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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein gesichertes Zahlungsverfahren.
Bei der Erfindung wird diese Zahlung mittels einer Chipkarte unter
Einhaltung beispielsweise eines Banksicherheitsprotokolls ausgeführt. Ein
derartiges Bankverfahren bietet alle Garantien, um Betrug zu verhindern.
Außerdem
wird es im gesamten Bankenmetier akzeptiert. Die Aufgabe der Erfindung
ist, die Verwendung dieser Zahlungsart zu unterstützen, da
sie auf dem Gebiet von Handelsgeschäften die sicherste ist.
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Das
Dokument WO-A-9834203 beschreibt ein Zahlungsverfahren, das die
folgenden Schritte umfasst:
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Definieren
der Eigenschaften eines Handelsgeschäftes zwischen einem Verkäufer und
einem Benutzer eines Mobiltelefons,
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Übermitteln
einer Zahlungsanforderung, einer Mobiltelefonanrufnummer des Kunden
und der Eigenschaften der Transaktion an ein Zahlungszentrum durch
ein Terminal des Verkäufers,
Anrufen des Mobiltelefons durch das Zahlungszentrum, wenn die Verbindung
erstellt ist, Veranlassen seitens des Zahlungszentrums der Ausführung durch
das Mobiltelefon eines Zahlungsvorganges, während des Zahlungsvorganges,
Auslösen
durch das Mobiltelefon einer gesicherten Zahlungsprozedur mit einer
Speichereinheit.
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Eine
Zahlung umfasst ein vorhergehendes Handelsgeschäft. Ein derartiges Geschäft umfasst
im Wesentlichen die Definition der Angaben eines zu erwerbenden
Gutes oder einer zu liefernden Dienstleistung und die Mitteilung
des entsprechenden Preises. Indem der Kunde den Preis bezahlt, profitiert
er im Gegenzug von der Ware oder von der Dienstleistung. Bei einer
Zahlung durch eine Chipkarte werden die Angaben der Transaktion
einem Zahlungsterminal mitgeteilt, der eine Zahlungsmitteilung erstellt.
Diese Zahlungsmitteilung enthält
die Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung und den zu zahlenden Preis.
Sie umfasst außerdem
Informationen wie z. B. das Datum und die Uhrzeit des Geschäftes. Die
Zahlungsmitteilung umfasst außerdem
die Bezeichnung der Bankreferenzen des Händlers. Diese Bankreferenzen
dienen zur Überweisung
der dem Händler
gezahlten Summe auf sein Bankkonto. Allein wesentlich bei einer
derartigen Zahlungsmitteilung sind der Preis und die Bankreferenzen
des Händlers
als auch derjenigen eines Bezahlenden.
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Als
letzte Angabe umfasst die Zahlungsmitteilung tatsächlich die
Bezeichnung eines Bankkontos des Kunden und die Zustimmung des Kunden
zur Zahlung des Preises. Die Bezeichnung des Bankkontos wird ausgeführt, indem
eine Chipkarte des Kunden in das Terminal des Händlers eingeführt wird, das
außerdem
ein Chipkartenleser ist. Die Äußerung der
Zustimmung des Kunden ist ein komplizierter Vorgang. Ebenso wie
es tatsächlich
für den
Kunden einfach ist, seine Zustimmung zu der Zahlung eines Preises
zu geben, ist es für
den Händler
genauso wichtig, sich einerseits zu vergewissern, dass die in sein
Terminal eingeführte
Chipkarte eine autorisierte Chipkarte ist, und dass andererseits
der Träger
dieser Chipkarte bestimmt der rechtmäßige Inhaber ist.
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Der
erste Vorgang wird im Verlaufe einer Authentifizierung durchgeführt. In
diesem Rahmen tauscht das Terminal mit der Chipkarte Informationen aus,
um sich zu vergewissern, dass die Chipkarte keine gefälschte Chipkarte
ist. Anschließend
führt die Chipkarte
eine Überprüfung aus,
dass der Inhaber der rechtmäßige Inhaber
ist. Der zweite Vorgang, der möglicherweise
auch vor dem ersten stattfinden kann, umfasst die Eingabe durch
den Inhaber auf einer Tastatur des Terminals eines Identifizierungscodes
PIN (Personal Identification Number, Persönliche Identifizierungsnummer),
welchen die Chipkarte zur Überprüfung ihres
normalen Einsatzes verwendet. Als drittes kann eine Chipkarte außerdem das Lese gerät authentifizieren:
das heißt überprüfen, ob das
Lesegerät
ein autorisiertes Lesegerät
ist. Die Authentifizierung des Lesegerätes durch die Chipkarte ist
von derselben Art wie die Authentifizierung der Chipkarte durch
das Lesegerät.
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Durch
dieses Vorgehen erledigt der Inhaber bei der Eingabe seines PIN
zwei Vorgänge.
Ein erster Vorgang, wie vorstehend genannt, besteht darin zu beweisen,
dass er der richtige Inhaber der Chipkarte ist. Als zweites wird
die Tatsache der Eingabe des richtigen PIN-Codes juristisch als
Zahlungsfreigabe angesehen.
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Sind
diese Vorgänge
erst einmal durchgeführt,
ist die Zahlungsmitteilung vollständig erstellt. Die Zahlungsmitteilung
umfasst ausdrücklich
oder mit eingeschlossen die folgenden Informationen: die Bankkontonummer
des Händlers,
den Betrag der Transaktion, die Bankkontonummer des Kunden. Sie kann
andere Angaben wie das Tagesdatum der Transaktion, die Art der Transaktion
als auch eine Vorgangsnummer enthalten, mit der für den Terminal die
Anzahl der im Verlaufe des Tages bis zu dieser letzten Transaktion
durchgeführten
Transaktionen angegeben wird. Anschließend wird diese Zahlungsmitteilung,
im Allgemeinen in der Nacht, über
eine Telefonverbindung an ein Zahlungszentrum gesendet. In dem Zahlungszentrum
wird die Zahlung durchgeführt:
die Zahlungsmitteilung wird in eine Zahlung umgewandelt.
