DE69407989T2 - Lochzangenartiges chirurgisches instrument bestimmt für augenchirurgie - Google Patents
Lochzangenartiges chirurgisches instrument bestimmt für augenchirurgieInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft den Bereich chirurgischer Instrumentenausrüstung und insbesondere für die Augenchirurgie bestimmte lochzangenartige Instrumente zur Durchführung einer Trabekulotomie, die mit einer Starroperation verbunden ist.
- Die Trabekulotomie ist ein chirurgischer Eingriff, der häufig zur Behandlung von Glaukomen ausgeführt wird.
- Das Glaukom oder der Augenüberdruck ist eine schwere Augenkrankheit, die sich in einem Anstieg des Augeninnendruckes aufgrund einer Übersekretion der wäßrigen Augenflüssigkeit oder aufgrund eines unzureichenden natürlichen Abflusses zeigt. Diese Krankheit bildet den Hauptgrund für Erblindung, so daß ihre Untersuchung Gegenstand permanenter Forschung ist.
- Die Behandlung von Glaukomen erfolgt im allgemeinen am Anfang nur mit Medikamenten (unter Verwendung von Substanzen wie beispielsweise Beta-Blockern), jedoch führt der fortschreitende Charakter dieser Krankheit oft zu einer chirurgischen Lösung, die darin besteht eine Trabekulotomie durchzuführen.
- Die Trabekulotomie ist ferner oft mit einer Staroperation verbunden, auch wenn diese beiden Krankheiten sehr unterschiedliche Ursachen haben. In diesem Falle ist die operative Reihenfolge so, daß man zunächst den Starr operiert und anschließend die Trabekulotomie durchführt.
- Allgemein ausgedrückt ist die Trabekulotomie eine chirurgische Operation, die darin besteht, das Trabekulum zu perforieren, um einen Abfluß der wäßrigen Augenflüssigkeit zu erlauben, die unter Überdruck in der vorderen Augenkammer steht, und auf diese Weise den Augeninnendruck zu regulieren.
- Die traditionell verwendete Technik besteht darin, die Bindehaut zu öffnen und eine Klappe oder einen Flügel in der Lederhaut zu schaffen, um das Trabekulum perforieren zu können (siehe beispielsweise die Dokumente WO-A-82 03168 und SU-A-1 734 735).
- Man verwendet im allgemeinen für diese Abtragung ein schneidendes Instrument wie beispielsweise ein langes Skalpell (Bistouri), eine Schere oder eine Lochzange, wobei letzteres Instrument oft von den Spezialisten als "punch" bezeichnet wird.
- Die somit verwendete Lochzange hat einen länglichen Körper, an dem ein länglicher Hebel angelenkt ist sowie eine Lochvorrichtung, die von einer am Ende des Körpers starr befestigten rohrförmigen Klinge und einem in dieser rohrförmigen Klinge gleitenden Kolben gebildet ist, dessen distales Ende eine mit einer Schneidekante versehende Kerbe hat und dessen proximales Ende an dem Ende des Hebels befestigt ist.
- Die Zange wird durch eine Blattfeder in ihre Ruhestellung zurückgestellt, in der die Betätigungsschenkel (hinter dem Gelenk) einen Abstand voneinander haben: In dieser Position ragt die Schneidekerbe über den kreisförmigen Schneiderand der rohrförmigen Klinge hinaus. Wenn der Chirurg die Betätigungsschenkel zusammendrückt, zieht der Hebel den Schneidekolben in die rohrförmige Klinge hinein und das Gewebe wird zwischen dem kreisförmigen Schneiderand der rohrförmigen Klinge und dem Schneiderand der Kerbe des Schneidekolbens eingeklemmt, wodurch der Schnitt in das Gewebe erfolgt.
- Es ist zu bemerken, daß diese Art von Lochzange dafür konzipiert ist, eine Perforation mit einem Schnitt durchzuführen, und sich daher insbesondere von Lochzangen unterscheidet, die in anderen Gebieten der Chirurgie verwendet werden und dafür konzipiert sind, Gewebeteile oder Knochenteile zu entnehmen (derartige Entnahmezangen sind beispielsweise in den Dokumenten EP-A-0 244 491, GB-A-2 022 421 und DE-U-85 18 482 dargestellt).
