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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Beschlag für einen Flügel mit einem
monodirektionalen Treibstangengetriebe.
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Es ist bekannt, Profilflügel, wie z. B. Türen, Fenster, Fenstertüren oder dergleichen, mit
einem Treibstangengetriebe auszustatten, das zum Verschieben von
Verriegelungselementen, wie z. B. Rollen, Kippriegeln, eingerichtet ist, um diese mit Schließblechen des
Stockrahmens in Eingriff zu bringen.
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Diese Treibstangengetriebe weisen in bekannter Art und Weise ein Treibstangengetriebe-
Gehäuse auf, in dem der Verschiebungsmechanismus der Treibstangen untergebracht ist.
Das Treibstangengetriebe-Gehäuse und die Treibstangen sind in Nuten der Höhenschenkel
und/oder der Querschenkel je nach der Art der Öffnung des Flügels befestigt. Eine mit der
Nut des Profils bündige Stulpschiene maskiert gegebenenfalls den Gesamtmechanismus,
wenn die Nut in weichen Materialien, wie z. B. Holz oder PVC ausgeführt ist.
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Das Gehäuse umfaßt eine Nuß, die z. B. durch einen Griff in Drehung um einen Winkel von
90º betätigt wird, und einen Schieber, der zwei Zapfen trägt, die jeweils an zwei
Treibstangen des Treibstangengetriebes befestigt sind. Dieser Schieber weist im allgemeinen eine
Zahnstange auf, die mit Zähnen zusammenwirkt, die auf einem kreisförmigen
Umfangsbereich der Nuß angeordnet sind.
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Man erkennt ohne weiteres, daß die durch den Griff bewirkte Verdrehung der Nuß um ihre
Achse herum eine Verschiebung des Schiebers und dadurch auch der Treibstangen des
Treibstangengetriebes bewirkt.
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Da das Treibstangengetriebe-Gehäuse in der in dem Flügel eingearbeiteten Nut
untergebracht werden soll, müssen die Breite und die Tiefe dieses Gehäuses jeweils kleiner sein
als die Tiefe der Nut in der Ebene des Flügels und die Breite der Nut in der Ebene der
Kantenfläche des Flügels.
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Die Flächen des Gehäuses, das die zu der Zahnstange des Schiebers benachbarte Nuß trägt,
haben somit eine begrenzte Breite in einer Querrichtung des Gehäuses.
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Dies ist umso wichtiger, da aus Gründen der Materialeinsparung die Hersteller von
Fenstern und dergleichen bestrebt sind, den Querschnitt der Höhenschenkel und der
Querschenkel, insbesondere ihre Breite in der Ebene des Flügels zu verringern.
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Der Schieber, der sich parallel und benachbart zu einer Seitenwand des Gehäuses erstreckt,
hat im allgemeinen eine ausreichende Dicke, um den mechanischen Kräften standzuhalten,
die durch die mit der Zahnstange kämmende Nuß erzeugt werden. Die zwischen dem
Schieber und der anderen Seitenwand des Gehäuses eingesetzte Nuß hat im allgemeinen
einen Durchmesser, der zwischen der Hälfte und zwei Dritteln der Breite des Gehäuses
liegt.
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Die Patentanmeldung EP 0167386 beschreibt eine Verriegelungsvorrichtung, bei der die
Nuß einen Durchmesser besitzt, der drei Vierteln der Breite des Gehäuses entspricht.
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Die Patentanmeldung DE 44 09 420 beschreibt eine andere Verriegelungsvorrichtung, bei
der die Nuß einen Durchmesser besitzt, der im wesentlichen der Breite des Gehäuses
entspricht. Allerdings wird diese Vorrichtung in Drehung um einen Winkel von 180º betätigt.
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Diese geringe Abmessung der Nuß bewirkt, daß ein relativ geringer Bewegungshub des
Schiebers erzeugt wird. Dieser Bewegungshub wird durch die Treibstangen des
Treibstangengetriebes übertragen oder aufgenommen, das Verriegelungselemente aufweist. Diese
können z. B. in Form von Rollen vorliegen und dringen in Schließbleche ein, welche diese
Elemente über den Verschiebungshub der Treibstange aufnehmen können.
