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DE638119C - Dampfanlage mit schwankender Belastung - Google Patents

Dampfanlage mit schwankender Belastung

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DE638119C
DE638119C DEH133381D DEH0133381D DE638119C DE 638119 C DE638119 C DE 638119C DE H133381 D DEH133381 D DE H133381D DE H0133381 D DEH0133381 D DE H0133381D DE 638119 C DE638119 C DE 638119C
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DE
Germany
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steam
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load
preheating
buffer
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DEH133381D
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Dipl-Ing Alfred Huster
Original Assignee
Dipl-Ing Alfred Huster
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Description

  • Dampfanlage mit schwankender Belastung Im Hauptpatent ist eine Dampfanlage mit schwankender Belastung und mit insbesondere mehrstufiger Vorwärmung des Speisewassers .durch Anzapf- und Gegendruckdampf einer Vorwärmkraftmaschine und mit Warm- und Kaltspeicher für den Ausgleich des Speisewassers beschrieben, bei der die Dampferzeugung der Kessel entsprechend den Belastungsschwankungen verändert und durch gleichbleibende, der Vorwärmkraftmaschine entnommeneDampfströme ein gleichbleibender Speisewasserstrom vorgewärmt wird (Regenerativausgleich). Dabei wird bei Erreichung einer oberen Ladegrenze des Speichers für vorgewärmtes Wasser die Vorwärmanlage vorübergehend außer Betrieb gesetzt, um den Gesamtbedarf und die Gesamterzeugung an vorgewärmtem Speisewasser in Übereinstimmung zu bringen. Zur Pufferung der durch die In- und Außerbetriebsetzung der Vorwärmanlage entstehenden Unstetigkeiten im Dampfbedarf ist in der Dampfanlage eine zusätzliche Pufferanlage, z. B. ein Ausgleichdampferzeuger, vorgesehen. Dabei wird die In- und Außerbetriebsetzung der Vorwärmanlage außer von der Füllung des Speichers auch von der Belastung der Dampfanlage, insbesondere von der Belastung der zusätzlichen Pufferanlage, abhängig gemacht. Zweckmäßig erfolgt die In- und Außerbetriebnahme der Vorwärmanlage bei einem unteren und oberen Belastungswert der Pufferanlage, wobei der Unterschied zwischen der Dampflieferung oder Dampfaufnahme beim oberen und unteren Belastungswert größer ist als der für die Vorwärmung notwendige Dampfmehrbedarf der Maschinen. Dabei wird die Lage dieses unteren und oberen Belastungswertes der Pufferanlage zweckmäßig derart von dem Ladezustand der Ausgleichspeicher abhängig gemacht, daß die Außerbetriebsetzung der Vorwärmung um so eher, d. h. bereits bei einer um so geringeren Belastungshöhe oder Belastungssteigerung, erfolgt, je weiter der Speicher für vorgewärmtes Wasser gefüllt ist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Weiterausbildung dieser Dampfanlage, um besonders hohe oder besonders plötzliche - Belastungsspitzen, für deren Deckung die durch Stillsetzen der Vorwärmanlage eintretende Entlastung der Dampferzeuger nicht ausreicht, mit Hilfe des vorgewärmten Speisewassers decken zu können. Erfindungsgemäß wird zu diesem Zweck nach Abstellen der Vorwärmanlage und nach Wiedererreichung eines oberen Belastungswertes der Pufferanlage eine Entspannungsanlage eingeschaltet, in der in an sich bekannter Weise das vorgewärmte Speisewasser in mehreren Stufen entspannt und die in den einzelnen Stufen entstehenden Dampfströme den entsprechenden Stufen einer Dampfkraftmaschine als Treibmittel ' "zngefühit' Werden, und bei Wiedererreichung eines unteren Belastungswertes der "Püfferänlage diese' Entspannungsanlage- wieder außer Betrieb gesetzt, wobei dv: Unterschied zwischen der Dampflieferung oderi, Dampfaufnahme der Pufferanlage beim obereli und unteren Belastungswert größer ist als der infolge des Betriebes der Entspannungsanlage eintretende Dampfminderbedarf der Maschinen.
