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DE69731374T2 - Niederdruckentladunglampe - Google Patents

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  • Vessels And Coating Films For Discharge Lamps (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Niederdruckentladungslampe mit
    einem röhrenförmigen Glasleuchtkörper, welcher vakuumdicht geschlossen ist;
    einer ionisierbaren Füllung mit einem Edelgas in dem Leuchtkörper;
    Elektroden in dem Leuchtkörper, welche mit einem Elektronenemitter versehen sind;
    Stromleitern, welche mit den Elektroden verbunden sind und eine Oberfläche außerhalb des Leuchtkörpers aufweisen.
  • Eine Niederdruckentladungslampe dieser Art ist aus EP-A 0 562 679 (PHN 14.189) bekannt.
  • Die bekannte Lampe weist einen einfachen Aufbau auf, welcher auf einfache Weise zu realisieren ist. Der Leuchtkörper sieht einen röhrenförmigen Hauptteil und kugelförmige Nebenteile auf beiden Seiten vor, welche mit dem Hauptteil durch Metallröhren verbunden sind. Diese Metallröhren dienen als Stromleiter. Endteile derselben, welche innerhalb des Hauptteils des Entladungsgefäßes hervorragen, bilden Elektroden. Bei Herstellung der Lampe kann der Leuchtkörper gereinigt und durch die Metallröhren mit seiner Füllung versehen werden. Die Nebenteile können durch Verschmelzen einer Glasröhre mit jeder der Metallröhren und anschließendes Verschließen der freien Enden der Glasröhren, zum Beispiel durch Schmelzen, erhalten werden.
  • Der Aufbau der bekannten Lampe macht es einfach, Lampen eines verhältnismäßig geringen Innendurchmessers, zum Beispiel 1,5 bis 7 mm, und einer verhältnismäßig großen Länge von z. B. 1 m oder mehr zu realisieren.
  • Die ionisierbare Füllung kann ein Edelgas oder ein Edelgasgemisch oder zusätzlich einen Bestandteil, welcher verdampfen kann, wie z. B. Quecksilber, enthalten. Der Leuchtkörper kann mit einem Fluoreszenzmaterial versehen werden. Die Lampe kann zu Beleuchtungszwecken oder als Signallampe, zum Beispiel mit einer Neonfüllung als Heckleuchte oder Bremsleuchte in Fahrzeugen, verwendet werden. Bei dem letztgenannten Verwendungszweck besitzt die Lampe gegenüber einer Glühlampe den Vorteil, dass sie statt nach 300 ms nach Speisung bereits nach 10 ms ihr volles Licht emittiert.
  • Der starke Kathodenabfall (≈ 180 Volt) und die hohe Arbeitsfunktion axial konfigurierter, emitterloser und hohler Elektroden, welche bei der bekannten Lampe typischerweise verwendet werden, begrenzen deren Verwendung auf relativ geringe Lampenströme. Geringere Ströme resultieren in einer geringen Lichtleistung (< 900 lm/m), und der starke Kathodenabfall reduziert die Leistungsfähigkeit der Lampe. Hochstromfluoreszenz- und Neonlampen geringen Durchmessers (ND) sind äußerst wünschenswert, jedoch nicht vorhanden. Die Anforderung an solche Lampen ist u. a. ein geringer Kathodenabfall von z. B. weniger als 80 Volt. Es besteht daher ein Bedarf an Hochstrom-ND-Lampen hoher Leistungsfähigkeit. Solche ND-Fluoreszenzlampen für höhere Ströme können für die Kraftfahrzeuginnenbeleuchtung oder als Hintergrundbeleuchtung in Laptop-Computern verwendet werden.
