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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum
Vorwärmen, Vulkanisiern und Formfestigen von Fahrzeugreifen.
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Wenn man Reifen herstellt, insbesondere Fahrzeugreifen, die
innere Körperschichten aufweisen, die aus Nyloncordfäden
oder anderen synthetischen Fasern gebildet sind, die
schrumpfen, wenn sie abgekühlt werden, ist es nun
gebräuchlich, nun jeden Reifen nach der Entnahme aus der
Vulkanisierungsform einem Formfestigungsvorgang zu unterziehen, wie
dem, der in US-A-3 621 520 offenbart ist, und der im
allgemeinen darin besteht, daß man den Reifen auf einem Träger
anbringt, ihn auf einen vorgegebenen Druck aufbläst,
üblicherweise etwa drei Atmosphären, und diesen Druck lang genug
aufrechterhält, daß der Reifen auf unter eine vorgegebene
Temperatur abkühlen kann, üblicherweise von etwa 100 ºC. Ein
solcher Vorgang, der üblicherweise als "Nachaufpumpen"
bezeichnet wird, sorgt nicht nur dafür, daß die synthetischen
Cordfäden am Schrumpfen gehindert werden, was somit zu einer
unerwünschten Verzerrung des Reifens führen würde, sondern
sorgt auch für die Stabilisierung der Form der Cordfäden,
was in Hinblick auf die endgültige Reifenqualität äußerst
zweckmäßig ist.
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Das Formfestigen vulkanisierter Reifen erhebt eine Anzahl
von Problemen für den Hersteller: Einrichtungen mit
verhältnismäßig hohen Kosten; die Energie, die zum Abkühlen der
Reifens erforderlich ist; und der Verlust der Wärme, die von
den Reifen während der Formfestigung abgegeben wird.
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Außerden sind die Fachleute vertraut mit den Problemen,
denen Fahrzeugreifenhersteller gegenüberstehen, um eine so
homogenen Fertigung wie möglich aus jeder Fertigungsstätte zu
erhalten, kombiniert mit einem verhältinsmäßig hohen
Qualitätsstandard, der mit maximalen Herstellungskosten
zusammenfällt. Da eine homogene Fertigung, insbesondere im
Vulkanisationsstadium, alleine davon abhängt, eine verhältnismäßig
große Anzahl von Parametern zu variieren und sie an die
verschiedenartigen, ständig variablen Außenparameter
anzupassen, müssen oft Kompromißlösungen herangezogen werden, um
die Produktionskosten zu begrenzen. Da beispielsweise die
Umgebungstemperatur einer Fertigungsstätte, die zweifelsohne
die entscheidenste äußere Variable ist, über einen recht
weiten Bereich schwanken kann, müßte die Anzahl von
Kalorien, die dem Rohreifen während des Vulkanisierungsvorganges
zugeführt werden, ständig als Funktion der anfänglichen
Temperatur des Rohreifens geändert werden. Da dies in Hinblick
auf die Kosten unannehmbar wäre, wählen die Hersteller
häufig die Übervulkanisierung statt der Untervulkansisierung
der Reifen.
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Diese und andere, ähliche Probleme könnten dadurch gelöst
werden, daß man die Anfangsbedingungen der Rohreifen
vergleichmäßigt, indem man sie beispielsweise auf eine
vorgegebene konstante Temperatur vor dem Vulkanisieren vorwärmt.
Die zusätzlichen Kosten, die gegenwärtig bei der
Durchführung einer solchen Lösung auftreten, wären jedoch so, daß
sie wirtschaftlich unpraktikabel wären.
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Es ist ein Ziel er vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
vorzusehen, durch welches ein variabler Parameter, wie etwa
die Temperatur, bei welcher die Rohreifen den jeweiligen
Vulkanisationsformen zugeführt werden, unter im wesentlichen
vernachlässigbaren Kosten vergleichmäßigt werden können.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum
Vorwärmen, Vulkanisieren und Formfestigen von Fahrzeugreifen
vorgesehen, wobei das Verfahren einen ersten Schritt der
Festigung eines ersten vulkanisierten Reifens aufweist und
dadurch gekennzeichnet ist, daß es weiter einen simultanen
zweiten Schritt der Vorwärmung eines zweiten,
unvulkanisierten Reifens aufweist; wobei der zweite Reifen während des
genannten zweiten Schrittes und vor dem Einlegen in eine
Vulkanisiereinheit dadurch vorgewärmt wird, daß Wärme mit
dem ersten Reifen ausgetauscht wird, wenn der erste Reifen
gefestigt wird.
