Technisches Umfeld
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die festen Installationen von
Übertragungssystemen und im einzelnen auf Vorrichtungen, um einen elektrischen
Kontakt zwischen einer metallischen Abschirm-Beflechtung eines Kabels und der
metallischen Erdung eines Schaltschrankes herzustellen, in dem das Kabel
angeschlossen ist, und zwar in der Öffnung des Schaltschrankes, wo die Kabel durch
die Schaltschrankwand hindurchgehen.
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In Telekommunikationssystemen ist es wichtig, eine angemessene Entladung der
störenden Streuströme zur Erde hin zu gewährleisten, die sich wegen induktiver
und/oder kapazitiver Erscheinungen auf den Außenleiter niederschlagen, das heißt auf
die metallische Abschirm-Beflechtung von Kabeln, die im Innern metallischer
geschirmter Schaltschränke angeschlossen sind. Aus diesem Grund ist es wichtig,
einen guten elektrischen Kontakt zwischen der metallischen Abschirm-Beflechtung des
Kabels und der metallischen Erdung des Schaltschrankes herzustellen, wo die Kabel
durch die metallische Wand des Schaltschrankes hindurchlaufen (der Eingang des
Kabels in den geschirmten Innenraum des Schaltschrankes); dies ist einerseits
notwendig, um die Abgabe der elektromagnetischen Abstrahlung von den
Schaltkreisen zu verhindern, die mit Hochfrequenz arbeiten und im Schaltschrank
liegen, oder um die elektromagnetischen Störungen zu verhindern, die von der
äußeren Umgebung in den Schaltschrank eintreten.
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Wenn ein oder mehrere geschirmte elektrische Kabel, die Energie oder Nachrichten
übertragen, im Innern eines geschirmten Raumes, der elektromagnetisch
beeinflußbare Geräte enthält, obwohl an der Stelle des Zusammentreffens die
metallische Beflechtung, die die Leiter umwickelt, mit der metallischen Erdung des
Schaltschrankes elektrisch verbunden ist, aneinanderstoßen müssen, so kann der im
Schaltschrank liegende Abschnitt des geschirmten Kabels wegen Induktionsströmen in
der metallischen Beflechtung des Kabels einen Zugang für elektromagnetische
Störungen darstellen. Daher ist es wichtig, eine wirksame Entladung dieser induzierten
Ströme zur Erde hin an der Stelle zu gewährleisten, wo das Kabel in den geschirmten
Raum des Schaltschrankes eintritt.
Stand der Technik
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Zahlreiche technische Lösungen sind bekannt, um einen angemessenen
elektrischen Kontakt zwischen der metallischen Beflechtung des Kabels und der
metallischen Erdung des Schaltschrankes in der Nähe der Einführöffnung des Kabels
in den geschirmten Raum im Schaltschrank herzustellen. Oft bestehen diese
Vorrichtungen aus gewöhnlichen Festspannklemmen unter Verwendung von
Schrauben, Spannstangen oder Druckfedern.
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Im recht häufigen Fall einer besonders großen Anzahl von geschirmten Kabeln, die
im Innern des geschirmten Raumes angeschlossen sind, erfordert diese Vielzahl von
Kabeln geeignete Lösungen zu akzeptablen Kosten, sowohl durch eine relativ einfache
Ausführung als auch in bezug auf die Montage- und Ausbauvorgänge im Falle des
Auswechselns, des Hinzufügens oder Entfernens von Kabeln.
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Es sind verschiedene Vorrichtungen vorgeschlagen worden, die in der Lage sind,
einen wirksamen Kontakt der metallischen Abschirm-Beflechtung des Kabels zu
schaffen, um einen elektrischen Durchgang im Hinblick auf die metallische Erdung des
Schaltschrankes an der Stelle des Kabeldurchgangs durch die metallische
Abschirmwand des Schaltschrankes zu gewährleisten, und diese Vorrichtungen
basieren auf der Verwendung von Spezialklemmen, mit einem oder mehreren
beweglichen Klemmbacken längs einer im wesentlichen rechtwinkligen verschiebbaren
Achse der geschirmten Kabel, die eine Vielzahl geschirmter Kabel festklemmen, von
denen die Isolierhülle örtlich entfernt worden ist, bevor die entsprechende metallische
Abschirm-Beflechtung freigelegt worden ist.
