2, bei welcher Mittel (64)
vorgesehen sind, um den Abschlußdeckel (51) gegen das Blatt
(76) mit dem Probenmaterial und den Röntgenfilm (21) zu
drücken, um die innige Berührung zwischen dem
Probenmaterial (76) und dem Röntgenfilm (21) zu erhöhen.
4. Kassette nach Anspruch 3, bei welcher die
parallelen Oberflächen des Gehäuses, das Fenster (23) und der
Abschlußdeckel (51) eine allgemein rechteckige Gestalt
besitzen.
5. Kassette nach Anspruch 4, bei welcher der
Abschlußdeckel (51) mit der Gehäuseoberfläche verklinkt oder
entriegelt werden kann, indem zwei mit Schlitzen versehene
Metallschienen (64), die auf gegenüberliegenden Seiten des
rechteckigen Fensters (23) angeordnet sind, verschoben
werden, wobei Nocken (68) an der Gehäuseoberfläche derart
angeordnet sind, daß der Deckel (51) nach der
Gehäuseoberfläche gedrückt wird, wenn eine Verschiebung in der
einen Richtung erfolgt, und von der Gehäuseoberfläche weg,
wenn eine Verschiebung in der anderen Richtung erfolgt.
5. Kassette nach Anspruch 1, bei welcher die
parallelen Oberflächen des Gehäuses allgemein rechteckige
Gestalt haben und der Basisteil und der Abdeckteil (14, 16)
über ein Scharnier (18) miteinander verbunden sind, welches
längs eines Randes angeordnet ist, um eine Verschwenkung in
die Öffnungsstellung und die Schließstellung zu bewirken,
wobei der Lichtverstärkerschirm (34) in dem einen Teil (16)
angeordnet ist und eine den Röntgenfilm (21) tragende
Oberfläche in dem anderen Teil (14) befindlich ist, wobei
das Fenster ein rechteckiges Fenster (23) ist, das in der
Oberfläche des Basisteils (14) angeordnet ist, der die
Filmträgeroberfläche aufweist.
7. Kassette nach Anspruch 6, bei welcher die Mittel,
die den Lichtverstärkerschirm (34) und die
lichtempfindliche Oberfläche zusammendrücken, aus einer Druckplatte
(32) bestehen, die in einer Öffnung der Oberfläche des
Abdeckteils (16) mit dem Lichtverstärkerschirm (34)
angeordnet ist und sich derart nach innen bewegen kann, daß der
Schirm (34) gegen den Röntgenfilm (21) gedrückt wird, wobei
Mittel (40, 42) vorgesehen sind, um die Druckplatte (32) in
ihrer Lage zu verriegeln und den Schirm (34) gegen den Film
(21) zu drücken.
8. Kassette nach Anspruch 4, bei welcher der
Abschlußdeckel (51) gegenüber der Gehäuseoberfläche durch
zwei Nockenschienen (68, 64) verriegelbar und entriegelbar
ist, die auf gegenüberliegenden Seiten des rechteckigen
Fensters (23) längs Nocken (68) verschiebbar sind, die auf
der Gehäuseoberfläche fixiert sind und den Abschlußdeckel
51 auf die Gehäuseoberfläche drücken, wenn sie in der einen
Richtung verschoben werden, und die den Abschlußdeckel von
der Oberfläche abheben, wenn sie in der anderen Richtung
verschoben werden.
9. Kassette nach Anspruch 1, bei welcher die Kassette
(10) aus mehreren Komponententeilen besteht, wobei
wenigstens einer der Teile aus einem ersten Material besteht und
die anderen Teile aus einem zweiten Material bestehen,
welches von dem ersten Material unterschieden ist, wobei
das erste Material und das zweite Material etwa den
gleichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten besitzen.
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