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DE69100146T2 - Neue Zigarettenpackung. - Google Patents

Neue Zigarettenpackung.

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DE69100146T2
DE69100146T2 DE91303075T DE69100146T DE69100146T2 DE 69100146 T2 DE69100146 T2 DE 69100146T2 DE 91303075 T DE91303075 T DE 91303075T DE 69100146 T DE69100146 T DE 69100146T DE 69100146 T2 DE69100146 T2 DE 69100146T2
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DE
Germany
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closure flap
wall
hinge
side wall
pair
Prior art date
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DE91303075T
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Christopher J Campbell
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Philip Morris Products SA
Original Assignee
Fabriques de Tabac Reunies SA
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Publication date
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Publication of DE69100146T2 publication Critical patent/DE69100146T2/de
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Description

  • Die Erfindung befaßt sich mit einer neuartigen Zigarettenpakkung, und insbesondere mit einer neuartigen Zigarettenpackung mit einer Gelenkverschlußklappe.
  • Viele Auslegungsformen wurden für Packungen eingesetzt, mit denen Zigaretten verkauft oder vom Raucher mitgeführt werden. Derartige Packungen enthalten üblicherweise 20 Zigaretten, sie können aber auch 10, 25, 30 oder eine andere Zahl von Zigaretten enthalten. In den letzten Jahren ist die sogenannte Packung mit Gelenkverschlußklappe weit verbreitet. Diese Packung, die im allgemeinen aus einem steifen Karton hergestellt wird, liegt in Form einer viereckförmigen Schachtel vor, welche ein unteres Teil oder ein Bodenteil und ein oberes Teil oder ein Verschlußklappenteil aufweist und breite vordere und hintere Wände und schmale Seitenwände hat. Die Verschlußklappe ist mit dem Körper an der hinteren Wand gelenkig verbunden. Die vordere Verschluß klappenwand ist tiefer als die hintere Verschlußklappenwand, und die Verschlußklappenöffnungslinie verläuft geneigt von hinten nach vorne, wenn sie über die schmalen Seitenwände geht. Packungen dieser Bauart haben normalerweise einen inneren Rahmen in dem Packungskörper, dessen Wände sich über die Öffnungslinie erstrecken.
  • Es wurde beispielsweise in US-A-2 956 722 (Prussack) vorgeschlagen, eine Zigarettenpackung der Bauart mit einer Gelenkverschlußklappe bereitzustellen, bei welcher aber die Gelenklinie sich über eine schmale Wand und nicht über eine breite Wand der Packung erstreckt. Zuschnitte, aus denen derartige Packungen ausgebildet werden, sind in dem gleichen Patent angegeben, und eine weitere Packung ähnlichen Typs ist in CH-A-385 726 (Wernli) angegeben, von dem der einleitende Teil des Patentanspruchs 1 ausgeht.
  • Nach Maßgabe einer weiteren Packungsentwicklung wurden Packungen hergestellt, bei denen zwei gegenüberliegende Wände, üblicherweise jedoch nicht notwendigerweise die schmaleren der beiden Paare von gegenüberliegenden Wänden nicht eben sind.Insbesondere können diese Wände winkelförmig verlaufen - wodurch man beispielsweise eine Packung mit einer hexagonalen Ebene erhält - oder sie können ein bogenförmiges Profil haben. Wenn man aber versucht, das Gelenk in einer Wand vorzusehen, die entlang der imaginären Gelenklinie nicht mehr geradlinig verläuft, ist die einfache Gelenkfaltlinie der üblichen Art mechanisch unzufriedenstellend und es ist die Tendenz gegeben, daß die Packungswände beim Öffnen beschädigt werden.
  • Nach der Erfindung wird diese Schwierigkeit mit einer Zigarettenpackung überwunden, die aus einem Zuschnitt hergestellt ist, und welche eine Packungsverschlußklappe aufweist, welche gelenkig mit einem Packungskörper verbunden ist, welche sich dadurch auszeichnet, daß wenigstens eine Wand eines ersten Paars von gegenüberliegenden Wänden derart profiliert ist, daß sie über die Höhen eines zweiten Paars von gegenüberliegenden Wänden überstehen, die Verschlußklappe an dem Körper der profilierten Wand mittels eines Paars von im Abstand angeordneten, dazwischen liegenden, dreieckförmigen Gelenkteilen gelenkig verbunden ist, die jeweils mit dem benachbarten Körper und den Teilen der profilierten Wand über Gelenkfaltlinien verbunden sind, daß jedes, dazwischenliegende, dreieckförmige Gelenkteil eine Spitze mit einem Winkel zwischen der profilierten Wand und den zugeordneten Wänden des zweiten Paars hat, und daß die Basis jedes, dazwischenliegenden, dreieckförmigen Gelenkteils von der benachbarten, profilierten Verschlußklappe und/oder dem Körperwandteil getrennt ist und die Verschlußklappenwand von dem benachbarten, profilierten Körperwandteil entlang der Gelenklinie zwischen dem Paar von dazwischenliegenden Teilen durch Schnittlinien getrennt ist.
