DE69100462T2 - Vorrichtung und Verfahren zum Spatten von Holz zur Herstellung von Fassdauben. - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Spatten von Holz zur Herstellung von Fassdauben.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Spalten von Holzblöcken zur Gewinnung von Brettern oder Planken, die in Richtung der radial dürch den Splintbereich dieser Blöcke verlaufenden Markstrahlen geschnitten werden, wobei diese Bretter zur Herstellung von Dauben oder Reifen für die Fertigung von Tonnen oder Fässern dienen. Sie betrifft spezieller ein solches Spaltverfahren, das es erlaubt, in einem einzigen Durchgang des Spalt- und Spreizwerkzeugs, das einem kontinuierlichen Preßdruck ohne Anschlag oder Stoß ausgesetzt ist, Bretter von gleicher bestimmter oder gewählter Dicke unter Beachtung der Maserung des verwendeten Holzes, d.h. der Richtung seiner Fasern, zu gewinnen.
- Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung eine Maschine zum Spalten von Holzblöcken zur Durchführung dieses Verfahrens, die so ausgebildet ist, daß das Spalten auf die gewünschte Brettstärke durchgeführt wird, während jeder aufzuschneidende Holzblock mit seiner Längsoberseite in waagerechter Stellung getragen und gehalten wird.
- Bei der augenblicklich angewendeten Technik (FR-A-2.098.826) zur Gewinnung von Brettern, die zur Herstellung von Dauben oder Reifen dienen sollen, wird jeder Bohlenstamm zuerst in vier oder sechs Blöcke mittels eines Spaltwerkzeugs aufgespalten, das in der Art einer Axt funktioniert, während er in vertikaler Stellung gehalten wird. Jeder gewonnene Block wird dann aufgenommen, um von einem seiner Ränder aus mittels einer Spaltklinge in Form eines Keils gespalten zu werden, die dem schlagartigen Druck eines Zylinders unterworfen ist, der eine Druckkraft von 12 bis 15 to entwickelt, um gespaltene Planken zu erhalten, deren Dicke deutlich stärker ist als das Doppelte der für jedes Brett gewählten Dicke. Es ist zu bemerken, daß in den meisten Fällen der Keil nicht wie ein Spreizer zwischen den Faserschichten des Holzes wirkt, sondern daß seine Einwirkung vielmehr das Bersten des Holzes verursacht, ohne dessen Maserung zu berücksichtigen. Folglich müssen die in doppelter Dicke gewonnenen unregelmäßigen Bretter in eine Hobelmaschine eingebracht werden, um sie auf eine bestimmte Dicke zu egalisieren, und sodann erfolgt die Halbierung mit der Bandsäge, so daß die Maserung des Holzes Gefahr läuft, stellenweise durchtrennt zu werden.
- Folglich bezweckt das Verfahren zum Spalten von Holzblöcken nach der vorliegenden Erfindung, die meisten der durch die augenblicklich bekannte Technik aufgewiesenen Nachteile auszuschalten und insbesondere die Gewinnung von Brettern in einem einzigen Spaltvorgang zu ermöglichen, wobei diese Bretter aus einem Holzblock in einer gewählten Brettdicke unter Beachtung der Maserung des Holzes geschnitten werden und weder ein Abhobeln der Überdicke noch ein Halbieren mittels der Bandsäge notwendig machen, so daß alle gewonnenen Bretter ohne Holzverlust verwendbar sind und eine Verbesserung der für die Herstellung von Dauben oder Reifen geforderten Qualität darstellen.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das Verfahren zum Spalten von Holzblöcken zur Gewinnung dünner Bretter gleicher gewählter und gleichmäßiger Dicke, wonach jedes Brett aus einem Holzblock in Richtung der Markstrahlen, die radial durch seinen Splintbereich verlaufen, und unter Beachtung der Richtung der Fasern dieses letzteren geschnitten wird, wobei dieser Schnitt in einem einzigen Durchgang des Spaltwerkzeugs durchgeführt wird, das so angebracht ist, daß es während seiner Vorschubbewegung in Längsrichtung des Holzblocks unter dem Druck eines kontinuierlich und ohne Anschlag