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DE69508838T2 - Achsenkonstruktion für ein Strassenfahrzeug - Google Patents

Achsenkonstruktion für ein Strassenfahrzeug

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DE69508838T2
DE69508838T2 DE1995608838 DE69508838T DE69508838T2 DE 69508838 T2 DE69508838 T2 DE 69508838T2 DE 1995608838 DE1995608838 DE 1995608838 DE 69508838 T DE69508838 T DE 69508838T DE 69508838 T2 DE69508838 T2 DE 69508838T2
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DE
Germany
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axle
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bracket plate
extension piece
spring
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DE1995608838
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Derk Gert Aalderink
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Weweler NV
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Achskonstruktion für ein Straßenfahrzeug, mit einer Achse, die durch Federbälge und wenigstens zwei die Achse kreuzende Lagerarme gehaltert ist, die jeweils an einem Ende an einem Federträger drehbar befestigt sind, wobei die Achse und jeder Lagerarm mittels einer Achsfederhalterung und einer Bügelplatte mit Bügeln in einem feststehenden Kreuzungswinkel starr aneinander befestigt sind.
  • Eine solche Achskonstruktion ist aus der GB-A-2 126 539 bekannt, und diese wird sowohl bei kleineren Fahrzeugen, wie Personenkraftwagen, und größeren Fahrzeugen, wie Lastkraftwagen und Bussen, verwendet. Die Befestigung zwischen der Achse und dem Lagerarm muß in einer derartigen Weise ausgeführt sein, daß in der Praxis auftretende Lasten, Wie z. B. Querbelastungen, ohne das Auftreten von übermäßigen Verformungen übertragen werden können, die einen nachteiligen Einfluß auf die Straßenlage des Fahrzeugs haben. In diesem Zusammenhang ist es insbesondere die Stabilität der Aufhängung, die im Hinblick auf Querbelastungen von Bedeutung ist.
  • Im Fall einer Radaufhängung mit Blattfedern, die von zwei gegenüberliegenden Enden mittels eines Federträgers und eines Kipphebels aufgehängt sind, ist diese Stabilität im allgemeinen angemessen. Die Querlasten werden in diesem Fall an beiden Enden der Blattfedern aufgenommen, und Bewegungen in Querrichtung, die in erster Linie von den Blattfedern selbst kommen, bleiben begrenzt.
  • Im Fall einer Radaufhängung mit Luftbälgen wird ein Lagerarm verwendet, der an dem einen Ende mit einem Federträger verbunden ist und an dem anderen Ende mit einem Luftbalg verbunden ist. Solche Luftbälge besitzen geringe Stabilität hinsichtlich Querlasten, und dies bedeutet, daß bei diesen Ausbildungen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Querstabilität zu gewährleisten.
  • In der Praxis werden daher Bestrebungen unternommen, die Verbindung zwischen jedem Lagerarm und der Achse so starr zu machen, daß winkelmäßige Verformungen bei dieser Verbindung auf ein Minimum reduziert werden. Das Gestell, das aus der Achse und den beiden Lagerarmen besteht, muß in diesem Fall eine derart starre Einheit bilden, daß auf die Achse wirkende Querlasten auf die beiden Federträger übertragen werden können, ohne daß dabei Parallelogramm-Verformungen auftreten. In dieser Hinsicht sind Achskonstruktionen bekannt, bei denen die Achsfederhalterung mit der Achse verschweißt ist, jedoch weisen solche Achskonstruktionen den Nachteil auf, daß die Schweißverbindung einen nachteiligen Einfluß auf die Dauerfestigkeitseigenschaften hat.
  • Das Ziel der Erfindung besteht in der Schaffung einer Achskonstruktion des vorstehend genannten Typs, die eine bessere Querstabilität besitzt. Erreicht wird dieses Ziel durch die Tatsache, daß die Bügelplatte und/oder die Achsfederhalterung ein Verlängerungsstück aufweist, das sich in Richtung der Achse erstreckt und in einer Distanz von dem Bereich, in dem sich der Lagerarm und die Achse kreuzen, an der Achse befestigt ist, so daß die Steifigkeit hinsichtlich winkelmäßiger Verformungen der Verbindung zwischen dem Lagerarm und der Achse gesteigert ist.