  • Darüberhinaus hat es sich gezeigt, daß Verschlußklappen von Packungen, die entlang einer schmalen Wand bei einer Packung mit einem breiteren und einem schmaleren Paar von Wänden angelenkt sind, die Gefahr einer Beschädigung der Zigaretten oder des inneren Rahmens mit sich bringen, wenn diese Packungen geöffnet oder geschlossen werden.
  • Es hat sich gezeigt, daß sich diese Schwierigkeit bei Packungen dieser Art und mit jeder beliebigen Größe dadurch überwinden läßt, daß man sicherstellt, daß die Linie, welche die Verschlußklappe von dem Körper trennt, derart angeordnet ist, daß die Höhe (b) der schmalen Wand am freien Ende der Verschlußklappe in einem Zusammenhang zu jener (a) der schmalen Verschlußklappenwand am Gelenk steht, welcher definiert ist durch a/b < 0,5.
  • Insbesondere wird es bei derartigen Packungen bevorzugt, daß die Breite (w) der breiten vorderen oder hinteren Wand der Verschlußklappe einen Zusammenhang zu der Höhe (a) der Gelenkendwand hat, welche definiert ist durch 0,45 > a/w > 0,15. Hierdurch wird sichergestellt, daß sich die Packung leicht öffnen und schließen läßt, während zugleich eine ausreichende Reibung mit der Packung oder ihrem Inhalt derart vorhanden ist, daß die Verschlußklappe geschlossen bleibt und daß ein ausreichender Bereich an der ersten Verschlußklappenseitenwand am Gelenkende in einer solchen Weise vorhanden ist, daß eine geeignete Haftung an den benachbarten Teilen während der Erstellung der Packung erreicht wird.
  • Ferner wird nach der Erfindung ein bevorzugter Zuschnitt für eine Packung der vorstehend genannten Art bereitgestellt. Der Zuschnitt, welcher aus einem einzigen Flächengebilde aus Karton oder Pappkarton zugeschnitten werden kann, hat Felder zur Bildung der Verschlußklappenrückwand, der oberen Wand, der Verschlußklappe und der Körpervorderwände, der Bodenwand und der Körperrückwand, welche aufeinander folgend angeordnet und miteinander über Faltlinien verbunden sind. Felder zur Bildung der Verschlußklappe und der Körperseitenwände sind unter Zuordnung zur Verschlußklappe und zu den Körpervorder- oder Hinterwandfeldern angeordnet und mit diesen über Faltlinien verbunden. Vorzugsweise ist wenigstens ein Paar von inneren und äußeren Seitenwandfeldern vorgesehen, welche in der erstellten Packung einander überlappen und die fest miteinander verbunden sind. Das Verschlußklappen-Vorderwandfeld ist von dem Körpervorderwandfeld durch einen Einschnitt getrennt, welcher zwischen den Feldern von einer Seite zur anderen Seite verläuft. Die freien Ränder des Verschlußklappen-Rückwandfeldes und des Körper-Rückwandfeldes sind einander entsprechend zugeordnet. Der Schnitt setzt sich über eine benachbarte Seitenwand senkrecht zur Faltlinie fort, welche die Vorderwand mit der Seitenwand verbindet, um ein erstes der Verschlußklappen-Seitenwandfelder von einem ersten Körper-Seitenwandfeld zu trennen. Das zweite Körper- Seitenwandfeld ist mit dem zweiten Verschlußklappen-Seitenwandfeld über eine Gelenkkonstruktion verbunden, welches sich über die zweite Seitenwand im allgemeinen senkrecht zu den Faltlinien zwischen denselben und den vorderen und hinteren Wandfeldern erstreckt und an einem Ende an dem Schnitt endet. Die Gelenkkonstruktion hat die vorstehend beschriebene Auslegung. Der Schnitt ist vorzugsweise derart angeordnet, daß die Höhe des ersten Verschlußklappen-Seitenwandfeldes etwa zweimal so groß wie jene des zweiten VerSchlußklappen-Seitenwandfeldes ist.