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DE69501411T2 - Sicherheitsvorrichtung eines Computers - Google Patents

Sicherheitsvorrichtung eines Computers

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DE69501411T2
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DE
Germany
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housing
cover
computer
wall
switch
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Joseph Johannes Petrus Muller
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Tulip Computers International BV
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Tulip Computers International BV
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H9/00Details of switching devices, not covered by groups H01H1/00 - H01H7/00
    • H01H9/20Interlocking, locking, or latching mechanisms
    • H01H9/22Interlocking, locking, or latching mechanisms for interlocking between casing, cover, or protective shutter and mechanism for operating contacts
    • H01H9/226Interlocking, locking, or latching mechanisms for interlocking between casing, cover, or protective shutter and mechanism for operating contacts the casing containing electrical equipment other than and operated by the switch
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S70/00Locks
    • Y10S70/30Switch lock

Landscapes

  • Casings For Electric Apparatus (AREA)
  • Switch Cases, Indication, And Locking (AREA)

Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf einen Computer, der ein Gehäuse, eine Tür oder Abdeckung zum Schließen des Gehäuses, wobei sich diese Tür oder dieses Gehäuse in geschlossenem Zustand gegenüber einer Wand des Gehäuses befinden, und einen Schalter zum Ein- und Ausschalten aufweist.
  • Solche Computer werden derzeitig in Geschäftsbetrieben in sehr großem Maßstab eingesetzt, wobei der Computer sowohl in einer Einzelplatzsituation als Personal-Computer, als auch in Form eines "Servers" oder Terminals in einem Netz einsetzbar ist. Es ist bekannt, daß bei jeder der obigen Anwendungen Computer häufig von nicht autorisierten Personen bedient werden, um illegal in den Besitz von in diesem Computer gespeicherten Daten zu kommen oder um Daten manipulieren zu können, oder um einen Computervirus in den Computer oder in das Netz einzubringen, und es kommt auch vor, daß bestimmte Setups, die in dem Inneren des Computers ausgeführt werden sollen, geändert werden, und daß sogar bestimmte Teile, wie z.B. Einsteckkarten, Laufwerke etc. aus Computern gestohlen werden.
  • Es ist bekannt, einen nicht autorisierten Zugang zu computergespeicherten Daten durch Verwendung eines Zugangscodes (Passwords) zu verhindern, doch ist in vielen Fällen ein solcher Schutz nicht optimal, weil das Password leicht aufgefunden oder erraten werden kann, z.B. durch einen böswilligen Dritten. Auch bietet ein Password keinen Schutz gegen einen physischen Eingriff in das Innere des Computers.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist, eine Vorrichtung zum Schützen eines Computers zu schaffen, wobei die Vorrichtung zusätzlich zu irgendwelchen existierenden elektronischen Schutzeinrichtungen verwendet werden kann, und die einen zusätzlichen Schutz gegen eine nicht autorisierte Benutzung des Computers schafft und ebenfalls Schutz gegen nicht autorisiertes Öffnen des Computergehäuses schafft.
  • Zu diesem Zweck schafft die Erfindung einen Computer des zuvor beschriebenen Typs, an dessen Abdeckung oder Tür die Hülse eines mit einem Schlüssel betätigbaren Schlosses befestigt ist, sowie ein Betätigungsglied für den Schalter, wobei die Schloßhülse ein Verriegelungselement aufweist, das mittels des Schlüssels in drei Stellungen positionierbar ist, wobei das Verriegelungselement in einer ersten Stellung das Betätigungsglied des Schalters blockiert und auch verhindert, daß das Gehäuse geöffnet wird, in einer zweiten Stellung verhindert, daß das Gehäuse geöffnet wird, und sich in einer dritten Stellung gegenüber einer Öffnung befindet, die in der Wand des Gehäuses ausgebildet ist, wobei die Öffnung derart geformt ist, daß sie einen Durchlaß des Verriegelungselementes erlaubt, wobei die Anordnung derart ist, daß die Abdeckung oder Tür geöffnet werden kann und daß der Schlüssel von der Schloßhülse in zumindest der ersten und der zweiten Stellung des Verriegelungselementes abgezogen werden kann.
