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Die
vorliegende Erfindung betrifft lösliche
T-Zell-Rezeptoren (TCR), die CD1-Antigenkomplexe erkennen.
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Hintergrund der Erfindung
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Native TCRs
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Wie
zum Beispiel in
WO 99/60120 beschrieben
wird, vermitteln TCRs die Erkennung von spezifischen Haupt-Histokompatibilitätskomplex
(MHC)-Petidkomplexen durch T-Zellen und sind als solche essentiell
für das
Funktionieren des zellulären
Arms des Immunsystems.
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Antikörper und
TCRs sind die einzigen zwei Molekülarten, die Antigene auf eine
spezifische Weise erkennen und daher ist der TCR der einzige Rezeptor
für spezielle
Peptid-Antigene, die in MHC präsentiert
werden, wobei das fremde Peptid oft das einzige Zeichen einer Abnormalität innerhalb
einer Zelle ist. T-Zell-Erkennung findet statt, wenn eine T-Zelle
und eine Antigen-präsentierende
Zelle (APC) in direktem physischen Kontakt stehen und wird durch
Ligation von Antigen-spezifischen TCRs mit pMHC-Komplexen iniziiert.
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Der
native TCR ist ein heterodimeres Zelloberflächenprotein der Immunglobulin-Überfamilie,
die mit invarianten Proteinen des CD3-Komplexes, der in die Vermittlung
von Signaltransduktion involviert ist, assoziiert ist. TCRs treten
in αβ- und γδ-Formen auf,
die strukturell ähnlich
sind, aber ziemlich unterschiedliche anatomische Lokalisierungen
und vermutlich Funktionen aufweisen. Die MHC Klasse I- und Klasse
II-Liganden sind auch Immunglobulin-Überfamilien-Proteine,
aber sie sind auf die Antigenpräsentation
spezialisiert, wobei sie einen hochpolymorphen Peptidbindungsort
aufweisen, der es ihnen ermöglicht,
eine vielseitige Gruppe von kurzen Peptidfragmenten auf der APC-Zelloberfläche zu präsentieren.
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Es
ist von zwei weiteren Proteinklassen bekannt, dass sie in der Lage
sind, als TCR-Liganden zu wirken. (1) CD 1-Antigene sind MCH Klasse
I verwandte Moleküle,
deren Gene auf einem anderen Chromosom als die klassischen MHC Klasse
I- und Klasse II-Antigene lokalisiert sind. CD1-Moleküle sind
in der Lage, Peptid- und Nicht-Peptid-(z. B Lipid, Glycolipid) Anteile
für T-Zellen
auf eine Weise zu präsentieren,
die analog zu konventionellen Klasse I- und Klasse II-MHC-pep-Komplexen ist. Siehe
z. B. (Barclay et al. (1997), The Leucocyte Antigen Factsbook, 2.
Ausgabe, Academic Press) und (Bauer (1997), Eur. J. Immunol. 27
(6) 1366–1373)).
(2) Bakterielle Superantigene sind lösliche Toxine, die in der Lage
sind, sowohl Klasse II-MHC-Moleküle
wie auch eine Untergruppe von TCRs zu binden (Fraser (1989), Nature
339, 221–223).
Viele Superantigene zeigen Spezifität für ein oder zwei V-beta-Segmente,
während
andere eine wahllosere Bindung zeigen. Auf jeden Fall sind Superantigene
in der Lage, aufgrund ihrer Fähigkeit,
Untergruppen von T-Zellen auf eine polyklonale Weise zu stimulieren,
eine gesteigerte Immunreaktion hervorzurufen.
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Der
extrazelluläre
Anteil von nativen heterodimären αβ-TCR besteht
aus zwei Polypeptiden, von denen jedes eine Membranproximale konstante
Domäne
und eine Membran-distale variable Domäne aufweist (siehe 1).
Jede der konstanten und variablen Domänen beinhaltet eine Disulfidbindung
innerhalb der Kette. Die variablen Domänen enthalten die hochpolymorphen
Schleifen, analog zu den Komplementaritäsbestimmenden Regionen (CDRs)
von Antikörpern.
CDR3 des TCRs tritt mit dem Peptid, das durch MHC präsentiert wird,
in Wechselwirkung und die CDRs 1 und 2 treten mit dem Peptid und
dem MHC in Wechselwirkung. Die Vielfältigkeit der TCR-Sequenzen wird über somatische
Umordnung von gebundenen variablen (V), Diversitäts-(D), Verbindungs-(J) und
konstanten Genen erzeugt. Funktionelle α-Ketten-Polypeptide werden durch
umgeordnete V-J-C-Regionen gebildet, während β-Ketten aus V-D-J-C-Regionen
bestehen. Die extrazelluläre konstante
Domäne
besitzt eine Membran-proximale Region und eine Immunglobulin-Region.
Es gibt eine einzelne α-Kettenkonstante
Domäne,
bekannt als TRAC, und zwei verschiedene β-konstante Domänen, bekannt als
TRBC1 und TRBC2 (IMGT Nomenklatur). Es gibt vier Aminosäureänderungen
zwischen diesen β-konstanten
Domänen,
von denen drei innerhalb der Domänen
liegen, die verwendet werden, um die einkettigen TCRs der vorliegenden
Erfindung herzustellen. Diese Änderungen
liegen alle innerhalb von Exon 1 von TRBC1 und TRBC2: N4K5 → K4N5 und F37 → Y
(IMGT-Nummerierung, Unterschiede TRBC1 → TRBC2), wobei die letzte Aminosäureänderung
zwischen den zwei TCR-β-Ketten
konstanten Regionen in Exon 3 von TRBC1 und TRBC2: V1 → E liegt.
Die Ausdehnung von jeder der TCR-extrazellulären Domänen ist
etwas variabel. Ein Fachmann mit Bewanderung auf dem Fachgebiet
kann jedoch einfach die Position der Domänengrenzen unter Verwendung
eines Nachschlagewerkes, wie The T Cell Receptor Facts Book, Lefranc & Lefranc, Publ.
Academic Press 2001, bestimmen.
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Lösliche TCRs
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Lösliche TCRs
sind nützlich;
nicht nur für
den Zweck der Untersuchung spezifischer TCR-pMHC-Wechselwirkungen,
sondern auch möglicherweise
als ein diagnostisches Werkzeug, um Infektionen nachzuweisen, oder
Autoimmunerkrankungsmarker nachzuweisen. Lösliche TCRs finden auch Anwendung
bei der Färbung,
z. B. um Zellen auf die Gegenwart eines bestimmten Peptid-Antigens,
das in dem Kontext des MHC präsentiert
wird, zu färben. Ähnlich können lösliche TCRs
verwendet werden, um einen therapeutischen Wirkstoff, z. B. eine
zytotoxische Verbindung oder eine immunstimulierende Verbindung,
an Zellen, die ein bestimmtes Antigen präsentieren, abzugeben. Lösliche TCRs
können
auch verwendet werden, um T-Zellen zu inhibieren, z. B. diejenigen,
die auf ein Autoimmun-Peptid-Antigen
reagieren.
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Proteine,
die aus mehr als einer Polypeptid-Untereinheit bestehen und die
eine Transmembran-Domäne
aufweisen, können
sich bei der Herstellung in löslicher
Form als schwierig erweisen, da in vielen Fallen das Protein durch
seine Transmembranregion stabilisiert wird. Dies ist der Fall bei
den TCRs und es wird in der wissenschaftlichen Literatur wiedergespiegelt,
die abgestumpfte Formen von TCR beschreiben, die entweder nur extrazelluläre Domänen oder
extrazelluläre
und zytoplasmatische Domänen
enthalten, die durch TCR-spezifische Antikörper erkannt werden können (was
darauf hinweist, dass der Teil des rekombinanten TCRs, der durch
den Antikörper
erkannt wird, korrekt gefaltet wurde), aber die nicht in einem guten
Ertrag hergestellt werden können,
die bei niedrigen Konzentrationen nicht stabil sind und/oder die
keine MHC-Peptid-Komplexe erkennen können. In
WO 99/60120 wird ein Überblick über diese
Literatur gegeben.
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Eine
Anzahl von Papieren beschreibt die Herstellung von TCR-Heterodimeren, die
die native Disulfidbrücke
beinhalten, die die jeweiligen Untereinheiten verbindet (Garboczi
et al. (1996), Nature 384 (6605): 134–41; Garboczi et al. (1996),
J. Immunol. 157 (12): 5403–10;
Chang et al. (1994), PNAS USA 91: 11408–11412; Davodeau et al. (1993),
J. Biol. Chem. 268 (21): 15455–15460;
Golden et al. (1997), J. Imm. Meth. 206: 163–169;
US Patent Nr. 6080840 ). Obwohl solche
TCRs durch TCR-spezifische Antikörper
erkannt werden können,
wurde jedoch von keinen gezeigt, dass sie ihren nativen Liganden
bei irgendwelchen anderen als relativ hohen Konzentrationen erkennen
und/oder sie waren nicht stabil.
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In
WO 99/60120 wird ein löslicher
TCR beschrieben, der korrekt gefaltet ist, so dass er in der Lage
ist, seinen nativen Liganden zu erkennen, der über einen Zeitraum stabil ist
und der in vernünftigen
Mengen hergestellt werden kann.
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Dieser
TCR umfasst eine TCR-α-
oder γ-Ketten-extrazelluläre Domäne, die
zu einer TCR-β-
bzw. δ-Ketten-extrazellulären Domäne mit Hilfe
eines Paares von C-terminalen Demerisationspeptiden, wie Leucin-Zippern,
dimerisiert wurde. Diese Strategie der Herstellung von TCRs ist
allgemein auf alle TCRs anwendbar.
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Die
Stabilisierung von Antikörper-
und TCR-variablen Regionen durch die Einführung von Zwischenketten-Disulfidbindungen
wird in
US 6147203 diskutiert.
