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Die vorliegende Erfindung hat im wesentlichen einen Vorderaufbau für irgendein
Kraftfahrzeug zum Gegenstand.
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Sie richtet sich ebenfalls auf ein mit diesem Aufbau ausgerüstetes Fahrzeug.
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Man weiss, dass der Vorderteil eines Kraftfahrzeugs eine den Motor, seinen
Tragsattel, die Verbindungen mit dem Boden, die Übertragung, die Lenkung u.s.w.
umfassende mechanische Gesamtheit bildet.
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Diese mechanische Gesamtheit ist gewissermassen durch einen Wagenkasten
abgedeckt, der Holme aufweisen kann, die an ihren Vorderenden durch einen
geschweissten Rahmen, an welchem Frontelemente des Fahrzeugs, wie
insbesondere die Scheinwerfer, das Schild, die Kühlerverkleidung, der Kühler
zusammen mit seinem Gebläse u.s.w. befestigt sind. Nun im Laufe der Lebensdauer
des Fahrzeugs kann es wünschenswert sein, einen Teil der Mechanik und
insbesondere die Triebwerksanlage herausnehmen zu können, um eine Überholung
des besagten Fahrzeugs unternehmen zu können.
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Anders gesagt, ist es in diesem Fall angebracht, die Mechanik von unten, von oben
oder von vorne des Fahrzeugs heraus zu holen.
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Das Herausnehmen der Mechanik von unten des Fahrzeugs her weist grosse
Schwierigkeiten auf und ist kostspielig, da das Fahrzeug nicht nur durch einen
Laufkran gehoben werden muss, sondern es auch einen genügend grossen
Durchlass aufweisen soll, damit die Mechanik herausgenommen werden kann, was
nicht immer der Fall ist.
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Die Herausnahme der Mechanik von oben des Fahrzeugs her erfordert die
Verwendung eines Hebemittels, aber sie ist nicht in allen Fällen möglich, da die
Abmessungen der Haube, der sperrige Raumbedarf der Triebwerksanlage und die
Befestigung derselben eine solche Herausnahme oft verhindern.
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Schliesslich ist die Herausname der Mechanik bzw. der Triebwerksanlage nach vorne
hin nicht möglich, wegen der Tatsache, dass, bei den herkömmlichen Aufbauten,
der Rahmen an den Vorderenden der Holmen angeschweisst ist.
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Aus dem Dokument DE-A-3.522.447 kennt man einen Vorderaufbau eines
Kraftfahrzeugs der in dem Oberbegriff des Anspruches 1 beschriebenen Gattung.
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Ausserdem ist in dem Dokument DE-A-1.680.029 eine an dem Vorderteil eines
Fahrzeugs, das keinen Holmen zugeordneten Tragsattel aufweist und das keine an
dem Rahmen angeordnete Frontelemente aufweist, vorgesehene
Stossaufnahmevorrichtung beschrieben.
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Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, allen hierobigen Nachteilen abzuhelfen,
indem sie einen Fahrzeug-Vorderaufbau vorschlägt, der die Herausnahme der
Mechanik, d.h. z.B. der Triebwerksanlage von vorne her gestattet und dies dank
einem einfachen Vorgang zum Lösen des Rahmens von dem Vorderaufbau.
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Man wird ausserdem bemerken, dass die Mechanik, wegen ihrer Herausnahme von
vorne des Fahrzeugs her, sofort und einfach auf einem auf dem Boden fahrenden
einfachen Rollwagen abgelegt und befördert werden kann.
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Zu diesem Zweck hat die Erfindung einen Vorderaufbau eines Kraftfahrzeugs zum
Gegenstand, mit zwei einem Tragsattel zugeordneten Holmen und einem Rahmen,
der in lösbarer Weise an dem Vorderteil des Fahrzeugs befestigt ist und an welchem
alle Frontelemente des Fahrzeugs angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass
der besagte Rahmen an den Vorderenden der Holme in lösbarer Weise befestigt ist
und auch an dem Tragsattel in lösbarer und/oder gelenkiger Weise um eine sich
quer zu der Längsrichtung des Fahrzeugs erstreckende Achse befestigt ist.
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Gemäss noch einem anderen bevorzugten Merkmal der Erfindung wird die lösbare
und/oder gelenkige Befestigung des Rahmens an dem Tragsattel zwischen zu dem
Rahmen gehörenden Streben und dem besagten Tragsattel oder zwichen zu dem
Tragsattel gehörenden Längsträgern und dem besagten Rahmen durchgeführt.
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Die Befestigung des Rahmens an den Holmen und an dem Tragsattel erfolgt gemäss
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel über ein durch einen Zapfen, wie z.B. einen
Bolzen durchsetztes, einen Gabelbügel bildendes Mittel.
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Das einen Gabelbügel bildende Mittel kann durch zwei mit den Vorderenden der
Holme und dem Tragsattel fest verbundene Wangenplatten mit Öffnungen,
zwischen welchen sich Teile des Rahmens einfügen, gebildet werden.
