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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Borstenanordnung für eine Zahnbürste, genauer
eine Zahnbürste,
deren Kopf Büschel
aufweist, die in abgegrenzten Gruppen angeordnet sind, welche durch Spalte
bzw. Lücken
voneinander getrennt sind, welche von einer Seite des Bürstenkopfs
zur anderen verlaufen. Die Platzierung und Ausrichtung der Büschel ist
derart, dass die Gruppen im Wesentlichen ohne Störung durch benachbarte Büschelgruppen wirken
können,
wobei jedoch eine hohe Gesamtdichte an Büscheln auf dem Zahnbürstenkopf
aufrechterhalten wird.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Ein
wirksames Putzen der Zähne
verlangt sowohl einen umfangreichen Kontakt der Borsten mit allen
Zahnoberflächen
sowie das Eindringen der Borsten in die Zahnzwischenräume und
andere Spalten. Typische Zahnbürsten
mit einheitlichem Büschelabstand
quer zum Bürstenkopf
erzielen einen umfangreichen Borstenkontakt, das Eindringen in die Zahnzwischenräume ist
jedoch durch die gegenseitige Störung
von benachbarten Büscheln
begrenzt, d.h., der gesamte Borstensatz neigt dazu, sich wie eine
kompakte Anordnung zu verhalten.
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Es
wurden verschiedene Borstenanordnungen auf dem Zahnbürstenkopf
beschrieben, die darauf abzielen, die Qualität des Putzens zu verbessern.
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WO
91/19 437 beschreibt zum Beispiel eine Zahnbürste mit einem dreidimensionalen
Borstenprofil für
eine verbesserte interdentale Reinigung. EP-A-449 653 und EP-A-449
655 offenbaren Bürsten mit
Büscheln,
die in einem Winkel zum Zahnbürstenkopf
und zu einander angebracht sind, um die Zahnfleischrandbereiche
und die Interdentalräume
zu reinigen. Es ist weiterhin angegeben, dass die Büschel nicht
im Stande sind, einander strukturell zu stützen, sodass einzelne Büschel ohne
Behinderung durch die umgebenden Borstenbüschel in Furchen und Interdentalräume eindringen
können.
WO 96/01 578 beschreibt ein Borstenbüschel mit mehreren Höhen, dessen
Aufgabe es ist, das Zahnfleisch zu stimulieren und eine einzigartige
Empfindung im Mund hervorzurufen, die eine effektive Reinigung signalisiert. WO
96/15 696 beschreibt eine Zahnbürste
mit Streifen eines flexiblen, elastischen Materials, das über den
Kopf vorsteht, was die Zahnreinigungswirkung erhöht.
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Zu
alternativen Ansätzen
zur Verbesserung der Reinigung gehörten die Modifizierung der
Form oder des Verhaltens des Bürstenkopfs.
WO 91/19 438 offenbart zum Beispiel eine Zahnbürste mit schwächeren Regionen
im Kopf, die dessen Verformung zulassen, um sich an die jeweilige
Größe und Form
des Zahnbogens des Benutzers anzupassen. In den geschwächten Regionen
fehlen Borstenreihen. WO 96/02 165 und andere darin genannte Schriften
beschreiben Bürsten
mit flexiblen Köpfen, die
sich beim Bürsten
an die Zähne
des Benutzers anpassen oder anpassen lassen.
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WO
94/09 677 beschreibt noch eine weitere Variante, wobei zwei allgemeine
Ausrichtungen rechtwinkliger Borsten auf demselben Bürstenkopf zur
Bereitstellung einer verbesserten Reinigungsleistung verwendet werden.
Die vorstehend genannte Schrift bespricht den Stand der Technik
und beschreibt die Verwendung von rechteckigen Borsten, um mit verschiedenen
Bewegungen der Bürste
unterschiedliche Bürsteigenschaften
zu erreichen.
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Abgesehen
von all diesem wird seit Jahren der Art der Verwendung einer Zahnbürste von
Zahngesundheitsexperten große
Aufmerksamkeit gewidmet. Bevorzugte Verfahren zum Zähneputzen,
wie die „von
rot nach weiß"- und die Walztechniken,
sind in „Primary
Preventative Dentistry" von
N.O. Harrison und A.G. Christen, 4. Ausgabe, veröffentlicht von Appleton & Lange, beschrieben.
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Trotz
der vorgehenden Ausführungen
und einer umfassenden Literatur über
Zahnbürsten
besteht weiterhin der Bedarf an verbesserten Bürstenkonstruktionen.
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Demgemäß ist eine
Aufgabe dieser Erfindung die Bereitstellung einer Zahnbürste, die
eine unabhängige
Bewegung der Borstenbüschel
ermöglicht
und gleichzeitig eine hohe Gesamtdichte der Büschel aufrechterhält.
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Eine
weitere Aufgabe dieser Erfindung ist die Bereitstellung einer Zahnbürste, die
eine unabhängige
Bewegung der Borstenbüschel
ermöglicht
und gleichzeitig eine bevorzugte Ausrichtung der Borsten gegenüber den
Zahnoberflächen
beim Bürsten
erreicht.
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Noch
eine weitere Aufgabe dieser Erfindung ist die Bereitstellung einer
Zahnbürste,
deren Kopf sich im Mund angenehm anfühlt und die eine Borstenanordnung
aufweist, die eine verbesserte Reinigung unterstützt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Erfindungsgemäß wird eine
Zahnbürste
mit einem Griff und einem Kopf bereitgestellt, wobei der Kopf eine
Länge L
aufweist und Längs-
und Querachsen aufweist, wobei der Kopf eine Borsten tragende Oberfläche mit
mehreren sich daraus erstreckenden Büscheln aufweist, worin die
Büschel
mehreren Gruppen, N, angeordnet sind, die durch eine Querlücke von
1,3 mm bis 5 mm voneinander getrennt sind, wobei der Abstand zwischen
den Büscheln
innerhalb einer Gruppe geringer als 1,3 mm ist und wobei mindestens
50 % der Büschel
dadurch gekennzeichnet sind, dass, gemessen in einer Linie parallel
zur Querachse, kein anderes Büschel
in 1,3 mm Entfernung über
mindestens 50 % der Breite des Büschels
vorhanden ist.
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Die
Anordnung ermöglicht
die unabhängige Bewegung
der Borstenbüschel
und erhält
gleichzeitig eine hohe Dichte der Büschel auf dem Bürstenkopf aufrecht.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
erfindungsgemäße Zahnbürste kann eine
Zahnbürste
aus einem Stück
sein, wie bei einer herkömmlichen
von Hand geführten
Konstruktion, oder sie kann beispielsweise einen austauschbaren Kopf
aufweisen, wie bei einer elektrischen Zahn bürste, oder der Kopf kann fixiert
sein, aber austauschbare Borsten tragende Einsätze aufweisen. Die Zahnbürste hat
einen Griff und daran an einem Ende befestigt einen Kopf. Die Konstruktion
des Griffs ist für die
Erfindung nicht entscheidend und weist im Allgemeinen eine herkömmliche
längliche
Form auf. Er ist vorzugsweise ergonomisch entworfen, wobei solche Merkmale
wie elastomere Einsätze,
damit der Benutzer diesen besser festhalten kann, sowie Auflagen
für Daumen
oder Zeigefinger zur besseren Handhabung integriert sind. In einer
bevorzugten Ausführungsform weist
der Griff einen Halsabschnitt auf, der ausreichend gebogen ist,
sodass die freien Bearbeitungsenden der Borsten, wie nachstehend
beschrieben, im Wesentlichen in derselben Ebene wie der Griff liegen.
