DE69900373T2 - Formenakkumulator - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sammeleinrichtung für Formen oder Gießbleche zur Verwendung in einem System zur Herstellung von Süßwarenartikeln, wie z. B. Schokoladenartikeln, und insbesondere eine Sammeleinrichtung zum Sammeln von Gießblechen losgelöst von deren Antriebseinrichtung und welche nach einer Zuerst-Ein-Zuerst- Aus-Logik arbeitet, in welcher die erste in die Sammeleinrichtung eintretende Form die erste Form ist, welche die Sammeleinrichtung verläßt.
- Wie es im Fachgebiet bekannt ist, werden zur Herstellung von Süßwarenartikeln, wie z. B. Schokoladenriegeln oder Schokoladen, herkömmlicherweise Schablonen oder Formen mit einer Vielzahl von Aussparungen, welche mit einer flüssigen Süßwarenmasse gefüllt und dann einem Verfestigungsprozeß in Kühlsystemen unterworfen werden, verwendet.
- Diese Süßwarenartikelherstellungssysteme sind mit Systemteilen oder Stationen ausgestattet, welche mit unterschiedlichen Betriebsgeschwindigkeiten arbeiten.
- Beispielsweise sind aus Produktionsqualitätsgründen die Formungs-, Kühlungs- und Entformungsstationen betrieblich miteinander verbunden und führen demzufolge synchrone Bewegungen aus, wobei die Stationen kontinuierlich arbeiten, um eine möglichst kleine Anzahl von Betriebsunterbrechungen zu erzielen.
- Beispielsweise ist es in einem Kühlsystem unverzichtbar, die Süßwarenartikel bei voreingestellten Temperaturen für genau konstante Zeiten zu halten, um ein Endprodukt mit der gewünschten Qualität zu erhalten.
- Andererseits wird die Verpackung oder Papierumhüllung der Süßwarenartikel von Systemen mit unabhängigen Antriebseinrichtungen durchgeführt.
- Insbesondere kann die Betriebsgeschwindigkeit einer Einwickeleinheit von 0 bis 130% einer konstanten Betriebsgeschwindigkeit der Formungs- oder Strukturierungs-, Kühl- und Ausformungsstationen betragen.
- Die vorstehend erwähnten Abweichungen in der Betriebsgeschwindigkeit der Einwickeleinheit werden beispielsweise durch Unterbrechungen verursacht, welche für die Zuführung und die Ersetzung von Verpackungsmaterialien sowie für Wartung oder aus Staubildungsgründen notwendig sind.
- Somit werden aufgrund der vorstehend erwähnten unterschiedlichen Betriebsgeschwindigkeiten der Betriebseinheiten oder Stationen, welche in derselben Fertigungslinie angeordnet sind, überschüssige Produktmengen hergestellt, welche notwendigerweise gesammelt werden müssen.
- Derzeit sind zur Ermöglichung eines kontinuierlichen Betriebs zwischen der Ausformungsstation und den Einwickelmaschinen Sammelstationen für ausgeformte Süßwarenartikel vorgesehen, in welcher die ausgeformten Produkte entweder einzeln oder mittels Reihen oder Lagen von Produkten gehandhabt werden, um eine Beschädigung oder eine Stauung, welche das Produkt verändern und das System blockieren kann, zu verhindern.
- Um mögliche Stauungen oder "Zusammenballungen" zwischen den Süßwarenproduktreihen, welche aus derselben Form kommen und mögliche Beschädigungen an den Produkten zu verhindern, wäre es unverzichtbar, jede einzelne Produktreihe einzeln zu handhaben. Zur Durchführung einer derartigen Handhabungsoperation wurden herkömmliche Sammeleinrichtungsvorrichtungen konstruiert, welche einen sehr komplexen Handhabungsmechanismus aufweisen, der die Süßwarenartikel von der Fördereinrichtung abnimmt und diese auf geeignete Speicherplatten oder Tafeln ablegt, die mit den Förder- und Speichersystemen verbunden sind und beispielsweise außerhalb der Linie angeordnet sind.
- Die vorgenannten Sammeleinrichtungen haben einen weiteren Nachteil dahingehend, daß die Süßwarenprodukte in einem Wartezustand zum Einwickeln in der Sammeleinrichtung nach der Ausformung gehalten werden, und dadurch die Produkte verschmutzt und beschädigt werden können.
- Die vorstehend erwähnten Sammeleinrichtungen sind üblicherweise stromabwärts von der Strukturierungs- oder Formungslinie zwischen dem Entformungsabschnitt und der Verpackungslinie angeordnet.
- Der vorstehend erwähnte Lösungsansatz zeigt zusätzlich zu den Problemen in Verbindung mit der Handhabung des ausgeformten Produktes und den Speicheroperationen (wie z. B. Beschädigungen, Verschmutzung, Kontamination und dergleichen) das weitere Problem der korrekten Handhabung der Süßwarenproduktlagerungsplatten von einer Lagerungsposition in dessen Ladeposition.
- Ferner weisen herkömmliche Bandliniensysteme den weiteren Nachteil auf, daß es erforderlich ist, nachdem die plattengelagerten Produkte an die Papierverarbeitungsmaschinen gesendet wurden, eine korrekte Verwaltung der leeren Rücklaufplatten durchzuführen. Somit müssen zur Steuerung der leeren Platten weitere Sammeleinrichtungen in dem Rücklaufzweig der Herstellungslinie vorgesehen werden.
- Demzufolge weisen herkömmliche Sammeleinrichtungsstationen für die Sammlung der vollen und leeren Platten sehr große Gesamtabmessungen auf.
- Somit besteht das Ziel der vorliegenden Erfindung in der Überwindung der vorstehend erwähnten Nachteile des Stands der Technik und der Ermöglichung der Lagerung der Süßwarenprodukte durch eine Sammeleinrichtung sehr einfacher Konstruktion und kleiner Größe.