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In
einigen Fällen
muss, aufgrund der erhöhten
Beträge
der Transaktionen, die Zahlungsmitteilung durch eine vorherige Autorisierung
des Zahlungszentrums genehmigt werden. In diesem Fall wird während des
Zeitraumes, in dem der Kunde seinen PIN-Code eingegeben hat, eine
Verbindung in Echtzeit zu dem Zahlungszentrum erstellt. Im Verlaufe
dieser Verbindung wird der auf dem Konto des Kunden verfügbare Betrag überprüft oder
er kann überprüft werden
und kann darüber hinaus
als Zahlung für
die betreffende Transaktion reserviert werden. Während dieser nächtlichen
Verbindungen oder aber dieser zufälligen Verbindungen der Autorisierungsanfragen
wird der Speicher des Zahlungsterminals aktualisiert, um ihm Nummern
von gesperrten Chipkarten mitzuteilen. Diese können insbesondere gesperrt
sein, weil ihr rechtmäßiger Inhaber
sie nach der Feststellung eines Diebstahls hat sperren lassen.
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Dieses
sehr komplizierte Vorgehen erfordert deswegen eine Verteilung einer
bedeutenden Menge von Einrichtungen bei den Händlern, die Zahlungsterminals
und die regelmäßigen Telefonverbindungen.
Es dauert ziemlich lange, um diese Verteilung auszuführen. Aus
diesem Grund könnten
einige Händler
nicht damit ausgestattet sein. Außerdem kann in einigen Fällen die
Zahlung nicht per Chipkarte erfolgen, ganz einfach weil die verkaufende
Partei kein Händler
ist. Beispielsweise kann sich eine einfache Privatperson einen Verkauf
einer Ware oder irgendeiner Dienstleistung nicht per Chipkarte (mit
all der dazugehörenden
Sicherheit) bezahlen lassen. Auf einem anderen Gebiet, demjenigen
des Versandhandels, ist der Händler
selbst physisch nicht anwesend, und noch weniger sind es seine Zahlungsinstrumente.
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In
einer vorherigen französischen
Patentanmeldung FR 98 08717, angemeldet am 03. Juli 1998, wurde
vorgesehen, dass durch einen Dritten, in diesem Falle durch einen
Mobiltelefonbetreiber, bestimmte vorstehend genannte Vorgänge durchgeführt werden,
die insbesondere durch ein herkömmliches
Zahlungsterminal durchgeführt
werden. Diese Art von Vorgängen
kann für
den Mobiltelefonbetreiber den Nachteil bergen, dass er an der Transaktion beteiligt
wird. Seine Dienstleistung beschränkt sich nicht mehr nur auf
die einfache Weiterleitung der gesprochenen Daten oder der informatisierten
Daten, sondern auf die Ausführung
von bestimmten Überprüfungs-,
Zertifikations-, oder Authenti fizierungsvorgängen, die ihn mit verantwortlich
machen. Bei dieser Vorgehensweise impliziert die Vielzahl der Mobiltelefonbetreiber
zudem den Abschluss von Verträgen
mit jedem von ihnen, und, wenn ein Zahlungsvorgang ausgelöst wird,
besteht die Notwendigkeit für
den Bezahlenden, den Betreiber auszuwählen, mit dem er die Transaktion
durchführen
wird. Das in dieser Patentanmeldung beschriebene Verfahren führt außerdem dazu,
dass in einem Kontrollschaltkreis des Mobiltelefons die Daten geheimer
Natur einer Bankchipkarte dupliziert werden müssen. Ein derartiges Vorgehen
kann auf Widerstand stoßen.
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Bei
der vorliegenden Erfindung ist dieses Problem gelöst worden,
indem ein Mobiltelefon, über das
ein Kunde verfügt,
verwendet wird, das einerseits mit einem Schaltkreis der Sicherheitskontrolle
insbesondere der Art SIM (Subscriber Identification Module, Teilnehmeridentifikationsmodule)
und andererseits mit einem dazugehörigen Chipkartenleser ausgestattet
ist. Das Verfügen über das
Mobiltelefon durch den Kunden bedeutet nicht, dass er auch zwingendermaßen der
Besitzer davon ist. Es bedeutet nur, dass das Mobiltelefon diesem
Kunden zur Verfügung
gestellt worden ist, zumindest zeitweise während der Bezahlungsphase.
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Es
wird also während
der Transaktion die Sendung einer Vorabzahlungsmitteilung ausgelöst, die
für ein
Zahlungszentrum bestimmt ist. Anstelle und anstatt der Bankreferenzen
des Kunden und des Ergebnisses der Authentifizierungen und Überprüfung des
Trägercodes
dieses Kunden, als auch die Erlangung seiner Zustimmung, umfasst
die durch den Händler
gesendete Vorabzahlungsmitteilung die Telefonnummer des Mobiltelefons
des Kunden, der es gebraucht.
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Unter
diesen Bedingungen nimmt das Zahlungszentrum aus eigener Initiative
und unter eigener Verantwortung Kontakt mit diesem Mobiltelefon
auf. Wenn die Verbindung erstellt ist, führt das Mobiltelefon über den
SIM- Sicherheitsschaltkreis
das Überprüfungsprotokoll
aus, das normalerweise durch ein Zahlungsterminal durchgeführt wird.
Als Abwandlung umfasst das Mobiltelefon selbst ein gesichertes Programm,
um dieses Protokoll zu Ende zu führen.
Dieses gesicherte Programm wird von daher nicht notwendigerweise
in dem SIM-Schaltkreis weder geladen noch ausgeführt. Durch diese Vorgehensweise wird
das Mobiltelefon während
der Telefonverbindung, für
einen einzigen bestimmten Vorgang, zu einem elektronischen Zahlungsterminal
per Chipkarte. Die Erfindung weist demzufolge die Besonderheit auf,
dass die regelmäßige oder
gelegentliche Aktualisierung des auf diese Weise erstellten provisorischen
Zahlungsterminals einfach erfolgen kann. Anstatt eine Liste bezüglich gesperrter
Chipkarten übermitteln,
gibt das Mobiltelefon im Verlaufe der Verbindung die Nummer der
Chipkarte bekannt, die in sein Lesegerät eingeführt ist. Wenn diese genehmigt
ist, wird mit der Abfolge der normalen Vorgänge eines Terminals durch das
Lesegerät
der Chipkarte des Mobiltelefons begonnen.
