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DE69821564T2 - Absorbierender Wegwerfartikel mit elastifizierten gefalteten Seitenklappen - Google Patents

Absorbierender Wegwerfartikel mit elastifizierten gefalteten Seitenklappen Download PDF

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DE69821564T2 DE69821564T DE69821564T DE69821564T2 DE 69821564 T2 DE69821564 T2 DE 69821564T2 DE 69821564 T DE69821564 T DE 69821564T DE 69821564 T DE69821564 T DE 69821564T DE 69821564 T2 DE69821564 T2 DE 69821564T2
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    • A61F13/00Bandages or dressings; Absorbent pads
    • A61F13/15Absorbent pads, e.g. sanitary towels, swabs or tampons for external or internal application to the body; Supporting or fastening means therefor; Tampon applicators
    • A61F13/45Absorbent pads, e.g. sanitary towels, swabs or tampons for external or internal application to the body; Supporting or fastening means therefor; Tampon applicators characterised by the shape
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft absorbierende Wegwerfartikel und insbesondere Artikel zum Absorbieren und Zurückhalten von Körperausscheidungen, wie Wegwerfwindeln, Damenbinden und dergleichen.
  • Derartige absorbierende Artikel sind allgemein bekannt und bestehen im allgemeinen aus einer flüssigkeitsdurchlässigen oberen Lage, einer flüssigkeitsundurchlässigen unteren Lage, einem zwischen diesen beiden Lagen angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern und einem Paar elastisch dehnbarer/zusammenziehbarer Seitenlappen, die entlang einander in Querrichtung gegenüberliegender Seitenkanten des Kerns verlaufen und diesen benachbart sind. Es sind auch Wegwerfwindeln bekannt, bei denen die paarweisen Seitenlappen ein erstes Paar elastisch dehnbarer/zusammenziehbarer Seitenlappen, die sich von einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkanten des Kerns nach außen erstrecken, und ein zweites Paar elastisch dehnbarer/zusammenziehbarer Seitenlappen, die entlang einander in Querrichtung gegenüberliegender Seitenkanten des Kerns verlaufen und diesen benachbart sind, umfassen.
  • Die veröffentlichte japanische Patentanmeldung (Kokai) Nr. Hei8-215239 beschreibt eine Wegwerfwindel mit einem ersten und einem zweiten Paar Seitenlappen, wobei jeder der zweiten Seitenlappen zickzackförmig gefaltet ist, um zwischen seiner nahen und seiner fernen Kante mehrere Falten zu bilden, und wobei jede dieser Falten entlang ihrer Spitzen verlaufende elastisch dehnbare/zusammenziehbare Elemente enthält.
  • Bei der in der obigen japanischen Patentanmeldung (Kokai) Nr. Hei8-215239 veröffentlichten bekannten Wegwerfwindel sind die Falten bei dem zweiten Paar Seitenlappen so angeordnet, dass sie entlang der Spitzen jeder der Falten elastisch in Linienkontakt mit der Haut des Trägers kommen. Ein zwischen der Spitze der äußersten Falte und der fernen Kante des zweiten Seitenlappens definierter Bereich kommt jedoch häufig elastisch in Flächenkontakt mit der Haut des Trägers. Ein solcher Flächenkontakt vermag zwar wirksam ein Auslaufen von Körperausscheidungen verhindern, kann jedoch großflächige Hautausschläge verursachen. Darüber hinaus sind die Falten relativ groß und das Lagenmaterial für die zweiten Seitenlappen muss ebenfalls ziemlich groß sein. Demzufolge erhöhen sich in entsprechender Weise die Herstellungskosten der Windel: Andere Beispiele für Windeln mit hochstehenden Seitenlappen sind in WO 95/02381, WO 96/22755 und US 5,304,159 beschrieben.
