DE69121142T2 - Staubsauger - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Staubsauger und insbesondere auf einen Staubsauger, der dazu geeignet ist, bei der Wasserextraktionsreinigung und der Trockenabsaugreinigung eingesetzt zu werden.
- Ein Beispiel für übliche Trocken- und Naßstaubsauger, die sowohl die Wasserextraktionsreinigung als auch eine Trockenabsaugreinigung möglich machen, ist in der US 4,218,805 erläutert. Der Staubsauger ist als stehendes Gerät ausgebildet, das einen Hauptbehälter einschließt, dessen oberes offenes Ende durch eine Deckelanordnung verschlossen ist, wobei entweder ein Flüssigkeitsreservoir zwischengeschaltet ist, wenn der Staubsauger für die Wasserextraktionsreinigung eingesetzt werden soll, oder eine Staubfilteranordnung zwischengeschaltet ist, wenn der Staubsauger für die Trockenabsaugreinigung eingesetzt werden soll. Um die Flüssigkeitströpfchen von der in das Gerät eintretenden Luft trennen und dies erleichtern zu können, wenn der Staubsauger für die Wasserextraktionsreinigung verwendet wird, ist eine nach unten gerichtete Ringwand vorgesehen und in dem Hauptbehälter nahe einem Lufteinlaß angeordnet. Bei dieser Anordnung trifft die in das Gerät eintretende Luft auf die Oberfläche der Ringwand auf, so daß schwere Wassertropfen vom Luftstrahl getrennt werden, um im Hauptbehälter gesammelt zu werden, während die leichte Luft zusammen mit Staub und leichten Wassertröpfchen nach oben aufsteigt und in eine Staubfiltereinrichtung gelangen. Die aufsteigende Luft trifft ihrerseits nochmals auf die Innenseite einer nach unten sich verjüngenden Kegelstumpffläche, um auch leichtere Wassertröpfchen, soweit sie in der Luft verblieben sind, aus der Luft abzuscheiden. Obwohl dieses Gerät gut funktioniert im Fall der Wasserextraktionsreinigung von Teppichen, ist es mit nur geringem Erfolg dann einsetzbar, wenn es zur Wasserextraktionsreinigung von glatten Flächen eingesetzt wird. Darüber hinaus ist mit Spritzwasserentstehung zu rechnen, wenn die Tröpfchen auf im Hauptbehälter bereits befindliche Flüssigkeit auftreffen. Da die konische Innenwand unmittelbar unter einem Luftauslaß angeordnet ist, der seinerseits zu einem Motor führt, der Teil der Saugvorrichtung ist, können die nach unten fallenden Tröpfchen oder aufspritzende Tröpfchen von der aufsteigenden Luft mitgerissen und ins Flügelrad des Motors gelangen, so daß Schmutzwasser in den zu reinigenden Raum eingesprüht wird.
- Ein anderes Beispiel für einen üblichen Staubsauger, mit dem sowohl die Naßextraktionsreinigung als auch die Trockenabsaugreinigung möglich ist, ist in EP 0 245 873 erläutert. Der Reiniger ist in Fig. 15 und Fig. 16 dargestellt. Wie dort dargestellt, ist das Gerät 100 zum Einsatz in horizontaler Position vorgesehen, es ist am vorderen Ende mit einer Kammer 103 versehen und wahlweise entweder mit einer Filteranordnung 101 (Fig. 15) oder einem Aufnahmebehälter 102 für Schmutzwasser (Fig. 16) zu bestücken. Es sind außerdem ein Motor 104 und eine Saugeinrichtung im Bereich des hinteren Endes vorgesehen. Wird das Reinigungsgerät 100 für die Wasserextraktionsreinigung eingesetzt, so strömt in das Gerät 100 eingesaugte Luft nach oben durch einen Strömungskanal 105 in den Flüssigkeitsbehälter 102, wo sie auf die Innenseite der oberen Deckwand 106 des Flüssigkeitsbehälters 102 aufprallt, so daß schwere Flüssigkeitstropfen nach unten fallen, um im Flüssigkeitsbehälter 102 gesammelt zu werden, während die leichte Luft zusammen mit feinen Feuchtigkeitspartikeln durch einen Luftführungskanal 107 abströmen kann, der vom Einlaß nahe der oberen Deckwand 106 nach unten zum Motor 104 verläuft. Es hat jedoch auch ein solches übliches Gerät den Nachteil geringer Wirksamkeit, wenn es für die Wasserextraktionsreinigung glatter, ebener Flächen eingesetzt wird, weil es primär für die Teppichreinigung konstruiert ist, auch wenn diese als Naßreinigung durchgeführt wird.Darüber hinaus stellt es ein Problem dar, daß Tröpfchen durch den Luftführungskanal 107 in den Motor 104 gelangen können, weil die Einlaßöffnung des Luftführungskanals 107 nahe der Innenseite der oberen Deckwand 106 sich befindet, auf die Wassertröpfchen aufprallen. Bei diesem Reinigungsgerät ist der untere Auslaß 109 der Reinigungswasserkammer 108 unterhalb des Schmutzwasserbehälters 102 angeordnet und mit dem Einlaß 110 für Reinigungsflüssigkeit verbunden, der im Boden der Kammer 103 angeordnet ist. Wird die Verbindung fluidleer, entsteht das Problem, daß Reinigungsflüssigkeit aus dem entleerten Verbindungsteil heraussickert und sich in unerwünschter Weise auf dem Boden der Kammer 103 ansammelt. Obendrein ist die Umstellung von der Trockenabsaugreinigung auf die Wasserextraktionsreinigung und umgekehrt schwierig.
