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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Anordnung mit einem verbesserten Beförderungsmittel nach oben, d.
h. mit einem Aufwärtsförderer,
zum Hochheben von Feldprodukten, wie etwa Hackfrüchten, in der Aufwärtsrichtung
in eine landwirtschaftliche Maschinenanlage hinein. Spezifischer
gesehen betrifft die Erfindung eine bewegliche landwirtschaftliche
Maschineneinrichtung, insbesondere eine Erntemaschine oder eine
Sortiermaschine, welche eine solche Anordnung eines verbesserten
Beförderungsmittels
aufweist.
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Erntemaschinen für Hackfrüchte weisen oft ein Hebewerk
auf, das auf einer Seite des Hauptkörpers der Erntemaschine befestigt
ist, zum Hochheben von Knollenfrüchten,
z. Bsp. von Kartoffeln, in einer Aufwärtsbewegung und zum Entladen
derselben von einem oberen Ende des Hebewerks aus in einen Bunker
oder in einen Behälter
auf einem anderen Fahrzeug, das sich längsseitig zu der Erntemaschine bewegt,
wobei dieses andere Fahrzeug die eingenommene Ernte zurück in einen
Schuppen oder auf eine andere Lagerungsfläche oder in eine Verpackungsfabrik
bringt. Solche Hebeeinheiten gibt es gewöhnlich in der Form von „Kübelaufzügen", welche ausgelegt
sind, um sich von einem unteren Ende der Erntemaschine aus nach
oben zu erstrecken, dies unter einem relativ steilen Winkel, und
um einen am höchsten
gelegenen Punkt zu erreichen, von welchem aus das Hebewerk seine
Richtung ändert
und schräg
nach unten zu einem freien Ende abfällt, von welchem aus die Knollenfrüchte nach
unten in einen darunter angeordneten Behälter oder Bunker ausgestoßen werden.
Das Hebewerk weist auf diese Weise im Seitenriss eine bogenförmige Form
auf, bzw. diejenige eines umgekehrten Buchstaben V. Der „Kübelaufzug" liegt in der Form
eines endlosen Bandes vor, das mit Hilfe von Walzen angetrieben
wird, um welche sich das Band herum bewegt, wobei das Band eine
gewisse Anzahl von gleichmäßig verteilten Schaufeln
oder Rippen aufweist, welche sich von dem Band abheben und dazwischen
die die Knollen enthaltenden Räume
oder Kübel
definieren. Beim Einsatz werden die Knollen in die „Kübel" fallen gelassen,
dies an einem tiefer gelegenen Ende des Hebewerkes, das unterhalb
einem die Knollen befördernden
Aufzug in dem Hauptkörper
der Erntemaschine angeordnet ist; die Knollen werden nach oben in
die Kübel
befördert,
wobei ein Kübel
eine Ladung von Knollen enthält,
und zwar in Richtung auf den Bogen in dem Hebewerk, von wo aus sich
die „Kübel" nach unten bewegen,
hin zu dem freien Ende des Hebewerkes, wo die Knollen aus den Kübeln heraus fallen
(weil das endlose Band um eine endständige Walze herum läuft) hinein
in den darunter angeordneten Behälter.
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Es gibt mehrere Probleme, die an
diesen Typ von Hebewerk gebunden sind. In erster Linie neigt das
Hebewerk dazu große
Kräfte
auf die Erntemaschine auszuüben
und diese neigen dazu die Erntemaschine zur Seite zu kippen, dies
infolge des von dem Gewicht des Hebewerkes ausgeübten Drehmomentes, und insbesondere
des Gewichtes des Hebewerkes wenn dieses eine große Ladung
der geernteten Knollen, z. Bsp. Kartoffeln, und Erde und/oder Steine
enthält.
Diese Ladungen können
wirklich massiv werden, wenn die einzufahrende Ernte auch noch nass
und mit Schlamm verschmutzt ist. Die Auslegung eines solchen Hebewerkes,
und die sich daraus ergebenden Überlegungen
welchen hinsichtlich des Engineerings Rechnung getragen werden muss wenn
ein Hebewerk und eine Erntemaschine geplant werden, haben zur Folge,
dass die Erntemaschine von einer starken und schweren Konstruktion
sein muss, damit dieselbe auch in der Lage ist das Hebewerk zu tragen,
welches seinerseits kräftig
genug sein muss, um darin die größtmögliche Ladung
aufzunehmen. Auch wenn dem so ist, dann kann das Hebewerk noch immer
extreme Belastungen auf die Erntemaschine ausüben, wenn dasselbe schwer beladen
ist und es kann, in dem schlimmsten der Fälle, die Erntemaschine in gefährlicher
Weise unstabil machen.
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In zweiter Linie führt der
Einsatz von solchen Beförderungsmitteln
von dem Kübeltypus
oft zu unerwünschten
Beschädigungen
der Ernte. Die Notwendigkeit die Kartoffeln hinab in die Kübel an dem
unteren Ende des Hebewerkes fallen zu lassen, führt zu einer Beschädigung der
Kartoffeln während
dieselben fallen. Ferner, da die Kartoffeln in losen Ladungen in
den Kübeln
selbst befördert
werden, können noch
weitere Beschädigungen
eintreten während
die Kartoffeln in denselben nach oben und nach unten befördert werden,
weil die Kartoffeln im Innern der Kübel die einen gegen die anderen
purzeln und stoßen,
was zu einem Verbeulen und Beschädigen
der Kartoffeln führt.
Dies wiederum kann zur Fäulnis
und zur Verschlechterung der eingefahrenen Ernte führen, und
für den
Farmer, sowie schlussendlich ebenfalls für den Verbraucher, ein Produkt
von einer geringeren Qualität
ergeben. Es ist demnach eine wichtige Angelegenheit für den Farmer
einen Schaden an den geernteten Kartoffeln zu verhindern. Andere
Nachteile bestehen darin, dass es zum Einbau der kübelförmigen Beförderungsmittel
in die Erntemaschinen im Allgemeinen notwendig ist die Erntemaschinen
so auszulegen, dass sie ein großes
Rad und ein kleineres Rad in einem gegenüber liegenden Verhältnis auf gegenüber liegenden
Seiten der Erntemaschine aufweisen müssen. Dies ist deswegen erfordert,
weil eine Menge Raum auf der einen Seite der Erntemaschine beansprucht
wird, um das untere Ende des empor befördernden Hebewerkes in die
Erntemaschine einzubauen, dies in einer solchen Position, dass die
Kartoffeln in die Kübel
desselben fallen können.
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Die Patentschrift U.S. 4.382.471
offenbart ein mit einem Band ausgestattetes Hebewerk in welchem
die Rüben
zwischen einem mit Ansätzen
versehenen Band hochgehoben werden, und das Band mit flexibeln Fingern
ausgestattet ist.
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Andere Arten von Hebewerken sind
auf anderen Gebieten zum Transport von Gütern benutzt worden, sei es
in vertikaler Richtung oder in nach oben geneigter Richtung. Das
Patent FR-A-2.285.317 beschreibt ein Beförderungsmittel zum Transport
von Säcken,
Ballen oder Päcken
mit Waren vertikal nach oben und umfasst zwei parallele Förderer die
sich in dieselbe Richtung bewegen und zwischen ihnen einen Transportkanal
definieren, wobei die Bänder
mit gewellten oder gerippten Oberflächen ausgestattet sind, um
die zwischen ihnen zu befördernden
Säcke,
Ballen oder Päcke
einzuspannen. Dieses Beförderungsmittel
ist ausgelegt zum Transport von Paketen mit vorherbestimmten konstanten Formen
und Dimensionen und es ist dazu bestimmt in Docken und Quaianlagen
Einsatz zu finden, und zwar zum Laden und Entladen von Schiffen.
