DE69902567T2 - Öffnungsvorrichtung - Google Patents
ÖffnungsvorrichtungInfo
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Description
- die Erfindung bezieht sich auf eine Öffnungseinrichtungen der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Gattung.
- Verbraucherpackung für Milch, Saft und andere Getränke sind sowohl in einer Fülle unterschiedlicher Typen und Größen, beispielweise in Form von parallelepipedischen Verpackungen, die aus Papier-Kunstoff-Laminat hergestellt sind, blähgeformten Flaschen oder becherförmigen Verpackungen aus Kunstoff, als auch in unterschiedlichen Arten von Verpackungsbäheltern aus Glas, Blech oder Aluminium erhältlich. Eine Vielzahl solcher unterschiedlicher Verpackungstypen weisen verschiedene Formen von Öffnungseinrichtungen auf, um dem Benutzer den Zutritt zum Inhalt der Verpackung beim Ausgießen in Getränkegefäße oder zum Direktverbrauch aus dem Verpackungsbehälter zu erleichtern. Bei Verpackungen des Flaschentyps sind einige Formen von Schraubkappen bzw. -deckeln übliche Lösungen, während Verpackungsbehälter aus Kunststoff oder Papier-Kunststoff-Laminaten oft einen bloßen Aufreißhinweis oder eine vorfabrizierte Ausgießöffnung aufweisen, die durch einen abziehbaren Streifen, einen sogen. Zugstreifen (pulltab) abgedeckt ist. Separat hergestellte Öffnungseinrichtungen aus thermoplastischem Material, beispielsweise spritzgeformte Öffnungseinrichtungen mit einer Ausgießtülle oder einem kurzen Hals und einer aufschnappbaren oder aufschraubbaren Kappe, sind gleichfalls bekannt. Solche Öffnungseinrichtungen können in situ insb. rings um eine aus dem Material herausgestanzten Öffnung spritzgepresst sein, so daß dies verschlossen und versiegelt bleibt, bis der Verbraucher die Öffnungseinrichtung öffnet. Selbstverständlich können spritzgepresste Öffnungseinrichtungen gleichfalls unterschiedliche Größen aufweisen und sogar ein vollständiges Oberflächenfeld des Verpackungsbehälters bedecken, so daß sie dann gleichzeitig als Endwand des Verpackungsbehälters dienen.
- Insbesondere bei Öffnungseinrichtungen des o.g. spritzgepressten (injection molded) Typs ist es üblich, die Ausgießöffnung mit einer aufreißbaren Membran zu verschließen und versiegeln, die andererseits sicherstellt, daß die Öffnungsvorrichtung vor dem Öffnen vollständig dicht ist und andererseits anzeigt, daß die Verpackung gewissermaßen "temper proof" ist und nicht schon vorher geöffnet wurde. Die Membran wird oft auch bei einer solchen Gattung von Öffnungseinrichtungen angewendet, die eine schraubbare oder aufschnappbare Kappe zum Wiederverschließen enthält. Um die Membran aufreißbar zu machen, ist diese von den darum herum angeordneten Teilen der Öffnungsvorrichtung oder von darum herum angeordneten Teilen des Verpackungsbehälters durch eine Schwächungslinie abgegrenzt, welche es möglich macht, die Membran aufzutrennen und abzunehmen. Um diesen Vorgang zu vereinfachen, ist die Membran oft mit einer Art Greifvorrichtung oder Zugeinrichtung versehen, die dem Benutzer bzw. Verbraucher einen guten Griff bzw. Angriff ermöglicht, um den Aufreißvorgang längs der Schwächungslinie insbesondere einzuleiten. Derartige Einrichtungen sind in den Druckschriften EP-A-0 337 484 und US-A-4 149 651 beschrieben. Der Beginn des Aufreißvorgangs kann gelegentlich zu Schwierigkeiten bei manchen Benutzern führen, da die Schwächungslinie, obwohl sie offensichtlich eine Schwächungsfunktion hat, das Material nicht um einen solchen Betrag schwächen darf, daß es ohne weiteres aufbricht und leckt. Frühere Versuche zur Überwindung der Schwierigkeiten beim Beginn des Aufreißvorgangs basieren im wesentlichen auf dem Konzept der Verminderung der Kraft, welche nötig ist, um sicherzustellen, daß die Schwächungslinie noch ein Minimum an verbleibender Materialdicke beläßt. Da aber die Herstellungstoleranzen relativ groß sind, muß eine relativ große Materialdicke übriggelassen werden, um sicherzustellen, daß kein Leck auftritt. Andere Möglichkeiten zum Erleichtern der Einleitung des Aufreißvorgangs bestehen natürlich darin, Greifeinrichtungen mit einem kräftigen Zugring oder entsprechenden Greifelement auszustatten, die ermöglichen, daß der Benutzer extreme Traktions- bzw. Zugkräfte bei Beginn des Aufreißvorgangs auf die Membran überträgt. Diese Art ist aber bei bestimmten Typen von Öffnungseinrichtungen, beispielsweise bei einer Öffnungseinrichtung, die einen kurzen wulstartigen Hals aufweist, in dem die Membran und das Greiforgan aufgenommen werden, nicht möglich.
