-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Extraktion von
Nukleinsäuren
aus verschiedenen Proben, die Nukleinsäuren enthalten, insbesondere
biologischen Proben. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung,
die für
eine Technologie zur Extraktion von Nukleinsäuren unter Verwendung eines
Nukleinsäure-bindenden
magnetischen Trägers
gut geeignet ist.
-
Die
Extraktion von Nukleinsäuren
aus biologischen oder anderen Proben ist in letzter Zeit auf vielen
Gebieten praktiziert worden. Zum Beispiel umfaßt die Gentechnik und die Konstruktion
von DNA-Sonden insbesondere ein Verfahren zur Extraktion einer DNA-
oder RNA-Codierung für
ein Zielprotein aus Zellen, die das Protein herstellen. Außerdem umfaßt die klinische
Untersuchung zur Detektion einer Virus-DNA oder RNA unter Verwendung
einer DNA-Sonde ein Verfahren zur Extraktion der Ziel-DNA oder RNA aus
einer biologischen Probe.
-
Das
Verfahren zur Extraktion von Nukleinsäuren ist folglich auf verschiedenen
Gebieten von großer
Wichtigkeit. Die bisher bekannte Technologie zur Extraktion von
Nukleinsäuren
umfaßt
unter anderem ein Verfahren, das die Behandlung einer Probe mit
einem kaustischen Reagens, die Extraktion der Nukleinsäure mit
Phenol oder Phenol-Chloroform, und die Rückgewinnung der DNA durch Ethanolfällung aufweist,
und ein Verfahren, das die Behandlung einer Probe mit einem proteolytischen
Enzym, Proteinase K in der Anwesenheit eines grenzflächenaktiven
Mittels und dann die Extraktion der Nukleinsäure aufweist (Idenshi Kogaku
[Genetic Engineering], B. 1, Nr. 1, S. 112–119, 1997).
-
Das
Gefäß, das herkömmlicherweise
in diesen Extraktionsverfahren verwendet wird, weist eine Gruppe
von Kunststoff-Mikroröhren auf,
die jeweils mit einer Abdeckung versehen sind, wie in der ungeprüften japanischen
Patentveröffentlichung
Nr. 18362/1985 (geprüften
japanischen Patentveröffentlichung
Nr. 31945/1992) beschrieben. Dieses Gefäß wird im allgemeinen so verwendet,
daß die
Abdeckung während
des Extraktionsverfahrens offen gelassen wird.
-
Es
ist eine Vielfalt von Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtungen
gemäß der obigen
Nukleinsäure-Extraktionstechnologie
vorgeschlagen worden.
-
Zum
Beispiel beschreibt die ungeprüfte
japanische Patentveröffentlichung
Nr. 125972/1991 eine Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung,
die dazu bestimmt ist, eine virale Infektion zu verhindern und den Wirkungsgrad
der Extraktion zu verbessern, die einen industriellen Mehrgelenkroboter
und Peripherieeinheiten aufweist, die zur DNA-Extraktion und Reinigung
notwendig sind.
-
Die
ungeprüfte
japanische Patentveröffentlichung
Nr. 131076/1992 offenbart eine Extraktionsvorrichtung, die dazu
bestimmt ist, den Wirkungsgrad der Extraktion von Nukleinsäuren aus
einer kleinen Menge Blut oder einem anderen biologischen Material
durch eine kompakte Anordnung einer Einrichtung zur Überführung des
Nukleinsäure-Extraktionsgefäßes zu einer
Zentrifuge zu verbessern.
-
Die
ungeprüfte
japanische Patentveröffentlichung
Nr. 187077/1992 offenbart ein automatisches Vorbehandlungssystem
zur DNA-Sequenzierung, das eine Filtereinheit, die an einem Ansaug-Ablaßsystem
angebracht ist, einen Thermostaten und eine Einrichtung zur Ausführung der
notwendigen Mischung und Konzentration aufweist. Die ungeprüfte japanische
Patentveröffentlichung
Nr. 47278/1997 offenbart eine Extraktionsvorrichtung, die ein Filtersystem
einsetzt, das mit einer Vakuumpumpe anstelle einer Zentrifuge ausgestattet
ist.
-
Das
Nukleinsäure-Extraktionsverfahren weist
im allgemeinen eine Reihe von Schritten auf, nämlich Hämolyse, Leukozytenkonzentration,
Zellmembranauflösung
und Nukleinsäure-Reinigung. Die
Arbeitsgänge,
die in den obenerwähnten
Extraktionsverfahren gemeinsam durchgeführt werden, werden im Blockdiagramm
der 1 veranschaulicht. So weist das Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
im allgemeinen einen Arbeitsgang zum Beladen der Gefäße mit Proben
und anderen Lösungen,
einen Mischarbeitsgang, der zur Ausführung der Reaktion nötig ist,
einen Fest-Flüssig-Trennungsarbeitsgang und
einen Arbeitsgang zur Entfernung unerwünschter Komponenten oder zur
Rückgewinnung
der Nukleinsäure
auf.
-
Unterdessen
ist die oben beschriebene herkömmliche
Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
so gestaltet, daß die
Fest- Flüssig-Trennung
in der obigen Reihe von Arbeitsgängen
entweder mittels einer Zentrifuge oder durch Filtration durchgeführt wird. Damit
eine vollautomatische Extraktionsvorrichtung implementiert werden
kann, müssen
daher eine Zentrifuge oder eine Vakuumpumpe und die zugehörigen Kleinteile
in die Vorrichtung eingebaut werden, mit dem Ergebnis, daß die gesamte
Vorrichtung zwangsläufig
massig und kompliziert in ihrem Aufbau ist, und deren Herstellungskosten
erhöht
werden.
-
Infolge
der jüngsten
Fortschritte in der Nukleinsäure-Verstärkungstechnologie
ist es möglich
geworden, die gewünschte
Domäne
einer Nukleinsäure unter
Verwendung einer sehr kleinen Probenmenge zu analysieren und zu
detektieren. Daher ist die Technologie zur Extraktion von Nukleinsäuren aus sehr
kleinen biologischen Proben mit einer hohen Zuverlässigkeit
wichtiger als die Technologie zur Extraktion von Nukleinsäuren im
großen
Maßstab.