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Die Veröffentlichung WO95/30610 offenbart ein
Beförderungsmittel,
das sich zusammensetzt aus zwei gleichen Längen von geraden Fördereinheiten die
sich Gesicht gegen Gesicht gegenüber
liegen, um dazwischen einen Transportkanal zu definieren, wobei
die Fördereinheiten
eine jede mit einer gewissen Anzahl von quer über deren Oberflächen verlaufenden
Vorsprüngen
ausgestattet sind, um mit dem Material in Eingriff zu treten und
dasselbe vertikal in dem Transportkanal zu stützen. Dieses Beförderungsmittel
ist dazu bestimmt unter einem bestimmten Winkel gegenüber der
Vertikalen angeordnet zu werden, zum Transport von Materialien nach
oben ausschließlich
entlang einem geraden, linearen Weg, wobei sich ein unteres Ende
von einer der Fördereinheiten über das
Ende der anderen hinaus erstreckt, um beim Einspeisen des Materials
in den Transportkanal behilflich zu sein. Mehrere solcher Fördereinheiten
sind erfordert um Waren auf einem indirekten Weg zu befördern.
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Es ist ein Ziel der vorliegenden
Erfindung einen oder mehrere der oben besagten Nachteile auszuschalten
oder zu minimieren.
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Dies wird verwirklicht durch die
Merkmale nach Anspruch 1. Auch liefern wir entsprechend der vorliegenden
Erfindung eine bewegliche landwirtschaftliche Maschinenanlage.
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Ein Vorteil der beanspruchten Maschinenanlage
liegt darin, dass durch das Integrieren eines im allgemeinen vertikalen
Hebeabschnittes in das Hebewerk, die Notwendigkeit entfällt für einen
nach unten abfallenden Abschnitt eines Hebewerkes, der sich ausgehend
von der Seite der Maschinenanlage über eine beträchtliche
Entfernung nach außen
hin ausdehnt. In diesem Zusammenhang wird man zu schätzen wissen,
dass der maximale Vorteil beim Vermindern des Drehmomentes auf die
Maschinenanlage durch das Gewicht des Hebewerkes und seiner auf
die Maschinenanlage einwirkenden Ladung durch den Umstand erzielt
werden wird, dass man ein Hebewerk besitzt, das sich im wesentlichen
vertikal erstreckt. Trotzdem kann man noch einen beträchtlichen
Vorteil erzielen bei dem Einsatz von Beförderungsmitteln, die in einem
beschränkten
Ausmaße
gegenüber
der Vertikalen auskragen, z. Bsp. bis zu 20°, vorzugsweise um nicht mehr
als 10°.
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Das Hebewerk kann zum Beispiel aus
zwei sich im Wesentlichen vertikal erstreckenden Fördereinheit
bzw. Beförderungsmittel
bestehen, die zwischen denselben einen Förder- bzw. Transportdurchgang
definieren, oder alternativ, und vorzugsweise, einen im Wesentlichen
vertikalen Abschnitt aufweisen, mit einem oder mit mehreren im Allgemeinen
horizontalen Abschnitten an den oberen und/oder den unteren Enden
des vertikalen Abschnittes, zum Ausspeisen oder Einspeisen von Knollen
heraus aus oder hinein in den Transportdurchgang, und zum Gewährleisten
eines Transportes zwischen seitlich voneinander entfernten Positionen
von denen eine jede an Bord oder außer Bord in Bezug auf die Maschinenanlage
liegen kann.
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Dieses Hebesystem umfasst vorzugsweise weiter
eine im Allgemeinen horizontale Verlängerung, ein drittes Beförderungsmittel,
für das
Zuführen von
Knollen in Richtung auf den Mund bzw. die Öffnung des Transportdurchganges.
Und dieses dritte Beförderungsmittel
kann aus einem Stück
mit dem besagten zweiten Beförderungsmittel
ausgebildet sein, derart dass das Hebesystem aus nur zwei Fördereinheiten
besteht, wovon eine einen im Wesentlichen vertikalen Abschnitt und
einen im Wesentlichen horizontalen Abschnitt aufweist. Alternativ
kann dieses dritte Beförderungsmittel
aus einem separaten endlosen Band bestehen, das durch Antriebsmittel angetrieben
wird und im Wesentlichen in der Nachbarschaft des unteren Endes
des zweiten Beförderungsmittels,
proximal zu dem Mund des Transportdurchganges angeordnet ist.
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Die besagten endlosen Bänder der
ersten und zweiten Beförderungsmittel,
und vorzugsweise auch des dritten Beförderungsmittels (wo dieses
vorgesehen ist) umfassen ein jedes ein so genanntes „Gelenkstift" – Band, wobei solche Bänder im
Allgemeinen in der Landwirtschaft bekannt sind. Ein jedes solches
Gelenkstiftband weist eine Transportoberfläche auf, welche aus einer großen Anzahl
von flexiblen, im Allgemeinen dicht gepackten, gleichmäßig entfernten,
elastischen Fingern besteht, welche sich von dem Band aus hervorstehen
und dasselbe bedecken, gewöhnlich
in einer Anordnung von Reihen, die etwa 0,5 Inch (12,7 mm) voneinander
entfernt liegen. Dies verleiht das Aussehen einer bürstenähnlichen Oberfläche. Gelenkstiftbänder werden üblicherweise aus
Gummi oder aus synthetischen Gummimaterialien hergestellt. Der Einsatz
der Gelenkstiftbänder
als die Beförderungsbänder bei
den besagten ersten und zweiten Beförderungsmitteln des Hebesystems gemäß der vorliegenden
Erfindung ist von besonderem Vorteil weil dieselben eine ausgezeichnete
Unterlage für
die individuellen Knollen liefern, welche in dem Transportdurchgang
nach oben befördert
werden. Die elastischen Finger an den gegenüberliegenden Bändern, welche
einen Transportdurchgang zwischen denselben definieren, treten sachte
mit den Knollen in Eingriff, erfassen und tragen dieselben, so dass
die Knollen sich nicht umher bewegen, rollen oder gegen einander
stoßen
während
sie von dem Beförderungsmittel
nach oben gehoben werden, wie dies nun einmal bei den kübelähnlichen
Beförderungsmitteln
gemäß dem Stand
der Technik der Fall war. Ein Beschädigen der Knollen in dem Hebesystem
wird auf diese Weise minimiert oder im Wesentlichen unterbunden.
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Wo diese ersten, zweiten und dritten
Beförderungsmittel
aus separaten Beförderungsmitteln bestehen,
kann das untere Ende dieses zweiten Beförderungsmittels sich über das
untere Ende dieses ersten Beförderungsmittels
hinaus erstrecken, und ein Endabschnitt des dritten Beförderungsmittels
ist vorzugsweise im Wesentlichen unterhalb und in der Nachbarschaft
zu dem unteren Ende des zweiten Beförderungsmittels angeordnet,
wodurch die Knollen auf dem dritten Beförderungsmittel, die dabei sind
in Richtung auf den Mund des Transportdurchganges weiterbefördert zu
werden, dazu neigen sich an dem Mund desselben anzusammeln, gegen
den unteren Endabschnitt des zweiten Beförderungsmittels, wo dieselben
in Eingriff treten mit den entgegengesetzt rotierenden endlosen
Bändern
der ersten und zweiten Beförderungsmittel,
so dass sie in den dazwischen definierten Transportdurchgang gehoben
werden. Der Abstand des unteren Endes des ersten Beförderungsmittels
von dem dritten Beförderungsmittel kann
mit Vorteil so ausgewählt
werden, dass Knollen mit mindestens einem vorherbestimmten, minimalen durchschnittlichen
Durchmesser dazu neigen auf diese Weise an dem Mund des Transport-
bzw. Förderkanals
mit den ersten und zweiten Beförderungsmitteln
in Eingriff zu geraten.
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Wahlweise kann das Hebesystem eine
Walzenvorrichtung umfassen, welche in geeigneter Weise von einem
Motor oder von einem anderen Antriebsmittel in Bewegung gesetzt
wird und welche unmittelbar über
dem dritten Beförderungsmittel
und in der Nähe
des Mundes des Transportdurchganges angeordnet ist, wodurch Knollen
auf dem dritten Beförderungsmittel,
welche dabei sind hin in Richtung auf den Mund des Transportdurchganges
befördert zu
werden, sich mit der besagten Walzenvorrichtung begegnen oder sachte
mit derselben kollidieren und wobei denselben von der besagten Walzenvorrichtung
im Allgemeinen in der Aufwärtsrichtung
geholfen wird hin in Richtung auf den Mund des Transportdurchganges.
