DE69018833T2 - Trägerverpackung für flaschen mit handgriff. - Google Patents
Trägerverpackung für flaschen mit handgriff.Info
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Description
- Diese Erfindung betrifft eine Umhüllungs-Tragepackung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Insbesondere betrifft sie eine Umhüllungs-Tragepackung, die schwere Lasten tragen kann und einen integrierten Handgriff zum Heben und Tragen einer schweren Tragepackung.
- Umhüllungs-Tragepackungen, die üblicherweise in der Getränkeindustrie zum Verpacken von Flaschen für Bier und alkoholfreie Getränke verwendet werden, werden typischerweise so auf sich in einer Verpackungsmaschine bewegenden aufrechtstehenden Flaschen angeordnet, daß Halslöcher in den Zuschnitten über die Hälse der Flaschen passen, worauf dann die Zuschnitte um die sich bewegenden Flaschen herum in ihre Lage gefaltet werden. Die Enden der Zuschnitte werden üblicherweise am Boden der Tragepackung durch Verriegelungslaschen und -öffnungen verschlossen, und eine Handgriffanordnung, wie z.B. Fingeröffnungen oder ein integral ausgebildeter Streifen, wird in der Deckelplatte der Tragepackung angebracht, um einem Benutzer zu ermöglichen, die Tragepackung mit einer Hand zu heben und zu tragen.
- Da Tragepackungen dieses Typs am besten für relativ wenige Flaschen, wie z.B. sechs oder acht ausgelegt sind, wurde eine verbesserte Tragepackung für eine größere Anzahl schwerer Flaschen, wie z.B. zwölf Flaschen mit einer Größe von 473,18 cm³ (16-fluid ounce), entwickelt. Die US- A-4836375, welche eine Tragepackung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 offenbart, setzt nicht nur die üblichen aus stärkeren Karton hergestellten offenen Tragepackungen fort, sondern stellt eine vollständig verschlossene Verpackung mit all ihren Vorteilen bereit. Die Verpackung stellt eine doppelte Kartondicke an den Kanten der Deckelplatte bereit, um einem Benutzer zu ermöglichen, die Tragepackung an den verstärkten Kanten zu ergreifen, um sie zu heben. Obwohl dieses eine bequeme Art zum Heben und Tragen der Tragepackung ist, hat man herausgefunden, daß es dennoch eine überraschend starke Nachfrage der Verbraucher nach einer Tragepackung des Typs gibt, welcher mit einer Hand gehoben werden kann, um die andere Hand für andere Aufgaben freizuhalten.
- Die US-A-4728026 offenbart eine vollständig geschlossene Hülsentyp-Tragepackung für Getränkedosen mit einer Handgrifföffnung in einer der Platten, deren Öffnung sich über die gesamte Breite der Platte in die benachbarten Platten hinein erstreckt. Die Handgrifföffnung ist symmetrisch und weist zwei gekrümmte Kantenabschnitte in den Seitenplatten auf, wobei der in der Deckelplatte angeordnete Abschnitt der Handgrifföffnung zwei längliche parallel beabstandete Kanten aufweist, die sich quer zur Deckelplatte erstrecken. Diese herkömmliche Tragepackung kann mit nur einer Hand gehoben und getragen werden.
- Der Versuch, die Tragepackung der ähnlichsten herkömmlichen Art (US-A-4836375) mit einem Handgriff zu versehen, der den mit dem Heben einer sehr schweren Tragepackung verbundenen starken Spannungen widerstehen kann, scheint die Verwendung eines wesentlich schwereren Pappkartons oder eines Pappkartons zu erfordern, welcher deutlich verstärkt ist. Da dieses aus ökonomischen Gründen zu vermeiden ist, scheint es, daß eine Tragepackung dieses Typs in der Praxis nicht mit einem Handgriff versehen werden kann, der das Anheben der Packung mit einer Hand erlaubt.
- Es ist dennoch eine Aufgabe der Erfindung eine Tragepackung des gattungsgemäßen Typs mit einem Handgriff bereitzustellen, welcher dazu verwendet werden kann, die schwere Packung, ohne sie zu beschädigen und ohne die Gefahr, daß Flaschen heraus fallen, mit nur einer Hand sicher zu heben. Ferner ist es eine weitere Aufgabe, eine Tragepackung und eine Handgriffanordnung dieses Typs bereitzustellen, welche wirtschaftlich herstellbar sind.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst. Demzufolge umfaßt diese Erfindung eine Tragepackung mit Seitenplatten und Endplatten die faltbar mit einer Bodenplatte verbunden sind. Zumindest einer der zur Deckelplatte benachbarten oberen Seitenplattenabschnitte ist angewinkelt, um sich im allgemeinen den sich verjüngenden Halsabschnitten der in der Tragepackung aufgenommenen Flaschen anzupassen, und ist mit einer Deckelplatte verbunden. Die Seitenplatte enthält eine Handgrifföffnung, die zwei längliche beabstandete Kanten aufweist, die sich quer dazu zwischen dem angewinkelten Abschnitt der Seitenplatte und der Bodenplatte erstrecken. Die Handgrifföffnung erstreckt sich in den benachbarten angewinkelten oberen Seitenabschnitt und in die benachbarte Bodenplatte hinein. Diese Anordnung ist ausreichend fest, um einen Heben der Tragepackung mittels des Handgriffs ohne die Verwendung eines dickeren, teuereren Pappkartons oder verstärkten Pappkartons zu ermöglichen.