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Der
Zahnbürstenkopf
weist eine Borsten tragende Oberfläche mit mehreren sich daraus
erstreckenden Büscheln,
ein freies Ende, das eine oberes Ende bzw. eine Spitze aufweist,
und ein Griffende auf. Ferner weist der Kopf zwei gegenüberliegende Seiten
auf, die sich von dem freien Ende des Kopfs zum Griffende erstrecken.
Das Griffende kann kontinuierlich in einen länglichen Griff übergehen,
wie bei einer einstückigen
Zahnbürste,
oder es kann so beschaffen sein, dass es mit einem getrennten Griff
verbunden wird. In jedem Fall definiert die lange Achse des Griffs
eine Längsachse
des Kopfs, wobei sich das freie Ende und das Griffende an gegenüberliegenden
Enden der Längsachse
befinden. Der Kopf weist auch eine Querachse auf, die orthogonal
zu der Längsachse
und im Allgemeinen parallel zu der Borsten tragenden Oberfläche liegt.
Verweise auf die Querrichtung oder Längsrichtung beziehen sich,
sofern nicht anders angegeben, auf die Richtungen, die parallel
zu dieser Querachse bzw. Längsachse
sind. Zweckmäßigerweise
ist auch der Kopf länglich,
wobei seine längliche
Achse ebenfalls eine Längsachse ist.
Der Zahnbürstenkopf
kann auch einen austauschbaren Einsatz umfassen, der in einen Halterahmen
passt, wie in EP-A-704 179 beschrieben. In letzterem Fall ist mit „Kopf" die Kombination
aus Rahmen und Einsatz gemeint, wie sie für die Verwendung zum Putzen
der Zähne
zusammengesetzt ist.
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Mit „Büschel" ist hier ein Satz
aus einer oder mehreren Borsten gemeint, die an einem gemeinsamen
Punkt an der Bürste
befestigt sind. Borsten zum diesbezüglichen Gebrauch können aus
jedem der im Fachgebiet bekannten Materialien hergestellt sein. Zu
geeigneten Borstenmaterialien gehören Polyester und Nylon, wie
Dupont Tynex® 612
und Stylon® 612 von
STP. Die Borsten weisen vorzugsweise einen runden Querschnitt auf,
können
aber auch andere Querschnitte aufweisen, einschließlich, aber
nicht beschränkt
auf, rechteckig, sechseckig und dreifächerig. Ferner können der
Durchmesser und die Länge
der Borsten innerhalb der üblichen
dem Fachmann bekannten Abmessungen variieren. In bevorzugten Ausführungsformen
der Bürsten
weisen diese einen runden Querschnitt mit einem Durchmesser von
0,1 bis 0,25 mm und einer Länge
von 7 bis 15 mm, vorzugsweise 9 bis 12 mm, auf, wobei jedes Büschel etwa
10 bis etwa 50 Borsten umfasst. In derartigen Ausführungsformen
ist jedes Büschel
im Allgemeinen rund mit einem Durchmesser von etwa 1 bis etwa 2
mm. Das Schneiden und Abrunden der Enden der Borsten kann unter
Verwendung jedes der üblichen
Verfahren des Stands der Technik erfolgen. Wie hier verwendet, umfasst
der Ausdruck „Borste" auch andere flexible
Streifen aus Reinigungsmaterial, wie diejenigen, die in der vorstehend
genannten WO 96/15 696 beschrieben sind. In derartigen Fällen umfasst
ein Büschel
zweckmäßigerweise
nur eine Borste. Das Befestigen der Borstenbüschel am Bürstenkopf kann unter Verwendung
jedes der üblichen
Verfahren des Stands der Technik erfolgen, wie Verschmelzen, Klammern
und Spritzgießen.
Hier bevorzugte Verfahren sind Klammern und Verschmelzen. Jedes
Büschel
weist eine Basis und ein freies Ende auf, wobei die freien Enden
der Büschel
die Arbeitsfläche
darstellen, die zum Reinigen der Zähne verwendet wird. Wie hier
verwendet, ist die „Basis" des Büschels der
Teil des Büschels,
mit dem es die Oberfläche
des Bürstenkopfs
berührt.
Es versteht sich, dass sich ein Abschnitt des Büschels unterhalb der Basis
in den Bürstenkopf
erstreckt, um das Büschel im
Kopf zu verankern. Vorzugsweise umfasst der Kopf vorgeformte Büschellöcher für eine entsprechende
Aufnahme dieses Abschnitts des Büschels. Die
Büschellöcher können jeden
Querschnitt, einschließlich quadratisch
und rechteckig, aufweisen, sind aber vorzugsweise rund. Ihre Tiefe
und ihr Durchmesser wird von einem Fachmann derart gewählt, dass
dies zu den darin einzusetzenden Büscheln passt. Borsten, die
in ein gemeinsames Büschelloch
eingesetzt werden, werden als solche betrachtet, die an einem gemeinsamen
Punkt befestigt und Teil desselben Büschels sind.
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Der
Kopf weist eine Länge
L auf, wobei die Länge
zwischen der Spitze des freien Endes und einer Linie gemessen wird,
die lotrecht zur langen Achse des Kopfs gezogen wird und dabei gerade
das Büschel
oder die Büschelreihe
berührt,
die dem Griff an den Stellen ihrer Basis, die dem Griff am nächsten sind,
am nächsten
liegen. Im Allgemeine liegt L im Bereich von etwa 15 bis etwa 35
mm, vorzugsweise von etwa 20 bis 30 mm.
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Die
Büschel
sind in mehreren Gruppen, N, angeordnet, wobei jede Gruppe von einer
bzw. mehreren nebeneinander liegenden Gruppen durch eine Querlücke getrennt
ist, wobei N-1 Lücken
vorhanden sind. N beträgt
mindestens 2, vorzugsweise von 3 bis 5, mehr bevorzugt 4. Jede Gruppe
umfasst ein oder mehrere Büschel,
vorzugsweise etwa 5 bis etwa 20 Büschel, mehr bevorzugt etwa
7 bis etwa 12 Büschel. Die
Gesamtanzahl an Büscheln
beträgt
zweckmäßigerweise
etwa 25 bis etwa 50, vorzugsweise etwa 30 bis etwa 40, mehr bevorzugt
etwa 35 Büschel.