-
In
einer klinischen Untersuchung oder Diagnose muß eine große Anzahl von Proben auf einmal behandelt
werden. Daher ist es übliche
Praxis, eine Nukleinsäure-Extraktion
unter Verwendung einer Vielzahl von Gefäßen durchzuführen, die
für die
jeweiligen Proben in dem begrenzten Raum einer automatischen Vorrichtung
angeordnet sind.
-
Wenn
die obenerwähnten
sogenannten Mikroröhren
des offenen Systems als die Gefäße verwendet
werden und die Verteilung oder das Ablassen der Proben, Extraktionsreagenzien
usw. ausgeführt wird,
ist es in diesem Fall aufgrund von Verschleppungen aus einer Mikroröhre zu einer
anderen jedoch wahrscheinlich, daß das Verunreinigungsproblem
auftritt, das in der klinischen Diagnose am meisten gefürchtet wird.
-
Die
vorliegende Erfindung weist als ihre Hauptaufgabe auf, eine automatisch
Extraktionsvorrichtung bereitzustellen, durch die die Extraktion
von Nukleinsäure,
die eine komplizierte Reihe von Arbeitsgängen umfaßt, automatisch durchgeführt werden
kann.
-
Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, die Nachteile der herkömmlichen
Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung,
nämlich
die erhöhte
Anlagengröße, Komplexität und hohen
Kosten infolge der Verwendung einer Zentrifuge oder einer Vakuumpumpe
und das obenerwähnte
Verunreinigungsproblem zu überwinden,
und dadurch eine Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
bereitzustellen, die frei von solchen Nachteilen ist und zur Verwendung
in der klinischen Diagnose geeignet ist.
-
Es
ist noch eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Extraktionsgefäß, das zur
Verwendung im Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
geeignet ist, das einen Nukleinsäure-bindenden
magnetischen Träger verwendet,
wie er zum Beispiel in der ungeprüften japanischen Patentveröffentlichung
Nr. 19292/1997 beschrieben wird, und eine Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
bereit zustellen, die auf die strukturellen Merkmale des Extraktionsgefäßes zugeschnitten ist.
-
Die
obigen Aufgaben werden durch eine Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung nach Anspruch
1 und durch ein Verfahren zur Nukleinsäure-Extraktion nach Anspruch
9 gelöst.
-
Ein
Gefäß zur Nukleinsäure-Extraktion
wird in Anspruch 7 definiert.
-
Spezifische
Ausführungsformen
werden in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
-
Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
-
1 ist
ein Blockdiagramm, das die Arbeitsgänge zeigt, die einem allgemeinen
Verfahren zur Nukleinsäure-Extraktion
gemeinsam sind.
-
2 ist
eine Schnittansicht, die ein Nukleinsäure-Extraktionsgefäß zur Verwendung in der Erfindung
zeigt, wobei die Bezugsziffer 1 eine Reaktorröhre, 2 einen
Ablaßbecher, 3 eine
Rückgewinnungsröhre, 4 eine
Halteplatte, 5 eine Ablaßleitung, 6 ein drehbares
Element (Ventil), 7 eine Abdeckung, 8 eine Kanalabdeckung, 9 eine
Halteabdeckung, 10 ein Stichleitung, und 11 einen
Ventildurchgang repräsentiert.
-
3 ist
eine schematische Ansicht, die das drehbare Element (Ventil) 6 des
Nukleinsäure-Extraktionsgefäßes zeigt,
wobei die Bezugsziffer 10 und 11 dieselbe Stichleitung
und denselben Ventildurchgang angeben, wie in 2 gezeigt,
und die Ziffer 12 einen Griff (Rippen) repräsentiert.
-
4 ist
eine Schnittansicht, die ein Nukleinsäure-Extraktionsgefäß zeigt,
wobei das Element 6 axial um 180 Grad von der Position
gedreht ist, die in 2 gezeigt wird. Jede Bezugsziffer
repräsentiert dasselbe
wie in 2 gezeigt.
-
5 ist
eine Ansicht, die eine Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
zeigt, die die Prinzipien der Erfindung ausführt, wobei 5a eine
Draufsicht ist und 5b eine seitliche
Ansicht ist. In den Ansichten repräsentiert Bezugsziffer 13 ein
Gefäßgestell, 14 eine
Verteilungseinrichtung, 15 eine Rühreinrichtung, 16 eine
Ablaßeinrichtung, 17 eine
Halte-/Heizeinrichtung, 18 eine Reagensflasche oder Flaschengruppe, 19 einen
Motor, 20 ein endloses Band und 21 eine Schiene.
-
6 ist
eine schematische Ansicht, die eine typische Verteilungseinrichtung 14 zur
Verwendung in der Erfindung zeigt, wobei die Bezugsziffern 23 und 24 jeweils
einen Motor repräsentieren
und die Bezugsziffer 25 eine Schiene, 26 eine
Linearmotorbasis, 27 einen Rotationsarm, 28 einen
Rotationsarmgriff, 29 eine Schraubenspindel, 30 eine
Röhre, 31 ein
bewegliches Stück, 32 eine
Feder, 33 ein L-förmiges
Metall, 34 eine Verteilerdüse, und 35 eine Auflage
repräsentiert.
-
7 ist
eine schematische Ansicht, die eine typische Rühreinrichtung 15 zur
Verwendung in der Erfindung zeigt, wobei die Bezugsziffer 36 einen Ringmagneten, 37 einen
Motor, 38 und 39 jeweils eine Metallbefestigung,
und 40 eine Schraubenspindel repräsentiert.
-
8 ist
eine schematische Ansicht, die eine typische Einheit 17 zeigt,
die eine Halteeinrichtung 17a und eine Heizeinrichtung 17b zur
Verwendung in der Erfindung enthält,
wobei die Bezugsziffer 41 einen Permanentmagneten, 42 einen
Heizblock, 43 eine Metallbefestigung, 44 eine
Plattform, 45 einen Motor, 46 und 47 jeweils
eine Metallbefestigung und 48 eine Schraubenspindel repräsentiert.
