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DE69913040T2 - Antriebsvorrichtung für die Glieder einer Schubkette - Google Patents

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DE69913040T2
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Germany
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chain
links
pinion
rollers
attached
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DE69913040T
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Joel Bourc'his
Philippe Novick
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Serapid France
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Serapid France
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    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66FHOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
    • B66F13/00Common constructional features or accessories
    • B66F13/005Thrust chain devices
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16HGEARING
    • F16H55/00Elements with teeth or friction surfaces for conveying motion; Worms, pulleys or sheaves for gearing mechanisms
    • F16H55/02Toothed members; Worms
    • F16H55/30Chain-wheels
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16HGEARING
    • F16H7/00Gearings for conveying rotary motion by endless flexible members
    • F16H7/06Gearings for conveying rotary motion by endless flexible members with chains

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung für die Glieder einer Schubkette in Höhe eines gekrümmten Endes dieser Kette, wie im einleitenden Satz von Anspruch 1 beschrieben.
  • Schubketten haben eine besondere Struktur, die es ihnen ermöglicht, nicht nur Zugkräfte zu übertragen, wie klassische Ketten dies tun, sondern auch Schubkräfte, denn sie verhalten sich wie richtiggehend starre Stäbe aus einem einzigen Stück.
  • Solche Schubketten wurden als Beispiel bereits in den Dokumenten FR-1 297 285 oder FR-2 061 884 beschrieben.
  • Sie bestehen klassischerweise aus einer Abfolge von Gliedern, die mit Hilfe von quer geführten Achsbolzen beweglich miteinander verbunden sind. Jedes Glied weist zwei im Wesentlichen parallele Wangen auf, die jeweils über zwei Löcher zur Aufnahme der Achsbolzen verfügen, und von denen jede mit einer Verlängerung versehen ist, die eine vordere quer gerichtete Wirkfläche und eine hintere quer gerichtete Wirkfläche bestimmen, die jeweils als Auflager für die hinteren und vorderen quer gerichteten Wirkflächen der Wangen der benachbarten Glieder dienen, wenn der Kettenabschnitt, zu dem die betrachteten Glieder gehören, entlang einer Geraden verläuft.
  • Solche Schubketten werden klassischerweise in Höhe eines gekrümmten Endes durch eine Vorrichtung angetrieben, die ein Gehäuse, ein drehbares Ritzel mit einer Achse parallel zu den Gelenkbolzen der Glieder, welches im Gehäuse befestigt ist und über das die Kette läuft, sowie lose befestigte Laufrollen aufweist, die zur Führung der Kettenglieder um das drehbare Ritzel dienen.
  • Präziser ausgedrückt sind die Laufrollen nach der oben beschriebenen Ausführung in der Mitte der Bolzen befestigt, welche die Wangen der verschiedenen Glieder trennen, und dazu bestimmt, in den Aussparungen zwischen den Zähnen des drehbaren Ritzels zu liegen; die verschiedenen Glieder wirken außerdem in Höhe des gekrümmten Endes der Schubkette mit einer eine Gegenkraft ausübenden Platte zusammen, die mit dem Gehäuse, das einen Führungsweg bestimmt, fest verbunden ist.
  • Eine solche Anordnung ermöglicht einen relativ zufrieden stellenden Antrieb der Schubkette, die jedoch den Nachteil aufweist, dass sie aufgrund der Notwendigkeit, dass die Gelenkbolzen aller Glieder mit Laufrollen ausgestattet werden müssen, relativ teuer ist.
  • Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, dass man auf diese Weise Schwierigkeiten infolge der Reibung im Fall eines Antriebs der Schubkette mit hoher Geschwindigkeit bekommt.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, diesen Nachteilen abzuhelfen, indem eine Antriebsvorrichtung für die Glieder einer Schubkette vorgeschlagen wird, die größere Geschwindigkeiten mit höheren Taktzeiten ermöglicht, und dies mit einer geringeren Anzahl von Teilen.
  • Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Antriebsvorrichtung des oben genannten Typs, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Laufrollen nicht mehr an den Bolzen der Kettenglieder befestigt sind, sondern am drehbaren Ritzel, und zwar um Achsen, die zu den Gelenkbolzen der Glieder parallel sind, wobei diese Rollen mit diesen Bolzen zusammenwirken, wenn sich diese in den Aussparungen zwischen den Zähnen des drehbaren Ritzels befinden.
  • Es ist eindeutig, dass eine solche Anordnung die Möglichkeit bietet, die Anzahl der erforderlichen Laufrollen erheblich zu verringern.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass das drehbare Ritzel in einer an sich bekannten Weise im Allgemeinen zwei gleichartige Flansche aufweist, die durch jedes geeignete Mittel, zum Beispiel durch Schrauben, parallel zueinander angeordnet sind und zwischen sich einen ringförmigen Raum bestimmen.
  • In dieser Anordnung sind die Laufrollen vorteilhafterweise in diesem ringförmigen Raum befestigt.