  • Die Konstruktionselemente, die relativ zu der Bügelplatte wegragen, bilden jeweils einen Hebel, der die Verbindung von Federarm und Achse hinsichtlich Scherbelastungen entlastet und der dadurch eine vorteilhafte Wirkung auf die Steifigkeit hinsichtlich dieser Art von Belastungen besitzt, mit dem Ergebnis, daß sich Parallelogramm-Verformungen weitestgehend verhindern lassen.
  • Diese Konstruktionselemente können in verschiedenartiger Weise ausgeführt sein. Zum Beispiel ist es vorstellbar, für diesen Zweck separate lose Elemente zu verwenden, die in einer geeigneten Weise, d. h. starr, an der Achse, dem Lagerarm und der Bügelplatte befestigt werden.
  • Die bekannte Achskonstruktion weist Bügel oder Bügelschrauben auf beiden Seiten des Arms auf, wobei die Bügel im allgemeinen auf der einen Seite um die Achse herumgeführt sind und auf der anderen Seite in Öffnungen in der Bügelplatte eingeführt sind sowie mittels Muttern auf der von der Achse wegweisenden Seite der Bügelplatte befestigt sind. Gemäß einer ersten Möglichkeit läßt sich eine solche Achskonstruktion derart ausbilden, daß die Bügelplatte ein Verlängerungsstück aufweist, das sich in Richtung der Achse erstreckt und mittels eines dritten Bügels an der Achse befestigt ist.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform kann jedoch auch die Achsfederhalterung ein Verlängerungsstück aufweisen, das sich in Richtung der Achse erstreckt und mittels eines dritten Bügels an der Achse befestigt ist.
  • Der dritte Bügel ist auf der einen Seite um die Achse herumgeführt und auf der anderen Seite in Öffnungen in das Verlängerungsstück eingeführt sowie mittels Muttern auf der von der Achse wegweisenden Seite der Bügelplatte befestigt, wobei das Verlängerungsstück auf der der Achse zugewandten Seite mit einer Achshalterung versehen ist, die gegen die Achse gedrückt gehalten ist.
  • Die Achshalterung besitzt vorzugsweise eine Formgebung, die der der Außenseite der Achse entspricht, so daß sie die Achse in einem engen Sitz wenigstens teilweise umschließt.
  • Die Bügelplatte kann auch ein zweites Verlängerungsstück aufweisen, das sich in Richtung des Lagerarms erstreckt und an dem Lagerarm befestigt ist. Beide Verlängerungsstücke sind vorzugsweise einstückig mit der Bügelplatte ausgebildet. Alternativ hierzu kann die Achsfederhalterung ebenfalls ein solches Verlängerungsstück aufweisen, das sich in Richtung des Lagerarms erstreckt.
  • Die Achsfederhalterung kann auch eine Anzahl von Vorsprüngen auf der dem Lagerarm zugewandten Seite aufweisen, wobei zwischen den Vorsprüngen der Lagerarm in nicht-drehbarer Weise eingeschlossen ist.
  • Wenn das Fahrzeug Rollbewegungen ausführt, treten in der Achse Torsionsverformungen auf. Diese Torsionsverformungen werden so wenig wie möglich beeinflußt, wenn das Verlängerungsstück im Hinblick auf Verformungen in der durch die Achse und die Lagerarme definierten Ebene starr ist und im Hinblick auf Verformung auf Grund von Torsionsbewegungen der Achse relativ flexibel ist.
  • Die vorstehend beschriebenen Achskonstruktionen können insbesondere mit zwei Lagerarmen in Form von Blattfedern versehen werden, von denen jede an einem Fahrzeugfahrgestell befestigt werden kann, und zwar an dem einen Ende mittels ihrer eigenen Drehwelle und an dem anderen Ende mittels ihrer eigenen Luftbälge.
  • Gemäß einem alternativen Ausführungsbeispiel können zwei Paare von die Achse kreuzenden Lagerarmen vorgesehen sein, wobei jedes Paar an der Achse mittels einer gemeinsamen Doppel-Achsfederhalterung und/oder -Bügelplatte befestigt ist.
