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DE69511988T2 - Persönliche Schutzausrüstung gegen NBC Angriffe - Google Patents

Persönliche Schutzausrüstung gegen NBC Angriffe

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DE69511988T2
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DE
Germany
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helmet
bracket
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face
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Eric Farin
Claude Fevrier
Jean-Claude Urgel
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Safran Aerosystems SAS
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Intertechnique SA
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    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B18/00Breathing masks or helmets, e.g. affording protection against chemical agents or for use at high altitudes or incorporating a pump or compressor for reducing the inhalation effort
    • A62B18/04Gas helmets

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Pulmonology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Respiratory Apparatuses And Protective Means (AREA)
  • Helmets And Other Head Coverings (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft persönliche bzw. Individualschutzausrüstungen für Personen, die einer sog. NBC-Bedrohung (nukleare, bakteriologische oder chemische Bedrohung) unterliegen.
  • Solche Individualausrüstungen umfassen üblicherweise einen Helm, eine Gesichtsabdeckung, die versehen ist mit Befestigungsmitteln, zur Befestigung am Helm dienend, sowie mit einem Anschluß für eine Leitung zur Ventilation oder zur Versorgung mit Atemgas, und eine weiche Manschette, häufig auch Halsdichtung genannt, welche vorgesehen ist, um den Helm und die Gesichtsabdeckung nach unten hin fortzusetzen, sowie dichtende Verbindungsmittel zwischen dem Helm, der Gesichtsabdeckung und der Manschette. Der Helm stellt Schutz bereit gegen Perforation und vor Stößen und dient des weiteren dazu, unterschiedliche Elemente zu stützen, wie z. B. Kopfhörer und ein durchsichtiges Visier.
  • Dieser Aufbau ermöglicht es der betroffenen Person, lediglich den Helm zu verwenden, wenn eine Mission zu erfüllen ist, bei welcher keine NBC-Bedrohung besteht. Somit kann die Beeinträchtigung des Komforts vermieden werden, die aus den Ausrüstungselementen resultiert, die vollständig das Gesicht und den Hals umgeben bzw. umschließen.
  • Wenn jedoch die Person vor einer Mission darüber informiert wird, daß das Risiko eines NBC-Angriffes besteht, wird die Manschette an dem Helm montiert. Wenn das effektive Vorhandensein einer Bedrohung signalisiert wird, entweder mittels Sensoren, die an dem von der Person besetzten Fahrzeug montiert sind, oder mittels Übertragung, ordnet die Person die Gesichtsabdeckung an bzw. bringt diese in Eingriff, befestigt sie am Helm, wobei vorangehend das Ventilationssystem, welches die Person mit gefilterter Luft versorgt, oder das Atemgasversorgungssystem in Betrieb genommen wurde.
  • Die erste Situation tritt insbesondere in Helikoptern auf, welche bei niedriger Höhe operieren, und deren Ausrüstung demzufolge keine Drucksauerstoffversorgung umfaßt, wie auch in militärischen Transportflugzeugen, die bei moderater Höhe betrieben werden.
  • Die Ausgestaltung der Ausrüstung in drei voneinander getrennten Elementen (Helm, Gesichtsabdeckung und Manschette) zeigt bezüglich dem Gesichtspunkt der Dichtheit den Nachteil auf, daß ein Anschlußpunkt zwischen den drei Elementen vorliegt. In diesem "Dreifachpunkt" ist es schwierig, die nötige Dichtheit für den Schutz zu sichern.
  • Die vorliegende Erfindung zielt insbesondere darauf ab, diesen Nachteil zu überwinden und eine persönliche bzw. Indivisualschutzausrüstung bereitzustellen, die solch einen Dreifachpunkt eliminiert, wobei es möglich ist, den Helm alleine zu verwenden oder auch mit der Manschette, wobei die für den NBC-Schutz nötige Gesichtsabdeckung lediglich im Bedarfsfall zusätzlich vorgesehen wird.
