-
Die Erfindung befaßt sich mit einer neuartigen
Zigarettenpakkung, und insbesondere mit einer neuartigen Zigarettenpackung
mit einer Gelenkverschlußklappe.
-
Viele Auslegungsformen wurden für Packungen eingesetzt, mit
denen Zigaretten verkauft oder vom Raucher mitgeführt werden.
Derartige Packungen enthalten üblicherweise 20 Zigaretten, sie
können aber auch 10, 25, 30 oder eine andere Zahl von
Zigaretten enthalten. In den letzten Jahren ist die sogenannte Packung
mit Gelenkverschlußklappe weit verbreitet. Diese Packung, die
im allgemeinen aus einem steifen Karton hergestellt wird, liegt
in Form einer viereckförmigen Schachtel vor, welche ein unteres
Teil oder ein Bodenteil und ein oberes Teil oder ein
Verschlußklappenteil aufweist und breite vordere und hintere Wände und
schmale Seitenwände hat. Die Verschlußklappe ist mit dem Körper
an der hinteren Wand gelenkig verbunden. Die vordere Verschluß
klappenwand ist tiefer als die hintere Verschlußklappenwand,
und die Verschlußklappenöffnungslinie verläuft geneigt von
hinten nach vorne, wenn sie über die schmalen Seitenwände geht.
Packungen dieser Bauart haben normalerweise einen inneren
Rahmen in dem Packungskörper, dessen Wände sich über die
Öffnungslinie erstrecken.
-
Es wurde beispielsweise in US-A-2 956 722 (Prussack)
vorgeschlagen, eine Zigarettenpackung der Bauart mit einer
Gelenkverschlußklappe bereitzustellen, bei welcher aber die
Gelenklinie sich über eine schmale Wand und nicht über eine breite
Wand der Packung erstreckt. Zuschnitte, aus denen derartige
Packungen ausgebildet werden, sind in dem gleichen Patent
angegeben, und eine weitere Packung ähnlichen Typs ist in CH-A-385
726 (Wernli) angegeben, von dem der einleitende Teil des
Patentanspruchs 1 ausgeht.
-
Nach Maßgabe einer weiteren Packungsentwicklung wurden
Packungen hergestellt, bei denen zwei gegenüberliegende Wände,
üblicherweise jedoch nicht notwendigerweise die schmaleren der
beiden Paare von gegenüberliegenden Wänden nicht eben
sind.Insbesondere können diese Wände winkelförmig verlaufen - wodurch
man beispielsweise eine Packung mit einer hexagonalen Ebene
erhält - oder sie können ein bogenförmiges Profil haben. Wenn
man aber versucht, das Gelenk in einer Wand vorzusehen, die
entlang der imaginären Gelenklinie nicht mehr geradlinig
verläuft, ist die einfache Gelenkfaltlinie der üblichen Art
mechanisch unzufriedenstellend und es ist die Tendenz gegeben, daß
die Packungswände beim Öffnen beschädigt werden.
-
Nach der Erfindung wird diese Schwierigkeit mit einer
Zigarettenpackung überwunden, die aus einem Zuschnitt hergestellt ist,
und welche eine Packungsverschlußklappe aufweist, welche
gelenkig mit einem Packungskörper verbunden ist, welche sich
dadurch auszeichnet, daß wenigstens eine Wand eines ersten Paars
von gegenüberliegenden Wänden derart profiliert ist, daß sie
über die Höhen eines zweiten Paars von gegenüberliegenden
Wänden überstehen, die Verschlußklappe an dem Körper der
profilierten Wand mittels eines Paars von im Abstand angeordneten,
dazwischen liegenden, dreieckförmigen Gelenkteilen gelenkig
verbunden ist, die jeweils mit dem benachbarten Körper und den
Teilen der profilierten Wand über Gelenkfaltlinien verbunden
sind, daß jedes, dazwischenliegende, dreieckförmige Gelenkteil
eine Spitze mit einem Winkel zwischen der profilierten Wand und
den zugeordneten Wänden des zweiten Paars hat, und daß die
Basis jedes, dazwischenliegenden, dreieckförmigen Gelenkteils
von der benachbarten, profilierten Verschlußklappe und/oder dem
Körperwandteil getrennt ist und die Verschlußklappenwand von
dem benachbarten, profilierten Körperwandteil entlang der
Gelenklinie zwischen dem Paar von dazwischenliegenden Teilen
durch Schnittlinien getrennt ist.