- Ein weiteres Beispiel für übliche Trocken- und Naßvakuumreiniger bzw. -staubsauger mit den im Gattungsbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen ist im US-Patent 3,616,482 erläutert.
- Das darin erläuterte Reinigungsgerät weist drei Hauptbestandteile auf: eine Vakuumquelle, einen Separator und einen Reinigungs- bzw. Saugkopf. Die mit Schmutzwasser durchsetzte Luft wird veranlaßt, innerhalb des Separators zu kreisen, so daß sich eine Zentrifugalkraft ausbildet, unter deren Einfluß das Wasser von der Luft getrennt wird.
- Demzufolge ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden, die dem Stand der Technik eigentümlich sind und einen Staubsauger vorzuschlagen, bei dem insbesondere verhindert ist, daß Wasser in den Saugmotor gelangt und gewährleistet ist, daß wirkungsvoll sowohl glatte, ebene Flächen ebenso wie Teppiche gereinigt werden können.
- Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen Staubsauger oder generell ein mit Vakuum arbeitendes Reinigungsgerät vorzuschlagen, in das einer der vorhandenen Staubsauger als ein Bestandteil des Gerätes integriert werden kann, ohne daß an ihm eine Veränderung vorgenommen werden muß.
- Demzufolge wird gemäß der vorliegenden Erfindung ein Staubsauger vorgeschlagen mit:
- einem Saug- bzw. Reinigungskopf, der einen Kopfgrundkörper einschließt, der seinerseits eine vordere und eine hintere Wand bzw. Vorder- und Rückwand, eine obere oder Deckwand und einander gegenüberliegende Seitenwände aufweist, wobei die hintere bzw. Rückwand in der Mitte ihres oberen Bereiches mit einem Auslaß versehen ist;
- einer ersten Rohranordnung, die an ihrem einen Ende mit dem genannten Auslaß des Saug- bzw. Reinigungskopfes verbunden ist und einen Luftführungskanal umschließt;
- einem Rohr für ein flüssiges Reinigungsmittel, dessen eines Ende innerhalb des Saug- bzw. Reinigungskopfes angeordnet ist;
- einer Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung, die einen Einlaß einschließt, mit dem das eine Ende eines zweiten Rohres direkt verbindbar ist, einen Motor zur Erzeugung einer Luft ansaugenden Kraft und eine Filtereinrichtung zum Ausfiltern von Fluchtigkeit aus der Luft, die in die genannte Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung eingesaugt worden ist und
- einer Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung, die ihrerseits einschließt:
- einen Einlaß für Wasser und Flüssigkeit, mit dem das andere Ende der ersten Rohranordnung verbindbar ist;
- ein Trennmittel zum Trennen von Luft und Wasser voneinander in einer Anordnung zum Separieren von mitgeschleppter Flüssigkeit von der Luft, die durch den Einlaß für Wasser und Flüssigkeit eingeführt worden ist;
- einen Luftauslaß, mit dessen einem Ende das andere Ende des zweiten Rohres verbunden ist;
- einen Hauptbehälter, der eine Kammer definiert, in dem verschmutzte Flüssigkeit gesammelt wird, die durch den genannten Einlaß der Wasser-Extraktions- Reinigungs-Einrichtung eingeführt worden ist und
- eine Kammer für Reinigungsflüssigkeit mit einem Auslaß, der mit dem anderen Ende des Rohres für Reinigungsflüssigkeit verbunden ist,
- wobei der Staubsauger dadurch gekennzeichnet ist, daß die Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung ferner einschließt:
- eine Abdeckplatte, die dem oberen Ende des vorgenannten Hauptbehälters abnehmbar zugeordnet ist und mit einem Einlaß für verschmutzte Flüssigkeit versehen ist;
- eine Abdeckeinheit, die auf der vorgenannten Abdeckplatte angeordnet ist und den vorgenannten Einlaß für Luft und Flüssigkeit sowie den vorgenannten Luftauslaß aufweist und daß
- das genannte Mittel zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander ferner ein Ablenkrohr in der Zuordnung zum vorgenannten Einlaß für Luft und Flüssigkeit enthält.
- Weitere Ziele und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den zugehörigen Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dargestellt sind.