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Die
Erfindung hat demnach ein Zahlungsverfahren zur Aufgabe, das dadurch
gekennzeichnet ist, dass es die folgenden Schritte umfasst:
- – Definieren
der Eigenschaften eines Handelsgeschäftes zwischen einem Verkäufer und
einem Benutzer eines Mobiltelefons,
- – Ausrüsten des
Mobiltelefons des Benutzers mit einer Schnittstelle zum Lesen einer
Chipkarte,
- – Übermitteln
einer Zahlungsanforderung, einer Anrufnummer des Mobiltelefons des
Kunden, und der Eigenschaften der Transaktion an ein Zahlungszentrum über ein
Terminal des Verkäufers,
- – Anrufen
des Mobiltelefons durch das Zahlungszentrum,
- – Veranlassen
seitens des Zahlungszentrums, sobald die Verbindung erstellt ist,
der Ausführung
eines Zahlungsvorganges durch das Mobiltelefon,
- – während des
Zahlungsvorganges, Auslösen
einer gesicherten Zahlungsprozedur durch das Mobiltelefon, wobei
eine Chipkarte des Kunden in den Chipkartenleser des Mobiltelefons
eingeführt ist.
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Die
Erfindung wird bei der Lektüre
der nachfolgenden Beschreibung und dem Studium der beigefügten Zeichnungen
besser verstanden werden. Diese sind nur zu Anschauungszwecken zur
Verfügung
gestellt und schränken
die Erfindung keinesfalls ein. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung
der verwendbaren Einrichtungen, um das Verfahren der Erfindung einzusetzen;
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2a und 2b eine schematische Darstellung gemäß der Erfindung
der funktionellen Architektur des Mobiltelefons in seiner Funktionsweise
mit einem SIM-Sicherheitsschaltkreis und einer Chipkarte, und einer
Anforderung eines Zahlungsvorganges, die durch ein Zahlungszentrum
gesendet wurde;
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3 eine Ablaufdarstellung
der in den unterschiedlichen Einrichtungen der 1 angewendeten Vorgänge zum Abschließen des
Zahlungsvorganges;
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4a und 4b ein Beispiel der Authentifizierungs-,
Zertifikations- und Kontrollvorgänge
des Trägers,
die zwischen dem SIM-Schaltkreis und der Chipkarte eingesetzt werden
und die durch ein Zahlungsterminal bekannter Art durchgeführten Vorgänge simulieren.
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1 zeigt schematisch die
Gesamtheit der erforderlichen Einrichtungen, um das Verfahren der Erfindung
umzusetzen. Bei einem Händler
verfügt man
herkömmlicherweise über ein
Zahlungsterminal 1. Das Terminal 1 ist vorgesehen,
um einerseits mit einer Chipkarte 2 eines Kunden und andererseits
mit einem Zahlungszentrum 3 in Verbindung zu treten, an
welches eine Zahlungsmitteilung, wie vorstehend beschrieben, gesendet
wird. Das Terminal 1 umfasst im Wesentlichen einen Mikroprozessor 4,
der über
einen Bus 5 für
Adressen, Befehle und Daten mit einem Programmspeicher 6 und
einem Arbeits- und Datenspeicher 7 verbunden ist. Der Bus 5 ist
ebenfalls mit einem Peripheriesteckverbinder 8 zum Lesen
der Chipkarte 2 und einer Schnittstelle 11 zur Kommunikation
mit dem Zahlungszentrum 3 verbunden. Bei einer Abwandlung
ist dieser Bus 5 mit einem Steckverbinder 9 zum
Lesen eines Sicherheitsschaltkreises 10 des Terminals 1 verbunden.
Das Terminal 1 kann auf bekannte Weise eine Tastatur, einen
Bildschirm, als auch einen Drucker 12 zum Ausdrucken eines
Rechnungsbeleges bezüglich
der Transaktion und der durchgeführten
Zahlung umfassen. Diese Ausgabeperipherien sind außerdem mit
dem Bus 5 verbunden. Die Schnittstelle 11 umfasst
im Allgemeinen ein Modem, so dass die Verbindung des Terminals 1 zu
dem Zahlungszentrum 3 über
einen Telefonweg zustande kommt.
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Bei
der Erfindung verfügt
der Verkäufer
im Gegensatz dazu, obwohl die durch das Terminal 1 durchgeführten Funktionen
weiterhin sichergestellt werden müssen, nicht über dieses
Terminal 1 für
die Zahlung. Anstatt dieses Terminals 1 steht eine einfache
Kommunikationseinrichtung zu dem Zahlungszentrum 3 zur
Verfügung.
Diese Kommunikationseinrichtung kann beispielsweise ein Mikrocomputer 13 sein, der
seinerseits ebenfalls mit einem Modem ausgestattet ist und in der
Lage ist, per Telefonweg mit dem Zahlungszentrum 3 in Verbindung
zu treten. Bei einer Abwandlung ist das Terminal 1 in der
Lage, herkömmliche
Vorgänge
einschließlich
Senden der Zahlungsmitteilung und, gemäß der Erfindung, Sendung der
Vorabzahlungsmitteilung durchzuführen.
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Bei
einer bevorzugten Abwandlung ist das Zahlungszentrum 3 über das
Netz des Internets zugänglich.
Wie man nachfolgend sieht, stellt dies überhaupt keine Schwierigkeit
dar, weil der Bankvorgang mit allen notwendigen Sicherheiten zu
seiner Ausführung
nicht in der Verbindung zwischen den Einrichtungen 13 und
dem Zahlungszentrum 3 angeordnet ist. Tatsächlich ist
bei der Erfindung der Kaufvorgang von dem Zahlungsvorgang getrennt.
