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DE69926439T2 - Lenkbare Antriebsachse - Google Patents

Lenkbare Antriebsachse Download PDF

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DE69926439T2
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axle shaft
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joint
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60KARRANGEMENT OR MOUNTING OF PROPULSION UNITS OR OF TRANSMISSIONS IN VEHICLES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF PLURAL DIVERSE PRIME-MOVERS IN VEHICLES; AUXILIARY DRIVES FOR VEHICLES; INSTRUMENTATION OR DASHBOARDS FOR VEHICLES; ARRANGEMENTS IN CONNECTION WITH COOLING, AIR INTAKE, GAS EXHAUST OR FUEL SUPPLY OF PROPULSION UNITS IN VEHICLES
    • B60K17/00Arrangement or mounting of transmissions in vehicles
    • B60K17/30Arrangement or mounting of transmissions in vehicles the ultimate propulsive elements, e.g. ground wheels, being steerable

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Motor Power Transmission Devices (AREA)
  • Steering-Linkage Mechanisms And Four-Wheel Steering (AREA)
  • Arrangement Or Mounting Of Propulsion Units For Vehicles (AREA)
  • Vehicle Body Suspensions (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine lenkbare Antriebsachse, insbesondere für landwirtschaftliche Traktoren und Erdbewegungsmaschinen, wobei dieser Antriebstyp umfasst:
    einen zentralen Schwenkachskörper, der eine Differentialeinheit enthält, Gelenkradaufhängungs-Vorrichtungen für die Unterstützung der jeweiligen Radnabenkörper zur Eigendreh- und Schwenkbewegung in eine quere Vertikalebene, sowie transversale Übertragungselemente zur Übertragung des Rotationsantriebs aus der Differentialeinheit auf die Radnabenkörper, wobei die transversalen Übertragungselemente gelenkig gelagert sind, um die vertikale Schwenk- und Lenkbewegung der Radnabenkörper nachvollziehen zu können.
  • Eine Antriebsachse dieses Typs ist in der italienischen Patentanmeldung Nr. PD96A000120 (IT-A-1287898) des gleichen Patentanmelders beschrieben worden.
  • Die transversalen Übertragungselemente umfassen in der Regel eine gelenkig gelagerte Achswelle, die normalerweise in vier aufeinander folgende Abschnitte unterteilt ist, welche mit Gelenken verbunden sind. Genauer erklärt, übernimmt ein erster, innerster Abschnitt den Antrieb aus der Differentialeinheit, die in dem zentralen Achskörperabschnitt positioniert ist, und überträgt diesen über ein erstes Universalkreuzgelenk auf einen zweiten Achswellenabschnitt, der über ein zweites Universalkreuzgelenk mit einem dritten Achswellenabschnitt verbunden ist, welcher den Antrieb in ein Universaldoppelgleichlaufgelenk einleitet. Der dritte Abschnitt wird für die Rotation des Radnabenträgers unterstützt. Der vierte und äußerste Abschnitt erstreckt sich von der Außenseite des Universaldoppelgleichlaufgelenks und dreht die Nabe.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte, lenkbare Antriebsachse zur Verfügung zu stellen, in der die transversalen Übertragungseinheiten von einer kleineren Anzahl an Achswellenabschnitten mit deren jeweiligen Verbindungsgelenken eingerichtet werden, die, wie allgemein bekannt ist, sehr kostenintensiv und voluminös sind. Insbesondere sollen einer der zwei dazwischen befindlichen Achswellenabschnitte (das heißt, der zweite oder der dritte, vorstehend erwähnte Abschnitt) und das entsprechende Universalkreuzgelenk weggelassen werden können. In diesem Fall jedoch besteht ein Problem sowohl in der Bereitstellung einer adäquaten Unterstützung bezüglich der Innenseite des Universaldoppelgleichlaufgelenks als auch in der Herstellung eines gelenkig gelagerten Übertragungssystems, das es ermöglicht, dass die Nabe größere Lenkeinschlagwinkel ausführen kann. Das Ersetzen des Universaldoppelgleichlaufgelenks mit einem selbsttragenden Gelenk, wobei dessen Gelenkmanschetten über Gelenkrohrmuffen ineinandergreifen, würde vielleicht dieses Problem der Gelenkunterstützung an dessen Innenseite lösen, aber auf alle Fälle würde dies zu einem halbstarren System führen, das für bestimmte Anwendungen auch geeignet sein kann, aber nicht für landwirtschaftliche Traktoren, die Lenkeinschlagswinkel von mindestens 55 Grad benötigen.
  • Eine lenkbare Antriebsachse gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 ist aus der Patentanmeldung GB-A-2015696 bekannt.