Diese Anordnung ist von Vorteil wenn es darum geht sicher zu stellen,
dass Knollen mit einem durchschnittlichen Durchmesser, der geringer ist
als der oben besagte vorherbestimmte, minimale Durchschnittsdurchmesser,
eine Hilfe nach oben hin in Richtung auf den Mund des Transportdurchganges erfahren.
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In einer weiteren möglichen
Ausführungsform,
bei welcher ein jedes unter den ersten, zweiten und dritten Beförderngsmitteln
ein endloses Gelenkstiftband umfasst, wie dasselbe oben beschrieben worden
ist, können
die unteren Enden von sowohl dem ersten als auch von dem zweiten
der Beförderungsmittel
ein jedes genügend
nahe bei dem besagten Endabschnitt des dritten Beförderungsmittel
angeordnet sein, auf dass sich die Finger des Gelenkstiftbandes
von dem ersten und von dem zweiten der Beförderungsmittel mit den Finger
des Gelenkstiftbandes von dem dritten darunter angeordneten Beförderungsmittel
berühren.
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Eine jede der oben beschriebenen
Ausführungsformen,
der besagte Endabschnitt des dritten Beförderungsmittels und das untere
Ende des zweiten Beförderungsmittels
können
in geeigneter Weise zwischen sich einen weiten Auswurfausgang definieren, über welchen
loser Schmutz, Steine und andere die Knollen begleitende Abfälle aus
dem Hebesystem heraus geworfen werden. Das besagte dritte Beförderungsmittel
ist mit Vorteil genügend
nahe bei dem unteren Ende des zweiten Beförderungsmittels angeordnet,
um im Wesentlichen die Knollen mit dem besagten vorherbestimmten
minimalen Durchschnittsdurchmesser daran zu hindern über den
besagten Ausschussauswurfsausgang aus dem Hebesystem heraus zu treten.
Dies kann auf geeignete Weise dort erzielt werden, wo das dritte
Beförderungsmittel
ein Gelenkstiftband aufweist, wie dies oben beschrieben worden ist,
und wo die elastischen Finger des Gelenkstiftbandes des dritten
Beförderungsmittels
in einem engen, sich berührenden
Verhältnis
zu den Fingern des Gelenkstiftbandes an den unteren Ende des zweiten
Beförderungsmittels
stehen, wodurch Dreck, kleine Steine und anderer loser Schutt dazu
neigen, zwischen den Fingern des Gelenkstiftbandes des dritten Beförderungsmittels
nach unten zu fallen und unter dem zweiten Beförderungsmittel heraus aus dem
Ausschussauswurfsausgang befördert
zu werden, während
die Knollen mit mindestens dem besagten vorherbestimmten minimalen Durchmesser,
die gewöhnlich
an der Spitze der Finger auf dem Gelenkstiftband sitzen, von dem
unteren Ende des zweiten Beförderungsmittels
daran gehindert werden aus dem Hebesystem heraus geworfen zu werden.
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Ein Vorteil dieses speziellen Hebesystems besteht
darin, dass Dreck, Steine, Schlamm und anderer Schutt, welche mit
den Knollen vermischt sind, in Richtung auf den Mund des Transportkanals
befördert
werden, und über
einen Austrittsdurchgang für den
Abfall aus dem Hebesystem ausgestoßen werden, was verhindert
dass solcher Abfall in dem Mund des Transportdurchgangs angesammelt
wird und den Mund blockiert. Ferner, während die Knollen nach oben
in den Transportdurchgang befördert
werden, tendieren Dreck, Schlamm oder Steine, welche im Verlaufe
des Transportes der Knollen nach oben von denselben entfernt worden
sind, dazu entlang dem Transportdurchgang nach unten zurück zu dem Mund
desselben zu fallen, von wo aus auch dieser Abfall durch einen Auswurfdurchtritt
für den
Abfall heraus transportiert wird und aus dem Hebesystem heraus gestoßen wird.
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Neben dem Umstand, dass die Tendenz
besteht ein Blockieren des Transportkanals zu verhindern, liegt
ein weiterer Vorteil dort wo das Hebewerk dazu benutzt wird um die
Knollen direkt von der Erntemaschine in einen Bunker oder in einen
Anhänger zu
befördern
in der Tatsache, dass durch das Herausbefördern eines Überschusses
an Schmutz, Steinen usw. aus dem Hebesystem (über den Austrittsdurchgang
für den
Abfall) der Anteil an solchen Materialien, die mit der einzufahrenden
Ernte in einen Bunker oder in einen Anhänger überführt werden, wie solche für den Transport
der Knollen/Ernte zurück der
Lagerungs- oder Verpackungshalle zum Einsatz kommen, auf ein Minimum
reduziert wird und auf diese Weise verantwortlich ist für eine verbesserte
Wirkung bei dem Erntevorgang sowie für einen größeren Prozentsatz an Knollen
pro Gewichtseinheit der Ernte in der Form wie sie gelagert oder
verpackt wird.
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Mit Vorteil werden die besagten ersten
und zweiten Beförderungsmittel
so ausgebildet und angeordnet, dass der dazwischen definierte Transportkanal
in demselben mindestens eine Krümmung
definiert, um den darin transportierten Knollen eine Änderung
der Richtung zu verleihen. Die ersten und die zweiten Beförderungsmittel
des Hebesystems können
zum Beispiel einen unteren im Wesentlichen vertikalen Abschnitt
umfassen, in welchem der Transportkanal sich im Wesentlichen vertikal
nach oben erstreckt, sowie einen oberen im Wesentlichen horizontalen
Abschnitt umfassen, in welchem der Transportkanal sich im Wesentlichen
horizontal erstreckt. Solch eine Konstruktion erlaubt es den Knollen
nach oben gehoben zu werden, zum Beispiel aus dem unteren Bereich
in einer Erntemaschine und quer zu dem Anhänger transportiert werden,
welcher sich längsseitig
zu Erntemaschine weiter bewegt, wobei die das obere Ende des Hebewerkes
verlassenden Knollen dann in den darunter angeordneten Anhänger fallen
gelassen werden. Die ersten und die zweiten Beförderungsmittel können so
ausgebildet und angeordnet sein, dass der Transportkanal in demselben
zwei oder noch mehr Krümmungen
enthält,
sodass die Knollen einem mehr oder weniger bogenförmigen Weg
folgen, dies entlang mindestens einem Teil ihrer Wegstrecke während sie
von dem Hebesystem von einem Niveau zu einem anderen Niveau nach
oben befördert
werden.
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Ein weiterer Vorteil dieser Art von
Hebewerk über
die früher
benutzten Hebewerke von der „Kübelart" besteht darin, dass
eine stärker
kompakte Hebewerkstruktur mit Hilfe des Hebewerkes gemäß der vorliegenden
Erfindung erzielt wird. Wie dies oben erwähnt worden ist, brauch sich
das Hebewerk nicht von der landwirtschaftlichen Maschinenanlage,
an welche dasselbe befestigt ist, unter einem Winkel von 45° zu erstrecken,
wie dies bei den früher
entsprechend dem Stand der Technik benutzten Hebewerken von der „Kübelart" üblich war und was zu der inhärenten Unstabilität der Strukturen
nach dem Stand der Technik führte.
Darüber
hinaus, wenn die Maschinenanlage eine Erntemaschine auf Rädern ist,
so wird die Notwendigkeit beseitigt, die Räder auf entgegengesetzten Seiten
des Fahrgestells bzw. Chassis von unterschiedlichen Dimensionen
zu gestalten, denn die Knollen werden unmittelbar in den Mund des
Transportdurchgangs befördert,
ohne dass die Notwendigkeit besteht über ein unteres Ende an dem Hebewerk
zu verfügen,
welches unter dem Beförderungsmittel
zum Einspeisen positioniert ist, um die Knollen erfassen zu können, die
darauf geworfen werden, wie dies bei den nach dem Stand der Technik
benutzten Hebewerken von der „Kübelart" üblich war.
