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Die
vorliegende Anmeldung betrifft eine Verpackung für ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt, das
vorzugsweise in der Lage ist, durch Schwerkraft zu fließen, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Die Erfindung ist besonders geeignet für leicht
oxidierbare Produkte von der Art, die auf dem Gebiet der Haarbehandlung
verwendet werden, wie zum Beispiel Reduktionsmittel für Dauerwellen
oder Färbeprodukte.
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Typischweise
werden solche Produkte in thermoplastischen Schalen verpackt, die
eines oder mehrere das Produkt enthaltende Abteile aufweisen. Die
Abteile werden von einer entfernbaren Abdeckfolie dicht verschlossen,
die im allgemeinen heißgesiegelt
ist. Aufgrund des stark oxidierbaren Charakters mancher Produkte,
wie derjenigen, die auf dem Gebiet der Haarbehandlung verwendet
werden, ist es notwendig, das (oder die) Abteil(e) maximal zu füllen, damit
der Raum zwischen der freien Oberfläche des Produkts und der Abdeckfolie
im wesentlichen Null ist. Eines der mit solchen Verpackungen verbundenen
Probleme rührt
daher, dass beim Abreißen
der Abdeckfolie, um Zugang zum Produkt zu erhalten, ein Teil des
Produkts aus dem Abteil austritt, was abgesehen von der Produktverschwendung
Verschmutzungen insbesondere auf den Händen des Benutzers oder der
Benutzerin verursacht.
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Eine
solche Verpackung ist zum Beispiel im Patent
EP 0 266 583 beschrieben. Die in diesem
Patent beschriebene Verpackung liegt in Form eines in Abteile aufgeteilten
Behälters
vor, bei dem jedes Abteil von einer eigenen Versiegelungsfolie verschlossen
wird.
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Die
Patentanmeldung FR 2 45 322 beschreibt eine Nahrungsmittelschale
mit gerolltem Rand, die mehrere von der gleichen gespannten Folie
verschlossene Abteile aufweist, die am gerollten Rand befestigt
ist und einen Deckel bildet. Die Trennwände zwischen zwei benach barten
Abteilen heben sich von einer Randleiste ausgehend nach und nach bogenförmig an,
um die Spannung der den Deckel bildenden Folie zu verbessern. Ein
Steg in Form einer Kehle ist in den Zonen zwischen zwei benachbarten
Abteilen angeordnet, um die Produktteilchen aufzuhalten, die insbesondere
beim Transport unter dem Deckel durchgehen, wodurch die Kehle in
gefülltem
Zustand die Dichtheit zwischen zwei benachbarten Abteilen herstellt.
Aufgrund der lokalisierten Anordnung des Stegs oder der Stege (begrenzt
auf die Zonen, die die zwei benachbarten Abteilen gemeinsamen Ränder trennen)
löst diese
Maßnahme
das oben erwähnte
Problem in den Maße
nicht, in dem die Produktspritzer nicht auf diese zwischen zwei
benachbarten Abteilen befindlichen Zonen beschränkt sind. Außerdem ist
der Steg nicht vom Produkt im Inneren der Abteile isoliert, so dass
die Kehle sich während
des Transports der Verpackung ganz füllen kann, was ihr somit jede
Wirkung beim Öffnen
der gespannten Folie nimmt. Wenn sie gefüllt ist, kann die Kehle nämlich nicht
mehr in wesentlicher Weise das Produkt auffangen, das beim Abreißen der
den Deckel bildenden Folie austreten könnte. Außerdem bleibt nach dem Öffnen das
in der zwischen zwei benachbarten Abteilen befindlichen Kehle enthaltende Produkt
an dieser Stelle, was zu Problemen führt, wenn der Verbraucher es
wiedergewinnen möchte.
In der Praxis ist das Produkt "verloren".
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Die
Patentanmeldung FR 2 447 322 beschreibt eine Schale für Nahrungsmittelprodukte,
die mehrere vom gleichen Film bedeckte Abteile aufweist. Um die
Steifheit der Einheit zu erhöhen,
wird an jeder Ecke der Schale eine durch Prägen hergestellte Vertiefung
ausgeführt.
In gleicher Weise wie in der vorhergehenden Druckschrift sind die
Vertiefungen in der geschlossenen Stellung der Schale nicht vom
in den verschiedenen Abteilen enthaltenen Produkt (oder den Produkten)
isoliert.