  • Der Kathodenabfall einer Elektrode in einer Lampe kann durch Förderung der Elektronenemission reduziert werden. Bei traditionellen Hochstromfluoreszenzlampen (> 200 mA) größeren Durchmessers wird ein, mit Dreifachcarbonaten (zum Beispiel ein Gemisch aus Barium-, Strontium- und Calciumcarbonaten) beschichteter Wolframwendel als Elektrode verwendet. Folglich weisen diese Lampen vier Anschlüsse, zwei für jede Elektrode auf jeder Seite, auf. Während der Lampenherstellung werden die Carbonate in einem zusätzlichen Verfahrensschritt in der Lampe thermisch in Oxide umgewandelt, indem Strom durch den Wolframwendel geleitet wird. In der Lampe fördern diese Oxide [(Ba, Sr, Ca)O] Elektronenemission durch Glühelektronenemission, wenn die Elektrode, entweder durch Hindurchleiten eines Heizstroms durch den Wolframwendel oder durch Ionenbeschuss, auf 1000–1300°C erhitzt wird. Es wäre wünschenswert, neue Elektroden zu haben, für welche während der Herstellung der zusätzliche, thermische Verfahrensschritt in der Lampe nicht erforderlich ist, insbesondere da für diesen Schritt eine kostenaufwendige Bearbeitungszeit notwendig ist.
  • Bei einer ND-Lampe sind auf Grund geometrischer Beschränkungen Elektroden mit Einfachleitung erforderlich, und daher ist der Ionenbeschuss die einzige Kathodenerwärmungsquelle. Durch das Nichtvorhandensein eines Wendels würde die Verwendung von Carbonaten in ND-Lampen mit Einfachleitung eine externe HF-Erwärmung erforderlich machen, um diese bei Herstellung in Oxide umzuwandeln. Dieses macht einen zusätzlichen, sogar noch kostenaufwendigeren Schritt in dem Herstellungsverfahren notwendig.
  • Der Erfindung liegt als Aufgabe zugrunde, eine Niederdruckentladungslampe der eingangs beschriebenen Art vorzusehen, welche eine höheren Lichtstrom erzeugen kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass mindestens eine der Elektroden durch einen Gitterkörper dargestellt ist, und dass der Elektronenemitter mindestens ein Mischoxid aus mindestens einem der Elemente Ba und Sr mit mindestens einem Metall der Ta, Ti, Zr, Sc, Y, La sowie die Elemente der Lanthanreihe umfassenden Gruppe aufweist, wobei Elektronenemitter der Zusammensetzung BaxSr1–xY2O4, wobei x im Bereich von 0 bis 1 liegt, ausgeschlossen sind.
  • US-A-5 675 214 beschreibt eine, einen geringen Durchmesser aufweisende Lampe gemäß der oben erwähnten Art, bei welcher die Elektroden durch einen Gitterkörper dargestellt sind. Der Gitterkörper kann mit BaxSr1–xY2O4 als Emitter versehen sein, wobei x zum Beispiel 0,75 ist.
  • Bei der Lampe gemäß der Erfindung wird die Elektrode durch einen, ein Elektronenemittermaterial tragenden Gitterkörper gebildet. Im Vergleich zu einer Elektrode mit einer kontinuierlichen Wand weist ein Gitterkörper aus gleichem Material und gleicher Form eine signifikant geringere Masse und daher eine signifikant geringere Wärmekapazität auf. Ein solcher Gitterkörper hat bei einer vorgegebenen Temperatur gegenüber seines Umfelds einen geringeren Wärmeverlust als eine entsprechende Elektrode mit einer kontinuierlichen Wand. Alternativ kann der Gitterkörper bei einem vorgegebenen Wärmeverlust bei einer signifikant höheren Temperatur als eine Elektrode mit einer kontinuierlichen Wand betrieben werden. Die höhere Temperatur fördert eine größere Emission aus dem Elektronenemittermaterial und führt zu einem geringeren Kathodenabfall. Bei einem geringeren Kathodenabfall kann die Lampe einen höheren Lampenstrom führen und eine größere Lichtleistung aufweisen, ohne dabei die Temperatur in dem dicht gekapselten Bereich der Lampe zu erhöhen. Ein zusätzlicher Vorteil des Gitterkörpers ist, dass das Spritzen von Metall von der Elektrode auf die Wand des Leuchtkörpers und die sich daraus ergebende Schwärzung der Innenwand des Leuchtkörpers reduziert werden kann. Dieses ist das Ergebnis einer schnelleren Erwärmung des Endbereichs des Gitterkörpers auf seine Betriebstemperatur durch Ionenbeschuss während der Zündphase auf Grund der geringeren Masse des Gitterkörpers, wodurch ein schnellerer Übergang von der Glimmentladung zur Bogenentladung vorgesehen wird. Das reduzierte Spritzen kann ebenfalls der verbesserten Haftung des Emittermaterials an dem Gitterkörper zugeschrieben werden.
