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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
Erfindung betrifft ein Halbleixterbauelement, das durch eine Leiterkonstruktion
gekennzeichnet ist, und ein Verfahren zur Herstellung desselben.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Halbleiterbauelemente
wie hochintegrierte Schaltungen (Very Large Integrated Circuits – VLSIs),
die in hohem Maße
integriert sind, erfordern eine große Anzahl Elektroden (Anschlussflächen – pads)
zur Signaleingabe und -ausgabe auf dem Chip sowie eine große Anzahl
Spannungsversorgungselektroden. Dies erfordert daher eine ähnlich große Anzahl
Leitungen zum Anschluss der Elektroden.
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Wenn
Spannung an einen Halbleiter-Chip an verschiedenen Punkten angelegt
wird, haben außerdem
die Drähte
für diese
verschiedenen Anschlüsse unterschiedliche
Längen
und damit unterschiedliche Widerstandwerte. Als Ergebnis sind die
Spannungsabfälle über sie
unterschiedlich, und es ist schwierig, sicherzustellen, dass die
gleiche Spannung an die verschiedenen Elektroden angelegt wird.
Wenn ferner alle Drähte,
die die Spannungsversorgung mit den verschiedenen Elektroden verbinden,
die gleiche Länge
haben sollen, müssen
sie gleich lang wie der längste
Draht sein, und somit nimmt die Gesamtlänge der Drähte zu, was insgesamt in einem
höheren Spannungsabfall
resultiert.
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Die
JP 4-174551 offenbart ein Halbleiterbauelement, das so konzipiert
ist, dass es die obigen Probleme löst. Dieses Halbleiterbauelement
stellt einen gemeinsamen inneren Leiter bereit, der mit einem isolierenden
Kleber auf der Oberfläche
der Halbleiter-Chipschaltung auflaminiert wird. Eine Mehrzahl innerer
Signalleiter ist um den Halbleiter-Chip vorgesehen und elektrisch
mit dem Halbleiter-Chip verbunden. Ferner ist der Halbleiter-Chip
durch Formharz gekapselt, wobei er vom gemeinsamen inneren Leiter
gestützt
wird.
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Dieses
Halbleiterbauelement bietet insofern Vorteile, dass keine Lasche
erforderlich ist, um den Halbleiter-Chip darauf zu installieren,
ein Kurzschluss zwischen Lasche und Bondierungsdraht vermieden werden
kann, indem der gemeinsame innere Leiter zur Spannungsversorgung
verwendet wird, und die gemeinsame Nutzung der Leiterstifte auf
einfache Weise implementiert werden kann. Insbesondere verringert
die Bereitstellung des gemeinsamen inneren Leiters nicht nur die
Anzahl der Leiter, sondern vermindert auch den Spannungsabfall durch Verkürzung der
Drähte.
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Bei
einem derartigen Halbleiterbauelement bringt jedoch das Auflaminieren
des gemeinsamen inneren Leiters auf der Halbleiter-Chipoberfläche Einschränkungen
für die
Anordnung der An schlussflächen
auf der Halbleiter-Chipoberfläche
mit sich. Außerdem
bestehen weitere Probleme wie etwa die Verunreinigung des Chips
durch den isolierenden Kleber, der den gemeinsamen inneren Leiter
auf dem Halbleiter-Chip gebondet, sowie Bondierungsmängel, die
durch Weichwerden des Klebers verursacht werden.
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Des
Weiteren offenbart die JP 6-66351 ein Halbleiterbauelement, bei
dem der gemeinsame innere Leiter um den Halbleiter-Chip herum vorgesehen
ist. Der gemeinsame innere Leiter ist nicht auf der Oberfläche des
Halbleiter-Chips angeordnet, so dass es keine Einschränkungen
hinsichtlich der Anordnung der Laschen auf der Halbleiter-Chipoberfläche gibt.
Bondierungsmängel
werden ebenfalls vermieden.
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Da
jedoch die Lasche, auf der der Halbleiter-Chip installiert wird,
integral auf einem Leiter vorgesehen und der gemeinsame innere Leiter
um diese Lasche herum angeordnet ist, ist es schwierig, eine ausreichende
Isolierung zwischen der Lasche und dem gemeinsamen inneren Leiter
sicherzustellen. Der gemeinsame innere Leiter wird so gebildet,
dass ein Abschnitt abgeschnitten wird, um einen Kontakt mit dem
Leiter, auf dem die Lasche ausgebildet ist, zu vermeiden, wodurch
sich für
die Auslegung Einschränkungen
ergeben. Diese Einschränkungen bringen
weitere Einschränkungen
hinsichtlich der Position, an der Bondieren erfolgt, mit sich.
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In
den letzten Jahren hat sich durch den Anstieg der Leistungsaufnahme
der VLSIs und ähnlicher
Bauelemente die Nachfrage nach einem niedrigpreisigen Kunststoffgehäuse mit
guter Wärmeabstrahlung
verstärkt.
Um diese Nachfrage hinsichtlich der verwendeten Materialien zu befriedigen,
ist daran gedacht worden, die Wärmeleitfähigkeit
des Leiterrahmens und des Kapselungsharzes zu erhöhen, und
hinsichtlich des Aufbaus ist eine Verbesserung der Wärmeabstrahlungseigenschaften
durch Änderung
der Auslegung des Leiterrahmens oder durch Hinzufügen eines
Wärmeableiters
oder Wärmeabstrahlers
erwogen worden. Insbesondere die Verbesserung der Wärmeabstrahlungseigenschaften
durch Hinzufügen
eines Wärmeabstrahlers
ist die konservativste Maßnahme
für hochintegrierte
Schaltungen (Large Scale Integrated Circuits – LSIs), bei denen die Leistungsaufnahme
nicht höher
liegt als 2 W pro Chip.
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Unter
dem Gesichtspunkt der Wärmeabstrahlung
haben die Erfinder der vorliegenden Erfindung bereits früher die
in der JP 6-53390 A offenbarte Erfindung gemacht. Diese Erfindung
stellt einen Wärmeabstrahler
mit hoher Wärmeleitfähigkeit
bereit, der eine solche Struktur hat, dass darauf anstelle einer
Anschlussfläche
ein Bauelement installiert werden kann. In diesem Fall werden die
inneren Leiter von einem auf dem Wärmeabstrahler angebrachten Isoliermaterial
getragen.
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Als
Ergebnis kann durch diese Konstruktion ein Halbleiterbauelement
mit hervorragenden der Wärmeabstrahlungseigenschaften
geschaffen werden.
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Die
EP 0 693 779 A offenbart
ein harzgekapseltes Halbleiterbauelement gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1. Dieser Stand der Technik hat Stützstäbe, die integral mit dem Rahmenleiter
ausgebildet sind, und nur eine Art Leiter, die nicht mit dem Rahmenleiter
zusammenhängend
angeordnet sind.
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Das
Dokument von KARNEZOS M. et al.: "EDQUAD – AN ENHANCED PERFORMANCE PLASTIC
PACKAGE", Proceedings
of the Electronic Components and Technology Conference, Washington,
1. bis 4. Mai 1994, Nr. Conf. 44, 1. Mai 1994, Seiten 63 bis 66,
XP000479147 Institute of Electrical and Electronics Engineers, offenbart
ein so genanntes EDQUAD-Gehäuse,
das vier getrennte Abschnitte eines Rahmenleiters hat, wobei jeder
Abschnitt von einem zugehörigen
Stützstab,
der integral mit dem Rahmenleiterabschnitt ausgebildet ist, abgestützt wird.
Außerdem
ist ein Leiter, der als Spannungsversorgungsleiter dient, integral
mit mindestens zwei der vier Rahmenleiterabschnitte ausgebildet.
Andere Leiter sind vorgesehen, die nicht mit den Rahmenleiterabschnitten
zusammenhängend
angeordnet sind.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, ein harzgekapseltes Halbleiterbauelement
und ein Fertigungsverfahren für
dieses bereitzustellen, die eine äußerst flexible Drahtanordnungsauslegung
ermöglichen,
indem Leiter gemeinsam genutzt werden, um die Anzahl der Leiter
und den Spannungsabfall bei verkürzten
Drähten
zu verringern.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines kunststoffgekapselten
Halbleiterbauelements, das einen guten Wärmeabstrahlungswirkungsgrad
hat, sowie ein Herstellungsverfahren für dieses.
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Diese
Aufgaben werden durch ein harzgekapseltes Halbleiterbauelement gemäß Anspruch
1, ein Herstellungsverfahren gemäß Anspruch
25 und ihre bevorzugten Ausführungsformen
gemäß den Unteransprüchen gelöst.
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Mit
diesem Halbleiterbauelement kann eine stabile Spannung an die Elektroden
des Halbleiterelements über
eine geringe Anzahl Leiter geliefert werden, indem der Rahmenleiter
zwischen dem Halbleiterelement und den Leitern angeordnet wird,
und indem der Rahmenleiter und der zweite mit dem Rahmenleiter ständig verbundene
Leiter z.B. als Spannungsversorgungsleiter verwendet werden. Dies
ermöglicht
eine erhöhte
Betriebsgeschwindigkeit bei verringertem Rauschen der Spannungsversorgung.
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Ferner
stehen die Leiter, die den Leitern entsprechen, die durch den Rahmenleiter
gemeinsam genutzt werden, zur Verwendung beispielsweise als Signalleiter
zur Verfügung,
so dass die Flexibilität
der Auslegung verbessert wird.
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Die
Leiter des Halbleiterbauelements enthalten erste Leiter, die mit
dem Rahmenleiter nicht zusammenhängend,
und zweite Leiter, die integral mit dem Rahmenleiter angeordnet
sind. Da der Rahmenleiter von den zweiten Leitern an einer Mehrzahl
Stellen getragen wird, wird der Rahmenleiter mit hinreichender mechanischer
Festigkeit an einer gegebenen Position in seiner Lage gehalten.
