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DE68920701T2 - Ausgabebehälter sowie Verfahren zur Herstellung desselben. - Google Patents

Ausgabebehälter sowie Verfahren zur Herstellung desselben.

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DE68920701T2
DE68920701T2 DE68920701T DE68920701T DE68920701T2 DE 68920701 T2 DE68920701 T2 DE 68920701T2 DE 68920701 T DE68920701 T DE 68920701T DE 68920701 T DE68920701 T DE 68920701T DE 68920701 T2 DE68920701 T2 DE 68920701T2
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wipes
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dry
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Description

    Hintergrund der Erfindung Gebiet auf dem die Erfindung liegt
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen tragbaren Ausgabe- oder Spenderbehälter mit nassen Tüchern und trockenen Tüchern. Ganz speziell betrifft die vorliegende Erfindung einen tragbaren Ausgabebehälter, aus dem die feuchten Tücher und die trockenen Tücher, die in dem Behälter enthalten sind, nacheinander einzeln entnommen werden können, wobei der Behälter wiederholt geöffnet und verschlossen werden kann, was für feuchte Tücher erforderlich ist, damit sie hermetisch versiegelt sind.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • In letzter Zeit sind feuchte Tücher, d.h. fasrige Stoffe, die mit einer Reinigungslösung, wie z.B. Alkohol, imprägniert sind, weit verbreitet zur Entfernung von Schmutz von den Händen oder anderen Körperteilen verwendet worden. Derartige feuchte Tücher, abgepackt in einem zylindrischen Behälter, werden zuhause oder in Geschäften oder Werkstätten verwendet, und feuchte Tücher, die in einem kleinen Ausgabebehälter enthalten sind, werden zum Mitführen verkauft und werden weit verbreitet verwendet.
  • Obgleich feuchte Tücher für die Säuberung der Haut und zur Entfernung von Make-up geeignet sind, ist ihre Verwendung begrenzt, da sie sich in einem feuchten Zustand befinden. Mit anderen Worten, in manchen Fällen können sie nicht anstelle von trockenen Tüchern verwendet werden. Demzufolge ist es für den Verbraucher erforderlich, trockene Tücher wie auch feuchte Tücher nach außen mitzunehmen.
  • Ein Teil der feuchten Tücher und der trockenen Tücher wird oftmals zurückgelassen, wenn ein Verbraucher wünscht, sowohl einen kleinen Ausgabebehälter für feuchte Tücher wie auch einen kleinen Ausgabebehälter für trockene Tücher zu haben. Demzufolge ist eine tragbare Packung, in der feuchte Tücher wie auch trockene Tücher kombiniert vorliegen, zweckmäßig.
  • Ein Beispiel einer solchen tragbaren Packung wird in der japanischen Gebrauchsmusteranmeldung Nr. Sho 57-60399 beschrieben. Im Falle der in dieser Publikation beschriebenen Packung sind feuchte Tücher und Papiertücher in einer taschenartigen Packung enthalten, die aus einer für Wasser undurchlässigen Harzfolie in solcher Weise hergestellt wird, daß beide Tücher seitlich parallel zueinander vorliegen, wobei der zentrale Teil der Packung zwischen den feuchten Tüchern und den Papiertüchern und die Ränder der Packung hitzeversiegelt sind. Beabsichtigt ist, die Packung in dem hitzeversiegelten zentralen Teil zu falten.
  • Da die tragbare Packung, die in der oben beschriebenen japanischen Gebrauchsmusteranmeldung Nr. Sho 57-60399 beschrieben wird, eine Konstruktion wie oben beschrieben aufweist, ist die industrielle Herstellung der Packung schwierig.
  • Genauer ausgedrückt, soll die tragbare Packung, die in der japanischen Gebrauchsmusteranmeldung Nr. Sho 57-60399 beschrieben wird, hergestellt werden, so müssen feuchte Tücher und Papiertücher auf eine untere Harzfolie seitlich parallel zueinander aufgebracht werden und eine obere Harzfolie, die mit Ausgabeöffnungen für die feuchten Tücher und die Papiertücher versehen ist, wird auf die aufgebrachten feuchten Tücher und die Papiertücher aufgebracht, worauf der zentrale Teil zwischen den feuchten Tüchern und den Papiertüchern und die Kanten der Packung unter Erzeugung einer Tasche oder eines Beutels miteinander versiegelt werden.
  • Im Falle eines solchen Herstellungsverfahrens jedoch, wenn die feuchten Tücher und die Papiertücher auf eine untere Harzfolie aufgebracht werden, wobei sie sich seitlich parallel zueinander befinden, kann Flüssigkeit, mit der die feuchten Tücher imprägniert wurden, austreten oder auslaufen und die benachbarten Papiertücher können befeuchtet und verdorben werden.
  • Zusätzlich können Teile der zu versiegelnden Harzfolie ebenfalls benetzt werden, so daß die Hitzeversiegelung schwierig wird.
  • Obgleich die Kanten oder Ränder der Packung relativ leicht versiegelt werden können, kann doch eine Hitzeversiegelung des zentralen Teiles zwischen den feuchten Tüchern und den Papiertüchern nicht erfolgen, wenn nicht die Positionen der feuchten Tücher und der Papiertücher präzise eingehalten werden. Demzufolge müssen die feuchten Tücher und die Papiertücher präzise in die vorbestimniten Positionen auf dem unteren Film gebracht werden und die Verschiebung der aufgebrachten Materialien muß verhindert werden, während sie der Versiegelungsstation zugeführt werden. Dies erfordert eine sehr komplizierte Steuerung und Einstellung und tatsächlich ist die Einhaltung dieser Erfordernisse sehr schwierig. Infolgedessen ist eine kontinuierliche Herstellung derartiger Packungen praktisch unmöglich.
  • In einem alternativen Verfahren zur Herstellung der oben beschriebenen Packungen wird ein Beutel oder eine Tasche mit einer offenen Seite hergestellt durch Versiegelung von drei Kanten der Packung und des zentralen Teiles, und nachdem die feuchten Tücher und die Papiertücher in die Tasche durch die offene Seite eingeführt wurden, wird die offene Seite hitzeversiegelt, unter Erzeugung einer tragbaren Packung.
  • Es ist jedoch schwierig, automatisch Tücher, insbesondere feuchte Tücher, in die Tasche einzuführen und infolgedessen ist eine kontinuierliche Herstellung der Packungen unmöglich. Demzufolge sind die Kosten der oben beschriebenen Packung sehr hoch.
  • Weiterhin handelt es sich bei der tragbaren Packung, die in der oben beschriebenen japanischen Gebrauchsmusterpublikation Nr. Sho 57-60399 beschrieben wird, um eine an vier Seiten versiegelte Packung, in der die Kanten der drei Blätter miteinander versiegelt sind, wobei die Packung harte Kanten aufweist. Demzufolge ist die Handhabung der Packung für den Verbraucher nicht einfach, da die harten Teile der Packung die Hand des Verbrauchers verletzen können. Weiterhin kann die Größe der Packung voluminös sein, aufgrund der Größe der versiegelten Kanten im Vergleich zu einer Summe der Größe der Inhalte und der notwendigen Toleranz.
  • Weiterhin wird die tragbare Packung, die in der oben beschriebenen japanischen Gebrauchsmusterpublikation Nr. Sho 57-60399 beschrieben wird, in dem hitzeversiegelten zentralen Teil gefaltet, wenn sie mitgeführt wird. Die Packung ist als Ganzes jedoch Sperrig, da die feuchten Tücher, die Papiertücher und die vier dicken Folien aufeinandergestapelt sind und da der gefaltete Teil eine Tendenz sich zu öffnen aufweist. Demzufolge besteht ein Bedürfnis nach einem kompakten Ausgabebehälter, den der Verbraucher mit sich führen kann.
  • In der US-A-4 651 874 wird ein Ausgabebehälter vorgeschlagen, in dem drei Blätter verwendet werden, von denen zwei für die Tasche verwendet werden und das andere für die Ausbildung einer Trennwand, wobei sie übereinanderliegen und die vier Kanten der Blätter werden versiegelt, wobei die trockenen Inhalte und der feuchte Inhalt mit der Sandwich- artigen Trennwand zwischen ihnen in Räume zwischen den Blättern eingeführt werden.
  • Da die tragbare Packung, die in der US-A-4 651 874 beschrieben wird, eine an vier Seiten versiegelte Packung ist, in der die Kanten der drei Blätter miteinander versiegelt sind, weist die Packung harte Kanten auf. Infolgedessen ist die Handhabung der Packung durch den Verbraucher nicht einfach, da die harten Teile der Packung die Hand des Verbrauchers verletzen können. Weiterhin kann die Größe der Packung voluminös sein, aufgrund der Größe der versiegelten Kanten im Vergleich mit einer Summe von Größen der Inhalte und der notwendigen Toleranz.
  • Wird der Ausgabebehälter, der in der US-A-4 651 874 beschrieben wird, hergestellt, so werden Inhalte in einem trockenen Zustand auf ein blattförmiges Material aufgebracht, worauf ein blattartiges Material als Trennwand auf diese Inhalte aufgebracht wird, worauf Inhalte in einem feuchten Zustand auf das blattartige Material für die Ausbildung einer Trennwand aufgebracht werden. In einem solchen gestapelten Zustand werden die Kanten der drei Blätter hitzeversiegelt. Da die zwei Arten der Inhalte über eine Trennwand aufgestapelt sind, oder da die drei Blätter gleichzeitig hitzeversiegelt werden, während die zwei Arten der Inhalte Sandwich-artig dazwischen wie oben beschrieben vorliegen, ist eine Einstellung für eine kontinuierliche Herstellung relativ kompliziert. Insbesondere dann, wenn die Dicke der Inhalte groß ist, können sich die aufeinandergestapelten Inhalte verschieben. Demzufolge ist es in diesem Falle notwendig, die Größen der Blätter relativ zu den Inhalten in der Packung zu vergrößern. Infolgedessen ist es schwierig, kompakte Ausgabebehälter zu erhalten. Ähnliche Probleme existieren im Falle der Ausgabebehälter, die aus der US-A-4 793 879 bekannt sind.
  • Weiterhin hat der vorliegende Anmelder in der EP-A-0 193 130 ein Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters mit zwei Arten von Inhalten vorgeschlagen, in dem erste Inhalte, z.B. Inhalte mit feuchten Materialien in einem inneren Behälter enthalten sind, der mit einer Ausgabeöffnung versehen ist und einer flexiblen Lasche, wobei eine Öffnung in einem Blatt erzeugt wird, das eine äußere Tasche bildet, wobei die Position der Öffnung, die in dem Blatt für die äußere Tasche gebildet wird, und die Position der Lasche der inneren Tasche miteinander übereinstimmen, während der innere Behälter und die zweiten Inhalte aufgestapelt werden, und der aufgestapelte innere Behälter und die zweiten Inhalte werden von dem Blatt für die äußere Tasche umhüllt, unter Ausbildung der äußeren Tasche.
  • Gemäß dem Verfahren zur Herstellung von Ausgabebehältern, das in der EP-A-0 193 130 beschrieben wird, ist ein Verfahren erforderlich, bei dem die ersten Inhalte in dem inneren Behälter enthalten sind, der mit einer Öffnung und einer flexiblen Lasche für die lösbare Abdeckung der Öffnung ausgestattet ist. Bei diesem Verfahren ist es erforderlich, daß der innere Behälter, der hermetisch abgeschlossen erste Inhalte und die zweiten Inhalte enthält, durch ein Blatt für die äußere Tasche umhüllt wird. Dies bedeutet, daß das Herstellungsverfahren langwierig sein kann und die Produktivität nicht hoch ist.
  • Weiterhin müssen bei diesem Verfahren die Position der Öffnung des Blattes für die äußere Tasche und die Position der Lasche der inneren Tasche miteinander übereinstimmen, während die innere Tasche und die zweiten Inhalte aufeinander aufgebracht werden. Die Einstellung bei der Herstellungsoperation ist relativ kompliziert. Weiterhin kann, da die innere Tasche selbst einen vollständigen wiederverschließbaren Ausgabebehälter darstellt, der schließlich erhaltene Ausgabebehälter mit zwei Arten von Inhalten sperrig sein, aufgrund der Längs-Versiegelung, wenn die innere Tasche von einem Pillow-Typ ist, oder aufgrund der versiegelten Kanten, wenn die innere Tasche eine vierseitig versiegelte Packung ist.
  • Gegenstände der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung erfolgte unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Probleme des Standes der Technik sowie der Charakteristika, die für einen Ausgabe- oder Spenderbehälter für feuchte Inhalte und trockene Inhalte erforderlich sind.
  • Ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Ausgabebehälters mit feuchten und trockenen Inhalten, mit dem die oben beschriebenen Probleme des Standes der Technik überwunden werden können.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Ausgabebehälters mit feuchten und trockenen Inhalten, der nicht teuer ist, kompakt sowie leicht zu handhaben ist, wenn er mitgeführt wird.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Ausgabebehälters mit feuchten und trockenen Inhalten, der von einfacher Konstruktion ist sowie kompakt und der leicht und mit geringen Kosten hergestellt werden kann.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Verfahrens für die kontinuierliche Herstellung eines solchen Ausgabebehälters.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens für die kontinuierliche Herstellung eines Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung werden die oben beschriebenen Gegenstände verwirklicht mit einem Ausgabebehälter mit einem Behälterkörper mit zwei Behälterräumen, in dem einer der Behälterräume feuchte Tücher enthält und der andere trockene Tücher, wobei der Behälterkörper eine Tasche vom Kissen-Typ bildet, hergestellt aus einem ersten und einem zweiten flexiblen blattartigen Material, wobei mindestens eines der blattförmigen Materialien ein für Flüssigkeit undurchlässiges Material ist, und wobei das zweite flexible blattförmige Material die Tasche vom Kissen-Typ in zwei Behälterräume unterteilt, wobei das erste blattförmige Material rohrförmig ausgebildet wird, unter Erzeugung von einander überlappenden, längsverlaufenden Kanten des ersten blattförmigen Materials, wobei das erste und das zweite blattförmige Material miteinander nahe den querverlaufenden Versiegelungen der Tasche vom Kissen-Typ miteinander verbunden werden, mit einer ersten Öffnung bei oder nahe den einander überlappenden, längsverlaufenden Kanten, unter Bildung eines Zutrittes zu einem der Behälterräume, sowie mit einer zweiten Öffnung in dem Seitenwandteil der Tasche, gegenüber den einander überlappenden, längsverlaufenden Kanten, unter Bildung eines Zutrittes zu dem anderen der zwei Behälterräume, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei lateralen Seitenkanten des zweiten blattförmigen Materials, die parallel zu den einander überlappenden, längsverlaufenden Seitenkanten des ersten blattförmigen Materials verlaufen, mit dem ersten blattförmigen Material versiegelt sind, und zwar längs und praktisch parallel bezüglich den einander überlappenden, längsverlaufenden Seitenkanten des ersten blattförmigen Materials unter Bildung des die feuchten Tücher enthaltenden Raumes, der gegenüber den einander überlappenden, längsverlaufenden Kanten liegt, und daß die ersten und zweiten blattförmigen Materialien unter Bildung der Querversiegelungen der Kissen-Typ-Tasche miteinander versiegelt sind.
  • Die oben beschriebenen Gegenstände werden ferner mit einem Ausgabebehälter verwirklicht, der einen Behälterkörper aufweist, der mit zwei Behälterräumen ausgestattet ist, wobei einer der Behälterräume feuchte Tücher und der andere der Behälterräume trockene Tücher enthält, wobei der Behälterkörper eine Tasche oder ein Beutel ist, der gebildet wird durch ein erstes flexibles Blatt und ein zweites flexibles Blatt, wobei mindestens eines der Blätter aus einem für Flüssigkeit undurchlässigen Material besteht;
  • wobei das erste Blatt eine Tasche oder einen Beutel vom Kissen-Typ bildet, mit längsverlaufenden Kanten, die einander überlappen, sowie querverlaufenden End-Versiegelungen;
  • wobei das zweite Blatt eines aufweist von einer Öffnung und einer Schwächungslinie zur Ausbildung der Öffnung, um die Ausgabe oder Abgabe von Tüchern zu ermöglichen, sowie eine flexible Lasche für die wiederversiegelbare Abdeckung der Öffnung für die Entnahme von Tüchern, dadurch gekennzeichnet, daß
  • das zweite Blatt an der äußeren Seite der Tasche vom Kissen- Typ befestigt ist, gebildet von dem ersten Blatt an den gesamten Kanten hiervon, unter Bildung des Raumes, der die feuchten Tücher enthält, wobei der Raum gegenüber den einander überlappenden, längsverlaufenden Kanten liegt; und daß das erste Blatt ein Teil aufweist, das eine Öffnung definiert für die Entnahme der trockenen Tücher bei oder nahe den einander überlappenden, längsverlaufenden Kanten des ersten Blattes.
  • Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Längskanten des Behälterraumes für Tücher in einem trockenen Zustand schwach miteinander versiegelt sind, und zwar in einem solchen Ausmaß, daß sie manuell voneinander getrennt werden können. Aufgrund dieser Konstruktion kann ein Verbraucher sicher sein, durch manuelle Trennung der Längskanten, daß keiner die Inhalte aus dem Behälterraum entnommen hat, bevor der Verbraucher den Behälter verwendet.
  • Die Längskanten des ersten Blattes, die sich einander überlappen, brauchen jedoch nicht überall oder in ihrer Gesamtheit miteinander versiegelt zu sein.
  • Anstelle der oben beschriebenen Anordnung der Öffnung, die erzeugt wird durch Nicht-Versiegelung der Längskanten des ersten Blattes, für die Entnahme der Inhalte in trockenem Zustand, kann in dem Abgabebehälter gemäß der vorliegenden Erfindung, während die einander überlappenden Längskanten des ersten Blattes versiegelt sind, eine Schwächungslinie, wie beispielsweise eine perforierte Linie, auf der Oberfläche des ersten Blattes erzeugt werden, wo die überlappende Versiegelung erzeugt wird, unter Ausbildung einer Öffnung für die Abgabe der Inhalte in trockenem Zustand.
  • Weiterhin werden die oben beschriebenen Gegenstände mit einem Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters verwirklicht, der zwei Behälterräume aufweist, wobei einer der Behälterräume feuchte Tücher enthält und der andere trockene Tücher, wobei der Behälterkörper eine Tasche vom Kissen-Typ bildet, hergestellt aus einem ersten und einem zweiten flexiblen blattförmigen Material, wobei mindestens eines der blattförmigen Materialien für Flüssigkeit undurchlässig ist, und wobei das zweite flexible blattförmige Material die Tasche vom Kissen-Typ in zwei Behälterräume unterteilt, wobei das erste blattförmige Material rohrförmig verformt wird, unter Ausbildung von einander überlappenden Längskanten des ersten blattförmigen Materials, und wobei das erste blattförmige Material eine erste Öffnung bei oder nahe den einander überlappenden, längsverlaufenden Kanten aufweist, unter Schaffung eines Zutritts zu einem der Behälterräume, und wobei eine zweite Öffnung in dem Seitenwandteil der Tasche vorgesehen ist, gegenüber der einander überlappenden, längsverlaufenden Kanten, unter Bildung eines Zutritts zu dem anderen der zwei Behälterräume, wobei das Verfahren gekennzeichnet ist durch:
  • Zuführen des zweiten flexiblen blattförmigen Materials derart, daß das zweite blattförmige Material auf dem ersten blattförmigen Material aufliegt;
  • Einführen der feuchten Tücher zwischen die ersten und zweiten blattförmigen Materialien, bevor diese vollständig aufeinanderliegen;
  • Zufuhr der trockenen Tücher derart, daß diese über den feuchten Tüchern liegen, wobei das zweite blattförmige Material Sandwich-artig dazwischenliegt;
  • Anbringung beider längsverlaufender Kanten des zweiten blattförmigen Materials an das erste blattförmige Material;
  • Umhüllen der trockenen Tücher durch das erste blattförmige Material längs einer längsverlaufenden Richtung;
  • Querversiegelung beider blattförmiger Materialien; und
  • Zerschneiden der blattförmigen Materialien in Querrichtung, wie auch durch ein Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters mit einem Behälterkörper, der zwei Behälterräume aufweist, wobei einer der Behälterräume feuchte Tücher und der andere der Behälterräume trockene Tücher enthält,
  • wobei der Behälterkörper eine Tasche oder einen Beutel darstellt, gebildet aus einem ersten flexiblen Blatt, hergestellt aus einem für Flüssigkeit undurchlässigen Material und einem zweiten flexiblen Blatt;
  • wobei das erste Blatt eine Tasche oder einen Beutel vom Kissen-Typ bildet, mit längsverlaufenden Kanten, die einander überlappen; und
  • wobei das zweite Blatt eines von einer Öffnung sowie einer Schwächungslinie zur Bildung der Öffnung aufweist, um eine Entnahme der feuchten Tücher hierdurch zu ermöglichen, und wobei eine flexible Lasche vorgesehen ist für die wiederversiegelbare Abdeckung der Öffnung für die Entnahme der feuchten Tücher;
  • wobei dies Verfahren gekennzeichnet ist durch:
  • Einführen des ersten flexiblen Blattes in einer solchen Weise, daß es auf das zweite Blatt zu liegen kommt;
  • Einführen der feuchten Tücher zwischen die Blätter, bevor sie vollständig übereinander liegen;
  • Zufuhr der trockenen Tücher derart, daß sie auf den feuchten Tüchern zu liegen kommen, unter Bildung eines Sandwiches mit dem ersten Blatt zwischen den Tüchern;
  • Anbringung beider längsverlaufender Kanten des zweiten Blattes an dem ersten Blatt;
  • Einhüllung der trockenen Tücher durch das erste Blatt längs einer längsverlaufenden Richtung;
  • Querversiegelung beider Blätter; und
  • Zerschneiden der Blätter in Querrichtung.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Verfahren gemäß der Erfindung werden in den Unteransprüchen 7 bis 10 und 17 bis 20 beschrieben.
  • Ein Ausgabebehälter mit zwei Behälterräumen gemäß der vorliegenden Erfindung kann in einer Vorrichtung hergestellt werden, die umfaßt:
  • Mittel zur Zuführung eines ersten endlosen blattförmigen Materials aus einem für Flüssigkeit undurchlässigen Material;
  • Mittel zur Zuführung eines zweiten endlosen blattförmigen Materials aus einem für Flüssigkeit undurchlässigen Material;
  • eines von dem ersten blattförmigen Material und dem zweiten blattförmigen Material weist Schwächungslinien zur Bildung von Öffnungen in einer vorbestimmten Distanz auf und weist flexible Laschen für die wiederversiegelbare Abdeckung der Öffnungen auf und das andere blattförmige Material ist nicht mit Laschen ausgestattet;
  • Mittel für die Einführung von Tüchern in einem feuchten Zustand zwischen das erste blattförmige Material und das zweite blattförmige Material;
  • Mittel zur Einführung von Tüchern in einem trockenen Zustand derart, daß sie auf die Tücher in feuchtem Zustand zu liegen kommen, wobei das andere blattförmige Material Sandwich- artig zwischen die Tücher zu liegen kommt;
  • Mittel für die Fixierung beider Längskanten des einen blattförmigen Materials an die Längskanten des anderen blattförmigen Materials;
  • Mittel zur Führung des anderen blattförmigen Materials unter Umhüllung der Tücher in trockenem Zustand durch das andere blattförmige Material längs einer Längsrichtung des anderen blattförmigen Materials;
  • Mittel zur Querversiegelung der blattförmigen Materialien; und
  • Mittel zum Zerschneiden der Blätter in Querrichtung.