  • Um diese Probleme zu lösen, die vorstehend genannte Aufgabe zu erfüllen und noch weitere Vorteile zu erzielen, die in der nachstehenden Beschreibung noch besser veranschaulicht werden, stellt die vorliegende Erfindung die Bereitstellung einer lenkbaren Antriebsachse vor, welche die in dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufgeführten Merkmale aufweist und entsprechend dem charakteristischen Teil des Anspruchs 1 gekennzeichnet ist.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung lässt einen Achswellenabschnitt und eines der entsprechenden Universalkreuzgelenke weg, unterstützt die Innenseite des Universaldoppelgleichlaufgelenks und ermöglicht es außerdem, dass die für die Räder von einem landwirtschaftlichen Traktor oder von äquivalenten Maschinen benötigten Lenkeinschlagswinkel eingehalten werden können.
  • Das Mittel für die Unterstützung des vorstehend erwähnten Achswellenabschnitts wird bevorzugt von einem starren Röhrenelement ausgebildet, das die Achswelle abdeckt, wobei diese vor Schlagstößen oder sonstigen, möglichen Schäden geschützt werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben, die lediglich anhand eines nicht einzuschränkenden Ausführungsbeispiels dargestellt wird, in der identische oder ähnliche Teile in den verschiedenen Ansichten den gleichen Bezugszeichen entsprechen, und in der:
  • 1 eine vertikale Teilquerschnittsansicht von dem mittleren Abschnitt und von einem der zwei Seitenabschnitte einer Antriebsachse gemäß der vorliegenden Erfindung ist.
  • 2 ein horizontaler Querschnitt ist, welcher der Linie II-II von 1 entnommen ist.
  • Die 3 bis 5 zeigen schematisch drei verschiedene Techniken für die Unterstützung der dazwischen befindlichen Achswelle auf.
  • Mit Bezug zunächst auf 1 wird eine Antriebsachse, die gemäß der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist, allgemein mit Bezugszeichen 10 angegeben, wobei die beigefügten Zeichnungen der Einfachheit halber nur den mittleren Abschnitt der Antriebsachse und einen von deren zwei Seitenabschnitten zeigen, an deren Enden die jeweiligen Radnabenkörper befestigt sind.
  • Die Antriebsachse 10 umfasst einen Zentralachskörper 11, der eine geschlossene, kastenförmige Struktur bildet, in der eine Differentialeinheit untergebracht ist, die mit Bezugszeichen 12 schematisch aufgezeigt wird, welche den Antrieb aus einer Längstransmissionswelle (nicht dargestellt) aufnimmt und diesen zu den Radnabenkörpern 13a über zwei Querachswellen weiterleitet, die in geeigneter Weise gelenkig gelagert sind, um zuzulassen, dass die Radnabenkörper 13a eine Rotationslenkbewegung um die jeweiligen Achsen x ausführen, welche in der Vertikalen etwas geneigt sind (1), sowie eine allgemeine Schwenkdrehbewegung um die jeweiligen horizontalen Längsachsen y (2). Um außerdem zu ermöglichen, dass die Nabenträger 13b der Radnabenkörper 13a und somit die Naben diese Dreh- und Schwenkbewegung in die vertikale Querebene ausführen können, ist jeder Nabenträger 13b mit dem zentralen Achskörper 11 über gelenkig gelagerte Radaufhängungsvorrichtungen 14, 15 verbunden. Diese Art der gelenkigen Verbindung, die nicht unter den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung fällt, wird hierin auch nicht beschrieben. Bezüglich einer detaillierten Information hierüber sollte in der italienischen Patentanmeldung Nr. PD96A000120 nachgelesen werden.
  • Die Begriffe "innen", "außen", "längs" und "quer/transversal", wie sie in dieser Beschreibung verwendet sind, sollten mit Bezug auf die Längsachse des Fahrzeugs interpretiert werden, wenn nichts anderes angegeben ist.
  • Mit Bezug insbesondere auf 1 ist zur Umdrehung des Radnabenkörpers 13a ein erster Innenabschnitt 16 von einer transversalen Antriebsausgangsachswelle [Abtriebswelle] an den Planetengetrieben der Differentialeinheit 12 befestigt. Der erste Achswellenabschnitt 16 ist über ein Universalkreuzgelenk 17 mit einem zweiten Zwischenachswellenabschnitt 18 verbunden, wobei das äußere Ende dieses zweiten Abschnitts über ein Universaldoppelgleichlaufgelenk, das allgemein mit Bezugszeichen 19 angegeben ist, mit einem dritten Endachswellenabschnitt 20 verbunden ist, der sich durch den Nabenträger 13b der Radnabe erstreckt und den Radnabenkörper 13a konventionell dreht.