  • Unter dieser Zielsetzung schlägt die Erfindung insbesondere eine Ausrüstung vor, in welcher die dichtenden Verbindungsmittel zumindest einen Bügel umfassen, der in permanenter oder lösbarer Weise an dem Helm befestigt ist, die Basis des Helmes nach vorne verlängernd, dessen oberer Teil vorgesehen ist, um die Gesichtsabdeckung aufzunehmen und welcher in dichtender Weise die Manschette aufnimmt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der untere Teil bzw. Abschnitt vorgesehen, um in dichtender Weise einen Ring aufzunehmen, der eine Dichtung bildet und zu der Manschette gehört.
  • Der Begriff "Manschette" sollte im breiten Sinne verstanden werden: die Manschette wird generell aus einer Halsdichtung gebildet, die den Hals des Piloten einfaßt, um eine Dichtheit bezüglich Gas zu sichern, wobei üblicherweise eine Brustplatte vorgesehen ist zur Dichtheit bezüglich Fluid bzw. Flüssigkeit. Der Begriff "Ring" soll ebenfalls breit verstanden werden und umfaßt generell sämtliche Dichtungen, deren Peripherie ohne Unterbrechung vorliegt, insbesondere jene, welche im unbelasteten Zustand kreisförmig sind.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Bügel in permanenter Weise an dem Helm befestigt und weist eine Form auf, die sich einem Halbkreis annähert. Er schließt sich ohne Unterbrechung bzw. kontinuierlich an der Basis des Helmes an. Er kann aus weichem Materi al gebildet sein, so daß er sich beugt bzw. gebogen werden kann, wenn er gegen ein Hindernis tritt, bedingt durch Bewegungen des Kopfes, während der Pilot keine Gesichtsabdeckung trägt. In diesem Fall umfaßt die Manschette einen geschlossenen Ring, der vorgesehen ist, sich einerseits an den Bügel anzupassen und andererseits an den unteren Rand des Helmes.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform ist der Bügel lösbar und einstückig ausgebildet, wobei er einen Zweig umfaßt, der eine geschlossene untere Schlaufe zur Aufnahme der Gesamtheit der Dichtung der Manschette umfaßt, sowie einen Transversalzweig, der vorgesehen ist, um einerseits sich einer Seite des Helmes anzupassen und um andererseits die Gesichtsabdeckung aufzunehmen.
  • Um die Komfortbeeinträchtigung zu reduzieren, die durch das Tragen der Ausrüstung bedingt ist, können die Gesichtsabdeckung und der Bügel in solch einer Weise vorgesehen sein, daß ein Freiraum vorliegt zwischen dem Kopf und der Gesamtheit bzw. Anordnung aus Gesichtsabdeckung und Schale bzw. Helmschale. Die Gesichtsabdeckung enthält eine oronasale Maske, die ein Atemvolumen begrenzt, welches unmittelbar in der Umgebung bzw. dem Äußeren mündet, und zwar über eine Ausatmungsklappe bzw. ein Ausatmungsventil, wobei eine Versorgung gegeben ist, ausgehend von dem Raum, der gebildet ist zwischen der Gesichtsabdeckung und der Maske, und zwar über ein Ansaug- bzw. Einatemventil zwischen der Luftzufuhr und der oronasalen Maske. In dieser Weise kann der Wasserdampf, der in der ausgeatmeten Luft enthalten ist, diesen Raum nicht einnehmen, wobei die Zirkulation in der Gesamtheit Heimfutter bzw. -polsterung, Gesichtsabdeckung und Manschette vorgesehen sein kann, um die Kopfhaut und den oberen Abschnitt des Halses zu belüften, wobei gleichzeitig ein Beschlagschutz für das Visier bereitgestellt wird.