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform eines Zuschnitts liegen die Felder zur Bildung der hinteren Seitenwand und der vorderen Seitenwand des Körpers nebeneinander, und in ähnlicher Weise liegen die entsprechenden Teile der Verschlußklappe angrenzend an die Körperwände nebeneinander. Der Zuschnitt kann somit aufeinanderfolgend ein erstes Körper-Seitenwandfeld, ein Körper-Vorderwandfeld, ein zweites Körper-Seitenwandfeld, ein Körper-Rückwandfeld und ein weiteres, erstes Körper-Seitenwandfeld aufweisen, welche jeweils mit der nächsten über Faltlinien verbunden sind, und die beiden ersten Körper-Seitenwandfelder sind dazu bestimmt, daß sie innere und äußere Seitenwandfelder bilden, welche sich überlappen und die fest miteinander bei der erstellten Packung verbunden sind. Felder zur Bildung einer ersten Verschlußklappen-Seitenwand, einer Verschlußklappen- Vorderwand, einer zweiten Verschlußklappen-Seitenwand, einer Verschlußklappen-Rückwand und einer weiteren ersten Verschlußklappen-Seitenwand verlaufen aufeinanderfolgend entlang den Körper-Wandfeldern und sind miteinander über Faltlinien verbunden, wobei zwei der ersten Verschlußklappen-Seitenwandfelder mit den ersten Körper-Seitenwandfeldern durch Faltlinien verbunden sind, aber die vorderen, hinteren und zweiten Seitenwandfelder der Verschlußklappe von jenen des Körpers durch einen Schnitt getrennt sind, welcher zwischen den vorderen und hinteren Feldern derart und zu einem solchen Zweck verläuft, daß er jenen bei dem vorstehend angegebenen bevorzugten Zuschnitt entspricht. Der Zuschnitt stellt auch innere und äußere, obere Felder bereit, welche sich entlang den Verschlußklappen-Seitenwandfeldern erstrecken und mit diesen über Faltlinien verbunden sind, und innere und äußere Bodenfelder, welche sich entlang den Körper-Seitenwandfeldern erstrecken und über Faltlinien mit denselben verbunden sind, sowie Befestigungslaschen, welche mit der Verschlußklappe und den ersten und zweiten Körper-Seitenwandfeldern durch Faltlinien verbunden sind, aber von den benachbarten oberen und bodenseitigen Feldern jeweils durch Schnitte getrennt sind. Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert, in welcher gilt:
  • Figuren 1a und 1b zeigen eine Packung gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung jeweils im geschlossenen und offenen Zustand,
  • Figuren 2a und 2b zeigen eine Packung gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung jeweils im geschlossenen und offenen Zustand,
  • Figuren 3a und 3b zeigen Zuschnitte für eine Packung gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform, welche in Figur 1 gezeigt ist,
  • Figur 4 zeigt einen Zuschnitt für eine Packung gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform, welche in Figur 2 gezeigt ist.