  • Der Nabenträger 13b ist an den Radaufhängungslenkern 14 und 15 für ein Drehen um die geneigte Lenkachse x über Achsschenkelzapfen 26 angebracht, welche alle zusammen mit einem formstabilen Karosserieteil 21, das an dem zentralen Achskörper 11 befestigt ist, einen vierseitigen Kinematiklenkmechanismus definieren.
  • Der Zwischenachswellenabschnitt 18 ist für ein Drehen auf der horizontalen Längskeilnutachse y des Universalkreuzgelenks 17 an dessen innerem Ende befestigt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird der Zwischenachswellenabschnitt 18 für die Rotation von einer Stützeinrichtung 22 getragen, welche in der in den Zeichnungen dargestellten bevorzugten Ausführungsform von einem starren Röhrenelement ausgebildet wird, das den größten Teil des Achswellenabschnitts 18 umschließt, und das sich von dem inneren Ende des Achswellenabschnitts 18 hin zu dem Bereich von dessen äußerem Ende in die Nähe des Universaldoppelgleichlaufgelenks 19 erstreckt.
  • Die Stützeinrichtung 22 ist mit einem von den beiden Radaufhängungslenkern 14, 15 (bei dieser Ausführungsform mit dem oberen Radaufhängungslenker 15) über eine Verbindungsstange 23 gelenkig verbunden. Auf Grund von dieser Ausgestaltung vollzieht der Zwischenachswellenabschnitt 18 die Bewegungen der gelenkig gelagerten Radaufhängungslenker 14, 15 nach, die sich in die vertikale Ebene gelenkig drehen.
  • Wie positiv anzumerken ist, bildet das Stützelement 22 somit eine Unterstützung für das innere Ende des Universaldoppelgleichlaufgelenks 19, das bei einem Nichtvorhandensein einer adäquaten Unterstützung herabfallen würde. Da sich die Achswelle dreht – zwischen dem Zwischenachswellenabschnitt 18 und der Stützeinrichtung 22 – sind ein erstes Kugellager 24 in der Umgebung des inneren Endes der Stützeinrichtung 22 sowie eine zweite Unterstützung, wie zum Beispiel ein Wälzlager 25, eingefügt vorgesehen, welches die Stützeinrichtung 22 bei der Drehung in der Umgebung von deren äußerem Ende unterstützt.
  • Selbstverständlich kann die Stützeinrichtung 22 auch andere Formen als die in der bevorzugten Ausführungsform annehmen, welche hierin beschrieben und veranschaulicht wird. Zum Beispiel kann das Stützelement in einer alternativen, nicht gezeigten Ausführungsform als ein lineares, starres Element ausgebildet sein, das sich parallel zum Zwischenachswellenabschnitt 18 erstreckt und diesen in äquivalenter Weise unterstützt. Jedoch ist die hierin dargestellte Form als eine röhrenförmige Umhüllung, die den Zwischenachswellenabschnitt 18 unterstützt, insbesondere von Vorteil, da sie einen stationären sowie gleichbleibenden Schutz bietet und die Achswelle vor Schlagstößen oder Schäden aufgrund von zufälligen oder ungewollten Kontakten mit äußeren Fremdkörpern, wie beispielsweise mit Steinen etc., abschirmt, und außerdem gleichzeitig den Benutzer vor einem Kontakt mit den rotierenden Elementen schützt.
  • Bei einer anderen alternativen Ausführungsform (4) kann das innere Ende der Stützeinrichtung 22 gelenkig gelagert oder in irgendeiner Weise an dem kastenförmigen Gehäuse des zentralen Achskörpers 11 drehbar angebracht werden – in Bezug auf die Längskeilnutachse y des Universalkreuzgelenks 17 koaxial angeordnet – und somit in jedem Fall die Fähigkeit zum gelenkigen Drehen in die quere Vertikalebene aufweisen. Mit Bezug auf die 2 und 3 und angenommen, dass während der Lenkbewegung der Nabe 13a und deren Träger 13b (wie mit der unterbrochenen Umrandungslinie 13a', 13a'', 13b', 13b'' gekennzeichnet ist) das Universaldoppelgleichlaufgelenk 19 einer queren Translation [fortlaufenden Bewegung] unterzogen wird, wird der Zwischenachswellenabschnitt 18 vorteilhafterweise in zwei Abschnitte 18a, 18b im Verhältnis zueinander verschiebend unterteilt und jeweils mit dem Universalkreuzgelenk 17 und mit dem Universaldoppelgleichlaufgelenk 19 fixiert. Diese Kopplung kann die Querbewegungen auffangen, die an den Außenabschnitt 18b des Zwischenachswellenabschnitts 18 über das Universaldoppelgleichlaufgelenk 19 übertragen wurden. Die zwei Achswellenabschnittsunterteilungen 18a, 18b werden für die Rotation bevorzugt über Querkeilnuten 18c gekoppelt, die deren relatives Querverschieben zulassen.
