DE69509345T2 - Ein aus dem Transportbehälter aufrichtbarer Verkaufstand - Google Patents
Ein aus dem Transportbehälter aufrichtbarer VerkaufstandInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung gehört im allgemeinen zu den Präsentationsvorrichtungen; konkret handelt es sich um einen Präsentationsstand mit einklappbarem und/oder faltbarem Sockel.
- Es sind schon verschiedene Konstruktionen von einklappbaren Präsentationsständen bekannt, darunter auch solche, bei denen ein einklappbarer und zusammenlegbarer Sockel an ein Gehäuse für die Präsentation oder an einen Behälter für die Waren, die angeboten werden sollen, angeschlagen ist. Beispiele solcher Vorrichtungen können im französischen Patent Nr. 84 04211 und in den US-Patenten Nr. 4,726,476 und 4,813,536 gefunden werden, wobei der einklappbare Sockel in eingeklapptem und zusammengelegtem Zustand für Aufbewahrung und Transport um das kastenförmige Gehäuse gewickelt ist. Siehe hierzu auch das deutsche Patent DE 38 31 246, bei dem ein einklappbarer Sockel unter einem oben offenen Boden eingefaltet wird.
- Solche Vorrichtungen weisen mehrere Nachteile auf. In manchen Fällen beispielsweise müssen außer dem Deckel möglicherweise noch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den eingeklappten und gefalteten Sockel und/ oder Deckel in Position zu halten. Ob nun Befestigungsmittel wie Klebeband, Klammern, Halteriemen oder vergleichbare bekannte Verpackungbefestigungen herangezogen werden, es bleiben doch nahezu ausnahmslos unschöne Spuren nach dem Entfernen solcher Verpackungshilfen zurück, welche das Aussehen und den ästhetischen Anblick des Präsentationsstandes beeinträchtigen.
- In anderen Fällen müssen die bekannten Vorrichtungen auch in einem getrennten Schiffskontainer zu einer Verpackungs- oder Verkaufsstelle verschifft werden. Der Kontainer muß getrennt entsorgt werden und trägt somit zu Verschwendung und unnötigen Kosten bei. Zudem besteht, da der Sockel des Standes bei Lagerung und/oder Transport zumindest teilweise den Umwelteinflüssen ausgesetzt ist, eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit, daß er beschmutzt oder sogar beschädigt wird, bevor er den Bestimmungsort erreicht. Und nicht zuletzt erfordern einige der zuvor vorgestellten Präsentationsstände eine umfangreiche und komplexe Handhabung und somit auch ein hohes Maß an Fertigkeit beim Aufbau. Da dieses Maß an Fertigkeit nicht immer am Nutzungsort des Standes verfügbar ist, besteht hier eine weitere Quelle möglicher Beschädigungen desselben.
- Folglich besteht das allgemeine Ziel der vorliegenden Erfindung darin, die Nachteile im bisherigen Stand der Technik zu vermeiden.
- Insbesondere ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen zusammenlegbaren Präsentationsstand zur Verfügung zu stellen, der nicht die Nachteile der bekannten Vorrichtungen dieser Art aufweist.
- Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Präsentationsstandes von der Art, wie er hier angeführt wird, mit einem Sockel, der sowohl bei Transport und Lagerung äls auch beim Aufbau gegen Schäden geschützt ist.
- Ein zusätzliches Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, den oben genannten Präsentationsstand so zu konstruieren, daß kein getrennter Schiffskontainer benötigt wird.
- Und noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, den oben genannten Präsentationsstand so zu konstruieren, daß er in eingeklapptem Zustand relativ wenig Platz benötigt, leicht aufzubauen ist und daß er in aufgebautem Zustand eine beträchtliche Höhe über Grund erreicht.
- Ein gleichzeitiges Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, den Präsentationsstand vom oben genannten Typ so zu bauen, daß er relativ einfach in der Konstruktion, nicht teuer in der Herstellung, einfach im Gebrauch und dennoch zuverlässig im Einsatz ist.
