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DE69530770T2 - Kaugummi mit einem niedrigen gehalt an maltodextrin - Google Patents

Kaugummi mit einem niedrigen gehalt an maltodextrin Download PDF

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DE69530770T2
DE69530770T2 DE69530770T DE69530770T DE69530770T2 DE 69530770 T2 DE69530770 T2 DE 69530770T2 DE 69530770 T DE69530770 T DE 69530770T DE 69530770 T DE69530770 T DE 69530770T DE 69530770 T2 DE69530770 T2 DE 69530770T2
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DE
Germany
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maltodextrin
chewing gum
gum
rubber
packaged
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DE69530770T
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David W. Record
Marc A. Meyers
Mansukh M. Patel
Michael P. Russell
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WM Wrigley Jr Co
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WM Wrigley Jr Co
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf verbesserte Zusammensetzungen von Kaugummi. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf die Verbesserung der Verarbeitungsfähigkeit von Kaugummi durch die Verwendung von niedrigen Gehalten bzw. Konzentrationen an Maltodextrin.
  • Die Textur von Kaugummi wird im Allgemeinen durch die Menge der darin enthaltenen Feuchtigkeit und die Kohlenhydrate oder Polyole geregelt, die zum Herstellen des Gummis verwendet werden. Für zuckerhaltigen Gummi rühren die Kohlenhydrate gewöhnlich von Maisstärkesirup und Zucker her, und für zuckerfreien Gummi umfassen die Kohlenhydrate Polyole wie etwa von Sorbitolflüssigkeit und hydrierten Stärkehydrolysat-Lösungen (HSH-Lösungen). Die Feuchtigkeit der Gummizusammensetzung wird durch Variieren der Konzentration und des Feuchtigkeitsgehalts des Sirups, der Sorbitolflüssigkeit oder der HSH-Lösung geregelt. Die Textur kann auch durch Variieren der Konzentration des Glycerinweichmachers oder anderer Weichmacher, die in dem Gummi verwendet werden, geregelt werden. Die Textur des Gummis wird auch durch die Gummibase (weich gegenüber harf) und die Art und den Gehalt des Aromastoffes (plastifizierend gegenüber nichtplastifizierend – niedrig gegenüber hoch) beeinflusst.
  • In den letzten Jahren waren die Anstrengungen darauf gerichtet, Gummis herzustellen, die höhere Aromagehalte aufweisen, und Gummis mit wachsfreien Gummibasen herzustellen. Zum Beispiel offenbaren die folgenden PCT-Anmeldungen wachsfreie Kaugummis: US93/017580; US93/017578; US93/017579; und US93/017576. Die folgenden US-Patentanmeldungen offenbaren Kaugummizusammensetzungen mit hohen Aromagehalten: US-Patente Nr. 5,415,880; 5,413,799; 5,429,827 und 5,501,864.
  • In diesen neueren, in letzter Zeit entstandenen Gummiformulierungen hatten die Gummibase und/oder erhöhten Aromastoffgehalte eine erweichende Wirkung auf den Gummi. Folglich würden normalerweise niedrigere Gehalte von Glycerin oder Feuchtigkeit enthaltendem Sirup, Sorbitolflüssigkeit oder HSH-Lösungen verwendet werden. Annehmbare niedrigere Gehalte haben jedoch dem Gummi keine ausreichend erhöhte Zähigkeit für die Verarbeitung verliehen. Ferner führt eine Verringerung des Gehalts an Glycerin oder Feuchtigkeit enthaltendem Sirup, Sorbitolflüssigkeit oder HSH-Lösungen dazu, dass der Gummi zu trocken ist und leicht Risse bekommt. Die niedrige Zähigkeit oder Weichheit verursacht Probleme mit dem Gummi, wenn er Hochgeschwindigkeitsverpackungsmaschinen zugeführt wird.
  • Maltodextrin ist in den USA von der USFDA für die Verwendung in Nahrungsmittelprodukten zugelassen. Das US-Patent Nr. 4,604,287 offenbart einen Kaugummi mit niedriger Feuchtigkeit, welcher 0,75 % bis 6 % Maltodextrin enthält, um einen Gummi mit einer anfänglich weichen-mürben Textur zu erzeugen, welcher beim Kauen einen weichen, elastisch-kohäsiven Kaugummi ergibt.
  • Maltodextrin ist ein übliches Verkapselungsmittel für Aromastoffe und Süßungsmittel mit hoher Süßkraft. Verschiedene Patente offenbaren die Verwendung von in Maltodextrin eingekapselten Inhaltsstoffen in Kaugummi. Zum Beispiel offenbart das US-Patent Nr. 5,139,798 die Verwendung von gemeinsam getrockneter (codried) Sucralose und Maltodextrin, vermischt mit Polyvinylacetat, zur Verwendung in Kaugummi.