- Dieses Ziel der Erfindung wird durch eine Sammeleinrichtung für Gießbleche zur Verwendung in einem System zur Herstellung von Süßwarenartikeln erreicht, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß in der Nähe einer unteren Seite und einer oberen Seite der Sammeleinrichtung waagrecht verlaufende Fördereinrichtungen für den Vorwärtstransport voller Gießbleche, bzw. zum Zurückführen von leeren Gießblechen vorgesehen sind, daß am Einlauf der Sammeleinrichtung für die gefüllten Gießbleche nacheinander zwischen den waagrecht verlaufenden Fördereinrichtungen vertikal angeordnete Fördereinrichtungen vorgesehen sind, die zur Bewegung der Gießbleche getrennt betreibbar sind, daß vor dem Auslauf der Sammeleinrichtung für die gefüllten Gießbleche zwischen den horizontal angeordneten Fördereinrichtungen vertikal angeordnete Fördereinrichtungen vorgesehen sind, welche zum Handhaben der Gießbleche steuerbar betrieben werden sind, daß zwischen den vertikal angeordneten Fördereinrichtungen eine gesteuerte horizontale Fördereinrichtung zum horizontalen Antreiben der Gießbleche vorgesehen ist, und daß die horizontal angeordnete Fördereinrichtung entlang einer vertikalen Achse steuerbar betrieben positioniert werden kann.
- Die erfindungsgemäße Sammeleinrichtung ist innerhalb der Süßwarenherstellungslinie angeordnet, um die Gießbleche direkt zu handhaben. Demzufolge sind die Handhabungsmechanismen von sehr einfacher Konstruktion, da sie nicht die ausgeformten Produkte handhaben müssen und nicht die Süßwarenartikel aus ihrer Herstellungslinie ausleiten und diese wieder in die Linie einführen müssen.
- Somit ermöglicht die Erfindung eine erhebliche Reduzierung des von dem Sammelsystem belegten Raumes, da keine getrennte Sammelstation oder Sammeleinrichtung für leere Platten erforderlich ist, wodurch eine weitere konstruktive Vereinfachung bereitgestellt wird.
- Ein spezieller Vorteil besteht darin, daß in diesem System die Gießbleche anstelle der Süßwarenartikel gehandhabt werden, wodurch die in den Gießblechvertiefungen enthaltenen Süßwarenartikel weniger möglichen Verschmutzungsmitteln und Handhabungsbeschädigungen ausgesetzt werden.
- Ferner kann, da die Sammeleinrichtung die Gießbleche direkt verwaltet oder handhabt, die Sammeleinrichtung in der Herstellungslinie stromaufwärts vor der Ausformungsvorrichtung angeordnet sein. Somit wird es möglich, die Ausformungsstation abhängig von den Erfordernissen der nachstehenden Papiereinwicklungsstation zu steuern. Auf diese Weise werden aus den Gießblechen nur diejenigen Artikel, welche unmittelbar zu der Verpackungsoperation übertragen werden, ausgeformt und damit eine mögliche Verschmutzung und Beschädigung der Artikel auf ein Minimum reduziert.
- Ferner kann, da die Sammeleinrichtung zwischen der Kühleinrichtung und der Ausformungsstation angeordnet ist, diese leicht in die Verwaltungslogik integriert werden, welche für die Verwaltung oder Steuerung der gesamten Herstellungslinie ausgelegt ist.
- Demzufolge wird die Ausformungsstation physikalisch von der Strukturierungs- oder Formungs-Linienantriebseinheit getrennt und mit einer speziellen Antriebsanordnung versehen, welche unabhängig von dem Strukturierungs- oder Gießsystem und synchron zu der Papiereinwickeleinheiten betrieben wird.
- Die Bewegungen der Gießblechsammeleinheit werden mit der stromaufwärtigen Station (der Kühlvorrichtung) und der stromabwärtigen Station (der Ausformungsstation) synchronisiert oder zeitlich abgestimmt. Somit werden die vertikalen Fördereinrichtungen, welche nacheinander bei dem Einlaß der Sammeleinrichtung für die gefüllten Gießbleche angeordnet sind, mit den Antriebseinrichtungen der stromaufwärtig von dem Süßwarenartikelherstellungssystem angeordneten Antriebseinrichtungen, wie z. B. der Kühleinrichtung wirkverbunden.
- Die vor dem Ausgang der Sammeleinrichtung für die vollen Gießbleche angeordneten Fördereinrichtungen sind im Gegensatz dazu mit der von der Sammeleinrichtung stromabwärts angeordneten Stationen in dem Süßwarenartikelherstellungssystem, wie z. B. mit der Ausformungsstation, wirkverbunden.
- Um ein Wiedereinführen der Gießbleche mit einer beabstandeten Beziehung in die Herstellungslinie zu ermöglichen, sind die für die Abförderung der Gießbleche aus der Sammeleinrichtung vorgesehenen horizontalen Fördereinrichtung mit einer Abgabevorrichtung zum schrittweisen Abgeben der Gießbleche ausgerüstet.
- Zum Übernehmen der Gießbleche aus den horizontalen Fördereinrichtungen und zum Lagern der Gießbleche in der Sammeleinrichtung sind die vertikalen Fördereinrichtungen auf den Seiten der horizontalen Fördereinrichtung angeordnet und erstrecken sich entlang der Gesamthöhe der Sammeleinrichtung. Zum leichten Übernehmen der Gießblechgruppen aus den horizontalen Fördereinrichtungen erstrecken sich die vertikalen Fördereinrichtungen über die Förderebene der horizontalen Fördereinrichtungen hinaus.
