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DE69622858T2 - Maschine mit vorrichtung zur trennung durch abreissen - Google Patents

Maschine mit vorrichtung zur trennung durch abreissen

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DE69622858T2
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Naturembal SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Maschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 20.
  • Genauer erfolgt gemäß der Erfindung das Abreißen zu zwei aufeinanderfolgenden Zeitpunkten: In einer ersten Phase wird das Material des Typs Band wenigstens in der Abreißzone vollkommen festgehalten, während in einer zweiten Phase die Vorrichtung das unbewegliche Material senkrecht zur Vorbeibewegubgsachse durchreißt.
  • Dieser Vorrichtungstyp ist dazu bestimmt, insbesondere am Auslaß von Maschinen zur Herstellung von Verkeilungs-/Polsterungsmaterial aus einem Material des Typs einschichtiges oder mehrschichtiges Papierband verwendet zu werden, wobei die seitlichen Ränder des Bandes in der mittigen longitudinalen Zone dieses Bandes in Längsrichtung umgefaltet werden, wobei die Gesamtheit anschließend angetrieben, zerknittert und dann mit Hilfe aufeinanderfolgender punktförmiger Kompressionen zusammengefügt wird.
  • Das Verkeilungs-/Polsterungsprodukt, das am Auslaß dieses Maschinentyps erhalten wird, weist die Form eines elastischen Bandes auf, dessen Mittelzone eine Dicke besitzt, die geringer als an den seitlichen Rändern ist, welche die Form von lockereren longitudinalen Kissen haben. Damit das Produkt in einem Verkeilungs-/Polsterungsprozeß verwendbar ist, der dazu dient, Teile bei ihrer Verpackung zu schützen, müssen Teilstücke mit veränderlicher Länge je nach Verpackungsvolumen und/oder Abmessung der Teile vorgesehen werden können. Deshalb ist es notwendig, am Auslaß derartiger Maschinen Trennvorrichtungen anzuordnen.
  • Bis jetzt handelt es sich allgemein um Schneidvorrichtungen, die mit einem beweglichen Messer versehen sind, wie etwa jene, die beispielsweise in den Patentschriften US 4 699 609 und US 5 123 889 offenbart sind. In der an erster Stelle erwähnten Schrift ist das Schneidwerkzeug vom Abschneidtyp mit einem festen Blatt und einem beweglichen Blatt, das beispielsweise durch einen Elektromotor betätigt wird. Das zweite Patent offenbart eine Vervollkommnung dieser Schneidvorrichtung, weil das Antriebsmittel, das eine Kombination eines Motormittels und eines herkömmlichen mechanischen Systems des Pleuel-Kurbel- Typs ist, eine bessere Steuerung der aufeinanderfolgenden Schneidvorgänge ermöglicht, indem es die Drehbewegung des Motormittels in eine geradlinige Hin- und Herbewegung umformt.
  • In all diesen Fällen arbeiten die derzeitigen Unterteilungsvorrichtungen durch seitliches Abscheren, weshalb auf das Band des zu zerschneidenden Materials seitliche Kräfte ausgeübt werden. Diese Kräfte wirken nacheinander auf die verschiedenen Schichten des Produkts, die vorher durch ein mechanisches Mittel, das den Schichten eine ausreichend unregelmäßige Bindekraft beispielsweise durch Eindrücken, Prägen oder dergleichen verleiht, aneinander befestigt worden sind. Die Abscherkräfte haben insbesondere zur Folge, die Wirkungen dieser Befestigung des Reibungstyps, die an den Reliefs dieser aufeinanderfolgenden Schichten wirkt, die durch diese Verfahren erhalten werden, zu verringern, und können die Bindekraft des Produkts auf Höhe der Abschnittsenden gefährden.
  • Die Erfindung ist durch die Maschine gemäß Anspruch 1 und durch das Verfahren gemäß Anspruch 20 definiert.
  • Die Unterteilungsvorrichtung der Maschine und des Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung verbindet die verschiedenen Schichten auf Höhe jedes abgetrennten Endes, was die Wirkung hat, die Bindekraft der erhaltenen Verkeilungs-/Polsterungsprodukte sehr wesentlich zu verbessern.
  • In dem französischen Patent mit der Nummer FR-A-2 236 993 ist eine durch Durchreißen arbeitende Vorrichtung beschrieben, diese Vorrichtung wird jedoch in einem sehr unterschiedlichen Zusammenhang angewendet, um ein Problem zu lösen, das von dem, das den Gegenstand der Erfindung bildet, verschieden ist.