Selbst wenn der Rahmenleiter aufgrund seines Gewichts etwas nach
unten ausgelenkt wird, kann auf diese Weise ein ausreichender Abstand
zwischen dem Rahmenleiter und dem Anbauelement des Halbleiterelements sichergestellt
werden. Da die zweiten Leiter integral mit dem Rahmenleiter ausgebildet
sind, kann die Anzahl der Drahtbondierungsschritte entsprechend
verringert werden. Dies ist beim Herstellungsprozess vorteilhaft.
Da außerdem
die Querschnittsflächen
der Leiter wesentlich größer sind
als die der Drähte
mit verringertem elektrischem Widerstand, kann der Spannungsabfall
entsprechend reduziert werden.
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Vorzugsweise
sind bei dem Halbleiterbauelement die Endabschnitte der inneren
Leiter, die die Teile der ersten Leiter bilden, zu Positionen geführt, an
denen die Enden der inneren Leiter die Elementanbauoberfläche des
Halbleiterelement-Anbauelements überlappen.
Bei dieser Konstruktion kann die Elementanbauoberfläche während der
Drahtbondierung der inneren Leiter auch zur Abstützung für die Endabschnitte der inneren
Leiter dienen.
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Vorzugsweise
ist beim Halbleiterbauelement eine isolierende Leiterauflage mit
dem Elementanbauelement und den Leitern gebondet, so dass sich ein
Abschnitt der isolierenden Leiterauflage zwischen dem Elementanbauelement
und den Leitern befindet, wobei die isolierende Leiterauflage gestattet,
dass die freien Enden des inneren Leiters jedes der ersten Leiter
die Elementanbauoberfläche
des Elementanbauelements innerhalb der Grenzen der elastischen Verformung
berührt.
Bei dieser Konstruktion werden die freien Enden der inneren Leiter
während
des Drahtbondierungsschrittes nach unten verformt und berühren die
Elementanbauoberfläche,
wobei der Leiterauflageabschnitt als Drehpunkt dient, wodurch zuverlässige und
stabile Drahtverbindungen ermöglicht
werden, und die inneren Leiter werden vom Leiterauflageabschnitt
zuverlässig
gestützt.
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Außerdem wird
bevorzugt der Wärmeabstrahlungswirkungsgrad
verbessert, indem das Elementanbauelement aus einer Substanz mit
hoher Wärmeleitfähigkeit
gebildet wird.
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Ferner
weist das Elementanbauelement vorzugsweise eine Substanz auf, die
nicht nur eine hohe Wärmeleitfähigkeit,
sondern auch eine hohe elektrische Leitfähigkeit hat, wie Kupfer, Aluminium,
Silber oder Gold oder eine Metalllegierung, die eines oder mehrere
dieser Metalle als Hauptbestandteile enthält, so dass das Elementanbauelement
als Erdungskomponente verwendet werden kann.
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Wenn
z.B. das Elementanbauelement auf einem negativen Potential liegt,
der Rahmenleiter auf einem positiven Potential liegt und der Rahmenleiter oberhalb
des Elementanbauelements angeordnet ist, kommt dann, wenn der Rahmenleiter
mit Harz gekapselt wird, hinzu, als ob ein Kondensator zwischen dem
Elementanbauelement und dem Leiterrahmen eingebaut wäre, wodurch
Rauschen verringert wird.
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Ferner
wird bei dem Halbleiterbauelement vorzugsweise mindestens entweder
eine erste leitfähige
Schicht oder eine zweite leitfähige
Schicht auf der Elementanbauelement ausgebildet, wobei die erste
leitfähige
Schicht die Masse für
die Elektroden des Halbleiterelements und die zweite leitfähige Schicht
die Masse für
die ersten Leiter bereitstellt. Bei dieser Konstruktion lassen sich
die Elektroden des Halbleiterelements und die ersten Leiter von
jeder Position aus an Masse legen. Als Ergebnis kann die Anzahl
der Masseleiter reduziert werden, wodurch wiederum die Flexibilität der Drahtanordnungsauslegung
verbessert wird.
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Diese
leitfähigen
Schichten für
den Masseschluss werden z.B. durch galvanische Beschichtung der
Elementanbauoberfläche
mit Silber, Gold, Palladium oder Aluminium ausgebildet.
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Die
erste und die zweite leitfähige
Schicht können
entweder voneinander getrennt oder zusammenhängend ausgebildet werden.
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Bei
dem Halbleiterbauelement wird vorzugsweise eine isolierende Schicht
auf der Oberfläche des
Elementanbauelements ausgebildet, wobei ein Bereich ausgespart wird,
auf dem die erste und die zweite leitfähige Schicht ausgebildet sind.
Die isolierende Schicht weist vorzugsweise einen Metalloxidfilm
auf, der durch Oxidieren des Metalls, das das Elementanbauelement
bildet, entsteht. Durch Ausformen dieser isolierenden Schicht kann
ein Kurzschluss der Leiter und des Rahmenleiters mit dem elektrisch
leitfähigen
Elementanbauabschnitt verhindert werden. Wenn die isolierende Schicht
einen Metalloxidfilm aufweist, hat dieser außerdem normalerweise eine dunkle
Färbung,
z.B. schwarz, wodurch die Leiter sich leicht mittels eines Bilderkennungssystems
unterscheiden lassen, wenn Bondieren ausgeführt wird. Im Vergleich zum
Metall hat dieser Metalloxidfilm bessere Hafteigenschaften mit Harz,
das zur Bildung des Kunststoffverkapselungsabschnitts verwendet
wird. Somit wird die mechanische Festigkeit des Gehäuses verbessert.
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Das
Elementanbauelement des Halbleiterbauelements kann entweder innerhalb
des Kunststoffverkapselungsabschnitts gekapselt werden oder teilweise
freiliegen. Um einen höheren
Wärmeabstrahlungswirkungsgrad
zu erzielen, wird der freiliegende Typ bevorzugt.
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Beispielsweise
hat das Elementanbauelement bevorzugt einen großen Abschnitt, der die Elementanbauoberfläche enthält, und
einen kleinen Abschnitt, der aus diesem großen Abschnitt herausragt und
einen auf dem Kopf stehenden T-förmigen
Querschnitt bildet. Ferner ist bevorzugt die Endfläche des kleinen
Abschnitts vom Kunststoffverkapselungsabschnitt frei. Da es mit
dieser Konstruktion möglich
ist, die Oberfläche
des Elementanbauelements zu vergrößern, kann die vom Halbleiterelement
erzeugte Wärme
wirksam durch das Elementanbauelement abgeleitet und von der vom
Kunststoffverkapselungsabschnitt freien Oberfäche nach außen abgestrahlt werden, wodurch
ein guter Wärmeabstrahlungswirkungsgrad
bereitgestellt wird. Da es möglich
ist, den Abstand zwischen der Elementanbauoberfläche, auf der das Halbleiterelement
installiert ist, und der vom Kunststoffverkapselungsabschnitt freien
Oberfläche zu
vergrößern, kann
das Eindringen von Gas, Feuchtigkeit oder anderen Substanzen, die
einen nachteiligen Einfluss auf das Halbleiterelement oder die Verdrahtung
haben, unterbunden werden. Um die Verbindung zwischen dem Elementanbauelement
und dem Kunststoffverkapselungsabschnitt zu verbessern, hat der
kleine Abschnitt des Elementanbauelements vorzugsweise eine Hinterschneidung
in Dickenrichtung oder der große
Abschnitt Harzeindringlöcher,
die in Dickenrichtung hindurchgehen.
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Vorzugsweise
hat beim Halbleiterbauelement der Rahmenleiter Identifizierungsnasen
oder -kerben, die eine Markierungsfunktion bei der Bilderkennung
der Drahtbondierung haben. Mit diesen Identifizierungsnasen oder
-kerben können
die Bondierungspositionen mittels der Bilderkennung während der
Drahtbondierung genau und einfach identifiziert werden.
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Ferner
hat der Rahmenleiter vorzugsweise eine planare Konfiguration in
Form eines im Wesentlichen abgerundeten Rechtecks oder Quadrats
und wird durch Stützstäbe in den
vier Ecken der ringförmigen
Anordnung abgestützt.
Auf diese Weise kann der Rahmenleiter zuverlässig von den Stützstäben getragen
werden.
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Es
ist wünschenswert,
dass der Außendurchmesser
des Rahmenleiters vorzugsweise im Bereich zwischen 15% und 80%,
mehr bevorzugt im Bereich zwischen 20% und 70%, des Außendurchmessers
des Kunststoffverkapselungsabschnitts liegt. Der untere Grenzwert
des obigen Bereichs hängt
von der Größe eines
auf dem Elementanbauelement platzierten Halbleiterelement ab. Mit
anderen Worten, der Innendurchmesser des Rahmenleiters wird so eingestellt,
dass zumindest ein ausreichender Raum sichergestellt wird, in dem
der Rahmenleiter nicht mit dem Halbleiterelement in Kontakt kommt. Der
obere Grenzwert des obigen Bereichs wird außerdem so eingestellt, dass
ein Bereich sichergestellt wird, in dem die nicht mit dem Rahmenleiter
zusammenhängenden
ersten Leiter lokalisiert werden können. Wenn der Rahmenleiter
größer ist
als der obere Grenzwert, besteht die Gefahr, dass er sich durch sein
eigenes Gewicht verformt. Dies resultiert in einer hohen Kurzschlusswahrscheinlichkeit
zwischen dem Rahmenleiter und der Elementanbauoberfläche.
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In
der Praxis liegt die Breite des Rahmenleiters vorzugsweise zwischen
0,1 mm und 2 mm und mehr bevorzugt zwischen 0,2 mm und 1 mm. Die Breite
des Rahmenleiters wird in Abhängigkeit
von verschiedenen Faktoren bezüglich
des Halbleiterelements bestimmt, einschließlich Auslegungsaspekten, mechanische
Festigkeit, Drahtbondierung, Ätzen.
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Gemäß den Verfahren
der vorliegenden Erfindung kann das Halbleiterbauelement in wirksamer Weise
hergestellt werden.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
Erfindung wird unter Bezugnahme auf die folgenden Zeichnungen detailliert
beschrieben.