- Entsprechend den oben genannten sowie weiteren Zielen, die im folgenden rasch deutlich werden, besteht eines der Merkmale der vorliegenden Erfindung in einem faltbaren Präsentationsstand, der ein im allgemeinen kastenförmiges Gehäuse mit einem offenen Ende aufweist sowie einen einklappbaren Sockel, der das Gehäuse bei einer bestimmten Höhe über dem Grund hält. Der Sockel beinhaltet mehrere aufeinanderfolgende Bauelemente, die mit Vorder-, Rück- und Seitenwänden verbunden sind und gegeneinander verschoben werden können, und zwar zwischen ihrer jeweiligen aufgestellten Stellung, bei der das jeweilige Element eine Röhrenform aufweist, und der eingeklappten Stellung, bei der die Wände jedes Elementes flach aneinander gelegt sind.
- Gemäß der Erfindung sind zudem Mittel vorhanden, um die Elemente miteinander zu verbinden, so daß sie zwischen ihrer ausgefalteten Stellung, bei der sie kontinuierlich aneinandergereiht sind, und ihrer eingefalteten Stellung, bei der sie flach aneinander liegen, beweglich sind, sowie Mittel, damit jedes Element am offenen Ende des Gehäuses aufgebaut werden kann und dann von einer Stellung, in der alle Elemente sich außerhalb des Gehäuses befinden, in eine andere Stellung, bei der alle Elemente vollständig innerhalb des Gehäuses untergebracht und befestigt sind, drehbar ist.
- Ein ganz besonderer Vorteil dieser Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, wie sie bis hierher beschrieben wurde, liegt darin, daß der eingefaltete Sockel vollständig innerhalb des kastenförmigen Gehäuses untergebracht ist, wenn er nicht benötigt wird. Aufgrund dessem ist das Gehäuse praktisch nicht von konventionellen Schiffsbehältern zu unterscheiden, und zwar nicht nur im Hinblick auf die äußere Erscheinung, sondern auch, was noch wichtiger ist, im Hinblick auf die Handhabung. Zudem ist der Sockel, wenn er nicht verwendet wird, dank seiner Unterbringung im Gehäuse durch letzteres vor Schäden geschützt, die auftreten könnten, wenn er äußeren Einflüssen ausgesetzt wird. Ein getrennter Schiffskontainer ist nicht länger notwendig. Das kastenförmige Gehäuse dient selbst als Schiffskontainer.
- Ein ganz besonderer Vorteil besteht darin, daß, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, die Befestigungsmittel ein bandförmiges Befestigungselement mit einschließen, welches an ein Element mittels einer ersten Scharnierzone, und an das Gehäuse am offenen Ende mittels einer zweiten Scharnierzone, die im wesentlichen parallel zur ersten Scharnierzone ist, angeschlagen wird. Diese Konstruktion der Befestigungsmittel ermöglicht eine einfache Handhabung des gefalteten und/oder eingeklappten Sockels beim Einführen in oder beim Ausklappen aus dem Gehäuse, und stellt sicher, daß die Sockelelemente ordentlich im Gehäuse positioniert sind.
- Im Einklang mit einem weiteren Aspekt der Erfindung befinden sich zudem Halterungen innerhalb des Gehäuses, um die Elemente des Sockels beim Einführen in das Gehäuse in die zweite Stellung zu führen und mit einer vorbestimmten Kraft in dieser Position zu halten. Solche Halterungen verhindern sowohl Querbewegungen der Sockelelemente, d. h. parallel zur Ebene, an der sich die Elemente erstrecken, als auch Bewegungen von vorn nach hinten, das sind im allgemeinen normalerweise Ebenen vom Akkordeon- Typ, oder sie beugen diesen Bewegungen vor; somit wird zudem die Gefahr einer Beschädigung der Sockelelemente weiter gesenkt.