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Eine Anzahl nicht-einschränkender Ausführungsbeispiele der
vorliegenden Erfindung werden nun unter unter Bezugnahme auf
die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in welchen:
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Figur 1 eine schematische Perspektivansicht eines ersten
bevorzugten Ausführungsbeispiels eines Systems zeigt, das
das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung durchführt;
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Figur 2 einen Axialschnitt einer Einzelheit der Figur 1 in
einer speziellen Betriebslage in größerem Maßstab zeigt;
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Figur 3 eine schematische Perspektivansicht eines zweiten
bevorzugten Ausführungsbeipiels eines Systems ist, das das
Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung durchführt;
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Figur 4 einen Axialschnitt einer Einzelheit in Figur 2 in
größerem Maßstab zeigt;
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Figur 5 einen Schnitt längs Linie V-V in Figur 4 zeigt; und
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Figur 6 eine Variante gegenüber einer Einzelheit in Figur 1
und 3 zeigt, wobei Teile der Einfachheit halber entfernt
sind.
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Die Ziffer 1 in Figur 1 bezeichnet ein
Reifen-Vulkanisiersystem mit einem Förderer 2 zum aufeinanderfolgenden
Nachführen unvulkanisierter Reifen 3 zu einer Beladestation 4;
einer Vulkansisierungseinheit 5 zur Aufnahme von Reifen 3
und zum Erzeugen vulkanisierter Reifen 6; einer Einheit 7
zum Festigen der Reifen 6; einem Förderer 8 zum Überführen
der Reifen 6 von einer Entladestation 9 her; und einer
Übertragungseinheit 10 zum Überführen sowohl der Reifen 3 von
der Beladestation 4 zur Vulkanisiereinheit 5 als auch von
Reifen 6 von der Vulkanisiereinheit 5 zur Entladestation 9
durch die Festigungseinheit 7 hindurch.
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Die Vulkanisiereinheit 5 ist bekannter Art, wie
beispielsweise im US-Patent Nr. 4 747 765 beschrieben, dessen Inhalt
hierin voll mit aufgenommen wird. Die Einheit 5 weist einen
unteren Abschnitt 11 und einen oberen Abschnitt 12 auf, die
dazu ausgebildet sind, sich in Zuordnung zueinander mittels
hydraulischer Hubvorrichtungen 5a zwischen einer
geschlossenen Vulkanisierlage (nicht gezeigt) und einer offen Lage
(Figur 1) zum Entnehmen eines Reifens 6 und zum Eingeben
eines Reifens 3 zu bewegen.
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Die Überführungseinheit 10 weist zwei Führungssäulen 13 auf,
die sich von einem festen Sockel 14 aus nach oben erstrecken
und durch ein oberes Querstück 15 miteinander verbunden
sind, das dazu ausgebildet ist, sich parallel zu einer
vertikalen Achse 16 in Bezug auf den Sockel 14 mittels einer
hydraulischen Betätigungseinrichtung 17 zu bewegen. Das
Querstück 15 ist mit einer Kupplung 18 verbunden, die
koaxial zur Achse 16 angeordnet und mit einer
Betätigungseinrichtung
19 verbunden ist, um in Zuordnung zum Querstück 15 um
die Achse 16 zu schwenken. Von der Kupplung 18 aus erstreckt
sich radial auswärts ein Arm 20, der eine Achse 21 senkrecht
zur Achse 16 aufweist und einen ersten festen Abschnitt
aufweist, der in die Kupplung 18 integriert ist, sowie einen
zweiten Abschnitt 22, der dazu ausgebildet ist, sich in
Zuordnung zur Kupplung 18 um die Achse 21 mittels einer
Winkelbetätigungseinrichtung (nicht gezeigt) zu schwenken, die
im Inneren des festen Abschnitts des Armes 20 aufgenommen
ist.
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Die Überführungseinheit 10 weist auch eine
Belade-Entladeeinrichtung 23 auf, die integriert mit dem freien Ende des
Abschnitts 22 des Armes 20 verbunden ist.
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Wie in Figur 2 gezeigt, weist die Einheit 23 eine obere
Einheit 24 zum Abstützen eines Reifens 6 und eine untere
Einheit 25 zum Aufhängen eines Reifens 3 koaxial zum Reifen 6
auf.