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Normalerweise ist eine gewisse Anzahl geschirmter Kabel zusammengeklemmt,
indem auf die beweglichen Einspannbacken der Klemme gedrückt wird, um durch die
metallische Struktur der Klemme den elektrischen Durchgang mit der metallischen
Wand des Schaltschrankes zu gewährleisten, die an der Öffnung für den Durchgang
der Kabelstrecke liegt.
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Im italienischen Patent Nr. 1.279.091 wird im Namen desselben Anmelders eine
besonders wirksame Lösung dieser Art von Verbindungsklemmen und
Kontaktherstellung der metallischen Abschirm-Beflechtung einer großen Anzahl von
Kabeln, die in einen geschirmten Raum eintreten, dargestellt.
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Diese Lösung beweist ihre Wirksamkeit im Falle geschirmter Kabel mit mehreren
Adern, die typischerweise eine gewisse Zusammendrückbarkeit aufweisen und gleiche
Durchmesser oder untereinander nicht sehr unterschiedliche Durchmesser haben, die
aber weniger wirksam ist im Falle von Koaxialkabeln mit geringer
Zusammendrückbarkeit
und/oder im Falle großer Unterschiede zwischen den
jeweiligen Durchmessern der Kabel.
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Im US-Patent Nr. 3.830.954 wird eine andere Art mehrfacher Verbindungs- und
Kontaktklemmen beschrieben, die in der Lage sind, eine gewisse Anzahl geschirmter
Kabel aufzunehmen, dadurch gekennzeichnet, daß eine Reihe geformter
Anschlußstücke aus einem verformbaren und elektrisch leitenden Material, wie zum
Beispiel einem Schaum oder Schwamm aus einem leitenden Elastomer,
zusammendrückbar sind, indem ein Druckstab über eine Klemmschraube betätigt wird.
Die Strecken des Drain-Stromes zur metallischen Erdung des Schaltschrankes hin
können mit übermäßigem Widerstand behaftet sein, besonders wenn Leiter aus
Schäumen oder Elastomer mit Bahnwiderstand verwendet werden.
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Außerdem erweist sich der Aufbau des mehrfachen Klemmsystems unter
Verwendung eines oder mehrerer Druckstäbe mit rechtwinkliger Verschiebung
gegenüber der Mittellinie der Kabel als recht komplex und erfordert geeignete
Kunstgriffe, um eine abschirmende Abdeckung der kompletten Öffnung in der
metallischen Wand des Schaltschrankes zu gewährleisten, sowie elektrische
Entladungsstrecken zur metallischen Erdung des Schaltschrankes hin mittels
mehrfacher Kontakte zu gewährleisten, die zwischen der metallischen Abschirm-
Beflechtung des Kabels, der Dichtung oder elastischen leitenden Klemmbacke, den
Druckstäben und dem Gleitgestell der Druckstäbe entstehen und zwischen diesem und
der metallischen Wand an der Öffnung für den Durchgang der Kabel.
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Das Patent WO 94 13033 zeigt im Namen desselben Anmelders eine Vorrichtung zum
Abschirmen von elektrischen Kabeln, die an Schaltschränken angeschlossen sind,
welche Telekommunikationsausrüstungen enthalten, und hat einen metallischen
parallelepiped-förmigen Kasten, der bewegliche verschiebbare Kontakt- und
Klemmelemente für elektrische geschirmte Kabel enthält, mit Kabeln, die nach der
Installation in Längsrichtung zusammengedrückt sind. Die Vorrichtung umfaßt den
parallelepiped-förmigen metallischen Kasten mit einer offenen Seite. Symmetrische
gleitende Kontaktglieder sind im Raum der Klemmung positioniert, um die geschirmten
elektrischen Kabel anzuordnen. Die Kabel werden nach der Installation mit einer
Schraube und einem Gewindeflansch, der sich an einer Seitenwand des Kastens
befindet, zusammengedrückt, um sie in ihrer Stellung zu halten. Die Kontaktglieder
umfassen tragende Elemente, die mit Öffnungen mit gebogenen Blöcken versehen
sind. Die Blöcke werden durch elastische Schiebeelemente bewegt.