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Wahlweise kann der Abschnitt an einem
unteren Ende des zweiten Beförderungsmittels schwenkbar
mit dem oberen Abschnitt des zweiten Beförderungsmittels verbunden sein.
Dadurch kann der Abschnitt am unteren Ende des zweiten Beförderungsmittels
weg geschwenkt werden von dem Abschnitt an dem unteren Ende des
ersten Beförderungsmittels.
Dies kann dort wünschenswert
sein, wo der Betreiber wünscht,
dass es den geernteten Knollen ermöglicht wird geradewegs durch
die Erntemaschine hindurch zu gelangen, ohne dass dieselben in ein
Hebewerk aufgehoben werden.
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Ein jedes der ersten und zweiten
Beförderungsmittel
kann mindestens zwei schwenkbar damit verbundene Transportabschnitte
umfassen, welche so ausgebildet und angeordnet sind, dass sie es
ermöglichen
die Richtung des Hebesystems zu ändern.
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Die mobile landwirtschaftliche Maschinenanlage
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann eine Erntemaschine sein. Die Erntemaschine kann ebenfalls
in eine Anlage zum Sortieren und Kalibrieren eingegliedert werden.
Die Erntemaschine kann in geeigneter Weise auch eine Vorrichtung
zum Reinigen der Knollen umfassen, so dass der Überschuss an Schmutz, an losem
Material usw. von der direkt geernteten Ernte entfernt werden kann.
Und von dieser Reinigungseinheit kann die Ernte vorzugsweise in das
Hebewerk befördert
werden. Das Hebewerk erstreckt sich vorzugsweise zwischen der besagten Vorrichtung
zum Reinigen der Knollen und einem Bunker oder Anhänger der
sich während
des Einsatzes parallel zu der Erntemaschine weiterbewegt. Die ersten
und zweiten Beförderungsmittel
sind vorzugsweise derart ausgebildet und angeordnet, dass das obere
Ende des Transportdurchganges über
dem Bunker oder Anhänger
angeordnet sein kann, so dass die Knollen die aus dem oberen Ende
des Hebewerkes heraus kommen in den Bunker oder Anhänger ausgeschüttet werden.
Die ersten und die zweiten Beförderungsmittel
können
derart ausgebildet und angeordnet sein, dass sie sich nach unten
in den Bunker oder den Anhänger
hinein erstrecken, um auf diese Weise die Höhe zu vermindern aus welcher
die Knollen herab fallen wenn sie hierauf ausgeschüttet werden.
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Alternativ kann das obere und das
untere Hebesystem so angeordnet sein, dass die Knollen dem Sortiertisch
zugeführt
werden, welcher in der Erntemaschine eingegliedert ist, oder dass
die Knollen sogar auf ein weiteres Transportmittel (welches auf
einer höheren
Ebene als die Reinigungsvorrichtung angeordnet ist) geführt werden,
im Hinblick auf das Weiterbefördern
der Knollen an einen anderen Ort in der Erntemaschine.
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Es ist von Vorteil wenn das erste
und das zweite Beförderungsmittel
jeweils einen Tragrahmen oder ein Tragpaneel umfassen, welche aus
einem widerstandfähigen
im Wesentlichen starren Material gefertigt sind, welches vorzugsweise
aus rostfreiem Stahl besteht und auf diese Weise die besagten Endlosbänder in
ihrer Position beibehält.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
werden nunmehr beschrieben, allerdings lediglich als nicht einschränkende Beispiele,
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen, in welchen
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1,
eine perspektivischen Ansicht von hinten auf eine Erntemaschine
ist, welche ein Hebewerk gemäß dem Stand
der Technik aufweist, wobei ein Anhänger längsseitig zu derselben weiter
bewegt wird;
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2,
eine schematische, durchscheinende Seitenansicht einer Erntemaschine
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist und die inneren Wirkungsweisen der Erntemaschine zeigt,
einschließlich
derjenigen eines verbesserten Hebesystems;
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3,
eine vergrößerte Seitenansicht
des eingekreisten Abschnittes A aus dem Hebesystem der Erntemaschine
gemäß 2 ist;
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4,
eine detaillierte Seitenansicht eines im Wesentlichen vertikalen
Abschnittes aus dem Hebesystem der Erntemaschine gemäß 2 ist und die Kartoffeln
zeigt, die eben innerhalb desselben nach oben befördert werden;
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5,
eine vergrößerte Seitenansicht
eines Abschnittes aus einem Hebesystem gemäß der Erfindung ist, welches
eine Alternative zu der in 3 gezeigten
Ausführung
darstellt;
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6,
eine vergrößerte Seitenansicht
eines Abschnittes aus einem anderen Hebesystem gemäß der Erfindung
ist, welches eine Alternative zu der in 3 gezeigten Ausführung darstellt;
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7,
eine schematische Ansicht von hinten auf eine andere Erntemaschine
gemäß der Erfindung ist,
wobei ein Anhänger
längsseitig
zu derselben weiter bewegt wird;
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8,
einen modifizierten Endabschnitt der in 2 gezeigten Erntemaschine illustriert;
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9,
eine detaillierte Ansicht des Abschnittes B der Erntemaschine gemäß 8 darstellt; und
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10,
eine schwenkbare Hebeanordnung für
eine Erntemaschine gemäß einer
möglichen
Ausführungsform
dieser Erfindung illustriert;
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1 zeigt
eine herkömmliche
Erntemaschine 1 für
Kartoffeln mit einem Hebe- bzw. Förderwerk zum Hochheben der
Kartoffeln von einem Ausstoßende
der Erntemaschine nach oben hinein in einen von einem Traktor 4 gezogenen
Anhänger 3,
der während
des Erntens längsseitig
entlang der Erntemaschine weiter gezogen wird. Den geernteten Kartoffeln,
die durch irgendwelche Stationen zur Kalibrierung, Aussortierung
und/oder Reinigung geschickt worden sind, welche in der Erntemaschine
selbst vorgesehen sein können
aber nicht gezeigt wurden, wird es ermöglicht sich nach unten zu bewegen
oder zu fallen, und zwar auf ein unteres Ende des Hebewerkes, das
an der Erntemaschine befestigt oder auf eine andere Art und Weise
darin derart eingebaut ist, dass die herab fallenden Kartoffeln
aufgefangen werden. Die Kartoffeln werden aufwärts in das Hebewerk befördert, dies
in so genannten „Kübeln" 6, die
durch Klappen, Rippen oder Schaufeln 5 begrenzt werden, welche
in gleichmäßigen Abständen zueinander
entlang den endlosen Transportbändern
angeordnet sind und von denselben abstehen, um ihre Spitzen- oder
Kopfposition 7 in der im Allgemeinen bogenförmigen Hebekonstruktion
zu erreichen, und sie werden dann abwärts transportiert zu dem freien
Ende des Hebewerkes, wo sie hinab fallen (wenn das Endlosband rund
um die Walzen oder um andere das Band bewegende Antriebsmittel herum
dreht) in den darunter gestellten Anhänger 3.
