DE69105264T2 - Modulares Bausystem für Büros. - Google Patents
Modulares Bausystem für Büros.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein neues modulares Bausystem für Büros, das insbesondere auf die Verwirklichung von als "Landschaften" bezeichneten Einheiten ausgehend von einer bestimmten Anzahl von Standardmodellen, die auf geeignete Weise zusammengefügt sind, anwendbar ist.
- Derartige Systeme sind bereits in großer Anzahl vorhanden. Sie haben alle den Nachteil, daß sie eine sehr große Anzahl von unterschiedlichen Modulen umfassen, woraus sich für den Benutzer die Notwendickeit ergibt, für jede Größe und jede in einer Einheit vorgesehene Anordnung einen anderen Modul zu benötigen, der speziell für eine solche Größe oder eine solche Anordnung vorgesehen ist. Daher benötigen die bekannten Systeme derzeit eine erhebliche Anzahl von Bestandteilen, beispielsweise fünfhundert, was die Verwaltung derartiger Systeme äußerst schwerfällig und kompliziert macht. Dies gilt umso mehr dann, wenn ein Unternehmen seinem Kundenkreis mehrere verschiedene Systeme anbietet. Darüber hinaus benötigt die Zusammenfügung dieser Module miteinander oftmals Elemente, die zwar nicht sehr kompliziert sind, jedoch wenigstens Kosten für qualifizierte Arbeit zur Folge haben und viel Zeit beanspruchen.
- Die vorliegende Erfindung beseitigt diese Hauptnachteile kraft einer neuen Konzeption des Systems, die sich auf zwei Ideen stützt, die, obwohl sie offensichtlich scheinen können, noch niemals ausreichend berücksichtigt worden sind.
- Die erste Idee besteht darin, daß eine Einheit unabhängig von ihrer Form und ihren Abmessungen nur eine sehr begrenzte Anzahl von Funktionen erfüllt, nämlich:
- - die Arbeitsebenenfunktion,
- - die Abstützfunktion,
- - die Aufbewahrungsfunktion,
- - die Leitungsführungsfunktion.
- Folglich besteht die erste Grundidee der Erfindung darin, die Anzahl der Module auf diejenigen zu begrenzen, die jeweils notwendig und hinreichend sind, um jede dieser Funktionen, sogar zwei Funktionen gleichzeitig zu erfüllen.
- Die zweite Idee besteht darin, daß die natürliche Schwerkraft, d.h. das Gewicht eines ersten Moduls im allgemeinen ausreicht, um ihn unter Zuhilfenahme passiver Haltemittel mit einem zweiten Modul, der sich unter dem ersten befindet, zu verbinden.
- Folglich besteht die zweite Grundidee der Erfindung darin, jedes Mittel zur Befestigung von Modulen untereinander zu beseitigen, weil eine solche Beestigung durch einfache Positionierung und die Schwerkraft erfolgt.
- Ein Versuch in dieser Richtung findet sich in dem Dokument EP-A-0 307 620, wovon Fig. 6 auf bestimmte Weise ein umwandelbares Büromöbel zeigt, das vier Module enthält, nämlich
- - einen ersten Modul, der die Funktion einer eine ebene obere Fläche und eine ebene untere Fläche umfassenden Arbeitsebene erfüllt und der einen ersten und einen zweiten Seitenflügel sowie einen Winkelverbindungsabschnitt für die Flügel aufweist, wobei die Flügel und der Winkelabschnitt zusammen eine Arbeitsfläche bilden,
- - einen zweiten Trägermodul in Form eines Behälters, der eine Schrankeinheit bildet,
- - einen dritten Trägermodul in Form eines Behälters, der eine Schrankeinheit bildet, und
- - einen vierten Modul in Form einer Säule, die sich bis über die obere Fläche des ersten Moduls erstreckt, um die Durchführung von Leitern zu erlauben, die die auf der oberen Fläche befindlichen Geräte versorgen.
- Die Erfindung zielt auf eine Vervollkommnung eines solchen Büromöbels, indem sie bestrebt ist, mit derselben Anzahl von Modulen die Erzeugung von Einheiten zu ermöglichen, die noch mehr Vielfalt und Originalität aufweisen, indem Module mit unterschiedlichen Formen und Positionierungs- und Haltemittel verwendet werden, die einfacher sind und solche Einheiten durch einfaches Umdrehen und/oder gemeinsame Nutzung des ersten Moduls mehrerer nebeneinander angeordneter Möbel zulassen.