-
Darüberhinaus hat es sich gezeigt, daß Verschlußklappen von
Packungen, die entlang einer schmalen Wand bei einer Packung
mit einem breiteren und einem schmaleren Paar von Wänden
angelenkt sind, die Gefahr einer Beschädigung der Zigaretten oder
des inneren Rahmens mit sich bringen, wenn diese Packungen
geöffnet oder geschlossen werden.
-
Es hat sich gezeigt, daß sich diese Schwierigkeit bei Packungen
dieser Art und mit jeder beliebigen Größe dadurch überwinden
läßt, daß man sicherstellt, daß die Linie, welche die
Verschlußklappe
von dem Körper trennt, derart angeordnet ist, daß
die Höhe (b) der schmalen Wand am freien Ende der
Verschlußklappe in einem Zusammenhang zu jener (a) der schmalen
Verschlußklappenwand am Gelenk steht, welcher definiert ist durch
a/b < 0,5.
-
Insbesondere wird es bei derartigen Packungen bevorzugt, daß
die Breite (w) der breiten vorderen oder hinteren Wand der
Verschlußklappe einen Zusammenhang zu der Höhe (a) der
Gelenkendwand hat, welche definiert ist durch 0,45 > a/w > 0,15.
Hierdurch wird sichergestellt, daß sich die Packung leicht
öffnen und schließen läßt, während zugleich eine ausreichende
Reibung mit der Packung oder ihrem Inhalt derart vorhanden ist,
daß die Verschlußklappe geschlossen bleibt und daß ein
ausreichender Bereich an der ersten Verschlußklappenseitenwand am
Gelenkende in einer solchen Weise vorhanden ist, daß eine
geeignete Haftung an den benachbarten Teilen während der
Erstellung der Packung erreicht wird.
-
Ferner wird nach der Erfindung ein bevorzugter Zuschnitt für
eine Packung der vorstehend genannten Art bereitgestellt. Der
Zuschnitt, welcher aus einem einzigen Flächengebilde aus Karton
oder Pappkarton zugeschnitten werden kann, hat Felder zur
Bildung der Verschlußklappenrückwand, der oberen Wand, der
Verschlußklappe und der Körpervorderwände, der Bodenwand und der
Körperrückwand, welche aufeinander folgend angeordnet und
miteinander über Faltlinien verbunden sind. Felder zur Bildung der
Verschlußklappe und der Körperseitenwände sind unter Zuordnung
zur Verschlußklappe und zu den Körpervorder- oder
Hinterwandfeldern angeordnet und mit diesen über Faltlinien verbunden.
Vorzugsweise ist wenigstens ein Paar von inneren und äußeren
Seitenwandfeldern vorgesehen, welche in der erstellten Packung
einander überlappen und die fest miteinander verbunden sind.
Das Verschlußklappen-Vorderwandfeld ist von dem
Körpervorderwandfeld durch einen Einschnitt getrennt, welcher zwischen den
Feldern von einer Seite zur anderen Seite verläuft. Die freien
Ränder des Verschlußklappen-Rückwandfeldes und des
Körper-Rückwandfeldes sind einander entsprechend zugeordnet. Der Schnitt
setzt sich über eine benachbarte Seitenwand senkrecht zur
Faltlinie fort, welche die Vorderwand mit der Seitenwand verbindet,
um ein erstes der Verschlußklappen-Seitenwandfelder von einem
ersten Körper-Seitenwandfeld zu trennen. Das zweite Körper-
Seitenwandfeld ist mit dem zweiten
Verschlußklappen-Seitenwandfeld über eine Gelenkkonstruktion verbunden, welches sich über
die zweite Seitenwand im allgemeinen senkrecht zu den
Faltlinien zwischen denselben und den vorderen und hinteren
Wandfeldern erstreckt und an einem Ende an dem Schnitt endet. Die
Gelenkkonstruktion hat die vorstehend beschriebene Auslegung.