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Die Einheit 24 weist einen rohrförmigen Körper 26 auf, der
mit Armen 21 einstückig ausgebildet ist und eine Anzahl
radialer Öffnungen 27 aufweist. Das obere Ende des
rohrförmigen Körpers 26 ist passend mit einer im wesentlichen runden
Platte 28 zusammengefügt, die eine vertikale Achse 29
aufweist und deren äußere Kante mit der oberen, inneren Fläche
eines ringförmigen, im wesentlichen kegelstumpfartigen
Rumpfes 30 verbunden ist, der koaxial mit der Achse 29
ausgebildet ist und sich nach oben verjüngt. Die seitliche
Oberfläche des ringförmigen Körpers 30 weist einen Flansch 31 auf,
der eine Tragefläche für einen Wulstabschnitt 32 des Reifens
6 bildet.
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Die Platte 28 weist einen oberen, mittleren Hohlraum 33
koaxial zur Achse 29 auf, mit einer mittigen
Durchgangs-Gewindebohrung 34, in die ein Gewindeabschnitt eines rohrförmigen
Ansatzes 35 eingreift, der sich von der Platte 28 aus nach
oben erstreckt und eine axiale Gewindebohrung 36 koaxial zur
Achse 29 aufweist.
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Der Hohlraum 33 nimmt ein rohrförmiges Distanzstück 37 auf,
das auf den Ansatz 35 aufgepaßt ist und aus einer Reihe von
Distanzstücken (nicht gezeigt) derselben Art, aber mit
unterschiedlicher Dicke, wählbar ist. Die Einheit 25 ist
einstückig mit dem Bodenende des rohrförmigen Körpers 26
verbunden und weist ein zylindrisches Gehäuse 38 mit einer
flachen oberen Wand 39 auf, die durchgehend mit einer Kupplung
40 versehen ist, die koaxial zur Achse 29 verläuft und eine
Verbindung zwischen der Innenseite des rohrförmigen Körpers
26 und der Innenseite des Gehäuses 38 herstellt; einer
flachen unteren Wand 41 parallel zur Wand 39; und einer
zylindrischen Seitenwand 42, die eine Anzahl von radialen
Öffnungen 43 aufweist.
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Die untere Oberfläche der Wand 41 ist einstückig mit einer
bekannten Greifvorrichtung 44 für einen Reifen 3 versehen.
Die Vorrichtung 44 weist auf bekannte Weise eine mittige
Betätigungseinrichtung 45 mit einer Anzahl von Ausgangsstangen
46 auf, die dazu ausgebildet sind, sich im wesentlichen
radial zwischen einer eingezogenen Lage (nicht gezeigt) und
einer ausgefahrenen Lage (Figur 2) zu bewegen. Das freie
Ende einer jeden Stange 46 weist einen Stift 47 parallel zur
Achse 29 auf, der in das Bodenende eines im wesentlichen T-
förmigen Bügels 48 eingesetzt ist, um einen Wulstabschnitt
des jeweiligen Reifens 3 zu tragen und zu ergreifen sowie
den Reifen 3 unter dem zylindrischen Gehäuse 38 und
innerhalb einer abwärtsgewandten, zylindrischen Glocke 49
aufzuhängen, die an der Oberseite durch eine ringförmige,
kegelstumpfförmige
obere Wand 50 und eine ringförmige,
kegelstumpfförmige Abweiseinrichtung 51 begrenzt ist, die sich in
entgegengesetzten Richtungen verjüngen und von einem Ring 42
nach außen erstrecken, der einstückig mit der Wand 39
verbunden ist.
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Die Einheit 25 weist auch einen angetriebenen Lüfter 53 auf,
der im Inneren der Kupplung 40 angeordnet ist und die
Verbindung zwischen dem rohrförmigen Körper 26 und dem Gehäuse
38 ermöglicht.
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Wie in Figur 1 gezeigt, ist eine Verfestigungseinheit 7
einstückig mit dem freien Ende eines festen, aufrechten Trägers
54 verbunden und weist, wie in Figur 2 gezeigt, eine
Mittelnabe 55 auf, die eine vertikale Achse 56 und einen äußeren
Flansch 57 aufweist, dessen äußere Kante in beweglicher
Weise (nicht gezeigt) mit einem inneren Umfangsabschnitt eines
ringförmigen, im wesentlichen kegelstumpfförmigen Körpers 58
verbunden ist, der koaxial zur Achse 56 verläuft und im
wesenltichen dem ringförmigen Körper 30 gleich ist. Wie es
beim ringförmigen Körper 30 der Fall ist, weist die
Seitenfläche des ringförmigen Körpers 58 einen Flansch 59 auf, der
eine Tragefläche für einen jeweiligen Wulstabschnitt 60
eines Reifens 6 aufweist.
