DE69003491T2 - Verfahren und Vorrichtung zur kontinuierlichen Antiadhesivbehandlung eines Klebebandes, insbesondere aus wärmeschmelzbarem, extrudiertem Klebstoff und damit erthaltenes Produkt. - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur kontinuierlichen Antiadhesivbehandlung eines Klebebandes, insbesondere aus wärmeschmelzbarem, extrudiertem Klebstoff und damit erthaltenes Produkt.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur kontinuierlichen Antihaftbehandlung eines wärmeschmelzbaren oberflächenklebrigen Klebstoffs.
- In vielen Bereichen der industriellen Chemie ist es gebräuchlich, wärmeschmelzbare oberflächenklebrige Klebstoffmassen zu verwenden, das heißt, Materialien, die bei der Verarbeitungstemperatur, im allgemeinen Raumtemperatur, durch eines oder mehrere der folgenden Merkmale gekennzeichnet sind:
- - Eigenklebrigkeit der Masse,
- - Klebrigkeit bei Normalbedingungen von Temperatur und Druck,
- - Druckempfindlichkeit,
- - Oberflächenzustandsänderung mit einem Temperaturanstieg (im Sommer zum Beispiel).
- Unter den Anwendungsnachweisen solcher Produkte kann man als Beispiel die folgende nicht erschöpfende Liste anführen: Hygiene (komplette Wechsel, Artikel der Frauenhygiene), Strukturkleben, parastrukturelle Verbindungen, für die Hinterbereiche von Fahrzeugen bestimmte Matten, Verbundplatten für den Bau, Deckenplatten, Wandverkleidungen wiederverwertbare vormontierte Platten, selbsthaftende Schwellenleisten, aufziehbare oder dauerhafte Briefumschlagverschlüsse
- Im Hinblick auf die Dauerklebeeigenschaft dieser Materialien ist es geboten, sie einer Antihaftbehandlung zu unterziehen, um eine Verarbeitung, einen Transport und eine erleichterte Lagerung zu ermöglichen.
- Des weiteren ermöglicht diese Behandlung, eine Agglomeration mehrerer Teilstücke dieser Materialien sowei eine Ablagerung von Verunreinigungen auf diesen zu vermeiden.
- Zu diesem Zwecke werden die wärmeschmelzbaren oberflächenklebrigen Klebstoffe herkömmlicherweise in paraffinierten und silikonierten Gefäßen geliefert, was es ermöglicht, jedes Haften zu vermeiden; diese Art der Konditionierung ist jedoch besonders aufwendig und wenig praktisch, da die Gefäße im allgemeinen ein komprimiertes Fassungsvermögen zwischen 500 g und 2 kg besitzen und da es nicht selten ist, daß die Anwender pro Tag eine große Menge "entformen" müssen, die mehrere Tonnen erreichen kann.
- Um diese Nachteile zu beseitigen, ist bereits vorgeschlagen worden, die wärmeschmelzbaren Klebstoffe diversen Behandlungen zu unterziehen, die es ermöglichen, daß sie ihre Oberflächenklebrigkeit verlieren und sie infolgedessen direkt als Massengut zu konditionieren.
- Es ist zum Beispiel bereits vorgeschlagen worden, einen das wärmeschmelzbare Produkt umgebenden Mantel zu coextrudieren; das Coextrusionsmaterial kann zum Beispiel Polyethylen sein oder ein nicht selbsthaftender "Hot-Melt", der mit der Zusammmensetzung des extrudierten Produktes kompatibel ist (FULLER-Verfahren).
- Es ist desgleichen bereits vorgeschlagen worden, die Klebematerialien durch elektrostatische Beschichtung mit einem feinen Überzug eines Antihaftmittels zu schützen (mittels Elektrobeschichtung mit einem nicht selbsthaftenden Produkt auf den Oberflächen eines geformten selbsthaftenden Blocks) (RMC-BELIX-Verfahren).
- Es ist desgleichen bereits ein Verfahren zur Zerstäubung eines in einer Form enthaltenen nicht selbsthaftenden "Hot-Melts" vorgeschlagen worden (CECA-Verfahren).
- Diese verschiedenen Behandlungsvorgänge bringen jedoch den Nachteil, aufwendig, wenig praktisch und häufig schwierig kontinuierlich durchführbar zu sein.