- Fig. 1 ist eine schematische, perspektivische Darstellung eines Staubsaugers in einer Ausgestaltung gemäß der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 2 ist eine schematische Seitenansicht der Trocken- Saug-Reinigungs-Einrichtung, wie sie bei dem erfindungsgemäß ausgestalteten Staubsauger Anwendung findet, wobei Teile der Seitenwand weggebrochen sind;
- Fig. 3A ist eine Schnittdarstellung eines Saug- bzw. Reinigungskopfes in einer Ausführung gemäß der Erfindung;
- Fig. 3B ist eine Bodenansicht des in Fig. 3A dargestellten Saug- bzw. Reinigungskopfes;
- Fig. 4A ist eine Schnittdarstellung eines Saug- bzw. Reinigungskopfes im Zusammenhang mit einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 4B ist eine Bodenansicht des in Fig. 4A dargestellten Saug- bzw. Reinigungsskopfes;
- Fig. 5 ist eine schematische Schnittdarstellung einer Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung bei einem erfindungsgemäß ausgestalteten Staubsauger;
- Fig. 6 ist der Ausschnitt A von Fig. 5 in größerer Darstellung;
- Fig. 7 ist eine schematische Schnittdarstellung einer Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung bei einem in anderer Weise erfindungsgemäß ausgestalteten Staubsauger;
- Fig. 8 ist die in Fig. 7 dargestellte Wasser-Extraktions- Reinigungs-Einrichtung als Draufsicht;
- Fig. 9 ist eine Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung bei einem anderen erfindungsgemäß ausgestalteten Staubsauger als Schnittdarstellung;
- Fig. 10 ist eine in Fig. 9 dargestellte Wasser-Extraktions- Reinigungs-Einrichtung als Querschnitt im oberen Bereich;
- Fig. 11 ist eine Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung als Teilschnitt bei einem anders erfindungsgemäß ausgestalteten Staubsauger;
- Fig. 12 ist die Darstellung der Rohrverbindung gemäß der vorliegenden Erfindung als Draufsicht;
- Fig. 13 ist die Draufsicht auf einen erfindungsgemäß ausgebildeten Staubsauger, um zu zeigen, wie mit einer Hakenverbindung eine Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung einer Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung zugeordnet werden kann;
- Fig. 14 ist die Anordnung gemäß Fig. 13 als Seitenansicht und
- Fig. 15 und Fig. 16 sind in schematischen Darstellungen ein üblicher Staubsauger.
- In Fig. 1 ist ein Staubsauger dargestellt, der erfindungsgemäß ausgestaltet ist. Der dargestellte Staubsauger enthält eine Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung 1, eine Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung 2 und einen Saug- bzw. Reinigungskopf 3. Gemäß Fig. 2 schließt die Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung 1 einen Lufteinlaß 11 ein, mit dem entweder ein Ende einer Rohranordnung 4, die ihrerseits, d.h. mit ihrem anderen Ende mit dem Saugkopf 3 verbunden ist oder ein Ende eines Rohres 5 verbindbar ist, das seinerseits, d.h. mit seinem anderen Ende mit dem Auslaß der Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung 2 verbunden ist (in Fig. 2 ist eine frühere Lösung dargestellt). Die Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung 1 gemäß Fig. 2 schließt weiter ein ein Papierfilter 12 zum Filtern der durch den Lufteinlaß 11 in die Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung 1 gelangende Luft zu filtern sowie einen Motor 13 zur Erzeugung der notwendigen Luftansaugkraft. In der Zeichnung sind ferner mit dem Bezugszeichen 14 ein Luftaufnahmebeutel, mit 15 eine Ansaug- bzw. Einlaßöffnung, mit 16 eine Auslaßöffnung und schließlich ist mit dem Bezugszeichen 18 ein elektrostatisches Filter bezeichnet. Diese Konstruktion einer Trocken-Saug-Reinigungs-Einheit 1 entspricht einem normalen Staubsauger und muß deshalb nicht noch näher beschrieben werden.
- In Fig. 3A, 3B ist ein Reinigungs- oder Saugkopf 3 gemäß der Erfindung dargestellt. Der Reinigungskopf (im Sinne der vorliegenden Erfindung) bzw. Saugkopf (im Sinne des Staubsaugers) weist einen im Bodenbereich offenen Kopfgrundkörper 300 auf, der seinerseits Vorder- und Rückwand 301 und 302, eine obere Deckwand 303 sowie einander gegenüberliegende Seitenwände 304 aufweist. In der Mitte des oberen Bereiches der Rückwand 302 ist ein Auslaß 305 vorgesehen. Innerhalb des Saugkopfes 300 ist ein Innengehäuse 306 vorgesehen, mit dem im Saugkopf eine Reinigungskammer 307 definiert ist. Innengehäuse 306 weist eine Oberseite 308 mit einer Öffnung 308a auf, wobei die Öffnung 308a das eine Ende eines Rohres 209 für die Führung von Reinigungsflüssigkeit derart aufnimmt, daß dieses Ende in die Reinigungskammer 307 hineinragt. Das Gehäuse 306 wird außer von der Oberseite 308 von Vorder- und Rückwand 309 bzw. 310 gebildet, die beide beabstandet hinter der Vorderwand 301 bzw. der Rückwand 302 des Grundkörpers 300 des Saugkopfes 3 verlaufen, sowie von einander gegenüberliegenden Seitenwänden 311, von denen die eine beabstandet hinter der einen Seitenwand 304 des Grundkörpers 300 des Saugkopfes 3 verläuft und einen Zwischenraum 312 zwischen dieser Seitenwand 304 und der einen der Seitenwände 311 des Gehäuses 306 bildet, während die andere der beiden Seitenwände 311 des Gehäuses von einem Teil der anderen Seitenwand 304 des Grundkörpers 300 gebildet wird. Zwischen der Innenfläche des Grundkörpers 300 des Saugkopfes 3 und der Außenfläche des Gehäuses 306 ist ein Luft- und Flüssigkeitsansaugkanal 313 ausgebildet. Außerdem ist zwischen der unteren Endkante der vorderen Wand 301 des Saugkopfgrundkörpers 300 und der unteren Kante der vorderen Wand 309 des Innengehäuses 306 sowie zwischen der unteren Endkante der hinteren Wand 302 des Saugkopfgrundkörpers 300 und der unteren Endkante der hinteren Wand 310 des Innengehäuses 306 ein Paar von quergerichteten Luft- und Flüssigkeitseinlässen 314 ausgebildet. Innerhalb des Ansaugkopfgrundkörpers 300 ist eine Bürste 315 drehbar gelagert, die eine drehende Welle 315a aufweist, deren eines Ende im Spalt 312 zwischen der einen Seitenwand 304 des Grundkörpers 300 und einer Seitenwand 311 des Innengehäuses 306 sich befindet.