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Durch die Nabe 55 hindurchgehend ist eine Axialbohrung 61
ausgebildet, die über die Zwischenanordnung einer Anzahl von
Lagern 62 eine rotierende Welle 63 aufnimmt, von welcher ein
Abschnitt 64 von der Oberseite der Nabe 55 aus übersteht und
mit einer Zahnriemenscheibe 65 versehen ist, und wovon ein
anderer, mit Außengewinde versehener Abschnitt 66 von der
Unterseite der Nabe 55 aus übersteht und dazu ausgebildet
ist, in die Gewindebohrung 36 im Ansatz 35 einzugreifen,
wenn die Vorrichtung 23 unmittelbar unter der
Verfestigungsvorrichtung
7 angeordnet ist.
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Die nach unten gewandte Fläche der Nabe 55 ist mittels
Schrauben 67 mit dem äußeren Flansch eines rohrförmigen
Ansatzes 68 zusammengebaut, der koaxial zur Achse 56 verläuft,
und zwar länger als der Ansatz 35, sowie mit einem
Innendurchmesser, der mindestens gleich ist dessen
Außendurchmesser. Das untere Ende des rohrförmigen Ansatzes 68 weist
einen Flansch 69 auf, mittels welchen der Ansatz 68
strömungsmitteldicht auf der oberen Oberfläche des Distanzstücks 37
aufsitzt, wenn der Abschnitt 66 der Welle 63 in den Ansatz
35 nach der Aufwärtsbewegung der Vorrichtung 23 durch die
Betätigungseinrichtung 17 eingreift, sowie nach der Drehung
der Riemenscheibe 65 mittels eines Zahnriemens 70, der von
einem Umkehrmotor 71 angetrieben ist, der auf einer Platte
72 getragen ist, die sowohl mit dem oberen Ende der Nabe 55
als auch dem oberen Ende des aufrechten Trägers 54
einstückig ausgebildet ist.
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Der Flansch 57 weist eine erstes und zweites Paar von
Axialbohrungen 73 auf, die in senkrechten Ebenen durch die Achse
56 hindurch angeordnet sind. Die Bohrungen 73 stehen
strömungsmitteldicht mittels jeweiliger Einlaß- und
Auslaßleitungen 75 eines Umlaufes 77 in Eingriff, um unter Druck
gesetztes Strömungsmittel, vorzugsweise Stickstoff, in Umlauf
zu setzen, das dem Umlauf 77 durch ein bekanntes Einlaß- und
Ablaßventil (nicht gezeigt) zugeführt wird. Ein anderer
Abschnitt des Umlaufs 77 besteht aus einem Kühler 78, der
gegenüber der Nabe 55 angebracht ist und vertikale Rohre 79
aufweist, die jeweils mit dem oberen Ende einer jeweiligen
Leitung 75 verbunden sind. Der Kühler 78 weist auch eine
Anzahl von querverlaufenden Leitungsschleifen 81 auf, die die
Rohre 79 verbinden.
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Für den Zwangsumlauf des genannten Druckströmungsmittels
längs des Umlaufs 77 nimmt jedes vertikale Rohr 79 einen in
geeigneter Weise ausgerichteten, angetriebenen Lüfter 82
auf.
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Die Einheit 7 weist eine Fördererglocke 83 mit einer
Sockelwand 84 auf, die senkrecht zur Achse 56 steht und eine
Mittelbohrung 85 aufweist, die im Durchmesser dem
Innendurchmesser des breiteren oberen Endes des ringförmigen Körpers
58 im wesentlichen gleich ist. Die Wand 84 ist über nicht
gezeigte Mittel an der oberen Endfläche des ringförmigen
Körpers 58 befestigt und ist an ihrer Außenkante mit einer
im wesentlichen zylindrischen Seitenwand 86 versehen, die
nach unten weist und deren unteres Ende an der Glocke 49
befestigt ist.