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Diese Lösung beweist auch ihre Wirksamkeit im Falle geschirmter Kabel mit mehreren
Adern, die typischerweise eine gewisse Zusammendrückbarkeit aufweisen und gleiche
oder nicht übermäßig voneinander abweichende Durchmesser haben, aber im Falle
von Koaxialkabeln mit geringer Zusammendrückbarkeit und/oder im Falle großer
Abweichungen unter den entsprechenden Durchmessern der Kabel weniger wirksam
ist.
Zusammenfassung der Erfindung
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Diese Schwierigkeiten und Nachteile von bekannten Systemen sind durch die
Vorrichtung gemäß der Erfindung, wie in Anspruch 1 beschrieben, auf wirksame
Weise überwunden worden.
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Insbesondere ist die Vorrichtung gemäß der Erfindung, die mit einer begrenzten
Anzahl von Teilen aufgebaut werden kann, sowohl für Mehrfachleiterkabel, auch mit
einem relativ weiten Durchmesser, als auch für Koaxialkabel wirksam; sie kann im
voraus vorbereitet werden, um ganz gleich welche Anzahl von Kabeln selbst mit sehr
verschiedenen Durchmessern untereinander aufzunehmen, und sie benötigt vor allem
keine Stecker für die übermäßige oder ungenutzte Durchgangsöffnung, es sei denn,
daß Kabeldurchgänge mit großem Durchmesser vorhanden sind, die nicht mehr
benutzt werden.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung besteht im wesentlichen aus mindestens 3
Leiterplatten, versehen mit der gleichen Vielzahl von Löchern, welche untereinander
und gegenseitig koaxial ausgerichtet werden können und mit einem Durchmesser, der
etwas größer ist als der Durchmesser der entsprechenden Kabel, die durch die axial
ausgerichteten Löcher der Dreiergruppe oder der Vielzahl von Platten hindurchlaufen.
Die Platten bilden funktionsbedingt einen Teil der metallischen Wand, die
funktionsbedingt keine Öffnungen hat, welche den Wellenleiter für den Ausgang
elektromagnetischer Wellen aus dem Außenschrank darstellen können.
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Mindestens eine Zwischenplatte der Dreiergruppe oder der Vielzahl von Platten
kann bei Bedarf gegenüber der beiden Außenplatten des Satzes verschoben werden,
um eine starke Klemmwirkung auf die Kabel auszuüben, deren äußere Isolierhülle
vorher entfernt worden ist, um das metallische Abschirmgeflecht örtlich freizulegen,
und die separat durch die entsprechenden zusammentreffenden Löcher der Platten
laufen.
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Die Ziehwirkung in eine gewisse Richtung der Platte oder mehrerer Innenplatten
neigt zur örtlichen Verformung des geraden Verlaufes der Kabel, die durch die axial
ausgerichteten Löcher der Platte laufen und durch die Kanten des Einschnittes in den
Platten, die gegen die metallische Abschirm-Beflechtung der Kabel gedrückt werden,
einen guten Stromübergang herstellen, mit gleichzeitiger Reduzierung der freien
Öffnung, sowohl des Spielraums um die einzelnen Kabel, die auf diese oder ähnliche
Weise geklemmt sind, als auch des Durchgangs der Löcher durch die Vielzahl der
Platten, die von den Kabeln nicht belegt werden.