-
9 ist
eine schematische Ansicht, die eine typische Ablaßeinrichtung 16 zur
Verwendung in der Erfindung zeigt, wobei die Bezugsziffer 41 einen
Permanentmagneten, 49 einen Motor, 50 eine Schraubenspindel, 51 ein
bewegliches Stück, 52 ein
L-förmiges
Metall, 53 eine Druckdüse, 54 eine
Auflage, 55 eine Röhre, 56 eine
Metallverbindung, 57 eine Auslaßdüse, und 58 eine Auflage
repräsentiert.
-
10 ist
ein Ablaufplan, der das Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
zeigt, das die Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
der Erfindung verwendet.
-
11 ist
ein schematisches Diagramm, das einen Verteilungsschritt im Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
veranschaulicht, das die Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
der Erfindung verwendet, wobei die Bezugsziffer 34 eine
Abgabedüse
und 35 eine Auflage repräsentiert.
-
12 ist
eine schematische Ansicht, die einen Rührschritt im Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
zeigt, das die Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
der Erfindung verwendet, wobei die Bezugsziffer 36 einen
Ringmagneten repräsentiert.
-
13 ist
ein schematisches Diagramm, das einen B/F-Trennschritt im Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
veranschaulicht, das die Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
der Erfindung verwendet, wobei die Bezugsziffern 41 und 61 einen
Permanentmagneten bzw. magnetische Silikaperlen repräsentieren.
-
14 ist
ein schematisches Diagramm, das einen Schritt zum Ablassen einer
unerwünschten Teillösung im
Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
veranschaulicht, das die Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
der Erfindung verwendet, wobei die Bezugsziffer 41 einen
Permanentmagneten repräsentiert, 53 und 54 eine
Druckdüse
bzw. eine Auflage repräsentieren,
und 57 und 58 eine Auslaßdüse bzw. eine Auflage repräsentieren.
-
15 ist
ein schematisches Diagramm, das einen Trocknungsschritt oder einen
Elutionsmittel-Erwärmungsschritt
im Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
veranschaulicht, das die Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
der Erfindung verwendet, wobei die Bezugsziffer 42 einen
Heizblock repräsentiert.
-
16 ist
ein schematisches Diagramm, das einen Nukleinsäure-Rückgewinnungsschritt
im Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
veranschaulicht, das die Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung der Erfindung
verwendet, wobei die Bezugsziffer 41 einen Permanentmagneten
repräsentiert
und 53 und 54 eine Druckdüse bzw. eine Auflage repräsentieren.
-
Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung, die eine Gruppe
von Nukleinsäure-Extraktionsgefäßen, die
jeweils eine Reaktorröhre
enthalten, einen Ablaßbecher
zur Sammlung einer unerwünschten
Teillösung
und eine Nukleinsäure-Rückgewinnungsröhre als
Einheit aufweist, die angepaßt
ist, eine Gefäß-Gefäß-Verschleppung
im Extraktionsverfahren zu verhindern und folglich das Risiko einer
Verunreinigung zu beseitigen. In dieser Beschreibung wird das obige
Gefäß als „Nukleinsäure-Extraktionsgefäß" oder manchmal kurz
als „Extraktionsgefäß" bezeichnet.
-
Vom
obigen Extraktionsgefäß ist die
Reaktorröhre
eine Teileinheit, in der die zur Behandlung einer Probe oder zu
deren Analyse notwendige Reaktion für einen Zielbestandteil ausgeführt wird,
der Ablaßbecher
ist eine Teileinheit, in der die unerwünschte Teillösung gesammelt
wird, die durch die Reaktion für
die Behandlung oder Analyse gebildet wird, und die Rückgewinnungsröhre ist
eine Teileinheit, in der die Zielnukleinsäure zurückgewonnen wird.
-
Außerdem sind
in diesem Extraktionsgefäß die Reaktorröhre, der
Ablaßbecher
und die Rückgewinnungsröhre hintereinander
auf einer Halteplatte befestigt.
-
Die
Probe, die behandelt werden kann, schließt biologische Materialien
vom Menschen oder Tier, wie Blut, Serum, Leukozytenfilm (buffy coat), Urin,
Stuhl, Samenlösung,
Speichel, Haar, Sputum und Gewebezellen (einschließlich gezüchteter
Zellen), ebenso wie verschiedene Zellen und Zellkulturen ein, ist
jedoch nicht auf sie beschränkt.
Unter ihnen werden biologische Materialien vom Menschen bevorzugt.
-
Diese
Erfindung wird nun im Detail beschrieben, wobei auf die beigefügten Zeichnungen
bezug genommen wird. Die in der folgenden Beschreibung verwendeten
Bezugsziffern entsprechen den Ziffern, die in den Zeichnungen verwendet
werden.
-
1. Extraktionsgefäß
-
2 ist
eine seitliche Schnittaufrißansicht, die
ein typisches Extraktionsgefäß zur Verwendung in
der Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
der Erfindung zeigt.
-
Das
Extraktionsgefäß weist
im wesentlichen eine Reaktorröhre 1,
in der eine Probe mit Reagenzien usw. gemischt und umgesetzt wird,
einen Ablaßbecher 2 zur
Sammlung einer unerwünschten
Teillösung
und eine Röhre 3 zur
Rückgewinnung
der aus der Probe extrahierten Nukleinsäure auf, und diese Teileinheiten
sind hintereinander auf einer Halteplatte 4 befestigt.
Es sollte zu verstehen sein, daß diese
Befestigung optional und trennbar sein kann.
-
Von
diesem Extraktionsgefäß können die drei
Teileinheiten, d.h. die Reaktorröhre,
der Ablaßbecher
und die Rückgewinnungsröhre integral
oder in einer solchen Weise geformt werden, daß mindestens eine der Teileinheiten
von den anderen Einheiten getrennt werden kann. Es ist vorzugsweise
so eingerichtet, daß mindestens
die Nukleinsäure-Rückgewinnungsröhre 3 von
den anderen Einheiten, und selbst von der Halteplatte 4,
zum Beispiel nach der Vollendung der Nukleinsäure-Extraktion abgenommen werden
kann.