- Unmittelbar über der Bürste 315 und innerhalb des Luft- und Flüssigkeitskanals 313 ist ein Motor 316 zur Erzeugung der Drehbewegung der Bürste 315 angeordnet. Das Ende der Abtriebswelle 316a des Motors 316 ist ebenfalls in dem Spalt 312 angeordnet. Um die Antriebsleistung des Motors 316 auf die Bürste 315 zu übertragen, ist ein Riemtrieb 317 mit Riemen und Führungsrollen im Spalt 312 angeordnet und steht in Drehverbindung mit den Enden der zu drehenden Welle 315a und der Abtriebswelle 316a.
- Um zu verhindern, daß sich in der Reinigungskammer 307 ein Unterdruck ausbildet, ist eine Verbindungsöffnung 318 vorgesehen, die die Kammer 307 mit der Umgebungsatmosphäre verbindet und in der Seitenwand des Innengehäuses angeordnet ist, die von einem Abschnitt der Seitenwand 304 des Saugkopfgrundkörpers 300 gebildet wird.
- An den vier Ecken des Bodens des Saugkopfgrundkörpers 300 sind Rollen 319 drehbar gelagert.
- Wird ein wie oben beschrieben ausgebildeter Saugkopf 3 für die Wasser-Extraktions-Reinigung eingesetzt, so wird die Bürste 315 von der Antriebsleistung des Motors 318 zu Drehbewegungen veranlaßt. Durch das Arbeiten der Pumpe 207 zum Fördern von Reinigungsflüssigkeit, die Teil der Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung 2 ist, wird der Reinigungskammer 307 durch den Auslaß des Rohres 209 Reinigungsflüssigkeit zugeführt. Durch Drehen der Bürste 315 wird die Reinigung bewirkt. Gleichzeitig werden Staub und Schmutzwasser, die sich auf dem zu reinigenden Boden befinden, durch die Luft- und Flüssigkeits-Ansaugöffnungen 314 von der Saugkraft angesaugt, die vom Motor 13 der Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung 1 erzeugt wird und Luft und Flüssigkeit gelangen danach durch die Saugöffnung 318, den Auslaß 305 und die Rohranordnung 4 zur Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einheit 2. Im Fall, daß während des Reinigens der Saugkopf 3 nach vorn bewegt wird, wird durch die vordere Ansaugöffnung 314 Trockenstaub angesaugt, während durch die hintere Ansaugöffnung 314 Schmutzwasser angesaugt wird, das seinen Ursprung im Reinigen unter Verwendung von Reinigungsflüssigkeit hat. Andererseits wird im Fall, daß während des Reinigens der Saugkopf 3 nach hinten bewegt wird, Schmutzwasser durch die dann vordere Ansaugöffnung 314 angesaugt, während Trockenstaub durch die dann hintere Ansaugöffnung 314 angesaugt wird. Im Fall des ausschließlichen Ansaugens von Trokkenstaub wird der Saugkopf wie bei konventionellen Staubsaugern wirksam, der allein dem Ansaugen von trockenem Staub dient.
- In Fig. 4A, 4B ist ein Saugkopf 33 einer anderen Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Der Saugkopf 33 dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist breiter und niedriger als bei der vorher vorgestellten Ausführungsform der Erfindung. Im vorliegenden Fall ist der Motor 331 nicht unmittelbar über der Bürste angeordnet, er ist vielmehr im Bereich vor der Bürste 332 angeordnet. Die Kanten, die die Ansaugöffnungen 314 für Luft und Flüssigkeit definieren, sind als Gummiplatten 333 ausgebildet, die sich über die jeweilige Kantenlänge erstrekken. Im übrigen gleicht diese Anordnung zumindest im wesentlichen der vorher beschriebenen Ausführungsform, so daß sich eine nochmalige Beschreibung erübrigt.