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Die
Patentanmeldung
DE 38 43 861 beschreibt
einen wärmegeformten
Behälter,
der mit einer Tülle
versehen ist, die von zwei Eindrücken
begrenzt wird, die sich zu beiden Seiten der Tülle befinden und deren Vorhandensein
nur durch Herstellungszwänge
beim Wärmeformen
der Tülle
berechtigt zu sein scheint.
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Das
Patent
US 4 863 036 beschreibt
einen Topf für
eine kleine Creme- oder Milchdosis, in dessen Randleiste ein kleiner überhöhter Kanal
vorgesehen ist, der sich oberhalb des Füllpegels befindet und mit dem
Behälter
in Verbindung steht. Die Kombination dieses kleinen Kanals mit der Öffnung einer
heißgesiegelten
Abdeckfolie in zwei Schritten ermöglicht hauptsächlich die
bequeme Ausgabe des Produkts über
eine kleine Öffnung.
Eine solche Vorrichtung ist besonders ungeeignet für die Verpackung
der oben erwähnten
Haarbehandlungsprodukte.
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Die
Druckschriften WO 94/27868 und
US
2 745 752 , die den nächstliegenden
Stand der Technik darstellen, beschreiben Verpackungen von der Art Schale
mit einem oder mehreren Abteilen, die für die Verpackung von Fleisch,
Butter oder anderen Nahrungsmitteln gleicher Art verwendet werden.
Gemäß mancher
Ausführungsformen
ist das Abteile oder sind die Abteile von einer Nut umgeben, deren
Aufgabe es ist, das Durchschneiden der Abdeckfolie rund um die Schale
zu erlauben, indem es einer Klinge ermöglicht wird, sich beim Zerschneiden
der Abdeckfolie in die Nut einzufügen. Die objektive Lehre dieser Druckschriften
ermöglicht
es in keinem Fall, das Problem des Sammelns von Produkt zu lösen, das
aus den Abteilen bei ihrem Öffnen
oder der Handhabung der Verpackung nach dem Öffnen austreten kann. Außerdem stellt
sich das Problem aufgrund der Art der verpackten Produkte nicht.
Um das in diesen Druckschriften beschriebene Zerschneiden zu erlauben,
genügt
außerdem
eine Kehle mit einer Breite, die geringfügig größer ist als die Breite der
Klinge, und die eine entsprechende Tiefe aufweist. Dieses löst das oben
erwähnte
Problem aber nicht.
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Daher
ist es einer der Gegenstände
der Erfindung, eine Verpackung für
ein flüssiges
oder halbflüssiges
Produkt zu liefern, die die oben unter Bezugnahme auf die Vorrichtungen
des Stands der Technik erwähnten
Nachteile nicht aufweist.
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Es
ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Verpackung zu
liefern, die mit einer Auffangvorrichtung versehen ist, die es ermöglicht,
im wesentlichen das ganze Produkt aufzunehmen, das aus der Verpackung
bei ihrem Öffnen
oder bei ihrer Handhabung nach dem Öffnen entweichen kann, wodurch
die dadurch möglichen
Verschmutzungen vermieden werden.
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Es
ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, die Verwendung des so
gesammelten Produkts zu ermöglichen,
indem eine Ableitung des Produkts zu einer Auffangzone hin hergestellt
wird.
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Es
ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, eine Verpackung für ein Produkt
zu liefern, das mittels eines Applikators aufzutragen ist, und die
Mittel aufweist, um das Produkt präzise auf dem Applikator zu
dosieren.
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Es
ist noch ein weiterer Gegenstand, eine Verpackung zu liefern, deren
verwendete Produktmenge in Abhängigkeit
von den Bedürfnissen
des Benutzers nach Wunsch modulierbar ist.