Der Kaufvorgang bedarf keinerlei Sicherheit. Das Netz des Internets
kann von daher sehr gut geeignet sein. Irgendein anderes System
kann außerdem
verwendet werden, um dem Zahlungszentrum die Eigenschaften der Transaktion
mitzuteilen. Der Zahlungsvorgang dagegen ist, wie man später sehen
wird, durch das Verfahren der Erfindung gesichert. Aus diesem Grund
kann der Mikrocomputer 13 derjenige einer Privatperson,
eines Verkäufers
sein, der sich mit einem Käufer
verständigt,
wobei der Käufer über ein Mobiltelefon
und eine Chipkarte verfügt.
Für den
Versandhandel kann auf der Internetseite des Verkäufers ein
Bildschirmfenster verfügbar
sein, in welchem die Vorabzahlungsangaben durch den Käufer getätigt werden
können.
In diesem Fall befindet sich der Mikrocomputer 13 bei dem
Käufer.
Nur von der Internetseite wird angenommen, dass sie sich bei dem Verkäufer befindet.
Bei Bedarf ist bei dem Zahlungszentrum eine Internetseite für Zahlungen
gemäß der Erfindung
untergebracht.
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Als
weitere wichtige Einrichtung der Erfindung verfügt man über ein besonderes Mobiltelefon 14.
Dieses besondere Mobiltelefon 14, dessen Informatikarchitektur
in 2a beschrieben wird,
kann einerseits mit einem SIM- Mikrosicherheitsmodul 15 und
andererseits durch ein (nicht dargestelltes) internes Chipkartenlesegerät mit einem
Chip einer Chipkarte 16 desselben Typs wie die Chipkarte 2 in
Verbindung treten. Bei einer Abwandlung wird die Chipkarte 16 durch
einen Chipmünze
mit derselben Zahlungsfunktion ersetzt. Chipkarte weist hier eine
allgemeine Bedeutung auf.
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Während des
eigentlichen Zahlungsvorganges, welcher der Transaktion entspricht,
deren Referenzen über
den Mikrocomputer 13 an das Zahlungszentrum 3 mitgeteilt
worden sind, tritt das Mobiltelefon 14 mit dem Zentrum 3 über eine
Basisstation 17 in Verbindung, die mit den Schaltkreisen 18 eines Mobiltelefonbetreibers
zur Schaltung und Weiterleitung verbunden ist.
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Bei
der Erfindung verfügt
das Zahlungszentrum 3 über
einen Schnittstellenschaltkreis 19, um ein besonderes Funktionsverfahren
des Mobiltelefons 14 auszuführen. Der Schaltkreis 19 könnte genauso
gut wegfallen, und es könnte
vorgesehen sein, die Vorgänge,
die er durchführt,
durch Sprachvorgänge
zu ersetzen. Tatsächlich
wird die Transaktion, der eigentliche Zahlungsvorgang, nur zwischen
der Chipkarte 16 und dem Sicherheitsschaltkreis 15 (oder dem
Mobiltelefon selbst) ausgeführt,
der die Rolle des Chipkartenlesers spielt. Dieser Vorgang wird für den Zeitraum
während
einer telefonischen Verbindung nur für eine bestimmte Transaktion
durchgeführt.
Demzufolge kann die Funkleitung 20, über welche der Schaltkreis 15 und/oder
das Mobiltelefon 14 eine Information bezüglich des
Abschlusses dieser Transaktion austauschen mit Zeitverzögerung durchgeführt werden,
obwohl sie vorzugsweise in Echtzeit ausgeführt wird. Die Besonderheit
der Erfindung liegt also in der Tatsache, dass alle kritischen Abläufe auch
bei Zufällen
der Übermittlung
ohne Schwierigkeiten garantiert sind.
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2a zeigt die bei dem Mobiltelefon 14 verwendeten
Einrichtungen. Dieses enthält
auf bekannte Weise einen Bus 21, der mit einem Mikroprozessor 22,
einem Programmspeicher 23, einem Datenspeicher 24 und einem
Arbeitsspeicher 25 verbunden ist. Der Bus 21 ist
auch noch mit den Schaltkreisen 26 zur Sprachverarbeitung
und mit einem peripheren Bildschirm 27 – Tastatur 28 verbunden.
Der SIM-Schaltkreis 15 umfasst auf dieselbe Weise einen Mikroprozessor 29,
einen Programmspeicher 30, einen Datenspeicher 31 und
einen Arbeitsspeicher 32, die untereinander über einen
Bus 33 verbunden sind. Der Bus 33 ist mit dem
Bus 21 über
eine Schnittstelle 34 (in der Praxis ein Steckverbinder
zum Verbinden mit dem Chip des SIM-Schaltkreises 15) verbunden. Auch
die Chipkarte 16 umfasst einen Mikroprozessor 35,
einen Programmspeicher 36, einen Datenspeicher 37 und
einen Arbeitsspeicher 38 (in dem letzten Fall genauer gesagt
Register). In dem Chip der Karte sind die Komponenten untereinander über einen
Bus 39 verbunden. Der Bus 39 ist mit dem Bus 21 über eine
Schnittstelle 40 derselben Art wie die Schnittstelle 34 verbunden.
Es wäre
jedoch auch möglich, den
Bus 39 über
eine Schnittstelle 41 mit dem Bus 33 zu verbinden.
Diese drei Mikroprozessorsysteme funktionieren, indem sie sich gegenseitig
die Initiative übertragen.
Je nach dem vorgesehenen Vorgang, übernimmt die Authentifizierung,
die Überprüfung des
Inhabers, und die Zertifikation, entweder das eine oder das andere
der Systeme, die Steuerung der Gesamtheit.
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Bei
der Erfindung verfügt
der Programmspeicher 30 des SIM-Schaltkreises 15 über ein
Telefonprogramm 42, das die Aufgabe hat, die Funktionsweise
des Mobiltelefons durch einen Benutzer zu autorisieren. Aufgrund
dieses Programmes, wird dieser Benutzer insbesondere dazu aufgefordert,
einen Telefon-PIN-Code (denjenigen bezüglich des Telefons) einzugeben,
der übrigens
in dem Speicher 31 abgelegt ist. Das Programm 42 vergleicht
den eingegebenen Code mit dem gespeicherten Code. Der Speicher 30 umfasst
außerdem
ein Pro gramm 43, das in der Lage ist, das Mobiltelefon
in ein Zahlungsterminal per Chipkarte umzuwandeln. Dieses Programm 43 ist
ein Beitrag der Erfindung in Bezug auf den Stand der Technik, bei
dem nur das Programm 42 in dem Speicher 30 gespeichert
ist.
