DE69419290T2 - Aufhängevorrichtung zum Aufhängen und Beleuchten von ausgestellten Gegenstände - Google Patents
Aufhängevorrichtung zum Aufhängen und Beleuchten von ausgestellten GegenständeInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Aufhängevorrichtung zum Aufhängen und Beleuchten von Bilden, Gemälden und anderen zur Schau zu stellenden Objekten.
- Die Erfindung betrifft weiterhin eine Beleuchtungseinrichtung und eine Stromführungsschiene zur Benutzung mit einer solchen Aufhängevorrichtung.
- Die Erfindung betrifft weiterhin ein Aufhängeelement zur Benutzung bei einer derartigen Aufhängevorrichtung sowie eine Deckenschiene zum Anbringen eines Aufhängeelements und/oder einer Beleuchtungseinrichtung.
- Das Aufhängen von Gemälden und dgl. mit Hilfe einer Aufhängeschiene ist bekannt (s. FR-A-2 609 323). Die Gemälde können beweglich an der Aufhängeschiene mit Hilfe von Aufhängeelementen angebracht werden, wobei das Aufhängeelement die Form eines Hakens oder eines Klemmblocks haben, an denen z. B. ein Aufhängedraht oder eine Aufhängestange für das Gemälde angebracht werden kann. Zur Beleuchtung des aufgehängten Gemäldes ist an der Aufhängung, z. B. an dem Klemmblock und/oder an dem Aufhängedraht eine Beleuchtungseinrichtung angebracht.
- Dieses hat den Nachteil, daß die Beleuchtungseinrichtung nicht unabhängig vom Gemälde plaziert oder bewegt werden kann. Hinzu kommt, daß die Beleuch tungseinrichtung eine Kraft auf den Klemmblock und/oder den Aufhängedraht ausübt.
- Ein weiterer Nachteil ist, daß das Stromkabel, welches zu der Beleuchtungseinrichtung führt, sichtbar ist, was in der Nähe des Gemäldes einen nicht gerade attraktiven Anblick bietet. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, daß, wenn das Bild aufgehängt wird, das Kabel sich mit dem Aufhängedraht verwickelt.
- Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Aufhängevorrichtung anzugeben, bei der die Beleuchtungseinrichtung unabhängig von den Objekten, die zur Schau gestellt werden sollen, bewegt werden kann und bei der die Stromzuführung zur Beleuchtungseinrichtung verborgen ist. Eine derartige Vorrichtung ist in dem DE-U-88 13 627 beschrieben.
- Die Aufgabe wird gelöst durch eine Aufhängevorrichtung gemäß dem Anspruch 1.
- Hierdurch wird erreicht, daß mittels einer leitenden Schiene die Beleuchtungseinrichtung unabhängig von den aufzuhängenden Objekten bewegbar ist. Aufgrund der stromführenden Schiene sind keine losen Stromkabel notwendig. Mit Hilfe der Klemmelemente und der Zugelemente kann die Beleuchtungseinrichtung an jedem gewünschten Ort auf der leitenden Schiene angeordnet werden, und die Zugelemente ziehen die Klemmelemente gegen die Halteelemente der leitenden Schiene, und der Kontaktteil der Beleuchtungseinrichtung gegen den leitenden Streifen, so daß ein guter elektrischer Kontakt hergestellt ist.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung ist in Anspruch 2 beschrieben. Mit Hilfe des Griffs wird die Klemmplatte leicht an dem gewünschten Ort in die leitende Schiene eingeführt, nachdem die Kompressionsfeder, die etwas zusammengedrückt war, entspannt wird, und drückt den Kontaktteil gegen den stromführenden Streifen und die Klemmplatte gegen die Halteelemente der leitende Schiene.
- Eine vorteilhafte Ausführungsform der Stromführungsschiene ist in Anspruch 3 beschrieben. Durch die Ausführung der leitenden Schiene als separates U-förmiges Teil kann die Aufhängevorrichtung ohne die leitende Schiene leicht z. B. durch Schrauben an der Wand befestigt werden. Danach kann die separate Leitungsschiene leicht in dem Aufnahmeraum plaziert werden, wodurch die Befestigungspunkte verborgen werden. Die längliche Öffnung der Leitungsschiene kann aufwärts gerichtet werden, so daß die Beleuchtungseinrichtung oberhalb der Leitungsschiene übersteht. Die längliche Öffnung der Leitungsschiene kann auch seitwärts ausgerichtet werden, so daß die Beleuchtungseinrichtung nicht über die Leitungsschiene vorstehen muß. Daraus folgt, daß die Aufhängevorrichtung nahebei oder an einer Decke oder ähnlichem angeordnet werden kann.
- Anspruch 4 beschreibt eine vorteilhafte Ausführungsform der Aufhängevorrichtung und der Leitungsschiene, wobei die Leitungsschiene, welche seitlich offen ist, auf leichte Weise in dem Aufnahmeraum der Aufhängevorrichtung angebracht ist, indem sie in diesen eingeführt wird und dort einschnappt. Darüber hinaus sind die Art des Materials und die Abmessungen der Vorrichtung so gewählt, daß minde stens eine der Wände oder Schenkel mit Nocke oder Aussparung ausreichend flexibel ist.
- Eine weitere Ausführungsform der Leitungsschiene ist in den Ansprüchen 5 und 6 beschrieben. Die Lippen sorgen für eine gute Trägerfläche für die Klemmplatte und die Nocken in der Leitungsschiene bzw. auf dem isolierten Streifen sorgen zusammen mit einer engen Passung für einen guten mechanischen Halt des Isolationsstreifens sowie des Leitungsstreifens, so daß keine besonderen Befestigungsmittel gebraucht werden. Die Ausgestaltung des Leitungsstreifens führt dazu, daß die Beleuchtungseinrichtung nach der Anordnung nicht nach unten kippen kann, und zwar infolge der Tatsache, daß der Kontaktteil quer gehalten ist.