  • Die Vorrichtung kann weiter Mittel für eine schwache Versiegelung von Längskanten des blattförmigen Materials aufweisen, das die Tücher in einem trockenen Zustand umhüllt, Mittel zur Ausbildung einer sich in Längsrichtung erstreckenden Schwächungslinie nahe einer der Längskanten des blattförmigen Materials, das die Tücher in einem trockenen Zustand umhüllt oder Mittel für die Versiegelung von längsverlaufenden Kanten des blattförmigen Materials, das die Tücher in einem trockenen Zustand umhüllt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung soll nunmehr im Detail unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erklärt werden, worin darstellen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht, von einer Seite aus gesehen, einer Ausführungsform eines Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Rückseite des in Fig. 1 dargestellten Ausgabebehälters;
  • Fig. 3 eine Querschnittsansicht, die bezüglich Fig. 1 und 2 vergrößert ist, längs den Linien III-III von Fig. 1;
  • Fig. 4 eine Querschnittsansicht einer anderen Ausführungsform, in welchem Falle die Lasche geschlossen ist;
  • Fig. 5 ein Fließschema, das das Verfahren und die Vorrichtung zur Herstellung der Ausführungsform der Ausgabebehälter darstellt, die in Fig. 1 bis 3 dargestellt sind;
  • Fig. 6 ein Fließschema, das ein anderes Verfahren und eine andere Vorrichtung zur Herstellung der Ausführungsform der Ausgabebehälter darstellt, die in Fig. 1 bis 3 gezeigt werden;
  • Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform eines Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung, in dem eine Öffnung für die Ausgabe von Tüchern in einem trockenen Zustand erkennbar ist;
  • Fig. 8 eine Querschnittsansicht der dritten Ausführungsform, die in Fig. 7 dargestellt ist, wobei die Ansicht ähnlich derjenigen von Fig. 4 ist;
  • Fig. 9 ein Fließschema, das ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung der dritten Ausführungsform der Ausgabebehälter darstellt, die in den Fig. 7 und 8 dargestellt werden;
  • Fig. 10 ein Fließschema, das ein weiteres Verfahren und eine weitere Vorrichtung für die Herstellung der Ausführungsform der Ausgabebehälter darstellt, die in Fig. 7 und 8 gezeigt werden;
  • Fig. 11 eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform eines Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung, in dem eine Öffnung für die Ausgabe von Tüchern in einem trockenen Zustand erkennbar ist;
  • Fig. 12 eine Querschnittsansicht der vierten Ausführungsform, die in Fig. 11 dargestellt ist, wobei die Ansicht ähnlich derjenigen von Fig. 4 ist;
  • Fig. 13 ein Fließschema, das ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung der vierten Ausführungsform der Ausgabebehälter darstellt, die in den Fig. 11 und 12 gezeigt werden;
  • Fig. 14 ein Fließschema, das ein anderes Verfahren und eine andere Vorrichtung zur Herstellung der Ausführungsform der Ausgabebehälter darstellt, die in Fig. 11 und 12 dargestellt werden;
  • Fig. 15 eine perspektivische Ansicht einer fünften Ausführungsform eines Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung, bei dem eine Öffnung für die Ausgabe von Tüchern in einem feuchten Zustand erkennbar ist;
  • Fig. 16 eine perspektivische Ansicht, welche die Rückseite des Ausgabebehälters der fünften Ausführungsform veranschaulicht;
  • Fig. 17 eine Querschnittsansicht der Ausführungsform, die in den Fig. 15 und 16 dargestellt ist, wobei die Ansicht ähnlich derjenigen von Fig. 4 ist;
  • Fig. 18 ein Fließschema, das ein Verfahren und eine Vorrichtung für die Herstellung der fünften Ausführungsform des Ausgabebehälters darstellt, der in den Fig. 15 bis 17 dargestellt wird; und
  • Fig. 19 ein Fließschema, das ein weiteres Verfahren und eine weitere Vorrichtung zur Herstellung der fünften Ausführungsform des Ausgabebehälters darstellt, der in den Fig. 15 bis 17 veranschaulicht wird.
  • Bevorzugte Ausführungsformen
  • Ausführungsformen sollen nunmehr unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3 näher erläutert werden.
  • Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht, gesehen von einer Seite, einer Ausführungsform eines Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Rückseite des Ausgabebehälters darstellt, der in Fig. 1 dargestellt ist;
  • Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht, die vergrößert bezüglich der Fig. 1 und 2 ist, längs der Linie III-III von Fig. 1; und
  • Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht einer anderen Ausführungsform, in der die Lasche geschlossen ist.
  • In dem Ausgabebehälter der vorliegenden Erfindung, wie beispielsweise in Fig. 3 dargestellt, weist ein Behälterkörper zwei Behälterräume auf. Einer der Behälterräume enthält Tücher 11 in einem feuchten Zustand (feuchte Tücher) und der andere der Behälterräume enthält Tücher 12 in einem trockenen Zustand (Papiertücher).
  • Der Behälterkörper der vorliegenden Erfindung ist eine Tasche oder ein Beutel, die bzw. der von zwei flexiblen Blättern 1 und 8 gebildet wird, die aus einem für Flüssigkeit undurchlässigen Material bestehen, respektive in mehr vorteilhafter Weise aus einem für Gas undurchlässigen Material. Eines der zwei Blätter bildet eine Tasche eines Kissen-Typs, und dieses Blatt wird im folgenden als "erstes Blatt 1" bezeichnet. Das zweite Blatt 8, das im folgenden als "zweites Blatt" bezeichnet wird, ist an dem ersten Blatt 1 an der Innenseite des Beutels vom Kissen-Typ befestigt oder an der Außenseite des Beutels vom Kissen-Typ.
  • Eine erste Ausführungsform soll nun unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3 erläutert werden.
  • Im Falle der ersten Ausführungsform, die in den Fig. 1 bis 3 dargestellt wird, ist der flache Beutel 1 vom Kissen-Typ hergestellt aus dem ersten Blatt 1, das für Flüssigkeit undurchlässig ist und in bevorzugter Weise für Gas undurchlässig ist. Beide Enden des Beutels oder Tasche 1 sind versiegelt. Der Beutel 1 ist mit einer wiederverschließbaren Lasche 4 auf einer Seite ausgestattet. Die Längskanten des Blattes 1 überlappen einander und sind nicht miteinander versiegelt oder mit einander in solchem Umfange versiegelt, daß sie manuell voneinander getrennt werden können.
  • Das zweite Blatt 8 befindet sich innerhalb des Beutels 1. Innerhalb des Beutels 1 sind die Längskanten des zweiten Blattes 8 an dem ersten Blatt 1 fixiert, und zwar durch Hitzeversiegelung, durch einen Eiskleber oder durch Ultraschallversiegelung und der fixierte Anteil ist durch das Bezugszeichen 13 in Fig. 3 und 4 gekennzeichnet. Dann werden die beiden Enden des zweiten Blattes 8 mit dem ersten Blatt 1 versiegelt. Demzufolge sind die gesamten Kanten des zweiten Blattes 8 fest an dem ersten Blatt 1 befestigt.
  • Die Innenseite des Beutels 1 ist in zwei Räume durch das zweite Blatt 8 unterteilt. Genauer gesagt dient im Falle dieser Ausführungsform das zweite Blatt 8 als Trennwand. Da das Blatt 8 innerhalb des Beutels 1 in Form einer Trennwand angeordnet ist, wie oben beschrieben, hat der Ausgabebehälter dieser Ausführungsform das Aussehen eines einzelnen Beutels und ist mit zwei Behälterräumen ausgestattet, in denen zwei Arten von unterschiedlichen Tüchern 11 und 12 aufbewahrt werden können.
  • Der Beutel 1 hat eine Seite, die mit einer wiederverschließbaren Lasche 4 ausgestattet ist, ferner einer Öffnung, welche die Entnahme der Tücher aus einem der Behälterräume ermöglicht, oder eine Schwächungslinie zur Ausbildung der Öffnung 2, wie z.B. eine perforierte Linie, die durch das Bezugszeichen 9 in Fig. 9 gekennzeichnet ist.
  • Die Form der Ausgabeöffnung 2 oder die Schwächungslinie zur Ausbildung der Öffnung 2 kann zu jeder beliebigen Form ausgestaltet sein, unter Ausbildung einer geschlossenen Schlinge, z.B. eines Kreises, einer Ellipse, eines Rechteckes oder eines Rhombus oder einer Form mit einer offenen Schleife, wie z.B. einer U-Form. Die Lasche 4 deckt die Öffnung 2 oder die Schwächungslinie wesentlich ab.
  • Eine Oberfläche der Lasche 4 weist eine Schicht aus einem druckempfindlichen Klebstoff 6 auf, der aufgebracht ist im wesentlichen auf die gesamte Oberfläche, die mit der äußeren Oberfläche des Beutels 1 in Kontakt gelangt, wobei die Oberfläche der Lasche 4 im folgenden als "Innenseite-Oberfläche" bezeichnet wird.
  • Die Lasche 4 kann lediglich an dem Beutel 1 anhaften. Vorzugsweise jedoch wird die Lasche 4 derart an dem Beutel 1 befestigt, daß sie nicht von dem Beutel 1 entfernt werden kann, wenn sie geöffnet wird. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es viele Möglichkeiten. Einige Beispiele sollen im folgenden beschrieben werden. Ein Ende der Lasche 4 kann fest an dem Beutel 1 fixiert sein, und zwar durch Hitzeversiegelung, Ultraschallversiegelung oder durch einen Klebstoff. Die Lasche 4 kann an einem ihrer Enden mit einem Paar von Schlitzen ausgerüstet sein, die sich von Längsseiten hiervon erstrecken. Die Lasche 4 kann einen oder mehrere Schlitze in dem zentralen Bereich von einem Ende hiervon aufweisen. Alternativ kann die Schwächungslinie für die Ausbildung der Ausgabeöffnung 2 in Form einer offenen Schlinge erzeugt werden, z.B. in U-Form.
  • In dem Falle, in dem die Schwächungslinie für die Ausbildung der Ausgabeöffnung 2 erzeugt wird, wird der Anteil 5 des Beutels 1, d.h. des ersten Blattes 1, wobei der Anteil 5 durch die Schwächungslinie umrundet wird, von dem Beutel 1 entfernt, wenn der Ausgabebehälter erstmalig verwendet wird, und als Folge hiervon bleibt der Teil 5 an der Klebstoffschicht 6 kleben, die auf der Innenseitenoberfläche der Lasche 4 erzeugt worden ist. Der entfernte Teil 5 deckt die Öffnung 2 wesentlich ab, wenn die Lasche geschlossen wird, und dient als Versiegelung oder Abdichtung zum Verschließen der Öffnung 2, die als Verschlußversiegelung 5 bezeichnet wird. In diesem Falle ist die Lasche 4 an dem Beutel 1 mittels der druckempfindlichen Klebstoffschicht 6 befestigt, welche die Verschlußversiegelung 5 umgibt, wobei die Öffnung 2 des Beutels 1 hermetisch abgedichtet wird.
  • Anstelle der oben beschriebenen Verschlußversiegelung 5, die aus einem Teil des Beutels 1 gebildet wird, wird eine Öffnung 2 in dem Beutel 1 erzeugt und ein Stück eines anderen Blattes, dessen Größe und Form praktisch die gleiche ist, oder geringfügig größer als jene der Öffnung 2, kann an der druckempfindlichen Schicht 6 derart befestigt werden, daß es die Öffnung 2 als Verschlußversiegelung oder Verschlußabdichtung abdeckt
  • Aufgrund der Verwendung derartiger Verschlußversiegelungen 5, deckt die Verschlußversiegelung 5 die Öffnung 2 ab, und als Folge hiervon gelangen die Tücher 11, die in dem Beutel 1 enthalten sind, nicht direkt in Kontakt mit der druckempfindlichen Klebstoffschicht 6 im geschlossenen Zustand, wenn die Lasche 4 geschlossen ist. Infolgedessen werden die Tücher 11 sauber gehalten. Die Verschlußversiegelung 5 kann weggelassen werden, beispielsweise in dem Falle, in dem die druckempfindliche Klebstoffschicht 6 lediglich an der Peripherie der Lasche 4 erzeugt wird.
  • Der oben beschriebene Behälterraum mit Lasche, d.h. der Behälterraum, der durch die Oberfläche des Beutels 1 mit der Lasche 4 und der Trennwand 8 gebildet wird, kann hermetisch abgeschlossen werden, weshalb dieser Raum für die Aufbewahrung von Tüchern 11 in feuchtem Zustand geeignet ist, d.h. für die Aufbewahrung von befeuchteten fasrigen Materialien.
  • In dem Falle, in dem die Tücher 12 sich in einem trockenen Zustand befinden, müssen die Inhalte nicht gasdicht verschlossen werden, und demzufolge kann die Lasche weggelassen werden. Dies bedeutet, daß im Falle dieser Ausführungsform der andere Behälterraum dazu bestimmt ist, Tücher 12 in trockener Form aufzubewahren und nicht mit Laschen ausgestattet ist.
  • Auf der anderen Seite des Beutels (vgl. Fig. 2 und 3) wird eine Öffnung 20 für die Abgabe der Tücher 12 in dem anderen Behälterraum erzeugt und nicht mit Laschen ausgestattet. Die Öffnung 20 kann wie folgt erzeugt werden.