  • Nach einem anderen Merkmal der Erfindung sind die Laufrollen jeweils in Höhe der Radialachse jedes einzelnen Zahns des drehbaren Ritzels befestigt.
  • Die Geometrie des drehbaren Ritzels und insbesondere die Anzahl seiner Zähne hängen in jedem Einzelfall von der Art der Schubkette, die angetrieben werden soll, und von ihrer Funktion ab; die Erfahrung hat gezeigt, dass ein drehbares Ritzel mit sechs Zähnen, von denen jedes mit einer Laufrolle ausgestattet ist, oft eine zufrieden stellende Lösung ergibt.
  • Nach einem anderen Merkmal der Erfindung sind die Gelenkbolzen jedes der Glieder an ihren Enden mit beweglichen Führungsrollen versehen, die in seitlichen Schienen verlaufen, welche mit dem Gehäuse fest verbunden sind.
  • Das Vorhandensein dieser Schienen ist unerlässlich, um eine ausreichende Führung der Schubkette zu erzielen, unabhängig davon, ob sie im Zugbetrieb (Drehung des drehbaren Ritzels erfolgt in eine erste Richtung) oder im Schubbetrieb (Drehung des drehbaren Ritzels erfolgt in eine zweite, zur ersten entgegengesetzte Richtung) angetrieben wird.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Achse des drehbaren Ritzels gegenüber der Achse am gekrümmten Ende der Schubkette versetzt.
  • Gemäß diesem Merkmal erfolgt die Führung nur auf der einen und der anderen Seite des drehbaren Ritzels, während die Schubkette in ihrem gekrümmten Teil frei bleibt, was dazu beiträgt, die Reibung so zu verringern, dass eine höhere Geschwindigkeit und höhere Taktzeiten erzielt werden können.
  • Es ist darauf hinzuweisen, das unter Berücksichtigung dieser Anordnung diese Schubkette genau genommen nicht um das drehbare Ritzel verläuft, sondern durch dieses in einer Weise bewegt wird, die mit einer Zahnstange verglichen werden kann.
  • Die Merkmale der Vorrichtung, die Gegenstand dieser Erfindung ist, werden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen genauer beschrieben; dabei stellt:
  • 1 in einer Schnittansicht entlang der Linie I-I von 2 eine Antriebsvorrichtung gemäß der Erfindung dar;
  • 2 einen Teilquerschnitt entlang der Linie II-II von 1 dar.
  • Gemäß den Abbildungen ermöglicht die der Erfindung entsprechende Vorrichtung im Zug- oder Schubbetrieb die Glieder 2 einer Schubkette 1 in Höhe eines gekrümmten Endes 3 dieser Kette anzutreiben.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass die Form dieser Glieder, die als Beispiel den in den Dokumenten FR-1 297 285 oder FR-2 061 884 beschriebenen Formen entsprechen kann, nicht Teil der Erfindung ist.
  • Auf jeden Fall und gemäß den Abbildungen besteht die Kette 1 aus einer Abfolge von Gliedern 2, die miteinander durch quer gerichtete Achsbolzen 4, 4' verbunden sind.
  • Gemäß 2 weist jedes Glied 2 zwei im Wesentlichen parallele Wangen 5, 5' auf, die jeweils über zwei Löcher zur Aufnahme der Gelenkbolzen 4, 4' verfügen und jeweils mit einer Verlängerung 6, 6' versehen sind, die eine vordere quer gerichtet Wirkfläche und eine hintere quer gerichtet Wirkfläche bestimmen, die jeweils als Auflager für die hinteren und vorderen quer gerichteten Wirkflächen der Wangen 5', 5 der benachbarten Glieder 2 dienen, wenn der Kettenabschnitt, zu dem die betrachteten Glieder gehören, entlang einer Geraden verläuft.
  • Wie bereits gesagt, handelt es sich hier um eine an sich bekannte Anordnung, auf die daher in dieser Patentbeschreibung nicht ausführlicher eingegangen wird.
  • Gemäß den 1 und 2 verfügt die Antriebsvorrichtung im Wesentlichen über ein Gehäuse 7, das durch Querstreben 73 verbundenen Seitenflanschen 71 , 72 ausgestattet ist, zwischen denen ein drehbares Ritzel 8 befestigt ist, über das die Kette 1 in Höhe ihres gekrümmten Endes 3 verläuft; die Achse 9 dieses Ritzels 8 ist parallel zu den Gelenkbolzen 4, 4' der Glieder 2 angeordnet.
  • Das drehbare Ritzel 8 kann drehend um seine Achse 9 durch nicht dargestellte Antriebsorgane in der einen oder in der anderen Richtung angetrieben werden, je nachdem, ob die Schubkette 1 im Zug- oder im Schubbetrieb angetrieben werden soll.
  • Gemäß 2 weist das drehbare Ritzel 8 zwei gleichartige gezahnte Flansche 81 , 82 auf, die mit Hilfe von Schrauben 10 parallel zueinander angeordnet sind.