  • Angesichts dieser Probleme ist es eine erste Aufgabe der Erfindung, einen absorbierenden Wegwerfartikel, wie z. B. eine Wegwerfwindel, mit paarweisen Seitenlappen vorzusehen, die so angeordnet sind, dass sie entlang mehrerer Linien vorzugsweise mit elastischer Wirkung in Linienkontakt mit der Haut des Trägers kommen und in der Lage sind, die Haut des Trägers wirksamer vor Ausschlägen zu schützen als dies die Seitenlappen mit Flächenkontakt können.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung ist ein absorbierender Wegwerfartikel mit symmetrischer Form bezüglich seiner longitudinalen Mittellinie vorgesehen, und mit einer flüssigkeitsdurchlässigen oberen Lage, einer flüssigkeitsundurchlässigen rückwärtigen Lage, einem dazwischen angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern und elastisch dehnbaren/ zusammenziehbaren Seitenlappen, die entlang einander in Querrichtung gegenüberliegender Seitenkanten des Kerns verlaufen und diesen benachbart sind, wobei jeder der Seitenlappen eine erste nahe Kante, eine erste ferne Kante, eine obere Fläche, die in Kontakt mit der Haut eines Trägers kommen soll, und eine untere Fläche, die nicht mit der Haut des Trägers in Kontakt kommen soll, aufweist, wobei die Seitenlappen auf den oberen Flächen mit mehreren in Längsrichtung der Seitenlappen verlaufenden und mit Abstand zueinander zwischen den ersten nahen Kanten und den ersten fernen Kanten angeordneten Falten ausgebildet sind, und wobei jede der Falten eine zweite nahe Kante, die sich die oberen Flächen als ihre Basis teilen, und eine zweite ferne Kante, die normalerweise zur Haut des Trägers aufstehend vorgespannt ist, aufweist.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein absorbierender Wegwerfartikel vorgesehen, der bezüglich seiner longitudinalen Mittellinie eine symmetrische Form aufweist und eine flüssigkeitsdurchlässige obere Lage, eine flüssigkeitsundurchlässige rückwärtige Lage, einen dazwischen angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern, ein Paar elastisch dehnbarer/zusammenziehbarer Seitenlappen aufweist, die sich von einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkanten des Kerns nach außen erstrecken, wobei jeder der Seitenlappen eine erste nahe Kante, eine erste ferne Kante, eine obere Fläche, die in Kontakt mit der Haut des Trägers kommen soll, und eine untere Fläche, die nicht in Kontakt mit der Haut des Trägers kommen soll, aufweist und wobei jeder der Seitenlappen auf der oberen Fläche mit mehreren in Längsrichtung der Seitenlappen verlaufenden und mit Abstand zueinander zwischen der ersten nahen Kante und der ersten fernen Kante angeordneten Falten ausgebildet ist; und wobei jede der Falten eine zweite nahe Kante, die sich jeweils die obere Fläche der Seitenlappen als ihre Basis teilen, und eine zweite ferne Kante, die normalerweise zur Haut des Trägers aufstehend vorgespannt ist, aufweist.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigt:
  • 1 eine Aufsicht eines teilweise aufgeschnittenen erfindungsgemäßen absorbierenden Wegwerfartikels, ausgeführt in Form einer Wegwerfwindel; und
  • 2 eine perspektivische Ansicht, die die Windel schematisch im Querschnitt zeigt.
  • Einzelheiten des erfindungsgemäßen absorbierenden Wegwerfartikels werden aus der nachstehenden Beschreibung der Weg werfwindel als einem speziellen Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen verständlich.