- In Fig. 5 ist die Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung 2 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die Einrichtung weist einen zylindrischen Grundkörper als Basis 201 auf, an dem bzw. der Rollen 202 drehbar gelagert sind. In diesen Grundkörper bzw. diese Basis 201 ist ein zylindrischer Behälter 203 spielarm und dicht eingesetzt. Der Behälter 203 definiert mit einem unteren Teil eine Kammer 204 für die Aufnahme von Reinigungsflüssigkeit und ist in seinem oberen Teil im Durchmesser wenig größer als der untere Teil. Zwischen dem oberen und dem unteren Teil des Behälters 203 ist eine Stufe 205 ausgebildet. Auf dieser Stufe 205 ist eine Tragplatte 206 gehalten, deren Boden eine Pumpe 207 zum Fördern von Reinigungsflüssigkeit zugeordnet ist. Mit der Pumpe 207 sind ein Ansaugrohr 208 und ein Förderrohr 209 verbunden. In den oberen Teil des Behälters 203 für Reinigungsflüssigkeit ist ein zylindrischer Hauptbehälter 210 dicht und spielarm eingeführt, der eine Hauptkammer 211 zum Sammeln von Schmutzflüssigkeit definiert. Am oberen Ende des Hauptbehälters 210 ist eine scheibenförmige Abdeckplatte 212 abnehmbar angeordnet, die entsprechend der vorliegenden Erfindung in besonderer Weise ausgebildet ist. In der Mitte der Abdeckplatte 212 ist ein Einlaß 213 für verschmutzte Flüssigkeit angeordnet. Andererseits ist auf der Abdeckplatte 212 eine Abdeckeinheit 214 angeordnet. Diese Abdeckeinheit 214 schließt einen Einlaß 215 für Luft und Flüssigkeit ein, mit dem das eine Ende der Rohranordnung 4 verbunden ist, deren anderes Ende mit dem Saugkopf 3 verbunden ist, so daß dem Einlaß 215 ein verunreinigtes Gemisch aus Luft und Flüssigkeit zugeführt wird. Gegenüber dem Einlaß 215 weist die Abdeckeinheit einen Luftauslaß 216 auf, mit dem ein Rohr 5 verbunden ist, das zum Lufteinlaß 11 der Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung 1 führt. Um zu verhindern, daß aus der Vorrichtung Schmutzflüssigkeit nach außen gelangt, ist die Abdeckeinheit 214 an ihrer unteren Umfangskante mit einem eine Nut bildenden Verbindungsflansch 214a versehen, während der Hauptbehälter 210 an seiner oberen Umfangskante mit einem Verbindungsflansch 210a versehen ist, der eine Nut umschließt, in die ein Dichtungsring 219 eingelegt ist (Fig. 6). Der Dichtungsring 219 dichtet den Spalt zwischen den einander zugeordneten Flächen der Verbindungsflansche 210a und 214a ab. In der Abdeckeinheit 214 ist ein Ablenkrohr 217 angeordnet, das vom Außenumfang zum Zentrum der Abdeckeinheit 214 gerichtet verläuft, dessen offenes Auslaßende nach oben weist und das an die Einlaßöffnung 215 anschließt. Um es zu erleichtern, daß Flüssigkeitströpfchen, die in der durch die Einlaßöffnung 215 eintretenden Luft enthalten sind, aus der Luft ausgeschieden werden, schließt die Abdeckeinheit 214 eine Prallfläche 218 zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander ein, die nahe und über dem Auslaß 217a des Ablenkrohres 217 angeordnet ist. Entsprechend treffen Luft und Flüssigkeit nach oben gerichtet und aus dem Auslaß 217a des Ablenkrohres 217 kommend auf die Trennfläche 218 zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander auf, so daß Flüssigkeit von Luft getrennt werden kann. Die abgetrennte Flüssigkeit gelangt in den Hauptbehälter 210 und wird von diesem aufgenommen. Sie gelangt durch den Flüssigkeitseinlaß 213 der Abdeckplatte 212 in den Bereich des Hauptbehälters unterhalb der Abdeckplatte 212, während Luft in Richtung auf den Auslaß 216 strömt. In diesem Betriebszustand kann die Luft noch kleine Tröpfchen der Flüssigkeit mitführen, die an der Trennfläche 218 zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander nicht von der Luft separiert worden sind. Um nun auch diese Flüssigkeitströpfchen von der Luft zu separieren, ist eine zweite Trennfläche 220 zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander stromabwärts von der Trennfläche 218 vorgesehen. Die Trennfläche 220 ist ein steil schräg nach oben verlaufender Abschnitt der Abdeckplatte 212, der weit über das untere Ende der ersten Trennfläche 218 hinaus nach oben verläuft, wobei das untere Ende der ersten Trennfläche 218 von einer Umfangskante gebildet wird. Um die Abtrennung der von der Luft mitgeschleppten Tröpfchen von der Luft weiter zu erleichtern, weist die Abdeckeinheit 214 einen nach unten gerichteten Vorsprung 221 auf, der nahe der zweiten Trennfläche 220 angeordnet ist. Nach dem Auftreffen auf die zweite Trennfläche 220 und den Vorsprung 221 strömt die Luft zum Lufteinlaß 11 der Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung 1 über den Luftauslaß 216 der Abdeckeinheit 214.