- Unabhängig von Vorstehendem ist durch das Dokument EP-A- O 141 087 ein Verfahren zur diskontinuierlichen Antihaftbehandlung eines Elastomeren bekannt, das als Behandlungsziel dazu bestimmt ist, einem Vulkanisationsvorgang unterzogen zu werden, an dessen Ende es jegliche Klebeeigenschaft verliert. Ein solches Elastomeres bildet jedoch ein Zwischenprodukt, das grundsätzlich verschieden ist von einem wärmeschmelzbaren oberflächenklebrigen Klebstoff, der dazu bestimmt ist, in dem Zustand in den Handel zu kommen.
- Die vorliegende Erfindung hat zur Aufgabe, die oben genannten Nachteile zu beseitigen, indem sie ein neues Verfahren zur kontinuierlichen Antihaftbehandlung eines wärmeschmelzbaren oberflächenklebrigen Klebstoffs vorschlägt.
- Gemäß Anspruch 1 ist dieses Verfahren dadurch gekennzeichnet, daß man einen Überzug eines Antihaftmittels das mit dem wärmeschmelzbaren Klebstoff kompatibel ist und bei diesem keine signifikante stofflich-chemische Veränderung herbeiführt, auf zumindest einen Teil der Oberfläche eines Bandes dieses Klebstoffes aufbringt, das kontinuierlich aus einem Mischextruder oder einer Düse bei einer Temperatur austritt, die höher ist als seine Erweichungstemperatur, das so überzogene Band gekühlt, es dann auf die gewünschte Länge geschnitten wird und die so erhaltenen Teilstücke direkt konditioniert werden, ohne zusätzliche Vorkehrungen zu treffen.
- Es ist zu bemerken, daß im allgemeinen die Temperatur eines kontinuierlich aus einem Mischextruder oder einer Düse austretenden Bandes eines wärmeschmelzbaren Klebstoffs, die zu seiner Herstellung dient, im Bereich von 60 bis 90ºC liegt.
- Die Erfindung ermöglicht selbstverständlich die Behandlung aller wärmeschmelzbaren oberflächenklebrigen Klebstoffe; unter den Materialien, die behandelt werden können, kann man als Beispiel die nachfolgend aufgezählten Verbindungen nennen:
- - Zusammensetzungen auf der Basis von EVA, Styrol-Butadien-Styrol-Copolymeren, SBS, Styrol-Isopren-Styrol-Copolymeren SIS,
- - Zusammensetzungen auf der Basis von Harzen und Derivaten (zum Beispiel Kolophoniumharze, Cumaronharze, Indolharze, aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffharze),
- - Zusammensetzungen auf der Basis von Styrol-Ethylen-Butylen-Copolymeren SEB, Styrol-Ethylen-Butylen-Styrol SEBS,
- - Zusammensetzungen auf der Basis von teilweise kristallinen Vinylcopolymeren,
- - Zusammensetzungen auf der Basis von Polyestern, Polyamiden,
- - in allgemeinerer Weise, alle Zusammensetzungen, die aus der Kombination der oben genannten Polymeren, Copolymeren, Polykondensate und Copolykondensate, die eventuell aus Termonomeren verschiedener Natur gebildet sind, entstehen.
- Gemäß der Erfindung wird die Kühlung des Bandes im allgemeinen in auf etwa 5ºC gekühltem Wasser in einer oder zwei Stufen durchgeführt; die Aufbringung des Antihaftmittelüberzugs kann je nach den Umständen bewegungsaufwärts der Kühlung und/oder zwischen den beiden Kühlstufen erfolgen.
- Die Länge der Kühlbehälter sowie die Temperatur des behandelten Produkts an ihrem Ausgang hängen von dessen Struktur sowie von seinem rheologischen Verhalten und gleichermaßen von seiner Geometrie ab. Es ist dabei zu bemerken, daß das mittels der Extruderschnecke kontinuierlich gebildete und in der Düse in seine Form gebrachte Band eine Geometrie und Maße haben kann die veränderlich sind, jedoch immer durch den Anwender bestimmt werden. Jedoch ist die Dicke des Bandes in der Praxis beschränkt auf etwa 3 bis 4 mm aus Gründen, die mit dem Extrusionsvorgang verbunden sind und der Art, wie dieses beim Schneiden in seinem ganzen Volumen auf den Kern gekühlt werden kann; die Abmessungen der geschnittenen Teilstücke können selbstverständlich ebenfalls nach den Wünschen des Anwenders variieren.
- Die behandelten Bänder haben somit praktisch die Form von Flachstreifen.
- Im übrigen ist es notwendig, damit das Verfahren nach der Erfindung voll zufriedenstellend ist, daß die einmal geschnittenen Teilstücke auf der Gesamtheit ihrer Oberfläche mit dem Antihaftmittel bedeckt werden; es ist folglich unerläßlich, einen den Schutz der Schnittflächen ermöglichenden Vorgang vorzusehen.