Reiter et al., Immunity, 1995, 2:
281-287 ,
führt die
Konstruktion eines löslichen
Moleküls
aus, das Disulfid-stabilisierte TCR α und β variable Domänen umfasst,
von denen eine mit einer abgestumpften Form von Pseudomonas-Exotoxin
(PE38) verbunden ist. Einer der angegebenen Gründe für die Herstellung dieses Moleküls war es,
die inhärente
Instabilität
von einkettigen TCRs zu überwinden.
Die Position der neuen Disulfidbindung in den TCR-variablen Domänen wurde über Homologie mit
den variablen Domänen
von Antikörpern
identifiziert, in die diese zuvor eingeführt wurden (siehe z. B. Brinkmann
et al. (1993), Proc. Natl. Acad. Sci. USA 90: 7538–7542, und
Reiter et al. (1994), Biochemistry 33: 5451–5459). Da es jedoch eine solche
Homologie zwischen Antikörper-
und TCR-konstanten Domänen
nicht gibt, konnte eine solche Technik nicht angewendet werden,
um geeignete Orte für
neue Zwischenketten-Disulfidbingungen
zwischen TCR-konstanten Domänen
zu identifizieren.
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WO 03/020763 offenbart
Peptid-MHC-Bindungs-lösliche
TCRs des gleichen grundlegenden Designs wie diejenigen der vorliegenden
Erfindung und Verfahren für
die Herstellung und Verwendung davon.
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Die
Expression in E. coli und darauf folgende Rückfaltung von löslichen
TCR-Ketten aus den Maus UZ3-4 TCR wird in einer weiteren Studie
diskutiert. (Pecorari et al. (1999), J. Mol. Biol. 285 (4): 1831–43). Die Ergebnisse
dieser Studie legen nahe, dass die Entfernung der nativen zwischenmolekularen
Calpha-Cbeta-Disulfid-Brückenbindung
erforderlich war, um den Ertrag dieses löslichen TCRs zu verbessern.
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Fremont
et al. (1996), Curr. Opin. Immunol. 8: 93–100) stellt einen kurzen Überblick
der Verfahren und Konstrukte bereit, die verwendet wurden, um lösliche TCRs
herzustellen, und fasst die biophysikalischen Daten zusammen, die
unter Verwendung dieser löslichen
TCR-Konstrukte erzeugt wurden.
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Die
Wichtigkeit der löslichen
PCRs gegeben, wäre
es wünschenswert,
einen alternativen Weg der Herstellung solcher Moleküle bereitzustellen.
Spezifisch würde
es wünschenswert
sein, alternative lösliche
TCRs bereitzustellen, die CD1-Antigenkomplexe,
bakterielle Superantigene und Peptid-MHC/Superantigenkomplexe erkennen. Die
TCRs der vorliegenden Erfindung stellen stabile, lösliche Polypeptide
bereit, die in einer großen
Vielzahl von prokaryoten und eukaryoten Expressionssystemen hergestellt
werden können.
Bakterielle Expression wird aus ökonomischen
Gründen
besonders bevorzugt.
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Gemäß einem
ersten Aspekt stellt die vorliegende Erfindung einen löslichen
T-Zell-Rezeptor (sTCR) bereit, der (i) alles oder einen Teil einer
TCR-α-Kette
mit Ausnahme der Transmembrandomäne
davon und (ii) alles oder einen Teil einer TCR-β-Kette mit Ausnahme der Transmembranregion
davon umfasst, wobei (i) und (ii) jeweils eine funktionelle variable
Domäne
und mindestens einen Teil der konstanten Domäne der TCR-Kette umfassen und über eine
Disulfidbindung zwischen konstanten Domänen-Cysteinresten verbunden
sind, substituiert für:
Thr
48 von Exon 1 von TRAC*01 und Ser 57 von Exon 1 von TRBC1*01 oder
TRBC2*01, oder
Thr 45 von Exon 1 von TRAC*01 und Ser 77 von
Exon 1 von TRBC1*01 oder TRBC2*01, oder
Tyr 10 von Exon 1 von
TRAC*01 und Ser 17 von Exon 1 von TRBC1*01 oder TRBC2*01, oder
Thr
45 von Exon 1 von TRAC*01 und Asp 59 von Exon 1 von TRBC1*01 oder
TRBC2*01, oder
Ser 15 von Exon 1 von TRAC*01 und Glu 15 von
Exon 1 von TRBC1*01 oder TRBC2*01;
dadurch gekennzeichnet,
dass der sTCR einen CD1-Antigenkomplex
erkennt.
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Die
sTCRs der vorliegenden Erfindung haben den Vorteil, dass sie keine
heterologen Polypeptide enthalten, die immunogen sein könnten, oder
die dazu führen
könnten,
dass das sTCR schnell aus dem Körper entfernt
wird. Darüber
hinaus weisen TCRs der vorliegenden Erfindung eine dreidimensionale
Struktur auf, die den nativen TCRs, von denen sie stammen, sehr ähnlich ist,
und aufgrund dieser strukturellen Ähnlichkeit sind sie wahrscheinlich
nicht immunogen.
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TCRs
der vorliegenden Erfindung sind löslich. In dem Zusammenhang
dieser Anmeldung ist Löslichkeit
als die Fähigkeit
des TCRs definiert, als ein monodisperses Heterodimer in Phosphat-gepufferter
Kochsalzlösung
(PBS) (KCL. 2,7 mM, KH2PO4 1,5
mM, NaCl 137 mM und Na2PO4 8
mM, pH 7,1–7,5.
Life Technologies, Gibco BRL) in einer Konzentration von 1 mg/ml
gereinigt zu werden, wobei über
90 des TCRs als ein monodisperses Heterodimer nach der Inkubation
bei 25°C
für 1 Stunde
verbleibt. Um die Löslichkeit
des TCRs zu beurteilen, wird es zuerst wie in Beispiel 2 beschrieben
gereinigt. Nach dieser Reinigung werden 100 μg des TCRs durch analytische
Größenausschluss-Chromatographie analysiert,
z. B. unter Verwendung einer Pharmacia Superdex 75 HR-Säule, äquilibriert
in PBS. Weitere 100 μg
des TCRs werden bei 25°C
für 1 Stunde inkubiert
und dann durch Größenausschluss-Chromatographie
wie zuvor analysiert. Die Größenausschluss-Spuren
werden dann durch Integration analysiert und die Bereiche unter
den Peaks, die zu dem monodispersen Heterodimer korrespondieren,
werden verglichen. Die relevanten Peaks können durch Vergleich mit der
Elutionsposition von Proteinstandards von bekanntem Molekulargewicht
identifiziert werden. Das monodisperse, heterodimere, lösliche TCR
weist ein Molekulargewicht von ungefähr 50 kDa auf. Wie oben angegeben
wurde, sind die TCRs der vorliegenden Erfindung löslich. Wie
jedoch detaillierter unten beschrieben wird, können die TCRs an einen Anteil
gekoppelt sein, so dass der resultierende Komplex unlöslich ist,
oder sie können
auf der Oberfläche
eines unlöslichen
festen Trägers
präsentiert
werden.
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Die
Nummerierung der TCR-Aminosäuren,
die hier verwendet wird, folgt dem IMGT-System, das in dem The T
Cell Receptor Factsbook, 2001, LeFranc & LeFranc, Academic Press, beschrieben
wird. In diesem System hat die α-Ketten
konstante Domäne
die folgende Bezeichnung: TRAC*01, wobei „TR" T-Zell-Rezeptorgen bedeutet; „A" α-Ketten-Gen bedeutet; C konstante
Region bedeutet; und „*01" Allel 1 bedeutet.
Die β-Ketten
konstante Domäne
hat die folgende Bezeichnung: TRBC1*01. In diesem Fall gibt es zwei
mögliche konstante
Region-Gene „C1" und „C2". Die translatierte
Domäne,
die durch jedes Allel kodiert wird, kann aus dem genetischen Code
von verschiedenen Exons hergestellt werden; daher werden diese auch
genauer bezeichnet. Aminosäuren
werden gemäß dem Exon
der speziellen Domäne,
in der sie vorliegen, nummeriert.
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Der
extrazelluläre
Anteil von nativen TCR besteht aus zwei Polypeptiden (αβ oder γδ), von denen
jedes eine Membranproximale konstante Domäne und eine Membran-distale
variable Domäne
aufweist (siehe 1). Jede der konstanten und
variablen Domänen
beinhaltet eine Disulfidbindung innerhalb der Kette. Die variablen
Domänen
enthalten die hochpolymorphen Schleifen, analog zu den Komplementaritätsbestimmenden
Regionen (CDRs) von Antikörpern.
CDR3 des TCRs tritt mit dem Peptid in Wechselwirkung, das durch MHC
präsentiert
wird, und die CDRs 1 und 2 treten mit dem Peptid und dem MHC in
Wechselwirkung. Die Vielfalt der TCR-Sequenzen wird über somatische
Umordnung von verbundenen variablen (V), Diversitäts-(D), Verbindungs-(J)
und konstanten Genen erzeugt. Funktionelle α-Ketten-Polypeptide werden durch
umgeordnete V-J-C-Regionen gebildet, während β-Ketten aus V-D-J-C-Regionen
bestehen. Die extrazelluläre
konstante Domäne
weist eine Membran-proximale Region und eine Immunglobulin-Region
auf. Die Membran-proximale Region besteht aus dem Aminosäuren zwischen
der Transmembrandomäne
und dem Membran-proximalen Zysteinrest. Die konstante Immunglobulindomäne besteht
aus dem Rest der konstanten Domänen-Aminosäurereste,
wobei sie sich von dem Membranproximalen Cystein zu dem Beginn der
Verbindungsregion erstreckt, und sie wird durch die Gegenwart einer
Immunglobulin-artigen Faltung charakterisiert. Es gibt eine Einzel-α-Ketten konstante
Domäne,
bekannt als Cα1
oder TRAC*01, und zwei verschiedene β-konstante Domänen, bekannt
als Cβ1
oder TRBC1*01 und Cβ2
oder TRCB2*01. Der Unterschied zwischen diesen zwei verschiedenen β-konstanten
Domänen
besteht in den Aminosäureresten
4, 5 und 37 von Exon 1. So weist TRBC1*01 4N, 5K und 37 in Exon
1 davon auf, und TRCB2*01 weist 4K, 5N und 37Y in Exon 1 davon auf.
