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DE69913929T2 - Gesichertes Bezahlungsverfahren - Google Patents

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DE69913929T2
DE69913929T2 DE69913929T DE69913929T DE69913929T2 DE 69913929 T2 DE69913929 T2 DE 69913929T2 DE 69913929 T DE69913929 T DE 69913929T DE 69913929 T DE69913929 T DE 69913929T DE 69913929 T2 DE69913929 T2 DE 69913929T2
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DE
Germany
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payment
mobile phone
transaction
center
procedure
Prior art date
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DE69913929T
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M.Jean-Louis Sarradin
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Vallaroche SAS
Original Assignee
Sagem SA
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Publication date
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Publication of DE69913929T2 publication Critical patent/DE69913929T2/de
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein gesichertes Zahlungsverfahren. Bei der Erfindung wird diese Zahlung mittels einer Chipkarte unter Einhaltung beispielsweise eines Banksicherheitsprotokolls ausgeführt. Ein derartiges Bankverfahren bietet alle Garantien, um Betrug zu verhindern. Außerdem wird es im gesamten Bankenmetier akzeptiert. Die Aufgabe der Erfindung ist, die Verwendung dieser Zahlungsart zu unterstützen, da sie auf dem Gebiet von Handelsgeschäften die sicherste ist.
  • Das Dokument WO-A-9834203 beschreibt ein Zahlungsverfahren, das die folgenden Schritte umfasst:
  • Definieren der Eigenschaften eines Handelsgeschäftes zwischen einem Verkäufer und einem Benutzer eines Mobiltelefons,
  • Übermitteln einer Zahlungsanforderung, einer Mobiltelefonanrufnummer des Kunden und der Eigenschaften der Transaktion an ein Zahlungszentrum durch ein Terminal des Verkäufers, Anrufen des Mobiltelefons durch das Zahlungszentrum, wenn die Verbindung erstellt ist, Veranlassen seitens des Zahlungszentrums der Ausführung durch das Mobiltelefon eines Zahlungsvorganges, während des Zahlungsvorganges, Auslösen durch das Mobiltelefon einer gesicherten Zahlungsprozedur mit einer Speichereinheit.
  • Eine Zahlung umfasst ein vorhergehendes Handelsgeschäft. Ein derartiges Geschäft umfasst im Wesentlichen die Definition der Angaben eines zu erwerbenden Gutes oder einer zu liefernden Dienstleistung und die Mitteilung des entsprechenden Preises. Indem der Kunde den Preis bezahlt, profitiert er im Gegenzug von der Ware oder von der Dienstleistung. Bei einer Zahlung durch eine Chipkarte werden die Angaben der Transaktion einem Zahlungsterminal mitgeteilt, der eine Zahlungsmitteilung erstellt. Diese Zahlungsmitteilung enthält die Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung und den zu zahlenden Preis. Sie umfasst außerdem Informationen wie z. B. das Datum und die Uhrzeit des Geschäftes. Die Zahlungsmitteilung umfasst außerdem die Bezeichnung der Bankreferenzen des Händlers. Diese Bankreferenzen dienen zur Überweisung der dem Händler gezahlten Summe auf sein Bankkonto. Allein wesentlich bei einer derartigen Zahlungsmitteilung sind der Preis und die Bankreferenzen des Händlers als auch derjenigen eines Bezahlenden.
  • Als letzte Angabe umfasst die Zahlungsmitteilung tatsächlich die Bezeichnung eines Bankkontos des Kunden und die Zustimmung des Kunden zur Zahlung des Preises. Die Bezeichnung des Bankkontos wird ausgeführt, indem eine Chipkarte des Kunden in das Terminal des Händlers eingeführt wird, das außerdem ein Chipkartenleser ist. Die Äußerung der Zustimmung des Kunden ist ein komplizierter Vorgang. Ebenso wie es tatsächlich für den Kunden einfach ist, seine Zustimmung zu der Zahlung eines Preises zu geben, ist es für den Händler genauso wichtig, sich einerseits zu vergewissern, dass die in sein Terminal eingeführte Chipkarte eine autorisierte Chipkarte ist, und dass andererseits der Träger dieser Chipkarte bestimmt der rechtmäßige Inhaber ist.
  • Der erste Vorgang wird im Verlaufe einer Authentifizierung durchgeführt. In diesem Rahmen tauscht das Terminal mit der Chipkarte Informationen aus, um sich zu vergewissern, dass die Chipkarte keine gefälschte Chipkarte ist. Anschließend führt die Chipkarte eine Überprüfung aus, dass der Inhaber der rechtmäßige Inhaber ist. Der zweite Vorgang, der möglicherweise auch vor dem ersten stattfinden kann, umfasst die Eingabe durch den Inhaber auf einer Tastatur des Terminals eines Identifizierungscodes PIN (Personal Identification Number, Persönliche Identifizierungsnummer), welchen die Chipkarte zur Überprüfung ihres normalen Einsatzes verwendet. Als drittes kann eine Chipkarte außerdem das Lese gerät authentifizieren: das heißt überprüfen, ob das Lesegerät ein autorisiertes Lesegerät ist. Die Authentifizierung des Lesegerätes durch die Chipkarte ist von derselben Art wie die Authentifizierung der Chipkarte durch das Lesegerät.
  • Durch dieses Vorgehen erledigt der Inhaber bei der Eingabe seines PIN zwei Vorgänge. Ein erster Vorgang, wie vorstehend genannt, besteht darin zu beweisen, dass er der richtige Inhaber der Chipkarte ist. Als zweites wird die Tatsache der Eingabe des richtigen PIN-Codes juristisch als Zahlungsfreigabe angesehen.
  • Sind diese Vorgänge erst einmal durchgeführt, ist die Zahlungsmitteilung vollständig erstellt. Die Zahlungsmitteilung umfasst ausdrücklich oder mit eingeschlossen die folgenden Informationen: die Bankkontonummer des Händlers, den Betrag der Transaktion, die Bankkontonummer des Kunden. Sie kann andere Angaben wie das Tagesdatum der Transaktion, die Art der Transaktion als auch eine Vorgangsnummer enthalten, mit der für den Terminal die Anzahl der im Verlaufe des Tages bis zu dieser letzten Transaktion durchgeführten Transaktionen angegeben wird. Anschließend wird diese Zahlungsmitteilung, im Allgemeinen in der Nacht, über eine Telefonverbindung an ein Zahlungszentrum gesendet. In dem Zahlungszentrum wird die Zahlung durchgeführt: die Zahlungsmitteilung wird in eine Zahlung umgewandelt.