- Hierzu ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß in einem Büromöbel des obenerwähnten Typs
- - der erste Modul die Form einer einzigen Platte hat, die beidseitig verwendbar ist, wobei eine Ecke des Winkelabschnitts abgeschrägt ist,
- - der zweite Trägermodul eine obere Fläche aufweist, die dazu bestimmt ist, das Ende des ersten Flügels des ersten Moduls zu tragen,
- - der dritte Trägermodul eine obere Fläche aufweist, die dazu bestimmt ist, das Ende des zweiten Flügels des ersten Moduls zu tragen,
- - der vierte Modul eine flache, horizontale Fläche aufweist, die dazu bestimmt ist, die abgeschrägte Ecke des Winkelabschnitts des ersten Moduls zu tragen,
- - wobei zur Verlängerung der Struktur zu Einheiten mit nicht eingeschränkten Abmessungen die Nebeneinanderanordnung wenigstens zweier solcher völlig gleicher Platten längs zweier beliebiger ihrer Enden durch gemeinsame Nutzung wenigstens eines Trägermoduls erfolgt,
- - wobei diese Module durch Positioniermittel und durch die Schwerkraft ausnutzende Haltemittel aneinandergefügt sind.
- Gemäß einer bevorzugten, jedoch nicht zwingenden Ausführung der Erfindung bietet die Platte Arbeitszonen, wovon jede für eine Unterfunktion geeignet ist, wobei solche Unterfunktionen ebenfalls in begrenzter Zahl vorhanden sind und hinauslaufen auf:
- - eine Zone mit verhältnismäßig großer Tiefe, die dazu bestimmt ist, insbesondere ein Datenverarbeitungsgerät aufzunehmen, vor dem der Benutzer Dokumente handhaben können muß,
- - eine Zone mit mittlerer Breite, die den eigentlichen Schreibtisch bildet und auf der der Benutzer "arbeitet",
- - und eine Zone mit geringerer Breite, auf der ein Telephon, Dokumentablagen, Büro-Kleingeräte und dergleichen angeordnet werden.
- Hierzu ist die Platte asymmetrisch, wobei ihre beiden Flügel unterschiedliche Breiten besitzen und an eine mittige Zone anschließen, die sich auf der Abstütz/Leiterführungssäule abstützt, während die Enden der Flügel auf Abstützmodulen aufruhen, deren Tiefe der Breite jedes Flügels entspricht.
- Wenn einer der Flügel ein "Abschluß" ist, d.h. ein Ende für die Einheit bildet, kann die Breite des Abstützmoduls verhältnismäßig schmal sein, vorausgesetzt, daß sie trotzdem als Schrank verwendet werden kann.
- Wenn ein Flügel mit einem weiteren Flügel, der zu einer benachbarten Platte gehört, verbunden ist, muß die Breite des Abstützmoduls doppelt so groß und auf die beiden Flügel aufgeteilt sein. Ein solcher "doppelter" Abstützmodul kann außerdem der einzige in dem System verwendete Abstützmodul sein, wobei ihn dann ein Abschlußflügel entweder vollkommen abdecken kann oder nur zur Hälfte abdeckt, wobei die andere Hälfte von einem Regal, einer Hilfsplatte oder dergleichen abgedeckt ist.
- Jeder Abstützmodul kann auf geeignete Weise ausgestattet sein, um die Schrankfunktion zu erfüllen: Schubläden, Türen, Regale, Hängeordner und dergleichen.
- Der Abstütz-/Leiterführungssäulenmodul ist ein vertikales Prisma, das auf Höhe der oberen Fläche der Abstützmodule eine Aussparung aufweist, die dazu bestimmt ist, die Ecke der Platte aufzunehmen, die hier ihre Abstützung findet, und sich über die Platte um einen Abschnitt erstreckt, bis zu dem sämtliche Leiter geführt sind, die ihrerseits dazu bestimmt sind, die von der Platte getragenen Geräte zu versorgen, wobei auf der Vorderseite des Säulenmoduls die hierzu erforderlichen Steckdosen angebracht sind.
- Die Zusammenfügung der einzelnen Platten nacheinander für die Verwirklichung einer Landschaftseinheit kann an irgendwelchen Seitenpaaren mit dergleichen Länge oder dergleichen Breite, bei umgedrehter oder nicht umgedrehter beidseitig verwendbarer Platte erfolgen, um sinusartige Formen zu erzeugen. Sie kann gleichermaßen ausschließlich von zwei gegenüberliegenden Seiten einer Abstütz/Führungssäule erfolgen, wobei dann die beiden Platten "entgegengesetzt" orientiert sind.