- Anspruch 7 beschreibt eine bevorzugte Ausführungsform der Klemmplatte, mit Hilfe derer die Beleuchtungseinrichtung von vorne in die U-förmige Leitungsschiene eingesetzt werden kann, während die Kompressionsfeder leicht zusammengedrückt ist, wonach der Griff an der Klemmplatte lediglich um eine viertel Umdrehung gedreht werden muß. Danach kann der Griff losgelassen werden und die Kompressionsfeder drückt die Klemmplatte gegen die Lippen der Leitungsschiene, und den Kontaktteil der Beleuchtungseinrichtung gegen den leitenden Streifen. Die Klemmplatte kann unbeabsichtigt nicht zurückgedreht werden wegen der Schlitze in der Klemmplatte, die über die Lippen der Leitungsschiene passen.
- In Anspruch 8 ist eine vorteilhafte Ausführungsform beschrieben, mit der einer oder mehrere Kabelhohlräume erhalten werden, durch die beispielsweise Stromkabel für andere Zwecke unsichtbar hindurchgeführt werden können.
- In Anspruch 9 ist eine weitere Ausführungsform der Beleuchtungseinrichtung beschrieben.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Aufhängeschiene der Vorrichtung ist in Anspruch 10 beschrieben. Um die erhabene Kante kann ein Aufhängeelement wie z. B. ein Haken leicht angeordnet werden, während die Frontpaneele das Aufhängeelement vor Blicke versteckt.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Zunge wie in Anspruch 11 beschrieben auf. Zum Beispiel kann eine Kordel auf die Zunge gelegt werden, die mit einem Einbruchsalarm verbunden ist, ohne daß die Kordel die Aufhängeelemente an der Aufhängeschiene behindert. Wegen der wulstförmigen Kante gleitet die Kordel nicht von der Zunge; im Falle einer aufwärtsgerichteten Schräge der Zunge ist die wulstförmige Kante nicht notwendig.
- In der Vorrichtung gemäß Anspruch 12 kann eine Verbindung zum Transformator leicht in die Vorrichtung eingeschlossen sein. Dabei ist zum Beispiel möglich, die Transformatorenverbindung mit der Abdeckung gemäß Anspruch 13 vor Blicken zu schützen.
- In der Vorrichtung gemäß Anspruch 14 ist in der Aufhängeschiene der Vorrichtung eine Papierklammer angeordnet, so daß Papier und ähnliches schnell und wieder entfernbar angebracht werden kann.
- Eine vorteilhafte Ausführungsform eines Aufhängeelementes, welches zum Gebrauch in oder an einer oben beschriebenen Aufhängevorrichtung geeignet ist, ist in Anspruch 15 beschrieben.
- In Anspruch 16 ist eine Beleuchtungseinrichtung beschrieben, die insbesondere geeignet ist zum Gebrauch mit einer oben beschriebenen Aufhängevorrichtung.
- Anspruch 17 beschreibt eine Stromführungsschiene, die als eine separate Beleuchtungsschiene sehr geeignet ist zum Gebrauch der Beleuchtungseinrichtung gemäß Anspruch 16, wenn keine Objekte aufgehängt zu werden brauchen.
- In den Ansprüchen 18 und 19 ist eine Deckenschiene zur Anordnung von Deckenplatten eines Deckensystems beschrieben, mit einem Aufnahmeraum, so daß z. B. eine Beleuchtungseinrichtung wie in Anspruch 14 beschrieben - oder zum Beispiel ein Aufhängeelement für ein aufzuhängendes Objekt in der Deckenschiene angeordnet werden kann.
- Wenn die längliche Öffnung für die Aufhängeschiene nach unten gerichtet ist, kann zumindest eine der Wände der Aufhängeschiene, die nach unten gerichtet ist, einen Bereich aufweisen, der gegen die andere Wand gerichtet ist, wodurch eine tragende Fläche für die Aufhängelemente angeboten wird. Hierdurch wird erreicht, daß beispielsweise ein Klemmblock leicht in die Aufhängeschiene eingeführt werden kann und unter dem Einfluß der Schwerkraft in Position verbleibt.
- Vorteilhafterweise verläuft mindestens eine Trägerebene unter einem schrägen Winkel von vorteilhafterweise 45º. Wenn eine schräge und eine vertikale Trägerfläche verwendet werden, und wenn zwei schräge Trägerflächen verwendet werden, ist ein zusätzlicher Klemmeffekt an einem angebrachten Trägerelement gegeben, so daß es nicht so leicht ungewollt bewegt werden kann.
- Vorteilhafterweise haben die Aufhängeelemente eine Dicke, derart, daß sie in die Aufhängeschiene zwischen den Wänden mit den Trägerebenen eingeführt werden können, und eine Breite derart, daß sie nach der Einführung und nach der Vierteldrehung gegen die Trägerebenen anliegen. Auf diese Weise muß ein Aufhängeelement nicht von einem Ende her in die Aufhängevorrichtung eingeführt werden, nachdem es über eine Distanz bewegt werden muß, sondern es kann in die Aufhängeschiene an jedem gewünschten Ort eingeführt werden, und nach einer Vierteldrehung anliegen.
- Die Erfindung wird nun beispielhaft bezüglich einer Anzahl von vorteilhaften Ausführungsformen beschrieben, wie in den beigefügten Zeichnungen dargestellt. Diese beispielhaften Ausführungsformen begrenzen die Erfindung nicht; andere Ausführungsformen sind möglich.