- Zum Übernehmen der Gießbleche aus der horizontalen Fördereinrichtung und Lagern der Gießbleche innerhalb der Sammeleinrichtung in einer konstruktiv einfachen Weise sind seitlich von der horizontalen Fördereinrichtung und drehbar von dem schachtelartigen Gehäuse der Sammeleinrichtung gelagert eine Vielzahl von Wellen vorgesehen, auf denen eine Vielzahl von Kettenführungs- und Antriebsritzeln verkeilt ist, wobei sich Gießblechlagerungs- und Aufnahmeplatten freitragend von den Ketten weg erstrecken, und die Aufnahmeplatten mit gleichem Abstand entlang den Ketten angeordnet sind.
- Die an dem Sammeleinrichtungseinlaß angeordneten vertikalen Fördereinrichtungen übernehmen die vollen Gießbleche oder vollen Gießblechgruppen von der horizontalen Vorwärtsfördereinrichtung und erzeugen, durch Verschieben oder Antreiben der Gießbleche in einer vertikalen Ebene eine nach oben gerichtete Gießblechsäule oder Stapel. An der Oberseite geben die vertikalen Fördereinrichtungen die leeren Gießbleche oder leeren Gießblechgruppen an die horizontale Rücklauffördereinrichtung ab.
- Die vor dem Sammeleinrichtungsauslaß vorgesehenen vertikalen Fördereinrichtungen geben die vollen Gießbleche oder vollen Gießblechgruppen (transportiert von den vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen) auf die vorwärts führende horizontale Fördereinrichtung ab, welche die Sammeleinrichtung verläßt, und nehmen die leeren Gießbleche von der horizontalen Rücklauffördereinrichtung auf, die an der Oberseite angeordnet ist, und erzeugen damit eine nach unten gerichtete Gießblechsäule oder Stapel.
- Die gleichmäßige Anordnung der Aufnahmeplatten entlang der Ketten, und das Vorsehen einer Fördereinrichtung an beiden Seiten der horizontalen Fördereinrichtung stellt eine Vielzahl von Aussparungen für die Unterbringung der Gießbleche darin bereit.
- Für die Handhabung der vertikalen Fördereinrichtungen sind die Wellen der Ritzel mit steuerbar angetriebenen Motoruntersetzungsgetrieben wirkverbunden.
- Zur Synchronisierung der Bewegung der vertikalen Fördermittel mit der Herstellungslinie entweder stromaufwärts oder stromabwärts von der Sammeleinrichtung ist die Motoruntersetzungs-Steuereinheit mit den Antriebsvorrichtungen der Herstellungslinie wirkverbunden.
- Für die Übertragung der Gießblechgruppen zwischen den vertikalen Fördereinrichtungen wird die horizontale Übertragungs- oder Antriebseinrichtung so gesteuert, daß sie die Übertragung betätigt, wenn sich die vertikalen Fördermittel in einem Ruhezustand befinden.
- Zur Übertragung der Gießblechgruppen zwischen den vertikalen Fördermitteln ist die horizontale Antriebseinrichtung mit einem Wagen ausgestattet, der mit der vertikalen Achse wirkverbunden ist; von dem Wagen aus erstrecken sich parallele Arme, welche Kettenführungs- und Antriebsritzel lagern, seitlich, so daß sie durch die vertikalen Fördermittel hindurchragen; quer zu den Ketten sind Gießblechantriebsfingerschiebevorrichtungen vorgesehen.
- Vorteilhafterweise führen und treiben die Ritzel Bänder mit quer angeordneten Fingerschiebern an.
- Um einen synchronen Antrieb der Fingerschieber zu ermöglichen, sind die entsprechenden von den Armen gelagerten Ritzel auf der quer zu den Armen angeordneten Welle verkeilt.
- Für einen steuerbaren Antrieb der Fingerschieber sind die Ritzelwellen mit einer steuerbar angetriebenen Motoruntersetzungsgetriebe wirkverbunden.
- Um eine Anordnung der horizontalen Antriebsvorrichtung entlang der vertikalen Achse zu ermöglichen, sind Wellen mit Endlosgewinden zwischen den vertikalen Fördermitteln angeordnet, deren Achsen sich vertikal erstrecken und von dem schachtelartigen Gehäuse oder Gestell der Sammeleinrichtung gelagert werden, wobei an den Wellen mit Endlosgewinden Muttern starr mit einem eine horizontale Verschiebungseinrichtung vertikal handhabenden Wagen angeordnet sind.
- Zur Steuerung der vertikalen Verschiebung oder Positionierung der horizontalen Antriebseinrichtung sind die Wellen mit Endlosgewinden mit Motoruntersetzungseinheiten wirkverbunden, welche miteinander synchronisiert sind und von einem Meßwandler für die Umdrehungsdrehzahl der Wellen mit Endlosgewinde rückkopplungsgesteuert sind.
- Zur Anordnung der horizontalen Antriebsvorrichtung in einer korrekten Höhe und Verschieben der Gießbleche von einer vertikalen Fördereinrichtung auf die andere, wenn sich die Fördereinrichtungen in einem Ruhezustand befinden, ist die horizontale Antriebseinrichtungsteuereinheit mit den vertikalen Fördereinrichtungs-Antriebseinrichtungen wirkverbunden.
- Zum Einstellen der vertikalen Position der horizontalen Antriebsvorrichtung abhängig von der Anzahl von der Herstellungslinie benötigten Gießbleche ist die horizontale Antriebsvorrichtungs-Steuereinheit mit einem Meßwandler oder Sensor für die Erfassung des Vorhandenseins der Formen auf den vertikalen Fördereinrichtungen wirkverbunden, wobei der Meßwandler oder der Sensor unter der horizontalen Antriebseinrichtung angeordnet ist.