  • Die Zigarettenpackungen nach den Figuren 1 und 2 sind ähnlich zueinander ausgelegt und gleiche oder ähnliche Teile werden mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Die in Figur 1 gezeigte Packung weist einen Körper 12 und eine Verschlußklappe 14 auf. Der Körper 12 weist schmale erste und zweite Seitenwände, eine Vorderwand 20 und eine Rückwand 20' auf, welche in Figur 1 nicht gezeigt ist. Die Verschlußklappe 14 weist entsprechend schmale erste und zweite Seitenwände, eine Vorderwand 26 und eine Rückwand 26' auf. Die Seitenwände des Packungskörpers 12 und der Verschlußklappe 14 sind jeweils durch eine Faltlinie 38 getrennt, so daß die Packung in der Ebene hexagonalförmig dadurch ausgebildet ist, daß Paare von Seitenwandteilen oder Flächenteile 16a, 16b; 18a, 18b; 22a, 22b; und 24a, 24b gebildet werden. Der Boden 28 und die oberen Wände 30 sind in ähnlicher Weise hexagonal ausgebildet, und der innere Rahmen 36 hat eine extra Faltlinie 40, um eine Anpassung an die Teile 16c, 16b der ersten Seitenwand des Packungskörpers zu ermöglichen. Der Rahmen verläuft im Inneren der zweiten Seitenwandteile 18a, 18b des Packungskörpers. Der Packungskörper hat eine Bodenwand 28, in Figur 1 nicht gezeigt, und die Packungsverschlußklappe hat eine obere Wand 30,
  • Die zweite Seitenwand 24a, b der Verschlußklappe 12 ist an der zweiten Seitenwand 18a, b des Körpers 14 über eine Gelenkkonstruktion angebracht, welche nachstehend näher unter Bezugnahme auf Figur 3a erläutert wird. Die Öffnungslinie 34 der Verschlußklappe verläuft von der zweiten Seite zur ersten Seite der Packung geneigt nach unten. Sie ist horizontal an der Stelle, an der sie die erste Seite der Packung kreuzt. Die Höhe der ersten Seitenwand 22 der Verschlußklappe ist wenigstens zweimal so groß wie die Höhe der zweiten Seitenwand 24 der Verschlußklappe, wobei in diesem Fall sich die Verschlußklappe ohne Behinderung durch die Zigaretten in der Packung öffnen und schließen läßt.
  • Ein innerer Rahmen 36 befindet sich im Inneren des Packungskörpers 12 um die erste Seitenwand und die vorderen und hinteren Wände. Er erstreckt sich bis unmittelbar oberhalb der Öffnungslinie 34 der Verschlußklappe und steht nicht in Wechselwirkung mit der Verschlußklappe, wenn die Packung geöffnet und geschlossen wird.
  • Die Packung gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform unterscheidet sich von jener nach Figur 2 dadurch, daß die schmalen Seitenwände 16, 18 und 22, 24 des Packungskörpers 12 und die Verschlußklappe 14 bogenförmig gekrümmt ausgebildet sind und das Oberteil 30 und der Boden in entsprechender Weise ausgebildet sind. Um das erwünschte, bogenförmige Profil bereitzustellen, verlaufen geprägte Faltlinien 42 über die gesamte Höhe des Körpers unter den Verschlußklappen-Seitenwänden hinweg, und sie sind in einem engen Abstand um die Seitenwände angeordnet, um einen gleichmäßigen Kurvenverlauf sicherzustellen. Die Öffnungslinie 34 ist eher gekrümmt als geradlinig, und der innere Rahmen 36 ist in ähnlicher Weise gekrümmt. Die Gelenkkonstruktion wird nachstehend in Verbindung mit dem in Figur 4 gezeigten Zuschnitt beschrieben.
  • Es ist noch zu erwähnen, daß Abweichungen der bevorzugten Ausführungsformen nach den Figuren 1 und 2 in Kombination vorgesehen werden können, oder daß auch weitere Abänderungen hinsichtlich der Auslegung vorgesehen werden können.
  • Die Zuschnitte, die in den Figuren 3 und 4 gezeigt sind, sind zur Herstellung der Packungen bestimmt, welche jeweils in den Figuren 1 und 2 dargestellt sind. Wiederum sind gleiche oder ähnliche Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen, und die Bezugshinweise oben, unten, vorne, hinten, seitlich, oben, boden, obere, untere, horizontal und vertikal beziehen sich auf die aufrecht stehende Packung. Durchgezogene Linien in den Zuschnitten stellen Schnitte dar, während gebrochene Linien Faltlinien verdeutlichen.