- Fig. 1 zeigt teilweise im Querschnitt eine erste Ausführungsform der Aufhängevorrichtung gemäß der Erfindung,
- Fig. 1a zeigt einen Querschnitt eines separaten Teils der leitenden Schiene in der Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 1,
- Fig. 2, 3 und 4 zeigen einen Querschnitt anderer Ausführungsformen der Aufhängevorrichtung ohne das separate Teil der Leitungsschiene,
- Fig. 3a zeigt eine Seitenansicht eines Aufhängeelements, das zu der Ausführungsform gemäß Fig. 3 gehört,
- Fig. 5 zeigt eine perspektivische Ansicht der Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 1, ohne Beleuchtungseinrichtung und ohne Aufhängeelement,
- Fig. 6 zeigt eine perspektivische Darstellung der Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 3, ohne Beleuchtungseinrichtung und ohne Aufhängelement,
- Fig. 7 zeigt eine Beleuchtungseinrichtung,
- Fig. 8 zeigt die Dimensionierung der leitenden Schiene gemäß Fig. 2,
- Fig. 9 zeigt die Dimensionierung der korrespondierenden Klemmplatte,
- Fig. 10 zeigt teilweise im Schnitt eine weitere Ausführungsform der Aufhängevorrichtung gemäß der Erfindung,
- Fig. 11 zeigt einen Querschnitt der Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 10 ohne die leitende Schiene,
- Fig. 11a zeigt einen Querschnitt des separaten Teils der leitenden Schiene in der Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 10,
- Fig. 12 und 12a zeigen weitere Ausführungsformen der Aufhängevorrichtung gemäß der Erfindung jeweils mit und ohne leitende Schiene,
- Fig. 13 und 13a zeigen eine Aufsicht und einen Querschnitt der Klemmplatte in der leitenden Schiene in der Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 10,
- Fig. 14 und 14a zeigen einen Querschnitt von Abdeckungen für die Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 10,
- Fig. 15a und 15a zeigen zwei Querschnitte und eine perspektivische Ansicht einer Transformatorenverbindung für die leitende Schiene, welche in der leitenden Schiene in der Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 10 angeordnet ist,
- Fig. 16 zeigt eine perspektische Ansicht einer Deckenschiene,
- Fig. 17 und 17a zeigen eine weitere Ausführungsform der Aufhängevorrichtung mit der zugehörigen leitenden Schiene gemäß der Erfindung.
- Fig. 1 zeigt eine mit dem Bezugszeichen 1 versehene Aufhängevorrichtung, die mittels Schrauben durch die Bohrungen 20 im oberen Teil der Vorrichtung an eine Wand 2 angeschraubt ist. Die Aufhängevorrichtung 1 weist eine Aufhänge- und Leitungsschiene 3 auf, die eine Einheit bilden, einen leitenden Streifen 6 und ein elektrisch isolierendes Profil 7, ein Aufhängeelement 28 und einen Kontaktteil 26 einer Beleuchtungseinrichtung 25. Die Aufhänge- und Leitungsschiene ist im wesentlichen E-förmig mit einem oberen Schenkel 12, einem mittleren Schenkel 13 und einem unteren Schenkel 14. Der untere Schenkel 14 weist eine erhabene Kante 15 für das Aufhängeelement 28 auf. Der mittlere Schenkel weist eine Frontpaneele 16 auf.
- Die stromführende Schiene ist durch den oberen Teil des E gebildet. In diesem oberen Teil sind die Bohrungen 20 angeordnet, um so die Vorrichtung mit Schrauben an der Wand 2 zu befestigen. Der obere Teil ist U-förmig im Querschnitt und seitwärts offen. Der separate Teil 4 der Leitungsschiene ist in diesem U angeordnet.
- Fig. 1a zeigt diesen separaten Teil 4. Er ist im wesentlichen U-förmig im Querschnitt, mit Wänden 22, Wangen 23, die einander gegenüberliegen und mit nach innen gerichteten Lippen 24. Der leitende Streifen 6 und das isolierende Profil 7 sind in diesem Teil 4 enthalten. Nach Befestigung an der Wand wird der Teil 4 in den oberen Teil eingeführt und dort befestigt, beispielsweise mit doppelseitigem Klebeband.
- Fig. 1 zeigt den montierten Teil 4 mit dem Kontaktteil 26 der Beleuchtungseinrichtung 25. Der Kontaktteil 26 weist einen sphärischen Teil 9 auf, der mit einer Verdickung auf dem Trägerrohr 30 des Lampenteils 27 mittels eines Isolationsteils 10 verbunden ist, in dem ein Gewindeteil 3 rotierbar und gleitend auf dem longitudinalen Trägerrohr 30 vorgesehen ist, wobei der Gewindeteil 11 in eine Klemmplatte 8 eingeschraubt ist.
- Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Aufhängevorrichtung. Die Leitungsschiene ist die gleiche und der separate Teil 4 hierbei weggelassen. Die Frontpaneele 16 reicht nach unten und gleichzeitig immer mehr schräg nach hinten. Die untere Kante bildet somit eine Trägerfläche für das Aufhängeelement 31, welches aus diesem Grund lediglich eine Abschrägung nur an einer Ecke haben muß. Die hintere Wand der Aufhängeschiene kann eine Lippe 32 mit einer horizontalen Trägerfläche als zusätzlichen Träger für das Aufhängeelement 31 aufweisen. Diese zusätzliche Lippe 32 ist allerdings nicht notwendig. Das Aufhängeelement 31 kann zwischen der vorderen und rückseitigen Wand in die Aufhängeschiene eingeführt werden und nach einer Vierteldrehung auf der unteren Kante der Frontpaneele 16 aufliegen und - wenn vorhanden - auf der Lippe 32.
- Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Aufhängevorrichtung. Die Leitungsschiene ist die gleiche und aus diesem Grunde ist das separate Teil 4 weggelassen. Hier weist die Frontpaneele 16 der Aufhängeschiene eine zusätzliche Kante 17 auf, und diese Kante und die rückwärtige Wand der Aufhängeschiene weisen abgeschrägte Lippen 18 und 19 auf.
- Fig. 3a zeigt das entsprechende Aufhängeelement 29 in Seitenansicht; es kann durch die Öffnung zwischen den Lippen eingeführt werden und nach einer Vierteldrehung auf den abgeschrägten Lippen 18 und 19 aufliegen.
- Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform, in der das separate Teil 4 der Leitungsschiene mit aufwärtsgerichteter Öffnung angeordnet werden kann. Die obere Kante 21 verhindert, daß das Moment, welches durch die Beleuchtungseinrichtung verursacht wird, das separate Teil lose herabhängen läßt. Die Aufhängeschiene kann gemäß Fig. 1 oder gemäß Fig. 2 je nach Wunsch ausgeführt sein.