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Durch die Wand 84 hindurch und koaxial zur Mittelbohrung 85
ist ein Kranz von Öffnungen 87 ausgebildet, die die
Verbindung zwischen der Glocke 83 und einem im wesentlichen
zylindrischen Förderer 88 ermöglicht, der den Kühler 78 umgibt
und mit seinem unteren Ende mit der Wand 84 außerhalb der
Öffnungen 87 verbunden ist. Durch den Förderer 88 ist eine
Anzahl radialer Leitungen 89 angebracht, die außerhalb
angeschlossen sind und jeweils eine angetriebene
Abzugseinrichtung 90 aufnehmen, sowie eine obere axiale Leitung 91
koaxial zur Achse 56.
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Die Wirkungsweise des Systems 1 wird nun beschrieben, wobei
man von der Anlaufphase ausgeht, in der die
Vuklanisiereinheit 5 und die Vorrichtung 23 leer sind und ein Rohreifen 3
durch einen Förderer 2 der Beladestation 4 zugeführt wird.
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An dieser Stelle wird die Betätigungseinrichtung 19
betrieben,
um die Vorrichtung 23 über dem Reifen 3 in der
Ladestation 4 anzuordnen; und eine Betätigungseinrichtung 17 wird
betätigt, um die Vorrichtung 23 abzusenken, den Reifen 3
über die Greifvorrichtung 44 zu ergreifen und die
Vorrichtung 23 zusammen mit dem Reifen 3 anzuheben, der an der
Einheit 25 und innerhalb der Glocke 49 aufgehängt ist.
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Die Betätigungseinrichtung 19 wird dann einmal mehr
betätigt, um den Arm 20 zur Vulkanisiereinheit 5 hin zu bewegen
und die Vorrichtung 23 zwischen dem oberen und unteren
Abschnitt 12 und 11 anzuordnen, die bereits durch hydraulische
Vorrichtungen 5a geöffnet wurden.
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Nachdem die Vorrichtung 23 zur Koaxiallage mit den
Abschnitten 11 und 12 der Vulkanisiereinheit 5 gebracht ist, wird
die Greifvorrichtung 44 betätigt, um die Stangen 46
zurückzuziehen und den Reifen 3 innerhalb der unteren Halbform 92
am unteren Abschnitt 11 der Einheit 5 fallenzulassen. Die
Vorrichtung 23 wird dann von der Einheit 5 abgezogen, welche
zum Vulkanisieren des Reifens 3 und zum Erzeugen des
vulkanisierten Reifens 6 geschlossen wird.
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Während des Vulkanisiervorganges wird die Vorichtung 23 in
die Station 4 bewegt, um einen anderen Reifen 3 aufzunehmen
und ihn auf die Einheit 5 zu überführen.
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Auf die Fertigstellung des Vulkanisiervorganges hin werden
die Abschnitte 11 und 12 von den Vorrichtung 5a getrennt,
was in bekannter Weise dazu führt, daß der Reifen 6 vom
unteren Abschnitt 1 abgenommen wird und in Anhaftung am oberen
Abschnitt 12 verbleibt.
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Die Vorrichtung 23 wird dann wieder einmal zwischen die
Abschnitte 11 und 12 so eingeführt, daß die Einrichtung 24
unter dem Reifen 6 angeordnet ist, und die Einheit 25, an
der der nächste Reifen 3 aufgehängt ist, wird über der
unteren Formhälfte 92 angeordnet. An dieser Stelle wird der
Reifen 6 vom Abschnitt 12 durch eine bekannte
Ausziehvorrichtung 93 abgenommen und auf den ringfömigen Körper 30
fallengelassen, wobei der Wulstabschnitt 32 im wesentlichen auf
dem Flansch 31 ruht, und der nächste Reifen 3 wird auf die
Halbform 92 dadurch fallengelassen, daß die Stangen 46 an
der Vorrichtung 44 zurückgezogen werden.
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Die Vorrichtung 23 wird dann von der Vulkanisiereinheit 5
durch die Betätigungseinrichtungen 19 und 17 abgezogen, über
eine Beladestation 4 bewegt, um den nächsten Rohreifen 3
aufzunehmen, und mit dem Reifen 6 auf der Einheit 24, und
mit dem Reifen 3 aufgehängt an der Einheit 25 wird sie unter
der Verfestigungseinheit 7 koaxial zur Achse 56 angeordnet.