- Es besteht daher allgemein der Bedarf der Verwirklichung einer Öffnungsvorrichtung der o.g. Gattung, bei der der Beginn des Aufreißens der Membran ohne die oben erwähnten Nachteile erleichtert wird.
- Eine Aufgabe der Erfindung besteht in der Realisierung einer Öffnungsvorrichtung der o.g. Gattung, die derart ausgebildet ist, daß die zur Einleitung des Aufreißvorgangs der Membran erforderlichen Kraft vermindert wird, ohne daß sich das Risiko eines unbeabsichtigten Lecks vergrößert.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Verwirklichung einer Öffnungseinrichtung, bei der eine relativ kleine und kompakte Zugeinrichtung verwendet wird, um beim Einleiten des Aufreißens der Membran extreme Aufreißkräfte zu ermöglichen.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Verwirklichung einer Öffnungsvorrichtung mit einer Zugeinrichtung, welche sicherstellt, daß die Membran auch dann aufgerissen werden kann, wenn die Schwächungslinie relativ ungenau funktioniert.
- Eine noch weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer Öffnungsvorrichtung bei der die Zugeinrichtung so klein und kompakt ausgebildet sein kann, daß sie kein Hindernis für die Ausbildung des Rests der Öffnungsvorrichtung darstellt.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht schließlich in der Schaffung einer leicht zu öffnenden Öffnungsvorrichtung, die die Nachteile der bekannten Öffnungsvorrichtungen entsprechender Gattungen vermeidet.
- Solche andere Aufgaben werden gemäß der vorliegenden Erfindung bei einer Öffnungsvorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Gattung durch die charakterisierenden Merkmale erreicht, die im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 angegeben sind.
- Bevorzugte Ausbildungen der Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung sind durch die Kennzeichnungsmerkmale verkörpert, wie sie in Unteransprüchen zum Ausdruck kommen.
- Wenn die Öffnungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer Zugeinrichtung versehen wird, durch deren geometrische Konfiguration sichergestellt werden kann, daß die Zugkraft beim Beginn der Öffnungsphase unter einem Winkel zur Ebene der Schwächungslinie steht, wird die Kraft auf einen beschränkten Bereich oder Punkt nahe eines Bereichs der Schwächungslinie konzentriert. Dies führt dazu, daß das Aufreißen schon bei einer relativ geringen Zugkraft möglich wird. Die Konfiguration der Zugeinrichtung führt auch dazu, daß Sie klein und kompakt und sogar zur Integration in beispielsweise die Öffnungsvorrichtung ausgebildet sein kann, die mit einem Hals versehen und mit einem Deckel oder einer Kappe verschließbar bzw. versiegelbar ist.
