DE69218650T2 - Behälter, vorgesehen mit elektrischen Verbindungsmitteln - Google Patents
Behälter, vorgesehen mit elektrischen VerbindungsmittelnInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung fällt in den Bereich der Behälter zur Aufnahme einer Treibladung und vor allem in den Bereich der Behälter, die für großkalibrige oder Panzerartillerie verwendet werden.
- Um die Schußreichweite einzustellen, muß man oft die Pulvermenge ändern, die zum Abschießen eines Geschosses verwendet wird. In der Vergangenheit wurden bereits modulförmigen, in etwa zylindrische Behälter definiert und aus brennbarem Werkstoff hergestellt (siehe zum Beispiel das Patent WO8601584, das die Einleitung zu den Ansprüchen 1 und 2 beschreibt. Dank ihrer Starrheit, sind solche Behälter leichter zu verwenden als die herkömmlichen Pulversäckchen.
- Um den Platzbedarf der Munitionen innerhalb der Panzerfahrzeuge zu verringern, kann es auch notwendig sein, sie in zwei getrennte Teile zu teilen, von denen einer die Haupttreibladung und der andere das Geschoß enthält und eventuell eine Sekundärladung (siehe dazu zum Beispiel das Patent GB 2136929, das solche Munitionen beschreibt).
- Die zweiteiligen Behälter der Munitionen gemäß dem Stand der Technik werden aus brennbaren Werkstoffen hergestellt, die meistens isolierend sind.
- Heute werden die von den Raketen getragenen Geschosse außerhalb der Waffe programmiert oder in den Zuführrinnen, auf jeden Fall aber eine gewisse Zeit vor dem Abschuß.
- Zur Durchführung oder Änderung der Programmierung einer von dem Geschoß getragenen Rakete oder zum Laden eines vom Geschoß getragenen Kondensators, wäre es von Nutzen, eine elektrische Verbindung zwischen Waffe und Geschoß herstellen zu können.
- Jedoch ermöglicht die Teilung der Munition in zwei Ladungen, die meistens komplett brennbar sind, nicht das sofortige und zuverlässige Anbringen einer elektrischen Verbindung zwischen der Ladung, die das Geschoß trägt, und der Waffe.
- Im Sonderfall, bei dem die beiden Behälter eine Treibladung enthalten, stellt sich auch das Problem des Zündens dieser beiden Ladungen.
- Um nämlich in der Tat eine homogene Zündung und eine gute Wiederholbarkeit der internen ballistischen Merkmale zu erzielen, muß man die Ladung über die gesamte Länge in etwa gleichzeitig zünden.
- Üblicherweise greift man dazu auf Zündrohre (zum Beispiel auf das des Patents FR2343987) für Munitionen in Patronen zurück.
- Letztere können jedoch bei einer Ladung aus mehreren Teilen nicht verwendet werden.
- Das Patent W08601584 schlägt die Durchführung eines Behälters aus brennbarem Werkstoff mit einem axialen Kanal vor, der von ringförmigen Preßlingen aus einer Zündzusammensetzung abgegrenzt wird. Nach dem Stapeln mehrerer Behälter, übernimmt der axiale Kanal damit die Aufgabe des Zündrohrs für die gesamte Ladung. Ein einziger Zünder, der an einem Ende des Kanals angebracht wird, gewährleistet das sofortige Zünden der gesamten ringförmigen Preßlinge.
- Eine solche Anordnung hat jedoch auch Nachteile.
- Zum Beispiel kann der Zünder bei langen Ladungen (über 5 Kaliber) das gleichzeitige Zünden der gesamten Ladung nicht mehr gewährleisten.
- Der erzielte Druckbereich ist unregelmäßig und die ballistischen Leistungen sind mittelmäßig und nur in geringem Ausmaß wiederholbar.
- Das Patent US4616565 zeigt einen modularen Zünder, der zum Zusammenbauen mit anderen ähnlichen Zündern vorgesehen ist und eine lineare Zündladung bildet.
- Das erste Ziel der Erfindung besteht darin, einen Behälter vorzuschlagen, der mit mindestens einem anderen Behälter fest verbunden werden kann und Mittel enthält, die die Übertragung eines Signals zwischen einer Waffe und einem Geschoß ermöglichen, egal wie groß die Anzahl der Behälter ist.
- So zielt die Erfindung darauf hin, das zuverlässige Anbringen einer elektrischen Verbindung zwischen zwei Munitionsladungen, die aus brennbaren Werkstoffen hergestellt werden, zu gewährleisten.
- Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Anwendung solcher Mittel auf die Herstellung einer Sofortzündung der gesamten Treibladung vorzuschlagen, die nach dem Zusammenfügen der Behälter erzielt wird.