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Erfindungsgemäß werden
diese Ziele mittels einer Verpackung erreicht, die einen Körper aufweist, der
von einem Umfangsrand begrenzt wird und innerhalb des Umfangsrands
mindestens ein ausgehöhltes
Abteil definiert, das mindestens ein flüssiges oder halbflüssi ges Produkt
enthält
und eine Öffnung
aufweist, wobei entfernbare Mittel vorgesehen sind, um die Öffnung dicht
zu verschließen,
dadurch gekennzeichnet, dass eine eine Rinne bildende Kehle im wesentlichen
um die ganze Öffnung
mindestens eines der Abteile herum ausgebildet ist, wobei die Kehle
in der Lage ist, im wesentlichen das ganze Produkt aufzufangen und
zu enthalten, das aus dem Abteil bei seiner Öffnung oder der Handhabung
der Verpackung nach dem Öffnen
austreten kann. Vorteilhafterweise besitzt die Kehle einen in Richtung
einer Zone größerer Tiefe
geneigten Boden, um das Sammeln des von der Kehle abgeleiteten Produkts
in dieser Zone zu ermöglichen.
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Die
Verpackung kann mehrere paarweise benachbarte Abteile aufweisen,
wobei die eine Rinne bildende Kehle sich im wesentlichen durchgehend um
die Abteile herum erstreckt und mindestens einen zwei benachbarten
Abteilen gemeinsamen Abschnitt aufweist. So kann das ganze beim Öffnen der
Verpackung aufgefangene Produkt zu einer gleichen Zone hin gesammelt
werden, wo es in gleicher Weise wie der Rest des Produkts verwendet
werden kann.
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Vorzugsweise
sind die entfernbaren Mittel für den
dichten Verschluss der zu jedem der Abteile gehörenden Öffnung so angeordnet, dass
sie das (oder die) Abteil(e) von der eine Rinne bildenden Kehle dicht
isolieren. So wird die Wiedergewinnungsfähigkeit an durch die Öffnung austretendem
Produkt erhöht.
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Vorteilhafterweise
ist jedes der Abteile von einem im wesentlichen ebenen Oberflächenabschnitt umgeben,
der das (oder die) Abteil(e) von der eine Rinne bildenden Kehle
trennt, wobei die entfernbaren Mittel durch eine Befestigungslinie
fest mit dem Körper
verbunden werden, die sich entlang des ganzen im wesentlichen ebenen
Oberflä chenabschnitts
erstreckt. Die Befestigungslinie kann durch Kleben, Heißsiegeln
oder Schweißen
hergestellt werden.
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Die
entfernbaren Mittel können
aus einer abreißbaren
Folie bestehen, die die Öffnung
mindestens zweier benachbarter Abteile bedecken kann, wobei die
Folie eine Vorausschnittslinie aufweist, damit jedes der benachbarten
Abteile einzeln geöffnet werden
kann. Dieses Merkmal ermöglicht
es, eine größere Oberfläche für die Dekoration
oder Etikettierung des Produkts herzustellen und gleichzeitig die teilweise
Benutzung des in der Verpackung enthaltenen Produkts zu erlauben.
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Alternativ
bestehen die entfernbaren Mittel aus einer abreißbaren Folie, die jedem Abteil
einzeln zugeordnet ist.
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Die
entfernbaren Mittel zum Verschließen jedes der Abteile können aus
einem thermoplastischen Material oder Aluminium bestehen.
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Der
Körper
kann aus einem thermoplastischen Material bestehen, das ausgewählt wird
aus Polyvinylchlorid, Polypropylen, Polyethylen, Polystyrol oder
einem Materialkomplex vom Typ Polypropylen/Ethylen-Vinylalkohol(EVOH)/Polypropylen,
Polyethylen/Polyethylenterephthalat, oder Polystyrol/EVOH/Polyethylen.
Er kann durch Wärmeformen oder
dünnwandiges
Spritzen hergestellt werden.
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Wenn
das Produkt ein Produkt ist, das mittels eines Auftragorgans von
der Art Pinsel aufgetragen werden soll, kann die Zone größerer Tiefe
Mittel aufweisen, die in der Lage sind, das Abstreifen des Auftragorgans
zu ermöglichen,
um das Produkt auf dem Auftragorgan zu dosieren. Vorteilhafterweise bestehen
solche Mittel aus einem im wesentlichen geraden Rand der Zone größerer Tiefe.
Alternativ wird die Zone größerer Tiefe
im Fall einer Verpackung mit Doppelabteilen als Mischzone verwendet.
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Der
geneigte Boden der Kehle kann eine Schräge zwischen 1° und 10°, und vorzugsweise
zwischen 1° und
5° bilden.