- Zu diesem Zwecke und gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung wird das mit dem Antihaftmittel überzogene Band abgeschnitten, indem die Schnittflächen derart zusammengedrückt werden, daß ihre Ränder aneinander haften.
- Dieses "Zusammenpressen" der Schneid-"Lippen" ermöglicht es, jegliche nicht mit dem Antihaftmittel bedeckte Oberfläche zu vermeiden und somit ohne vorherigen Schutz die geschnittenen Teilstücke ohne Agglomerationsgefahr auf der Höhe der Schnittflächen zu konditionieren.
- Gemäß der Erfindung ist es möglich, zwischen mehreren Varianten zu wählen, um die Aufbringung des Antihaftmittelüberzugs auf die Oberfläche des Bandes durchzuführen.
- Gemäß einer ersten dieser Varianten läßt man das Band bei seinem Austritt aus dem Mischextruder durch ein Wirbelbett oder eine Suspension des Antihaftmittels in der Weise laufen, daß eine feine Pulverschicht auf seiner Oberfläche abgelegt wird.
- Die gemäß dieser Variante verwendbaren Antihaftmittel müssen dazu geeignet sein, ein Wirbelbett zu bilden, gegenüber der Klebmasse chemisch inert sein und dürfen ihre inneren Eigenschaften nicht verändern.
- Man hat so besonders zufriedenstellende Ergebnisse erhalten können, wenn zu diesem Zweck Metallester verwendet werden, insbesondere Ester, die aus der von den Stearaten, Octoaten, Ethyl-Hexanoaten und Oleaten gebildeten Gruppe ausgewählt sind, oder andere Ester gesättigter oder ungesättigter Fettsäuren.
- Diese Ester können insbesondere von Calcium- und/oder Barium- und/oder Aluminium- und/oder Zinkestern gebildet sein.
- Diese Liste darf selbstverständlich nicht als die Erfindung einschränkend angesehen werden, und andere Pulvermaterialien können unter der Bedingung, daß sie den oben genannten Forderungen genügen, verwendet werden.
- Eine solche Behandlung in einem Wirbelbett bietet den Vorteil, daß man Teilstücke mit einem besonders zufriedenstellenden Äußeren erhalten kann, sie hat jedoch den Nachteil, aufwendig zu sein. Weiterhin könnten die gemäß dieser Variante verwendeten Metallester die Neigung haben, bei der Lagerung in dem Produkt zu migrieren, was nach einer gewissen Zeitspanne dazu führt, daß man die Eigenschaft der anfänglichen Oberflächenklebrigkeit wiederfinden kann.
- Um diese Nachteile zu beseitigen, hat man die Idee gehabt, gemäß einer zweiten Variante der Erfindung, als Antihaftmittel ein wärmeschmelzbares nicht selbsthaftendes Material zu wählen.
- Selbstverständlich muß ein solches Mittel den oben genannten Forderungen gleichermaßen genügen, das heißt einerseits ein Antihafthäutchen auf der Oberfläche des Bandes bilden können, und andererseits mit dem dieses bildenden Material kompatibel sein, das heißt, keine signifikante stofflich-chemische Veränderung und insbesondere keine Phasentrennung bei der Behandlung herbeiführen. Es ist zu bemerken, daß diese Kompatibilität besonders wichtig ist, wenn die Produkte für den Bereich der Hygiene bestimmt sind.
- Gemäß der Erfindung sind besonders zufriedenstellende Ergebnisse erhalten worden, wenn ein aus einem Polyethylenwachs enthaltenden nicht selbsthaftenden wärmeschmelzbaren Material gebildetes Antihaftmittel aufgebracht wird.
- Als Beispiel der möglichen Zusammensetzungen eines solchen Antihaftmittels kann eine etwa 30% Polyethylenwachs und 70% Polypropylen-Copolymer enthaltende Zusammensetzung genannt werden, oder auch eine etwa 30% Polyethylenwachs und 70% Vinylacetat-Copolymer enthaltende Zusammensetzung oder eine aus synthetischen Kautschuken und Wachsen zusammengesetzte Mischung.
- Diese Beispiele dürfen selbstverständlich nicht als die Erfindung einschränkend angesehen werden, und andere Antihaftmittel könnten unter der Bedingung, daß sie den oben genannten Anforderungen genügen, verwendet werden.