- Somit ist es auf der Basis einer Feststellung des Vorhandenseins von Gießblechen in dem unterhalb der horizontalen Antriebseinrichtung liegendem Raum, wie er in den vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen vorgesehen ist, möglich, das Anheben der horizontalen Antriebseinrichtung anzupassen und damit zu bewirken, daß sie korrekt im Bezug auf die vertikalen Fördereinrichtungen positioniert wird, wo ein freier Raum für die Aufnahme der Gießblechgruppen, welche von den vertikalen Aufwärts- oder Anhebefördereinrichtungen kommen, vorgesehen ist.
- Im Gegensatz dazu ist durch eine Feststellung des Vorhandenseins von Gießblechen im Raum, der unterhalb der horizontalen Antriebeinrichtung liegt, wie er von den nach oben gerichteten oder fahrenden vertikalen Fördereinrichtungen vorgesehen ist, möglich, die vertikale Position der horizontalen Abwärtsfördereinrichtung einzustellen, und damit ein Übertragen auf den vertikalen Aufwärtsfördereinrichtung vorhandener Gießblechgruppen auf die vertikalen Abwärtsfördereinrichtung zu ermöglichen.
- Diese Einstellungsart ermöglicht das automatische Erzielen eines Gleichgewichtszustandes der durch eine so klein wie möglichst kleine Anzahl in der Sammeleinrichtung vorhandener voller Gießbleche gegeben ist.
- Das Thema der vorliegenden Erfindung wird hierin nachstehend detaillierter unter Bezugnahme auf eine lediglich exemplarische Ausführungsform davon beschrieben, welche in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Teilquerschnitts-Seitenansicht einer zwischen einer Kühleinrichtung und einer Ausformstation angeordneten Sammeleinrichtung;
- Fig. 2 und 3 jeweils Teilquerschnittsansichten, welche zwei Betriebspositionen der Sammeleinrichtung von Fig. 1 darstellen;
- Fig. 4 eine weitere Teilquerschnitts-Seitenansicht, welche die vertikalen Fördereinrichtungen und die dazwischen angeordnete horizontale Gießblechantriebsvorrichtung darstellt;
- Fig. 5 ein Detail eines Querschnittes der Sammeleinrichtung von Fig. 1 (entlang der Linie I- I);
- Fig. 6 eine schematische axonometrische Teilquerschnittsansicht, welche eine vertikale Fördereinrichtung veranschaulicht;
- Fig. 7 eine weitere schematische axonometrische Teilquerschnittsansicht, welche die horizontale Gießblechantriebseinrichtung darstellt.
- Fig. 1 stellt eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnete Sammeleinrichtung für Gießbleche dar, die in einem Herstellungssystem für Süßwarenartikel angeordnet ist.
- Insbesondere ist die Sammeleinrichtung 1 hinter einer Kühleinheit oder einem Kühler 2 und vor einer Ausformungsstation oder Maschine 3 angeordnet.
- Die Sammeleinrichtung 1 erlaubt eine Sammlung sowohl der vollen Gießbleche der Vorwärtsspeiselinie, als auch der leeren Gießbleche auf der Rücklauflinie, wie es detaillierter hierin nachstehend offenbart wird.
- Horizontale Fördereinrichtungen 6, 7, 9 und 10 verbinden die Herstellungslinie mit der Sammeleinrichtung 1 durch einen Eintritt in das schachtelförmige Gehäuse der Sammeleinrichtung 1.
- In der Nähe des unteren Abschnittes 4 der Sammeleinrichtung 1 sind nacheinander die horizontale Fördereinrichtungen 6 und 7 für eine Vorwärtszuführung der vollen Gießbleche 8 vorgesehen.
- In der Nähe des oberen Abschnittes 5 sind nacheinander die horizontalen Fördereinrichtungen 9, 10 für den Rücklauf der leeren Gießbleche 11 vorgesehen.
- Nacheinander sind an dem Einlaß 12 der Sammeleinrichtung 1 für die vollen Gießbleche 8 zwischen den horizontalen Fördereinrichtungen 6, 10 vertikale Fördereinrichtungen, allgemein mit 13 bezeichnet, vorgesehen. Die vertikalen Fördereinrichtungen 13 können gesteuert betrieben werden, um in einer vertikalen Ebene die Gießbleche 8, 11 zu verschieben oder anzutreiben.
- Beispielsweise befördern die vertikalen Fördereinrichtungen 13 die Formen 8, 11 nach oben.
- Vor dem Auslaß 14 der vollen Gießbleche 8 der Sammeleinrichtung 1 sind zwischen den horizontalen Fördereinrichtungen 9, 7 allgemein mit 15 bezeichnete vertikale Fördereinrichtungen vorgesehen. Die vertikalen Fördereinrichtungen können gesteuert angetrieben werden, um wiederum die Gießbleche 8 und 11 anzutreiben. Beispielsweise befördern oder verschieben die vertikalen Fördereinrichtungen 15 die Gießbleche 8, 11 über einen kontinuierlich absteigenden Pfad synchron mit der Herstellungslinie stromabwärts von der Sammeleinrichtung 1.
- Die vertikalen Fördereinrichtungen 13 befördern oder verschieben die Gießbleche 8, 11, um entweder eine nach oben oder unten gerichtete Säule oder einen Stapel der Gießbleche 8, 11 auszubilden, wobei die Säulen oder Stapel synchron zu der Herstellungslinie entweder stromaufwärts oder stromabwärts von der Sammeleinrichtung 1 betrieben werden.
- Zwischen den aneinander grenzenden vertikalen Fördereinrichtungen 13, 15 ist eine allgemein mit 16 bezeichnete horizontale Antriebseinrichtung vorgesehen. Die horizontale Antriebseinrichtung 16 befördert die vollen Gießbleche 8 von den vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 zu den vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 und überträgt gleichzeitig die leeren Gießbleche 11 von den vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 auf die vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13.
- Die horizontale Antriebseinrichtung 16 kann steuerbar entlang einer vertikalen Achse 17 verschoben oder positioniert werden.