arbeitenden Zylinders frei um seine Längsachse hin- und herschwenkbar ist, dadurch aus, daß es darin besteht, zuerst einen Holzblock in eine im wesentlichen waagerechte Position anzuheben, bis die Oberseite jedes seiner beiden Längsränder unter eine Anschlagquerstange einer Dickenführung für das abzuschneidende Brett zur Anlage kommt, wobei die Führung durch eine Klemmbacke getragen wird, die um die Längsachse in Abhängigkeit von der durch ihre Anschlagquerstange bei Abschluß des Anhebens des Holzblocks eingenommenen Position schwenkbar ist, und sodann jede Klemmbacke in Richtung des entsprechenden Längsrandes des Holzblocks zu verschieben, um diesen zwischen den beiden Klemmbacken festzuklemmen, und daraufhin den Spaltvorgang einzuleiten, indem die beiden Ränder des Holzblocks gleichzeitig jeweils mittels eines Spaltwerkzeugs in Angriff genommen werden, das anfänglich vor dem Spaltbeginn in einer Ebene parallel zur Ebene der Oberseite des entsprechenden Längsrandes des Blockes ausgerichtet ist, auf dem die Anschlagquerstange der entsprechenden Dickenführung ruht, und derart, daß die Vorderkante dieses Werkzeugs auf einer Höhe liegt, die niedriger ist als die des Unterteils dieser Anschlagquerstange, damit die Differenz zwischen diesen Höhen der geforderten Dicke für das abzuschneidende Brett gleichkommt.
- Dieses Verfahren nutzt das freie Hin- und Herschwenken jedes Werkzeugs um seine Längsachse erst, nachdem mit dem Spaltbetrieb begonnen worden ist, um der Spaltvorderkante jedes der beiden Werkzeuge zu erlauben, der Maserung des Holzes zu folgen, d.h. derselben Richtung wie dessen Fasern, ohne sie zu durchtrennen, indem sie jeweils von jedem der Ränder des Blocks in Richtung seines mittleren Teils ausgeht, und um die zunehmende und platzungsfreie Spreizung des Holzes des ersten abgespaltenen Brettes in bezug auf den restlichen Teil des Blockes herbeizuführen, von dem an seiner Längsunterseite nach Umdrehen dieses restlichen Teils von oben nach unten, damit diese Unterseite zur Öberseite wird, ein zweites Brett gleicher Dicke abgeschnitten werden wird und so weiter für die fortlaufende Gewinnung von Brettern bis zum Aufbrauch des Holzblocks.
- Es ist zu bemerken, daß dieses Spaltverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zwei Spaltwerkzeuge benutzt, die sich während des Spaltvorgangs gegeneinander verschieben, wobei jedes dieser Werkzeuge aus einem keilförmigen Werkzeug besteht, dessen Breite die Breite der Längsseite des Blocks übersteigt, wovon jedes Brett abgeschnitten wird, wobei das keilförmige Vorderteil (7A) dieses Werkzeugs auf jeder Ober- und Unterseite eine durchlaufende Abschrägung von der Vorderkante bis zu einem gebauchten mittleren Teil aufweist, und anschließend einem flachen und im wesentlichen horizontalen hinteren Teil gebildet wird, welches das Ansatzteil des Werkzeugs bildet und dessen Breite in bezug auf das vordere Teil reduziert ist, das als Spaltklinge zum fortschreitenden Eindringen in das Holz wirkt, ohne dessen Fasern zu durchtrennen, sondern die Schichten dieser Fasern in Richtung der den Splintbereich radial durchquerenden Markstrahlen spreizt, während das hintere Teil, dessen beide Ober- und Unterseiten parallel verlaufen, den Abstand sichert, der durch den mittleren Teil geschaffen ist, dessen Dicke weniger als das Doppelte der Dicke des Brettes beträgt, wobei dieser gebauchte mittlere Teil danach strebt, die Abtrennung ununterbrochen und ohne Zerreißen des Holzes des vom Holzblock abgetrennten Brettes und dann die endgültige Abtrennung dieses Bretts herbeizuführen. Es ist zu bemerken, daß dieses Spaltwerkzeug so ausgebildet ist, daß sich diese endgültige Abtrennung einstellt, bevor die Eindringkante den mittleren Teil des Holzblocks erreicht hat.