- Unter Bezugnahme auf Fig. 7 und 8 ist eine Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in einer anderen Ausführungsform dargestellt. Bei dieser Ausführungsform entspricht die Bauweise des Basis- oder Grundkörpers sowie des Behälters für Reinigungsflüssigkeit im wesentlichen der der vorher beschriebenen Ausführungen, ist dieser zumindest ähnlich. Im vorliegenden Fall ist dagegen eine Pumpe 222 für Reinigungsflüssigkeit auf der Oberseite einer Trägerplatte 223 angeordnet. Hierbei weist der Hauptbehälter 224 eine Bauweise des Bodens auf, die einen Raum zur Aufnahme der Pumpe 222 vorsieht. Es ist dem Einlaß 226 der Abdeckeinheit 225 auch ein Ablenkrohr 227 zugeordnet, dessen Länge geringer ist und dessen Auslaß 227a nach unten gerichtet ist. Abweichend von den vorher beschriebenen Einrichtungen weist die vorliegende Einrichtung keine Fläche zur Trennung von Luft und Flüssigkeit voneinander auf, es ist aber zumindest ein Luftauslaß 230 der Abdeckplatte 229 nahe dem Luftauslaß 228 der Abdeckeinheit 225 zugeordnet. Bei dieser Anordnung gelangen Luft und Flüssigkeit aus dem Auslaß 227a des Ablenkrohres 227 durch den Einlaß 231 in der Abdeckplatte 229 direkt in den Hauptbehälter 224. Dabei steigt leichte Luft durch den Auslaß 230, gegebenenfalls mehrere solcher Auslässe, in der Abdeckplatte 229 nach oben, um in die Abdeckeinheit 225 zu gelangen. Bei dieser Einrichtung wird auf diese Weise die Trennung zwischen Luft und Flüssigkeit bewirkt.
- In Fig. 9 und 10 ist eine Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung entsprechend der vorliegenden Erfindung in einer anderen Ausführungsform dargestellt. Die Einrichtung in dieser Ausführungsform schließt einen Basis- bzw. Grundkörper 24C ein, dessen Inneres von einem Trennglied 241 in eine Kammer 242 zur Aufnahme von Reinigungsflüssigkeit und in einen Raum zur Aufnahme einer Pumpe 243 zur Förderung von Reinigungsflüssigkeit unterteilt ist. Im oberen Teil des Basis- bzw. Grundkörpers 240 ist in diesen spielarm und fluiddicht ein Hauptbehälter 244 eingesetzt, der eine Hauptkammer 245 umschließt. Eine Abdeckplatte 246 mit gekrümmten Einlässen 247 für Luft und Flüssigkeit ist dem oberen Rand des Hauptbehälters 244 als von Haus aus selbständige Baugruppe zugeordnet. Ebenfalls dem oberen Ende des Hauptbehälters 244 ist eine Abdeckeinheit 248 mittels Hakengliedern 249 abnehmbar zugeordnet. Unmittelbar über dem Auslaß 250a des Ablenkrohres 250 ist ein Vorsprung 251 angeordnet, der von der Innenseite des oberen Bereiches der Abdeckeinheit 248 aus nach unten gerichtet ist. Die Stirnfläche des Vorsprungs 251 ist konkav ausgebildet und sie hat deshalb die Wirkung, die die erste Trennfläche zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 hat. Außerdem erstreckt sich ein zweiter Vorsprung 252 vom Zentrum der Abdeckplatte 246 aus nach oben bis in eine Höhe oberhalb der Stirnfläche des Vorsprungs 251 und die Seitenfläche des zweiten Vorsprungs 252 hat die Funktion, die bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 die zweite Trennfläche zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander hat. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist dem Luftauslaß 253 der Abdeckeinheit 248 ein Filter 254 zugeordnet, so daß etwaige in der Luft noch mitgeführte Tröpfchen nicht in die Trocken-Ansaug- Reinigungs-Einrichtung 1 gelangen.
- In Fig. 11 ist eine Einrichtung zur Wasserextraktion gemäß der Erfindung aber in einer anderen Ausführungsform dargestellt. Diese Ausführungsform schließt ein nach unten gerichtetes Ablenkrohr 261 ein, dessen eines Ende mit einem Einlaß 262 für Luft und Wasser verbunden ist, der in die Oberseite der Abdeckeinheit 260 integriert ist und dessen anderes Ende innerhalb des Hauptbehälters 264 sich befindet, wobei in die Oberseite der Abdeckeinheit 260 auch ein Luftauslaßrohr 266 integriert ist, dessen Einlaßöffnung innerhalb der Abdeckeinheit 260 sich befindet. Der Festlegung des Ablenkrohres 261 und des Luftauslaßrohres 266 erfolgt mit einem Scheibenpaar 267, 268, von dem die eine Scheibe 267 an der Umfangsfläche mit einer Anzahl voneinander beabstandeter Vorsprünge 267a versehen ist und von denen die andere Scheibe 268 mit einer Anzahl von Nuten 268a versehen ist, wobei dann jeweils Vorsprünge und Nuten so einander zugeordnet sind, daß die beiden Bauteile 267 und 268 nicht voneinander entfernt werden können.