-
Auf
ihren oberen Öffnungen
weisen der Ablaßbecher 2 eine
Abdeckung 7, die Rückgewinnungsröhre 3 eine
Kanalabdeckung 8, und die Reaktorröhre 1 ein drehbares
Element 6 (ein Ventil) auf. Das drehbare Element 6 ist
an der Reaktorröhre 1 durch
eine Halteabdeckung 9 in einer solchen Weise befestigt,
daß es
um die Achse der Reaktorröhre 1 gedreht
werden kann. So wie sie in der Reaktorröhre 1 installiert
ist, ist eine Ablaßleitung 5,
die sich in die axiale Richtung der Reaktorröhre erstreckt, flüssigkeitsdicht
mit einem Ventildurchgang 11 im drehbaren Element 6 verbunden.
Vorzugsweise sind das untere Ende der Ablaßleitung 5 und der
innere Boden der Reaktorröhre 1 um
etwa 1–10
mm beabstandet.
-
3 zeigt
das drehbare Element 6. 3a ist
eine Draufsicht des drehbaren Elements, und 3b ist
eine seitliche Aufrißansicht
desselben. Das drehbare Element 6 ist luftdicht mit dem
oberen Teil der Reaktorröhre 1 verbunden
und stellt verschiedene Durchgänge
bereit. Das drehbare Element 6 weist eine Stichleitung 10,
einen Ventildurchgang 11 und einen Betätigungsgriff (Rippen) 12 auf, die
integral ausgebildet sind.
-
Die
Stichleitung 10 wird zur Beladung der Reaktorröhre 1 mit
einer Probe und einer Reagenslösung
und zur Zufuhr von Druckluft zur Anwendung eines Drucks auf das
Innere der Reaktorröhre 1 verwendet.
Vorzugsweise ist diese Stichleitung 10 zur Reaktorröhre 1 hin
schräg
zulaufend, d.h. wird allmählich
im Innendurchmesser reduziert. Ein Ende des Ventildurchgangs 11 ist
in die Axialrichtung der Reaktorröhre 1 flüssigkeitsdicht
mit der Ablaßleitung 5 verbindbar
und das andere Ende ist zur flüssigkeitsdichten
Verbindung mit einem Fließdurchgang angepaßt, der
mit dem Inneren des Ablaßbechers 2 in
Verbindung steht, wodurch folglich ein Ablaßdurchgang zum Ablassen der
Reaktionsmischung aus der Reaktorröhre 1 in den Ablaßbecher 2 gebildet
wird. Das drehbare Element 6 ist so aufgebaut, daß wenn der
Griff 12 gedreht wird, das Element 6 um die Achse
der Reaktorröhre 1 gedreht
wird. Setzt man zur Veranschaulichung voraus, daß sich das drehbare Element 6 in
der Position befindet, die in 2 gezeigt
wird, kann die Reaktionsmischungslösung in der Reaktorröhre 1 in
den Ablaßbecher 2 durch
den Ablaßdurchgang
abgelassen werden, der sich von der Reaktorröhre 1 durch die Ablaßleitung 5 und
den Ventildurchgang 11 zum Ablaßbecher 2 erstreckt. Wenn
das drehbare Element 6 von der obigen Position um 180 Grad
um die Achse der Reaktorröhre 1 gedreht
wird, wird der Fließdurchgang,
der aus der Ablaßleitung 5 und
dem Ventildurchgang 11 besteht, in Verbindung mit der Rückgewinnungsröhre 3 durch einen
Fließdurchgang
gebracht, der durch die Kanalabdeckung 8 gebildet wird,
wie in 4 dargestellt, so daß das Reaktionsprodukt in der
Reaktorröhre 1 in
die Rückgewinnungsröhre 3 abgezogen werden
kann.
-
Auf
diese Weise deckt die Kanalabdeckung 8 nicht nur die obere Öffnung der
Rückgewinnungsröhre 3 ab,
sondern stellt auch mindestens einen Teil des Fließdurchgangs
zum Ablassen der Zielnukleinsäure aus
der Reaktorröhre 1 in
die Rückgewinnungsröhre 3 bereit.
-
Die
Abdeckung 7, die über
der oberen Öffnung
des Ablaßbechers 2 angeordnet
ist, ist vorzugsweise mit einem Loch darin versehen, so daß eine Auslaßdüse damit
verbunden werden kann, wenn die Reaktionsmischung aus der Reaktorröhre 1 in
den Ablaßbecher 2 abgelassen
werden soll.
-
Das
Extraktionsgefäß kann aus
praktisch jedem Material geformt werden, und es können unter anderem
solche herkömmliche
Materialien, wie Glas, Polypropylen, Polyvinylchlorid und allgemeines
silikonbeschichtetes Harz eingesetzt werden. Unter diesen Materialien
wird Polypropylen besonders bevorzugt, da die Zielnukleinsäure nicht
daran adsorbiert wird.
-
Die
Geometrie des Extraktionsgefäßes ist nicht
besonders beschränkt.
Zum Beispiel kann die Reaktorröhre 1 konisch
sein, der Ablaßbecher 2 kann zylindrisch
sein, und die Rückgewinnungsröhre 3 kann
wie eine gewöhnliche
Mikroröhre
geformt sein, zum Beispiel eine Röhre, die einen konischen Boden aufweist.
-
2. Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
-
Es
wird nun die Konstruktion der Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
der Erfindung beschrieben.
-
5a und 5b sind
eine Draufsicht bzw. eine seitliche Ansicht einer Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung,
die die Prinzipien der Erfindung ausführt. In diesen Ansichten repräsentieren
die Bezugsziffer 13 ein Gefäßgestell, auf dem die Gruppe
von Extraktionsgefäßen angebracht
ist, 14 eine Verteilungseinrichtung, die eine Verteilerdüse zur Abgabe der
Probe und der Reagenslösungen
in die Reaktorröhre
des Extraktionsgefäßes und
einen Rotationsarm zur Drehung des drehbaren Elements 6 aufweist. Die
Bezugsziffer 15 repräsentiert
eine Rühreinrichtung
zur Vermengung der Lösungen
in der Reaktorröhre 1 des
Extraktionsgefäßes, 16 repräsentiert
eine Ablaßeinrichtung
zum Abziehen der Lösung
in der Reaktorröhre 1 in
den Ablaßbecher 2 oder
die Rückgewinnungsröhre 3,
und 17 repräsentiert
eine integrale Einheit, die eine Halteeinrichtung (17a)
zum Festhalten eines magnetischen Trägers an der Innenwand (inneren
unteren Bereich) der Reaktorröhre 1 und
eine Heizeinrichtung (17b) zum Erwärmen der Lösung in der Reaktorröhre 1 aufweist,
die bei der Berührung
mit der Außenwand
(äußeren unteren
Bereich) der Reaktorröhre 1 arbeitet.
