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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Antriebsvorrichtung für
die Glieder einer Schubkette in Höhe eines gekrümmten Endes
dieser Kette, wie im einleitenden Satz von Anspruch 1 beschrieben.
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Schubketten haben eine besondere
Struktur, die es ihnen ermöglicht,
nicht nur Zugkräfte
zu übertragen,
wie klassische Ketten dies tun, sondern auch Schubkräfte, denn
sie verhalten sich wie richtiggehend starre Stäbe aus einem einzigen Stück.
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Solche Schubketten wurden als Beispiel
bereits in den Dokumenten FR-1 297 285 oder FR-2 061 884 beschrieben.
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Sie bestehen klassischerweise aus
einer Abfolge von Gliedern, die mit Hilfe von quer geführten Achsbolzen
beweglich miteinander verbunden sind. Jedes Glied weist zwei im
Wesentlichen parallele Wangen auf, die jeweils über zwei Löcher zur Aufnahme der Achsbolzen
verfügen,
und von denen jede mit einer Verlängerung versehen ist, die eine
vordere quer gerichtete Wirkfläche
und eine hintere quer gerichtete Wirkfläche bestimmen, die jeweils
als Auflager für
die hinteren und vorderen quer gerichteten Wirkflächen der
Wangen der benachbarten Glieder dienen, wenn der Kettenabschnitt,
zu dem die betrachteten Glieder gehören, entlang einer Geraden verläuft.
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Solche Schubketten werden klassischerweise
in Höhe
eines gekrümmten
Endes durch eine Vorrichtung angetrieben, die ein Gehäuse, ein
drehbares Ritzel mit einer Achse parallel zu den Gelenkbolzen der
Glieder, welches im Gehäuse
befestigt ist und über
das die Kette läuft,
sowie lose befestigte Laufrollen aufweist, die zur Führung der
Kettenglieder um das drehbare Ritzel dienen.
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Präziser ausgedrückt sind
die Laufrollen nach der oben beschriebenen Ausführung in der Mitte der Bolzen
befestigt, welche die Wangen der verschiedenen Glieder trennen,
und dazu bestimmt, in den Aussparungen zwischen den Zähnen des
drehbaren Ritzels zu liegen; die verschiedenen Glieder wirken außerdem in
Höhe des
gekrümmten
Endes der Schubkette mit einer eine Gegenkraft ausübenden Platte
zusammen, die mit dem Gehäuse,
das einen Führungsweg
bestimmt, fest verbunden ist.
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Eine solche Anordnung ermöglicht einen
relativ zufrieden stellenden Antrieb der Schubkette, die jedoch
den Nachteil aufweist, dass sie aufgrund der Notwendigkeit, dass
die Gelenkbolzen aller Glieder mit Laufrollen ausgestattet werden
müssen,
relativ teuer ist.
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Außerdem hat die Erfahrung gezeigt,
dass man auf diese Weise Schwierigkeiten infolge der Reibung im
Fall eines Antriebs der Schubkette mit hoher Geschwindigkeit bekommt.
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Ziel der vorliegenden Erfindung ist
es, diesen Nachteilen abzuhelfen, indem eine Antriebsvorrichtung
für die
Glieder einer Schubkette vorgeschlagen wird, die größere Geschwindigkeiten
mit höheren Taktzeiten
ermöglicht,
und dies mit einer geringeren Anzahl von Teilen.
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Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung
eine Antriebsvorrichtung des oben genannten Typs, die dadurch gekennzeichnet
ist, dass die Laufrollen nicht mehr an den Bolzen der Kettenglieder
befestigt sind, sondern am drehbaren Ritzel, und zwar um Achsen, die
zu den Gelenkbolzen der Glieder parallel sind, wobei diese Rollen
mit diesen Bolzen zusammenwirken, wenn sich diese in den Aussparungen
zwischen den Zähnen
des drehbaren Ritzels befinden.
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Es ist eindeutig, dass eine solche
Anordnung die Möglichkeit
bietet, die Anzahl der erforderlichen Laufrollen erheblich zu verringern.