  • Die vorliegende Erfindung bringt außer der zusätzlichen Spitzendeckung noch eine Reihe weiterer Vorteile mit sich. Es wird dadurch eine jederzeit verfügbare billige Momentanreserve geschaffen. Der nach Außerbetriebsetzen der Vorwärmanlage als Synchronmotor weiterlaufende Stromerzeuger der Vorwärmturbine kann gleichzeitig als Stromerzeuger der Entladeturbine benutzt werden, 'wodurch die Anlagekosten und ein erheblicher Teil der Leerlaufkosten dieses Stromerzeugers vermieden werden. Besondere Speicher für das zum Betrieb der Entspannungsanlage erforderliche Heißwasser und das durch die Entspannung entstehende Kaltwasser sind nicht erforderlich, da die dem Regenerativausgleich dienenden Speicherbehälter hierfür verwendet werden können. Weiterhin wird durch die angegebene Wahl des Abstandes der für die In- und Außerbetriebsetzung der Entspannungsanlage maßgebenden oberen und unteren Belastungswerte der Dampfanlage oder der Pufferanlage ein unerwünschtes Pendeln der In- und Außerbetriellsetzung der Entspannungsanlage vermieden.
  • Da bei Belastungsschwankungen der Entspannungsanlage und bei Schwankungen der Stärke des entspannten Heißwässerstromes ungünstige Veränderungen der Füllungen und Wärmegefälle der einzelnen Stufen der Entspannungsturbine in ähnlicher Weise wie bei Belastungsschwankungen der Vorwärrnanlage auftreten, wird erfindungsgemäß die Entspannungsanläge in entsprechender Weise wie die Vorwärmanlage trotz der schwankenden Gesamtbelastung nur mit gleichbleibender Vollbelastung in Betrieb genommen, indem ein gleichbleibender Heißwasserstrom in der Entspannungseinrichtung stufenweise entspannt wird und gleichbleibende Entspannungsdampfströme- der Entspannungsturbine zugeführt werden, während die Lastschwankungen von den normalen Grundlastmaschinen übernommen werden. Die Wirkungsgradverschlechterung der normalen Grundlastmaschinen infolge der Belastungsschwankungen ist nur geringfügig gegenüber der durch die gleichbleibende Vollbelastung der Entspannungsanlage vermiedenen Wirkungsgradverschlechterung und Leistungseinbuße.
  • Ein gleichzeitiger Betrieb der Vorwärm- und der Entspannungsanlage kommt nicht in Frage, weil dieser Betrieb unwirtschaftlicher wäre als die Außerbetriebnahme beider Anlagen und Übernahme ihrer Leistung durch die Grundlastmaschinen. Es ist stets nur die eine oder die andere oder keine von beiden Anlagen in ...'Betrieb.
  • ` : Da die Krafterzeugung durch die Entspan-,n:nxagsanlage einen etwas geringeren Wirkungs-%-r`äd aufweist als die Krafterzeugung durch die Grundlastturbinen, ist es zweckmäßig, die Betriebszeit der Entspannungsanlage möglichst abzukürzen. Erfindungsgemäß wird daher, solange die Entspannungsanlage in Betrieb ist, auf die Grundlastkessel oder sonstigen Grundlastenergieumformer ein Impuls auf Leistungssteigerung ausgeübt. Hierdurch wird die Pufferanlage entlastet und allmählich deren unterer Belastungswert erreicht, bei dem die Entspannungsanlage wieder ausgeschaltet wird. Die In- und Außerbetriebnahme der Vorwärm- und der Entspannungsanlage wird zweckmäßig ebenso wie die Regelung der Belastungsverteilung auf die Puffer- und Grundlastkessel durch selbsttätige Regeleinrichtungen bewirkt, kann aber selbstverständlich auch mehr oder weniger durch. Handregelung erfolgen, wobei nur die entsprechenden Signale und Anzeigen selbsttätig gegeben werden.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt.