-
Die
Bezugsziffer 18 repräsentiert
eine Reagensflasche oder Flaschengruppe, die die Reagenzien (Extraktionslösungsmittel,
Waschlösung,
Elutionsmittel usw.) zur Verwendung im Nukleinsäure-Extraktionsverfahren enthält.
-
Die
Bezugsziffern 19, 20, 21 und 22 repräsentieren
zusammengenommen eine Einrichtung zur Überführung des Gefäßgestells 13.
So repräsentiert die
Ziffer 19 einen Motor, 20 ein endloses Band, 21 eine
Schiene und 22 eine Riemenscheibe. So verschiebt sich das
Gefäßgestell 13,
das das Extraktionsgefäß trägt, längs der
Schienen 21, wenn der Motor 19 und folglich das
Band 20, und die Riemenscheibe 22 angetrieben
werden, und nimmt, wie in 5b gezeigt,
hintereinander die Positionen A, B, C, und D ein, wo die Verteilungseinrichtung 14,
die Rühreinrichtung 15,
die Halteeinrichtung 17a und die Ablaßeinrichtung 16, und
die Heizeinrichtung 17b jeweils angeordnet sind. In dieser
Beschreibung werden diese Einrichtungen zusammen als eine Überführungseinrichtung
bezeichnet.
-
Die
Vorrichtung der Erfindung kann ferner eine Einrichtung zur Überführung von
Extraktionsgefäßen zum
Gefäßgestell
und zu deren Anordnung daran aufweisen.
-
Es
wird nun die detaillierte Struktur der Einrichtung beschrieben,
die durch die Bezugsziffern 14–17 repräsentiert
wird.
-
6 ist
ein schematisches Diagramm, das die Verteilungseinrichtung 14 zur
Abgabe von Lösungen
in die Reaktorröhre 1 des
Extraktionsgefäßes zeigt.
Die mechanischen Komponenten dieser Verteilungseinrichtung 14 sind
an einer Linearmotorbasis 26 angebracht, so daß sie sich
längs Schienen 25 horizontal
verschieben können.
Mit dem Motor 23 ist eine Schraubenspindel 29 verbunden,
wodurch bewirkt wird, daß sich
ein bewegliches Stück 31 als
Reaktion auf die Rotation der Schraubenspindel auf und ab bewegt.
Dieses bewegliche Stück 31 wird
symmetrisch durch ein Paar L-förmiger
Metalle 33 flankiert, und die Verteilerdüse 34 ist
an einem von ihnen angebracht, während
der Rotationsarm 27 an das andere L-förmige Metall angebracht ist.
-
Am
vorderen Ende der Verteilerdüse 34 ist eine
Harzauflage 35 angebracht, die so geformt ist, daß sie in
die Bohrung der Stichleitung 10 des drehbaren Elements 6 paßt, so daß das vordere
Ende in Verbindung mit dem Einlaß in die Reaktorröhre 1 kommen
kann, das heißt,
die Stichleitung 10 des drehbaren Elements 6.
Die Bezugsziffer 32 repräsentiert eine Feder und die
Bezugsziffer 30 repräsentiert eine
Röhre zum
Zuführen
des Reagens und anderer Lösungen
aus der Reagensflasche oder Flaschengruppe 18, wobei die
Röhre 30 mit
der Verteilerdüse 34 in
einer flüssigkeitsdichten
Weise verbunden ist. Der Rotationsarm 27, der an das L-förmige Metall 33 auf
der zur Verteilerdüse 34 entgegengesetzten
Seite angebracht ist, ist angepaßt, das drehbare Element 6 zu
drehen. Der Arm 27 weist einen Rotationsarmgriff 28 auf,
der so geformt ist, daß er
an seinem vorderen Ende zum Griff 12 des drehbaren Elements 6 paßt, und
wird durch einen Motor 24 angetrieben.
-
7 ist
eine schematische Ansicht, die die Rühreinrichtung 15 zum
Rühren
der Lösung
in der Reaktorröhre 1 des
Extraktionsgefäßes zeigt.
Das Rühren
wird durchgeführt,
wenn sich ein ringförmiger Permanentmagnet
(Ringmagnet) 36 vertikal hin- und herbewegt, wobei die
Reaktorröhre 1 in
seinem mittleren Loch eingeschlossen ist. Die Bezugsziffer 37 repräsentiert
einen Motor, 40 eine Schraubenspindel, und 38 und 39 repräsentieren
jeweils eine Befestigungsplatte, die den Rührmechanismus hält. Wenn sich
die Befestigungsplatte 39 als Reaktion auf die Rotation
der Schraubenspindel 40 vertikal hin- und herbewegt, wird
auch bewirkt, daß sich
der Ringmagnet 36, der an dieser Befes tigungsplatte befestigt ist,
synchron damit vertikal hin- und herbewegt.
-
8 ist
ein schematisches Diagramm, das eine integrale Einheit 17 zeigt,
die eine Halteeinrichtung und eine Heizeinrichtung aufweist. Die
Halteeinrichtung 17a besteht aus einem Permanentmagneten 41,
durch den der magnetische Träger,
der in der Reaktorröhre 1 des
Extraktionsgefäßes enthalten
ist, an der Innenwand (innere untere Wand) der Reaktorröhre gehalten
wird. Die Heizeinrichtung 17b weist einen Heizblock 42,
der aus einem Metall, wie Aluminium besteht, und eine zu einem unteren
Abschnitt der Reaktorröhre 1 komplementäre Aussparung
zur Aufnahme des unteren Abschnitts aufweist, und eine Plattform 44 auf,
die einen (nicht gezeigten) eingebauten Flächenheizer zur Steuerung der
Temperatur des Heizblocks aufweist. Die integrale Einheit 17 weist
einen Motor 45, eine Schraubenspindel 48, und Metallbefestigungen 43, 46 und 47 zur
vertikalen Hin- und Herbewegung des Permanentmagneten 41,
des Heizblocks 42 und der Plattform 44 auf.