  • Es sei darauf hingewiesen, daß die Druckschrift JP-A-04 205 338 einen Schutzmechanismus mit einem Schloß für einen Computer offenbart, der eine zweifache Funktion hat. Ein lippenförmiges Verriegelungselement, das an einem Schloß befestigt ist, blockiert in einer Stellung des Schlosses den Auswurfschlüssel eines Floppydisk-Laufwerks, so daß die in dem Laufwerk befindliche Floppydisk nicht entfernt werden kann, und weiter übergibt ein Schalter 7, der ebenfalls durch den Schlüssel über das Schloß betätigt wird, ein Blockiersignal an die Tastatur. Dieser bekannte Schutzmechanismus jedoch bietet keinen Schutz dagegen, daß der Computer von nicht autorisierten Personen ein- und ausgeschaltet wird, noch gegen einen physischen Zugriff auf das Innere des Computers. Darüber hinaus ist der Schutzmechanismus entsprechend der vorliegenden Erfindung rein mechanisch und daher einfacher und kostengünstiger, und weist drei anstelle von zwei Stellungen auf.
  • Weiterhin offenbart die DE-U-8806050 ein Schloß, das mit einem lippenförmigen Verriegelungselement versehen ist. Das Schloß weist zwei Stellungen auf, wobei in einer von ihnen das Verriegelungselement das Betätigungsglied eines Schalters blockiert. Diese Druckschrift bezieht sich nicht auf den Schutz von Computern und sicherlich nicht auf die Verhinderung eines physischen Zugriffs auf dessen Inneres.
  • Mit den Merkmalen entsprechend der Erfindung wird die betrachtete Aufgabe auf einfache und effektive Art gelöst, wie aus der folgenden Beschreibung einer beispielhaften Ausführungsform mit Bezug auf die Zeichnung deutlich wird. In der Zeichnung zeigt:
  • Fig. 1 eine Seitenansicht des Gehäuses eines Computers;
  • Fig. 2 eine Schnittansicht der Seite des Gehäuses eines Computers entlang der Linie II-II in Fig. 1; und
  • Fig. 3 eine Seitenansicht ähnlich der Fig. 2 einer Variante eines Betätigungsgliedes für den Schalter.
  • In der Zeichnung bezeichnet das Bezugszeichen 1 eine Wand des Gehäuses eines Computers. Dieses Gehäuse kann z.B. aus einem quadratischen oder rechtwinkligen Boden mit vier aufrechten Wänden bestehen, von denen eine die Wand 1 ist. Über das offene, obere Ende des Gehäuses ist eine Abdeckung angeordnet, die, zumindest an der Seite der Wand 1, eine Wand 2 aufweist. In vielen Fällen besteht die Abdeckung aus einer Platte mit ungefähr gleichen Abmessungen wie die des Bodens des Gehäuses und einer Anzahl von Abdeckungswänden, z.B. zwei oder drei, wobei die Abdeckungswand 2 eine von ihnen ist.
  • An der Wand 1 des Gehäuses ist ein Schalter 3 angebracht, meistens ein Hauptschalter, der einen Druckknopf 4 zum Ein- und Ausschalten der Stromversorgung für den Computer aufweist. An der Abdeckungswand 2 ist ein plattenförmiges Element angebracht, das aus einem den Druckknopf betätigenden Glied 5 und einem federelastischen Lippenabschnitt 6, z.B. eine Blattfeder, besteht. An seinem, von dem den Druckknopf betätigenden Glied 5 entfernten, Ende ist der Abschnitt 6 mit der Wand 2 verbunden. Das den Druckknopf betätigende Glied 5 ragt frei durch eine Öffnung in der Abdeckungswand 2 nach außen, und kann aufgrund des federelastischen Abschnitts 6 niedergedrückt werden, wenn die Abdeckung auf das Gehäuse plaziert wird, um hierdurch den Druckknopf 4 des Schalters 3 zu betätigen. An dem den Druckknopf betätigenden Glied 5 ist ein Fortsatz 7 ausgebildet, welcher in die Nähe von, oder in die Seitenwand 1 ragt, die an dieser Stelle mit einer Öffnung versehen ist, um dem Fortsatz 7 zu erlauben, zu passieren. Der Zweck dieses Ragens wird weiter hier unten beschrieben.
  • An die Abdeckungswand 2 ist mittels einer Mutter 10 ein Zylinderschloß 8 angebracht, welches mit einem Schlüssel betätigbar ist. An dem freien Ende des Teils des Schlosses 8, das durch den Schlüssel 9 bewegt werden kann, ist ein lippenförmiges Teil 11 angebracht, das als Verriegelungselement wirkt, welches sich im wesentlichen parallel zu der Abdeckungswand 2 erstreckt. Die Entfernung d zwischen der Abdeckungswand 2 und der Wand 1 ist derart bemessen, daß sich das Teil 11, wenn die Abdeckung an dem Gehäuse gesichert ist, hinter die Wand 1 des Gehäuses, im wesentlichen parallel zu der Wand, erstreckt. Um dies zu ermöglichen, ist die Wand 1 mit einer Öffnung 12 versehen, deren Abmessungen mindestens derart sind, daß das Teil 11 in das Gehäuse eingebracht werden kann, wenn das Teil, in Übereinstimmung mit der Stellung des Schlüssels 9, in eine Stellung gebracht worden ist, die in der beispielhaften Ausführungsform nach unten gerichtet ist. In einer zweiten Position des Schlüssels 9 wird