  • Die PCT-Veröffentlichung Nr. WO 93/5663 offenbart die Verwendung von essbarem Dextrin mit Aspartame (APM) in Kaugummi.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Unerwarteterweise wurde entdeckt, dass ein niedriger Gehalt an Maltodextrin, der zu den Gummiformulierungen zugegeben wird, die Zähigkeit des Gummis auf zum Verbessern der Verpackungsleistung ausreichende Werte erhöht, ohne eine signifikante Auswirkung auf die Kaueigenschaften des Gummis zu haben.
  • In einem ersten Aspekt ist die Erfindung eine Kaugummizusammensetzung, umfassend 5% bis 95% Gummibase, 5% bis 95% Füllstoff und Süßungsmittel, 0,1% bis 10% Aromastoff und 0,1% bis 0,6% Maltodextrin.
  • In einem zweiten Aspekt ist die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines Kaugummis, umfassend die Schritte des Bereitstellens von Gummibase, umfassend 5% bis weniger als 95% der Gummizusammensetzung, des Bereitstellens von Füllstoff und Süßungsmitteln, umfassend 5% bis weniger als 95% der Gummizusammensetzung, des Bereitstellens von Aromastoff, umfassend 0,1% bis 10% der Gummizusammensetzung, des Bereitstellens von Maltodextrin, umfassend 0,1% bis 0,6% Gummizusammensetzung, und des Vereinigens der Gummibase, des Füllstoffes und Süßungsmittels, des Aromastoffes und des Maltodextrins, um die Kaugummizusammensetzung zu bilden.
  • In einem dritten Aspekt ist die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen und Verpacken von Kaugummistreifen, umfassend die Schritte: das Vereinigen von Gummibase, Füllstoff und Süßungsmittel, Aromastoff und Maltodextrin, um eine Kaugummizusammensetzung zu bilden, die 0,1% bis 0,6% Maltodextrin umfasst und 24 Stunden nach dem Vermischen einen Taber-Steifigkeitswert zwischen 15 und 40 aufweist, das Bilden von Streifen aus der Kaugummizusammensetzung und das Verpacken der Streifen, während der Taber-Steifigkeitswert der Zusammensetzung über ungefähr 15 liegt.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
  • So wie er hier verwendet wird, schließt der Begriff "Kaugummi" auch Blasengummi und dergleichen ein. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind alle hier verwendeten Prozentsätze Gewichtsprozente.
  • Maltodextrin ist ein Kohlenhydrat-Füllstoff, welcher eine geringe Süßkraft aufweist. Typische Maltodextrine werden durch saure und/oder enzymatische Hydrolyse von Stärken hergestellt. Sie werden bis zu einem Dextroseäquivalent (D. Ä.) von 4–27 hydrolysiert und werden in der Regel zu einem Pulver sprühgetrocknet. Sie sind auch leicht verdaulich, da das Glucosepolymer im Wesentlichen aus α-1,4-Bindungen zwischen Glucosemolekülen besteht. Aus diesem Grund, und da Maltodextrin auch etwas Dextrose, Maltose und Maltotriose (DP1, DP2, DP3) enthält, könnte es als Zucker angesehen werden und verursacht Zahnkaries. Folglich können Maltodextrine vorzugsweise in zuckerartigen Gummiformulierungen verwendet werden.
  • Um Maltodextrine in einem zuckerfreien Gummi zu verwenden, müssten die Maltodextrine behandelt werden, um Dextrose, Maltose und Maltotriose zu entfernen, wie z. B. durch Vergärung, wie es für unverdauliches Dextrin im US-Patent Nr. 5,458,892 (beruhend auf der PCT-Veröffentlichung Nr. WO 93/5663) und im US-Patent Nr. 5,236,719 offenbart ist. Das gereinigte Maltodextrin bleibt nach wie vor verdaulich und kann durch Alpha-Amylase im Speichel zu vergärbaren Kohlenhydraten hydrolysiert werden, es könnte aber dazu verwendet werden, durch Verringern der Abnahme des pH-Wertes der Plaque eine verringerte Zahnkaries zu ergeben. Gereinigtes Maltodextrin kann auch je nach der Definition durch verschiedene Länder als zuckerfrei oder kohlenhydratmodifiziert angesehen werden.