  • In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist der Gitterkörper hohl und kreiszylindrisch und erstreckt sich zumindest im Wesentlichen parallel zu der Lampenachse. Eine solche Form ist bei Lampen geringen Durchmessers von Vorteil, da die Länge innerhalb eines geringen Durchmessers so ausgewählt werden kann, dass eine ausreichende Menge Emittermaterial getragen wird. Eine solche Form ist leicht auszubilden, indem eine Länge des Gittermaterials um eine zylindrische Spannvorrichtung gerollt, geschweißt und dann auf Länge geschnitten wird.
  • Vorzugsweise weist der Elektronenemitter ein oder mehrere Mischoxide auf, die aus der Gruppe, welcher Ba4Ta2O9, Ba5Ta4O15, BaY2O4, BaCeO3, Ba2TiO4, BaZrO3, BaxSr1–xTiO3 und BaxSr1–xZrO3 angehören, wobei x zwischen einem Wert von 0 und 1 liegt, ausgewählt werden.
  • Am besten weist der Elektronenemitter ein oder mehrere Mischoxide auf, die aus der Gruppe, welcher Ba4Ta2O9, BaCeO3, Ba2TiO4, BaZrO3, Ba.5Sr.5TiO3. sowie Ba.5Sr.5ZrO3. angehören, ausgewählt werden.
  • Die Lampe, bei welcher lediglich eine Elektrode mit einem Gitterkörper versehen ist, ist für den Gleichstrombetrieb äußerst geeignet. Die Elektrode mit dem Gitterkörper ist dann die Kathode. Es ist jedoch von Vorteil, zum Beispiel für den Wechselstrombetrieb, wenn beide Elektroden mit einem solchen Gitterkörper aussgestattet sind.
  • Der Gitterkörper kann unmittelbar auf einer hohlen, zylindrischen Hülse oder einem anderen leitenden Element, welches als Stromleiter für die Elektrode dient, befestigt werden. Um jedoch die Wärmeübertragung über den Stromleiter weiter zu reduzieren, wird ein elektrisch leitender Wärmeisolator zwischen dem Stromleiter und dem Gitterkörper angeordnet. Bei dem Wärmeisolator kann es sich um eine Drahtlänge wie in den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen handeln. Der Draht kann an dem Stromleiter und dem Gitterkörper durch Verschweißung, zum Beispiel durch Widerstandsschweißen oder Laserschweißen, angebracht werden. Alternativ kann der elektrisch leitende Wärmeisolator zwei oder mehrere Drähte aufweisen. Dieses Ausführungsbeispiel kann vorzugsweise in Lampen verwendet werden, welche während des Betriebs, zum Beispiel auf Grund von Stößen oder Vibrationen, Beschleunigungen ausgesetzt sind. Alternativ kann der Wärmeisolator dann, wenn eine Hülse als Stromleiter verwendet wird, zum Beispiel durch eine integrierte, längliche Erweiterung der Hülse, welche zum Beispiel durch Entfernen von Material von dem innen überstehenden Ende der Hülse durch Schneiden, Schleifen, Sägen usw. gebildet wird, dargestellt sein.