-
9 ist
eine schematische Ansicht, die die auf dem Extraktionsgefäß angeordnete
Ablaßeinrichtung 16 zeigt.
Da diese Ablaßeinrichtung 16 vertikal beweglich
sein muß,
weist sie einen Motor 49, eine Schraubenspindel 50 und
eine bewegliches Stück 51 auf,
das angepaßt
ist, sich als Reaktion auf die Rotation der Schraubenspindel auf
und ab zu bewegen. Diese Ablaßeinrichtung
weist ferner eine Druckdüse 53 und
eine Auslaßdüse 57 auf,
die an einem L-förmigen
Metall 52 angebracht ist, das mit dem beweglichen Stück 51 verbunden
ist. Das vordere Ende der Druckdüse 53 trägt eine
Harzauflage 54, die komplementär zur Innengeometrie des Einlasses
in die Reaktorröhre 1 des
Extraktionsgefäßes ist,
das heißt, die
Stichleitung 10 des drehbaren Elements 6. Diese Druckdüse 53 ist
durch eine Metallver bindung 56 luftdicht mit einer Druckluftzufuhrröhre 55 verbunden.
-
Andererseits
ist das vordere Ende der Auslaßdüse 57 mit
einer Harzauflage 58 versehen, die zu einem Loch in der
Abdeckung 7 paßt,
die auf der oberen Öffnung
der Ablaßbechers 2 angebracht
ist. Diese Auslaßdüse 57 ist
luftdicht mit einer Röhre 59 zum Ablassen
von Luft aus dem Ablaßbecher 2 in
eine (nicht gezeigte) Entsorgungsflasche durch ein Metallverbindung 60 verbunden.
-
Die
Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
dieser Erfindung weist im Grunde verschiedene Einrichtungen auf
(Verteilungseinrichtung, Rühreinrichtung, Halteeinrichtung,
Ablaßeinrichtung,
Heizeinrichtung und Überführungseinrichtung)
und diese Einrichtungen werden durch einen (nicht gezeigten) Computer gesteuert.
-
3. Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
-
Es
wird nun das Verfahren zur Extraktion einer Nukleinsäure beschrieben,
das die oben beschriebene Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
der Erfindung verwendet. Das Nukleinsäure-Extraktionsverfahren, das die obige
Vorrichtung der Erfindung verwendet, kann durch die Technik ausgeführt werden,
die einen magnetischen Träger
verwendet, wie zum Beispiel in der ungeprüften japanischen Patentveröffentlichung
Nr. 19292/1997 beschrieben. Die veröffentlichte Literatur ist hierin
als Verweisquelle aufgenommen.
-
Dieses
Nukleinsäure-Extraktionsverfahren weist
das Zuführen
magnetischer Silikaperlen, die ein superparamagnetisches Metalloxid
enthalten, einer Probe, die die Zielnukleinsäure enthält, und eines Lösungsmittels
zur Nukleinsäure-Extraktion
in das Extraktionsgefäß, deren
Vermischung, um die Nukleinsäure
an die magnetischen Silikaperlen anhaften zu lassen, das Anlegen
eines Magnetfelds an das Gefäß, um die
magnetischen Silikaperlen, die die Nukleinsäure tragen, von der Lösung (B/F-Tren nung)
zu trennen, und schließlich
das Eluieren der Nukleinsäure
von den magnetischen Silikaperlen auf.
-
Die
Abfolge der Schritte gemäß dieses
Nukleinsäure-Extraktionsverfahrens
(Ablaufplan) wird in 10 gezeigt. Es wird nun das
Verfahren der Verwendung der Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung der Erfindung
gemäß dieses
Ablaufplans beschrieben. Schematische Diagramme, die zu den jeweiligen
Schritten gehören,
werden in 11–16 gezeigt.
-
Zuerst
wird die Reaktorröhre 1 des
Extraktionsgefäßes mit
der Probe (zum Beispiel einer biologischen Probe, wie Blut) und
den magnetischen Silikaperlen zum Anziehen der Nukleinsäure beladen. Aus
Sicherheitsgründen
wird dieses Verfahren im allgemeinen durch den Bediener in einem
Reinraum oder dergleichen durchgeführt. Während dieses Verfahrens wird
die Reagenslösung
zur Extraktion der Reaktorröhre
zugeführt.
-
Das
folglich die Probe, magnetische Silikaperlen und die Extraktionsreagenslösung in
der Reaktorröhre
enthaltende Extraktionsgefäß wird zum Gefäßgestell 13 der
Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung überführt und
daran installiert (5a und 5b). Diese Überführung und Installation des
Extraktionsgefäßes am Gefäßgestell 13 kann
unter Nutzung der Gefäßüberführungs-
und Installationseinrichtung durchgeführt werden, wobei die Extraktionsvorrichtung
optional bereitgestellt wird.
-
Das
Vorhergehende stellt eine Vorbereitungsstufe dar, die dem Betrieb
der Vorrichtung dieser Erfindung vorausgeht. Nach der obigen Installation
des Extraktionsgefäßes wird
das Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
begonnen, indem zum Beispiel ein (nicht gezeigter) Startknopf gedrückt wird. Der
erste Schritt in diesem Verfahren ist ein Rührschritt, wo die Lösung in
der Reaktorröhre 1 gerührt wird,
um Nukleinsäure
aus der Probe zu extrahieren und um zu bewirken, daß sie auf
den magnetischen Silikaperlen adsorbiert wird, wie in der ungeprüften japanischen
Patentveröffentlichung
Nr. 19292/1997 beschrieben.
