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Die vorliegende Erfindung hat im wesentlichen eine vervollkommene
Auftragsvorrichtung für mehr oder weniger zähflüssigen flüssigen Erzeugnissen, wie
z.B. Nagellack zum Gegenstand.
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Man kennt bereits z.B. aus den Dokumenten FR-A-2 606 675 und FR-A-2 622 128
Auftragsvorrichtungen für Flüssigkeiten, die im wesentlichen einen Behälter mit einem
durch die Drehung eines selber durch einen Knopf an einem der Enden des Gerätes
betätigten hohlen Stabes betätigbaren Kolben umfasst, um das Ausstossen der in
dem Behälter enthaltenen Flüssigkeit zu einem Auftragselement hin, das im
allgemeinen die Gestalt eines kleinen Pinsels aufweist, zu verursachen.
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Das Fassungsvermögen des Behälters solcher Auftragsvorrichtungen bleibt jedoch
verhältnismässig beschränkt, wegen der Tatsache, dass der das Ausstossen der
Flüssigkeit betätigende Mechanismus einen grossen Teil der Länge des Gerätes
einnimmt. In anderen Worten unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Gerät
eine beschränkte Länge haben soll, um sich für eine handliche Bedingungsweise zu
fügen, soll der Kolbenbetätigungsmechanismus in notwendiger Weise einen grossen
Teil dieser Länge zum Schaden des Rauminhaltes des Behälters einnehmen.
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Aus dem Dokument FR-A-762 669 kennt man auch einen Rasierpinsel, dessen Aufbau
demjenigen des in dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 4 beschriebenen
entspricht.
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Ausserdem ist in dem Document EP-A-0 312 165 eine Auftragsvorrichtung
beschrieben, die einen Druckknopf umfasst, der ein Schaltzahnrad dreht, das mit
einer Schnecke, die sich axial verschiebt und an einem nicht drehbar in dem Körper
des Gerätes angeordneten Hebekolben befestigt ist, kämmt.
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Die vorliegende Erfindung schlägt eine Auftragsvorrichtung vor, deren mechanische
Auslegung derart ist, dass der Mechanismus zur Betätigung der Abgabe der
Flüssigkeit an den Auftragspinsel in bemerkenswerter Weise gedrungen ist, also eine
auf ein Minimum herabgesetzte und nur eine kleine Länge des Körpers des Gerätes
einnehmende Länge besitzt, wobei das Gerät demzufolge an einen Behälter mit
verhältnismässig grossem Fassungsvermögen angeschlossen werden kann und die
Abgabe mit Zuverlässigkeit einer sogar sehr zähflüssigen Flüssigkeit, wie z.B. einer
Flüssigkeit, deren Viskosität mehrere zehntausende Zentipoisen beträgt, an den
Auftragspinsel gestattet.
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Zu diesem Zweck hat die Erfindung eine Auftragsvorrichtung für mehr oder weniger
zähflüssigen flüssigen Erzeugnissen, wie z.B. Nagellack zum Gegenstand und
derjenigen Gattung mit einem Behälter mit einem durch die Drehung eines hohlen
Stabes betätigbaren Kolben, um das Ausstossen der in dem Behälter enthaltenden
Flüssigkeit zu einem Auftragselement, wie z.B. einem Pinsel hin zu verursachen, wobei
der besagte hohle Stab das Auftragselement an dem einen seiner Enden trägt und
mit seinem anderen Ende in den Behälter taucht nach Durchgang durch den
Kolben, mit welchem er über ein Gewinde zusammenwirkt, damit die Drehung ohne
axialer Verschiebung des hohlen Stabes die axiale Verschiebung ohne Drehung des
Kolbens in dem Behälter verursacht, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehung des
hohlen Stabes durch ein Klinkwerkrad, das mit dem besagten hohlen Stab koaxial
drehfest verbunden ist, gewährleistet wird und das durch einen seitlichen
Druckknopf betätigt wird, der zwei etwa parallele gleitbar durch den Körper des
Gerätes hindurch angeordnete und sich in einer zur Achse des Klinkwerkrades
orthogonalen Richtung erstreckende Arme aufweist, um mit den Zähnen dieses
Rades durch Kämmen und Aussereingriffkommen entlang etwa eines Durchmessers
des besagten Rades zusammenzuwirken.