- Bevorzugte Ausbildungen der Öffnungsvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung werden nun in einzelnen insb. unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben, welche nur diejenigen Teile und Details zeigt, die zum Verständnis der Erfindung wesentlich sind. In der Zeichnung zeigen:
- Fig. 1A eine erste Ausbildung der Öffnungseinrichtung gemäß der Erfindung, und zwar von der Seite und teilweise im Schnitt gesehen;
- Fig. 1B einen Teil der Öffnungsvorrichtung nach Fig. 1A in Verbindung mit der Öffnungsphase;
- Fig. 2A eine zweite Ausbildung einer Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung von der Seite;
- Fig. 2B eine Öffnungsvorrichtung nach Fig. 2A während der Öffnungsphase;
- Fig. 3 eine modifizierte Ausbildung der Öffnungsvorrichtung von Fig. 2A in Perspektive und
- Fig. 4 die Öffnungseinrichtung von Fig. 3 aus einer anderen Perspektive.
- Die zwei dargestellten bevorzugten Ausbildungen der Öffnungsvorrichtung gem. der vorliegenden Erfindung sind in den Figuren in ihrer einfachsten Form gezeigt, d.h. daß nur diejenigen Teile und Einzelheiten dargestellt sind, welche für das Verständnis der vorliegenden Erfindung nötig sind. Es wird vorausgesetzt, daß die Öffnungsvorrichtung gem. der vorliegenden Erfindung mit unterschiedlichen Typen bekannter Öffnungsvorrichtungen verknüpfbar bzw. in diese integrierbar sind. Die dargestellten Ausbildungen der Öffnungsvorrichtung gem. der vorliegenden Erfindung können daher sowohl mit unterschiedlichen Typen von Ausgußrändern, rohrförmigen Halsteilen als auch mit unterschiedlichen Typen von Außenkappen und -deckeln, zum Beispiel Schraubkappen oder Aufschnappdeckel, kombiniert sein. Die Öffnungsvorrichtung nach der Erfindung kann auch auf unterschiedlichen Oberflächen von an sich bekannten Verpackungsbehältern plaziert sein oder einen Teil einer größeren oder kleineren Endwand bilden, die sich an einem dazu geeigneten Verpackungsbehälter befindet. Die Anordnung der Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung auf dem Verpackungsbehälter oder möglicherweise an diesen umgebenden Teilen, wie Ausgießschnauzen oder -rändern, Außenkappen oder dergl., beeinträchtigt die Funktion der Öffnungsvorrichtung gem. der Erfindung nicht und wird daher im einzelnen in diesem Zusammenhang nicht beschrieben.
- Eine Öffnungsvorrichtung 1 nach der vorliegenden Erfindung weist eine Membran 2 auf, die mit Hilfe einer endlosen Schwächungslinie 3 von umgebenden Teilen der Öffnungsvorrichtung 1 oder dem Verpackungsbehälter 4 abgegrenzt wird. Eine abstehende Zugeinrichtung 5 mit einer Greifvorrichtung 6 ist mit der Membran 2 über eine Verbindung 7 unmittelbar in Nachbarschaft eines Bereichs der Schwächungslinie 3 verbunden. Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Öffnungsvorrichtung 1 aus thermoplastischem Material hergestellt, das flexibel, biegbar und elastisch ist und längs der Schwächungslinie 3 aufgerissen werden kann. Die Öffnungsvorrichtung 1 ist vorzugsweise einstückig durch Spritzpressen bzw. Injection Molding entweder als ein separater Teil oder in Direktkontakt mit den Verpackungsbehälter 4 umgebenden Teilen hergestellt. Die Öffnungsvorrichtung kann beispielsweise mit Umgebungsteilen eines Loches verbunden sein, das sich in der Wand des Verpackungsbehälters befindet oder einen größeren Teil, beispielsweise eine Endwand, des (nichtgezeigten) hierfür geeigneten Verpackungsbehälters bildet. Die Öffnungsvorrichtung 1 kann auch als ein separater Teil hergestellt sein, der durch beispielsweise Thermoversiegeln in einer flüssigkeitsdichten Art über einer vorfabrizierten Ausgießöffnung in der Wand des Verpackungsbehälters versiegelt ist. Diese Technik ist gut bekannt und wird daher in diesem Zusammenhang nicht besonders beschrieben.