Die Ausdehnung von jeder der TCR-extrazellulären Domänen ist etwas variabel.
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Bei
der vorliegenden Erfindung wird die Disulfidbindung zwischen zwei
Resten eingeführt,
die in den konstanten Domänen
(oder Teilen davon) der jeweiligen Ketten liegen. Die jeweiligen
Ketten des TCRs umfassen ausreichend der variablen Domänen davon,
um in der Lage zu sein, mit ihrem TCR-Ligand-Gegenstück (CD1-Antigenkomplex, Superantigen
oder Superantigen/pMHC-Komplex) in Wechselwirkung zu treten – wenn er
bindet. Solche Wechselwirkungen können unter Verwendung von BIAcore
3000
TM- oder BIAcore 2000
TM-Instrument
gemessen werden.
WO 99/6120 stellt
detaillierte Beschreibungen der Verfahren bereit, die für die Analyse
von TCR-Bindung an MHC-Peptidkomplexe
erforderlich sind, und diese Verfahren sind ähnlich auf die Studien von
TCR/CD1 und TCR/Superantigen Wechselwirkungen anwendbar. Um diese
Verfahren auf die Studie von TCR/CD1 Wechselwirkungen anzuwenden,
sind lösliche
Formen von CD1 erforderlich, deren Produktion in (Bauer (1997),
Eur. J. Immunol. 27 (6) 1366–1373)
beschrieben wird.
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Bei
einer Ausführungsart
umfassen die jeweiligen Ketten des sTCRs der Erfindung auch die
Disulfidbindungen innerhalb der Ketten davon. Der TCR der vorliegenden
Erfindung kann alles der extrazellulären Konstanten lg-Region der
jeweiligen TCR-Ketten,
und vorzugsweise alles der extrazellulären Domäne der jeweiligen Ketten, sprich
einschließlich
der Membranproximalen Region, umfassen. In nativen TCR gibt es eine Disulfidbindung,
die die konservierten Membran-proximalen Regionen der jeweiligen
Ketten verbindet. In einer Ausführungsart
der vorliegenden Erfindung liegt diese Disulfidbindung nicht vor.
Dies kann durch Mutation der geeigneten Cysteinreste (Aminosäure 4, Exon
2 des TRAC*01-Gens
und Aminosäure
2 von sowohl des TRBC1*01- wie auch des TRBC2*01-Genes) zu einer
anderen Aminosäure
oder Abstumpfung der jeweiligen Ketten, so dass die Cysteinreste
nicht mit eingeschlossen sind, erreicht werden. Ein bevorzugter
löslicher
TCR gemäß der Erfindung
umfasst die nativen α-
und β-TCR-Ketten,
abgestumpft an dem C-Terminus, so dass die Cysteinreste, die die
native Zwischenketten-Disulfidbindung bilden, ausgeschlossen sind,
sprich abgestumpft an den Rest 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10-Resten
N-terminal zu den Cysteinresten. Es sollte jedoch beachtet werden,
dass die native Zwischenketten-Disulfidbindung in TCRs der vorliegenden
Erfindung vorliegen kann, und dass in bestimmten Ausführungsarten
nur eine der TCR-Ketten den nativen Cysteinrest aufweist, der die native
Interketten-Disulfidbindung
bildet. Dieses Cystein kann verwendet werden, um Anteile an dem
TCR anzubringen.
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Die
jeweiligen TCR-Ketten können
jedoch kürzer
sein. Da die konstanten Domänen
nicht direkt in Kontakte mit den Peptid- MHC-Liganden involviert sind, kann der
C-terminale Abstumpfungspunkt ohne Verlust der Funktionalität wesentlich
verändert
werden.
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Alternativ
kann ein größeres Fragment
der konstanten Domänen
vorliegen, als hier bevorzugt wird, sprich die konstanten Domänen müssen nicht
direkt von den Cysteinen, die die Disulfidbindung zwischen den Ketten
bilden, abgestumpft werden.
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Zum
Beispiel könnte
die gesamte konstante Domäne
mit Ausnahme der Transmembrandomäne (sprich
die extrazellulären
und zytoplasmatischen Domänen)
mit eingeschlossen werden. Es könnte
in diesem Fall vorteilhaft sein, einen oder mehr der Cysteinreste,
die die Disulfidbindung zwischen den Ketten bilden, in dem zellulären TCR
zu einem anderen Aminosäurerest
zu mutieren, der nicht in die Disulfidbindungsbildung involviert
ist, oder einen oder mehrere dieser Reste zu deletieren.
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Das
Signalpeptid kann ausgelassen werden, wenn der lösliche TCR in prokaryoten Zellen,
z. B. E. coli, exprimiert werden soll, das in dem reifen TCR für seine
Liganden-Bindungsfähigkeit
keinen Zweck erfüllt
und es kann in einigen Umständen
die Bildung eines funktionsfähigen
löslichen
TCR verhindern. In den meisten Fällen
wird der Spaltungsort, an dem das Signalpeptid von den reifen TCR-Ketten
entfernt wird, vorhergesagt, aber nicht experimentell bestimmt.
Die gentechnische Behandlung der exprimierten TCR-Ketten, so dass
sie einige, sprich bis zu 10 zum Beispiel, Aminosäuren länger oder
kürzer
an dem N-terminalen Ende sind, dürfte keine
Signifikanz für
die Funktionalität
(sprich die Fähigkeit,
CD1 zu erkennen) des löslichen
TCRs haben. Es könnten
bestimmte Additionen, die in der ursprünglichen Proteinsequenz nicht
vorliegen, hinzugefügt
werden. Zum Beispiel könnte
eine kurze Markierungssequenz, die bei der Reinigung der TCR-Ketten
helfen kann, hinzugefügt
werden, vorausgesetzt, dass sie die korrekte Struktur und Faltung
des Antigen-Bindungsortes des TCRs nicht stört.
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Für die Expression
in E. coli kann ein Methioninrest an dem N-terminalen Ausgangspunkt
der vorhergesagten reifen Proteinsequenz gentechnisch angebracht
werden, um den Start der Translation zu ermöglichen.
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Bei
weitem nicht alle Reste in den variablen Domänen der TCR-Ketten sind für die Antigen-Spezifität und -Funktionalität essentiell.
So kann eine signifikante Anzahl von Mutationen in diese Domänen eingeführt werden,
ohne dass die Antigen-Spezifität und -Funktionalität beeinträchtigt wird.
Bei weitem nicht alle Reste in konstanten Domänen von TCR-Ketten sind für die Antigen-Spezifität und -Funktionalität essentiell.
So kann eine signifikante Anzahl von Mutationen in diese Region
ohne Beeinträchtigung
der Antigen-Spezifität
eingeführt
werden.
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Die
TCR-β-Kette
enthält
einen Cysteinrest, der in dem zellulären oder nativen TCR ungepaart
ist. Wenn dieser Cysteinrest entfernt oder zu einem anderen Rest
mutiert wird, wird es bevorzugt, unkorrekte Paarung innerhalb der
Kette oder zwischen den Ketten zu vermeiden. Substitutionen dieses
Cysteinrestes durch einen anderen Rest, z. B. Serin oder Alanin,
kann einen signifikant positiven Effekt auf die Rückfaltungseffizienz
in vitro aufweisen.
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Die
Disulfidbindung kann durch Mutation von Nicht-Cysteinresten auf den jeweiligen Ketten
zu Cystein, und Veranlassung, dass die Bindung zwischen den mutierten
Resten gebildet wird, gebildet werden. Reste, deren jeweilige β-Kohlenstoffe
ungefähr
6 Å (0,6
nm) oder weniger, und vorzugsweise in dem Bereich 3,5 Å (0,35
nm) bis 5,9 Å (0,59
nm) in dem nativen TCR auseinanderliegen, werden bevorzugt, so dass
eine Disulfidbindung zwischen Cysteinresten, die anstelle der nativen
Reste eingeführt wurden,
gebildet werden kann. Orte, wo Cysteine eingeführt werden können, um
die Disulfidbindung zu bilden, sind die folgenden Reste in Exon
1 von TRAC*01 für
die TCR-α-Kette
und TRBC1*01 oder TRBC2*01 für
die TCR-β-Kette:
TCR-α-Kette | TCR-β-Kette | Native β-Kohlenstoff-Trennung (nm) |
Thr
48 | Ser
57 | 0,473 |
Thr
45 | Ser
77 | 0,533 |
Tyr
10 | Ser
17 | 0,359 |
Thr
45 | Asp
59 | 0,560 |
Ser
15 | Glu
15 | 0,59 |
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In
einer Ausführungsart
umfasst der sTCR die Gesamtheit der TCR-α-Kette, die N-terminal von Exon 2,
Rest 4 von TRAC*01 ist (Aminosäurereste
1–182
der α-Kette
gemäß der Nummerierung,
die in Garboczi et al. verwendet wird) und die Gesamtheit der TCR-β-Kette, die
N-terminal von Exon 2, Rest 2 von sowohl TRBC1*01 wie auch TRCB2*01
ist (Aminosäurereste
1–210
der β-Kette
gemäß der Nummerierung,
die in Garboczi et al. verwendet wird). Um die Disulfidbindung zu
bilden, können
Threonin 48 von Exon 1 in TRAC*01 (Threonin 158 der α-Kette gemäß der Nummerierung,
die in Garboczi et al. verwendet wird) und Serin 57 von Exon 1 in
sowohl TRBC1*01 wie auch TRBC2*01 (Serin 172 der β-Kette gemäß der Nummerierung,
die in Garboczi et al. verwendet wird) jeweils zu Cystein mutiert
werden. Diese Aminosäuren
sind im β-Strang
D der konstanten Domäne
der α- bzw. β-TCR-Ketten
lokalisiert.