  • Es ist nämlich die Aufgabe, ein einschichtiges Band aus Gewebe, das aus kurzen Fasern hergestellt ist, durch Durchreißen zu unterteilen. Unter diesem Aspekt ist es das Ziel der Vorrichtung, eine zum Band senkrechte Kraft auszuüben, was für die Stirnkanten nachteilig ist, weshalb das Durchreißen in einer axialen Betriebsart erfolgt. Die Vorrichtung ist daher so entworfen, daß das axiale Durchreißen ausgeführt werden kann.
  • Hierzu blockiert ein Paar Klemmbacken das einschichtige Band. ein weiteres Paar Klemmbacken entfernt sich längs der Vorbeibewegungsachse vom ersten Paar, um das Durchreißen auszuführen.
  • Diese Lösung kann nicht auf eine mehrschichtige Matte angewendet werden, weil jedes Paar mit wenigstens einem weiteren in lockerer Weise in Kontakt ist und festere Umbiegungszonen vorhanden sind usw... Die offenbarte Vorrichtung basiert daher auf einem Konzept, das für das technische Problem, das in dem vorliegenden Patent gestellt ist, völlig unangemessen ist.
  • Wie erwähnt worden ist, wird der Unterteilungstyp der Vorrichtung der Erfindung durch Abreißmittel erhalten, die auf das am Auslaß der Vorrichtung befindliche Teilstück angewendet werden und mittels Durchreißens senkrecht zur Vorbeibewegungsachse des Materials, das zunächst ein ununterbrochenes Band ist, wirken. Die Abreißmittel umfassen Mittel zum Festhalten des Materials wenigstens in der Abreißzone, während die Durchreißmittel auf das Material wirken, um das. Teilstück am Ende zu unterteilen.
  • Selbstverständlich greifen diese Mittel nicht gleichzeitig ein, sondern wenigstens zum Teil nacheinander, damit das Durchreißen erst erfolgt, wenn das Band festgehalten wird. Erfindungsgemäß umfaßt die Unterteilungsvorrichtung folglich Mittel zum wiederholten Erzeugen der Bewegung der Haltemittel in die Materialband-Festhalteposition und der Bewegung der Durchreißmittel wenigstens teilweise nacheinander.
  • Vorzugsweise umfassen diese Mittel, die die Erzeugung dieser Bewegungen ermöglichen, wenigstens ein erstes Gestänge, das die Antriebsmittel mit den Mitteln zum Festhalten des Materialbandes verbindet, und wenigstens ein zweites Gestänge, das die Antriebsmittel mit den Durchreißmitteln verbindet, wobei die Antriebsmittel eine Hin- und Herbewegung an die Festhaltemittel und an die Durchreißmittel übertragen.
  • In einer möglichen Konfiguration besteht das Antriebsmittel in beiden Fällen aus einer rotierenden Scheibe, die durch ein Motormittel angetrieben wird und mit deren Umfang das Ende eines Arms jedes Gestänges verbunden ist. Diese Scheibe ist vorzugsweise den beiden Gestängen gemeinsam, wobei diese daran außerdem durch eine einzige Anlenkverbindung befestigt sind, die sich am Umfang der Scheibe befindet. Diese letztere wird vorzugsweise durch einen Elektromotor, beispielsweise einen Getriebemotor, angetrieben.
  • In dem System der Erfindung ist das erste Gestänge tatsächlich ein Kniehebel, der aus drei Armen aufgebaut ist, die mit einem ihrer Enden an einer zentralen Schwenkachse angelenkt sind, während die anderen Enden der Arme an der Antriebsscheibe bzw. an einem Drehzapfen, der am Rahmen befestigt ist, an dem die Unterteilungsvorrichtung befestigt ist, bzw. an einem Drehzapfen, der mit den Mitteln zum Festhalten des Materialbandes verbunden ist, angelenkt sind.
  • Das zweite Gestänge umfaßt zwei Arme, wovon einer mit seinem ersten Ende an der Antriebsscheibe angelenkt ist und mit seinem zweiten Ende an einem Drehzapfen angelenkt ist, der an einem der Enden des zweiten Arms befestigt ist. Dieser letztere ist am Rahmen, an dem die Unterteilungsvorrichtung befestigt ist, über einen Drehzapfen angelenkt. Das zweite seiner Enden ist an einem an den Durchreißmitteln befestigten Drehzapfen angelenkt.
  • Wenn diese beiden Gestänge durch die vorher erwähnten Antriebsmittel betätigt werden, ermöglichen diese, die Haltemittel und die Durchreißmittel wenigstens teilweise nacheinander und quer zum Band anzutreiben.
  • Die Haltemittel sind beiderseits des Bandes angeordnet und einer Vorbeibewegungsebene zugewandt, die die Vorbeibewegungsachse enthält und im wesentlichen eine Mittelebene des Bandes bildet. Vorzugsweise sind die auf einer Seite des Materials befindlichen Haltemittel beweglich, während jene, die sich gegenüber befinden, fest sind.