- In Fig. 13 und 14 ist ein Beispiel gezeigt, wie eine Trocken- Saug-Reinigungs-Einrichtung der Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung gemäß Fig. 11 zugeordnet werden kann. Ein Haken für die Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung ist dem Basiskörper der Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung zugeordnet und ein Hakenaufnahmeglied 270 zur Aufnahme der hakenförmigen Krümmung des Hakens 269 ist dem oberen Ende der Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung zugeordnet.
- Wie es aus der vorstehenden Beschreibung zu entnehmen ist, ist es bei dem vorliegenden Staubsauger perfekt verhindert, daß Wasser in den Motor gelangt. Es liegt eine Saugeinrichtung vor, mit der sehr wirkungsvoll glatte und ebene Flächen ebenso wie Teppiche gereinigt werden können. Der Einsatz von Wasser bzw. Reinigungsflüssigkeit ist möglich und dessen bzw. deren Absaugung ist perfekt möglich. Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es möglich, als Teil der gesamten Einrichtung einen konventionellen Staubsauger einzusetzen, ohne daß dieser verändert werden müßte.
Claims (13)
1. Staubsauger mit
einem Saugkopf (3), der einen Grundkörper (300) mit einer
Vorder- und einer Rückwand (301,302), einer oberen Wand
(303) und einander gegenüberliegenden Seitenwänden (304)
aufweist, wobei die Rückwand (302) mit einem Auslaß (305)
in der Mitte des oberen Bereiches versehen ist;
einer ersten Rohranordnung (4), die an ihrem einen Ende mit
dem vorgenannten Auslaß (305) des Saugkopfes (3) verbunden
ist und einen Luftführungskanal umschließt;
einem Rohr (209) für ein flüssiges Reinigungsmittel, das
ein Ende aufweist, das innerhalb des Saugkopfes (3)
angeordnet ist;
einer Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung (1), die einen
Einlaß (11) aufweist, mit dem das eine Ende eines zweiten
Rohres ( 5) direkt verbunden ist, die einen Motor (13) zur
Erzeugung einer Luftansaugkraft und eine Filtereinrichtung
(12) zum Ausfiltern von Staub aus der Luft aufweist, wenn
diese in das Innere der Trocken-Saug-Reinigungs-Einrichtung
(1) eingesaugt worden ist und
einer Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung (2), die
ihrerseits einschließt:
einen Luft- und Flüssigkeits-Einlaß (215), mit dem das
andere Ende der ersten Rohranordnung (4) verbindbar
ist;
ein Trennmittel (217,218) zum Trennen von Luft- und
Flüssigkeit voneinander in einer Anordnung zum Trennen
der Flüssigkeit von der Luft, die beide in dem durch
den Luft- und Flüssigkeits-Einlaß (215) eintretende
Gemisch aus Luft und Flüssigkeit enthalten sind;
einen Luftauslaß (216) mit dessen einem Ende das andere
Ende des zweiten Rohres (5) verbunden ist;
einen Hauptbehälter (210), der eine Kammer (204)
definiert, die dem Sammeln des Schmutzwassers dient, das
durch den genannten Einlaß (215) der
Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung (2) in die Kammer (204)
gelangt und
eine Kammer (203) zur Aufnahme des flüssigen
Reinigungsmittels mit einem Auslaß, der mit dem anderen Ende
des Rohres (209) für das genannte flüssige
Reinigungsmittel verbunden ist;
dadurch gekennzeichnet, daß die
Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einrichtung (2) weiter enthält:
eine Abdeckplatte (212), die abnehmbar dem oberen Ende des
genannten Hauptbehälters (210) zugeordnet ist und einen Einlaß
(213) für Schmutzflüssigkeit aufweist;
eine Abdeckeinheit (214), die auf der genannten
Abdeckplatte (212) angeordnet ist und den Einlaß (215) für Luft und
Flüssigkeit sowie den genannten Luftauslaß (216) aufweist
und daß
das genannte Trennmittel (217,218) zum Trennen von Luft und
Flüssigkeit voneinander weiter enthält ein die
Strömungsrichtung des durchströmenden Fluids ändernde Rohrleitung
(217), die dem Luft- und Flüssigkeits-Einlaß (215)
zugeordnet ist.
2. Staubsauger gemäß Anspruch 1, bei dem der genannte
Hauptbehälter (210) abgedichtet und spielarm in einem oberen Teil
des Behälters (203) für das flüssige Reinigungsmittel
eingesetzt ist und bei dem die genannte Abdeckeinheit (214) in
ihrer Seitenwand den Einlaß (215) für Luft und Flüssigkeit
aufweist, wobei der genannte Luftauslaß (216) gegenüber dem
Einlaß (215) für die Luft und die Flüssigkeit angeordnet
ist.