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Gemäss einem anderen Merkmal ist das vorgenannte Klinkwerkrad frei gleitbar und
drehbar in einem gleitbar aber nicht drehbar in dem Körper des Gerätes
angeordneten Stück angeordnet, welches geeignetes ist, durch eine
Verschlußkappe des Gerätes betätigt zu werden.
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Man wird hier noch genauer andeuten, dass dasjenige Ende des vorgenannten
Stückes, das dem zum Zusammenwirken mit der Kappe geeigneten Ende
entgegengesetzt ist, mit wenigstens einem Anschlag zur Sperrung des Druckknopfes
und/oder des Klinkwerkrades, wenn das Gerät durch die besagte Klappe
verschlossen ist, versehen ist.
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Gemäss einer anderen Ausführungsform richtet sich die Erfindung auf eine
Auftragsvorrichtung für mehr oder weniger zähflüssige flüssige Erzeugnisse, wie z.B.
Nagellack und derjenigen Gattung mit einem Behälter mit einem durch die Drehung
eines hohlen Stabes betätigbaren Kolben, um das Ausstossen der in dem Behälter
enthaltenen Flüssigkeit zu einem Auftragselement wie z.B. einem Pinsel hin zu
verursachen, wobei der besagte hohle Stab das Auftragselement an dem einen
seiner Enden trägt und mit seinem anderen Ende in den Behälter taucht nach
Durchgang durch den Kolben, mit welchem er über ein Gewinde zusammenwirkt,
damit die Drehung ohne axiale Verschiebung des hohlen Stabes die axiale
Verschiebung ohne Drehung des Kolbens in dem Behälter verursacht, dadurch
gekennzeichnet, dass sie umfasst: ein frei gleitbar und drehbar in dem Körper des
Gerätes angeordnetes Stück; ein mit dem besagten Stück koaxial drehfest
verbundenes Klinkwerkrad; einen seitlichen Druckknopf, der das Klinkwerkrad
betätigt und der zwei etwa parallele, durch den Körper des Gerätes hindurch
gleitbar angeordnete und sich in einer senkrecht zu der Achse des Klinkwerkrades
erstreckende Arme aufweist, um mit den Zähnen dieses Rades durch Kämmen und
Aussereingriffkommen der beiden Arme mit den besagten Zähnen
zusammenzuwirken; wobei der besagte hohle Stab das Klinkwerkrad frei durchsetzt
und in dem Stück in nicht drehbarer Weise angeordnet ist, damit die Drehung dieses
Stückes die Drehung des hohlen Stabes und die Verschiebung des Kolbens in dem
Behälter verursacht.
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Gemäss einem anderen Merkmal dieser Ausführungsform ist das das
Auftragselement tragende Ende des hohlen Stabes mit wenigstens einem
Ansatznocken oder dergleichen versehen, der in einer in einem in dem
vorgenannten Stück gebildeten und den hohlen Stab aufnehmenden Schacht
gebildeten Nut bewegbar ist.
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Gemäss noch einem anderen Merkmal weist das vorgenannte Stück an seinem
Aussenumfang Zähne oder dergleichen auf, die geeignet sind, mit in dem Bereich
des Endes des Körpers des Gerätes vorgesehenen Zähnen zusammenzuwirken, um
seit dem Anfang des Anbringens durch Schrauben einer Kappe an diesem Stück,
eine Drehbewegungssperrung des Stückes zu bewirken, dessen
Translationsverschiebung das Aussereingriffkommen des Klinkwerkrades durch
Bewegung desselben weg von den Armen des Druckknopfes verursacht.
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Gemäss noch einem anderen Merkmal der Erfindung ist der vorgenannte hohle Stab
in einem den oberen Teil des Behälters bildenden Querglied gleitbar angeordnet
und mit einem mit diesem Querglied zusammenwirkenden Anschlag versehen, nach
welchem sich ein mit einem Gewindeloch des Kolbens zusammenwirkendes
Gewinde erstreckt.