  • Außerdem werden die beweglichen Haltemittel geradlinig in einer Ebene senkrecht zur Vorbeibewegungsachse durch Gleitschienen geführt, in denen die beweglichen Haltemittel abwechselnd in der einen und der anderen Richtung gleiten, um in einen Kontakt mit den festen Haltemitteln, die sich auf der anderen Seite des Bandmaterials befinden, einzutreten und sich von ihnen zu entfernen.
  • Wenn diese Mittel über das Material, das sie folglich festhalten, in Kontakt sind, kann das Durchreißen erfolgen. Der genaue Unterteilungsort ist indessen unwichtig und muß in einer Zone mit verhältnismäßig kleiner Abmessung, wo die longitudinale Spannung durch das Haltesystem am stärksten ist, lokalisiert werden. Außerdem muß die Durchreißwirkung senkrecht zur Vorbeibewegungsachse wirken.
  • Deshalb werden auch die Durchreißmittel geradlinig in einer Ebene senkrecht zur Vorbeibewegungsachse in Gleitschienen geführt, in denen sie abwechselnd in der einen und der anderen Richtung gleiten, um auf das Band zu treffen und mit dem späteren Durchreißen durch Abreißen zu beginnen.
  • Selbstverständlich werden die geradlinigen Hin- und Herbewegungen der Mittel zum Festhalten des Bandmaterials und der Durchreißmittel mit Hilfe des ersten bzw. des zweiten Gestänges verwirklicht.
  • Die erwähnten Haltemittel sind vorzugsweise Backen in der Anzahl zwei auf jeder Seite des zu haltenden Bandes und durch einen Zwischenraum getrennt, in dem sich die Durchreißmittel befinden.
  • Wie in der folgenden Beschreibung im einzelnen erläutert wird, erfolgt eine starke Wechselwirkung zwischen den Haltebacken, die auf jeder Seite zwei transversale Oberflächen besitzen, die dazu bestimmt sind, mit dem zu unterteilenden Band in Kontakt zu treten, indem sie es zusammendrücken, und den Durchreißmitteln, die zwischen den Backenpaaren wirken.
  • Die Durchreißmittel bestehen aus wenigstens einer Platte, die so beschaffen ist, daß sie ein Durchreißen senkrecht zur Vorbeibewegungsachse hervorrufen, wenn die beiderseits des Materialbandes befindlichen Backen über das Band in gegenseitigem Kontakt stehen und das Band festhalten.
  • Vorzugsweise ist diese Durchreißplatte vom Sägezahntyp. Während der Bewegung der Platte zum Materialband, das durch die Backen festgehalten wird, treffen die zugespitzten Zähne auf den Abschnitt, der zwischen den Backen gehalten wird, und bewirken eine anfängliche Perforation, die nach Maßgabe der Zunahme der Band/Platten-Wechselwirkung ansteigt: Das Bandmaterial wird dann unterteilt, nachdem es längs einer transversalen Linie allmählich geschwunden ist, was durch Abreißen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Perforationen sich vereinigen, endet.
  • In einer bevorzugten Konfiguration bilden die festen Backen wenigstens teilweise die Führungsgleitschiene des Durchreißblatts, das sich zwischen ihnen und außerdem während der Durchreißphase zwischen den beweglichen Backen verschiebt. Diese Lösung weist den zusätzlichen Vorteil auf, daß die Positionierung der Platte in transversaler Richtung in bezug auf die Zone, in der das zu unterteilende Band festgehalten und gespannt wird, gewährleistet wird.
  • Während des Betriebs verschieben sich möglicherweise die beweglichen Backen und die Durchreißplatte vor einer Öffnung, die das Bandmaterial durchläßt, wobei die Verschiebungsstrecke wenigstens gleich der Breite der Öffnung ist. Wie erwähnt worden ist, kann eine solche Trenn- oder Unterteilungsvorrichtung in Kombination mit verschiedenen Systemen verwendet werden, die ein Bandmaterial liefern, bevor es in Teilstücke unterteilt wird. Somit kann eine solche Öffnung beispielsweise die Auslaßöffnung eines Bandzuführungstunnels sein, der sich am Ende von Abschnitten befindet, die am Band andere Behandlungen vornehmen.
  • Die Tatsache, daß die Verschiebungsstrecke der beweglichen Backen und der Durchreißplatte größer als die Breite der Öffnung ist, vermeidet jegliche Fehlfunktion am Ausgang, beispielsweise vermeidet sie, daß das abgetrennte Teilstück mit den beweglichen Backen oder mit der Durchreißlippe in Kontakt bleibt. Dies wird später im einzelnen erläutert.
  • Eine Maschine gemäß der Erfindung kann ein Auslaßfenster mit rechtwinkligem Verlauf umfassen, das sich auf der Einlaßseite der Vorrichtung befindet und durch das sich das Bandmaterial bewegt, bevor nacheinander Teilstücke abgerissen werden.