  • In einigen Fällen muss, aufgrund der erhöhten Beträge der Transaktionen, die Zahlungsmitteilung durch eine vorherige Autorisierung des Zahlungszentrums genehmigt werden. In diesem Fall wird während des Zeitraumes, in dem der Kunde seinen PIN-Code eingegeben hat, eine Verbindung in Echtzeit zu dem Zahlungszentrum erstellt. Im Verlaufe dieser Verbindung wird der auf dem Konto des Kunden verfügbare Betrag überprüft oder er kann überprüft werden und kann darüber hinaus als Zahlung für die betreffende Transaktion reserviert werden. Während dieser nächtlichen Verbindungen oder aber dieser zufälligen Verbindungen der Autorisierungsanfragen wird der Speicher des Zahlungsterminals aktualisiert, um ihm Nummern von gesperrten Chipkarten mitzuteilen. Diese können insbesondere gesperrt sein, weil ihr rechtmäßiger Inhaber sie nach der Feststellung eines Diebstahls hat sperren lassen.
  • Dieses sehr komplizierte Vorgehen erfordert deswegen eine Verteilung einer bedeutenden Menge von Einrichtungen bei den Händlern, die Zahlungsterminals und die regelmäßigen Telefonverbindungen. Es dauert ziemlich lange, um diese Verteilung auszuführen. Aus diesem Grund könnten einige Händler nicht damit ausgestattet sein. Außerdem kann in einigen Fällen die Zahlung nicht per Chipkarte erfolgen, ganz einfach weil die verkaufende Partei kein Händler ist. Beispielsweise kann sich eine einfache Privatperson einen Verkauf einer Ware oder irgendeiner Dienstleistung nicht per Chipkarte (mit all der dazugehörenden Sicherheit) bezahlen lassen. Auf einem anderen Gebiet, demjenigen des Versandhandels, ist der Händler selbst physisch nicht anwesend, und noch weniger sind es seine Zahlungsinstrumente.
  • In einer vorherigen französischen Patentanmeldung FR 98 08717, angemeldet am 03. Juli 1998, wurde vorgesehen, dass durch einen Dritten, in diesem Falle durch einen Mobiltelefonbetreiber, bestimmte vorstehend genannte Vorgänge durchgeführt werden, die insbesondere durch ein herkömmliches Zahlungsterminal durchgeführt werden. Diese Art von Vorgängen kann für den Mobiltelefonbetreiber den Nachteil bergen, dass er an der Transaktion beteiligt wird. Seine Dienstleistung beschränkt sich nicht mehr nur auf die einfache Weiterleitung der gesprochenen Daten oder der informatisierten Daten, sondern auf die Ausführung von bestimmten Überprüfungs-, Zertifikations-, oder Authenti fizierungsvorgängen, die ihn mit verantwortlich machen. Bei dieser Vorgehensweise impliziert die Vielzahl der Mobiltelefonbetreiber zudem den Abschluss von Verträgen mit jedem von ihnen, und, wenn ein Zahlungsvorgang ausgelöst wird, besteht die Notwendigkeit für den Bezahlenden, den Betreiber auszuwählen, mit dem er die Transaktion durchführen wird. Das in dieser Patentanmeldung beschriebene Verfahren führt außerdem dazu, dass in einem Kontrollschaltkreis des Mobiltelefons die Daten geheimer Natur einer Bankchipkarte dupliziert werden müssen. Ein derartiges Vorgehen kann auf Widerstand stoßen.
  • Bei der vorliegenden Erfindung ist dieses Problem gelöst worden, indem ein Mobiltelefon, über das ein Kunde verfügt, verwendet wird, das einerseits mit einem Schaltkreis der Sicherheitskontrolle insbesondere der Art SIM (Subscriber Identification Module, Teilnehmeridentifikationsmodule) und andererseits mit einem dazugehörigen Chipkartenleser ausgestattet ist. Das Verfügen über das Mobiltelefon durch den Kunden bedeutet nicht, dass er auch zwingendermaßen der Besitzer davon ist. Es bedeutet nur, dass das Mobiltelefon diesem Kunden zur Verfügung gestellt worden ist, zumindest zeitweise während der Bezahlungsphase.
  • Es wird also während der Transaktion die Sendung einer Vorabzahlungsmitteilung ausgelöst, die für ein Zahlungszentrum bestimmt ist. Anstelle und anstatt der Bankreferenzen des Kunden und des Ergebnisses der Authentifizierungen und Überprüfung des Trägercodes dieses Kunden, als auch die Erlangung seiner Zustimmung, umfasst die durch den Händler gesendete Vorabzahlungsmitteilung die Telefonnummer des Mobiltelefons des Kunden, der es gebraucht.
  • Unter diesen Bedingungen nimmt das Zahlungszentrum aus eigener Initiative und unter eigener Verantwortung Kontakt mit diesem Mobiltelefon auf. Wenn die Verbindung erstellt ist, führt das Mobiltelefon über den SIM- Sicherheitsschaltkreis das Überprüfungsprotokoll aus, das normalerweise durch ein Zahlungsterminal durchgeführt wird. Als Abwandlung umfasst das Mobiltelefon selbst ein gesichertes Programm, um dieses Protokoll zu Ende zu führen. Dieses gesicherte Programm wird von daher nicht notwendigerweise in dem SIM-Schaltkreis weder geladen noch ausgeführt. Durch diese Vorgehensweise wird das Mobiltelefon während der Telefonverbindung, für einen einzigen bestimmten Vorgang, zu einem elektronischen Zahlungsterminal per Chipkarte. Die Erfindung weist demzufolge die Besonderheit auf, dass die regelmäßige oder gelegentliche Aktualisierung des auf diese Weise erstellten provisorischen Zahlungsterminals einfach erfolgen kann. Anstatt eine Liste bezüglich gesperrter Chipkarten übermitteln, gibt das Mobiltelefon im Verlaufe der Verbindung die Nummer der Chipkarte bekannt, die in sein Lesegerät eingeführt ist. Wenn diese genehmigt ist, wird mit der Abfolge der normalen Vorgänge eines Terminals durch das Lesegerät der Chipkarte des Mobiltelefons begonnen.