- Wie sich aus der Zeichnung ergibt, weist die Zugeinrichtung 5 zusätzlich zu der bereits erwähnten Greifvorrichtung 6 (die zum Beispiel in Form eines Zugrings ausgebildet sein kann) einen Verbindungsteil 8 auf, der unter einem Winkel abgebogen ist und einen oberen Arm 9 und einen unteren Arm 10 enthält, der mittels der Verbindung 7 mit der Membran 2 in Verbindung steht. Wegen der Elastizität des thermoplastischen Materials formt der abgewinkelte Verbindungsteil zwischen dem oberen Arm 9 und dem unteren Arm 10 einen "Schwenk- oder Drehpunkt" 11, der selbst zwar kein Drehgelenk oder Scharnier im genauen Wortsinn bildet, aber in einer entsprechenden Weise dank der Elastizitätseigenschaften des Kunststoffmaterials wirkt. Die Bezeichnung "Schwenk- bzw. Drehpunkt" wird in der Beschreibung und in den Ansprüchen lediglich deshalb verwendet, um den Verbindungsbereich der integrierten oberen und unteren Arme 9 bzw. 10 anzuzeigen, die winkelig zueinander angeordnet sind; dieser Bereich wirkt wie ein Gelenk. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, daß die Zugeinrichtung 5 und insb. der Verbindungsteil 8 die in den Fig. 1A, 2A, 3 und 4 illustrierte Form im unbelasteten Zustand aufweist, d.h. bei Abwesenheit von äußeren auf den Verbindungsteil 8 wirkenden Kräften. Diejenigen Teile der Beschreibung und Ansprüche, welche auf die geometrische Konfiguration oder auf das Zusammenwirken zwischen den unterschiedlichen Teilen des Verbindungsteils bezug nehmen, beziehen sich auf den Verbindungsteil in dessen unbelastetem Zustand, falls nichts anderes angegeben wird.
- Fig. 1 zeigt auch die Mittel- bzw. Zentrallinien beider Arme 9 und 10 ebenso wie deren Zusammentreffen im Schwenkpunkt 11. Die Zentrallinien der Arme 9 und 10 sind in einer gemeinsamen Ebene (der Schwenkebene des Schwenkpunkts 10) angeordnet und diese Ebene ist in Fig. 4 mit dem Bezugszeichen 16 versehen. In Fig. 1 wird eine unterbrochene Linie zur Bezeichnung einer Ebene 12 verwendet, die von der Schwächungslinie 3 definiert wird; auf diese Ebene wird in weiteren Teilen der Beschreibung noch Bezug genommen. Es wird angenommen, daß die Ebene 12 von irgendwelchen möglichen Konfigurationen unbeeinträchtigt bleibt, die von der Ebene 12 abweichen, dabei können Teile der Membran 2 beispielsweise Versteifungsrippen, dekoratives Schmuckwerk oder andere nicht gezeigte Profilierungen aufweisen. Aus der Figur wird ersichtlich, wie sich die Schwächungslinie 3 im wesentlichen halbwegs durch die Materialdicke der Öffnungsvorrichtung erstreckt; aber dies kann abhängig vom Materialtyp, der Dicke, dem gewünschten Aufreißindex und dergleichen unterschiedlich ausfallen.
- Nach dem ersten Typ der Öffnungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, die in den Fig. 1A und 1B gezeigt ist, befindet sich die Zugeinrichtung 5 neben einem Bereich der Schwächungslinie 3 mit einer solchen Orientierung, daß sich die von den Zentrallinien der beiden Arme und 9 und 10 gebildete Ebene 16 (Fig. 4) im wesentlichen unter rechtem Winkel zu dem Bereich der Schwächungslinie 3 erstreckt, die sich in Nachbarschaft des Verbindungsteils 8 befindet.