  • i ist die Hauptdampfleitung eines Dampfkraftwerks, an die eine Reihe von Kondensationsturbinen 2 angeschlossen sind. Die Hauptdampfleitung z wird durch einen oder mehrere besonders leistungselastische, als Leistungspuffer dienende Dampfkessel 3 und durch eine Reihe weniger leistungselastischer Dampfkessel q. mit Dampf versorgt. Den Kesseln 3 und q. wird durch eine Speisepumpe 5 über Speiseleitung 6 und Ekonomiser 7 Speisewasser im Maße der schwankenden Kesselbelastung zugeführt. Das Speisewasser wird, bevor es zur Speisepumpe 5 gelangt, durch Anzapf- und Gegendruckdampf einer Vorwärmturbine 8 in gleichbleibendem Strome vorgewärmt. Das kalte Speisewasser wird durch eine Pumpe g aus einem Kondensatsammelbehälter io entnommen und mit einem durch ein Regelventil ii geregelten, über dem thermodynamischen Druck des vorgewärmten Speisewassers. liegenden Druck einer Leitung i2 zugeführt, die in, den unteren Teil eines Verdrängungsspeichers 13 mündet. Aus der Leitung 12 wird das Speisewasser durch eine Umwälzpumpe 1q. entnommen und durch einen mehrstufigen Oberflächenvorwärmer 15 bis 18 in eine Leitung i9 gefördert, die sowohl mit dem oberen Teil des Verdrängungsspeichers 13 als auch mit der Saugseite der Speisepumpe 5 in Verbindung steht. Den Vorwärmstufen 15 bis 18 werden Gegendruck- und Anzapfdampfströme 2o bis 23 aus der Vorwärmturbine zugeführt. Während des Betriebes der Vorwärmanlage bleiben sowohl der durch die Vorwärmstufen 15 bis 18 geführte Speisewasserstrom als auch die Dampfströme 2o bis 23 und somit auch die Leistung der Vorwärmturbine 8, die an einen Stromerzeuger 24 abgegeben wird, unverändert gleich. Da die Förderleistung der Pumpe 14 geringen Schwankungen unterliegen kann, wird die Fördermenge zusätzlich von einem z. B. auf die Temperatur des vorgewärmten Speisewassers ansprechenden Regelventil 25 überwacht und konstant gehalten. Durch die gleichbleibende Stärke des Speisewasserstromes und der Dampfströme werden in allen Teilen der Vorwärmanlage stets die günstigsten Drücke und Strömungsverhältnisse eingehalten, alle besonderen Regeleinrichtungen und jegliche Drosselung des Dampfes werden vermieden, die Turbine 8 wird stets voll beaufschlagt und arbeitet daher mit dem besten Wirkungsgrad. Es wird infolgedessen die größtmöglichste mechanische Leistung aus dem Vorwärmdampfstrom gewonnen. Ferner kann die Kondensatabführung aus den Vorwärmstufen sehr vereinfacht werden. Die Stufen 15 bis 18 werden untereinander durch ständig offene Drosselstellen 26 und die unterste Stufe x5 durch eine entsprechende Drosselstelle 27 und nötigenfalls eine Pumpe 28 mit dem Kondensatsammelbehälter io verbunden. Der Ausgleich zwischen dem durch die Vorwärmanlage 15 bis 18 geförderten gleichbleibenden Speisewasserstrom und dem entsprechend der Kesselbelastung wechselnden Speisewasserbedarf der Kessel wird durch den Verdrängungsspeicher 13 in bekannter Weise bewirkt, indem er sich bei geringem Speisewasserbedarf der Kessel von oben nach unten mit vorgewärmtem Speisewasser und im umgekehrten Falle von unten nach oben mit nichtvorgewärmtem Speisewasser füllt. Falls bei genügendem Vorrat an vorgewärmtem Speisewasser die Vorwärmanlage außer Betrieb gesetzt werden soll, braucht nur die Förderung der Pumpe 14 unterbrochen zu werden. Es steigt dann der Dampfdruck in der untersten Vorwärmstufe 15 und der Dampfleitung 2o ein wenig an. Durch ein bei diesem erhöhten Druck schließendes Regel venti129 wird dann die Dampfzufuhr zur Turbine 8 selbsttätig fast vollständig abgesperrt. Die Turbine 8 wird in diesem Falle von dem als Synchronmotor weiterlaufenden Stromerzeuger 24 leerlaufend mitgenommen. Das Regelventil 29, das für die Aufrechterhaltung eines Mindestdruckes in der untersten Vorwärmstufe 15 sorgt, läßt hierbei die für die Kühlung der Turbine 8 erforderliche Dampfmenge hindurch, die durch die offenen Drosselstellen 26, 27 unter gleichzeitiger Warmhaltung des Vorwärmers 15 bis 18 abströmt.