Mit „Querlücke" ist eine Region
auf der Borsten tragenden Oberfläche
gemeint, die keine Büschel
aufweist und die derart von einer Seite des Kopfs zur anderen verläuft, dass
jede Lücke
zwei Enden aufweist, eine an jeder Seite des Kopfs. Die Querlücken können linear
oder nichtlinear verlaufen, was durch das Muster der Büschel auf
der Borsten tragenden Oberfläche
bestimmt wird. Eine gerade Linie, die zwischen den beiden Enden
einer Lücke
gezogen wird, ist vorzugsweise parallel zur Querachse des Kopfs,
kann aber auch schräg
zur Querachse ausgerichtet sein.
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Innerhalb
jeder Gruppe beträgt
der Abstand zwischen den Basen benachbarter Büschel weniger als 1,3 mm, vorzugsweise
0,6 bis 1,2 mm, mehr bevorzugt 0,8 bis 1,1 mm. Abstände zwischen
den Basen der Büschel,
wie hier angegeben, werden von Büschelkante
zu Büschelkante
in einer geraden Linie gemessen, die zwischen Büschelmittelpunkten entlang
der Borsten tragenden Oberfläche
gezogen wird. Abstände
zwischen den freien Enden der Büschel,
wie hier angegeben, werden von Büschelkante zu
Büschelkante
in einer geraden Linie gemessen, die zwischen Büschelmittelpunkten vom freien
Ende des kürzeren
Büschels
parallel zur Borsten tragenden Oberfläche gezogen wird. Sofern nicht
ausdrücklich
anders definiert, bezieht sich Abstände zwischen Büscheln auf
die Abstände
zwischen den Basen benachbarter Büschel. Mit „benachbartes Büschel" ist das nächstgelegene
Büschel
gemeint.
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Der
Abstand zwischen den Basen benachbarter Büschel in nebeneinander liegenden
Gruppen, d.h. quer zur Lücke
zwischen Gruppen gemessen, liegt im Bereich von etwa 1,3 mm bis
etwa 5 mm, vorzugsweise von etwa 1,5 bis etwa 3,5 mm, mehr bevorzugt
von etwa 1,7 bis etwa 3 mm. Es kann zu Abweichungen innerhalb einzelner
Büschelpaare
kommen, alle Paare, deren Teile jeweils verschiedenen Gruppen angehören, liegen
jedoch an ihren Basen mindestens 1,3 mm voneinander entfernt.
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Durch
den verhältnismäßig großen Abstand zwischen
Büscheln
in nebeneinander liegenden Gruppen können die Büschelgruppen unabhängig voneinander
wirken. Genauer gesagt behindern Büschel einer Gruppe nicht wesentlich
Büschel
einer nebeneinander liegenden Gruppe. Somit können insbesondere Büschel an
den Rändern
der Gruppen besser in die Interdentalräume und andere Lücken eindringen.
Trotzdem wird dank des verhältnismäßig geringen
Abstands zwischen Büscheln
innerhalb der Gruppen eine verhältnismäßig hohe
Gesamtdichte an Büscheln
auf dem Bürstenkopf
aufrechterhalten. Gerade dadurch ist eine gute Abdeckung der einzelnen
Zahnflächen
durch die Borsten vorgesehen.
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Die
Büschel
sind vorzugsweise nicht nur an der Basis beabstandet, sondern stören einander auch
nicht an den freien Enden auf eine Weise, die deren individuelle
Bewegung behindern würde,
wenn die Bürste
benutzt wird. Bei einem herkömmlichen starren
Kopf sollten die Abstände
zwischen den freien Enden der Büschel
zwischen den Gruppen mindestens 0,5 mm, vorzugsweise mindestens
1 mm, mehr bevorzugt mindestens 1,7 mm betragen. Diese Bedingung
ist automatisch dann erfüllt,
wenn die Büschel
parallel zueinander sind und die Borsten innerhalb eines Büschels zu
den freien Enden hin nicht auseinanderlaufen. Bei einem elastisch
flexiblen Bürstenkopf,
wie nachstehend beschrieben, kann die Anforderung eines Abstands
zwischen den freien Enden der Büschel
zwischen Gruppen von mindestens 0,5 mm gelockert werden. Der Grund
hierfür
ist, dass die Bürste
während
der Benutzung, wenn auf diese Druck ausgeübt wird, dazu neigt, eine mehr
konvexe Konfiguration anzunehmen und die freien Enden der Büschel sich
voneinander entfernen. Trotzdem ist weiterhin bevorzugt, dass die
freien Enden der Büschel
mindestens 0,5 mm, vorzugsweise mindestens 1 mm, mehr bevorzugt
mindestens 1,5 mm voneinander entfernt sind.
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Büschel können im
Allgemeinen lotrecht zu der Borsten tragenden Oberfläche des
Zahnbürstenkopfs
oder in einem ausgeprägteren
Winkel dazu geneigt sein. Mit „im
Allgemeinen lotrecht" ist
gemeint, dass die Mittelachse des Büschels in einem Winkel von
nicht mehr als 10° zu
einer Lotrechten vom Mittelpunkt der Borsten tragenden Oberfläche ausrichtet ist.
Vorzugsweise sind mindestens 70 %, mehr bevorzugt mindestens 80
% der Büschel
im Allgemeinen lotrecht zur Borsten tragenden Oberfläche des
Zahnbürstenkopfs
ausrichtet. In besonders bevorzugten Ausführungsformen sind alle Büschel im
Allgemeinen lotrecht zur Borsten tragenden Oberfläche des Zahnbürstenkopfs
ausrichtet, sodass diese alle im Wesentlichen parallel zueinander
sind. Büschel,
die im Allgemeinen lotrecht zur Borsten tragenden Oberfläche ausrichtet
sind, ergeben eine bessere Reinigung, da sie dann im Allgemeinen
mehr oder weniger lotrecht zu Zahnoberflächen angesetzt werden. Sie neigen
auch weniger zum „Auseinanderspreizen", der Tendenz von
Borstenbüscheln,
sich nach wiederholter Verwendung flacher auszurichten. Auseinandergespreizte
Büschel
sind unansehnlich und verringern die Reinigungswirkung der Bürste. Einige
Büschel
können
jedoch in einem Winkel von mehr als 10° zur Borsten tragenden Oberfläche geneigt
sein. Es kann zum Beispiel wünschenswert
sein, dass einige Büschel
in den äußeren Längsreihen
zu der Seite des Bürstenkopfs
geneigt sind, um eine schonendere Reinigung der Zahnfleischrandbereiche
zu ermöglichen.
Büschel
sind vorzugsweise nicht zueinander geneigt, insbesondere nicht über den
Spalt zwischen Gruppen, da dies die Vorteile der vorliegenden Erfindung
begrenzt.
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Die
Gesamtdichte der Büschel
auf der Bürste ist
abhängig
von der Größe des Kopfs
und der Anzahl der Büschelgruppen
sowie von der Größe der Lücke zwischen
den Gruppen. In bevorzugten Ausführungsformen
liegt der durchschnittliche Abstand G zwischen benachbarten Büscheln in
nebeneinander liegenden Gruppen im Bereich von etwa 0,15·L/(N-1) bis
etwa 0,3·L/(N-1).