-
Das
Gefäßgestell 13 wird
durch die Überführungseinrichtung
zur Position B überführt, wo
die Rühreinrichtung 15 angeordnet
ist (5b). Das Gefäßgestell bleibt in dieser Position
stillstehend, während
die Lösung
in der Reaktorröhre 1 für eine gründliche
Mischung gerührt
wird. Wie in 12 gezeigt, wird dieses Rühren und
Mischen durchgeführt,
wenn sich der Ringmagnet 36 der Rühreinrichtung 15 vertikal
hin- und herbewegt, wobei die Reaktorröhre 1 innerhalb seines
mittleren Lochs angeordnet ist, um dadurch zu bewirken, daß sich die
magnetischen Silikaperlen in der Reaktorröhre 1 auf und ab bewegen. Der
Hub der Hin- und Herbewegung des Ringmagneten 36 und die
Rührzeit
kann vernünftig
so gewählt werden,
wie es benötigt
wird.
-
Nach
der Beendigung des Rührens
wird das Gefäßgestell 13 erneut
durch die Überführungseinrichtung
zur Position C überführt, wo
die Halteeinrichtung 17 angeordnet ist (5b).
Das Gefäßgestell bleibt
in dieser Position stillstehend, und der nächste Schritt, d.h. die B/F-Trennung,
wird ausgeführt.
Dieser Zustand wird in 13 gezeigt. Der Permanentmagnet 41 der
Halteeinrichtung berührt
den äußeren Boden
der Reaktorröhre 1 des
Extraktionsgefäßes, wodurch
die magnetischen Silikaperlen 61 in der Reaktorröhre 1 im
Bodenbereich der Reaktorröhre
gehalten werden.
-
Außerdem wird
in dieser Position C die Ablaßeinrichtung 16 über dem
Extraktionsgefäß angeordnet
und der nächste
Schritt, d.h. das Ablassen der unerwünschten Teillösung wird
ausgeführt.
Folglich senkt sich, wenn die B/F-Trennung durchgeführt wird,
wie in 13 gezeigt, die Druckdüse 53 und Auslaßdüse 57,
die die Ablaßeinrichtung
bilden, in Eingriff mit der Stichleitung 10 bzw. dem Loch
der Abdeckung 7 des Extraktionsgefäßes. Dieser Zustand wird in 14 gezeigt.
-
Wie
in 9 gezeigt, wird die am vorderen Ende der Druckdüse 53 angebrachte
Auflage 54 luftdicht in den Einlaß der Reaktorröhre 1 eingesetzt, das
heißt,
die Stichleitung 10, und die Druckluft wird aus einer (nicht
gezeigten) Pumpe in die Reaktorröhre 1 geblasen.
Als Ergebnis wird die unerwünschte Teillösung in
der Reaktorröhre 1 durch
den Ablaßdurchgang,
der aus der Ablaßleitung 5,
dem Ventildurchgang 11 usw. besteht, in den Ablaßbecher 2 abgelassen.
Gleichzeitig wird die unter Druck in den Ablaßbecher 2 eingeleitete
Luft durch das Loch in der Abdeckung 7 auf dem Ablaßbecher
und den Durchgang, der durch die Auslaßdüse 57 gebildet wird,
abgelassen. Die Abfolge der B/F-Trennung
und des Ablassens der unerwünschten
Teillösung
wird in Position C durchgeführt.
-
Nach
der Beendigung des Ablassens der unerwünschten Teillösung kehren
die Ablaßeinrichtung 16 und
die Halteeinrichtung 17a zu einer gegebenen Position zurück. Andererseits
bewegt sich das Gefäßgestell 13 zur
Einleitung der nächsten
Lösung (Waschlösung) in
die Reaktorröhre 1 erneut
zur Position A und stoppt hier (5b).
Gemäß des in 10 gezeigten
Ablaufplans wird nun der Waschschritt ausgeführt.
-
Die
Einleitung der Waschlösung
wird durch die Verteilungseinrichtung 14 durchgeführt, die
hintereinander die Waschlösung
in die Reaktorröhren 1 der
Extraktionsgefäße abgibt,
die auf dem Gefäßgestell 13 angeordnet
sind. Wie in 6 gezeigt, wird die am vorderen
Ende der Verteilerdüse 34 angebrachte
Auflage 35 flüssigkeitsdicht
in den Einlaß der Reaktorröhre (die
Stichleitung 10) eingesetzt, und die Reagenslösung (Waschlösung) wird
aus der Flasche 18 durch die Röhre 30 in die Reaktorröhre 1 eingeleitet.
Nach der Beendigung der Abgabe in ein Extraktionsgefäß bewegt
sich die Verteilungseinrichtung 14 zum nächsten Extraktionsgefäß und gibt
die Waschlösung
in derselben Weise ab. Nach der Beendigung der Abgabe in alle Extraktionsge fäße, die
auf dem Gefäßgestell 13 angeordnet
sind, kehrt die Verteilungseinrichtung 14 zu einer gegebenen
Position zurück
und stoppt dort.
-
Die
nachfolgenden Arbeitsgänge
des Waschverfahrens, d.h. Rühren,
B/F-Trennung und Ablassen der unerwünschten Lösung können in genau derselben Weise
wie im obigen Extraktionsverfahren durchgeführt werden. Das Waschverfahren kann
bei der Nukleinsäure-Extraktion
variieren, zum Beispiel eine Änderung
der Waschreagenzien oder mehrere Waschzyklen umfassen, die dasselbe
Reagens verwenden. In jedem Fall können die Waschoperationen durch
die Vorrichtung exakt dieselben sein, wie die oben beschriebenen.
-
Es
wird nun die Trocknung der magnetischen Silikaperlen beschrieben.
-
Nach
der Beendigung des Ablassens der unerwünschten Lösung (Waschwasser), die im
Waschschritt gebildet wird, wird das Gefäßgestell 13 zur Position
D verlagert (5b). An der Position
D ist der Heizblock 42 angeordnet, der die Heizeinrichtung 17b bildet.
Wenn sich der Heizblock 42 als Reaktion auf die Rotation
der Schraubenspindel 48 hebt, kommt die Reaktorröhre 1 des
Extraktionsgefäßes mit
seinem ausgesparten Teil in Kontakt und wird erwärmt. Die Trocknung wird durchgeführt, wenn
die Reaktorröhre
erwärmt
wird, bis die restliche Waschlösung
auf der Oberfläche
der magnetischen Silikaperlen in der Reaktorröhre vollständig verdampft worden ist (15).