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Die Betätigungseinrichtung 17 wird dann betätigt, um die
Vorrichtung 23 anzuheben und den rohrförmigen Ansatz 35
schrittweise in Eingriff mit dem Ansatz 68 und nachfolgend
in Berührung mit dem unteren Ende des unteren Abschnitts 66
der Welle 63 zu bringen. Der Betrieb des Motors 71 stellt
schrittweise den Eingriff des Abschnitts 66 an der Welle 63
und des Ansatzes 35 her, um den Flansch 69 des Ansatzes 68
in strömungsmitteldichte Berührung mit der oberen Oberfläche
des Distanzstücks 37 zu bringen, welches so gewählt ist, daß
nach der strömungsmitteldichten Berührung von Flansch 69 und
Distanzstück 37 der Wulstabschnitt 60 des Reifens 6 im
wesentlichen den Flansch 59 berührt, der um einen vorgegebenen
Abstand vom Flansch 31 getrennt angeordnet ist, welcher den
Wulstabschnitt 32 berührt. Dies bildet zwischen den
Einheiten 7 und 24 eine Ringkammer 94, die sich innerhalb des
Reifens 6 erstreckt und einen Teil des Umlaufes 77 bildet. Die
Kammer 94 verbindet die Leitungen 75 des Umlaufes 77, der
nun mit dem genannten Druckströmungsmittel zum Aufpumen des
Reifens 6 gespeist werden kann, den Eingriff der
Wulstabschnitte 32 und 60 des Reifens 6 strömungsmitteldicht mit
dem jeweiligen Flansch 31 und 59 herstellt und
strömungsmitteldicht die Kammer 94 nach außen abdichtet.
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An dieser Stelle können die Lüfter 82 und 53 betrieben
werden, um das genannte Strömungsmittel in Zwangsumlauf längs
des Umlaufes 77 und durch den Kühler 78 zu versetzen, der
von oben her durch einen Strom von Kühlluft überspült wird,
die vom Lüfter 53 durch die Leitung 91, den Förderer 88, die
Öffnungen 87, den Spalt zwischen der Glocke 83 und der
Außenoberfläche des Reifens 6 und die Öffnungen 27 gesaugt
wird. Der genannte Luftstrom sorgt für die rasche Ankühlung
des Druckströmungsmittels, das mit hoher Geschwindigkeit im
Inneren des Umlaufes 77 umströmt, und deshalb auch für die
rasche Kühlung des Reifens 6 insgesamt von der Innenseite
her, bis die geforderte Verfestigungstemperatur erreicht
ist. Er strömt dann längs des Spaltes zwischen dem Reifen 6
und der Glocke 83, wobei der genannte Luftstrom auch zum
Abkühlen der Außenoberfläche des Reifens 6 vorgesehen ist.
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Luft, die von der Glocke 83 durch die Leitung 40 abgezogen
wird, wird vom Lüfter 53 durch Öffnungen 43 in die Glocke 49
und über die Außenoberfläche des Reifens 3 gefördert, welche
somit bis auf eine vorgegebene Temperatur erwärmt wird, und
zwar im allgemeinen innerhalb derselben Zeit, die für den
Reifen 6 in Anspruch genommen wird, um seine
Verfestigungstemperatur zu erreichen. Nachdem der Reifen 3 die geforderte
Temperatur erreicht hat, können aber auch bekannte
Steuermittel (nicht gezeigt) dafür sorgen, den Lüfter 53
anzuhalten und die Abzieheinrichtungen 90 zu erregen, die
fortfahren, den Reifen 6 zu kühlen, ohne die Temperatur des Reifens
3 zu beeinträchtigen.
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Bekannte Ausgleichsglieder (nicht gezeigt) sorgen in
offensichtlicher Weise dafür, das Strömungsmittel im Inneren des
Umlaufes 77 während des Kühlvorganges bei einem
vorgesehenen, konstanten Druck zu halten.
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In anderen Worten wird einerseits dasselbe
Druckströmungsmittel benutzt, um sowohl den Reifen 6 aufzupumpen, als ihn
auch durch Abkühlung von der Innenseite her zu
stabilisieren, während andererseits dasselbe
Wärmeaustauschströmungsmittel sowohl zum Kühlen des gesamten Druckströmungsmittels
und der Außenoberfläche des Reifens 6 als auch zum Vorheizen
des Rohreifens 3 auf eine vorgegebene Temperatur benutzt
wird, die im wesentlichen konstant ist und für alle Reifen 3
dieselbe ist, bevor dieser auf die Vulkanisiereinheit 5
aufgeladen wird.