- Zusätzlich zu einer zum Heben der Tragepackung vorgesehenen Handgrifföffnung ist die Deckelplatte der Tragepackung mit untergefalteten Endklappen versehen, welche ein Heben der Tragepackung über die Endabschnitte der Deckelplatte ermöglichen.
- Zusätzlich können faltbar mit den Seitenplatten verbundene Verstärkungsklappen in integrierter Form mit den Deckelplattenverstärkungsklappen ausgeführt werden, um die Endabschnitte der Seitenplatte ebenfalls zu verstärken. Die Seitenplattenverstärkungsklappen sind über Einfaltklappen, welche die Ausbildung aufrechtstehender Endplatten und untergefalteter Seitenplattenverstärkungsklappen ermöglichen, mit den Endplatten verbunden. Die Deckelplatte ist auch noch mit Flaschenhalshalteöffnungen versehen, welche zur Unterstützung der Packung beitragen, wenn die Handgrifföffnung zum Heben der Tragepackung verwendet wird.
- Bevorzugt können die Deckelplattenverstärkungs klappen zumindest eine zu einer Flaschenhalshalteöffnung in der Deckelplatte ausgerichtete Flaschenhalshalteöffnung aufweisen.
- Zusätzlich ist der Abstand zwischen den die Einfaltklappen mit den Endplatten verbindenden Faltlinien kleiner als der Abstand zwischen den Seitenkanten der Bodenplatte, und der von der Diagonalfaltlinie mit den die Einfaltklappen mit den Endplatten verbindenden Faltlinien ist kleiner als 45º. Dieses bewirkt, daß die Endplatten nach innen vorgespannt werden, um jeder Tendenz der Flaschen zu widerstehen, aus den Endplatten herausgedrückt zu werden, wenn die Tragepackung mittels der Seitenplatten- Handgrifföffnung gehoben wird.
- Weitere Merkmale und Aspekte der Erfindung sowie ihre weiteren Vorteile werden aus der nachstehenden detaillierteren Beschreibung ersichtlich.
- Es zeigen:
- Fig. 1 eine schematische Ansicht der Tragepackung der vorliegenden Erfindung, wie sie im normalen auf der Bodenplatte gelagerten Zustand aussieht;
- Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt, aus welchem die Tragepackung der vorliegenden Erfindung hergestellt wird;
- Fig. 3 eine schematische Ansicht des Zuschnittes von Fig. 2 in einem teilweise gefalteten Zustand, wobei die Flaschen, über welche der Zuschnitt gefaltet wird, zum Zwecke der Klarheit weggelassen sind;
- Fig. 4 eine schematische Ansicht ähnlich der von Fig. 3, welche aber den Zuschnitt in einer späteren Herstellungsstufe darstellt;
- Fig. 5A, 5B und 5C vergrößerte Teilseitenansichten der Verriegelungseinrichtung zum Sichern der Verschlußstreifen der Tragepackung in ihrer Lage, welche nacheinander die Hauptschritte im Verriegelungsvorgang zeigen;
- Fig. 5D, 5E und 5F vergrößerte Teilschnittansichten entlang der Mitte der in den Fig. 5A, 5B bzw. 5C dargestellten Verriegelungslaschen und entsprechend den darin dargestellten Verriegelungsschritten;
- Fig. 6 eine vergrößerte Teildraufsicht auf einen Abschnitt eines modifizierten Zuschnittes, welche die Überschneidung der Boden- und Endplattenfaltlinien darstellt;
- Fig. 7 eine vergrößerte Teildraufsicht auf den Zuschnitt von Fig. 2, welche die Handgriffanordnung mit mehr Details darstellt;
- Fig. 8 eine schematische Ansicht der Tragepackung der vorliegenden Erfindung ähnlich der von Fig. 1, aber detaillierter;
- Fig. 9 eine Teilseitenansicht der Tragepackung der Erfindung in der Darstellung des Hebevorgangs durch die Hand eines Benutzers; und
- Fig. 10 eine Draufsicht auf die Tragepackung von Fig. 9, in der die Hand des Benutzers zum Zwecke der Klarheit weggelassen ist.
- Gemäß Fig. 1 weist ein erfindungsgemäß ausgebildeter Karton 10 eine Deckelplatte 12 mit einer Anzahl beabstandeter Öffnungen 14 auf, durch welche sich die oberen Halsabschnitte der Flaschen B erstrecken. Laschen 16, welche faltbar mit Umfängen der Öffnungen verbunden sind, erstrecken sich von der Deckelplatte 12 nach oben und erfassen die Unterkanten der Flaschenverschlußkappen 18, um das Halten der Flaschen in ihrer Lage zu unterstützen.
- Die Deckelplatte 12 ist mit Seitenplatten 20 und 22 über kurze geneigte Seitenplattenabschnitte 24 und 26 verbunden, und in der Seitenplatte 20 ist eine Handgrifföffnung 28 vorgesehen. Zusätzlich ist eine in dieser Ansicht nicht sichtbare Bodenplatte mit den Seitenplatten 20 und 22 und mit Teil- oder Kurzendplatten 30 verbunden. Diese Konstruktion ermöglicht es, daß die Flaschenetiketten durch die offenen Endenräume zwischen der Deckelplatte und den Kurzendplatten gesehen werden können, was vorteilhaft für die Produktidentifikation und für die Darstellung der Flaschengröße ist, und daß die Endplatten trotzdem groß genug sind, um einen angemessenen Raum für zusätzliche Werbeaufdrucke oder andere Angaben bereitzustellen und die Endflaschen in der Tragepackung zu halten.