  • Die Vorrichtung ist vorzugsweise an einer Platte befestigt, in der die Öffnung ausgebildet ist, so daß die beweglichen Mittel zum Halten des Bandmaterials und die Durchreißmittel, d. h. die beweglichen Backen bzw. die Durchreißplatte, vor der Öffnung gleiten. Diese Platte kann einteilig mit dem Rahmen der Maschine ausgebildet oder mit diesem letzteren verbunden sein.
  • Wie gesehen worden ist, besteht der Hauptvorteil des erhaltenen Produkts gegenüber seinen Vorgängern darin, daß es viel kohärenter ist, d. h. eine hohe Haltekraft der verschiedenen Schichten, die miteinander in Kontakt sind, besitzt. Das Durchreißen an zwei Enden ergibt wegen der Umstände seiner Gewinnung eine Art Falzung der Endabschnitte aufgrund der Unregelmäßigkeiten der Unterteilungszone und der Falzung dieser Unregelmäßigkeiten, was zu einer gegenseitigen Haftung der Schichten in diesen Zonen führt.
  • Nun wird die Erfindung, die den Gegenstand des vorliegenden Patents bildet, mit Bezug auf die beigefügten Figuren genauer beschrieben, wovon:
  • - Fig. 1 eine Draufsicht der Trennvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • - Fig. 2 eine Seitenansicht dieser Vorrichtung ist;
  • - die Fig. 3a bis 3d äquivalente Aufrisse der verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen des Prozesses des Abreißens der Teilstücke eines Bandes zeigen;
  • - Fig. 4 eine Schnittansicht längs der Linie IV-IV in Fig. 1 in Richtung der Pfeile ist;
  • - Fig. 5 eine graphische Darstellung ist, die die Kinematik der Vorrichtung zeigt, d. h. die relative Position der Haltemittel und der Abreißmittel in den in den Fig. 3a bis 3d gezeigten Phasen veranschaulicht.
  • Die Vorrichtung der Erfindung ist vorzugsweise an einem Rahmen (1), entweder direkt an einem Maschinengehäuse oder vorzugsweise an einer Platte, die über irgendein geeignetes Mittel am Gehäuse befestigbar ist, befestigt. In der im folgenden beschriebenen bevorzugten Konfiguration umfaßt die Trennvorrichtung im wesentlichen bewegliche Backen (2, 2'), feste Backen (3, 3') und eine Durchreißplatte (4) des Typs Sägezahnblatt (5), wie insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht. Das Materialband bewegt sich längs der Vorbeibewegungsachse (A) und im wesentlich in der Mittelebene (P) voran.
  • Die beweglichen Backen (2, 2') sind mit einem ersten Gestänge (T1), das insbesondere einen Kniehebel (G) umfaßt, verbunden, während die Durchreißplatte (4) mit einem zweiten Gestänge (T2) verbunden ist, wobei die Gestänge (T1, T2) an die beweglichen Teile (bewegliche Backen (2, 2') und Platte (4)) eine Bewegung übertragen, die von einer Antriebsplatte (6) ausgeht. Diese letztere wird ihrerseits durch ein (nicht gezeigtes) Motormittel über die Welle (7) angetrieben, wobei das Motormittel vorzugsweise ein elektrischer Getriebemotor ist.
  • Ein elektrischer Getriebemotor bietet nämlich eine Steuerungsflexibilität, die für eine hochgezüchtete Automatisierung des Trennvorgangs durch Abreißen, dessen Eingriffe wiederholt, mit veränderlicher Frequenz oder isoliert erfolgen können, notwendig ist. Die Antriebsscheibe (6) ist übrigens längs einer ihrer Sehnen unterteilt, um die Wechselwirkung mit einem Positionssensor (B) zu ermöglichen, der für die Lieferung von Informationen bezüglich der Drehungen der Scheibe und somit auch der Funktionsweise der Abreißorgane notwendig ist.
  • Das Gestänge (T1) überträgt die Bewegung der Scheibe (6) an die beweglichen Backen (2, 2'), wobei die Umwandlung der Drehbewegung in eine translatorische Bewegung insbesondere mit Hilfe paralleler Gleitschienen (9, 9') erfolgt, die am Rahmen (1) befestigt sind. Die Gesamtheit umfaßt vier Anlenkachsen, die in jedem Fall einem Drehzapfen (a1, a2, a3, a4) entsprechen, um den die Drehung erfolgt.