  • Um ferner auch eine gleichmäßige Belastungsverteilung in den beiden Lagerarmen jedes Paares zu gewährleisten, wenn das Fahrzeug eine Rollbewegung um seine Längsachse ausführt, kann die Steifigkeit des innenliegenden Lagerarms jedes Paares sich von der des anderen Lagerarmes unterscheiden. Dies läßt sich erreichen durch eine Differenz in der Dicke und/oder der Anzahl von Blattfederlagen des Lagerarms.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Achskonstruktion und der Achsfederhalterung gemäß der Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • Fig. 1 eine Perspektivansicht der Bügelplatte gemäß der Erfindung;
  • Fig. 2 eine Draufsicht auf die Achskonstruktion mit Bügelplatte gemäß der Erfindung;
  • Fig. 3 eine Seitenansicht mit Blickrichtung entsprechend der Achsrichtung;
  • Fig. 4 eine Seitenansicht mit Blickrichtung entsprechend der Federarmrichtung;
  • Fig. 5 eine vollständige Achse gemäß der Erfindung;
  • Fig. 6 eine Seitenansicht der Achskonstruktion mit Achsfederhalterung gemäß der Erfindung;
  • Fig. 7 eine Querschnittsansicht der Achskonstruktion gemäß der Fig. 6;
  • Fig. 8 eine Querschnittsansicht einer anderen Achskonstruktion;
  • Fig. 9 eine Darstellung der Achskonstruktion mit einem Paar Lagerarmen an jedem Ende;
  • Fig. 10 eine Seitenansicht der in Fig. 9 gezeigten Achskonstruktion;
  • Fig. 11 bis 14 weitere Querschnittsansichten der in den Fig. 9 und 10 gezeigten Achskonstruktion.
  • Die in Fig. 1 gezeigte Bügelplatte 1 enthält in bekannter Weise zwei Paare von Öffnungen 2, 3, in die ein Paar Bügel eingepaßt werden kann, wie dies in den Fig. 2 bis 4 gezeigt ist. Ein Bügel 4 wird in die Öffnungen 2 eingepaßt und mittels Muttern 5 befestigt, die auf die beiden mit Gewinde versehenen Enden des Bügels 4 aufgeschraubt werden. Ein Bügel 6 wird in entsprechender Weise mittels Muttern 7 in den Öffnungen 3 befestigt. Beide Bügel 4 und 6 sind in bekannter Weise um eine Achse 8 herumgeführt.
  • Der Federarm 9, der einen in die Öffnung 11 der Bügelplatte ragenden Stift 10 trägt, erstreckt sich zwischen den Bügeln 4 und 6. Eine Achsfederhalterung 12 ist ebenfalls zwischen dem Federarm 9 und der Achse 8 angebracht, wobei die Federhalterung eine teilzylindrische Vertiefung 13 aufweist, in die die Achse 8 hineinpaßt.
  • Gemäß der Erfindung weist die Bügelplatte ein erstes Verlängerungsstück 14 auf, das mit zwei Öffnungen 15 versehen ist. Eine Achshalterung 16, die mit einer entsprechend dem Umfang der Achse 8 geformten Vertiefung 17 ausgebildet ist, ist ferner auf das Verlängerungsstück 14 aufgeschweißt.
  • Die Achse 8 wird auf der Achshalterung 16 und somit auf der Bügelplatte 1 mittels eines dritten Bügels 18 festgeklemmt, der in die Öffnungen 15 eingeführt und mittels Muttern 19 befestigt wird. Auf diese Weise wird eine Befestigung mit größerer winkelmäßiger Steifigkeit zwischen der Achse 8 und der Bügelplatte 1 gewährleistet.
  • Die Bügelplatte 1 gemäß der Erfindung besitzt ferner ein zweites Verlängerungsstück 20, das mit einer Öffnung 21 versehen ist, in die ein Bolzen 23 eingeführt werden kann, wobei sich der Bolzen auch durch eine Öffnung 23 in dem Federarm 9 erstreckt. Der Bolzen 22 ist mittels einer Mutter 24 befestigt. Zusammen mit dem Stift/der Öffnung 10, 11 gewährleistet dieser Bolzen eine Verbindung mit größerer winkelmäßiger Steifigkeit zwischen dem Federarm und der Bügelplatte 1.
  • Da sowohl die Achse 8 als auch der Federarm 9 in einer Weise an der Bügelplatte befestigt sind, die sehr hohe Beständigkeit gegen winkelmäßige Verlagerungen schafft, tritt selbst dann, wenn hohe Querlasten auf die Achse 8 wirken, praktisch keine winkelmäßige Verlagerung zwischen der Achse 8 und den beidseits angeordneten Federarmen 9 auf, wie dies in Fig. 5 gezeigt ist.