- In Fig. 2 ist ein Herstellungszuschnitt zur Herstellung der Tragepackung von Fig. 1 allgemein mit dem Bezugszeichen 32 bezeichnet. Der Herstellungszuschnitt 32 besteht aus einem über Faltlinien 36 und 38 mit Seitenplattenabschnitten 20 bzw. 22 verbundenen Bodenabschnitt 34. Der Seitenplattenabschnitt 20 ist über eine Faltlinie 40 mit einem angewinkelten Seitenplattenabschnitt 24 verbunden, welcher über eine Faltlinie 42 mit dem Deckelplattenabschnitt 12 verbunden ist. Der Deckelplattenabschnitt 12 ist über eine Faltlinie 44 mit dem Deckelverschlußstreifen 26, und der Seitenplattenabschnitt 22 über eine Faltlinie 46 mit einem Seitenverschlußstreifen 48 verbunden. Der Deckelverschlußstreifen 26 weist primäre Steckverriegelungslaschen 50 auf, deren Basen im allgemeinen zur Faltlinie 52 ausgerichtet sind, und sekundäre Steckverriegelungslaschen 54, welche zu den primären Steckverriegelungslaschen 50 ausgerichtet sind. In gleicher Weise weist der Verschlußstreifen 48 zu den Verriegelungslaschen 50 ausgerichtete primäre Verriegelungsaufnahmeöffnungen 56 auf, und der Seitenplattenabschnitt 22 weist sekundäre Verriegelungsaufnahmeöffnungen 58 auf, die sich von der Faltlinie 43 aus erstrecken. Die sekundären Verriegelungsaufnahmeöffnungen 58 sind zu den sekundären Verriegelungslaschen 54 ausgerichtet.
- Mit dem Bodenabschnitt 34 sind längs Faltlinien 60, den Endplatten 30 der Tragepackung von Fig. 1 entsprechenden Endplattenabschnitte 30 verbunden, welche über Faltlinien 64 mit Einfaltklappen 64 verbunden sind. Die Faltlinien 64 in dieser Ausführungsform sind Verlängerungen der Faltlinie 36 und 38. Die Faltlinien 60 erstrecken sich über den Bodenplattenabschnitt 34 hinaus zu den Enden des Zuschnittes, welche die Verstärkungsklappen 66 und 68 bilden. Die Verstärkungsklappen 66 bestehen aus Verstärkungsklappenabschnitten 12A, 24A und 20A, welche über die Faltlinien 60 mit dem Deckelplattenabschnitt 12, dem angewinkelten Seitenplattenabschnitt 24 und dem Hauptseitenplattenabschnitt 20 verbunden sind. Die Verstärkungsklappen 68 bestehen aus Verstärkungsklappenabschnitten 22A und 48A, welche über Faltlinien 60 mit dem Seitenplattenabschnitt 22 bzw. dem Seitenverschlußstreifen 48 verbunden sind. Zwei der Einfaltklappen 62 sind mit Verstärkungsklappen 20A über Faltlinien 70 verbunden, während die anderen Einfaltklappen 62 mit den Verstärkungsklappen 22A über Faltlinien 72 verbunden sind. Die Faltlinien 60 liegen im allgemeinen senkrecht zu den Faltlinie 38, 36, 40, 42, 44 und 46, so daß sich eine Tragepackung mit Platten ergibt, die sich im allgemeinen im rechten Winkeln zueinander erstrecken. In der dargestellten Anordnung bilden die Faltlinien 70 und 72 einen Winkel von 45º mit den Faltlinien 60 und 64.
- Ferner weist der Deckelplattenabschnitt 12 gemäß Fig. 2 zwölf, in drei Reihen mit jeweils 4 Öffnungen angeordnete Halshalteöffnungen auf. Die Öffnungen 14 in den äußeren zwei Reihen enthalten vier faltbar mit dem Deckelplattenabschnitt verbundene Laschen 16, was es ermöglicht, daß die Hälse der in der Tragepackung enthaltenen Flaschen durch die Öffnungen hindurchragen und trotzdem im wesentlichen über den gesamten Umfang des Halses unterhalb der Flaschenverschlußkappe erfaßt werden, um den Hals in seiner Lage zu halten. Die Öffnungen 74 in der innersten Öffnungsreihe sind in einer Querrichtung größer als die Öffnungen 14 und sind nur mit zwei Laschen 76 versehen, welche wie die Laschen 16 faltbar mit dem Deckelplattenabschnitt verbunden sind. Die größere Öffnung mit den wenigeren Halshaltelaschen erleichtert das Schließen der Deckelplatte der Tragepackung über den zu verpackenden Flaschen, was später deutlicher wird. Zusätzlich weist jede Verstärkungsklappe 12A eine Halshalteöffnung 14A und eine Halshalteöffnung 74A auf. Gemäß Darstellung sind die Öffnungen 14A zu den Öffnungen 14 identisch, während die Öffnungen 74A vorzugsweise in Form und Größe zu den Öffnungen 74 identisch sind, aber nicht mit Halshaltelaschen versehen sind, um das Schließen der Deckelplatte über den zu verpackenden Flaschen weiter zu erleichtern. Die Verstärkungsklappen 12A sind ferner mit Ausschnittsabschnitten 78 versehen, welche den Platz einnehmen, an welchem Halshalteöffnungen, ähnlich den Öffnungen 14A hätten angeordnet werden können, und Verstärkungsklappen 48A und 22A sind mit zu ihren Außenkanten benachbarten Ausschnittsabschnitten versehen. Diese Ausschnittsabschnitte erleichtern das Falten des Zuschnittes dadurch, daß etwas Pappkarton in überfüllten Bereichen beseitigt wird, wo anderenfalls Pappkartonfaltungen zusammenkommen würden und wo die zusätzlichen Dicken derartiger Pappkartons für die Funktion der Tragepackung nicht erforderlich sind.
