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Diese Erfindung bezieht sich auf einen Computer, der ein Gehäuse, eine
Tür oder Abdeckung zum Schließen des Gehäuses, wobei sich diese Tür
oder dieses Gehäuse in geschlossenem Zustand gegenüber einer Wand des
Gehäuses befinden, und einen Schalter zum Ein- und Ausschalten aufweist.
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Solche Computer werden derzeitig in Geschäftsbetrieben in sehr großem
Maßstab eingesetzt, wobei der Computer sowohl in einer Einzelplatzsituation
als Personal-Computer, als auch in Form eines "Servers" oder Terminals in
einem Netz einsetzbar ist. Es ist bekannt, daß bei jeder der obigen
Anwendungen Computer häufig von nicht autorisierten Personen bedient werden,
um illegal in den Besitz von in diesem Computer gespeicherten Daten zu
kommen oder um Daten manipulieren zu können, oder um einen
Computervirus in den Computer oder in das Netz einzubringen, und es kommt auch
vor, daß bestimmte Setups, die in dem Inneren des Computers ausgeführt
werden sollen, geändert werden, und daß sogar bestimmte Teile, wie z.B.
Einsteckkarten, Laufwerke etc. aus Computern gestohlen werden.
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Es ist bekannt, einen nicht autorisierten Zugang zu computergespeicherten
Daten durch Verwendung eines Zugangscodes (Passwords) zu verhindern,
doch ist in vielen Fällen ein solcher Schutz nicht optimal, weil das
Password leicht aufgefunden oder erraten werden kann, z.B. durch einen
böswilligen Dritten. Auch bietet ein Password keinen Schutz gegen einen
physischen Eingriff in das Innere des Computers.
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Die Aufgabe der Erfindung ist, eine Vorrichtung zum Schützen eines
Computers zu schaffen, wobei die Vorrichtung zusätzlich zu irgendwelchen
existierenden elektronischen Schutzeinrichtungen verwendet werden kann, und
die einen zusätzlichen Schutz gegen eine nicht autorisierte Benutzung des
Computers schafft und ebenfalls Schutz gegen nicht autorisiertes Öffnen des
Computergehäuses schafft.
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Zu diesem Zweck schafft die Erfindung einen Computer des zuvor
beschriebenen Typs, an dessen Abdeckung oder Tür die Hülse eines mit einem
Schlüssel betätigbaren Schlosses befestigt ist, sowie ein Betätigungsglied für
den Schalter, wobei die Schloßhülse ein Verriegelungselement aufweist, das
mittels des Schlüssels in drei Stellungen positionierbar ist, wobei das
Verriegelungselement in einer ersten Stellung das Betätigungsglied des Schalters
blockiert und auch verhindert, daß das Gehäuse geöffnet wird, in einer
zweiten Stellung verhindert, daß das Gehäuse geöffnet wird, und sich in
einer dritten Stellung gegenüber einer Öffnung befindet, die in der Wand
des Gehäuses ausgebildet ist, wobei die Öffnung derart geformt ist, daß sie
einen Durchlaß des Verriegelungselementes erlaubt, wobei die Anordnung
derart ist, daß die Abdeckung oder Tür geöffnet werden kann und daß der
Schlüssel von der Schloßhülse in zumindest der ersten und der zweiten
Stellung des Verriegelungselementes abgezogen werden kann.
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Es sei darauf hingewiesen, daß die Druckschrift JP-A-04 205 338 einen
Schutzmechanismus mit einem Schloß für einen Computer offenbart, der eine
zweifache Funktion hat. Ein lippenförmiges Verriegelungselement, das an
einem Schloß befestigt ist, blockiert in einer Stellung des Schlosses den
Auswurfschlüssel eines Floppydisk-Laufwerks, so daß die in dem Laufwerk
befindliche Floppydisk nicht entfernt werden kann, und weiter übergibt ein
Schalter 7, der ebenfalls durch den Schlüssel über das Schloß betätigt wird,
ein Blockiersignal an die Tastatur. Dieser bekannte Schutzmechanismus
jedoch bietet keinen Schutz dagegen, daß der Computer von nicht
autorisierten Personen ein- und ausgeschaltet wird, noch gegen einen physischen
Zugriff auf das Innere des Computers. Darüber hinaus ist der
Schutzmechanismus entsprechend der vorliegenden Erfindung rein mechanisch und daher
einfacher und kostengünstiger, und weist drei anstelle von zwei Stellungen
auf.
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Weiterhin offenbart die DE-U-8806050 ein Schloß, das mit einem
lippenförmigen Verriegelungselement versehen ist. Das Schloß weist zwei
Stellungen auf, wobei in einer von ihnen das Verriegelungselement das
Betätigungsglied eines Schalters blockiert. Diese Druckschrift bezieht sich nicht
auf den Schutz von Computern und sicherlich nicht auf die Verhinderung
eines physischen Zugriffs auf dessen Inneres.