Genauer gesagt können
die Lücken,
wenn weniger Gruppen und damit weniger Lücken vorhanden sind, größer sein,
wenn Lücken
jedoch auf mehr als 5 mm verbreitert werden, stellen sie keine wesentliche
Verbesserung der individuellen Bewegung der Büschelgruppen bereit und verschwenden
Platz. Der durchschnittliche Abstand zwischen benachbarten Büscheln in
nebeneinander liegenden Gruppen wird durch den numerischen Durchschnitt
aller Abstände
zwischen Paaren benachbarter Büschel
ermittelt, wobei sich ein Teil jedes Paars auf jeweils einer Seite
der Lücke
zwischen Gruppen befindet.
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Sowohl
die Gesamtdichte der Borstenbüschel
als auch die Freiheit einzelner Büschel, unabhängig voneinander
zu wirken, können
ebenfalls durch die Form der Büschelgruppen
und die Gruppierung der Büschel
innerhalb der Gruppen beeinflusst werden. Obgleich rechteckige Borstengruppen
verwendet werden können,
wobei die Borstenbüschel
in herkömmlichen
geraden Reihen angeordnet sind, können bessere Ergebnisse dann
erzielt werden, wenn die Büschel
innerhalb einer Gruppe wenigstens teilweise entlang der Querachse
zueinander versetzt sind. Mit „wenigstens
teilweise versetzt" ist
gemeint, dass sich von einem bestimmten Büschel aus gesehen kein anderes
Büschel
in einer Entfernung von 1,3 mm, vorzugsweise 1,5 mm, dazu befindet,
gemessen in einer Linie, die parallel zur Querachse verläuft, über mindestens
50 % der Breite des Büschels,
gemessen entlang der Längsachse.
Insbesondere der Abstand zum nächsten
Büschel
ist über
mindestens 70 %, mehr bevorzugt 100 %, der Breite des Büschels größer als
1,3 mm, vorzugsweise größer als 1,5
mm. Erfindungsgemäß sind mindestens
50 %, mehr bevorzugt mindestens 70 % der Gesamtanzahl der Büschel wenigstens
teilweise in jeder der beiden Richtungen entlang der Querachse versetzt.
Auf diese Weise können
sich Büschel
beim Zähneputzen unter
Verwendung der empfohlenen Von-rot-nach-weiß-
oder Walztechnik, bei der die Bürste
entlang der Zähne
angelegt und auf und ab bewegt wird, einfacher aneinander vorbei
bewegen, was zu einem geringeren Widerstand bei der Auf- und Abwärtsbewegung
als bei der Längsbewegung der
Bürste
führt.
Eine Möglichkeit
für die
Durchführung
der versetzten Gruppierung ist das Anordnen von Büschelgruppen
in Form eines Parallelogramms, wobei die Lücken zwischen den Gruppen im
Allgemeinen gerade oder schräg
zur Längs- oder Querachse des
Bürstenkopfs
ausgerichtet sind. In einer bevorzugten Konfiguration weisen eine
oder mehrere der Büschelgruppen
eine sichel- oder winkelförmige Anordnung
auf. Mit „sichelförmig" und „winkelförmig" ist eine Anordnung
gemeint, die um die lange Achse symmetrisch ist, wobei aber mindestens
zwei Längsreihen
der Büschel
innerhalb der Anordnung längsverlaufend
von ihren Nachbarn mit einem Abstand versetzt sind, der mindestens
20 % der durchschnittlichen Breite der Büschel beträgt, sodass die gesamte Gruppe
im Allgemeinen das Aussehen eines Bogens oder eines „V" aufweist, wobei
die Spitze auf oder nahe der zentralen Längsachse liegt. Durch das Anordnen
der Gruppen in einem Satz ineinander greifender Formen, wobei die
Lücken
zwischen den Gruppen ungefähr
parallel zueinander sind, wird die Gesamtdichte der Büschel ebenfalls
aufrechterhalten. In einer bevorzugten Ausführungsform wird dies dadurch
erreicht, dass mindestens N-1 der Büschelgruppen eine sichelförmige Anordnung
bilden. Eine Endgruppe, vorzugsweise diejenige, die dem Griffende
am nächsten
ist, braucht nicht derart geformt zu sein. Sie kann beispielsweise
oval, rhombenförmig oder
kreisförmig
sein. Ein weiterer Vorteil von sichel- oder winkelförmigen Büschelgruppen
ist, dass sie den Platz auf einem Bürstenkopf mit einem spitzen oder
abgerundeten freien Ende effi zienter nutzen. Aus diesem Grund ist
es besonders bevorzugt, dass die Spitze der Sichel oder des Winkels
zum freien Ende des Kopfs gerichtet ist.
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Die
Arbeitsfläche,
die durch die freien Enden der Büschel
gebildet wird, kann jede geeignete Form wie flach, konkav oder gewellt,
aufweisen. Vorzugsweise ist sie zu einem Wellenprofil geschnitten,
wie in WO 91/19 437 beschrieben. Mehr bevorzugt weisen einige der
Außenreihen
der Büschel
ein erhöhtes Profil
auf, wie in WO 96/07 343 beschrieben.
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Der
erfindungsgemäße Zahnbürstenkopf
ist vorzugsweise elastisch flexibel, wie beispielsweise in WO 96/02
165 beschrieben. Mit „elastisch
flexibel" ist gemeint,
dass das freie Ende um einen Winkel (den Ablenkungswinkel) von mindestens
2°, vorzugsweise mindestens
5°, mehr
bevorzugt mindestens 10°,
abgelenkt wird, wenn eine Kraft von 3 Newton an dem freien Ende
des Kopfs angelegt wird, wobei das Griffende unmittelbar hinter
der letzten Querreihe Borsten festgehalten wird, und dass das freie
Ende des Kopfs ferner beim Wegnehmen der Kraft von 3 Newton ohne
Anwendung äußerer Kraft
in seine ursprüngliche
Position zurückkehrt.
Der Ablenkungswinkel beträgt
weniger als 40°,
vorzugsweise weniger als 30°,
mehr bevorzugt weniger als 20°.
Es hat sich herausgestellt, dass dies ein für Benutzer annehmbares Flexibilitätsmaß darstellt,
ohne dass dadurch die Gelenke und Elastomersegmentbindungen übermäßiger Belastung
ausgesetzt werden. Es ist ebenfalls bevorzugt, dass der Zahnbürstenkopf
in unbelastetem Zustand eine konkave Borsten tragende Oberfläche aufweist.
Ein elastisch flexibler Bürstenkopf
passt sich besser an verschiedene Zahnprofile an und unterstützt das
Eindringen einzelner Büschel in
die Interdentalräume
und andere Lücken.