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Es
sollte beachtet werden, dass in den 3a und 3b Rest
1 (gemäß der Nummerierung,
die in Garboczi et al. verwendet wird) K bzw. N ist. Der N-terminale
Methioninrest liegt nicht im nativen A6 Tax TCR vor und, wie oben
erwähnt
wurde, liegt manchmal vor, wenn die jeweiligen Ketten in bakteriellen
Expressionssystemen hergestellt werden.
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Da
nun die Reste in menschlichen TCRs, die zu Cysteinresten mutiert
werden können,
um eine neue Zwischenketten-Disulfidbindung
zu bilden, identifiziert wurden, werden diejenigen mit Bewanderung
auf dem Fachgebiet in der Lage sein, jeden TCR auf die gleiche Weise
in löslicher
Form von diesem TCR mit einer neuen Zwischenketten-Disulfidbindung
herzustellen. Bei Menschen braucht der Fachmann nur nach den folgenden
Motiven in den jeweiligen TCR-Ketten zu schauen, um den Rest, der
mutiert werden soll, zu identifzieren (der schattierte Rest ist
der Rest für
die Mutation zu einem Cystein).
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Bei
anderen Arten können
die TCR-Ketten nicht eine Region haben, die eine 100% Identität zu den obigen
Motiven aufweist. Ein Fachmann auf dem Gebiet wird jedoch in der
Lage sein, die obigen Motive zu verwenden, um den äquivalenten
Teil der TCR-α-
oder β-Kette
und so den Rest, der zu Cystein mutiert werden soll, zu identifizieren.
In dieser Hinsicht können
Anordnungstechniken verwendet werden. Zum Beispiel kann ClustalW,
erhältlich
von der Europäischen
Bioinformatik-Instituts-Webseite
(http://www.ebi.ac.uk/index.html) verwendet werden, um die obigen
Motive mit einer speziellen TCR-Kettensequenz zu vergleichen, um
den relevanten Teil der TCR-Sequenz für die Mutation zu lokalisieren.
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Die
vorliegende Erfindung umfasst in ihrem Umfang menschliche Disulfid-gebundene αβ-TCRs, wie auch
Disulfid-gebundene αβ-TCRs von
anderen Säugern,
einschließlich,
aber nicht begrenzt auf Maus, Ratte, Schwein, Ziege und Schaf. Wie
oben erwähnt
wurde, werden diejenigen mit Bewanderung auf dem Fachgebiet in der
Lage sein, Orte zu bestimmen, die zu den oben beschriebenen menschlichen
Orten, an denen Cysteinreste eingeführt werden können, um
eine Disulfidbindung zwischen den Ketten zu bilden, äquivalent
sind, zu bestimmen. Zum Beispiel zeigt das Folgende die Aminosäuresequenzen
der Maus-Cα- und Cβ-löslichen
Domänen,
zusammen mit Motiven, die die Mausreste zeigen, die zu den menschlichen
Resten äquivalent sind, die
oben erwähnt
wurden, die zu Cysteinen mutiert werden können, um eine TCR-Disulfidbindung
zwischen den Ketten zu bilden (wo die relevanten Reste schattiert
sind):
-
In
einer bevorzugten Ausführungsart
der vorliegenden Erfindung umfassen (i) und (ii) des TCRs jeweils
die funktionelle variable Domäne
eines ersten TCRs, fusioniert an die Gesamtheit oder einen Teil
der konstanten Domäne
eines zweiten TCRs, wobei der erste und zweite TCR von derselben
Art stammt und die Disulfidbindung zwischen den Ketten zwischen
Resten in der gesamten bzw. dem Teil der konstanten Domäne liegt,
die in nativen TCR nicht vorliegen. In einer Ausführungsart
sind der erste und zweite TCR menschlich. In anderen Worten wirken
die Disulfidbindungs-verbundenen konstanten Domänen als ein Gerüst, an das
variable Domänen
fusioniert werden können.
Der resultierende TCR wird im Wesentlichen identisch zu dem nativen
TCR sein, von dem der erste TCR erhalten wird. Solch ein System
erlaubt die einfache Expression von irgendeiner funktionellen variablen
Domäne
auf einem stabilen konstanten Domänengerüst.
-
Die
konstanten Domänen
des A6 Tax sTCRs, das oben beschrieben wird, oder tatsächlich die
konstanten Domänen
von irgendeinem der mutierten αβ-TCRs mit
einer neuen Disulfidbindung zwischen den Ketten, die oben beschrieben
wurden, können
als ein Gerüst
verwendet werden, auf das heterologe variable Domänen fusioniert
werden können.
Es wird bevorzugt, dass das Fusionsprotein so viel wie möglich der
Konformation der heterologen variablen Domänen behält. Es wird daher bevorzugt,
dass heterologe variable Domänen
an die konstanten Domänen
an irgendeinem Punkt zwischen den eingeführten Cysteinresten und dem N-Ende
der konstanten Domäne
gebunden werden. Für
den A6 Tax TCR sind die eingeführten
Cysteinreste auf den α-
und β-Ketten
vorzugsweise an Threonin 48 von Exon 1 in TRAC*01 (Threonin 15,8
der α-Kette
gemäß der Nummerierung,
die in Garboczi et al. verwendet wird) bzw. Serin 57 von Exon 1
in sowohl TRBC1*01 wie auch TRBC2*01 (Serin 172 der β-Kette gemäß der Nummerierung,
die in Garboczi et al. verwendet wird) lokalisiert. Es wird daher
bevorzugt, dass die heterologen α-
und β-Ketten-variable
Domänenanbringungspunkte
zwischen den Resten 48 (148 gemäß der Nummerierung,
die in Garboczi et al. verwendet wird) oder 58 (173 gemäß der Nummerierung,
die in Garboczi et al. verwendet wird) und dem N-Terminus der α- bzw. β-konstanten
Domänen
liegen.
-
Die
Reste in den konstanten Domänen
der heterologen α-
und β-Ketten,
die zu den Anbringungspunkten in dem A6 Tax TCR korrespondieren,
können
durch Sequenzhomologie identifiziert werden. Das Fusionsprotein
wird vorzugsweise so konstruiert, dass es die gesamte heterologe
Sequenz N-terminal zu dem Anbringungspunkt beinhaltet.
-
Wie
unten detaillierter diskutiert wird, kann der sTCR der vorliegenden
Erfindung mit einem Anteil an seinem C- oder N-Ende derivatisiert
oder fusioniert werden. Das C-Ende wird bevorzugt, da dies distal
von der Bindungsdomäne
liegt. Bei einer Ausführungsart
kann eine oder beide der TCR-Ketten mit einem Cysteinrest an ihrem
C- und/oder N-Ende mit solch einem Anteil fusioniert werden.
-
Ein
löslicher
TCR (der vorzugsweise menschlich ist) der vorliegenden Erfindung
kann in im Wesentlichen reiner Form oder als gereinigtes oder isoliertes
Präparat
bereitgestellt werden. Jeder aus der Vielzahl der löslichen
PCRs ist vorzugsweise identisch.
-
Bei
einem anderen Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren für den Nachweis
eines CD1-Antigens bereit, wobei das Verfahren umfasst:
- (i) Bereitstellung eines löslichen
T-Zell-Rezeptors oder eines multivalenten T-Zell-Rezeptorkomplexes,
wie er hier beschrieben wird;
- (ii) Kontaktieren des löslichen
T-Zell-Rezeptors oder multivalenten TCR-Komplexes mit dem CD1-Antigen und
- (iii) Nachweis der Bindung des löslichen T-Zell-Rezeptors oder
multivalenten TCR-Komplexes an das CD1-Antigen.
-
In
dem multivalenten Komplex der vorliegenden Erfindung können die
TCRs in der Form von Multimeren vorliegen und/oder können auf
einer Lipid-Doppelschicht vorliegen oder damit assoziiert sein,
z. B. einem Liposom.
-
In
seiner einfachsten Form umfasst ein multivalenter TCR-Komplex gemäß der Erfindung
ein Multimer aus zwei oder drei oder vier oder mehr T-Zell-Rezeptormolekülen, assoziiert
(z. B. kovalent oder anderweitig gebunden) miteinander, vorzugsweise über ein
Linkermolekül.
Geeignete Linker-Moleküle beinhalten,
sind aber nicht begrenzt auf, multivalente Anbringungsmoleküle, wie
Avidin, Streptavidin, Neutravidin und Extravidin, von denen jedes
vier Bindungsorte für
Biotin aufweist. So können
biotinylierte TCR-Moleküle
zu Multimeren von T-Zell-Rezeptoren mit einer Vielzahl von TCR-Bindungsorten geformt
werden. Die Anzahl von TCR-Molekülen
in dem Multimer wird von der Quantität von TCR im Verhältnis zu
der Quantität
von Linkermolekül,
das verwendet wird, um die Multimere herzustellen, und auch von
der Gegenwart oder Abwesenheit von irgendwelchen anderen biotinylierten
Molekülen
abhängen.
Bevorzugte Multimere sind dimere, trimere oder tetramere PCR-Komplexe.
-
Strukturen,
die ein gutes Stück
größer sind
als TCR-Tetramere,
können
bei der Verfolgung von oder Zielrichtung auf Zellen, die CD1-Antigenkomplexe
exprimieren, verwendet werden. Vorzugsweise liegen die Strukturen
in dem Bereich von 10 nm bis 10 μm
im Durchmesser. Jede Struktur kann multiple TCR-Moleküle in einer
ausreichenden Entfernung voneinander aufweisen, um es zwei oder
mehr TCR-Molekülen
auf der Struktur zu ermöglichen,
simultan an zwei oder mehr CD1- Antigenkomplexe
auf einer Zelle zu binden, und dadurch die Avidität des multimeren
Bindungsanteils für
die Zelle zu steigern.