- Die zweite Ausbildung der Öffnungsvorrichtung nach der Erfindung gem. Fig. 2A und 2B unterscheidet sich von der zuerst erörterten Ausbildung der Öffnungsvorrichtung gem. der Erfindung, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist, im wesentlichen dadurch, daß der Verbindungsteil 8 eine Orientierung aufweist, die um 90º verdreht ist, d.h., daß sich die Ebene 16, die durch die Zentrallinien beider Arme 9, 10 definiert wird, bei der zweiten Ausbildung gem. Fig. 2 im wesentlichen parallel zu einem Bereich der Schwächungslinie 3 erstreckt, der sich in Nachbarschaft des Verbindungsteils 8 befindet. Sonst sind beide Ausbildungen identisch und korrespondierende Teile und Einzelheiten sind daher mit gleichen Bezugszeichen in den verschiedenen dargestellten Ausbildungen der Öffnungseinrichtung gem. der vorliegenden Erfindung versehen. Es ist daher beiden Ausbildungen ein gemeinsames Merkmal, daß der untere Arm 10 des Verbindungsteils 8 mit der Membran 2 neben einem Bereich der Schwächungslinie 3 verbunden ist und winkelig zur Ebene 12 verläuft, die durch die Schwächungslinie 3 definiert ist. Der Winkel weicht von 90º ab und sollte bevorzugt zwischen 20º und 60º betragen. Der Winkel zwischen beiden Armen des Verbindungsteils 8 beträgt bevorzugt zwischen 15º und 160º; ein Winkel von im wesentlichen 90º hat sich bei den getesteten Ausbildungen der Öffnungsvorrichtung nach der Erfindung als optimal erwiesen. Insbesondere aus den Fig. 1A und 2A wird ersichtlich, daß der Dreh- oder Schwenkpunkt 11, in dem die Mittel- oder Zentrallinien der miteinander integrierten oberen und unteren Arme 9 und 10 konvergieren, asymmetrisch in Bezug zum Zentrum der Verbindung 7 des unteren Arms 10 mit der Membran 2 angeordnet sind. Zur Materialeinsparung weist der Verbindungsteil 8 vorzugsweise eine abgeflachte oder ovale Querschnittskonfiguration auf. In der gemeinsamen Ebene 16 der Arme 9 und 10 ist die Verbindung des Arms 10 zur Membran 2 von einer solchen Ausdehnung, daß die Zentrallinie des unteren Arms 10 die Verbindung 7 in einem zentral angeordneten Verbindungszentrum 13 trifft. In diesem Fall befindet sich der Schwenkpunkt 10 gem. der Erfindung außerhalb eines Bereichs, der von den zwei Normalen 14' und 14" zur Ebene 12 definiert wird, die von der Schwächungslinie 3 bestimmt ist; die Normalen erstrecken sich durch die unteren Begrenzungen der Verbindung 7.
- Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, verläuft die Orientierung des Verbindungsteils 8 derart, daß die Verbindung 7 des Verbindungsteils 8 mit der Membran 2 mit seinem länglichen Bereich im wesentlichen quer zu einem Nachbarbereich der Schwächungslinie 3 nach einer ersten Ausbildung ausgerichtet ist, während die Ausrichtung im wesentlichen längs eines benachbarten Bereichs der Schwächungslinie 3 bei der zweiten Ausführungsform erfolgt. Wie jedoch näher im folgenden noch beschrieben wird, ist die Wirkung beider Ausbildungen im wesentlichen identisch. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, daß auch andere Plazierungen oder Orientierungen der Verbindung 7 auch vertretbar sind, beispielsweise unter anderem Winkel zur Schwächungslinie. Das wesentliche Merkmal besteht vor allem darin, daß sich der Aufreißpunkt bzw. Break point (d.h. der Punkt am Ende der Verbindung 7 zur Schwächungslinie 3, wenn der Aufreißvorgang eingeleitet wird) in einem kurzen Abstand (im wesentlichen benachbart) vom Bereich der Schwächungslinie, die dem Verbindungsteil 8 am nächsten kommt.
