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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine ausklappbare Schliesse für Armband,
insbesondere eine ausklappbare Schliesse für Uhrenarmband.
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Uhrenarmbänder sind
entweder von offenem oder von geschlossenem Typ. Unter offenem Typ wird
ein Armband verstanden, dessen beide Bandteilen getrennt werden
können.
Der aus der Uhr und dem Armband gebildete Ring kann somit geöffnet werden,
um das Armband anzuziehen. Unter geschlossenem Typ wird ein Armband
verstanden, dessen beide Bandteilen aus einem Stück bleiben. Armbänder von
geschlossenem Typ umfassen im Allgemeinen eine ausklappbare Schliesse,
die es erlaubt, den Durchmesser des aus dem Armband und der Uhr gebildeten
Bandteils zu vergrössern,
um die Hand durchführen
zu können.
Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere eine ausklappbare
Schliesse für Armbänder, insbesondere
für Armbänder von
geschlossenem Typ.
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Es
sind verschiedene Typen von ausklappbaren Schliessen bekannt, welche
jedoch alle im Allgemeinen mindestens zwei gegenseitig artikulierte Klingen
sowie einen Verschluss umfassen. In geschlossener Position werden
die Klingen im Allgemeinen über-
oder nebeneinander gefaltet und in dieser Position durch eine geeignete
Vorrichtung gehalten. Durch Betätigung
der Schliesse kann der Benutzer diese Vorrichtung entsperren, um
die artikulierten Klingen zu entfalten, damit die Öffnung des
Armbands vergrössert
werden kann. Die Patentdokumente FR2'571'228,
FR2'577'120, CH684151, CH678002
und CH635237 beispielsweise beschreiben verschiedene Typen von ausklappbaren
Schliessen für
Armband.
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Das
Ausklappen der Schliesse muss genügend sein, um den Durchgang
der Hand in die Öffnung
des Armbands in offener Position zu gewährleisten, jedoch muss in geschlossener
Position das Handgelenk genügend
festgehalten werden. Gängige
ausklappbaren Schliessen erlauben im Allgemeinen eine Variation
der Umfangslänge
des Armbands um circa drei bis sechs Zentimeter.
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Verschiedene
Ausführungsformen
wurden ausgedacht, mit einer variablen Anzahl verschiedentlich zurückklappbaren
Klingen, die eine solche Öffnung
zulassen. Die Breite und die Dicke der Klingen müssen jedoch genügend gross
sein, um ein zuverlässiges
Funktionieren der ausklappbaren Schliesse zu gewährleisten, sogar nach einer
grossen Anzahl Betätigungen.
Die Anzahl der Artikulationen wird insbesondere durch Kostenzwänge eingeschränkt. Ferner
wird im Allgemeinen gewünscht,
dass die Breite des Verschlusses in geschlossener Position unter dem
Armband versteckt bleiben kann, während seine Dicke aus Ästhetiks-
und Bequemlichkeitsgründen reduziert
werden muss. Aus all diesen Gründen
ist die Anzahl der verwendbaren Konstruktionen praktisch eingeschränkt, und
alle setzen relativ lange Klingen voraus. Zum Beispiel, wenn die
Schliesse aus zwei übereinander
faltbaren Klingen besteht, muss die Länge der Klingen in geschlossener
Position mindestens fünf
Zentimeter betragen, um eine Öffnung
von fünf
Zentimetern in offener Position zu erlauben. Mit drei Klingen in
Zickzackfaltung übereinander
muss die Länge
der Klingen und der Schliesse in geschlossener Position beispielsweise
2.5 Zentimeter betragen. Es ist schwierig, mehr als drei übereinander
liegende Klingen vorzusehen, ohne die Dicke des Verschlusses auf
inakzeptable Weise zu vergrössern.