  • Die Erfindung hat demnach ein Zahlungsverfahren zur Aufgabe, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es die folgenden Schritte umfasst:
    • – Definieren der Eigenschaften eines Handelsgeschäftes zwischen einem Verkäufer und einem Benutzer eines Mobiltelefons,
    • – Ausrüsten des Mobiltelefons des Benutzers mit einer Schnittstelle zum Lesen einer Chipkarte,
    • – Übermitteln einer Zahlungsanforderung, einer Anrufnummer des Mobiltelefons des Kunden, und der Eigenschaften der Transaktion an ein Zahlungszentrum über ein Terminal des Verkäufers,
    • – Anrufen des Mobiltelefons durch das Zahlungszentrum,
    • – Veranlassen seitens des Zahlungszentrums, sobald die Verbindung erstellt ist, der Ausführung eines Zahlungsvorganges durch das Mobiltelefon,
    • – während des Zahlungsvorganges, Auslösen einer gesicherten Zahlungsprozedur durch das Mobiltelefon, wobei eine Chipkarte des Kunden in den Chipkartenleser des Mobiltelefons eingeführt ist.
  • Die Erfindung wird bei der Lektüre der nachfolgenden Beschreibung und dem Studium der beigefügten Zeichnungen besser verstanden werden. Diese sind nur zu Anschauungszwecken zur Verfügung gestellt und schränken die Erfindung keinesfalls ein. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung der verwendbaren Einrichtungen, um das Verfahren der Erfindung einzusetzen;
  • 2a und 2b eine schematische Darstellung gemäß der Erfindung der funktionellen Architektur des Mobiltelefons in seiner Funktionsweise mit einem SIM-Sicherheitsschaltkreis und einer Chipkarte, und einer Anforderung eines Zahlungsvorganges, die durch ein Zahlungszentrum gesendet wurde;
  • 3 eine Ablaufdarstellung der in den unterschiedlichen Einrichtungen der 1 angewendeten Vorgänge zum Abschließen des Zahlungsvorganges;
  • 4a und 4b ein Beispiel der Authentifizierungs-, Zertifikations- und Kontrollvorgänge des Trägers, die zwischen dem SIM-Schaltkreis und der Chipkarte eingesetzt werden und die durch ein Zahlungsterminal bekannter Art durchgeführten Vorgänge simulieren.
  • 1 zeigt schematisch die Gesamtheit der erforderlichen Einrichtungen, um das Verfahren der Erfindung umzusetzen. Bei einem Händler verfügt man herkömmlicherweise über ein Zahlungsterminal 1. Das Terminal 1 ist vorgesehen, um einerseits mit einer Chipkarte 2 eines Kunden und andererseits mit einem Zahlungszentrum 3 in Verbindung zu treten, an welches eine Zahlungsmitteilung, wie vorstehend beschrieben, gesendet wird. Das Terminal 1 umfasst im Wesentlichen einen Mikroprozessor 4, der über einen Bus 5 für Adressen, Befehle und Daten mit einem Programmspeicher 6 und einem Arbeits- und Datenspeicher 7 verbunden ist. Der Bus 5 ist ebenfalls mit einem Peripheriesteckverbinder 8 zum Lesen der Chipkarte 2 und einer Schnittstelle 11 zur Kommunikation mit dem Zahlungszentrum 3 verbunden. Bei einer Abwandlung ist dieser Bus 5 mit einem Steckverbinder 9 zum Lesen eines Sicherheitsschaltkreises 10 des Terminals 1 verbunden. Das Terminal 1 kann auf bekannte Weise eine Tastatur, einen Bildschirm, als auch einen Drucker 12 zum Ausdrucken eines Rechnungsbeleges bezüglich der Transaktion und der durchgeführten Zahlung umfassen. Diese Ausgabeperipherien sind außerdem mit dem Bus 5 verbunden. Die Schnittstelle 11 umfasst im Allgemeinen ein Modem, so dass die Verbindung des Terminals 1 zu dem Zahlungszentrum 3 über einen Telefonweg zustande kommt.
  • Bei der Erfindung verfügt der Verkäufer im Gegensatz dazu, obwohl die durch das Terminal 1 durchgeführten Funktionen weiterhin sichergestellt werden müssen, nicht über dieses Terminal 1 für die Zahlung. Anstatt dieses Terminals 1 steht eine einfache Kommunikationseinrichtung zu dem Zahlungszentrum 3 zur Verfügung. Diese Kommunikationseinrichtung kann beispielsweise ein Mikrocomputer 13 sein, der seinerseits ebenfalls mit einem Modem ausgestattet ist und in der Lage ist, per Telefonweg mit dem Zahlungszentrum 3 in Verbindung zu treten. Bei einer Abwandlung ist das Terminal 1 in der Lage, herkömmliche Vorgänge einschließlich Senden der Zahlungsmitteilung und, gemäß der Erfindung, Sendung der Vorabzahlungsmitteilung durchzuführen.
  • Bei einer bevorzugten Abwandlung ist das Zahlungszentrum 3 über das Netz des Internets zugänglich. Wie man nachfolgend sieht, stellt dies überhaupt keine Schwierigkeit dar, weil der Bankvorgang mit allen notwendigen Sicherheiten zu seiner Ausführung nicht in der Verbindung zwischen den Einrichtungen 13 und dem Zahlungszentrum 3 angeordnet ist. Tatsächlich ist bei der Erfindung der Kaufvorgang von dem Zahlungsvorgang getrennt. Der Kaufvorgang bedarf keinerlei Sicherheit. Das Netz des Internets kann von daher sehr gut geeignet sein. Irgendein anderes System kann außerdem verwendet werden, um dem Zahlungszentrum die Eigenschaften der Transaktion mitzuteilen. Der Zahlungsvorgang dagegen ist, wie man später sehen wird, durch das Verfahren der Erfindung gesichert. Aus diesem Grund kann der Mikrocomputer 13 derjenige einer Privatperson, eines Verkäufers sein, der sich mit einem Käufer verständigt, wobei der Käufer über ein Mobiltelefon und eine Chipkarte verfügt. Für den Versandhandel kann auf der Internetseite des Verkäufers ein Bildschirmfenster verfügbar sein, in welchem die Vorabzahlungsangaben durch den Käufer getätigt werden können. In diesem Fall befindet sich der Mikrocomputer 13 bei dem Käufer. Nur von der Internetseite wird angenommen, dass sie sich bei dem Verkäufer befindet. Bei Bedarf ist bei dem Zahlungszentrum eine Internetseite für Zahlungen gemäß der Erfindung untergebracht.