  • Von der Leitung ig für vorgewärmtes Speisewasser zweigt eine Leitung 3o ab, die zu einer mehrstufigen Entspannungseinrichtung 31 bis 34 führt. Beim Betrieb der Entspannungseinrichtung wird dieser der Heißwasserstrom in gleichbleibender Stärke zugeführt. Ein Regelventil 35, das auf den Dampfdruck der ersten Entspannungsstufe 31 anspricht, überwacht die gleichbleibende Stärke des Heißwasserstromes. Gleichzeitig verhütet es einen- unzulässigen Druckanstieg im Augenblick der Inbetriebnahme der Entspannungsanlage. Das Heißwasser wird der ersten Entspannungsstufe 31 tangential zugeführt, um durch Zentrifugalwirkung eine schnelle Trennung des entstehenden Dampfes von dem restlichen Wasser zu erreichen. Dieses restliche Wasser strömt durch offene Drosselstellen 36 jeweils zur nächsten Entspannungsstufe unter entsprechender Entspannung, Dampfabgabe und Abkühlung und wird schließlich, möglichst weit (bis auf Vakuumdrücke und -temperaturen) entspannt und abgekühlt, aus der letzten Entspannungsstufe 34 durch eine Pumpe 37 in den Kondensatsammelbehälter io gefördert. Die in den Entspannungsstufen 31 bis 34 entwickelten Dampfströme verschiedenen Druckes werden durch Dampfleitungen 38 bis 41 entsprechenden Druckstufen einer Kondensationsturbine 42 zugeführt, um schließlich im Kondensator 43 dieser Turbine niedergeschlagen und durch eine Kondensatpumpe 44 in den Kondensatsammelbehälter io gefördert zu werden. In die Dampfleitungen 38 bis 41 sind Überhitzer 45 bis 48 eingeschaltet, die durch eine Leitung 49 mit der Hauptdampfleitung r in Verbindung stehen, und in denen der Frischdampf durch Oberflächen hindurch Wärme zur Trocknung und Überhitzung an die in den Entspannungsstufen 31 bis 34 erzeugten Dampfströme abgibt. Das Frischdampfkondensat 'wird aus den Überhitzern durch einen Dampfwasserableiter 50 in die erste Entspannungsstufe 31 abgeleitet, wo es zur Erzeugung von Entspannungsdampf beiträgt. Die Entspannungsturbine 42 arbeitet auf die gleiche Welle 51 wie die Vorwärmturbine 8, auf der auch der Stromerzeuger 24 sitzt. Falls die Entspannungsanlage außer Betrieb gesetzt werden soll, wird der Heißwasserzustrom durch ein Regelventil 52 unterbrochen. - Die Turbine 42 wird dann von dem als Svnchronmotor weiterlaufenden Stromerzeuger 24 oder von der Vorwärmturbine 8 leerlaufend mitgenommen. Eine Umgehungsleitung 53 sorgt dafür, daß auch bei geschlossenem Regelventil 52 eine sehr geringe Heißwassermenge durch die Entspannungsanlage strömt und den für die leerlaufende Turbine 42 erforderlichen Kühldampf erzeugt. Das Regelventil 52 ist entweder ganz offen oder ganz geschlossen, so daß die Entspannungsanlage in entsprechender Weise wie die Vorwärmanlage entweder mit ihrer vollen Leistung oder gar nicht in Betrieb ist. Das rechtzeitige Ein- und Ausschalten der Vorwärmanlage und der Entspannungsanlage wird durch eine Regeleinrichtung 54 bewirkt, auf -die zunächst ein durch die gestrichelte Linie 55 angedeuteter Impuls ein%irkt, der die Abweichungen zwischen Leistungslieferung und Leistungsbedarf anzeigt, die sich z. B. in einem geringen Ansteigen oder Absinken des Druckes in der Hauptdampfleitung z ausdrücken. In Abhängigkeit hiervon wird zunächst, wie durch die gestrichelte Linie 56 angedeutet, die Leistung des als Leistungspuffer dienenden Ausgleichdampferzeugers 3 entsprechend verändert. Sobald die Leistung dieses Dampferzeugers 3 