  • Das Entfernen der vergärbaren Komponenten kann durch Hefegärung, verschiedene Arten von Chromatographie, darunter Flüssigchromatografie und Gelpermeationschromatografie, Ultrafiltration sowie die Verwendung von Glucoseoxidase- und Maltase-Enzymsystemen erfolgen.
  • Der Hefegärungsprozess ist ein Verfahren zum Entfernen von vergärbaren Komponenten aus Maltodextrin. Der Prozess umfasst die folgenden Schritte:
    • 1) Man stellt eine 20%ige Lösung von Maltodextrin in Wasser her und stellt den pH der Lösung auf 4–4,5 ein.
    • 2) Man gibt 0,5% Bäckerhefe (bezogen auf das Gewicht von Maltodextrin) zu und rührt konstant bei 20°–35°C 4–16 Stunden lang oder bis die ganze Glucose und Maltose verschwunden ist, was durch HPLC analysiert wird.
    • 3) Wenn der Vorgang beendet ist, wird die Lösung 5–10 Minuten zum Sieden gebracht, um die Hefe zu inaktivieren.
    • 4) Der unlösliche Anteil wird abfiltriert.
    • 5) Das Filtrat wird eingedampft, gefriergetrocknet oder sprühgetrocknet.
    • 6) Gegebenenfalls kann das Filtrat durch eine Behandlung mit Aktivkohle entfärbt werden und/oder durch eine Ionenaustauschsäule behandelt werden, um abgebautes Protein zu entfernen und das Filtrat zu entionisieren.
  • Unverdauliches Dextrin wie etwa Fibersol von Matsutani wird von der USFDA für die Zulassung in Nahrungsmitteln als Maltodextrin klassifiziert, da es im Allgemeinen die USFDA-Definition eines Maltodextrins erfüllt. Wenngleich es als Maltodextrin angesehen werden kann, ist es für herkömmliche Maltodextrine nicht typisch. Wenngleich es ein D. Ä. im gleichen Bereich (4 bis 27) wie Maltodextrin hat, weist unverdauliches Dextrin außer den α-1,4-Bindungen von Maltodextrin auch andere Verknüpfungen auf, z. B. α-1,6, β-1,2, β-1,3 und β-1,6. Für den Zweck der vorliegenden Erfindung und so, wie es in den Ansprüchen verwendet wird, schließt Maltodextrin unverdauliches Dextrin, wie etwa die unverdaulichen Dextrine, die in der PCT-Veröffentlichung Nr. WO 93/5663 offenbart sind, ein. Unverdauliches Dextrin und herkömmliches Maltodextrin können auch zusammen als α-D-Glucose-Polysaccharide angesehen werden.
  • Es hat sich unerwarteterweise gezeigt, dass die Verwendung von niedrigen Gehalten an Maltodextrin in einem Kaugummi einzigartige Vorteile bietet. Ein niedriger Gehalt an Maltodextrin, welcher der Gummirezeptur zugegeben wird, erhöht die Zähigkeit des Gummis auf Werte, die ausreichen, um die Verpackungsleistung zu verbessern, ohne eine signifikante Wirkung auf die Kaueigenschaften zu haben. Dieser Gehalt an Maltodextrin beträgt 0,1 bis 0,6% des Gummis. Bevorzugte Gehalte sind 0,2 bis 0,5% Maltodextrin in dem Gummi.
  • Gemäß US-Patent Nr. 4,604,287 verleiht Maltodextrin, das in einer Konzentration von ungefähr 0,75% und darüber verwendet wird, dem Gummi eine anfänglich nicht kohäsive (mürbe) Textur. Bevorzugte Gummis der vorliegenden Erfindung weisen jedoch eine anfänglich weiche, kohäsive Textur auf.
  • Es kann jedes Maltodextrin verwendet werden, welches ein trockenes Pulver ist (weniger als 6% Feuchtigkeit) und ein D. Ä. im Bereich von 4–27 aufweist. Der bevorzugte D. Ä.-Bereich ist 7–24 und das am meisten bevorzugte D. Ä. liegt im Bereich von ungefähr 10–17.
  • Die neuesten Verbesserungen verwenden hydrierte Stärkehydrolysate (HSH) und Glycerin, die vorvermischt und gemeinsam eingedampft werden, um die Feuchtigkeit zu verringern, in einigen zuckerfreien Gummiformulierungen. Maltodextrin kann in Gummiformulierungen mit hydrierten Stärkehydrolysaten (HSH) ohne Vorvermischen mit Glycerin und gemeinsames Eindampfen verwendet werden. Die erhöhte Zähigkeit der erfindungsgemäßen Formulierung verringert die Notwendigkeit, die Feuchtigkeit auf einem Minimum zu halten.