- Fig. 5 zeigt die Aufhänge- und Leitungsschiene 3, den leitenden Streifen 6 und das isolierende Profil 7 in perspektivischer Darstellung, wie im Querschnitt in Fig. 1 dargestellt.
- Fig. 6 zeigt die Ausführungsform gemäß Fig. 3 in Perspektive.
- Fig. 7 zeigt die Beleuchtungseinrichtung 25 mit dem Kontaktteil 26 und dem Lampenteil 27. Der Kontaktteil 26 weist die Klemmplatte 8 auf, den sphärischen Teil 9 und den isolierenden Teil 10 sowie den Gewindeteil 11. Der Lampenteil 27 ist in bekannter Weise ausgeführt.
- Fig. 8 zeigt eine mögliche Dimensionierung für das separate Teil 4 der stromleitenden Schiene. Dieser Teil ist im wesentlichen U-förmig im Querschnitt. Die äußeren Dimensionen hiervon sind eine Länge a = 18,5 mm und eine Breite b = 16,5 mm. Entlang der Öffnung des U sind zwei Wangen einander gegenüberliegend angeordnet, die eine Öffnungweite c = 9 mm definieren. Die Wangen weisen nach innen gerichtete Lippen auf, die eine Höhe d = 1 mm haben.
- Fig. 9 zeigt, daß die Klemmplatte 8 eine Länge e = 12 mm und eine Breite f = 8,5 ± 0,1 mm haben. Eine Bohrung mit einem Gewinde g = M6 ist in der Mitte angeordnet. Die Klemmplatte hat eine Rundung mit einem Radius r = 5 mm an zwei entgegengesetzten Ecken.
- Es ist leicht, ein Aufhängeelement wie das Aufhängeelement 28 über die erhabenen Kanten 15 zu bewegen, wie in Fig. 1, oder ein Aufhängeelement 29 zwischen den schrägen Lippen 18 und 19 der Aufhängeschiene, wie in Fig. 3 dargestellt. Unabhängig davon kann die Beleuchtungseinrichtung 25 mit Hilfe des Kontakteils 26 in der Stromführungsschiene bewegt werden, indem der Gewindeteil 11 leicht aus der Klemmplatte geschraubt wird, der Kontaktteil 26 in der Leitungsschiene verschoben wird und dann der Gewindeteil wieder angezogen wird, wodurch die Klemmplatte auf den Lippen 24 der Leitungsschiene aufliegt und der sphärische Teil 9 gegen den leitenden Streifen 6 gedrückt wird.
- Eine Beleuchtungseinrichtung an der Leitungsschiene anzuordnen ist leicht, da die Klemmplatte 8 schma ler ist als die Öffnung in der Leitungsschiene. Die Klemmplatte kann somit durch die Öffnung der Leitungsschiene eingeführt werden und nach einer Drehung um 90º kann sie an den Lippen der Leitungsschiene fest anliegen.
- Fig. 10 zeigt eine weitere Ausführungsform der Aufhängevorrichtung gemäß der Erfindung, bezeichnet durch das Bezugszeichen 101, welche mittels Schrauben an der Wand 102 angeschraubt ist. Wie bei der Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 1 weist die Aufhängevorrichtung 101 einen unteren Schenkel 109 mit einer erhabenen Kante 110 für das Aufhängeelement 28 auf, sowie eine horizontale Zunge 106 mit einer wulstförmigen Kante 107 und zusätzlich eine horizontale Leiste 105 und einen oberen Schenkel 140 mit einer nach unten gerichteten Kante 121 mit einer nach innen gerichteten Lippe 122 zur Aufnahme einer separaten Stromführungsschiene 104. Die Stromführungsschiene 104 ist separat in Fig. 11a dargestellt und ist im wesentlichen U-förmig im Querschnitt, und weist entlang seiner Öffnung einander gegenüberliegende Wangen 115 auf, von denen jede eine nach innen gerichtete Lippe 116 aufweist. Die Schenkel 118 der Stromführungsschiene weisen beide auf ihrer Innenseite eine longitudinale Nocke 117 zur Aufnahme und Sicherung eines Isolationsstreifens 111 auf, der im wesentlichen ebenfalls U- förmig ist und nach innen gerichtete Nocken 112 entlang seiner Kanten aufweist, um so einen leitenden Streifen 113 zu sichern, der ebenfalls im wesentlichen U-förmig im Querschnitt ist und abgerundete Kanten 114 aufweist. Dies geht deutlich aus Fig. 12 hervor.
- Die Leitungsschiene ist konstruiert, um eine Beleuchtungseinrichtung aufzunehmen, von der das Anschlußende 129 in Fig. 10 dargestellt ist. Das Trägerrohr 30 und das Lampenteil 27 kann gemäß Fig. 7 ausgeführt sein. Das Anschlußende 129 der Beleuchtungseinrichtung weist einen Griff 131 auf, der beispielsweise an die Klemmplatte 132 angelötet sein kann. Der Griff und die Klemmplatte können auch einstückig eingeführt sein. Der Griff kann über das Trägerrohr 30 geschoben werden. Ein Kontaktteil 133 ist an dem Trägerrohr 30 mittels eines Isolationsteils 134 befestigt und kann Strom zum Lampenteil über ein Kabel 136 liefern. In dem Griff 123 ist eine Kompressionsfeder 135 zum Teil untergebracht, welche gegen den isolierten Teil 134 anliegt.
- In Fig. 10 kann auch gesehen werden, daß die Aufhängevorrichtung eine Frontpaneele 108 aufweisen kann, die an der untersten Wange der Leitungsschiene 104 angebracht ist.
- Fig. 11 zeigt die Aufhängevorrichtung 103, die ein Ganzes bildet, ohne Leitungsschiene 104.
- Fig. 12 zeigt eine weitere Ausführungsform der Aufhängevorrichtung 103, in der die Leitungsschiene 104 mit ihrer offenen Seite nach oben zeigend angeordnet ist. In dieser Ausführungsform ist die Frontpaneele 145 abwärts nach hinten gebogen, und diese Frontpaneele hat eine nach innen gerichtete Zunge 146 mit einer wulstförmigen Kante 147.
