DE69112673T2 - Gelenkige Verbindung für Rohrteile. - Google Patents
Gelenkige Verbindung für Rohrteile.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf ein Gelenk zum Verbinden rohrförmiger Elemente, die so ausgelegt sind, daß sie übereinander klappbar sind, und insbesondere auf ein Gelenk, das sich zum Verbinden von Rohren eignet, welche die zusammenklappbaren Beine eines platzsparenden Wascheständers bzw. Wäschetrockenständers bilden.
- Das Patent FR-A-2 511 403 (auf dem der Oberbegriff des Anspruchs 1 beruht) offenbart einen klappbaren tragbaren Wäschetrockner mit einem vertikalen Rahmen und schwenkbaren Gittern mit einem Bodenunterbau. Der Bodenunterbau umf aßt die unteren Enden der vertikalen Abstützungen, die mit parallelen Querteilen und einem sekundären U-förmigen Rahmen verbunden sind, der bezüglich der Querteile in Querrichtung angeordnet ist. Der sekundäre Rahmen dreht sich um eine vertikale Gelenkachse, und eine Verriegelungsvorrichtung positioniert den sekundären Rahmen im rechten Winkel in bezug auf die Querstücke des vertikalen Rahmens, um den Trockner in der Trockungsposition zu halten.
- Die Verriegelungsvorrichtung des sekundären Rahmens hat die Form von Doppelzangen, welche zwei überlappte und senkrecht angeordnete Fixiergabeln bilden, wobei eine Gabel mit einem Querstück des vertikalen Rahmens einstückig ist, und die andere so ausgelegt ist, um ein Querstück des sekundären Drehrahmens aufzunehmen. Die vertikale Gelenkachse tritt durch die in der Verriegelungsvorrichtung vorhandenen Querstücke hindurch.
- Wäscheständer mit einem Gitter und möglichen Erweiterungsgittern, die mittels zweier Paare gekreuzter Beine gehalten werden, die zueinander schwenkbar sind und bei denen die Beine eines ersten Paars ein mittiges Gelenk haben, wodurch sie gefaltet werden können, um den Wäscheständer zu schließen, sind schon bekannt. Bei diesem Wäscheständer kann es bei Stößen oder falschen Bewegungen zum Zusammenklappen der Beine mit mittigem Gelenk und anschließendem ungewollten Schließen der Wäscheständer kommen. Ein unkontrolliertes Schließen des Wäscheständers kann jedoch für Leute, insbesondere für Kinder, gefährlich sein, weshalb stark empfohlen wird, sie nicht zu verwenden.
- Aus diesem Grund wurde eine Art zum Blockieren des Gelenks mit geöffneten Beinen schon vorgeschlagen. Dieses Verfahren erfordert jedoch das Einpassen eines zusätzlichen Elements, das mit dem Gelenk zusammenwirkt, welches die Klappelemente verbindet.
- Andererseits ist die durch das obige Patent FR-A-2 511 403 offenbarte Verriegelungsvorrichtung nicht für die Verwendung mit Wäschetrockenständern geeignet, wobei die beiden Rohre der Klappbeine entlang einer Linie und nicht über Kreuz verriegelt werden müssen und dann übereinander geklappt werden müssen, wobei sie mit ihren Enden in Verbindung gehalten werden müssen.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgrabe zugrunde, ein Gelenk zum Verwenden zweier übereinanderliegender Klappelemente bereitzustellen, wie z.B. die rohrförmigen Elemente, welche die zusammenklappbaren Beine eines Wäscheständers bilden. Das Gelenk hat Sicherheitseinrichtungen, welche die miteinander verbundenen Elemente in einer Öffnungsstellung, d.h. im zueinander ausgerichteten Zustand, blockieren.
- Eine zweite Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein aus einem einzigen Stück hergestelltes Gelenk vorzuschlagen, das man vorteilhaft durch Gießen und mit einem neuen Aufbau erhält, wodurch es möglich wird, daß es leicht auf die zu verbindenden Elemente gepaßt werden kann.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein aus einem einzelnen Stück hergestelltes Gelenk vorzuschlagen, welches die beiden Klappelemente vorübergehend verbindet und automatisch die Elemente blockiert, um ein ungewolltes Zusammenklappen zu verhindern, wenn sie zueinander ausgerichtet sind.
- Diese Aufgaben werden durch ein Gelenk nach Anspruch 1 gelöst.
- Ein Ausführungsbeispiel des Gelenks soll jedoch nun anhand der beigefügten Zeichnung beschrieben werden, wobei:
- Fig. 1 eine Perspektivansicht des Gelenks ist;
- Fig. 2 das die beiden Elemente verbindende Gelenk ist;
- Fig. 3 ein Querschnitt des Gelenks in Blockierstellung ist; und
- Fig. 4 ein Wäscheständer mit einem Paar Beine ist, die durch das erfindungsgemäße Gelenk zusammengeklappt werden können.