- Wie ferner aus Fig. 3 und 4 ersichtlich, ist die Membran 2 im wesentlichen kreisförmig ausgebildet, d.h. sie ist definiert bzw. abgegrenzt durch eine geschlossene bzw. endlose Schwächungslinie 3. Es ist natürlich auch möglich, der Membran irgendeine andere gewünschte optimale Konfiguration zu geben. Es ist auch nicht nötig, daß die Schwächungslinie 3 endlos ist, aber es ist in bestimmten Fällen zweckmäßig, eine solche Membran 2 zu bilden, die nach der Beendigung des Öffnungsvorgangs am Verpackungsbehälter verbleibt; zu diesem Zweck sollte die Schwächungslinie 3 zwei Enden aufweisen, die im Abstand voneinander angeordnet sind. Dies ist gleichfalls eine bereits bekannte Technik und soll in diesem Zusammenhang nicht im einzelnen erörtert werden. Zusätzlich zur Schwächungslinie 3, welche als Hauptschwächungslinie gewertet werden kann, ist es auch möglich, die Öffnungsvorrichtung gem. der Erfindung mit einer Hilfsschwächungslinie 15 zu versehen, die sich über die Membran 2 erstreckt und an einer bestimmten Stelle die Hauptschwächungslinie 3 trifft. Der Verbindungsteil 8 der Zugvorrichtung 5 ist hierbei bevorzugt derart angeordnet, daß sich die Verbindung 7 unmittelbar in Nachbarschaft der Hilfsschwächungslinie 15, also nahe beim Konvergenzpunkt der zwei Schwächungslinien 3 und 15 befindet. In diesem Fall sollte die Hilfsschwächungslinie 15 die Hauptschwächungslinie 3 bevorzugt mehr oder weniger unter rechtem Winkel (radial in Bezug zur Membran 2) treffen und sich vom Konvergenzpunkt in Richtung zum Membranzentrum erstrecken, an der sie möglicherweise einen gebogenen Teil aufweist. Die Hilfsschwächungslinie 15 kann von der gleichen Ausbildung und Tiefe wie die Hauptschwächungslinie 3 sein. Die zuvor schon beschriebene Armebene 6 wird in Fig. 4 mit Hilfe einer unterbrochenen Linie veranschaulicht; dies ist die Ebene, in der die Zentralachsen des oberen Arms 9 und des unteren Arms 10 verlaufen.
- Bei der Anwendung der Öffnungseinrichtung gem. der vorliegenden Erfindung wird angenommen, daß diese auf einer geeigneten bekannten Verpackung, zum Beispiel einer aus einem Papier- Kunststoff-Laminat hergestellten parallelepipedischen Packung, angebracht wird. Bei diesem Beispiel kann die Öffnungseinrichtung einen Teil der oberen bzw. Deckwand des Verpackungsbehälters bilden. Wenn der Benutzer den Verpackungsbehälter zu öffnen beabsichtigt, ergreift er die Greifvorrichtung 6 der Zugeinrichtung 5, die von der Oberfläche des Verpackungsbehälters absteht, zieht diese hoch und drückt sie nach unten im wesentlichen unter rechten Winkel zur Ebene, in der die obere Oberfläche des Verpackungsbehälters angeordnet ist (normalerweise übereinstimmend mit der Ebene 12, die durch die Schwächungslinie 9 bestimmt ist). An dieser Stelle wird, wie in Fig. 1B und 2B gezeigt, der Verbindungsteil 8 wegen der Flexibilität bzw. Elastizität des thermoplastischen Materials zunehmend gestreckt, d.h. daß sich der Winkel zwischen den Zentralachsen der zwei Arme 9 und 10 im Schwenkpunkt 11 vermindert. Im unteren Bereich des unteren Arms 10, d.h. am Verankerungsende oder an der Verbindung 7 zur Membran 2, tritt dann ein Drehmoment rings um das Verbindungszentrum 13 auf, wie dies in Fig. 1B durch den Pfeil 18 angedeutet ist. Die Kraft, die durch das Ziehen am Greiforgan 6 vom Benutzer entsteht, wird hierdurch vergrößert und an einem Punkt nahe der Schwächungslinie 3 konzentriert, was den Beginn des Aufreißens der Schwächungslinie erleichtert. Genauer gesagt, erzeugt das Biegen, Drehen bzw. Schwenken des unteren Arms 10 in einer Richtung zur Normalen auf die durch die Schwächungslinie 3 definierte Ebene ein Drehmoment (twisting moment), das durch die unterschiedlichen Längen