  • Die Erfindung kann besser verstanden werden beim Lesen der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, die lediglich beispielhaft und nicht einschränkend zu verstehen sind. Die Beschreibung nimmt Bezug auf die beigefügten Zeichnungen, in welchen gilt:
  • Fig. 1 ist eine explosionsartige Ansicht, die den prinzipiellen Aufbau einer Schutzausrüstung entsprechend einer ersten bevorzugten Ausführungsform zeigt.
  • Fig. 2 ist eine schematische Aufrißansicht in teilweisem Schnitt, die einen möglichen Aufbau der Gesichtsabdeckung darstellt.
  • Fig. 3 und 4 sind Schnitte entlang den Linien III-III und IV-IV von Fig. 2.
  • Fig. 5 ist eine Aufrißansicht des Helmes, des Bügels und der Gesichtsabdeckung mit einem prinzipiellen Aufbau, wie er in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist (die Manschette ist nicht dargestellt).
  • Fig. 6 zeigt in ähnlicher Weise zu Fig. 1 eine weitere bevorzugte Ausführungsform.
  • Fig. 7 ist eine explosionsartige, perspektivische Darstellung einer noch weiteren bevorzugten Ausführungsform.
  • Fig. 8 ist eine Schnittansicht im vergrößerten Maßstab auf dem Niveau der Linie VIII-VIII von Fig. 7.
  • Die schematisch in Fig. 1 dargestellte Ausrüstung ist vorgesehen, um mit Umgebungsluft über einen nicht dargestellten Schutzfilter versorgt zu werden, wobei optional eine Ventilation bzw. ein Lüfter vorgesehen sein kann. Die Ausrüstung umfaßt einen Helm 10, eine Gesichtsabdeckung 12 mit einem transparenten Visier 14 und eine Manschette 16. Die Gesichtsabdeckung trägt ein Ausatmungsventil 30, einen Anschlußstutzen 32 für eine flexible Luftzufuhrleitung 34 und optional einen Stutzen bzw. Anschluß für eine Flüssigkeitsversorgung (nicht in Fig. 1 dargestellt), symmetrisch vorgesehen bezüglich dem Stutzen bzw. Anschluß 32 bezüglich einer mittleren vertikalen Ebene der Gesichtsabdeckung. Die Ausrüstung umfaßt ferner erfindungsgemäß einen Bogen 18, der vorgesehen ist, den Anschluß des Helmes 10, der Gesichtsabdeckung 12 und der Manschette 16 in dichtender Weise zu ermöglichen.
  • In dem in Fig. 1 dargestellten Fall ist der Bogen 18 lösbar und einstückig ausgebildet. Er umfaßt einen unteren Ast bzw. Zweig 20 in der Form einer geschlossenen Schlaufe, vorgesehen, um die Manschette 16 aufzunehmen, sowie einen Quer- bzw. Transversalast 22 in U- Form, vorgesehen, um sich einerseits an den Helm 10 und andererseits an die Gesichtsabdeckung anzupassen.
  • Für Missionen bzw. Aufgaben, während welchen keinerlei NBC-Bedrohung besteht, setzt die zu schützende Person lediglich den Helm auf.
  • Wenn im Gegensatz hierzu eine potentielle NBC-Bedrohung besteht, bringt die zu schützende Person, z. B. ein Hubschrauberpilot, die Manschette 16 und den Bügel bzw. Bogen 18 mit dem Helm 10 in Eingriff, bevor der letztere aufgesetzt wird.
  • Wenn eine NBC-Bedrohung mittels Sensoren oder Telekommunikation angedeutet wird, bringt der Pilot die Gesichtsabdeckung 12 an, die mit Befestigungsmitteln 24 versehen ist, die es ermöglichen, sie mit dem Bügel 18 in Eingriff zu bringen bzw. zu beaufschlagen.
  • Somit weisen die unterschiedlichen notwendigen Dichtungen keinen gemeinsamen Übergang bzw. Anschluß in einem Dreifachpunkt auf, in welchem Leckagen immer zu befürchten sind.