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Es ist darauf hinzuweisen, dass das
drehbare Ritzel in einer an sich bekannten Weise im Allgemeinen
zwei gleichartige Flansche aufweist, die durch jedes geeignete Mittel,
zum Beispiel durch Schrauben, parallel zueinander angeordnet sind
und zwischen sich einen ringförmigen
Raum bestimmen.
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In dieser Anordnung sind die Laufrollen
vorteilhafterweise in diesem ringförmigen Raum befestigt.
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Nach einem anderen Merkmal der Erfindung sind
die Laufrollen jeweils in Höhe
der Radialachse jedes einzelnen Zahns des drehbaren Ritzels befestigt.
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Die Geometrie des drehbaren Ritzels
und insbesondere die Anzahl seiner Zähne hängen in jedem Einzelfall von
der Art der Schubkette, die angetrieben werden soll, und von ihrer
Funktion ab; die Erfahrung hat gezeigt, dass ein drehbares Ritzel
mit sechs Zähnen,
von denen jedes mit einer Laufrolle ausgestattet ist, oft eine zufrieden
stellende Lösung ergibt.
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Nach einem anderen Merkmal der Erfindung sind
die Gelenkbolzen jedes der Glieder an ihren Enden mit beweglichen
Führungsrollen
versehen, die in seitlichen Schienen verlaufen, welche mit dem Gehäuse fest
verbunden sind.
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Das Vorhandensein dieser Schienen
ist unerlässlich,
um eine ausreichende Führung
der Schubkette zu erzielen, unabhängig davon, ob sie im Zugbetrieb
(Drehung des drehbaren Ritzels erfolgt in eine erste Richtung) oder
im Schubbetrieb (Drehung des drehbaren Ritzels erfolgt in eine zweite,
zur ersten entgegengesetzte Richtung) angetrieben wird.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist
die Achse des drehbaren Ritzels gegenüber der Achse am gekrümmten Ende
der Schubkette versetzt.
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Gemäß diesem Merkmal erfolgt die
Führung nur
auf der einen und der anderen Seite des drehbaren Ritzels, während die
Schubkette in ihrem gekrümmten
Teil frei bleibt, was dazu beiträgt,
die Reibung so zu verringern, dass eine höhere Geschwindigkeit und höhere Taktzeiten
erzielt werden können.
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Es ist darauf hinzuweisen, das unter
Berücksichtigung
dieser Anordnung diese Schubkette genau genommen nicht um das drehbare
Ritzel verläuft,
sondern durch dieses in einer Weise bewegt wird, die mit einer Zahnstange
verglichen werden kann.
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Die Merkmale der Vorrichtung, die
Gegenstand dieser Erfindung ist, werden unter Bezugnahme auf die
beigefügten
Zeichnungen genauer beschrieben; dabei stellt:
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1 in
einer Schnittansicht entlang der Linie I-I von 2 eine Antriebsvorrichtung gemäß der Erfindung
dar;
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2 einen
Teilquerschnitt entlang der Linie II-II von 1 dar.
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Gemäß den Abbildungen ermöglicht die
der Erfindung entsprechende Vorrichtung im Zug- oder Schubbetrieb
die Glieder 2 einer Schubkette 1 in Höhe eines
gekrümmten
Endes 3 dieser Kette anzutreiben.
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Es ist darauf hinzuweisen, dass die
Form dieser Glieder, die als Beispiel den in den Dokumenten FR-1
297 285 oder FR-2 061 884 beschriebenen Formen entsprechen kann,
nicht Teil der Erfindung ist.
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Auf jeden Fall und gemäß den Abbildungen besteht
die Kette 1 aus einer Abfolge von Gliedern 2, die
miteinander durch quer gerichtete Achsbolzen 4, 4' verbunden sind.