Es ist ebenfalls bevorzugt, dass die Borsten tragende Oberfläche des
Zahnbürstenkopfs
in unbelastetem Zustand entlang der Längsachse konkav ist. Der Krümmungsradius
entlang der Länge
des Kopfs kann variieren. Der Krümmungsradius
beträgt
vorzugsweise von 10 bis 500 mm, mehr bevorzugt von 15 bis 250 mm,
insbesondere von 25 bis 150 mm.
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Ein
weiterer Vorteil verhältnismäßig großer Lücken zwischen
Gruppen ist, dass die Lücken
in diesem Fall Querrillen auf der Borsten tragende Oberfläche für den Zweck
aufnehmen können,
den Kopf flexibel zu gestalten, wie in WO 96/02 165 beschrieben.
Die Rillen ermöglichen
ein Beugen oder Biegen des Kopfs. Die Rillen können linear oder nichtlinear
sein, folgen aber vorzugsweise der Form der Lücke.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
umfasst der Zahnbürstenkopf
eine Querrillen in jeder der Lücken
zwischen Büschelgruppen,
sodass der Kopf entlang der langen Achse biegbar ist. Dies ermöglicht ein
Beugen des Zahnbürstenkopfs
derart, dass er beim Andrücken
gegen die Zähne
entlang der langen Achse ein konvexes Profil annehmen kann. Das macht
ihn besonders zum Bürsten
der Zungen- oder Innenoberflächen
der Zähne
geeignet. Vorzugsweise finden sich auf der anderen Seite der Oberfläche der Bürste entsprechende
Rillen und die Rillen sind vorzugsweise mit einem Elastomer gefüllt, wie
in WO 96/02 165 beschrieben. Eine bevorzugte Ausführungsweise
eines flexiblen Bürstenkopfs
erfolgt gemäß unserer
gleichzeitig anhängigen
Patentanmeldung
GB 9 601 013 ,
die nachstehend kurz zusammengefasst ist, um die beste Ausführungsweise
einer erfindungsgemäßen Bürste zu
beschreiben.
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Der
Zahnbürstenkopf
weist ein Paar gegenüberliegender
Oberflächen
auf, wobei ein Teil des Paars eine Borsten tragende Oberfläche mit
daran befestigten und sich daraus erstreckenden Borsten ist. Der
Kopf umfasst zwei oder mehrere flexibel verbundene Segmente mit
Rillen zwischen den Segmenten, um ein Biegen des Kopfs während des
Bürstens
und ein Anpassen an beispielsweise die unterschiedlichen Profile
der Zähne
des jeweiligen Benutzers zu ermöglichen.
Ferner umfasst der Kopf Elastomer, das in den Rillen auf mindestens
einer Oberfläche
enthalten ist. Das Elastomer kann die Elastizität des Kopfs erhöhen, indem
es wie eine Feder wirkt, sodass beim Wegnehmen einer Kraft, die
zum Biegen des Kopfs angelegt wurde, der Kopf innerhalb kurzer Zeit
in seine ursprüngliche
Konfiguration zurückkehrt.
Die Rillen definieren Gelenke zwischen den Segmenten. Die Gelenke
befinden sich vorzugsweise zwischen den Oberflächen, vorzugsweise in einem
Abstand von mindestens etwa 10 % der Tiefe des Kopfs von jeder Oberfläche, anstatt
coextensiv mit jeder der Oberflächen
zu sein. Das Elastomer kann auch als Begrenzung des Ausmaßes der
Biegung wirken, sodass das Beugen des Kopfs beim Anlegen hoher Kraftmomente
begrenzt wird, wobei das Auftreten einer übermäßigen Beanspruchung der Gelenke
größtenteils
reduziert und somit die Haltbarkeit des Produkts verbessert wird.
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Der
Kopf und der Griff sind im Allgemeinen aus verhältnismäßig wenig komprimierbaren Materialien
hergestellt, vorzugsweise mit einem Elastizitätsmodul von mindestens etwa
500 MPa, mehr bevorzugt von mindestens etwa 1 000 MPa, die für die Herstellung
von Zahnbürsten üblich sind,
insbesondere Kunststoffmaterialien. Zu geeigneten Kunststoffmaterialien
gehören
beispielsweise Polyamide und Polypropylene. Polypropylen ist bevorzugt.
Zu geeigneten Polypropylenen gehört
das Material „Polypropylene
PM 1 600" (im Handel
erhältlich
von Shell), das ein Elastizitätsmodul
(ISO 178 von 1 500 MPa aufweist, und Apryl 3 400 MA1 von Elf Atochem. Vorzugsweise
wird ein Schaumbildner, wie Hydrocerol HP20DP von Boehringer-Mannheim,
in einem Anteil von etwa 1 Gew.-% bis etwa 3 Gew.-%, vorzugsweise
von etwa 1,5 Gew.-% bis etwa 2,5 Gew.-%, bezogen auf das Polypropylen,
mit dem Polypropylen vermischt. Der Schaumbildner unterstützt den
Fluss des Polypropylens während
des Formens und trägt insbesondere
mit dazu bei, eine einheitliche Ausbildung der Gelenke zu gewährleisten.
Der Griff selber ist im Allgemeinen starr und kann eine Form aufweisen,
die bei der Herstellung von Zahnbürsten üblich ist. Der Griff kann dem
Stand der Technik entsprechend wahlweise einen Halsabschnitt umfassen,
der flexibler ist als der Rest des Griffs, mit der Maßgabe, dass
er starr genug ist, dass sich der Kopf während der Verwendung, wenn
am Kopf eine Kraft angelegt wird, insbesondere beim Bürsten der
Zähne,
auf die Weise und in dem Ausmaß,
wie nachstehend beschrieben, beugt.
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Der
Bürstenkopf
umfasst Rillen auf der Borsten tragenden Oberfläche und der gegenüberliegenden
Oberfläche,
wobei die Rillen die Räume
zwischen den Segmenten sind. Die Rillen ermöglichen ein Beugen oder Biegen
des Kopfs. Die Rillen können
quer oder parallel zur Längsachse
des Griffs ausgerichtet sein und können linear oder nichtlinear, wie
gekrümmt
oder zickzackförmig,
sein. Nichtlineare Rillen unterstützen eine Versetzung der Druckspannung
im elastomeren Material, das die Rillen füllt, wenn der Kopf gebogen
wird. Der Begriff „Querrillen" kann auch Rillen
umfassen, deren Hauptachse, die durch die gerade Linie definiert
ist, welche die Anfangs- und die Endpunkte der Rillen verbindet,
zur Querachse des Kopfs um einen Winkel von bis einschließlich 45° versetzt
ist. In ähnlicher
Weise kann der Begriff „Längsrille" auch Rillen umfassen,
deren Hauptachse von der Längsachse
des Kopfs um einen Winkel von bis zu 45° versetzt ist.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
umfasst der Bürstenkopf
eine oder mehrere Querrillen in jeder der gegenüberliegenden Oberflächen, sodass
der Kopf entlang der Längsachse
biegbar ist. Dies ermöglicht
ein Beugen des Bürstenkopfs
derart, dass er beim Andrücken
gegen die Zähne
entlang der Längsachse
ein konvexes Profil annimmt. Das macht ihn besonders zum Bürsten der
Zungen- oder Innenoberflächen der
Zähne geeignet.