Der Schnitt ist vorzugsweise derart angeordnet, daß die Höhe
des ersten Verschlußklappen-Seitenwandfeldes etwa zweimal so
groß wie jene des zweiten VerSchlußklappen-Seitenwandfeldes
ist.
-
Bei einer alternativen Ausführungsform eines Zuschnitts liegen
die Felder zur Bildung der hinteren Seitenwand und der vorderen
Seitenwand des Körpers nebeneinander, und in ähnlicher Weise
liegen die entsprechenden Teile der Verschlußklappe angrenzend
an die Körperwände nebeneinander. Der Zuschnitt kann somit
aufeinanderfolgend ein erstes Körper-Seitenwandfeld, ein
Körper-Vorderwandfeld, ein zweites Körper-Seitenwandfeld, ein
Körper-Rückwandfeld und ein weiteres, erstes Körper-Seitenwandfeld
aufweisen, welche jeweils mit der nächsten über Faltlinien
verbunden sind, und die beiden ersten Körper-Seitenwandfelder
sind dazu bestimmt, daß sie innere und äußere Seitenwandfelder
bilden, welche sich überlappen und die fest miteinander bei der
erstellten Packung verbunden sind. Felder zur Bildung einer
ersten Verschlußklappen-Seitenwand, einer Verschlußklappen-
Vorderwand, einer zweiten Verschlußklappen-Seitenwand, einer
Verschlußklappen-Rückwand und einer weiteren ersten
Verschlußklappen-Seitenwand verlaufen aufeinanderfolgend entlang den
Körper-Wandfeldern und sind miteinander über Faltlinien
verbunden, wobei zwei der ersten Verschlußklappen-Seitenwandfelder
mit den ersten Körper-Seitenwandfeldern durch Faltlinien
verbunden sind, aber die vorderen, hinteren und zweiten
Seitenwandfelder der Verschlußklappe von jenen des Körpers durch
einen Schnitt getrennt sind, welcher zwischen den vorderen und
hinteren Feldern derart und zu einem solchen Zweck verläuft,
daß er jenen bei dem vorstehend angegebenen bevorzugten
Zuschnitt entspricht. Der Zuschnitt stellt auch innere und
äußere, obere Felder bereit, welche sich entlang den
Verschlußklappen-Seitenwandfeldern erstrecken und mit diesen über Faltlinien
verbunden sind, und innere und äußere Bodenfelder, welche sich
entlang den Körper-Seitenwandfeldern erstrecken und über
Faltlinien mit denselben verbunden sind, sowie Befestigungslaschen,
welche mit der Verschlußklappe und den ersten und zweiten
Körper-Seitenwandfeldern durch Faltlinien verbunden sind, aber von
den benachbarten oberen und bodenseitigen Feldern jeweils durch
Schnitte getrennt sind. Die Erfindung wird nachstehend unter
Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert, in welcher gilt:
-
Figuren 1a und 1b zeigen eine Packung gemäß einer ersten
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung jeweils im
geschlossenen und offenen Zustand,
-
Figuren 2a und 2b zeigen eine Packung gemäß einer zweiten
bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung jeweils im
geschlossenen und offenen Zustand,
-
Figuren 3a und 3b zeigen Zuschnitte für eine Packung gemäß
einer ersten bevorzugten Ausführungsform, welche in Figur 1
gezeigt ist,
-
Figur 4 zeigt einen Zuschnitt für eine Packung gemäß der
zweiten bevorzugten Ausführungsform, welche in Figur 2 gezeigt
ist.
-
Die Zigarettenpackungen nach den Figuren 1 und 2 sind ähnlich
zueinander ausgelegt und gleiche oder ähnliche Teile werden mit
denselben Bezugszeichen versehen.