- Fig. 4 bis 7 stellen die Konstruktionsdetails der die Sammeleinrichtung 1 bildenden Hauptkomponenten dar.
- Fig. 4 stellt einen Endabschnitt 20 der horizontalen Fördereinrichtung 12 für die in die Sammeleinrichtung 1 eintretenden vollen Gießbleche 8 dar.
- Beispielsweise sind Ritzel oder Riemenscheiben 21 auf der Bodenplatte 22 des schachtelförmigen Rahmens oder Gehäuses 23 der Sammeleinrichtung 1 gelagert, wobei die Ritzel Ketten oder Bänder führen und antreiben, welche die vollen Gießbleche 8 lagern.
- Bevorzugt sind die horizontalen Fördereinrichtungen mit den Ketten versehen, welche von den Ritzeln 21 mit Querstegen und Führungsschiebern angetrieben und geführt werden. In den Fördereinrichtungen 6, 9 stehen die Gießbleche mit einer Förderelement oder Förderkette zwischen (nicht dargestellten) Schiebeklauen in Eingriff.
- Die Formen 8 werden von den Fördereinrichtungen 6, 9, welche schrittweise betrieben werden, übernommen.
- Während der Übernahme von den vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 auf die vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15, durchgeführt von der horizontalen Antriebsvorrichtung 16, werden die Gießbleche 8 durch die Vorrichtung 16 in einer gestapelten Anordnung angeordnet.
- In gleicher Weise wird die Übertragung der leeren Gießbleche 11 von den vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 zu den vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 durchgeführt.
- Die vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 und die vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 sind in der Nähe des Auslasses der Sammeleinrichtung angeordnet und stehen mit anderen Abschnitten des Systems über Zeittakt- und Synchronisierungs-Vorrichtungen 100 in Verbindung, welche die gestapelten Gießbleche aufnehmen und diese Schritt für Schritt auf die horizontalen Fördereinrichtungen der an die Sammeleinrichtung angrenzenden Vorrichtungen (die Ausformungs- bzw. Kühlvorrichtung) abgeben.
- Seitlich von dem Endabschnitt 20 der horizontalen Fördereinrichtungen sind vertikale Fördereinrichtungen 13 vorgesehen, welche sich über die gesamte Länge der Sammeleinrichtung 1 erstrecken.
- Wie es in Fig. 5 und 6 dargestellt ist, sind die vertikalen Fördereinrichtungen an ihren Ober- und Unterseiten mit Wellen versehen, welche drehbar von dem schachtelartigen Gehäuse der Sammeleinrichtung gelagert werden. Die Wellen lagern Ritzel oder Riemenscheiben für die Führung und den Antrieb entsprechender Ketten 25, 26, 27 oder in einer modifizierten Ausführungsform entsprechender Bänder.
- Entlang den Ketten 27 sind Auflageplatten 28 für die Aufnahme und Lagerung der Gießbleche 8, 11 vorgesehen, wobei die Auflageplatten in gleichmäßig beabstandet entlang den Ketten 27 angeordnet sind, und dadurch Aussparungen 29 für die Aufnahme der Gießbleche 28, 11 darin ausbilden.
- Die vertikalen Fördereinrichtungen 13 erstrecken sich unter die Förderebenen 30 der horizontalen Fördereinrichtungen 6, 7, 9 und 10.
- Somit erfassen, wenn sich die die Auflageplatte 28 unterstützenden Ketten um das Ritzelrad 26 drehen, diese die Endabschnitte 31, 32 der Gießbleche 8, 11, welche seitlich aus der horizontalen Fördereinrichtung 6, 7, 9, 10 hervorstehen.
- In gleicher Weise erstrecken sich die vertikalen Fördereinrichtungen 13 über die von den horizontalen Fördereinrichtungen 9, 10 definierte Ebene und ermöglichen damit, daß die auf den horizontalen Fördereinrichtung 9, 10 angeordneten Schiebeelemente die Gießbleche 11 auf die Rückführlinie 35 übertragen oder schieben (Fig. 1).
- Die Ritzelwellen sind mit steuerbar angetriebenen Motoruntersetzungsgetrieben 36 wirkverbunden.
- Vorteilhaft ist die Steuereinheit des Motoruntersetzungsgetriebes 36 mit der (nicht dargestellten) Antriebseinrichtung der Herstellungslinie verbunden.
- Fig. 4, 5 und 6 stellen die horizontale Fördereinrichtung 16 der Gießbleche dar.
- Wellen 40 mit Endlosgewinde sind mit ihren Achsen, die vertikal zwischen den vertikalen Fördereinrichtungen 13, 15 angeordnet sind, durch das schachtelartige Gehäuse 23 der Sammeleinrichtung 1 gelagert.
- Muttern, z. B. Kugelumlaufmuttern (nicht dargestellt) sind mit den Wellen 40 mit Endlosgewinde wirkverbunden. Die Muttern sind starr mit einem Wagen 41 verbunden, um die horizontale Antriebseinrichtung 16 vertikal anzutreiben und zu positionieren.
- Die Wellen 40 mit Endlosgewinde sind mit Motoruntersetzungsgetrieben wirkverbunden, welche im Bezug aufeinander synchronisiert und durch einen (nicht dargestellten) Umdrehungsdrehzahlmeßwandler oder Sensor der Welle 40 mit Endlosgewinde rückkopplungsgesteuert sind.
- In einer (nicht dargestellten) modifizierten Ausführungsform der Erfindung sind eine Vielzahl von mit entsprechenden Zahnstangen versehene aufrechte Pfosten zwischen den vertikalen Fördereinrichtungen 13, 15 versehen. Ein Wagen 41 ist mit Ritzeln versehen, welche in die seitlich und frei tragend angeordneten Zahnstangen eingreifen, wobei die Ritzel mit einem steuerbar angetriebenen Motoruntersetzungsgetrieben wirkverbunden sind.
