GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft Verschlußsysteme für einen Behälter für
gießfähiges Material, insbesondere für gießfähiges Material zum Genuß durch den
Menschen, z.B. für Getränke. Insbesondere betrifft das Verschlußsystem eine
Getränkeflasche mit einem Schraubkappenverschlußsystem. Das Verschlußsystem
umfaßt einen Verschlußrahmen, welcher die physikalische Stabilität und den
Schutz des Verschlußsystems beistellt, und ein Dichtungsmittel, welches mit dem
Verschlußrahmen abnehmbar verbunden ist, um geeignetes Dichten des Behälters
beizustellen. Die vorliegende Erfindung gestattet, den Verschlußrahmen
wiederzuverwenden, wobei er aber fortfährt, eine fälschungssichere Anzeige beizustellen.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Verschlußsysteme mit Kappen zum Abdrehen (Twist-off-Kappen) oder
Schraubkappen für Flaschen sind in der Fachwelt allgemein bekannt. In der Regel
umfassen diese Systeme einen Verschlußrahmen, welcher mit einem
Dichtungsmittel integral verbunden ist, um eine Sperre zwischen der Umgebung und dem Inhalt
der Flasche beizustellen. Oft, insbesondere für Fruchtsaft enthaltende Getränke,
sind diese Flaschen unter einem reduzierten Innendruck beigestellt, sodaß die
Twist-off-Kappe gering verformt ist, indem sie in die Flasche eingezogen ist, und
nach Freigabe der Dichtung ein hörbares Signal gibt, welches einen intakten
Fälschungs-Nachweis liefert.
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Die FR-A-948 554, EP-A-227 097, BE-A-845 904, US-A 2 040 798, CH-A-
256 811 offenbaren alle Verschlüsse, welche einen Verschlußrahmen und ein
Dichtungsmittel umfassen, welches sich unter Vakuum-Verpackungsbedigungen
sichtbar verformt. Jedoch zieht keines der Dokumente des Stands der Technik das
Vorsehen hörbarer fälschungssicherer Anzeigen in Erwägung.
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Das Dichtungsmittel, welches in diesen Twist-off-Kappen verwendet wird, ist
üblicherweise von Polyvinylchloridmaterial beigestellt. Polyvinylchlorid (hierin
nachstehend mit PVC abgekürzt) ergibt bestimmte Vorteile für das
Dichtungsmittel, z.B. die wiederholbare Fähigkeit, Verformungen durchzumachen, um genaue
Dichtung beizustellen. Jedoch sind diese Vorteile gegen bestimmte Nachteile
abzuwägen, welche insbesondere mit PVC Umweltprobleme sind. Insbesondere beim
Versuch, das Verschlußsystem wiederzuverwerten, ist es erforderlich, Farbe und
PVC vom Verschlußrahmen vor dem Wiederverwerten des Verschlußrahmens, z.B.
indem man ihn schmilzt, zu entfernen. Dieses Entfernen des PVC und von Farbe
wird üblicherweise durch Verbrennen erzielt, ist aber zufolge ökologischer Probleme
mit PVC-Rauch und der resultierenden Vorsichtsmaßnahmen für das Verfahren
sehr unökonomisch geworden.
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Ebenso weist PVC eine hohe Affinität auf, organische Verbindungen zu
absorbieren. Daher können Twist-off-Kappenverschlüsse mit PVC-Dichtungsmittel für
Behälter, welche Materialien für menschlichen Genuß enthalten, nicht
wiederverwendet werden, weil das Dichtungsmittel verunreinigt werden wird, d.h. mit den
organischen Verbindungen, welche im Behälterinhalt vorhanden sind, kontaminiert
sein wird. Wiederverwenden oder Recycling von Dichtungsmitteln, welche derartige
Verunreinigung aufweisen, sind selbstverständlich unter vielen lokalen Reglements
und Gesetzen verboten.
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Andererseits würde es wünschenswert sein, das Verschlußsystem
wiederzuverwerten oder wiederzuverwenden, weil es üblicherweise hergestellt ist, um
dauerhaft genug zu sein, um Wiederverwendung zu gestatten, oder wenn weniger
dauerhafte Verschlußsysteme (beispielsweise mit einem dünnwandigen
Verschlußrahmen) genutzt werden, ist zumindest Recycling ohne die Negativaspekte, welche
durch Bestandteile aus mehreren Materialien verursacht sind, erwünscht.