Die Zone größerer Tiefe
kann einen im wesentlichen flachen oder einen geneigten Boden aufweisen,
dessen Schräge
zwischen 1° und 30° und vorzugsweise
zwischen 5° und
20° liegt.
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Es
können
Mittel von der Art Fingerling vorgesehen sein, um das Ergreifen
der Verpackung durch einen Benutzer zu begünstigen.
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Als
Beispiel ist das Produkt ein Haarbehandlungsprodukt vom Typ Reduktionsmittel
für eine
Dauerwelle. Alternativ enthält
die Verpackung in zwei getrennten Abteilen zwei verschiedene Produkte,
wodurch Zusammenstellungen vom Typ saure Lösung (zum Beispiel Thioglycolsäure)/Lotion
für eine
Dauerwelle, Färbemittel/Oxidationsmittel
für die
Haarfärbung,
oder Färbemittel/Färbemittel
enthalten, um eine Färbung
individuell zu gestalten.
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Abgesehen
von den oben erläuterten
Maßnahmen
besteht die Erfindung aus einer bestimmten Anzahl weiterer Maßnahmen,
die nachfolgend unter Bezugnahme auf nicht einschränkend zu
verstehende Ausführungsbeispiele
erklärt
werden, die anhand der beiliegenden Figuren beschrieben werden,
in denen:
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1 eine
Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung;
und
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die 2A–2C eine
andere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verpackung
darstellen.
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Die
in 1 dargestellte Verpackung besitzt einen vorzugsweise
thermoplastischen Körper 2,
der von einem Umfangsrand 6 begrenzt und durch Wärmeformen
oder durch dünnwandiges
Spritzen von mit dem zu verpackenden Produkt kompatiblen Materialien
erhalten wird. Typischerweise werden Materialien wie Polyvinylchlorid,
Polypropylen, Polyethylen, Polystyrol oder ein Materialkomplex vom
Typ Polypropylen/Ethylen-Vinylalkohol(EVOH)/Polypropylen, Polyethylen/Polyethylenterephthalat,
oder Polystyrol/EVOH/Polyethylen verwendet. In der dargestellten
Ausführungsform
bildet der Umfangsrand 6 eine seitliche Schürze, die
der Verpackung 1 eine bessere Stabilität verleiht, wenn diese auf
eine ebene Unterlage aufgesetzt wird. Der Körper definiert zwei ausgehöhlte Abteile 3 und 4 von
teilweise ovaler oder elliptischer Form, die je dazu bestimmt sind,
mit einem Produkt P gefüllt
zu werden. Jedes der Abteile besitzt eine Öffnung 11, 12,
die an der Oberfläche des
Körpers
mündet
und im wesentlichen mit dem Querschnitt der Abteile übereinstimmt.
Gemäß einer Variante
weist jedes der Abteile ein anderes Produkt auf.
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Jedes
der Abteile wird einzeln von einer heißgesiegelten Abdeckfolie 9, 10 aus
Aluminium verschlossen, die ggf. mit einem Kleber vom Typ wärmeklebender
Lack aus Kunststoff oder einem beliebigen anderen Material bestrichen
ist. Die Abdeckfolien werden durch Heißsiegeln, Kleben, Schweißen, oder
eine beliebige andere geeignete Technik befestigt. Die Befestigung
erfolgt entlang einer Befestigungszone 13, 21,
die um jedes der Abteile herum hergestellt ist und aus einem im
wesentlichen ebenen Oberflächenabschnitt
besteht, der sich um jede der Öffnungen 11 und 12 herum
befindet. Jede der Abdeckfolien weist eine Abreißzunge 18, 19 auf,
um das Entfernen der Abdeckfolie zu begünstigen. Alternativ kann man
eine Abdeckfolie vorsehen, deren Oberfläche so gewählt wird, dass sie beide Abteile
bedeckt, wobei ggf. Mittel vorgesehen sind, um das getrennte (Öffnen jedes
der Abteile 3 und 4 zu ermöglichen. Zum Beispiel wird
eine Vorausschnittslinie in der Abdeckfolie zwischen den beiden
benachbarten ebenen Flächen 14 und 15 der
beiden Abteile 3 und 4 hergestellt. Dieses Merk mal
ermöglicht
es, eine größere Oberfläche für die Dekoration
oder die Etikettierung des Produkts zu liefern. In dieser Konfiguration
wird die Kehle 5, obwohl sie zumindest teilweise von der heißgesiegelten
Folie bedeckt wird (insbesondere in Höhe der Zone 7), von
der nachfolgend ausführlicher gesprochen
wird, vom Inhalt der Abteile durch die Versiegelung getrennt, die
ganz um die Abteile 3 und 4 herum auf den ebenen
Flächen 13 und 21 hergestellt
wird.