das Teil 11 um etwa 90º gedreht und erstreckt sich hinter einem geschlossenen Abschnitt der Wand 1, so daß die Abdeckung nicht von dem Gehäuse entfernt werden kann. In einer noch weiteren Stellung des Schlüssels 9, in der das Teil 11 weiterhin um etwa 90º gedreht wird, erstreckt sich das Teil nicht nur hinter den geschlossenen Abschnitt der Wand 1, sondern auch in den Weg, der durch den Fortsatz 7 des den Druckknopf betätigenden Gliedes 5 beschritten wird, wenn dieses den Druckknopf betätigende Glied niedergedrückt wird, um den Schalter 3 zu betätigen. Auf diese Art ist es bei der zuletzt genannten Stellung des Schlüssels 9 weder möglich, die Abdeckung von dem Gehäuse zu entfernen, noch den Hauptschalter 3 zu betätigen, was auf der einen Seite verhindert, daß ein Computer im abgeschalteten Zustand betrieben oder von nicht autorisierten Personen geöffnet wird, und auf der anderen Seite verhindert, daß ein Computer im eingeschalteten Zustand, z.B. als Netz-Server, von nicht autorisierten Personen abgeschaltet wird. Speziell in dem zuletzt genannten Fall, wenn ein Computer als ein Netz-Server dient, kann eine nicht autorisierte Abschaltung alle Arten von unerwünschten Situationen für die Benutzer des Netzes hervorbringen. In der zweiten Stellung des Schlüssels 9 kann der Computer normal mittels des Schalters 3 eingeschaltet werden, doch bleibt ein physischer Zugang zu dem Inneren des Computers durch nicht autorisierte Personen unmöglich, vorausgesetzt natürlich, daß der Schlüssel 9 von dem Schloß entfernt worden ist. Diese Stellung ist von Wichtigkeit, wenn der Computer oder das Terminal einen normalen Gebrauch ermöglicht, während noch Veränderungen verhindert werden, die in dem Inneren desselben vorgenommen werden oder sogar Diebstahl von Teilen desselben.
  • Fig. 3 zeigt eine Variante für den Betrieb und die Blockierung des Schalters 3. In dieser Figur sind Teile, die denen in Fig. 1 und 2 entsprechen, mit gleichen Bezugszeichen versehen. In dieser beispielhaften Ausführungsform fehlt der federelastische Lippenabschnitt 6, doch weist sie ein druckknopfbetätigendes Glied 13 auf, welches zwei Wandabschnitte 14, 14' aufweist, die nach innen relativ zu der Abdeckungswand 2 hervorragen. Das freie Ende des Wandabschnitts 14 ist mit einem, mit einem Haken versehenen, Vorsprung 15 versehen, der mit einem nach innen gewandten Abschnitt 16 der Abdeckungswand 2 zusammenwirkt, während der Wandabschnitt 14' mit einem, mit einem Haken versehenen, Abschnitt 15 versehen ist, der mit einem nach innen gebogenen Abschnitt 16' der Gehäusewand 2 zusammenwirken kann. Der Zweck der beiden Hakenabschnitte ist es zu verhindern, daß das den Druckknopf betätigende Glied 13 aus der Abdeckungswand 2 herausfällt. Um den Druckknopf 4 des Schalters 3 ist eine Spiralfeder 17 angeordnet, die das den Druckknopf betätigende Glied 13 des Schalters 3 in eine Position zwingt, bei der die mit Haken versehenen Abschnitte 15, 15' gegen die Wandabschnitte 16, 16' anliegen. An dem Wandabschnitt 14' ist ein Fortsatz 18 ausgebildet, der dieselbe Funktion hat wie der Fortsatz 7 in Fig. 2, und der durch das Schloßteil 11 bei Niederdrücken des den Druckknopf betätigenden Gliedes 13 blockiert werden kann.
  • In dem Vorhergehenden wurde der Schutz für einen Computer beschrieben für den Fall, bei dem der Computer ein offenes oberes Ende und eine darüber angeordnete Abdeckung aufweist. Es ist jedoch klar, daß der beschriebene Schutz auch für verschiedene Formen von Gehäusen nützlich ist, z.B. für den Fall eines "Tower"-Gehäuses, welches mit einer Tür an der Vorderseite verschlossen wird. Das Schloß wird dann fest an der Tür angebracht, während ebenfalls das den Druckknopf betätigende Glied 5 oder 13 zum Betätigen des Hauptschalters an der Tür angebracht wird. Der Schalter 3 ist dann an dem Rahmen des Computers angebracht, und an diesem Rahmen ist eine Öffnung ausgebildet, um einen Durchgang des lippenförmigen Teils 11 des Schlosses in eine Stellung des Schlüssels zu ermöglichen, und um den Durchlaß des Fortsatzes 7 oder 18 des den Druckknopf betätigenden Gliedes 5 oder 13 zum Blockieren der Betätigung s des Hauptschalters in einer weiteren Stellung des Schlüssels 9 zu blockieren. Es ist klar, daß es wichtig ist, daß der Schlüssel 9 von dem Schloß sowohl in der Stellung, in der die Abdeckung oder die Tür an das Gehäuse verriegelt ist, und in der Stellung, in der zusätzlich der Schalter ebenfalls verriegelt ist, entfernt werden kann.