- So besteht das Ziel der Erfindung in einem Behälter, der einen Teil einer Munitionstreibladung aus mindestens zwei Teilladungen bildet und einen Mantel aus brennbarem Material aufweist, der ein Innenvolumen abgrenzt, in dem vor allem eine Treibladung untergebracht werden kann, wobei der Behälter dazu bestimmt ist, fest mit einem zweiten Behälter auf der Ebene einer seiner Stirnflächen verbunden zu werden, und sich dadurch auszeichnet, daß er folgendes enthält:
- - eine Einschnürung auf der Ebene der Stirnfläche, die dazu bestimmt ist, mindestens teilweise von einem mechanischen Verbindungsring verdeckt zu werden, während sie fest mit dem zweiten Behälter verbunden ist,
- - elektrizitätsleitende Mittel, die dazu bestimmt sind, ein Signal, das von einer Waffe stammt, zu empfangen und weiterzugeben und
- - Mittel zum elektrischen Anschließen, die nach dem festen Verbinden mit dem zweiten Behälter eine elektrische Verbindung zwischen besagten elektrizitätsleitenden Mitteln und anderen elektrizitätsleitenden Mitteln auf dem zweiten Behälter ermöglichen, wobei die Mittel zum elektrischen Anschließen, die mit einer komplementären leitenden Oberfläche auf dem zweiten Behälter in Berührung kommen sollen, folgendes umfassen:
- - eine fest mit der Stirnfläche verbundene leitende Oberfläche auf der Ebene der Einschnürung und/oder
- - eine leitende Zone auf der Ebene des Teils der Einschnürung, der dazu bestimmt ist, von besagtem Ring bedeckt zu werden.
- Außerdem hat die Erfindung einen Behälter zum Ziel, der einen Teil einer Munitionstreibladung aus mindestens zwei Teilladungen darstellt und einen Mantel aus brennbarem Werkstoff enthält, der einen Innenraum abgrenzt, in dem vor allem eine Treibladung untergebracht werden kann, wobei der Behälter fest mit einem zweiten Behälter auf der Ebene einer seiner Stirnflächen verbunden werden soll und sich dadurch auszeichnet, daß er folgendes aufweist:
- - eine Einschnürung auf der Ebene der Stirnfläche, wobei die Einschnürung einen Ring zur mechanischen Verbindung trägt,
- - elektrizitätsleitende Mittel, die dazu bestimmt sind, ein von einer Waffe stammendes Signal zu empfangen und weiterzugeben, und
- - Mittel zum elektrischen Anschließen, die es ermöglichen, nach der festen Verbindung mit besagtem zweiten Behälter eine elektrische Verbindung zwischen den besagten elektrizitätsleitenden Mitteln und anderen elektrizitätsleitenden Mitteln auf dem zweiten Behälter zu gewährleisten, wobei besagte Mittel zum elektrischen Anschließen, die mit der komplementären leitenden Oberfläche auf dem zweiten Behälter in Berührung kommen sollen, folgendes aufweisen:
- - eine leitende Oberfläche, die fest mit der Stirnfläche verbunden ist, die auf der Ebene der Einschnürung angebracht ist und/oder
- - besagten Ring und eine leitende Zone, die auf der Ebene des Teils der Einschnürung angebracht ist, der vom besagten Ring bedeckt werden soll.
- Damit kann man leicht eine elektrische Verbindung zwischen der Waffe und dem Geschoß sicherstellen, wobei die Daten oder die Energie, die für das Geschoß bestimmt sind, bis zur Ebene eines Behälters gebracht werden können, der sich in der Nähe des Geschützverschlusses der Waffe befindet.
- Der Behälter gemäß der Erfindung kann einen Basisbehälter für eine Treibladung aus zwei Teilladungen darstellen und somit einen Geschoßboden mit einem Zünder enthalten.
- Er kann auch einen zweiten Geschoßträgerbehälter für eine Treibladung aus zwei Teilladungen bilden.
- In beiden Fällen kann die leitende Zone auf der Ebene der Einschnürung aus mindestens einer leitenden Verbindung bestehen, die zwischen den Behältermantel und den Verschlußdeckel geklemmt wird.
- Die leitenden Mittel können einen Leiter enthalten, der fest mit dem Behältermantel verbunden ist.
- Wenn der Behälter mindestens eine Vorrichtung zur Übertragung der Flamme aufweist, die sich axial über in etwa die gesamte Länge erstreckt, können die leitenden Mittel einen Leiter enthalten, der fest mit dieser Flammenübertragungsvorrichtung verbunden ist.
- Je nach den verschiedenen Varianten, kann der Leiter aus mindestens einer Metallpiste bestehen, wobei die leitenden Mittel eine Metallisierung der Innenwand des Behältermantels umfassen können.
- Die leitenden Mittel können eine Metallisierung der Wand der Flammenübertragungsvorrichtung enthalten.
- Sollte die Stirnfläche von einem Deckel getragen werden, können die leitenden Mittel mindestens einen ebenfalls leitenden Teil der seitlichen Oberfläche des Deckels umfassen.