der beiden Drehachsen vergrößert wird. Die Länge der Zentralachse des unteren Arms 10 vom Schwenkpunkt 11 im Verbindungszentrum 13 ist im wesentlichen zwei- bis fünfmal größer als die Länge der Drehachse, die durch die Abmessungen der Verbindung 7 zwischen dem Verbindungszentrum 13 und dem zur Schwächungslinie 3 gerichteten Ende der Verbindung bestimmt ist. Dies sorgt für eine erhebliche Vergrößerung der Kraft in dem Bereich unmittelbar neben der Schwächungslinie 3, was den Beginn des Aufreißens längs der Schwächungslinie 3 beträchtlich erleichtert. Die Ausbildung der Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung nach Fig. 2A und 2B funktioniert in entsprechender Weise, auch wenn die Orientierung des Verbindungsteils 8 um 90º in Bezug zu jenem Bereich der Schwächungslinie 3 verändert ist, der dem Verbindungsteil 8 benachbart ist. Beim Ziehen am Greiforgan 6 im wesentlichen aufwärts in Fig. 2b wird der Verbindungsteil 8 auch bei der zweiten Ausbildung der Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung gestreckt, d.h., daß sich der Winkel im Schwenkpunkt 11 zwischen der Zentrallinie der oberen und unteren Arme 9 bzw. 10 von dem dargestellten Winkel von 90º auf etwa 150º zunimmt oder durch die Beschränkung, die durch das Verhältnis zwischen Dicke des Materials im Verbindungsteil 8 und der Flexibilität bzw. Elastizität oder Biegbarkeit des gewählten Kunststoffmaterials gegeben ist, vergrößert. Beim Strecken des Verbindungsteils 8 tritt das gleiche vergrößerte Drehmoment an der Verbindung 7 wie in Bezug auf Fig. 1 beschrieben auf; in diesem Fall wird das Aufreißen der benachbarten Schwächungslinie 3 erleichtert, wie dies in Fig. 2B veranschaulicht ist, und aus der sich ergibt, wie ein fortgesetztes Ziehen am Greiforgan 6 dazu führt, daß die Membran 2 längs der Schwächungslinie 3 aufgerissen wird.
- Die in Fig. 3 und 4 veranschaulichte Hilfsschwächungslinie 15 erleichtert das Aufreißen der Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung noch mehr, da das beginnende Aufreißen in diesem Fall an dem Konvergenzpunkt zwischen der Hauptschwächungslinie 3 und der Hilfsschwächungslinie 15 stattfindet. Das Aufreißen setzt sich dann längs beider Linien fort, bis die Hilfsschwächungslinie 15 vollständig ausgenutzt ist, worauf das Aufreißen längs der Hauptschwächungslinie weitergeht, bis die Membran 2 vollständig von den diese umgebenden Teilen des Verpackungsbehälters oder der Öffnungsvorrichtung freigekommen ist. Natürlich sind auch andere Arten von Hilfslinien und auch andere bekannte Ausbildungen und Konstruktionen zur Kombintion mit der einen oder beiden Ausbildungen der Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung möglich.
- Bei einer etwas modifizierten Ausbildung der Öffnungseinrichtung nach der vorliegenden Erfindung (dargestellt in Fig. 1 durch unterbrochene Linien) ist die Zugvorrichtung 5 streifenförmig ausgebildet und mit ihrem hinteren bzw. rückwärtigen Ende mit dem Verpackungsbehälter 4 in der Nähe des hinteren Teils der Membran 2 verbunden. Bei diesem Beispiel weist die streifenförmige Zugvorrichtung einen Frontteil auf, der sich im spitzen Winkel in einer Richtung zum Frontende der Membran 2 erstreckt, welches zuerst aufreißbar ist; sie weist auch einen rückwärtigen oder hinteren Teil auf, der sich in größerem Abstand von der Membran 2 befindet und Raum schafft für einen Finger zwischen der Zugvorrichtung und der Membran. Beim Öffnen der Vorrichtung konzentriert sich die Kraft automatisch im zuerst aufreißbaren Teil der Membran, wenn die Verbindung der Zugvorrichtung wie oben beschrieben, d.h. über einen Drehpunkt bzw. um eine Drehachse, welche nahe der Schwächungslinie angreift, ausgebildet ist.