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Gemäss noch einem anderen bevorzugten Merkmal der Erfindung umfasst die
Vorderseite des Fahrzeugs ein Schild, das an dem vorgenannten Rahmen
schwenkbar angeordnet ist, was gestattet, das Schild freizusetzen, bevor der
Rahmen mit seinen Frontelementen verschwenkt wird, um die Mechanik von vorne
und/oder von oben des Fahrzeugs her herausnehmen zu können.
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Aber weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden besser in der
ausführlichen Beschreibung, die folgt und sich auf die beigefügten nur
beispielsweise angegebenen Zeichnungen bezieht, erscheinen, und in welchen:
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- die Figur 1 einen erfindungsgemässen Vorderaufbau für ein Fahrzeug mit
verhältnismässig kurzer Haube und mit hohen Holmen veranschaulicht;
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- die Figur 2 eine der Figur 1 ähnliche Ansicht ist und eine andere Ausführungsform
dieses Vorderaufbaues zeigt;
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- die Figur 3 eine die zur lösbaren Befestigung des Rahmens an dem Vorderende der
Holmen veranschaulichende schaubildliche Teilansicht ist;
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- die Figur 4 eine der Figur 3 ähnliche Figur ist, aber die Mittel zur lösbaren und/oder
gelenkigen Befestigung der Streben des Rahmens an den Längsträgern des
Tragsattels in dem Falle der Ausführungsform der Figur 1 zeigt;
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- die Figur 5 eine schaubildliche Halbansicht des erfindungsgemässen
Vorderaufbaues ist, wobei der Rahmen in der eingebauten Stellung dargestellt ist
und die an diesem Rahmen angeordneten Frontelemente zur grösseren Klarheit
neben dem Rahmen dargestellt sind; und
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- die Figur 6 schematisch und im senkrechten Schnitt veranschaulicht, wie das
Verschwenken des Schildes in bezug auf den Rahmen und des Rahmens in bezug
auf den Wagenkasten erfolgt um die Herausnahme der Mechanik von vorne
und/oder von oben des Fahrzeugs her zu ermöglichen.
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Bezugnehmend auf die Figuren sieht man, dass ein Fahrzeug-Vorderaufbau gemäss
dieser Erfindung im wesentlichen zwei etwa parallele und einem insbesondere eine
nicht dargestellte Triebwerksanlage aufnehmenden Sattel 2 zugeordnete Holme 1
umfasst.
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Die Holme 1 werden durch einen Rahmen 3, der auf der Figur 5 gut sichtbar ist,
gehalten.
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Auf dieser Figur sieht man ebenfalls, dass alle die Vorderseite des Fahrzeugs bildende
und insbesondere eine Kühlerverkleidung 4, einen senkrechten Kühler 5, ein Gebläse
6 und ein Schild 7 mit Lufteinlassgitter umfassende Elemente an dem Rahmen 3
befestigt sind.
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Dieser Rahmen ist, erfindungsgemäss insbesondere an den Vorderenden der Holme
in lösbarer Weise befestigt, wie dies hier nachstehend in der Beschreibung der
verschiedenen Ausführungsformen des Vorderaufbaues gemäss dieser Erfindung
erläutert werden wird.
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Bei einem Fahrzeug mit verhältnismässig kurzer Haube und, wie man es gut auf den
Figuren 1 und 5 sieht, wird der Rahmen 3 durch eine Vorderseite gebildet, die zwei
senkrechte Ständer 3a, zwei Querträger 3b und zwei Streben 8, die mit dem einen
der beiden Querträger 3b des Rahmens 3 und zwar mit dem unteren Querträger fest
verbunden sind, aufweist.
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Die senkrechten Ständer 3a des Rahmens 3 sind in lösbarer Weise an den
Vorderenden 1a der Holme 1 mit Hilfe z.B. der auf der Figur 3 veranschaulichten
Mittel befestigt.
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Diese Mittel weisen zwei mit den Vorderenden 1a der Holme 1 fest verbundene
Wangenplatten 9 mit Öffnungen 10 auf, die gewissermassen einen Gabelbügel, in
welchen der senkrechte Ständer 3a des Rahmens 3 eingesetzt werden kann, bilden.
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In genauerer Weise weisen die senkrechten Ständer 3a des Rahmens 3 Löcher 11
auf, derart, dass nach Einsetzen der senkrechten Ständer 3a in die Gabelbügel, ein
Stift, wie z.B. eine Schraube oder ein Bolzen 12, die Öffnungen 10 und 11 durchsetzen
kann, um somit die lösbare Verbindung des Rahmens 3 an den Holmen 1 zu
gewährleisten.
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Was das Ende 8a der Streben 8 des Rahmens 3 anbetrifft und wie man es gut auf der
Figur 4 sieht, ist es auch in ein an dem Ende der Längsträger des Tragsattels 2
vorgesehenes, einen Gabelbügel bildendes Element eingefügt, welcher Tragsattel,
wie an sich bekannt, mit den Holmen 1 fest verbunden ist.