-
Nach
der Beendigung der Trocknung gibt die Verteilungseinrichtung 14 eine
Lösung
mit niedriger Ionenkonzentration (Elutionsmittel), wie sterilisiertes Wasser
in die Reaktorröhre
ab, die die magnetischen Silikaperlen enthält, und die Lösung wird
für eine
bestimmte Zeit erwärmt.
Diese Erwärmung
des Elutionsmittels wird ebenfalls durch den Heizblock 42 durchgeführt, der an
der Position D angeordnet ist (5b). 15 zeigt
diesen Trocknungs- oder Elutionsmittel-Erwärmungsschritt.
-
Nach
der Beendigung der Erwärmung
des Elutionsmittels kehrt der Heizblock 42 zu einer gegebenen
Position zurück,
und das Gefäßgestell 13 wird zur
Position B verlagert, wo die Rühreinrichtung 15 angeordnet
ist, und das Rühren
wird ausgeführt.
-
Nach
der Beendigung des Rührens
wird der letzte Nukleinsäure-Rückgewinnungsschritt
durchgeführt.
Zu diesem Zweck wird das Gefäßgestell 13 zur Position
A verlagert, wo die Verteilungseinrichtung 14 angeordnet
ist (5b). Dann wird das drehbare Element 6,
das an der Reaktorröhre 1 angebracht
ist, durch den Rotationsarm 27 der Verteilungseinrichtung 14 um
180 Grad gedreht. Daraufhin wird, wie in 4 dargestellt,
der Fließdurchgang,
der durch die Kanalabdeckung 8 der Rückgewinnungsröhre gebildet
wird, in Verbindung mit dem Ventildurchgang 11 und der
Ablaßleitung 5 in
der Reaktorröhre 1 gebracht,
so daß eine
Vorbereitung zur Rückgewinnung der
Nukleinsäure
vollendet wird. Die obige Rotation des drehbaren Elements wird bewirkt,
wenn der Rotationsarmgriff 28 mit dem Griff 12 des
drehbaren Elements 6 in Eingriff gebracht wird und der
Rotationsarm 27 durch den Motor 24 angetrieben
wird. Diese Rotation wird hintereinander für ein Extraktionsgefäß nach dem
anderen ausgeführt.
-
Nach
der Beendigung der Rotation des drehbaren Elements 6 für alle Extraktionsgefäße wird
das Gefäßgestell 13 zur
Position C verlagert, wo die Halteeinrichtung 17a angeordnet
ist (5b). Hier werden, wie in 16 gezeigt,
die magnetischen Silikaperlen durch den Permanentmagneten 41 zur B/F-Trennung festgehalten,
und die Druckluft wird über
die Druckdüse 53 in
die Reaktorröhre 1 eingeleitet.
Durch diese Druckbeaufschlagung wird das Eluat, das die Nukleinsäure enthält, durch
die Ablaßleitung 5 und
den Ventildurchgang 11 in die Rückgewinnungsröhre 3 abgelassen,
um die Nukleinsäure
zurückzugewinnen.
-
Nach
der Beendigung dieser Rückgewinnung
wird das Gefäßgestell 13 von
der Position C zu einer gegebenen Anfangsposition verlagert, wodurch das
gesamte Nukleinsäure-Extraktionsverfahren
beendet wird und die Vorrichtung ihre Aktionen einstellt. Dann nimmt
der Bediener die Extraktionsgefäße aus dem
Gefäßgestell 13 heraus,
trennt die Rückgewinnungsrohre 3,
und bewahrt sie im Kühlschrank
auf, oder nimmt andernfalls das nötige Verfahren vor.
-
Das
Nukleinsäure-Extraktionsverfahren,
das die Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
der Erfindung verwendet, ist nun beschrieben.
-
Wie
oben erwähnt,
sind das Extraktionsgefäß und die
Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
dieser Erfindung für
die Nukleinsäure-Extraktionstechnologie
gut geeignet, die einen Nukleinsäure-bindenden
magnetischen Träger
nutzen, und sind daher verglichen mit dem System, das eine Zentrifuge
oder eine Vakuumpumpe verwendet, einfach und kompakt.
-
Da
außerdem
in der Vorrichtung der Erfindung die jeweiligen Schritte des Nukleinsäure-Extraktionsverfahrens
(die Schritte der Abgabe der Lösungen,
des Rührens,
des Ablassens und Erwärmens)
an den eindeutigen Positionen für
die Einrichtung (Verteilungseinrichtung, Rühreinrichtung, Ablaßeinrichtung
und Heizeinrichtung) mit einer eineindeutigen Entsprechung durchgeführt werden,
indem die Extraktionsgefäße hintereinander
dahin überführt werden,
kann das komplizierte Extraktionsverfahren mit einer hohen Zuverlässigkeit,
ohne Risiken einer Verunreinigung, schnell und mit hoher Effizienz durchgeführt werden.
-
Da
außerdem
das Extraktionsgefäß dieser Erfindung
nicht zur äußeren Atmosphäre offen
ist, wird das Risiko einer Verunreinigung infolge von Gefäß-Gefäß-Verschleppungen
vermieden, so daß sehr zuverlässige Ergebnisse
erwartet werden können. Zusätzlich kann,
wenn die Extraktionsgefäße Einweggefäße sind,
der Reinigungsvorgang weggelassen werden, um das Risiko einer Verunreinigung durch
Waschrückstände und
das Risiko einer Infektion mit den Viren zu vermeiden, die biologische
Proben enthalten können.
-
Die
Vorrichtung dieser Erfindung zeichnet sich folglich durch eine hohe
Zuverlässigkeit
und Sicherheit aus.
-
Daher
stellt die vorliegende Erfindung auf dem Gebiet klinischer Untersuchungen
zur genetischen Diagnose, wo mit einer großen Anzahl Proben aufeinmal
umgegangen werden muß,
als auch auf dem Gebiet der Grundlagenforschung eine Nukleinsäure-Extraktionsvorrichtung
von großem
Nutzwert bereit, mit der Nukleinsäurebestandteile schnell, zweckmäßig, sicher
und mit hoher Zuverlässigkeit extrahiert
werden können.