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Aber weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden besser in der
ausführlichen Beschreibung, die folgt und sich auf die nur beispielsweise
angegebenen beigefügten Zeichnungen bezieht, erscheinen und in welchen:
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Die Figur 1 eine schematische Teilansicht im Axialschnitt einer Auftragsvorrichtung
gemäss den Grundsätzen der Erfindung nach einer ersten Ausführungsform ist;
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Die Figur 2 eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie II-II der Figur 1 ist;
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Die Figur 3 eine derjenigen der Figur 1 ähnliche Ansicht ist, aber das Gerät in der
durch eine Kappe verschlossenen Lage zeigt;
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Die Figur 4 eine schematische Teilansicht im Axialschnitt einer zweiten
Ausführungsform der Auftragsvorrichtung gemäss dieser Erfindung ist;
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Die Figur 5 eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie V-V der Figur 4 ist;
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Die Figur 6 eine Endansicht des Gerätes der Figur 4 gemäss dem Pfeil VI auf dieser
Figur ist.
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Bezugnehmend insbesondere auf die Figuren 1 bis 3 und gemäss einem
Ausführungsbeispiel sieht man, dass eine Auftragsvorrichtung gemäss dieser
Erfindung im wesentlichen einen den Kopf des Gerätes bildenden Körper 1 umfasst,
an welchem ein Behälter R angeschlossen ist, in welchem ein Kolben 2 gleitet, der
durch einen hohlen Stab 3, dessen eine Ende 3a in den Behälter R taucht und
dessen andere Ende 3b einen Auftragspinsel 4 trägt, betätigbar ist.
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Das Ende 3a des hohlen Stabes ist mit einem Gewinde 3c versehen und durchsetzt
ein Gewindeloch 5 des Kolbens 2, so dass die Drehung des durch einen auf der
Seitenwand des Körpers 1 vorgesehenen Druckknopf 6 betätigten besagten hohlen
Stabes die Verschiebung des Kolbens 2 in dem Behälter R und demzufolge die
Abgabe des in diesem Behälter enthaltenen flüssigen Erzeugnisses an den
Auftragspinsel 4 über das innere des hohlen Stabes 3 gestatten wird.
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Wie man es besser auf der Figur 2 sieht, weist der durch eine Blattfeder 7 gemäss
dem dargestellten Ausführungsbeispiel rückstellbare Druckknopf 6 zwei etwa
parallele und gleitbar durch den Körper 1 des Gerätes hindurch angeordnete Arme
8, 9 auf. Diese beiden Arme 8, 9 erstrecken sich senkrecht zu der Achse eines auf
dem hohlen Stab 3 sitzenden Klinkwerkrades 10. Die Arme 8, 9 weisen jeweils
wenigstens einen abwechselnd durch Kämmen und Aussereingriffkommen mit den
Zähnen 11 des Klinkwerkrades 10 zusammenwirkenden Zahn 8a, 9a auf, wie man es
später im Zusammenhang mit der Arbeitsweise beschreiben wird. Bei 12 hat man
den gleitbaren Durchgang der Arme 8, 9 des seitlichen Druckknopfes 6 in dem
Körper 1 des Gerätes gezeigt.
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Der hohle Stab 3 ist mit seinem Ende 3b frei axial gleitbar und frei drehbar in einem
Stiick 13 angeordnet, das ein schachtförmiges Element 14, in welchem der hohle
Stab 3 gleiten und drehen kann, aufweist. Dieses ständig durch eine Feder 15 zu
einer in dem Körper 1 des Gerätes eingezogenen Stellung hin beaufschlagte Stück
13 ist axial gleitend aber nicht drehbar in dem Körper 1 angeordnet. Bei 16 auf den
Figuren 1 und 2 hat man eine an dem Aussenumfang des Stückes 13 vorgesehene
Rippe gezeigt, die mit einer an dem Innenumfang des Körpers 1 vorgesehenen
Rippe oder dergleichen 17 zusammenwirkt, um das Stück 13 zu verhindern, sich in
dem besagten Körper zu drehen und dabei ihm gestattet, dort zu gleiten. Wie man
es gut auf den Figuren 1 und 2 sieht, wird man bemerken, dass die Rippe 16 an
einem Fortsatz 13a des Stückes 13 vorgesehen ist, welcher Fortsatz im Querschnitt
etwa die Gestalt einer halben Schale aufweist und Anschläge 18 zum Sperren der
Arme 8,9 des Druckknopfes 6 trägt, wobei diese Sperrung stattfindet, wenn das
besagte Stück 13 aus dem Körper 1 durch Schrauben der Kappe 19 (Figur 3) in
einem an dem Innenumfang einer zu dem Stück 13 gehörenden und aussen zu dem
Schacht 14 koaxialen ringförmigen Hülle 13b vorgesehenen Gewinde 20
herausgezogen wird.