  • Wie bereits angemerkt wurde, wird Maltodextrin häufig als Einkapselungs- oder Agglomerierungsmittel verwendet. Maltodextrin kann auch verwendet werden, um andere Inhaltsstoffe zu absorbieren. Maltodextrin kann in der Lage sein, Aromastoffe und Süßungsmittel mit hoher Süßkraft wie Aspartame, Alitame, Cyclaminsäure und ihre Salze, Saccharinsäure und ihre Salze, Acesulfame und seine Salze, Sucralose, Dihydrochalcone, Thaumatin, Monellin oder Kombinationen davon einzukapseln, zu agglomerieren oder einzufangen/zu absorbieren. Die Einkapselung von Süßungsmitteln mit hoher Süßkraft mit Maltodextrin kann die Haltbarkeit des Süßungsmittels verbessern. Diese eingekapselten Aromastoffe und/oder Süßungsmittel können dem Kaugummi zugegeben werden. Es wird angenommen, dass das in solchen Einkapselungen verwendete Maltodextrin, wenn es in den geeigneten Konzentrationen verwendet wird, die für eine leichte Verpackungsfähigkeit erwünschte anfängliche Zähigkeit ergeben kann. In der bevorzugten Ausführungsform liegt das Maltodextrin, das zugegeben wird, um eine Steifigkeit zu verleihen, jedoch in einer Form vor, in der es nicht an irgendeinen anderen Gummiinhaltsstoff gebunden ist.
  • Das Maltodextrin kann leicht in eine Kaugummizusammensetzung eingearbeitet werden. Die übrigen Kaugummiinhaltsstoffe sind für die vorliegende Erfindung nicht von entscheidender Bedeutung. Das heißt, das Maltodextrin kann auf herkömmliche Weise in Kaugummiformulierungen eingearbeitet werden. Wie jedoch vorstehend angemerkt wurde, wird in der Regel die Erfindung in Verbindung mit weichen Gummibasen und weichen Gummiformulierungen, insbesondere mit hohen Aromastoffgehalten verwendet.
  • Im Allgemeinen umfasst eine Kaugummizusammensetzung charakteristischerweise einen wasserlöslichen Füllstoffanteil, einen wasserunlöslichen kaubaren Gummibasenanteil und charakteristischerweise wasserunlösliche Aromastoffe. Der wasserlösliche Anteil zerstreut sich mit einem Teil des Aromastoffes während eines gewissen Zeitraums beim Kauen. Der Gummibasenanteil wird während des gesamten Kauvorgangs im Mund zurückgehalten.
  • Die unlösliche Gummibase umfasst im Allgemeinen Elastomere, Harze, Fette und Öle, Wachse, Weichmacher und anorganische Füllmittel. Zu Elastomeren können Polyisobutylen, Isobutylen-Isopren-Copolymer und Styrol-Butadien-Kautschuk sowie natürliche Latizes wie etwa Chicle gehören. Zu Harzen gehören Polyvinylacetat und Terpenharze. Fette und Öle können ebenfalls in der Gummibase enthalten sein, wozu Talg, hydrierte und teilweise hydrierte Pflanzenöle und Kakaobutter gehören. Zu üblicherweise eingesetzten Wachsen gehören Paraffin, mikrokristalline Wachse und natürliche Wachse wie Bienenwachs und Carnauba. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung macht die unlösliche Gummibase 5 bis 95% des Gummis aus. Mehr bevorzugt macht die unlösliche Gummibase zwischen 10 und 50% des Gummis und am meisten bevorzugt 20 bis 35% des Gummis aus.
  • Die Gummibase enthält charakteristischerweise auch eine Füllmittelkomponente. Die Füllmittelkomponente kann Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Talk, Dicalciumphosphat oder dergleichen sein. Das Füllmittel kann zwischen 5 und 60% der Gummibase ausmachen. Vorzugsweise macht das Füllmittel 5 bis 50% der Gummibase aus.
  • Gummibasen enthalten charakteristischerweise auch Weichmacher, wozu Glycerinmonostearat und Glycerintriacetat gehören. Ferner können Gummibasen auch wahlfreie Inhaltsstoffe wie Antioxidationsmittel, Farbstoffe und Emulgatoren enthalten. Die vorliegende Erfindung zieht den Einsatz jeglicher handelsüblichen annehmbaren Gummibase in Betracht.
  • Der wasserlösliche Anteil des Kaugummis kann außerdem Weichmacher, Süßungsmittel, Aromastoffe und Kombinatienen davon umfassen. Die Süßungsmittel üben in dem Gummi häufig die Rolle von Füllstoffen aus. Die Füllstoffe machen im Allgemeinen 5% bis 95%, vorzugsweise 20% bis 80% und am meisten bevorzugt 30% bis 60% des Gummis aus.