  • Als weitere wichtige Einrichtung der Erfindung verfügt man über ein besonderes Mobiltelefon 14. Dieses besondere Mobiltelefon 14, dessen Informatikarchitektur in 2a beschrieben wird, kann einerseits mit einem SIM- Mikrosicherheitsmodul 15 und andererseits durch ein (nicht dargestelltes) internes Chipkartenlesegerät mit einem Chip einer Chipkarte 16 desselben Typs wie die Chipkarte 2 in Verbindung treten. Bei einer Abwandlung wird die Chipkarte 16 durch einen Chipmünze mit derselben Zahlungsfunktion ersetzt. Chipkarte weist hier eine allgemeine Bedeutung auf.
  • Während des eigentlichen Zahlungsvorganges, welcher der Transaktion entspricht, deren Referenzen über den Mikrocomputer 13 an das Zahlungszentrum 3 mitgeteilt worden sind, tritt das Mobiltelefon 14 mit dem Zentrum 3 über eine Basisstation 17 in Verbindung, die mit den Schaltkreisen 18 eines Mobiltelefonbetreibers zur Schaltung und Weiterleitung verbunden ist.
  • Bei der Erfindung verfügt das Zahlungszentrum 3 über einen Schnittstellenschaltkreis 19, um ein besonderes Funktionsverfahren des Mobiltelefons 14 auszuführen. Der Schaltkreis 19 könnte genauso gut wegfallen, und es könnte vorgesehen sein, die Vorgänge, die er durchführt, durch Sprachvorgänge zu ersetzen. Tatsächlich wird die Transaktion, der eigentliche Zahlungsvorgang, nur zwischen der Chipkarte 16 und dem Sicherheitsschaltkreis 15 (oder dem Mobiltelefon selbst) ausgeführt, der die Rolle des Chipkartenlesers spielt. Dieser Vorgang wird für den Zeitraum während einer telefonischen Verbindung nur für eine bestimmte Transaktion durchgeführt. Demzufolge kann die Funkleitung 20, über welche der Schaltkreis 15 und/oder das Mobiltelefon 14 eine Information bezüglich des Abschlusses dieser Transaktion austauschen mit Zeitverzögerung durchgeführt werden, obwohl sie vorzugsweise in Echtzeit ausgeführt wird. Die Besonderheit der Erfindung liegt also in der Tatsache, dass alle kritischen Abläufe auch bei Zufällen der Übermittlung ohne Schwierigkeiten garantiert sind.
  • 2a zeigt die bei dem Mobiltelefon 14 verwendeten Einrichtungen. Dieses enthält auf bekannte Weise einen Bus 21, der mit einem Mikroprozessor 22, einem Programmspeicher 23, einem Datenspeicher 24 und einem Arbeitsspeicher 25 verbunden ist. Der Bus 21 ist auch noch mit den Schaltkreisen 26 zur Sprachverarbeitung und mit einem peripheren Bildschirm 27 – Tastatur 28 verbunden. Der SIM-Schaltkreis 15 umfasst auf dieselbe Weise einen Mikroprozessor 29, einen Programmspeicher 30, einen Datenspeicher 31 und einen Arbeitsspeicher 32, die untereinander über einen Bus 33 verbunden sind. Der Bus 33 ist mit dem Bus 21 über eine Schnittstelle 34 (in der Praxis ein Steckverbinder zum Verbinden mit dem Chip des SIM-Schaltkreises 15) verbunden. Auch die Chipkarte 16 umfasst einen Mikroprozessor 35, einen Programmspeicher 36, einen Datenspeicher 37 und einen Arbeitsspeicher 38 (in dem letzten Fall genauer gesagt Register). In dem Chip der Karte sind die Komponenten untereinander über einen Bus 39 verbunden. Der Bus 39 ist mit dem Bus 21 über eine Schnittstelle 40 derselben Art wie die Schnittstelle 34 verbunden. Es wäre jedoch auch möglich, den Bus 39 über eine Schnittstelle 41 mit dem Bus 33 zu verbinden. Diese drei Mikroprozessorsysteme funktionieren, indem sie sich gegenseitig die Initiative übertragen. Je nach dem vorgesehenen Vorgang, übernimmt die Authentifizierung, die Überprüfung des Inhabers, und die Zertifikation, entweder das eine oder das andere der Systeme, die Steuerung der Gesamtheit.
  • Bei der Erfindung verfügt der Programmspeicher 30 des SIM-Schaltkreises 15 über ein Telefonprogramm 42, das die Aufgabe hat, die Funktionsweise des Mobiltelefons durch einen Benutzer zu autorisieren. Aufgrund dieses Programmes, wird dieser Benutzer insbesondere dazu aufgefordert, einen Telefon-PIN-Code (denjenigen bezüglich des Telefons) einzugeben, der übrigens in dem Speicher 31 abgelegt ist. Das Programm 42 vergleicht den eingegebenen Code mit dem gespeicherten Code. Der Speicher 30 umfasst außerdem ein Pro gramm 43, das in der Lage ist, das Mobiltelefon in ein Zahlungsterminal per Chipkarte umzuwandeln. Dieses Programm 43 ist ein Beitrag der Erfindung in Bezug auf den Stand der Technik, bei dem nur das Programm 42 in dem Speicher 30 gespeichert ist.
  • Die Chipkarte 16 ist von herkömmlicher Art. Sie umfasst in ihrem Speicher 36 ein herkömmliches Programm 44 zur Überprüfung des Geheimcodes und (möglicherweise) der Authentifizierung. Im Datenspeicher 37 umfasst ein von außen sichtbarer, das heißt auf die Schnittstellen 40 oder 41 übertragbarer Bereich 45 die Angaben bezüglich der Karte, insbesondere die Seriennummer der Karte, als auch den Stand einiger Zähler, die der Karte eigen sind, beispielsweise einen Vorgangszähler. In einem weiteren, geheimen Bereich 46 wird ein Geheimnis des Chips gespeichert, dessen Inhalt nicht über die Schnittstellen 40 oder 41 zugänglich ist, und dessen physischer Schutz gegenüber Betrügern besonders verstärkt ist. Während die Chipkarte 16 und der SIM-Schaltkreis 15 miteinander kommunizieren, können der Bus 39, der Bus 33 und der Bus 21 zur Verfügung des Mikroprozessors 29 verbleiben, der bei Anwendung des Programms 43 die Kommunikation zwischen dieser Chipkarte und diesem SIM-Schaltkreis verwaltet.