- In der Fig. 10 ist die übliche Verwendung einer Lochzange der vorstehend beschriebenen Art bei der Durchführung einer Trabekulotomie dargestellt.
- In dieser Figur ist das Auge 1 mit seiner Hornhaut 2 dargestellt, die von der Bindehaut 3 bedeckt ist, sowie mit der Lederhaut 4 (oder Sclera). Man erkennt ferner die Iris 5, die vordere Augenkammer 6, die mit wäßriger Augenflüssigkeit gefüllt ist, die Linse 7 und den an ihr ansetzenden Aufhängeapparat 8 der Linse sowie die hintere Augenkammer 9, die mit dem Glaskörper gefüllt ist. Die Ringzone 10 umfaßt die Muskeln des Aufhängeapparates und das Trabekulum.
- Nach dem Öffnen der Bindehaut schneidet der Chirurg dann eine Klappe 11 in die äußere Schicht der Lederhaut mit einer Seitenlänge von ca. 5 bis 7 mm und legt einen Faden 19, um die Klappe aufzuhalten. Anschließend wird ein Fenster 12 in die innere Schicht der Lederhaut geschnitten, um einen Zutritt zum Gewebe des Trabekulums zu ermöglichen. Mit einer nicht dargestellten Zange, wird ein Abschnitt des Trabekulums herausgezogen und anschließend mit einer Schere oder wie hier dargestellt, mit einer Lochzange 20 durchtrennt.
- Durch die Linie 13 ist die Achse des Schneidewerkzeuges schematisch dargestellt, das von einer rohrförmigen Klinge 15 mit freiem Schneiderand 17 und einem Schneidekolben 14 gebildet wird, der in einer Kerbe mit Schneidekante 16 endet. Die Richtung des Instrumentenkörpers 20 ist schematisch durch eine strichpunktierte Linie 18 wiedergegeben.
- Es ist zu bemerken, daß die Achse 13 senkrecht zur Richtung 18 verläuft und das der Schneiderand 16 des Schneidekolbens geradlinig ist, d.h. senkrecht zur Kolbenachse verläuft.
- Die Arbeit des Chirurgen muß unter dem Mikroskop erfolgen (schematisch bei M dargestellt), so daß der Zutritt zur Eingriffszone in der Praxis begrenzt ist. Der Chirurg verfügt somit nur über eine relativ beschränkte Freiheit für die Anordnung und Handhabung des Instrumentes und die Ansatzrichtung des Schneidewerkzeuges ist somit im wesentlichen orthogonal, wie dies Fig. 10 zeigt.
- Auf die Trabekulotomie folgt eventuell eine Iridektomie, wonach der Chirurg die Lederhautklappe schließt und die Naht anlegt.
- Dieser Eingriff ist schwierig und bleibt noch relativ traumatisierend für den Patienten. Das Nähen ist ferner wichtig.
- Es wäre interessant, wenn man auf andere Weise an das Trabekulum gelangen könnte, um die Perforation durchzuführen. Unglücklicherweise verhindern die Geometrie des Werkzeuges und die Anwesenheit des Mikroskops in der Praxis, andere Zugangswege ins Auge zu fassen.
- Die Erfindung hat sich zum Ziel gesetzt, genau dieses Problem zu lösen und ein chirurgisches Instrument anzugeben, das eine Trabekulotomie erlaubt, für die man keine Lederhautklappe herstellen muß. Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein lochzangenartiges chirurgisches Instrument anzugeben, dessen Aufbau die Durchführung einer Trabekulotomie auf einfache und wenig traumatisierende Weise erlaubt, indem man durch einen Tunnelschnitt der Art hindurch geht, wie er für die Staroperation erzeugt wird.
