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Die Erfindung betrifft ein Verbindungstuck für mit
Rohrleitungen eines Druckmittelsystems zu verbindende
Vorrichtungen, das ein an ein zusätzliches Leitungsmundstuck
anschraubbares Kopplungselement enthält.
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Die Fachleute, die sich mit dem Installieren von
hydraulischen oder pneumatischen oder anderen Arten von Fluid-
Systemen mit luftdichten Leitungen beschäftigen, kennen
die Probleme, die sich während der Installationsarbeiten
beim Befestigen der Verbindungsstucke, die an den
verschiedenen feststehenden Vorrichtungen des Systems
angebracht sind, an Leitungen ergeben, mit denen sie fest
verbunden werden müssen. Diese Probleme sind dem Grunde nach
sowohl auf die Toleranzen beim Zuschneiden der Leitungen
auf die betreffende Länge als auch auf den nötigen
Spielraum zurückzuführen, der für die axiale Bewegung der
Verbindungsstücke, wenn diese angeschraubt werden, freigel
assen werden muß und, noch mehr, auch auf die Tatsache
zurückzuführen, daß es fast immer unmöglich ist,
feststehende Vorrichtungen oder Leitungen zu verdrehen.
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In der bekannten Technik hat man eine Lösung gesucht,
indem man zusätzliche Verbindungsmittel in Gestalt eines
Adapters vorgesehen hat, der in geeigneter Weise
bewegliche
Abschnitte besitzt und zwischen dem Gewindeende der
Leitung und dem entsprechend Verbindungsstück an der
festehenden Vorrichtung eingesetzt und verbunden werden
muß. Diese Lösung, welche die Verwendung eines weiteren
Bestandteils (den Adapter) verlangt, bringt eine Erhohung
der für die Befestigung erforderlichen Zeiten mit sich,
hat zusätzliche Kosten zur Folge und macht es notwendig,
einen Vorrat dieser Bestandteile bereitzuhalten, die auch
hinsichtlich der Größe entsprechend dem Durchmesser der zu
verbindenden Leitungen unterschiedlich sein müssen.
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Eine andere Lösung ist in der FR-A 2 496 220 beschrieben.
Diese Veröffentlichung beschreibt ein Verbindungsstück für
das Anbringen des eines glatten Rohres. Das Rohrende
wird unter Krafteinwirkung in eine Aufnahme des
Verbindungsstücks eingesetzt und eingebracht, wobei es mit Hilfe
einer Dichtung abgedicht wird. Ein Ring umspannt das
Rohr, um es daran zu hindern, aus der Aufnahme im
Verbindungsstück herabzugleiten.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, die
oben genannten Nachteile und andere Probleme zu vermeiden,
indem man ein Verbindungsstück vorsieht, das mit jeder Art
von Vorrichtungen, die in Druckmittelsystem verwendet
werden können, integriert sein kann, wobei die notwendige
Bewegungsfreiheit zum Anschrauben einer Leitung an es
gegeben ist.
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Zu dem oben genannten Zweck ist bei einem Verbindungsstück
für mit Rohrleitungen eines Druckmittelsystems zu
verbindende Vorrichtungen, das ein an ein zusätzliches
Leitungsmundstück anschraubbares Kopplungselement enthält, gemäß
der Erfindung vorgesehen, daß das vorgenante
Kopplungselement einen mit Gewinde versehenen ersten Endabschnitt,
der mit dem zusätzlichen Leitungsstück zu verschrauben
ist, und einen zweiten entgegengesetzten zylindrischen
Endabschnitt, der unter Abdichtung in axialer Richtung
beweglich und verdrehbar in einer zusätzlichen Aufnahme
angebracht ist, enthält, und daß am Körper der Vorrichtung
ein Klemmorgan vorgesehen ist, welches das
Kopplungselement festklemmt, um es daran zu hindern, sich zu bewegen,
sobald es an dem Leitungsmundstück angebracht worden ist.