  • Der in den Figuren 3a und b gezeigte Zuschnitt bildet den Körper und die Verschlußklappe der Packung nach Figur 1. Er weist ein Packungskörper-Rückwandfeld 20', getrennt durch eine Faltlinie 44 von den ersten Körper-Seitenwandinnenteilen 46a und b auf einer Seite und durch eine Faltlinie 48 von zweiten Körper-Seitenwandinnenteilen 50a, b auf. Der obere Rand dieses Feldes 20', welches ein Teil der Verschlußklappenöffnungslinie 34 bei der Packung bildet, ist frei, und der untere Rand ist durch eine Faltlinie 52 von dem Bodenwandfeld 28 getrennt. Der gegenüberliegende Rand des Bodenwandfeldes 28 ist eine Faltlinie 54, welche dasselbe von dem Packungs-Vorderfeld trennt, welches das Körper-Vorderwandfeld 20 und das Verschlußklappen-Vorderwandfeld 26 aufweist. Eine Seite des Vorderfeldes ist durch eine Faltlinie 58 von dem ersten Seitenaußenfeld der Packung getrennt, welches die ersten Körper-Seitenwandaußenteile 16a und b und die ersten Verschlußklappen-Seitenwandaußenteile 22a, b aufweist. Die andere Seite des vorderen Feldes ist durch eine Faltlinie 62 von dem zweiten Seitenaußenfeld getrennt, welches die zweiten Körper-Seitenwandaußenteile 18a und b und die zweiten Verschlußklappen-Seitenwandaußenteile 24a, b aufweist. Der obere Rand des vorderen Feldes ist eine Faltlinie 66, welche dieses von dem oberen Wandfeld 30 trennt. Der gegenüberliegende Rand ist eine Faltlinie 68, welche dieses von einem Verschlußklappen-Rückwandfeld 26' trennt. Der untere Rand des Feldes 26' ist frei und bildet ein Teil der Verschlußklappen-Öffnungslinie 34 bei der erstellten Packung. Eine Seite des Verschlußklappen-Rückwandfeldes 26' ist durch eine Faltlinie 70 von dem ersten VerSchlußklappen-Seitenwandinnenfeld 72 getrennt. Die andere Seite des hinteren Verschlußklappen-Rückwandfeldes 26' ist durch Faltlinien 74 von einem zweiten Verschlußklappen-Seitenwandinnenfeld 76 getrennt. Vorzugsweise sind vier Paare von Staubschutzlaschen 78a, b, c, d jeweils mit den oberen und unteren Enden der Packungsseitenfelder über Faltlinien verbunden und sie liegen zu der jeweiligen Seite des Oberteils 30 und des Bodenteils 28 der Wandfelder benachbart.
  • Das vordere Bodenwandfeld 20 des Vorderfeldes ist von dem Ver-Schlußklappen-Vorderwandfeld 26 durch einen ersten Schnitt 82 getrennt, welcher sich von der einen Seite zu der anderen Seite über das Vorderfeld hinweg erstreckt und einen geneigten Verlauf von der ersten Seite zu der zweiten Seite hat. Die ersten Körper-Seitenwandteile 16a, b sind von den ersten Verschlußklappen-Seitenwandaußenteile 22a, b durch einen zweiten Schnitt 84 getrennt, welcher horizontal über das Feld ausgehend von einem Ende des ersten Schnitts 82 verläuft. Die zweiten Körper-Außenwandteile 18a, b sind von den zweiten Verschlußklappen-Seitenwandaußenteilen 24a, b über eine Gelenkstruktur getrennt, welche nachstehend beschrieben wird und welche horizontal über das Feld ausgehend von dem anderen Ende des ersten Schnitts 82 verläuft. Erste 82 und zweite 84 Schnitte bilden Teile der Verschlußklappen-Öffnungslinie 34 bei der erstellten Packung.
  • Der freie, obere Rand des Packungskörpers-Rückwandfeldes 20' und der untere Rand des Packungsverschlußklappen-Rückwandfeldes 26' sind derart ausgebildet, daß sie zu der geneigt verlaufenden Verschlußklappen-Öffnungslinie des ersten Schnitts 82 passen.
  • Der erste Schnitt 82 ist unter einem solchen Winkel angeordnet, daß die Höhe (b) der ersten Verschlußklappen-Seitenwandteile 22a, 22b zweimal so groß als die Höhe (a) der zweiten Verschlußklappen-Seitenwandteile 24a, b ist. Beim dargestellten Beispiel beträgt das Verhältnis b/a vorzugsweise 2,5. Darüberhinaus beläuft sich das Verhältnis der Höhe (a) der zweiten Verschlußklappen-Seitenwand 24 zu der Breite (w) der Packungsvorderseite oder -rückseite 20 oder 20' auf a/w = 0,18.
  • Um sicherzustellen, daß die Zuschnitte unbehindert durch Zigarettenverpackungsmaschinen laufen, sind die Schnitte 82, 84 bei A überbrückt, wo sie aufeinander stoßen,sowie bei B in der Nähe des freien Endes des zweiten Schnitts 84.