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Die
Chipkarte 16 ist von herkömmlicher Art. Sie umfasst in
ihrem Speicher 36 ein herkömmliches Programm 44 zur Überprüfung des
Geheimcodes und (möglicherweise)
der Authentifizierung. Im Datenspeicher 37 umfasst ein
von außen
sichtbarer, das heißt
auf die Schnittstellen 40 oder 41 übertragbarer Bereich 45 die
Angaben bezüglich
der Karte, insbesondere die Seriennummer der Karte, als auch den Stand
einiger Zähler,
die der Karte eigen sind, beispielsweise einen Vorgangszähler. In
einem weiteren, geheimen Bereich 46 wird ein Geheimnis
des Chips gespeichert, dessen Inhalt nicht über die Schnittstellen 40 oder 41 zugänglich ist,
und dessen physischer Schutz gegenüber Betrügern besonders verstärkt ist.
Während
die Chipkarte 16 und der SIM-Schaltkreis 15 miteinander
kommunizieren, können
der Bus 39, der Bus 33 und der Bus 21 zur
Verfügung
des Mikroprozessors 29 verbleiben, der bei Anwendung des
Programms 43 die Kommunikation zwischen dieser Chipkarte
und diesem SIM-Schaltkreis verwaltet.
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Bei
der Abwandlung ist das Unterprogramm zur Zahlung, das dem Unterprogramm 43 entspricht, insbesondere
durch eine Zertifikation gesichert, und ihre Abspeicherung wird
in dem Speicher 23 vorgenommen. In diesem Fall kann das
gesicherte Zahlungsprotokoll durch den Mikroprozessor 22 durchgeführt werden,
ohne Eingreifen des Mikroprozessors 29 des SIM-Schaltkreises 15. 3 zeigt genauer die unterschiedlichen
Vorgänge,
die in den unterschiedlichen Systemen ablaufen, die bis jetzt zur Ausführung einer
Zahlung beschrieben wurden. Sie zeigt die unterschiedlichen Vorgänge so,
als ob all diese Vorgänge
in Echtzeit durchgeführt
würden.
All diese Vorgänge
können
jedoch, obwohl sie vorzugsweise in Echtzeit durchgeführt werden,
durch Wartezeiten getrennt werden, einige von ihnen können sogar
bis zur Nacht aufgeschoben werden, wenn es die Einschränkungen
des Fernsprechverkehrs erfordern.
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Die
Verfahren startet bei dem Händler
mit einem Schritt 47 der Definition der Transaktionseigenschaften.
Unter Händler
wird im Wesentlichen ein Verkäufer
verstanden, das heißt
möglicherweise
eine Privatperson, insbesondere im Falle der Transaktion von der
Art der elektronischen Geldbörse.
In diesem Fall kann die Chipkarte 16 eine Chipkarte in
der Art der elektronischen Geldbörse
sein. Die Eigenschaften der Transaktion umfassen im Wesentlichen,
wie vorstehend beschrieben, einerseits den Preis 48 der Transaktion
und andererseits die Referenzen 49 der Transaktion. Die
Referenzen 49 betreffen im Wesentlichen die Bankreferenzen
des Händlers
bei einem Bankinstitut. Die Eigenschaften der Transaktion können übrigens
außerdem
Angaben bezüglich
des Tagesdatums und der Uhrzeit der Transaktion als auch einige
andere Informationen rechtlicher Art umfassen, wie (Eigentumsvorbehalt,
bedingte Zahlung, usw.). Gemäß der Erfindung
wird der Händler
das Zahlungszentrum 3 über
diese Transaktionseigenschaften informieren. Er leitet sie zusammen
mit der Mobiltelefonnummer des Kunden im Verlaufe eines Schrittes 50 weiter.
Der Kunde oder der Händler kommt
beispielsweise über
seinen Mikrocomputer 13 zu einer Internetseite des Händlers oder
des Zahlungszentrums 3. Dadurch dass er auf dieser Internetseite
eine Zahlungsoption per Mobiltelefon auswählt, kommt er zu einem Bildschirmfenster
mit Eingabefeldern, in welche er die vorstehend beschriebenen Informationen 48, 49 und 50 eingibt.
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Ein
Schritt 51 zum Senden dieser Informationen an das Zahlungszentrum 3 nimmt
beispielsweise die Gestalt einer Eingabebestätigung der in diesem Bildschirmfenster
eingegebenen Angaben an. Einige von diesen Informationen sind für die Erfindung
wesentlich. Das sind einerseits der Preis 48, andererseits
die Bankreferenzen des Händlers 49 und schließlich die
Mobiltelefonnummer des Kunden 50. Wenn diese Felder nicht
richtig ausgefüllt
werden, untersagt das Programm im Zahlungszentrum 3 die Bestätigung des
Bildschirmfensters, bei Bedarf unter Angabe des zu korrigierenden
Fehlers. Es ist selbstverständlich
möglich,
auf eine Internetsitzung zu verzichten, und vorzusehen, dass in
dem Zahlungszentrum 3 ein Bediensteter (eine Bedienstete)
mündlich die
Angabe der Informationen 48 bis 50 von dem Verkäufer erfragt.
In diesem Fall könnte
die Zahlung möglicherweise
einen Unkostenbeitrag enthalten, den dieser Verkäufer tragen muss und der ihm
von dem Zahlungszentrum durch Abzug von der Zahlung in Rechnung
gestellt wird.
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Wenn
im Verlaufe eines Schrittes 52 die Informationen 48 bis 50 durch
das Zahlungszentrum 3 empfangen werden, nimmt dieses Zahlungszentrum 3 einen
telefonischen Anruf 53 in Richtung des Mobiltelefons 1 vor.