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2 zeigt
eine Erntemaschine 10 gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung. Die Erntemaschine umfasst ein Fahrgestell bzw. Chassis 12,
das auf einem Paar von Rädern
aufmontiert ist, und zwar am hinteren Ende des Fahrgestells, welches
dazu dient durch die Felder zu fahren. Das Fahrgestell 12 weist
an seinem vorderen Ende eine Zugstange auf mit Hilfe derer die Erntemaschine während der
Erntevorgänge
hinter einem Fahrzeug gezogen wird, etwa einem (nicht gezeigten)
Traktor. (Bei anderen möglichen
Ausführungsformen
ist die Erntemaschine mit einem eigenen Antrieb versehen oder sie
kann mit Hilfe eines Dreipunktverbindungsstückes an ein anderes Fahrzeug
oder an eine Antriebsmaschine gekoppelt sein). Mit Scharen 18 versehene
Erntegeräte
für Wurzelgewächse, in
diesem Fall für
Kartoffeln ausgelegt, hängen
von dem vorderen Abschnitt des Fahrgestells 12 herab. Die
geernteten Kartoffeln werden von den Scharen mit Hilfe einer offenmaschigen
Fördereinrichtung
(in der 2 nicht sichtbar)
aufwärts
befördert
und diese bringt die Kartoffeln in den Hauptkörper der Erntemaschine, wo die
Kartoffeln verschiedenen Vorgängen
zum Trennen, Reinigen und/oder Klassieren unterzogen werden. In
der Erntemaschine der 2 werden
die Kartoffeln durch eine Reinigungseinheit 20 geschickt, welche
den Überschuss
an Dreck von den Kartoffeln beseitigt. Die Kartoffeln, welche aus
der Reinigungseinheit heraus kommen, rollen oder taumeln nach unten
auf ein im Wesentlichen horizontales Fördermittel 26, welches
einen Teil des neuartigen Hebewerkes 22 der Erntemaschine 1 bildet.
Das Hebewerk umfasst ferner zwei sich im Allgemeinen nach oben erstreckende
Fördermittel.
24, 25, welche sich Gesicht gegen Gesicht gegenüber liegen, um auf diese Weise
einen Kanal oder Durchgang 28 zwischen denselben zu definieren
zum Befördern
der Kartoffeln in üblicher
Weise nach oben. Die drei Fördereinrichtungen 24, 25, 26 umfassen
ein jedes ein endloses Band, das von einem jeweiligen von einem
Motor in Bewegung gesetzten Antriebsmittel 30 in der Form
von Zahnrädern
oder Walzen weiterbewegt wird. Die beiden sich nach oben erstreckenden
Fördereinrichtungen
(nachfolgend als das „erste" und das „zweite" Beförderungsmittel 24 bzw.
25 bezeichnet) werden in entgegengesetzt rotierenden Richtungen
angetrieben, so dass ihre gegenüber
liegenden Oberflächen sich
in derselben Richtung nach oben bewegen. Das horizontale Beförderungsmittel
(nachfolgend als das „dritte" Beförderungsmittel 26 bezeichnet)
wird so angetrieben, dass dessen obere Oberflächen 27 vorwärts wandert,
weg von der Reinigungseinheit 20 und hin zu den unteren
Enden 32, 33 der ersten und zweiten Beförderungsmittel 24, 25.
Dies ist in einer verständlicheren
Weise in 3 angegeben,
welche eine vergrößerte Ansicht
des umringten Abschnittes A aus der 2 ist.
Die Breiten der befördernden Oberflächen eines
jeden der zwei sich nach oben erstreckenden Beförderungsmittel 24, 25 und
des horizontalen Beförderungsmitteln 26 sind
im Wesentlichen gleichartig und sie sind auch ein jedes in etwa gleichartig
in Bezug auf die gesamte Breite der Erntemaschine 10.
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Wie in der 3 gezeigt, besteht ein jedes der Beförderungsmittel 24, 25, 26 aus
einem endlosen, so genannten „Gelenkstift"-band. Ein jedes Band
ist aus Gummi gefertigt (oder aus synthetischem Gummimaterial) und
es besitzt eine große
Anzahl von elastisch verformbaren, flexiblen Vorsprüngen oder
Fingern 35, die sich von dem Hauptkörper 36 des Bandes
aus nach außen
erstrecken. Dies wird schematisch in der 3 gezeigt, und dann mit mehr Einzelheiten
in der 4, welche zeigt
wie die Kartoffeln zwischen dem ersten und dem zweiten der Beförderungsmittel 24, 25 nach
oben befördert
werden. (Im Interesse der Deutlichkeit sind die flexiblen Finger 35 nicht
spezifisch in der 2 gezeigt
worden). Ein jedes Gelenkstiftband ist aus Gummi gegossen, mit etwa
6000 gleichmäßig voneinander
getrennten elastischen d. h. federnden Fingern pro Quadratmeter.
Ein jedes Endlosband mit seinen jeweiligen Antriebsmitteln ist in
einem Trägergerüst montiert,
welches aus Stahlrahmen oder Paneelen besteht, die an dem Fahrgestell 12 der
Erntemaschinen angebracht sind. (Diese Stahlrahmen oder Paneele
sind in der Seitenansicht der 2 weg
geschnitten worden, um die Struktur des Hebewerkes deutlich zu zeigen.)
Wie dies in der 4 gezeigt
wird, sind die ersten und zweiten Beförderungsmittel 24, 25 im
Allgemeinen so angeordnet, dass die flexiblen Finger 35 auf
den einander gegenüber
liegenden Flächen
derselben sich in einem berührenden
Verhältnis
befinden.
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Wie dies in der 2 gezeigt wird, definieren die unteren
Enden 32, 33 der ersten und zweiten Beförderungsmittel 24, 25 einen
Mund 29 des Transportdurchganges und erstrecken sich ausgehend
von demselben im Wesentlichen vertikal nach oben, dies über ungefähr ein Drittel
der Länge
der Beförderungsmittel 24, 25 und
diese biegen dann um einen gewissen Winkel zu der Senkrechten in
Richtung auf den Hauptkörper
des Fahrgestells ab, um sich unter diesem Winkel über etwa
ein weiteres Drittel ihrer Längen
zu erstrecken und dann erneut so abzubiegen, dass die endständigen,
oberen Endabschnitte 37, 38 der Längen eines
jeden Beförderungsmittels sich
im Wesentlichen horizontal erstrecken. Wie dies in den 2 und 3 gezeigt wird, erstreckt sich das untere
Ende 33 des zweiten Beförderungsmittels 25 eine
kurze Wegstrecke weiter nach unten über das untere Ende 32 des
ersten Beförderungsmittels 24 hinaus,
während
das dritte Beförderungsmittel 26 so angeordnet
ist, dass es im Wesentlichen senkrecht zu den unteren Enden 32, 33 der
ersten und zweiten Beförderungsmittel 24, 25 verläuft, und
zwar in unmittelbarer Nähe
zu dem unteren Ende 33 des zweiten Beförderungsmittels 25,
wobei sich die federnden Finger 35 der Gelenkstiftbänder der
ersten und zweiten Beförderungsmittel
in einem sich berührenden Verhältnis zueinander
befinden.
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Während
des Einsatzes werden die Kartoffeln (oder andere geerntete Knollen)
auf dem dritten Beförderungsmittel 26 in
Richtung auf den Mund 29 des Transportdurchganges 28 weiter
befördert.
Im Allgemeinen, wenn die Knollen bei dem Mund 29 angelangt
sind treten sie in Kontakt mit dem überhängenden Ende des zweiten Beförderungsmittels 25, welches
dazu neigt die Knollen in dieser Position zu halten, bis sie zwischen
den flexiblen Fingern der ersten und zweiten Beförderungsmittel 24, 25 in
Eingriff genommen werden, welche die Knollen dann nach oben in den
Transportdurchgang 28 bringen. 4 illustriert im Detail einen Teil des
unteren, im Wesentlichen vertikalen Abschnitts des Hebewerkes 22 und zeigt
Kartoffeln 40, die nach oben befördert werden, während sie
sachte erfasst und getragen werden in dem Transportdurchgang 28,
welcher zwischen den Bändern
der ersten und zweiten Beförderungsmittel 24, 25 begrenzt
wird, oder, spezifischer gesehen, welcher durch die einander gegenüber liegenden
flexiblen Finger 35 dieser Bänder definiert wird. Wie dies
in der 4 gezeigt wird,
biegen sich die flexiblen Finger
35 der einander gegenüberliegenden
Bänder,
so dass sie sich entsprechend den Konturen einer jeden Kartoffel
verformen und sich an dieselben anpassen, um dadurch eine jede Kartoffel
getrennt zu ergreifen und zu tragen während sie nach oben transportiert
wird. Auf diese Weise sind die Kartoffeln nicht in der Lage sich
umher zu bewegen oder die einen mit den anderen zu kollidieren.