  • In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform ist die Manschette 16 aus einer Dichtung 26 gebildet, die einen weichen bzw. flexiblen Fortsatz an der Basis umfaßt, den Hals umgebend, wobei die Dichtung 26 halbsteif ist und eine Form aufweist entsprechend jener des unteren Zweiges 20 des Bügels, sowie aus einer Stoffbrustabdeckung 28 aus undurchlässigem Stoff, die in dichtender Weise und permanent mit der Dichtung 26 verbunden ist.
  • In einer anderen möglichen Ausgestaltung sind der Bügel 18 und die Manschette 16 in permanenter Weise miteinander verbunden.
  • Die Fig. 2 bis 4 zeigen einen spezifischen möglichen Aufbau der unterschiedlichen Bestandteile, die oben beschrieben wurden. In diesen Figuren sind die in Fig. 1 dargestellten Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Der in Fig. 2 dargestellte Helm 10 umfaßt in üblicher Weise eine steife Schale 36, die über einen Großteil der Innenfläche mit einer permanenten stoßhemmenden Polsterung bzw. Futter versehen ist. Ferner umfaßt der dargestellte Helm eine persönlich angepaßte bzw. individuelle bzw. personalisierte Polsterung 40, die aus Schaummaterial gebildet sein kann, unmittelbar an dem Kopf des Trägers geformt, und es dem Helm ermöglicht, eine perfekt an dem Kopf defi nierte Position einzunehmen. Diese Ausgestaltung ist insbesondere vorteilhaft, wenn eine Helmzielvorrichtung vorgesehen ist, da in diesem Fall der Helm eine wohldefinierte Position an dem Kopf einnehmen muß. Die interne, individuelle Polsterung bzw. das interne individuell angepaßte Futter kann Aussparungen oder Öffnungen enthalten, die einen Ventilations- bzw. Belüftungsluftdurchtritt ermöglichen.
  • Der untere Zweig des in Fig. 2 gezeigten Bügels hat eine schräge bzw. schiefe Form, welche nach vorne unten bezüglich des zweiten Zweiges sinkt bzw. abfällt, so daß eine korrekte Anpassung an eine Gesichtsabdeckung 12 möglich ist, die eine Atemmaske 54 enthält, welche in größerem Detail später beschrieben wird.
  • Die Dichtheitsmittel bzw. Dichtungen, die zwischen dem Zweig 22 des Bügels einerseits, dem Helm 10 und der Gesichtsabdeckung 12 andererseits, zwischengelagert sind, können einen Aufbau aufweisen, wie er in Fig. 3 dargestellt ist. An der Fläche des Bügels, die zu dem Helm gerichtet ist, ist eine Rille 42 ausgebildet, die parallele Flächen aufweist, mit Ausnahme des gewölbten bzw. wulstförmigen Endes, welches vorgesehen ist, um eine "toroidale" Dichtung 44 aufzunehmen. Der Bügel kann an dem Helm dank unterschiedlicher Mittel befestigt sein. In dem in Fig. 3 dargestellten Fall ist der Bügel bzw. Bogen an der Schale 36 des Helmes eingerastet mittels Eingriff von Kuppen 46, die von der Schale oder dem Bügel getragen werden, in Aussparungen 48, die in dem Bügel oder der Schale ausgebildet sind. Wenn die Schale und der Bügel miteinander verbunden sind, beaufschlagt der Rand der Schale die toroidale bzw. wulstförmige Dichtung 44.
  • Die Fläche 50 des Bügels, welche der Gesichtsabdeckung 12 gegenübersteht, ist vorteilhafterweise nach hinten und außen geneigt. An der Hinterseite der Gesichtsabdeckung 12 ist eine Dichtung 52 angebracht, deren Schnitt beispielhaft jener sein kann, welcher schematisch in Fig. 3 dargestellt ist. Wenn die Gesichtsabdeckung hin zu dem Helm mittels der Befestigungsmittel 24 gezogen bzw. beaufschlagt wird, wird die Dichtung 52 gegen die geneigten Flächen gepreßt bzw. beaufschlagt und sichert die Abdichtung.