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Mit den Merkmalen entsprechend der Erfindung wird die betrachtete
Aufgabe auf einfache und effektive Art gelöst, wie aus der folgenden
Beschreibung einer beispielhaften Ausführungsform mit Bezug auf die Zeichnung
deutlich wird. In der Zeichnung zeigt:
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Fig. 1 eine Seitenansicht des Gehäuses eines Computers;
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Fig. 2 eine Schnittansicht der Seite des Gehäuses eines Computers entlang
der Linie II-II in Fig. 1; und
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Fig. 3 eine Seitenansicht ähnlich der Fig. 2 einer Variante eines
Betätigungsgliedes für den Schalter.
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In der Zeichnung bezeichnet das Bezugszeichen 1 eine Wand des Gehäuses
eines Computers. Dieses Gehäuse kann z.B. aus einem quadratischen oder
rechtwinkligen Boden mit vier aufrechten Wänden bestehen, von denen eine
die Wand 1 ist. Über das offene, obere Ende des Gehäuses ist eine
Abdeckung angeordnet, die, zumindest an der Seite der Wand 1, eine Wand
2 aufweist. In vielen Fällen besteht die Abdeckung aus einer Platte mit
ungefähr gleichen Abmessungen wie die des Bodens des Gehäuses und einer
Anzahl von Abdeckungswänden, z.B. zwei oder drei, wobei die
Abdeckungswand 2 eine von ihnen ist.
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An der Wand 1 des Gehäuses ist ein Schalter 3 angebracht, meistens ein
Hauptschalter, der einen Druckknopf 4 zum Ein- und Ausschalten der
Stromversorgung für den Computer aufweist. An der Abdeckungswand 2 ist
ein plattenförmiges Element angebracht, das aus einem den Druckknopf
betätigenden Glied 5 und einem federelastischen Lippenabschnitt 6, z.B. eine
Blattfeder, besteht. An seinem, von dem den Druckknopf betätigenden Glied
5 entfernten, Ende ist der Abschnitt 6 mit der Wand 2 verbunden. Das den
Druckknopf betätigende Glied 5 ragt frei durch eine Öffnung in der
Abdeckungswand 2 nach außen, und kann aufgrund des federelastischen
Abschnitts 6 niedergedrückt werden, wenn die Abdeckung auf das Gehäuse
plaziert wird, um hierdurch den Druckknopf 4 des Schalters 3 zu betätigen.
An dem den Druckknopf betätigenden Glied 5 ist ein Fortsatz 7 ausgebildet,
welcher in die Nähe von, oder in die Seitenwand 1 ragt, die an dieser
Stelle mit einer Öffnung versehen ist, um dem Fortsatz 7 zu erlauben, zu
passieren. Der Zweck dieses Ragens wird weiter hier unten beschrieben.
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An die Abdeckungswand 2 ist mittels einer Mutter 10 ein Zylinderschloß 8
angebracht, welches mit einem Schlüssel betätigbar ist. An dem freien Ende
des Teils des Schlosses 8, das durch den Schlüssel 9 bewegt werden kann,
ist ein lippenförmiges Teil 11 angebracht, das als Verriegelungselement
wirkt, welches sich im wesentlichen parallel zu der Abdeckungswand 2
erstreckt. Die Entfernung d zwischen der Abdeckungswand 2 und der Wand
1 ist derart bemessen, daß sich das Teil 11, wenn die Abdeckung an dem
Gehäuse gesichert ist, hinter die Wand 1 des Gehäuses, im wesentlichen
parallel zu der Wand, erstreckt. Um dies zu ermöglichen, ist die Wand 1
mit einer Öffnung 12 versehen, deren Abmessungen mindestens derart sind,
daß das Teil 11 in das Gehäuse eingebracht werden kann, wenn das Teil,
in Übereinstimmung mit der Stellung des Schlüssels 9, in eine Stellung
gebracht worden ist, die in der beispielhaften Ausführungsform nach unten
gerichtet ist. In einer zweiten Position des Schlüssels 9 wird das Teil 11
um etwa 90º gedreht und erstreckt sich hinter einem geschlossenen
Abschnitt der Wand 1, so daß die Abdeckung nicht von dem Gehäuse entfernt
werden kann. In einer noch weiteren Stellung des Schlüssels 9, in der das
Teil 11 weiterhin um etwa 90º gedreht wird, erstreckt sich das Teil nicht
nur hinter den geschlossenen Abschnitt der Wand 1, sondern auch in den
Weg, der durch den Fortsatz 7 des den Druckknopf betätigenden Gliedes 5
beschritten wird, wenn dieses den Druckknopf betätigende Glied
niedergedrückt wird, um den Schalter 3 zu betätigen. Auf diese Art ist es bei der
zuletzt genannten Stellung des Schlüssels 9 weder möglich, die Abdeckung
von dem Gehäuse zu entfernen, noch den Hauptschalter 3 zu betätigen, was
auf der einen Seite verhindert, daß ein Computer im abgeschalteten Zustand
betrieben oder von nicht autorisierten Personen geöffnet wird, und auf der
anderen Seite verhindert, daß ein Computer im eingeschalteten Zustand, z.B.