- Gemäß der Erfindung kann ein solches Antihaftmittel durch Zerstäubung auf die Oberfläche des Bandes aufgebracht werden. Eine solche Art des Überzugs kann im Interesse niedriger Herstellungskosten, deutlich niedriger als die der Behandlung im Wirbelbett, verwendet werden, ergibt jedoch ein weniger zufriedenstellendes Ergebnis. Die Antihaftmittelpartikel haben nämlich die Neigung, sich in Strängen zusammenzufügen, was ein unregelmäßiges Aussehen der Oberfläche ergibt.
- Der Hauptvorteil dieses Zerstäubungsvorganges ist praktisch mit der Möglichkeit verbunden, die beiden Seitenflächen eines Flachbandes zugleich mit der Hauptfläche zu behandeln; die Erfahrung hat nämlich gezeigt, daß das Pulverprodukt automatisch über die Ränder des Bandes überläuft.
- Als Beispiel und in dem besonderen Fall, in dem Kühlung des Bandes in zwei Stufen durchgeführt wird, wurde gefunden, daß besonders zufriedenstellende Ergebnisse erhalten werden können, indem das Antihaftmittel auf einem Teil der Oberfläche des Bandes bewegungsaufwärts der ersten Kühlstufe und auf dem verbleibenden Teil dieser Oberfläche zwischen den beiden Kühlstufen zerstäubt wird.
- In Abhängigkeit von der Geometrie des Bandes kann man zum Beispiel vorsehen, die Vorderseite bewegungsaufwärts der ersten Kühlstufe und die Rückseite zwischen den beiden Stufen zu bestreuen.
- Trotz dieser Vorteile läuft die Entwicklung eines solchen Vorganges Gefahr, durch Probleme gebremst zu werden, die mit der Gefahr der Verstopfung der Zerstäubungsdüsen verbunden sind: es handelt sich hier in der Tat um ein besonders wichtiges Problem unter Berücksichtigung der Tatsache, daß, da das Verfahren kontinuierlich betrieben werden soll, es unerläßlich ist, im Fall der Verstopfung einer Düse die Bewegung des Bandes sofort anzuhalten, um das Verschmutzen der gesamten Vorrichtung und insbesondere der Schneidmesser zu verhindern.
- Dieses Problem ist insbesondere in dem Fall wichtig, in dem die Behandlung des Bandes die Verwendung mehrerer Zerstäubungsdüsen erfordert, wie es dem Allgemeinfall entspricht: man kann praktisch in Betracht ziehen, eine Hilfsdüse der Zerstäubungsdüse zuzuordnen und ihre Funktion, zum Beispiel mittels Infrarot-Überwachung des Oberflächenzustandes des Bandes bewegungsaufwärts von dieser, zu kontrollieren; man kann jedoch, insbesondere aus Gründen der Herstellungskosten, nicht in Betracht ziehen, eine solche Kontrolle durchzuführen, wenn die Anlage mehrere Zerstäubungsdüsen umfaßt.
- Aus diesem Grund ist gemäß der Erfindung vorgesehen, die Aufbringung des Antihaftmittelüberzugs auf die Oberfläche des Bandes durch Beschichtung durchzuführen.
- Zu diesem Zwecke und gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung läßt man das Band über zumindest einen Schmelzbehälter mit erwärmten Wänden laufen, in dem das Antihaftmittel enthalten ist und in den ein Beschichtungssystem mit erwärmtem Zylinder eintaucht.
- Die Schmelzbehälter sind an sich bekannte Vorrichtungen, die zum Beispiel durch die Gesellschaften NORDSON, MELTEX, ROBATECH, HOLWEG usw. vertrieben werden.
- Gemäß diesem Vorgang ist das in dem Schmelzbehälter enthaltene Antihaftmittel im allgemeinen auf eine Temperatur im Bereich von 100 bis 180ºC erwärmt, wobei die Erwärmungstemperatur des Beschichtungszylinders des Beschichtungssystems, in gleicher Weise zwischen etwa 100 und 180ºC liegend, je nachdem gleich oder verschieden von der des Schmelzbehälters sein kann. Es ist notwendig, es so einzurichten, daß die Oberflächentemperatur des Beschichtungszylinders nicht zu hoch ist, um nicht Gefahr zu laufen, die Oberfläche des Bandes zu schmelzen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß der zwischen der Oberfläche des Beschichtungszylinders und der Oberfläche des Bandes bestehende Temperaturunterschied kleiner als 10ºC sein muß.
- Ein solcher Beschichtungsvorgang liefert den Vorteil, daß man Teilstücke erhalten kann, deren Äußeres dem der durch Zerstäubung erhaltenen Teilstücke deutlich überlegen ist.