- Das betreffene Gelenk besteht aus einem einzigen Stück 10 mit einem Teil, welches eine Bohrung 11 begrenzt, die zu einem Ende des Körpers hin offen ist, und einem U-förmigem Teil, welches einen Kanal 12 begrenzt, der an einer Seite des Körpers offen ist. An der Innenseite flügelartiger Partien 12a des U-förmigen Teils sind Vorsprünge 12b ausgebildet, die zur Mitte hin zeigen und so ausgelegt sind, daß sie die Öffnung des Kanals 12 verringern (Fig. 3).
- Das oben beschriebene Gelenk wird verwendet, um zwei Rohre 13, 14 zu verbinden, die durch Drehen eines der beiden übereinander zusammengeklappt werden können. Diese rohrförmigen Elemente 13, 14 können aus den beiden Rohren bestehen, welche die zusammenklappbaren Beine 15 eines Wäscheständers 16 bilden, wie demjenigen, der in Fig. 4 der Zeichnung abgebildet ist.
- Das Gelenk wird auf die beiden zu verbindenden rohrförmigen Elemente 13, 14 gepaßt, indem man durch Krafteinwirkung und/oder unter Verwendung eines Klebstoffes und/oder mit einem Stift ein Ende des unteren Elements 13 in das Loch 11 des Körpers 10 einfügt und indem man das untere Ende des oberen Elements 14 in den Kanal 12 unter Verwendung eines Querstiftes 14a hineinschwenkt. Auf diese Weise wird das Gelenk mit dem unteren Element 13 steif verbunden gehalten, während das obere Element 14 auf das erste geklappt werden kann, so daß es um den Relativstift 14a gedreht wird. Wenn die beiden Elemente 13, 14 geöffnet bzw. ausgerichtet werden müssen, wird das obere Element gedreht, bis es in dem Kanal 12 des Gelenks blockiert wird.
- Das Element 14 läßt man dann unter Krafteinwirkung in den Kanal 12 durch eine enge Öffnung der Vorsprünge 12b einrasten, wobei man sich der Elastizität der flügelartigen Partien 12a bedient, welche das eigentliche Loch festlegen. Das Element wird dann in dem Loch blockiert und befindet sich dann auf Grund der Vorsprünge 12b (Fig. 3) in einer Stellung, wodurch das Zusammenklappen der Elemente und daher ein ungewolltes Schließen eines Wäscheständers mit zusammenklappbaren Beinen verhindert wird.
Claims (2)
1. Gelenk zum Verbinden von zwei übereinander klappbaren
Rohren oder rohrförmigen Stangen, insbesondere zum Verbinden der
zusammenklappbaren Beine von Wäscheständern bzw.
Wäschetrockenständern verringerbaren Raumaufwands, welches Gelenk aus einem
Körper (10) besteht, der folgende Teilstücke enthält und
Merkmale aufweist:
a) ein erstes Teilstück mit einer zumindest nach einem Ende hin
offenen Bohrung (11);
b) ein zweites, U-förmig ausgebildetes Teilstück mit zwei
vorspringenden, einander gegenüberliegenden flügelartigen Partien
(12a), die miteinander einen Kanal (12) begrenzen, der zu
einer Seite des Körpers hin offen ist, wobei
an den Innenseiten der flügelartigen Partien (12a) des
Kanals (12) Vorsprünge (12b) so vorgesehen sind, daß die
öffnung des Kanals (12) verengt wird;
dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens nach einem Ende des
Körpers (10) zu offene Bohrung (11) dazu bestimmt ist, das obere
Ende eines ersten unteren mit einem zweiten oberen Stützelement
(14) zu verbindenden Stützgliedes (13) aufzunehmen und daß das
untere Ende des zweiten oberen Stützelementes (14) im Kanal (12)
des zweiten, U-förmig ausgebildeten Teilstückes mit Hilfe eines
Querstiftes (14a) schwenkbar angebracht und in seiner Stellung
im Kanal (12), blockierbar ist, wenn es mit dem ersten unteren
Stützglied (13) geradlinig ausgerichtet ist.
2. Gelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Körper (10) aus Kunststoffmaterial besteht, daß das Ende des
ersten Stützgliedes (13) unter Pressdruck und/oder mit Hilfe von
Klebstoff in die Bohrung (11) eingesetzt und in dieser
befestigt ist und daß die den Kanal (12) begrenzenden flügelartigen
Partien (12a, 12b) elastisch sind, derart, daß sie ein
Blockieren und Lösen des zweiten oberen Stützelementes (14) möglich
machen.
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