einen gewissen Mittelwertbereich verläßt, übt sie, wie durch den rückweisenden Pfeil der gestrichelten Linie 56 angedeutet, ihrerseits einen Impuls auf die Regeleinrichtung 54 aus, durch den die Leistung der Dampferzeuger 4 in dem Sinne verändert wird, daß hierdurch die Leistung des Ausgleichkessels 3 in der Mittelwertbereich zurückgeführt wird. Die Regeleinrichtung 54 bewirkt außerdem, wie durch die gestrichelte- Linie 57 angedeutet, das In- und Außerbetriebsetzen der Vorwärm- und der Entspannungsanlage. Ferner wird sie, wie durch die gestrichelte Linie 58 angedeutet, vom Ladezustand des Speichers 13 beeinflußt, der z. B. durch ein sich über die ganze Speicherlänge erstreckendes Thermometer 59 gemessen werden kann. Die Vorwärmanlage ist normalerweise in Betrieb. Sie wird außer Betrieb gesetzt, wenn die Belastung des Ausgleichdampferzeugers 3 einen oberen Grenzwert übersteigt und erst dann wieder in Betrieb gesetzt, wenn die Belastung des Ausgleichdampferzeugers einen unteren Grenzwert. unterschreitet, dessen Abstand vom oberen Grenzwert größer ist als die Änderung der Dampfabgabe der Kessel, die durch die In- und Außerbetriebnahme der Vorwärmanlage bedingt wird. Die Lage des oberen und unteren Grenzwerts ist nicht festgelegt, sondern ist vom Ladezustand des Speichers 13 derart abhängig gemacht, daß die Vorwärmanlage um so eher außer Betrieb gesetzt oder um so später wieder in Betrieb gesetzt wird, je weiter der Speicher =3 aufgeladen ist, und umgekehrt. Die Entspannungsanlage ist normalerweise außer Betrieb. Sie kann erst dann in Betrieb gesetzt werden, nachdem die Vorwärmanlage außer Betrieb gesetzt wurde, während andererseits die Vorwärmanlage erst dann in Betrieb gesetzt werden kann, wenn zuvor die Entspannungsanlage. außer Betrieb gesetzt wurde. Es kann also immer nur eine oder keine von beiden Anlagen in Betrieb sein. Die Entspannungsanlage wird dann in Betrieb gesetzt, wenn bei besonders hohen oder besonders plötzlichen Belastungsspitzen des Werkes die Leistung des Ausgleichdampferzeugers 3 nach. Außerbetriebsetzen der Vorwärmanlage den-oberen Grenzwert wiederum erreicht. Die Entspannungsanlage wird dann wieder außer Betrieb gesetzt, wenn die Belastung des Ausgleichdampferzeugers.3 einen unteren Grenzwert unterschreitet, dessen Abstand vom oberen Grenzwert größer ist als die Änderung der- Dampfabgabe der Kessel, die durch das In- und Außerbetriebsetzen der Entspannungsanlage bedingt wird. Die Regelung des In- und Außerbetriebsetzens der Entspannungsanlage gleicht also weitgehend der der Vorwärmanlage. Ein Unterschied besteht jedoch. Während der auf die Kessel ¢ ausgeübte Regelimpuls vom In- und Außerbetriebsetzen der Vorwärmanlage nicht beeinflußt wird, sondern lediglich vom Abweichen der Leistung des Kessels 3 vom Mittelwertbereich abhängt und auf diese Weise die In- und Außerbetriebnahme der Vorwärmanlage nach Möglichkeit längere Zeit aufrechterhalten bleibt, wird nach Inbetriebnahme der Entspannungsanlage ein Dauerimpuls auf Leistungssteigerung auf die Kessel 4 ausgeübt, um auf diese Weise die Betriebszeit der Entspannungsanlage nicht länger auszudehnen, als unbedingt nötig ist. Denn die Entspannungsanlage soll nur als eine Notreserve zur Spitzendeckung dienen, die mit Rücksicht auf den mit der Entspannung des Heißwassers verbundenen unvermeidlichen Wärmegefälleverlust nur kurze Zeit in Betrieb sein soll.