  • In dem in Fig. 4 dargestellten Fall ist die Manschette 16 in permanenter Weise mit dem unteren Zweig 20 des Bügels verbunden, z. B. durch Verklebung bzw. Bondierung, wobei die Verbindung zwischen dem unteren Zweig des Bügels und der Schale 36 des Helmes von derselben Art ist wie die Verbindung zwischen dem Zweig 22 und der Schale.
  • In dem in Fig. 2 dargestellten Fall ist die eigentliche Gesichtsabdeckung 12 getrennt vorgesehen von einem oronasalen Hohlraum mittels einer Maske 54. Diese Maske mündet unmittelbar in der Ausatmungsklappe 30, so daß die wasserdamplhaltige und kohlenstoffhaltige Luft, die von dem Träger ausgeatmet wird, unmittelbar in die Atmosphäre ausgegeben wird, und nicht den Rest der Gesichtsabdeckung füllt. Die Ausatmungsklappe 30 kann doppelt oder geschützt durch eine Spezialhaube vorgesehen sein, so daß ein besserer Schutz besteht gegen den Eintritt von Verunreinigung. Die Maske 54 trägt ebenfalls ein Ansaug- bzw. Einatmungsventil 56, welches vorgesehen ist, um den Durchtritt von Frischluft zu ermöglichen, zugeführt durch den Anschluß bzw. den Stutzen 32 zu der Gesichtsabdeckung, und zwar zum Inneren der Maske.
  • Die Klappe 56 kann mit einer Belüftungs- bzw. Ventilationsrampe angeschlossen bzw. verbunden sein, so daß eine Belüftung der Fläche erfolgt bzw. gesichert wird, mittels Zirkulation von zu der Maske zugeführter Luft.
  • Der Helm 10 und die Manschette 16 können in solch einer Weise vorgesehen sein, daß ebenfalls eine Belüftung der Gesamtheit des Kopfes gegeben ist, und insbesondere der Kopfhaut. Unter dieser Zielsetzung sind Kanäle an der Innenfläche des Futters bzw. der Polsterung 40 ausgebildet und empfangen Umgebungsluft oder bearbeitete bzw. gekühlte Luft, die über den Anschluß bzw. Stutzen 32 zugeführt ist. Um eine Luftzirkulation in diesen Kanälen zu gewährleisten, kann der hintere Teil bzw. Abschnitt der Manschette, oberhalb des Abschnittes, welcher die Dichtheit mit dem Hals sichert, mit einem Ausstoßventil 58 versehen sein, welches den Luftdurchsatz der nicht durch die Maske eingeatmet wird, an die Atmosphäre ausgibt.
  • Die Verbindung der Gesichtsabdeckung mit dem Helm in einer Position, in welcher sie sich an das Gesicht andrückt, verhindert, daß die Gesichtsabdeckung während der Versetzung bewegt wird, bis zu dem Zeitpunkt, wo eine Dichtungslippe der Maske 54 gegen die Fläche anliegt. Es ist demzufolge wünschenswert, jede Anordnung aus Gesichtsabdeckung/Maske individuell bzw. persönlich vorzusehen. Dies kann in der Tat dadurch erfolgen, daß man die Ver bindungen der Maske mit dem Ausatmungsventil 30, die Flüssigkeitsversorgungszufuhr und eine Verlängerung des Stutzens bzw. Anschlusses 32 als einstellbare Anlagepunkte verwendet. Beispielhaft kann die Verbindung zwischen der Maske und dem Ausatmungsventil 30 durch einen Satz von zwei Rohrabschnitten 60 gebildet sein, die ineinander gleitfähig sind, um anschließend mit Bezug zueinander in der geeigneten Position fixiert zu werden. Die zwei anderen Verbindungen können ähnlich ausgebildet sein.
