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DE69731453T2 - Verpackung für flüssiges oder halbflüssiges Produkt - Google Patents

Verpackung für flüssiges oder halbflüssiges Produkt Download PDF

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DE69731453T2
DE69731453T2 DE69731453T DE69731453T DE69731453T2 DE 69731453 T2 DE69731453 T2 DE 69731453T2 DE 69731453 T DE69731453 T DE 69731453T DE 69731453 T DE69731453 T DE 69731453T DE 69731453 T2 DE69731453 T2 DE 69731453T2
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/32Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents for packaging two or more different materials which must be maintained separate prior to use in admixture
    • B65D81/3294Thermoformed trays or the like with a plurality of recesses for different materials located in different recesses
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D1/00Containers having bodies formed in one piece, e.g. by casting metallic material, by moulding plastics, by blowing vitreous material, by throwing ceramic material, by moulding pulped fibrous material, by deep-drawing operations performed on sheet material
    • B65D1/34Trays or like shallow containers
    • B65D1/36Trays or like shallow containers with moulded compartments or partitions

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Anmeldung betrifft eine Verpackung für ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt, das vorzugsweise in der Lage ist, durch Schwerkraft zu fließen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung ist besonders geeignet für leicht oxidierbare Produkte von der Art, die auf dem Gebiet der Haarbehandlung verwendet werden, wie zum Beispiel Reduktionsmittel für Dauerwellen oder Färbeprodukte.
  • Typischweise werden solche Produkte in thermoplastischen Schalen verpackt, die eines oder mehrere das Produkt enthaltende Abteile aufweisen. Die Abteile werden von einer entfernbaren Abdeckfolie dicht verschlossen, die im allgemeinen heißgesiegelt ist. Aufgrund des stark oxidierbaren Charakters mancher Produkte, wie derjenigen, die auf dem Gebiet der Haarbehandlung verwendet werden, ist es notwendig, das (oder die) Abteil(e) maximal zu füllen, damit der Raum zwischen der freien Oberfläche des Produkts und der Abdeckfolie im wesentlichen Null ist. Eines der mit solchen Verpackungen verbundenen Probleme rührt daher, dass beim Abreißen der Abdeckfolie, um Zugang zum Produkt zu erhalten, ein Teil des Produkts aus dem Abteil austritt, was abgesehen von der Produktverschwendung Verschmutzungen insbesondere auf den Händen des Benutzers oder der Benutzerin verursacht.
  • Eine solche Verpackung ist zum Beispiel im Patent EP 0 266 583 beschrieben. Die in diesem Patent beschriebene Verpackung liegt in Form eines in Abteile aufgeteilten Behälters vor, bei dem jedes Abteil von einer eigenen Versiegelungsfolie verschlossen wird.
  • Die Patentanmeldung FR 2 45 322 beschreibt eine Nahrungsmittelschale mit gerolltem Rand, die mehrere von der gleichen gespannten Folie verschlossene Abteile aufweist, die am gerollten Rand befestigt ist und einen Deckel bildet. Die Trennwände zwischen zwei benach barten Abteilen heben sich von einer Randleiste ausgehend nach und nach bogenförmig an, um die Spannung der den Deckel bildenden Folie zu verbessern. Ein Steg in Form einer Kehle ist in den Zonen zwischen zwei benachbarten Abteilen angeordnet, um die Produktteilchen aufzuhalten, die insbesondere beim Transport unter dem Deckel durchgehen, wodurch die Kehle in gefülltem Zustand die Dichtheit zwischen zwei benachbarten Abteilen herstellt. Aufgrund der lokalisierten Anordnung des Stegs oder der Stege (begrenzt auf die Zonen, die die zwei benachbarten Abteilen gemeinsamen Ränder trennen) löst diese Maßnahme das oben erwähnte Problem in den Maße nicht, in dem die Produktspritzer nicht auf diese zwischen zwei benachbarten Abteilen befindlichen Zonen beschränkt sind. Außerdem ist der Steg nicht vom Produkt im Inneren der Abteile isoliert, so dass die Kehle sich während des Transports der Verpackung ganz füllen kann, was ihr somit jede Wirkung beim Öffnen der gespannten Folie nimmt. Wenn sie gefüllt ist, kann die Kehle nämlich nicht mehr in wesentlicher Weise das Produkt auffangen, das beim Abreißen der den Deckel bildenden Folie austreten könnte. Außerdem bleibt nach dem Öffnen das in der zwischen zwei benachbarten Abteilen befindlichen Kehle enthaltende Produkt an dieser Stelle, was zu Problemen führt, wenn der Verbraucher es wiedergewinnen möchte. In der Praxis ist das Produkt "verloren".