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Die Vorteile des Erfindungsgegenstandes gegenüber den
bekannten Anordnungen ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung mit den beigefügten Zeichnungen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des
Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Vorderansicht eines integrierten
Verbindungsstückes gemäß der Erfindung in einem
teilweisen Schnitt gemäß der Linie I-I der Fig. 2
und
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Fig. 2 eine Seitenansicht der Anordnung nach Fig. 1 in
einem Schnitt gemäß der Linie II-II der Fig. 1.
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In der Zeichnung ist ein integriertes Verbindungsstück
gemäß der Erfindung allgemein mit 10 bezeichnet, das einen
Verbindungskopf 11 besitzt, der an einer anzuschließenden
Vorrichtung allgemeiner Art, die in beliebiger Weise
ausgebildet sein kann, vorgesehen ist, diese Vorrichtung ist
weder gezeigt noch weiter beschrieben. Der Kopf ist mit
einer Leitung 12 versehen, das Ende der Leitung der
anzuschließenden Vorrichtung, und mit einer im allgemeinen
ringförmigen Nut 13, die koaxial mit der Leitung
angeordnet ist und hierbei ein rohrförmiges Ende 14 bildet, auf
das ein im wesentlichen zylindrisches, axial
durchdrungenes Kopplungselement 15 beweglich und drehbar teilweise
angebracht ist, um eine Verlängerung der Leitung 12 zu
bilden.
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Eine zweite Ringnut, die konzentrisch zu der ersten ist,
bildet eine Erweiterung 16 dieser letzteren und eine
Aufnahme für einen Haltering 17, der entlang einem Radius
geschnitten ist, damit ein Schlitz 29 gebildet wird, und
dessen Innenseite teilweise in die Nut 13 vorsteht.
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Der Haltering 17 wird mit Hilfe eines Sprengringes 18 in
seiner Lage gehalten, welcher Sprengring in einer Umfangs-
Ausnehmung 19 in der Wand untergebracht ist, die nach
außen hin die Nut 16 begrenzt.
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Auf diese Weise ist das Kopplungselement 15 beweglich aus
seiner zurückgezogenen Stellung (wie in Fig. 1 durch volle
Linien gezeigt), in der sein Ende innerhalb der Nut 13
nahe am Boden dieser letzteren liegt, in eine teilweise
herausgezogene Stellung (die in Fig. 1 mit gestrichelten
Linien gezeigt ist), in der das innere Ende des
Kopplungselements mit Hilfe einer Anschlagleiste 20, die an diesem
Element vorgesehen ist, an der vorstehenden Randkante des
Ringes 17 anliegt.
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Der vom Kopf 11 vorstehende Endabschnitt 21 des
Kopplungselementes 15 ist (wie klar aus Fig. 2 zu erkennen ist)
außen in Gestalt eines Prismas mit sechseckiger Basis
ausgebildet, innen ist er mit Gewinde versehen.
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Um die Abdichtung zwischen der Außenwand des rohrförmigen
Endes 14 und der entsprechenden inneren Wand des
Kopplungselementes 15 sicherzustellen, ist dieses letztere mit
einem O-Ring 22 versehen, der in einer geeigneten
Ausnehmung 23 untergebracht ist.
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Wie aus Fig. 2 zu erkennen ist, ist der Kopf 11 zwischen
den einander gegeniiberliegenden Wänden von einer Bohrung
durchdrungen, wie bei 28 allgemein gezeigt ist, damit eine
Verlängerung der in den offenen Enden 26, 27 des Ringes 17
vorgesehenen Bohrungen gebildet wird. Diese Bohrungen
werden von einer Schraube durchdrungen, deren Achse auf diese
Weise im wesentlichen tangential zum mittleren Umfang des
Ringes 17 verläuft. Diese Schraube ist lediglich an einem
Endabschnitt 25 mit Gewinde versehen, so daß sie lediglich
mit der passenden Gewindebohrung am Ende 26 des Ringes
eingreift an einer dem Kopf der Schraube 24
gegenüberliegenden Stelle. Die Durchbohrungen 28 im Körper 11 und
die Bohrung am Ende 25 haben einen größeren Durchmesser
als der Außendurchmesser des Gewindeabschnittes 25 ist, so
daß dieser letztere durch sie hindurchgeführt werden kann,
ohne daß er mit diesem eingreift.