  • Diese Flansche 81 , 82 bestimmen zwischen sich einen ringförmigen Raum, in dem sich Laufrollen 11 befinden, die lose um Achsen 12 befestigt sind, die parallel zu den Gelenkbolzen 4, 4' der Glieder 2 sowie zur Drehachse 9 des drehbaren Ritzels 8 verlaufen; die Enden der Achsen 12 sind jeweils an den Flanschen 81 , 82 des Ritzels 8 befestigt.
  • Gemäß 1 sind die Laufrollen 11 in Höhe der Radialachse x-x' jedes einzelnen Zahns 13 des drehbaren Ritzels 8 befestigt.
  • Nach der auf dieser Abbildung dargestellten Anordnung verfügt das drehbare Ritzel 8 über sechs Zähne 13, von denen jeder mit einer Laufrolle 11 versehen ist. Selbstverständlich wurde diese Anordnung nur als Beispiel gewählt und darf in keiner Weise als einschränkend für die Erfindung betrachtet werden.
  • Gemäß 1 ist die Achse 9 des drehbaren Ritzels gegenüber dem gebogenen Ende 3 der Schubkette versetzt, was bewirkt, dass diese Kette erst in Höhe ihrer geradlinigen Abschnitte, welche auf beiden Seiten des Ritzels liegen, mit diesem Ritzel 8 in Eingriff kommt, wohingegen sie in Höhe ihres gekrümmten Endes 3 nicht angetrieben wird.
  • Wenn sich das drehbare Ritzel 8 in einer Drehbewegung um seine Achse 9 dreht, liegen die Bolzen 4, 4' der Glieder 2 der Kette 1 nacheinander in den Aussparungen zwischen den Zähnen 13 dieses Ritzels 8 auf beiden Seiten von ihm und treiben so die Bewegung der Kette 1 an.
  • Außerdem, und wie auf 2 dargestellt, sind die Gelenkbolzen 4, 4' der Glieder 2 an ihren Enden mit Führungsrollen 14, 14' versehen, die sich an der Außenseite der Wangen 5, 5' befinden und mit seitlichen Führungsschienen 15, 15' zusammenwirken, die für die Seitenflansche 71 , 72 des Gehäuses 7 in der Weise vorgesehen sind, dass sie eine Führung und Verriegelung der Kette in Längsrichtung in Höhe ihrer Enden ermöglichen.

Claims (5)

  1. Antriebsvorrichtung für die Glieder (2) einer Schubkette (1) in Höhe eines gekrümmten Endes (3) dieser Kette, wobei diese Schubkette aus einer Abfolge von Gliedern (2) besteht, die mit Hilfe von quer geführten Achsbolzen (4, 4') beweglich miteinander verbunden sind, wobei jedes Glied zwei im Wesentlichen parallele Wangen (5, 5') aufweist, die jeweils über zwei Öffnungen zur Aufnahme von Gelenkstiften verfügen und von denen jede mit einer Verlängerung (6, 6') versehen ist, die eine vordere quer gerichtete Wirkfläche und eine hintere quer gerichtete Wirkfläche bestimmt, die jeweils als Auflager für die hinteren und vorderen quer gerichteten Wirkflächen der Wangen der benachbarten Glieder dienen, wenn der Kettenabschnitt, zu dem die betreffenden Glieder gehören, sich entlang einer Geraden bewegt; Antriebsvorrichtung, bestehend aus einem Gehäuse (7), einem drehbaren Ritzel (8), dessen Achse (9) parallel zu den Gelenkbolzen der Glieder verläuft, das im Gehäuse befestigt ist und über das die Kette läuft, sowie aus lose befestigten Laufrollen (11), die zur Führung der Kette um das drehbare Ritzel dienen, dadurch gekennzeichnet, dass – die Laufrollen (11) auf dem drehbaren Ritzel (8) um Achsen (12) herum befestigt sind, die zu den Gelenkbolzen (4, 4') der Glieder (2) parallel angeordnet sind und mit diesen Bolzen zusammenwirken, wenn diese sich in den Aussparungen zwischen den Zähnen (13) des drehbaren Ritzels (8) befinden, und – die Achse (9) des drehbaren Ritzels (8) in Bezug auf das gekrümmte Ende (3) der Schubkette (1) versetzt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das drehbare Ritzel (8) zwei gleichartige Flansche (81 , 82 ) aufweist, die zueinander parallel befestigt sind und zwischen sich einen ringförmigen Raum bestimmen, in dem die Laufrollen (11) befestigt sind.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufrollen (11) jeweils in Höhe der Radialachse (x-x') jedes einzelnen Zahns (13) des drehbaren Ritzels (8) befestigt sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das drehbare Ritzel (8) sechs Zähne (13) aufweist, die jeweils über eine Laufrolle (11) verfügen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkbolzen (4, 4') jedes der Glieder (2) an ihren Enden mit Führungsrollen (14, 14') versehen sind, die in seitlichen Schienen (15, 15') verlaufen, die mit dem Gehäuse (7) fest verbunden sind.
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