  • Der Drehzapfen (a1) ist an einer Umfangszone der Scheibe (6) in der Weise befestigt, daß eine Kreisbewegung mit einem Radius erzeugt wird, der gleich dem Abstand zwischen der Achse (7) und dem Drehzapfen (a1) ist. Der Drehzapfen (a2) ist nicht mit den beweglichen Backen (2, 2'), sondern ausschließlich mit drei Armen (B1, B2, B3), die den Kniehebel (G) bilden, verbunden. Der Drehzapfen (a3) ermöglicht die Anlenkung von (B2) an den beweglichen Backen (2, 2'), während der Drehzapfen (a4) am Rahmen (1) befestigt ist und die feste Achse des Kniehebels (G) bildet. Dieses System ermöglicht die Übertragung einer geradlinigen Hin- und Herbewegung an die beweglichen Backen (2, 2') in Richtung zu den festen Backen (3) mit einer ausreichenden Kontaktkraft, um das Materialband während der Trennung durch Abreißen von Teilstücken festzuhalten, wobei die genaue Richtung der Bewegung durch die Gleitschienen (9, 9') gegeben ist.
  • Es wird angemerkt, daß die Position des Drehzapfens (a4) in bezug auf den Rahmen (1) mittels eines Exzenters, der insbesondere in den Fig. 2 und 4 gezeigt ist, anhand einer an sich bekannten Montage einstellbar ist.
  • Das Gestänge (T2) arbeitet nach einem ähnlichen Prinzip: Die zusätzlichen Drehzapfen sind bezeichnet (a5, a6, a7) und steuern die Bewegung der Arme (B4, B5), die dem Durchreißblatt (4) mit Hilfe der Gleitschienen (10, 10') ebenfalls eine geradlinige Hin- und Herbewegung verleihen. Die Anlenkung auf Höhe der Antriebsscheibe (6) erfolgt um denselben Drehzapfen (a1) wie vorher. Der Drehzapfen (a5) ist nicht mit dem Rahmen (1) verbunden, hingegen dient der Drehzapfen (a6) als feste Anlenkachse für den Arm (B5). Schließlich verbindet der Drehzapfen (a7) den Arm (B5) mit der Durchreißplatte (4) und überträgt schließlich an sie die Bewegung, die bei der Scheibe (6) entsteht.
  • Wie im folgenden deutlich wird, führen diese beiden Gestänge (T1, T2) dazu, daß an die beweglichen Backen (2, 2') und an die Platte (4) eine sequentielle Bewegung übertragen wird, wobei die Platte selbstverständlich nach den Backen wirkt. Die beiden Gleitschienen (9, 9', 10, 10') sind beiderseits einer rechtwinkligen Öffnung (11) angeordnet, die eine mittige Antriebs- und Zerknitterungsvorrichtung einer Maschine für die Erzeugung von Verkeilungs-/Polsterungsmaterial sowie die mittlere Vorbeibewegungsebene (P) erkennen läßt.
  • Die Gestänge können eingestellt werden, insbesondere kann die Länge des Arms (B4) beispielsweise mittels eines Gewindestifts (20) eingestellt werden. Es ist außerdem anzumerken, daß die Durchreißplatte (4) eine Breite besitzt, die kleiner als der Abstand ist, der die beiden Gleitschienen (10, 10') trennt. Auf diese Weise erfolgt eine Neigung, so daß die Platte (4) das Band leicht schräg angreifen kann, wodurch die Trennwirkung verbessert wird.
  • Die Fig. 2 und 4 ermöglichen eine andere Ansicht der Vorrichtung der Erfindung von der Seite und im Schnitt längs der Linie IV-IV. Diese Figuren zeigen deutlich eine wesentliche Einzelheit der Erfindung: Es sind zwei Paare von Backen (2, 2', 3, 3') vorhanden, ferner verschiebt sich das Sägeblatt (4) in dem verbleibenden Raum, der zwischen jedem Paar vorhanden ist. Dies ist sehr wichtig, weil das Blatt (4) deswegen in einer Zone maximaler Spannung und maximaler Haltekraft wirkt, die sich aus dem Anlegen der Backen (2, 2', 3, 3') an das Papierband ergeben.
  • Das Paar beweglicher Backen umfaßt zwei parallele Platten (2, 2'), die durch einen Abstandshalter (12) auf Höhe des Drehzapfens (a3) verbunden sind und insbesondere einen freien Raum zwischen ihnen in der Nähe der rechtwinkligen Öffnung (11) lassen. Eines der zusätzlichen Führungsmittel besteht in einem Abstandshalter (13), der sich in der Nähe dieser Öffnung (11) befindet.
  • Das Paar fester Backen ist ebenfalls aus zwei Platten (3, 3') mit kleinerer Abmessung gebildet, die durch einen ausreichenden Schlitz beabstandet sind, durch den sich die Durchreißplatte (4) bewegen kann. Der Teil, der dazu vorgesehen ist, mit den beweglichen Backen (2, 2') in Kontakt zu gelangen, umfaßt ein schräg gefrästes oberes Ende (14, 14'), das eine gewisse Auslenkung der Platten unter der Wirkung ihrer Kompression zuläßt.