  • Mit Bezug auf die 1 und 2 umfasst ein solcher Artikel eine flüssigkeitsdurchlässige obere Lage 1, eine flüssigkeitsundurchlässige rückwärtige Lage 2, einen zwischen diesen beiden Schichten 1, 2 angeordneten halbfesten, sanduhrförmigen flüssigkeitsabsorbierenden Kern 3, ein erstes Paar Seitenlappen 4, von denen jeder eine hohe Flexibilität aufweist, und ein zweites Paar Seitenlappen 5, von denen jeder eine hohe Flexibilität aufweist und zwischen einer ersten nahen Kante 5a und einer zweiten fernen Kante 5b verläuft. Der Artikel ist dabei bezüglich einer longitudinalen Mittellinie 20 symmetrisch und besteht aus vorderen und hinteren Taillenbereichen 6, 7 und einem Schrittbereich 8. Jeder der ersten Seitenlappen 4 umfasst entsprechende Abschnitte 1a, 2a der oberen Lage 1 und der unteren Lage 2, die sich über die zugehörige Seitenkante des Kerns 3 hinaus nach außen erstrecken, und eine mit der äußersten Kante des Abschnitts 2a verbundene nahe Kante 5a des zugehörigen zweiten Seitenlappens 5. Die sich über die Außenkanten des Kerns 3 hinaus nach außen erstreckenden Abschnitte der oberen Lage 1 und der rückwärtigen Lage 2 sind durch Heißschmelzklebstoff oder Heißsiegelmittel (nicht gezeigt) miteinander verbunden und bilden entlang ihrer einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkanten ein Paar nach innen umgebogener Kanten 9, die die Beine des Trägers umschließen sollen. Zwischen den sich über longitudinal einander gegenüberliegenden Enden des Kerns 3 hinaus nach außen erstreckenden Abschnitten der oberen Lage 1 und der rückwärtigen Lage 2 liegen elastisch dehnbare/zusammenziehbare Elemente 10, die quer zu den Taillenbereichen 7 verlaufen. Zwischen den sich über einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkanten des Kerns 3 hinaus nach außen erstreckenden Abschnitten der oberen Lage 1 und der rückwärtigen Lage 2 liegen elastisch dehnbare/zusammenziehbare Elemente 11, die entlang den nach innen umgebogenen Kanten 9 verlaufen. Diese elastisch dehnba ren/zusammenziehbaren Elemente 10, 11 sind unter entsprechenden Zug durch Heißschmelzklebstoff (nicht gezeigt) an den obengenannten Abschnitten befestigt.
  • Jeder der zweiten Seitenlappen 5 weist eine obere Fläche 5c auf, die der Haut des Trägers zugewandt sein soll, und eine untere Fläche 5d, die nicht mit der Haut des Trägers in Kontakt kommen soll. Auf der oberen Fläche 5c des zweiten Seitenlappens 5 sind mehrere Falten 12 ausgebildet, die in Längsrichtung des zweiten Seitenlappens 5 verlaufen und mit Abstand zueinander angeordnet sind. Jede dieser Falten 12 hat eine zweite nahe Kante 12a, die sich die obere Fläche 5c als Basis mit den anderen Falten 12 teilt, und eine zweite ferne Kante 12b, die normalerweise zur Haut des Trägers aufstehend vorgespannt ist. Die zweiten fernen Kanten 12b jeder der Falten 12 weisen elastisch dehnbare/zusammenziehbare Elemente 13 auf, die in Längsrichtung dieser zweiten fernen Kanten 12b verlaufen und unter entsprechendem Zug durch Heißschmelzklebstoff (nicht gezeigt) daran befestigt sind. Jedes der Elemente 13 weist zwar im wesentlichen die gleiche Streckungsbelastung auf, jedoch ist es auch möglich, diese Streckungsbelastung so einzustellen, dass sie von der ersten fernen Kante 5b zur ersten nahen Kante 5a des zweiten Seitenlappens 5 allmählich ansteigt oder nachlässt, oder dass sie in der Nähe der ersten fernen Kante 5b höher oder niedriger ist als die Streckungsbelastung in der Nähe der ersten nahen Kante 5a. Jede der Falten 12 hat im wesentlichen die gleiche Höhe gemessen von ihrer zweiten nahen Kante 12a zu ihrer zweiten fernen Kante 12b, und der Abstand zwischen jedem Paar benachbarter zweiter naher Kanten 12a ist vorzugsweise größer als die Höhe, um sicherzustellen, dass sich die jeweiligen entfernten Kanten 12b beim Zusammenlegen der jeweiligen Falten 12 nicht überlappen. Die Höhe beträgt vorzugsweise 2 ~ 15 mm. Die nahen Kanten 12a jeder der Falten 12 sind zwar in geschlossenem Zustand dargestellt, können jedoch auch offen sein. Jeder der zweiten Seitenlappen 5 ist von der ersten nahen Kante 5a zur longitudinalen Mittel linie 20 hin ausgerichtet, wobei seine erste ferne Kante 5b näher als die erste nahe Kante 5a bei der longitudinalen Mittellinie 