- Es handelt sich insbesondere um ein lochzangenartiges chirurgisches Instrument für die Augenchirurgie, das zum Durchführen einer Trabekulotomie bestimmt ist, umfassend einen länglichen Körper, an dem ein länglicher Hebel angelenkt ist, sowie eine Lochvorrichtung, die von einer am Ende des Körpers starr befestigen rohrförmigen Klinge und einem in dieser rohrförmigen Klinge gleitenden Schneidekolben gebildet ist, dessen distales Ende eine mit einem Schneiderand versehene Kerbe hat und dessen proximales Ende an dem Ende des Hebels eingehängt ist, dadurch gekennzeichnet:
- - daß die rohrförmige Klinge der Lochvorrichtung nach vorne geneigt angeordnet ist derart, daß sie mit dem Körper einen stumpfen Winkel von im wesentlichen 95 bis 160º bildet, um eine Trabekulotomie auszuführen, indem man durch einen Tunnelschnitt eindringt,
- - daß der Schneidekolben ein Ende mit einer Form eines abgerundeten Spitzbogens hat, um das Einführen der Lochvorrichtung in den Tunnelschnitt zu erleichtern,
- - daß die Kerbe in dem Schneidekolben der Lochvorrichtung einen Schneiderand hat, der ansteigt, um das schneidende Gewebe beim Zurückziehen des Kolbens hakenförmig erfassen zu können.
- Vorzugsweise ist die Achse der rohrförmigen Klinge geradlinig und liegt in einer Mittelebene des Instrumentes, die senkrecht zur Gelenkachse des Hebels ist, wobei die Achse der rohrförmigen Klinge einen Winkel von ungefähr 120º mit der allgemeinen Richtung bildet, in der sich der Körper erstreckt.
- Man erhält eine einfache und präzise Montage, indem man vorsieht, daß der Körper an seinem Ende ein Gewinde zur lösbaren Befestigung der rohrförmigen Klinge hat, wobei die Achse dieses Gewindes mit der Achse der Klinge zusammenfällt.
- Ferner ist der Schneiderand der Kerbe des Schneidekolbens vorzugsweise gegenüber einer zur Kolbenachse senkrechten Richtung um einen Winkel angehoben, der im wesentlichen zwischen 15º und 60º vorzugsweise annähernd 30º beträgt.
- Es ist ferner von Vorteil, wenn der Schneiderand der Kerbe durch eine Führung, welche den Verbindungsmittlen zur Verbindung des proximalen Endes des Schneidekolbens mit dem Hebel zugeordnet ist, in der Mittelebene des Instruments gehalten wird.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform läuft der Hebel in zwei Schenkel aus, die beiderseits der Mittelebene des Instruments angeordnet sind und jeweils eine offene gekrümmte Kerbe haben, welche die Mittel zum Befestigen des proximalen Endes des Schneidekolbens bilden, indem die beiden Kerben mit einem vorspringenden zylindrischen Abschnitt des zwischen den Schenkeln hindurchtretenden Kolbens zusammenwirken.
- Vorzugsweise hat ferner der Schneidekolben beiderseits seiner Achse zwei Abflachungen, welche mit den beiden Schenkeln des Hebels zusammenwirkende Führungsflächen bilden, wobei der Schneiderand der an dem Kolben ausgebildeten Kerbe auf diese Weise in der einen oder in der anderen von zwei bezüglich der Achse des Kolbens symmetrischen Positionen angeordnet werden kann.
- Gemäß einem weiteren interessanten Merkmal ist der Schneidekolben zumindest zum Teil austauschbar und zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Beispielsweise ist das distale Ende des Schneidekolbens ein Ansatzstück, welches ein zum einmaligen Gebrauch bestimmtes austauschbares Teil bildet.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen, die eine spezielle Ausführungsform betreffen. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen chirurgischen Instrumentes in seiner Ruhestellung (der Schneiderand ragt über die Schneidekante der rohrförmigen Klinge hinaus),
- Fig. 2 und 3 analoge, im Gelenkbereich und im Bereich des Schneidewerkzeuges teilweise geschnittene Ansichten, welche die beiden möglichen Orientierungen des Schneiderandes relativ zum Instrumentenkörper zeigen,
- Fig. 4 das vorher genannte Instrument in einer aktiven Stellung,
- Fig. 5 einen Axialschnitt in vergrößertem Maßstab durch die rohrförmige Klinge des vorher genannten Instrumentes,
- Fig. 6 und 7 zwei um 90º gegeneinander versetzte Seitenansichten des Schneidekolbens des Instrumentes, in denen sich die beiden Führungsabflachungen im Befestigungsbereich des Kolbens erkennen lassen,
- Fig. 8 eine Ausführungsvariante des Schneidekolbens mit einem Steckansatz und
- Fig. 9 eine der Fig. 10, die bereits im Zusammenhang mit dem Stand der Technik beschrieben wurde, entsprechende Ansicht zur Erläuterung der Operationstechnik der Trabekulotomie unter Verwendung eines erfindungsgemäßen chirurgischen Instrumentes.