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Im Falle von Durchgangslöchern mit einem relativ kleinen Durchmesser, die
zweckmäßig zum Durchgang von Koaxialkabeln bestimmt sind, erfordert das
Vorhandensein einer Anzahl ungenutzter Löcher nicht unbedingt geeignete
Abdichtungen, um die Abgabe von elektromagnetischer Energie aus dem Innern des
begrenzten Raumes zu verhindern, in dem typischerweise elektronische Schaltkreise
liegen, die mit den Adern der Koaxialkabel zusammenstoßen, abgesehen von den
Grenzen, die von den geltenden Normen festgelegt werden und aufgrund der
Tatsache, daß die freie Öffnung durch teilweise nicht axial ausgerichtete Löcher nach
der Verschiebung der Zwischenplatten Dimensionen aufweist, die für die Abgabe von
elektromagnetischer Abstrahlung irrelevant sind.
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Im Falle, daß die Vorrichtung mit Löchern für den Durchgang geschirmter
Mehrfachleiterkabel mit einem großen Durchmesser versehen ist, können diese
Löcher mit großen Durchmessern wie Diaphragmas die Scherscheibe in ihrem Sitz
halten, die von zwei oder mehreren Umgehungsbrücken gehalten wird, die leicht zu
unterbrechen sind. Jedes Loch kann demnach nur offen sein, wenn durch die
Vorrichtung ein Kabel mit einem solch großen Durchmesser gezogen werden muß.
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Im Falle, daß eins dieser Kabel mit einem relativ großen Durchmesser, das zuvor
im Innern des Schaltschrankes angeschlossen worden ist, entfernt werden muß, so
wird das zugehörige Durchgangsloch mit großem Durchmesser, das durch die
Klemmverschiebung der Zwischenplatte nicht ausreichend bedeckt wird, durch
geeignete metallische Deckel geschlossen, die durch Einrasten möglichst in beiden
Löchern angebracht werden können, die in den beiden Außenplatten vorhanden sind,
besser Endplatten der Vorrichtung genannt (eine zur äußeren Umgebung hin gerichtet
und die andere zum Innenraum des Schaltschrankes hin).
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Die Platten, aus denen die Vorrichtung gemäß der Erfindung besteht, können je nach
Bedarf gelocht sein oder mehr oder weniger standardisiert sein, zum Beispiel mit einer
gewissen Anzahl von Löchern für verschiedene Kabeltypen wie jene, die in
Übertragungssystemen am meisten verwendet werden.
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Der Durchmesser dieser Löcher ist so groß, daß nach Verschiebung der genannten
Zwischenplatte die maximale Größe des virtuellen Wellenleiters, der durch
obengenannte Löcher erkannt wird, die untereinander und gegenseitig koaxial
ausgerichtet werden können, einen vorgegebenen Wert nicht überschreitet, welcher
die Funktion der Wellenlänge der Signale ist, die durch die in genannten
Schaltschränken untergebrachten Geräte fließen.
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Bezüglich der vom Anmelder benutzten Systeme, die sich zum Bearbeiten von
Signalen im Telekommunikationsbereich eignen, und demnach Signale von einem
vorgegebenen Wellenlängenbereich, so wird angenommen, daß genannter Wert 4 mm
beträgt. Mit anderen Worten sind die betreffenden Wellenlängen so, daß sich der
obengenannte virtuelle Wellenleiter als nicht geeignet erweist, um die Übertragung von
elektromagnetischer Energie zu ermöglichen, wenn der maximale Durchmesser des
obengenannten virtuellen Wellenleiters nicht größer als 4 mm ist.
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Es werden bevorzugt Löcher und Deckel oder zerbrechliche Diaphragmas für die
Kabel mit einem größeren Durchmesser (zum Beispiel Löcher mit einem Durchmesser
von gleich 12 mm) verwendet.