  • Die Patentanmeldung FR 2 447 322 beschreibt eine Schale für Nahrungsmittelprodukte, die mehrere vom gleichen Film bedeckte Abteile aufweist. Um die Steifheit der Einheit zu erhöhen, wird an jeder Ecke der Schale eine durch Prägen hergestellte Vertiefung ausgeführt. In gleicher Weise wie in der vorhergehenden Druckschrift sind die Vertiefungen in der geschlossenen Stellung der Schale nicht vom in den verschiedenen Abteilen enthaltenen Produkt (oder den Produkten) isoliert.
  • Die Patentanmeldung DE 38 43 861 beschreibt einen wärmegeformten Behälter, der mit einer Tülle versehen ist, die von zwei Eindrücken begrenzt wird, die sich zu beiden Seiten der Tülle befinden und deren Vorhandensein nur durch Herstellungszwänge beim Wärmeformen der Tülle berechtigt zu sein scheint.
  • Das Patent US 4 863 036 beschreibt einen Topf für eine kleine Creme- oder Milchdosis, in dessen Randleiste ein kleiner überhöhter Kanal vorgesehen ist, der sich oberhalb des Füllpegels befindet und mit dem Behälter in Verbindung steht. Die Kombination dieses kleinen Kanals mit der Öffnung einer heißgesiegelten Abdeckfolie in zwei Schritten ermöglicht hauptsächlich die bequeme Ausgabe des Produkts über eine kleine Öffnung. Eine solche Vorrichtung ist besonders ungeeignet für die Verpackung der oben erwähnten Haarbehandlungsprodukte.
  • Die Druckschriften WO 94/27868 und US 2 745 752 , die den nächstliegenden Stand der Technik darstellen, beschreiben Verpackungen von der Art Schale mit einem oder mehreren Abteilen, die für die Verpackung von Fleisch, Butter oder anderen Nahrungsmitteln gleicher Art verwendet werden. Gemäß mancher Ausführungsformen ist das Abteile oder sind die Abteile von einer Nut umgeben, deren Aufgabe es ist, das Durchschneiden der Abdeckfolie rund um die Schale zu erlauben, indem es einer Klinge ermöglicht wird, sich beim Zerschneiden der Abdeckfolie in die Nut einzufügen. Die objektive Lehre dieser Druckschriften ermöglicht es in keinem Fall, das Problem des Sammelns von Produkt zu lösen, das aus den Abteilen bei ihrem Öffnen oder der Handhabung der Verpackung nach dem Öffnen austreten kann. Außerdem stellt sich das Problem aufgrund der Art der verpackten Produkte nicht. Um das in diesen Druckschriften beschriebene Zerschneiden zu erlauben, genügt außerdem eine Kehle mit einer Breite, die geringfügig größer ist als die Breite der Klinge, und die eine entsprechende Tiefe aufweist. Dieses löst das oben erwähnte Problem aber nicht.
  • Daher ist es einer der Gegenstände der Erfindung, eine Verpackung für ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt zu liefern, die die oben unter Bezugnahme auf die Vorrichtungen des Stands der Technik erwähnten Nachteile nicht aufweist.