- In der Fig. 1 erkennt man ein lochzangenartiges Instrument 100 entsprechend der Erfindung, umfassend einen länglichen Körper 101, an dem ein länglicher Hebel 102 angelenkt ist, wobei die Gelenkachse mit 103 bezeichnet ist. Die mit 107 und 108 bezeichneten rückwärtigen Abschnitte des Körpers bzw. des Pedals bilden Betätigungsschenkel, während die vorderen Abschnitte 111 und 112 zur Montage des zugehörigen Schneidewerkzeuges 110 dienen. Wie man in den Fig. 2 und 3 genauer erkennt, hat der Hebel 102 eine Mittelscheibe 105, die in einem zugehörigen Spalt 104 des Körpers 101 zwischen zwei (hier nicht sichtbar) seitlichen Flanschen des Körpers aufgenommen ist, wobei die gesamte Anordnung durch eine Schraubnabe 106 zusammengehalten wird. Diese Montage garantiert den Halt der beiden beweglichen Elemente in einer Mittelebene, die senkrecht zur Gelenkachse des Hebels gerichtet ist. Das chirurgische Instrument 100 wird in seine Ruhestellung durch eine Blattfeder 109 oder durch ein anderes äquivalentes Mittel zurückgestellt. In dieser Stellung bilden die rückwärtigen Schenkel 107 und 108 einen Winkel d, dessen Wert natürlich von der Länge der Hebelarme und des Stellweges des Schneidekolbens des Schneidewerkzeuges abhängt, wobei ein Mittelwert im allgemeinen in einem Bereich von 15 bis 45º liegt. Die vorderen Abschnitte 111 und 112 liegen hier in dieser Ruhestellung aneinander an.
- Das chirurgische Instrument 100 trägt ein Schneidewerkzeug 110, das von einer starr an dem Ende des Körpers 101 befestigten rohrförmigen Klinge 120 und einem Schneidekolben 130 gebildet wird, der in dieser rohrförmigen Klinge verschiebbar ist und an seinem distalen Ende eine Kerbe mit einem Schneiderand trägt sowie an seinem proximalen Ende mit dem Ende des Hebels 102 verbunden ist.
- Gemäß einem ersten Merkmal der Erfindung ist die rohrförmige Klinge 120 des Schneidewerkzeuges 110 nach vorne angeordnet derart, daß es mit dem Körper 101 einen stumpfen Winkel bildet, der im wesentlichen zwischen 95 und 160º beträgt. Im dargestellten Beispiel ist die Achse X der rohrförmigen Klinge 120 geradlinig und liegt in der Mittelebene des Instrumentes, die orthogonal zur Gelenkachse des Hebels 102 verläuft, wobei diese Achse X einen Winkel von ungefähr 120º mit der allgemeinen Richtung bildet, in die sich der Körper 101 erstreckt.
- In den Fig. 2 bis 4 erkennt man, daß der Körper 101 ein Endgewinde 113 zur lösbaren Befestigung der rohrförmigen Klinge 120 hat, wobei die Gewindeachse natürlich mit der Achse X dieser rohrförmigen Klinge zusammenfällt. Es versteht sich, das diese Art der Montage durch jedes andere Mittel ersetzt werden könnte, da es die Ausrichtung des Schneidewerkzeuges garantiert und seinen Austausch ermöglicht.
- Das Schneidewerkzeug des erfindungsgemäßen chirurgischen Instrumentes ist nach vorne um einen Winkel c gegenüber einer senkrechten Richtung Y geneigt, die jene der vorgenannten chirurgischen Instrumente ist, wobei dieser Winkel c einen Wert zwischen 5 bis 70º hat und beispielsweise im Bereich von 30º liegt.
- Dieser erste Winkel zwischen der Achse des Schneidewerkzeuges und der allgemeinen Richtung des Instrumentenkörpers ermöglicht es, einen Trabekulotomie durchzuführen, bei der man durch einen Tunnelschnitt derart hindurch tritt, wie er für die Staroperation angelegt wird.