- Fig. 12a zeigt eine Ausführungsform, die ähnlich ist der Ausführungsform gemäß Fig. 12, die jedoch eine Frontpaneele 144 und eine Zunge 106 mit wulstförmiger Kante 107 aufweist, die aus der Ausführungsform gemäß Fig. 10 entnommen wurden. In Fig. 12a kann der obere kurze Schenkel 140 mit einer nach unten vorstehenden Lippe 141 gesehen werden, die für die Stromführungsschiene 104 einen Haken bildet. Zur besseren Anbringung ist in dem mittleren Schenkel 142 ein keilförmiger Schlitz 143 angeordnet, in dem ein keilförmiger Nocken 120 an der Basis 119 der Stromführungsschiene 104 einschnappen kann (s. Figur ha). Ein derartiger Schlitz ist ebenfalls in der Rückwand der Aufhänge- und Leitungsschiene 103 der Ausführungsform der Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 10 angeordnet (s. Fig. 11).
- Fig. 13 und 13a zeigen die im wesentlichen rechteckige Klemmplatte 132, die in ihrer Mitte mit einer Bohrung 150 für die Anordnung des Griffes 131 versehen ist, und die mit Schlitzen 151 entlang ihrer kurzen Kanten für die Zusammenwirkung mit den Lippen 116 an den Wangen 115 der Stromführungsschiene 104 versehen ist. Die Klemmplatte 132 hat entgegengesetzte abgerundete Ecken 152 mit einem Radius von der Mitte der Bohrung 150, der höchstens gleich der halben Länge der Klemmplatte ist.
- Fig. 14 zeigt im Querschnitt eine Abdeckung 155, welche mit Schnappelementen 156 versehen ist, mit denen die Aufhängevorrichtung gemäß Fig. 10 an Stellen abgedeckt werden kann, an denen keine Beleuchtungseinrichtung oder ein Aufhängeelement vorhanden ist, indem die Schnappelemente 156 in die Öffnung der Leitungsschiene 104 eingeschnappt werden.
- Fig. 14a zeigt eine entsprechende Abdeckung 157 für eine Aufhängevorrichtung mit einer Frontpaneele, die abwärts nach hinten vorsteht.
- Fig. 15 zeigt teilweise im Querschnitt die Stromführungsschiene 104, in die zwei Transformatorverbindungen 160 und 165 eingeführt sind. Die Transformatorverbindungen weisen jeweils Kupplungsblocks 161 und 166 auf, von denen jeder mit zwei Bohrungen 162 und 162' in longitudinaler Richtung zur Aufnahme der Stromkabel 159, 159' versehen sind. Eine der Bohrungen 162, 162' ist für das Stromkabel zum Transformator; ein Stromkabel in der anderen Öffnung kann den Strom zu einem Kupplungsblock einer weiteren Leitungsschiene führen. Jedes Stromkabel sollte mit Hilfe von zwei Anschlußklemmschrauben durch Schraubenlöcher 163 und 163' angeklemmt sein. Die Transformatorverbindung 160 hat eine stromleitende Platte 164, die gegen die Schenkel des U-förmigen leitenden Streifens 113 plaziert werden muß, und die Transformatorverbindung 165 weist eine stromleitende Platte 167 auf, die gegen die Lippen auf den Wangen der Leitungsschiene 104 plaziert werden muß. Zwischen diesen ist eine Isolationsplatte 168 aus beispielsweise Pertinax angeordnet. In der stromführenden Platte 167 sind Schraubenlöcher angeordnet, durch welche Schrauben 169 eingeschraubt werden, um die stromleitende Platte gegen den leitenden Streifen 113 und die Lippen der Leitungsschiene anzudrücken. Die Transformatorverbindungen 160 und 165 sind so ausgestaltet, daß sie so eingeführt werden können, daß sie genau in die Leitungsschiene 104 passen, wenn der leitende Streifen 113 und der isolierende Streifen dort entfernt sind.
- Fig. 15a zeigt einen Querschnitt der Stromführungsschiene am Ort der stromleitenden Platten 164 und 167 und Fig. 15b zeigt eine perspektivische Ansicht des äußeren Endes der Stromführungsschiene 104, in dem die Transformatorverbindungen untergebracht sind.
- Fig. 16 zeigt eine Deckenschiene zur Anbringung von Deckenplatten 171 eines Deckensystems, wobei es Deckenstreifen 170 nach beiden Seiten überstehende Kanten 172 aufweist, auf denen die Deckenplatten 171 ruhen. Der Deckenstreifen 170 weist in seinem oberen Bereich einen synthetischen Isolationsstreifen 173 auf, der mit zwei Bohrungen 174 versehen ist, um den Deckenstreifen durch Einhaken aufzuhängen. Der längliche Körper des Deckenstreifens 170 weist einen Aufnahmeraum in Form eines umgekehrten U auf, mit einander zugewandten Wangen 175 entlang der Öffnung des U und aufeinanderzuweisende Nocken 176 auf halber Höhe des U. Wie in der Aufhängevorrichtung gemäß den Fig. 10 und 12 können in der Stromführungsschiene 104 ein Isolationsstreifen 111 und leitender Streifen 113 in dem U-förmigen Aufnahmeraum angeordnet werden, welche durch die Nocken 176 gesichert werden. Es ist allerdings auch möglich, ein Aufhängeelement für ein aufzuhängendes Objekt in dem Aufnahmeraum anzuordnen, welches dann auf den Wangen 175 ruht. Eine Abdeckung kann in den Aufnahmeraum eingeschnappt werden, analog zu den Abdeckungen 155 und 157 für die Aufhängevorrichtung.