Das Hebewerk 2 befördert
die Kartoffeln kontinuierlich durch die im Allgemeinen krummlinige
Wegstrecke des Transportdurchgangs 28, bis die Kartoffeln
die oberen Enden 37, 38 der Beförderungsmittel 24, 25 erreichen,
wo sie dann aus denselben austreten und auf den Sortiertisch 42 gelangen,
welcher auf einem oberen Niveau in der Erntemaschine angeordnet
ist, und zwar über
dem unteren Niveau der Reinigungseinheit 20.
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Wie dies in der 3 illustriert ist, definieren das äußere Ende 44 des
dritten Beförderungsmittels 26 und
das untere Ende 33 des zweiten Beförderungsmittels 25 zusammen
einen Ausgang 46 für
den Abfallausstoß über welchen
loser Schmutz, Steine oder anderes kleines nicht gewünschtes
Geröll 48 aus
dem Hebewerk ausgestoßen
werden kann. Solcher loser Schmutz usw. neigt dazu sich zwischen den
flexiblen Fingern 35 des dritten Beförderungsmittels 26 festzusetzen
wenn die geernteten Kartoffeln 44 über dasselbe hinweg transportiert
werden, während
die Kartoffeln im Allgemeinen an der Spitze der Finger 35 sitzen,
so wie dies gezeigt wird. Beim Erreichen des äußeren Endes 44 des
dritten Beförderungsmittels 26,
neigt der Schmutz usw. dazu unter dem unteren Ende 33 des
zweiten Beförderungsmittels 25 (welches
einen Ausgang für
den Abfallausstoß 46 mit
dem äußeren Ende 44 des
dritten Beförderungsmittels 26 definiert)
mit weiter transportiert zu werden wo er von dem dritten Beförderungsmittel herunter
fällt,
wenn das Band desselben um das Antriebsgerät des Bandes 30 herum dreht.
Darüber
hinaus neigen Schmutz und loser Schutt, weiche sich von den in dem
Transpordurchgang 28 nach oben beförderten Kartoffeln loslösen, dazu
aus dem Transpordurchgang zwischen den Fingern 35 herunterzufallen,
bis sie den Mund 29 des Transportdurchgangs erreichen,
von wo auch sie durch den Ausgang für Abfallausstoß 46 durch
das dritte Beförderungsmittel 26 nach
außen
transportiert werden.
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Man wird sich schon Rechenschaft
darüber ablegen,
dass nicht alle Kartoffeln von einer selben Größe sind und dass verschiedene
bedeutend größer sind
als andere. Insbesondere können
kleine Kartoffeln dazu neigen durch den Ausgang für Abfallausstoß 46 aus
dem Beförderungsmittel
heraus befördert
zu werden. Die Höhe
an dem Ende 2 des ersten Beförderungsmittels 24 über dem
dritten Beförderungsmittel 26 ist
so ausgelegt, dass alle Dimensionen der geernteten Knollen frei
durch dieselbe hindurch passieren können, hin in Richtung auf den Mund 29 des
Transpordurchgangs 28. Im Allgemeinen stehen die Finger 35 an
den Gelenkstiftbändern der
ersten und zweiten Beförderungsmittel 24, 25 bei der
Ausführung
gemäß 3 nicht miteinander in Berührung. In
der Praxis ist die Öffnung
oder der Abstand zwischen (den einander gegenüber stehenden Fingern bei)
den ersten und zweiten Beförderungsmitteln 24, 25 so
angeordnet, dass dieselbe im Wesentlichen übereinstimmt mit einem vorher
festgelegten, minimalen, durchschnittlichen Knollendurchmesser,
so dass alle Knollen mit einem durchschnittlichen Durchmesser von
mindestens jenem besagten vorher festgelegten, minimalen, durchschnittlichen Durchmesser
dazu neigen werden zwischen den Enden 32, 33 der
ersten und zweiten Beförderungsmittel 24, 25 in
Eingriff zu kommen und auf diese Weise hinauf in den Transportdurchgang 28 gespeist/gehoben
zu werden. In einigen Fällen
kann dennoch diese Öffnung
größer oder
kleiner sein. Kartoffeln mit einem durchschnittlichen Durchmesser,
der unter jenem vorher festgelegten, minimalen, durchschnittlichen
Durchmesser liegt, können
gelegentlich nicht in den Transportdurchgang gehoben werden. Dieses Problem versucht
man zu lösen
durch die verbesserte Ausführung
des Hebewerkes, so wie es (zum Teil) in der 5 gezeigt wird (zum Zwecke der Deutlichkeit
sind die flexiblen Finger 35 der Gelenkstiftbänder 24, 25, 26 nicht
gezeigt worden). In dieser Ausführung
ist eine Walze 50 unmittelbar über der Oberfläche des
dritten Beförderungsmittels 26 angeordnet worden,
proximal gelegen zu dem unteren Ende des zweiten Beförderungsmittels 25 und
unmittelbar unter dem Mund 29 des Transportdurchgangs 28.
Die Walze wird, entgegen dem Uhrzeigersinn mit Hilfe von (nicht
gezeigten) Antriebsmitteln angetrieben (wie dies aus der 5 ersichtlich ist), und
sie wirkt so dass sie den kleineren Kartoffeln/Knollen hilft in den
Mund 29 des Transportdurchgangs 28 zu gelangen,
indem sie solche Kartoffeln nach oben stößt wenn sie mit der Walze 52 in
Kontakt treten, entweder dadurch dass die Kartoffeln bloß über die
Oberfläche
der Walze nach oben rollen, so dass sie leichter von den flexiblen
Fingern 35 an dem Mund 29 des Transportdurchgangs 28 erfasst
werden können, oder
dadurch dass sie physikalisch um eine kurze Wegstrecke nach oben
in den Transportdurchgangs getrieben werden (wie dies durch die
Pfeile in der 5 versinnbildlicht
wird). Die größeren Kartoffeln fahren
fort von den flexibeln Fingern in Eingriff genommen zu werden, im
Allgemeinen ohne dass sie durch die Walze 50 nach oben
getrieben werden, obschon auch ihnen in einem gewissen Umfang dabei Hilfe
nach oben geleistet werden kann.
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Die Walze 50 wird vorzugsweise
so geformt und angeordnet, dass sie dem Schmutz und anderen verhältnismäßig kleinem,
losem Schutt erlaubt unter ihr hindurch zu passieren, also zwischen
der Walzenanordnung und der Oberfläche des Gelenkstiftbandes des
dritten Beförderungsmittels 26,
von wo aus dieses Material durch den Ausgang für den Abfallausstoß 46 nach
außen
befördert
wird. Der Abstand zwischen der Walzenanordnung und der Oberfläche des
Gelenkstiftbandes des dritten Beförderungsmittels 26 kann
angepasst werden, automatisch oder manuell, um vergrößert oder
verkleinert zu werden, und auf diese Weise die Dimensionen und die
Menge des Schmutzes, der Steine und des andern Schutts zu regeln,
welche zu dem Ausgang für
den Abfallausstoß gelangen.