  • Bei der Abwandlung ist das Unterprogramm zur Zahlung, das dem Unterprogramm 43 entspricht, insbesondere durch eine Zertifikation gesichert, und ihre Abspeicherung wird in dem Speicher 23 vorgenommen. In diesem Fall kann das gesicherte Zahlungsprotokoll durch den Mikroprozessor 22 durchgeführt werden, ohne Eingreifen des Mikroprozessors 29 des SIM-Schaltkreises 15. 3 zeigt genauer die unterschiedlichen Vorgänge, die in den unterschiedlichen Systemen ablaufen, die bis jetzt zur Ausführung einer Zahlung beschrieben wurden. Sie zeigt die unterschiedlichen Vorgänge so, als ob all diese Vorgänge in Echtzeit durchgeführt würden. All diese Vorgänge können jedoch, obwohl sie vorzugsweise in Echtzeit durchgeführt werden, durch Wartezeiten getrennt werden, einige von ihnen können sogar bis zur Nacht aufgeschoben werden, wenn es die Einschränkungen des Fernsprechverkehrs erfordern.
  • Die Verfahren startet bei dem Händler mit einem Schritt 47 der Definition der Transaktionseigenschaften. Unter Händler wird im Wesentlichen ein Verkäufer verstanden, das heißt möglicherweise eine Privatperson, insbesondere im Falle der Transaktion von der Art der elektronischen Geldbörse. In diesem Fall kann die Chipkarte 16 eine Chipkarte in der Art der elektronischen Geldbörse sein. Die Eigenschaften der Transaktion umfassen im Wesentlichen, wie vorstehend beschrieben, einerseits den Preis 48 der Transaktion und andererseits die Referenzen 49 der Transaktion. Die Referenzen 49 betreffen im Wesentlichen die Bankreferenzen des Händlers bei einem Bankinstitut. Die Eigenschaften der Transaktion können übrigens außerdem Angaben bezüglich des Tagesdatums und der Uhrzeit der Transaktion als auch einige andere Informationen rechtlicher Art umfassen, wie (Eigentumsvorbehalt, bedingte Zahlung, usw.). Gemäß der Erfindung wird der Händler das Zahlungszentrum 3 über diese Transaktionseigenschaften informieren. Er leitet sie zusammen mit der Mobiltelefonnummer des Kunden im Verlaufe eines Schrittes 50 weiter. Der Kunde oder der Händler kommt beispielsweise über seinen Mikrocomputer 13 zu einer Internetseite des Händlers oder des Zahlungszentrums 3. Dadurch dass er auf dieser Internetseite eine Zahlungsoption per Mobiltelefon auswählt, kommt er zu einem Bildschirmfenster mit Eingabefeldern, in welche er die vorstehend beschriebenen Informationen 48, 49 und 50 eingibt.
  • Ein Schritt 51 zum Senden dieser Informationen an das Zahlungszentrum 3 nimmt beispielsweise die Gestalt einer Eingabebestätigung der in diesem Bildschirmfenster eingegebenen Angaben an. Einige von diesen Informationen sind für die Erfindung wesentlich. Das sind einerseits der Preis 48, andererseits die Bankreferenzen des Händlers 49 und schließlich die Mobiltelefonnummer des Kunden 50. Wenn diese Felder nicht richtig ausgefüllt werden, untersagt das Programm im Zahlungszentrum 3 die Bestätigung des Bildschirmfensters, bei Bedarf unter Angabe des zu korrigierenden Fehlers. Es ist selbstverständlich möglich, auf eine Internetsitzung zu verzichten, und vorzusehen, dass in dem Zahlungszentrum 3 ein Bediensteter (eine Bedienstete) mündlich die Angabe der Informationen 48 bis 50 von dem Verkäufer erfragt. In diesem Fall könnte die Zahlung möglicherweise einen Unkostenbeitrag enthalten, den dieser Verkäufer tragen muss und der ihm von dem Zahlungszentrum durch Abzug von der Zahlung in Rechnung gestellt wird.
  • Wenn im Verlaufe eines Schrittes 52 die Informationen 48 bis 50 durch das Zahlungszentrum 3 empfangen werden, nimmt dieses Zahlungszentrum 3 einen telefonischen Anruf 53 in Richtung des Mobiltelefons 1 vor. Der Anruf 53 wird vorzugsweise ein Anruf besonderer Art sein. Dieser Anruf verwendet ein besonderes Übertragungsprotokoll, das SMS genannt wird, für Short Message Service, dessen Bedeutung ein Kurznachrichtendienst ist. Ohne weiter auf die Einzelheiten dieser Art SMS-Mitteilungen einzugehen, genügt es zu wissen, dass sie mit einem kennzeichnenden Kopffeld 54 (oder einem Nachlauf) versehen sind, und dass der Mikroprozessor 22 beim Empfang in der Lage ist, sie zu erkennen und als solche zu verarbeiten. Im Allgemeinen betrifft eine spezielle Verarbeitung, die diesem kennzeichnenden Kopffeld 54 der SMS-Mitteilung zugeordnet ist, das Auslösen eines Klingeltons des Mobiltelefons, der sich von einem normalen Klingelton bei einem Sprachanruf unterscheidet.
  • Außerdem sind diese Servicemitteilungen dazu vorgesehen, in dem Datenspeicher 24 und/oder dem Datenspeicher 31 des SIM-Schaltkreises 15 gespeichert zu werden. Auf das Kopffeld folgt außerdem die Adresse derjenigen dieser Speicher, in welche, diese Mitteilung eingespeichert werden soll. Bei der Erfindung ist die Adresse der SMS-Mitteilung die Adresse des Speichers 31. Zu diesem Zweck umfasst ein Bereich 55 der SMS-Mitteilung die Adresse 31 (für den Speicher 31). Gemäß der Erfindung umfasst die Art der Mitteilung ein für den Mikroprozessor 29 (in Anwendung des Programms 43) verständliches Unter-Kopffeld, um zu erfassen, dass diese SMS-Mitteilung eine Anforderung zum Auslösen eines Zahlungsvorganges ist. Bei einer Abwandlung führt der Mikroprozessor 22 diese Erfassung aus.