- Um die Beschichtung beider Hauptflächen eines Flachbandes in Streifenform durchzuführen, kann man vorsehen, es über einen ersten Schmelzbehälter laufen zu lassen, um die Beschichtung auf der ersten Fläche durchzuführen, bevor man es auf einem Leitrad wendet und es über einen zweiten Schmelzbehälter laufen läßt, was die Behandlung der zweiten Fläche ermöglicht. Eine Kühlstufe kann selbstverständlich und in der oben genannten Weise zwischen die beiden Beschichtungsstufen zwischengeschaltet werden.
- Trotz der oben genannten Vorteile hat dieser Beschichtungsvorgang den Nachteil, daß eine Behandlung der Seitenflächen des Bandes nicht ermöglicht wird.
- Des weiteren hat die Erfahrung gezeigt, daß der aus dem Umlenken des Bandes bestehende Vorgang besonders schwierig durchzuführen ist.
- Um diesen Nachteil zu beseitigen, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, die untere Hauptfläche des Bandes mittels eines Beschichtungssystems durch einen in einen Schmelzbehälter eintauchenden Zylinder zu beschichten und diesen Behälter mit einem Kreislauf zu verbinden, der mit einer Förderpumpe und einer Auftragsrampe versehen ist, die eine Öffnung aufweist, ausgehend von der es möglich ist, das in dem Behälter enthaltene Antihaftmittel auf die obere Hauptfläche des Bandes fallen zu lassen und auf dieser zu verteilen. Wenn die Fließfähigkeit des Antihaftmittels unzureichend ist, ist es möglich, bewegungsaufwärts der Rampe ein Rakelorgan vorzusehen, das eine Vergleichmäßigung seiner Verteilung auf dem Band ermöglicht. In jedem Fall läuft das Antihaftmittel in einem geschlossenen Kreislauf, und die Überschußmenge ermöglicht eine Behandlung der Seitenflächen des Bandes vor dem automatischen Zurückfallen in den Schmelzbehälter.
- Ein solcher Vorgang grenzt praktisch an die Technik der Nebelbeschichtung an, die bei der Durchführung von Lackierungsvorgängen üblicherweise angewandt wird.
- Eine weitere Möglichkeit, die die Beseitigung der oben genannten Nachteile ermöglicht, besteht gemäß der Erfindung aus dem Kombinieren des Zerstäubungsvorganges und des Beschichtungsvorganges, wobei die Aufbringung des Antihaftmittelüberzugs durch Zerstäubung auf einen Teil der Oberfläche des Bandes und durch Beschichtung auf den verbleibenden Teil dieser Oberfläche erfolgt.
- Es ist so möglich, die beiden Hauptflächen eines Bandes von geringer Dicke in Form eines Streifens gleichzeitig zu behandeln, die eine (Oberseité) durch Zerstäubung und die andere (Unterseite) durch Beschichtung; hierbei fällt das überschüssige Zerstäubungsprodukt wieder automatisch in den Schmelzbehälter zurück und läuft über die Ränder des Bandes über, so daß es auf der Gesamtheit seiner Oberfläche behandelt werden kann.
- Um die Probleme, die mit der Gefahr der Verstopfung der Zerstäubungsdüsen verbunden sind, zu vermeiden, ist es vorteilhaft, dieser eine Hilfsdüse zuzuordnen, die automatisch in Betrieb gesetzt wird, wenn ein Detektor einen fehlerhaften Oberflächenzustand bewegungsabwärts der Zerstäubungsdüse nach dem Beginn der Verstopfung derselben feststellt.
- Je nachdem kann diese kombinierte Behandlung entweder direkt am Ausgang der Düse oder bewegungsabwärts eines ersten Kühlbehälters erfolgen.
- Es sollte außerdem vermerkt werden, daß es vorteilhaft ist, gleichzeitig mehrere Bänder mit einer Länge im Bereich von 5 cm parallel oder versetzt eventuell in asynchroner Weise zu behandeln.
- Die Erfahrung hat im übrigen gezeigt, daß es wünschenswert wäre, zum Schluß des Verfahrens Bänder mit einer Dicke im Zentimeterbereich zu erhalten und zu vertreiben, also deutlich dicker als die, die man am Ausgang der Düse erhalten kann, die den Nachteil zeigen, zu weich zu sein.
- Zu diesem Zwecke und gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung wird der Antihaftüberzug nur auf einer der Hauptflächen des Bandes aufgetragen, und zumindest zwei Bänder werden mit ihren nicht überzogenen Hauptflächen verbunden, die auf diese Weise automatisch aneinander haften, derart, daß man ein Band mit größerer Dicke erhält.