  • An Stelle nur einer Vorwärmanlage und nur einer Entspannungsanlage können auch mehrere parallel arbeitende Vorwärmanlagen und Entspannungsanlagen vorhanden sein, von denen durch die Regeleinrichtung 54 eine nach der anderen in oder außer Betrieb gesetzt wird, nachdem jeweils nach Inbetriebsetzen (oder Außerbetriebsetzen) der vorhergehenden Teilanlage -die Belastung des Pufferkessels 3 von neuem den für das Inbetriebsetzen (oder Außerbetriebsetzen) in Frage kommenden Grenzwert erreicht hat. An die Stelle des Pufferkessels 3 kann auch ein anderer geeigneter Leistungspuffer treten. Ferner kann die Regeleinrichtung 54 in mehrere Teilregeleinrichtungen aufgelöst werden. Es können auch einzelne Anlageteile unter Einschaltung entsprechender selbsttätiger Anzeige- und Kommandoinstrumente und Signalgeräte von Hand bedient werden. Die Vorgänge der In- und Außerbetriebnahme der Vorwärm- und der Entspannungsanlage erfolgen zweckmäßig mit einer nur geringen Dämpfung, die zwar ausreicht, um der Pufferanlage das Folgen zu ermöglichen, aber im übrigen die Übergangszeiten zwischen Leerlauf und Vollast der Vorwärm- und der Entspannungsanlage möglichst abkürzt.
  • Die Erfindung kann sinngemäß auch auf Anlagen mit anderen Speicherstoffen als Wasser oder mit Aufladung des Speicherstoffes mittels Wärmepumpe mit Vorteil angewandt werden.

Claims (7)

  1. PATENTANSPRÜCHE: i. Dampfanlage mit schwankender Belastung, mit einer zur Pufferung der Belastungsschwankungen der Dampferzeuger dienenden Pufferanlage, mit mehrstufiger Speisewasservorwärmung durch den Anzapf-und Gegendruckdampf einer mit einer gleichbleibenden Dampfmenge gespeistenVorwärmmaschine und mit Flüssigkeitsspeicher zum Ausgleich zwischen vorgewärmter und verbrauchter Speisewassermenge, bei der bei einem vom Ladezustand des Speichers abhängigen unteren oder oberen Belastungswert der Pufferanlage die Vorwärmanlage an- oder abgestellt wird nach Patent 633 684, dadurch gekennzeichnet, daß zur Deckung besonders hoher oder plötzlicher Belastungsspitzen nach Abstellen der Volwärmanlage (8 bis 29) und nach Wiedererreichen eines oberen Belastungswertes der Pufferanlage (3) eine Entspannungsanlage (3o bis 53) eingeschaltet wird, in der das vorgewärmte Speisewasser in mehreren Stufen (3i bis 34) entspannt und die in den einzelnen Stufen entstehenden Dampfströme (38 bis 4 den entsprechenden Stufen einer Dampfkraftmaschine (42) als Treibmittel zugeführt werden und bei Wiedererreichung eines unteren Belastungswertes der Pufferanlage (3), dessen Abstand von dem oberen größer ist als der dem Dampfminderbedarf infolge des Betriebs der Entspannungsanlage (3o bis 53) entsprechende, diese Entspannungsanlage wieder außer Betrieb gesetzt wird.