- Vorteilhafterweise beinhaltet das zuvor genannte eine Element zumindest eine Aussparung, um einen Teil des Gehäuses in geneigter Stellung in aufgebautem Zustand aufzunehmen. Zudem wird vorteilhafterweise eine Tafel bereitgestellt, die am offenen Ende des Gehäuses angeschlagen ist, und die zwischen einer Stellung, in der sie sich über das offene Ende des Gehäuses erstreckt, und einer anderen Stellung, in der sie sich in aufgebauter Stellung vom Gehäuse nach oben erstreckt, beweglich ist. Diese Tafel enthält vorteilhafterweise Informationsmaterial auf mindestens einem überwiegenden Teil der Oberfläche, die den Passanten zugewandt ist. In aufgebauter Stellung mit Neigung beschreibt dieses Informationsmaterial die Güter oder Waren, die im Gehäuse untergebracht sind.
- Die neuartigen Merkmale, die als charakteristisch für die Erfindung angesehen werden, sind insbesondere in den folgenden Patentansprüchen festgehalten. Die Erfindung selbst wird jedoch sowohl im Hinblick auf die Konstruktion als auch auf die Handhabung, und zusammen mit den entsprechenden Zielen und Vorteilen, wird durch die folgenden Erläuterungen zu den spezifischen Ausführungen besser verdeutlicht werden, wenn diese Erläuterungen in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen gelesen werden.
- Abb. 1 ist eine Perspektivansicht eines faltbaren Präsentationsstandes, welche die vorliegende Erfindung im Lager- und Transportzustand verkörpert.
- Abb. 2 ist eine seitliche Aufrißzeichnung des faltbaren Präsentationsstandes aus Abb. 1, in Richtung der Pfeile 4, 4 der letzteren gesehen, wobei sich der Stand jedoch in Präsentationsbedingungen befindet.
- Abb. 3 ist ein Querschnitt in Richtung der Pfeile 3, 3 aus Abb. 1.
- Abb. 4 ist ein Längsschnitt in Richtung der Pfeile 4, 4 aus Abb. 1.
- In ausführlicher Bezugnahme auf die Zeichnungen, und dabei zunächst auf Abb. 1, kann man sehen, daß die Referenznummer 10 zur Bezeichnung des faltbaren Präsentationsstandes der vorliegenden Erfindung als Ganzes verwendet wurde. Der Stand 10 beinhaltet unter anderem ein im allgemeinen kastenförmiges Gehäuse 11 mit einem offenen Ende, das in Abb. 1 nach oben zeigt, und eine Vordertafel 12, die an einer Seitenwand des Gehäuses 11 an der offenen Seite mittels eines einheitlichen Beschlagteils 13 angeschlagen ist. An dieser Stelle ist anzumerken, daß alle Richtungen, die hier angegeben sind, sich auf die Orientierung beziehen, wenn der Stand 10 benutzungsbereit ist oder tatsächlich benutzt wird, um ausgewählte Waren anzubieten; die Richtungsangaben werden nur zu Identifizierungszwecken verwendet und haben keine andere Bedeutung.
- Wie ein Vergleich zwischen den Abb. 1 und 2 verdeutlicht, ist die Vordertafel 12 zum Gehäuse 11 über das Beschlagteil 13 von der Stellung, die in Abb. 1 gezeigt wird, bei der die Tafel das offene Ende des Gehäuses schließt, zu der Stellung, die in Abb. 2 gezeigt wird, bei der sich die Tafel vom Gehäuse 11 nach oben erstreckt, schwenkbar. Tatsächlich könnte die Vordertafel in jede beliebige Zwischenstellung gebracht werden, sogar über die aufrechte Stellung hinaus, die in Abb. 2 dargestellt wird, möglicherweise bis zum Anliegen an der oberen Wand des Gehäuses 11. Es hat sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, die Vordertafel mehr oder weniger in der in Abb. 2 dargestellten, nach oben gerichteten Stellung zu halten, wenn der Stand 10 benutzt wird, und die Tafel zumindest auf der den Passanten zugewandten Seite mit Anzeigen oder anderem Informationsmaterial zu den angebotenen Waren zu versehen und so die Aufmerksamkeit auf diese letzteren zu lenken. Zu diesem Zweck kann die Vordertafel 12, auch als Oberteil bezeichnet, und die obere Wand des Gehäuses 11, auf bekannte und dennoch nicht hier dargestellte Weise, zumindest über eine eingelassene, plastisch verformbare aber dann formbeständige Vorrichtung oder ein vergleichbares Element verfügen, welches sich kontinuierlich über das ganze Beschlagteil 13 erstreckt. Dieses Element dient als eine Art "Gedächtnis": es "erinnert sich" an die Stellung, welche die Vordertafel 12 im Verhältnis zum Gehäuse 11 eingenommen hat, normalerweise aufgrund einer zweckdienlichen menschlichen Handlung, und verhindert, daß die Vordertafel 12 in deutlicher Weise von dieser Stellung abweicht.