  • Es ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Verpackung zu liefern, die mit einer Auffangvorrichtung versehen ist, die es ermöglicht, im wesentlichen das ganze Produkt aufzunehmen, das aus der Verpackung bei ihrem Öffnen oder bei ihrer Handhabung nach dem Öffnen entweichen kann, wodurch die dadurch möglichen Verschmutzungen vermieden werden.
  • Es ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, die Verwendung des so gesammelten Produkts zu ermöglichen, indem eine Ableitung des Produkts zu einer Auffangzone hin hergestellt wird.
  • Es ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, eine Verpackung für ein Produkt zu liefern, das mittels eines Applikators aufzutragen ist, und die Mittel aufweist, um das Produkt präzise auf dem Applikator zu dosieren.
  • Es ist noch ein weiterer Gegenstand, eine Verpackung zu liefern, deren verwendete Produktmenge in Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Benutzers nach Wunsch modulierbar ist.
  • Erfindungsgemäß werden diese Ziele mittels einer Verpackung erreicht, die einen Körper aufweist, der von einem Umfangsrand begrenzt wird und innerhalb des Umfangsrands mindestens ein ausgehöhltes Abteil definiert, das mindestens ein flüssiges oder halbflüssi ges Produkt enthält und eine Öffnung aufweist, wobei entfernbare Mittel vorgesehen sind, um die Öffnung dicht zu verschließen, dadurch gekennzeichnet, dass eine eine Rinne bildende Kehle im wesentlichen um die ganze Öffnung mindestens eines der Abteile herum ausgebildet ist, wobei die Kehle in der Lage ist, im wesentlichen das ganze Produkt aufzufangen und zu enthalten, das aus dem Abteil bei seiner Öffnung oder der Handhabung der Verpackung nach dem Öffnen austreten kann. Vorteilhafterweise besitzt die Kehle einen in Richtung einer Zone größerer Tiefe geneigten Boden, um das Sammeln des von der Kehle abgeleiteten Produkts in dieser Zone zu ermöglichen.
  • Die Verpackung kann mehrere paarweise benachbarte Abteile aufweisen, wobei die eine Rinne bildende Kehle sich im wesentlichen durchgehend um die Abteile herum erstreckt und mindestens einen zwei benachbarten Abteilen gemeinsamen Abschnitt aufweist. So kann das ganze beim Öffnen der Verpackung aufgefangene Produkt zu einer gleichen Zone hin gesammelt werden, wo es in gleicher Weise wie der Rest des Produkts verwendet werden kann.
  • Vorzugsweise sind die entfernbaren Mittel für den dichten Verschluss der zu jedem der Abteile gehörenden Öffnung so angeordnet, dass sie das (oder die) Abteil(e) von der eine Rinne bildenden Kehle dicht isolieren. So wird die Wiedergewinnungsfähigkeit an durch die Öffnung austretendem Produkt erhöht.
  • Vorteilhafterweise ist jedes der Abteile von einem im wesentlichen ebenen Oberflächenabschnitt umgeben, der das (oder die) Abteil(e) von der eine Rinne bildenden Kehle trennt, wobei die entfernbaren Mittel durch eine Befestigungslinie fest mit dem Körper verbunden werden, die sich entlang des ganzen im wesentlichen ebenen Oberflä chenabschnitts erstreckt. Die Befestigungslinie kann durch Kleben, Heißsiegeln oder Schweißen hergestellt werden.
  • Die entfernbaren Mittel können aus einer abreißbaren Folie bestehen, die die Öffnung mindestens zweier benachbarter Abteile bedecken kann, wobei die Folie eine Vorausschnittslinie aufweist, damit jedes der benachbarten Abteile einzeln geöffnet werden kann. Dieses Merkmal ermöglicht es, eine größere Oberfläche für die Dekoration oder Etikettierung des Produkts herzustellen und gleichzeitig die teilweise Benutzung des in der Verpackung enthaltenen Produkts zu erlauben.