  • Längskanten des ersten Blattes 1, das den Beutel 1 bildet, überlappen einander an der Oberfläche gegenüber derjenigen, die mit der Lasche 4 ausgestattet ist, wie es beispielsweise in Fig. 3 veranschaulicht wird. Im Falle dieser Ausführungsform liegen die Innenseiten-Oberflächen der Längskanten einander gegenüber. Die Längskanten sind miteinander schwach versiegelt 14, und zwar durch eine schwache Hitzeversiegelung oder einen schwachen Klebstoff, in einem solchen Umfange, daß sie leicht manuell voneinander getrennt werden können. Bei Gebrauch werden die Längskanten manuell voneinander getrennt, derart, daß eine Öffnung 20 für die Entnahme der Inhalte in einem trockenen Zustand erzeugt wird.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform können die Längskanten des ersten Blattes 1, die einander überlappen, nicht miteinander versiegelt sein, so daß eine Öffnung 20 erzeugt wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform, wie in Fig. 4 dargestellt, wird eine Längskante des ersten Blattes 1, das den Beutel 1 bildet, über die andere Längskante des ersten Blattes 1 gelegt und die Längskanten werden unversiegelt gehalten, so daß eine Öffnung 20 zwischen den Längskanten erzeugt wird.
  • Wenn die Längskanten schwach miteinander versiegelt werden 14, und zwar in einem solchen Ausmaß, daß sie manuell voneinander getrennt werden können, können die Längskanten manuell voneinander durch einen Verbraucher bei der Verwendung getrennt werden und infolgedessen kann der Verbraucher sicher sein, daß niemand die Inhalte aus dem Behälterraum entnommen hat, bevor der Verbraucher sie verwendet.
  • Das Material des ersten Blattes 1, das den für Flüssigkeit undurchlässigen Beutel 1 bildet, kann aus einer Folie bestehen, die aus einem synthetischen Harz hergestellt worden ist, wie beispielsweise Polyethylen, Polypropylen, einem Polyamid, Polyester und Polyvinylchlorid, und die Folie kann aus einer einzelnen Schicht oder Lage bestehen oder aus einem Schichten-Laminat. Die Folie kann ein Schichten-Laminat sein aus der obenerwähnten Folie sowie einem Aluminiumblatt unter Berücksichtigung der Inhalte.
  • Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn das Material des ersten Blattes 1 derart ausgewählt wird, daß das erste Blatt 1 hitzeversiegelt werden kann. Alternativ kann ein Klebstoff, der Heißschmelzklebereigenschaften aufweist und einen Schmelzpunkt unterhalb demjenigen des ersten Blattes 1, auf mindestens die Längskanten des Beutels 1 aufgebracht werden.
  • Das Material des zweiten Blattes 8, das als Trennwand dient, ist für Flüssigkeit undurchlässig und vorzugsweise für Gas undurchlässig. Das Material des zweiten Blattes 8 kann aus einer Folie bestehen, hergestellt aus einem synthetischen Harz, wie z.B. Polyethylen, Polypropylen, einem Polyamid, Polyester und Polyvinylchlorid, und die Folie kann aus einer einzelnen Lage bestehen oder aus einem Schichten-Laminat. Die Folie kann ein Schichten-Laminat sein aus der obenerwähnten Folie und einem Aluminiumblatt.
  • Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn das Material des zweiten Blattes 8 derart ausgewählt wird, daß das zweite Blatt mit der Innenseite des Beutels 1 hitzeversiegelt werden kann. Alternativ kann ein Klebstoff, der eine Heißschmelzklebereigenschaft aufweist sowie einen Schmelzpunkt von unterhalb demjenigen des ersten Blattes 1, auf mindestens die Längskanten des zweiten Blattes 8 aufgebracht werden.
  • Da das zweite Blatt 8 als Trennwand in den in den Fig. 1 und 4 dargestellten Ausführungsformen verwendet wird, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Dicke des zweiten Blattes 8 dünner ist als diejenige des ersten Blattes 1 und wenn das zweite Blatt flexibler ist als das erste Blatt 1.
  • Das Material der Lasche 4 kann ähnlich sein demjenigen, wie es für das erste Blatt 1 beispielsweise angegeben wurde.
  • Bezüglich der Form und Größe der Lasche 4 gilt, daß die Fläche der Lasche 4 größer ist als die der Öffnung 2, und die Form besteht vorzugsweise aus einem Kreis, einer Ellipse, einem Rechteck, einem Rhombus, so daß die Form und Große ästhetisch ist.
  • Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die druckempfindliche Klebstoffschicht 6, die auf die Innenseite der Lasche 4 aufgebracht wird, erzeugt wird aus einem acrylischen Klebstoff, Gummiklebstoff, Polyesterklebstoff, Polyolefinklebstoff oder Harzklebstoff. Das Aufbringen des Klebstoffes kann nach jeder geeigneten Methode erfolgen, beispielsweise durch Walzenbeschichtung, Beschichtung mit einem Messer, Sprühbeschichtung und dgl..
  • Wird die Lasche aus einem transparenten Blatt gebildet, so können die Zustände der Inhalte und die Öffnung 2 von außen betrachtet werden.
  • Weiterhin ist die Lasche 4 mit einem Griff 7 ausgestattet, der in einem Bauchteil an einem Ende gegenüber dem fixierten Ende 3 der Lasche 4 gebildet wird, und der Griff 7 wird von dem Benutzer zur Öffnung der Lasche 4 verwendet. Vorzugsweise wird die druckempfindliche Klebstoffschicht 6 nicht auf diesen Griffteil 7 aufgebracht, wie es in den Fig. 1 und 3 dargestellt ist.
  • Das Verfahren der Befestigung der Lasche 4 an dem Beutel 1 kann in jeder geeigneten Weise durchgeführt werden, wie z.B. durch Hitzeversiegelung, Ultraschallversiegelung, Hochfrequenzversiegelung, Versiegelung mittels eines Klebstoffes, in Übereinstimmung mit dem Materials des Beutels 1. Alternativ kann die Lasche an einem Ende hiervon mit einem Paar von Schlitzen versehen werden, die sich von ihren Längsseiten von einem oder mehreren Schlitzen im zentralen Bereich von einem Ende hiervon erstrecken, so daß eine Beseitigung der Lasche 4 jenseits der Schlitze verhindert wird.
  • Ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung der Ausführungsform des Ausgabebehälters, veranschaulicht in Fig. 1 bis 3, soll nun unter Bezugnahme auf Fig. 5 näher erläutert werden.
  • Ein endloses blattartiges Material, d.h. das erste Blatt 1, das zu dem Beutel 1 verformt werden soll, wird von einer Walze 1A mittels einer geeigneten Zufuhrvorrichtung 31, wie z.B einer Zuführwalze, abgezogen.
  • Dann wird eine Schwächungslinie, z.B. eine perforierte Linie, zur Bildung der Öffnung 2 von geeigneter Form mittels einer Stanzvorrichtung 32 erzeugt.
  • Getrennt hiervon werden Laschen 4 mit einer druckempfindlichen Klebstoffschicht, wie z.B. einer Klebstoffschicht auf Acrylesterbasis oder Gummibasis, aufgetragen auf eine Seite hiervon, in einem Ausmaße von mindestens größer als der Öffnung, hergestellt. Beispielsweise wird ein endloses Trennpapier 33 mit einer Vielzahl von hieran haftenden Laschen 4 auf einer Rolle 33A aufgespult, von der über eine geeignete Zufuhrvorrichtung 34, wie beispielsweise eine Zufuhrwalze, Laschen 4 zugeführt werden.
  • Die Lasche 4 wird von dem Trennpapier 33 abgezogen und an dem ersten Blatt 1 mittels einer bekannten geeigneten Vorrichtung 35 befestigt, wie z.B. einer Vorrichtung zum Anbringen von Kennzeichnungen oder durch eine manuelle Operation derart, daß die Seite mit dem druckempfindlichen Klebstoff der Lasche 4 die Schwächungslinie 9 des ersten Blattes 1 abdeckt, die in der vorangegangenen Stufe erzeugt wurde.
  • In dem Falle, in dem ein Ende der Lasche 4 fest auf dem ersten Blatt 1 fixiert wird, das den Beutel durch Hitzeversiegelung bildet, kann die Hitzeversiegelung mittels einer geeigneten Vorrichtung erfolgen, wie z.B. einem Hitzeversiegelungsgerät (nicht dargestellt), das nach der vorgehenden Station installiert wird. Dieses Hitzeversiegelungsverfahren kann weggelassen werden, wenn die sichere Fixierung durch eine andere Methode erfolgt als durch Hitzeversiegelung, wie beispielsweise die Bildung von Schlitzen oder die Anwendung eines Klebstoffes oder wenn die Lasche 4 lediglich an dem ersten Blatt 1 zur Haftung gebracht wird.
  • Das in dieser Weise erhaltene erste Blatt 1, versehen mit den Schwächungslinien 9 und den Laschen 4, kann direkt und kontinuierlich in die nachfolgende Station überführt werden, und zwar mittels einer geeigneten Vorrichtung, wie beispielsweise einer Zuführwalze oder das Material kann auf einer Trommel aufgespult werden, unter Bildung einer Rolle (nicht dargestellt), von der das erste Blatt 1 dann der nächsten Station mittels einer geeigneten Vorrichtung 30, wie beispielsweise einer Zufuhrwalze zugeführt werden kann. Wenn das erste Blatt kontinuierlich in die nächste Station eingeführt wird, so ist dies zweckmäßig, da eine Aufspulstation und eine Aufspulvorrichtung unnötig sind, obgleich die vorangehende Station und die nachfolgende Station synchronisiert werden müssen. Im Gegensatz hierzu ist es zweckmäßig, wenn das erste Blatt einmal aufgespult und der nächsten Station zugeführt wird, da die Zeitabläufe für die Erzeugung der Schwächungslinie 9 und für die Anbringung der Laschen nicht synchron mit den Abläufen in der nachfolgenden Station für die Zufuhr der Inhalte 11 und 12 ablaufen müssen sowie für die Verpackung derselben, und weiterhin kann die Vorrichtung in der vorangegangenen Station und die in der nachfolgenden Station getrennt voneinander angeordnet sein und einzelne Vorrichtungen können kompakt sein.
  • Daraufhin werden blattartige fasrige Materialien (feuchte Tücher) 11, hergestellt aus beispielsweise synthetischem oder natürlichem Papier, gewobenen textilen Produkten, nicht-gewobenen textilen Produkten, abgeschnittenen Baumwollschichten für Toilettenverbrauch, Gaze, absorbierende Baumwolle oder aufgeschäumtes blattförmiges Material, imprägniert mit oder versehen mit Kosmetika, Reinigungsflüssigkeit, Medizin o.dgl., auf das erste Blatt 1 aufgebracht, das in der vorhergehenden Station erhalten wurde, und zwar mittels einer Zufuhrvorrichtung 51. In diesem Falle werden die blattartigen, fasrigen Materialien 11 auf Teile des ersten Blattes 1 aufgebracht, wo Öffnungen 2 erzeugt wurden, auf der Seite, gegenüber derjenigen, die mit den Laschen 4 versehen wurde. Mit anderen Worten, die blattartigen, fasrigen Materialien 11 werden in einer solchen Weise aufgebracht, daß die Lasche 4 in dem erhaltenen Ausgabebehälter nach außen zeigt.
  • Die Zufuhrvorrichtung 51 kann jede geeignete Vorrichtung sein, die in konventioneller Weise verwendet wurde für den Transport und die Zufuhr von Gegenständen, die in Packvorrichtungen verpackt werden sollen. Beispielsweise kann die Zufuhrvorrichtung 51 ein Kettenförderer sein mit einem Zubehör, das Gegenstände horizontal in einem vorbestimmten Abstand zwischen denselben transportiert und sie einen nach dem anderen synchron mit der Zufuhr des Umhüllungsmaterials transportiert. Die Zufuhrvorrichtung 51 kann aus einer Materialbearbeitungsvorrichtung bestehen, die den obersten oder untersten Gegenstand einen nach dem anderen von den zu verpackenden Gegenständen aufgreift und aufnimmt, die vertikal aufgestapelt sind. Die Zufuhrvorrichtung 51 kann bestehen aus einer Kombination aus einem Förderer für den horizontalen Transport von zu verpackenden Gegenständen sowie einer Materialbearbeitungsvorrichtung, die die Artikel einen nach dem anderen aufgreift und fortführt.
  • Das zweite Blatt 8 wird von einer Rolle 8A mittels einer geeigneten Zufuhrvorrichtung 36 abgezogen, wie beispielsweise einer Zuführrolle, und wird auf die blattartigen, fasrigen Materialien 11 in feuchtem Zustand aufgebracht. Dann werden die Längskanten des zweiten Blattes 8 in einer Längsrichtung an dem ersten Blatt 1 fest fixiert, d.h. im Falle dieser Ausführungsform hitzeversiegelt. Der fest fixierte Teil ist durch das Bezugszeichen 13 gekennzeichnet. Die sichere Fixierung kann durch jede geeignete Maßnahme herbeigeführt werden, wie beispielsweise durch Hitzeversiegelung mittels eines Seitenversiegelungsgerätes 37, durch Verbindung mittels eines Klebstoffes, vorzugsweise eines Heißklebers, oder durch eine Ultraschallversiegelung.