- Abb. 2 der Darstellungen zeigt ebenfalls, daß der Stand 10 zudem einen Sockel 20 als weitere wichtige Komponente umfaßt. Der Sockel 20 besteht auf der Abbildung aus den drei Elementen 21, 22, 23, die miteinander an den jeweiligen Trennzonen, welche mit den Referenznummern 24 und 25 bezeichnet werden, zusammenkommen. Die Konstruktion und die Bedeutung dieser Trennzonen wird im Verlauf dieser Erläuterungen noch geklärt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist es ausreichend, darauf hinzuweisen, daß die Elemente 21, 22 und 23 miteinander verbunden sind, jedoch normalerweise nicht vollständig, an den Trennzonen 24 und 25, und daß sie über diese Trennzonen wie ein Akkordeon zusammengefaltet werden können, wenn sie in eingeklapptem Zustand sind. Um zu ermöglichen, daß die Elemente 21, 22 und 23 nicht nur ihre aufgestellte Stellung einnehmen können, bei der sie im allgemeinen rohr- oder kastenförmig sind und gemeinsam den Stand 20 bilden, wie in Abb. 2 dargestellt, sondern auch ihren eingeklappten Zustand, der in den Abb. 3 und 4 dargestellt ist, werden die entsprechenden Seitenwände, die der Beobachter in Abb. 2 sieht, aber auch die entsprechenden Wände auf der gegenüberliegenden Seite, die dem Beobachter abgewandt ist, mit Faltlinien 26, 27 und 28 versehen. Über diese können die Seitenwände nach innen gebogen werden, so daß sie möglicherweise in ihrer eingefalteten Stellung zwischen den Vorder- und Rückwänden der Elemente 21, 22 und 23 eingeschlossen sind, wobei die letzteren somit so weit zusammengeschoben wurden, wie es unter diesen Umständen möglich ist. Dieser Zustand wird im hier als der eingeklappte Zustand der Elemente 21, 22 und 23 bezeichnet.
- Abb. 2 zeigt weiterhin, daß das oberste Sockelelement in den Seitenwänden dreieckige Aussparungen 29 aufweist (wobei nur eine in der Abbildung zu sehen ist), in welcher das Gehäuse 11 in einer nach hinten geneigten Stellung gehalten wird, wenn der Stand 10 vollständig aufgestellt oder zur Benutzung bereit ist, wie in Abb. 2. Ebenfalls wird dargestellt, daß das Gehäuse 11 mit dem Sockel 20 durch ein gemeinhin bandförmiges Beschlagteil 30 verbunden ist, welches drehbar mit dem Sockel 20 verbunden ist, und zwar durch eine einheitliche oder integrale Beschlagzone 31, und drehbar mit dem Gehäuse 11 durch eine vergleichbare oder identische Beschlagzone 32 verbunden ist. Diese verbindende Zone 30 hat nicht nur die Aufgabe, das Gehäuse 11 mit dem Sockel 20 zu verbinden. Insbesondere führt sie das Gehäuse 11 zu ihrer eigentlichen Stellung im Verhältnis zum Sockelelement 21 und zu den Aussparungen 29, wenn der Stand aufgestellt wird, und bietet im Grunde genommen noch eine zusätzliche Sicherung, um das Gehäuse 11 in den Aussparungen 29 zu halten, wenn ersteres versehentlich und/oder ungewollt daraus entfernt wird.