- Ein besonderer Vorteil dieser Anordnungen gemäß der Erfindung besteht darin, daß sie die Möglichkeit bieten, eine sehr große Anzahl von Arbeitsstationen auf einer räumlich stark eingeschränkten Fläche zu erzeugen.
- Wie dargelegt worden ist, wird somit jede Einheit durch das einfache Gewicht der Platten auf den Abstützmodulen ebenso unbeweglich wie ein einteiliger Block gehalten. Im Rahmen der Erfindung ist jedoch vorgesehen, die Platte und die Abstützmodule mit Positionier- und Haltemitteln auszurüsten, die die Korrespondenz der jeweiligen Volumina durch ihre natürliche gegenseitige Anpassung gewährleisten. Diese Positionierungs- oder Halteelemente können Zapfen-/Buchsenpaare oder Dübel sein, die durch die Platte verlaufen, um in Abstütz-Aufnahmeräume zu gelangen. Derartige Mittel weisen den Vorteil auf, daß sie einfach nur die Schwerkraft ausnutzen und keineriei Werkzeug erfordern.
- Selbstverständlich können zu dem obenbeschriebenen Basismodul nach Belieben optionale, zusätzliche Zubehörteile hinzugefügt werden, etwa zusammenfaltbare Tafeln, die auseinandergeklappt werden können, um einen Raum zwischen den Abstützmodulen zu verschließen, oder dergleichen.
- Die Erfindung wird nun anhand einer bevorzugten Ausführungsform mit Bezug auf die beigefügen Zeichnungen beschrieben, in denen:
- - die Fig. 1a, 1B, 1G, 1D die Gruppe der für die Verwirklichung einer Basiseinheit notwendigen und hinreichenden Module gemäß der Erfindung zeigen, die anderen, völlig gleichen Einheiten zugeordnet werden können, um eine vollständige Einheit in jeglicher gewünschten Konfiguration zu bilden,
- - Fig. 2 eine solche Zuordnung zweier Grundeinheiten zeigt, die in der Weise vereinigt sind, daß sie der Endeinheit ein sinusförmiges Erscheinungsbild verleihen und in den Fig. 1A bis 1D gezeigte Basismodule enthalten.
- In Fig. 1A ist eine Platte 1A gezeigt, die die Arbeitsebenenfunktion in der Einheit erfüllt und aus zwei Rechtecken 2 und 3, die im rechten Winkel durch ein bei 5 eine Abschrägung aufweisendes Rechteck 4 vereinigt sind, gebildet ist. Eine Seite des Rechtecks 4 ist in der Weise ausgespart, daß die drei Elemente 2, 3 und 4, die selbstverständlich in Form einer einzigen Platte verwirklicht sind, eine gerundete Aussparung 6 aufweisen, die den Platz für den Benutzer ergibt.
- Die Breite L des Rechtecks 2 ist in dieser bevorzugten Ausführungsform größer als die Breite 1 des Rechtecks 3. Selbstverständlich können jedoch in einer einfacheren Ausführungsform die Breiten 1 und L gleich sein.
- Die Fig. 1C und 1D zeigen zwei Abstützmodule, wobei diese Anzahl wegen der Tatsache, daß die Breiten l und L verschieden sind, erforderlich ist.
- Die beiden Module 1C und 1D besitzen die Form von Behältern, deren Tiefe gleich der Breite L bzw. der Breite l der beiden Rechtecke 2 bzw. 3 ist.
- Schließlich zeigt Fig. 1B eine Säule 1B mit Prismenform, wovon der untere Teil 7 quadratischen Querschnitt besitzt, während der obere Teil 8 dreieckigen Querschnitt besitzt und somit eine horizontale Oberfläche 9 definiert, auf der die Abschrägung 5 der Platte 1A zu liegen kommt.
- In einer Variante kann die Säule 1B auf Höhe der Platte eine Umfangsrille aufweisen, deren Höhe etwas größer als die Dicke der Platte ist, während die Platte anstelle einer Abschrägung 5 eine dem Querschnitt der Säule entsprechende Aussparung besitzt.
- Bei dieser minimalen Anzahl von Modulen kann erfindungsgemäß eine unbegrenzte Anzahl von Einheiten gebildet werden, die jeweils die gewünschten Konfigurationen und Abmessungen besitzen.
- Eine solche Einheit ist beispielhaft in Fig. 2 gezeigt.
- In Fig. 2 befinden sich die vier in den Fig. 1A bis 1D einzeln gezeigten Module 1A, 1B, 1C und 1D wieder, wobei das Rechteck 2 der Platte 1A auf seiner gesamten Breite auf dem Abstützmodul 10 aufliegt, während das Ende des Rechtecks 3 mit der halben Breite auf dein Modul 1D aufliegt.