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Geeignete
Strukturen für
die Verwendung in der Erfindung beinhalten Membranstrukturen, wie
Liposome, und feste Strukturen, die vorzugsweise Teilchen wie Kügelchen
sind, z. B. Latexkügelchen.
Andere Strukturen, die extern mit T-Zell-Rezeptormolekülen beschichtet
sein können,
sind auch geeignet. Vorzugsweise werden die Strukturen lieber mit
T-Zell-Rezeptormultimeren als mit individuellen T-Zell-Rezeptormolekülen beschichtet.
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In
dem Fall von Liposomen können
die T-Zell-Rezeptormoleküle
oder Multimere davon an die Membran angebracht oder anders assoziiert
werden. Techniken dafür
sind demjenigen mit Bewanderung auf dem Fachgebiet gut bekannt.
-
Eine
Markierung oder ein anderer Anteil, wie ein toxischer oder therapeutischer
Anteil, können
in einen multivalenten TCR-Komplex der vorliegenden Erfindung mit
eingeschlossen werden. Zum Beispiel kann der Marker oder der andere
Anteil in ein gemischtes Molekülmultimer
mit eingeschlossen sein. Ein Beispiel für ein solches multimeres Molekül ist ein
Tetramer, das drei TCR-Moleküle
und ein Peroxidasemolekül
enthält.
Dies könnte
durch Mischung des TCRs und des Enzyms in einem molaren Verhältnis von
3:1, um tetramere Komplexe zu erzeugen, und Isolierung des erwünschten
Komplexes aus irgendwelchen Komplexen, die nicht das korrekte Molekülverhältnis enthalten,
erreicht werden. Diese gemischten Moleküle könnten eine Kombination aus
Molekülen
enthalten, vorausgesetzt, dass sterische Hinderung nicht oder nicht
signifikant die erwünschte Funktion
des Moleküls
behindert. Die Positionierung der Bindungsorte auf dem Streptavidin-Molekül ist für gemischte
Tetramere geeignet, da sterische Hinderung wahrscheinlich nicht
auftritt.
-
Alternative
Mittel für
die Biotinylierung des TCRS können
möglich
sein. Zum Beispiel kann chemische Biotinylierung verwendet werden.
Alternative Biotinylierungsmarkierungen können verwendet werden, obwohl bestimmte
Aminosäuren
in der Biotin-Markierungssequenz essentiell sind (Schatz (1993),
Biotechnology N Y 11 (10): 1138–43).
Die Mischung, die für
Biotinylierung verwendet wird, kann auch variiert werden. Das Enzym erfordert
Mg-ATP und niedrige ionische Stärke,
obwohl diese beiden Bedingungen variiert werden können, z. B.
kann es möglich
sein, eine höhere
ionische Stärke
und eine längere
Reaktionszeit zu verwenden. Es kann möglich sein, ein anderes Molekül als Avidin
oder Streptavidin zu verwenden, um Multimere des PCRs zu bilden.
Jedes Molekül,
das Biotin auf eine multivalente Weise bindet, könnte geeignet sein. Alternativ
könnte
eine vollständig
andere Bindung angewendet werden (wie Polyhistidin-Markierung an
chelatiertes Nickeleisen (Quiagen Product Guide 1999, Kapitel 3 „Protein
Expression, Purification, Detection and Assay", S. 35–37). Vorzugsweise ist diese
Markierung in Richtung des C-Endes des Proteins lokalisiert, um
die Menge an sterischer Hinderung bei der Wechselwirkung mit dem
Gegenstück-TCR-Liganden
zu minimieren.
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Ein
oder beide der TCR-Ketten können
mit einem nachweisbaren Marker markiert sein, z. B. einem Marker,
der für
diagnostische Zwecke geeignet ist. So stellt die Erfindung ein Verfahren
zum Nachweis eines CD1-Antigenkomplexes bereit, wobei das Verfahren
das Kontaktieren des CD1-Antigenkomplexes mit einem TCR oder multimeren
TCR-Komplex gemäß der Erfindung,
der für
den CD1-Antigen-Komplex spezifisch ist, und den Nachweis der Bindung
des TCRS oder multimeren TCR-Komplexes
an den CD1-Antigenkomplex umfasst. In tetrameren TCR, das unter
Verwendung von biotinylierten Heterodimeren gebildet wurden, kann
fluoreszierendes Streptavidin (kommerziell erhältlich) verwendet werden, um
einen nachweisbaren Marker bereitzustellen. Ein fluoreszierend markiertes
Tetramer ist für
die Verwendung in FACS-Analyse geeignet, z. B. um Antigen-präsentierende
Zellen, die das Peptid tragen, für
das der TCR spezifisch ist, nachzuweisen.
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Eine
andere Weise, auf die lösliche
TCRs der vorliegenden Erfindung nachgewiesen werden können, ist
durch die Verwendung von TCR-spezifischen Antikörpern, insbesondere monoklonalen
Antiköpern.
Es gibt viele kommerziell erhältliche
Anti-TCR-Antikörper,
wie αFl
und βFl,
die die konstanten Regionen der α-
bzw. β-Kette
erkennen.
-
Der
TCR (oder multivalente Komplex davon) der vorliegenden Erfindung
kann alternativ oder zusätzlich
mit (z. B. kovalent oder anders gebunden an) einem therapeutischen
Wirkstoff assoziiert sein, der z. B. ein toxischer Anteil für die Verwendung
bei der Zellabtötung
oder ein immunstimulierender Wirkstoff, wie Interleukin oder ein
Zytokin sein kann. Ein multivalenter TCR-Komplex der vorliegenden
Erfindung kann eine gesteigerte Bindungsfähigkeit für einen TCR-Liganden im Vergleich
mit einem nicht-multimeren T-Zell-Rezeptor-Heterodimer aufweisen. So sind die multivalenten
TCR-Komplexe gemäß der Erfindung
besonders nützlich
für die
Verfolgung von oder Zielrichtung auf Zellen, die besondere Antigene
in vitro oder in vivo präsentieren,
und sie sind auch nützlich
als Zwischenprodukte für
die Herstellung von weiteren multivalenten TCR-Komplexen, die solche
Verwendungen aufweisen. Der TCR oder multivalente TCR-Komplex kann
daher in einer pharmazeutisch akzeptablen Formulierung für die Verwendung
in vivo bereitgestellt werden.
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Die
Erfindung stellt auch ein Verfahren zur Abgabe eines therapeutischen
Wirkstoffes an eine Zielzelle bereit, wobei das Verfahren die Kontaktierung
von möglichen
Zielzellen mit einem TCR oder multivalenten TCR-Komplex gemäß der Erfindung
unter Bedingungen, die die Bindung des TCRs oder multivalenten TCR-Komplexes
an die Zielzelle erlauben, umfasst, wobei der TCR oder multivalente
TCR-Komplex für
den TCR-Liganden spezifisch ist und der therapeutische Wirkstoff
damit assoziiert ist.
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Insbesondere
kann der lösliche
TCR oder multivalente TCR-Komplex
verwendet werden, um therapeutische Wirkstoffe an den Ort der Zellen,
die ein spezielles Antigen präsentieren,
abzugeben. Dies wäre
in vielen Situationen und insbesondere gegen Tumore nützlich.
Ein therapeutischer Wirkstoff könnte
so abgegeben werden, dass er seinen Effekt lokal, aber nicht nur
auf die Zelle, die er bindet, ausüben würde. So stellt sich eine spezielle
Strategie Antitumormoleküle
vor, die an T-Zell-Rezeptoren oder multivalente TCR-Komplexe, die
für Tumor-Antigene
spezifisch sind, gebunden sind.
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Viele
therapeutische Wirkstoffe könnten
für diese
Verwendung verwendet werden, z. B. radioaktive Verbindungen, Enzyme
(Perforin zum Beispiel) oder chemotherapeutische Wirkstoffe (cis-Platin
zum Beispiel). Um sicherzustellen, dass die toxischen Effekte an
dem erwünschten
Ort ausgeübt
werden, könnte
das Toxin in einem Liposom sein, das an Streptavidin gebunden ist,
so dass die Verbindung langsam freigesetzt wird. Dies wird schädigende
Effekte während
des Transportes in dem Körper
verhindern und sicherstellen, dass das Toxin den maximalen Effekt
nach der Bindung des TCRs an die relevanten Antigen-präsentierenden
Zellen hat.
-
Andere
geeignete therapeutische Wirkstoffe beinhalten:
- • klein-molekulare
zytotoxische Wirkstoffe, z. B. Verbindungen mit der Fähigkeit,
Säugerzellen
zu töten,
die ein Molekulargewicht von weniger als 700 Dalton aufweisen. Solche
Verbindungen könnten
auch toxische Metalle enthalten, die in der Lage sind, einen zytotoxischen
Effekt zu haben. Darüber
hinaus sollte verstanden werden, dass diese klein-molekularen zytotoxischen
Wirkstoffe auch pro-Drugs mit einschließen, sprich Verbindungen, die
sich zersetzen oder unter physiologischen Bedingungen konvertiert
werden, um zytotoxische Wirkstoffe freizusetzen. Beispiele für solche
Wirkstoffe beinhalten cis-Plastin, Maytansinderivate, Rachelmycin,
Calicheamicin, Docetaxel, Etoposid, Gemcitabin, Ifosfamid, Irinotecan,
Melphalan, Mitoxantron, Sorfimer-Natriumphotofrin
II, Temozolmid, Topotecan, Trimetreatglucuronat, Auristatin E Vincrstin
und Doxorubicin;
- • Peptidzytotoxine,
sprich Proteine oder Fragmente davon mit der Fähigkeit, Säugerzellen zu töten. Beispiele
beinhalten Ricin, Diphtherietoxin, Pseudomonas bakterielles Exotoxin
A, DNAase und RNAase;
- • Radionuklide,
sprich instabile Isotope von Elementen, die mit der begleitenden
Emission von einem oder mehreren α- oder β-Partikeln
oder γ-Strahlen
zerfallen. Beispiele beinhalten Iod 131, Rhenium 186, Indium 111,
Yttrium 90, Bismuth 210 und 213, Actinium 225 und Astatin 213;
- • Pro-Drugs,
wie Antikörper
gerichtete Enzym-Pro-Drugs;
- • Immunstimulanzien,
sprich Teile, die Immunantwort stimulieren, Beispiele beinhalten
Cytokine, wie IL-2, Chemokine, wie IL-8, Thrombozyten-Faktor 4,
Melanom-Wachstums-stimulierendes
Protein, etc., Antikörper
oder Fragmente davon, wie Anti-CD3-Antikörper oder Fragmente davon,
Komplementaktivatoren, xenogene Proteindomänen, allogene Proteindomänen, virale/bakterielle
Proteindomänen
und virale/bakterielle Peptide.