- Dieses Verfahren wird mittels einer Maschine durchgeführt, die sich dadurch auszeichnet, daß sie umfaßt: einen Bock oder einen Auflageträger für den zu spaltenden Holzblock, der im mittleren Teil eines Gestells angeordnet und ausgebildet ist, diesen Block anzuheben und ihn in im wesentlichen waagerechter Position zu unterstützen, indem er ihn in der Längsachse dieses Gestells zentriert; zwei bewegliche Klemmbacken entlang dieser Längsachse, die quer zu dieser letzteren angeordnet sind, um den Holzblock an seinen Längsrändern festzuklemmen, wobei jede auf einem in Längsrichtung zum Gestell verstellbaren Träger angebracht ist, um in der einen oder in der anderen Richtung frei zu schwenken, wenn sie sich auf dem entsprechende Längsrand des Holzblocks in Klemmposition befindet; eine Dickenführung für jedes der abzuspaltenden Bretter, die einstellbar und beweglich oberhalb jeder der Klemmbacken angebracht ist und in bezug auf deren jeweiligen vorderen Rand oder Spannbacke nach vorne vorstehend angeordnet ist, um eine Anschlagquerstange für die obere Längsseite des Holzblocks zu bilden und die gewählte Dicke des abzuschneidenden Brettes zu kalibrieren, indem sie die diese Anschlagquerstange tragende Klemmbacke zwingt, sich durch Drehung in einer Ebene parallel zur Ebene der oberen Längsseite des Holzblocks quer einzustellen, bevor sie die Klemmverschiebung dieser Klemmbacken betätigt; ein Spaltwerkzeug, das sich oberhalb jeder der Klemmbacken befindet und für seine Überführung in die Spaltstellung und während der Zurückbewegung der entsprechenden Dickenführung flach über das Oberteil der entsprechenden Klemmbacke geführt ist und dann frei gelassen wird, um über den Schaft seines Antriebszylinders zu schwenken, wenn die Dickenführung hinter dem entsprechenden Längsrand des Holzblocks eingezogen liegt und der Spaltvorgang im Gange ist. Jedes Spaltwerkzeug ist außerdem so ausgebildet, daß es als Führungsnocken für eines der Enden jedes der beiden Seitenhebel dient, die durch ihr anderes Ende mit der entsprechenden Dickenführung verbunden sind, und um deren Zurückbewegung zu betätigen, wenn das Werkzeug vorgeschoben wird, um den Spaltbetrieb einzuleiten, und so die Anschlagquerstange aus ihrem Eingriff mit der Längsseite des Holzblocks auf der Seite seines entsprechenden Randes zu lösen, wobei die Anordnung so ist, daß während der Zurückbewegung des Spaltwerkzeugs nach dem Abschneiden eines Brettes die Anschlagquerstange in ihre Ausgangsposition vorgeschoben wird, um als Stütze für die neue Oberseite des restlichen Teils des aufzuschneidenden Holzblocks zu dienen.
- Es ist in der Tat weiterhin verständlich, daß erfindungsgemäß in jeder Dickenführung die Anschlagquerstange so ausgebildet ist, daß sie in bezug auf die Vorderkante des Spaltwerkzeugs in ihrer in einer parallelen Ebene oberhalb der entsprechenden Klemmbacke liegenden Ausgangsposition höhenverstellbar ist, um die Dicke des zu erhaltenden Brettes zu definieren.
- Spezieller umfaßt der Bock zum Lagern und Anheben des in Bretter aufzuschneidenden Holzblocks zwei Querständer, die zur Längsachse des Maschinengestells senkrecht angeordnet sind und deren Abstand voneinander einstellbar ist, um auf ihren Enden einen Holzblock zu tragen, wobei jeder Ständer aus zwei Teilen in Form eines "V"-Schlittens gebildet ist, die so gesteuert werden, daß sie sich voneinander in entgegengesetzter Richtung bzw. in der einen oder der anderen Richtung verschieben, um eine "W"-Form zu bilden, deren mittlere Schenkel durch ihre Kreuzung ein "X" bilden, bei dem der Kreuzpunkt wunschgemäß nach oben oder senkrecht in bezug auf die zentrale Längsachse des Gestells verändert werden kann, um den in der oberen "V"-Form jedes Ständers gelagerten Holzblock in die gewünschte Spaltposition zu bringen. Es ist zu bemerken, daß die Verschiebungen der beiden Schlitten jedes Ständers in entgegengesetzten Richtungen voneinader durch die Rotation eines Zahnrades in die eine oder die andere Richtung gesteuert werden, das im Eingriff mit zwei gegenüberliegenden Zahnstangen angebracht ist, die es einrahmen, wobei jede von ihnen mit der jeweiligen Basis jedes Schlittens fest verbunden ist.