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Der
Körper
definiert um jede der Aushöhlungen 3 und 4 herum
eine eine Rinne 5 bildende Kehle. Die in dieser Ausführungsform
dargestellte Kehle erstreckt sich durchgehend um beide Abteile herum und
weist einen Abschnitt 7 auf, der beiden Abteilen 3 und 4 gemeinsam
ist. Die Funktion der eine Rinne bildenden Kehle ist es, im wesentlichen
das ganze Produkt aufzufangen, das aus den Abteilen beim Entfernen
ihrer Abdeckfolie oder bei der Handhabung der Verpackung nach dem Öffnen aus
dem (oder den) Abteil(en) austreten könnte. Zu diesem Zweck muss
sie ein ausreichendes Volumen begrenzen und eine Gestaltung insbesondere
bezüglich
der Breite aufweisen, die in der Lage ist, die Gesamtheit des aus
den Abteilen austretenden Produkts aufzunehmen und zu enthalten,
unabhängig
von der Viskosität der
Produkte. Die eine Rinne 5 bildende Kehle befindet sich
vorteilhafterweise zwischen dem Umfangsrand 6 und der ebenen
Fläche 13,
auf der die Versiegelung der Abdeckfolien durchgeführt wird,
um vom Inhalt der Abteile isoliert zu sein, wenn diese mit der Abdeckfolie
versehen werden. So kann die eine Rinne bildende Kehle sich während des
Transports der Verpackung nicht füllen, was es ihr ermöglicht,
ihre Aufgabe beim Abnehmen der Abdeckfolie des (oder der) Abteils
(Abteile) vollständig
zu erfüllen.
Wie es unter Bezugnahme auf die 2A bis 2C klarer wird,
weist die Kehle vorzugsweise einen in Richtung einer Zone größerer Tiefe 8 geneigten
Boden auf, um das in der Kehle beim Abnehmen der Abdeckfolie des
Abteils oder der Abteile gesammelte Produkt in Richtung der Zone 8 abzuleiten.
Die Zone größerer Tiefe
definiert einen im wesentlichen geraden Rand 16, der vorteilhafterweise
zum Abstreifen eines Auftragorgans vom Typ Pinsel verwendet wird.
In Wirklichkeit kann der Rand 16 einen Winkel in der Größenordnung
von 10° bezüglich der
Senkrechten bilden.
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Zusätzlich wird
die Zone größerer Tiefe
als Mischzone verwendet. Dieses Merkmal ist besonders geeignet im
Fall einer Verpackung, die in jedem der Abteile ein anderes Produkt
enthält.
Zum Beispiel weist im Fall von Haarfärbeprodukten ein erstes Abteil
eine erste Tönung
und das zweite Abteil eine zweite Tönung auf. Mit Hilfe eines Pinsels
oder eines beliebigen anderen geeigneten Mittels entnimmt der Benutzer
eine Dosis der ersten Tönung
und bringt sie in die Zone größerer Tiefe.
Dann entnimmt er einer Dosis der zweiten Tönung und bringt sie ebenfalls
in die Zone größerer Tiefe,
wo er dann die Mischung durchführen
kann.
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Das
Ende des Körpers
entgegengesetzt zum Abstreifrand 16 hat vorteilhafterweise
eine Zone 17, die eine leichte kreisförmige Vertiefung bildet, die
das Ergreifen der Verpackung durch ihren Benutzer erleichtert.
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Um
die Verpackung der 1 zu benutzen, zum Beispiel
zum Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts P mit Hilfe eines Pinsels
(nicht dargestellt), entfernt der Benutzer die Abdeckfolie des einen
und/oder des anderen Abteils 3, 4, in Abhängigkeit
von der Größe der zu
behandelnden Oberfläche (kurze
oder lange Haare). Das Produkt, das beim Abnehmen der Abdeckfolie
aus dem Abteil oder den Abteilen austritt und sich über die
ebenen Oberflächenabschnitte 3, 21 bewegt,
wird in der Rinne 5 aufgefangen und zur Zone 8 abgeleitet.