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Bei einer anderen möglichen
(nicht gezeigten) Ausführungsform
können
die unteren Enden der ersten und zweiten Beförderungsmittel 24, 25,
das eine mit dem anderen, auf gleicher Ebene liegen und sich genügend nahe
bei dem dritten (darüber
angeordneten) Beförderungsmittel 26 befinden,
auf dass die flexiblen Finger 35 des Gelenkstiftbandes
der ersten und zweiten Beförderungsmittel
die Finger 35 des dritten Beförderungsmittels 26 berühren. Bei
dieser Ausführungsform
werden alle Kartoffeln, die in Richtung auf den Mund 29 des
Transportdurchgangs 28 des dritten Beförderungsmittel 26 hin
geschleust werden, unter dem unteren Ende 32 des ersten
Beförderungsmittels
hindurch treten, und zwar zwischen dem ersten Beförderungsmittel 24 und
dem dritten Beförderungsmittel 26,
(wobei sich die flexiblen Finger 35 um die Kartoffeln herum biegen
und verformen) und hinauf in den Transportdurchgang 28 gehoben
werden. (Es soll darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der Tatsache,
dass das zweite Beförderungsmittel 25 sich
in einer anderen Richtung dreht als das erste Beförderungsmittel 24,
die Kartoffeln daran gehindert werden durch den Ausgang für den Abfallausstoß 46 hindurch
entfernt zu werden.) In dieser Ausführungsform neigen alle Kartoffeln
von allen unterschiedlichen Größen dazu
leicht in dem Bereich des Mundes hinauf in den Transportdurchgang 28 gehoben
zu werden. Nichtsdestoweniger wird man merken, dass besonders große Kartoffeln
dazu neigen können
zerdrückt
oder beschädigt
zu werden wenn sie zwischen dem ersten und dem dritten der Beförderungsmittel
hindurch passieren und/ oder dazu neigen können zwischen denselben eingeklemmt
zu werden und/oder sich vor dem ersten Beförderungsmittel 24 anzusammeln.
Auch kann aus dieser Ursache dort wo eine Ernte mit stark unterschiedlichen Knollendimensionen
gehandhabt werden soll das in den 3 und 5 illustrierte Hebewerk besser
geeignet sein, denn dort ist das untere Ende 32 des ersten Beförderungsmittels
um eine gewisse Wegstrecke oberhalb dem dritten Beförderungsmittel
angeordnet.
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In der zuletzt beschriebenen Ausführung kann
das zweite Beförderungsmittel 25 sogar
noch näher
bei dem dritten Beförderungsmittel 26 angeordnet
sein als das erste Beförderungsmittel 24,
so dass die flexiblen Finger 35 des zweiten Beförderungsmittels
tiefer greifend vermischt sind mit den Fingern des dritten Beförderungsmittels 26.
Bei einer weiteren möglichen
Ausführungsform
sind die Positionen der ersten und zweite Beförderungsmittel 24, 25,
oder mindestens diejenigen der unteren Enden 32, 33 derselben,
so anpassbar, dass sie in die Lage versetzt werden näher heran
oder weiter entfernt von dem dritten Beförderungsmittel 26 angeordnet
zu werden, so wie dies gewünscht
wird, z. Bsp. in Abhängigkeit
von der Natur der einzuholenden Ernte,
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6 zeigt
einen Teil einer alternativen Ausführung des Hebewerkes 22 bei
welchem das Hebewerk lediglich zwei Gelenkstiftbänder 24, 25 aufweist (erneut
wurden die flexiblen Finger 35 wegen der Deutlichkeit der
Darstellung nicht gezeigt). In diesem Fall erstreckt sich das zweite
Beförderungsmittel
im Allgemeinen vertikal nach unten, über eine kurze Wegstrecke hinweg
bis unter das untere Ende 32 des ersten Beförderungsmittels 24 und
es weist eine im Wesentlichen zu sich selbst senkrechte Biegung
auf, um einen im Wesentlichen horizontalen Transportabschnitt für das Einspeisen
zu ergeben, welcher die Funktion des dritten Beförderungsmittels 26 der
Ausführung
nach den 2, 3 und 5 durchführt, Beim Gebrauch werden die
Kartoffeln entlang dem horizontalen Abschnitt des zweiten Beförderungsmittels 25 transportiert
und sie werden in einer kontinuierlichen Bewegung in den zwischen
den zwei Beförderungsmitteln
definierten Mund 29 des Transportdurchganges 28 hinein
befördert.
In dieser Ausführung
werden alle Kaliber von Kartoffeln in den Mund des Transportdurchganges
hinein befördert,
obschon sich einige der kleineren Kartoffeln zeitweilig an dem Mund
des Hebewerkes anhäufen
können,
bevor sie in dasselbe hinein befördert
werden.
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7 ist
eine Endansicht einer Erntemaschine 32 gemäß einer
anderen Ausführung
der Erfindung und sie zeigt ein Hebewerk 54, das ähnlich ist wie
dasjenige der Ausführung
nach 2, das aber in
diesem Fall einen oberen Teil 55 aufweist, der sich von
der Seite der Erntemaschine aus nach außen erstreckt, so dass derselbe über dem
Anhänger
oder dem Bunker 56 angeordnet ist, welcher sich beim Einsatz
entlang der Erntemaschine mit nach vorne bewegt zum Auffangen der
geernteten Kartoffeln/Knollen. Das Hebewerk 54 umfasst
drei Beförderungsmittel 64, 65, 66 ähnlich wie
die drei Beförderungsmittel
gemäß der Ausführung nach 2, aber die Transportoberfläche des
dritten horizontalen Beförderungsmittels 66 wird
in diesem Fall derart angetrieben, dass es sich nach außen hin
bewegt in Richtung auf die Seite der Erntemaschine (eher als nach hinten
heraus aus dem hinteren Teil der Erntemaschine, wie in 2). Kartoffeln/Knollen rollen
oder taumeln auf dieses Hebewerk (nachdem sie aus einer Reinigungseinheit
oder aus einem anderen Teil der Erntemaschine ausgetreten sind)
und werden aus der Seite der Erntemaschine heraus transportiert,
um dann von dem ersten und dem zweiten Beförderungsmittel 64, 65 aufgenommen
zu werden und vertikal nach oben auf die gewünschte Höhe befördert zu werden (durch einen
vertikalen Abschnitt 57 des Hebewerkes 57) und
um dann in einem horizontalen Abschnitt des Hebewerkes in Richtung
auf den Anhänger 56 weiter
transportiert zu werden. Wie dies in 7 gezeigt wird
können
die oberen Enden des ersten und zweiten Beförderungsmittels 64, 65 ebenfalls
nach unten gebogen sein über
eine kurze Wegstrecke in Richtung auf oder hinein in den Anhänger 56,
so dass der freie Fall oder das Aufschlagen, das die Kartoffel in
dem Anhänger
erfahren, minimiert wird.
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Man wird zu beurteilen wissen, dass
bei der Erntemaschine gemäß der Erfindung,
wie dies in 7 gezeigt
wird, das Hebewerk 22, 52 leicht angepasst werden
kann über
einem Paar von Rädern 68, mit
Hilfe derer das Fahrgestell der Erntemaschine den Grund 70 durchquert,
wobei es möglich
ist den beiden Rädern 68 dieselben
Dimensionen zu geben.
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Man wird weiter zu beurteilen wissen,
dass verschiedene Abänderungen
zu den beschriebenen Ausführungsformen
möglich
sind, ohne dass man sich dadurch aus dem Schutzumfang der Erfindung heraus
begibt. Zum Beispiel, das dritte Beförderungsmittel 26 muss
nicht immer ein Gelenkstiftband sein, aber es könnte ein herkömmliches
endloses Band mit einer flachen Oberfläche sein (obschon dies von
geringerem Vorteil sein könnte
im Hinblick auf das Ausstoßen
des Abfalls durch den Ausgang 46).
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Ferner gibt es zahlreiche mögliche Konfigurationen
und Profile für
die ersten und zweiten Beförderungsmittel,
oder die sich nach oben erstreckenden Abschnitte derselben, welche
eine oder mehrere Biegungen, Neigungen oder andere Variationen aufweisen,
um die gewünschte
Route des Transportdurchganges für
die Knollen zu liefern, obschon man zu beurteilen wissen wird, dass
das Hebewerk immer mindestens einen im Wesentlichen sich vertikal
erstreckenden Abschnitt umfassen wird, zum Beispiel an dem unteren
aufnehmenden Ende desselben, denn dies erlaubt eine relativ kompakte
Struktur für das
Hebewerk zu erzielen und die Instabilität zu vermeiden, die den Erntemaschinen
anhaftet, welche ein großes,
abfallendes, von der Seite der Maschine nach außen auskragendes Hebewerk aufweisen,
wie dies bei der Struktur der Kübelhebewerke
der Fall ist.