- Die Abschrägung der Platte 1A kommt wie oben erläutert auf dem horizontalen Halbquerschnitt 9 der Säule 1B zu liegen.
- Das zweite, mit dem vorhergehenden völlig gleiche Element, das diesem in Fig. 2 in umgedrehter Position zugeordnet ist, enthält ebenso eine Platte 11A, eine Säule 11B sowie einen Abstützbehälter 11C, sie teilt jedoch im Gegensatz hierzu den anderen Behälter 1D mit der vorhergehenden Einheit durch das schmale Ende 13, während das breite Ende 12 mit der halben Breite auf dem Behälter 110 aufliegt.
- Die andere Hälfte dieser Breite wird von einem Regal eingenommen, das mit 20 bezeichnet ist und eines der wahlfreien Elemente der Einheit bildet.
- Wie in der gesamten Zeichnung ersichtlich ist, kann ein in der Aussparung 6 der Platte 1A sich befindender Benutzer vor drei verschiedenen Arbeitszonen drei Positionen einnehmen: Wenn er sich vor der Zone befindet, die die tiefste Zone bis zur Abschrägung 5 ist, kann er vor sich ein Datenverarbeitungsgerät sowie die für dessen Bedienung notwendigen Dokumente haben.
- Wenn er sich in der Position 2 befindet, hat er eine zu einem normalen Schreibtisch analoge Arbeitsfläche vor sich, während er-die schmälere Position 3 einnehmen kann, um Akten oder ein Telephon oder jedes andere Schreibtischgerät abzulegen.
- Die Umkehrung zwischen der Arbeitsebene 1A und der Arbeitsebene 11A erfolgt durch einraches Umwenden einer dieser beiden Arbeitsebenen, wodurch es möglich ist, der Einheit von Fig. 2 das gezeigte sinusförmige Erscheinungsbild zu verleihen.
- Selbstverständlich sind unendlich viele andere Zusammenfügungen mit einer unendlichen Anzahl von ähnlichen Einheiten möglich, wobei es günstig ist zu bemerken, daß weder die Abmessungen noch die relatven Anordnungen der Elemente durch die äußerst stark reduzierte Ahzahl von für deren Bildung verwendeten Modulen negativ beeinflußt werden.
- Es empfiehlt sich daran zu erinnern, daß, wie bereits weiter oben gesagt worden ist, die asymmetrische Form der Platten 1A und 11A nicht obligatorisch ist und daß vollständig symmetrische Platten vorliegen können, wobei dann die Anzahl der Module weiter reduziert würde, weil dann die Module 1C und 1D völlig gleich sind.
- Die Module 1C und 1D können als Schrank mit Schubläden beschaffen sein, wie in Fig. 1C gezeigt ist, oder mit Türen versehen sein, wie in Fig. 1D gezeigt ist, oder jede andere in der Büroindustrie übliche Ausstattung aufweisen.
- Der immense Vorteil des Systems gemäß der Erfindung besteht daher darin, lediglich drei oder höchstens vier Module von sehr großer Konstruktionseinfachheit und einfacher Montage zu umfassen, weil lediglich das Gewicht jeder Arbeitsebene ausreicht, die Abstützmodule, auf denen sie liegen, unbeweglich zu machen.
- Wegen dieser Einfachheit der Idee und der Ausführung ist das System gemäß der Erfindung außerordentlich kostengünstig zu konstruieren und zu montieren. Es empfiehlt sich übrigens anzumerken, daß mit derselben Idee eine bereits vorhandene Einheit einfach umgewandelt werden kann, indem ihr weitere Einheiten hinzugefügt werden oder die Anordnung der Elemente abgewandelt wird, weil keinerlei Montage und Demontage von Zusammenfügungselementen vorgesehen werden muß.
- Anstelle der Zusammenfügung zweier Platten längs einer Seite eines der Rechtecke 2 und 3 für die Bildung einer ununterbrochenen Oberfläche können auch zwei Platten durch die Abschrägungen 5 zusammengefügt werden, wobei es dann anstelle einer einfachen Abschrägung günstig ist, im Eck 5 eine quadratische Aussparung auszubilden, die in einen die Dicke der Platte aufweisenden Schlitz der Säule 1B gleitet, wobei dieser Schlitz in jeder der jeweiligen Kante der Platte gegenüberliegenden Seite der Säule 1B ausgebildet ist, wobei dieser Doppelschlitz dann die dreieckige Abstützfläche 9 ersetzt.