  • Eine in Axialrichtung der Achse verlaufende Last, die auf Grund einer Querbelastung entsteht, die auf die auf dieser Achse angebrachten Räder einwirkt, wird faktisch von entsprechenden, jedoch entgegengesetzten Reaktions kräften auf dem Niveau des Federträgers 24 jedes Federarms absorbiert. Auf Grund der vorstehend beschriebenen starren Verbindung zwischen der Achse 8 und den Federarmen 9 bleibt ihr Kreuzungswinkel konstant, wobei dies der Straßenlage des Fahrzeugs zugute kommt.
  • Wie in den Fig. 2 bis 4 gezeigt ist, kann auch ein umgekehrt U-förmiger Fixierarm 25 mittels des dritten Bügels 18 und des entsprechenden Bolzens 19 befestigt sein. Dieser Fixierarm enthält Öffnungen 26 auf seiner einen Seite, in denen eine Stange zum Zweck der Fixierung des Stoßdämpfers 27 angebracht werden kann.
  • Eine Luftfeder mit einem Luftbalg 28 kann an dem anderen Ende dieses Fixierarms 25 befestigt sein. Der Luftbalg kann jedoch auch direkt an einem verlängerten Federarm befestigt werden.
  • Im Fall der in Fig. 6 dargestellten Variante wird eine Achsfederhalterung 30 verwendet, die mit einem Verlängerungsstück 31 versehen ist. Die Achsfederhalterung 30 befindet sich zwischen der Achse 32 einerseits und dem Federarm 33 andererseits. Die Anordnung, die aus der Achse 32, der Achsfederhalterung 30 und dem Federarm 33 besteht, ist mittels Bügeln 34 zusammengeklemmt, die mittels Muttern 35 an der Bügelplatte 36 befestigt sind.
  • Das Verlängerungsstück 31 ist an der Achse 32 mittels eines dritten Bügels 37 unter Verwendung von Muttern 38 festgeklemmt. Wie ferner in Fig. 7 zu sehen ist, ist eine Vertiefung 39, in die die Achse 32 hineinpaßt, über die volle Länge der Achsfederhalterung 30 und somit auch über das Verlängerungsstück 31 vorgesehen. Die Achsfederhalterung 30 ist somit relativ zu der Achse 32 nicht drehbar.
  • In bekannter Weise weist die Achsfederhalterung 30 vier Vorsprünge 40 auf, von denen zwei in Fig. 6 zu sehen sind. Der Federarm 33 ist in einem engen Sitz zwischen diesen Vorsprüngen 40 derart aufgenommen, daß er ebenfalls in nicht-drehbarer Weise von der Achsfederhalterung 30 festgehalten ist. Als Alternative kann die Achsfederhalterung mit dem Federarm 35 durch die in Fig. 1 gezeigte Stift-/Öffnungskonstruktion anstatt durch die Vorsprünge 40 verbunden sein.
  • Das Verlängerungsstück 31 besitzt eine geringere Dicke als die übrige Achsfederhalterung 30, so daß Torsionsverformungen der Achse 32 möglich bleiben. Die Achsfederhalterung ist dennoch ausreichend starr, um winkelmäßigen Verlagerungen zwischen dem Lagerarm 33 und der Achse 32 entgegenzuwirken.
  • Fig. 8 zeigt, daß anstatt der runden Achse 32 des Ausführungsbeispiels der Fig. 6 und 7 auch eine quadratische Achse 41 verwendet werden kann. In diesem Fall werden modifizierte Bügel 42 verwendet. Anstatt solcher Bügel 42 können auch Bügelschrauben verwendet werden, die in die zweite Bügelplatte 43 auf der einen Seite sowie in eine auf der anderen Seite an der Achse liegende Bügelplatte eingeführt werden.
  • Die Bügelplatte 43 besitzt eine Vertiefung 44, die an die Form der Achse 41 angepaßt ist, so daß letztere ebenfalls in einer derartigen Weise festgehalten werden kann, daß sie sich relativ zu der Achsfederhalterung 43 nicht drehen kann.
  • Die in den Fig. 9 und 10 gezeigte Achskonstruktion weist eine Achse 45 auf, auf deren beiden Enden Räder 46 angebracht sind. In der Nähe jedes Endes sind ferner Vorkehrungen für zwei Lagerarme 47, 48 getroffen, die mit tels einer Achsfederhalterungskonstruktion 50 sowie Bügeln 51 an der Achse 45 befestigt sind.