- Der Behälter gemäß der Erfindung, der für eine Treibladung aus mindestens 2 Teilladungen bestimmt ist, kann einen Zünder mit elektrischer Auslösung umfassen sowie elektrizitätsleitende Mittel und Mittel zum elektrischen Anschließen können diesen Zünder mit einem zweiten Zünder verbinden, der sich auf dem zweiten Behälter befindet, wobei diese Leit- und Verbindungsmittel dazu bestimmt sind, das gleichzeitige Zünden der beiden Zünder sicherzustellen.
- Die Erfindung wird beim Lesen der Beschreibung der besonderen Durchführungsarten verständlicher, wobei die Beschreibung sich auf die anliegenden Zeichnungen bezieht, in welchen:
- Die Abbildung 1 einen Halbschnitt einer Munition, bestehend aus zwei Behältern gemäß der Erfindung, die miteinander zusammengefügt werden sollen, darstellt.
- Die Abbildung 2 einen Schnitt der vorhergehenden Abbildung gemäß der Ebene A-A darstellt.
- Die Abbildung 3 eine schematische Darstellung eines Zünders, der zur Anpassung an einen Behälter gemäß der Erfindung geändert wurde, darstellt.
- Die Abbildungen 4 und 5 nur den Mantel eines Behälters gemäß einer besonderen Durchführungsweise der Erfindung darstellen und die Abbildung 5 dabei ein halber Schnitt der vorhergehenden Abbildung gemäß der Ebene B-B, und die Abbildung 4 der Schnitt der Abbildung 5 gemäß der Ebene C-C ist.
- Die Abbildungen 6, 7 und 8 Teildarstellungen der verschiedenen Durchführungsarten der Behälter gemäß der Erfindung sind.
- Unter Bezugnahme auf die Abbildung 1, enthält eine Munition für Panzerfahrzeuge eine Ladung mit zwei Behältern 1a, 1b.
- Ein Basisbehälter 1a trägt einen Geschoßboden 2, der meistens aus Metall besteht, und einen Zünder 3a mit elektrischer Zündung, der fest mit dem Geschoßboden verbunden ist.
- Der Mantel 9a des ersten Behälters besteht aus brennbarem Werkstoff, wie zum Beispiel Nitrozellulose oder Karton, ist fest mit dem Geschoßboden 2 über eine Befestigungsscheibe 8 verbunden (man kann jedoch auch ein anderes Mittel zur festen Verbindung in Betracht ziehen) und wird am anderen Ende von einem Deckel 11a verschlossen, der ebenfalls aus brennbarem Werkstoff besteht.
- Der Mantel weist außerdem auf der Ebene seines dem Geschoßboden gegenüberliegenden Endes eine Einschnürung 22a auf, auf die ein Ring 12 gehört, dessen Aufgabe weiter unten erklärt wird.
- Ein Geschoßträgerbehälter 1b enthält auch einen Mantel 9b, bestehend aus brennbarem Werkstoff. Der Mantel wird von einem Deckel 11b geschlossen und trägt ein Geschoß 4 (hier ein Pfeilgeschoß) auf einem Verbindungsmittel 5 aus Kunststoff, zum Beispiel aus Polyamid.
- Dieses Verbindungsmittel 5 erzielt man durch Einspritzen auf dem Geschoßkörper auf der Ebene einer ringförmigen Hohlkehle, und es wird mit den Nieten 6 auf dem Mantel 9b befestigt (die Nieten können auch durch ein Klebeverfahren ersetzt werden).
- Der Mantel 9b trägt ebenfalls eine Einschnürung 22b.
- Die beiden Behälter werden auf der Ebene ihrer Stirnflächen 10a, 10b in Berührung gebracht. Der Ring 12 gewährleistet ein gutes Positionieren der beiden Behälter zueinander und ermöglicht außerdem die feste Verbindung der beiden Teile der Ladung.
- Dazu reicht es, daß man den Ring 12 auf die Einschnürung 22b schiebt und ihn auf den beiden Einschnürungen 22a und 22b überlagert. Danach wird der Ring in dieser Position zum Beispiel mit Klebepapier an Ort und Stelle gehalten.
- Man kann auch einen Ring 12 vorsehen, dessen Innendurchmesser etwas kleiner ist als die Durchmesser der Einschnürungen, und der eine Verbindung infolge der lokalen Verformung der Mäntel 9a und 9b der Behälter gewährleistet.
- Der Behälter 1a grenzt einen Innenraum 37a ab, in dessen Innerem eine körnige Treibladung 23a und eine Flammenübertragungsvorrichtung angebracht sind, die hier einen Kamin 13 bildet, aus brennbarem Werkstoff besteht und in etwa koaxial zum Mantel 9a angebracht ist. Dieser Kamin wird von zwei brennbaren Abstandshaltern 15, die sich auf der Innenfläche des Mantels 9a abstützen, an Ort und Stelle gehalten.