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Demnach besteht ein Erfordernis, ein Verschlußsystem beizustellen, welches
wiederverwendet oder wiederverwertet werden kann, ohne die Probleme, welche
mit bekannten Schraubkappen/Dichtungsmittel verbunden sind. Weil jedoch
Konsumenten sich an fälschungssichere Anzeigemittel gewöhnt haben, muß die
vorliegende Erfindung ein derartiges Verschlußsystem mit fälschungssicherer Anzeige
entweder ähnlich jenen, welche zur Zeit erhältlich sind, oder alternativer
fälschungssicherer Anzeige beistellen.
Zusammenfassung der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verschlußsystem für einen Behälter für
gießfähiges Material, wie z.B. eine Flasche für Flüssigkeiten, vorzugsweise eine
Flasche für Getränke. Das Verschlußsystem ist vom Behälter trennbar, d.h. die
vorliegende Erfindung betrifft nicht Verschlußsysteme, welche mit dem Behälter
verbunden gehalten werden, während der Behälter offen ist und etwas des Behälterinhalts
aus dem Behälter entnommen wird. Das Verschlußsystem gemäß der vorliegenden
Erfindung umfaßt einen Verschlußrahmen und ein Dichtungsmittel, wobei das
Dichtungsmittel mit dem Verschlußrahmen abnehmbar verbunden ist und der
Verschlußrahmen wiederverwendet werden kann.
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Der Ausdruck "abnehmbar verbunden", wenn er hierin verwendet wird,
bezieht sich auf eine Verbindung zwischen dem Dichtungsmittel und dem
Verschlußrahmen, welche unter üblichen Gebrauchsbedingungen ihre Verbindung
beibehalten werden, sodaß sie erscheinen, ein System zu sein. Jedoch verursacht ein
Entfernen des Dichtungsmittels vom Verschlußrahmen nicht irgendeine ungebührliche
Belastung oder spezielle Anstrengung, wenn es durch eine mechanische
Vorrichtung oder von einer Person ausgeführt wird. Insbesondere wird kein Teil des
Verschlußrahmens zufolge des automatisierten Entfernens des Dichtungsmittels
zerkratzt oder beschädigt werden. Am bevorzugtesten wird dies durch
Reibungsmaßnahmen, konstruktive Maßnahmen oder eine Kombination derselben erzielt.
Jedoch können Klebstoffe, welche keinen oder einen annehmbaren Rest am
Verschlußrahmen zurücklassen, ebenso im Kontext der vorliegenden Erfindung
verwendet werden.
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Der Ausdruck "wiederverwendbar", wenn er hierin verwendet wird, meint die
Möglichkeit des Wiederverwendens desselben Gegenstandes für den gleichen Zweck
mindestens einmal, aber vorzugsweise mehrere Male. Der Ausdruck "ein
wiederverwendbarer Verschlußrahmen" ist daher begrenzter als der Ausdruck "ein
wiederverwertbarer Verschlußrahmen", weil dieser Ausdruck, wenn er hierin
nachstehend verwendet wird, sich auf einen Verschlußrahmen bezieht, welcher
wiederverwendet werden kann oder welcher aus Materialien hergestellt ist, derart, daß es
gestattet ist, das Material wiederum zu verwenden, um neue Industrieartikel
beizustellen. Dieser neue Industrieartikel kann entweder der gleiche Industrieartikel, aus
welchem das wiederverwertete Material beigestellt ist (dies kann alternativ mit
"komplettes Recycling" ausgedrückt werden), oder ein unterschiedlicher
Industrieartikel sein, welcher z.B. ein geringeres Reinheitserfordernis aufweist.
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Vorzugsweise ist das Verschlußsystem gemäß der vorliegenden Erfindung
ein Schraubkappensystem und kann vom Behälter, welchen es verschließt, durch
Abschrauben getrennt werden. Bei einem sogar bevorzugteren Ausführungsbeispiel
gemäß der vorliegenden Erfindung ist das Verschlußsystem ein "Twist off-"
System, welches durch Abschrauben des Verschlußsystems mit etwa einer Viertel-
Drehung oder sogar geringeren Drehung des Verschlußrahmens abnehmbar ist.