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Man wird zu beurteilen wissen, dass
obschon die illustrierten Ausführungsformen
eine jede mindestens einen sich vertikal, oder sich im Wesentlichen
vertikal nach oben erstreckenden Abschnitt eines Hebewerkes aufweisen,
die sich aus der Erfindung ergebenden Vorteile nichtsdestotrotz
doch bis zu mindestens einem gewissen Umfang auch dort erzielt werden
können,
wo das Hebewerk mindestens einen sich im Allgemeinen vertikal erstreckenden
Abschnitt aufweist, der um sagen wir 10 Grad, oder sogar bis zu
20 Grad gegenüber
der Vertikalen geneigt sein kann.
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Ferner, obschon die oben beschriebenen Ausführungsformen
der Erfindung sich auf Erntemaschinen für Kartoffeln beziehen, ist
es augenscheinlich, dass die Erfindung auch angewandt werden kann
bei Maschine, die ausgelegt sind um andere Arten von Knollenerntegut
als Kartoffeln zu befördern, z.
Bsp. Rüben,
Bete usw.. In dieser Beziehung wird man verstehen, dass die gewählte Weite
des Transportdurchganges ggf. weiter oder enger sein kann, je nach
der Art der darin beförderten
Erntematerialien. Bei einer möglichen
Ausführung
der Erfindung könnten
die ersten und zweiten Beförderungsmittel 24, 25 deshalb
beweglich sein, entweder manuell oder automatisch, die einen hin
zu oder weg von den anderen, um es zu erlauben den Transportdurchgang
auf die gewünschte
Weite einzustellen. Zusätzlich
kann die Konfiguration und/oder der Abstand der flexiblen Finger 35 der
Gelenkstiftbänder,
insbesondere des ersten und des zweiten Beförderungsmittels 24, 25,
unterschiedlich sein, je nach der Art der Ernte für welche
die Erntemaschine eingesetzt werden soll. Zum Beispiel können Gelenkstiftbänder mit
weiter von einander entfernten Fingern und/oder mit längeren Fingern 35,
welche größere Durchmesser
aufweisen können,
dort zum Einsatz kommen wo das Hebewerk im Allgemeinen Knollen von
einem größeren Kaliber befördert (z.
Bsp. bei zum Speichern bestimmten Ernten). Auf ähnliche Weise können Gelenkstiftbänder mit
einem geringeren Abstand und/oder mit kürzeren Fingern 35,
welche einen kleineren Durchmesser aufweisen können, dort zum Einsatz kommen
wo im Allgemeinen Knollen von einem kleineren Kaliber befördert werden
(z. Bsp. Saatkartoffeln). Die flexiblen Finger der Gelenkstiftbänder des
ersten Beförderungsmittels 24 können in
einigen möglichen
Ausführungsformen
länger/kürzer sein
als diejenigen des zweiten Beförderungsmittels,
oder aber sie können spärlicher/
dichter angeordnet sein.
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Unter Bezugnahme auf die in der 2 gezeigte Erntemaschine,
bei welcher der Aufnahmetisch 42 in der Nähe des oberen
Endes 38 des Hebewerkes 22 angeordnet ist, schlagen
wir ebenfalls eine alternative Ausführung vor, bei welcher der
Aufnahmetisch 42 in der Tat bei der Erntemaschine selbst weiter
nach innen hin untergebracht ist. Diese Anordnung wird in der 8 schematisch illustriert,
wobei diese ein Detail des hinteren Endes der Erntemaschine zeigt.
Der Aufnahmetisch 42 ist in dem freien Raum 80 untergebracht,
welcher zwischen der Reinigungseinheit 20, dem horizontalen
Beförderungsmittel 26 und
dem Hebewerk 22 definiert ist. Man wird zu beachten wissen,
dass bei dieser Ausführung
die zwei sich nach oben erstreckenden Beförderungsmittel 24, 25 des
Hebewerkes 22 genügend
weit von dem Ende der Reinigungseinheit 20 zurück versetzt sind,
um genügend
Raum frei setzen zu können
zum Anordnen des Aufnahmetisches 42 zwischen denselben,
wie dies in 8 gezeigt
wird. Arbeiter/Erntepersonal 82, das an dem Aufnahmetisch 42 arbeitet ist
in der Lage im Innern der Erntemaschine, neben dem Aufnahmetisch,
auf einer Plattform 84 zu stehen. Die sich nach oben erstreckenden
Beförderungsmittel 24, 25 sind
so ausgelegt, dass sie sich nach oben erstrecken und über die
Köpfe der
Arbeiter 82 hinweg, wodurch mindestens ein wenig schützender
Raum für
die Arbeiter geschaffen wird. Tuchbögen (z. Bsp. Sacktuch oder
Plastikfolienmaterial) können
auch vorgesehen werden (und z. Bsp. von den Seiten des Hebewerkes
herunter hängen
oder von den Sicherheitshandläufen,
die an den Seiten desselben eingerichtet sind) um noch weiteren Schutz
für die
Arbeiter zu liefern. Die Arbeiter sondern Kartoffeln aus, die über das
Hebewerk 22 zu dem Bunker 56 hinauf befördert werden.
Diesen Kartoffeln wird es erlaubt eine Rollbahn 86 hinter
zu rollen, auf das horizontale Beförderungsmittel 26,
welches dieselben zu dem Mund des Hebewerkes hin befördert.
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8 illustriert
ein anderes Merkmal, das an dem Hebewerk 22 vorgesehen
sein kann. Dies ist die Anordnung eines Drehpunktes (oder einer
Scharnieranordnung) 90 an dem am weitesten außen gelegenen 24 der
zwei sich nach oben erstreckenden Beförderungsmittel. Dieser Drehpunkt
erlaubt es dem unteren Abschnitt 92 des am weitesten außen gelegenen 24 der
Beförderungsmittel
weg geschwenkt zu werden von dem unteren Ende 32 des am
weitesten innen gelegenen 25 der Beförderungsmittel. Dieses Merkmal
ist nützlich,
wenn der Erntearbeiter z. Bsp. wünscht
die Kartoffeln unmittelbar und direkt durch die Erntemaschine hindurch
laufen zu lassen, am hinteren Ende hinaus aus derselben, ohne dass
diese Kartoffeln in das Hebewerk 22 hoch gehoben und nach
oben befördert
werden, so wie dies in der 9 illustriert
ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Farmer z. Bsp. in einer ersten
Phase des Maschinenbetriebes wünscht,
dass nur wenige von den Knollen in das Hebewerk hoch gehoben werden,
und dass die anderen bei einem nachfolgenden Durchgang geerntet
werden. Dieses Merkmal des Schwenkens könnte natürlich mit integriert werden
in das Hebewerk, das bei der Erntemaschine in 2 gezeigt wird.
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10 zeigt
einige weitere Abänderungen denen
zufolge das Hebewerk 22 in der Erntemaschine gemäß 2 mit einem zusätzlichen
Schwenkpunkt 94 an dem oberen Ende des am weitesten außen gelegenen 24 der
Beförderungsmittel
versehen ist und das innere der Beförderungsmittel 25 mit
zwei ähnlichen
Schwenkpunkten 91, 93 versehen ist, so dass ein
jedes Beförderungsmittel 24, 25 an
zwei Stellen geschwenkt werden kann, um auf diese Weise die Ausrichtung
des Hebewerkes derart zu verändern,
dass es sich nach hinten in Bezug auf die Erntemaschine erstreckt,
z. Bsp. hin in Richtung auf den Anhänger, der nahe hinter der Erntemaschine
einher fährt,
um die Kartoffeln von dem hinteren Ende des Hebewerkes 22 aufzunehmen.
Der Erntearbeiter hat auch die Wahl die Beförderungsmittel 24, 25 erneut zurück in ihre
Ausgangspositionen zu schwenken, wie diese in 2 gezeigt sind, wenn er dagegen wünscht, dass
die Kartoffeln z. Bsp. auf den Aufnahmetisch 42 in der
Erntemaschine gehen sollen.