- Die Abstandshalter werden bevorzugt auf den Kamin geklebt; sie umfassen Langlöcher 16 (siehe Abbildung 2), die regelmäßig verteilt sind und das Anbringen der körnigen Treibladung 23a im Innenraum 37a des Behälters erleichtern.
- Der Kamin enthält die Bohrungen 14 zum Zünden der Treibladung 23a.
- Eine Relaisladung 17a, bestehend aus einer mit Schwarzpulver gefüllten Tüte, die in etwa den gesamten Querschnitt des Behälters 1a bedeckt, wird in der Nähe des Zünders angebracht.
- Sie gewährleistet eine Zündung der Ladung 23a an einer in etwa ebenen Stirnseite, die im rechten Winkel auf die Behälterachse steht.
- Der Kamin erfüllt die Aufgabe des Zündrohrs für den Ladungsteil, der sich im Basisbehälter 1a befindet.
- Die Flamme der Relaisladung 17a greift im Rohr um sich und zündet die Hauptladung 23a über die Bohrungen 14.
- Ein elektrischer Leiter 18 mit einer isolierenden Ummantelung gewährleistet die elektrische Verbindung zwischen dem Zünder 3a und einer leitenden Oberfläche 21a, die auf dem Deckel 11a auf der Ebene der Stirnfläche 10a aufgebracht wird.
- Bei dieser speziellen Durchführungsweise verläuft der Draht 18 über das Innere des Kamins 13, sein blankes Ende ist auf der leitenden Oberfläche mit leitendem Klebepapier befestigt (zum Beispiel mit selbstklebendem Aluminiumband).
- Der Behälter 1b begrenzt einen Innenraum 37b, in dessen Innerem eine körnige Treibladung 23 und eine Relaisladung 17b angebracht sind, wobei letztere aus einer Tüte Schwarzpulver besteht, die in etwa den gesamten Querschnitt des Behälters 1b verdeckt.
- Ein zweiter elektrischer Zünder 3b bekannten Typs ist im Inneren dieser Tüte angebracht und durch einen Masseleiter 19 mit dem Geschoß 4 (hier über den Flügel 7, auf dem er angelötet oder mit einem selbstklebenden Aluminiumband befestigt ist) sowie über einen Verbindungsleiter 20 mit einer leitenden Oberfläche 21b, die auf dem Deckel 11b auf der Ebene der Stirnfläche 10b aufgebracht wird, verbunden. Das blanke Ende des Leiters 20 wird ebenfalls mit leitendem Klebepapier befestigt.
- Die leitenden Oberflächen 21a und 21b sind bevorzugt ringförmig und umgeben die Öffnungen 32a und 32b, die in den Deckeln auf der Ebene der Achse der Behälter angebracht sind.
- Diese Öffnungen (die durch Papierblätter verschlossen werden) ermöglichen den Einsatz der Flamme des Zünders 3a, um das Zünden der Relaisladung 17b zu vervollständigen.
- Vorteilhafterweise könnte man die Öffnungen 32a und 32b für die Passage der Leiter 18 und 20 verwenden.
- Die Behälter 1a und 1b umfassen somit in ihrem Innenraum 37a, 37b elektrizitätsleitende Mittel (den Verbindungsleiter 18 für den Behälter 1a und die Verbindungsleiter 19 und 20 für den Behälter 1b).
- Diese leitenden Mittel übertragen an den zweiten Behälter 1b das Zündsignal, das von der Waffe auf der Ebene des Zünders 3a, der fest mit dem ersten Behälter 1a verbunden ist, geliefert wird.
- Die Behälter umfassen außerdem Verbindungsmittel (leitende Oberflächen 21a und 21b der Deckel) Diese Verbindungsmittel ermöglichen es, elektrische Verbindungen zwischen den leitenden Mitteln des ersten Behälters 1a und den leitenden Mitteln des zweiten Behälters 1b sicherzustellen.
- Bei der festen Verbindung der beiden Behälter, berühren sich die leitenden Oberflächen 21a und 21b und bilden damit die elektrische Verbindung zwischen den internen Schaltungen der Behälter 1a und 1b. Die damit erstellte elektrische Schaltung verbindet die beiden Zünder 3a und 3b und ermöglicht die Sicherstellung einer gleichzeitigen Zündung beider Zünder.
- Die Treibladung 23b kann komförmig sein, sie besteht jedoch vorteilhafterweise aus "Sticks" oder Pulverstränge mit axialen Öffnungen. Eine solche Ladung gewährleistet eine schnelle Fortpflanzung der Flammenfront.
- Der Kamin könnte durch eine andere Flammenübertragungsvorrichtung ersetzt werden, wie zum Beispiel durch ein Zündrohr mit Schwarzpulver oder eine Zündschnur (wie zum Beispiel die der Patente FR2343987 und FR2509038), auf jeden Fall wird jedoch der Leiter 18 fest mit der Vorrichtung, zum Beispiel durch Festkleben auf deren Außenmantel befestigt.