-
Die in Figur 1 gezeigte Packung weist einen Körper 12 und eine
Verschlußklappe 14 auf. Der Körper 12 weist schmale erste und
zweite Seitenwände, eine Vorderwand 20 und eine Rückwand 20'
auf, welche in Figur 1 nicht gezeigt ist. Die Verschlußklappe
14 weist entsprechend schmale erste und zweite Seitenwände,
eine Vorderwand 26 und eine Rückwand 26' auf. Die Seitenwände
des Packungskörpers 12 und der Verschlußklappe 14 sind jeweils
durch eine Faltlinie 38 getrennt, so daß die Packung in der
Ebene hexagonalförmig dadurch ausgebildet ist, daß Paare von
Seitenwandteilen oder Flächenteile 16a, 16b; 18a, 18b; 22a,
22b; und 24a, 24b gebildet werden. Der Boden 28 und die oberen
Wände 30 sind in ähnlicher Weise hexagonal ausgebildet, und der
innere Rahmen 36 hat eine extra Faltlinie 40, um eine Anpassung
an die Teile 16c, 16b der ersten Seitenwand des Packungskörpers
zu ermöglichen. Der Rahmen verläuft im Inneren der zweiten
Seitenwandteile 18a, 18b des Packungskörpers. Der
Packungskörper hat eine Bodenwand 28, in Figur 1 nicht gezeigt, und die
Packungsverschlußklappe hat eine obere Wand 30,
-
Die zweite Seitenwand 24a, b der Verschlußklappe 12 ist an der
zweiten Seitenwand 18a, b des Körpers 14 über eine
Gelenkkonstruktion angebracht, welche nachstehend näher unter Bezugnahme
auf Figur 3a erläutert wird. Die Öffnungslinie 34 der
Verschlußklappe verläuft von der zweiten Seite zur ersten Seite
der Packung geneigt nach unten. Sie ist horizontal an der
Stelle, an der sie die erste Seite der Packung kreuzt. Die Höhe der
ersten Seitenwand 22 der Verschlußklappe ist wenigstens zweimal
so groß wie die Höhe der zweiten Seitenwand 24 der
Verschlußklappe, wobei in diesem Fall sich die Verschlußklappe ohne
Behinderung durch die Zigaretten in der Packung öffnen und
schließen läßt.
-
Ein innerer Rahmen 36 befindet sich im Inneren des
Packungskörpers 12 um die erste Seitenwand und die vorderen und
hinteren Wände. Er erstreckt sich bis unmittelbar oberhalb der
Öffnungslinie 34 der Verschlußklappe und steht nicht in
Wechselwirkung mit der Verschlußklappe, wenn die Packung geöffnet und
geschlossen wird.
-
Die Packung gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform
unterscheidet sich von jener nach Figur 2 dadurch, daß die
schmalen Seitenwände 16, 18 und 22, 24 des Packungskörpers 12 und
die Verschlußklappe 14 bogenförmig gekrümmt ausgebildet sind
und das Oberteil 30 und der Boden in entsprechender Weise
ausgebildet sind. Um das erwünschte, bogenförmige Profil
bereitzustellen, verlaufen geprägte Faltlinien 42 über die gesamte Höhe
des Körpers unter den Verschlußklappen-Seitenwänden hinweg, und
sie sind in einem engen Abstand um die Seitenwände angeordnet,
um einen gleichmäßigen Kurvenverlauf sicherzustellen. Die
Öffnungslinie 34 ist eher gekrümmt als geradlinig, und der innere
Rahmen 36 ist in ähnlicher Weise gekrümmt. Die
Gelenkkonstruktion wird nachstehend in Verbindung mit dem in Figur 4
gezeigten Zuschnitt beschrieben.
-
Es ist noch zu erwähnen, daß Abweichungen der bevorzugten
Ausführungsformen nach den Figuren 1 und 2 in Kombination
vorgesehen werden können, oder daß auch weitere Abänderungen
hinsichtlich der Auslegung vorgesehen werden können.