- Außerdem sind die Arme dieser beiden "V"-förmigen Teile, die jeden Querständer des Bocks bilden, schwenkbar angebracht, damit wunschgemäß ihr Öffnungswinkel in Abhängigkeit vom Winkelwert des in Bretter aufzuschneidenden Holzblocks verstellt werden kann, entweder 90º für einen Achtelblock oder 120º für einen Zwölftelblock.
- Andere Merkmale der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform einer Maschine zur Durchführung des Verfahrens zum Spalten von Holzblöcken in Bretter hervor, wobei diese Ausführungsform schematisch in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist, in denen:
- - Fig. 1 ein schematischer Aufriß der Maschinengesamtanordung ist;
- - Fig. 2 eine schematische Queransicht eines der Ständer des Lagerbocks für einen in Bretter zu spaltenden Holzblock ist;
- - Fig. 3 ein schematischer Aufriß einer der beiden Klemmbacken für einen Holzblock ist, die eines der beiden Spaltwerkzeuge und eine Dickenführung trägt, die mit dem Spaltbeginn durch Zurückbewegung einziehbar ist;
- - Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf die in Fig. 3 dargestellte Klemmbacke ist und die Steuerhebel für die Vorwärts- und Zurückbewegung der Dickenführung zeigt.
- Wie schematisch in Fig. 1 dargestellt, besteht die Spaltmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung aus einem Gestell (1), in dessen mittlerem Teil ein Bock (2) zum Anheben und Lagern eines (nicht dargestellten) Holzblocks in der Längsachse des Gestells angebracht ist. Es ist zu bemerken, daß der Bock nachfolgend in Verbindung mit der Fig. 2 ausführlicher beschrieben wird.
- Beiderseits des Bocks (2) sind symmetrisch zwei bewegliche Klemmbacken (3) angebracht, die geeignet sind, einen aufzuschneidenden Holzblock an seinen Rändern festzuklemmen und sich quer zu sich selbst in der Längsachse des Gestells hin- und herzubewegen. Dazu ist jede Klemmbacke (3) schwenkbar an einem Träger (4) angebracht, der in Längsrichtung zum Gestell (1) mittels eines Steuerzylinders (5) verschiebbar ist, der gleichfalls dazu dient, die entsprechende Klemmbacke in Klemm- oder Freigabeposition zu überführen. Jede Klemmbacke (3) trägt beweglich eine Dickenführung (6) für das abzuschneidende Brett, die später in bezug auf die Figuren 3 und 4 beschrieben wird. Über jeder Klemmbacke (3) ist gleichfalls ein Spaltwerkzeug (7) angebracht, das schwenkbar auf dem Ende des Schafts eines Steuerzylinders (8) angebracht und durch aus dem Oberteil der Klemmbacke (3) vorstehende Rippen (9) in Zurückbewegungs- oder Ruhestellung und bis zum Beginn des Spaltvorgangs flach geführt ist. Es ist zu bemerken, daß der Zylinder (5) durch einen Ständer (5A) des Gestells (1) abgestützt wird, in dessen oberem Teil der Schaft (8A) des Zylinders (8) gleitet, dessen hinteres Ende durch einen anderen Ständer (8A) des Gestells abgestützt wird. Weiterhin ist der hintere Teil (3A) der Klemmbacke (3), der sich vor dem Träger (4) befindet, gleitend auf diesem Schaft (8A) des Zylinders angebracht, und ihr vorderer Teil ist mittels eines sich am oberen Ende des vorderen Arms (4A) des Trägers (4) befindenden Zapfens (4B) schwenkbar getragen.