- Aus dem Wagen 41 erstrecken sich parallele Arme 43, 44 seitlich, um so die vertikalen Fördereinrichtungen 13, 15 zu überqueren.
- Die parallelen Arme 43, 44 lagern Ritzel oder Riemenscheiben 45 zum Führen und Antreiben entsprechender Ketten 46 oder Bänder. Fingerschieber 47 erstrecken sich quer aus den Ketten 46, wobei die auf parallelen Ketten 46 angeordneten Fingerschieber 47 zueinander ausgerichtet sind.
- Wenn sich die horizontale Antriebseinrichtung 16 in einem Ruhe- oder Stoppzustand befindet, sind die Fingerschieber 47 an den Enden der Arme 43, 44 angeordnet. Somit können die Fingerschieber 47 seitlich von den Gießblechen 8, 11 getragen werden, um die Gießbleche von dem Auflageplatte 28 der vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 auf die Auflageplatte 28 der vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 oder umgekehrt zu verschieben.
- Auf der Unterseite der horizontalen Antriebsvorrichtung 16 sind Gießblechsensoren oder Meßwandler 50 vorgesehen, um das Vorhandensein der Gießbleche zu detektieren. Beispielsweise sind Annäherungssensoren oder optische Lichtschrankenmeßwandler mit unterem Abschnitt der Arme 43, 44 verbunden, um das Vorhandensein der Gießbleche 8 unter der horizontalen Vorrichtung 16 sowohl an den durch den Auflageplatten 28 der vertikalen Fördereinrichtung 13 als auch den durch die Auflageplatten 28 der vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 definierten Aussparungen 29 zu detektieren.
- Die an den Armen 43, 44 vorgesehenen entsprechenden Ritzel 45 sind miteinander über Verbindungswellen 48 verbunden.
- Die Verbindungswellen 48 der Ritzel 45 sind mit einem steuerbar angetriebenen Motoruntersetzungsgetriebe 49 wirkverbunden.
- Der Betrieb der Sammeleinrichtung 21 wird hierin nachstehend unter Bezugnahme auf Fig. 1, 2, 3, 4 und 5 offenbart. Die mit Süßwarenprodukt gefüllten Gießbleche 8, welche aus dem Kühler austreten, werden durch die horizontale Fördereinrichtung 6 zu dem Einlaß 12 des schachtelartigen Gehäuses 23 der Sammeleinrichtung 1 transportiert.
- Innerhalb des schachtelartigen Gehäuses 23 werden die vollen Gießbleche 8 von den vertikalen Fördereinrichtungen 13 der Sammeleinrichtung 1 übernommen.
- Die Bewegung oder Verschiebung der vollen Gießbleche 8, welche von der horizontalen Fördereinrichtung 6 transportiert werden, ist eine intermittierende Bewegung.
- In der Tat sind die horizontalen Fördereinrichtungen 6 mit der Herstellungslinie der Ausformungsmaschine wirkverbunden, wo die Formen für eine ausreichende Zeit angehalten werden müssen, um deren Aussparungen mit dem Süßwarenprodukt zu füllen.
- Durch eine intermittierende Verschiebung, wenn auch phasenverschoben in Bezug auf die horizontale Fördereinrichtung 6, nehmen die vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 mittels der Auflageplatten 28 die Gruppen voller Gießbleche 8 auf, welche an ihrem unteren Bereich vorhanden sind. Durch Anheben der an der Unterseite der vertikalen Fördereinrichtungen vorhandene Gruppe voller Gießbleche 8 kann ein neue Gruppe voller Gießbleche 8 in die Sammeleinrichtung 1 eintreten.
- Durch die intermittierende Bewegung heben die vertikalen Fördereinrichtungen 13 die Gruppen der vollen Gießbleche 8 an, welche in der Aussparung 29 angeordnet sind, die von den Auflageplatten in einen Bereich in der Nähe der horizontalen Übertragungs- oder Antriebsvorrichtung 16 ausgebildet wird.
- Die horizontale Antriebseinrichtung 16 wird insbesondere in einer solchen Höhe angeordnet, daß sichergestellt ist, daß in den vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 eine leere Aussparung 29 für die Übertragung der Gruppe voller Gießbleche 8 bereitgestellt wird, die in der aufwärtsgerichteten oder steigenden Säule oder Stapel angeordnet sind.
- Die Gießblech-Horizontalantriebseinrichtung 16 befördert oder verschiebt von der Aufwärtssäule zu der Abwärtssäule ausschließlich in einem Falle, in welchem der Annäherungs- oder Lichtschrankenmeßwandler 50 eine freie Aussparung 29 in der Abwärtssäule unmittelbar unter der horizontalen Antriebseinrichtung 16 detektiert. Andernfalls wird die horizontale Antriebseinrichtung 16 mit einer zu den vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 synchronisierten Bewegung angehoben.
- In der Tat treiben die mit den Wellen 40 mit Endlosgewinde wirkverbundenen Servomotoren durch den Empfang eines Signals aus den Meßwandlern oder Sensoren 50, welche das Vorliegen der vollen Gießbleche 8 unter der horizontalen Antriebseinrichtung 16 in der Abwärtssäule detektieren, die Kugelumlaufwellen 40 drehend an, und bewirken dadurch, daß der Wagen 41 synchron zu der Aufwärtssäule angehoben wird.
- Wenn sich die vertikalen Fördereinrichtungen 13, 15 in einem Ruhe- oder Stoppzustand befinden, treibt das Motoruntersetzungsgetriebe 49 die Ritzel 45 an, und bewirkt dadurch, daß die Fingerschieber 47 die äußerste Seitenoberfläche der Gruppe voller Formbleche 8 berührt und wiederum bewirkt, daß die Gruppe voller Gießbleche 8 von den Auflageplatten 28 der vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 auf die Auflageplatten 28 der vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 gleitet.