- Gemäß einem zweiten Merkmal der Erfindung hat der Schneidekolben 130 ein Ende 135 (besser sichtbar in den Fig. 6 bis 8) in Form eines abgerundeten Spitzbogens, um das glatte Einführen des Schneidewerkzeuges 110 in den Tunnelschnitt zu erleichtern, ohne die Gefahr eines Einschneidens in das Gewebe hervorzurufen.
- In der Fig. 9 sind die verschiedenen Teile des Auges mit den Bezugszeichen 1 bis 10 bezeichnet entsprechend den bereits unter Bezugnahme auf die Fig. 10 beschriebenen Teilen. Man erkennt aber, daß der Chirurg nach dem Öffnen der Bindehaut 3 einen Tunnelschnitt 50 derart angelegt hat, wie er üblicherweise für die Starroperation erzeugt wird unter Verwendung eines Diamantmessers (hier nicht dargestellt), dessen Breite (im allgemeinen zwischen 2,8 mm bis 3,2 mm) das Maß für den Schnitt bestimmt. Der Tunnelschnitt 50 wird soweit gezogen, bis man in die vordere Augenkammer 6 eindringen kann. Der Chirurg kann dann das erfindungsgemäße chirurgische Instrument 100 in der einen oder anderen der beiden mit 101a und 101b bezeichneten Positionen des Körpers dieses Instrumentes ansetzen, je nach dem, wie er das Instrument am bequemsten handhaben kann. In dieser Fig. 9 wurde der Instrumentenkörper nur durch strichpunktierte Linien schematisch dargestellt und man erkennt den Endabschnitt des vorher beschriebenen Schneidewerkzeuges 110, der in den Tunnelschnitt 50 eingeführt ist. Das Schneidewerkzeug ist hier in dem Tunnelschnitt soweit vorgeschoben, daß das distale Ende 132 des Schneidekolbens des Instrumentes in die vordere Augenkammer 6 eindringt. Es ist wichtig zu bemerken, daß im Rahmen einer solchen Einführung der Chirurg blind arbeitet, da die Lederhaut 4 opaque ist und er nur durch die Hornhaut das Ende des Schneidekolbens erkennen kann. Dies kompliziert natürlich die Schneidearbeit, da der Chirurg sich bemühen muß, das zu schneidende Gewebe zu erfassen, ohne eine Spannung auf den Kataraktschnitt auszuüben.
- Dieses Problem wird erfindungsgemäß dank einem dritten wesentlichen Merkmal der Erfindung gelöst, demzufolge die Kerbe des Schneidekolbens 130 des Schneidewerkzeuges einen Schneiderand 134 hat, der in der Weise ansteigt, daß er das zu schneidende Gewebe beim Zurückziehen des Kolbens hakenförmig erfassen kann. Somit ist der Schneiderand nicht mehr wie bei den bekannten technischen Lösungen ein rechtwinklig ansetzender Rand sondern so geneigt, daß er eine Art von Haken bildet, der das zu schneidende Gewebe bei der Rückzugsbewegung des Schneidekolbens erfassen kann. Dank dieses hakenförmigen Erfassens kann der Chirurg einen präzisen Schnitt in der Innenwand der Lederhaut und in dem Trabekulum ausführen, obwohl er diesen Schnitt nicht durch das Mikroskop M kontrollieren kann. Nachdem die Trabekulotomie beendet ist, genügt es, wenn der Chirurg das Schneidewerkzeug zurückzieht und den Tunnelschnitt durch die Lederhaut schließt, wobei die Breite dieses Schnittes es sogar zuläßt, von einer Naht abzusehen, um ihn zu schließen. Der Eingriff wird somit beträchtlich vereinfacht und ist wesentlich weniger traumatisierend für den Patienten. Der Nähvorgang ist im übrigen minimal und sogar unnötig, sofern man einen Tunnelschnitt mit einer Breite von ungefähr 2,5 mm verwendet.
- Das erfindungsgemäße chirurgische Instrument kann somit für einen isolierten Eingriff gegen ein Glaukom unter Durchführung einer Trabekulotomie oder auch im Anschluß an eine Staroperation, beispielsweise eine Phacoemulsifikation eingesetzt werden, indem man durch den bereits für diese vorhergehende Operation angelegten Tunnelschnitt eindringt.