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Ein wesentlicher Punkt, der in Verbindung mit dem obigen zu
vermerken ist, ist jener, daß der Reifen 3 im wesentlichen
alleine auf Kosten der Wärme vorgewärmt wird, die vom Reifen
6 abgegeben wird, wenn er verfestigt wird.
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Nachdem der Reifen 6 verfestigt wurde und der Reifen 3
vorgewärmt wurde, wird die Vorrichtung 23 von der Einheit 7
abgezogen und durch die Betätigungseinrichtungen 17 und 19
über die Entladestation 9 bewegt, wo der Abschnitt 22 des
Armes 20 um 180º um die Achse 21 geschwenkt wird, um den
Reifen 6 auf den Förderer 8 abzuladen. Die Vorrichtung 23
wird dann in ihre Ursprungslage zurückgeführt, mit der
Einheit 24 an der Oberseite, und über die Vulkansiereinheit 5
bewegt, um den nächsten Zyklus durch Einladen des
vorgeheizten Reifens 3 auf die Einheit 5 zu beginnen und zugleich den
nächsten Reifen 6 aufzunehmen, wie bereits beschrieben.
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Das Ausführungsbeispiel der Figur 3 betrifft ein
Vulkanisiersystem
95 ähnlich dem System 1, und die entsprechenden
Bestandteile hiervon sind unter Verwendung desselben
Numerierungssystems bezeichnet.
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Der einzige Unterschied zwischen den Systemen 95 und 1 ist
es, daß die Verfestigungseinheit 7 weggelassen ist und statt
der Belade-Entladevorrichtung 23 der Abschnitt 22 des Armes
20 mit einer mobilen Belade-, Entlade- und
Verfestigungseinheit 96 verbunden ist.
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Wie in Figur 4 und 5 gezeigt, weist die mobile Einheit 96
eine obere Einheit 97 zum Tragen und Verfestigen des Reifens
6 auf und ist an der Unterseite von einem rohrförmigen
Körper 26 gebildet, der identisch ist mit dem rohrförmigen
Körper 26 beim System 1, sowie eine untere Einheit 98 zum
Aufhängen des Reifens 3, welche Einheit 98 identisch ist mit
der Einheit 25 beim System 1, und die entsprechenden
Bestandteile hiervon sind unter Benutzung desselben
Numerierungssystems bezeichnet.
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Das obere Ende des rohrförmigen Körpers 26, das einen Kranz
von Öffnungen 27 aufweist, ist mit einem äußeren Flansch 99
versehen, dessen obere Fläche mit einer ringförmigen
Ablenkeinrichtung 100 versehen ist. Ein äußerer Umfangsabschnitt
der ringförmigen Ablenkeinrichtung 100 ist nach oben um das
Bodenende eines ringförmigen Körpers 101 gebogen, der an der
Ablenkeinrichtung 100 über Zwischenlage einer Anzahl
radialer Einsätze 102 abgestützt ist, die einen Ringkanal 103
zwischen der Ablenkeinrichtung 100 und dem Bodenende des
ringförmigen Körpers 101 bilden.
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Der ringförmige Körper 101 weist am oberen Ende eine
Außennut auf, die einen Sitz 104 für den Wulstabschnitt 32
des Reifens 6 bildet, und steht mit einem unteren Abschnitt
eines kreisringförmigen Körpers 105 in Eingriff, der sich
vom ringförmigen Körper 101 aus nach oben sowie koaxial zur
Achse 29 erstreckt.
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Das obere Ende des kreisringförmigen Körpers 105 weist eine
Ringnut 106 auf, innerhalb welcher in bekannter Weise
mittels eines oberen Ringes 107 ein Ringfuß 108 für eine
Ringblase 109 angebracht ist, welche, wenn sie nicht aufgeblasen
ist, wie rechts in Figur 4 gezeigt, einen Außendurchmesser
aufweist, der kleiner ist als der Innendurchmesser des
Reifens 6. Wenn sie andererseits mittels einer
Druckströmungsmittelzufuhrvorrichtung (nicht gezeigt) aufgeblasen ist,
dann bildet die Blase 109 ein Ringelement zum Tragen und
Halten des Wulstabschnitts 60 des Reifens 6 in
strömungsdichter Weise.