  • Wenn nun auf die Fig. 3a bis 3d und 5 Bezug genommen wird, kann ein vollständiger Arbeitszyklus betrachtet werden, der praktisch bei Fig. 3a beginnt und im wesentlichen bei Fig. 3d endet. Zu einem ersten Zeitpunkt, zu dem sich die Scheibe (6) in Richtung des Pfeils (F1) dreht, werden die beweglichen Backen (2, 2') in Richtung des Pfeils (F2), d. h. zu den festen Backen (3, 3'), in Bewegung versetzt, wobei sie sich vor der Öffnung (11) bewegen, bis sie die schrägen Teile (14, 14') der festen Backen (3, 3') über das zu unterteilende Band erreichen, welches praktisch einen sehr geringen Abstand zwischen den beiden Paaren Backen bestehen läßt.
  • Während dieser ersten Phase bewegt sich die bewegliche Durchreißplatte (4) im wesentlichen nicht, mit der Ausnahme einer geringen anfänglichen Neigung, die den Beginn der geradlinigen Bewegung zum Band begleitet. Dies ist in Fig. 3b gezeigt.
  • Anschließend bleiben die beweglichen Backen (2, 2') gegen die festen Backen (3, 3') gedrückt und machen das Band unbeweglich, während die Platte (4) zwischen den beweglichen Backen (2, 2') angehoben wird, wie in Fig. 3c durch den Pfeil (F3) gezeigt ist. Es ist anzumerken, daß der durch die beweglichen Backen (2, 2') auf die festen Backen (3, 3') ausgeübte Druck nicht konstant ist, sondern einen Maximalwert durchläuft, der im wesentlichen mit dem entscheidenden Abschnitt der Trennungsphase zusammenfällt. Die Arbeit der Zähne (5) der Platte (4) erfolgt sehr progressiv, wobei die endgültige Trennung die höchste Unterteilungsbeanspruchung zur Folge hat, die zu dem Zeitpunkt auftritt, zu dem die Quetschung der Backen maximal ist, was ausreichende longitudinale Spannungen zur Folge hat, um die entgegengesetzten Unterteilungsbeanspruchungen im Gleichgewicht zu halten.
  • Die beweglichen Backen (2, 2') und die Platte (4) ziehen sich anschließend in Richtung der Pfeile (F4, F5) (Fig. 3d) längs Bahnen zurück, die jenseits der Abstandshalter (13) für die beweglichen Backen (2, 2') und jenseits der festen Backen (3, 3') für das Blatt (4) erkennbar sind, zurück. Dieses letzte Merkmal hat zum Ziel, eine Papierschicht, die eventuell entweder an den beweglichen Backen (2, 2') oder am Blatt (4) zurückbleibt, abzuziehen.
  • Die jeweiligen Bahnen der beweglichen Backen (2, 2') und der Durchreiß- und Trennplatte (4) sind in ihrer gegenseitigen Beziehung in der graphischen Darstellung von Fig. 5 deutlich erkennbar, in der während eines vollständigen Zyklus der Vorrichtung die Kurve (C) die Bahn der Backen (2, 2') veranschaulicht und die Kurve (B) die Bahn der gezahnten Platte (4) veranschaulicht.
  • Die Extrempositionen der beweglichen Backen (2, 2') und der gezahnten Platte (4) sind in dünneren Linien dargestellt. Die Kurve (C) weist ein abgeflachtes Minimum auf, das die Dauer ergibt, während der die beiden Backenpaare (2, 2', 3, 3') in Kontakt sind (etwas weniger als eine halbe Periode).
  • Die Kurve (B) besitzt einen nahezu sinusförmigen Verlauf, der die Regelmäßigkeit der Bewegung der Platte (4) ergibt und ein Maximum hat, das selbstverständlich während der Quetschung der Backen (2, 2', 3, 3') auftritt.
  • Das Maximum der Kurve (C), das sich am Ende des Zyklus und folglich direkt vor einem neuen Zyklus befindet, veranschaulicht das obenerwähnte Merkmal: Die beweglichen Backen (2, 2') bewegen sich über den Abstandshalter (13) hinaus, um eventuell eine Papierschicht abzulösen, die mit den beweglichen Backen (2, 2') in Kontakt bleibt.
  • Gleiches gilt für das Minimum der Kurve (B), das sich aus dem gleichen Grund diesseits der festen Backen (3, 3') befindet, diesmal jedoch mit Bezug auf die Platte (4).
  • Das Bandmaterial, das sich längs der Achse (A) vorbeibewegt und durch Reißen an den beiden Enden in Teilstücke zerteilt wird, besitzt eine sehr spezielle Konfiguration des kissenförmigen Typs, deren Schichten aufgrund der besonderen Unterteilungsart an den Enden abgeflacht und durchmischt sind.