  • Der Helm, die Gesichtsabdeckung und der Bügel bzw. Bogen können insbesondere die in Fig. 5 dargestellte Form annehmen. Der Bügel ist einstückig gegossen ausgeformt in schräger, windschiefer Form, mit einem unteren Zweig, dessen vorderer Abschnitt nach unten geneigt ist, um den nötigen Raum für eine Gesichtsabdeckung bereitzustellen, die einen wesentlichen Vorsprung nach unten aufweist und ein freiliegendes Sichtfeld ermöglicht. Das Ausatmungsventil 30 ist im vorderen Bereich angeordnet. Der Flüssigkeitszufuhranschluß und der Anschlußstutzen sind quer bzw. seitlich bzw. lateralwärts angeordnet und nach unten und außen gerichtet.
  • In der erfindungsgemäßen Ausführungsform, die in Fig. 6 dargestellt ist, ist der Bügel auf einen Halbzweig 18a in Hufeisenform reduziert, in permanenter Weise und dichtend mit der Schale des Helmes verbunden, und zwar in der Verlängerung des Inneren Grates der Schale. In diesem Fall umfaßt die Manschette einen Ring 26a, der vorgesehen ist, um in dichtender Weise an dem Helm und dem Bügel befestigt zu werden, und zwar vor einer Mission, die ein NBC-Kontaminationsrisiko birgt. Die Dichtheits- und Verbindungsmittel zwischen dem Ring der Manschette und der Anordnung Bügel-Helm können von der Art sein, wie sie in Fig. 4 dargestellt sind.
  • In der Praxis wird der Bügel 18a generell eine Form, die sich nach unten fortsetzt, aufweisen, vergleichbar mit jener, welche in den Fig. 2 und 3 dargestellt ist. Damit der Bügel keine Beeinträchtigung bezüglich der Bewegung des Kopfes des Piloten nach unten bereitstellt, wenn dieser keine Gesichtsabdeckung trägt, kann der Bügel aus einem weichen bzw. flexiblen Material gebildet sein, generell von synthetischer Art.
  • Die Fig. 7 und 8 zeigen noch eine weitere Ausführungsform. Die Ausrüstung umfaßt wiederum einen Helm 10 und einen Bügel 18, welcher in permanenter Weise an einer Manschet te 16 befestigt ist. In den Fig. 7 und 8 sind Elemente, die jenen der vorangegangenen Figuren entsprechen, mit entsprechenden Bezugszeichen versehen.
  • Die Gesichtsabdeckung 12 ist in solch einer Weise ausgebildet, daß sie einfach angeordnet bzw. positioniert werden kann. Zu diesem Zweck umfaßt sie eine frontale Abdeckung bzw. Abdeckkappe 60, die einen Transversalschaft 62 stützt. Am Helm 10 ist eine Sagittalbuchse 64 gabelförmig befestigt, vorgesehen, um die Brosche aufzunehmen, wenn die Gesichtsabdeckung 12 nach oben versetzt wird, indem sie entlang dem oberen Abschnitt des Transversalzweiges 22 geschoben wird. Sobald die Gesichtsabdeckung korrekt angeordnet ist, kann sie mit dem Helm fixiert werden, unter Verwendung der Befestigungsmittel bzw. Festmacher 24, vorteilhafterweise von einstellbarer Länge.
  • Wie es Fig. 8 darstellt, kann der obere Abschnitt des Transversalastes bzw. -zweiges 22 Laterallippen oder -lappen 66 und 68 aufweisen. Im Gegenzug kann der untere Abschnitt ohne solche Lippen ausgebildet sein. Die Dichtung 52 kann unterschiedliche Formen annehmen. Beispielhaft kann der Abschnitt, der rechts von der Dichtung 52 in Fig. 8 angeordnet ist, durch eine flexible, gekrümmte Lippe anstelle eines Rohres bzw. einer Röhre gebildet sein.