  • Blattartige, fasrige Materialien in einem trockenen Zustand 12, d.h. Papiertücher, werden mittels der Zufuhrvorrichtung 52 auf die blattartigen, fasrigen Materialien 11 in einem feuchten Zustand in einer solchen Weise aufgebracht, daß die blattartigen, fasrigen Materialien 11 und 12 mit dem zweiten Blatt 8 zwischen ihnen einen Sandwich bilden. Entsprechend der oben beschriebenen Zufuhrvorrichtung 51 kann die Zufuhrvorrichtung 52 eine bekannte übliche Vorrichtung sein und kann eine Konstruktion aufweisen, die ähnlich derjenigen der Zufuhrvorrichtung 51 ist.
  • Im Falle der vorstehenden Erläuterung wird das trockene blattartige fasrige Material 12, nachdem die Längskanten des zweiten Blattes 8 fest an dem ersten Blatt fixiert worden sind, auf das zweite Blatt 8 aufgebracht. Die Folge kann umgekehrt sein, d.h. die Längskanten des zweiten Blattes 8 können fest mit dem ersten Blatt 1 verbunden werden, nachdem die blattartigen, fasrigen Materialien 12 in trockenem Zustand auf das zweite Blatt 8 aufgebracht worden sind.
  • Daraufhin wird das erste Blatt 8 einer Formvorrichtung 38 zugeführt, um die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11, das zweite Blatt 8 und die trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 mit dem ersten Blatt 1 einzuhüllen, und die Längskanten des ersten Blattes 1 werden zur Überlappung miteinander gebracht.
  • Die Längskanten des ersten Blattes 1, die einander überlappen, werden schwach miteinander hitzeversiegelt, mittels eines zentralen Hitzeversiegelungsgerätes 39, in einem solchen Umfange, daß sie später manuell voneinander getrennt werden können. Der hitzeversiegelte Anteil wird durch das Bezugszeichen 14 gekennzeichnet. Die Längskanten des ersten Blattes 1 brauchen nicht vollständig versiegelt zu werden, obgleich sie einander überlappen.
  • Die Queröffnungen des ersten Blattes 1 und des zweiten Blattes 8, die den Beutel 1 bilden, werden fest zusammen an Punkten vor und hinter den aufgestapelten Inhalten 11 und 12 mittels einer üblichen bekannten Versiegelungsvorrichtung 40 versiegelt, wie beispielsweise einem Hitzeversiegelungsgerät oder einem Ultraschallversiegelungsgerät. Die hitzeversiegelten Teile sind durch das Bezugszeichen 15 gekennzeichnet.
  • Die querversiegelten Teile 15 werden dann mittels einer Trennvorrichtung 41 zu einzelnen Beuteln oder Packungen zerschnitten, die den Ausgabebehälter 50 der vorliegenden Erfindung bilden. Im Falle der Fig. 5 ist der Ausgabebehälter 50 in einem solchen Zustand dargestellt, daß sich die feuchten, blattförmigen, fasrigen Materialien 11 in einer oberen Position befinden und die Lasche 4 sichtbar ist.
  • Es sollen nunmehr verschiedene Ausführungsformen des Verfahrens und der Vorrichtung für die Herstellung der Ausführungsform des Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung beschrieben werden, die von der oben beschriebenen Ausführungsform verschieden sind. Im Falle dieser Ausführungsformen sind die Gegenstände, Teile und Vorrichtungen die gleichen wie in den Fig. 1 bis 5 dargestellt und werden durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet, wobei ihre weitere detaillierte Beschreibung fortgelassen wird.
  • Fig. 6 ist ein Fließschema, das eine andere Verfahrensweise und eine andere Vorrichtung zur Herstellung der Ausführungsform des Ausgabebehälters zeigt, der in den Fig. 1 bis 3 oder in Fig. 4 veranschaulicht wurde.
  • Im Falle des Verfahrens und der Vorrichtung, die in Fig. 6 dargestellt sind, sind das Verfahren und die Vorrichtung vor der Bildung der Schwächungslinie 9 für die Bildung der Öffnung 2 in dem ersten Blatt 1 und die Anbringung der Laschen, die die Öffnungen 2 abdecken, ähnlich wie sie in Fig. 5 dargestellt sind. Infolgedessen wird das erste Blatt 1 mit Schwächungslinien 9 versehen und die Laschen 4 werden hergestellt und der nächsten Station mittels der Zufuhrvorrichtung 30 zugeführt.
  • Das in Fig. 6 dargestellte Verfahren unterscheidet sich von dem in Fig. 5 dargestellten Verfahren in folgenden Punkten.
  • Obgleich die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien auf das erste Blatt 1 gemäß der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform aufgebracht werden, werden die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 auf dem zweiten Blatt 8 in dem Verfahren, das in Fig. 6 veranschaulicht wird, aufgebracht und das erste Blatt 1 wird auf die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 aufgebracht. In diesem Falle wird das erste Blatt 1 auf die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 in einer Weise aufgebracht, derart, daß die Schwächungslinie 9 in dem ersten Blatt 1 den feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 entsprechen und daß die Seite mit den Laschen 4 nach außen weist. Dann werden, nachdem die Längskanten des zweiten Blattes 8 fest an dem ersten Blatt 1 in Längsrichtung fixiert wurden (der fest fixierte Teil ist durch das Bezugszeichen 13 gekennzeichnet), blattartige, fasrige Materialien in einem trockenen Zustand 12 von unten zugeführt, und zwar in Positionen, die den feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien entsprechen, derart, daß die blattartigen, fasrigen Materialien 11 und 12 mit dem zweiten Blatt 8 zwischen ihnen einen Sandwich bilden.
  • Daraufhin wird das erste Blatt 1 einem Verformungsgerät 38 zugeführt, derart, daß das erste Blatt 1 die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11, das zweite Blatt 8 und die trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 umhüllt, und daß die Längskanten des ersten Blattes einander überlappen. Die einander überlappenden Längskanten sind nicht erkennbar, da sie sich auf der Rückseite befinden.
  • Der Ausgabebehälter 50 der vorliegenden Erfindung wird in Übereinstimmung mit dem Verfahren ähnlich dem erhalten, das unter Bezugnahme auf Fig. 5 erläutert wurde. Genauer gesagt werden die Längskanten des ersten Blattes 1, die einander überlappen, schwach miteinander versiegelt, und zwar mittels eines zentralen Versiegelungsgerätes 39, derart, daß sie später manuell voneinander getrennt werden können, wobei der hitzeversiegelte Teil durch das Bezugszeichen 14 gekennzeichnet ist, oder sie werden nicht miteinander versiegelt, obgleich sie einander überlappen. Dann werden die Queröffnungen des ersten Blattes 1 miteinander versiegelt, und zwar an Stellen vor und hinter den aufgestapelten Inhalten 11 und 12, wobei die hitzeversiegelten Teile durch das Bezugszeichen 15 gekennzeichnet sind, und wobei die Hitzeversiegelung durch ein Hitzeversiegelungsgerät 40 erfolgt. Daraufhin können die querversiegelten Teile mittels einer Schneidevorrichtung 41 zu einzelnen Beuteln oder Packungen zerschnitten werden.
  • Im Falle der Fig. 6 wird der erhaltene Ausgabebehälter 50 in einem solchen Zustand dargestellt, daß sich die trockenen, blattförmigen, fasrigen Materialien in einer oberen Position befinden und die Öffnung 20 für die Entnahme von trockenen, blattförmigen, fasrigen Materialien ist sichtbar.
  • Kurz gesagt ist der ausgabebehälter, der in Fig. 6 dargestellt ist, von der Seite entgegen der Seite der Fig. 5 sichtbar.
  • Fig. 7 ist eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform eines Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung, bei welcher eine Öffnung 20 für die Entnahme von blattartigen, fasrigen Materialien 12 in trockenem Zustand nach außen zeigt. Fig. 8 ist eine Querschnittsansicht der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform, wobei diese Ansicht ähnlich ist derjenigen von Fig. 4.
  • Der Ausgabebehälter dieser dritten Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform, d.h. dem Ausgabebehälter, der in den Fig. 1 bis 3 dargestellt ist.
  • In dieser Ausführungsform, wie in Fig. 7 dargestellt, wird eine perforierte Linie 21 in dem ersten Blatt 1 auf der Seite des Beutels 1 erzeugt, die nicht mit der wiederverschließbaren Lasche 4 ausgestattet ist, zur Ausbildung einer Öffnung für die Entnahme der trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12. Die einander überlappenden Längskanten des ersten Blattes 1 werden versiegelt. Der versiegelte Teil ist durch das Bezugszeichen 22 gekennzeichnet. Demzufolge unterscheidet sich die dritte Ausführungsform von jenen, die in den Fig. 1 bis 3 und 4 dargestellt sind, darin, daß die Längskanten des ersten Blattes 1 nicht als eine Öffnung für die Entnahme der trockenen, blattförmigen, fasrigen Materialien 12 dienen. Beim Gebrauch wird die gerade geschwächte Linie 21, die in dem ersten Blatt 1 erzeugt wurde, aufgerissen, unter Erzeugung einer Öffnung, die der Entnahme der trockenen, blattförmigen, fasrigen Materialien 12 dient.
  • Die übrigen Konstruktionsmerkmale dieser Ausführungsform sind praktisch die gleichen wie im Falle der ersten Ausführungsform.
  • Ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung des Ausgabebehälters, dargestellt in Fig. 7 und 8, soll nunmehr erläutert werden.
  • Fig. 9 veranschaulicht eine Ausführungsform des Herstellungsverfahrens, die im wesentlichen die gleiche ist wie jene, die in Fig. 5 dargestellt ist, mit den folgenden Ausnahmen.
  • Eine Schwächungslinie 21, die sich in Längsrichtung erstreckt, wird nahe einer der Längskanten des ersten Blattes 1 erzeugt, und zwar mittels einer Vorrichtung 42 zur Erzeugung einer perforierten Linie. Obgleich die Erzeugung der perforierten Linie 21 derart dargestellt ist, daß sie gleich nach dem Stanzverfahren erfolgt, das durch die Stanzvorrichtung 32 in Fig. 9 erfolgt, ist der Zeitpunkt nicht auf die oben angegebene Position beschränkt, solange sie vor der Umhüllung der blattartigen, fasrigen Materialien 11 und 12 durch das erste Blatt 1 erfolgt, d.h. vor der Formvorrichtung 38.
  • Weiter werden, nachdem zwei Arten von blattartigen, fasrigen Materialien 11 und 12 durch das erste Blatt 1 umhüllt sind und die Längskanten des ersten Blattes 1 zur Überlappung miteinander gebracht wurden, die überlappten Längskanten des ersten Blattes 1 durch das zentrale Hitzeversiegelungsgerät 43 hitzeversiegelt. (Der versiegelte Teil wird durch das Bezugszeichen 22 gekennzeichnet). Demzufolge liefern im Unterschied zur Ausführungsform, die in Fig. 5 dargestellt ist, die Längskanten des ersten Blattes 1 keine Öffnung für die Entnahme von trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12. Statt dessen wird die perforierte Linie 21, die in dem ersten Blatt 1 erzeugt wurde, zu einer Entnahmeöffnung für die blattartigen, fasrigen Materialien 12.
  • Andere Konstruktionsmerkmale dieser Ausführungsform sind ähnlich derjenigen Ausführungsform, die in Fig. 5 dargestellt ist.
  • Fig. 10 ist ein Fließschema, das ein anderes Verfahren und eine andere Vorrichtung für die Herstellung der Ausführungsform des Ausgabebehälters veranschaulicht, der in den Fig. 7 und 8 dargestellt ist, wobei das Fließschema ganz allgemein ähnlich ist demjenigen von Fig. 6, sich jedoch von Fig. 6 in den Punkten unterscheidet, die unter Bezugnahme auf Fig. 9 erläutert wurden.
  • Genauer gesagt unterscheidet sich diese Ausführungsform von der in Fig. 6 veranschaulichten Ausführungsform darin, daß eine Schwächungslinie 21, die sich in Längsrichtung erstreckt, nahe einer der Längskanten des ersten Blattes 1 erzeugt wird, und zwar mittels einer Vorrichtung 42 zur Erzeugung einer perforierten Linie; daß, nachdem zwei Arten von blattförmigen fasrigen Materialien 11 und 12 durch das erste Blatt 1 umhüllt worden sind und die Längskanten des ersten Blattes 1 zur Überlappung gebracht worden sind, die überlappten Längskanten des ersten Blattes 1 durch die zentrale Hitzeversiegelungsvorrichtung 43 hitzeversiegelt werden.