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Das Dichtungsmittel gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt
vorzugsweise eine flexible Scheibe aus polymerem Material, insbesondere aus
Polyethylenmaterial. Die Scheibe in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist einen im
wesentlichen kreisförmigen Perimeter und eine Mittelachse auf, welche im
wesentlichen lotrecht zur flexiblen Scheibe ist. Diese flexible Scheibe weist in einem
entspannten Zustand eine konkave Form auf, bei welcher die Mitte der Scheibe sich
vom Behälter, welchen sie verschließt, weg biegt. Ein weiteres bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der konkaven Scheibe umfaßt zusätzlich einen kreisförmigen
Flansch, welcher von der Scheibe herabhängt. Der Flansch umfaßt einen konischen
Abschnitt und einen Befestigungsabschnitt zum Verbinden des Dichtungsmittels
mit dem Verschlußrahmen an mindestens zwei, am bevorzugtesten 24 oder mehr
Zungen, welche abgerundet sein können, aber vorzugweise an ihren Spitzen zugespitzt
sind und welche Zungen sogar besseres festes Verbinden zwischen dem
Dichtungsmittel und dem Verschlußrahmen durch Reibung beistellen.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt ein bevorzugter
Verschlußrahmen einen im wesentlichen flachen Abschnitt, welcher einen im wesentlichen
kreisförmigen Perimeter aufweist, und einen Flansch, welcher vom flachen Abschnitt
entlang jenem Perimeter herabhängt. Der Flansch jenes Verschlußrahmens weist
einen proximalen Rand anliegend an den kreisförmigen Perimeter des flachen
Abschnitts des Verschlußrahmens und einen distalen Rand, welcher am weitesten
weg vom proximalen Rand vom Flansch ist, auf. Vorzugsweise weist der Flansch
einen gefalteten Saum am distalen Rand auf, wobei der Saum verschiedene Zungen
zur Verwendung jenes Verschlußrahmens als ein Schraubkappen- oder Twist-off-
Verschlußrahmen bildet. Der Flansch des Verschlußrahmens stellt vorzugsweise
einen Teil der Oberfläche, mit welcher das Dichtungsmittel abnehmbar verbunden
ist, bei und ebenso stellt der gefaltete Saum vorzugsweise mindestens einen Teil
des Mittels bei, mit welchem das Dichtungsmittel mit dem Verschlußrahmen
abnehmbar verbunden ist.
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Der Behälter, welcher mit einem Verschlußsystem gemäß dem Anspruch 1
der vorliegenden Erfindung versehen ist, weist vor dem ersten Öffnen einen
Innendruck unterhalb des Umgebungsdrucks auf (wie es insbesondere für nicht mit
Kohlensäure versetzte Getränke üblich ist). Daher wird das Dichtungsmittel gemäß der
vorliegenden Erfindung eine verformte Position annehmen, welche eine direkte
visuelle Anzeige und eine indirekte Anzeige beistellt, daß der Druck im Behälter nicht
im Hinblick auf den Umgebungsdruck freigegeben worden ist, und stellt dadurch
eine fälschungssichere Anzeige bei. Insbesondere folgt eine Verformung des
mittleren Abschnitts des Verschlußrahmens der Verformung des Dichtungsmittels, sodaß
ein hörbares Signal beim ersten Öffnen erzeugt wird.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden besser zutage
treten, wenn sie in Verbindung mit den beigeschlossenen Zeichnungen betrachtet
werden, in welchen:
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Fig. 1 eine Querschnittsansicht des Verschlußsystems gemäß der
vorliegenden Erfindung ist.
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Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht eines alternativen Verschlußsystems
gemäß der vorliegenden Erfindung, welches ein alternatives Verbindungsmittel
aufweist.
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Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht noch eines weiteren alternativen
Verschlußsystems gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht eines Dichtungsmittels ähnlich jenem,
welches im Verschlußsystem in Fig. 1 gezeigt ist.
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Fig. 5 ist eine Ansicht von unten des Dichtungsmittels von Fig. 4.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Verschlußsystem für gießbare
Materialien in Behältern beigestellt. Die gießbaren Materialien können jede Art
Flüssigkeit oder feste Stoffe in einer gießbaren Form, d.h. in der Regel Körnchen oder
Pulver, sein. Vorzugsweise sind die Materialien, für welche die Verschlußsysteme
der vorliegenden Erfindung konstruiert sind, Flüssigkeiten zum menschlichen
Genuß und in dieser Hinsicht insbesondere Fruchtsaft oder andere organische
Verbindungen enthaltende Getränke, wie z.B. Milch, Fruchtsaft oder Aromastoffe
enthaltende Erfrischungsgetränke, Colas oder Limonaden. Für derartige Flüssigkeiten ist
es ebenso oft erwünscht, eine Innenumgebung im Behälter von einem Druck
unterhalb dem Umgebungsdruck zu schaffen.