  • Alternativ bestehen die entfernbaren Mittel aus einer abreißbaren Folie, die jedem Abteil einzeln zugeordnet ist.
  • Die entfernbaren Mittel zum Verschließen jedes der Abteile können aus einem thermoplastischen Material oder Aluminium bestehen.
  • Der Körper kann aus einem thermoplastischen Material bestehen, das ausgewählt wird aus Polyvinylchlorid, Polypropylen, Polyethylen, Polystyrol oder einem Materialkomplex vom Typ Polypropylen/Ethylen-Vinylalkohol(EVOH)/Polypropylen, Polyethylen/Polyethylenterephthalat, oder Polystyrol/EVOH/Polyethylen. Er kann durch Wärmeformen oder dünnwandiges Spritzen hergestellt werden.
  • Wenn das Produkt ein Produkt ist, das mittels eines Auftragorgans von der Art Pinsel aufgetragen werden soll, kann die Zone größerer Tiefe Mittel aufweisen, die in der Lage sind, das Abstreifen des Auftragorgans zu ermöglichen, um das Produkt auf dem Auftragorgan zu dosieren. Vorteilhafterweise bestehen solche Mittel aus einem im wesentlichen geraden Rand der Zone größerer Tiefe. Alternativ wird die Zone größerer Tiefe im Fall einer Verpackung mit Doppelabteilen als Mischzone verwendet.
  • Der geneigte Boden der Kehle kann eine Schräge zwischen 1° und 10°, und vorzugsweise zwischen 1° und 5° bilden. Die Zone größerer Tiefe kann einen im wesentlichen flachen oder einen geneigten Boden aufweisen, dessen Schräge zwischen 1° und 30° und vorzugsweise zwischen 5° und 20° liegt.
  • Es können Mittel von der Art Fingerling vorgesehen sein, um das Ergreifen der Verpackung durch einen Benutzer zu begünstigen.
  • Als Beispiel ist das Produkt ein Haarbehandlungsprodukt vom Typ Reduktionsmittel für eine Dauerwelle. Alternativ enthält die Verpackung in zwei getrennten Abteilen zwei verschiedene Produkte, wodurch Zusammenstellungen vom Typ saure Lösung (zum Beispiel Thioglycolsäure)/Lotion für eine Dauerwelle, Färbemittel/Oxidationsmittel für die Haarfärbung, oder Färbemittel/Färbemittel enthalten, um eine Färbung individuell zu gestalten.
  • Abgesehen von den oben erläuterten Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer bestimmten Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend unter Bezugnahme auf nicht einschränkend zu verstehende Ausführungsbeispiele erklärt werden, die anhand der beiliegenden Figuren beschrieben werden, in denen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung; und
  • die 2A2C eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung darstellen.
  • Die in 1 dargestellte Verpackung besitzt einen vorzugsweise thermoplastischen Körper 2, der von einem Umfangsrand 6 begrenzt und durch Wärmeformen oder durch dünnwandiges Spritzen von mit dem zu verpackenden Produkt kompatiblen Materialien erhalten wird. Typischerweise werden Materialien wie Polyvinylchlorid, Polypropylen, Polyethylen, Polystyrol oder ein Materialkomplex vom Typ Polypropylen/Ethylen-Vinylalkohol(EVOH)/Polypropylen, Polyethylen/Polyethylenterephthalat, oder Polystyrol/EVOH/Polyethylen verwendet. In der dargestellten Ausführungsform bildet der Umfangsrand 6 eine seitliche Schürze, die der Verpackung 1 eine bessere Stabilität verleiht, wenn diese auf eine ebene Unterlage aufgesetzt wird. Der Körper definiert zwei ausgehöhlte Abteile 3 und 4 von teilweise ovaler oder elliptischer Form, die je dazu bestimmt sind, mit einem Produkt P gefüllt zu werden. Jedes der Abteile besitzt eine Öffnung 11, 12, die an der Oberfläche des Körpers mündet und im wesentlichen mit dem Querschnitt der Abteile übereinstimmt. Gemäß einer Variante weist jedes der Abteile ein anderes Produkt auf.