- Gemäß Fig. 2 und 3 und unter der Annahme, daß die in Fig. 2 dem Betrachter zugewandte Seite die Innenoberfläche des Zuschnittes ist, besteht der erste Schritt zum Falten des Kartons zur Herstellung einer Tragepackung darin, die Einfaltklappen 62 nach oben und zu den Faltlinien 64 zu drücken. Dies bewirkt daß sich der Pappkarton längs den Faltlinien 70 und 72 faltet, die Faltlinien sich nach oben aus der Ebene des Zuschnittes bewegen und die Endplattenabschnitte 30 und die Verstärkungsklappen 66 und 68 angehoben werden. Es bewirkt auch, daß der Seitenplattenabschnitt 22 und der Verschlußstreifenabschnitt 48 als eine Einheit um die Faltlinie 38 nach oben geschwenkt werden, und daß der Seitenplattenabschnitt 20, der angewinkelte Abschnitt 24, der Deckelplattenabschnitt 12 und der Verschlußstreifen 26 als eine Einheit um die Faltlinie 36 nach oben geschwenkt werden. Die Verstärkungsklappen 66 und 68 werden weiter um die Faltlinien 60 gefaltet, bis sie gemäß Darstellung in Fig. 3 über den benachbarten Plattenabschnitten liegen. Die Halshalteöffnungen 14A und 74A sind zu Öffnungen 14 in den benachbarten Öffnungsreihen ausgerichtet und liegen über diesen, damit die Flaschenhälse durch beide Öffnungen hindurchragen können. Es sollte selbstverständlich sein, daß, obwohl in Fig. 3 keine Flaschen dargestellt sind, im praktischen Betrieb die zu verpackenden Flaschen zuerst auf dem Bodenabschnitt des Zuschnittes angeordnet würden, worauf dann der Faltvorgang gemäß vorstehender Beschreibung ausgeführt würde.
- Der sich noch in der Zwischenform von Fig. 3 befindliche Zuschnitt wird weiter um die Faltlinien 38 und 36 gefaltet, um die Seitenplattenabschnitte 22 und 20 nach oben in die Vertikale zu bringen, und wird weiter um die Faltlinie 40 und 42 gefaltet, um die in Fig. 4 dargestellte Zwischenkonfiguration zu bilden. Die Einfaltklappen 62 liegen an diesem Punkt Seite an Seite zu den benachbarten Abschnitten der Verstärkungsklappen 22A und 20A, und der Deckelplattenabschnitt 12 befindet sich in dem Vorgang der Überfaltung über die Flaschen, welche sich auf dem Bodenabschnitt befinden. An diesem Punkt ist zu sehen, daß dann, wenn der Deckelplattenabschnitt der Tragepackung direkt mit der Seitenplatte verbunden wäre, ohne von dem angewinkelten Abschnitt 24 davon getrennt zu sein, es nicht genügend Platz für den Deckelplattenabschnitt gäbe, um über die Oberkante der benachbarten Flaschenreihe nach unten geschwenkt zu werden. In ähnlicher Weise wäre dann, wenn die Flaschenhalshalteöffnungen 74 dieselbe Größe wie die anderen eng anliegenden Öffnungen 14 aufweisen würden, der Bogen, über welchen sich die Öffnungen 74 bewegen, wenn der Deckelplattenabschnitt nach unten über die Oberkanten der Flaschen geschwenkt würde, zu kurz, um das Bewegen der Öffnungen 74 über die Flaschenhälse zu ermöglichen. Der angewinkelte Plattenabschnitt 24 und die vergrößerten Halsöffnungen 74 ermöglichen somit, daß der Deckelplattenabschnitt 12 und alle Halshalteöffnungen darin richtig zu den Flaschen ausgerichtet sind, wenn der Deckelplattenabschnitt über die Flaschen nach unten gefaltet wird. Um sicher zu sein, daß die Halshalteöffnungen 74A in der Verstärkungsklappe 12A nicht die Bewegung der Deckelplatte während dieses Faltvorgangs stören, werden alle Flaschenhaltelaschen an diesen Öffnungen gemäß Darstellung weggelassen.