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1 ist
eine schematische Draufsicht, die wesentliche Abschnitte einer ersten
Ausführungsform
der Erfindung darstellt;
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2 ist
eine schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II in 1;
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3 ist
eine vergrößerte Schnittansicht,
die die wesentlichen Abschnitte von 1 darstellt;
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4 ist
eine schematische Darstellung des Drahtbondierungsprozesses der
inneren Leiter;
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5 ist
eine schematische Darstellung, die den Zustand nach Abschluss der
Drahtbondierung gemäß 4 zeigt;
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6 ist
eine schematische Draufsicht eines Leiterrahmens, der zur Herstellung
des Halbleiterbauelements der ersten Ausführungsform verwendet wird;
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7 ist
eine schematische Darstellung, die das Verkapseln beim Herstellungsprozess
des Halbleiterbauelements der ersten Ausführungsform zeigt;
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8 ist
eine schematische Draufsicht, die wesentliche Abschnitte eines Halbleiterbauelements gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung darstellt;
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9 ist
eine schematische Schnittansicht entlang der Linie IX-IX in 8;
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10A und 10B zeigen
eine modifizierte Erdungsebene, wobei 10A ein
Längsschnitt
und 10B eine Draufsicht derselben
ist;
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11 ist
eine schematische Draufsicht, die wesentliche Abschnitte eines Halbleiterbauelements gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung darstellt;
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12 ist
eine schematische Draufsicht, die wesentliche Abschnitte eines Halbleiterbauelements gemäß einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung darstellt;
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13 ist
eine schematische Schnittansicht, die wesentliche Abschnitte eines
Halbleiterbauelements gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der Erfindung darstellt;
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14A und 14B zeigen
ein Halbleiterbauelement gemäß einer
sechsten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung, wobei 14A einen schematischen
Querschnitt desselben und 14B einen
vergrößerten Elementanbauabschnitt
zeigt;
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15A bis 15D sind
schematische Darstellungen des Herstellungsprozesses des in 14 dargestellten Elementanbauabschnitts;
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16 ist
ein schematischer Längsschnitt einer
siebten Ausführungsform
der Erfindung;
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17 ist
ein schematischer Längsschnitt einer
achten Ausführungsform
der Erfindung;
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18 ist
eine schematische Darstellung, die den Ablauf der Drahtbondierung
der Elektroden-Anschlussflächen eines
Halbleiterelements zeigt; und
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19A bis 19D sind
schematische Darstellungen, die eine bevorzugte Ausführungsform der
Kunststoffverkapselung zeigen.
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BESTE ART
ZUR AUSFÜHRUNG
DER ERFINDUNG
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(Erste Ausführungsform)
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1 ist
eine schematische Draufsicht, die ein Halbleiterbauelement einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung ohne einen kunststoffgekapselten Abschnitt darstellt. 2 ist
eine schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II in 1.
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Ein
Halbleiterbauelement 100 dieser Ausführungsform weist einen Elementanbauabschnitt 10, ein
Halbleiterelement 20, das auf einer Elementanbauoberfläche 12 des
Elementanbauabschnitts 10 gebondet wird, eine Mehrzahl
Leiter (Leitergruppen) 30 und einen Rahmenleiter 36 auf,
der am Umfang des Halbleiterelements 20 angeordnet ist.
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Wie
aus 2 ersichtlich ist, weist der Elementanbauabschnitt 10 einen
großen
Abschnitt 10a und einen kleinen daraus herausragenden Abschnitt 10b auf
und bildet so im Querschnitt im Wesentlichen eine umgekehrte T-Form.
Die untere Oberfläche
des großen
Abschnitts 10a bildet die Elementanbauoberfläche 12,
und die obere Oberfläche
des kleinen Abschnitts 10b bildet eine freiliegende Oberfläche 14.
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Wie 1 zeigt,
sind auf der Elementanbauoberfläche 12 eine
erste leitfähige
Schicht 18a mit einer Zone, auf der das Halbleiterelement 20 angeordnet
ist, wobei die Oberfläche
der ersten leitfähigen Schicht 18a größer ist
als die einer solchen Zone, und eine Mehrzahl punktförmiger zweiter
leitfähiger Schichten 18b,
die von der ersten leitfähigen
Schicht 18a getrennt sind, ausgebildet. Außer den
leitfähigen Schichten 18a und 18b ist
eine isolierende Schicht 16 auf dem Elementanbauabschnitt 10 ausgebildet.
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Der
Elementanbauabschnitt 10 kann aus Epoxydsubstrat oder einem
Keramikmaterial gebildet werden, weist aber vorzugsweise ein elektrisch
leitfähiges
Material mit guter Wärmeleitfähigkeit
auf, wie Kupfer, Aluminium, Silber oder Gold oder eine Legierung
mit diesen Metallen als Hauptbestandteile. Insbesondere unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten ist Kupfer ein bevorzugtes Metall.
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Für das zur
Ausformung der leitfähigen Schichten 18a und 18b verwendete
Material bestehen keine besonderen Einschränkungen, aber als Beispiele
seien Silber, Gold, Palladium und Aluminium genannt. Hinsichtlich
der Leitfähigkeit
und der Bondierungsfähigkeit
mit dem Halbleiterelement 20 ist Silber besonders zu bevorzugen.
Die leitfähigen Schichten 18a und 18b können durch
Verfahren wie galvanische Beschichtung oder Bondieren aufgebracht
werden und dienen als Erdungsoberflächen, wie nachstehend detailliert
beschrieben wird.
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Ferner
besteht für
das Material der isolierenden Schicht 16 keine besondere
Einschränkung,
so lang es gute Isoliereigenschaften hat, aber vorzugsweise wird
ein Metalloxidfilm z.B. durch Oxidieren des den Elementanbauabschnitt 10 bildenden
Metalls hergestellt. Wenn der Elementanbauabschnitt 10 z.B.
Kupfer aufweist, kann die isolierende Schicht durch Aufbringen eines
starken alkalischen Reagens zum Oxidieren der Oberfläche erhalten
werden. Wenn der Elementanbauabschnitt 10 aus Aluminium besteht,
kann er eloxiert werden, um einen Oxidfilm (Aluminite: Handelsname)
zu erhalten, der seinerseits als isolierende Schicht verwendet wird.
Durch Bereitstellen der isolierenden Schicht 16 ist es
möglich,
einen Kurzschluss der Leiter 30 und den Rahmenleiters 36 mit
dem Elementanbauabschnitt 10 zu verhindern. Wenn außerdem die
isolierende Schicht 16 z.B. Kupferoxid aufweist, hat sie
normalerweise eine dunkle Färbung,
z.B. schwarz oder braun, wodurch die Leiter 30 sich leicht
mittels eines Bilderkennungssystems während des Drahtbondierens unterscheiden
lassen. Ferner hat die isolierende Schicht 16 gute Hafteigenschaften
mit einem Harz, das zur Bildung eines Kunststoffverkapselungsabschnitts 60 verwendet
wird, und verbessert somit die mechanische Festigkeit des Gehäuses.
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Das
Halbleiterelement 20 wird unter Verwendung von z.B. einer
Silberpaste auf der ersten leitfähigen
Schicht 18a gebondet, die auf der Elementanbauoberfläche 12 des
Elementanbauabschnitts 10 ausgebildet worden ist. Dann
wird eine Mehrzahl Elektrodenanschlussflächen 22 in einer festen
Anordnung auf der Oberfläche
des Halbleiterelements 20 ausgebildet.
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Der
Leiterstützabschnitt 50 wird
durch zusammenhängendes
Bondieren um den Umfang der Elementanbauoberfläche 12 fixiert. Der
Leiterstützabschnitt 50 kann
ein streifenförmiges
Material sein und besteht aus isolierendem Harz wie hitzehärtendem
Polyimidharz oder Epoxydharz.
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Die
Leiter 30 weisen innere Leiter 32 auf, die erste
innere Leiter 32a, die mit dem Rahmenleiter 36 nicht
zusammenhängen,
und zweite innere Leiter 32b, die integral mit dem Rahmenleiter 36 zusammenhängen, enthalten.
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Die
inneren Leiter 32 (d.h. 32a und 32b)
sind, wie vergrößert in 3 dargestellt
ist, fest mit dem Leiterstützabschnitt 50 an
Positionen gebondet, die um einen vorgegebenen Abstand L von den
Spitzen der ersten inneren Leiter 32a entfernt sind. Als
Ergebnis sind die inneren Leiter 32 am Elementanbauabschnitt 10 mit
einem dazwischen angeordneten Leiterstützabschnitt 50 fixiert.
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Mit
anderen Worten, der Leiterstützabschnitt 50 verfügt über eine
relativ kleine Breite W um den Außenumfang des Elementanbauabschnitts 10,
um die inneren Leiter 32 nur zum Teil abzustützen. Der Leiterstützabschnitt 50 weist
ein Harz auf, dessen Eigenschaft ist, dass es im Wesentlichen Wasser
absorbierend ist, aber da er die oben beschriebene geringe Breite
hat, kann die absorbierte Wassermenge auf ein Minimum reduziert
werden. Außerdem
dient der Leiterstützabschnitt 50 dazu,
den Bereich der Drahtbondierung für die ersten inneren Leiter 32a nicht
zu berühren.
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Die
ersten inneren Leiter 32a sind elektrisch mit den Elektrodenanschlussflächen 22 des
Halbleiterelements 20 über
Drähte 40 aus
Gold, Silber oder dgl. (z.B. Signalleitungsdrähte 42) verbunden.
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Die
Drahtbondierung zwischen den ersten inneren Leitern 32a und
den Elektrodenanschlussflächen 22 ist
in den 4 und 5 dargestellt. Es ist zu beachten,
dass dann, wenn die Drahtbondierung als Folge beginnend mit den
kürzesten
Drähten
ausgeführt
wird, die Vorrichtung zum Einspannen der Drähte nicht an einem bereits
gebondeten Draht hängen
bleiben und ihn dadurch abreißen
kann.