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Wenn sie aufgeblasen ist und den Reifen 6 berührt, der am
kreisringförmigen Körper 105 angebracht ist, dann bildet die
Blase 109 im Inneren des Reifens 6 eine kreisringförmige
Kammer 110, die den Teil eines Umlaufes 111 zum Umlauf eines
Wärmeaustausch-Strömungsmittels bildet, das unter einem
vorgegebenen Druck in den Umlauf 111 durch eine bekannte
Ventilvorrichtung (nicht gezeigt) zum Aufpumpen des Reifens 6
eingegeben wird.
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Wie deutlich in Figur 5 gezeigt, weist der Umlauf 111, der
dem Umlauf 77 beim System 1 entspricht, einen Kühler 112
auf, der durch zwei parallele Rohre 113 und 114 gebildet
ist, die sich in Bezug auf die Achse 29 quer durch den
kreisringförmigen Körper 105 erstrecken und im Inneren des
kreisringförmigen Körpers 105 drei Kanäle 115 festlegen, die
parallel zu Achse 29 verlaufen und an der Unterseite mit dem
rohrförmigen Körper 26 und an der oberen Seite mit der
Abgabeseite eines angetriebenen Lüfters 116 in Verbindung
stehen,
der zur Achse 29 koaxial angeordnet ist und mit dem
oberen Ende des kreisringförmigen Körpers 105 verbunden ist.
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Zum Umlauf des genannten Wärmeaustauschströmungsmittels
längs des Umlaufes 111 nehmen die Rohre 113 und 114 jeweils
entgegengerichtet angetriebene Lüfter 117 auf.
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Zum Vergrößern der Wärmeaustauschfläche nehmen die Rohre 113
und 114 auch jeweilige innere Leitungen 118 auf.
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Wie in Figur 4 gezeigt, ist am Ring 52, der die Glocke 49 an
der Wand 39 des Gehäuses 38 befestigt, das Bodenende einer
Glocke 119 angebracht, die aufwärts, koaxial zur Achse 29
und außerhalb des Reifens 6 ausgerichtet ist und mit ihrem
oberen, offenen Ende im wesentlichen auf einer Höhe mit dem
oberen Ende des kreisringförmigen Körpers 105 befindlich
ist. Die Glocke 119 weist eine Anzahl radialer Leitungen 120
auf, die jeweils eine angetriebene Abzieheinrichtung 121
aufnehmen.
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Schließlich fördert ein glockenartiger Förderer 122
Außenluft zum Einlaß des Lüfters 116 durch eine ringförmige
Öffnung 123, die zwischen dem Ring 107 und dem Umfang des
Förderers 122 ausgebildet ist.
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Gemäß der Abänderung, die in Figur 6 gezeigt ist, ist der
Arm 20, statt daß er unabhängig abgestützt ist, unmittelbar
an der Vulkanisiereinheit 5 abgestützt. Zu diesem Zweck ist
eine vertikale Führung 125 mit derselben Funktion wie die
Säulen 13 in Figur 1 mit einer Schürze 124 verbunden, die am
unteren Abschnitt 11 der Einheit 5 angebracht ist, um die
Hubvorrichtung 5a anzuschließen. Die Führung 125 ist an
ihrem entgegengesetzten Ende durch zwei Querplatten 126
gebildet, zwischen welchen zur Drehung eine Schnecke 127
angebracht
ist, die zusammen mit ihrem Antriebsmotor 128 eine
Betätigungseinrichtung ähnlich dem Bezugszeichen 17 in Figur
1 bildet, um längs der Führung 125 einen Schlitten 129
ähnlich dem Querstück 15, der gleitend mit der Führung 125
verbunden ist, entlangzubewegen. Der Schlitten 129 ist
einstückig mit einer Gabel 130 verbunden, die einen rotierenden
Zapfen 131 trägt, der sich längs einer Achse 132 erstreckt,
die der Achse 16 in Figur 1 entspricht, und (auf eine nicht
gezeigte Weise) so angetrieben ist, daß er um die Achse 132
schwenkt. Der Stift 131 ist einstückig mit dem Außengehäuse
einer Winkel-Betätigungseinrichtung 133 verbunden, die einen
ersten Abschnitt des Armes 20 bildet, dessen zweiter
Abschnitt 22 mit der Belade-Entladeeinheit 23 oder,
entsprechend einer nicht gezeigten Abänderung, mit der mobilen
Einheit 96 verbunden ist. Der Abschnitt 22 erstreckt sich längs
der Achse 21 und ist dazu ausgebildet, die Achse 21 mittels
der Betätigungseinrichtung 133 zu schwenken.