  • Jedes der Abteile wird einzeln von einer heißgesiegelten Abdeckfolie 9, 10 aus Aluminium verschlossen, die ggf. mit einem Kleber vom Typ wärmeklebender Lack aus Kunststoff oder einem beliebigen anderen Material bestrichen ist. Die Abdeckfolien werden durch Heißsiegeln, Kleben, Schweißen, oder eine beliebige andere geeignete Technik befestigt. Die Befestigung erfolgt entlang einer Befestigungszone 13, 21, die um jedes der Abteile herum hergestellt ist und aus einem im wesentlichen ebenen Oberflächenabschnitt besteht, der sich um jede der Öffnungen 11 und 12 herum befindet. Jede der Abdeckfolien weist eine Abreißzunge 18, 19 auf, um das Entfernen der Abdeckfolie zu begünstigen. Alternativ kann man eine Abdeckfolie vorsehen, deren Oberfläche so gewählt wird, dass sie beide Abteile bedeckt, wobei ggf. Mittel vorgesehen sind, um das getrennte (Öffnen jedes der Abteile 3 und 4 zu ermöglichen. Zum Beispiel wird eine Vorausschnittslinie in der Abdeckfolie zwischen den beiden benachbarten ebenen Flächen 14 und 15 der beiden Abteile 3 und 4 hergestellt. Dieses Merk mal ermöglicht es, eine größere Oberfläche für die Dekoration oder die Etikettierung des Produkts zu liefern. In dieser Konfiguration wird die Kehle 5, obwohl sie zumindest teilweise von der heißgesiegelten Folie bedeckt wird (insbesondere in Höhe der Zone 7), von der nachfolgend ausführlicher gesprochen wird, vom Inhalt der Abteile durch die Versiegelung getrennt, die ganz um die Abteile 3 und 4 herum auf den ebenen Flächen 13 und 21 hergestellt wird.
  • Der Körper definiert um jede der Aushöhlungen 3 und 4 herum eine eine Rinne 5 bildende Kehle. Die in dieser Ausführungsform dargestellte Kehle erstreckt sich durchgehend um beide Abteile herum und weist einen Abschnitt 7 auf, der beiden Abteilen 3 und 4 gemeinsam ist. Die Funktion der eine Rinne bildenden Kehle ist es, im wesentlichen das ganze Produkt aufzufangen, das aus den Abteilen beim Entfernen ihrer Abdeckfolie oder bei der Handhabung der Verpackung nach dem Öffnen aus dem (oder den) Abteil(en) austreten könnte. Zu diesem Zweck muss sie ein ausreichendes Volumen begrenzen und eine Gestaltung insbesondere bezüglich der Breite aufweisen, die in der Lage ist, die Gesamtheit des aus den Abteilen austretenden Produkts aufzunehmen und zu enthalten, unabhängig von der Viskosität der Produkte. Die eine Rinne 5 bildende Kehle befindet sich vorteilhafterweise zwischen dem Umfangsrand 6 und der ebenen Fläche 13, auf der die Versiegelung der Abdeckfolien durchgeführt wird, um vom Inhalt der Abteile isoliert zu sein, wenn diese mit der Abdeckfolie versehen werden. So kann die eine Rinne bildende Kehle sich während des Transports der Verpackung nicht füllen, was es ihr ermöglicht, ihre Aufgabe beim Abnehmen der Abdeckfolie des (oder der) Abteils (Abteile) vollständig zu erfüllen. Wie es unter Bezugnahme auf die 2A bis 2C klarer wird, weist die Kehle vorzugsweise einen in Richtung einer Zone größerer Tiefe 8 geneigten Boden auf, um das in der Kehle beim Abnehmen der Abdeckfolie des Abteils oder der Abteile gesammelte Produkt in Richtung der Zone 8 abzuleiten. Die Zone größerer Tiefe definiert einen im wesentlichen geraden Rand 16, der vorteilhafterweise zum Abstreifen eines Auftragorgans vom Typ Pinsel verwendet wird. In Wirklichkeit kann der Rand 16 einen Winkel in der Größenordnung von 10° bezüglich der Senkrechten bilden.