- Wie am besten aus der Fig. 2 in der Queransicht ersichtlich, besteht jeder der beiden Ständer des Bocks (2), die senkrecht zur Längsachse des Gestells (1) angeordnet sind, aus zwei Teilen (10, 11) in Form eines V-Schlittens, die betätigt werden, um sich in entgegengesetzter Richtung voneinander bzw. in einer oder der anderen Richtung mittels eines Zahnrades (P) im Eingriff mit zwei gegenüberliegenden, es einrahmenden Zahnstangen (C1, C2) zu verschieben, wobei jede von ihnen mit der jeweiligen Basis jedes Schlittens (10, 11) fest verbunden ist. Wenn man die Fig. 2 betrachtet, versteht man leicht, daß bei der Rotation des Zapfens (P) im Uhrzeigersinn der Schlitten (10) nach links verschoben wird, der Schlitten (11) nach rechts verschoben wird und die jeweiligen Enden (10D und 11G) ihrer Arme den Holzblock tragen, um ihn in Spaltposition zu bringen, wobei seine Unterseite auf dem Ende (10D) aufliegt und sein Splintbereich gegen das Ende (11G) anliegt. Wenn umgekehrt der Holzblock (12) um sich herumgedreht werden soll, wobei seine ursprünglich untere Seite sich unter den Dickenführungen (6) als Oberseite darbieten soll, wird der Zapfen (P) entgegen dem Uhrzeigersinn in Rotation versetzt, so daß der Schlitten (10) nach rechts und der Schlitten (11) nach links verschoben wird, wobei der Splintbereich auf dem Ende (11D) und die Unterseite auf dem Ende (10G) aufliegt. Man wird im übrigen erkennen, daß die Arme der Schlitten (10 und 11) gelenkig angebracht sind, um ihren jeweiligen Öffnungswinkel in Abhängigkeit vom Winkelwert des Holzblocks ändern zu können. In der Tat ist, wie in dieser Fig. 2 als Beispiel dargestellt, der Schlitten (10) um 90ºC und der Schlitten (11) um 120º geöffnet, um das Positionieren der Oberseite des in Bretter aufzuschneidenden Holzblocks, der ursprünglich etwa ein Achtel oder ein Zwölftel des Bohlenstamms darstellt, in im wesentlichen waagerechte Lage zu ermöglichen.
- Wie am besten aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich, besteht das sehr schematisch dargestellte Schneidwerkzeug (7) aus einem keilförmigen Teil, dessen Vorderteil (7A) eine Spaltkante (13) und dessen Ober- und Unterseite eine durchlaufende Abschrägung bis zum mittleren Teil (7M) aufweisen, das eine leicht gebauchte Form hat und dessen Dicke weniger als das Doppelte der Dicke des abzuschneidenden Bretts beträgt. Diesem mittleren Teil folgt ein hinteres Verlängerungsteil (7R), dessen Ober- und Unterseite im wesentlichen horizontal und dessen Breite in bezug auf die Breite der Kante (13) reduziert ist, um das Ansatzteil des Werkzeugs zu bilden, das schwenkbar mit dem freien Ende des Schafts (8B) des Steuerzylinders (8) verbunden ist. Es ist zu vermerken, daß dieser Schaft (8B) auch als Schwenkachse für die entsprechende Klemmbacke (3) dient und daß das Ansatzteil des Werkzeugs als Führung für seitliche und symmetrische Hebel (14) für die Betätigung der Vorwärts- oder Zurückbewegung der Dickenführung (6) dient, wie am besten aus Fig. 4 ersichtlich ist. Wie in dieser Figur 4 und in der Figur 3 dargestellt, besteht die Dickenführung (6) aus einer Anschlagquerstange (15), die durch zwei höhenverstellbare seitliche Schäfte (16) getragen wird. Das untere Ende jedes Schafts (16) greift in eine Endkappe eines Seitenschafts (17) ein, der gleitend in seitlichen Konsolen (18, 19) der entsprechenden Klemmbacke (3) angebracht ist. Außerdem ist jeder Hebel (14) schwenkbar auf einem Drehgelenk (20) angebracht und umfaßt auf seinem zum Schaft (8B) des Zylinders (8) weisenden Ende eine Steuerrolle (21), die auf dem Ende (22) des Ansatzes des Werkzeugs und der entsprechenden Längsseite (23) dieses Ansatzes rollen kann. Das andere Ende (24) jedes Hebels umfaßt einen Längsschlitz (25), in den ein Zapfen (26) eingreift, der durch einen Ring (27) getragen wird, der verstellbar auf dem Gleitschaft (17) befestigt und durch eine Druckfeder (28) belastet ist, die sich auf der Konsole (18) abstützt.