-
Die Zuschnitte, die in den Figuren 3 und 4 gezeigt sind, sind
zur Herstellung der Packungen bestimmt, welche jeweils in den
Figuren 1 und 2 dargestellt sind. Wiederum sind gleiche oder
ähnliche Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen, und die
Bezugshinweise oben, unten, vorne, hinten, seitlich, oben,
boden, obere, untere, horizontal und vertikal beziehen sich auf
die aufrecht stehende Packung. Durchgezogene Linien in den
Zuschnitten stellen Schnitte dar, während gebrochene Linien
Faltlinien verdeutlichen.
-
Der in den Figuren 3a und b gezeigte Zuschnitt bildet den
Körper und die Verschlußklappe der Packung nach Figur 1. Er weist
ein Packungskörper-Rückwandfeld 20', getrennt durch eine
Faltlinie 44 von den ersten Körper-Seitenwandinnenteilen 46a und b
auf einer Seite und durch eine Faltlinie 48 von zweiten
Körper-Seitenwandinnenteilen 50a, b auf. Der obere Rand dieses Feldes
20', welches ein Teil der Verschlußklappenöffnungslinie 34 bei
der Packung bildet, ist frei, und der untere Rand ist durch
eine Faltlinie 52 von dem Bodenwandfeld 28 getrennt. Der
gegenüberliegende Rand des Bodenwandfeldes 28 ist eine Faltlinie 54,
welche dasselbe von dem Packungs-Vorderfeld trennt, welches das
Körper-Vorderwandfeld 20 und das
Verschlußklappen-Vorderwandfeld 26 aufweist. Eine Seite des Vorderfeldes ist durch eine
Faltlinie 58 von dem ersten Seitenaußenfeld der Packung
getrennt, welches die ersten Körper-Seitenwandaußenteile 16a und
b und die ersten Verschlußklappen-Seitenwandaußenteile 22a, b
aufweist. Die andere Seite des vorderen Feldes ist durch eine
Faltlinie 62 von dem zweiten Seitenaußenfeld getrennt, welches
die zweiten Körper-Seitenwandaußenteile 18a und b und die
zweiten Verschlußklappen-Seitenwandaußenteile 24a, b aufweist. Der
obere Rand des vorderen Feldes ist eine Faltlinie 66, welche
dieses von dem oberen Wandfeld 30 trennt. Der gegenüberliegende
Rand ist eine Faltlinie 68, welche dieses von einem
Verschlußklappen-Rückwandfeld 26' trennt. Der untere Rand des Feldes 26'
ist frei und bildet ein Teil der Verschlußklappen-Öffnungslinie
34 bei der erstellten Packung. Eine Seite des
Verschlußklappen-Rückwandfeldes 26' ist durch eine Faltlinie 70 von dem ersten
VerSchlußklappen-Seitenwandinnenfeld 72 getrennt. Die andere
Seite des hinteren Verschlußklappen-Rückwandfeldes 26' ist
durch Faltlinien 74 von einem zweiten
Verschlußklappen-Seitenwandinnenfeld 76 getrennt. Vorzugsweise sind vier Paare von
Staubschutzlaschen 78a, b, c, d jeweils mit den oberen und
unteren Enden der Packungsseitenfelder über Faltlinien
verbunden und sie liegen zu der jeweiligen Seite des Oberteils 30 und
des Bodenteils 28 der Wandfelder benachbart.
-
Das vordere Bodenwandfeld 20 des Vorderfeldes ist von dem
Ver-Schlußklappen-Vorderwandfeld 26 durch einen ersten Schnitt 82
getrennt, welcher sich von der einen Seite zu der anderen Seite
über das Vorderfeld hinweg erstreckt und einen geneigten
Verlauf von der ersten Seite zu der zweiten Seite hat. Die ersten
Körper-Seitenwandteile 16a, b sind von den ersten
Verschlußklappen-Seitenwandaußenteile 22a, b durch einen zweiten Schnitt
84 getrennt, welcher horizontal über das Feld ausgehend von
einem Ende des ersten Schnitts 82 verläuft. Die zweiten
Körper-Außenwandteile 18a, b sind von den zweiten
Verschlußklappen-Seitenwandaußenteilen 24a, b über eine Gelenkstruktur getrennt,
welche nachstehend beschrieben wird und welche horizontal über
das Feld ausgehend von dem anderen Ende des ersten Schnitts 82
verläuft. Erste 82 und zweite 84 Schnitte bilden Teile der
Verschlußklappen-Öffnungslinie 34 bei der erstellten Packung.