  • Die vorliegende Erfindung darf nicht auf die hierin beschriebene und veranschaulichte Ausführungsform eingeschränkt werden, die lediglich als eine Achsenausführungsform angesehen werden sollte, welche jedoch im Hinblick auf Formgebung und Ausrichtung der Bestandteile sowie durch Struktur- und Funktionsdetails modifiziert werden kann, soweit sie sich auf den Schutzumfang der Patentansprüche beziehen.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform kann zum Beispiel die Stützeinrichtung 22 für die Unterstützung der Achswelle durch ein einfaches Wälzlager ausgebildet werden, dessen stationärer Außenkranz mit einem der Radaufhängungslenker 14, 15 in geeigneter Weise verbunden wird (5), wobei der Innenkranz mit der äußeren Achswellenunterteilung 18b fixiert würde. Der Außenabschnitt des Universaldoppelgleichlaufgelenks würde folglich axial verschiebbar zu gestalten sein.

Claims (6)

  1. Lenkbare Antriebsachse, insbesondere für landwirtschaftliche Traktoren, umfassend: einen Zentralachskörper (11), der eine Differentialeinheit (12) enthält, Gelenkradaufhängungsvorrichtungen (14, 15) für die Unterstützung der jeweiligen Radnabenkörper (13a) zur Eigendrehbewegung in einer queren Vertikalebene, und transversale Übertragungselemente (1620) zur Übertragung des Drehantriebs aus der Differentialeinheit (12) auf die Radnabenkörper, wobei die transversalen Übertragungselemente dreh- und lenkbar aufgegliedert sind, um die vertikale Schwerk- und Lenkbewegung der Radnabenkörper nachvollziehen zu können, wobei die transversalen Übertragungselemente (1620) einen Achswellenabschnitt (18) mit einem ersten Ende umfassen, das mit einem Universalkreuzgelenk (17) am Abtrieb der zentralen Differentialeinheit verbunden ist, und mit einem zweiten Ende, das mit einem Gleichlaufgelenk (19) – vorzugsweise mit einem Doppelgelenk – verbunden ist, welches zum Drehen mit dem jeweiligen Radnabenkörper (13a) befestigt ist, wobei der Achswellenabschnitt (18) zum Drehen in einer Stützeinrichtung (22) montiert ist, die – über eine Gelenkverbindung – mit den gelenkigen Radaufhängungsvorrichtungen (14, 15) so verbunden ist, dass das äußere Ende des Achswellenabschnitts (18) und das innere Ende des Gleichlaufgelenks (19) unterstützt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung mithilfe einer Verbindungsstange (23) ausgebildet wird, die ein erstes Ende aufweist, welches mit der Stützeinrichtung (22) gelenkig verbunden ist, sowie ein zweites Ende, das mit einem der transversalen Radaufhängungsarme (14, 15) gelenkig verbunden ist, welcher einen Teil der Gelenkradaufhängungsvorrichtung bildet.
  2. Antriebsachse gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung (22) ein sich in die Länge ziehendes, starres Element ist, das sich zwischen den sich gegenüberliegenden Enden des Achswellenabschnitts (18) erstreckt, und dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Wälzlager (24, 25) in der unmittelbaren Umgebung der Achswellen-Enden vorgesehen sind.
  3. Antriebsachse gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung ein röhrenförmiges Element ist, das den größten Teil des Achswellenabschnitts (18) einschließt.
  4. Antriebsachse gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der sich dazwischen befindliche Achswellenabschnitt (18) in zwei Abschnitte (18a, 18b) aufteilt, die in Relation zueinander gleitfähig sind, und die jeweils mit dem Universalkreuzgelenk (17) und mit dem Gleichlaufgelenk (19) befestigt sind.
  5. Antriebsachse gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (18a, 18b) für ein Drehen mithilfe von Querkeilwellenverbindungen (18c) gekoppelt werden.
  6. Antriebsachse gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das röhrenförmige Element (22) zur Eigendrehbewegung um eine horizontale Gelenkachse (y) befestigt ist, die mit einer der Achsschenkel-Drehachsen von dem Stern des Universalkreuzgelenks (17) zusammentrifft.
DE69926439T 1998-05-29 1999-05-20 Lenkbare Antriebsachse Expired - Lifetime DE69926439T2 (de)

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