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Bei 21 hat man eine Wand bzw. ein Querglied, die bzw. das das Ende des Körpers 1
bildet und gewissermassen den oberen Teil des auf dem Körper 1 im Bereich des
besagten Quergliedes angeordneten Behälters R bildet, gezeigt. Dieses Querglied
21 besitzt ein mittleres Loch 23, in welchem der hohle Stab 3 frei drehbar ist, an
welchem ein sich an dem besagten Querglied abstützender Anschlag 24
vorgesehen ist, um die Verschiebung des Kolbens 2 unter der Wirkung der Drehung
des durch den seitlichen Druckknopf 6 betätigten hohlen Stabes 3 zu gestatten, wie
man es im einzelnen später im Zusammenhang mit der Arbeitsweise beschreiben
wird.
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Ein elastischer Ring 25 ist im Bereich des Gewindeloches 5 des Kolbens 2 vorgesehen,
um die Abdichtung zwischen Kolben und hohlem Stab 3 in diesem Bereich zu
schaffen bzw. zu verbessern. Der Umfang 2a des Kolbens 2 bildet gewissermassen
eine mit der Innenwand des Behälters R dicht zusammenwirkende Lippe und dies
während dabei die Drehung des besagten Kolbens während der Drehung des
hohlen Stabes 3, um die Längsverschiebung des Kolbens in dem Behälter R zu
betätigen, verhindert wird. In dieser Beziehung wird der Kolben 2, ganz wie der
Behälter R, eine kreisförmige Gestalt oder auch irgendeine vieleckige Gestalt
aufweisen können, die geeignet ist, mit der Seitenwand des Behälters in
abdichtender Weise und ohne Drehung zusammenwirkungsfähig zu sein. Die
Gefahren einer Drehung des Kolbens 2 innerhalb des Behälters R können noch dank
einer leichten Unrundheit oder einer leichten Abflachung des inneren Querschnittes
des Behälters vermieden werden, wobei der Kolben selbstverständlich eine
gleichartige und entsprechende Gestalt hat.
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Bei 26 auf den Figuren 1 und 3 hat man einen anderen elastischen Ring zur
Umklemmung eines den Schacht 14 gewissermassen verlängernden dünnen Mantels
27 an dem hohlen Stab 3 gezeigt. Dieser elastische Ring 26 wird die Bewahrung der
Abdichtung gestatten, ohne dafür weder die Drehung des hohlen Stabes 3 noch die
Axialverschiebung des Stückes 13 in bezug auf diesen hohlen Stab, während des
Schraubens der Kappe 19 in das Gewinde 20 zu verhindern.
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Das vorher erwähnte Querglied 21 weist wenigstens ein bei 28 angedeutetes
Entlüftungsloch auf, das den Durchfluss der Luft, während der Verschiebung des
Kolbens 2 unter der Wirkung der Drehung des hohlen Stabes 3, dessen Anschlag 4
durch Abstützungsrückwirkung mit dem Querglied 21 zusammenwirkt, gestattet.
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Aber für ein besseres Verständnis der Erfindung wird man hier nachstehend die
Arbeitsweise der Auftragsvorrichtung, die soeben unter Bezugnahme auf die Figuren
1 bis 3 beschrieben worden ist, beschreiben.
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Man wird von der "offenen" oder betriebsbereiten Stellung des Gerätes ausgehen,
wie man es auf der Figur 1 sieht.
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In dieser Stellung wird der Gebraucher einen Druck auf den seitlichen Druckknopf 6
mit dem Finger ausüben können, so dass, wie man es mit Hilfe der Figur 2 versteht,
der Zahn 9a des Armes 9 das Klinkwerkrad 10 und also den hohlen Stab 3 drehen
wird, was die Verschiebung des Kolbens 2 in dem Behälter R und die Abgabe des in
diesem Behälter enthaltenen zähflussigen Erzeugnisses, wie Nagellack an den
Auftragspinsel 4 verursachen wird, während der Zahn 8a des Armes 8, der eine
derjenigen des Zahnes 9a entgegengesetzte Richtung besitzt, aus den Zähnen 11
des Klinkwerkrades 10 entweichen wird. Die Kontinuirlichkeit der Bewegung des
Kolbens 2 in dem Behälter R wird durch das Loslassen des Druckknopfes 6
gewährleistet werden, da der Zahn 8a des Armes 8 mit dem Klinkwerkrad 10
kämmen und dieses weiter antreiben wird, während der Zahn 9a des Armes 9 aus
dem besagten Rad entweichen wird.