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Nun haben aber, in an sich bekannter Weise, die Schließbleche eine Öffnung, die den
Durchtritt des Verriegelungselements gestattet, sowie eine mit einer Wand einstückige
Rampe, auf der das Verriegelungselement rollt oder gleitet. Dieses ist gesichert, wenn die
Rolle am hinteren Teil dieser Wand gut im Eingriff ist.
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Nun ist es aber so, daß die Positionierung des Schließbleches während der Montage des
Beschlages umso genauer sein muß, je kürzer der Bewegungshub der Treibstange ist. Diese
Einschränkung ist für Schreiner, Fensterhersteller oder andere Arbeiter unangenehm und
kann auf lange Sicht Fehlfunktionen hervorrufen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die genannten Unzulänglichkeiten
zu lösen und einen Beschlag mit einem monodirektionalen Treibstangengetriebe
bereitzustellen, das bei allen Arten der bestehenden Flügel verwendet werden kann.
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Der erfindungsgemäße Beschlag für einen Flügel umfaßt ein monodirektionales
Treibstangengetriebe und ein Treibstangengetriebe-Gehäuse, welche dafür eingerichtet sind, in eine
Nut des Flügels eingesetzt zu werden, wobei das Gehäuse eine Nuß enthält, welche durch
einen Griff in Drehung um einen Winkel von 90º betätigt wird, und einen Schieber, der
zwei Zapfen trägt, die jeweils an zwei Treibstangen des Treibstangengetriebes befestigt
sind, und eine Zahnstange aufweist, welche mit Zähnen zusammenwirkt, die auf einem
kreisförmigen Umfangsbereich der Nuß über einen Kreisbogen von 90º angeordnet sind.
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Erfindungsgemäß ist der größte Durchmesser der Nuß im wesentlichen gleich der inneren
Breite des Gehäuses und das Gehäuse weist einen Schlitz in einer Längsseitenwand auf,
wobei ein zweiter kreisförmiger Umfangsbereich der Nuß einen Radius aufweist, der im
Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung hat der Schieber im wesentlichen die
Form eines U in einer Ebene parallel zu einer Außenfläche des Gehäuses, wobei die
Schenkel des Schiebers die Zapfen tragen und die Basis des Schiebers die Zahnstange trägt,
wobei die Nuß zwischen den Schenkeln des Schiebers gelagert ist.
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Da die Antriebsachse der Treibstange gezwungenermaßen dem Mittelpunkt der Nut des
Profils entsprechen muß, kann man, indem man den Schieber in Form eines U ausbildet,
die Achse der Nuß verlagern und sie somit von der Antriebsachse der Treibstange
versetzen, wodurch die Umkehrbarkeit des Treibstangengetriebe-Gehäuses gestattet wird.
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So ermöglicht die asymmetrische Anordnung des Mittelpunkts der Nuß eine
Umkehrbarkeit, die je nach Fall den Mittelpunkt der Nuß dem Rand des Flügels nähert oder ihn von
ihm entfernt. In der entfernten Position ist die Verwendung eines Griffs mit einer Rosette
möglich. Hingegen ermöglicht eine Annäherung der Achse der Nuß an den Rand des
Flügels das Anbringen eines Griffs ohne Rosette mit dünnem Schaft.
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Darüber hinaus wird aufgrund der U-Form des Schiebers dessen minimaler Platzbedarf
beachtet, wodurch maximale Abmessungen für die Nuß ermöglicht werden.
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Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich noch aus der nun
folgenden Beschreibung.
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In den beigefügten Zeichnungen, die als nicht einschränkend aufzufassende Beispiele
aufgeführt sind, gilt:
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Fig. 1 ist eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Treibstangengetriebe-Gehäuses;
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Fig. 2 ist eine schematische Seitenansicht, welche die Montage des
Treibstangengetriebe-Gehäuses an der Treibstange zeigt;
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Fig. 3 und 4 sind schematische Ansichten des Treibstangengetriebe-Gehäuses in
Längsschnitt zur Darstellung des Bewegungshubs der Treibstangen des
Treibstangengetriebes;
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Fig. 5 ist eine Vorderansicht des in dem Gehäuse gelagerten
Treibstangengetriebe-Mechanismus;
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Fig. 6 ist eine Schnittansicht entlang der Linie VI-VI in Fig. 5;
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Fig. 7 ist eine Schnittansicht entlang der Linie VII-VII in Fig. 5;
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Fig. 8 ist eine Ansicht des Gehäuses im Längsschnitt zur Darstellung des
Treibstangengetriebes in einer ersten Position;
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Fig. 9 ist eine zur Fig. 5 analoge Ansicht, wobei der Treibstangengetriebe-Mechanismus
in einer zweiten Position ist;
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Fig. 10 ist eine zur Fig. 6 analoge Schnittansicht, wobei der
Treibstangengetriebe-Mechanismus nicht dargestellt ist;
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Fig. 11 ist eine zur Fig. 7 analoge Schnittansicht, wobei der
Treibstangengetriebe-Mechanismus nicht dargestellt ist; und
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Fig. 12 ist eine zur Fig. 8 analoge Ansicht des Gehäuses im Längsschnitt, wobei das
Treibstangengetriebe in einer zweiten Position ist.