Der Benutzer entnimmt Produkt aus dem einen oder anderen der Abteile
mit Hilfe des Pinsels und trägt
es auf die zu behandelnde Oberfläche
auf, nachdem er vorher den Pinsel auf den Rand 16 des Abstreifers
gebracht hat, um das entnommene Produkt korrekt zu dosieren. Das
in der Zone 8 gesammelte Produkt wird auch mittels des
Pinsels entnommen und kann so in gleicher Weise wie der Rest des
Produkts verwendet werden. So wird im wesentlichen das ganze Produkt verwendet.
Wenn nur der Inhalt eines der Abteile bei einem Vorgang verwendet
wird, kann die Verpackung dann einfach unter den Wasserhahn gehalten
werden, um sie zu reinigen.
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Die 2A bis 2C stellen
verschiedene Ansichten einer Ausführungsform dar, die sich geringfügig von
derjenigen der 1 unterscheidet. Gemäß dieser
Ausführungsform
weist die Verpackung keine seitliche Schürze in Höhe ihres Umfangsrands auf.
Dieses Merkmal erleichtert das Ergreifen der Verpackung. Die anderen
Teile der Verpackung sind gleich denjenigen der Vorrichtung der 1 und
erfordern daher keine zusätzliche
Beschreibung. Wie klarer aus den Schnittansichten der 2B und 2C hervorgeht,
sind die Abteile aber von gleicher Form und haben einen flachen
Boden, der es ermöglicht,
die Verpackung auf eine ebene Fläche
zu stellen. Die eine Rinnen bildende Kehle ist im wesentlichen U-förmig. Die
vom Boden 20 der Kehle 5 im wesentlichen vor den
Abteilen 3 und 4 gebildete Schräge α liegt zwischen
1° und 10°, und vorzugsweise
zwischen 1° und
5°. Der
Boden der Zone größerer Tiefe
kann im wesentlichen flach oder geneigt sein, um einen Winkel β zu bilden,
der zwischen 1° und
30°, und
vorzugsweise zwischen 5° und
20° liegt.
Alle diese Winkel bezüglich
der Neigung des Bodens der Kehle oder der Zone größerer Tiefe
hängen
natürlich
in großem
Maße von
der Viskosität
des Produkts oder der Produkte ab.
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Gemäß einer
anderen Alternative wird eine Kehle hergestellt, deren Breite ausreicht,
um einen Applikator vom Typ Pinsel einzuführen. Diese Anordnung ermöglicht eine
direkte Entnahme des Produkts aus der Kehle mit Hilfe des Pinsels
oder die Beschleunigung der Ab leitung des Produkts von der Kehle
zur Zone größerer Tiefe.
Dies ist besonders interessant für
die langsam fließenden,
sehr viskosen Produkte.
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Ausführungsbeispiel
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Es
wird eine Verpackung der oben unter Bezugnahme auf die
2A bis
2C beschriebenen Art
hergestellt. Das verpackte Produkt ist ein Reduktionsmittel für eine Dauerwelle.
Die Verpackung weist zwei einzeln von einer heißgesiegelten Abdeckfolie aus
Aluminium verschlossene Abteile auf. Die Einheit wird durch Wärmeformen
ausgehend von einem Komplex PP/EVOH/PP hergestellt. Die Abteile
haben die Form einer Ellipse, die in Höhe des gemeinsamen Rands der
beiden Abteile abgestumpft ist.
Gesamtlänge der
Verpackung: | 174
mm |
Gesamtbreite
der Verpackung: | 109
mm |
Maximale
Breite der Abteile: | 32
mm |
Maximale
Länge der
Abteile: | 80
mm |
Tiefe
der Abteile: | 32
mm |
Neigungswinkel α: | 2° |
Neigungswinkel β: | 12° |
Breite
der Kehle vor den Abteilen 3 und 4: | 5
mm |
Breite
der ebenen Fläche 13, 21 zum
Versiegeln der Abdeckfolien: | 5
mm |
Höhe des Abstreifrands 16: | 10
mm |
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Die
obige ausführliche
Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung
zu entfernen, wie sie nachfolgend beansprucht wird.