  • 2b zeigt auf diese Weise, dass die Mitteilung ein SMS-Kopffeld in dem Bereich 54, die Adresse 31 in dem Bereich 55 und ein $ Zeichen in dem Bereich 56 aufweist, das die Auslösung eines Zahlungsvorganges anzeigt. Schließlich umfasst das Programm 43 einen Test zur Überprüfung, ob alle SMS-Mitteilungen, die an dem Bus 33 ankommen, in dem Bereich 56 die entsprechende Zahlungsinformation (beispielsweise das $ Zeichen) aufweisen. In einem Bereich 57 umfasst die restliche SMS-Mitteilung gewisse Eigenschaften der Transaktion 48 und 49, oder andere, die ihr entsprechen. Diese Eigenschaften umfassen beispielsweise die Information 48 des Preises. Die Angabe 49 der Referenz kann jedoch durch den unverschlüsselten Namen des Händlers ersetzt werden. Tatsächlich könnte es für den Benutzer des Mobiltelefons besser sein, auf seinem Mobiltelefon eher die Angaben zur Person seines Verkäufers zu erhalten, als die Referenzen seiner Bankkontonummer, die er nicht einfach überprüfen kann. Der Bereich 57 umfasst vorzugsweise die Bankinformationen des Händlers und der Transaktion, die zur Berechnung eines Zertifikates verwendbar sind, selbst wenn diese Informationen nicht alle angezeigt werden.
  • Im Verlauf eines Schrittes 58 gibt das Zahlungszentrum 3 demzufolge mittels der Schnittstelle 19 die Mitteilung der 2b aus. Diese wird durch das Mobiltelefon empfangen, nachdem die telefonische Verbindung mittels der Basisstation 17 erstellt wurde und nachdem diese Mitteilung im Verlaufe eines Schrittes 59 demoduliert und dekodiert wurde, wie eine Mitteilung der Art SMS. Durch die Dekodierung des Bereiches 54, wird die SMS-Mitteilung im Verlaufe eines Schrittes 60 an den SIM-Schaltkreis 15 aufgrund der Dekodierung des Bereiches 55 adressiert.
  • Im Verlauf eines späteren Schrittes 61 erkennt der SIM-Schaltkreis 15 (oder das Mobiltelefon selbst) durch Dekodierung des Bereiches 56, dass es sich um einen Zahlungsvorgang handelt, und wendet den dem Programm 43 des Speichers 30 entsprechenden Ablauf an. Unter diesen Bedingungen führt der SIM-Schaltkreis 15 eine Reihe 62 von Vorgängen aus, im Verlaufe welcher der SIM-Schaltkreis 15 die Funktionen eines Chipkartenlesers erfüllt.
  • Als ersten Vorgang kann der SIM-Schaltkreis 15 die Seriennummer der Chipkarte 16 entnehmen und sie sofort durch das Mobiltelefon 14 an das Zahlungszentrum 3 übermitteln. Dieses überprüft, ob die eingeführte Karte 16 eine Karte ist, die einer Sperrung unterliegt. Gegebenenfalls sendet es eine Mitteilung in der Art GESPERRTE KARTE, die der SIM-Schaltkreis 15 auf dem Bildschirm 27 anzeigt.
  • Die Funktionen 62 eines Chipkartenlesers umfassen im Wesentlichen eine Überprüfung 63, ob sich die Chipkarte im Besitz ihres rechtmäßigen Inhabers befindet. In der Praxis besteht die Überprüfung 63 aus einer Überprüfungsanfrage. Die eigentliche Überprüfung wird durchgeführt, indem diese Anfrage an die Chipkarte gesendet wird, die sie im Verlaufe eines Schrittes 64 empfängt. Die Chipkarte führt danach eine Überprüfung ihres Inhabers im Verlaufe eines Schrittes 65 aus. Dieser Schritt 65 umfasst eine Anfrage an den Inhaber des Mobiltelefons (von dem angenommen wird, der Eigentümer der Chipkarte zu sein) zur Eingabe des Inhabercodes auf der Tastatur 28 des Mobiltelefons 14: in diesem Fall des PIN-Codes der Chipkarte. Es wird später gezeigt, wie dieser Überprüfungsvorgang in der Praxis umgesetzt werden kann.
  • Wenn der Überprüfungsvorgang zu Ende geführt ist, wird sein Ergebnis im Verlaufe eines Vorganges 66 dem SIM-Schaltkreis 15 übermittelt, der immer noch die Rolle des Chipkartenlesers spielt. Auf diese Weise wird nach Abschluss der Überprüfung insbesondere signalisiert, dass der Inhaber ein berechtigter Inhaber war (oder, dass er zumindest den richtigen Geheimcode der Chipkarte weiß), der SIM-Schaltkreis 15 empfängt dieses Ergebnis im Verlaufe eines Vorganges 67 und berechnet im Verlaufe eines Vorganges 68 ein die Transaktion betreffendes Zertifikat.
  • Die Funktionsweise des SIM-Schaltkreises 15 als Chipkartenlesers erfordert die Steuerungsübernahme durch den SIM-Schaltkreis 15 des Busses 21 und der Darstellung der Transaktionsreferenzen auf dem Bildschirm 27, insbesondere derjenigen, die hier sachdienlich sind, das heißt im Wesentlichen der Preis und der Name des Händlers oder des Verkäufers. Der Name des Verkäufers kann allerdings durch seine Bankkontonummer ersetzt werden. Die Berechnung des Zertifikats wird einerseits auf der Grundlage der Seriennummer der Chipkarte 16 (im Verlaufe des Schrittes 64 oder des Schrittes 66 dem SIM-Schaltkreis 15 mitgeteilt), eines Vorgangszählers dieser Chipkarte, des Betrages der Transaktion als auch jeglicher weiterer Informationsart erfolgen, die durch das Zahlungszentrum 3 aufgenommen wird.