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Wenn
die Leiter-Druckstücke 1A und 1B wie in 4 dargestellt
die freien Enden der ersten inneren Leiter 32a nach unten
drücken,
werden zunächst die
freien Enden nach unten verformt, wobei der Leiterstützabschnitt 50 als
Hebelunterlage dient, so dass ihre Endabschnitte die Elementanbauoberfläche 12 berühren. In
diesem Zustand kann die Drahtbondierung ausgeführt werden, so dass eine gute und
zuverlässige
Verbindung mit den Drähten 40 (oder 42)
bereitgestellt wird.
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Dadurch
kann der aus Harz bestehende Leiterstützabschnitt 50 durch
die Wärme
während
der Drahtbondierung weich werden, aber da wie oben beschrieben der
Leiterstützabschnitt 50 dazu
dient, den Bereich der Drahtbondierung zu meiden, wird er von der
Wärme nicht
ohne weiteres betroffen. Es ist möglich, das Problem zu vermeiden,
dass der Leiterstützabschnitt 50 wie
ein Kissen wirkt und die Drahtbondierung erschwert.
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Nach
dem Abschluss der Drahtbondierung kehren nach Abnahme der Leiter-Druckstücke 1A und 1B die
ersten inneren Leiter 32a aufgrund ihrer Elastizität wie in 5 dargestellt
wieder in die Position zurück,
in der sie waagrecht aufliegen. Ferner werden die inneren Leiter 32 und
der Elementanbauabschnitt 10 durch den isolierenden Leiterstützabschnitt 50 elektrisch
isoliert.
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Bei
der Vorbereitung eines solchen Bondierungsprozesses und hinsichtlich
der mechanischen Stabilität
der inneren Leiter sind Anforderungen zu berücksichtigen, wie etwa, dass
die freien Enden der ersten inneren Leiter 32a eine ausreichende
Länge haben
müssen,
um mit der Elementanbauoberfläche 12 innerhalb
der Grenzen ihrer elastischen Verformbarkeit in Kontakt gebracht
werden zu können,
und eine ausreichende mechanische Festigkeit, damit sie nach Abschluss
der Bondierung wieder vollständig
in ihre ursprüngliche
horizontale Position zurückkehren können. Die
Länge und
die mechanische Festigkeit der freien Enden der ersten inneren Leiter 32a sollten diesen
Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen können je nach Größe des Bauelements,
den Konstruktionsmerkmalen des Halbleiterelements 20, der
Festigkeit des Leiters und anderen Faktoren verschieden ausfallen.
Es bestehen außerdem
Anforderungen, wonach der isolierende Leiterstützabschnitt 50 eine
hinreichende Dicke haben soll, um die inneren Leiter 32 und
den Elementanbauabschnitt 10 elektrisch isolieren zu können, die
inneren Leiter 32 stabil zu stützen und um während der
Wärmebehandlung
die Verformung und Zustandsverschlechterung in Grenzen zu halten.
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Bei
Berücksichtigung
der obigen Punkte kann die folgende Auslegungsregel als numerisches Beispiel
für die
in 3 gezeigten Parameter genannt werden: Breite W
des Leiterstützabschnitts 50, Dicke
T des Leiterstützabschnitts 50,
Länge L
der freien Enden der ersten inneren Leiter 32a und Dicke t
der inneren Leiter 32.
- W:
- ca. 0,5 mm bis 2 mm
- T:
- ca. 0,025 mm bis 0,125
mm
- t:
- ca. 0,10 mm bis 0,30
mm
- L:
- mindestens ca. 2,0
mm
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Als
Nächstes
wird der Anschluss der Massedrähte
anhand der 1 und 3 beschrieben.
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Die
leitfähigen
Schichten 18a und 18b auf dem Elementanbauabschnitt 10 fungieren
als Masseflächen.
Im Einzelnen werden die freiliegende Oberfläche der ersten leitfähigen Schicht 18a und eine
Mehrzahl Elektrodenanschlussflächen 22 für den Masseschluss
mit Massedrähten 44a verbunden,
wodurch die freiliegende Oberfläche
der ersten leitfähigen
Schicht 18a für
Masseschlusszwecke gemeinsam genutzt werden kann. Ferner kann die zweite
leitfähige
Schicht 18b durch Verbinden der zweiten leitfähigen Schicht 18b und
der ersten inneren Leiter 32a mit Massedrähten 44b als
Massefläche
für die
Leiter verwendet werden. Auf diese Weise fungieren die leitfähigen Schichten 18a und 18b jeweils
entweder gemeinsam oder getrennt als Massefläche für die Elektrodenanschlussflächen 22 und
die ersten inneren Leiter 32a. Als Ergebnis stehen die gemeinsam
genutzten Masseleiter z.B. als Signalleiter zur Verfügung, und
die Flexibilität
der Verdrahtungsauslegung wird erhöht.
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Der
Masseschluss durch die leitfähigen Schichten 18a und 18b kann
auf verschiedene Weise erfolgen, und nachstehend werden einige Beispiele aufgelistet.
- a) Wenn auf der Seite des Halbleiterelements 20 keine
Masse vorhanden ist und einer oder mehrere der ersten inneren Leiter 32a an
Masse liegt, kann das Potential an der Rückseite des Halbleiterelements 20 als
Massepotential herangezogen werden.
- b) Wenn eine Mehrzahl der Elektrodenanschlussflächen 22 des
Halbleiterelements 20 an Masse liegt und mindestens ein
Leiter der ersten inneren Leiter 32a an Masse liegt, stellt
mindestens einer der Leiter den Masseschluss für eine große Anzahl Massepunkte des Halbleiterelements 20 bereit,
so dass ein stabiles Massepotential erzielt werden kann.
- c) Wenn eine der Elektrodenanschlussflächen des Halbleiterelements 20 und
ein Leiter der ersten inneren Leiter 32a an Masse liegen,
können die
Rückseite
des Halbleiterelements 20, die Masse-Elektrodenanschlussfläche des
Halbleiterelements 20 und die Leitermasse gemeinsam genutzt
und an dasselbe Potential gelegt werden. Als Ergebnis kann ein stabiles
Potential des Halbleiterelements und damit eine stabile Funktion
erzielt werden.
-
Wie
bei der oben beschriebenen Drahtbondierung sollten die Massedrähte in Folge,
beginnend mit den kürzesten
Drähten,
angeschlossen werden.
-
Der
Rahmenleiter 36 ist zwischen dem Halbleiterelement 20 und
den ersten inneren Leitern 32a so angeordnet, dass er mit
keinem von beiden in Kontakt kommt, und vorzugsweise an einer Position, die
gegenüber
den leitfähigen
Schichten 18a und 18b versetzt ist, um einen Kurzschluss
zu vermeiden. Der Rahmenleiter 36 hat eine im Wesentlichen
planare Konfiguration in Form eines abgerundeten Rechtecks oder
Quadrats und wird durch Stützstäbe 38 in den
vier Ecken stabil abgestützt.
Ein Abschnitt der Stützstäbe 38 ist
durch den Leiterstützabschnitt 50 fixiert.
Bei der vorliegenden Ausführungsform
haben die Stützstäbe 38 keine
Funktion als Leiter.
-
Wie
in 1 dargestellt ist, hat der Rahmenleiter 36 eine
Mehrzahl daran an vorgegebenen Positionen angeformter Identifizierungsnasen 36a.
Die Identifizierungsnasen 36a erleichtern die Identifizierung
der Bondierungspositionen beim Drahtbondierungsprozess. Mit anderen
Worten, die Drahtbondierung erfolgt, indem zuerst Referenzkoordinaten
für die
Elektrodenanschlussflächen 22 am
Halbleiterelement 20 und Referenzkoordinaten für die Bondierungspositionen
am Leiterrahmen gespeichert werden und dann mit Hilfe eines Bilderkennungssystems die
Abweichungen der tatsächlichen
Koordinaten der zu bondierenden Elektrodenanschlussflächen 22 und des
Leiterrahmens detektiert und auf dieser Basis korrigierte Koordinaten
berechnet werden, gefolgt von der automatischen und kontinuierlichen
Ausführung
der Operation. Dabei fungieren die Identifizierungsnasen 36a als
Markierungen zur Detektion der Bondierungspositionen mittels des
Bilderkennungssystems. Alternativ können die Identifizierungsnasen 36a durch
Kerben (nicht dargestellt) ersetzt werden, die im Leiterrahmen 36 ausgebildet
werden.
-
Dieser
Leiterrahmen 36 sowie die zweiten inneren Leiter 32b,
die mit dem Leiterrahmen 36 zusammenhängen, dienen als Leiter für die Versorgungsspannung
(Vcc) oder als Leiter für
die Referenzspannung (Vss). Wenn der Rahmenleiter 36 z.B. als
Vcc-Leiter verwendet wird, ist eine Mehrzahl Elektrodenanschlussflächen 22 für die Versorgungsspannung
mit dem Rahmenleiter 36 über entsprechende Spannungsversorgungsdrähte 46 verbunden,
und deshalb kann die Anzahl der zur Spannungsversorgung dienenden
inneren Leiter 32 erheblich verringert werden. Als Ergebnis
ist es möglich,
die Anzahl der als Signalleiter verwendbaren Leiter entsprechend
zu erhöhen,
wodurch die Flexibilität
der Drahtanschlüsse
zwischen Elektrodenanschlussflächen des
Halbleiterelements und den Leitern verbessert wird, was unter Konstruktionsaspekten
günstig
ist.
-
Des
Weiteren ermöglicht
die Bereitstellung des Rahmenleiters 36 die Lieferung einer
festen Versorgungsspannung oder Referenzspannung an jeden beliebigen
Punkt auf der Oberfläche
des Halbleiterelements 20, wodurch die Betriebsgeschwindigkeit
bei verringertem Rauschen der Spannungsversorgung gesteigert werden
kann.
-
Da
der Rahmenleiter 36 außerhalb
des Halbleiterelements 20 positioniert ist, gibt es wenig
räumliche
Einschränkungen,
und der Rahmenleiter 36 kann mit ausreichender Breite bereitgestellt
werden. Wenn der Rahmenleiter 36 als Spannungsversorgungsleiter
dient, kann deshalb sein elektrischer Widerstand auf einen niedrigen
Wert gebracht und an jeden beliebigen Punkt eine stabile Spannung
geliefert werden.