  • Der Stromleiter kann aus einem Metall gefertigt sein, welches einen Ausdehnungskoeffizienten aufweist, der diesem des Glases des Leuchtkörpers entspricht, zum Beispiel eine CrNiFe-Legierung bei Kalkglas, zum Beispiel 6 Gew.-% Cr, 42 Gew.-% Ni und der Rest Fe. Bei einem Hartglasleuchtkörper, zum Beispiel aus Borosilicatglas, kann ein Stromleiter, zum Beispiel aus Ni/Fe oder NiCoFe, zum Beispiel 29 Gew.-% Ni, 17 Gew.-% Co, der Rest Fe, zum Beispiel mit einem Durchmesser von 1,5 mm und einer Wanddicke von 0,12 mm, verwendet werden.
  • Alternativ kann der Stromleiter zum Beispiel aus CrNiFe mit 18 Gew.-% Cr, 10 Gew.-% Ni und der Rest Fe oder aus Ni bestehen. Der elektrisch leitende Wärmeisolator kann dann zum Beispiel aus NiCr, zum Beispiel Ni80Cr20 (Gewicht/Gewicht), zum Beispiel in Form von Draht mit einem Durchmesser von 0,125 oder 0,250 mm, gefertigt sein.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist der Stromleiter massiv. Der Leuchtkörper kann in einem Kammerverfahren hergestellt werden. Ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel ist dadurch gekennzeichnet, dass der mit dem Gitterkörper verbundene Stromleiter durch eine Röhre dargestellt ist, und dass der Leuchtkörper einen Hauptteil und einen Nebenteil aufweist, welche durch die Röhre miteinander verbunden sind. In diesem Ausführungsbeispiel kann die Röhre eingesetzt werden, um die Lampe zu evakuieren und mit ihrer Füllung zu versehen, wodurch das Herstellungsverfahren vereinfacht wird.
  • Ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel ist dadurch gekennzeichnet, dass der Gitterkörper in dem Nebenteil des Leuchtkörpers angeordnet ist. Dieses hat den Vorteil, dass von dem Gitterkörper während des Betriebs abgelöstes Material im Wesentlichen außerhalb des Hauptteils des Leuchtkörpers zu finden ist, so dass dieser Teil selbst klar bleibt. Die Lichtleistung bleibt während der Brenndauer der Lampe infolgedessen hoch. Dieses Ausführungsbeispiel ist für Lampen, deren Füllung einen, eine Verdampfung ermöglichenden Bestandteil enthält, von besonderer Bedeutung. Da der Entladungsbogen während des normalen Betriebs in der Hauptsache auf den Gitterkörper gerichtet ist, nimmt der Raum außerhalb des Leuchtkörpers dort, wo der Gitterkörper aufgenommen wird, eine verhältnismäßig hohe Temperatur an. Die Verdampfungskomponente kann somit einen verhältnismäßig hohen Dampfdruck aufweisen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 – eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der Niederdruckentladungslampe gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 – eine detailliertere Darstellung eines Teils der Lampe von 1;
  • 3 – einen entsprechenden Teil eines zweiten Ausführungsbeispiels; sowie
  • 4 – einen entsprechenden Teil eines dritten Ausführungsbeispiels.
  • Bezugnehmend auf 1 weist die Niederdruckentladungslampe einen röhrenförmigen Glasleuchtkörper 60 auf. Der Leuchtkörper sieht einen Hauptteil 61 und Nebenteile 62 vor. Er weist eine ionisierbare Füllung mit Edelgas, wie z. B. Argon oder Neon, auf oder kann, in Abhängigkeit des Lampentyps, Quecksilberdampf enthalten. Eine Leuchtschicht 2 kann die Innenfläche oder zumindest einen Hauptteil derselben bedecken. Der Leuchtkörper besteht aus Glas, welches die sichtbare Strahlung, die in der Leuchtschicht 2 erzeugt wird, überträgt. Stromleiter in Form von Röhren 30 treten an einem jeweiligen Endabschnitt B in den Hauptteil des Leuchtkörpers ein und verbinden den Hauptteil mit einem jeweiligen Nebenteil. Die Stromleiter 30 weisen eine Oberfläche 31 außerhalb des Leuchtkörpers auf.