- Wenn man nun zu Abb. 3 weitergeht, kann man feststellen, daß die Querabmessungen von Element 23 (ebenso wie bei den Elementen 21 und 22) in eingeklapptem Zustand kleiner sind als die entsprechenden Maße im Innern des Gehäuses 11. Das bedeutet nicht nur, daß die Elemente 21 bis 23 relativ einfach durch das offene Ende in das Innere des Gehäuses eingeführt werden können, nachdem sie entlang Trennlinien 24 und 25 durch Drehen um die Beschlagzonen 31 und 32 gefaltet wurden, sondern auch, daß sie, wenn sie einmal in dem Gehäuse 11 untergebracht wurden, im Innern über einen relativ großen, unbeschränkten Spielraum für verschiebende oder akkordeonförmige Bewegungen verfügen, wären nicht spezielle Vorkehrungen getroffen worden, um den Lärm und die möglichen Schäden, die durch solche ungehinderten Bewegungen beim Transport oder ähnlichem auftreten können, zu vermeiden. Diese Maßnahmen beinhalten die Bereitstellung von seitlichen Halterungen 33 und 34, welche die eingeklappten Elemente 21 bis 23 flankieren. Diese Halterungen 33 und 34 sind normalerweise vollständig mit dem Gehäuse 11 an dessen offener Seite verbunden, um gegen das Gehäuse 11 drehbar zu sein, und zwar über die jeweiligen Beschlagteile 35 und 36. Zudem weisen sie vorzugsweise die allgemeine Ausführung in J- oder L-Form auf, wie abgebildet oder damit vergleichbar. Das bedeutet, daß der Raum, in welche die Elemente 21 bis 23 eingeführt werden, enger wird, je weiter die Elemente 21 bis 23 in das Gehäuse 11 eingeführt werden, bis die Elemente 21 bis 23 und/oder die Halterungen 33 und 34 bis zu einem gewissen Grad nachgeben müssen. Das bedeutet natürlich, daß die Elemente 21 bis 23 nicht länger die oben beschriebenen uneingeschränkten Bewegungen ausführen können.
- Abb. 4 der Darstellungen zeigt, daß die jeweiligen Vorder- oder Rückwände sowohl der Elemente 21 und 22 als auch der Elemente 22 und 23 des Sockels 20 im Grunde genommen an den Trennlinien 24 und 25 voneinander getrennt sind, wobei sie auf den gegenüberliegenden Seitenwänden jedoch durch die jeweiligen Beschlagzonen 37 und 38 verbunden sind. Die Erfahrung hat gezeigt, daß diese Art von Verbindung, obgleich unvollständig, dennoch normalerweise ausreicht, um sicherzustellen, daß die Elemente 21 bis 23 sauber und ohne Spiel aufeinander aufsitzen, und daß sie gleichzeitig das Falten der Elemente 21 bis 23 erheblich erleichtert, da die Anzahl der einzufaltenden Teile wesentlich reduziert wird. An dieser Stelle muß noch gesagt werden, daß die Seitenwände der Elemente 21 bis 23 bei der Abb. 3 der Einfachheit halber weggelassen wurden, aber dennoch mit den strategisch plazierten, die Faltung erleichternden Schnitten an den Trennlinien 24 und 25 ausgestattet werden können. Die Vordertafel 12 wurde in Abb. 3 und 4 ebenfalls nicht dargestellt, um die Übersichtlichkeit nicht zu beeinträchtigen.
- In Übereinstimmung mit der Erfindung dient somit das kastenförmige Gehäuse 11 selbst, in dem Güter oder Waren angeboten werden, auch als eigenständiger Schiffskontainer, da der Sockel während des Transportes vollständig innerhalb des Gehäuses untergebracht ist.
- Es ist wohl deutlich zu entnehmen, daß jedes der oben beschriebenen Elemente, oder auch zwei oder mehr zusammen, eine nützliche Anwendung auch bei anderen Arten von Konstruktionen, die von denen der oben beschriebenen Art abweichen, finden können.