  • Um die Schwierigkeiten hinsichtlich der Gelenkverbindung der Verschlußklappe mit einer nicht planaren Seitenwand zu überwinden, weist die Gelenkkonstruktion zwei im Abstand angeordnete, dreieckförmige Gelenkteile 33 auf, welche jeweils mit den benachbarten Verschlußklappen- und zweiten Körper-Seitenwandteilen 24a, 24b, 18a, 18b durch zugeordnete Faltlinien verbunden sind, welche zwei Seiten des Dreiecks bilden. Die Spitze eines Dreiecks liegt in der Ecke der Packung, welche durch die Faltlinie 62 gebildet wird, und die Spitze des anderen Dreiecks liegt am Rand des Zuschnitts. Die Basis jedes Dreiecks ist von dem zugeordneten, zweiten Verschlußklappen-Seitenwandteil durch einen Schnitt 35 getrennt, welche ermöglicht, daß der Verschlußklappen-Seitenwandteil sich relativ zu dem dreieckförmigen Gelenkteil sowie zu der Körperseitenwand biegen kann. Die Verschlußklappen-Seitenwandteile sind teilweise von den Körper- Seitenwandteilen durch einen Schnitt 32 getrennt, welche im allgemeinen der Gelenklinie zwischen den dreieckförmigen Teilen folgt. Die unteren Faltlinien der dreieckförmigen Teile vervollständigen die Gelenklinie ausgehend von der Faltlinie 62 zu dem Rand des Zuschnitts. Der Schnitt 32 ist vorzugsweise ein Doppelschnitt, welcher zusammen mit den Schnitten 35 einen kleinen Bereich bildet, welcher vom Zuschnitt entfernt werden kann. Hierdurch wird ermöglicht, daß der untere Rand der Verschlußklappen-Seitenwandteile frei an dem oberen Rand der Körper-Seitenwandteile während der Gelenkbewegung bzw. Schwenkbewegung vorbeigehen kann.
  • Ein Zuschnitt für einen inneren Rahmen 36 ist in Figur 3b gezeigt. Er weist ein Vorderwandfeld 86, von dem ein Seitenrand eine Faltlinie 88 ist, auf, welche diesen von einem der ersten Seitenwandteile 90a trennt. Der gegenüberliegende Rand der anderen ersten Seitenwandteile 90b ist eine Faltlinie 92, welche diesen von dem Rückwandfeld 94 trennt.
  • Die zweiten Seitenwandteile 90a, b sind durch eine vertikale Faltlinie 96 derart getrennt, daß sie zu der Form des Körpers 12 der Packung passen. Ferner verlaufen linke 98a und rechte 98b, zweite Seitenwandteile von den vorderen 86 und hinteren 94 Wandfeldern jeweils weg. Bei der erstellten Packung verlaufen diese im Inneren der zweiten Seitenwand des Packungskörpers.
  • Der Zuschnitt wird aufgerichtet, um eine Packung dadurch zu bilden, daß die Faltlinien abgesehen von der mit 32 bezeichneten gefaltet werden, welche das Gelenk bei der Packung 10 bildet. Die inneren Seitenwände liegen im Inneren der äußeren Seitenwände, und Staubschutzfelder liegen im Inneren der oberen und unteren Wände. Klebstoff an geeigneten Stellen hält die Packung zusammen. Der innere Rahmen 36 wird im Inneren des Körpers der Packung angebracht und erstreckt sich bis in die Verschlußklappe hinein. Der Zuschnitt und der innere Rahmen werden normalerweise um ein Bündel von Zigaretten auf maschinelle Weise gewickelt, um eine Zigarettenpackung herzustellen.
  • Wenn die Packung zum erstenmal geöffnet wird, werden die Brükkenteile A und B über die Schnitte 82, 84 durchgebrochen, so daß die Verschlußklappe geöffnet werden kann.