  • Zusätzlich wird die Zone größerer Tiefe als Mischzone verwendet. Dieses Merkmal ist besonders geeignet im Fall einer Verpackung, die in jedem der Abteile ein anderes Produkt enthält. Zum Beispiel weist im Fall von Haarfärbeprodukten ein erstes Abteil eine erste Tönung und das zweite Abteil eine zweite Tönung auf. Mit Hilfe eines Pinsels oder eines beliebigen anderen geeigneten Mittels entnimmt der Benutzer eine Dosis der ersten Tönung und bringt sie in die Zone größerer Tiefe. Dann entnimmt er einer Dosis der zweiten Tönung und bringt sie ebenfalls in die Zone größerer Tiefe, wo er dann die Mischung durchführen kann.
  • Das Ende des Körpers entgegengesetzt zum Abstreifrand 16 hat vorteilhafterweise eine Zone 17, die eine leichte kreisförmige Vertiefung bildet, die das Ergreifen der Verpackung durch ihren Benutzer erleichtert.
  • Um die Verpackung der 1 zu benutzen, zum Beispiel zum Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts P mit Hilfe eines Pinsels (nicht dargestellt), entfernt der Benutzer die Abdeckfolie des einen und/oder des anderen Abteils 3, 4, in Abhängigkeit von der Größe der zu behandelnden Oberfläche (kurze oder lange Haare). Das Produkt, das beim Abnehmen der Abdeckfolie aus dem Abteil oder den Abteilen austritt und sich über die ebenen Oberflächenabschnitte 3, 21 bewegt, wird in der Rinne 5 aufgefangen und zur Zone 8 abgeleitet. Der Benutzer entnimmt Produkt aus dem einen oder anderen der Abteile mit Hilfe des Pinsels und trägt es auf die zu behandelnde Oberfläche auf, nachdem er vorher den Pinsel auf den Rand 16 des Abstreifers gebracht hat, um das entnommene Produkt korrekt zu dosieren. Das in der Zone 8 gesammelte Produkt wird auch mittels des Pinsels entnommen und kann so in gleicher Weise wie der Rest des Produkts verwendet werden. So wird im wesentlichen das ganze Produkt verwendet. Wenn nur der Inhalt eines der Abteile bei einem Vorgang verwendet wird, kann die Verpackung dann einfach unter den Wasserhahn gehalten werden, um sie zu reinigen.
  • Die 2A bis 2C stellen verschiedene Ansichten einer Ausführungsform dar, die sich geringfügig von derjenigen der 1 unterscheidet. Gemäß dieser Ausführungsform weist die Verpackung keine seitliche Schürze in Höhe ihres Umfangsrands auf. Dieses Merkmal erleichtert das Ergreifen der Verpackung. Die anderen Teile der Verpackung sind gleich denjenigen der Vorrichtung der 1 und erfordern daher keine zusätzliche Beschreibung. Wie klarer aus den Schnittansichten der 2B und 2C hervorgeht, sind die Abteile aber von gleicher Form und haben einen flachen Boden, der es ermöglicht, die Verpackung auf eine ebene Fläche zu stellen. Die eine Rinnen bildende Kehle ist im wesentlichen U-förmig. Die vom Boden 20 der Kehle 5 im wesentlichen vor den Abteilen 3 und 4 gebildete Schräge α liegt zwischen 1° und 10°, und vorzugsweise zwischen 1° und 5°. Der Boden der Zone größerer Tiefe kann im wesentlichen flach oder geneigt sein, um einen Winkel β zu bilden, der zwischen 1° und 30°, und vorzugsweise zwischen 5° und 20° liegt. Alle diese Winkel bezüglich der Neigung des Bodens der Kehle oder der Zone größerer Tiefe hängen natürlich in großem Maße von der Viskosität des Produkts oder der Produkte ab.