- Die Montage der Behälter wird wie folgt durchgeführt:
- Für den Behälter 1a wird der Mantel 9a fest mit dem Geschoßboden verbunden, der den Zünder trägt, auf dem der Leiter 18 befestigt ist.
- Körniges Pulver wird auf dem Grund des Geschoßbodens angebracht, um einen maximalen Füllprozentsatz sicherzustellen, dann wird die Tüte mit der Relaisladung 17a angebracht. Der Kamin 13 mit seinen Abstandshaltern 15 wird im Mantel untergebracht, der Leiter 18 verläuft im Inneren des Kamins.
- Die Hülse wird mit der Treibladung 23a über die Langlöcher 16 der Abstandshalter gefüllt. Die Ladung wird gerüttelt, um einen optimalen Füllkoeffizienten sicherzustellen.
- Der Deckel wird angebracht, und der Leiter 18 wird mit der leitenden Oberfläche 21a verbunden.
- Für den Behälter 1b wird der Mantel 9b zuerst mit dem Geschoß über die Nieten 6 verbunden.
- Das Pulver wird angebracht, ebenso der Masseleiter 19 und die Tüte mit der Relaisladung 17b.
- Der Deckel 11b wird angebracht, der Leiter 20 wird mit der leitenden Oberfläche 21b verbunden.
- Die Abbildung 3 zeigt den Zünder 3a, der hier verwendet wird. Er umfaßt einen leitenden Körper 24, der in den Geschoßboden 2 geschraubt wird. Ein Gehäuse mit einem entflammenden Zündhütchen 26 wird in einen axialen Hohlraum des Körpers 24 geschraubt.
- Ein zweites Gehäuse mit einer verstärkenden Zusammensetzung für die Flamme 27 wird ebenfalls in den Hohlraum des Körpers geschraubt und berührt das Gehäuse des Zündhütchens.
- Ein Isolierträger 28, zum Beispiel aus Kunststoff, schließt den axialen Hohlraum des Körpers 24 und nimmt die leitende Streichnadel 25 auf, die über eines ihrer Enden mit einem der Kontakte des Zündhütchens 26 in elektrischer Verbindung steht.
- Eine Isolierunterlegscheibe 29 wird zwischen dem Isolierträger 28 und dem Zündhütchengehäuse eingeklemmt.
- Der Verbindungsleiter 18 hat ein blankes Ende, das zwischen der Isolierunterlegscheibe 29 und der Streichnadel 25 verklemmt wird.
- Dieser Leiter tritt aus dem Körper 24 des Zünders über eine Radialkerbe 36 aus.
- Beim Anbringen der zusammengefügten Behälter in der Waffenkammer, wird das Zündhütchen 26 mit der Waffenmasse über den Körper 24 und den Geschoßboden 2 verbunden.
- Der Zünder 3b ist mit der Waffenmasse über das Geschoß 4 verbunden.
- Sobald das Zünden angesteuert wird, empfängt die Streichnadel 25 eine elektrische Spannung, die an das Zündhütchen 26 und an den Zünder 3b über die leitenden Mittel weitergegeben wird, die in den Innenräumen jedes Behälters angebracht sind und über die Verbindungsmittel, die die elektrische Verbindung zwischen diesen leitenden Mitteln nach der festen Verbindung der beiden Behälter gewährleisten.
- Die beiden Zünder werden somit gleichzeitig gezündet, was das gleichzeitige Zünden der Ladungen, die in den beiden Behältern enthalten sind sowie einen gleichmäßigen Druckbereich in der Waffenkammer sicherstellt.
- Die leitenden Mittel und Mittel zum elektrischen Anschließen können andere Formen haben.
- So zeigen die Abbildungen 4 und 5 eine Durchführungsvariante, bei der die leitenden Mittel leitende Pisten 30 umfassen, die auf der Innenfläche des Mantels 9a des Behälters 1a angebracht sind und die die gleiche Aufgabe erfüllen wie der Verbindungsleiter 18 der vorgehend beschriebenen Durchführungsart.
- Diese Pisten, hier sind es vier, sind regelmäßig winkelig verteilt und bestehen zum Beispiel im Aufkleben von Aluminiumblättern.
- Sie sind elektrisch untereinander durch eine kreisförmige Piste 31 verbunden, die am Grund des Mantels 9a angebracht, ist und werden ebenfalls durch Aufkleben eines Aluminiumblatts hergestellt.
- Ein Leiter (hier nicht dargestellt) verbindet den Zünder 3a mit der kreisförmigen Piste zum Beispiel durch leitendes klebendes Papier, der Durchmesser der kreisförmigen Piste 31 ist somit größer als der Durchmesser der Befestigungsunterlegscheibe 8 des Mantels 9a auf dem Geschoßboden 2.