- Das weitere Abwärtsfalten des Deckelplattenabschnittes wird fortgesetzt bis der Verschlußstreifen 26 über dem Verschlußstreifen 48 liegt und dann mit diesem verbunden, um die in Fig. 1 dargestellte fertige Tragepackung zu bilden. Die angewinkelte Platte 24 und die aus den kombinierten Verschlußstreifen 26 und 48 gebildete angewinkelte Platte bilden denselben Winkel mit den Hauptseitenplattenabschnitten, so daß die Tragepackung symmetrisch angeordnet ist. Die Endplatten 30 werden von den gefalteten Einfaltklappen in aufrechter vertikaler Lage gehalten. Die Flaschen in der Tragepackung, welche eng gepackt sind und an die Seitenplatten 20 und 22 stoßen, stoßen auch an die Einfaltklappen und drücken und befestigen diese gegen die benachbarten umgefalteten Verstärkungsklappen 20A und 22A. Somit unterstützen die Flaschen in der Tragepackung das Halten der Einfaltklappen in ihrer Lage.
- Die einzelnen umgefalteten Verstärkungsklappen, welche die Verstärkungsklappen 66 und 68 bilden, stellen eine doppelte Pappkartondicke längs der Kanten der Deckelplatte der Tragepackung bereit und verstärken dadurch die Deckelplatte, um einem Benutzer zu ermöglichen die Unterseite der Deckelplatte in der Nähe ihrer Kanten zu ergreifen und die Tragepackung zu heben.
- In den Fig. 5A und 5D ist der Verschlußstreifen 26 in dem für die Einrastung in den Verschlußstreifen 48 bereiten Zustand dargestellt. Der Streifen 28 ist um seine Faltlinie 52 zurückgefaltet, so daß die Unterseite des Streifens 26 offenliegt, während die Außenseite des Befestigungsstreifens 48 zu sehen ist. Dieser trennt die primären Verriegelungslaschen 50 von dem Streifen 26. Die primäre Verriegelungslasche 50 ist zur primären Verriegelungsöffnung 56 ausgerichtet und die sekundäre Verriegelungslasche 54 ist zur sekundären Verriegelungsöffnung 58 ausgerichtet. Die Verriegelungsöffnung 58 wird bevorzugt von faltbar mit der Seitenplatte 22 längs einer Faltlinie 82 und der Faltlinie 64 verbundenen Laschen 80 abgedeckt. Zum Vervollständigen der primären Verriegelung wird die Verriegelungslasche 50 in die Öffnung 56 eingeführt und der Streifen 26 längs der Faltlinie 52 zurückgefaltet, wie es am besten in Fig. 5E dargestellt ist. Dieses bewirkt, daß die Lasche 50 um die Kante 82 der Öffnung 56 schwenkt und Seite an Seite mit der Innenseite des Streifen 48 zu liegen kommt. Die sekundäre oder Stanzlasche 54 ist an diesem Punkt zur sekundären Öffnung 58 ausgerichtet, wie es in Fig. 5B dargestellt ist.
- Der nächste Schritt in der Verriegelung der Verriegelungsstreifen miteinander ist das Einführen der Stanzlasche 54 in die Öffnung 58, indem die Lasche durch die etwas engere Öffnung zwischen den faltbaren Laschen 80 gedrückt wird. Dieser Schritt schließt den Verriegelungsvorgang ab, so daß die Streifen gemäß Darstellung in 5C und 5F sowohl durch die primäre als auch durch die sekundäre Verriegelung verbunden sind. Es sollte selbstverständlich sein, daß, obwohl dieses die bevorzugte Verriegelungsanordnung wegen ihrer Haltbarkeit unter schweren Lasten ist, stattdessen auch andere mechanische Verriegelungskonstruktionen verwendet werden können, solange sie die Verriegelungsstreifen sicher zusammenhalten können. Falls es vorgezogen wird, könnten die Streifen auch verklebt werden, anstatt mechanisch verriegelt zu werden. Wenn noch mehr Verriegelungsfestigkeit erforderlich ist, könnten sowohl eine mechanische Verriegelung und Kleber bei derselben Verpackung eingesetzt werden.
- Bei der Beschreibung der Einfaltklappen in Verbindung mit dem Zuschnitt von Fig. 2 wurde beschrieben, daß die Faltlinien 70 und 72, welche die Einfaltklappen 62 bilden, einen Winkel von 45º mit den Faltlinien 60 und 64 bilden. Dieses ist die normale Anordnung der Einfaltklappen, welche bewirkt, daß die Endplattenklappen 30 im allgemeinen vertikal angeordnet sind. In Fig. 6 ist eine modifizierte Anordnung dargestellt, in welcher die Faltlinien 64' zu den Faltlinien 36' und 38' versetzt sind, so daß der Abstand zwischen den Faltlinien 36' und 38' größer ist als der Abstand zwischen den Faltlinien 64'. Zusätzlich bilden die Faltlinien 70' und 72' einen Winkel kleiner als 45º mit den Faltlinien 64' und Winkel größer als 45º mit den Faltlinien 60', anstatt daß die Faltlinien 70' und 72' 45º-Winkel mit den Faltlinien 60' und 64' bilden. Bei dieser Anordnung tendiert die Endplatte 30' nach der Fertigstellung der Verpackung dazu, sich etwas nach innen zum Inhalt der Tragepackung hin zu wölben. Dieses schützt vor schlaffen Endplatten und dem daraus folgenden Problem, daß die Endflaschen innerhalb der Verpackung verrutschen und gegen benachbarte Flaschen stoßen. Die spezifischen Winkel und Versätze, die verwendet werden können, verändern sich mit der Größe der Verpackung und dem Betrag der gewünschten Einwärtsspannung, wobei größere Versätze bei größeren Winkelabweichungen von 45º erforderlich sind. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, daß die rechtwinklige Anordnung der Platten keinen großen Veränderungen der Ausführungsform von Fig. 2 erlaubt. Eine bevorzugte Konstruktion kombiniert beispielsweise eine Versatz von 2,38 mm (3/32 inch) mit einem von den Faltlinien 64' mit Faltlinien 70' und 72' gebildeten spitzen Winkel von 43º. In einer derartigen Anordnung wäre der von der Faltlinie 60' mit Faltlinien 70' und 72 gebildete stumpfe Winkel 47º so, daß die Summe des spitzen und des stumpfen Winkels im allgemeinen immer 90º beträgt.