20 liegt. Jeder der zweiten Seitenlappen 5 ist an seinen longitudinal gegenüberliegenden Enden 5e mit einer oberen Fläche der oberen Lage 1 durch Heißschmelzklebstoff oder Heißsiegelmittel (nicht gezeigt) verbunden, wobei die erste ferne Kante 5b in ihrem den Kern 3 bedeckenden Bereich auf der oberen Fläche der oberen Lage 1 liegt. Bei einer solchen Anordnung werden zwischen den unteren Flächen 5d jedes der zweiten Seitenlappen 5 und der oberen Lage 1 erste Kanäle 14 zur Aufnahme von Körperausscheidungen gebildet. Es ist auch möglich, jeden der zweiten Seitenlappen 5 entgegengesetzt zur vorher beschriebenen Richtung auszurichten, d. h. außerhalb der Windel. In diesem Fall weisen die unteren Flächen 5d jedes der zweiten Seitenlappen 5 zur Haut des Trägers und die entsprechenden Falten 12 sind auf dieser Fläche 5d ausgebildet. Jede der Falten 12 ist dann so zur longitudinalen Mittellinie 20 ausgerichtet, dass die zweiten fernen Kanten 12b näher als die zweiten nahen Kanten 12a bei der longitudinalen Mittellinie 20 liegen. Bei einer solchen Anordnung sind zwischen den oberen Flächen 5c und jeder der Falten 12 zweite Kanäle 15 zur Aufnahme von Körperausscheidungen festgelegt, obwohl diese zweiten Kanäle 15 kleiner als die ersten Kanäle 14 sind.
  • Auch wenn auf die obere Fläche der oberen Lage 1 zwischen dem zweiten Paar Seitenlappen 5 abgesonderte Körperausscheidungen seitlich auslaufen, verhindert das zweite Paar Seitenlappen 5 zunächst ein weiteres seitliches Auslaufen derselben. Sollten die Körperausscheidungen diese Sperre überwinden und auf die oberen Flächen des zweiten Paars Seitenlappen 5 laufen, werden sie durch die Falten 12 im Mehrstufenverfahren blockiert. Es ist daher kaum zu befürchten, dass Körperausscheidungen über das zweite Paar Seitenlappen 5 hinaus auf das erste Paar Seitenlappen 4 laufen. Aber selbst wenn Körperausscheidungen das erste Paar Seitenlappen 4 erreichen sollten (obwohl dies faktisch unmöglich ist), werden diese schließlich von den ersten Seitenlappen 4 am seitlichen Auslaufen gehindert. Dies zeigt, dass es von Vorteil ist, ein erstes Paar Seitenlappen 4 vorzusehen; erfindungswesentlich ist es jedoch nicht.
  • Während die Zeichnungen eine offene Windel darstellen, bei der die jeweiligen einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkanten 16 der vorderen und hinteren Taillenbereiche nicht miteinander verbunden sind, ist die Erfindung auch auf Höschenwindeln bzw. Windeln zum Anziehen anwendbar, bei denen die Seitenkanten miteinander verbunden sind.
  • Die einzelnen Bestandteile der Windel können aus den üblicherweise für Bestandteile von absorbierenden Wegwerfartikeln wie Windeln oder Damenbinden verwendeten Materialien hergestellt sein. Zum Beispiel kann als Material für die obere Lage 1 ein hydrophobes oder hydrophiles Faservlies verwendet werden, und als Material für die rückwärtige Lage 2 kann eine feuchtigkeitsdurchlässige Kunststofffolie oder eine Kunststofffolie, deren äußere Fläche mit einem hydrophoben Faservlies beschichtet ist, verwendet werden. Als Material für den Kern 3 eignet sich eine entsprechend komprimierte Mischung aus Zellstoffflausch und Polymerteilchen mit hohem Wasserabsorptionsvermögen. Das zweite Paar Seitenlappen 5 kann aus einem hydrophoben Faservlies hergestellt sein. Zum Erreichen der gewünschten Wasserdichte wird das zweite Paar Seitenlappen 5 vorzugsweise durch ein bekanntes Verfahren wasserabweisend ausgerüstet. Wie aus der vorstehenden Beschreibung hervorgeht, ist das erste Paar Seitenlappen 4 flüssigkeitsundurchlässig und das zweite Paar Seitenlappen 5 ist flüssigkeitswiderstandsfähig. Der hier verwendete Begriff „flüssigkeitswiderstandsfähig" ist so zu verstehen, dass die Seitenlappen 5 unter einem vorgegebenen oder höheren Druck flüssigkeitsdurchlässig, jedoch im wesentlichen undurchlässig bzw. kaum durchlässig für Körperausscheidungen wie Urin sind, solange die Windel normal getragen wird. Das erste Paar Seitenlappen 4 kann aus einem anderen Lagenmaterial als die obere Lage 1 und die rückwärtige Lage 2 gebildet und mit den einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkanten des Kerns 3 verbunden sein, insoweit dieses Lagenmaterial flüssigkeitsundurchlässig ist.