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Der
Bürstenkopf
kann auch eine oder mehrere Längsrillen
umfassen. Längsrillen
ermöglichen
es zum Beispiel, dass die äußeren Borstenlängsreihen weg
von den inneren gebeugt werden.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
umfasst der Bürstenkopf
sowohl Querrillen auf jeder der gegenüberliegenden Oberflächen, sodass sich
der Kopf entlang der Längsachse
biegen kann, als auch mindestens eine Längsrille, die die Querrillen
verbindet, um zu ermöglichen,
dass das Elastomer während
des Formprozesses von einer Rille in die nächste fließt. Bei einer einstückigen Bürste mit angeformtem
Griff kann sich diese Längsrille
entlang des Griffs erstrecken, sodass der Einspritzpunkt für Elastomer,
der üblicherweise
für die
Zu fuhr von Elastomer zur Ausbildung der Halteeinsätze am Griff
verwendet wird, auch zum Einspritzen von Elastomer für die Rillen
im Kopf verwendet werden kann. Die Längsrille verläuft vorzugsweise
entlang der Rückseite
des Kopfs, das heißt
auf der Oberfläche,
die der Borsten tragenden Oberfläche
gegenüberliegt,
sodass sie die Büschelanordnung
nicht stört.
-
Rillen
auf einer der zwei gegenüberliegenden
Oberflächen
können
direkt gegenüber
Rillen auf der anderen Oberfläche
liegen oder ganz oder teilweise zu diesen versetzt sein. Die Rillen
liegen einander vorzugsweise direkt gegenüber oder sind nur teilweise
versetzt.
-
Die
Rillen, die die Segmente des Kopfs voneinander trennen, definieren
auch Gelenke, die dünnere
Bereiche des Kopfs an der Basis der Rillen sind.
-
Die
Rillen können
unterschiedliche Breiten und Tiefen aufweisen und die Abstände zwischen
Rillen können
ebenfalls variieren. Auf diese Weise kann die Flexibilität des Kopfs
in Längsrichtung
und/oder quer zur Breite des Kopfs modifiziert werden. Vorzugsweise
werden nur Querrillen auf diese Weise variiert. Die Veränderung
der Rillentiefe steuert die Platzierung und Dicke der Scharniere,
die die Segmente verbinden. Für
einen Zahnbürstenkopf
mit einer Dicke von zwischen etwa 4 bis etwa 6 mm, typisch etwa 5
mm, liegen geeignete Rillentiefen im Bereich von etwa 1,4 bis 3
mm, vorzugsweise von etwa 1,5 bis etwa 2,8 mm. Geeignete Gelenkdicken
liegen im Bereich von etwa 0,4 bis etwa 2,0 mm, vorzugsweise von
etwa 0,5 bis etwa 1,5 mm. Wenn Querrillen verwendet werden, sind
die Gelenke, die nahe dem Griff liegen oder zu liegen kommen, in
diesem Fall wünschenswerterweise
weniger flexibel als diejenigen, die in größerer Entfernung liegen oder
zu liegen kommen. Auf diese Weise kann eine einheitlichere Biegung
des Kopfs erreicht werden. Die Veränderung der Flexibilität kann durch
eine Veränderung
der Gelenkdicke erreicht werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Gelenk, das dem Griff am nächsten ist, bis zu etwa dreimal,
vorzugsweise bis zu etwa zweimal so dick, wie das Gelenk mit der größten Entfernung
zum Griff. Ein beispielhafter Satz Gelenk dicken für eine Zahnbürste mit
3 Querrillen ist, vom Griffende aus gesehen, etwa 1,1, 0,6 und 0,6 mm.
Wenn am Bürstenkopf
identische Gelenke verwendet werden, dann besteht die Tendenz, dass
das Beugen des Kopfs zum größten Teil
an dem Gelenk erfolgt, das dem Griff am nächsten ist. Die Tiefe der Rillen
in der Borsten tragenden Oberfläche
kann sich von der in der gegenüberliegenden
Oberfläche
unterscheiden. Die Tiefe der Rillen in der Borsten tragenden Oberfläche ist
vorzugsweise weniger tief als die in der gegenüberliegenden Oberfläche. In
Ausführungsformen,
in denen sich Elastomer in den Rillen auf beiden Oberflächen befindet,
kann so mehr Elastomer unter Kompressions-, anstatt unter Zugspannung
gehalten werden. Die Bindung zwischen Elastomer und Segment sind
unter Kompression stärker als
unter Zugspannung.
-
Eine
Vergrößerung der
Breite der Rillen vergrößert die
Lücke zwischen
den Segmenten und damit die Länge
der Gelenke, was deren Flexibilität erhöht. Da es jedoch bevorzugt
ist, Borsten in die Segmente, anstatt in das Elastomer einzusetzen,
bedeutet eine größere Rillenlänge bei
einer vorbestimmten Kopfgröße auch
weniger Raum für
die Borsten. Geeignete Rillenbreiten liegen im Bereich von etwa
0,3 bis etwa 3,0 mm, vorzugsweise von etwa 1,2 bis etwa 2,0 mm.
Die Rillen verjüngen
sich vorzugsweise leicht in Richtung des Bodens der Rillen, wobei
sie zweckmäßigerweise
in einem Winkel von etwa 3 bis etwa 10° aufeinander zu laufen, um das
Formen zu erleichtern. Beim Beugen der Bürste verändert sich die Breite der Rille,
und zwar schneller am oberen Ende der Rille als am Boden der Rille,
wobei die relative Veränderung
in Abhängigkeit
von der Breite und Tiefe der Rille erfolgt. Da diese Veränderung
der Rillenbreite zu einer Kompression oder Zugspannung des Elastomers
in der Rille führt,
ist es offensichtlich, dass die Rillengeometrie bei einem vorbestimmten
Elastomer zur Steuerung der Flexibilität des Kopfs verwendet werden
kann.
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Die
Gelenke können über die
gesamte Länge
der Rillen verlaufen oder es können,
vorzugsweise, ein oder mehrere Lücken
in den Gelenken oder neben den Gelenken vorhanden sein, wobei die
Rillen in diesen Regionen die Gesamttiefe des Kopfs aufweisen. Das
hat den Vorteil, dass beim Formen des Kopfs ein einziger Einspritzpunkt
für das
Elastomer möglich
ist. Die Lücke
lässt das
Elastomer während
des Formprozesses von einer Oberfläche zur anderen fließen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Gelenke unterbrochen, wobei zwei oder mehrere Gelenke,
vorzugsweise nur zwei, jedes Segment mit seinem Nachbarn oder mit
dem Griff verbinden. In dieser Ausführungsform sind Lücken zwischen
den Scharnieren und an jeder Seite vorhanden. In linearen Rillen
sind die Gelenkbreiten im Allgemeinen nicht entscheidend, mit der
Maßgabe,
dass sie derart sind, dass immer noch Lücken geschaffen werden, breite
Gelenke können
jedoch einer Verdrehung unterliegen, wenn sie in einer nichtlinearen
Rille verwendet werden. Geeignete Gelenkbreiten liegen im Bereich
von etwa 0,5 bis etwa 4,0 mm, vorzugsweise von etwa 1,0 bis etwa
3,0 mm.