  • Gemäß einer anderen Alternative wird eine Kehle hergestellt, deren Breite ausreicht, um einen Applikator vom Typ Pinsel einzuführen. Diese Anordnung ermöglicht eine direkte Entnahme des Produkts aus der Kehle mit Hilfe des Pinsels oder die Beschleunigung der Ab leitung des Produkts von der Kehle zur Zone größerer Tiefe. Dies ist besonders interessant für die langsam fließenden, sehr viskosen Produkte.
  • Ausführungsbeispiel
  • Es wird eine Verpackung der oben unter Bezugnahme auf die 2A bis 2C beschriebenen Art hergestellt. Das verpackte Produkt ist ein Reduktionsmittel für eine Dauerwelle. Die Verpackung weist zwei einzeln von einer heißgesiegelten Abdeckfolie aus Aluminium verschlossene Abteile auf. Die Einheit wird durch Wärmeformen ausgehend von einem Komplex PP/EVOH/PP hergestellt. Die Abteile haben die Form einer Ellipse, die in Höhe des gemeinsamen Rands der beiden Abteile abgestumpft ist.
    Gesamtlänge der Verpackung: 174 mm
    Gesamtbreite der Verpackung: 109 mm
    Maximale Breite der Abteile: 32 mm
    Maximale Länge der Abteile: 80 mm
    Tiefe der Abteile: 32 mm
    Neigungswinkel α:
    Neigungswinkel β: 12°
    Breite der Kehle vor den Abteilen 3 und 4: 5 mm
    Breite der ebenen Fläche 13, 21 zum Versiegeln der Abdeckfolien: 5 mm
    Höhe des Abstreifrands 16: 10 mm
  • Die obige ausführliche Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung zu entfernen, wie sie nachfolgend beansprucht wird.

Claims (19)

  1. Verpackung (1), die einen Körper (2) aufweist, der von einem Umfangsrand (6) begrenzt wird und innerhalb des Umfangsrands mindestens ein ausgehöhltes Abteil (3, 4) definiert, das mindestens ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt (P) enthält und eine Öffnung (11, 12) besitzt, wobei entfernbare Mittel (9, 10) vorgesehen sind, um die Öffnung (11, 12) dicht zu verschließen, und eine eine Rinne bildende Kehle (5) aufweist, die im wesentlichen um die ganze Öffnung (11, 12) mindestens eines der Abteile (3, 4) herum ausgebildet ist, um im wesentlichen das ganze Produkt aufzufangen und zu enthalten, das aus dem Abteil (3, 4) bei seiner Öffnung oder der Handhabung der Verpackung nach dem Öffnen austreten kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Kehle (5) einen in Richtung einer Zone (8) größerer Tiefe geneigten Boden (20) aufweist, um das Sammeln des von der Kehle (5) abgeleiteten Produkts in dieser Zone (8) zu ermöglichen.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie mehrere paarweise benachbarte Abteile (3, 4) aufweist, wobei die eine Rinne bildende Kehle (5) sich durchgehend um die Abteile herum erstreckt und mindestens einen zwei benachbarten Abteilen gemeinsamen Abschnitt (7) aufweist.
  3. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die entfernbaren Mittel (9, 10) für den dichten Verschluss der zu jedem der Abteile (3, 4) gehörenden Öffnung (11, 12) so angeordnet sind, dass sie das (oder die) Abteil(e) (3, 4) von der eine Rinne bildenden Kehle (5) dicht isolieren.
  4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Abteile von einem im wesentlichen ebenen Oberflächenabschnitt (13, 21) umgeben ist, der das (oder die) Abteil(e) von der eine Rinne bildenden Kehle (5) trennt, wobei die entfernbaren Mittel (9, 10) durch eine Befestigungslinie fest mit dem Körper (2) verbunden werden, die sich entlang des ganzen im wesentlichen ebenen Oberflächenabschnitts (13, 21) erstreckt.