- Wenn man die Dicke des Endbandes noch steigern will, ist es selbstverständlich möglich, zwischen den auf einer Hauptfläche überzogenen Bändern ein oder mehrere nicht überzogene Bänder einzufügen.
- Dieser Vorgang kann im Fall paralleler Bänder durchgeführt werden, indem alle Bänder oder bestimmte unter ihnen auf einer ihrer Flächen überzogen werden und aufeinander umgeschlagen oder die Bänder auf sich selbst in Längsrichtung umgefaltet werden.
- Die oben als Beispiel genannten Verfahrensvarianten dürfen nicht als die Erfindung einschränkend angesehen werden, und es kann auch vorgesehen sein, andere Varianten einzusetzen, die aus einer Kombination des Zerstäubungsverfahrens und/oder des Beschichtungsverfahrens mit einem Verfahren der Behandlung im Wirbelbett bestehen können. Man hat nämlich bei dem Einsatz dieses letzteren Verfahrens feststellen können, daß sich der Antihaftmittelüberzug nicht auf vollständig homogene Weise auf der Oberfläche des Bandes verteilt: man kann also vorsehen, die bestehenden Zwischenräume durch ein durch Zerstäubung oder Beschichtung aufgetragenes nicht selbsthaftendes wärmeschmelzbares Material auszufüllen.
- Das Verfahren nach der Erfindung wird in einer Anlage ausgeführt, die einen Mischextruder mit variabler Düse, zumindest eine Station zur Aufbringung des Antihaftmittelüberzugs, zumindest eine Kühlstation, eine Station zum Schneiden der Teilstücke und eine Konditionierungsstation enthält.
- Diese Anlage ermöglicht ein kontinuierliches Ausbringen geschnittener Teilstücke beim Austritt aus der Konditionierung.
- Im übrigen enthält die Schneidstation ein Schneidorgan, das mit einem Schneidmesser versehen ist, dessen Oberfläche mit einem Antihaftprodukt überzogen ist, um auf dieser Stufe nicht auf Haftprobleme zu stoßen.
- Dieses Organ kann vorteilhafterweise von einem Flügelrad gebildet sein, dessen Rotationsgeschwindigkeit in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der Extrusionsgeschwindigkeit steht.
- Man kann gleichermaßen andere Schneidorgane vorsehen, insbesondere quer schneidende (Querschneider).
- Allgemein sei angemerkt, daß einige der oben erwähnten Verfahrensstufen kombiniert werden können.
- So kann die Aufbringung des Antihaftmittels durch Durchgang durch ein Wirbelbett mit einer Aufbringung dieses Mittels durch Beschichtung kombiniert werden.
- Es ist gleichermaßen möglich, die Aufbringung durch Durchgang durch ein Wirbelbett mit der Aufbringung durch Beschichtung zu kombinieren, indem insbesondere ein Schmelzbehälter mit erwärmten Wänden verwendet wird, in dem das Antihaftmittel enthalten ist und in den ein Beschichtungssystem mit erwärmtem Zylinder eintaucht.
- Schließlich kann man bei der Anlage für die Ausübung des Verfahrens einen Mischextruder oder jeden anderen Extruder mit variabler Austrittsdüse vorsehen.
- Die Merkmale des Verfahrens, das Gegenstand der Erfindung ist, werden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen detaillierter beschrieben, in denen:
- - Figur 1 ein Schema ist, das eine Anlage für die Durchführung eines Verfahrens zur Aufbringung im Wirbelbett darstellt,
- - Figur 2 ein Schema ist, das eine Anlage für die Durchführung eines Verfahrens zur Aufbringung durch Zerstäubung darstellt,
- - Figur 3 ein Schema ist, das eine Anlage für die Durchführung eines Verfahrens zur Aufbringung durch Beschichtung darstellt,
- - Figur 4 ein Schema ist, das schematisch eine kombinierte Station zur Aufbringung durch Zerstäubung und durch Beschichtung darstellt.
- Gemäß Figur 1 umfaßt die Anlage in Richtung A des Materialvorschubs einen Mischextruder 1, der an seinem Ausgang mit einer maßveränderlichen Düse 2 versehen ist, eine Auftragsstation 3 des Antihaftmittelüberzugs, eine Kühlstation 4, eine Station 5 zum Schneiden von Teilstücken und eine Konditionierungsstation.
- Das Band 7, das aus der Düse 2 bei einer Temperatur austritt, die höher ist als seine Erweichungstemperatur, läuft in der Station 3 direkt durch ein Wirbelbett oder eine Suspension des Antihaftmittels, wobei es auf seiner Oberfläche mit einem feinen Pulverhäutchen überzogen wird, und wird dann zur Kühlstation 4 geleitet, bevor es zur Schneidstation 5 geführt wird, in der es ein Schneidorgan 8 auf Teilstücke vorbestimmter Abmessung zuschneidet, die anschließend zur Konditionierungsstation 6 geleitet werden.