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Während in einer Grundausführung die Vorrichtung aus drei gelochten Platten
besteht, von denen die mittlere Platte notwendigerweise durch einen
Schraubenmechanismus beweglich ist, kann die Vorrichtung auch mit einer größeren
Anzahl von Platten aufgebaut werden, die jedoch zwei feststehende Endplatten
vorsieht und zwei oder mehr Zwischenplatten, von denen zwei oder mehrere
gegenüber den festen Außenplatten notwendigerweise beweglich sind.
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Ganz gleich in welcher Form die Vorrichtung gemäß der Erfindung ausgeführt wird,
der Mehrplatten-Satz schließt komplett eine zweckmäßige Öffnung in der metallischen
Wand des Schaltschrankes oder des geschlossenen Raumes, mit Ausnahme von
möglichen Löchern mit einem großen Durchmesser in den Platten, die auf diese Weise
keine Anbringung von zweckmäßigen Abdichtungen erforderlich machen, um Teile der
Öffnung zu schließen, wenn das Klemmen von Haltevorrichtungen und ähnlichen
Vorrichtungen gemäß schon bekannter Techniken ausgeführt worden ist.
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Anders als bei schon bekannten Klemmsystemen von einer Anzahl Kabeln
zwischen leitenden Haltevorrichtungen, gewährleistet die Vorrichtung gemäß der
Erfindung die Herstellung eines guten leitfähigen Kontaktes zwischen dem
metallischen Abschirmgeflecht jedes Kabels und der metallischen Einschlußwand, die
normalerweise permanent an Erde gelegt ist, auf individuelle Weise, Kabel für Kabel,
und im wesentlichen einheitlich auch zwischen Kabeln mit verschiedenem
Durchmesser, aufgrund der Tatsache, daß, unabhängig vom Durchmesser, der
Spielraum der Durchgangsöffnung der Kabel durch die Dreiergruppe oder die Vielzahl
der untereinander axial ausgerichteten Löcher fast identisch ist, wobei Löcher mit
einem Durchmesser vorgesehen sind, der geeignet ist für verschiedene
Kabeldurchmesser, die mit der Vorrichtung gemäß der Erfindung verwendet werden
können.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die verschiedenen Aspekte und Vorteile der Erfindung werden deutlicher anhand der
nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungen und bezugnehmend auf die
beiliegenden Zeichnungen, das heißt:
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Abb. 1 ist eine Teilansicht der Zusammensetzung eines Deckels eines metallischen
Schaltschrankes für die Unterbringung von Geräten für Telekommunikationssysteme,
versehen mit Vorrichtungen gemäß der Erfindung;
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Abb. 2 ist ein Perspektivschnitt der beiden Endplatten, die eine
Kabeldurchgangsvorrichtung bilden, die gemäß vorliegender Erfindung ausgeführt ist;
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Abb. 3 ist ein Perspektivschnitt einer Zwischenplatte der Vorrichtung gemäß der
Erfindung;
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Abb. 4 ist ein teilweiser Perspektivschnitt der Zusammensetzung der Mehrplatten-
Vorrichtung gemäß der Erfindung;
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Abb. 5 ist ein teilweiser Teilschnitt der Vorrichtung gemäß der Erfindung;
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Abb. 6 und 7 sind Teilschnitte der Vorrichtung gemäß der Erfindung, die die
Funktionsweise darstellen.
Detaillierte Beschreibung einer bevorzugten Ausführung der Erfindung
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Die folgenden Abbildungen und Beschreibungen beziehen sich auf eine bestimmte
Ausführung der Erfindung und ihr Zweck ist rein beispielhaft und beschränkt nicht den
Bereich des Schutzes der vorliegenden Erfindung, die durch andere Ausführungen
realisiert werden kann, die sich von der dargestellten unterscheiden.
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Abb. 1 zeigt den oberen Deckel eines metallischen Schaltschrankes, in dem sich
Geräte eines Telekommunikationssystems befinden, an die von außen kommende
energie- und signalführende Kabel angeschlossen sind.