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Gemäß 2 weist
jedes Glied 2 zwei im Wesentlichen parallele Wangen 5, 5' auf, die jeweils über zwei
Löcher
zur Aufnahme der Gelenkbolzen 4, 4' verfügen und jeweils mit einer Verlängerung 6, 6' versehen sind,
die eine vordere quer gerichtet Wirkfläche und eine hintere quer gerichtet
Wirkfläche
bestimmen, die jeweils als Auflager für die hinteren und vorderen
quer gerichteten Wirkflächen
der Wangen 5', 5 der
benachbarten Glieder 2 dienen, wenn der Kettenabschnitt,
zu dem die betrachteten Glieder gehören, entlang einer Geraden
verläuft.
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Wie bereits gesagt, handelt es sich
hier um eine an sich bekannte Anordnung, auf die daher in dieser
Patentbeschreibung nicht ausführlicher
eingegangen wird.
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Gemäß den 1 und 2 verfügt die Antriebsvorrichtung
im Wesentlichen über
ein Gehäuse 7,
das durch Querstreben 73 verbundenen
Seitenflanschen 71 , 72 ausgestattet ist, zwischen denen ein drehbares
Ritzel 8 befestigt ist, über das die Kette 1 in
Höhe ihres
gekrümmten
Endes 3 verläuft;
die Achse 9 dieses Ritzels 8 ist parallel zu den
Gelenkbolzen 4, 4' der
Glieder 2 angeordnet.
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Das drehbare Ritzel 8 kann
drehend um seine Achse 9 durch nicht dargestellte Antriebsorgane
in der einen oder in der anderen Richtung angetrieben werden, je
nachdem, ob die Schubkette 1 im Zug- oder im Schubbetrieb
angetrieben werden soll.
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Gemäß 2 weist
das drehbare Ritzel 8 zwei gleichartige gezahnte Flansche 81 , 82 auf,
die mit Hilfe von Schrauben 10 parallel zueinander angeordnet
sind.
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Diese Flansche 81 , 82 bestimmen zwischen sich einen ringförmigen Raum,
in dem sich Laufrollen 11 befinden, die lose um Achsen 12 befestigt
sind, die parallel zu den Gelenkbolzen 4, 4' der Glieder 2 sowie
zur Drehachse 9 des drehbaren Ritzels 8 verlaufen;
die Enden der Achsen 12 sind jeweils an den Flanschen 81 , 82 des
Ritzels 8 befestigt.
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Gemäß 1 sind
die Laufrollen 11 in Höhe der
Radialachse x-x' jedes
einzelnen Zahns 13 des drehbaren Ritzels 8 befestigt.
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Nach der auf dieser Abbildung dargestellten Anordnung
verfügt
das drehbare Ritzel 8 über
sechs Zähne 13,
von denen jeder mit einer Laufrolle 11 versehen ist. Selbstverständlich wurde
diese Anordnung nur als Beispiel gewählt und darf in keiner Weise
als einschränkend
für die
Erfindung betrachtet werden.
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Gemäß 1 ist
die Achse 9 des drehbaren Ritzels gegenüber dem gebogenen Ende 3 der Schubkette
versetzt, was bewirkt, dass diese Kette erst in Höhe ihrer
geradlinigen Abschnitte, welche auf beiden Seiten des Ritzels liegen,
mit diesem Ritzel 8 in Eingriff kommt, wohingegen sie in
Höhe ihres
gekrümmten
Endes 3 nicht angetrieben wird.
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Wenn sich das drehbare Ritzel 8 in
einer Drehbewegung um seine Achse 9 dreht, liegen die Bolzen 4, 4' der Glieder 2 der
Kette 1 nacheinander in den Aussparungen zwischen den Zähnen 13 dieses
Ritzels 8 auf beiden Seiten von ihm und treiben so die
Bewegung der Kette 1 an.
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Außerdem, und wie auf 2 dargestellt, sind die Gelenkbolzen 4, 4' der Glieder 2 an
ihren Enden mit Führungsrollen 14, 14' versehen, die
sich an der Außenseite
der Wangen 5, 5' befinden
und mit seitlichen Führungsschienen 15, 15' zusammenwirken,
die für
die Seitenflansche 71 , 72 des Gehäuses 7 in der Weise
vorgesehen sind, dass sie eine Führung und
Verriegelung der Kette in Längsrichtung
in Höhe ihrer
Enden ermöglichen.