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Der Behälter gemäß der vorliegenden Erfindung, für welchen die
Verschlußsysteme vorteilhaft verwendet werden können, kann grundsätzlich jede Art
Behälter sein. Jedoch sind Flaschen, insbesondere Flaschen, welche transparent sind,
wie z.B. PET-Flaschen, Glasflaschen oder Flaschen aus anderen transparenten
polymeren Materialien, bevorzugt, wobei Glasflaschen die bevorzugtesten Behälter
sind.
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Ein Verschlußsystem gemäß der vorliegenden Erfindung ist in den Fig. 1, 2
und 3 in drei alternativen Ausführungsbeispielen gezeigt, welche im folgenden
unter Bezug auf diese Zeichnungen erläutert werden. In Fig. 1 ist das
Verschlußsystem (10) in einer Querschnittsansicht gezeigt, wobei es den Verschlußrahmen (20)
und das Dichtungsmittel (30) umfaßt. Der Verschlußrahmen (20) umfaßt einen
flachen Abschnitt (22) mit einem Perimeter (23). Der flache Abschnitt (22) muß nicht
absolut flach sein, sondern kann mit geringfügigen Einbuchtungen oder
Erhebungen parallel zur zentralen Achse (31) versehen sein:
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Vom Perimeter (23) des flachen Abschnitts (22) hängt ein Flansch (24)
herunter. Der Flansch weist einen proximalen Rand (25), welcher den Flansch mit dem
flachen Abschnitt (22) entlang dem Perimeter (23) verbindet, und einen distalen
Rand (26), welcher vom proximalen Rand (25) des Flansches (24) am weitesten weg
ist, auf. Am distalen Rand (26) des Flansches (24) kann der Verschlußrahmen (20)
einen gefalteten Saum (28) aufweisen und weist diesen vorzugsweise auf. Für
Schraubkappensysteme oder Abschraubsysteme stellen Abschnitte dieses Saumes
wegstehende Zungen bei, welche den Gewindegang für ein derartiges
Schraubkappensystem beistellen.
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Der Verschlußrahmen (20) kann ebenso verschiedene Formen aufweisen, wie
in Fig. 2 zu sehen ist, welche ein alternatives Ausführungsbeispiel des
Verschlußrahmens zeigt, welches einen zentralen Abschnitt aufweist, welcher angehoben ist,
um eine mittlere kreisförmige Einkerbung zu bilden, in welcher ein Abschnitt des
Dichtungsmittels eingesetzt werden kann, um eine abnehmbare Verbindung
zwischen diesen beizustellen. Diese Einkerbung oder alternativ eine Ausnehmung in
der Mitte des Verschlußrahmens kann alternativ genutzt werden, um das
Dichtungsmittel und den Verschlußrahmen aus Gründen der Fälschungssicherheit, wie
nachstehend erläutert werden wird, zu verbinden.
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Der Verschlußrahmen (20) verleiht dem Schraubkappensystem Stabilität und
schützt das Dichtungsmittel (30). Er ist daher vorzugsweise aus einem Material
hergestellt, welches dauerhaft und formstabil ist. Insbesondere ist eisenhältiges
Metallblech-Material, wie z.B. Zinn, bevorzugt.
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Diese Materialien sind einigermaßen teuer, sodaß ein Entsorgen nach einem
einzigen Gebrauch unerwünscht sein würde. Demnach ist es bevorzugt, einen
Verschlußrahmen beizustellen, welcher imstande ist, mindestens einmal, aber
vorzugsweise mehrere Male, wiederverwendet zu werden.
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Ein derartiger Verschlußrahmen könnte aus Metall hergestellt sein, welches
mit einer dauerhaften Beschichtung aus Farbe an beiden Seiten beschichtet ist. Es
würde dann möglich sein, Angaben an der Schraubkappe über die Anzahl der
Wiederverwendungen beizustellen, um Verschlußrahmen nach einer festgesetzten
Anzahl von Wiederverwendungen, beispielsweise nach fünfmaligem
Wiederverwenden, des Verschlußrahmens auszusortieren.