  5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslinie durch Kleben, Heißsiegeln oder Schweißen hergestellt wird.
  6. Verpackung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die entfernbaren Mittel (9, 10) aus einer abreißbaren Folie bestehen, die die Öffnung mindestens zweier benachbarter Abteile (3, 4) bedecken kann, wobei die Folie eine Vorausschnittslinie aufweist, damit jedes der benachbarten Abteile einzeln geöffnet werden kann.
  7. Verpackung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die entfernbaren Mittel (9, 10) aus einer abreißbaren Folie bestehen, die jedem Abteil (3, 4) einzeln zugeordnet ist.
  8. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die entfernbaren Mittel (9, 10) aus einem thermoplastischen Material oder Aluminium bestehen.
  9. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (2) aus einem thermoplastischen Material besteht, das ausgewählt wird aus Polyvinylchlorid, Polypropylen, Polyethylen, Polystyrol, oder einem Materialkomplex vom Typ Polypropylen/Ethylen-Vinylalkohol(EVOH)/ Polypropylen, Polyethylen/Polyethylenterephthalat, oder Polystyrol/EVOH/Polyethylen.
  10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der thermoplastische Körper (2) durch Wärmeformen oder dünnwandiges Spritzen hergestellt wird.
  11. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt ein Produkt ist, das mittels eines Auftragorgans von der Art Pinsel aufgetragen werden soll, wobei die Zone (8) größerer Tiefe Mittel (16) aufweist, die in der Lage sind, das Abstreifen des Auftragorgans zu ermöglichen, um das Produkt auf dem Auftragorgan zu dosieren.
  12. Verpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreifmittel aus einem geraden Rand (16) der Zone (8) größerer Tiefe bestehen.
  13. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der geneigte Boden (20) eine Schräge (α) zwischen 1° und 10°, und vorzugsweise zwischen 1° und 5° bildet.
  14. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zone größerer Tiefe (8) einen im wesentlichen flachen oder gemäß einer Schräge (β) geneigten Boden aufweist, die zwischen 1° und 30° und vorzugsweise zwischen 5° und 20° liegt.
  15. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (17) aufweist, um das Ergreifen der Verpackung (1) durch einen Benutzer zu begünstigen.
  16. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt (P) ein Haarbehandlungsprodukt vom Typ Reduktionsmittel für eine Dauerwelle ist.
  17. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei Abteile aufweist, wobei jedes der Abteile ein anderes Haarbehandlungsprodukt enthält, ein erstes Produkt, das aus einem ersten Färbemittel oder einer sauren Lösung besteht, und ein zweites Produkt, das aus einer Lotion für eine Dauerwelle, einem zweiten Färbemittel oder einer oxidierenden Lösung besteht.
  18. Verwendung einer Verpackung (1), die einen Körper (2) aufweist, der von einem Umfangsrand (6) begrenzt wird und innerhalb des Umfangsrands mindestens ein ausgehöhltes Abteil (3, 4) definiert, um mindestens ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt (P) zu enthalten, wobei die Verpackung eine Öffnung (11, 12) aufweist, wobei entfernbare Mittel (9, 10) vorgesehen sind, um die Öffnung (11), 12) dicht zu verschließen, wobei die Verpackung eine eine Rinne bildende Kehle (5) aufweist, die um die ganze Öffnung (11, 12) mindestens eines der Abteile (3, 4) herum ausgebildet ist, um das ganze Produkt aufzufangen und zu enthalten, das aus dem Abteil (3, 4) bei seiner Öffnung oder der Handhabung der Verpackung nach dem Öffnen austreten kann.
  19. Verwendung nach Anspruch 18 einer Verpackung, um ein Haarbehandlungsprodukt zu enthalten.
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