- Der Chirurg kann auf diese Weise eine isolierte oder im Anschluß an die Staroperation vorgenommene Trabekulotomie durchführen, indem er einen Tunnelschnitt im oberen Abschnitt des Auges anlegt derart, daß er perfekt für das Ansetzen des chirurgischen Instrumentes in dem Fall liegt, indem sich der Chirurg hinter dem Kopf des liegenden Patienten befindet.
- Bei den bisher bekannten Techniken legte man für die Staroperation im allgemeinen einen Tunnelschnitt in dem oberen Teil des Auges an. Für die Trabekulotomie jedoch führte man den Klappenschnitt in der Lederhaut unterhalb der Hornhaut an: die Erfindung bringt in diesem Bereich einen sehr wichtigen Vorteil. Natürlich kann, wenn dies erforderlich sein sollte, eine Iridektomie vor dem Schließen des geraden Tunnelschnittes in der Lederhaut ausgeführt werden. Das erfindungsgemäße Instrument erlaubt es somit, eine geschützte filtrierende Operation analog zu einer Trabekulotomie in kurzer Zeit auszuführen, indem man das Schneidewerkzeug in die vordere Augenkammer einführt und leicht zurückweicht, um die ebene Deckfläche am Rand der Hornhaut zu erfassen und dann einen vorbestimmten halbkreisförmigen Schnitt von ungefähr 1,7 mm Durchmesser zu erzeugen, ohne daß hierzu die Position des Instruments verändert werden muß.
- Die Winkelstellung des Schneidewerkzeuges erleichtert dem Chirurg die Handhabung erheblich und macht diese präziser (der Instrumentenkörper ist im allgemeinen nach oben gerichtet, wie dies schematisch durch die Position 101b in der Fig. 9 angedeutet ist). Die spezielle Geometrie des distalen Endes des Schneidekolbens erleichtert somit das verletzungsfreie und direkte Einführen des Instrumentes in die vordere Augenkammer, ohne daß man hierzu die Lederhaut anheben muß. Die spezielle Form des schneidenden Abschnittes des Schneidekolbens gewährleistet unfehlbar, daß dieser Teil in Berührung mit dem Winkel zwischen Iris und Hornhaut gelangt und daß er eine stets gleiche Menge des Lederhaut-Hornhautgewebes ausschneidet.
- Die Fig. 5 bis 7 lassen den Aufbau der rohrförmigen Klinge 120 und des Schneidekolbens 130 des vorstehend beschriebenen chirurgischen Instruments besser erkennen.
- Die rohrförmige Klinge 120 umfaßt eine zentrale Bohrung, die hier zwei koaxiale Abschnitte 124, 125 hat und an ihrem distalen Ende in einem freien Schneiderand 121 endet. Am proximalen Ende findet man einen Gewindeansatz 122, der die Befestigung der Klinge an dem Ende des Instrumentenkörpers erlaubt, sowie einen Anschlagbund 123.
- Der Schneidekolben 130 seinerseits hat einen zylindrischen zentralen Körper 131, an den sich ein distaler Endabschnitt 132 mit einer Kerbe 133 anschließt, deren Schneidekante 134 unter einem Winkel b geneigt ist, der im wesentlichen einen Wert zwischen 15º und 60º hat und vorzugsweise bei 30º liegt. Der Winkel b muß ausreichend sein, um das zu schneidende Gewebe hakenförmig erfassen zu können. Er sollte jedoch nicht zu groß sein, um zu vermeiden, daß anderes Gewebe bei dem Schnitt erfaßt wird. Die Höhe I der Kerbe 133 beträgt in der Praxis ungefähr 1 bis 3 mm: man vermeidet eine höhere Kerbe, um nicht einen zu langen Verschiebeweg zu erhalten, der die Gefahr bergen würde, die Iris zu berühren oder die hinteren Gewebe zu beschädigen.