Claims (3)

1. Computer, der aufweist:
ein Gehäuse (1), eine Tür oder eine Abdeckung (2) zum Schließen des Gehäuses, wobei sich die Tür oder die Abdeckung im geschlossenen Zustand gegenüber einer Wand des Gehäuses befindet, und einen Schalter (3) zum Ein- und Ausschalten des Computers,
dadurch gekennzeichnet, daß
an die Abdeckung oder das Gehäuse die Hülse (8) eines mit einem Schlüssel (9) betätigbaren Schlosses befestigt ist, sowie ein Betätigungsglied (5, 13) für den Schalter, und wobei die Schloßhülse (8) ein Verriegelungselement (11) aufweist, das in drei Positionen mit dem Schlüssel positionierbar ist, wobei das Verriegelungselement (11) das Betätigungsglied (5, 13) des Schalters (3) in einer ersten Stellung blockiert und ebenfalls verhindert, daß das Gehäuse geöffnet wird, in einer zweiten Stellung verhindert, daß das Gehäuse geöffnet wird, und sich in einer dritten Stellung gegenüber einer Öffnung (12) befindet, welche in der Wand des Gehäuses ausgebildet ist, wobei die Öffnung (12) derart geformt ist, daß sie den Durchlaß des Verriegelungselementes ermöglicht, wobei die Anordnung derart ist, daß die Abdeckung oder die Tür geöffnet werden kann und daß der Schlüssel von der Schloßhülse in zumindest der ersten und der zweiten Stellung des Verriegelungselementes entfernt werden kann.
2. Computer gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (11) ein lippenförmiges Schloßteil ist, welches sich in einer zu einer Wand des Gehäuses (1) parallelen Ebene erstreckt.
3. Computer gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsglied für den Schalter (3) tragend gelagert oder an der Abdeckung oder der Tür befestigt ist, um so relativ zu der Abdeckung oder der Tür elastisch bewegbar zu sein, und das einen sich erstreckenden Abschnitt (7, 18) aufweist, der bei Niederdrücken des Betätigungselementes (5, 13) sich entlang eines Weges bewegt, der durch das Verriegelungselement (11) des Schlosses in dessen erster Stellung blokkiert wird.
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EP (1) EP0670582B1 (de)
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