  • Weichmacher werden dem Kaugummi zugegeben, um die Kaubarkeit und das Mundgefühl des Gummis zu optimieren. Weichmacher, die im Fachgebiet auch als Plastifikatoren oder Weichmachungsmittel bezeichnet werden, machen im Allgemeinen 0,5 bis 15% des Kaugummis aus. Zu Weichmachern, die von der vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen werden, gehören Glycerin, Lecithin und Kombinationen davon. Außerdem können wässrige Süßungsmittellösungen wie etwa solche, die Sorbitol, hydrierte Stärkehydrolysate, Maisstärkesirup und Kombinationen davon enthalten, als Weichmacher und Bindemittel in dem Gummi verwendet werden.
  • Wie vorstehend erwähnt wurde, kann das Maltodextrin der vorliegenden Erfindung in zuckerhaltigen Gummiformulierungen verwendet werden. Zuckerfreie Formulierungen fallen jedoch ebenfalls unter den Umfang der Erfindung. Zu zuckerhaltigen Süßungsmitteln gehören im Allgemeinen Saccharid enthaltende Komponenten, die üblicherweise auf dem Kaugummigebiet bekannt sind, welche Sucrose, Dextrose, Maltose, Dextrin, getrockneten Invertzucker, Fructose, Lävulose, Galactose, Maisstärkesirup-Trockensubstanzen und dergleichen allein oder in jeder beliebigen Kombination umfassen, aber nicht darauf beschränkt sind.
  • Das Maltodextrin der vorliegenden Erfindung kann auch zusammen mit Aspartame oder anderen Süßungsmitteln mit hoher Süßkraft sowie üblicherweise bekannten zuckerfreien Süßungsmitteln verwendet werden. Im Allgemeinen gehören zu zuckerfreien Süßungsmitteln Komponenten mit süßmachenden Eigenschaften, welche jedoch die üblicherweise bekannten Zucker nicht enthalten und Zuckeralkohole wie etwa Sorbitol, Mannitol, Xylitol, hydrierte Stärkehydrolysate, Maltitol und dergleichen allein oder in jeder beliebigen Kombination umfassen, aber nicht darauf beschränkt sind.
  • Je nach dem bestimmten Süßefreisetzungsprofil und der Lagerstabilität, die erforderlich sind, kann das Maltodextrin der vorliegenden Erfindung auch in Kombination mit überzogenen oder nicht überzogenen Süßungsmitteln mit hoher Süßkraft wie etwa Acesulfame K oder den Salzen von Acesulfame, Cyclamat und seinen Salzen, Saccharin und seinen Salzen, Alitame, Sucralose, Thaumatin, Monellin, Dihydrochalconen, Steviosid, Glycyrrhizin und Kombinationen davon verwendet werden.
  • Süßungsmittel mit hoher Süßkraft können auch modifiziert werden, um ihre Freisetzung in Kaugummiformulierungen, die Maltodextrin enthalten, zu steuern. Diese kann durch verschiedene Einkapselungs-, Agglomerations- und Absorptionsverfahren oder eine Kombination von Verfahren gesteuert werden, um entweder eine schnelle oder langsame Freisetzung des Süßungsmittels zu erhalten. Süßungsmittelkombinationen, von denen einige synergistisch sein können, können ebenfalls in den Maltodextrin enthaltenden Gummiformulierungen enthalten sein.
  • Ein Aromastoff kann in dem Kaugummi in einer Menge im Bereich von 0,1 bis 10% und vorzugsweise, für Gummis mit höherem Aromagehalt, von 1,5 bis 4% des Gummis vorhanden sein. Die Aromastoffe können etherische Öle, synthetische Aromen oder ein Gemisch davon umfassen, die Öle, die aus Pflanzen und Früchten gewonnen werden, wie etwa Citrusöle, Fruchtessenzen, Pfefferminzöl, Spearmintöl, Nelkenöl, Wintergrünöl, Anis und dergleichen einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind. Künstliche Aromakomponenten werden ebenfalls zur Verwendung in Gummis der vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen. Fachleuten ist klar, dass natürliche und künstliche Aromastoffe in jeder sensorisch annehmbaren Mischung kombiniert werden können. Alle solchen Aromen und Aromamischungen werden von der vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen.
  • Wahlfreie Inhaltsstoffe wie Farbstoffe, Emulgatoren und pharmazeutische Mittel können dem Kaugummi hinzugefügt werden.