  • Die Maschine und das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglichen folglich, ein Produkt zu erhalten, dessen Bindekraft viel höher als jene von Produkten ist, die durch Zerschneiden mit herkömmlichen Blättern in einer Abscherbetriebsart erhalten werden.

Claims (20)

1. Maschine für die Herstellung eines Verkeilungs-/Polsterungsmaterials aus einem wenigstens einschichtigen, ununterbrochenen Bandmaterial des Typs Papier durch longitudinales Umfalten der seitlichen Ränder des Bandes zur Mittelzone des Bandes, so daß die Ränder in der Mittelzone überlagert sind, dann durch Antreiben der umgefalteten Gesamtheit, Zerknittern der umgefalteten Gesamtheit und schließlich Zusammenfügen der zerknitterten Gesamtheit durch aufeinanderfolgende punktförmige Kompressionen, dadurch gekennzeichnet, daß sie am Auslaß eine Trennvorrichtung durch Abreißen aufeinanderfolgender Teilstücke, Mittel zum Abreißen eines Teilstücks, das sich hinter der Trennvorrichtung befindet, wobei diese Abreißmittel durch Durchreißen des Polsterungsbandes senkrecht zur Vorbeibewegungsachse (A) des Bandes arbeiten, und Mittel (2, 2', 3, 3') zum Festhalten des Bandmaterials in einer unbeweglichen Stellung wenigstens in der Abreißzone, die beiderseits von Durchreißmitteln (4) angeordnet sind, die auf das Bandmaterial wirken, um das hinter der Trennvorrichtung befindliche Teilstück abzutrennen, umfaßt.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel zum wiederholten und wenigstens teilweise sequentiellen Erzeugen der Bewegung der Mittel (2, 3) zum Halten des Bandmaterials in der unbeweglichen Stellung und der Bewegung der Durchreißmittel (4) umfaßt.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel, die die Erzeugung der Bewegungen ermöglichen, wenigstens ein erstes Gestänge (T1), das ein Antriebsmittel (6, 7) mit den Mitteln (2, 3) zum Halten des Bandmaterials in der unbeweglichen Stellung verbindet, und wenigstens ein zweites Gestänge (T2), das die Antriebsmittel (6, 7) mit den Durchreißmitteln (4) verbindet, umfassen, wobei die gemeinsamen Antriebsmittel (6, 7) an sie eine Hin- und Herbewegung übertragen.
4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsamen Antriebsmittel aus einer rotierenden Scheibe (6) bestehen, die durch ein Motormittel (7) angetrieben wird und mit deren Umfang das Ende eines Arms (B1, B4) jedes Gestänges (T1, T2) verbunden ist.
5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß, da die Scheibe (6) den beiden Gestängen (T1, T2) gemeinsam ist, jeder der Arme (B1, B4) durch diese Scheibe über einen einzigen Drehzapfen (a1) angetrieben wird, der am Umfang der Scheibe (6) befestigt ist, wobei diese letztere durch einen elektrischen Getriebemotor angetrieben wird.
6. Maschine nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Gestänge (T1) ein Kniehebel (G) ist, der aus drei Armen (B1, B2, B3) gebildet ist, die mit einem ihrer Enden an einem einzigen Drehzapfen (a2) angelenkt sind, während die anderen Enden der Arme (B1, B2, B3) am Drehzapfen (a1) der Antriebsscheibe (6) bzw. an einem Drehzapfen (a4), der am Rahmen (1) der Maschine, für die die Unterteilungsvorrichtung bestimmt ist, befestigt ist, bzw. an einem Drehzapfen (a3), der an beweglichen Mitteln (2, 2') zum Festhalten des Bandmaterials befestigt ist, angelenkt sind.
7. Maschine nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Gestänge (T2) zwei Arme (B4, B5) umfaßt, wovon einer (B4) mit seinem ersten Ende am Drehzapfen (a1) der Antriebsscheibe (6) angelenkt ist und mit seinem zweiten Ende an einem Drehzapfen (a5) angelenkt ist, der an einem der Enden des zweiten Arms (B5) befestigt ist, wobei der zweite Arm (B5) an einem am Rahmen (1) befestigten Drehzapfen (aG) schwenkbar angebracht ist und an einem seiner Enden am Drehzapfen (a5) angelenkt und am anderen Ende an einem Drehzapfen (a7), der an den Durchreißmitteln (4) befestigt ist, angelenkt ist.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (2, 3) zum Festhalten des Bandmaterials beiderseits des Bandes angeordnet sind und über eine Mittelebene der Vorbeibewegung dieses Bandes einander zugewandt sind.
9. Maschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (2, 2'), die sich auf einer ersten Seite des Bandmaterials befinden, beweglich sind, während die Haltemittel (3, 3'), die sich auf der anderen Seite befinden, fest sind.
10. Trennvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beweglichen Haltemittel (2, 2') geradlinig in einer Ebene senkrecht zur Vorbeibewegungsachse (A) durch Gleitschienen (9, 9') geführt werden, in denen die beweglichen Haltemittel (2, 2') hin und her gleiten, um sich denfesten Haltemitteln (3, 3'), die sich auf der anderen Seite des Bandmaterials befinden, anzunähern, mit ihnen in Kontakt zu gelangen und sich von ihnen zu entfernen.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchreißmittel (4) in einer Ebene senkrecht zur Vorbeibewegungsachse (A) in Gleitschienen (10, 10'), in denen sie hin und her gleiten, geradlinig geführt werden.
12. Maschine nach einem der Ansprüche 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die geradlinigen Hin- und Herbewegungen der beweglichen Haltemittel (2, 2') für das Bandmaterial und der Durchreißmittel (4) durch das erste Gestänge (T1) bzw. durch das zweite Gestänge (T2) gesteuert werden.
13. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (2, 3) zum Halten des Bandes in einer unbeweglichen Stellung Backen (2, 2', 3, 3') in der Anzahl zwei auf jeder Seite des zu unterteilenden Materialbandes sind, die durch einen Zwischenraum getrennt sind, in dem sich die Durchreißmittel (4) befinden und verschieben.
14. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchreißmittel aus wenigstens einer Platte (4) bestehen, wovon eine Seite Zähne (5) umfaßt, die ein Durchreißen senkrecht zur Vorbeibewegungsachse bewirken, wenn die beiderseits des Materialbandes angeordneten Backen (2, 2', 3, 3') miteinander über das Band in Kontakt sind, um es festzuhalten.
15. Maschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchreißplatte (4) vom Typ Sägezahnblatt ist.
16. Maschine nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die festen Haltemitte) (3, 3') wenigstens teilweise die Gleitschiene zum Führen der Durchreißmittel (4) bilden, die sich zwischen ihnen und während der Durchreißphase außerdem zwischen den beweglichen Backen (2, 2') verschieben.
17. Maschine nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sich die beweglichen Backen (2, 2') und das Durchreißblatt (4) vor einer Öffnung (11) verschieben, die das zu unterteilende Bandmaterial durchläßt, wobei die Länge ihrer Verschiebung wenigstens gleich der Breite der Öffnung ist.
18. Maschine für die Herstellung eines Verkeilungs-/Polsterungsmaterials nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Auslaßfenster (11) mit rechtwinkligem Verlauf besitzt, das sich vor der Trennvorrichtung befindet und das Bandmaterial durchläßt.
19. Maschine für die Herstellung eines Verkeilungs-/Polsterungsmaterials nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennvorrichtung an einer Platte (1) befestigt ist, in der die Öffnung (11) ausgebildet ist, so daß die beweglichen Mittel (2, 2') zum Halten des Bandmaterials und die Durchreißmittel (4) vor der Öffnung (11) in zur Ebene der Platte (1) parallelen Ebenen gleiten.
20. Verfahren zum Erhalten eines Verkeilungs-/Polsterungsmaterials aus einem wenigstens einschichtigen Bandmaterial des Typs Papier, das die folgenden Schritte umfaßt:
- longitudinales Umfalten der seitlichen Ränder des Bandes zur Mittelzone des Bandes,
- Antreiben der umgefalteten Gesamtheit,
- Zerknittern der umgefalteten Gesamtheit und schließlich
- Zusammenfügen der zerknitterten Gesamtheit durch aufeinanderfolgende punktförmige Kompressionen,
dadurch gekennzeichnet,
daß der abschließende Schritt darin besteht, eine Zerteilung des Materials in Teilstücke mit Hilfe einer Trennvorrichtung vorzunehmen, die mit Mitteln zum Abreißen eines hinter der Vorrichtung befindlichen Teilstücks versehen ist, wobei die Vorrichtung Mittel zum Abreißen eines Teilstücks, das sich hinter der Trennvorrichtung befindet, wobei diese Abreißmittel durch Durchreißen des Polsterungsbandes senkrecht zur Vorbeibewegungsachse (A) arbeiten, und Mittel (2, 2', 3, 3') zum Festhalten des Bandmaterials in einer unbeweglichen Stellung wenigstens in der Abreißzone, die beiderseits von Durchreißmitteln (4) angeordnet sind, die auf das Bandmaterial wirken, um das hinter der Trennvorrichtung befindliche Teilstück abzutrennen, umfaßt, wobei sich das Band längs einer Vorbeibewegungsachse (A) senkrecht zur Vorrichtung vorwärtsbewegt.
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