Der Anruf 53 wird vorzugsweise ein Anruf besonderer Art
sein. Dieser Anruf verwendet ein besonderes Übertragungsprotokoll, das SMS
genannt wird, für
Short Message Service, dessen Bedeutung ein Kurznachrichtendienst
ist. Ohne weiter auf die Einzelheiten dieser Art SMS-Mitteilungen
einzugehen, genügt
es zu wissen, dass sie mit einem kennzeichnenden Kopffeld 54 (oder
einem Nachlauf) versehen sind, und dass der Mikroprozessor 22 beim Empfang
in der Lage ist, sie zu erkennen und als solche zu verarbeiten.
Im Allgemeinen betrifft eine spezielle Verarbeitung, die diesem
kennzeichnenden Kopffeld 54 der SMS-Mitteilung zugeordnet
ist, das Auslösen
eines Klingeltons des Mobiltelefons, der sich von einem normalen
Klingelton bei einem Sprachanruf unterscheidet.
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Außerdem sind
diese Servicemitteilungen dazu vorgesehen, in dem Datenspeicher 24 und/oder dem
Datenspeicher 31 des SIM-Schaltkreises 15 gespeichert
zu werden. Auf das Kopffeld folgt außerdem die Adresse derjenigen
dieser Speicher, in welche, diese Mitteilung eingespeichert werden
soll. Bei der Erfindung ist die Adresse der SMS-Mitteilung die Adresse
des Speichers 31. Zu diesem Zweck umfasst ein Bereich 55 der
SMS-Mitteilung die Adresse 31 (für den Speicher 31).
Gemäß der Erfindung
umfasst die Art der Mitteilung ein für den Mikroprozessor 29 (in
Anwendung des Programms 43) verständliches Unter-Kopffeld, um
zu erfassen, dass diese SMS-Mitteilung eine Anforderung zum Auslösen eines
Zahlungsvorganges ist. Bei einer Abwandlung führt der Mikroprozessor 22 diese
Erfassung aus.
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2b zeigt auf diese Weise,
dass die Mitteilung ein SMS-Kopffeld in dem Bereich 54,
die Adresse 31 in dem Bereich 55 und ein $ Zeichen
in dem Bereich 56 aufweist, das die Auslösung eines Zahlungsvorganges
anzeigt. Schließlich
umfasst das Programm 43 einen Test zur Überprüfung, ob alle SMS-Mitteilungen,
die an dem Bus 33 ankommen, in dem Bereich 56 die
entsprechende Zahlungsinformation (beispielsweise das $ Zeichen)
aufweisen. In einem Bereich 57 umfasst die restliche SMS-Mitteilung gewisse
Eigenschaften der Transaktion 48 und 49, oder
andere, die ihr entsprechen. Diese Eigenschaften umfassen beispielsweise
die Information 48 des Preises. Die Angabe 49 der
Referenz kann jedoch durch den unverschlüsselten Namen des Händlers ersetzt
werden. Tatsächlich
könnte
es für
den Benutzer des Mobiltelefons besser sein, auf seinem Mobiltelefon
eher die Angaben zur Person seines Verkäufers zu erhalten, als die
Referenzen seiner Bankkontonummer, die er nicht einfach überprüfen kann.
Der Bereich 57 umfasst vorzugsweise die Bankinformationen
des Händlers
und der Transaktion, die zur Berechnung eines Zertifikates verwendbar
sind, selbst wenn diese Informationen nicht alle angezeigt werden.
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Im
Verlauf eines Schrittes 58 gibt das Zahlungszentrum 3 demzufolge
mittels der Schnittstelle 19 die Mitteilung der 2b aus. Diese wird durch das
Mobiltelefon empfangen, nachdem die telefonische Verbindung mittels
der Basisstation 17 erstellt wurde und nachdem diese Mitteilung
im Verlaufe eines Schrittes 59 demoduliert und dekodiert
wurde, wie eine Mitteilung der Art SMS. Durch die Dekodierung des
Bereiches 54, wird die SMS-Mitteilung im Verlaufe eines
Schrittes 60 an den SIM-Schaltkreis 15 aufgrund
der Dekodierung des Bereiches 55 adressiert.
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Im
Verlauf eines späteren
Schrittes 61 erkennt der SIM-Schaltkreis 15 (oder das Mobiltelefon selbst)
durch Dekodierung des Bereiches 56, dass es sich um einen
Zahlungsvorgang handelt, und wendet den dem Programm 43 des
Speichers 30 entsprechenden Ablauf an. Unter diesen Bedingungen
führt der
SIM-Schaltkreis 15 eine Reihe 62 von Vorgängen aus,
im Verlaufe welcher der SIM-Schaltkreis 15 die Funktionen
eines Chipkartenlesers erfüllt.
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Als
ersten Vorgang kann der SIM-Schaltkreis 15 die Seriennummer
der Chipkarte 16 entnehmen und sie sofort durch das Mobiltelefon 14 an
das Zahlungszentrum 3 übermitteln.
Dieses überprüft, ob die eingeführte Karte 16 eine
Karte ist, die einer Sperrung unterliegt. Gegebenenfalls sendet
es eine Mitteilung in der Art GESPERRTE KARTE, die der SIM-Schaltkreis 15 auf
dem Bildschirm 27 anzeigt.
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Die
Funktionen 62 eines Chipkartenlesers umfassen im Wesentlichen
eine Überprüfung 63,
ob sich die Chipkarte im Besitz ihres rechtmäßigen Inhabers befindet. In
der Praxis besteht die Überprüfung 63 aus
einer Überprüfungsanfrage.
Die eigentliche Überprüfung wird
durchgeführt,
indem diese Anfrage an die Chipkarte gesendet wird, die sie im Verlaufe eines
Schrittes 64 empfängt.
Die Chipkarte führt
danach eine Überprüfung ihres
Inhabers im Verlaufe eines Schrittes 65 aus. Dieser Schritt 65 umfasst
eine Anfrage an den Inhaber des Mobiltelefons (von dem angenommen
wird, der Eigentümer
der Chipkarte zu sein) zur Eingabe des Inhabercodes auf der Tastatur 28 des
Mobiltelefons 14: in diesem Fall des PIN-Codes der Chipkarte.