  • Der erfindungsgemäße absorbierende Wegwerfartikel enthält Seitenlappen ausgebildet mit mehreren Falten, die derart angeordnet sind, dass sie entlang der durch die mehreren Falten gebildeten Linien, vorzugsweise mit elastischer Wirkung, in Linienkontakt mit der Haut des Trägers kommen. Daher können die erfindungsgemäßen Seitenlappen ein Auslaufen von Körperausscheidungen genauso wirksam bzw. noch wirksamer verhindern als die Windel mit Seitenlappen des Flächenkontakt-Typs und können möglicherweise auf der Haut des Trägers auftretende Ausschläge wirksamer verhindern als dies die Seitenlappen des Flächenkontakt-Typs vermögen.
  • Die erfindungsgemäßen Seitenlappen haben mehrere Falten relativ niedriger Höhe, die daher aus entsprechend schmalerem Lagenmaterial gebildet werden können. Demzufolge können durch eine solche Faltenbildung die Herstellungskosten des Artikels verringert werden.

Claims (16)

  1. Absorbierender Wegwerfartikel mit symmetrischer Form bezüglich seiner longitudinalen Mittellinie (20), und mit einer flüssigkeitsdurchlässigen oberen Lage (4), einer flüssigkeitsundurchlässigen rückwärtigen Lage (2), einem dazwischen angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern (3) und elastisch dehnbaren/zusammenziehbaren Seitenlappen (5), die entlang einander in Querrichtung gegenüberliegender Seitenkanten des Kerns (3) verlaufen und diesen benachbart sind, wobei jeder der Seitenlappen (5) eine erste nahe Kante (5a), eine erste ferne Kante (5b), eine obere Fläche (5c), die in Kontakt mit der Haut eines Trägers kommen soll, und eine untere Fläche (5d), die nicht mit der Haut des Trägers in Kontakt kommen soll, aufweist und auf der oberen Fläche (5c) mit einer in Längsrichtung der Seitenlappen (5) verlaufenden Falte (12) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Falte (12) mehrere Falten (12) (12) aufweist, die mit Abstand zueinander zwischen der ersten nahen Kante (5a) und der ersten fernen Kante (5b) angeordnet sind, und jede der Falten (12) (12) eine zweite nahe Kante (12a), die sich jeweils die oberen Flächen (5c) als ihre Basis teilen, und eine zweite ferne Kante (12b), die normalerweise zur Haut des Trägers aufstehend vorgespannt ist, aufweist.
  2. Artikel nach Anspruch 1, wobei jede der Falten (12) ein entlang der zweiten fernen Kante (12b) wirkendes elastisch dehnbares/zusammenziehbares Element (13) aufweist.
  3. Artikel nach Anspruch 1, wobei die Falten (12) einander betreffend die Höhe von der zweiten nahen Kante (12a) zur zweiten fernen Kante (12b) im wesentlichen jeweils ähnlich sind und ein Abstand zwischen einem jeweiligen Paar benachbarter zweiter naher Kanten (12b) größer als die genannte Höhe ist.
  4. Artikel nach Anspruch 1, wobei die Seitenlappen (5) jeweils so angeordnet sind, daß die erste ferne Kante (5b) näher als die erste nahe Kante (5a) bei der longitudinalen Mittellinie (20) liegt.
  5. Artikel nach Anspruch 1, wobei zwischen der unteren Fläche (5d) jedes der Seitenlappen (5) und der oberen Lage (1) ein erster Kanal (14) festgelegt ist.