  • Obgleich Fig. 10 zeigt, daß die Bildung der perforierten Linie 21 gerade nach dem Stanzverfahren mittels der Stanzvorrichtung 32 ähnlich wie im Falle der Fig. 9 erfolgt, ist die Position nicht auf die oben beschriebene Position beschränkt, solange die Bildung der perforierten Linie 21 nur vor dem Umhüllen der blattartigen, fasrigen Materialien 11 und 12 durch das erste Blatt 1 erfolgt.
  • Andere Konstruktionsmerkmale dieser Ausführungsform sind ähnlich derjenigen, die in Fig. 6 dargestellt ist.
  • Fig. 11 ist eine perspektivische Ansicht einer weiterem Ausführungsform eines Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung, wobei eine Öffnung für die Entnahme von blattartigen Materialien 12 in einem trockenen Zustand nach außen gerichtet ist, und Fig. 12 ist eine Querschnittsansicht der Ausführungsform, die in Fig. 11 dargestellt ist, wobei die Ansicht ähnlich derjenigen von Fig. 4 ist.
  • Der Ausgabebehälter dieser vierten Ausführungsform unterscheidet sich von der der ersten Ausführungsform, d.h. dem Ausgabebehälter, der in Fig. 1 bis 3 dargestellt ist.
  • Im Falle der ersten Ausführungsform befindet sich das zweite Blatt 8 innerhalb des Beutels vom Kissen-Typ, der durch das erste Blatt 1 erzeugt wird. Im Gegensatz hierzu befindet sich in dieser Ausführungsform, die in den Fig. 11 und 12 veranschaulicht ist, das zweite Blatt 8 außerhalb des Beutels 1 vom Kissen-Typ, der durch das erste Blatt 1 gebildet wird.
  • Die Längskanten des zweiten Blattes 8 sind fest an dem ersten Blatt 1 an der Außenseite des Beutels 1 vom Kissen-Typ fixiert, und zwar mittels einer Hitzeversiegelung, durch Ultraschallversiegelung, durch einen Heißkleber und dgl., und der fest versiegelte Anteil wird durch das Bezugszeichen 13 gekennzeichnet. Die Enden des zweiten Blattes 8 sind fest an den Enden des ersten Blattes 1 fixiert, und zwar durch eine Hitzeversiegelung, Ultraschallversiegelung, durch einen Heißkleber usw..
  • Demzufolge wird im Falle dieser Ausführungsform ein Behälterraum zwischen dem zweiten Blatt 8 und dem ersten Blatt 1 erzeugt und gleichzeitig ein anderer Behälterraum durch eine Tasche vom Kissen-Typ durch das erste Blatt 1. Dies bedeutet, daß, obgleich der Ausgabebehälter der vierten Ausführungsform ein Aussehen hat, ähnlich einem regulären Beutel vom Kissen-Typ und kompakt ist, er mit zwei Behälterräumen entsprechend der ersten Ausführungsform versehen ist. Der Behälterraum, der zwischen dem zweiten Blatt 8 und dem ersten Blatt 1 erzeugt wird, enthält die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11, und der Behälterraum, der durch das erste Blatt 1 erzeugt wird, enthält trockene, blattartige, fasrige Materialien 12.
  • Weiterhin wird im Falle dieser vierten Ausführungsform die perforierte Linie 9 zur Ausbildung einer Öffnung für die Entnahme der feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 in dem zweiten Blatt 8 erzeugt und die Lasche 4 für die wiederversiegelbare Abdeckung des Teiles, der von der perforierten Linie 9 für die Bildung der Öffnung umgeben wird, haftet ebenfalls an dem zweiten Blatt 8.
  • Diese Ausführungsform ist praktisch die gleiche wie die erste Ausführungsform mit der Ausnahme, daß die Öffnung, d.h. die perforierte Linie 9, und die Lasche 4 sich an dem zweiten Blatt 8 befinden.
  • Ähnlich wie im Falle der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform wird die Öffnung 20 für die Entnahme der trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 durch Überlappung der Längskanten des ersten Blattes 1 erzeugt, unter Bildung eines Beutels vom Kissen-Typ, dessen Kanten unversiegelt bleiben.
  • Die übrigen Konstruktionsmerkmale sind ähnlich denjenigen der ersten Ausführungsform.
  • Ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung des in den Fig. 11 und 12 dargestellten Ausgabebehälters soll nun näher erläutert werden.
  • Fig. 13 ist eine Ausführungsform des Herstellungsverfahrens ähnlich dem Verfahren und der Vorrichtung wie in Fig. 5 beschrieben, mit den folgenden Ausnahmen.
  • Im Falle der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform wurde das erste Blatt 1 für die Herstellung von Beuteln vom Kissen-Typ mit den Schwächungslinien 9 versehen, d.h. den perforierten Linien und den Laschen 4. Im Gegensatz hierzu wird im Falle der Ausführungsform von Fig. 13 das zweite Blatt 8 von der Rolle 8A abgezogen und die Schwächungslinie 9, d.h. die perforierten Linien, werden in diesem zweiten Blatt 8 erzeugt und die Laschen 4 werden an dem zweiten Blatt 8 angebracht mittels einer üblichen bekannten Kennzeichnungs- oder Anbringungsvorrichtung 35 oder von Hand derart, daß die Teile der Laschen 4, die einen druckempfindlichen Klebstoff aufweisen, die Schwächungslinie 9 bedecken.
  • Das auf diese Weise erhaltene zweite Blatt 8, ausgestattet mit den Schwächungslinien 9 und den Laschen 4, kann direkt und kontinuierlich der nachfolgenden Station mittels einer geeigneten Zufuhrvorrichtung 30 zugeführt werden, wie z.B. mittels einer Zufuhrrolle, oder es kann auf eine Spule unter Ausbildung einer Rolle (nicht dargestellt) einmal aufgespult werden, von der das erste Blatt 1 dann der nächsten Station mittels einer geeigneten Vorrichtung 30 zugeführt wird, wie beispielsweise einer Zufuhrrolle.
  • Daraufhin werden blattartige fasrige Materialien (feuchte Tücher) 11, hergestellt z.B. aus synthetischem oder natürlichem Papier, gewebten textilen Gebilden, nicht-gewebten textilen Gebilden, geschnittenen Baumwollschichten für Toilettenzwecke, Gaze, absorbierender Baumwolle oder aufgeschäumtem blattförmigem Material, imprägniert mit oder durch Auftragen versehen mit Kosmetika oder Medizin auf das zweite Blatt 1 aufgebracht, das in der vorangegangenen Station erhalten wurde, unter Verwendung einer Zufuhrvorrichtung 51. In diesem Falle werden die blattartigen, fasrigen Materialien 11 auf Teile des zweiten Blattes 8 aufgebracht, wo Öffnungen 2 erzeugt werden auf der Seite gegenüber derjenigen, die mit den Laschen 4 versehen ist. Mit anderen Worten, die blattartigen, fasrigen Materialien 11 werden in einer solchen Weise aufgebracht, daß die Lasche 4 in dem erhaltenen Ausgabebehälter nach außen weist.
  • Das erste Blatt 1 wird von einer Rolle 1A mittels einer geeigneten Zufuhrvorrichtung 31 abgezogen und auf blattartigen, fasrigen Materialien 11 in einem feuchten Zustand aufgebracht. Dann werden die Längskanten des zweites Blattes 8 fest an dem ersten Blatt 1 fixiert, wobei der fest fixierte Teil durch das Bezugszeichen 13 gekennzeichnet ist.
  • Blattartige, fasrige Materialien in einem trockenen Zustand 12, d.h. Papiertücher, werden mittels der Zufuhrvorrichtung 52 auf die blattartigen, fasrigen Materialien in feuchtem Zustand 11 in der Weise aufgebracht, daß die blattartigen, fasrigen Materialien 11 und 12 mit dem ersten Blatt zwischen ihnen einen Sandwich bilden. Daraufhin werden das erste Blatt 1 und das zweite Blatt 8 einer Formvorrichtung 38 zugeführt, um die trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 mit dem ersten Blatt 1 zu umhüllen, und die Längskanten des ersten Blattes 1 werden zur Überlappung miteinander gebracht. Die Längskanten des ersten Blattes 1 brauchen nicht versiegelt zu werden, obgleich sie einander überlappen.
  • Die Queröffnungen des ersten Blattes 1 und des zweiten Blattes 8 werden fest miteinander versiegelt, und zwar an Stellen vor und hinter den aufgestapelten Inhalten 11 und 12 mittels einer üblichen bekannten Versiegelungsvorrichtung 40, wie z.B. einem Hitzeversiegelungsgerät oder einem Ultraschallversiegelungsgerät. Die hitzeversiegelten Teile sind durch das Bezugszeichen 15 gekennzeichnet.
  • Die verbleibenden Merkmale sind die gleichen wie im Falle des Verfahrens und der Vorrichtung, die in Fig. 5 veranschaulicht werden.
  • Fig. 14 ist ein Fließschema, das ein anderes Verfahren und eine andere Vorrichtung zur Herstellung der Ausführungsform des Ausgabebehälters veranschaulicht, der in den Fig. 11 und 12 dargestellt ist. In dem Verfahren und der Vorrichtung, veranschaulicht in Fig. 14, sind die Stufen vor der Bildung der Schwächungslinien 9 zur Bildung der Öffnungen 2 in dem zweiten Blatt 8 und die Anbringung der Laschen 4 zum Zwecke der Abdeckung der Öffnungen 2 ähnlich wie im Falle der in Fig. 13 dargestellten Ausführungsform.
  • Das in Fig. 14 dargestellte Verfahren unterscheidet sich von demjenigen der Fig. 13 in folgenden Punkten.
  • Obgleich die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 auf die Öffnungen 2 der in Fig. 13 dargestellten Ausführungsform aufgebracht werden, werden die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 auf das erste Blatt 1 aufgebracht, worauf das zweite Blatt 8 im Falle der in Fig. 14 dargestellten Ausführungsform aufgebracht wird. In diesem Falle wird das zweite Blatt auf die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 in der Weise aufgebracht, daß die Schwächungslinie 9 des zweiten Blattes 8 den feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 entsprechen und daß die Oberfläche, die mit den Laschen 4 versehen wird, nach außen weist. Dann werden die Längskanten des zweiten Blattes 8 fest an dem ersten Blatt 1 fixiert. Daraufhin werden die trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 von unten in Positionen zugeführt, die den feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 entsprechen. Die Formvorrichtung 38 unterstützt das erste Blatt 1 in der Umhüllung der trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 von oben und überlappt die Längskanten des ersten Blattes 1. Die einander überlappenden Kanten sind in Fig. 14 nicht erkennbar, da sie sich unten im Ausgabebehälter befinden.
  • Ahnliche Stufen wie diejenigen, die unter Bezugnahme auf Fig. 13 beschrieben wurden, werden durchgeführt und der Ausgabebehälter 50 der vorliegenden Erfindung wird erhalten. Genauer gesagt werden die Queröffnungen des ersten Blattes 1 sicher miteinander an Stellen vor und nach den aufgestapelten Inhalten 11 und 12 versiegelt, mittels einer üblichen bekannten Versiegelungsvorrichtung 40, wie z.B. einem Hitzeversiegelungsgerät oder einem Ultraschallversiegelungsgerät. Die querversiegelten Teile 15 werden mittels einer Schneidevorrichtung 41 zu einzelnen Beuteln oder Taschen zerteilt, unter Bildung der Ausgabebehälter 50 der vorliegenden Erfindung. Im Falle der Fig. 14 ist der erhaltene Ausgabebehälter 50 in einem solchen Zustand dargestellt, daß sich die trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 in einer oberen Position befinden und die Öffnung für die Entnahme der blattartigen, fasrigen Materialien 12 erkennbar ist. Mit anderen Worten, im Falle der Fig. 14 ist der Ausgabebehälter in einer entgegengesetzten Richtung zu derjenigen der Fig. 13 dargestellt.
  • Fig. 15 ist eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform eines Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung, bei dem eine Öffnung 2 für die Entnahme von blattartigen Materialien 11 in einem feuchten Zustand nach oben zeigt, und Fig. 16 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Rückseite des Ausgabebehälters dieser Ausführungsform veranschaulicht, und Fig. 17 ist eine Querschnittsansicht der in den Fig. 15 und 16 dargestellten Ausführungsform, wobei diese Ansicht ähnlich derjenigen von Fig. 4 ist.