  • Im Allgemeinen wird Kaugummi hergestellt, indem die verschiedenen Kaugummünhaltsstoffe nacheinander zu einem im Fachgebiet bekannten, im Handel erhältlichen Mischer zugegeben werden. Nachdem die Inhaltsstoffe gründlich vermischt worden sind, wird die Gummimasse aus dem Mischer ausgetragen und beispielsweise durch Walzen zu Platten und Schneiden zu Streifen, Extrudieren zu Brocken oder Gießen zu Pellets in die gewünschte Form gebracht.
  • Im Allgemeinen werden die Inhaltsstoffe vermischt, indem zuerst die Gummibase geschmolzen und zu dem laufenden Mischer zugegeben wird. Die Base kann auch in dem Mischer selbst geschmolzen werden. Farbstoffe oder Emulgatoren können ebenfalls zu diesem Zeitpunkt zugegeben werden. Ein Weichmacher wie Glycerin kann ebenfalls zu diesem Zeitpunkt zugegeben werden, zusammen mit jeglichem Sirup und einem Teil des Füllstoffes/Süßungsmittels. Weitere Anteile des Füllstoffes/Süßungsmittels können anschließend dem Mischer zugegeben werden. Ein Aromastoff wird charakteristischerweise mit dem letzten Anteil des Füllstoffes zugegeben. Hochwirksame Süßungsmittel werden vorzugsweise zugegeben, nachdem der letzte Anteil des Füllstoffes und Aromastoffes zugegeben worden ist.
  • Das gesamte Mischverfahren dauert charakteristischerweise fünf bis fünfzehn Minuten, manchmal können aber längere Mischzeiten erforderlich sein. Fachleuten ist klar, dass viele Abwandlungen des vorstehend beschriebenen Verfahrens befolgt werden können.
  • Wenngleich es vorzuziehen ist, Maltodextrin in einem zuckerhaltigen Gummi zu verwenden und ein gereinigtes Maltodextrin in einer zuckerfreien Gummiformulierung zu verwenden, kann jedes von ihnen in einer Gummirezeptur in Konzentrationen verwendet werden, die ausreichen, um eine Anfangssteifigkeit zu ergeben.
  • Die Taber-Steifigkeit ist eine Messung der Gummistreifigkeit unter Verwendung eines Taber V-5 Steifigkeits-Prüfgerätes, das von der Taber Instrument Corporation, North Tonawanda, New York erhältlich ist, wobei der Gummi Raumtemperatur aufweist. Je höher der Taber-Wert ist, desto zäher ist der Gummi. Gummis, die einen Taber-Wert von 0–8 aufweisen, sind sehr schwer einzupacken, Gummis mit einem Taber-Wert von 8–15 sind ziemlich schwer einzupacken, Gummis mit einem Taber-Wert von 15–20 sind ziemlich leicht einzupacken und Gummis mit einem Wert von 20–40 lassen sich sehr leicht einpacken. Ein bevorzugter Taber-Steifigkeitswert liegt 24 Stunden nach dem Herstellen des Gummis im Bereich von 25–30.
  • Um die Erfindung zu veranschaulichen, wurden fünf zuckerhaltige Gummirezepturen mit einer wachsfreien Gummibase wie folgt hergestellt:
    %
    Butylelastomer (Isopren-Isobutylen-Copolymer) 8,1
    Polyisobutylen 6,9
    Polyvinylacetat 21,7
    Glycerinester von hydriertem Kolophonium 10,5
    Terpenharz 13,7
    hydriertes Pflanzenöl 13,4
    Glycerinmonostearat 4,6
    Lecithin 1,7
    Calciumcarbonat 19,1
    Farbstoff 0,3
    100,0
  • Die folgenden Beispiele verwendeten ein Maltodextrin mit einem D. Ä. von 17, das unter dem Handelsnamen LODEX 15 von American Maize Products Co. erhältlich ist.
  • VERGLEICHSBEISPIEL A UND BEISPIELE 1–2
  • Es wurden die folgenden Laborgummiformulierungen hergestellt:
    Figure 00110001
  • Nach 7 Tagen wurden fünf Proben von jeder Rezeptur in einem Taber-Steifigkeits-Prüfgerät geprüft. Der mittlere Taber-Steifigkeitswert für die Rezepturen war wie folgt:
    Vergleichsbeispiel A 16,6
    Beispiel 1 22,2
    Beispiel 2 25,6
  • Obwohl diese Prüfungen nicht 24 Stunden nach dem Vermischen durchgeführt wurden und sich der Taber-Wert während der Aufbewahrung verändert haben kann, wird aufgrund der Ähnlichkeit der Formulierungen und der Tatsache, dass alle Proben unter den gleichen Bedingungen aufbewahrt wurden, angenommen, dass die Taber-Werte nach 24 Stunden die gleiche Zunahme der Taber-Steifigkeit aufgrund der Zugabe von geringen Gehalten an Maltodextrin aufgewiesen haben würden, wie durch die 7 Tage-Prüfung nachgewiesen wurde.