  • Auf den Stromleiter 30 wurde ein Gitterkörper 20, in 2 näher dargestellt, mit einem Wärmeisolator, zum Beispiel einem Ni- oder Ni-Cr-Draht 40, laser- oder widerstandsgeschweißt. Der Gitterkörper 20 wird auf mindestens einer seiner Oberflächen, vorzugsweise auf einer Innenfläche, mit einem Elektronenemittermaterial 50 versehen.
  • Der zylindrische Gitterkörper 20 wird auf einfache Weise, zum Beispiel indem Gittermaterial um einen Stab gewickelt wird und die sich gegenüberliegenden Ränder, mit oder ohne Überlappung, zusammengeschweißt werden, vorgesehen. Es wird auf einfache Weise ein langer Gitterzylinder gebildet, welcher dann getrennt werden kann, um einen Vorsprung oder eine Elektrodenspitze 20 der gewünschten Länge zu erhalten. Der Gittervorsprung wird dann durch Schweißung mit dem Draht 40 verbunden. Der Gitterkörper 20 wird mit Emittermaterial beschichtet, indem dieser in eine Suspension aus dem Emittermaterial getaucht wird. Dieses erfolgt auf einfache Weise nach Zusammenschweißen von Gitterkörper und Draht 40. Nach Trocknen des Emitters wird das andere Ende des Drahts 40 an der Hülse 30 befestigt. Das Emittermaterial kann ebenfalls unter Anwendung anderer Verfahren, zum Beispiel durch Aufsprühen, auf den Gitterkörper aufgebracht werden.
  • Bei einer Ausführung wurde Gittermaterial 100 × 100 mit einer Öffnungsgröße von 0,14 mm und einer Freifläche von etwa 30% in eine hohle Röhre gerollt, ver schweißt und in Längen von 3 mm geschnitten. Ein NiCr-Draht wurde auf den Gitterkörper geschweißt, und der Gitterkörper wurde mit Emittermaterialien (z. B. Ba4Ta2O9), gemischt mit einem Bindemittel (Nitrocellulose) und einem geeigneten Lösungsmittel (Butylacetat), tauchbeschichtet. Das beschichtete Gitter wurde dann auf 1000°C erhitzt, um das Bindemittel abzubrennen. Bei einem Ni- und Mo-Gitter wurde das Bindemittel in He-H2 abgebrannt, während bei einem Ta-Gitter das Abbrennen des Bindemittels in Ar vorgenommen wurde.
  • 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei welchem der Wärmeisolator 40 durch eine integrierte, längliche Erweiterung der Hülse 30 mit einer Länge „l" und einer Breite „w" dargestellt ist, welche vorgesehen wird, indem Material von der Hülse 30, z. B. durch Sägen, Schleifen usw., entfernt wird.
  • In den obigen Figuren dient die hohle Hülse 30 sowohl als Stromleiter, um die Elektrode mit einer Quelle eines elektrischen Potentials außerhalb des Lampenkolbens zu verbinden, als auch als Leitungsführung, um den Leuchtkörper zu evakuieren und zu füllen. Eine solche Dichtungsstruktur ist für Lampen mit einem geringen Durchmesser, zum Beispiel weniger als 5 mm, geeignet. Bei Lampen mit einem größeren Durchmesser werden andere Dichtungsstrukturen, wie zum Beispiel ein Lampenfuß, verwendet. Bei einem Lampenfuß wird eine Glasröhre verwendet, um den Leuchtkörper zu evakuieren und zu füllen, und der Stromleiter ist in diesem Fall durch einen Draht dargestellt. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Elektrode für eine Lampe mit einem Lampenfuß, bei welcher der Gitterzylinderkörper unmittelbar mit einem, durch eine Drahtdurchführung gebildeten Stromleiter verbunden ist. Der Draht weist eine Verschiebung auf, um den Gitterkörper in Ausrichtung mit der Lampenachse zu halten.