3. Staubsauger gemäß Anspruch 1 oder 2, bei dem das Mittel
(217,218) zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander
enthält:
die die Strömungsrichtung ändernde Rohrleitung (217), die
gegen die Mitte des Inneren der Abdeckeinheit gerichtet ist
und eine nach oben gerichtete Auslaßöffnung (217a) aufweist,
eine Luft und Flüssigkeit voneinander trennende Fläche
(218) in der Anordnung nahe und unmittelbar über dem
vorgenannten Auslaß (217a) derart, daß Luft und Flüssigkeit nach
oben gerichtet durch den Auslaß der die Strömungsrichtung
ändernde Rohrleitung (217) diese verlassen, auf die Luft
und Flüssigkeit voneinander trennende Fläche (218)
auftreffen und dabei mitgerissene Flüssigkeitströpfchen
veranlassen, von der Luft getrennt zu werden, die durch den Einlaß
(215) für Luft und Flüssigkeit eingeführt wird.
4. Staubsauger gemäß Anspruch 3, bei dem das Mittel zum
Trennen von Luft und Flüssigkeit weiter enthält:
eine zweite Trennfläche (220) zum Trennen von Luft und
Flüssigkeit voneinander in der Anordnung stromabwärts von
der ersten Trennfläche (218), wobei Tröpfchen, die in der
Luft enthalten geblieben sind, auf die zweite Trennfläche
(220) auftreffen, um so kleine Tröpfchen zu veranlassen,
aus der Luft ausgeschieden zu werden.
5. Staubsauger gemäß Anspruch 3, bei dem die erste Fläche
(218) zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander von
einem Teil der Innenfläche der oberen Wand der
Abdeckeinheit (214) gebildet wird.
6. Staubsauger gemäß Anspruch 4, bei dem die zweite
Trennfläche (220) zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander
durch einen Teil der Oberfläche der Abdeckplatte (212)
gebildet wird.
7. Staubsauger gemäß Anspruch 3, bei dem die erste Trennfläche
(218) zum Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander
einen konkaven Boden einer Verlängerung (251) einschließt,
die sich von der Innenfläche der oberen Wand der
Abdeckeinheit (248) nach unten erstreckt.
8. Staubsauger gemäß Anspruch 4, bei dem die zweite
Trennfläche von Trennen von Luft und Flüssigkeit voneinander eine
Seitenfläche einer Verlängerung (252) einschließt, die
sich von der Oberseite der Abdeckplatte (246) nach oben
erstreckt.
9. Staubsauger gemäß Anspruch 1 oder 2, bei dem das Ablenkrohr
(217) gegen die Mitte des Inneren der Abdeckeinheit
gerichtet ist und der Schmutzwassereinlaß (231) der
Abdeckplatte unmittelbar unter dem Auslaß des Ablenkrohres (227)
angeordnet ist.
10. Staubsauger gemäß Anspruch 9, bei dem
die Abdeckplatte (229) zumindest einen Luftauslaß (230)
aufweist, der in der Abdeckplatte (229) nahe dem
Luftauslaß (228) der Abdeckeinheit (225) ausgebildet ist;
der Auslaß (227a) des Ablenkrohres (227) sich nach unten
öffnet;
das genannte Trennmittel zum Trennen von Luft und
Flüssigkeit voneinander das Ablenkrohr (227), den genannten
Einlaß (231) für Schmutzflüssigkeit, den vorgenannten
Hauptbehälter und den vorgenannten Luftauslaß (230) in der
Abdeckplatte (229) einschließt.
11. Staubsauger gemäß Anspruch 1, bei dem
der Einlaß (262) für Luft und Flüssigkeit auf der
Oberseite der Abdeckeinheit (260) ausgebildet ist und
das vorgenannte Rohr (261) ein nach unten gerichtetes
Ablenkrohr (261) einschließt, dessen eines Ende mit dem
Einlaß (262) für Luft und Flüssigkeit verbunden ist und
dessen anderes Ende im Hauptbehälter (264) angeordnet ist,
wobei das Trennmittel zum Trennen von Luft und Flüssigkeit
voneinander enthält
das genannte Ablenkrohr (261);,
den genannten Hauptbehälter (264);
ein Luftauslaßrohr (266), das einen in
der Abdeckeinheit (260) ausgebildeten
Einlaß aufweist.
12. Staubsauger gemäß Anspruch 2, bei dem die
Wasser-Extraktions-Reinigungs-Einheit (2) eine Basis (201)
einschließt, wobei der Schmutzflüssigkeitsaufnahmebehälter
(203) dicht und spielarm in diese Basis (201) eingeführt
ist und einen unteren Abschnitt aufweist, der die Kammer
(204) für flüssiges Reinigungsmittel einschließt sowie
einen Zwischenabschnitt, der eine Stützplatte (206) für eine
Pumpe (207) zum Fördern von flüssigem Reinigungsmittel und
einen oberen Abschnitt aufnimmt.
13. Staubsauger gemäß Anspruch 2, bei dem die
Wasser-Extraktions-Einrichtung (2) eine Basis (240) einschließt, deren
Innenraum mittels eines Unterteilungsgliedes (241) in die
Kammer (242) zur Aufnahme des flüssigen Reinigungsmittels
und einen Bereich zur Aufnahme einer Pumpe (243) zur
Förderung von flüssigem Reinigungsmittel unterteilt ist.
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