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Die
Länge der
ausklappbaren Schliesse in geschlossener Position ist somit zwangsläufig ziemlich
wichtig. Demzufolge werden die Klingen, welche die Schliesse bilden,
gebogen, um ungefähr
der Krümmung
des Handgelenks des Uhrenträgers
zu entsprechen. Die gewählte
Krümmung
stellt zwangsläufig
ein Kompromiss, entsprechend einer gängigen Handgelenkgrösse, dar
und ist demzufolge nicht für sehr
schmale Handgelenke oder im Gegenteil für überdurchschnittlich breite
Handgelenke geeignet. Aus diesem Grund betrachten viele Personen
Armbänder
mit ausklappbarer Schliesse als unbequem und ziehen Armbände von
offenem Typ vor, obwohl Letztere weniger praktisch sind.
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Teleskopisch
ausklappbare Schliessen oder solche mit variabler Länge wurden
beispielsweise in CH668353 und EP453635 vorgeschlagen. Diese Vorrichtungen
sind jedoch von komplexer und zerbrechlicher Konstruktion.
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Es
ist ein Zweck der vorliegenden Erfindung, eine gegenüber den
ausklappbaren Schliessen aus dem Stand der Technik verbesserte ausklappbare Schliesse
für Armband
vorzuschlagen, insbesondere eine bequemere ausklappbare Schliesse.
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Dieser
Zweck wird mittels einer ausklappbaren Schliesse erreicht, welche
die Merkmale des gekennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 aufweist, wobei
bevorzugte Ausführungsformen
ferner in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben werden.
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Insbesondere
wird dieses Ziel mittels einer ausklappbaren Schliesse für Armband
erreicht, welche mindestens zwei Klingen umfasst, die miteinander
so artikuliert sind, dass die Öffnung
des Armbands angepasst werden kann, worin besagte Klingen aus einem
elastischen Material bestehen, das sich der Form des Handgelenks
des Armbandträgers anpasst.
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Demzufolge,
anstelle aus einem starren Material zu bestehen wie die meisten
herkömmlichen ausklappbaren
Schliessen aus dem Stand der Technik, wird die erfindungsgemässe ausklappbare Schliesse
aus einem flexiblen Material hergestellt, beispielsweise aus einem
elastischen Kunststoff-, Verbunds- oder Metallmaterial.
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Das
obenerwähnte
Patentdokument EP453635 beschreibt schon eine ausklappbare Schliesse
aus synthetischem Material. Es wird jedoch nirgends erwähnt, ein
flexibles oder elastisches Material zu verwenden. Jede mögliche Verformung wird
sogar durch die beträchtliche
Dicke der ausklappbaren Schliesse in geschlossener Position verhindert.
Eine andere nicht-flexible ausklappbare Schliesse wird in EP99708
beschrieben.
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Der
Fachmann wird feststellen, dass die Verformbarkeit der Klingen der
ausklappbaren Schliesse auch den Durchgang der Hand durch den Armband bei
ausgeklappter Schliesse erleichtert. Die für das Anziehen des Armbands
nötige Öffnung der
Schliesse kann somit reduziert werden, was die Verwendung von kleineren
Schliessen erlaubt und somit die Bequemlichkeit erhöht.
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Erfindungsgemäss sind
die Klingen der ausklappbaren Schliesse in der senkrechten Richtung
zu ihrer eigenen Ebene verformbar, so dass die Verkrümmung der
geschlossenen Schliesse sich der Form des Handgelenks anpassen kann.
Es ist jedoch von Vorteil, wenn die Klingen sich nicht in einer
anderen Richtung verformen lassen, um dem Ganzen eine gewisse Starrheit
zu verleihen und um zu verhindern, dass die Klingen der Schliesse
aus dem Armband in geschlossener Position herausragen und sichtbar werden,
wenn sie sich seitlich verformen. Erfindungsgemäss bestehen die Klingen der
Schliesse also aus einem anisotropischen Material, d. h. dass die
Verformung der Schliesse, die durch eine senkrecht zur Ebene (x,
z) der besagten Klingen ausgeübte
Kraft verursacht wird, grösser
ist als die Verformung der Schliesse, die durch eine identische,
in irgendeine Richtung ausgeübte
Kraft verursacht wird. Die Klingen können auch aus isotropischen
Elementen bestehen, die so zusammengefügt werden, dass das Ganze der
Schliesse anisotropische Eigenschaften besitzt.