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Das oben beschriebene Verbindungsstück wirkt wie folgt:
Der mit Gewinde versehene Endabschnitt des
Kopplungselementes 15 wird mit dem entsprechenden, mit Gewinde
versehenen Ende einer Leitung, die an der Vorrichtung
angebracht ist, von der das Verbindungsstück 10 einen
integralen Teil bildet, verschraubt. Das Verschrauben der
Leitung und der Vorrichtung ohne Verdrehung wird
ermöglicht durch die Freiheit des Kopplungselementes 15
gegenüber der Nut 13, sich zu verdrehen, und wird durch die
sechseckförmige Gestalt des Kopplungselementes
erleichtert, wodurch man es mit einem geeigneten Schlüssel drehen
kann.
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Dank der Erfindung kann man hinsichtlich der Länge der
Leitung mit Vorteil eine gewisse Toleranz verwenden: Es
reicht aus, sicherzustellen, daß das anzubringende Ende
sich in einer Stellung befindet, die zwischen der
unmittelbaren Nachbarschaft des freien Endes des
Kopplungselementes 15, wenn dieses sich in der zurückgezogenen
Stellung befindet, und der Stellung liegt, die von diesem
freien Ende des Kopplungselementes eingenommen wird, wenn
dieses sich in der herausgezogenen Stellung abzüglich der
Länge des Gewindes befindet, das erforderlich ist, um die
Verbindung sicherzustellen.
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Während des Verschraubens bewegt sich das Kopplungselement
15 axial nach außerhalb der Nut 13, wobei diese relativen
Axialbewegungen infolge der Schraubaktion ausgeglichen
werden, so daß es möglich ist, weder die Vorrichtung, von
der der Kopf 11 Teil ist, noch die Leitung zu bewegen.
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Nach Beendigung des Verschraubens ist es, um jede
mögliche Relativbewegung zwischen der Leitung und der
Vorrichtung zu verhindern, ausreichend, die Schraube 24
anzuziehen, so daß sie den Haltering oder Klemmring 17 an die
Außenwand des Kopplungselementes 15 andrückt, wobei dieses
festgehalten und -gelegt bzw. blockiert wird und jede
mögliche Dreh- oder Translationsbewegung infolge der Reibung
verhindert wird.
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Der Kopf 11, der in Form eines Parallelpipeds dargestellt
ist, kann jede andere Form haben (z. B. zylindrisch gemäß
einer Achse, die parallel zur Erstreckung der Leitung 12
ist). Vorteilhafterweise kann das System zum Verhindern
einer Bewegung, sobald eine Leitung auf das
Verbindungsstück aufgeschraubt worden ist, gegenüber dem in
der Zeichnung gezeigten System geändert werden, indem man
Oberflächen einführt, die die Drehung des Ringes
verhindern, um jedes mögliche ungewünschte Gleiten des letzteren
auf der Sicherheitsschraube zu verhindern oder indem man
andere bekannte Techniken zum Feststellen des Ringes auf
dem Kopplungselement verwendet.
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Letztlich kann die Kopplung, wenn notwendig, mit
Außengewinde
statt mit Innengewinde versehen werden, und darüber
hinaus kann die Oberfläche, die erfaßt wird, um sie
festzuschrauben, statt hexagonal oder allgemein polygonal jede
andere Gestalt haben, die für den Zweck geeignet ist, z.B.
kann sie gerändelt sein.