-
Lösliche TCRs
oder multivalente TCR-Komplexe der Erfindung können an ein Enzym gebunden
sein, das in der Lage ist, eine Prodrug in ein Medikament umzuwandeln.
Dies erlaubt es der Prodrug, nur an dem Ort in das Medikament umgewandelt
zu werden, an dem es erforderlich ist (sprich gezielt durch den
sTCR).
-
Eine
Vielzahl von Erkrankungsbehandlungen kann möglicherweise durch Lokalisierung
des Medikamentes durch die Spezifität von löslichen TCRs gesteigert werden.
-
Virale
Erkrankungen, für
die Medikamente existieren, z. B. HIV, SIV, EBV, CMV, würden davon
profitieren, dass das Medikament in der näheren Umgebung der infizierten
Zellen freigesetzt oder aktiviert wird. Für Krebs würde die Lokalisierung in der
Umgebung von Tumoren oder Metastasen den Effekt von Toxinen oder Immunstimulantien
steigern. Bei Autoimmunerkrankungen könnten immunsuppressive Medikamente
langsam freigesetzt werden, wobei sie einen lokaleren Effekt über eine
längere
Zeitspanne aufweisen, während
sie die gesamte Immunkapazität
des Patienten minimal beeinflussen. Bei der Verhinderung von Transplantatabstoßung könnte der
Effekt von immunsuppressiven Medikamenten auf die gleiche Weise
optimiert werden. Für Impfstoffabgabe
könnte
das Impfstoff-Antigen in der Umgebung von Antigen-präsentierenden
Zellen lokalisiert werden, wodurch die Effizienz des Antigens gesteigert
würde.
Das Verfahren kann auch für
bildgebende Zwecke angewendet werden.
-
Die
löslichen
TCRs der vorliegenden Erfindung können verwendet werden, um T-Zell-Aktivierung durch
Bindung an spezifischen TCR-Liganden und dadurch Inhibierung der
T-Zell-Aktivierung
zu modulieren. Autoimmunerkrankungen, die T-Zell-vermittelte Entzündung und/oder Gewebeschaden
involvieren, könnten durch
diesen Ansatz gelindert werden, z. B. Typ I-Diabetes. Das Wissen um das spezifische
Peptidepitop, das durch den relevanten pMHC präsentiert wird, ist für diese
Verwendung erforderlich.
-
Man
stellt sich auch die Verwendung der löslichen TCRs und/oder multivalenten
TCR-Komplexe der vorliegenden Erfindung bei der Herstellung einer
Zusammensetzung für
die Behandlung von Krebs oder Autoimmunerkrankung vor.
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Wie
es in der Antikrebs- und Autoimmuntherapie häufig ist, können die sTCRs dieser Erfindung
in Kombination mit anderen Wirkstoffen für die Behandlung von Krebs
und Autoimmunerkrankung und anderen verwandten Zuständen, die
in ähnlichen
Patientengruppen gefunden werden, verwendet werden.
-
Medikamente
in Übereinstimmung
mit der Erfindung werden normalerweise als ein Teil einer sterilen, phamazeutischen
Zusammensetzung bereitgestellt, die normalerweise einen pharmazeutisch
akzeptablen Träger
beinhalten wird. Diese pharmazeutische Zusammensetzung kann in irgendeiner
geeigneten Form (abhängig
von dem gewünschten
Verfahren der Verabreichung an einen Patienten) vorliegen. Sie kann
in Einheitsdosierungsform bereitgestellt werden, aber sie wird im
Allgemeinen in einem versiegelten Container bereitgestellt und kann
als Teil eines Kits bereitgestellt werden. Ein solches Kit würde normalerweise
(obwohl nicht notwendigerweise) Anleitungen für die Verwendung beinhalten.
Es kann eine Vielzahl von besagten Einheitsdosierungsformen enthalten.
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Die
pharmazeutische Zusammensetzung kann für die Verabreichung auf irgendeinem
geeigneten Weg adaptiert sein, z. B. auf dem oralen (einschließlich buccal
oder sublingual), rektalen, nasalen, topischen (einschließlich buccalen,
sublingualen oder transdermalen), vaginalen oder parenteralen (einschließlich subkutanen,
intramuskulären,
intravenösen
oder intradermalen) Weg. Solche Zusammensetzungen können durch jedes
Verfahren, das auf dem Fachgebiet der Pharmazie bekannt ist, hergestellt
werden, z. B. durch Mischen des aktiven Inhaltsstoffes mit dem Träger/den
Trägern
oder Arzneiträgern)
unter sterilen Bedingungen.
-
Pharmazeutische
Zusammensetzungen, die für
die orale Verabreichung adaptiert sind, können als einzelne Einheiten
vorgelegt werden, wie als Kapseln oder Tabletten; als Pulver oder
Granulate; als Lösungen, Sirups
oder Suspensionen (in wässrigen
oder nicht wässrigen
Flüssigkeiten;
oder als essbare Schäume
oder Aufschäumungen
oder als Emulsionen). Geeignete Arzneiträger für Tabletten oder harte Gelatinekapseln
beinhalten Lactose, Maisstärke
oder Derivate davon, Stearinsäure
oder Salze davon. Geeignete Arzneiträger für die Verwendung mit weichen
Gelatinekapseln beinhalten z. B. Pflanzenöle, Wachse, Fette, halbfeste
oder flüssige
Polyole etc. Für
die Herstellung von Lösungen
und Sirups, beinhalten Arzneiträger,
die verwendet werden können,
z. B. Wasser, Polyole und Zucker. Für die Herstellung von Suspensionen
können Öle (z. B.
Pflanzenöle)
verwendet werden, um Öl-in-Wasser-
oder Wasser-in-Öl-Suspensionen
bereitzustellen. Pharmazeutische Zusammensetzungen, die für die transdermale
Verabreichung adaptiert sind, können
als einzelne Pflaster bereitgestellt werden, die in engen Kontakt
zu der Epidermis des Empfängers
für einen
längeren
Zeitraum verbleiben sollen. Zum Beispiel kann der aktive Inhaltsstoff
aus dem Pflaster durch Iontophorese abgegeben werden, wie allgemein
in Pharmaceutical Research, 3 (6): 318 (1986) beschrieben wird.
Pharmazeutische Zusammensetzungen, die für die topische Verabreichung
adaptiert sind, können
als Salben, Cremes, Suspensionen, Lotionen, Pulver, Lösungen,
Pasten, Gels, Sprays, Aerosole oder Öle formuliert sein. Für Infektionen
des Auges oder anderer externer Gewebe, z. B. Mund und Haut, werden
die Zusammensetzungen vorzugsweise als eine topische Salbe oder
Creme aufgebracht. Wenn er als eine Salbe formuliert ist, kann der
aktive Inhaltsstoff mit entweder einer paraffinischen oder Wasser-mischbaren
Salbenbasis verwendet werden. Alternativ kann der aktive Inhaltsstoff
in einer Creme mit einer Öl-in-Wasser-Cremebasis
oder Wasser-in-Öl-Basis
formuliert sein. Pharmazeutische Zusammensetzungen, die für die topische
Verabreichung an das Auge adaptiert sind, beinhalten Augentropfen,
worin der aktive Inhaltsstoff in einem geeigneten Träger, insbesondere
einem wässrigen
Lösungsmittel,
aufgelöst
oder suspendiert ist. Pharmazeutische Zusammensetzungen, die für topische Verabreichung
in den Mund adaptiert sind, beinhalten Halstabletten, Pastillen
und Mundspülungen.
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Pharmazeutische
Zusammensetzungen, die für
die rektale Verabreichung adaptiert sind, können als Suppositorien oder
Einläufe
vorgelegt werden. Pharmazeutische Zusammensetzungen, die für die nasale
Verabreichung adaptiert sind, worin der Träger ein Feststoff ist, beinhalten
ein grobes Pulver mit einer Teilchengröße von z. B. in dem Bereich
20 bis 500 μm,
das auf die Weise verabreicht wird, bei der eingeschnupft wird, z.
B. durch schnelle Inhalation durch die Nasenwege aus einem Behälter des
Pulvers, der nahe an die Nase gehalten wird. Geeignete Zusammensetzungen,
worin der Träger
eine Flüssigkeit
ist, für
die Verabreichung als ein Nasenspray oder Nasentropfen, beinhalten
wässrige
oder ölige
Lösungen
des aktiven Inhaltsstoffes. Pharmazeutische Zusammensetzungen, die
für die
Verabreichung durch Inhalation adaptiert sind, beinhalten feine Teilchenstäube oder
Nebel, die mit Hilfe von verschiedenen Arten von Abmessdosis-Druckaerosolen, Verneblern
oder Insufflatoren erzeugt werden können. Pharmazeutische Zusammensetzungen,
die für
die vaginale Verabreichung adaptiert sind, können in der Form von Pessaren,
Tampons, Cremes, Gels, Pasten, Schäumen oder Sprayformulierungen
vorgelegt werden. Pharmazeutische Zusammensetzungen, die für die parenterale Verabreichung
adaptiert sind, beinhalten wässrige
und nicht-wässrige
sterile Injektionslösung,
die Antioxidantien, Puffer, Bakteriostatika und gelöste Stoffe,
die die Formulierung im Wesentlichen isoton zu dem Blut des beabsichtigten
Empfängers
machen, enthalten können,
und wässrige
und nicht-wässrige
sterile Suspensionen, die Suspensionsmittel und Verdickungsmittel
enthalten können.