-
Da
die leitfähigen
Schichten 18a und 18b zu beiden Seiten des Rahmenleiters 36 liegen,
wirken diese und der Rahmenleiter 36, wenn er als Spannungsversorgungsleiter
dient, insgesamt als Kondensator, wodurch nicht nur das Rauschen
der Spannungsversorgung verringert, sondern auch ein hochschneller
Betrieb unterstützt
wird.
-
Das
Halbleiterbauelement der vorliegenden Erfindung ist ferner dadurch
gekennzeichnet, dass es eine ausreichende Tragfestigkeit hat, da
der Rahmenleiter 36 zusätzlich
zu den Stützstäben 38 von der
Mehrzahl der zweiten inneren Leiter 32b getragen wird.
Selbst wenn der Leiterrahmen 36 durch sein Gewicht nach
unten ausgelenkt wird, kann der Spalt zwischen dem Rahmenleiter 36 und
dem Elementanbauelement 10 auf einem gegebenen Wert gehalten
werden, z.B. gleich oder größer 3,0
m. Ferner hat jeder der zweiten inneren Leiter 32b einen verringerten
elektrischen Widerstand, weil seine Querschnittsfläche größer ist
als die der Bondierungsdrähte.
Somit können
die zweiten inneren Leiter 32b eine stabile Spannung mit
verringertem Spannungsabfall an den Rahmenleiter 36 liefern.
Außerdem
erfordern die zweiten inneren Leiter 32b keinerlei Bondierungsschritte
zum Verbinden der inneren Leiter und des Rahmenleiters, da sie integral
mit dem Rahmenleiter 36 ausgebildet sind. Dies ist für den Fertigungsprozess
vorteilhaft.
-
Wie
beschrieben werden Anzahl und Auslegung der zweiten inneren Leiter 32b hauptsächlich durch
Aspekte der Konstruktion des Halbleiterbauelements sowie der Tragfestigkeit
des Rahmenleiters 36 bestimmt. Unter dem Gesichtspunkt
der Stützung des
Rahmenleiters 36 ist es wünschenswert, die zweiten inneren
Leiter 32b bezüglich
jeder Seite des Rahmenleiters 36 symmetrisch anzuordnen.
Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf eine derartige symmetrische
Anordnung beschränkt,
sondern kann für
verschiedene Formen in Abhängigkeit
von Größe, Form
usw. des Bauelements angewendet werden, sofern der Spalt zwischen
dem Rahmenleiter 36 und der Elementanbauoberfläche 12 sicher
eingehalten wird. Mit anderen Worten, die zweiten inneren Leiter 32b können an
beiden Seiten des Rahmenleiters 36 hinsichtlich Anzahl
und Auslegung unterschiedlich sein. Alternativ kann der Rahmenleiter 36 eine
Seite haben, an der sich keine zweiten inneren Leiter 32b befinden.
-
Nunmehr
wird das Herstellungsverfahren für das
Halbleiterbauelement 100 dieser Ausführungsform beschrieben.
-
Zunächst wird
anhand von 6 ein Leiterrahmen 1000 beschrieben.
Der Leiterrahmen 1000 hat innere Leiter 32, die
erste innere Leiter 32a und zweite innere Leiter 32b enthalten,
Leiter 30, die äußere Leiter 34 enthalten,
einen Rahmenleiter 36 und Stützstäbe 38, die auf einem
Substratrahmen 70 in einer gegebenen Anordnung integral
gehalten und ausgebildet sind. Die äußeren Leiter 34 sind
durch einen Verstärkungsstab 72 miteinander
gekoppelt, der den Leiterrahmen verstärkt. Die inneren Leiter 32 verlaufen
von den äußeren Leitern 34 aus
auf eine solche Weise, dass eine zentrale Zone, d.h. ein Elementloch,
frei bleibt. Der Rahmenleiter 36 ist innerhalb dieser Zone
angeordnet, wobei die vier Ecken des Rahmenleiters 36 von
den Stützstäben 38 abgestützt werden
und jede Kante des Rahmenleiters 36 von den zweiten inneren
Leitern 32b abgestützt
wird. Jeder der Stützstäbe 38 ist
mit dem Verstärkungsstab 72 verbunden.
-
Auf
dem Elementanbauabschnitt 10 werden, wie in den 1 und 2 dargestellt
ist, leitfähige Schichten 18a und 18b in
bestimmten Zonen des Hauptelementanbauabschnitts, der den großen Abschnitt 10a und
den kleinen Abschnitt 10b aufweist, durch galvanische Silberbeschichtung
ausgebildet. Nachdem die leitfähigen
Schichten 18a und 18b maskiert worden sind, wird
der Hauptelementanbauabschnitt einige Sekunden lang z.B. in "Ebonol" (Warenzeichen) von
Meltex und Co. getaucht, um die Oberfläche zu oxidieren und die isolierende
Schicht 16 zu bilden. Die auf diese Weise ausgebildete
isolierende Schicht hat eine Filmdicke von z.B. 2 tm bis 3 tm und
einen spezifischen elektrischen Widerstand von mindestens ca. 1013
tcm, d.h. seine Isoliereigenschaften haben sich als gut erwiesen.
-
Es
ist ebenso gut möglich,
die obige Prozedur in umgekehrter Reihenfolge auszuführen und
die leitfähigen
Schichten 18a und 18b nach der isolierenden Schicht 16 auszuformen.
-
Das
Halbleiterelement 20 wird an einer festen Position auf
der Elementanbauoberfläche 12 des Elementanbauabschnitts 10,
der im obigen Prozess herausgearbeitet worden ist, unter Verwendung
eines leitfähigen
Klebers wie Silberpaste gebondet. Danach werden der Elementanbauabschnitt 10,
der Leiterstützabschnitt 50 und
der Leiterrahmen 1000 aufeinander ausgerichtet und übereinander
platziert, worauf diese drei Bauteile aneinander durch Thermodruck-Bonden
unter Verwendung eines Klebers wie Epoxidharz befestigt werden.
Anschließend
wird mittels des herkömmlichen
Verfahrens eine Drahtbondiermaschine eingesetzt, um den Signaldrähte 42, die
Massedrähte 44a und 44b sowie
die Spannungsversorgungsdrähte 46 in
einer festen Anordnung anzubringen.
-
Indem
die Drahtbondierung bei diesem Drahtbondierungsprozess z.B. in der
Reihenfolge der Bondierung der Massedrähte, der Spannungsversorgungsdrähte und
dann der Signaldrähte
erfolgt, so dass die Positionen mit kürzerem Bondierungsabstand zuerst
behandelt werden, kann z.B. der Kontakt mit benachbarten Drähten vermieden
werden, wodurch eine zuverlässige
Drahtbondierung möglich ist.
-
Anschließend wird
der Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 mit z.B. Epoxidharz
unter Anwendung des normalen Vergießverfahrens vergossen. Dabei
erfolgt das Vergießen
so, dass die freiliegende Oberfläche 14 des
Elementanbauabschnitts 10 vom Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 freibleibt.
-
7 ist
eine schematische Darstellung eines Beispiels der Beziehung, die
für eine
Form 80 und den Elementanbauabschnitt 10 sowie
den Leiterstützabschnitt 50 im
Vergießverfahren
maßgebend ist.
Wie aus 7 ersichtlich ist, ist die Summe
h1 + h2 aus der Höhe
h1 des Elementanbauabschnitts 10 und der Höhe (Dicke)
h2 des Leiterstützabschnitts 50 im
Wesentlichen gleich der Tiefe H eines Hohlraums 84 einer
unteren Form 82. Wenn also in einem bestimmten Fall die
Dicke h2 des Leiterstützabschnitts 50 z.B.
zwischen ca. 0,05 mm und 0,5 mm beträgt, liegt die Differenz H – h1 zwischen
der Tiefe H des Hohlraums 84 und der Höhe h1 des Elementanbauabschnitts 10 vorzugsweise
zwischen ca. 0 und 0,5 mm. Durch Einstellen der Höhe h1, der
Dicke h2 und der Tiefe H in dieser Weise kann das Harz bei genau positioniertem
Halbleiterelement 20 und Leiterrahmen 1000 vergossen
werden. Außerdem
stellt der Prozess sicher, dass die freiliegende Oberfläche 14 des
Elementanbauabschnitts 10 zuverlässig vom Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 freibleibt.
-
Danach
werden der Substratrahmen 70 und der Verstärkungsstab 72 zugeschnitten
und die äußeren Leiter 34 wie
erforderlich geformt.
-
Die
grundlegenden Funktionen und Wirkungen des Halbleiterbauelements 100 dieser
Ausführungsform
lassen sich wie folgt zusammenfassen.
- 1) Bei
diesem Bauleiterbauelement 100 wird die vom Halbleiterelement 20 erzeugte
Wärme über den
Elementanbauabschnitt 10, der eine hohe Wärmeleitfähigkeit
hat, wirksam nach außen über die
freiliegende Oberfläche 14,
die vom Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 nicht bedeckt
ist, abgelei tet. Da der Elementanbauabschnitt 10 einen
Querschnitt in Form eines umgekehrten T hat, kann seine Oberfläche vergrößert und
die Wärmeabstrahlungswirkung
verbessert werden.
- Indem ferner eine konvexe Struktur der Rückseite der Elementanbauoberfläche 12,
an der das Halbleiterelement 20 installiert wird, vorgesehen
wird wie in 20 dargestellt, kann der
Abstand von der freiliegenden Oberfläche 14 zur Elementanbauoberfläche 12 vergrößert werden,
und eine Zustandsverschlechterung der Eigenschaften des Bauelements
durch Eindringen von Gas oder Wasser oder anderen Stoffen kann auf
ein Minimum beschränkt
werden.
- Da wie bereits erwähnt
auf der Oberfläche
des Elementanbauabschnitts 10 eine isolierende Schicht 16 ausgebildet
wird, kann ein Kurzschluss zwischen den Leitern 30 und
dem Rahmenleiter 36 und dem Elementanbauabschnitt 10 verhindert werden.