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Gemäss einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung bestehen die Klingen des Armbands aus einem Verbundsmaterial.
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Die
Erfindung wird besser verstanden anhand der Beschreibung einer Ausführungsform,
welche als Beispiel angegeben und durch die Figuren illustriert
wird. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer ausklappbaren Schliesse in geschlossener
Position, in zwei Verformungspositionen der Klingen dargestellt;
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2 eine
perspektivische Ansicht der gleichen ausklappbaren Schliesse in
offener Position;
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3 einen
Längsschnitt
durch die gleiche ausklappbare Schliesse in geschlossener Position,
in zwei Verformungspositionen der Klingen dargestellt;
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4 einen
Längsschnitt
durch die gleiche ausklappbaren Schliesse in offener Position;
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5 einen
Querschnitt durch die gleiche ausklappbare Schliesse in geschlossener
Position;
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6 einen
Querschnitt durch die gleiche ausklappbare Schliesse in offener
Position.
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Die
in den 1 bis 6 als Beispiel beschriebene
ausklappbare Schliesse umfasst im Allgemeinen eine eigentliche Schliesse 1,
welche aus zwei seitlichen mittels einer Artikulation 12 mit
einer zentralen Klinge 11 verbundenen Klingen 10 besteht, sowie
einen Verschluss 2. Wie insbesondere in 2 ersichtlich,
wird das Ende der zentralen Klinge 11 auf artikulierte
Weise mit einem Teil des Armbands 4 verbunden, während das
Ende der seitlichen Klingen 10 mittels einer anderen Artikulation
mit dem anderen Teil des Armbands 4 verbunden ist. Nur
die ersten metallischen Glieder beider Enden des Armbandes 4 sind
in den Figuren dargestellt; es ist offensichtlich, dass das Armband
auch aus Leder, Kunststoff, Keramik oder aus irgendeinem anderen
geeigneten Material bestehen kann.
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In
geschlossener Position, wie in den 1, 3 und 5,
wird die zentrale Klinge 11 zwischen den seitlichen Klingen 10 und
in der gleichen Ebene x, z untergebracht, der Verschluss 2 erlaubt es,
diese geschlossene Position zu halten. Der Verschluss 2 umfasst
im Allgemeinen Haken 20, welche mit der zentralen Klinge 11 aus
einem Stück
sind, sowie Haltemittel 23, welche mit den seitlichen Klingen 10 und
dem anderen Teil des Armbands aus einem Stück sind. In diesem Beispiel
bestehen die Haken 20 aus einer Stimmgabel 20,
die in den Teil 23 am Ende der seitlichen Klingen 10 einfährt. Der
Verschluss wird geschlossen, indem einfach auf die Stimmgabel 20 oder
auf das letzte Glied 4 gedrückt wird, und wird durch die
schrägen
Teile der lateralen Seiten der Klingen 10 oder der Basis
des Verschlusses gehalten. Um den Verschluss zu öffnen, muss hingegen auf die
Enden 200 der Stimmgabel gedrückt werden, um deren beide
Schenkel näher
zusammen zu drücken
und sie somit aus den Haltemitteln 23 zu entsperren.
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Ein
Sicherheitsdeckel 3, durch eine Achse 30 artikuliert,
kann über
den Verschluss geschlossen werden, um die Stimmgabel 20 und
die Haltemittel 23 gänzlich
zu überdecken.
Dieser fakultative Deckel bietet eine zusätzliche Sicherheit, um zu verhindern, dass
der Verschluss infolge eines Schocks auf einem der beiden Teile 200 der
Stimmgabel unbeabsichtigt geöffnet
werden kann. Geschlossen gehalten wird der Deckel durch Nadeln 31,
welche in Löcher 40 auf einem
festen Teil des Glieds des Armbands 4 einfahren.