- In diesem Fall kann es von Vorteil sein, die Pisten 30 auf der äußeren Oberfläche des Mantels auf der Ebene der Einschnürung 22a zu verlängern.
- Gemäß einer Variante können die leitenden Pisten bei der Herstellung des Behältermantels in dessen Stärke eingelassen werden. Die Enden der Pisten treten trotzdem an den unteren und oberen Enden des Behälters aus dem Mantel heraus, um die Herstellung der elektrischen Verbindungen mit dem Zünder 3 einerseits und den Anschlußmitteln andererseits durchführen zu können.
- Gemäß einer weiteren Variante, können die leitenden Mittel auch eine Metallisierung auf der gesamten Innenoberfläche des Mantels 9a enthalten.
- Die elektrischen Anschlußmittel zwischen den so beschriebenen Pisten und der Behälter 1b werden jetzt unter Bezugnahme auf die Abbildungen 6 und 7 präzisiert.
- Bei der Durchführungsvariante, die teilweise in Abbildung 6 dargestellt ist, weisen die Deckel 11a und 11b leitende Oberflächen 21a und 21b auf, die in etwa ringförmig sind und sich gegenseitig berühren sollen.
- Diese leitenden Oberflächen verlängern sich über mindestens einen Teil der seitlichen Fläche der Deckel, so daß sie mit den Pisten 30 (für den Deckel 11a) in Berührung kommen und das blanke Ende des Verbindungsleiters 20 (für den Deckel 11b) einklemmen.
- Es wäre im Rahmen dieser Variante möglich, die Pisten 30 durch einen Verbindungsleiter zu ersetzen, der zwischen dem Deckel 11a und dem Mantel 9a eingeklemmt und mit dem Zünder 3a wie in der Konfiguration der Abbildung 1 verbunden wird.
- Ebenso wäre es möglich, einen Behälter 1a zu verwenden, dessen gesamte Innenfläche metallisiert ist.
- Bei der in der Abbildung 7 teilweise dargestellten Durchführungsvariante sind die Deckel 11a und 11b völlig isolierend.
- Die Anschlußmittel umfassen eine oder mehrere leitende Steckverbindungen 34a, 34b, die auf der Ebene der Einschnürungen 22a und 22b angebracht sind (zum Beispiel gefaltete Aluminiumblätter).
- Sie sind so angebracht, daß sie mit den Pisten 30 in elektrischem Kontakt stehen (für die Steckverbindungen 34a) und das blanke Ende des Verbindungsleiters 20 einklemmen (für mindestens eine der Steckverbindungen 34b).
- Die Anschlußmittel umfassen außerdem den Verbindungsring 12, dessen Innenfläche 33 leitend ist und somit die elektrische Verbindung zwischen den Steckverbindungen 34a und den Steckverbindungen 34b nach dem Zusammenbauen der Behälter 1a und 1b gewährleisten.
- Im Rahmen dieser Variante wäre es auch möglich, einen Teil der Innenoberfläche des Deckels 11b sowie seinen Rand, der mit den Steckverbindungen 34b in Berührung kommt, zu metallisieren. Der Verbindungsleiter 20 würde in diesem Fall mit dem metallisierten Deckel über ein leitendes Klebepapier verbunden.
- Vorteilhaft könnte die interne Metallisierung des Deckels in Form von leitenden selbstklebenden Pisten erfolgen, die sich radial von der Innenfläche des Deckels 11b bis zur peripheren Fläche in Berührung mit den Steckverbindungen erstrecken.
- In gewissen Fällen, zum Beispiel, wenn das Geschoß ein Subkalibergeschoß in Inneren eines Schuhs aus isolierendem Werkstoff ist, kann es erforderlich sein, den Masseleiter 19 des Zünders mit der Waffenmasse über den Geschoßboden 2 zu verbinden.
- Die Abbildung 8 stellt eine Behältervariante gemäß der Erfindung dar, die an den letztgenannten Fall angepaßt ist.
- Der Behälter 1a hat hier einerseits die Pisten 30, die auf der Innenoberfläche des Mantels 9a angebracht und elektrisch mit dem Geschoßboden 2 (zum Beispiel durch Berührung zwischen der kreisförmigen Piste 31 und der Befestigungsunterlegscheibe 8) verbunden sind, und, andererseits, die metallisierte Außenoberfläche 35 eines Kamins 13.
- Die Steckverbindungen 34a sind auf der Ebene der Einschnürung 22a in gleicher Weise wie bei der vorhergehenden Variante angebracht.
- Ein erster Verbindungsleiter (hier nicht dargestellt) verbindet die Oberfläche 35 mit dem Zünder 3a, und ein zweiter Verbindungsleiter 18 verbindet diese Oberfläche 35 mit der leitenden ringförmigen Oberfläche 21a des Deckels 11a. Der Leiter 18 verläuft vorteilhaft durch die axiale Öffnung 32a des Deckels.