  • Diese fünfte Ausführungsform ist ähnlich der vierten Ausführungsform, die in Fig. 4 dargestellt wird, und zwar in den folgenden Punkten. Das zweite Blatt 8 befindet sich außerhalb des Beutels 1 vom Kissen-Typ, der durch das erste Blatt 1 gebildet wird. Die gesamte Peripherie des zweiten Blattes 8 ist fest an dem ersten Blatt 1 fixiert. Der Behälterraum, der zwischen dem zweiten Blatt 8 und dem ersten Blatt 1 erzeugt wird, enthält die feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 und der Behälterraum, der durch das erste Blatt 1 gebildet wird, enthält trockene, blattartige, fasrige Materialien 12.
  • Diese Ausführungsform unterscheidet sich jedoch von der vierten Ausführungsform des Ausgabebehälters in den folgenden Punkten.
  • Der Anteil 13, der die Längskanten des zweiten Blattes 8 sicher fixiert, existiert an einer Oberfläche, wo die Öffnung 20 für die Entnahme von trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 in der vierten Ausführungsform erzeugt wurde, die in Fig. 11 und 12 dargestellt ist. Im Gegensatz hierzu ist es aus Fig. 17 offensichtlich, daß im Falle der fünften Ausführungsform sich der Anteil 13, der die Längskanten des zweiten Blattes 8 fest fixiert, auf einer Oberfläche gegenüber derjenigen befindet, in der die Öffnung 20 für die Entnahme von trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 gebildet ist.
  • Demzufolge kann, sollte die Größe der enthaltenen feuchten, blattartigen, fasrigen Materialien 11 die gleiche sein, die Breite des zweiten Blattes 8 der fünften Ausführungsform kleiner sein als die der vierten Ausführungsform.
  • Wird das zweite Blatt 8 außerhalb des Beutels 1 aufgelegt, wie im Zusammenhang mit der vierten und fünften Ausführungsform beschrieben, dann ist die Breite des zweiten Blattes 8 nicht durch die Breite des ersten Blattes 1 begrenzt und kann in geeigneter Weise in Übereinstimmung mit der Dicke der Inhalte 11, die verpackt werden sollen, eingestellt werden. Demzufolge kann in manchen Fällen die Breite des zweiten Blattes 8 größer sein als diejenige des ersten Blattes 1. Im Gegensatz hierzu hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Breite des zweiten Blattes 8 höchstens der Breite des ersten Blattes 1 entspricht, wenn sich das zweite Blatt 8 innerhalb des Beutels befindet, der durch das erste Blatt 8 gebildet wird, wie es unter Bezugnahme auf die erste und dritte Ausführungsform beschrieben wurde.
  • Im Gegensatz zu dem Ausgabebehälter der vierten Ausführungsform, wird im Falle der fünften Ausführungsform des Ausgabebehälters die perforierte Linie 21, die eine Öffnung für die Entnahme der trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 bildet, in dem ersten Blatt 1 auf einer Oberfläche gegenüber derjenigen erzeugt, die mit der Lasche 4 (vgl. Fig. 16) versehen ist. Die Längskanten des ersten Blattes 1 werden miteinander versiegelt. (Vergleiche Fig. 17, in der der versiegelte Teil durch das Bezugszeichen 22 gekennzeichnet ist). Demzufolge dienen, im Gegensatz zu der vierten Ausführungsform, die in den Fig. 11 und 12 dargestellt ist, die Längskanten des ersten Blattes 1 nicht als Öffnung für die Entnahme der trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12. Beim Gebrauch wird die perforierte Linie 21, die in dem ersten Blatt erzeugt wurde, unter Bildung einer Öffnung aufgerissen, worauf die trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 entnommen werden können.
  • Die übrigen Konstruktionsmerkmale der fünften Ausführungsform sind ähnlich derjenigen der ersten Ausführungsform, die unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3 erläutert wurde.
  • Fig. 18 veranschaulicht eine Ausführungsform eines Verfahrens und eine Vorrichtung zur Herstellung der fünften Ausführungsform des Ausgabebehälters, die ähnlich dem Verfahren und der Vorrichtung sind, die in Fig. 13 dargestellt sind, mit Ausnahme der folgenden Punkte.
  • Eine Schwächungslinie 21 wird nahe einer der Längskanten des ersten Blattes 1 mittels einer Vorrichtung 42 zur Erzeugung einer perforierten Linie erzeugt.
  • Nachdem die trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12 durch das erste Blatt 1 umhüllt worden sind, werden die Längskanten desselben überlappt, die überlappten Kanten werden durch das zentrale Hitzeversiegelungsgerät 43 hitzeversiegelt, wobei der versiegelte Teil durch das Bezugszeichen 22 gekennzeichnet ist. Demzufolge dienen, im Gegensatz zur Ausführungsform, die in Fig. 5 dargestellt ist, die Längskanten des ersten Blattes 1 nicht als Öffnung für die Entnahme der trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien 12.
  • Die übrigen Konstruktionsmerkmale der fünften Ausführungsform sind ähnlich denjenigen der Ausführungsform, die unter Bezugnahme auf Fig. 13 beschrieben wurde.
  • Fig. 19 ist ein Fließschema, das ein weiteres Verfahren und eine weitere Vorrichtung für die Herstellung der fünften Ausführungsform des Ausgabebehälters darstellt. Das Verfahren und die Vorrichtung als Ganzes sind ähnlich dem Verfahren und der Vorrichtung, die unter Bezugnahme auf Fig. 14 erläutert wurden, doch sind sie unterschiedlich von jenen, die im Zusammenhang mit Fig. 14 erläutert wurden, und zwar in den folgenden Punkten, die ähnlich sind jenen, die unter Bezugnahme auf Fig. 18 erläutert wurden.
  • Genauer gesagt wird eine Schwächungslinie 21 nahe einer der Längskanten des ersten Blattes 1 mittels einer Vorrichtung zur Erzeugung einer perforierten Linie erzeugt. Nachdem die trockenen, blattartigen, fasrigen Materialien mit dem ersten Blatt 1 umhüllt worden sind, dessen Längskanten miteinander überlappt sind, werden die überlappten Kanten durch das zentrale Hitzeversiegelungsgerät 43 hitzeversiegelt, wobei der versiegelte Teil durch das Bezugszeichen 22 gekennzeichnet ist.
  • Obgleich die Bildung der perforierten Linie 21 derart dargestellt ist, daß sie kurz nach Abzug des ersten Blattes 1 von der Rolle 1A in Fig. 18 und 19 erfolgt, ist die Position nicht auf die oben beschriebene Position beschränkt, solange die Bildung vor der Umhüllung der blattartigen, fasrigen Materialien 12 durch das erste Blatt 1 erfolgt.
  • Die Übrigen Konstruktionsmerkmale sind ähnlich jenen in der Ausführungsform, die unter Bezugnahme auf Fig. 14 erläutert wurde.
  • Vorteile der Erfindung
  • Der Ausgabebehälter der vorliegenden Erfindung, enthaltend feuchte Tücher und Papiertücher, ist kompakt und geeignet für eine tragbare Verwendung, und zusätzlich ist sie leicht zu handhaben, da sie keine harten Randteile aufweist, die oftmals im Falle üblicher Ausgabebehälter mit feuchten Tüchern und Papiertüchern beobachtet werden. Weiterhin weist der Ausgabebehälter der vorliegenden Erfindung eine ästhetische Form auf.
  • Der Ausgabebehälter der vorliegenden Erfindung ist in seiner Konstruktion einfach und hat eine Konstruktion, die eine leichte kontinuierliche Herstellung bei niedrigen Herstellungskosten ermöglicht.
  • In dem Falle, in dem das zweite Blatt sich innerhalb des Beutels oder der Täsche als Trennwand in dem Ausgabebehälter der vorliegenden Erfindung befindet, kann das zweite Blatt relativ dünn sein, während das erste Blatt notwendigerweise vergleichsweise dick sein muß, aufgrund der Forderung, für Flüssigkeit undurchlässig zu sein und vorzugsweise gasundurchlässig zu sein. Demzufolge können die Kosten für die Blätter niedrig sein. Weiterhin weist der erhaltene Ausgabebehälter ein Aussehen auf, das ähnlich ist dem Aussehen von üblichen bekannten Ausgabebehältern vom Kissen-Typ, und er ist ästhetisch und seine Form ist dem Verbraucher geläufig.
  • In dem Falle, in dem sich das zweite Blatt außerhalb des Beutels oder der Tasche in dem Ausgabebehälter der vorliegenden Erfindung befindet, ist die Breite des zweiten Blattes 8 nicht auf die Breite des ersten Blattes 1 beschränkt, und infolgedessen kann die Menge, d.h. die Dicke der Inhalte in einem feuchten Zustand, die sich in dem Behälter befinden, erhöht werden.
  • Nach dem Verfahren der vorliegenden Erfindung lassen sich die Ausgabebehälter der vorliegenden Erfindung leicht und kontinuierlich herstellen und demzufolge sind die Kosten für die Herstellung des Ausgabebehälters der vorliegenden Erfindung gering.
  • Ferner kann beim Verfahren der vorliegenden Erfindung die Stufe der sicheren Fixierung der Längskanten des zweiten Blattes und des ersten Blattes leicht durchgeführt werden, da die zwei Blätter miteinander fixiert werden, bevor das erste Blatt in einen Beutel oder eine Tasche vom Kissen-Typ verformt wird. Weiterhin kann, falls die Fixierungsoperation durch eine Hitzeversiegelung erfolgt, Wärme leicht übertragen werden und die Hitzeversiegelungsoperation kann sicher durchgeführt werden.

Claims (20)

1. Ausgabebehälter mit einem Behälterkörper mit zwei Behälterräumen, in dem einer der Behälterräume feuchte Tücher (11) enthält und der andere trockene Tücher (12), wobei der Behälterkörper eine Tasche vom Kissen-Typ bildet, hergestellt aus einem ersten und einem zweiten flexiblen blattartigen Material (1, 8), wobei mindestens eines der blattförmigen Materialien ein für Flüssigkeit undurchlässiges Material ist, und wobei das zweite flexible blattförmige Material (8) die Tasche vom Kissen-Typ in zwei Behälterräume unterteilt, wobei das erste blattförmige Material (1) rohrförmig ausgebildet wird, unter Erzeugung von einander überlappenden längsverlaufenden Kanten des ersten blattförmigen Materials, wobei das erste und das zweite blattförmige Material (1, 8) miteinander nahe den querverlaufenden Versiegelungen (15) der Tasche vom Kissen-Typ miteinander verbunden werden, mit einer ersten Öffnung bei oder nahe den einander überlappenden längsverlaufenden Kanten, unter Bildung eines Zutrittes zu einem der Behälterräume, sowie mit einer zweiten Öffnung in dem Seitenwandteil der Tasche, gegenüber den einander überlappenden, längsverlaufenden Kanten, unter Bildung eines Zutrittes zu dem anderen der zwei Behälterräume, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei lateralen Seitenkanten des zweiten blattförmigen Materials (8), die parallel zu den einander überlappenden längsverlaufenden Seitenkanten des ersten blattförmigen Materials (1) verlaufen, mit dem ersten blattförmigen Material (1) versiegelt (13) sind, und zwar längs und praktisch parallel bezüglich den einander überlappenden längsverlaufenden Seitenkanten des ersten blattförmigen Materials (1) unter Bildung des die feuchten Tücher (11) enthaltenden Raumes, der gegenüber den einander überlappenden längsverlaufenden Kanten liegt, und daß die ersten und zweiten blattförmigen Materialien (1, 8) unter Bildung der Querversiegelungen (15) der Kissentyp-Tasche miteinander versiegelt sind.
2. Ausgabebehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die längsverlaufenden Kanten des ersten blattförmigen Materials (1), die einander überlappen, nicht miteinander versiegelt sind, unter Bildung einer Öffnung (20) für die Entnahme der trockenen Tücher (12).
3. Ausgabebehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einander überlappenden längsverlaufenden Kanten des ersten blattförmigen Materials (1) höchstens schwach miteinander versiegelt (14) sind, in einem solchen Ausmaße, daß sie manuell voneinander getrennt werden können, wodurch eine Öffnung (20) für die Entnahme der trockenen Tücher (12) gebildet wird.
4. Ausgabebehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einander überlappenden längsverlaufenden Kanten des ersten blattförmigen Materials (1) miteinander versiegelt (22) sind;
und daß das erste blattförmige Material (1) eine gerade Schwächungslinie (21) zur Bildung einer Öffnung (20) für die Entnahme der trockenen Tücher (12) nahe den versiegelten längsverlaufenden Kanten (22) aufweist.
5. Ausgabebehälter nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Breite des zweiten blattförmigen Materials (8) höchstens gleich ist der des ersten blattförmigen Materials (1).
6. Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters mit einem Behälterkörper mit zwei Behälterräumen, wobei einer der Behälterräume feuchte Tücher (11) enthält und der andere trockene Tücher (12), wobei der Behälterkörper eine Tasche vom Kissen-Typ bildet, hergestellt aus einem ersten und einem zweiten flexiblen blattförmigen Material (1, 8), wobei mindestens eines der blattförmigen Materialien für Flüssigkeit undurchlässig ist, und wobei das zweite flexible blattförmige Material (8) die Tasche vom Kissen-Typ in zwei Behälterräume unterteilt, wobei das erste blattförmige Material (1) rohrförmig verformt wird, unter Ausbildung von überlappenden Längskanten des ersten blattförmigen Materials, und wobei das erste blattförmige Material eine erste Öffnung bei oder nahe den einander überlappenden längsverlaufenden Kanten aufweist, unter Schaffung eines Zutritts zu einem der Behälterräume, und wobei eine zweite Öffnung in dem Seitenwandteil der Tasche vorgesehen ist, gegenüber der einander überlappenden längsverlaufenden Kanten, unter Bildung eines Zutritts zu dem anderen der zwei Behälterräume, gekennzeichnet durch:
Zuführen des zweiten flexiblen blattförmigen Materials (8) in solch einer Weise, daß das zweite blattförmige Material (8) auf dem ersten blattförmigen Material (1) aufliegt;
Einführen der feuchten Tücher (11) zwischen die ersten und zweiten blattförmigen Materialien (1, 8), bevor diese vollständig aufeinanderliegen;
Zufuhr der trockenen Tücher (12) in solch einer Weise, daß diese über den feuchten Tüchern (11) liegen, wobei das zweite blattförmige Material (8) sandwichartig dazwischenliegt;
Anbringung beider längsverlaufenden Kanten des zweiten blattförmigen Materials (8) an das erste blattförmige Material (1);
Umhüllen der trockenen Tücher (12) durch das erste blattförmige Material (1) längs einer längsverlaufenden Richtung;
Querversiegelung beider blattförmiger Materialien (1, 8); und
Zerschneiden der blattförmigen Materialien (1, 8) in Querrichtung.
7. Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters nach Anspruch 6, das weiterhin umfaßt:
eine höchstens schwache Versiegelung der längsverlaufenden Kanten des ersten blattförmigen Materials (1) in einem solchen Ausmaß, daß sie manuell voneinander getrennt werden können nach Umhüllung der trockenen Tücher (12) durch das erste blattförmige Material (1).
8. Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters nach Anspruch 6, das weiterhin umfaßt:
die Ausbildung einer Schwächungslinie (21), die sich als gerade Linie erstreckt nahe einer der längsverlaufenden Kanten des ersten blattförmigen Materials (1); und
Versiegelung der längsverlaufenden Kanten des ersten blattförmigen Materials (1) nach Umhüllung der trockenen Tücher (12).
9. Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die feuchten Tücher (11) in einer Position aufgebracht werden, die einem Teil der zweiten Öffnung (2) auf der Oberfläche des ersten blattförmigen Materials (1) gegenüber dem Teil, der mit einer Lasche (4) versehen ist, entspricht; daß man
das zweite blattförmige Material (8) aus für Flüssigkeit undurchlässigem Material über den feuchten Tüchern (11) einführt; daß man
beide längsverlaufenden Kanten des zweiten blattförmigen Materials (8) an dem ersten blattförmigen Material (1) anbringt; daß man
die trockenen Tücher (12) in einer Position anordnet, die den feuchten Tüchern (11) entspricht, wobei das zweite blattförmige Material (8) sandwichartig dazwischenliegt; und daß man
die feuchten Tücher (11), das zweite blattformige Material (8) und die trockenen Tücher (12) mit dem ersten blattförmigen Material (1) umhüllt, unter Überlappung der längsverlaufenden Kanten des ersten blattförmigen Materials (1).
10. Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß man
die feuchten Tücher (11) auf das zweite endlose Blatt (8) aus einem für Flüssigkeit undurchlässigen Material aufbringt; daß man
das erste Blatt (1) mit einer Oberfläche, die mit einer äußeren Lasche (4) ausgerüstet ist, auf die feuchten Tücher (11) derart aufbringt, daß ein Teil, der die zweite Öffnung (2) des ersten Blattes (1) bildet, den feuchten Tüchern (11) entspricht; daß man
beide längsverlaufenden Kanten des zweiten Blattes (8) an dem ersten Blatt (1) anbringt; daß man
die trockenen Tücher (12) in einer Position aufbringt, die der Position der feuchten Tücher (11) entspricht, wobei das zweite Blatt (8) sandwichartig zwischen beiden zu liegen kommt; und daß man
die feuchten Tücher (11), das zweite Blatt (8) und die trockenen Tücher (12) mit dem ersten Blatt (1) umhüllt, unter Überlappung der längsverlaufenden Kanten des ersten Blattes (1).
11. Ausgabebehälter mit einem Behälterkörper, der mit zwei Behälterräumen ausgestattet ist, wobei einer der Behälterräume feuchte Tücher (11) und der andere der Behälterräume trockene Tücher (12) enthält, wobei der Behälterkörper eine Tasche oder ein Beutel ist, der gebildet wird durch ein erstes flexibles Blatt (1) und ein zweites flexibles Blatt (8), wobei mindestens eines der Blätter aus einem für Flüssigkeit undurchlässigen Material besteht;
wobei das erste Blatt (1) eine Tasche oder einen Beutel vom Kissen-Typ bildet, mit längsverlaufenden Kanten, die einander überlappen, sowie querverlaufenden End-Versiegelungen;
wobei das zweite Blatt (8) eines aufweist von einer Öffnung (2) und einer Schwächungslinie zur Ausbildung der Öffnung (2), um die Ausgabe oder Abgabe von Tüchern (11) zu ermöglichen, sowie mit einer flexiblen Lasche (4) für die wiederversiegelbare Abdeckung der Öffnung (2) für die Entnahme von Tüchern (11), dadurch gekennzeichnet, daß
das zweite Blatt (8) an der äußeren Seite der Tasche vom Kissen-Typ befestigt ist, gebildet von dem ersten Blatt (1) an den gesamten Peripherien (13, 15) hiervon, unter Bildung des Raumes, der die feuchten Tücher (11) enthält, wobei der Raum gegenüber den einander überlappenden längsverlaufenden Kanten liegt; und daß
das erste Blatt (1) ein Teil aufweist, das eine Öffnung (2) definiert für die Entnahme der trockenen Tücher (12) bei oder nahe den einander überlappenden längsverlaufenden Kanten des ersten Blattes (1).
12. Ausgabebehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die längsverlaufenden Kanten des ersten Blattes (1) die einander überlappen, nicht miteinander versiegelt sind, wodurch eine Öffnung (20) für die Entnahme der trockenen Tücher (12) gebildet wird.
13. Ausgabebehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die einander überlappenden längsverlaufenden Kanten des ersten Blattes (1) höchstens schwach miteinander versiegelt sind (14), in einem solchen Umfang, daß sie manuell voneinander getrennt werden können, wodurch eine Öffnung (20) für die Entnahme der trockenen Tücher (12) gebildet wird.
14. Ausgabebehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die einander überlappenden längsverlaufenden Kanten des ersten Blattes (1) miteinander versiegelt sind (22); und daß
das erste Blatt (1) eine gerade Schwächungslinie (21)aufweist für die Ausbildung einer Öffnung (20) für die Entnahme von trockenen Tüchern (12) nahe den versiegelten, längsverlaufenden Kanten (22).
15. Ausgabebehälter nach Anspruch 11, 12, 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine Breite des zweiten Blattes (8) höchstens gleich ist derjenigen des ersten Blattes (1).
16. Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters mit einem Behälterkörper, der zwei Behälterräume aufweist, wobei einer der Behälterräume feuchte Tücher (11) und der andere der Behälterräume trockene Tücher (12) enthält,
wobei der Behälterkörper eine Tasche oder einen Beutel darstellt, gebildet aus einem ersten flexiblen Blatt (1), hergestellt aus einem für Flüssigkeit undurchlässigen Material und einem zweiten flexiblen Blatt (8);
wobei das erste Blatt (1) eine Tasche oder einen Beutel vom Kissen-Typ bildet, mit längsverlaufenden Kanten, die einander überlappen,
und wobei das zweite Blatt (8) eines von einer Öffnung (2) sowie einer Schwächungslinie zur Bildung der Öffnung (2) aufweist, um eine Entnahme der feuchten Tücher (11) hierdurch zu ermöglichen, und wobei eine flexible Lasche (4) vorgesehen ist für die wiederversiegelbare Abdeckung der Öffnung (2) für die Entnahme der feuchten Tücher (11),
gekennzeichnet durch:
Einführen des ersten flexiblen Blattes (1) in einer solchen Weise, daß es auf das zweite Blatt (8) zu liegen kommt;
Einführen der feuchten Tücher (11) zwischen die Blätter (1, 8), bevor sie vollständig übereinanderliegen;
Zufuhr der trockenen Tücher (12) derart, daß sie auf den feuchten Tüchern (11) zu liegen kommen, unter Bildung eines Sandwiches mit dem ersten Blatt (1) zwischen den Tüchern;
Anbringung beider längsverlaufenden Kanten des zweiten Blattes (8) an dem ersten Blatt (1);
Einhüllung der trockenen Tücher (12) durch das erste Blatt (1) längs einer längsverlaufenden Richtung;
Querversiegelung beider Blätter (1, 8); und
Zerschneiden der Blätter (1, 8) in Querrichtung.
17. Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters nach Anspruch 16, das weiterhin umfaßt:
eine höchstens schwache Versiegelung der längsverlaufenden Kanten des ersten Blattes (1) in einem solchen Ausmaß, daß sie manuell voneinander getrennt werden können, nach Umhüllen der trockenen Tücher (12) durch das erste Blatt (1).
18. Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters nach Anspruch 16, das weiterhin umfaßt:
die Ausbildung einer Schwächungslinie (21), die sich in Form einer geraden Linie nahe der Längskanten des ersten Blattes (1) erstreckt; und
Versiegelung der längsverlaufenden Kanten des ersten Blattes (1) nach Umhüllung der trockenen Tücher (12).
19. Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters nach Anspruch 16, 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die feuchten Tücher (11) in einer Position aufgebracht werden, entsprechend dem Teil, der die Öffnung (2) auf der Oberfläche des zweiten Blattes (8) bilden soll, gegenüber dem Teil, der mit der Lasche (4) versehen ist; daß man
das erste endlose Blatt (1) des für Flüssigkeit undurchlässigen Materials über die feuchten Tücher (11) führt; daß man
beide längsverlaufenden Kanten des zweiten Blattes (8) an dem ersten Blatt (1) befestigt; daß man
die trockenen Tücher (12) in einer Position aufbringt, entsprechend der der feuchten Tücher (11), wobei das erste Blatt (1) unter Bildung eines Sandwiches zwischen die beiden Tücher zu liegen kommt; und daß man
die trockenen Tücher (12) mit dem ersten Blatt (1) umhüllt, unter Überlappung der längsverlaufenden Kanten des ersten Blattes (1).
20. Verfahren zur Herstellung eines Ausgabebehälters nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß man
die feuchten Tücher (11) auf ein erstes endloses Blatt (1) aus einem für Flüssigkeit undurchlässigen Material aufbringt; daß man
das zweite Blatt (8) mit einer Oberfläche mit einer Lasche (4) nach außen auf die feuchten Tücher (11) in einer solchen Weise aufbringt, daß das Teil, das die Öffnung (2) des zweiten Blattes (8) bildet, den feuchten Tüchern (11) entspricht; daß man
beide längsverlaufenden Kanten des zweiten Blattes (8) an dem ersten Blatt (1) anbringt; daß man
die trockenen Tücher (12) in einer Position entsprechend derjenigen der feuchten Tücher (11) aufbringt, unter Bildung eines Sandwiches mit dem zweiten Blatt (8) zwischen den Tüchern; und daß man
die trockenen Tücher (12) mit dem ersten Blatt (1) einhüllt, unter Überlappung der längsverlaufenden Kanten des ersten Blattes (1).
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