- In Fig. 7, welche die Handgriffanordnung von Fig. 2 mit mehr Details zeigt, ist zu sehen, daß der Handgriff 28 eine Öffnung aufweist, welche sich über die Faltlinie 36 hinaus in den Bodenplattenabschnitt 34 bei 83 und über die Faltlinie 40 hinaus in den angewinkelten Abschnitt 24 bei 85 hinein erstreckt. Die Verlängerungen 82 und 85 weisen eine gebogene Form auf und besitzen bevorzugt die Form eines Halbkreises, dessen Durchmesser zu den benachbarten Faltlinien 36 und 40 ausgerichtet ist. Wenn der Zuschnitt zu einer Tragepackung geformt wird, sind die Abschnitte der Handgrifföffnung, welche in den oberen Bereichen der Seitenplatte 34 und dem kurzen angewinkelten Abschnitt 24 ausgebildet sind, die halbkreisförmigen Ausschnitte, wie sie am besten in Fig. 8 dargestellt sind.
- Gemäß Darstellung in Fig. 7 überdecken die Handgriffklappen 84 einen wesentlichen Abschnitt der Handgrifföffnung und sind faltbar mit dem Seitenplattenabschnitt 20 entlang den Längskanten 86 der Handgrifföffnung verbunden. Die gegenüberliegenden oder benachbarten Kanten der Klappen 84 treffen sich in der Mitte der Handgrifföffnung längs eines Schlitzes 88. Vorzugsweise sind die Kanten in dem Zuschnitt durch nicht dargestellte weit beabstandete Abschnitte ungeschnittenen Pappkartons miteinander verbunden, welche ohne weiteres gebrochen oder gerissen werden können, wenn die Finger eines Benutzers in die Handgrifföffnung einer aus dem Zuschnitt hergestellten Tragepackung eingeführt werden.
- Vorzugsweise sind die Enden der Faltlinien der Klappen 84 in einem kurzen Abstand zu den Faltlinien 36 und 40 beabstandet, wobei der Schlitz 88 kurz vor den Faltlinien endet. Demzufolge sind die Klappenkanten 90, welche die freien Kanten der Klappen 84 mit ihren Faltlinien 86 verbinden, gewinkelt oder ziemlich stark von den Faltlinien 36 und 40 weggekrümmt. Dieses erzeugt benachbart zu den Faltlinien 36 und 40 ziemlich große Bereiche in der Handgrifföffnung, welche von den Handgrifföffnungsklappen 84 nicht abgedeckt sind. Obwohl diese Anordnung für das nachstehend diskutierte Spannungsverteilungsphänomen nicht wesentlich ist, ist es in mehrfacher Hinsicht nützlich. Sie beseitigt Material an einem Punkt, welcher das Abstreifen des Zuschnittes aus der Presse stören könnte und stellt eine visuelle Führung für den Benutzer dorthin bereit, wo sich die Handgrifföffnung befindet und wie sie verwendet werden sollte. Zusätzlich liefert das kürzere freie Ende der Klappe weniger Widerstand für die Bewegung der Klappe hinter die darunterliegenden Flaschen, welche bis zur Seitenplatte 20 hoch eng gepackt sein können.
- Die Ansicht von Fig. 9 zeigt die Verformung der Platte 20, welche auftritt, wenn ein Benutzer die Tragepackung mittels des Handgriffs anhebt. Die Handgrifföffnung ist nach oben weisend dargestellt, so wie sie es tun würde, wenn die Tragepackung auf der Seitenplatte 22 ruht. Es dürfte anerkannt werden, daß, obwohl die Tragepackung typischerweise auf ihrer Bodenplatte ruht, der Benutze beim Ergreifen des Handgriffs während die Tragepackung auf ihrer Bodenplatte ruht, normalerweise diese nach oben kippt, so daß sich die Platte 20 und der Handgriff 28 in der in Fig. 9 dargestellten Position befinden, bevor der Benutzer die Tragepackung tatsächlich anhebt. Wenn die Finger des Benutzers in dieser Position auf eine der Klappen 84 drücken, wird die andere Klappe 84 vom Rücken der Finger berührt und dadurch über eine Strecke nach unten gefaltet, die ausreicht, um es den Fingern zu ermöglichen in die Handgrifföffnung einzudringen. Die erste Klappe wird von den Fingerkuppen erfaßt und um ihre Faltlinie nach unten gefaltet. Der fortgesetzte Druck gegen die erste Klappe faltet sie gegen die Unterseite der Platte 20, wie es mit gestrichelten Linien dargestellt ist. Sobald der Benutzer mit dem Heben der Tragepackung beginnt, bewirkt der Hebevorgang, daß sich der erfaßte Seitenplattenabschnitt nach oben wölbt, während der nicht erfaßte Seitenplattenabschnitt flach bleibt. Wenn dieses geschieht, bewirken die an den Enden der Handgrifföffnung erzeugten Spannungen, daß sich die gekrümmten Kanten nach innen zueinander hin verformen. Gemäß Darstellung in Fig. 10 wurde die an der linken Seite der Handgrifföffnung angebrachte Klappe 84 genug nach unten gedrückt oder gefaltet, um das Eindringen der Finger in die Handgrifföffnung zu ermöglichen. Die Längskante auf der rechten Seite der Öffnung ist in gewölbtem Zustand dargestellt und die Faltkanten 36 und 40 sind im Bereich der Handgrifföffnung nach innen verformt dargestellt, wobei sie die oberen Abschnitte der benachbarten angewinkelten Seitenplatte 24 und der benachbarten rechtwinkligen Seitenplatte 34 ebenfalls nach innen ziehen. Die sanfte gleichmäßigen Wölbung der Seitenplatte 20 zeigt eine gleichmäßige Verteilung der Hebespannungen unter Vermeidung einer Spannungskonzentration in irgendeinem Bereich an und vermeidet somit das Reißen des Pappkartons.