  • Noch weitere Ausführungsformen der Erfindung sind möglich. Die Ausrüstung kann des weiteren angepaßt werden, um von Bodenpersonal verwendet zu werden, mit einem leichteren Helm und einem Luftfilter an der Versorgungs- bzw. Zufuhrleitung.

Claims (10)

1. eine Persönliche Schutzausrüstung, verwendbar von einer NBC-bedrohten Person, umfassend einen Helm (10), eine Gesichtsabdeckung (12), die versehen ist mit Befestigungsmitteln (24), zur Befestigung am Helm dienend, sowie mit einem Anschluß (32) für eine Leitung zur Ventilation oder zur Versorgung mit Atemgas, und weiche Manschette (16), welche vorgesehen ist, den Helm und die Gesichtsabdeckung nach unten fortzusetzen, sowie dichtende Verbindungsmittel zwischen dem Helm, der Gesichtsabdeckung und der Manschette, dadurch gekennzeichnet, daß die dichtenden Verbindungsmittel zumindest einen Bügel (18), (18a) umfassen, der in permanenter oder lösbarer Weise an dem Helm befestigt ist, die Basis des Helmes nach vorne verlängernd, dessen oberer Teil vorgesehen ist, um die Gesichtsabdeckung aufzunehmen und welcher in dichtender Weise die Manschette aufnimmt.
2. Ausrüstung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (18a) in permanenter Weise an dem Helm befestigt ist, eine Form aufweisend, die sich einem Halbkreis annähert, wobei sich der Bügel (18a) kontinuierlich ohne Unterbrechung an der Basis des Helmes anschließt.
3. Ausrüstung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel aus einem weichen Material gebildet ist.
4. Ausrüstung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette mit einem dichtenden Anschlußring bezüglich der Basis des Helmes und des Bügels (18a) versehen ist.
5. Ausrüstung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (18) lösbar und einstückig ausgebildet ist und einen unteren Ast (20) umfaßt, der eine ge schlossene innere Aufnahmeschlaufe für die Manschette bildet, sowie einen transversalen Ast (22), vorgesehen zur Anpassung an eine Seite der Schale (36) des Helmes und um andererseits eine Dichtung der Gesichtsabdeckung aufzunehmen.
6. Ausrüstung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette in permanenter Weise an dem unteren Ast (20) des Bügels befestigt ist.
7. Ausrüstung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette einen Ring (26) umfaßt, in dichtender Weise mit dem unteren Ast (20) verbindbar und in permanenter Weise mit einem weichen Abschnitt (28) der Manschette (16) verbunden ist.
8. Ausrüstung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesichtsabdeckung und der Bügel in solch einer Weise vorgesehen sind, daß ein Raum verbleibt zwischen dem Kopf und der Anordnung aus Gesichtsabdeckung und Schale, und daß die Gesichtsabdeckung eine oronasale Maske (54) enthält, einen Atmungshohlraum begrenzend, unmittelbar nach außen mündend über eine Ausatmungsklappe (30), wobei der Atmungshohlraum versorgt wird über eine Ansaugklappe bzw. über ein Ansaugventil (56), welche bzw. welches mit einer Ventilationsrampe versehen ist, die es ermöglicht, Luft zu Kanälen der Polsterung (40) zu befördern.
9. Ausrüstung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Maske (54) in einstellbarer Weise in der Gesichtsabdeckung montiert ist.
10. Ausrüstung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Maske mit der Gesichtsabdeckung über einen Anschluß (60) verbunden ist, aufweisend ein von der Gesichtsabdeckung gestütztes Ausatmungsventil (30), eine Verbindung mit einem Anschluß (32) für Luftzufuhr in der Gesichtsabdeckung und eine Verbindung zwischen der Gesichtsabdeckung und einem Flüssigkeitsversorgunganschluß.
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