Die isolierende Schicht 16 hat eine dunkle Färbung, was
die Leitererkennung beim Drahtbondierungsprozess vereinfacht, und
verbessert den Kontakt mit dem Kunststoffverkapselungsabschnitt 60.
- 2) Der Rahmenleiter 36 ist zwischen dem Halbleiterelement 20 und
den Leitern 30 angeordnet, und durch Verwendung dieses
Rahmenleiters 36 z.B. als Versorgungsspannungsleiter (Vcc-
oder Vss-Leiter)
kann eine geringe Anzahl Leiter 30 zur Lieferung einer
vorgegebenen stabilen Spannung an die Elektrodenanschlussflächen 22 der
Spannungsversorgung an beliebigen Stellen des Halbleiterelements 20 eingesetzt
werden, was das Rauschen der Spannungsversorgung vermindert und
eine Steigerung der Betriebsgeschwindigkeit gestattet.
- Der Rahmenleiter 36 ermöglicht die gemeinsame Nutzung
der Versorgungsspannungsleiter und die Verringerung der Anzahl Leiter,
die als Versorgungsspannungsleiter erforderlich sind, so dass mehr
Leiter z.B. zur Verwendung als Signalleiter zur Verfügung stehen,
wodurch die Flexibilität
der Auslegung der Verdrahtungsanordnung verbessert wird.
- 3) Da der Rahmenleiter 36 zusätzlich zur Abstützung durch
die Stützstäbe 38 von
der Mehrzahl der zweiten inneren Leiter 32b getragen wird, kann
eine ausreichende Tragfestigkeit sichergestellt werden. Selbst wenn
der Rahmenleiter 36 durch sein Gewicht nach unten ausgelenkt
wird, kann der Spalt zwischen dem Rahmenleiter 36 und dem
Elementanbauelement 10 auf einem gegebenen Wert gehalten
werden. Außerdem
hat jeder der zweiten inneren Leiter 32b einen verringerten
elektrischen Widerstand, der kleiner ist als der der Bondierungsdrähte. Somit
können
die zweiten inneren Leiter 32b eine stabile Spannung mit
reduziertem Spannungsabfall zum Rahmenleiter 36 liefern.
Des Weiteren erfordern die zweiten inneren Leiter 32b keinerlei
Drahtbondierungsschritte, da sie integral mit dem Rahmenleiter 36 ausgebildet
sind. Dies ist für
den Herstellungsprozess von Vorteil.
- 4) Indem die leitfähigen
Schichten 18a und 18b bereitgestellt werden, die
elektrisch mit dem leitfähigen
Hauptelementanbauabschnitt an der Elementanbauoberfläche 12 des
Elementanbauabschnitts 10 verbunden werden, und die Masseelektrodenanschlussflächen 22 am
Halbleiterelement oder die Leiter 30 und die leitfähigen Schichten 18a und 18b mit
den Massedrähten 44a und 44b entsprechend
verbunden werden, kann jede beliebige Zone in gewünschter
Weise an Masse gelegt werden. Da es möglich ist, die Anzahl der Masseleiter
zu verringern, stehen als Ergebnis mehr Leiter zur Verwendung beispielsweise
als Signalleiter zur Verfügung,
was ebenfalls eine Verbesserung der Flexibilität der Leiteranordnungsauslegung
bedeutet.
-
(Zweite Ausführungsform)
-
Ein
Halbleiterbauelement 200 dieser Ausführungsform wird nunmehr unter
Bezugnahme auf die 8 und 9 beschrieben.
Es sei darauf hingewiesen, dass Elemente in diesen Figuren, die
im Wesentlichen die gleiche Funktion haben wie entsprechende Elemente
des Halbleiterbauelements 100 der ersten Ausführungsform
mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet sind und hier auf eine
detaillierte Beschreibung verzichtet wird.
-
Der
erste Punkt, in dem sich das Halbleiterbauelement 200 dieser
Ausführungsform
vom Halbleiterbauelement 100 der ersten Ausführungsform unterscheidet,
ist der, dass die obere Oberfläche
des Elementanbauabschnitts 10 mit längeren und kürzeren Seiten
rechteckig ist und dass der Leiterstützabschnitt ein Paar Leiterstützabschnitte 52 und 54 aufweist,
die entlang der kürzeren
Seiten angeordnet sind, d.h. die in Längsrichtung einander gegenüberliegen.
-
Die
Leiterstützabschnitte 52 und 54 sind
teilweise deshalb vorgesehen, da es zur Sicherstellung einer Zone
für das
Halbleiterelement 20 und den Rahmenleiter 36 unabdingbar
ist, dass die Länge
der inneren Leiter 32, die sich in der kürzeren Richtung erstrecken,
kleiner ist als die Länge
der freien Enden der ersten inneren Leiter 32a, die sich
in der längeren Richtung
erstrecken. Mit anderen Worten, wenn ein Leiterstützabschnitt
für die
inneren Leiter 32, die sich in der kürzeren Richtung erstrecken,
vorgesehen wäre,
wäre es
nicht möglich,
eine ausreichende Länge L
(siehe 3) für
die freien Enden der ersten inneren Leiter 32a bereitzustellen,
und es bestünde
daher die Gefahr, dass der Drahtbondierungsprozess nicht zuverlässig ausgeführt werden
kann. Wie jedoch aus 9 deutlich wird, kann während des
Drahtbondierungsprozesses eine angemessene Stabilität aufgrund
der mechanischen Festigkeit des Leiterrahmens und der Leiter selbst
dann sichergestellt werden, wenn keine Struktur entsprechend dem
Leiterstützabschnitt
bereitgestellt ist, da die Länge
der inneren Leiter 32, die sich in der kürzeren Richtung
erstrecken, kleiner ist als die Länge der inneren Leiter 32,
die sich in der längeren
Richtung erstrecken.
-
Der
zweite Punkt, in dem sich das Halbleiterbauelement 200 dieser
Ausführungsform
vom Halbleiterbauelement der ersten Ausführungsform unterscheidet, ist
der, dass die zweite leitfähige
Schicht 18b, die die Erdungsoberfläche für die ersten inneren Leiter 32a bildet,
nicht punktförmig
ist, sondern eine sich entlang der Seite des Rahmenleiters 36 kontinuierlich
erstreckende Streifenform hat. Durch die zweite leitfähige Schicht 18b mit
langer und schmaler Form wird der Raum zur Ausbildung der Massedrähte 44b größer und
die Auslegung der Verdrahtungsanordnung vereinfacht.
-
Der
dritte Punkt, in dem sich das Halbleiterbauelement 200 dieser
Ausführungsform
vom Halbleiterbauelement der ersten Ausführungsform unterscheidet, ist
der, dass Harzeindringlöcher 62 im
großen
Abschnitt 10a ausgebildet werden, die sich in Dickenrichtung
erstrecken. Die Ausformung dieser Harzeindringlöcher 62 ermöglicht,
dass das den Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 bildende
Harz in die Harzeindringlöcher 62 fließen kann,
wodurch die Bondierungsfestigkeit des Elementanbauabschnitts 10 und
des Kunststoffverkapselungsabschnitts 60 erhöht und die
mechanische Festigkeit des Gehäuses weiter
verbessert wird.
-
Diese
Ausführungsform
stellt ebenfalls grundsätzlich
die gleichen Funktionen bereit wie die erste Ausführungsform.
Speziell werden erstens durch die Bereitstellung des Elementanbauabschnitts 10 gute
Wärmeabstrahlungseigenschaften erzielt,
und durch die Bereitstellung der isolierenden Schicht 16 auf
der Oberfläche
des Elementanbauabschnitts 10 kann ein Kurzschluss zwischen
den Leitern 30 und dem Rahmenleiter 36 sowie dem
Elementanbauabschnitt 10 verhindert werden, und möglicherweise
lassen sich noch andere Vorteile erzielen. Zweitens können durch
die Bereitstellung des Rahmenleiters 36 z.B. Spannungsversorgungsleiter gemeinsam
genutzt und eine vorgegebene Spannung stabil an die Spannungsversorgungs-Elektrodenanschlussflächen 22 auf
dem Halbleiterelement 20 geliefert werden, und möglicherweise
lassen sich noch andere Vorteile erzielen. Drittens ist der Rahmenleiter 36 integral
mit den zweiten inneren Leitern 32b ausgebildet, so dass
der Rahmenleiter 36 ortsfest gehalten und eine gegebene
Spannung wirksam an den Rahmenleiter 36 geliefert werden
kann. Viertens kann durch die Bereitstellung der leitfähigen Schichten 18a und 18b auf
dem Elementanbauabschnitt 10 eine gemeinsame Erdungsoberfläche bereitgestellt
und eine geringe Anzahl Leiter für
eine große
Anzahl Massepunkte verwendet werden, und möglicherweise lassen sich noch
andere Vorteile erzielen.
-
(Modifizierte Form der
Erdungsoberfläche)
-
Die
Struktur der leitfähigen
Schicht auf dem Elementanbauabschnitt 10, die die Erdungsoberfläche bildet,
ist nicht auf diejenige der obigen Ausführungsform beschränkt, und
es sind zahlreiche Varianten ebenfalls möglich. Wie in den 10A und 10B gezeigt
kann die Erdungsoberfläche
z.B. als leitfähige
Schicht 18c ausgebildet werden, die eine zusammenhängende Erdungsoberfläche sowohl
für das
Halbleiterelement 20 als auch für die inneren Leiter 32 bildet.
Da bei dieser modifizierten Ausführungsform
der Rahmenleiter 36 über
der leitfähigen
Schicht 18c ausgebildet ist, um Kurzschluss zwischen den
beiden Komponenten zu vermeiden, ist beispielsweise zu erwägen, ob
eine starre Fixierung der Rahmenleiterstütze wünschenswert ist.
-
(Dritte Ausführungsform)
-
11 ist
eine Draufsicht, die wesentliche Abschnitte eines Halbleiterbauelements 300 gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung schematisch darstellt. Das Halbleiterbauelement 300 unterscheidet
sich von der in 1 dargestellten ersten Ausführungsform
des Halbleiterbauelements 100 in der Form des Rahmenleiters.