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Somit durch einfaches Drücken und Loslassen des seitlichen Druckknopfes 6 wird der
Auftragspinsel 4 mit einer bestimmten Menge des in dem Behälter R enthaltenen
zähflüssigen Erzeugnisses getränkt werden können, wobei selbstverständlich der
Druckknopf nach Belieben in Abhängigkeit der Bedürfnisse betätigt können wird.
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Am Ende des Gebrauches und wie man es auf der Figur 3 sieht, wird der
Gebraucher die Kappe 19 auf dem Stück 13 aufschrauben können, so dass der
Auftragspinsel 4 gewissermassen in den Schacht 14 eingezogen wird. Der Pinsel wird
somit in ständiger Berührung mit den Dämpfen des Lösungsmittels des in dem
Behälter enthaltenen Erzeugnisses bleiben, wodurch das Austrocknen und das
Härten des Resterzeugnisses zwischen den Borsten des Pinsels vermieden wird. Man
wird hier bemerken, dass das Schrauben der Kappe 19 entgegen der
Rückstellungskraft der Feder 15 stattfinden wird, wobei selbstverständlich das Stück
13 sich nicht in dem Körper 1 dank der mit der Rippe 17 zusammenwirkenden Rippe
16 drehen können wird. Am Ende des Schraubens der Kappe 19 werden die
Anschläge 18 die Arme 8, 9 des Druckknopfes 6 sperren, dessen ungewollte
Betätigung also nicht die Gefahr laufen wird, den Auftragspinsel 4 mit dem Erzeugnis
zu speisen. Man wird hier bemerken, dass die Anschläge 18 irgendwelche geeignete
Gestalt annehmen können, welche z.B. geeignet wäre, die Drehung des
Klinkwerkrades 10 selber zu sperren.
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Der Wiedereinsatz des Gerätes wird ganz einfach durch Abschrauben der Kappe 19
gewärhleistet werden, wodurch das Einziehen des Stückes 13 in den Körper 1 und
demzufolge das Entriegeln des Klinkwerkrades 10 verursacht werden wird.
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Man wird jetzt die zweite Ausführungsform der Auftragsvorrichtung gemäss dieser
Erfindung unter Bezugnahme auf die Figuren 4 und 6, auf welchen man dieselben
Bezugszeichen, wie diejenigen der Figuren 1 und 3 verwendet hat, um die
gemeinsamen Elemente zu bezeichnen, beschreiben.
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Hier ist das Klinkwerkrad 10 mit dem Stück 13 fest verbunden, dass frei gleitbar in dem
Körper 1 des Gerätes angeordnet ist, dass aber entgegen der vorangehenden
Ausführungsform ebenfalls frei drehbar in dem besagten Stück angeordnet ist.
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Was den hohlen Stab 3 anbetrifft, durchsetzt er frei das Klinkwerkrad 10 und ist frei
gleitbar aber nicht drehbar in dem Schacht 14 des Stückes 13 angeordnet.
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Tatsächlich ist das Ende 3b des hohlen Stabes 3 an ihrem Umfang mit einem
Ansatznocken 29 versehen, der in einer innerhalb des Schachtes 14 gebildeten Nut
30 parallel zur Achse desselben bewegbar ist. Demzufolge wird die Drehung des
Stückes 13 die Drehung des hohlen Stabes 3 verursachen, wobei selbstverständlich
durch Aufschrauben der Kappe 19 auf dem Stück 13, es ein relatives axiales Gleiten
zwischen diesem Stück und dem hohlen Stab 3 geben wird.
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Ausserdem, wie man es gut auf den Figuren 4 und 6 sieht, weist das Stück 13 an
seinem Innenumfang Zähne oder dergleichen 31 auf, die geeignet sind, mit im
Bereich des ausmündenden Endes 33 des Körpers 1 des Gerätes vorgesehenen
Zähnen 32 zusammenzuwirken, durch welches Ende das Stück 13 unter der Wirkung
des Schraubens der Kappe 19 austreten kann. Wie man es später im
Zusammenhang mit der Arbeitsweise beschreiben wird, findet die Zusammenwirkung
der Zähne 31 und 32 seit dem Anfang des Einschraubens der Kappe 19 in das Stück
13 statt, um somit das besagte Stück 13 gegen Drehung festzuhalten, um das
Schrauben zu ermöglichen.