  • Sobald die Berechnung des Zertifikates im Verlaufe des Schrittes 68 ausgeführt ist, wird dem Zahlungszentrum 3 im Verlauf eines Schrittes 69 dieses Zertifikat geschickt. Tatsächlich gibt eigentlich der Schritt 69 dem Mobiltelefon 14 die Initiative zurück, damit dieses dem Zahlungszentrum 3 in einem Schritt 70 eine SMS-Mitteilung schickt. Diese Art Sendung ist schon in den normalen Funktionsweisen der Mobiltelefone vorgesehen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der Vorgang 69 in Echtzeit, sofort nach dem Vorgang 68 durchgeführt wird. Es wäre möglich das Mobiltelefon zu einem späteren Zeitpunkt dazu zu veranlassen. Wenn dem Zahlungszentrum 3 das Zertifikat gesendet wird, wird es von diesem im Verlaufe eines Schrittes 71 empfangen, währenddessen die unterschiedlichen Zahlungselemente für ihre finanzielle Verarbeitung im Verlaufe eines Schrittes 72 berücksichtigt werden.
  • Sobald diese finanziellen Einträge 72 durchgeführt sind, gibt das Zahlungszentrum 3 in einem Schritt 73 sowohl für den Händler als auch den Bezahlenden Quittungen aus. Die Sendung von Quittungen ist allerdings keine Notwendigkeit. Dies ist eine bevorzugte Lösung, um gleichzeitig den Verkäufer als auch den Käufer zu beruhigen. Die Quittung an den Händler kann in Form einer Sendung einer Mitteilung an ein dem Händler zur Verfügung stehendes elektronisches Mitteilungssystem geschehen. Bei Bedarf kann die Nachfrage zur Angabe der Adresse dieses elektronischen Mitteilungssystems im Verlauf des Schrittes 51 erfolgen.
  • Die Quittung für den Käufer wird auf dieselbe Weise wie die Anfrage zum Zahlungsvorgang durch Sendung einer Mitteilung vom SMS-Typ durchgeführt. Diese Mitteilung wird allerdings im Bereich 56 eine unterschiedliche Angabe enthalten, beispielsweise den Buchstaben A, um anzuzeigen, dass es sich um eine Bildschirmanzeige der Quittungsinformationen auf dem Mobiltelefon handelt. Der Empfang der Quittungen 74 kann auf diese Weise direkt durch das Mobiltelefon 14 als eine normale Funktion dieses Mobiltelefons verwaltet werden. Es kann jedoch auch vorgezogen werden, dass diese Quittung im Verlaufe eines Schrittes 75 in dem SIM-Schaltkreis 15 rückgemeldet wird, der im Verlaufe eines Vorganges 76 die Ausgabe einer Information auf dem Bildschirm 27 des Mobiltelefons auslöst, dass die Transaktion zu Ende geführt worden ist. Es ist diese Art der SMS-Mitteilung, die es bewirkt, dass die Sendung der Quittung an das Mobiltelefon 14 im zeitverzögerten Modus gewählt werden kann. Es kann in dem letzten Fall daher davon ausgegangen werden, dass die Zahlung erst als rechtsgültig ausgeführt gilt, wenn die Quittung in dem SIM-Schaltkreis 15 gespeichert ist.
  • Wenn tatsächlich kein ausreichender Betrag auf dem Konto des Käufers vorhanden ist, kann die Zahlung abgewiesen werden. Wenn es gewünscht wird, anders vorzugehen, kann ein Vorabinformationsaustausch zwischen dem Zahlungszentrum 3 und der Chipkarte 16 mittels des Telefons 14 ausgelöst werden. Dieser vorherige Austausch findet vor dem Schritt 63 statt. Er besteht darin, dem Zahlungszentrum 3 die Referenzen der Chipkarte 16. mitzuteilen. Das Zahlungszentrum 3, das schon den Zahlungsbetrag 48 kennt, verbindet sich zum Erlangen der Zahlungsautorisierung mit einer Datenbank 84 der Bank des Bezahlenden (deren Bezeichnung ihm nun bekannt ist).
  • Bei einer Abwandlung ist das Zahlungszentrum 3 in dem Terminal des Händlers, dem Terminal des Verkäufers, enthalten. In der Praxis wird das Zahlungszentrum in das Terminal des Verkäufers integriert. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Schaltkreise dieses Zahlungszentrums 3 für das Terminal 1 über eine Verbindung zugänglich sind, die keine telefonischen Verbindungen nutzt. Bei dieser Abwandlung kann das Terminal 1-Zahlungszentrum 3 des Verkäufers selbst ein Mobiltelefon sein: das heißt beispielsweise physisch ein und dasselbe Gerät. In diesem Fall steht dieses Terminal 1-Zahlungszentrum 3 des Verkäufers mit einer Chipkarte in Verbindung, der des Verkäufers. Bei einer praktischen Anwendung, die diesem Fall entspricht, können die beiden Chipkarten oder mindestens eine von ihnen, Chipkarten einer elektronischen Geldbörse sein, und die Transaktion kann einem Austausch unter Privatleuten entsprechen. Bei einer derartigen Anwendung tauschen die zwei Mobiltelefone eine Zahlungsmitteilung aus, wobei die Belastung einer elektronischen Geldbörse durch die Gut schrift der anderen ausgeglichen wird. Die Vorgänge 59 bis 70 (und 75 und 76) werden durch das Mobiltelefon des Käufers durchgeführt, die anderen Vorgänge, 47 bis 58 und 71 bis 73, werden von dem anderen Mobiltelefon vorgenommen, demjenigen des Verkäufers. Bei dieser Abwandlung kann das Terminal 1, welches das Zahlungszentrum 3 enthält, zudem kein Mobiltelefon, sondern ein Telefon im Festnetz sein.
  • Die eigentliche Zahlung geschieht durch ein Aufeinanderfolgen von Schritten, die einer Zahlung durch eine elektronische Geldbörse entsprechen, wobei die Besonderheit hier darin liegt, dass zwei elektronische Geldbörsen über einen Funkweg miteinander verbunden werden, und die Funktionen der Vergütung auf die zwei Chipkartenleser verteilt sind. Nach dem vorstehend Dargestellten können diese Funktionen in den Speicherprogrammen 23, 30 oder 36 gespeichert werden, die in jedem der Mobiltelefone zugänglich sind.