- Es dürfte selbstverständlich sein, daß die dargestellten Verformungen im allgemeinen in ähnlicher Weise an gegenüberliegenden Seiten des Hauptseitenplattenabschnittes 20 längs den Faltlinien 36 und 40 und an beiden Enden der Handgrifföffnung auftreten, obwohl ein Ende des Hauptseitenplattenabschnittes 20 im wesentlichen senkrecht zur Bodenplatte 34 steht, während das andere Ende einen im wesentlichen größeren Winkel als 90º mit dem kurzen angewinkelten Seitenplattenabschnitt 24 bildet. Obwohl sich die Handgrifföffnung in die benachbarten Platten mit verschiedenen Winkeln erstreckt, sind somit die Spannungsverteilung über den Hauptseitenplattenabschnitt 20 und die Widerstandsfähigkeit der Enden der Handgrifföffnung gegen Reißen überraschenderweise zu den erwarteten Ergebnissen ähnlich, wenn sich beide Platten 24 und 34 in rechten Winkeln zu dem Hauptseitenplattenabschnitt 20 erstrecken würden.
- Dadurch, daß er sich quer zu dem Hauptseitenplattenabschnitt 20 und vollständig über dessen Breite erstreckt, kann der Handgriff die schwere Tragepackung anheben, ohne daß die Tragepackung aus verstärktem Pappkarton oder Pappkarton größer Dicke hergestellt sein muß. Die gebogene Form der Handgrifföffnungsenden verhindert, daß die Hebespannungen die Enden der Öffnung einreißen. Man hat herausgefunden, daß die außermittige Anordnung des Handgriffs, die sich dadurch ergibt, daß die Deckelplatte der Tragepackung in einer von dem naheliegensten Ende der Handgrifföffnung beabstandeten Ebene liegt wenig oder keinen Einfluß auf die Fähigkeit, die Tragepackung zu heben oder auf das Spannungsverteilungsmuster hat. Die Tatsache, daß der Handgriff bezogen auf die Gesamtausdehnung der Seitenplatte außermittig liegt, ist während des Hebens und Tragens der Tragepackung nicht erkennbar. Die Tragepackung erscheint stattdessen gleichmäßig ausbalanciert.
- Obwohl eine starke Verbindung zwischen dem angewinkelten Seitenplattenabschnitt 24 und dem Befestigungsstreifen 48 wichtig ist, um zu verhindern, daß die Seitenplatte 22 beim Heben oder Tragen der Tragepackung über den Handgriff 28 getrennt wird und ein Herausfallen von Flaschen aus der Tragepackung zuläßt, glaubt man, daß die Gesamtfähigkeit der Tragepackung, solche schweren Lasten zu tragen, durch den Durchtritt der Flaschenhälse durch die Öffnungen in der Deckelplatte 12 günstig beeinflußt wird. Die Kanten der Halsöffnungen und die umgebenden Halshalter funktionieren offensichtlich als zusätzliche Flaschenunterstützungsflächen, wenn die Tragepackung über den Handgriff 28 gehoben und getragen wird, wodurch ein Teil der Lasttragfähigkeitsanforderung von der Seitenplatte 22 genommen wird. Zusätzlich unterstützt das enge Anliegen der angewinkelten Seitenplattenabschnitte an den benachbarten Flaschen und das Einwölben der Endplatten in der vorstehend beschriebenen Art, das Halten der Flaschen in ihrer Lage, wenn der Handgriff zum Heben der Tragepackung verwendet wird.
- Obwohl die bevorzugte Ausführungsform in Verbindung mit einer Handgrifföffnung beschrieben wurde, welche sich über die Faltlinien, welche die Seitenplatte 20 mit der Bodenplatte 34 und dem angewinkelten Seitenplattenabschnitt 24 verbindet, hinaus erstreckt, kann die Handgrifföffnung nach Wunsch kürzer ausgeführt werden, so daß sie in der Seitenplatte 20 kurz vor den Faltlinien 36 und 40 endet. Eine derartige Anordnung ist ausführbar, wenn die Seitenplatte 20 breit genug ist, um der Handgrifföffnung eine ausreichende Größe für die Finger eines Benutzers zu geben, um beim Heben und Tragen der Tragepackung einzudringen. Die Seitenplatte 20 in einer derartigen Konstruktion würde sich während des Hebens in ziemlich gleicher Art wie in Fig. 10 dargestellt wölben.