  2. 2. Dampfanlage nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die Entspannungsanlage (3o bis 53) in entsprechender Weise wie die Vorwärmanlage (8 bis 29) trotz der schwankenden Gesamtbelastung nur mit gleichbleibender Vollbelastung in Betrieb genommen wird, indem ein gleichbleibender Heißwasserstrom (30, 35) in der Entspannungseinrichtung- (3i bis 34) stufenweise entspannt wird und gleichbleibende Entspannungsdampfströme (38 bis 4 der Entspannungsturbine (42) zugeführt werden, während die Lastschwankungen von den normalen Grundlastmaschinen (2) übernommen werden.
  3. 3. Dampfanlage nach Anspruch i .und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wasserzulauf zur Vorwärmanlage (8 bis 29) und der Wasserzulauf zur Entspannungsanlage (30 bis 53) wechselweise gesperrt sind, so daß immer nur eine oder keine von beiden Anlagen, niemals aber beide zugleich in Betrieb sein können und daß während der gesamten Betriebszeit der Entspannungsanlage auf die Grundlastkessel (4) oder sonstigen Grundlastenergieumformer ein Regelimpuls (57) auf Leistungssteigerung ausgeübt wird, um die Betriebszeit der Entspannungsanlage möglichst abzukürzen.
  4. 4. Dampfanlage nach Anspruch i bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die den Vorwärmdampf liefernde Kraftmaschine (8) und die den aus dem entspannten Wasser entstandenen Dampf aufnehmende Kraftmaschine (42) auf einen gemeinsamen Stromerzeuger (24) arbeiten, der gleichzeitig als Synchronmotor ausgebildet ist.
  5. 5. Dampfanlage nach Anspruch i bis .4, dadurch gekennzeichnet, daß beim Betrieb der Entspannungsanlage (3o bis 53) die gleichbleibende Stärke des zu entspannenden Heißwasserstromes (3o) durch ein Regelventil (35) überwacht wird, das auf den Dampfdruck der ersten oder einer der ersten Entspannungsstufen (3i) anspricht und diesen Dampfdruck nicht über den sich bei Vollast der Entspannungsanlage einstellenden ansteigen läßt.
  6. 6. Dampfanlage nach Anspruch i bis ; , dadurch gekennzeichnet, daß mit den einzelnen Entspannungsstufen (3i bis 34) Überhitzer (45 bis 48) verbunden sind, in denen der durch Entspannung des Heißwassers erzeugte Dampf durch Frischdampf (49) überhitzt und aus denen das Kondensat dieses Heizdampfs in die erste Entspannungsstufe (3i) eingeführt wird.
  7. 7. Dampfanlage nach Anspruch i bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die In- und Außerbetriebsetzung der Vorwärmanlage (8 bis 29) und der Entspannungsanlage (3o bis 53) durch eine selbsttätige Regeleinrichtung (54) erfolgt, die auch die Belastung oder den Gesamtbelastungsanteil der Pufferanlage (3) regelt und die den Übergang der Vbrwärmanlage und der Entspannungsanlage von Leerlauf auf Vollast, und umgekehrt, in dem Maße herbeiführt, in dem die Pufferanlage der Belastungsverschiebung zufolg envermag. 8.. Dampfanlage nach Anspruch i bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei Unterteilung der Vorwärmanlage (8 bis 29) und der Entspannungsanlage (3o bis 53) mehrere parallel arbeitende Teilanlagen eine Teilanlage nach der anderen durch die Regeleinrichtung (54) in (oder außer) Betrieb gesetzt wird, nachdem jeweils nach dem Inbetriebsetzen (oder Außerbetriebsetzen) der vorhergehenden Teilanlage die Belastung der Pufferanlage (3) von neuem den für das Inbetriebsetzen (oder Außerbetriebsetzen) in Frage kommenden Grenzwert erreicht hat.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1128437B (de) * 1960-05-13 1962-04-26 Siemens Ag Dampfkraftanlage, insbesondere Blockanlage mit Zwangdurchlaufkessel

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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