  6. Artikel nach Anspruch 1, wobei zwischen der oberen Fläche (5c) jedes der Seitenlappen (5) und den entsprechenden Falten (12) zweite Kanäle (15) festgelegt sind, die kleiner als die ersten Kanäle (14) sind.
  7. Artikel nach Anspruch 1, wobei die Seitenlappen (5) feuchtigkeitsdurchlässig und flüssigkeitswiderstandsfähig sind.
  8. Absorbierender Wegwerfartikel, der bezüglich seiner longitudinalen Mittellinie (20) eine symmetrische Form aufweist und eine flüssigkeitsdurchlässige obere Lage (1), eine flüssigkeitsundurchlässige rückwärtige Lage (2), einen dazwischen angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern (3), ein erstes Paar elastisch dehnbarer/zusammenziehbarer Seitenlappen (4), die sich von einander gegenüberliegenden Seitenkanten des Kerns (3) nach außen erstrecken, und ein zweites Paar elastisch dehnbarer/zusammenziehbarer Seitenlappen (5), die sich entlang einander in Querrichtung gegenüberliegender Seitenkanten des Kerns (3) nach außen erstrecken und diesen benachbart sind, aufweist, wobei jeder aus dem zweiten Paar an Seitenlappen (5) eine erste nahe Kante (5a), eine erste freie Kante (5b), eine obere Fläche (5c), die in Kontakt mit der Haut eines Trägers kommen soll, und eine untere Fläche (5d), die nicht in Kontakt mit der Haut des Trägers kommen soll, aufweist und auf der oberen Fläche (5c) mit einer in Längs richtung des zweiten Seitenlappens (5) verlaufenden Falte (12) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Falte (12) mehrere mit Abstand zueinander zwischen der ersten nahen Kante (5a) und der ersten fernen Kante (5b) angeordnete Falten (12) aufweist, und jede der Falten (12) eine zweite nahe Kante (12a), die sich jeweils die obere Fläche (5c) als ihre Basis teilen, und eine zweite ferne Kante (12b), die normalerweise zur Haut des Trägers aufstehend vorgespannt ist, aufweist.
  9. Artikel nach Anspruch 8, wobei jede der Falten (12) ein entlang der zweiten freien Kanten (12b) wirkendes elastisch dehnbares/zusammenziehbares Element aufweist.
  10. Artikel nach Anspruch 8, wobei die Falten (12) betreffend die Höhe von der zweiten nahen Kante (12a) zur zweiten fernen Kante (12b) einander jeweils im wesentlichen ähnlich sind und ein Abstand zwischen einem jeweiligen Paar benachbarter zweiter naher Kanten (12b) größer als die genannte Höhe ist.
  11. Artikel nach Anspruch 8, wobei jeder der Seitenlappen (12) so angeordnet ist, daß die erste ferne Kante (5b) näher als die ersten nahen Kanten (5a) bei der longitudinalen Mittellinie liegt.
  12. Artikel nach Anspruch 8, wobei zwischen der unteren Fläche (5d) jedes aus dem zweiten Paar Seitenlappen (5) und der oberen Lage (1) ein erster Kanal (14) festgelegt ist.
  13. Artikel nach Anspruch 8, wobei zwischen der oberen Fläche (5c) jedes Seitenlappens (5) aus dem zweiten Paar und den entsprechenden Falten (12) zweite Kanäle (15) festgelegt sind, die kleiner als die ersten Kanäle (14) sind.
  14. Artikel nach Anspruch 8, wobei das erste Paar Seitenlappen (4) flüssigkeitsundurchlässig ist.
  15. Artikel nach Anspruch 8, wobei das zweite Paar Seitenlappen (5) feuchtigkeitsdurchlässig und flüssigkeitswiderstandsfähig ist.
  16. Artikel nach Anspruch 8, wobei jeder aus dem ersten Paar Seitenlappen (4) mindestens einen Teil der rückwärtigen Lage (2) und einen an eine obere Fläche jenes Teils gebondeten Teil eines jeweiligen aus dem zweiten Paar Seitenlappen (5) aufweist.
DE69821564T 1997-09-30 1998-09-28 Absorbierender Wegwerfartikel mit elastifizierten gefalteten Seitenklappen Expired - Lifetime DE69821564T2 (de)

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