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In dem auf Abb. 1 dargestellten Beispiel ist der Deckel 1 gemäß der Erfindung mit
zwei Kabelklemm-Vorrichtungen versehen, die mit A und B gekennzeichnet sind. Die
Abbildung enthält Markierungen, die häufig vorkommende Kabeltypen zeigen, welche
normalerweise im Innern solcher Schaltschränke angeschlossen sind.
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Mit Bezug auf Abb. 2 besteht jede Kabeldurchgangsvorrichtung gemäß der
Erfindung aus mindestens zwei metallischen Endplatten 2 und 3, welche auch auf eine
im wesentlichen permanente Art durch geeignete zusammenwirkende Mittel zur
Ausrichtung und mechanischen Verbindung 4 und 5 miteinander verbunden sein
können, um einen kastenförmigen Aufbau zu bilden. Eine der beiden Endplatten - im
Beispiel Platte 2 - wird mittels Schrauben befestigt, um innen die Oberfläche einer
Öffnung in der metallischen Wand des Schaltschrankes (des Deckels) abzudecken.
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Die beiden Endplatten 2 und 3 der Vorrichtung sind mit einer identischen Bohrung
versehen, wobei die entsprechenden Löcher der Vielzahl von Löchern, die in beiden
Platten 2 und 3 vorhanden sind, sich nach ihrer Kupplung als perfekt ausgerichtet
erweisen oder untereinander zusammentreffende Mittellinien aufweisen.
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Die Löcher können alle den gleichen Durchmesser haben (vorgesehener
Durchgang von Kabeln mit gleichem Durchmesser), aber bei den meisten
Anwendungen kann es Löcher mit dem gleichen Durchmesser geben, die sich vom
Durchmesser der anderen Gruppe von Löchern unterscheiden. Im erläuterten Beispiel
haben die Löcher 9 einen größeren Durchmesser als die Löcher 7, welche ihrerseits
einen größeren Durchmesser als die anderen Löcher 6 haben.
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Intuitiv ist zu erkennen, daß die Anzahl, die Anordnung und die Durchmesser der
Löcher je nach der Anwendungsart oder präziser Vorgaben in bezug auf Anzahl und
Art der Kabel frei bestimmt werden können.
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Wie auf den Abbildungen veranschaulicht, können auch in den Endplatten 2 und 3
Löcher von großem Durchmesser, im Bereich von einigen Zentimetern, vorhanden
sein; in diesem Fall sind die Adern eines geschirmten Kabels, das eine große Anzahl
isolierter Adern enthält, im Innern des Schaltschrankes zusammenzufügen, zum
Beispiel Dutzende von Telefon-Duplex-Kabeln.
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Die Platten der Vorrichtung gemäß der Erfindung können mit einem oder mehreren
dieser Löcher mit großem Durchmesser versehen werden, und andererseits
zweckmäßig verschlossen bleiben, indem die metallische Scherscheibe mittels kleiner
metallischer Brücken 11 in ihrem Sitz bleibt, wie es allgemeine Bestimmungstechniken
für die Scherung solcher Teile vorsehen.
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Deshalb können die Scheiben 10 nur einzeln entfernt werden, wenn es erforderlich
ist, das Loch für den Durchgang solcher Kabel mit größeren Durchmessern zu
verwenden.
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Mindestens eine dritte Metallplatte 12, dargestellt in Abb. 3, hat die Abmessungen,
um zwischen den 2 Platten 2 and 3 eingeschoben zu werden, die den kastenförmigen
Aufbau von Abb. 2 bilden.
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Diese dritte Zwischenplatte 12 ist auch mit einer Lochung versehen, die mit den
Lochungen der anderen beiden Endplatten 2 und 3 perfekt zusammentrifft.
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Im Falle der Zwischenplatte 12 erfordert das mögliche Vorhandensein der Löcher
mit einem großen Durchmesser 9 keine vorbeugende Maßnahme bezüglich der
Bestimmungsscheibe für die Scherung der gleichen Löcher mit einem großen
Durchmesser 9.