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In genauerer Weise sieht man auf der Figur 4, dass, wie in dem Falle der Figur 3, das
Ende 8a der Streben 8 eine Öffnung 13 aufweist, während das Ende der Längsträger
des Tragssattels 2 einen Gabelbügel bildende Wangenplatten 14 mit Öffnungen 15
aufweist, wobei selbstverständlich ein die Öffnungen 15 und 13 durchsetzender Stift,
wie z.B. ein Bolzen 16, die lösbare und/oder schwenkbare Verbindung des Rahmens
3 mit dem Trägsattel 2 gewährleistet.
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Man versteht also, dass, um z.B. die Triebwerksanlage des Fahrzeugs
herauszunehmen, es ganz einfach genügt, den Rahmen 3 von den Enden 1a des
Holmes 1 zu lösen, d.h. dass auf der Figur 3 sichtbare Gesamtgebilde abzubauen
und dann verschwenkt man den Rahmen 3 nach unten um den auf der Figur 4
sichtbaren Stift 16 herum, wobei selbstverständlich dieser Stift abgenommen werden
kann, wenn man es wünscht, wodurch es gestattet wird, den ursprünglich mit den
Holmen 1 und mit dem Tragsattel 2 fest verbundenen Rahmen vollständig
abzunehmen. Ob der Rahmen 3 zusammen mit allen seinen Frontelementen weder
einfach verschwenkt oder vollständig abgenommen worden ist, kann man somit die
Triebwerksanlage leicht von vorne aus dem Fahrzeug herausnehmen, wobei diese
Anlage ganz einfach auf einem verfahrbaren Heber aufgenommen werden kann,
so dass den Forderungen bezüglich der Sicherheit und des kleinsten Arbeitskräfte-
Zeitaufwandes genügt wird.
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Die auf der Figur 2 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von derjenigen
der Figuren 1 und 5 lediglich durch die Tatsache, dass die mit dem Rahmen 3 fest
verbundenen Streben 8 hier weggelassen worden sind. In genauerer Weise ist hier
der Trägsattel 2 gewissermassen nach vorne des Fahrzeugs durch einen Längsträger
2a verlängert, dessen Ende an dem Rahmen 3 in lösbarer und/oder schwenkbarer
Weise befestigt ist, wie vorangehend im Zusammenhang mit der Figur 4 erläutert.
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Bezugnehmend auf die Figur 6 sieht man, dass das Schild 7 in gelenkiger oder
schwenkbarer Weise bei 18 an dem Rahmen 3 angeordnet ist, welcher, wie
vorangehend erläutert, bei 19 an dem Tragsattel 2 schwenkbar gelagert ist.
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Auf dieser Figur sind der Rahmen 3 und das Schild 7 in eingebauter Stellung durch
strichpunktierte Linien dargestellt, während die verschwenkten Lagen dieser beiden
Elemente in voll ausgezogenen Strichen dargestellt sind.
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Es ist hier zu bemerken, dass, wenn man den Rahmen 3 um den Punkt 19 herum
verschwenken würde, das mit diesem Rahmen fest verbundene Schild 7 an die
Kotflügel des Wagenkastens anschlagen würde. Demzufolge vor dem
Verschwenken des Rahmens 3 oder gleichzeitig verschwenkt man das Schild 7 in
bezug auf den besagten Rahmen, was das Freisetzen des Schildes gestattet und
danach kann man, ohne weiteres, die Verschwenkung des Rahmens 3 nach unten
hin durchführen, um die Herausnahme z.B. der Triebwerksanlage von vorne aus dem
Fahrzeug her vornehmen zu können. Bei A und B hat man jeweils die Verschiebungs-
oder Kippwinkel des Schildes 7 in bezug auf den Rahmen 3 und des Rahmens 3 mit
allen seinen Frontelementen in bezug auf den Wagenkastenaufbau gezeigt.
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Die Ausführungsform der Figur 6 dient nicht nur, die Triebwerksanlage von vorne aus
dem Fahrzeug her herauszunehmen. Ein Kippen um einen verhältnismässig
schwachen Winkel B kann ausreichen, um die Zugänglichkeit zu einem Glied, wie z.B.
dem Kühler, das ohne dies schwerr zu erreichen sein könnte, zu gestatten oder
genügend Raum zu verschaffen, um gewisse Glieder (einschliesslich der
Triebwerksanlage) von oben her herauszunehmen. Und dafür kann man ein
einfaches Hebezeug wie einen Hebebock, verwenden.
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Erfindungsgemäss hat man also einen Fahrzeug-Vorderaufbau geschaffen, der eine
grosse Zugänglichkeit zu der Mechanik gestattet und die Herausnahme dieser
Mechanik mit einem einfachen Gerät, wie z.B. einem Hebebock oder einem
verfahrbaren Heber ermöglicht und dies, sogar wenn die Triebwerksanlage unter
den Holmen befestigt ist.
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Man wird noch bemerken, dass bei der Ausführungsform der Figuren 1 und 5
(Fahrzeuge mit verhältnismässig kurzer Haube) man vorteilhaft eine einzige
Tragsattelbauart verwenden kann, was auch die Stellung der Holme sein mag. Dies
gestattet zahlreiche Austauschbarkeit-Möglichkeiten zwischen einem
Fahrzeugmuster und einem anderen, z.B. zwischen einer Berline und einem
Nutzfahrzeug.