-
Der freie, obere Rand des Packungskörpers-Rückwandfeldes 20'
und der untere Rand des Packungsverschlußklappen-Rückwandfeldes
26' sind derart ausgebildet, daß sie zu der geneigt
verlaufenden Verschlußklappen-Öffnungslinie des ersten Schnitts 82
passen.
-
Der erste Schnitt 82 ist unter einem solchen Winkel angeordnet,
daß die Höhe (b) der ersten Verschlußklappen-Seitenwandteile
22a, 22b zweimal so groß als die Höhe (a) der zweiten
Verschlußklappen-Seitenwandteile 24a, b ist. Beim dargestellten
Beispiel beträgt das Verhältnis b/a vorzugsweise 2,5.
Darüberhinaus beläuft sich das Verhältnis der Höhe (a) der zweiten
Verschlußklappen-Seitenwand 24 zu der Breite (w) der
Packungsvorderseite oder -rückseite 20 oder 20' auf a/w = 0,18.
-
Um sicherzustellen, daß die Zuschnitte unbehindert durch
Zigarettenverpackungsmaschinen laufen, sind die Schnitte 82, 84 bei
A überbrückt, wo sie aufeinander stoßen,sowie bei B in der Nähe
des freien Endes des zweiten Schnitts 84.
-
Um die Schwierigkeiten hinsichtlich der Gelenkverbindung der
Verschlußklappe mit einer nicht planaren Seitenwand zu
überwinden, weist die Gelenkkonstruktion zwei im Abstand
angeordnete, dreieckförmige Gelenkteile 33 auf, welche jeweils mit den
benachbarten Verschlußklappen- und zweiten
Körper-Seitenwandteilen 24a, 24b, 18a, 18b durch zugeordnete Faltlinien
verbunden sind, welche zwei Seiten des Dreiecks bilden. Die Spitze
eines Dreiecks liegt in der Ecke der Packung, welche durch die
Faltlinie 62 gebildet wird, und die Spitze des anderen Dreiecks
liegt am Rand des Zuschnitts. Die Basis jedes Dreiecks ist von
dem zugeordneten, zweiten Verschlußklappen-Seitenwandteil durch
einen Schnitt 35 getrennt, welche ermöglicht, daß der
Verschlußklappen-Seitenwandteil sich relativ zu dem
dreieckförmigen Gelenkteil sowie zu der Körperseitenwand biegen kann. Die
Verschlußklappen-Seitenwandteile sind teilweise von den Körper-
Seitenwandteilen durch einen Schnitt 32 getrennt, welche im
allgemeinen der Gelenklinie zwischen den dreieckförmigen Teilen
folgt. Die unteren Faltlinien der dreieckförmigen Teile
vervollständigen die Gelenklinie ausgehend von der Faltlinie 62 zu
dem Rand des Zuschnitts. Der Schnitt 32 ist vorzugsweise ein
Doppelschnitt, welcher zusammen mit den Schnitten 35 einen
kleinen Bereich bildet, welcher vom Zuschnitt entfernt werden
kann. Hierdurch wird ermöglicht, daß der untere Rand der
Verschlußklappen-Seitenwandteile frei an dem oberen Rand der
Körper-Seitenwandteile während der Gelenkbewegung bzw.
Schwenkbewegung vorbeigehen kann.
-
Ein Zuschnitt für einen inneren Rahmen 36 ist in Figur 3b
gezeigt. Er weist ein Vorderwandfeld 86, von dem ein Seitenrand
eine Faltlinie 88 ist, auf, welche diesen von einem der ersten
Seitenwandteile 90a trennt. Der gegenüberliegende Rand der
anderen ersten Seitenwandteile 90b ist eine Faltlinie 92,
welche diesen von dem Rückwandfeld 94 trennt.