  • Die Tabelle zeigt den Kathodenabfall bei einer Gruppe Testlampen mit der unter Bezugnahme auf 4 beschriebenen Form und Gittermaterial Ni, Mo oder Ta. Bei den Lampen handelte es sich um Fluoreszenzlampen mit Quecksilber, Argon bei 40 mb und 40 mA Strom. Das Emittermaterial war Ba4Ta2O9. Die Ergebnisse umfassen kontinuierlich betriebene Lampen und wiederholt ein- und ausgeschaltete Lampen.
  • TABELLE
    Figure 00080001
  • Während des Betriebs fand eine geringe Schwärzung der Lampen statt, jedoch war diese konstant und nicht stark. Die Tests wurden auf Grund von Quecksilberverarmung, nicht jedoch auf Grund der Verwendung des Gittermaterials eingestellt. Die Gitterform lieferte eine bessere Ergebnisspanne als ein früherer Test mit massiven Becher- und Elektrodenformen. Somit dient die Verwendung eines Gitterkörpers als Emittermaterial tragende Elektrodenspitze als weiteres Hilfsmittel für den Lampenkonstrukteur, um die Lampenleistung bei Kaltkathodenlampen und im Besonderen bei Lampen geringen Durchmessers zu verbessern.

Claims (6)

  1. Niederdruckentladungslampe mit einem röhrenförmigen Glasleuchtkörper (60), welcher vakuumdicht geschlossen ist; einer ionisierbaren Füllung mit einem Edelgas in dem Leuchtkörper; Elektroden (20) in dem Leuchtkörper, welche mit einem Elektronenemitter (50) versehen sind; Stromleitern (30), welche mit den Elektroden (20) verbunden sind und eine Oberfläche (31) außerhalb des Leuchtkörpers aufweisen; dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Elektroden (20) durch einen Gitterkörper dargestellt ist, und dass der Elektronenemitter (50) mindestens ein Mischoxid aus mindestens einem der Elemente Ba und Sr mit mindestens einem Metall der Ta, Ti, Zr, Sc, Y, La sowie die Elemente der Lanthanreihe umfassenden Gruppe aufweist, wobei Elektronenemitter der Zusammensetzung BaxSr1–xY2O4, wobei x im Bereich von 0 bis 1 liegt, ausgeschlossen sind.
  2. Lampe nach Anspruch 1, wobei der Elektronenemitter (50) ein oder mehrere Mischoxide aufweist, die aus der Gruppe, welcher Ba4Ta2O9, Ba5Ta4O15, BaY2O4, BaCeO3, Ba2TiO4, BaZrO3, BaxSr1–xTiO3 und BaxSr1–xZrO3 angehören, wobei x zwischen einem Wert von 0 und 1 liegt, ausgewählt werden.
  3. Lampe nach Anspruch 2, wobei der Elektronenemitter (50) ein oder mehrere Mischoxide aufweist, die aus der Gruppe, welcher Ba4Ta2O9, BaCeO3, Ba2TiO4, BaZrO3, Ba.5Sr.5TiO3. sowie Ba.5Sr.5ZrO3. angehören, ausgewählt werden.
  4. Niederdruckentladungslampe nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der mit dem Gitterkörper (20) verbundene Stromleiter (30) durch eine Röhre dargestellt ist, und dass der Leuchtkörper (60) einen Hauptteil (61) und einen Nebenteil (62) aufweist, welche durch die Röhre miteinander verbunden sind.
  5. Niederdruckentladungslampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Gitterkörper (20) in dem Nebenteil (62) des Leuchtkörpers (60) vorgesehen ist.
  6. Niederdruckentladungslampe nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Elektroden (20) durch einen Gitterkörper dargestellt ist.
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