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Bei dieser Ausführungsform findet man wieder, wie bei der vorangehenden
Ausführungsform, den seitlichen Druckknopf 6 mit seinen beiden Armen 8, 9 auf.
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Aber für ein besseres Verständnis wird man hier nachstehend die Arbeitsweise
beschreiben.
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Man wird von der auf der Figur 4 sichtbaren Stellung, d.h. von der « offenen » oder
gebrauchsbereiten Stellung des Gerätes ausgehen.
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Der Gebraucher wird durch Eindrücken und Loslassen des Druckknopfes 6, dank der
Arme 8, 9 und genau so wie vorangehend beschrieben, den Antrieb des
Klinkwerkrades 10 verursachen und dies durch abwechselndes Kämmen und
Entweichen der Zähne 8a, 9a, die diese Arme aufweisen und die sich entlang etwa
eines Durchmessers des Klinkwerkrades 10 erstrecken, wie dies vorangehend der Fall
war. Man wird hier bemerken, dass die Zähne 8a und 9a in der in bezug aufeinander
entgegengesetzten Richtung gerichtet sind.
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Da das Klinkwerkrad 10 mit dem Stück 13 fest verbunden ist, wird dieses Stück 13 also
gedreht werden, was dank der Zusammenwirkung des Ansatznockens 29 mit der
Rippe 30 den Drehantrieb des hohlen Stabes 3 und demzufolge die Verschiebung
des Kolbens 2 in dem Behälter R verursachen wird, so das eine gewisse Menge des
zähflüssigen Erzeugnisses über den hohlen Stab 3 zu dem Auftragsspinsel 4 befördert
werden wird.
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Am Abschluss der Verwendung des Gerätes, d.h. wenn der Gebraucher die (auf der
Figur 4 nicht dargestellte) Kappe 19 in das Gewinde 20 des Stückes 13 einschrauben
wird, werden die Zähne 31 dieses Stückes mit den Zähnen entsprechender Gestalt
32 des Körpers 1 des Gerätes in Eingriff kommen, was ein Festhalten des Stückes 13
gegen Drehung verursachen wird, um das Schrauben der Kappe zu gestatten. Wie
man es auf der Figur 4 sieht, wird man hier bemerken, dass die Zähne 31 des Stückes
13 bei 31a, d.h. neben der Öffnung 33 des Körpers 1 abgeschrägt sind, um das
Festhalten des Stückes 13 seit dem Anfang des Schraubens der Kappe 19 zu
gewährleisten.
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Es ist aber vor allem wichtig zu bemerken, dass das Schrauben der Kappe 19, das
das Austreten des Stückes 13 aus dem Körper des Gerätes betätigt, dem
Klinkwerkrad 10 gestatten wird, den Armen 8, 9 des Druckknopfes 6 zu entweichen.
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Anders gesagt am Ende des Schraubens des Stöpsels 19, d.h. in der geschlossenen
Stellung des Gerätes wird jedes ungewollte Einwirken auf den Druckknopf 6 keine
Wirkung haben, da das mit dem Stück 13 fest verbundene Klinkwerkrad 10
ausgerückt sein wird.
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Um das Gerät wieder in Betrieb zu setzen, genügt es, die Kappe 19 durch
Abschrauben derselben abzunehmen, was das Einziehen des Stückes 13 in den
Körper 1 unter der Wirkung der Feder 15 verursachen wird und das mit dem Stück 13
fest verbundene Klinkwerkrad 10 wird wieder in der ausgerückten Lage sein, wie
man es auf der Figur 4 sieht.
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Erfindungsgemäss hat man also eine besonders nutzvolle und zuverlässige
Auftragsvorrichtung für die Abgabe von zähflüssigen Erzeugnissen wie Nagellack
geschaffen, d.h. die kein Problem des Fliessen des Erzeugnisses und der Abgabe
dieses Erzeugnisses an den Auftragspinsel stellt, wobei diese Vorrichtung nur ein
Volumen kleinster Länge zur Unterbringung des mechanischen und Betätigungsteiles
des Gerätes erfordert.
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Schliesslich wird man bemerken, dass der Werkstoff der verschiedenen
mechanischen Glieder des Gerätes jeder geeignete Werkstoff, wie ein
Kunstwerkstoff sein kann.