  • VERGLEICHSBEISPIEL B UND BEISPIEL 3
  • In den nächsten Formulierungen wurde ein Gummi im Produktionsmaßstab hergestellt. Es wurden zwei Chargen der erfindungsgemäßen Rezeptur von Beispiel 3 hergestellt.
  • Figure 00120001
  • Die Vergleichsformulierung war nicht nur etwas zu weich zum Verpacken, sie wurde auch als sehr trocken, abblätternd und krümelig angesehen und verursachte Probleme beim Auswalzen. Es gab auch einige Schwierigkeiten beim Verpacken des Vergleichsgummis, aber die erfindungsgemäße Formulierung von Beispiel 3 ließ sich sehr leicht verpacken. Es ist nicht bekannt, warum die zwei Chargen von Beispiel 3 eine unter schiedliche Taber-Steifigkeit aufweisen. Diese Abweichung ist nicht normal. Sie könnte auf ein kaltes Anfahren zurückzuführen sein, falls diese Charge mit dem Taber-Wert 38,9 die erste war. In jedem Fall haben beide Chargen einen viel höheren Taber-Wert als das Vergleichsbeispiel B.
  • VERGLEICHSBEISPIELE C–D UND BEISPIELE 4–7
  • Die folgende Basenformulierung wurde in diesen Vergleichsbeispielen und erfindungsgemäßen Beispielen sowie in den Vergleichsbeispielen E–F und den Beispielen 8–9 verwendet:
    %
    Isobutylen-Isopren-Copolymer 6,1
    Polyisobutylen 4,9
    Terpenharze 12,5
    Polyvinylacetat mit hohem Molekulargewicht (55000–80000) 6,6
    Polyvinylacetat mit mittlerem Molekulargewicht (25000–55000) 11,9
    Polyvinylacetat mit niedrigem Molekulargewicht (10000–25000) 15,3
    Glycerinester von hydriertem Kolophonium 5,9
    Glycerinmonostearat 8,0
    hydriertes Pflanzenöl 1,2
    Lecithin 3,0
    Triacetin 0,9
    Calciumcarbonat 12,1
    Talk 11,1
    Farbstoff 0,5
    100,0
  • Es wurden die folgenden Laborgummiformulierungen hergestellt:
    Figure 00140001
  • Auf der Grundlage einer sensorischen Bewertung der Proben waren im Vergleich zu Vergleichsbeispiel C sowohl die Beispiele 4 als auch 5 geringfügig zäher, ergaben aber einen Gummi guter Qualität. Entsprechend waren die beiden Beispiele 6 und 7 im Labormaßstab trockener und krümeliger als die Beispiele 4 und 5. Wie man jedoch in den nächsten Beispielen sieht, ergaben Gummiformulierungen mit 5% Sirup im Produktionsmaßstab weiche Produkte, so dass die Verwendung von Maltodextrin erforderlich war, um die Formulierungen zäher zu machen.
  • VERGLEICHSBEISPIELE E–F UND BEISPIELE 8–9
  • Die folgenden Fruchtgummiproben wurden hergestellt, um die Verwendung von Maltodextrin in dieser Art von Gummiformulierungen im Produktionsmaßstab zu bewerten.
  • Figure 00150001
  • In diesem Beispiel wurde Calciumcarbonat aus den erfindungsgemäßen Proben weggelassen und der Aromagehalt war etwas niedriger als in den Vergleichsbeispielen. Diese Unterschiede werden jedoch im Vergleich zu der Zugabe von 0,25% Maltodextrin als geringfügig angesehen. Die Zugabe von Maltodextrin erhöht die Steifigkeit des Gummis von einem Produkt, das sehr schwer einzupacken ist, hin zu einem Produkt, das sich leichter verarbeiten lässt und ziemlich leicht verpackt werden kann.
  • Es wird angenommen, dass neben Maltodextrin niedrige Gehalte an natürlichen Kohlenhydratgummis wie etwa Guar Gum, Cellulosederivaten wie etwa Carboxymethylcellulose und Hydroxypropylmethylcellulose, Gelatine und modifizierten Stärken verwendet werden können, um eine Anfangssteifigkeit bereitzustellen, ohne die Kaueigenschaften des Gummis zu beeinflussen.