- Die Fig. 17 und 17a zeigen eine weitere Ausführung der Aufhängevorrichtung 203 und der Stromführungsschiene 204. Wie die Stromführungsschiene 104 der Figur ha ist die Stromführungsschiene 204 im Querschnitt U-förmig mit einer Basis 219, Schenkeln 218, Wangen 215, Lippen 216 und Nocken 217. Allerdings weist in diesem Fall der obere Schenkel einen keilförmigen Nocken 220 auf seiner äußeren Seite auf. Wie die Aufhängevorrichtung in Fig. 11 weist die Aufhängevorrichtung 203 einen unteren Schenkel 209 mit erhabener Kante 210 auf. Die Aufhängevorrichtung weist weiterhin eine obere Wand 206 und eine mittlere 205 auf, an der eine Frontpaneele 208 angebracht ist. Auf der nach innen gerichteten Seite der oberen Wand 206 ist eine keilförmige Ausnehmung 221 angeordnet, die mit dem keilförmigen Nocken 220 auf der leitenden Schiene 204 korrespondiert. Die leitende Schiene 204 kann nun leicht durch Aufschieben der Schiene zwischen den Wänden 205 und 206 in der Aufhängeschiene befestigt werden. Der Nocken 220 "schnappt" in die Aussparung 221. Beim Schieben muß der obere Schenkel und die Wand leicht zur Seite bewegt werden, was durch eine korrekte Dimensionierung des Nockens, des Schenkels und der Wand realisiert werden kann, so daß der obere Schenkel und/oder die Wand ausreichend flexibel ist.
- Fig. 17 zeigt darüber hinaus, daß an der rückwärtigen Wand der Aufhängevorrichtung 203 zwei Leisten 207 angeordnet sind. Zusammen mit der rückwärtigen Wand der Aufhängevorrichtung 203 und der Basis 219 der leitenden Schiene 204 bilden die Leisten 207 einen Kabelhohlraum, durch den z. B. ein Stromkabel für andere Anwendungen geführt werden kann. Da eine Zunge wie die Zunge 106 in Fig. 10 nicht vorhanden ist, ist die Aufhängevorrichtung nicht zu hoch.
- Fig. 12 zeigt weiterhin, daß in der Aufhängeschiene der Aufhängevorrichtung mit einer Frontpaneele, die abwärts nach hinten vorsteht, eine Papierklemme angeordnet sein kann, welche die Form einer Rolle 180 aufweist, die im Querschnitt ringförmig ist, hinter welcher Papier und ähnliches geschoben und geklemmt werden kann.
- Die Rolle kann auch polygonal sein.
- Bei der in den Fig. 10 bis 13a beschriebenen Vorrichtung kann die Beleuchtungseinrichtung leicht in der leitenden Schiene plaziert werden. Durch Greifen des leitenden Endes 129 durch den Griff 131 kann die Klemmplatte 132 derart verdreht werden, daß die Klemmplatte 132 zwischen den Wangen 115 der Stromführungsschiene 104 eingeführt werden kann. Der Kontaktteil 133 legt sich gegen den leitenden Streifen 113 an und wenn der Griff 131 weitergedrückt wird, wird die Kompressionsfeder 135 eingedrückt. Die Klemmplatte 132 kann insoweit gedrückt werden, daß sie jenseits der Lippen 116 auf den Wangen 115 der Stromführungsschiene 104 plaziert ist, und dann kann der Griff 131 mit der Klemmplatte 132 um eine Vierteldrehung verdreht werden. Wenn der Griff 131 losgelassen wird, drückt die Kompressionsfeder 135 den Griff nach außen und die Klemmplatte 132 ist gegen die Lippen 116 der Stromführungsschiene gedrückt. Aufgrund der Tatsache, daß die Klemmplatte 132 Schlitze 151 aufweist, die mit den Lippen 116 korrespondieren, bewegen sich die Lippen 116 in die Schlitze 151, wodurch die Klemmplatte 132 gegen unerwünschte Verdrehung des Griffes 131 gesichert ist, so daß daraus folgend die Beleuchtungseinrichtung nicht unbeabsichtigerweise aus der Aufhängevorrichtung herauskommen kann.
- Der Abstand zwischen den Schenkeln des U des leitenden Streifens korrespondiert zum Durchmesser des Kontaktteils 133 der Beleuchtungseinrichtung. Somit kann der Kontaktteil 133 nicht seitwärts zum leitenden Streifen gleiten, so daß der Kontaktteil 129 nicht nach unten kippen kann und die Beleuchtungsvorrichtung nicht in schädlichen Kontakt mit dem auszustellenden Objekt als Resultat des Kippens kommen kann.
- Die leitende Schiene ist nun für die Zuführung eines Niedervoltstromes, z. B. 12 Volt, zu der Beleuchtungs einrichtung, z. B. einer Halogenlampe, in der Lage. Der Strom wird dann durch den leitenden Streifen geführt und gelangt durch den Kontaktteil und ein Kabel in der Beleuchtungseinrichtung zur Lampe. Der Strom wird durch die Außenseite der Beleuchtungseinrichtung geleitet und gelangt durch die Klemmplatte über die blanken Lippen zur Außenseite der separaten leitenden Schiene, um den Stromkreislauf zu schließen.
- Fig. 1, 2, 3, 3a und 10 zeigen ein Aufhängelement 28, 29 und 31, wobei der Aufhängeblock eine Bohrung mit einem aufgeweiteten oberen Teil aufweist, durch welches ein stabförmiges Element 33 mit einer Verdickung an seinem oberen Ende gesteckt ist. Hierdurch kann das Aufhängeelement das Gewicht eines auszustellenden Objekts aufnehmen, ohne daß es notwendig ist, eine Schraube zur Verklemmung des stabförmigen Elements 33 in dem Aufhängeblock zu benutzen. Die Verdickung ist leicht in dem Aufhängeblock verklemmt, so daß, wenn das stabförmige Element angehoben wird, der Aufhängeblock ebenfalls angehoben wird, was die Bewegung des Aufhängelements in der Aufhängevorrichtung oder die Entfernung des Aufhängeelements aus der Aufhängevorrichtung erleichtert.