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Wie man zunächst anhand von Fig. 1 und 2 sieht, umfaßt der erfindungsgemäße Beschlag
für einen Flügel ein Treibstangengetriebe-Gehäuse 1, dessen äußere Fläche 2 in Fig. 1
dargestellt ist.
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Dieser Beschlag ist insbesondere für Kippflügel bestimmt, die Beschlagvorrichtungen mit
sogenannten Umfangs- Treibstangengetrieben benötigen.
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Die äußere Fläche 2 umfaßt eine mittige Öffnung 3, die in einer mittleren Querebene des
Gehäuses 1 angeordnet ist und zur Aufnahme einer in dem Gehäuse gelagerten Nuß
ausgelegt ist, wie später beschrieben wird; die Nuß nimmt in ihrem Mittelpunkt einen
durchquerenden oder nichtdurchquerenden Betätigungsvierkant 4 auf, der einen (nicht
dargestellten) Griff mit dem Mechanismus verbindet.
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Der Vierkant kann mit der Nuß einstückig sein oder vorzugsweise abnehmbar sein, um die
Anpassung jeglicher Art von Griff zu ermöglichen.
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Die äußere Fläche 2 des Gehäuses umfaßt ebenfalls zwei kreisförmige Öffnungen 5, die
mit der mittigen Öffnung 3 ausgerichtet sind, um das Gehäuse z. B. mittels einer Schraube
im Boden der Nut des Profils des Flügels zu befestigen.
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Sie kann auch mit zwei weiteren kreisförmigen Öffnungen 6 mit größeren Abmessungen
ausgestattet sein, die es gestatten, einen Griff mit Rosette auf dem Gehäuse 1 zu befestigen.
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Die andere äußere Fläche 2' des Gehäuses (siehe Fig. 8) ist parallel zur ersten Fläche 2
angeordnet und weist ebenfalls Öffnungen gegenüber von den zuvor beschriebenen
Öffnungen 3, 5 und 6 auf.
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Die äußere Fläche 2 umfaßt außerdem zwei Längsschlitze 7, die sich in der Längsrichtung
X-X des Gehäuses 1 erstrecken und jeweils für den Durchtritt eines Zapfens 8 ausgelegt
sind, der mit einer Treibstange 9 in Eingriff ist, wie in Fig. 2 dargestellt, und mit einem
weiter unten beschriebenen Schieber verbunden ist.
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Die Zapfen 8 werden in den Längsschlitzen 7 durch einen weiter unten beschriebenen, in
dem Gehäuse 1 gelagerten Mechanismus geradlinig verschoben.
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Die Länge der Längsschlitze 7 entspricht somit im wesentlichen dem Bewegungshub der
Zapfen 8.
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Die Verschiebungsbewegung wird somit auf die Treibstangen 9 übertragen, wie in Fig. 3
und 4 dargestellt, wobei die Positionen am Ende des Bewegungshubs der Zapfen 8 in den
Längsschlitzen 7 jeweils einer Verriegelungsstellung bzw. einer Entriegelungsstellung des
Flügels entsprechen.
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Die Treibstangen 9 verschieben sich daher zwischen der äußeren Fläche 2 des Gehäuses
und dem Boden 10 der Nut des Flügels. Dieser Boden 10 der Nut umfaßt Öffnungen 11,
12, 13 gegenüber von den Öffnungen 3, 5 und 6 der äußeren Fläche 2 des Gehäuses, um
jeweils den Durchtritt des Vierkants 4 der Nuß und der Befestigungsmittel des Gehäuses 1
bzw. des Griffs zu ermöglichen.