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Es
ist bevorzugt, dass sich jedes Gelenk zwischen den zwei Oberflächen und
in einem Abstand von mindestens etwa 10 %, vorzugsweise mindestens
etwa 20 %, mehr bevorzugt mindestens etwa 30 %, der Tiefe des Kopfs
von jeder Oberfläche
befindet. Der Abstand zwischen dem Gelenk und der Oberfläche wird
an der lotrechten Linie gemessen, die vom oberen Teil der Oberfläche bis
zur nächsten
Grenzfläche
des Mittelpunkts des Scharniers gezogen wird. Die Platzierung der
Gelenke in einem Abstand zu den Oberflächen der Bürsten bedeutet, dass sie beim Beugen
des Kopfs weniger Dehnung oder Kompression ausgesetzt sind, was
deren Haltbarkeit verbessert. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
weist der Bürstenkopf
Querrillen auf, die derart in Paaren angeordnet sind, dass sich
ein Teil jedes Paars auf jeweils einer Oberfläche befindet und dem anderen
Teil des Paars direkt gegenüberliegt,
wobei ein oder mehrere Gelenke dazwischen die Segmente derart verbinden,
dass sich jedes Gelenk zwischen den beiden Oberflächen und
in einem Abstand von mindestens etwa 10 %, vorzugsweise mindestens etwa
20 %, mehr bevorzugt mindestens etwa 30 %, der Tiefe des Kopfs von
jeder Oberfläche
befindet.
-
Die
Rillen auf mindestens einer Oberfläche der Bürste enthalten Elastomer. Dies
kann durch einen separaten Spritzgießschritt erfolgen, nachdem das
Formen der Segmente des Kopfs beendet ist. Vorzugsweise wird das
gesamte Elastomer an einem einzigen Einspritzpunkt eingespritzt.
Die Form kann jedoch separate Einspritzpunkte für die Zufuhr von Elastomer
für diskrete
Elastomerelemente im Kopf aufweisen, beispielsweise einen für die Zufuhr
von Elastomer zur Bürsten
tragenden Oberfläche
und einen weiteren Einspritzpunkt für die Zufuhr von Elastomer
zur gegenüberliegenden
Oberfläche.
Somit wird das Elastomer beim Beugen des Kopfs in eine Richtung
orthogonal zu den gegenüberliegenden Flächen entweder
unter Spannung oder unter Druck gesetzt. Das Elastomer bewirkt eine
Begrenzung der Kopfflexibilität,
wodurch das Dehnen oder Zusammendrücken der Gelenke begrenzt wird,
sowie eine Begrenzung der Spannung an der Bindungsstelle zwischen
dem Elastomer und den Kopfsegmenten. Somit wird ein haltbarerer
Kopf erhalten. Die Rillen auf sowohl der Borsten tragenden Oberfläche als auch
der gegenüberliegenden
Oberfläche
enthalten vorzugsweise Elastomer, sodass Elastomer, gleichgültig, welche
Richtung gewählt
wird, unter Druck gesetzt wird. Das Elastomer auf der gegenüberliegenden
Oberfläche
wird selbstverständlich
unter Zugspannung gesetzt, aber die Dehnungsbeanspruchung der Bindungen
zwischen Elastomer und Segment ist begrenzt und wird mit dem Gelenkmaterial geteilt.
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Vorzugsweise
sind alle Rillen vollständig
mit dem Elastomer gefüllt,
im Allgemeinen mittels eines getrennten Formprozesses, nachdem das
Formen der Segmente des Kopfs beendet ist. Das vollständige Füllen der
Rillen weist beispielsweise den Vorteil auf, dass eine Verunreinigung
der Rillen durch Zahnpastaablagerungen vermieden wird. Die Rillen
können
jedoch auch teilweise gefüllt
werden, mit der Maßgabe,
dass ausreichend Elastomer zum Erzielen einer wirksame Milderung
der Flexibilität
des Kopfs verwendet wird.
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Zu
geeigneten Elastomeren gehören
thermoplastische Elastomere mit einer Shore-Härte
von 30–80
und einem Elastizitätsmodul
von weniger als etwa 500 MPa, vorzugsweise weniger als 300 MPa, wie
Santoprene und Thermoflex. Ein beispielhaftes Elastomer ist „PTS Thermoflex
75" (vermarktet
von Plastic Technologie Service, Deutschland) mit einem Elastizitätsmodul
(ISO 178) von 100 MPa und einer Härte (ISO 868) von 80 Shore
A. Die Elastomere PL12291, PL12292 und PL12293 (vermarktet von Multibase,
Saint Laurent Du Pont, Frankreich) sind ebenfalls zum diesbezüglichen
Gebrauch geeignet. Im Allgemeinen unterstützt eine Wahl des Elastomers,
sodass es auf derselben chemischen Polymerklasse wie das Material
für die
Kopfsegmente basiert, die Bindung des Elastomers an die Kopfsegmente. Wenn
die Kopfsegmente beispielsweise aus Polypropylen hergestellt sind,
basiert das Elastomer vorzugsweise auf Polypropylen. Die Elastomere
können wahlweise
mit geeigneten Weichmachern oder Schaumbildnern gemischt werden,
um diese komprimierbarer zu machen. Die Farbe des Elastomermaterials
kann mit der der Kopfsegmente identisch sein oder sie kann unterschiedlich
sein, wodurch ein unverwechselbares gestreiftes oder anderweitig
gemustertes Aussehen erreicht wird.
-
Die
vorliegende Erfindung wird nun ausschließlich beispielhaft und unter
Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung erklärt,
wobei:
-
1 eine
Draufsicht auf eine erste Ausführungsform
der Erfindung darstellt, die das Layout der Büschel auf dem Zahnbürstenkopf
zeigt.
-
2A eine
Draufsicht auf eine andere Ausführungsform
mit elastomergefüllten
Querrillen darstellt, die innerhalb der Lücken zwischen den Büschelgruppen
angeordnet sind.
-
2B eine
Seitenansicht der Ausführungsform
aus 2A darstellt, wobei das Elastomer in der dem Griff
am nächsten
gelegenen Rille nicht dargestellt ist, um die Gelenke freizulegen.
-
3 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Zahnbürstenkopfs ist.
-
4 eine
skizzenhafte Draufsicht darstellt, die die Maße der Versetzungen von Büscheln entlang der
Querachse zeigt.