Arzneiträger,
die für
injizierbare Lösungen
verwendet werden können,
beinhalten Wasser, Alkohole, Polyole, Glycerin und z. B. Pflanzenöle. Die
Zusammensetzungen können
in Einheitsdosis- oder Multidosis-Behältern vorgelegt werden, z.
B. versiegelten Ampullen oder Phiolen, und sie können in einem gefriergetrockneten
(lyophilisierten) Zustand gelagert werden, welcher nur die Zugabe
des sterilen flüssigen
Trägers,
z. B. Wasser für
Injektionen, direkt vor der Verwendung erforderlich macht. Extemporäre Injektionslösungen und
Suspensionen können
aus sterilen Pulvern, Granulaten und Tabletten hergestellt werden.
-
Die
pharmazeutischen Zusammensetzungen können Konservierungsmittel,
Lösungsvermittler,
Stabilisatoren, Benetzungsmittel, Emulgatoren, Süßstoffe, Farbstoffe, Duftstoffe,
Salze (Substanzen der vorliegenden Erfindung können selber in der Form eines
pharmazeutisch akzeptablen Salzes bereitgestellt werden), Puffer;
Beschichtungsmittel oder Antioxidanzien enthalten. Sie können auch
therapeutisch aktive Wirkstoffe zusätzlich zu der Substanz der
vorliegenden Erfindung enthalten.
-
Die
Dosierungen der Substanzen der vorliegenden Erfindung können innerhalb
weiter Grenzen variieren, abhängig
von der Erkrankung oder der Störung,
die behandelt werden soll, dem Alter und dem Zustand des Individuums,
das behandelt werden soll, etc. und ein Arzt wird letztendlich die
geeigneten Dosierungen, die verwendet werden sollen, bestimmen.
Die Dosierung kann sooft, wie es geeignet ist, wiederholt werden. Wenn
Nebenwirkungen auftreten, kann die Menge und/oder Frequenz der Dosierung
in Übereinstimmung
mit normaler klinischer Praxis reduziert werden.
-
Gen-Klonierungstechniken
können
verwendet werden, um einen sTCR der Erfindung bereitzustellen, vorzugsweise
in im Wesentlichen reiner Form. Diese Techniken werden z. B. in
J. Sambrook et al., Molecular Cloning, 2. Ausgabe, Cold Spring Harbor
Laboratory Press (1989) offenbart. So stellt in einem weiteren Aspekt die
vorliegende Erfindung ein Nucleinsäuremolekül bereit, umfassend eine Sequenz,
die eine Kette des löslichen
TCRs der vorliegenden Erfindung kodiert, oder eine Sequenz, die
dazu komplementär
ist. Solche Nucleinsäuresequenzen
können
durch Isolierung von TCR kodierender Nucleinsäure aus T-Zell-Klonen und Herbeiführung geeigneter
Mutationen (durch Insertion, Deletion oder Substitution) erhalten
werden.
-
Das
Nucleinsäuremolekül kann in
isolierter oder rekombinanter Form isoliert werden. Es kann in einen Vektor
inkorporiert und der Vektor kann in eine Wirtszelle inkorpiert werden.
Solche Vektoren und geeignete Wirte bilden noch weitere Aspekte
der vorliegenden Erfindung.
-
Die
Erfindung stellt auch ein Verfahren zur Erlangung einer TCR-Kette
bereit, wobei das Verfahren die Inkubation einer solchen Wirtszelle
unter Bedingungen, die Expression der TCR-Kette hervorrufen, und dann Reinigung
des Polypeptids umfasst.
-
Die
löslichen
TCRs der vorliegenden Erfindung können durch Expression in einem
Bakterium, wie E. coli, als Einschlusskörper und darauf folgender Rückfaltung
in vitro erhalten werden.
-
Die
Rückfaltung
der TCR-Ketten kann in vitro unter geeigneten Rückfaltungsbedingungen stattfinden. In
einer speziellen Ausführungsart
wird ein TCR mit korrekter Konformation durch Rückfaltung von solubilisierten
TCR-Ketten in einem Rückfaltungspuffer,
der einen Lösungsvermittler,
z. B. Harnstoff, umfasst, erreicht. Vorteilhaft kann der Harnstoff
in einer Konzentration von mindestens 0,1 M oder mindestens 1 M
oder mindestens 2,5 M oder ungefähr
5 M vorliegen. Ein alternativer Lösungsvermittler, der verwendet
werden kann, ist Guanidin in einer Konzentration zwischen 0,1 M
und 8 M, vorzugsweise mindestens 1 M oder mindestens 2,5 M. Vor
der Rückfaltung
wird vorzugsweise ein Reduktionsmittel verwendet, um die komplette
Reduktion von Cysteinresten sicherzustellen. Weitere Denaturierungsmittel,
wie DTT und Guanidin, können
nach Bedarf verwendet werden. Verschiedene Denaturierungsmittel
und Reduktionsmittel können
vor dem Rückfaltungsschritt verwendet
werden (z. B. Harnstoff, β-Mercaptoethanol).
Alternative Redoxpaare können
während
der Rückfaltung
verwendet werden, wie Cystamin/Cysteamin-Redoxpaar, DTT oder β-Mercaptoethanol/Luftsauerstoff
und Cystein in reduzierten und oxidierten Formen.
-
Die
Rückfaltungseffizienz
kann durch die Zugabe von bestimmten anderen Proteinkomponenten,
z. B. Chaperonprotein, zu der Rückfaltungsmischung
gesteigert werden. Verbesserte Rückfaltung
wurde durch Passage von Protein durch Säulen mit immobilisierten Mini-Chaperonen
erreicht (Altamirano et al. (1999), Nature Biotechnology 17: 187–191; Altamirano
et al. (1997), Proc. Natl. Acad. Sci. USA 94 (8): 3576–8).
-
Alternativ
können
lösliche
TCRs der vorliegenden Erfindung durch Expression in einem eukaryonten Zellsystem,
wie Insektenzellen, erhalten werden. Zum Beispiel offenbart die
gleichzeitig anhängige
Anmeldung (
WO 03/020763 )
die Expression von Peptid-MHC-Bindungs-löslichen TCRs des gleichen grundlegenden
Designs wie diejenigen der vorliegenden Erfindung, die in Hefe und
Insektenzellen exprimiert werden sollen, und die Expression in einer
großen
Bandbreiten an anderen prokaryoten oder eukaryoten Systemen wird
erwartet. Daher gibt es eine Anzahl von Säuger-Expressionssystemen, die für die Herstellung
von membrangebundenen TCRs verwendet wurden. Zum Beispiel zeigt
eine Studie (Rubinstein (2003), J. Immunol. 170 (3) 1209–1217) die
erfolgreiche in vitro Retrovirus-vermittelte Transduktion von reifen
T-Zellen mit DNA, die einen nicht-nativen, membrangebundenen TCR kodiert.
Dies führte
zu der Herstellung von T-Zellen, die in der Lage waren, spezifisch
APCs zu töten,
die den pMHC-Komplex, der durch den eingeführten TCR erkannt wird, exprimierten.
Eine weitere Studie (Pogulis (1998), Hum Gene Ther. 9 (15) 2285–2297) verwendete
ein retrovirales System, um Maus-Knochenmarkszellen
mit TCR-Genen zu transduzieren. Die transduzierten Knochenmarkszellen
wurden dann in Mäuse
eingeführt
und die Expression des eingeführten
TCRs wurde gezeigt.
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Es
wird auch erwartet, dass TCR der vorliegenden Erfindung auch für die Expression
in die Milch von nicht menschlichen transgenen Tieren zugänglich sein
würden,
einschließlich,
aber nicht begrenzt auf, Mäuse, Ratten,
Kühe, Schafe
und Ziegen, wobei ähnliche
Verfahren wie diejenigen, die zuvor für Antikörperproduktion gezeigt wurden,
verwendet werden. Zum Beispiel beschreibt (Sola (1998), J. Virol.
72 (5) 3762–3772)
die Einführung
von DNA, die einen chimären
Antikörper
(IgA) kodiert, in Mäuse
und zeigt, dass Mäuse,
die in der Lage sind, das eingeführte
IgA in ihrer Milch zu sezernieren, hergestellt werden können.
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Die
Reinigung des exprimierten TCRs kann durch viele verschiedene Mittel
erreicht werden, die dem speziellen Milieu, in das der TCR exprimiert
wird, angepasst sind. Es können
alternative Verfahren des Ionenaustausches angewendet werden oder
andere Verfahren der Proteinreinigung können benutzt werden, wie Gelfiltrations-Chromatographie
oder Affinitäts-Chromatographie.
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Lösliche TCRs
und multivalente TCR-Komplexe der vorliegenden Erfindung finden
auch Verwendung bei dem Screening auf Wirkstoffe, wie kleine chemische
Verbindungen, die die Fähigkeit
aufweisen, die Bindung des TCRs an seinen TCR-Liganden zu inhibieren. Daher stellt
in einem weiteren Aspekt die vorliegende Erfindung ein Verfahren
zum Screening auf einen Wirkstoff bereit, der die Bindung eines
T-Zell-Rezeptors
an einen TCR-Liganden, ausgewählt
aus CD1-Antigenkomplexen,
bakteriellen Superantigenen und MHC-Peptid/Superantigenkomplexen, inhibiert,
bereit, umfassend die Überwachung
der Bindung eines löslichen T-Zell-Rezeptors
der Erfindung mit einem TCR-Liganden in der Gegenwart eines Wirkstoffes
und Auswahl von Wirkstoffen, die eine solche Bindung inhibieren.
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Geeignete
Techniken für
ein solches Screeningverfahren beinhalten das Surface Plasmon Resonance-basierte
Verfahren, das in
WO 01/22084 beschrieben
wird. Andere gut bekannte Techniken, die die Basis dieses Screening-Verfahrens
bilden könnten,
sind Szintillations-Proximitäts-Analyse
(SPA) und amplifizierter Lumineszenz-Proximitäts-Assay.