- Die Verdickung des stabförmigen Elements 33 kann zusammen mit dem stabförmigen Element als Einheit ausgebildet sein und eine zylindrische Form besitzen oder die Form eines umgekehrten Konus aufweisen; anderen Formen sind ebenfalls möglich. Die Aufweitung der Bohrung in dem Aufhängeblock sollte ebenso eine korrespondierende Form aufweisen. Das stabförmige Element kann ein Draht oder eine Stange sein.
- Es ist ebenfalls möglich, die Verdickung separat zu bilden, indem ein flexibles stabförmiges Element durch die Bohrung und dann durch eine Hülse eingeführt wird, wonach das Ende verbogen und in die Hülse zurückgeführt wird und wonach die Hülse verquetscht wird. Die Schlinge, die über die Hülse vorsteht, kann dann entfernt werden und die Hülse kann in der Aufweitung der Bohrung im Aufhängeblock untergebracht werden.
- Mit einem Aufhängeelement, das in dieser Weise aufgebaut ist, wird erreicht, daß der Aufhängeblock direkt auf der Aufhängeschiene ruht und daß wenig Elemente benötigt werden, um dies zu erreichen.
Claims (14)
1. Bausatz einer Aufhängevorrichtung (1) zum
Aufhängen und Beleuchten von Bildern, Gemälden
und anderen zur Schau zu stellenden Objekten
und separate Beleuchtungseinrichtung (25) zum
Einsatz bei einer derartigen
Aufhängevorrichtung,
wobei die Aufhängevorrichtung eine
Aufhängeschiene (3, 103, 203) und eine
Stromführungsschiene (4, 104, 204) aufweist, die eine Einheit
bilden, wenn sie an einer Wand (2, 102)
angebracht sind, wobei die Aufhängeschiene zum
Halten von Aufhängeelementen (28, 29, 31) für
aufzuhängende Objekte ausgeführt ist und die
Elemente bewegbar an oder in der
Aufhängeschiene bewegbar sind,
wobei die Stromführungsschiene (4, 104, 204)
einen leitenden Streifen (6, 113) für die
Zuführung von Energie zur
Beleuchtungseinrichtung enthält,
wobei die Beleuchtungseinrichtung (25) einen
Träger (30) mit einem Anschlußende (26, 129)
aufweist, welche einen Kontaktteil (9, 133) zur
Herstellung eines elektrischen Kontakts mit
dem leitenden Streifen (6, 113) in der
Stromführungsschiene aufweist,
wobei
die Stromführungsschiene ein Teil (4, 104, 204)
ist, das separat von der Aufhängeschiene ist
und die einbaubar und befestigbar in einem
Aufnahmeraum der Aufhängeschiene ist,
wobei die Stromführungsschiene im wesentlichen
U-förmig im Querschnitt ist und entlang der
Öffnung des U zwei Wangen oder Flügel
(23, 115, 215) aufweist, die aufeinander zu
zeigen,
wobei die Beleuchtungseinrichtung (25)
weiterhin Mittel (132) zum Anklemmen des
Anschlußendes (26, 129) der Beleuchtungseinrichtung (25)
an den Wangen oder Flügeln (23, 115, 215) der
Stromführungsschiene aufweist, sowie
Spannmittel zum Andrücken des Kontaktteils (9, 133)
gegen den leitenden Streifen (6, 113) und zum
Andrücken der Klemmmittel (8, 132) gegen die
Wangen oder Flügel der Stromführungsschiene,
wobei die Spannmittel wirksam zwischen den
Klemmitteln (11, 135) und dem Kontaktteil (9, 133)
der Beleuchtungseinrichtung (25) angeordnet
sind,
und wobei der leitende Streifen (6, 113) am
Boden der U-förmigen Stromführungsschiene
(4, 104, 204) angebracht ist, welche das
leitende Element für die Zuführung von Strom ist,
der durch den leitenden Streifen geliefert
wird.
2. Bausatz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufhängevorrichtung Mittel zum Halten
der Stromführungsschiene mit einer seitlichen
Öffnung oder Mittel zum Halten der
Stromführungsschiene mit einer aufwärtsgerichteten
Öffnung in einer an der Wand (2, 102)
angebrachten Position aufweist.
3. Bausatz nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmelemente der
Beleuchtungseinrichtung (25) einen Griff (131) aufweisen, der an
einer Klemmplatte (132) an deren distaler
Seite angeordnet ist und der über den Träger
(30) der Beleuchtungseinrichtung (25)
schiebbar ist, wobei die Spannmittel eine
Kompressionsfeder (135) aufweisen, die zwischen dem
Kontaktteil (133) und dem Griff (131)
angeordnet ist, wobei die Kompressionsfeder (135)
bevorzugterweise zumindest teilweise und
bevorzugterweise gleitend in den Griff (131)
aufgenommen ist.
4. Bausatz nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stromführungsschiene (4, 104, 204) mit
ihrer Öffnung seitwärts ausgerichtet ist,
wobei der Aufnahmeraum der Aufhängevorrichtung
(1, 101) zwei im wesentlichen parallele und im
wesentlichen horizontale Wände (12, 13, 205, 206)
aufweist, zwischen denen die im wesentlichen
U-förmige Führungsschiene (4, 104, 204)
eingeschoben werden kann, wobei bevorzugterweise
einer der Schenkel (218) des U der leitenden
Schiene einen keilförmigen Nocken (120) oder
eine Ausnehmung auf der Außenseite aufweist,
dessen dickster Teil vorzugsweise gegen die
Öffnung der leitenden Schiene (204) gerichtet
ist und die Wand (206) des Aufnahmeraums, die
mit dem Schenkel (218) zusammenwirkt, eine
korrespondierende Aussparung (221) oder einen
Nocken aufweist, um die Stromführungsschiene
(204) durch Einschnappen in dieselbe zu
befestigen.
5. Bausatz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stromführungsschiene (4, 104, 204) eine
nach innen gerichtete Lippe (24, 116, 216) auf
beiden Wangen (23, 115, 215) aufweist, hinter
welche die Klemmplatte (132), die mit
korrespondierenden Nuten (151) versehen ist,
eingehakt werden kann, wobei die Vorrichtung
vorzugsweise epoxiert ist und die nach innen
gerichteten Lippen (24, 116, 216) sauber
geschabt (blank) sind.