- Das Schneidorgan 8, das mit einem schematisch dargestellten Messer 9 versehen ist und dessen Oberfläche mit einem Antihaftprodukt überzogen sein kann, kann zum Beispiel von einem Flügelrad gebildet sein, dessen Rotationsgeschwindigkeit von der Extrusionsgeschwindigkeit abhängig ist; ein solches Rad ermöglicht es, gleichzeitig einen Schneidvorgang und einen Komprimiervorgang der Ränder zu erhalten, was eine Vermeidung einer jeden nicht mit Antihaftmittel überzogenen Oberfläche ermöglicht.
- Gemäß Figur 2 umfaßt die Anlage am Ausgang der maßveränderlichen Düse 2 und in der Vorschubrichtung A des Materials eine erste Station zur Zerstäubung des Antihaftmittels 30, eine erste Kühlstation 4, eine zweite Station zur Zerstäubung des Antihaftmittels 3()', eine zweite Kühlstation 4' sowie die Stationen 5 zum Schneiden der Teilstücke und der Konditionierung 6, die den in Figur 1 dargestellten entsprechen.
- Gemäß Figur 2 läuft das aus der Düse 2 austretende Band 7 direkt zur ersten Zerstäubungsstation 30, die von einer Zerstäubungsdüse gebildet ist, die auf eine seiner Flächen gemäß dem Pfeil a ein feines Pulverhäutchen aufstäubt; das Band 7 wird dann zur ersten Kühlstation 4 geleitet, bevor es zur zweiten Zerstäubungsstation 30' geführt wird, wo eine zweite Zerstäubungsdüse gemäß dem Pfeil b ein feines Antihaftmittelhäutchen auf die in der Stufe der ersten Zerstäubungsstation 30 nicht behandelte Fläche aufstäubt. Es durchläuft anschließend die zweite Kühlstation 4', bevor es zur Schneidstation 5 und dann zur Konditionierungsstation 6 geführt wird.
- Die in Figur 3 dargestellte Vorrichtung entspricht weitgehend der in Figur 2 dargestellten, außer daß die beiden Zerstäubungsstationen 30, 30' durch zwei Beschichtungsstationen 10, 10' ersetzt sind.
- Jede der Stationen 10, 10' ist von einem Schmelzbehälter 11 mit erwärmten Wänden gebildet, der das Antihaftmittel 12 enthält und in den ein Beschichtungssystem mit erwärmtem Zylinder eintaucht, das schematisch dargestellt ist. Die Rotation des Beschichtungszylinders 13 gemäß dem Pfeil C ermöglicht es1 auf eine der Flächen des Bandes 7 einen Antihaftmittelüberzug aufzubringen. Um die Behandlung seiner beiden Seiten zu ermöglichen, ist es notwendig, dieses auf einem Leitrad 14 umzulenken.
- Gemäß Figur 4 ermöglicht es die Kombination einer Zerstäubungsdüse 30 mit einer Beschichtungsvorrichtung 10, die von einem Schmelzbehälter mit erwärmten Wänden 11 gebildet ist, in dem das Antihaftmittel 12 enthalten ist und in den ein Beschichtungszylinder 13 eintaucht, gleichzeitig die Aufbringung des Antihaftmittels auf beiden Hauptflächen 1 und 2 des Bandes 7 durchzuführen. Diese Vorrichtung hat den Vorteil, daß der Überschuß des Pulverproduktes von der Düse 30 gemäß dem Pfeil d in den Schmelzbehälter 11 zurückfällt. Auf nicht dargestellte Weise ermöglicht es diese Variante, gleichermaßen die Seiten des Bandes 7 zu behandeln.
- Im übrigen ist ein Detektor 15 vorgesehen, der gemäß dem Pfeil e den Oberflächenzustand der Hauptfläche 1 des Bandes 7 bewegungsabwärts der Zerstäubungsdüse 30 bestimmt. Dieser wirkt mit einer Hilfs-Zerstäubungsdüse 31 zusammen, die automatisch gemäß dem Pfeil f infolge der Feststellung gemäß Pfeil e eines nicht zufriedenstellenden Oberflächenzustandes entsprechend dem Beginn der Verstopfung der Düse 30 in Betrieb genommen wird.