als Netz-Server, von nicht autorisierten Personen abgeschaltet wird. Speziell
in dem zuletzt genannten Fall, wenn ein Computer als ein Netz-Server
dient, kann eine nicht autorisierte Abschaltung alle Arten von unerwünschten
Situationen für die Benutzer des Netzes hervorbringen. In der zweiten
Stellung des Schlüssels 9 kann der Computer normal mittels des Schalters
3 eingeschaltet werden, doch bleibt ein physischer Zugang zu dem Inneren
des Computers durch nicht autorisierte Personen unmöglich, vorausgesetzt
natürlich, daß der Schlüssel 9 von dem Schloß entfernt worden ist. Diese
Stellung ist von Wichtigkeit, wenn der Computer oder das Terminal einen
normalen Gebrauch ermöglicht, während noch Veränderungen verhindert
werden, die in dem Inneren desselben vorgenommen werden oder sogar
Diebstahl von Teilen desselben.
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Fig. 3 zeigt eine Variante für den Betrieb und die Blockierung des Schalters
3. In dieser Figur sind Teile, die denen in Fig. 1 und 2 entsprechen, mit
gleichen Bezugszeichen versehen. In dieser beispielhaften Ausführungsform
fehlt der federelastische Lippenabschnitt 6, doch weist sie ein
druckknopfbetätigendes Glied 13 auf, welches zwei Wandabschnitte 14, 14' aufweist,
die nach innen relativ zu der Abdeckungswand 2 hervorragen. Das freie
Ende des Wandabschnitts 14 ist mit einem, mit einem Haken versehenen,
Vorsprung 15 versehen, der mit einem nach innen gewandten Abschnitt 16
der Abdeckungswand 2 zusammenwirkt, während der Wandabschnitt 14' mit
einem, mit einem Haken versehenen, Abschnitt 15 versehen ist, der mit
einem nach innen gebogenen Abschnitt 16' der Gehäusewand 2
zusammenwirken kann. Der Zweck der beiden Hakenabschnitte ist es zu verhindern,
daß das den Druckknopf betätigende Glied 13 aus der Abdeckungswand 2
herausfällt. Um den Druckknopf 4 des Schalters 3 ist eine Spiralfeder 17
angeordnet, die das den Druckknopf betätigende Glied 13 des Schalters 3 in
eine Position zwingt, bei der die mit Haken versehenen Abschnitte 15, 15'
gegen die Wandabschnitte 16, 16' anliegen. An dem Wandabschnitt 14' ist
ein Fortsatz 18 ausgebildet, der dieselbe Funktion hat wie der Fortsatz 7 in
Fig. 2, und der durch das Schloßteil 11 bei Niederdrücken des den
Druckknopf betätigenden Gliedes 13 blockiert werden kann.
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In dem Vorhergehenden wurde der Schutz für einen Computer beschrieben
für den Fall, bei dem der Computer ein offenes oberes Ende und eine
darüber angeordnete Abdeckung aufweist. Es ist jedoch klar, daß der
beschriebene Schutz auch für verschiedene Formen von Gehäusen nützlich ist,
z.B. für den Fall eines "Tower"-Gehäuses, welches mit einer Tür an der
Vorderseite verschlossen wird. Das Schloß wird dann fest an der Tür
angebracht, während ebenfalls das den Druckknopf betätigende Glied 5 oder
13 zum Betätigen des Hauptschalters an der Tür angebracht wird. Der
Schalter 3 ist dann an dem Rahmen des Computers angebracht, und an
diesem Rahmen ist eine Öffnung ausgebildet, um einen Durchgang des
lippenförmigen Teils 11 des Schlosses in eine Stellung des Schlüssels zu
ermöglichen, und um den Durchlaß des Fortsatzes 7 oder 18 des den
Druckknopf betätigenden Gliedes 5 oder 13 zum Blockieren der Betätigung
s des Hauptschalters in einer weiteren Stellung des Schlüssels 9 zu blockieren.
Es ist klar, daß es wichtig ist, daß der Schlüssel 9 von dem Schloß sowohl
in der Stellung, in der die Abdeckung oder die Tür an das Gehäuse
verriegelt ist, und in der Stellung, in der zusätzlich der Schalter ebenfalls
verriegelt ist, entfernt werden kann.