6. Bausatz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stromführungsschiene (104, 204) nach
innen gerichtete im wesentlichen auf halber
Höhe der Schenkel (118, 218) des U entlang
führenden Nocken (117, 217) aufweist, um so in
Zusammenwirken mit der Basis (119, 219) der
leitenden Schiene für den leitenden Streifen
(113) einen isolierenden Streifen (111) sicher
zu fixieren, wobei der isolierende Streifen
(111) selbst vorzugsweise nach innen
gerichtete Nocken (112) entlang seiner Kanten
aufweist, um so in Zusammenwirken mit der Basis
des isolierenden Streifens (111) den leitenden
Streifen (113) zu sichern, welcher
bevorzugterweise im wesentlichen U-förmig im
Querschnitt ist und eine innere Breite aufweist,
derart, daß der angeordnete Kontaktteil (133)
der Beleuchtungseinrichtung (25) in
Querrichtung eingegrenzt ist.
7. Bausatz nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmplatte (132) eine im wesentlichen
rechteckige Form aufweist, mit einer Breite,
die schmaler ist als der Abstand zwischen den
Wangen (115, 215) der Stromführungsschiene
(104, 204), mit einer Länge, die fast so lang
ist wie der Abstand zwischen den Schenkeln
(118, 218) des U der Stromführungsschiene, mit
einer zentralen Bohrung (150) für den Träger
(30) und die Feder (135) und mit zwei sich
gegenüberliegenden gerundeten Ecken (152), so
daß nach der Plazierung in dem leitenden
Streifen (113) die Klemmplatte (132) um eine
Viertelumdrehung verdrehbar ist, wobei
bevorzugterweise Nuten (151) entlang der kurzen
Seiten der Klemmplatte (132) vorgesehen sind,
die mit den Lippen (116, 216) auf den Wangen
(115, 215) der Leitungsschiene korrespondieren.
8. Bausatz nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß hinter der separaten Stromführungsschiene
(204) auf der rückwärtigen Wand, die an der
Wand zu befestigen ist, eine oder mehrere
vorzugsweise im wesentlichen horizontale Leisten
(207) angeordnet sind, die zusammen mit der
Basiswand (219) der U-förmigen Leitungsschiene
einen oder mehrere Kabelhohlräume bilden.
9. Bausatz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kontaktteil (26) der
Beleuchtungseinrichtung (25) einen sphärischen Teil (9)
aufweist, der gegen den leitenden Streifen (6)
plaziert werden kann und der mit einem
isolierenden Teil (10) verbunden ist, der wiederum
mit einer Verdickung auf dem Träger der
Beleuchtungseinrichtung (25) verbunden ist,
wobei die Spannmittel einen Gewindeteil (11)
aufweisen, der auf dem Träger (3) der
Beleuchtungseinrichtung verschiebbar und rotierbar
ist und der in das Klemmittel (8)
eingeschraubt ist, wobei die Klemmittel (8) gegen
die Haltemittel (23, 24) der leitenden Schiene
angelegt werden können, um das Kontaktteil (9)
der Beleuchtungseinrichtung (25) gegen den
leitenden Streifen (6) zu pressen.
10. Bausatz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufhängeschiene eine untere Kante
(14, 109, 209) mit einer erhabenen, nach oben
weisenden Kante (15, 110,210) aufweist und
bevorzugterweise eine Frontpaneele (16, 108, 208)
vor der nach oben aufragenden Kante
(15, 110,210) aufweist, wobei die
Aufhängeschiene zwischen der nach oben aufsteigenden
Kante (15, 110,210) und der Frontpaneele
(16, 108, 208) nach unten offen ist.
11. Bausatz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine nach unten gerichtete Wand der
Aufhängeschiene eine im wesentlichen
horizon
tal einwärts vorstehende Zunge (106, 146)
aufweist, die bevorzugterweise in einer
wulstförmigen Kante (107, 147) endet, oder eine
aufwärts geneigte, einwärts vorstehende Zunge
(5), die einen separaten Raum definiert.
12. Bausatz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Transformatoranschluß (160,165) für
die Stromzuführung und die Stromverteilung
vorgesehen ist, welcher zwei Teile aufweist,
von denen jeder eine längliche
stromübertragende Platte (164, 167) und einen
isolierenden Kupplungsblock (161, 166) zur
Verbindung mit den Stromkabeln (159, 159') aufweist,
wobei beide Teile in der Stromführungsschiene
(4, 104, 204) angeordnet werden können, wobei
die stromübertragenden Platten (164, 167) gegen
den leitenden Streifen (6, 113) und die
Haltemittel (23, 24, 115, 116, 215, 216) der leitenden
Schiene anliegen, und wobei die
Kupplungsblocks (161, 166) vorzugsweise versetzt
zueinander verschiebbar in der leitenden Schiene
angeordnet sind, und vorzugsweise in ihrer
Endfläche eine Bohrung (162, 162') zur Aufnahme
eines Stromkabels (159, 159') aufweisen.
13. Bausatz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Abdeckung (155, 157) über der
Aufhängevorrichtung (1, 101) angeordnet werden
kann, die der Form der Aufhängevorrichtung
(1, 101) angepasst ist und Mittel (156, 158) zur
lösbaren Befestigung der Abdeckung (155, 157)
an der Aufhängevorrichtung (1, 101) durch
Einschnappen in dieselbe vorgesehen sind.
14. Bausatz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufhängeschiene nach unten offen ist
und eine Frontpaneele (145) aufweist, die
abwärts nach hinten verläuft, wobei in dem Raum
der Aufhängeschiene, der nach unten offen ist,
eine Papierblattklemme in der Form einer
ringförmigen oder polygonalen Rolle (180)
angeordnet ist, hinter die das Papierblatt oder
ähnliches eingesteckt und festgeklemmt werden
kann.
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