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Im Falle der Nichtnutzung solcher Löcher mit einem großen Durchmesser wird der
elektrische Durchgang der elektromagnetischen umschließenden Wand gerade durch
das Vorhandensein der Scheiben 10 in den beiden Endplatten 2 und 3 gewährleistet.
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In dem erläuterten Beispiel ist die Zwischenplatte 12 an einem Ende mit einem
Block 13 versehen, welcher an letzterer mittels Stiftschrauben 14 oder anderen
mechanischen Verbindungsmitteln fest angeschlossen werden kann. Der Endblock 13
ist versehen mit einem Loch 15, welches durch ein Zugorgan belegt werden kann, so
wie später in der vorliegenden Beschreibung erläutert wird.
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Eine komplette Ansicht der Kabeldurchgangsvorrichtung gemäß der Erfindung ist
auf Abb. 4 dargestellt.
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Ein analoger Block 16 kann mit den Stiftschrauben 17 oder anderen mechanischen
Kopplungsmitteln an der Endplatte 2 befestigt werden, in einer
nebeneinanderliegender Position hinsichtlich der von Block 13, der an der gleitenden
Zwischenplatte 12 befestigt ist. Auch Block 16 ist versehen mit einem Loch, welches in
diesem Fall ein Gewinde hat, durch das die Triebschraube 19 eingeschraubt wird, von
der ein Zapfen 20 durch das Loch von Block 13 hindurchgeht und auf der anderen
Seite von Block 13 durch eine Federscheibe 21 oder einen Splint oder ein anderes
ähnliches Sperrorgan verriegelt wird.
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Die Vorrichtung ist so aufgebaut, daß durch Drehen der Schraube 19 im
Gewindesitz 18 von Block 16, der an der Endplatte 2 befestigt ist, die schiebbare
Zwischenplatte 12 in die eine oder die andere Richtung bewegt werden kann, wobei
die Löcher der Zwischenplatte 12 gegenüber den entsprechenden Löchern der 2
Endplatten 2 und 3 ausgerichtet oder nicht ausgerichtet werden.
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Wie auf Abb. 5 und Abb. 6 schematisch dargestellt ist, wird jedes Kabel C, das im
Innern des Schaltschrankes angeschlossen ist, durch die drei Löcher der drei Platten
2, 3 und 12 eingeführt, wobei die betreffenden Lochungen mit dem Abschnitt der
dargestellten metallischen Abschirm-Beflechtung perfekt ausgerichtet sind und eine
mögliche äußere und korrekt angebrachte Isolierungshülle abtrennen, indem die
Einführung aller vorgesehenen und im Schaltschrank anzuschließenden Kabel durch
ebensoviele Löcher vollendet wird, das heißt Dreiergruppen von axial ausgerichteten
Löchern mit einem für den Kabeltyp geeigneten Durchmesser.
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Nachdem alle Kabel einzeln durch ebensoviele Löcher der Vorrichtung gezogen
worden sind, wird die Schraube 19 festgeschraubt und bewegt die bewegliche
Zwischenplatte 12 gegenüber den beiden Endplatten, indem mit einem Guillotine-
Vorgang die Kanten der betreffenden Löcher immer mehr von ihrer Ausrichtung weg
und gegen die metallische Abschirm-Beflechtung des Kabels gedrückt werden, wobei
ein wirksamer Stromübergang mit diesem hergestellt wird, der auch eine gewisse
Verformung des Kabels verursacht (entweder im Vergleich zu seiner ursprünglichen
Form oder bezüglich seines geradlinigen Verlaufes), wie auf Abb. 7 deutlich zu
erkennen ist.