- Durch eine intermittierende Abwärtsbewegung bringen die vertikalen Fördereinrichtungen 15 die Gruppen voller Gießbleche 8 auf die horizontale Fördereinrichtung 7, um die Gießbleche aus der Sammeleinrichtung 1 abzugeben.
- Bevor die vollen Gießbleche 8 an die Ausformungsmaschine 3 gesendet werden, trennt eine Synchronisierungsvorrichtung die Gruppe der vollen Gießbleche 8, indem sie sie auf der Förderlinie der Ausformungsmaschine 3 in gleichmäßigen Abständen anordnet.
- Die Förderlinie der Ausformmaschine wird nach dem Ausformen der Süßwarenprodukte aus den Gießblechen in die Nähe des oberen Abschnittes der Sammeleinrichtung gebracht, wo die horizontalen Fördereinrichtungen 9, welche in das schachtelartigen Gehäuse 23 der Sammeleinrichtung 1 eintreten, vorgesehen ist.
- Die leeren Gießbleche 11 werden wiederum von der horizontalen Fördereinrichtungen 9 zu oberen Bereich der vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen gebracht, wo sie von den Auflageplatten 28 übernommen und zu der horizontalen Fördereinrichtung 16 befördert werden.
- Da die Gruppe leerer Gießbleche 11 an einem Bereich in der Nähe der Arme 43, 44 der horizontalen Vorrichtung 16 ankommt, wird die Gruppe der Gießbleche von den Fingerschiebern 47 der Auflageplatten 28 der vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 auf die Auflageplatten 28 der vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 verschoben.
- Die vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 bringen die Gruppe der leeren Gießbleche 11 an den oberen Bereich der Sammeleinrichtung 1, wo sie von der horizontalen Fördereinrichtung 10 zu der (nicht dargestellten) Freigabestation-Rücklaufleitung geschoben werden.
- Wenn die Ausformungs- und Formungs- oder Strukturierungsstationen mit derselben Geschwindigkeit arbeiten, bleibt der Betriebszyklus so, wie er vorstehend offenbart wurde. Wenn im Gegensatz dazu die Ausformungsstation mit einer Betriebsgeschwindigkeit oder Drehzahl kleiner als die der Formungs- oder Strukturierungsstation arbeitet, verringern dann die vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 ihre Antriebsrate und geben dadurch an die Förderlinie der Entformungsmaschine 3 eine kleinere Menge an Formen zurück.
- Die horizontale Antriebs- oder Übertragungsvorrichtung 16 für die Gießbleche wird synchron mit den vertikalen Fördereinrichtungen 13 angehoben, welche eine Gruppe von Formen 8 von der darunterliegenden horizontalen Fördereinrichtung 6 anheben. Die horizontale Übertragungseinrichtung 16 wird so angehoben, daß sie einen freien Raum oder eine Aussparung 29 in den vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 findet, um in diese die Gruppe der gefüllten Gießbleche 8 zu übertragen.
- Somit wird die Höhe der vollen Gießbleche 8 gleichmäßig auf demselben Wert sowohl in den vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13, als auch in den vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 gehalten, und dadurch der Sammlungs- oder Stapelungseffekt (Fig. 3) bereitgestellt.
- Wenn die Entformungsstation oder Station 3 mit einer Betriebsgeschwindigkeit größer als der der Strukturierungs- oder Formungsstation arbeitet, dann geben die vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen die Gruppen voller Gießbleche 8 mit einer größeren Geschwindigkeit ab. Demzufolge leeren sich die vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen tendenziell schneller als die Zuführung zu den vertikalen Aufwärtsfördereinrichtungen 13 erfolgt.
- Somit beginnt die horizontale Antriebseinrichtung 16 mit einer Absenkung mit derselben Geschwindigkeit wie die Höhe der gefüllten Gießbleche 8 in den vertikalen Abwärtsfördereinrichtungen 15 absinkt, und ermöglicht dadurch ein progressives Leeren oder Entnehmen der sowohl in den vertikalen Fördereinrichtungen 13, 15 nach oben angesammelten Menge auf eine minimal zulässige Menge (Fig. 2).
- Somit wird im Betrieb die horizontale Antriebseinrichtung 16, welche immer in dieser Funktion aktiv ist, in einer vertikalen Anrichtung so betrieben, daß sie immer in der Höhe des Pegels voller Gießbleche 8 angeordnet ist, und so arbeitet, daß sie bewirkt, daß der Pegel gefüllter Gießbleche 8 immer der niedrigste Pegel ist, wie es in Fig. 2 dargestellt ist.
- Im Gegensatz dazu erlaubt diese Sammeleinrichtungssteuerungslogik 1 die Bereitstellung eines möglichst hohen Pegels leerer Gießbleche 11.
Claims (16)
1. Sammeleinrichtung (1) für Formbleche (8, 9) in einer
Anlage zum Erzeugen von Süsswarenartikeln, dadurch
gekennzeichnet, dass in der Nähe einer unteren Seite (4)
und einer oberen Seite (5) der Sammeleinrichtung (1)
waagerecht verlaufende Transporteinrichtungen (6, 7) für den
Vorwärtstransport der gefüllten Formbleche (8) bzw.
waagerecht verlaufende Transporteinrichtungen (9, 10) zum
Zurückführen von leeren Giessblechen (11) vorgesehen sind,
dass am Einlauf (12) der Sammeleinrichtung (11) für die
gefüllten Giessbleche (8), zwischen den waagerecht
verlaufenden Transporteinrichtungen (6, 10) vertikal
angeordnete Transporteinrichtungen (13) vorgesehen sind,
die zur Bewegung der Giessbleche (8, 11) getrennt antreibbar
sind, dass vor einem Auslauf (14) der Sammeleinrichtung (1)
für die gefüllten Giessbleche (8), zwischen den horizontal
angeordneten Fördermitteln (9, 7), vertikal angeordnete
Fördermittel (15) vorgesehen sind, die zum Bewegen der
Giessbleche (8, 11) steuerbar antreibbar sind, dass zwischen
den vertikal angeordneten Fördermitteln (13, 15) eine
gesteuert angetriebene, horizontal angeordnete
Fördereinrichtung (16) für die Giessbleche (8, 9) vorgesehen
ist, und dass die horizontal angeordnete
Antriebsvorrichtung entlang der vertikalen Achse (17)
bewegbar und in seiner Lage positionierbar ist.
2. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1 dadurch
gekennzeichnet, dass die Sammeleinrichtung in der
Süsswarenfertigungsanlage zwischen einer Kühleinrichtung
(2) und einer Ausformeinrichtung (3) angeordnet ist.
3. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die vertikal angeordneten Fördermittel
(13), welche im Anschluss an den Einlauf (12) des Speichers
(1) für die vollen Giessbleche (8) vorgesehen sind, mit
Antriebseinrichtungen der Station (2) wirkverbunden sind,
die stromaufwärts in der Fertigungsanlage der
Süsswarenartikel angeordnet sind.
4. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die vertikal verlaufenden Fördermittel
(15), die vor dem Auslauf (14) der Sammeleinrichtung (1)
für die gefüllten Giessbleche (8) vorgesehen sind, mit den
Antriebseinrichtungen der Station (3) wirkverbunden sind
und diese stromabwärts von der Sammeleinrichtung (1) in der
Süsswarenfertigungsanlage vorgesehen sind.
5. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die horizontal angeordneten
Fördermittel (7, 10) zum Abfördern der Giessbleche (8, 11)
aus der Sammeleinrichtung (1) mit einer Abgabevorrichtung
(100) zum schrittweisen Abgeben der Giessbleche (8, 10)
ausgerüstet sind.
6. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die vertikal angeordneten
Fördermittel (13, 15) an den Seiten der horizontal
angeordneten Fördereinrichtungen (6, 7, 9, 10) angeordnet sind
und sich über die gesamte Höhe der Sammeleinrichtung (1)
erstrecken.
7. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass seitlich, in Bezug auf die horizontal
angeordneten Fördermittel (6, 7, 9, 10), drehbar gelagerte
Wellen (25) vorgesehen sind, die an dem schachtelartigen
Gehäuse (23) der Einrichtung (1) gelagert sind, dass eine
Vielzahl von Ritzeln (26) zum Führen und Antreiben der
entsprechenden Ketten (27) an den Wellen (25) befestigt ist
und Aufnahmeplatten (28) zur Entnahme und zur Lagerung der
Giessbleche (8, 11) von den Ketten (27) abkragen und die
Platten (28) mit gleichem Abstand entlang der Ketten (27)
angeordnet sind.
8. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Wellen (25) der Ritzel (26) mit
Untersetzungsgetrieben (36) wirkverbunden sind, die
gesteuert antreibbar sind.
9. Sammeleinrichtung (1), nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die horizontal angeordnete
Antriebsvorrichtung (16) für die Giessbleche (8, 11) mit
einem gesteuert antreibbaren Servomotor (49) wirkverbunden
ist.
10. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die horizontal angeordnete
Antriebsvorrichtung (16) einen Wagen (41) aufweist, der mit
den vertikal angeordneten Achsen (17) wirkverbunden ist,
dass vom Wagen (21) seitlich Arme (43, 44) abstehen, die
parallel zueinander angeordnet sind und die vertikalen
Transporteinrichtungen (13, 15) durchdringen, dass die Arme
(43, 44) Führungstifte (45) zum Führen und Antreiben von
Ketten (46) aufweisen, dass quer zu den Ketten (46)
fingerartig ausgebildete Schieber (47) zum Bewegen der
Giessbleche (8, 10,11) angeordnet sind.
11. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die entsprechenden Stifte (45), die
von den parallel angeordneten Armen (43, 44) getragen
werden, an Wellen (48) angeordnet sind, die sich quer zu
den Armen (43, 44) erstrecken.
12. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Wellen (48) der Stifte (45) mit
Untersetzungsgetrieben (49) wirkverbunden sind und diese
gesteuert antreibbar sind.
13. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die mit einem Endlosgewinde versehenen
Wellen (40) mit vertikaler Achse angeordnet sind und von
dem schachtelartigen Gehäuse (23) des Speichers (1)
aufgenommen werden und zwischen den vertikal angeordneten
Transporteinrichtungen (13, 15) vorgesehen sind, dass
Muttern vorgesehen sind, die mit einem Antriebswagen (41)
zum Verschieben in vertikaler Richtung der horizontal
angeordneten Bewegungsvorrichtung (16) verbunden sind und
die Muttern mit Wellen (40), die ein Endlosgewinde
aufweisen, wirkverbunden sind.
14. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die mit einem Endlosgewinde versehenen
Wellen (40) mit rückgekoppelten Getriebemotoren
wirkverbunden sind, die mit Transduktoren für das Erfassen
der Drehbewegung der Welle verbunden sind.
15. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Kontroll- und Steuereinheit zum
Erfassen der vertikalen Lage der waagerecht angeordneten
Bewegungsrichtung (16) mit einem Messgeber (50)
wirkverbunden ist, der das Vorhandensein der Giessbleche
(8) in dem sich vertikal erstreckenden Förderer (13, 15),
unterhalb der waagerecht angeordneten Antriebsvorrichtung
(16) erkennt.
16. Sammeleinrichtung (1) nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Überwachungseinheit der horizontal
angeordneten Antriebsvorrichtung (16) mit Vorrichtungen zum
Verschieben der vertikal angeordneten Transporteinrichtung
(13, 15) wirkverbunden ist.
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