  • Die 4a und 4b zeigen die Überprüfungsvorgänge der Geheimcodes und/oder der Authentifizierung der Chipkartenleser (demzufolge hier des Mobiltelefons 14 oder des SIM-Schaltkreises 15) und/oder der Chipkarten selbst. Eine Chipkarte übermittelt beispielsweise einem Chipkartenleser, hier dem SIM-Schaltkreis 15, einen Zufallswert als auch ihre Seriennummer. Der SIM-Schaltkreis 15 verlangt bei einen Vorgang 77 von dem Benutzer des Mobiltelefons die Eingabe des PIN-Codes der Chipkarte auf der Tastatur 28 und kombiniert diesen PIN-Code mit diesem Zufallswert mittels eines Algorithmus ALGO1. Das Ergebnis dieser Verschlüsselung in einem Vorgang 79 wird der Chipkarte im Verlaufe einer Vorganges 80 gesendet. Die Chipkarte führt danach mittels ihres Geheimnisses im Verlaufe eines Schrittes 81 den umgekehrten Algorithmus ALGO CHIPKARTE aus. Schließlich zählt die Chipkarte die Anzahl der Versuche, damit sie nach einer beschränkten Anzahl, beispielsweise drei, unterbunden erden. Im Verlaufe des Vorganges 81 ist die Chipkarte und insbesondere ihr Programm, da sie einerseits die Geheim information und andererseits die Information des PIN-Codes kennen, der durch den Benutzer eingegeben wurde, in der Lage zu überprüfen, dass sich diese beiden Informationen entsprechen oder nicht entsprechen. Sie gibt danach dem SIM-Schaltkreis 15 das Ergebnis als eine Zeichenkette bekannt. Dieser empfängt diese Zeichenkette im Verlaufe eines Schrittes 82 und entziffert sie im Verlaufe eines Schrittes 83. Der Algorithmus ALGO2 zur Entschlüsselung der Kette, der durch den Algorithmus der Chipkarte erstellt wurde, führt zur Erstellung des Ergebnisses der unternommenen Überprüfung, richtig oder falsch.
  • Vorzugsweise überprüft die Chipkarte, ob der SIM-Schaltkreis oder das Mobiltelefon sehr wohl ein Schaltkreis ist, der den durch das Zahlungszentrum 3 erstellten Spezifikationen entspricht. Zu diesem Zweck werden die Vorgänge der 4b noch einmal mit möglicherweise einem weiteren Algorithmus der Chipkarte ausgeführt, und indem anstatt des PIN-Codes der Chipkarte ein Zertifikationszertifikat des Programms 43 eingegeben wird, das in dem Speicher 31 verfügbar ist. Die Zertifikationen umfassen insbesondere die Berücksichtigung bestimmter Programmbefehle 43 und ihrer Verschlüsselung durch einen Verschlüsselungsalgorithmus ALGO1 oder einen anderen. Die Chipkarte weiß, was sie als ein Ergebnis dieser Verschlüsselung durch den Algorithmus ALGO1 empfangen muss.
  • In der umgekehrten Richtung muss das Programm 43 authentifizieren können, dass die Chipkarte 16, die in den Chipkartenleser des Mobiltelefons eingeführt ist, eine echte Chipkarte und keine gefälschte Chipkarte ist. In diesem Fall führt es mit der Chipkarte, insbesondere auf der Grundlage ihrer Seriennummer, eine Reihe von Vorgängen derselben Art durch, mit welchen es überprüft, ob die Chipkarte zu akzeptieren ist. Diese Authentifizierungen geschehen vor dem Zahlungsvorgang, der in der Tat durch die Berechnung 68 des Zahlungszertifikates oder der Zahlungsmitteilung erstellt wird.

Claims (12)

  1. Zahlungsverfahren mit den folgenden Schritten: – Definition (47) der Eigenschaften (48, 49) eines Handelsgeschäftes zwischen einem Verkäufer und einem Benutzer eines Mobiltelefons (14), – Ausrüsten des Mobiltelefons des Benutzers mit einer Schnittstelle (40, 41) zum Lesen von Chipkarten (16), – Übermitteln einer Zahlungsanforderung (51), einer Mobiltelefonrufnummer (50) des Kunden und der Eigenschaften des Handelsgeschäfts an ein Zahlungszentrum (3) mittels eines Terminals (13) des Verkäufers, – Anruf (53) des Zahlungszentrums bei dem Mobiltelefon, – das Zahlungszentrum lässt das Mobiltelefon einen Zahlungsvorgang durchführen (60), sobald die Telefonverbindung hergestellt ist, – während des Zahlungsvorgangs löst das Mobiltelefon eine gesicherte Zahlungsprozedur (62) mit einer Chipkarte des Kunden aus, die in den Chipkartenleser des Mobiltelefons eingeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass – die Chipkarte (16) die Überprüfung des Inhabers vornimmt und nach Abschluss der Überprüfung signalisiert, dass der Inhaber ein berechtigter Inhaber ist, woraufhin ein Sicherheitsschaltkreis (15) des Kartenlesers ein Zertifikat betreffend das Handelsgeschäft berechnet, – das Zertifikat sobald die Berechnung abgeschlossen ist an das Zahlungszentrum (3) gesendet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die gesicherte Prozedur in einem gesicherten Kontrollschaltkreis (15) abgespeichert wird und – die Prozedur durch den gesicherten Kontrollschaltkreis ausgeführt wird (62).
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Zahlungsprozedur – ein Inhabercode der Chipkarte überprüft wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass – die gesicherte Zahlungsprozedur ein zertifizierter Vorgang ist und das Zertifikat des Prozesses kontrolliert wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass – das Zahlungszentrum den Zahlungsvorgang durch Versendung (19) einer Mitteilung vom Typ SMS auslöst.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass – die Zahlungsprozedur die Versendung einer Zahlungsfreigabemitteilung (68) durch das Mobiltelefon an das Zahlungszentrum und die Rücksendung einer Empfangsbestätigung (73) durch das Zahlungszentrum an das Mobiltelefon umfasst.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass – die Zahlungsprozedur in Echtzeit durchgeführt wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass – die gesicherte Zahlungsprozedur vor dem Zahlungsvorgang bestätigt, dass die Chipkarte eine gültige und/oder autorisierte Kreditkarte ist.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahlungszentrum eine Genehmigung der Kartenzahlung erhält.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass – die Chipkarte (16) derart modifiziert wird, dass sie einen gesicherten Zahlungsvorgang per Telefon ausführen kann.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass – das Zahlungszentrum in das Terminal des Verkäufers integriert ist.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass – ein Austausch zwischen zwei Mobiltelefonen herbeigeführt wird.
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