-
Die zweiten Seitenwandteile 90a, b sind durch eine vertikale
Faltlinie 96 derart getrennt, daß sie zu der Form des Körpers
12 der Packung passen. Ferner verlaufen linke 98a und rechte
98b, zweite Seitenwandteile von den vorderen 86 und hinteren 94
Wandfeldern jeweils weg. Bei der erstellten Packung verlaufen
diese im Inneren der zweiten Seitenwand des Packungskörpers.
-
Der Zuschnitt wird aufgerichtet, um eine Packung dadurch zu
bilden, daß die Faltlinien abgesehen von der mit 32
bezeichneten gefaltet werden, welche das Gelenk bei der Packung 10
bildet. Die inneren Seitenwände liegen im Inneren der äußeren
Seitenwände, und Staubschutzfelder liegen im Inneren der oberen
und unteren Wände. Klebstoff an geeigneten Stellen hält die
Packung zusammen. Der innere Rahmen 36 wird im Inneren des
Körpers der Packung angebracht und erstreckt sich bis in die
Verschlußklappe hinein. Der Zuschnitt und der innere Rahmen
werden normalerweise um ein Bündel von Zigaretten auf
maschinelle Weise gewickelt, um eine Zigarettenpackung herzustellen.
-
Wenn die Packung zum erstenmal geöffnet wird, werden die
Brükkenteile A und B über die Schnitte 82, 84 durchgebrochen, so
daß die Verschlußklappe geöffnet werden kann.
-
Figur 4 zeigt einen Zuschnitt zur Herstellung der Packung nach
Figur 2. Der Zuschnitt ist im allgemeinen ähnlich wie jener
nach Figur 3a ausgelegt, obgleich die Schnitte 82 und 84 die
Trennlinie von Körper und Verschlußklappe bilden und einem
komplizierten Kurvenverlauf folgen, was auch auf den oberen
Rand und den bodenseitigen Rand des Zuschnitts zutrifft. Der
Zuschnitt unterscheidet sich ferner von jenem nach Figur 3a
dahingehend, daß die inneren und äußeren Seitenwandfelder 16,
18, 22, 24 sowohl des Körpers als auch der Verschlußklappe alle
mit eng benachbarten, parallelen, geprägten Schwächungslinien
bzw. Faltlinien 42 bedeckt sind, wodurch bei der Erstellung der
Packung die Seitenwände ein gleichmäßig gekrümmtes Profil
annehmen. Das Oberteil 28 und der Boden 30 haben gekrümmte Enden
in entsprechender Zuordnung. Die Laschen 78a, b, c, d sind
hinsichtlich ihren Abmessungen vermindert, um nicht die
gleichmäßige Krümmung der Seitenwände zu behindern. Der gekrümmte
Vorsprung der Seitenwände bereitet wiederum eine Schwierigkeit
bei der Gelenkverbindung der Verschlußklappe. Diese
Schwierigkeit wird nach der Erfindung durch eine Konstruktion ähnlich
jener, die in Figur 3a gezeigt ist, überwunden, welche
dreieckförmige Gelenkteile 33 umfaßt welche jeweils von zwei
Faltlinien und einem Schnitt 35 gebildet werden, wobei ein Schnitt 32
entlang der gekrümmten Gelenklinie zwischen den Schnitten 35
verläuft. Die letztgenannten sind vorzugsweise Doppelschnitte
wie dies voranstehend im Zusammenhang mit Figur 3a erläutert
wurde.
-
Der Zuschnitt für den inneren Rahmen 36 für die Packung nach
Figur 4 kann ähnlich wie jener in Figur 3b ausgelegt sein. Er
hat aber einen oberen Rand, welcher entsprechend der Trennlinie
34 ausgebildet ist, und parallele Schwächungslinien bzw.
Faltlinien, welche das gesamte Feld 90 und die Seitenwandteile 98a
und b einnehmen.