Da der Aufbau mit Ausnahme des Rahmenleiters der gleiche ist wie
der des in 1 dargestellten Halbleiterbauelements 100, werden
in der Beschreibung dieselben Bezugszeichen verwendet.
-
11 zeigt
einen Rahmenleiter 336 ohne die Identifizierungsnasen 36a am
Rahmenleiter 36 in 1. Wie oben
beschrieben erleichtern die Identifizierungsnasen 36a die
Identifizierung der Bondierungspositionen, aber ihr Wegfall hat
keinerlei nachteilige Einflüsse
auf die Funktion des Rahmenleiters selbst.
-
Da
jedoch die Identifizierung der Bondierungspositionen erschwert wird,
wird vorzugsweise als Ausgleich ein anderes Mittel eingesetzt. Eine Möglichkeit,
eine leicht erkennbare Bondierungsposition bereitzustellen, ist
z.B. die Elektrodenanschlussflächen 22 des
Elementanbauabschnitts 10 zuerst mit den ersten inneren
Leitern 32a zu verbinden, und die Positionen dieser Drähte als
Bezug zur Identifizierung der Bondierungspositionen am Rahmenleiter 336 zu
verwenden.
-
(Vierte Ausführungsform)
-
12 ist
eine Draufsicht, die wesentliche Abschnitte eines Halbleiterbauelements 400 gemäß einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung schematisch darstellt. Das Halbleiterbauelement 400 unterscheidet
sich von der in 11 dargestellten dritten Ausführungsform
des Halbleiterbauelements 300 in der Form der zweiten leitfähigen Schicht.
Da der Aufbau mit Ausnahme der zweiten leitfähigen Schicht der gleiche ist
wie der des in 11 dargestellten Halbleiterbauelements 300,
werden in der Beschreibung dieselben Bezugszeichen verwendet.
-
Im
Gegensatz zur zweiten leitfähigen
Schicht 18b, die wie in 11 dargestellt
als Mehrzahl punktförmige
Schichten ausgebildet ist, ist die zweite leitfähige Schicht 418b in 12 als
abgerundetes Rechteck oder Quadrat in der Zone zwischen den ersten
inneren Leitern 32a und dem Rahmenleiter 36 ausgebildet.
-
Auf
diese Weise kann eine leitfähige
Schicht so ausgebildet werden, dass sie den Rahmenleiter 336 in
einer einfacheren Weise umgibt, als wenn eine Mehrzahl zweiter leitfähiger Schichten
an verschiedenen Orten ausgebildet werden.
-
(Fünfte Ausführungsform)
-
13 ist
eine Schnittansicht, die wesentliche Abschnitte eines Halbleiterbauelements 500 gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der Erfindung schematisch darstellt. Das Halbleiterbauelement 500 unterscheidet
sich von dem in 2 dargestellten Halbleiterbauelement 100 in
der Form der ersten leitfähigen
Schicht. Da der Aufbau mit Ausnahme der ersten leitfähigen Schicht
der gleiche ist wie der des in 2 dargestellten
Halbleiterbauelements 100, werden in der Beschreibung dieselben
Bezugszeichen verwendet.
-
Aus 2 ist
zu ersehen, dass die erste leitfähige
Schicht 18a eine größere Oberfläche hat
als die Fläche,
die vom Halbleiterelement 20 eingenommen wird. Im Gegensatz
dazu hat gemäß 13 eine
erste leitfähige
Schicht 518a eine kleinere Oberfläche als die Fläche, die
vom Halbleiterelement 20 eingenommen wird.
-
Der
Grund dafür
ist der folgende. Wie oben beschrieben wird die erste leitfähige Schicht 18a z.B. durch
galvanische Silberbeschichtung aufgebracht, aber diese Silberbeschichtung
hat schlechte Hafteigenschaften mit dem Harz, das den Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 bildet.
Andererseits wird die isolierende Schicht 16 durch Oxidation
gebildet und hat gute Hafteigenschaften mit dem Harz. Wenn deshalb
wie in 2 gezeigt die erste leitfähige Schicht 18a so
ausgebildet wird, dass sie aus dem Halbleiterelement 20 nach
außen
ragt, verschlechtert sich der Haftkontakt mit dem Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 mit
diesem Abschnitt etwas.
-
In
diesem Fall hat die erste leitfähige
Schicht 518a wie in 13 dargestellt
eine kleinere Oberfläche
als die Fläche,
die das Halbleiterelement 20 einnimmt, und die erste leitfähige Schicht 518a ist
so angeordnet, dass sie nicht vom Halbleiterelement 20 aus
nach außen
ragt. Da bei dieser Anordnung der Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 nicht
mit der ersten leitfähigen
Schicht 518a in Kontakt kommt, kann die Kunststoffverkapselung
vollständig
sein.
-
Wenn
die erste leitfähige
Schicht 518a auf diese Weise ausgebildet wird, ist es nicht
möglich, die
Massedrähte 44a anzuschließen, und
es wird bevorzugt, eine leitfähige
Schicht 518b (siehe 13) getrennt
von der ersten leitfähigen
Schicht 518a auszubilden. Diese erste leitfähige Schicht 518b wird
in einer Zone ausgebildet, die nicht mit der Rückseite des Halbleiterelements 20 zusammenhängt, so
dass sie keinen negativen Einfluss auf die Hafteigenschaften des
Halbleiterelements 20 mit dem Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 hat.
-
(Sechste Ausführungsform)
-
Die 14A und 14B sind
Schnittansichten, die wesentliche Abschnitte eines Halbleiterbauelements 600 gemäß einer
sechsten Ausführungsform
der Erfindung schematisch darstellen. Elemente dieses Halbleiterbauelements 600,
die im Wesentlichen die gleiche Funktion haben wie entsprechende
Elemente des Halbleiterbauelements 100 der ersten Ausführungsform
sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet und auf eine detaillierte Beschreibung
wird hier verzichtet.
-
Bei
dieser Ausführungsform
ist das vom Halbleiterbauelement 100 verschiedene Merkmal
die Form des Elementanbauabschnitts 10. So hat speziell
der kleine Abschnitt 10b eine hinterschnittene Form, wobei
die Breite X der freiliegenden Oberfläche 14 größer ist
als die Breite Y unterhalb der und parallel zur freiliegenden Oberfläche 14.
Durch diese hinterschnittene Form sichert der kleine Abschnitt 10b den
Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 und erhöht außerdem die
mechanische Festigkeit des Gehäuses.
-
Außerdem vergrößert sich
wegen der hinterschnittenen Form der Abstand von der freiliegenden Oberfläche 14 zum
großen
Abschnitt 10a, und es wird zumindest ein gewisser Schutz
gegen das Eindringen von Wasser erzielt.
-
Es
ist zu beachten, dass bei dieser Ausführungsform keine leitfähige oder
isolierende Schicht auf der Oberfläche des Elementanbauabschnitts 10 ausgebildet
wird.
-
Als
Nächstes
wird ein Beispiel für
das Herstellungsverfahren des Elementanbauabschnitts 10 dieser
Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die 15A bis 15D beschrieben.
-
Zunächst wird
wie in 15A gezeigt ein erster Resist-Film 82 auf
einer Oberfläche
eines Metallblechs 80, das z.B. aus Kupfer besteht, mit
derselben Dicke wie der auszuformende Elementanbauabschnitt 10 aufgebracht.
Der erste Resist-Film 82 wird in vorgegebenen Abständen in
Abschnitten entsprechend der freiliegenden Oberfläche 14 des
Elementanbauabschnitts 10 aufgebracht. Ein zweiter Resist-Film 84 wird
auf der Unterseite des Metallblechs 80 aufgebracht.
-
Wie
in 15B dargestellt ist, wird unter Nutzung der Resist-Filme 82 und 84 als
Maske das Metallblech 80 durch Tauchen in eine Ätzlösung mit z.B.
Eisenchlorid als Hauptbestandteil geätzt. Das Metallblech 80 wird
auf eine Tiefe entsprechend der Dicke des kleinen Abschnitts 10b des
Elementanbauabschnitts 10 geätzt.
-
Danach
werden wie in 15C gezeigt, die Resist-Filme 82 und 84 entfernt,
und dann wird wie in 15D dargestellt das Metallblech 80 mechanisch an
Positionen entfernt, die die großen Abschnitte 10a der
Elementanbauabschnitte 10 begrenzen, wobei z.B. ein Pressarbeitsgang
oder spanende Bearbeitung eingesetzt wird, wodurch die Elementanbauabschnitte 10 ausgebildet
werden.
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Da
beim oben beschriebenen Prozess ein isotroper Ätzprozess wie Tauchätzen ausgeführt wird,
bilden die dem Ätzen
unterworfenen Seitenflächen
eine Hinterschneidung.
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Ferner
bildet sich durch das Tauchätzen
eine Oxidschicht auf der geätzten
Oberfläche
aus, die nicht nur als isolierende Schicht wirkt, sondern auch eine
Oberfläche
mit guten Hafteigenschaften mit dem den Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 bildenden Harz
bereitstellt.
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(Siebte Ausführungsform)
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Ein
Halbleiterbauelement 700 gemäß einer siebten Ausführungsform
der Erfindung wird anhand von 16 beschrieben.
In 16 Elemente sind, die im Wesentlichen die gleiche
Funktion haben wie entsprechende Elemente der sechsten Ausführungsform,
mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet und auf eine detaillierte
Beschreibung wird hier verzichtet.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist das charakteristische Merkmal, dass auf dem Elementanbauabschnitt 10 eine
leitfähige
Schicht 64 aus beispielsweise Lot ausgebildet ist. Diese
leitfähige
Schicht 64 wird beispielsweise ausgebildet, während eine Lot-Plattierungsschicht 34a auf
der Oberfläche
der äußeren Leiter 34 und
im selben Arbeitsschritt wie die Lot-Plattierungsschicht 34a ausgebildet
wird. Durch die Ausbildung der leitfähigen Schicht 64 auf diese
Weise kann die Korrosionsbeständigkeit
der freiliegenden Oberfläche 14 des
Elementanbauabschnitts 10 verbessert werden. Ferner vereinfacht
die Bereitstellung der leitfähigen
Schicht 64 sowohl die Drahtanschlüsse für den Fall, dass eine feste
Spannung einschließlich
Massepotential an den Elementanbauabschnitt 10 angelegt
wird als auch das Anbringen einer in den Zeichnungen nicht dargestellten Kühlrippe.