Claims (14)
1. Verfahren zur kontinuierlichen Antihaftbehandlung
eines wärmeschmelzbaren Oberflächenklebrigen
Klebstoffes, dadurch gekennzeichnet, daß man einen
Überzug eines Antihaftmittels das mit dem
wärmeschmelzbaren Klebstoff kompatibel ist und bei diesem keine
signifikante stofflich-chemische Veränderung
herbeiführt, auf zumindest einen Teil der Oberfläche eines
Bandes dieses Klebstoffes aufbringt,das
kontinuierlich aus einem Mischextruder oder einer Düse bei
einer Temperatur austritt, die höher ist als seine
Erweichungstemperatur, das so überzogene Band
gekühlt, es sodann auf die gewünschte Länge geschnitten
wird und die so erhaltenen Teilstücke direkt
konditioniert werden, ohne zusätzliche Vorkehrungen
zu treffen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der wärmeschmelzbare Klebstoff zu der Gruppe
gehört, die von wärmeschmelzbaren Klebstoffen auf
der Basis von EVA, Styrol-Isopren-Styrol-Copolymeren
(SBS), Styrol-Isopren-Styrol-Copolymeren (SIS),
Latex, Synthese-Elastomeren, Derivatharzen,
Styrol-Ethylen-Butylen- (SEB) und/oder
Styrol-Ethylen-Butylen-Styrol-Copolymeren (SEBS),
teilweise kristallinen Vinylcopolymeren, Polyester
und von allen Kombinationen dieser Polymere oder
Copolymere unter eventueller Hinzufügung von
Termonomeren verschiedener Art gebildet ist.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlung des Bandes
in gekühltem Wasser in einer oder zwei Stufen
durchgeführt wird, wobei die Aufbringung des
Antihaftmittelüberzugs bewegungsaufwärts der Kühlung
und/oder zwischen den beiden Kühlstufen durchgeführt
werden kann.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das mit dem Antihaftmittel
überzogene Band abgeschnitten wird, indem die
Schnittfläche derart zusammengedrückt wird, daß
ihre Ränder aneinander haften, was es so ermöglicht,
Teilstücke zu erhalten, die auf der Gesamtheit ihrer
Oberfläche mit dem Antihaftmittel bedeckt sind.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Aufbringen des
Antihaftmittelüberzugs auf die Oberfläche des Bandes
durchgeführt wird, indem man dieses durch ein
Wirbelbett oder eine Suspension des Antihaftmittels
in der Weise durchlaufen läßt, daß eine feine
Pulverschicht auf seiner Oberfläche abgelegt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Antihaftmittel zumindest einen Metallester
umfaßt, insbesondere ausgewählt aus der Gruppe,
die von den Stearaten, Octoaten, Ethyl-Hexanoaten
und Oleaten von Calcium, Barium, Aluminium und/oder
Zink gebildet ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Antihaftmittel von
einem nicht selbsthaf tenden wärmeschmelzbaren
Material gebildet ist, insbesondere von
Polyethylenwachs, wie einer Mischung mit etwa 30%
Polyethylenwachs und 70% eines Copolymers von Polypropylen
oder Vinylacetat, oder einer aus synthetischen
Kautschuken und Wachsen zusammengesetzten Mischung.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufbringung des Antihaftmittelüberzugs auf
die Oberfläche des Bandes durch Zerstäubung erfolgt.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 5 und 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufbringung des
Antihaftmittelüberzugs durch Durchgang durch ein Wirbelbett
mit einer Aufbringung des Antihaftmittels durch
Zerstäubung kombiniert wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 und 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringung des
Antihaftmittelüberzugs auf die Oberfläche des Bandes
durch Beschichtung erfolgt.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß man das Band über zumindest einen
Schmelzbehälter mit erwärmten Wänden laufen läßt,
in dem das Antihaftmittel enthalten ist und in den
ein Beschichtungssystem mit erwärmtem Zylinder
eintaucht.
12. Verfahren nach den Ansprüchen 5, 10 und 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringung des
Antihaftmittelüberzugs durch Durchgang durch ein
Wirbelbett mit einer Aufbringung des Antihaftmittels
durch Beschichtung kombiniert wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringung des
Antihaftmittelüberzugs durch Zerstäubung auf einen
Teil der Oberfläche des Bandes und durch Beschichtung
auf den verbleibenden Teil dieser Oberf läche erfolgt.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antihaftüberzug
nur auf eine der Hauptflächen des Bandes aufgetragen
wird und zumindest zwei Bänder mit ihren nicht
überzogenen Hauptflächen verbunden werden, die auf diese
Weise automatisch aneinander anhaf ten, derart, daß
man ein Band mit größerer Dicke erhält.
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