- Der Behälter 1b trägt die Steckverbindungen 34b, die den Masseleiter 19 festklemmen, der Verbindungsleiter ist über die axiale Öffnung 32b mit der leitenden ringförmigen Oberfläche 21b verbunden.
- Ein Ring 12 mit einer leitenden Innenfläche 33 gewährleistet die elektrische Verbindung zwischen den Steckverbindungen 34a und den Steckverbindungen 34b.
- Diese Variante zeigt somit Behälter, in welchen die Anschlußmittel und leitenden Mittel mit zwei Schaltungen verbunden sind:
- - mit einer Masseschaltung, mit den leitenden Mitteln des Behälters 1a (Pisten 30), mit den leitenden Mitteln des Behälters 1b (Masseleiter 19) und den Verbindungsmitteln (Ring 12 und Steckverbindungen 34a, 34b).
- - mit einer Versorgungsschaltung, mit den leitenden Mitteln des Behälters 1a (erster Verbindungsleiter, metallisierte Oberfläche 35, zweiter Verbindungsleiter 18), mit den leitenden Mitteln des Behälters 1b (Verbindungsleiter 20) und den Verbindungsmitteln (Berührungsoberflächen 21a und 21b der Deckel).
- Wie dies bereits zuvor erklärt wurde, wäre es hier möglich, den Masseleiter 19 durch leitende Pisten auf der Innenfläche des Deckels 11b zu ersetzen.
- Außerdem könnte man die gesamte Innenfläche des Behälters metallisieren.
- Schließlich kann der Behälter gemäß der Erfindung ein Behälter modularen Typs sein, der fest mit zwei anderen Behältern verbunden wird, so daß eine Artilleriecharge mit einer gegebenen Leistung erzielt wird. Die modularen Behälter sind bereits vor allem durch das Patent WO8601584 bekannt. Im Rahmen einer solchen Anwendung, wird es die Erfindung ermöglichen, ein sofortiges Zünden der gesamten Ladung sicherzustellen, egal wieviel Behälter gestapelt werden.
- Alle oben beschriebenen Durchführungsarten beziehen sich auf Behälter, die mit einer Treibladung und elektrizitätsleitenden sowie Anschlußmitteln gefüllt und in allen Fällen dazu bestimmt sind, die elektrische Verbindung der beiden Zünder zu gewährleisten.
- Die leitenden Mittel und Anschlußmittel, die oben beschrieben wurden, können auch zum Verbinden der Trägerrakete eines Geschosses (zum Beispiel Sprengstoff) und dem Geschoßboden des Basisbehälters dienen. Der Geschoßboden wird in diesem Fall geändert, so daß er mehrere Kontaktklötze aufnehmen kann, über welche die für das Geschoß bestimmten Signale gesandt werden.
- Diese Klötze werden mit leitenden Mitteln und Anschlußmitteln gemäß den vorausgehenden Beschreibungen (Pisten, Metallisierungen, Deckel, Steckverbindungen, usw.) durch geschmeidige Drähte und leitende Klebebänder verbunden.
- Und der Geschoßträgerbehälter (mit oder ohne Treibladung) umfaßt die oben beschriebenen leitenden und Verbindungsmittel (Deckel, Steckverbindungen, Pisten, Metallisierung, usw.), die durch geschmeidige Drähte mit dem Geschoßkörper, zum Beispiel am Geschoßboden oder am Flügel verbunden werden.
Claims (10)
1 - Behälter (1a - 1b), der einen Teil einer
Treibladung einer Munition aus mindestens zwei Teilladungen
darstellt und einen Mantel (9a-9b) aus brennbarem Material
aufweist, der einen Innenraum abgrenzt, in dem vor allem
eine Treibladung untergebracht werden kann, wobei der
Behälter dazu bestimmt ist, fest mit einem zweiten Behälter
(1b-1a) verbunden zu werden, wie das im Anspruch 2
beschrieben ist, und zwar auf der Ebene einer seiner
Stirnflächen (10a-10b), gekennzeichnet dadurch, daß er
folgendes umfaßt:
- eine Einschnürung (22a-22b) angebracht auf der
Ebene der Stirnfläche (10a-10b) und dazu bestimmt,
mindestens teilweise von einem Ring zur mechanischen
Verbindung (12) abgedeckt zu werden, wenn sie mit besagtem
zweiten Behälter fest verbunden ist,
- elektrizitätsleitende Mittel, die dazu bestimmt
sind, ein Signal, das von einer Waffe stammt, zu empfangen
und weiterzugeben und
- Mittel zum elektrischen Anschließen, die es
ermöglichen, nach der festen Verbindung mit dem zweiten
Behälter eine elektrische Verbindung zwischen den besagten
elektrizitätsleitenden und anderen elektrizitätsleitenden
Mitteln auf dem zweiten Behälter herzustellen, wobei die
Mittel zum elektrischen Anschließen, die mit einer
ergänzenden leitenden Oberfläche auf dem zweiten Behälter
in Berührung kommen sollen, folgendes umfassen:
- eine leitende Oberfläche (21a-21b), die fest mit
der Stirnfläche (10a-10b), verbunden ist, die sich auf der
Ebene der Einschnürung (22a, 22b) befindet, und/oder
- eine leitende Zone, die auf der Ebene des Teils
der Einschnürung angebracht ist, der von besagtem Ring (12)
abgedeckt werden soll.