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Erfindungsgemäss, wie
insbesondere in 5 und 6 ersichtlich,
werden die Klingen 10, 11 der Schliesse 1 aus
einem flexiblen Material hergestellt, vorzugsweise aus einem anisotropen
Material mit einer hohen Elastizität in der Achse y senkrecht
zur Ebene der Klingen der Schliesse, und eine viel kleinere Elastizität in der
Achse x parallel zur Achse des Handgelenks. Die ausklappbare Schliesse 1 kann
sich somit verformen, um sich an die Krümmung des Handgelenks anzupassen,
wie in den 1 und 3 suggeriert,
ohne sich in der Achse x zu verformen. In diesem Beispiel werden
die Klingen 10 bzw. 11 aus einem Verbundsmaterial
hergestellt, hier beispielsweise mittels einem metallischen Längskern 100,
bzw. 110, der mit einem flexiblen Material 101 bzw. 111 bedeckt
wird. Die Klingen 10 und 11 werden vorzugsweise
mit den anderen metallischen oder synthetischen Elementen des Verschlusses
durch ihren metallischen Kern 100, 110 verbunden.
Die elastische Auskleidung 101, 111 kann beispielsweise
aus einem synthetischen Material, aus Leder oder Kautschuk bestehen, vorzugsweise
aus einem für
die Haut angenehmen Material. Auf die gleiche Weise könnte der
Kern 100, 110 ebenfalls aus einem anderen Material
hergestellt werden, beispielsweise aus einem starreren Kunststoff
als derjenige der Auskleidung, oder aus natürlichen oder synthetischen
Fasern. Andere Arten von Materialien und andere Verbundsmaterialstrukturen
können
jedoch gewählt
werden, insbesondere in Abhängigkeit
von ästhetischen Überlegungen.
Es ist ebenfalls möglich, nur
eine Seite des zentralen Kerns 100, 110 mit einem
flexiblen Material zu überdecken,
beispielweise nur die Seite nahe am Handgelenk für einen erhöhten Tragekomfort, oder nur
die Aussenseite für
einen dekorativen Effekt.
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Obwohl
die Beschreibung hier oben sich nur auf dem besonderen Fall einer
ausklappbaren Schliesse mit einer zentralen Klinge, die mit einem Ende
des Armbands verbunden ist, und zwei seitlichen Klingen, die mit
dem anderen Ende des Armbands zu verbinden sind, bezieht, ist es
wichtig zu bemerken, dass die Erfindung ohne Schwierigkeit auf alle
Typen von ausklappbaren Schliessen angewandt werden kann, beispielsweise
auf ausklappbare Schliessen vom Typ Faltblatt, Umschlag usw., welche
zwei, drei oder mehr Klingen, auf irgendeine Weise artikuliert,
aufweisen. Insbesondere bezieht sich die Erfindung perfekt auf ausklappbare
Schliessen, welche eine erste Klinge, auf artikulierte Weise durch ein
erstes Ende mit einem ersten Ende des Armbands verbunden, eine zweite
Klinge, die auf artikulierte Weise durch ein erstes Ende mit dem
zweiten Ende des Armbands zu verbinden ist, sowie eine Zwischenklinge,
welche auf artikulierte Weise mit dem zweiten Ende der ersten Klinge
und mit dem zweiten Ende der zweiten Klinge verbunden ist, umfassen.
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Zumindest
umfasst die ausklappbare Schliesse eine einzige Klinge deren Dicke
an einem Punkt mindestens stark reduziert ist, so dass eine grössere elastische
Verformung um diesen Punkt oder um diese Punkte, welche somit als
Artikulation für
die dickere teile der Klinge fungieren, erlaubt wird.
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Um
die Elastizität
der Schliesse aufrecht zu halten, ist es jedoch besser, die Typen
von ausklappbaren Schliessen zu verwenden, in welchen die Klingen
in geschlossener Position nicht übereinander
liegen.