- Es ist darüber hinaus wichtig, daß der Schneiderand 134 der Kerbe in der Mittelebene des Instruments gehalten werden kann, um jede Ungenauigkeit während des Schnittes zu vermeiden. Dies wird erfindungsgemäß mit Hilfe einer Führung erhalten, die mit der Befestigungseinrichtung zum Befestigen des proximalen Endes des Schneidekolbens an dem Hebel verbunden ist. Wenn man die Fig. 1 bis 4 betrachtet, erkennt man, daß der Hebel 102 in zwei Schenkeln 114 ausläuft, die beiderseits der Mittelebene des Instrumentes angeordnet sind. Diese Schenkel haben jeweils eine offene gekrümmte Kerbe 115, welche das Mittel zum Einhängen des proximalen Endes des Schneidekolbens darstellt, indem die beiden Kerben 115 und ein zylindrischer Ansatz 137 an dem Kolben zusammenwirken, der zwischen diesen Schenkeln hindurchläuft. Das Einhängen des zylindrischen Ansatzes 137 garantiert die Genauigkeit der axialen Bewegung des Schneidekolbens, wenn der Chirurg die beiden Betätigungsschenkel des Instrumentes zusammendrückt. Um eine präzise und stabile Winkelstellung einzuhalten, ist vorgesehen, wie man dies am besten in den Fig. 6 und 7 erkennt, daß der Schneidekolben 130 beiderseits einer Achse X zwei Abflachungen 139 hat, welche Führungsflächen bilden, die mit den Innenflächen der beiden Schenkel 114 des Hebels 102 zusammenwirken. Wie dies die Fig. 2 und 3 zeigen, kann der Schneiderand 134 der Kerbe in dem Kolben in der einen oder der anderen von zwei zur Achse des genannten Kolbens symmetrischen Stellungen angeordnet werden. Um die Position zu ändern, genügt es, die rohrförmige Klinge 120 abzuschrauben, um den Schneidekolben 130 zu lösen, wobei man ihn vorzugsweise an seinem gerändelten Ende 136 erfaßt. Dann wird der Kolben um seine Achse X um 180º gedreht und die rohrförmige Klinge anschließend wieder an dem Instrumentenkörper befestigt. Der zylindrische Ansatz 137 des Schneidekolbens ist oben durch die beiden Führungsabflachungen 139 und unten durch einen zylindrischen Abschnitt 138 begrenzt, dessen Durchmesser dem Abstand zwischen den beiden vorstehend genannten Führungsflächen entspricht. Dies gewährleistet einen konstanten Abstand zwischen den beiden inneren Flächen der Schenkel 114.
- Wenn gemäß der Darstellung in Fig. 4 der Chirurg das Instrument 100 in Richtung des Pfeiles 200 zusammendrückt, bewirkt er ein Zurückziehen des Schneidekolbens 130 in Richtung des Pfeiles 201, um den gewünschten Schnitt in dem Gewebe durch das Schneidewerkzeug des Instrumentes auszuführen.
- Es ist ferner zweckmäßig, vorzusehen, daß der Schneidekolben 130 zumindest teilweise auswechselbar und für den einmaligen Gebrauch ausgebildet ist, d.h. ein Wegwerfteil darstellt. Dank dieser Maßnahme ist man sicher, stets über ein perfekt geschliffenes Schneidewerkzeug zu verfügen und ein Einreissen des Gewebes anstelle eines glatten Schnittes durch dieses zu vermeiden. Man kann somit den Schneidekolben aus einem Kunststoffmaterial oder einem weichen Metall herstellen. Man könnte ebenfalls als Variante gemäß der Darstellung in Fig. 8 vorsehen, daß das distale Ende 132 des Schneidekolbens ein angestecktes Ansatzstück ist, das austauschbar und zum einmaligen Gebrauch bestimmt ist, wobei dieses Ansatzstück beispielsweise durch Einschrauben eines Gewindezapfens 140 in ein zugehöriges Gewinde an dem Kolbenkörper angebracht wird.
- Auf diese Weise wurde ein chirurgisches Instrument geschaffen, das die Durchführung einer Trabekulotomie erlaubt ohne die Notwendigkeit, eine Lederhautklappe herzustellen, indem man durch einen Tunnelschnitt eindringt der Art, wie er für die Staroperation verwendet wird. Das so konzipierte chirurgische Instrument hat einen einfachen Aufbau und ist leicht, sowie perfekt zu handhaben, wobei die Präzision seiner Handhabung es dem Chirurgen ermöglicht, in aller Ruhe trotz fehlender Sicht zu operieren, um das Trabekulum durchzuschneiden.
- Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene Ausführungsform beschränkt, sondern umfaßt im Gegenteil jede Abwandlung, die mit äquivalenten Mitteln die wesentlichen oben aufgeführten Merkmale aufgreift, wobei die Erfindung nur durch die Ansprüche beschränkt wird.
Claims (10)
1. Lochzangenartiges chirurgisches Instrument für die Augenchirurgie, das zum
Durchführen einer Trabekulotomie bestimmt ist, umfassend einen länglichen
Körper (101), an dem ein länglicher Hebel (102) angelenkt ist, sowie eine
Lochvorrichtung (110), die von einer am Ende des Körpers (101) starr
befestigten rohrförmigen Klinge (120) und einem in dieser rohrförmigen
Klinge gleitenden Schneidekolben (130) gebildet ist, dessen distales Ende
eine mit einem Schneiderand versehene Kerbe (133) hat und dessen
proximales Ende an dem Ende des Hebels (102) eingehängt ist, dadurch
gekennzeichnet,
daß die rohrförmige Klinge (120) der Lochvorrichtung (110) nach vorne
geneigt angeordnet ist derart, daß sie mit dem Körper (101) einen stumpfen
Winkel (a) von im wesentlichen 95º bis 160º bildet, um eine Trabekulotomie
auszuführen, indem man durch einen Tunnelschnitt (50) eindringt,
daß der Schneidekolben (130) ein Ende mit einer Form eines abgerundeten
Spitzbogens hat, um das Einführen der Lochvorrichtung (110) in den
Tunnelschnitt (50) zu erleichtern,
daß die Kerbe (133) in dem Schneidekolben (130) der Lochvorrichtung (110)
einen Schneiderand (134) hat, der ansteigt, um das zu schneidende
Gewebe beim Zurückziehen des Kolbens hakenförmig erfassen zu können.
2. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Achse (X) der rohrförmigen Klinge (120) geradlinig ist und in einer
Mittelebene des Instrumentes liegt, die senkrecht zur Gelenkachse des Hebels
(102) ist.
3. Chirurgisches Instrument nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Achse (X) der rohrförmigen Klinge (120) einen Winkel (a)
von ungefähr 120º mit der allgemeinen Richtung bildet, in der sich der
Körper (101) erstreckt.
4. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Körper (101) an seinem Ende ein Gewinde (113) zur lösbaren
Befestigung der rohrförmigen Klinge (120) hat, wobei die Achse dieses
Gewindes mit der Achse (X) der Klinge zusammenfällt.
5. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schneiderand (134) der Kerbe des Schneidekolbens
(130) gegenüber einer zur Kolbenachse (X) senkrechten Richtung um einen
Winkel (b) angehoben ist, der im wesentlichen zwischen 15º und 60º,
vorzugsweise annähernd 30º beträgt.
6. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schneiderand (134) der Kerbe durch eine Führung,
welche den Verbindungsmitteln (114, 115) zur Verbindung des proximalen
Endes (137) des Schneidekolbens (130) mit dem Hebel (102) zugeordnet ist,
in der Mittelebene des Instrumentes gehalten wird.
7. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hebel (102) in zwei Schenkel (114) ausläuft, die
beiderseits der Mittelebene des Instrumentes angeordnet sind und jeweils
eine offene gekrümmte Kerbe (115) haben, welche die Mittel zum Einhängen
des proximalen Endes des Schneidekolbens bilden, indem die beiden
Kerben (115) mit einem vorspringenden zylindrischen Abschnitt (137) des
zwischen den Schenkeln hindurchtretenden Kolbens zusammenwirken.
8. Chirurgisches Instrument nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schneidekolben (130) beiderseits seiner Achse zwei
Abflachungen (139) hat, welche mit den beiden Schenkeln (114) des Hebels
(102) zusammenwirkende Führungsflächen bilden, wobei der Schneiderand
(134) der an dem Kolben ausgebildeten Kerbe auf diese Weise in der einen
oder der anderen von zwei bezüglich der Achse des Kolbens symmetrischen
Positionen angeordnet werden kann.
9. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schneidekolben (130) zumindest zum Teil
austauschbar und zum einmaligen Gebrauch bestimmt ist.
10. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das distale Ende (132) des Schneidekolbens (130) ein Ansatzstück ist,
welches ein zum einmaligen Gebrauch bestimmtes austauschbares Teil bildet.
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