- Selbstverständlich besitzt die eben beispielhaft gegebene Beschreibung keinerlei begrenzenden Charakter, wobei sämtliche Varianten als im Umfang der folgenden Ansprüche bleibend angesehen werden können.
Claims (8)
1. Umwandelbares Büromöbel, das vier Module umfaßt,
nämlich
- einen ersten Modul, der die Funktion einer eine
ebene obere Fläche und eine ebene untere Fläche
umfassenden Arbeitsebene erfüllt, und der einen ersten und einen
zweiten Seitenflügel sowie einen
Winkelverbindungsabschnitt für die Flügel aufweist, wobei die Flügel und der
Winkelabschnitt zusammen eine Arbeitsfläche bilden,
- einen zweiten Trägermodul in Form eines
Behälters, der eine Schrankeinheit bildet,
- einen dritten Trägermodul n Form eines
Behälters, der eine Schrankeinheit bildet, und
- einen vierten Modul in Form einer Säule, die sich
bis über die obere Fläche des ersten Moduls erstreckt, um
die Durchführung von Leitern zu erlauben, die die auf der
oberen Fläche befindlichen Geräte versorgen,
dadurch gekennzeichnet, daß
- der erste Modul die Form einer einzigen Platte
(1A) hat, die beidseitig verwendbar ist, wobei eine Ecke
des Winkelabschnitts abgeschrägt ist,
- der zweite Trägermodul (1C) eine obere Fläche
aufweist, die dazu bestimmt ist, das Ende des ersten
Flügels (2) des ersten Moduls zu tragen,
- der dritte Trägermodul (1D) eine obere Fläche
aufweist, die dazu bestimmt ist, das Ende des zweiten
Flügels (3) des ersten Moduls zu tragen,
- der vierte Modul (1B) eine flache, horizontale
Fläche (9) aufweist, die dazu bestimmt ist, die
abgeschrägte Ecke (5) des Winkelabschnitts des ersten Moduls
zu tragen,
- wobei zur Verlängerung der Struktur zu Einheiten mit
nicht eingeschränkten Abmessungen die
Nebeneinanderanordnung wenigstens zweier solcher völlig gleicher Platten
längs zweier beliebiger ihrer Enden durch gemeinsame
Nutzung wenigstens eines Trägermoduls (1C oder 1D)
erfolgt,
- wobei diese Module durch Positioniermittel und
durch die Schwerkraft ausnutzende Haltemittel
aneinandergefügt sind.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Flügel (2, 3) der Platte (1A)
unterschiedliche Breiten (l, L) besitzen, wobei die Behäiter zur
Abstützung der Enden (1C, 1D) Tiefen besitzen, die gleich
den entsprechenden Breiten sind.
3. System nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Breite eines jeden Behälters
gleich der doppelten Breite der Abstützfläche einer
Platte ist, wobei die verfügbar bleibende Fläche für die
Abstützung des Endes einer zweiten, daneben gelegten
Platte verwendet wird, um darauf ein Regal oder
dergleichen oder um darauf eine zweite, zusätzliche Platte
anzuordnen.
4. System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule (1B) ein Prisma mit
quadratischer Grundfläche (7) ist, deren oberer Teil (8), der
sich oberhalb der unteren Ebene der Platte befindet,
längs einer Diagonale in der Weise ausgespart ist, daß
eine dreieckige Abstützebene (9) gebildet wird, auf der
die entsprechende Ecke (5) der Platte (1A) zu liegen
kommt, wobei diese Ecke eine Abschrägung aufweist, deren
Länge gleich der Diagonale des Quadrats ist.
5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule auf Höhe der Platte eine
Umfangsrille aufweist, deren Höhe etwas größer als die
Dicke der Platte ist, während die Platte im
entsprechenden Eck eine Aussparung aufweist, die hinsichtlich ihrer
Abmessung und ihrer Form dem horizontalen Querschnitt der
Säule entspricht.
6. System nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei Abstützmodule
eine Tafel in Form eines Faltvorhangs gehängt ist, so daß
eine in der Breite variierbare Verkleidung gebildet wird.
7. System nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionier- und
Haltemittel durch ein Zapfen-/Buchsenpaar gebildet sind, wobei
jedes der beiden Elemente in der Platte bzw. im
Abstützmodul oder umgekehrt ausgebildet ist.
8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Positionier- und Haltemittel
durch Dübel gebildet sind, die ein Langloch der Platte
vollständig durchqueren, um in einem entsprechenden
Abstützaufnahmesitz aufgenommen zu werden.
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