- Die Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung bietet eine kompakte und einfache Lösung, die nicht nur gut geeignet ist, in bekannte Arten von Öffnungseinrichtungen integriert zu werden, sondern führt auch zu einer Vergrößerung der Kraft, was das Aufreißen des Materials in der Schwächungslinie erleichtert und diese Art der Öffnungsvorrichtung auch für ältere und schwächere Benutzer geeignet macht. Bei Öffnungsvorrichtungen desjenigen Typs, bei der eine aufreißbare Membran im Halsteil oder der Ausgießschnauze angeordnet ist, wird es durch die Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung erstmals möglich, den Öffnungsvorgang mit einer Dreh- bzw. Twistphase zu beginnen, da ein rohrförmiger Hals bei bekannten Konstruktionen nicht ermöglicht, Kräfte in irgendeiner anderen Weise als im wesentlichen unter rechtem Winkel auf die Membranebene auszuüben.
- Die Erfindung soll nicht als wie oben beschrieben und in den Zeichnungen dargestellt beschränkt gelten; viele Modifikationen sind ohne Verlassen des Schutzumfangs der Ansprüche realisierbar.
Claims (10)
1. Öffnungsvorrichtung (1) mit einer zu öffnenden Membran (2),
die durch eine Schwächungslinie (3) bestimmt ist, und mit
einer Zugeinrichtung (5), die mit Hilfe eines
Verbindungsteils (8) mit der Membran verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verbindungsteil (8) aus flexiblem bzw. biegbarem
Material hergestellt ist und zwei Arme (9, 10) aufweist,
die unter einem Winkel zueinander angeordnet sind, daß
der untere Arm (10) in der Nähe der Schwächungslinie (3)
und unter einem Winkel zur von der Schwächungslinie (3)
definierten Ebene (12) mit der Membran (2) verbunden ist,
und daß sich die zwei Arme (9, 10) beim Ziehen an der
Zugeinrichtung (5) nach außen strecken und ein Verdrehungs-
bzw. Torsionsmoment um das Zentrum (13) der Verbindung (7)
zwischen dem unteren Arm (10) und der Membran (2)erzeugen.
2. Öffnungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel- bzw. Zentralachsen der Arme (9, 10), die
unter einem Winkel zueinander angeordnet sind, in einem
Schwenk- oder Drehpunkt (11) konvergieren, der in Bezug zum
Zentrum (13) der Verbindung (7) des unteren Arms (10) zur
Membran (2) asymmetrisch angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung (7) des unteren Arms (10) mit der
Membran (2) einen bestimmten Betrag in der gemeinsamen
Ebene (16) der Arme (9, 10) einnimmt und daß der
Schwenkpunkt (11) außerhalb eines Bereichs angeordnet ist, der
durch die zwei Normalen (14) auf die Ebene (12) bestimmt
ist, welche durch die Schwächungslinie (3) definiert ist,
wobei sich die Normalen durch die Außenbegrenzungen der
Verbindung (7) erstrecken.
4. Öffnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der untere Arm (10) mit der Membran (2) unter einem
Winkel verbunden ist, der von 90º auf die von der
Schwächungslinie (3) definierte Ebene (12) abweicht.
5. Öffnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Membran (2) im wesentlichen kreisförmig ist.
6. Öffnungsvorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich eine Hilfsschwächungslinie (15) über die Membran
(2) erstreckt und mit der Hauptschwächungslinie (3)
verbunden ist, wobei sich der Verbindungsteil (8) zum
Verbinden mit der Membran (2) unmittelbar in Nachbarschaft der
Hilfsschwächungslinie (15) befindet.
7. Öffnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel zwischen den Armen (9, 10) des
Verbindungsteils (8) zwischen 15 und 160º gewählt ist.
8. Öffnungsvorrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung des Verbindungsteils (8) mit der Membran
(2) eine längliche bzw. langgestreckte Querschnittsform
aufweist und die Verbindung (7) im wesentlichen längs der
Schwächungslinie (3) ausgerichtet ist.
9. Öffnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung des Verbindungsteils (8) mit der Membran
(2) eine längliche bzw. langgestreckte Querschnittsform
aufweist und die Verbindung (7) im wesentlichen quer zur
Schwächungslinie (3) ausgerichtet ist.
10. Öffnungsvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der untere Arm (10) zweimal bis fünfmal länger als der
Abstand zwischen dem Verbindungszentrum (13) und dem Ende
der Verbindung (7) in Richtung auf die Schwächungslinie
(3) gewählt ist.
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