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Andere übliche Konstruktions- oder Designcharakteristika von
Verschlußrahmen können ebenso wahlweise in Ausführungsbeispielen gemäß der
vorliegenden Erfindung vorhanden sein. Insbesondere sind in dieser Hinsicht Rippen zum
leichten Ergreifen am Flansch, Sortierungs- und Positionierungshilfen üblich.
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Der zweite wesentliche Teil des Verschlußsystems gemäß der vorliegenden
Erfindung ist das Dichtungsmittel (30). Das Dichtungsmittel (30) ist in den Fig. 1, 2
und 3 in einer Querschnittsansicht durch seine Rotationssymmetrieachse oder
Mittelachse (31) gezeigt. Das Dichtungsmittel (30) hat die Funktion, an seiner
Peripherie an den Saum der Öffnung des Behälters, welcher versiegelt werden soll,
anzubinden. Mechanisch wird dies durch Anordnen des Verschlußrahmens über der
Behälteröffnung mit dem Dichtungsmittel dazwischen erzielt, sodaß das
Dichtungsmittel auf den Saum der Öffnung in dem zu versiegelnden Behälter gepreßt wird.
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Das Dichtungsmittel umfaßt einen flexiblen konkaven Scheibenabschnitt
(32) mit einem im wesentlichen kreisförmigen Perimeter (34). Die konkave Scheibe
(32) in einem entspannten Zustand weist eine konkave Gestalt auf, in welcher die
Mitte (36) der konkaven Scheibe (32) sich vom Behälter weg krümmt. Weiters weist
das Dichtungsmittel (30) einen kreisförmigen Flansch (38) auf, welcher vom
Perimeter (34) der konkaven Scheibe (32) herunterhängt. Der Flansch, welcher von der
konkaven Scheibe (32) herunterhängt, weist einen konischen Abschnitt (39) und
einen Fixierungsabschnitt (37) zum Verbinden des Dichtungsmittels (30) mit dem
Verschlußrahmen (20) auf.
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Der Fixierungsabschnitt (37) endet vorzugsweise in einer Anzahl von Zungen
(40), vorzugsweise in einer Anzahl von spitzen Zungen (40), wie in Fig. 5 gezeigt
ist. Der Ausdruck spitz in diesem Kontext inkludiert Zungen, welche eine etwas
abgerundete oder abgeschnittene Spitze aufweisen, ohne das allgemein spitze
Aussehen zu verlieren. Die Zungen (40) können in einer beliebigen Anzahl vorhanden
sein, sind aber vorzugsweise symmetrisch rund um den kreisförmigen Umfang des
Fixierungsabschnitts (37) beigestellt, d.h. es sollten mindestens zwei Zungen (40)
vorhanden sein. Am bevorzugtesten sind die Dichtungsmittel mit 24 oder mehr
Zungen (40).
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Das Dichtungsmittel (30) kann aus jedem Material hergestellt sein, welches
die notwendige Flexibilität und Elastizität beistellt, um die gewünschte Dichtung
der Öffnung im zu verschließenden Behälter zu schaffen. Am bevorzugtesten und
ökonomisch wünschenswert sind thermoplastische Materialien, wie z.B. PVC,
Polyethylen, Polypropylen, aber ebenso können gehärtete polymere Materialien, wie
z.B. synthetischer Gummi, oder ähnliche Materialien verwendet werden.
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Das Dichtungsmittel (30) kann von Materialkombinationen beigestellt sein,
welche den verschiedenen Funktionen des Dichtungsmittels besser, als ein einziges
Material es tun würde, entsprechen. In diesem Kontext ist an Dichtungsmittel mit
Zungen (40), welche aus Material hergestellt sind, welches in Verbindung mit dem
Verschlußrahmen einen hohen Reibungskoeffizienten aufweist, aber an eine
Verwendung eines unterschiedlichen Materials für den konkaven Scheibenabschnitt
(32) gedacht.
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Für wiederverwertbare Verschlußsysteme jedoch, ist eine Mischung von
Materialien nicht so erwünscht wie ein Dichtungsmittel, welches aus einem einzigen
Material hergestellt ist. Insbesondere Polyethylen oder Polypropylen sind im
Kontext gemäß der vorliegenden Erfindung bevorzugt.
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Eine weitere Überlegung sollte beim Auswählen des Materials für das
Dichtungsmittel (30) in Betracht gezogen werden. Da ein fälschungssicherer Indikator,
insbesondere für gießfähiges Material für menschlichen Genuß und insbesondere
für Getränkeflaschen, erwünscht ist, sollte das Dichtungsmittel ebenso eine
Anzeige beistellen darüber, ob der Inhalt des Behälters vor dem ersten Öffnen der
Umwelt ausgesetzt worden ist.