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Es wird nun der Mechanismus zur geradlinigen Verschiebung der Treibstangen 9 anhand
von Fig. 5 bis 12 beschrieben.
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Fig. 5 zeigt den in dem Gehäuse 1 gelagerten Treibstangengetriebe-Mechanismus.
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Das Gehäuse 1 umfaßt eine Nuß 14, welche durch einen Vierkant 4, der in einem Griff
oder eine Klinke montiert ist, um einen Winkel von 90º gedreht wird.
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Ein Schieber 15 trägt die beiden Zapfen 8 und umfaßt eine Zahnstange 16, die mit Zähnen
17 zusammenwirkt, die auf einem kreisförmigen Umfangsabschnitt 14a der Nuß 14
angeordnet sind.
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Diese umfaßt einen zweiten kreisförmigen Umfangsabschnitt 14b, der sich im wesentlichen
über einem Kreisbogen von 270º erstreckt.
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Der erste kreisförmige Umfangsabschnitt 14a umfaßt Zähne auf einem komplementären
Kreisbogen von 90º.
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Die Nuß 14 besitzt somit zwei kreisförmige Umfangsabschnitte 14a und 14b, die auf der
Drehachse Y-Y der Nuß zentriert sind, wobei der Radius des ersten Umfangsbereichs 14a
größer als der Radius des zweiten Umfangsbereichs 14b ist.
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Die Nuß 14 ist in dem Gehäuse derart angeordnet, daß der Radius des zweiten
kreisförmigen Umfangsbereichs 14b im wesentlichen gleich groß wie der Abstand ist, der die Achse
der Nuß Y-Y von einer Seitenlängswand 1a des Gehäuses 1 trennt, wobei diese Seitenwand
1a einen Schlitz 18 aufweist, in den der zweite kreisförmige Umfangsbereich 14b der Nuß
14 in Drehung umlaufen kann.
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Im folgenden soll diese seitliche Wand als Stulpschienenwand 1a des Gehäuses und die
andere seitliche Längswand als Bodenwand 1b des Gehäuses 1 bezeichnet werden.
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Der größte Durchmesser der Nuß 14, das heißt, in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
die Summe des Radius des ersten kreisförmigen Umfangsabschnitts 14a mit Zähnen 17 und
des zweiten kreisförmigen Umfangsabschnitts 14b ist im wesentlichen gleich groß wie die
Breite des Gehäuses 1, das heißt, der Abstand, der die Innenflächen der Stulpschienenwand
1a und der Bodenwand 1b des Gehäuses 1 trennt.
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Die Abmessungen der Nuß 14 ergeben sich somit aus einem Kompromiß zwischen einem
gezahnten Umfangsabschnitt 14a eines ausreichend großen Radius zum Erzeugen eines
großen Bewegungshubs des durch die Zahnstange 16 angetriebenen Schiebers 15 und
einem glatten Umfangsabschnitt 14b mit einem ausreichend großen Radius zum Festigen der
Nuß 14 und Aufnehmen der mechanischen Kräfte, die während ihrer Drehung und ihres
Eingriffs in der Zahnstange 16 auf sie ausgeübt werden.
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Der Abstand, der die Mitte der Nuß 14 vom Rand des Profils des Flügels trennt, muß
ausreichend sein, um ein Überstehen des Körpers des Griffs über das Profil des Flügels hinaus
zu verhindern.
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Der erste kreisförmige Umfangsabschnitt 14a weist auf einem Viertelkreis derart Zähne
auf, daß er über die gesamte Verdrehung der Nuß 14 funktionsfähig ist, wobei diesen
kreisförmigen Umfangsbereich 14a begrenzende Endzähne 17' sich im wesentlichen entlang
zweier senkrechter sich in der Mitte der Nuß 14 schneidender Achsen erstrecken.
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Der Schieber 15 hat im wesentlichen die Form eines U in einer Ebene parallel zu einer
äußeren Fläche 2 des Gehäuses 1, wobei die Schenkel des Schiebers die Zapfen 8 tragen und
die Basis des Schiebers die Zahnstange 16 trägt, und wobei die Nuß 14 zwischen den
Schenkeln des Schiebers 15 gelagert ist.