Es wird später
gezeigt, wie dieser Überprüfungsvorgang
in der Praxis umgesetzt werden kann.
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Wenn
der Überprüfungsvorgang
zu Ende geführt
ist, wird sein Ergebnis im Verlaufe eines Vorganges 66 dem
SIM-Schaltkreis 15 übermittelt,
der immer noch die Rolle des Chipkartenlesers spielt. Auf diese
Weise wird nach Abschluss der Überprüfung insbesondere
signalisiert, dass der Inhaber ein berechtigter Inhaber war (oder,
dass er zumindest den richtigen Geheimcode der Chipkarte weiß), der SIM-Schaltkreis 15 empfängt dieses
Ergebnis im Verlaufe eines Vorganges 67 und berechnet im
Verlaufe eines Vorganges 68 ein die Transaktion betreffendes
Zertifikat.
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Die
Funktionsweise des SIM-Schaltkreises 15 als Chipkartenlesers
erfordert die Steuerungsübernahme
durch den SIM-Schaltkreis 15 des
Busses 21 und der Darstellung der Transaktionsreferenzen auf
dem Bildschirm 27, insbesondere derjenigen, die hier sachdienlich
sind, das heißt
im Wesentlichen der Preis und der Name des Händlers oder des Verkäufers. Der
Name des Verkäufers
kann allerdings durch seine Bankkontonummer ersetzt werden. Die
Berechnung des Zertifikats wird einerseits auf der Grundlage der
Seriennummer der Chipkarte 16 (im Verlaufe des Schrittes 64 oder
des Schrittes 66 dem SIM-Schaltkreis 15 mitgeteilt),
eines Vorgangszählers
dieser Chipkarte, des Betrages der Transaktion als auch jeglicher
weiterer Informationsart erfolgen, die durch das Zahlungszentrum 3 aufgenommen wird.
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Sobald
die Berechnung des Zertifikates im Verlaufe des Schrittes 68 ausgeführt ist,
wird dem Zahlungszentrum 3 im Verlauf eines Schrittes 69 dieses
Zertifikat geschickt. Tatsächlich
gibt eigentlich der Schritt 69 dem Mobiltelefon 14 die
Initiative zurück,
damit dieses dem Zahlungszentrum 3 in einem Schritt 70 eine
SMS-Mitteilung schickt. Diese Art Sendung ist schon in den normalen
Funktionsweisen der Mobiltelefone vorgesehen. Es ist jedoch nicht
erforderlich, dass der Vorgang 69 in Echtzeit, sofort nach
dem Vorgang 68 durchgeführt
wird. Es wäre möglich das
Mobiltelefon zu einem späteren
Zeitpunkt dazu zu veranlassen. Wenn dem Zahlungszentrum 3 das
Zertifikat gesendet wird, wird es von diesem im Verlaufe eines Schrittes 71 empfangen,
währenddessen
die unterschiedlichen Zahlungselemente für ihre finanzielle Verarbeitung
im Verlaufe eines Schrittes 72 berücksichtigt werden.
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Sobald
diese finanziellen Einträge 72 durchgeführt sind,
gibt das Zahlungszentrum 3 in einem Schritt 73 sowohl
für den
Händler
als auch den Bezahlenden Quittungen aus. Die Sendung von Quittungen
ist allerdings keine Notwendigkeit. Dies ist eine bevorzugte Lösung, um
gleichzeitig den Verkäufer
als auch den Käufer
zu beruhigen. Die Quittung an den Händler kann in Form einer Sendung
einer Mitteilung an ein dem Händler
zur Verfügung
stehendes elektronisches Mitteilungssystem geschehen. Bei Bedarf
kann die Nachfrage zur Angabe der Adresse dieses elektronischen
Mitteilungssystems im Verlauf des Schrittes 51 erfolgen.
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Die
Quittung für
den Käufer
wird auf dieselbe Weise wie die Anfrage zum Zahlungsvorgang durch Sendung
einer Mitteilung vom SMS-Typ durchgeführt. Diese Mitteilung wird
allerdings im Bereich 56 eine unterschiedliche Angabe enthalten,
beispielsweise den Buchstaben A, um anzuzeigen, dass es sich um
eine Bildschirmanzeige der Quittungsinformationen auf dem Mobiltelefon
handelt. Der Empfang der Quittungen 74 kann auf diese Weise
direkt durch das Mobiltelefon 14 als eine normale Funktion dieses
Mobiltelefons verwaltet werden. Es kann jedoch auch vorgezogen werden,
dass diese Quittung im Verlaufe eines Schrittes 75 in dem
SIM-Schaltkreis 15 rückgemeldet
wird, der im Verlaufe eines Vorganges 76 die Ausgabe einer
Information auf dem Bildschirm 27 des Mobiltelefons auslöst, dass
die Transaktion zu Ende geführt
worden ist. Es ist diese Art der SMS-Mitteilung, die es bewirkt,
dass die Sendung der Quittung an das Mobiltelefon 14 im
zeitverzögerten
Modus gewählt
werden kann. Es kann in dem letzten Fall daher davon ausgegangen
werden, dass die Zahlung erst als rechtsgültig ausgeführt gilt, wenn die Quittung
in dem SIM-Schaltkreis 15 gespeichert ist.
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Wenn
tatsächlich
kein ausreichender Betrag auf dem Konto des Käufers vorhanden ist, kann die Zahlung
abgewiesen werden. Wenn es gewünscht wird,
anders vorzugehen, kann ein Vorabinformationsaustausch zwischen
dem Zahlungszentrum 3 und der Chipkarte 16 mittels
des Telefons 14 ausgelöst werden.
Dieser vorherige Austausch findet vor dem Schritt 63 statt.
Er besteht darin, dem Zahlungszentrum 3 die Referenzen
der Chipkarte 16. mitzuteilen. Das Zahlungszentrum 3,
das schon den Zahlungsbetrag 48 kennt, verbindet sich zum
Erlangen der Zahlungsautorisierung mit einer Datenbank 84 der
Bank des Bezahlenden (deren Bezeichnung ihm nun bekannt ist).