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Der Behälter gemäß der vorliegenden Erfindung weist vor dem ersten Öffnen
einen Innendruck unterhalb des Umgebungsdrucks auf, wie es insbesondere für
nicht mit Kohlensäure versetzte Getränke üblich ist. Das Dichtungsmittel (30)
gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine verformte Position annehmen, welches
eine visuelle Anzeige beistellt, daß der Druck im Behälter nicht im Hinblick auf den
Umgebungsdruck freigegeben worden ist, und stellt dadurch eine fälschungssichere
Anzeige bei.
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Die visuelle fälschungssichere Anzeige kann erzielt werden, wenn der
Behälter ein transparenter, insbesondere ein Glasbehälter, ist, welcher einfach gestattet,
das Dichtungsmittel visuell zu überprüfen, indem man am inneren Abschnitt der
Ausnehmung, welche die Öffnung im Behälter bildet, welche das Verschlußsystem
gemäß der vorliegenden Erfindung verschließt, in die Flasche blickt. In diesem Fall
muß das Dichtungsmittel vor dem ersten Öffnen in so einem Ausmaß verformt
sein, daß es leicht von außen erkennbar ist. Dies wird durch das Druckgefälle
zwischen der inneren Oberfläche des Dichtungsmittels (30) und dem Umgebungsdruck
erzielt. In dieser verformten Position krümmt sich der konkave Scheibenabschnitt
(32) entgegengesetzt zu seiner entspannten Position konvex abwärts in die
Behälteröffnung, sodaß mindestens die Mitte der Scheibe (36) von außen leicht gesehen
werden kann. In diesem Kontext hat sich herausgestellt, daß Polyethylenmaterial
die erforderliche Flexibilität beistellt, und weil es gefärbt werden kann, kann eine
zusätzliche Hilfe für die visuelle Überprüfung des Fälschungsnachweises beigestellt
werden.
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Zusätzlich ist eine fälschungssichere Anzeige beigestellt, wenn die verformte
Position des Dichtungsmittels durch visuelle Überprüfung nicht leicht erkennbar
ist, z.B. für Behälter, welche nicht transparent sind oder welche transparent sind,
aber mit einer dunklen Farbe, wie z.B. dunkelbraunes Glas. Dann ist der
fälschungssichere Nachweis vorteilhaft beigestellt, indem das Dichtungsmittel (30)
mit dem Verschlußrahmen (20) so verbunden ist, daß der mittlere Abschnitt des
Verschlußrahmens zusammen mit dem Dichtungsmittel verformt ist und beim
ersten Öffnen des Behälters ein hörbares Signal (einen Klick) beistellt. Dieses
Verbinden hat fest genug zu sein, um die Kräfte, welche unter einem reduzierten
Innendruck die Verformung des Dichtungsmittels veranlassen, zu übertragen.
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Es kann entweder mechanisch beigestellt sein, sodaß der mittlere Abschnitt
des Dichtungsmittels einfach mit dem mittleren Abschnitt des Verschlußrahmens,
wie in Fig. 2 gezeigt ist, verbunden ist. Jedoch muß die Material-Verbindung
zwischen beiden Teilen des Verschlußsystems derart sein, daß es gebrochen werden
kann und leicht und vollständig vom Verschlußrahmen entfernt werden kann, um
dessen Wiederverwendbarkeit beizubehalten. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel
kann das durch Verankern des Dichtungsmittels am Verschlußrahmen
durch eine kleine mittlere Ausnehmung im Verschlußrahmen, z.B. durch eine
gewindeähnliche Verlängerung des Dichtungsmittels in dessen Mitte, erzielt werden.
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In der Alternative kann die Kraft pneumatisch übertragen werden, wenn das
Dichtungsmittel (30), wie in Fig. 3 gezeigt ist, ebenso einen abgedichteten inneren
Hohlraum zwischen dem Dichtungsmittel (30) und dem Verschlußrahmen (20)
bildet und dadurch die Verformungskräfte des reduzierten Drucks im Behälter über
das Dichtungsmittel an den Verschlußrahmen (20) überträgt, wobei wiederum
dieser veranlaßt wird, beim ersten Öffnen des Behälters ein hörbares Signal zu
erzeugen.