- Obwohl die Tragepackung der vorliegenden Erfindung aufgrund der Anordnung der querliegenden Handgrifföffnung und der Art, in welcher sich die die Handgrifföffnung enthaltende Seitenplatte verformt, um den Fingern einen leichten Zutritt in die Öffnung zu gewähren, bequemer zu heben ist, kann die Tragepackung trotzdem, wenn es gewünscht wird, über die durch die untergeschlagene Klappe der Deckelplatte gebildeten verstärkten Kantenabschnitte der Deckelplatte gehoben werden.
- Es sollte selbstverständlich sein, daß, obwohl die bevorzugte Ausführungsform in Verbindung mit Flaschen offenbart wurde, die Idee, alternativ gefaltete Verstärkungsklappen oder einen Seitenplattenhandgriff als ein Mittel zum Heben der Tragepackung zu verwenden, auch auf Tragepackungen für Dosen anwendbar ist. In einer derartigen Konstruktion muß der die Deckelplatte mit der Seitenplatte verbindende angewinkelte Plattenabschnitt nicht enthalten sein, da keine Notwendigkeit besteht, den Bogen der Deckelplatte zu vergrößeren, um die Halshalteöffnungen mit den Flaschenhälsen auszurichten. Die Deckelplatte könnte sich in einem derartigen Falle in rechten Winkeln zu der Seitenplatte erstrecken, und die Handgrifföffnung würde sich quer zur Seitenplatte und in die benachbarten Deckel- und Bodenplatten erstrecken. Falls erforderlich, könnten Abschnitte der Deckelplatte nach unten gegen die Deckel der Dosen gedrückt sein, um das Halten der Dose in ihrer Lage zu unterstützen.
Claims (4)
1. Umhüllungs-Tragepackung für Gegenstände, mit:
einer Bodenplatte (34), die Seitenkanten und
Endkanten aufweist;
Seitenplatten (20, 22), die mit den Seitenkanten
der Bodenplatte (34) über Faltlinien (36, 38)
verbunden sind;
Endplatten (30), die mit den Endkanten der
Bodenplatte (34) über Faltlinien (60) verbunden sind;
einer Deckelplatte (12), welche die Seitenplatten
(20, 22) verbindet;
wobei zumindest eine von den Seitenplatten (20)
einen angewinkelten oberen Abschnitt (14)
benachbart zur Deckelplatte (12) aufweist, der
angewinkelte Abschnitt (24) einen stumpfen Winkel mit der
einen Seitenplatte (20) und einen stumpfen Winkel
mit der Deckelplatte (12) bildet, der angewinkelte
Abschnitt mit der Deckelplatte verbunden ist;
dadurch gekennzeichnet, daß:
die eine Seitenplatte (20) eine Handgrifföffnung
(28) enthält, die zwei längliche beabstandete
Kanten (86) aufweist, die sich quer zu der einen
Seitenplatte (20) zwischen dem angewinkelten
Abschnitt (24) der einen Seitenplatte (20) und der
Bodenplatte (34) erstrecken, die Handgrifföffnung
groß genug für die einzuführenden Finger eines
Benutzers sind, um die Tragepackung von der
Unterseite der einen Seitenplatte (20) benachbart zu der
einen von den länglichen beabstandeten Kanten der
Handgrifföffnung anzuheben, und die
Handgrifföffnung (28) sich in den angewinkelten oberen
Abschnitt (24) der einen Seitenplatte in einem
Abstand kleiner als der Abstand von der einen
Seitenplatte (20) zu der Deckelplatte (12) und in
die Bodenplatte (34) erstreckt.
2. Tragepackung nach Anspruch 1, in welcher jede
längliche Kante (86) der Handgrifföffnung (28)
faltbar mit einer Klappe (84) verbunden ist, die
Kanten (88) der Klappen (84) sich gegenüberliegend
zu ihren faltbaren Verbindungen (86) mit den
länglichen Handgrifföffnungskanten zwischen den
länglichen Kanten der Handgrifföffnung treffen,
wodurch jede Klappe (84) nach unten gedrückt und um
ihre faltbare Verbindung gefaltet werden kann.
3. Tragepackung nach Anspruch 2, in welcher die Länge
der aufeinandertreffenden Kanten (88) der Klappen
(84) im wesentlichen kleiner als die Höhe der einen
Seitenplatte (20) ist, wodurch wesentliche
Abschnitte der Handgrifföffnung (28) in der einen
Seitenplatte (20) benachbart zu der faltbaren
Verbindung zwischen der Seitenplatte und der
Deckelplatte und benachbart zu der faltbaren
Verbindung zwischen der Seitenplatte (20) und der
Bodenplatte (34) offenliegen.
4. Tragepackung nach Anspruch 1, in welcher die
Deckelplatte (12) Halsrückhalteöffnungen (14, 74)
zum Aufnehmen der Hälse von Flachen (B) enthält,
die in der Tragepackung enthalten sind.
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