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Bei
einer Abwandlung ist das Zahlungszentrum 3 in dem Terminal
des Händlers,
dem Terminal des Verkäufers,
enthalten. In der Praxis wird das Zahlungszentrum in das Terminal
des Verkäufers
integriert. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Schaltkreise
dieses Zahlungszentrums 3 für das Terminal 1 über eine
Verbindung zugänglich
sind, die keine telefonischen Verbindungen nutzt. Bei dieser Abwandlung
kann das Terminal 1-Zahlungszentrum 3 des Verkäufers selbst
ein Mobiltelefon sein: das heißt
beispielsweise physisch ein und dasselbe Gerät. In diesem Fall steht dieses
Terminal 1-Zahlungszentrum 3 des Verkäufers mit einer Chipkarte in
Verbindung, der des Verkäufers.
Bei einer praktischen Anwendung, die diesem Fall entspricht, können die beiden
Chipkarten oder mindestens eine von ihnen, Chipkarten einer elektronischen
Geldbörse
sein, und die Transaktion kann einem Austausch unter Privatleuten
entsprechen. Bei einer derartigen Anwendung tauschen die zwei Mobiltelefone
eine Zahlungsmitteilung aus, wobei die Belastung einer elektronischen Geldbörse durch
die Gut schrift der anderen ausgeglichen wird. Die Vorgänge 59 bis 70 (und 75 und 76) werden
durch das Mobiltelefon des Käufers
durchgeführt,
die anderen Vorgänge, 47 bis 58 und 71 bis 73, werden
von dem anderen Mobiltelefon vorgenommen, demjenigen des Verkäufers. Bei
dieser Abwandlung kann das Terminal 1, welches das Zahlungszentrum 3 enthält, zudem
kein Mobiltelefon, sondern ein Telefon im Festnetz sein.
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Die
eigentliche Zahlung geschieht durch ein Aufeinanderfolgen von Schritten,
die einer Zahlung durch eine elektronische Geldbörse entsprechen, wobei die
Besonderheit hier darin liegt, dass zwei elektronische Geldbörsen über einen
Funkweg miteinander verbunden werden, und die Funktionen der Vergütung auf
die zwei Chipkartenleser verteilt sind. Nach dem vorstehend Dargestellten
können
diese Funktionen in den Speicherprogrammen 23, 30 oder 36 gespeichert
werden, die in jedem der Mobiltelefone zugänglich sind.
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Die 4a und 4b zeigen die Überprüfungsvorgänge der Geheimcodes und/oder
der Authentifizierung der Chipkartenleser (demzufolge hier des Mobiltelefons 14 oder
des SIM-Schaltkreises 15) und/oder
der Chipkarten selbst. Eine Chipkarte übermittelt beispielsweise einem
Chipkartenleser, hier dem SIM-Schaltkreis 15, einen Zufallswert
als auch ihre Seriennummer. Der SIM-Schaltkreis 15 verlangt bei
einen Vorgang 77 von dem Benutzer des Mobiltelefons die
Eingabe des PIN-Codes der Chipkarte auf der Tastatur 28 und
kombiniert diesen PIN-Code mit diesem Zufallswert mittels eines
Algorithmus ALGO1. Das Ergebnis dieser Verschlüsselung in einem Vorgang 79 wird
der Chipkarte im Verlaufe einer Vorganges 80 gesendet.
Die Chipkarte führt
danach mittels ihres Geheimnisses im Verlaufe eines Schrittes 81 den
umgekehrten Algorithmus ALGO CHIPKARTE aus. Schließlich zählt die
Chipkarte die Anzahl der Versuche, damit sie nach einer beschränkten Anzahl,
beispielsweise drei, unterbunden erden. Im Verlaufe des Vorganges 81 ist
die Chipkarte und insbesondere ihr Programm, da sie einerseits die
Geheim information und andererseits die Information des PIN-Codes
kennen, der durch den Benutzer eingegeben wurde, in der Lage zu überprüfen, dass
sich diese beiden Informationen entsprechen oder nicht entsprechen.
Sie gibt danach dem SIM-Schaltkreis 15 das Ergebnis als
eine Zeichenkette bekannt. Dieser empfängt diese Zeichenkette im Verlaufe
eines Schrittes 82 und entziffert sie im Verlaufe eines Schrittes 83.
Der Algorithmus ALGO2 zur Entschlüsselung der Kette, der durch
den Algorithmus der Chipkarte erstellt wurde, führt zur Erstellung des Ergebnisses
der unternommenen Überprüfung, richtig oder
falsch.
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Vorzugsweise überprüft die Chipkarte,
ob der SIM-Schaltkreis oder das Mobiltelefon sehr wohl ein Schaltkreis
ist, der den durch das Zahlungszentrum 3 erstellten Spezifikationen
entspricht. Zu diesem Zweck werden die Vorgänge der 4b noch einmal mit möglicherweise einem weiteren
Algorithmus der Chipkarte ausgeführt,
und indem anstatt des PIN-Codes der Chipkarte ein Zertifikationszertifikat des
Programms 43 eingegeben wird, das in dem Speicher 31 verfügbar ist.
Die Zertifikationen umfassen insbesondere die Berücksichtigung
bestimmter Programmbefehle 43 und ihrer Verschlüsselung durch
einen Verschlüsselungsalgorithmus
ALGO1 oder einen anderen. Die Chipkarte weiß, was sie als ein Ergebnis
dieser Verschlüsselung
durch den Algorithmus ALGO1 empfangen muss.
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In
der umgekehrten Richtung muss das Programm 43 authentifizieren
können,
dass die Chipkarte 16, die in den Chipkartenleser des Mobiltelefons eingeführt ist,
eine echte Chipkarte und keine gefälschte Chipkarte ist. In diesem
Fall führt
es mit der Chipkarte, insbesondere auf der Grundlage ihrer Seriennummer,
eine Reihe von Vorgängen
derselben Art durch, mit welchen es überprüft, ob die Chipkarte zu akzeptieren
ist. Diese Authentifizierungen geschehen vor dem Zahlungsvorgang,
der in der Tat durch die Berechnung 68 des Zahlungszertifikates
oder der Zahlungsmitteilung erstellt wird.