2 - Behälter (1a-1b), der einen Teil einer
Munitionstreibladung aus mindestens zwei Teilladungen
darstellt und einen Mantel (9a-9b) aus brennbarem Werkstoff
aufweist, der einen Innenraum abgrenzt, in dem vor allem
eine Treibladung angebracht werden kann, wobei der Behälter
dazu bestimmt ist, fest mit einem zweiten Behälter (1b, 1a)
wie er im Anspruch 1 beschrieben ist, auf der Ebene einer
seiner Stirnflächen (10a-10b) verbunden zu werden,
gekennzeichnet dadurch, daß er folgendes umfaßt:
- eine Einschnürung (22a, 22b) angebracht auf der
Ebene der Stirnfläche (10a, 10b), die einen Ring zur
mechanischen Verbindung (12) trägt,
- elektrizitätsleitende Mittel, die dazu bestimmt
sind, ein von einer Waffe stammendes Signal zu empfangen
und weiterzuleiten und
- elektrizitätsleitende Mittel, die es ermöglichen,
nach der festen Verbindung mit dem zweiten Behälter einen
elektrischen Anschluß zwischen besagten
elektrizitätsleitenden Mitteln und anderen
elektrizitätsleitenden Mitteln auf dem zweiten Behälter
sicherzustellen, wobei die besagten elektrizitätsleitenden
Mittel, die mit einer ergänzenden leitenden Oberfläche auf
besagten zweiten Behälter in Berührung kommen sollen,
folgendes umfassen:
- eine leitende Oberfläche (21a, 21b), die mit der
Stirnfläche (10a, 10b) auf der Ebene der Einschnürung (22a,
22b) fest verbunden ist und/oder
- den besagten Ring (12) sowie eine leitende Zone
auf der Ebene des Teils der Einschnürung, der von besagtem
Ring (12) bedeckt werden soll.
3 - Behälter gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2,
gekennzeichnet dadurch, daß die auf der Ebene der
Einschnürung (22a-22b) angebrachte leitende Zone aus
mindestens einer leitenden Steckverbindung (34a-34b)
besteht, die zwischen dem Mantel (9a-9b) des Behälters und
einem Verschlußdeckel (11a-11b) eingeklemmt ist.
4 - Behälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3,
gekennzeichnet dadurch, daß die elektrizitätsleitenden
Mittel einen Leiter umfassen, der fest mit dem
Behältermantel verbunden ist.
5 - Behälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4,
der mindestens eine Vorrichtung zur Übertragung der Flamme
(13) aufweist, die sich axial über in etwa die gesamte
Länge erstreckt, gekennzeichnet dadurch, daß die
elektrizitätsleitenden Mittel einen Leiter umfassen, der
fest mit - der flammenübertragenden Vorrichtung verbunden
ist.
6 - Behälter gemäß einem der Ansprüche 4 oder 5,
gekennzeichnet dadurch, daß der Leiter aus mindestens einer
metallischen Piste (30-31) besteht.
7 - Behälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6,
gekennzeichnet dadurch, daß die elektrizitätsleitenden
Mittel eine Metallisierung der Innenwand des Mantels (9a-
9b) des Behälters (1a-1b) aufweisen.
8 - Behälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7,
der mindestens eine Flammenübertragungsvorrichtung (13)
aufweist, die sich axial über in etwa seine gesamte Länge
erstreckt, gekennzeichnet dadurch, daß die
elektrizitätsleitenden Mittel eine Metallisierung der Wand
der Flammenübertragungsvorrichtung (13) umfassen.
9 - Behälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8,
gekennzeichnet dadurch, daß die Stirnfläche (10a-10b) von
einem Deckel (11a-11b) getragen wird und dadurch, daß die
elektrizitätsleitenden Mittel mindestens einen ebenfalls
leitenden Teil der Seitenfläche des Deckels umfassen.
10 - Behälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9,
der für eine Treibladung aus mindestens 2 Teilladungen
bestimmt ist, gekennzeichnet dadurch, daß er einen Zünder
(3a-3b) mit elektrischer Auslösung umfaßt und dadurch, daß
die elektrizitätsleitenden Mittel und elektrischen
Anschlußmittel diesen Zünder mit einem zweiten Zünder auf
dem zweiten Behälter verbinden, und wobei diese
elektrizitätsleitenden und Anschlußmittel dazu bestimmt
sind, das gleichzeitige Zünden der beiden Zünder zu
gewährleisten.
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