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Die asymmetrische Anordnung des Mittelpunkts der Nuß ermöglicht eine Umkehrbarkeit,
die je nach Fall den Mittelpunkt der Nuß dem Rand des Profils näherbringt oder ihn davon
entfernt. Vorteilhafterweise ist z. B. in der entfernten Position die Verwendung des Griffs
mit Rosette möglich. Umgekehrt kann eine Annäherung die Anbringung eines Griffs ohne
Rosette mit dünnem Schaft ermöglichen.
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Vorteilhafterweise ermöglicht es die Asymmetrie, daß das Gehäuse je nach der Position der
Nut in dem Profil unterschiedlich montiert werden kann.
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Außerdem wird die Rechts/Links-Umkehrbarkeit erzielt, wenn die Nuß einen Vierkant auf
der einen und/oder der anderen der Flächen aufnehmen kann oder falls die Mitte der Nuß
auf halber Höhe des Gehäuses angeordnet ist. Es reicht in diesem Fall aus, den Griff und
den Vierkant um 180º zu verdrehen, um die Anwendung eines nach links oder nach rechts
öffnenden Flügels zu erzielen.
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Die Basis des Schiebers 15 erstreckt sich parallel zu der zweiten Seitenwand 1b des
Gehäuses 1, der sogenannten Bodenwand, und umfaßt einen versetzten Abschnitt 19, der die
Zahnstange 16 stützt.
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Dieser versetzte Abschnitt 19 erstreckt sich in einer Auskehlung bzw. Nut 20, die auf einer
Innenfläche der Bodenwand 1b des Gehäuses 1 ausgebildet ist.
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Die Auskehlung 20 hat eine Länge in der Längsrichtung X-X des Gehäuses 1, die
mindestens gleich dem Bewegungshub des Schiebers 15 ist und dazu ausgelegt ist, diesen
Schieber 15 über die gesamte Länge seines Bewegungshubes zu lagern.
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Wie in Fig. 6 und 7 dargestellt, hat die Basis des Schiebers 15 einen L-förmigen
Querschnitt, wobei die Basis des L senkrecht zur äußeren Fläche 2 des Gehäuses 1 ist und die
Zahnstange 16 trägt. Der Schenkel des L erstreckt sich in einer Ebene parallel zur äußeren
Fläche 2 des Gehäuses, wobei die Nuß 14 zwischen dieser äußeren Fläche 2 und dem
Schenkel des L des Schiebers 15 gelagert ist.
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Man erhält somit einen leicht anzubringenden Beschlag aufgrund eines ausreichend großen
Bewegungshubs der Treibstange 9, um eine Positioniertoleranz des Beschlags während
seiner Montage in dem Profil des Flügels zu ermöglichen.
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Der Vorteil ist insbesondere sehr wichtig für Umfangs- Treibstangengetriebe, da jeder
Gehrungsrahmen bei seinem Einbau in den Profilen der Höhenschenkel und Querschenkel des
Flügels unter einer Verwindung und Verformung leidet.
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Bei einem nicht einschränkend aufzufassenden Beispiel liegt die Breite des Gehäuses 1
zwischen 33 und 36 mm und ist vorzugsweise gleich 35,5 mm. Der Radius des gezahnten
ersten Umfangsbereichs 14a ist im wesentlichen gleich 17,8 mm und ermöglicht somit
einen Bewegungshub von 28 mm, gegenüber etwa 17 mm bei herkömmlichen Beschlägen.
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Der Radius des kreisförmigen zweiten Umfangsbereichs 14b der Nuß liegt zwischen 15
und 17 mm.
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Somit kann sich der Schreiner von der genauen Positionierung der Schließbleche auf dem
Stockrahmen und den Folgen aufgrund der Verformung eines Flügels bei der Benutzung
befreien.
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Das Gehäuse umfaßt außerdem eine Blattfeder 21, die an ihren Enden mit einer Fläche, wie
z. B. der äußeren Fläche 2 des Gehäuses 1 mit Hilfe von Befestigungsklötzen 22 befestigt
ist.
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Die Nuß 14 weist zwei fingerförmige Elemente 23 auf, die mit 90º entlang einem auf der
Drehachse Y-Y der Nuß 13 zentrierten Kreisbogen angeordnet sind, und die Blattfeder 21
weist im wesentlichen in ihrer Mitte eine Vertiefung 24 mit komplementärer Form zu den
fingerförmigen Elementen 23 auf.