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Nun
sei näher
auf das Anbringen einer Kühlrippe
eingegangen; wenn eine Kühlrippe
durch einen Kleber angebracht wird, besteht die Wahrscheinlichkeit,
dass sie sich aufgrund der Wärmeentwicklung löst. Wenn
eine Kühlrippe
durch einen Klemmmechanismus befestigt wird, ist die Kontaktfläche zwischen dem
Elementanbauabschnitt 10 und der Kühlrippe klein. Im Ergebnis
stellt die Ausformung einer leitfähigen Schicht 64 aus
Lot und das Anbringen einer Kühlrippe
ein wirksames Verfahren dar.
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Im
Einzelnen wird das Lot zuerst auf die Kühlrippe aufgebracht, dann wird
die leitfähige Schicht
auf ca. 180 tC und die Kühlrippe
auf ca. 300 tC erwärmt.
Wenn beide miteinander in Kontakt gebracht werden, schmilzt das
Lot bei ca. 180 tC und die leitfähige
Schicht 64 sowie die Kühlrippe
werden vollständig
miteinander verbunden. Da nur die Kühlrippe auf eine hohe Temperatur
erwärmt
und das Halbleiterbauelement 700 auf einer relativ niedrigen Temperatur
gehalten wird, kann das Halbleiterelement 20 gegen Hitze
geschützt
werden.
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(Achte Ausführungsform)
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Ein
Halbleiterbauelement 800 gemäß einer achten Ausführungsform
der Erfindung wird nunmehr anhand von 17 beschrieben.
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In 17 sind
Elemente, die im Wesentlichen die gleiche Funktion haben wie entsprechende Elemente
der ersten Ausführungsform
mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet und auf eine detaillierte
Beschreibung wird hier verzichtet. Außerdem entfällt die Beschreibung der Massedrähte in 17.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist das charakteristische Merkmal, dass der Elementanbauabschnitt 10 gegenüber dem
Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 nicht freiliegt, sondern
statt dessen im Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 gekapselt
ist. Bei dem Typ des Halbleiterbauelements 800, bei dem der
Elementanbauabschnitt 10 auf diese Weise gekapselt ist,
ist der Wärmeabstrahlungswirkungsgrad schlechter
als beim Typ mit freiliegendem Abschnitt. Dennoch sind das Halbleiterelement
und die umgebende Verdrahtung im Wesentlichen vollkommen im Kunststoffverkapselungsabschnitt 60 gekapselt,
so dass das Eindringen von Substanzen, die das Halbleiterelement
oder die Verdrahtung nachteilig beeinflussen könnten, wirksam verhindert werden
kann.
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Ferner
sind bei dieser Ausführungsform
die Leiter 30 mit Stützarmen 30a versehen,
die integral mit ihnen ausgebildet sind, so dass die Abstützung der
Leiter 30 sichergestellt ist und ihre Verformung verhindert
wird. Da die Stützarme 30a elektrisch
leitfähig
sind, muss eine isolierende Schicht 16 zumindest in der
Zone des Elementanbauabschnitts 10 ausgebildet werden,
die mit den Enden der Stützarme 30a in
Kontakt steht.
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Bei
einem Halbleiterbauelement 800 dieses Typs, bei dem der
Elementanbauabschnitt 10 gekapselt ist, werden die Stützarme 30a vorzugsweise
bereitgestellt; wenn jedoch die Festigkeit des Leiterrahmens erhöht wird,
kann möglicherweise
auf die Stützarme 30a verzichtet
werden.
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(Drahtbondierung)
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18 zeigt
den Ablauf der Drahtbondierung der Drähte 40 auf den Elektrodenanschlussflächen eines
Halbleiterelements 20.
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Wie
beispielsweise in 1 dargestellt ist, ist eine
Mehrzahl Elektrodenanschlussflächen 22 um den
Umfang der Oberfläche
des Halbleiterelements 20 angeordnet, und Drähte 40,
die mit diesen Elektrodenanschlussflächen 22 verbunden
sind, sind vom Mittelpunkt des Halbleiterelements 20 aus
radial angeordnet.
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Mit
anderen Worten, sind an einer Seite des quadratischen Halbleiterelements 20 die
Drähte 40, die
mit Elektrodenanschlussflächen 22 in
der Nähe der
Ecken verbunden sind, schiefwinklig zur Seite geneigt, während die
Drähte 40,
die mit den Elektrodenanschlussflächen 22 nahe der Seitenmitte
verbunden sind, im Wesentlichen im rechten Winkel zur Seite angeordnet
sind. Die Neigung wird umso schiefwinkliger, je näher sich
die Drähte
an der Ecke befinden.
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Um
denselben Sachverhalt noch einmal umgekehrt auszudrücken: die
Drähte 40 in
der Nähe
der Ecken sind unter einem großen
schiefen Winkel zur Seite geneigt, und bei Bewegung parallel zur
Ausrichtung der Elektrodenanschlussflächen zur Mitte hin, wird der
schiefe Winkel immer kleiner, so dass in der Nähe der Mitte die Drähte im Wesentlichen
senkrecht zu dieser Ausrichtung angeordnet sind.
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Dies
ist in 18 vergrößert dargestellt.
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Die
hier vorgeschlagene Drahtbondierung wird in Folge ausgeführt, beginnend
in der Nähe
einer Ecke und zur Mitte weitergehend. Mit anderen Worten, die Drahtbondierung
geht von Drähten,
die unter einer großen
Neigung zur Ausrichtung der Elektrodenanschlussflächen 22 (die
Drähte 40 in
der Nähe
der Ecke) angeordnet sind, zu Drähten 40 weiter,
die unter einem Winkel nahe der Senkrechten zur Ausrichtung der
Elektrodenanschlussflächen 22 (die Drähte 40 in
der Nähe
der Mitte) angeordnet sind, und in der Richtung, in der sich die
Neigung immer mehr der Senkrechten annähert. Im Einzelnen werden gemäß 18 die
Drähte 40a, 40b, 40c usw.
in Folge mit den Elektrodenanschlussflächen 22a, 22b, 22c usw.
verbunden. Der Grund hierfür
ist, dass dann, wenn die Drahtbondierung in umgekehrter Richtung
erfolgt, die Vorrichtung zum Einspannen der Drähte 40 an einem bereits
verbundenen Draht hängen
bleiben und ihn dadurch abreißen
kann.
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Es
sei z.B. der Fall betrachtet, in dem die Elektrodenanschlussflächen 22 in
der Folge 22c, 22b und 22a von der Mitte
aus zur Ecke mit den Drähten 40c, 40b und 40a verbunden
werden. Wenn in diesem Fall nachdem zuerst der Draht 40c verbunden worden
ist, der Draht 40b verbunden wird, kommt die Vorrichtung
zum Einspannen des Drahtes (als gestrichelter Kreis in der Figur
angedeutet) mit dem Draht 40c in Kontakt. Wenn analog nach
dem Verbinden des Drahtes 40b der Draht 40a verbunden
wird, kommt die Vorrichtung zum Einspannen des Drahtes mit dem Draht 40b in
Kontakt.
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Wenn
also die Drahtbondierung auf diese Weise in Richtung von der Mitte
zur Ecke einer Seite des Halbleiterelements 20 ausgeführt wird,
kommt die Vorrichtung mit vorhandenen Drähten in Kontakt.
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Wenn
dagegen die Drahtbondierung in Richtung von der Ecke zur Mitte einer
Seite des Halbleiterelements 20 ausgeführt wird, ergibt sich dieses Problem
nicht. Mit anderen Worten, wenn nach dem Verbinden des Drahtes 40a der
Draht 40b verbunden wird, kommt die Vorrichtung zum Einspannen
des Drahtes 40b (als gestrichelter Kreis in der Figur angedeutet)
nicht mit dem vorhandenen Draht 40a in Kontakt. Wenn analog
nach dem Verbinden des Drahtes 40b der Draht 40c verbunden
wird, kommt die Vorrichtung zum Einspannen des Drahtes nicht mit
dem Draht 40b in Kontakt. Auf diese Weise kann eine einwandfreie
Drahtbondierung ausgeführt
werden.
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(Kunststoffverkapselungsprozess)
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Die 19A bis 19D veranschaulichen eine
bevorzugte Ausführungsform
der Kunststoffverkapselung.
- a) Zunächst werden
wie in 19A dargestellt der Elementanbauabschnitt 10,
das Halbleiterelement 20, der Leiterstützabschnitt 50 und
die Leiter 30 in der erforderlichen Anordnung gebondet,
und dann werden das Halbleiterelement 20 und die Leiter 30 durch
die Drähte 40 verbunden.
- b) Wie in 19B dargestellt wird Harz entweder im
geschmolzenen oder im gelösten
Zustand durch Vergießen
auf nur eine Zone aufgebracht, so dass das Halbleiterelement 20,
die Leiter 30 und die Drähte 40 bedeckt werden,
um eine Kunststoffverkapselung 90 zu bilden. Vergießen auf
diese Weise kann verhindern, dass die Drähte 40 durch den Druck
des eingespritzten Harzes abreißen.
- c) Wie in 19C dargestellt wird der Elementanbauabschnitt 10 mit
den obigen darauf angebrachten Elementen so angeordnet, dass die
Leiter 30 zwischen den Formen 92 und 94 zu
liegen kommen, und das Harz wird eingespritzt. Da die Drähte 40 bereits
mit der im Schritt des Vergießens
ausgebildeten Harzverkapselung 90 gekapselt worden sind,
sind die Drähte 40 gegen
den Einspritzdruck geschützt,
und Drahtbrüche
können
verhindert werden.
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Somit
wird wie in 19D dargestellt ein Kunststoffverkapselungsabschnitt 96 ausgebildet und
das Halbleiterbauelement 100 hergestellt.