- Die vorliegende Erfindung wurde hier in der Ausführung einer spezifischen Konstruktion, eines faltbaren Präsentationsstandes, beschrieben und illustriert; dennoch ist sie keineswegs auf die Besonderheiten dieser spezifischen Konstruktion beschränkt. Verschiedene Modifikationen und strukturelle Änderungen können vorgenommen werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu sprengen. So können beispielsweise einige oder alle Wände des Gehäuses 11 gedoppelt werden, um sie zu verstärken. Auch jede einzelne der Halterungen 33 und 34 kann beispielsweise aus unabhängigen Tafeln bestehen. Auch kann es ausreichend sein, nur eine der beiden Halterungen 33 oder 34 zu verwenden, um die Elemente 21 bis 23 in Position zu halten; in diesem Fall kann die zweite Halterung, 35 oder 34, entweder weggelassen oder dazu verwendet werden kann, das offene Ende des Gehäuses 11 zusätzlich zur Vordertafel und darüber hinaus zu schließen.
Claims (6)
1. Faltbarer Präsentationsstand (10), welcher
(a) ein im allgemeinen kastenförmiges Gehäuse (11) mit einem offenen
Ende,
(b) einen einklappbaren Sockel (20), der das Gehäuse (11) in einer
bestimmten Höhe über Grund hält, wobei der genannte Sockel (20) mehrere
aufeinanderfolgende Elemente (21, 22, 23) beinhaltet, bei welchen jeweils die
Vorder-, Rück- und Seitenwände mit einander verbunden sind und die
gegeneinander zwischen der aufgestellten Stellung, bei der die jeweiligen
Elemente (21, 22, 23) eine Röhrenform aufweisen, und der eingeklappten
Stellung, bei der die Wände jedes Elementes (21, 22, 23) flach aneinander
liegen, verschiebbar sind,
enthält, sowie
(c) Mittel (24, 25), um die Elemente (21, 22, 23) miteinander zu
verbinden, so daß sie zwischen ihrer ungefalteten Stellung, bei der sie
kontinuierlich aneinandergereiht sind, und ihrer gefalteten Stellung, bei der sie
nebeneinander plaziert sind, bewegt werden können,
und in welchem die Verbesserung Mittel (30) zur Befestigung eines der
Elemente (21) auf dem Gehäuse (11) an dessen offenem Ende mit einschließt,
so daß eine Drehbewegung zwischen einer Stellung (Abb. 2), bei der alle
Elemente (21, 22, 23) außerhalb des Gehäuses (11) situiert sind, und einer
weiteren Stellung (Abb. 4), bei der alle Elemente (21, 22, 23) vollständig
innerhalb des Gehäuses (11) untergebracht und befestigt sind, möglich ist.
2. Präsentationsstand (10) gemäß Anspruch 1, in welchem die
Befestigungsmittel ein bandförmiges Befestigungselement (30) mit
einschließen, welches an das eine Element (21) mittels einer ersten
Scharnierzone (31), und an das Gehäuse (11) am offenen Ende desselben
mittels einer zweiten Scharnierzone (32), die im wesentlichen parallel zur ersten
Scharnierzone (31) ist, angeschlagen wird.
3. Präsentationsstand (10) gemäß Anspruch 1 oder 2, welcher zudem
Halterungen (33, 34) innerhalb des Gehäuses (11) aufweist, um die Elemente
(21, 22, 23) des Sockels (20) in der zweiten Stellung derselben mit
vorbestimmten Kräften in Position zu halten.
4. Präsentationsstand (10) gemäß Anspruch 1, Anspruch 2 oder
Anspruch 3, in welchem das eine Element (21) mindestens eine Aussparung
(29) aufweist, um einen Teil des Gehäuses (11) bei aufgestelltem Zustand in
geneigter Stellung aufzunehmen.
5. Präsentationsstand (10) gemäß allen Ansprüchen von 1 bis 4, welcher
zudem eine Tafel (12) enthält, die an das Gehäuse (11) am offenen Ende
desselben angeschlagen ist und die zwischen einer Stellung, bei der sie sich
über dieses offene Ende erstreckt, um einen Schiffskontainer zu bilden, und
einer weiteren Stellung, bei der sie sich bei aufgestelltem Zustand vom
Gehäuse (11) nach oben erstreckt, verschoben werden kann.
6. Präsentationsstand (10) gemäß Anspruch 5, in welchem die genannte
Tafel (12) Informationsmaterial auf zumindest einem überwiegenden Teil der
den Passanten zugewandten Oberfläche enthält.
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