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Auf diese Weise werden nicht nur alle metallischen Abschirmgeflechte der Kabel
mechanisch verriegelt und elektrisch und einzeln auf einheitliche Weise verbunden,
grundsätzlich entweder durch Endplatte 2 oder Endplatte 3, sondern beide Platten an
der metallischen Wand des Schaltschrankes elektrisch angeschlossen, wobei sie eine
vorgesehene Öffnung vollkommen verschließen, und der freie Raum des
ursprünglichen Spielraums der Löcher, durch die ein Kabel verläuft, ebensowie der
freie Raum durch die Dreiergruppen von Löchern, durch die kein Kabel verläuft, wird
infolge der Tatsache reduziert, daß die Löcher der verschiebbaren Zwischenplatte 12
von ihrer Ausrichtung weggedrückt werden.
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Mit Ausnahme des besonderen Falles von Löchern mit relativ sehr großem
Durchmesser, erweisen sich die normalen und für den Durchgang von Koaxialkabeln
vorgesehenen Löcher als teilweise verschlossen, was ausreicht, um sie fast "opak" zu
machen für den Durchgang elektromagnetischer Energie mit einer Wellenlänge höher
oder gleich eines bestimmten Wertes.
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Möglicherweise vorhandene Löcher mit einem großen Durchmesser (9), die offen sind,
da sie bereits für den Durchgang geschirmter Kabel mit einem großen Durchmesser
verwendet worden sind, aber später nicht mehr verwendet werden, können mittels
geeigneter metallischer Verschlußkappen in den Löchern der beiden Endplatten 2 und
3 geschlossen werden.
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Für die Herstellung von Verschlußvorrichtungen an der Struktur gemäß der Erfindung
kann das Material bzw. können die Materialien verwendet werden, die für die
Errichtung solcher Metallstrukturen für die elektromagnetische Einschließung
allgemein üblich sind.
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Nichtrostender Stahl, Titan, Kupfer und andere metallische Legierungen können
zufriedenstellend eingesetzt werden.
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Die Dicken der beiden Endplatten 2 und 3 sowie der gleitenden Zwischenplatte 12
können sich nach der Art der Kabel richten, wobei zu berücksichtigen ist, daß die
betreffenden Dicken der drei oder mehr gelochten Platten, die die Vorrichtung gemäß
der Erfindung bilden, angepaßt werden müssen, ebenso wie die Fertigbearbeitung der
Kanten der Löcher, um einerseits einen guten Stromübergang mit den metallischen
Abschirmgeflechten des geklemmten Kabels zu gewährleisten, und andererseits, um
zu verhindern, daß die Klemmfunktion das Kabel einpreßt und beschädigt.
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Obgleich eine besondere Ausführung der vorliegenden Erfindung beschrieben worden
ist, wird darauf hingewiesen, daß sich die vorliegende Erfindung nicht auf diese
beschränkt, da weitere Ausführungen seitens der Fachleute möglich sind, ohne vom
Zweck der Ansprüche abzuweichen. Folglich wird angenommen, daß die vorliegende
Erfindung jede und alle dieser Ausführungen umfaßt, die durch folgende Ansprüche
geschützt sind.
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Zum Beispiel wurde in der vorausgehenden Beschreibung Bezug genommen auf eine
Vorrichtung, die eine erste Vielzahl von Löchern mit einem solchen Durchmesser
umfaßt, daß, wenn genannte Zwischenplatte bewegt wird, die maximale Größe des
Wellenleiters, die durch obengenannte Löcher bestimmt wird, die untereinander koxial
ausgerichtet werden können, nicht über 4 mm liegt.
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Für Fachleute wird deutlich, daß die Größe der genannten ersten Vielzahl von Löchern
optimal erscheint für die Wellenlängen von Signalen, die auf dem Gebiet der
Telekommunikation verwendet werden, auf dem der Anmelder tätig ist. Wenn die
vorgesehenen Geräte für die Unterbringung in genannten Schaltschränken Signale mit
einer wesentlich anderen Wellenlänge bearbeiten, so ist klar, daß die maximale Größe
dieser Löcher auf zweckmäßige Weise verändert werden muß, da diese maximale
Größe die Funktion der Wellenlänge von Signalen ist, die durch die Geräte in diesen
Schaltschränken passieren.