- Man kann jetzt die Arbeitsweise dieser Maschine zur Durchführung des Spaltverfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung besser verstehen. In der Tat kommt, wenn ein Holzblock durch den Bock (2) angehoben wird, seine Oberseite unter der vorher auf die Dicke eines Bretts eingestellten Anschlagquerstange (15) der Dickenführungen (6) zur Anlage, die jede der Klemmbacken (3) bzw. das entsprechende Spaltwerkzeug (7) mittels der über diesen Klemmbacken gelegenen Rippen (9) schwenken lassen. Die Klemmbacken (3) werden sodann durch die Zylinder (5) betätigt, um die Ränder des Holzblocks (12) festzuklemmen. Sogleich nach diesem Festklemmen treten die Zylinder (8) gleichzeitig in Aktion und treiben die Spaltwerkzeuge vorwärts, deren Vorderkante (13) auf dem jeweils entsprechenden Rand des Holzblocks zur Anlage kommt, um den Spaltvorgang in einem einzigen Durchgang zur Gewinnung eines Bretts von durch die Dickenführung vorbestimmter Dicke zu beginnen, wobei die Unterseite der Anschlagquerstange (15) in bezug auf die Kante des Spaltwerkzeugs auf einen dieser gewählten Dicke entsprechenden Abstand eingestellt worden war. Schon mit Beginn des gleichzeitigen Vorschubs der Spaltwerkzeuge sind überdies die Rollen (21) der seitlichen Hebel (14) über die Seiten (23) des Ansatzteils der Werkzeuge, dann über deren hintere Enden (22) gelaufen, wobei sie so diese Hebel unter dem Druck der Federn (28) kippen lassen, die die Ringe (27) der gleitenden seitlichen Tragschäfte (17) für die Dickenführungen zurückgedrückt haben, wobei sie deren Zurückbewegung in eine Stellung diesseits des vorderen Randes der Klemmbacken (3) und anschließend diesseits der Ränder des Holzblocks bewirken.
Claims (9)
1. Verfahren zum Spalten von Holzblöcken zur Gewinnung dünner Bretter
gleicher gewählter und gleichmäßiger Dicke, wonach jedes Brett aus
einem Holzblock (12) in Richtung der Markstrahlen, die radial durch
seinen Splintbereich verlaufen, und unter Beachtung der Richtung der
Fasern dieses letzteren geschnitten wird, wobei dieser Schnitt in einem
einzigen Durchgang des Spaltwerkzeugs (7) durchgeführt wird, das so
angebracht ist, daß es während seiner Vorschubbewegung in
Längsrichtung des Holzblocks (12) unter dem Druck eines kontinuierlich und
ohne Anschlag arbeitenden Zylinders (8) frei um seine Längsachse hin-
und herschwenkbar ist, Verfahren dadurch gekennzeichnet, daß es darin
besteht, zuerst einen Holzblock (12) in eine im wesentlichen
waagerechte Position anzuheben, bis die Oberseite jedes seiner beiden
Längsränder unter eine Anschlagquerstange (15) einer Dickenführung (6) für
das abzuschneidende Brett zur Anlage kommt, wobei die Führung durch
eine Klemmbacke (3) getragen wird, die um die Längsachse in
Abhängigkeit von der durch ihre Anschlagquerstange (15) bei Abschluß des
Anhebens des Holzblocks eingenommenen Position schwenkbar ist, und
sodann jede Klemmbacke (3) in Richtung des entsprechenden
Längsrandes des Holzblocks (12) zu verschieben, um diesen zwischen den
beiden Klemmbacken (3) festzuklemmen, und daraufhin den
Spaltvorgang einzuleiten, indem die beiden Ränder des Holzblocks (12)
gleichzeitig jeweils mittels eines Spaltwerkzeugs (7) in Angriff genommen
werden, das anfänglich vor dem Spaltbeginn in einer Ebene parallel zur
Ebene der Oberseite des entsprechenden Längsrandes des Blockes
ausgerichtet ist, auf dem die Anschlagquerstange (15) der entsprechen
den Dickenführung (6) ruht, und derart, daß die Vorderkante (13) dieses
Werkzeugs auf einer Höhe liegt, die niedriger ist als die des Unterteils
dieser Anschlagquerstange (15), damit die Differenz zwischen diesen
Höhen der geforderten Dicke für das abzuschneidende Brett
gleichkommt.
2. Spaltverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es das
freie Hin- und Herschwenken jedes Werkzeugs (7) um seine Längsachse
erst nutzt, nachdem mit dem Spaltbetrieb begonnen worden ist, um der
Spaltvorderkante (13) jedes der beiden Werkzeuge (7) zu erlauben, der
Maserung des Holzes zu folgen, d.h. derselben Richtung wie dessen
Fasern, ohne sie zu durchtrennen, indem sie jeweils von jedem der
Ränder des Blocks (12) in Richtung seines mittleren Teils ausgeht, und
um die zunehmende und platzungsfreie Spreizung des Holzes des ersten
abgespaltenen Brettes in bezug auf den restlichen Teil des Blockes
herbeizuführen, von dem an seiner Längsunterseite nach Umdrehen
dieses restlichen Teils von oben nach unten, damit diese Unterseite zur
Oberseite wird, ein zweites Brett gleicher Dicke abgeschnitten werden
wird und so weiter für die fortlaufende Gewinnung von Brettern bis zum
Aufbrauch des Holzblocks.
3. Maschine zum Spalten von Holzblöcken in Bretter bestimmter Dicke, zur
Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 oder 2 unter
Verwendung von Spaltwerkzeugen (7), die jeweils durch einen Zylinder
(8) für den Spaltbetrieb durch Schubkraft vorwärtsbewegt und nach
dessen Beendigung zurückbewegt werden, dadurch gekennzeichnet,
daß sie umfaßt:
einen Bock (2) oder einen Auflageträger für den zu spaltenden Holzblock
(12), der im mittleren Teil eines Gestells (1) angeordnet und ausgebildet
ist, diesen Block anzuheben und ihn in im wesentlichen waagerechter
Position zu unterstützen, indem er ihn in der Längsachse dieses Gestells
(1) zentriert;
zwei bewegliche Klemmbacken (3) entlang dieser Längsachse, die quer
zu dieser letzteren angeordnet sind, um den Holzblock (12) an seinen
Längsrändern festzuklemmen, wobei jede auf einem in Längsrichtung
zum Gestell (1) verstellbaren Träger (4) angebracht ist, um in der einen
oder in der anderen Richtung frei zu schwenken, wenn sie sich auf dem
entsprechende Längsrand des Holzblocks in Klemmposition befindet;
eine Dickenführung (6) für jedes der abzuspaltenden Bretter, die
einstellbar und beweglich oberhalb jeder der Klemmbacken (3) angebracht ist
und in bezug auf deren jeweiligen vorderen Rand oder Spannbacke nach
vorne vorstehend angeordnet ist, um eine Anschlagquerstange (15) für
die obere Längsseite des Holzblocks zu bilden und die gewählte Dicke
des abzuschneidenden Brettes zu kalibrieren, indem sie die diese
Anschlagquerstange (15) tragende Klemmbacke (3) zwingt, sich durch
Drehung in einer Ebene parallel zur Ebene der oberen Längsseite des
Holzblocks quer einzustellen, bevor sie die Klemmverschiebung dieser
Klemmbacken betätigt;
ein Spaltwerkzeug (7), das sich oberhalb jeder der Klemmbacken (3)
befindet und für seine Überführung in die Spaltstellung und während der
Zurückbewegung der entsprechenden Dickenführung (6) flach über das
Oberteil der entsprechenden Klemmbacke geführt ist und dann frei
gelassen wird, um über den Schaft seines Antriebszylinders (8) zu
schwenken, wenn die Dickenführung (6) hinter dem entsprechenden
Längsrand des Holzblocks (12) eingezogen liegt und der Spaltvorgang
im Gange ist.
4. Spaltmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes
Spaltwerkzeug (7) aus einem keilförmigen Werkzeug, dessen Breite die
Breite der Längsseite des Blocks übersteigt, wovon jedes Brett
abgeschnitten wird, wobei das keilförmige Vorderteil (7A) dieses Werkzeugs
auf jeder Ober- und Unterseite eine durchlaufende Abschrägung von der
Vorderkante (13) bis zu einem gebauchten mittleren Teil (7M) aufweist,
und anschließend einem flachen und im wesentlichen horizontalen
hinteren Teil (7R) gebildet wird, welches das Ansatzteil des Werkzeugs
bildet und dessen Breite in bezug auf das vordere Teil (7A) reduziert ist,
das als Spaltklinge zum fortschreitenden Eindringen in das Holz wirkt,
ohne dessen Fasern zu durchtrennen, sondern die Schichten dieser
Fasern in Richtung der den Splintbereich radial durchquerenden
Markstrahlen spreizt, während das hintere Teil (7R), dessen beide Ober- und
Unterseiten parallel verlaufen, den Abstand sichert, der durch den
mittleren Teil (7M) geschaffen ist, dessen Dicke weniger als das
Doppelte der Dicke des Brettes beträgt, wobei dieser gebauchte mittlere Teil
danach strebt, die Abtrennung ununterbrochen und ohne Zerreißen des
Holzes des vom Holzblock (12) abgetrennten Brettes und dann die
endgültige Abtrennung dieses Bretts herbeizuführen.
5. Spaltmaschine nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daßjedes Spaltwerkzeug (7) ausgebildet ist, um als
Führungsnocken für eines der Enden jedes der beiden Seitenhebel (14) zu dienen,
die durch ihr anderes Ende mit der entsprechenden Dickenführung (6)
verbunden sind, und um deren Zurückbewegung zu betätigen, wenn das
Werkzeug (7) vorgeschoben wird, um den Spaltbetrieb einzuleiten, und
so die Anschlagquerstange (15) aus ihrem Eingriff mit der Längsseite
des Holzblocks (12) auf der Seite seines entsprechenden Randes zu
lösen, wobei die Anordnung so ist, daß während der Zurückbewegung
des Spaltwerkzeugs (7) nach dem Abschneiden eines Brettes die
Anschlagquerstange (15) in ihre Ausgangsposition vorgeschoben wird, um
als Stütze für die neue Oberseite des restlichen Teils des
aufzuschneidenden Holzblocks zu dienen.
6. Spaltmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß in jeder Dickenführung (6) die Anschlagquerstange (15)
so ausgebildet ist, daß sie in bezug auf die Vorderkante (13) des
Spaltwerkzeugs (7) in ihrer in einer parallelen Ebene oberhalb der
entsprechenden Klemmbacke (3) liegenden Ausgangsposition höhenverstellbar
ist, um die Dicke des zu gewinnenden Brettes zu definieren.
7. Spaltmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bock
(2) zum Lagern und Anheben des in Bretter aufzuschneidenden
Holzblocks (12) zwei Querständer umfaßt, die zur Längsachse des
Maschinengestells senkrecht angeordnet sind und deren Abstand voneinander
einstellbar ist, um auf ihren Enden einen Holzblock (12) zu tragen,
wobei jeder Ständer aus zwei Teilen (10, 11) in Form eines V-Schlittens
gebildet ist, die so gesteuert werden, daß sie sich voneinander in
entgegengesetzter Richtung bzw. in der einen oder der anderen Richtung
verschieben, um eine W-Form zu bilden, deren mittlere Schenkel (10D,
11G) durch ihre Kreuzung ein "X" bilden, bei dem der Kreuzpunkt
wunschgemäß nach oben oder senkrecht in bezug auf die zentrale
Längsachse des Gestells (1) verändert werden kann, um den in der
oberen V-Form jedes Ständers gelagerten Holzblock in die gewünschte
Spaltposition zu bringen.
8. Spaltmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschiebungen der beiden Schlitten jedes Ständers in
entgegengesetzten Richtungen durch die Rotation eines Zahnrades (P) in die eine oder
die andere Richtung gesteuert werden, das im Eingriff mit zwei
gegenüberliegenden Zahnstangen (C1, C2) angebracht ist, die es einrahmen,
wobei jede von ihnen mit der jeweiligen Basis jedes der Schlitten (10,
11) fest verbunden ist.
9. Spaltmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schenkel der beiden V-förmigen Teile, die jeden Querständer des Bocks
(2) bilden, schwenkbar angebracht sind, um wunschgemäß ihren
Öffnungswinkel in Abhängigkeit vom Winkelwert des in Bretter
aufzuschneidenden Holzblocks variieren zu lassen, entweder 90º für einen
Achtelblock oder 120º für einen Zwölftelblock.
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