  • An ihrem einen Ende sind die Lagerarme 47, 48 an einem Federträger 52 drehbar angebracht; an ihrem anderen Ende sind beide Lagerarme 47, 48 mittels eines Paßstücks 53 mit dem Luftbalg verbunden, der insgesamt mit dem Bezugszeichen 54 bezeichnet ist. Die Bügel 51 wirken mit der Bügelplatte 55 zusammen.
  • Das Paßstück 53, das die Federachsenhalterung 50 komplettiert, bildet eine starre Verbindung zwischen den beiden Lagerarmen 47, 48, wodurch Parallelogramm-Verformungen weiter entgegengewirkt wird.
  • Anstatt der in Fig. 9 gezeigten Platte kann eine Abstandshülse zwischen den beiden Lagerarmen 47, 48 auf dem Niveau des Federträgers 52 vorgesehen sein.
  • Ein Stoßdämpfer 56 ist in bekannter Weise zwischen der Achsfederhalterungskonstruktion 50 und dem Federträger 52 vorgesehen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 11 ist zu sehen, daß die Federträgerkonstruktion zwei Federträgerteile 57 aufweisen kann, die mittels einer Schweißverbindung 58 fest miteinander verschweißt sind. Die beiden Federträgerteile 57 besitzen Vorsprünge 59, zwischen denen die Lagerarme 47, 48 jeweils nicht-drehbar aufgenommen sind.
  • Eine Federträgerkonstruktion 60 in einem Stück ist in dem Ausführungsbeispiel der Fig. 12 zu sehen. Diese Federträgerkonstruktion 60 weist ebenfalls Vorsprünge 59 auf, zwischen denen die Lagerarme 47, 48 in nichtdrehbarer Weise aufgenommen sind.
  • Fig. 13 zeigt eine Variante mit einer Federträgerkonstruktion, die zwei separate Federträgerteile 61, 62 aufweist.
  • Die Fig. 14 schließlich zeigt eine Variante, bei der eine Bügelplatte 63 vorgesehen ist, die einen sich zwischen den Lagerarmen 47, 48 befindlichen Vorsprung 64 aufweist. Ferner sind zwei Federträgerteile 65, 66 vorgesehen, die an ihren voneinander wegweisenden Enden Vorsprünge 67, 68 aufweisen.
  • Die beiden Lagerarme 47, 48 sind in nicht-drehbarer Weise zwischen dem Vorsprung 64 der Bügelplatte 63 und den Vorsprüngen 67, 68 der Federträger 65, 66 eingeklemmt.
  • Es ist darauf hinzuweisen, daß bei allen dieser Varianten die Federträgerkonstruktion auch fest mit der Achse 45 verschweißt sein kann.

Claims (18)

1. Achskonstruktion für ein Straßenfahrzeug, mit einer Achse (8, 20, 32, 45), die durch Federbälge (28, 54) und wenigstens zwei die Achse kreuzende Lagerarme (9, 33, 47, 48) gehaltert ist, die jeweils an einem Ende an einem Federträger (52) drehbar befestigt sind, wobei die Achse und jeder Lagerarm mittels einer Achsfederhalterung (12, 30, 50) und einer Bügelplatte (1, 36, 55, 63) mit einem Paar Bügel (4, 6, 35, 51) in einem feststehenden Kreuzungswinkel starr aneinander befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügelplatte (1, 55) und/oder die Achsfederhalterung (30) ein Verlängerungsstück (14, 31) aufweist, das sich in Richtung der Achse (8, 45) erstreckt und in einer Distanz von dem Bereich, in dem sich der Lagerarm (9, 33, 47, 48) und die Achse (18, 32, 45) kreuzen, an der Achse befestigt ist, so daß die Steifigkeit hinsichtlich winkelmäßiger Verformungen der Verbindung zwischen dem Lagerarm und der Achse gesteigert ist.
2. Achskonstruktion nach Anspruch 1, wobei die Bügelplatte (1, 55) ein Verlängerungsstück (14) aufweist, das sich in Richtung der Achse (8, 45) erstreckt und mittels eines dritten Bügels (18) an der Achse befestigt ist.
3. Achskonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Achsfederhalterung (30) ein Verlängerungsstück (31) aufweist, das sich in Richtung der Achse (32) erstreckt und an der Achse (32) mittels eines dritten Bügels (37) befestigt ist.
4. Achskonstruktion nach Anspruch 2 oder 3, wobei der dritte Bügel (18, 37) auf der einen Seite um die Achse (8, 32, 45) herumgeführt ist und auf der anderen Seite in Öffnungen (15) in das Verlängerungsstück eingeführt ist und mittels Muttern (19) an der von der Achse wegweisenden Seite des Verlängerungsstücks befestigt ist.
5. Achskonstruktion nach Anspruch 4, wobei das Verlängerungsstück (14) auf der der Achse (8) zugewandten Seite mit einer Achshalterung (16) versehen ist, die gegen die Achse (8) gedrückt gehalten ist.
6. Achskonstruktion nach Anspruch 5, wobei die Achshalterung (16) eine Formgebung aufweist, die der der Außenseite der Achse (8) entspricht, so daß sie die Achse (8) wenigstens zum Teil in einem engen Sitz umschließt.
7. Achskonstruktion nach einem der Ansprüche 2 bis 6, wobei das Verlängerungsstück (31) im Hinblick auf Verformungen in der durch die Achse (32) und die Lagerarme (33) definierten Ebene starr ist und im Hinblick auf Verformung auf Grund von Torsionsbewegungen der Achse (32) relativ flexibel ist.
8. Achskonstruktion nach Anspruch 7, wobei eine Abmessung der Dicke und/oder Breite des Verlängerungsstücks (31) kleiner ist als eine entsprechende Abmessung der Bügelplatte oder der Achsfederhalterung (30).
9. Achskonstruktion nach einem der Ansprüche 2 bis 8, wobei die Bügelplatte (1) und/oder die Achsfederhalterung ein zweites Verlängerungsstück (20) aufweist, das sich in Richtung des Lagerarms (9) erstreckt und an dem Lagerarm (9) befestigt ist.
10. Achskonstruktion nach Anspruch 9, wobei das zweite Verlängerungsstück (20) einen Stift oder Bolzen (23) aufweist, der dem Lagerarm (9) zugewandt ist und in eine entsprechend geformte Öffnung in dem Lagerarm (9) hineinragt.
11. Achskonstruktion nach Anspruch 9 oder 10, wobei die Bügelplatte (1) und die Verlängerungsstücke (14, 20) in integraler Weise ausgebildet sind.
12. Achskonstruktion nach einem der Ansprüche 2 bis 11, wobei die Achsfederhalterung (12, 30, 50) eine Anzahl von Vorsprüngen (57) auf der dem Lagerarm (9, 33, 47, 40) zugewandten Seite aufweist, wobei zwischen den Vorsprüngen der Lagerarm in nichtdrehbarer Weise eingeschlossen ist.
13. Achskonstruktion nach einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei zwei Paare von die Achse (45) kreuzenden Lagerarmen (47, 48) vorgesehen sind, von denen jedes Paar mittels einer gemeinsamen Doppel-Achsfederhalterung (57, 60) und/oder -Bügelplatte an der Achse (45) befestigt werden kann.
14. Achskonstruktion nach Anspruch 13, wobei eine Doppel-Achsfederhalterung (60) in einem Stück für jedes Paar von Lagerarmen (47, 48) vorgesehen ist.
15. Achskonstruktion nach Anspruch 13 oder 14, wobei eine Doppel-Bügelplatte (53) in einem Stück für jedes Paar von Lagerarmen (47, 48) vorgesehen ist.
16. Achskonstruktion nach Anspruch 15, wobei jede Doppel-Bügelplatte (55) mittels drei Bügeln befestigt ist.
17. Achskonstruktion nach Anspruch 13, 14, 15 oder 16, wobei jede Achsfederhalterung (57, 60) und/oder Bügelplatte Vorsprünge (59) aufweist, zwischen denen die Lagerarme (47, 48) in nicht-drehbarer Weise eingeschlossen sind.
18. Achskonstruktion nach einem der Ansprüche 13 bis 17, wobei die Steifigkeit des innenliegenden Lagerarms jedes Lagerarmpaares von der des anderen Lagerarms verschieden ist.
DE1995608838 1994-05-18 1995-05-18 Achsenkonstruktion für ein Strassenfahrzeug Expired - Lifetime DE69508838T2 (de)

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