  • Es sollte beachtet werden, dass die Zusammensetzungen und Verfahren der vorliegenden Erfindung in Form von verschiedenen Ausführungsformen vorliegen können, von denen nur einige wenige vorstehend veranschaulicht und beschrieben worden sind. Es versteht sich, dass die Hinzufügung einiger anderer Inhaltsstoffe, Verfahrensschritte, Materialien oder Komponenten, die hier nicht speziell eingeschlossen sind, eine nachteilige Auswirkung auf die vorliegende Erfindung haben kann. Die beste Art der Durchführung der Erfindung kann deshalb Inhaltsstoffe, Verfahrensschritte, Materialien oder Komponenten ausschließen, die von den vorstehend für die Aufnahme oder Verwendung in der Erfindung aufgeführten verschieden sind. Die beschriebenen Ausführungsformen sollen jedoch in jeder Hinsicht nur als veranschaulichend und nicht beschränkend aufgefasst werden und der Umfang der Erfindung ist deshalb durch die beigefügten Ansprüche und nicht durch die vorstehende Beschreibung angegeben.

Claims (14)

  1. Verpackter Kaugummistreifen, umfassend: 5% bis weniger als 95% Gummibase; 5% bis weniger als 95% Füllstoff und Süßungsmittel; 0,1% bis 10% Aromastoff; und 0,1% bis 0,6% Maltodextrin.
  2. Verpackter Kaugummistreifen wie in Anspruch 1 beansprucht, wobei das Maltodextrin ein Dextroseäquivalent im Bereich von 4 bis 27 aufweist.
  3. Verpackter Kaugummistreifen wie in Anspruch 1 beansprucht, wobei das Maltodextrin ein Dextroseäquivalent im Bereich von 7 bis 24 aufweist.
  4. Verpackter Kaugummistreifen wie in Anspruch 1 beansprucht, wobei das Maltodextrin ein Dextroseäquivalent im Bereich von 10 bis 17 aufweist.
  5. Verpackter Kaugummistreifen wie in einem der vorangehenden Ansprüche beansprucht, wobei das Maltodextrin 0,2% bis 0,5% des Kaugummis ausmacht.
  6. Verpackter Kaugummistreifen wie in einem der vorangehenden Ansprüche beansprucht, wobei die Gummibase frei von Wachs ist.
  7. Verpackter Kaugummistreifen wie in einem der vorangehender Ansprüche beansprucht, wobei der Aromastoff 1,5% bis 4% des Kaugummis ausmacht.
  8. Verpackter Kaugummistreifen wie in einem der vorangehenden Ansprüche beansprucht, wobei der Aromastoff ein Fruchtaroma umfasst.
  9. Verpackter Kaugummistreifen wie in einem der vorangehenden Ansprüche beansprucht, wobei das Maltodextrin dem Gummi frei hinzugemischt wird und nicht an irgendeinen anderen Gummiinhaltsstoft gebunden ist.
  10. Verpackter Kaugummistreifen wie in einem der vorangehenden Ansprüche beansprucht, wobei die Zusammensetzung 24 Stunden nach dem Vermischen einen Taber-Steifigkeitswert von 15 bis 40 aufweist.
  11. Verpackter Kaugummistreifen wie in einem der vorangehenden Ansprüche beansprucht, wobei die Zusammensetzung eine anfänglich weiche, kohäsive Textur aufweist.
  12. Verfahren zum Herstellen und Verpacken von Kaugummistreifen, umfassend die Schritte: (a) Vereinigen von Gummibase, Füllstoff und Süßungsmittel, Aromastoff und Maltodextrin, um eine Kaugummizusammensetzung zu bilden, die 0,1% bis 0,6% Maltodextrin umfasst und 24 Stunden nach dem Vermischen einen Taber-Steifigkeitswert von 15 bis 40 aufweist; (b) Bilden von Streifen aus der Kaugummizusammensetzung; und (c) Verpacken der Streifen, während der Taber-Steifigkeitswert der Zusammensetzung über ungefähr 15 liegt.
  13. Verfahren wie in Anspruch 12 beansprucht, wobei die Zusammensetzung 0,2% bis 0,5% Maltodextrin umfasst.
  14. Verwendung von Maltodextrin in einem Kaugummi in einer Menge von 0,1% bis 0,6% des Kaugummis zum Erhöhen der Zähigkeit des Gummis auf Werte, die ausreichend sind, um die Verpackungsleistung ohne eine signifikante Auswirkung auf die Kaueigenschaften des Gummis zu verbessern.
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