-
Unter
Bezugnahme auf 1 hat ein Zahnbürstenkopf 1 ein
abgerundetes freies Ende 2 mit einem vorderen Ende bzw.
einer Spitze 3, einem Griffende 4 und Seiten 5,
die vom freien Ende zum Griffende verlaufen. Eine Vielzahl von Büscheln 6 erstreckt
von der Borsten tragenden Oberfläche 7.
Die Büschel
sind in vier Gruppen angeordnet, die durch Lücken 8 voneinander
getrennt sind. Die drei Gruppen, die dem freien Ende am nächsten sind,
weisen jeweils die Form einer sichelförmigen Anordnung auf. Die Gruppe,
die dem Griffende am nächsten
ist, weist im Allgemeinen die Form eines Ovals oder eines Rhombus
auf.
-
Innerhalb
jeder Gruppe sind die Büschel
verhältnismäßig eng
beabstandet, wobei der Abstand T zwischen den Basen benachbarter
Büschel
von 0,6 bis 1 mm schwankt. Benachbarte Büschel in nebeneinander liegenden
Reihen sind zueinander entlang der Querachse versetzt, sodass deren
freie Enden beim Bürsten
mit der Von-rot-nach-weiß-Technik
einfacher aneinander vorbei bewegt werden können. Der Abstand zwischen
den Basen benachbarter Büschel
in nebeneinander liegenden Gruppen schwankt von 1,9 bis 3 mm. Die
Länge,
L, des Kopfs beträgt 29,6
mm.
-
Unter
Bezugnahme auf 2A und 2B besitzt
die Zahnbürste 1 elastomergefüllte Rillen 9, die
den Kopf 1 elastisch flexibel machen. Wenn eine Kraft von
3 Newton an der Spitze des freien Endes des Kopfs angelegt wird,
wobei das Griffende unmittelbar hinter der letzten Querreihe Borsten
festgehalten wird, wird das freie Ende um einen Winkel von 15° ablenkt
und wenn die Kraft von 3 Newton weggenommen wird, kehrt das freie
Ende des Kopfs ohne Anwendung äußerer Kraft
in seine ursprüngliche
Position zurück.
Die Borsten tragende Oberfläche
des Zahnbürstenkopfs
in unbelastetem Zustand entlang der Längsachse ist konkav und weist
einen Krümmungsradius
von 75 mm auf. Die Rillen 9 teilen den Kopf in Segmente 10.
Die Segmente sind nur durch Paare dünner Gelenke 11 verbunden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit
sind nur die Gelenke in der Rille, die dem Griffende am nächsten gelegen
ist, dargestellt, die anderen sind durch Elastomer verborgen. Die
Büschel
sind in vier Gruppen angeordnet, die durch Lücken 8 voneinander
getrennt sind. Die drei Gruppen, die dem freien Ende am nächsten sind, weisen
jeweils die Form einer sichelförmigen
Anordnung auf. Die Gruppe, die dem Griffende am nächsten ist,
weist im Allgemeinen die Form eines Ovals oder eines Rhombus auf.
Die Büschel
sind im Allgemeinen lotrecht zu der Bürsten tragenden Oberfläche, das
heißt,
die Mittelachse jedes Büschels
ist um einen Winkel von nicht mehr als 10° zu einer Lotrechten zum Mittelpunkt
auf der Borsten tragenden Oberfläche
ausgerichtet, die in 2B durch die Linie Z-Z dargestellt
ist. Das führt
dazu, dass der Abstand (F) zwischen den freien Enden der Büschel im
Wesentlichen gleich dem Abstand zwischen den Basen ist. Da die Borsten
tragende Oberfläche
des Kopfs in ihrem unbelasteten Zustand konkav ist, sind die Büschel an jedem
Ende des Kopfs am ihrem Befestigungspunkt nicht lotrecht zur Borsten
tragenden Oberfläche,
obwohl sie parallel zur Mittelachse (Z-Z) und zueinander sind. Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist es bevorzugt, einen gekrümmten Bürstenkopf
mit Büschellöchern zu
formen, die alle axial parallel zur Achse Z-Z sind. Das hat den
Vorteil, dass die Stifte, die zur Schaffung der Büschellöcher verwendet
werden, während
des Formprozesses ohne Verformung der Büschellöcher einfacher aus dem geformten
Bürstenkörper entfernt
werden können. Dieser
Vorteil wird eindeutig erzielt, gleichgültig, ob die Büschel in
Gruppen angeordnet sind, wie hier beschrieben, oder nicht.
-
3 zeigt
eine Ausführungsform
des Bürstenkopfs
mit einer Querachse (X-X) und einer Längsachse (Y-Y), wobei fünfunddreißig Borstenbüschel 6 in
vier Gruppen mit Querlücken 8 zwischen
den Gruppen angeordnet sind. Die Büschel sind in vier Gruppen
angeordnet, die durch Lücken 8 voneinander
getrennt sind. Jede Gruppe ist in Form einer sichelförmigen Anordnung.
Die Büschel
sind alle lotrecht zur Borsten tragenden Oberfläche des Kopfs und weisen im
Wesentlichen dieselbe Länge
auf, sodass ihre freien Enden 12 eine flache Arbeitsfläche bilden.
Innerhalb jeder Gruppe sind die Büschel verhältnismäßig eng beabstandet, wobei
der Abstand zwischen den Basen 13 benachbarter Büschel von 0,7
bis 1 mm schwankt. Die Büschel
sind symmetrisch um die lange Achse Y-Y des Kopfs angeordnet. Gleichgültig, welche
Richtung entlang der Querachse gewählt wird, ist bei dreißig der
Büschel
kein anderes Büschel
auf 1,3 mm Entfernung, gemessen in einer Linie parallel zur Querachse, über mindestens
60 % der Breite jedes Büschels
vorhanden. Aus Symmetriegründen
liegen die mittleren zwei Büschel
innerhalb der Reihen, die vier Büschel
enthalten, auf derselben Querachse. Die Büschel in den Reihen, die dem
freien Ende 2 des Kopfs am nächsten sind, sind leicht zueinander
versetzt. Der Kopf umfasst elastomergefüllte Querrillen 9,
die in Lücken
zwischen den Gruppen liegen.
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4 zeigt
eine teilweise Draufsicht auf einen Kopf, wobei aus Gründen der Übersichtlichkeit nur
drei Büschel 14, 15 und 16 gezeigt
sind. Die Querachse liegt lotrecht zur Längsachse (Y-Y). Büschel 14 weist
eine Breite W auf, die in der Längsachse
gemessen wird. Auf der Querachse in Richtung X gesehen ist das nächste Büschel zu
Büschel 14 auf 70
% der Breite W Büschel 16,
das sich in einer Entfernung von mindestens 2 mm von der vollen
Breite W befindet. Auf 30 % der Breite W überlappt jedoch die Querprojektion
von Büschel 14 mit
Büschel 15, das
sich in einer Entfernung von weniger als 1,3 mm in Richtung X befindet.
Dieselbe Analyse gilt für
Büschel 15 in
Bezug auf Büschel 16.
Büschel 16 hat kein
Büschel
in Richtung X, da es sich in einer äußeren Reihe befindet.