  • Figur 4 zeigt einen Zuschnitt zur Herstellung der Packung nach Figur 2. Der Zuschnitt ist im allgemeinen ähnlich wie jener nach Figur 3a ausgelegt, obgleich die Schnitte 82 und 84 die Trennlinie von Körper und Verschlußklappe bilden und einem komplizierten Kurvenverlauf folgen, was auch auf den oberen Rand und den bodenseitigen Rand des Zuschnitts zutrifft. Der Zuschnitt unterscheidet sich ferner von jenem nach Figur 3a dahingehend, daß die inneren und äußeren Seitenwandfelder 16, 18, 22, 24 sowohl des Körpers als auch der Verschlußklappe alle mit eng benachbarten, parallelen, geprägten Schwächungslinien bzw. Faltlinien 42 bedeckt sind, wodurch bei der Erstellung der Packung die Seitenwände ein gleichmäßig gekrümmtes Profil annehmen. Das Oberteil 28 und der Boden 30 haben gekrümmte Enden in entsprechender Zuordnung. Die Laschen 78a, b, c, d sind hinsichtlich ihren Abmessungen vermindert, um nicht die gleichmäßige Krümmung der Seitenwände zu behindern. Der gekrümmte Vorsprung der Seitenwände bereitet wiederum eine Schwierigkeit bei der Gelenkverbindung der Verschlußklappe. Diese Schwierigkeit wird nach der Erfindung durch eine Konstruktion ähnlich jener, die in Figur 3a gezeigt ist, überwunden, welche dreieckförmige Gelenkteile 33 umfaßt welche jeweils von zwei Faltlinien und einem Schnitt 35 gebildet werden, wobei ein Schnitt 32 entlang der gekrümmten Gelenklinie zwischen den Schnitten 35 verläuft. Die letztgenannten sind vorzugsweise Doppelschnitte wie dies voranstehend im Zusammenhang mit Figur 3a erläutert wurde.
  • Der Zuschnitt für den inneren Rahmen 36 für die Packung nach Figur 4 kann ähnlich wie jener in Figur 3b ausgelegt sein. Er hat aber einen oberen Rand, welcher entsprechend der Trennlinie 34 ausgebildet ist, und parallele Schwächungslinien bzw. Faltlinien, welche das gesamte Feld 90 und die Seitenwandteile 98a und b einnehmen.

Claims (5)

1. Zigarettenpackung, welche aus einem Zuschnitt hergestellt ist, und welche eine Packungsverschlußklappe (14) aufweist, welche gelenkig mit einem Packungskörper (12) an einer schmalen Wand der Packung verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Wand eines ersten Paars von gegenüberliegenden Wänden (16, 22 und 18, 24) derart profiliert ist, daß sie über die Höhen eines zweiten Paars von gegenüberliegenden Wänden (20, 26 und 20', 26') überstehen, die Verschlußklappe an dem Körper an der profilierten Wand (18 oder 18a,b) mittels eines Paars von im Abstand angeordneten, dazwischen liegenden, dreieckförmigen Gelenkteilen (33) gelenkig verbunden ist, die jeweils mit dem benachbarten Körper und den Teilen der profilierten Wand über Gelenkfaltlinien verbunden sind, daß jedes, dazwischenliegende, dreieckförmige Gelenkteil eine Spitze mit einem Winkel zwischen der profilierten Wand (18 oder 18a,b) und den zugeordneten Wänden (20, 20') des zweiten Paars hat, und daß die Basis (35) jedes, dazwischenliegenden, dreieckförmigen Gelenkteils von der benachbarten, profilierten Verschlußklappe und/oder dem Körperwandteil getrennt ist und die Verschlußklappenwand (24 oder 24a,b) von dem benachbarten, profilierten Körperwandteil (18 oder 18a,b) entlang der Gelenklinie (32) zwischen dem Paar von dazwischenliegenden Teilen durch Schnittlinien getrennt ist.
2. Zigarettenpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittlinie (32), welche die profilierte Verschlußklappenwand (24 oder 24a,b) von der benachbarten Körperwand
(18 oder 18a,b) trennt, von einem Doppelschnitt gebildet wird, welche einen schmalen Bereich begrenzt, von dem das Herstellungsmaterial entfernt worden ist.
3. Zigarettenpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Linie (82, 84), welche die Verschlußklappe (14) von dem Körper (12) abteilt, derart angeordnet ist, daß die Höhe (b) der Verschlußklappenwand (22 oder 22a,b) am freien Ende der Verschlußklappe in einem Zusammenhang zu der Höhe (a) der Verschlußklappenwand (24 oder 24a,b) am Gelenk steht, welcher durch a/b < 0,5 definiert ist.
4. Zigarettenpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (w) des zweiten Paars von Wänden (26, 26') der Verschlußklappe einen Zusammenhang zu der Höhe (a) der Verschlußklappenwand (24 oder 24a,b) am Gelenk hat, welcher durch 0,45 > a/w > 0,15 definiert ist.
5. Zigarettenpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß a/b = 0,4 und a/w = 0,18 sind.
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