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Der Abstand, der diese Vertiefung 24 von dem Drehmittelpunkt der Nuß 14 trennt, ist im
wesentlichen kleiner als der Abstand, der die fingerförmigen Elemente 23 von dem
Drehmittelpunkt der Nuß 14 trennt.
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Diese fingerförmigen Elemente 23 treten somit in die Vertiefung 24 am Ende des
Drehhubes der Nuß 14 ein, und zwar über einen Winkel von 90º in der direkten oder indirekten
Richtung um ihre Drehachse Y-Y herum, was den äußersten Positionen des
Treibstangengetriebes zur Verriegelung und Entriegelung entspricht.
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Die fingerförmigen Elemente 23 setzen somit die Blattfeder 21 unter Spannung gegen die
elastische Rückstellkraft der Blattfeder, die dazu neigt, diese Blattfeder 21 in einer
Richtung zurückzuführen, die mit der Geraden zusammenfällt, die durch ihre am Gehäuse 1
befestigten Enden verläuft.
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Die elastische Spannung wird von dem Benutzer durch den Griff gespürt, so daß die
Indexierung Entriegelung/Verriegelung, das heißt, das Ende des Bewegungshubes der
Treibstange 9 und des Schiebers 15 deutlich wahrnehmbar wird.
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Diese Blattfeder 21 ermöglicht es somit, die Bewegung des Mechanismus unmittelbar an
der Nuß 14 zu indexieren, indem man sich von den mechanischen Spielen befreit, die
zwischen den unterschiedlichen bewegten Teilen des Mechanismus unvermeidbar bestehen.
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Vorzugsweise erstreckt sich die Blattfeder 21 in einer Richtung, die sich im wesentlichen
parallel zu der Verschiebungsrichtung X-X der Zahnstange 16 des Schiebers 15 erstreckt,
wobei die Vertiefung 24 der Blattfeder 21 mit dem Drehmittelpunkt der Nuß 14 und dem
Verzahnungspunkt der Zähne 17 der Nuß 14 in der Zahnstange 16 ausgerichtet ist.
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Die Nuß 14 weist eine konzentrische Krone 25 auf, die sich in einer Ebene erstreckt, die
parallel zu der Ebene verläuft, welche den ersten und den zweiten Umfangsbereich 14a,
14b enthält, wobei sich die fingerförmigen Elemente 23 von dieser Krone 25 aus
erstrecken, wobei jedes mit einer Achse ausgerichtet ist, die über den Drehmittelpunkt der Nuß 14
und einen Endzahn 17' des ersten kreisförmigen Umfangsbereichs 14a verläuft.
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Die Nuß 14 ist mit der äußeren und der inneren Fläche des Gehäuses 1 mit Hilfe
kreisförmiger Löcher 26, 27 verbunden, wie in Fig. 11 dargestellt, in denen sich die Flächen 28, 29
der Nuß 14 einfügen, die aus zwei im wesentlichen zylindrischen und zur Drehachse Y-Y
der Nuß 14 zentrierten Klötzen 28, 29 gebildet sind.
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Anhand von Fig. 5 und 8 einerseits und Fig. 9 und 12 andererseits läßt sich die
Funktionsweise des Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus des Treibstangengetriebes leicht
verstehen. Die Drehung der Nuß 14 um eine Vierteldrehung im Uhrzeigersinn in Fig. 5
bewirkt eine Verschiebung der Zahnstange 16 und dadurch des Schiebers 15, der Zapfen 8
und der Treibstangen 9 in der Figur von rechts nach links.
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Das Ende der Bewegung wird durch das Eintreten eines fingerförmigen Elements 23 in die
Vertiefung 24 der Blattfeder 21 angezeigt bzw. indexiert.
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Die umgekehrte Drehung ausgehend von der in Fig. 9 dargestellten Stellung bewirkt
umgekehrt, daß sich die Treibstangen 9 in Fig. 1 von links nach rechts bewegen.
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Selbstverständlich sind zahlreiche Abwandlungen an dem oben beschriebenen Beispiel
möglich, ohne daß man den Rahmen der gemäß den Ansprüchen bestimmten Erfindung
verläßt.