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Wirkstoffe,
die durch die Screeningverfahren der Erfindung ausgewählt werden,
können
als Medikamente oder als die Basis eines Medikamenten-Entwicklungsprogrammes
verwendet werden, wobei sie modifiziert oder anders verbessert werden,
um Merkmale aufzuweisen, die sie für die Verabreichung als ein
Medikament geeigneter machen. Solche Medikamente können für die Behandlung
von Zuständen
verwendet werden, die eine Komponente einer ungewollten T-Zell-Reaktion
beinhalten. Solche Zustände
beinhalten Krebs (z. B. Nieren, Eierstock, Darm, Kopf und Hals,
Hoden, Lungen, Magen, zervikalen, Blasen, Prostata oder Melanom),
Autoimmunerkrankung, Transplantatabstoßung und Graft versus Host-Erkrankung.
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Bevorzugte
Merkmale von jedem Aspekt der Erfindung gelten für alle anderen Aspekte mit
den nötigen Abänderungen.
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Beispiele
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Die
Erfindung wird weiter in den folgenden Beispielen beschrieben, die
den Umfang der Erfindung auf keine Weise begrenzen.
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In
dem Folgenden wird auf die begleitenden Zeichnungen Bezug genommen,
in denen:
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1 ein
schematisches Diagramm eines löslichen
TCRs mit einer eingeführten
Zwischenketten-Disulfidbindung in Übereinstimmung mit der Erfindung
ist;
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2a und 2b jeweils
die Nucleinsäuresequenzen
der α- und β-Ketten eines
löslichen
CD1-bindenden TCRs zeigen, mutiert, um ein Cysteinkodon einzuführen. Die
Schattierung weist auf das eingeführte Cysteinkodon hin;
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3a die
CD1-bindende TCR-α-Ketten-extrazelluläre Aminosäuresequenz
zeigt, einschließlich
der T48→C-Mutation
(unterstrichen), die verwendet wird, um die neue Disulfid-Zwischenkettenbindung
herzustellen, und 3b die CD1-bindende TCR-β-Ketten-extrazelluläre Aminosäuresequenz
zeigt, einschließlich
der S57 → C-Mutation
(unterstrichen), die verwendet wird, um die neue Disulfid-Zwischenkettenbindung
herzustellen;
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4 eine
BIAcore-Antwortkurve auf die spezifische Bindung von Disulfid-verbundenem
CDld-bindendem löslichen
TCR auf lösliches
CD1d ist.
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Beispiel 1: Design von Primern und Mutagenese
von CD1-bindenden
TCR-α- und β-Ketten
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Für die Mutation
eines CD1-bindenden TCR-Threonins 48 von Exon 1 in TRAC*01 zu Cystein
wurden die folgenden Primer designed (Mutation in Kleinbuchstaben
gezeigt):
-
Für die Mutation
von CD1-bindendem TCR Serin 57 von Exon 1 in sowohl TRBC1*01 1 und
TRBC2*01 zu Cystein, wurden die folgenden Primer designed (Mutation
in Kleinbuchstaben gezeigt):
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PCR-Mutagenese:
-
Expressionsplasmide,
die Gene für
den CD1-bindenden TCR enthielten, wurden aus cDNA erhalten, die
aus einem CD1-spezifischen
CD1-T-Zell-Klon isoliert wurde. Die TCR-α- oder β-Ketten wurden unter Verwendung
der α-Ketten-Primer
bzw. der β-Ketten-Primer
wie folgt mutiert. 100 ng Plasmid wurde mit 5 μl 10 mM dNTP, 25 μl 10 × Pfu-Puffer
(Stratagene), 10 Einheiten Pfu-Polymerase (Stratagene) gemischt
und das endgültige
Volumen wurde auf 240 μl
mit H2O eingestellt. 48 μl dieser Mischung wurde mit
Primern ergänzt,
verdünnt,
um eine endgültige
Konzentration von 0,2 μm
in 50 μl
endgültigem
Reaktionsvolumen zu ergeben. Nach einem anfänglichen Denaturierungsschritt
von 30 Sekunden bei 95°C
wurde die Reaktionsmischung 15 Runden Denaturierung (95%, 30 Sek.),
Annealing (55°C,
60 Sek.) und Verlängerung
(73°, 8
Min.) in einer Hybaid PCR-Express PCR-Maschine unterworfen. Das
Produkt wurde dann für
5 Stunden bei 37°C
mit 10 Einheiten Dpnl-Restriktionsenzym (New England Biolabs) verdaut.
10 μl der
verdauten Reaktion wurden in kompetente XL1-Blue-Bakterien transformiert und für 18 Stunden
bei 37°C
gezüchtet.
Eine einzelne Kolonie wurde aufgenommen und über Nacht in 5 ml TYP + Ampicillin
(16 g/l Bacto-Trypton, 16 g/l Hefeextrakt, 5 g/l NaCl, 2,5 g/l K2HPO4, 100 mg/l Ampicillin)
gezüchtet.
Plasmid-DNA wurde auf einer Quiagen Miniprep-Säule gemäß den Anweisungen des Herstellers
gereinigt und die Sequenz wurde durch automatisierte Sequenzierung
an der Sequenzierungseinrichtung des Departments of Biochemistry,
Oxford University, verifiziert. Die jeweilige mutierte Nucleinsäure und
die Aminosäuresequenzen
werden in den 2a und 3a für die α-Kette und
den 2b und 3b für die β-Kette gezeigt.
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Beispiel 2: Expression, Rückfaltung
und Reinigung von löslichem
TCR
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Die
Expressionsplasmide, die die mutierte α-Kette bzw. β-Kette enthielten, wurden getrennt
voneinander in E. coli-Stamm
BL21pLysS transformiert und einzelne Ampicillinresistente Kolonien
wurden bei 37°C
in TYP (Ampicillin 100 μg/ml)
Medium auf eine OD600 von 0,4 gezüchtet, bevor
Proteinexpression mit 0,5 mM IPTG induziert wurde. Die Zellen wurden
drei Stunden nach der Induktion durch Zentrifugation für 30 Minuten bei
4.000 UpM in einem Beckman J-6B geerntet. Die Zellpellets wurden
in einem Puffer, der 50 mM Tris-HCl, 25% (w/v) Saccharose, 1 mM
NaEDTA, 0,1% (w/v) NaAzid, 10 mM DTT, pH 8,0 enthielt, erneut suspendiert. Nach
einem Gefrier-Auftau-Schritt über Nacht,
wurden die resuspendierten Zellen in einminütigen Bursts für insgesamt
ungefähr
10 Minuten in einem Milsonix XL2020 Beschaller unter Verwendung
einer Standard-12 mm-Durchmesser-Sonde beschallt. Einschlusskörper-Pellets wurden durch
Zentrifugation für
30 Minuten bei 13.000 UpM in einer Beckman J2-21 Zentrifuge gewonnen.
Es wurden dann drei Detergenzwaschungen durchgeführt, um Zelldebris und Membranbestandteile
zu entfernen. Jedes Mal wurde der Einschlusskörper-Pellet in einem Tritonpuffer
(50 mM Tris-HCl, 0,5% Triton-X100, 200 mM NaCl, 10 mM NaEDTA, 0,1%
(w/v) NaAzid, 2 mM DTT, pH 8,0) homogenisiert, bevor er durch Zentrifugation
für 15
Minuten bei 13.000 UpM in einem Beckman J2-21 pellettiert wurde.
Detergenz und Salz wurden dann durch eine ähnliche Waschung in dem folgenden
Puffer: 50 mM Tris-HCl, 1 mM NaEDTA, 0,1% (w/v) NaAzid, 2 mM DTT,
pH 8,0, entfernt. Schließlich
wurden die Einschlusskörper
in 30 mg Aliquots aufgeteilt und bei –70°C gefroren. Der Einschlusskörper-Proteinertrag
wurde durch Solubilisierung mit 6 M Guanidin-HCl und Messung mit
einem Bradford-Farbbindungs-Assay (PerBio) quantifiziert.
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Es
wurden ungefähr
120 mg (sprich 4 μmol)
solubilisierter α-Ketten-Einschlusskörper und
30 mg (sprich 1 μmol) solubiliserter α-Ketten-Einschlusskörper aus
gefrorenen Vorräten
aufgetaut, die Proben wurden dann gemischt und die Mischung in 15
ml einer Guanidinlösung
(6 M Guanidinhydrochlorid, 10 mM Natriumacetat, 10 mM EDTA) verdünnt, um
die vollständige
Kettendenaturierung sicherzustellen. Die Guanidinlösung, die
vollständig
reduzierte und denaturierte TCR-Ketten enthielt, wurde dann in 1
Liter des folgenden Rückfaltungspuffers
induziert: 100 mM Tris, pH 8,5, 400 mM L-Arginin, 2 mM EDTA, 5 mM
reduziertes Glutathion, 0,5 mM oxidiertes Glutathion, 5 M Harnstoff,
0,2 mM PMSF. Die Lösung
wurde für
24 Stunden stehen gelassen. Die Rückfaltung wurde dann zweimal
dialysiert, erstens gegen 10 l 100 mM Harnstoff, zweitens gegen
10 l 100 mM Harnstoff, 10 mM Tris, pH 8,0. Sowohl Rückfaltungs-
wie auch Dialyseschritte wurden bei 6–8°C durchgeführt.
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sTCR
wurde von Abbauprodukten und Unreinheiten durch Ladung der dialysierten
Rückfaltung
auf POROS 50 HQ Anionenaustauschsäule und Flution des gebundenen
Proteins mit einem Gradienten von 0–500 mM NaCl über 50 Säulenvolumina
unter Verwendung eines Akta-Purifikators (Pharmacia) getrennt. Die Peak-Fraktionen
wurden bei 4°C
gelagert und durch Coomassie-gefärbte
SDS-PAGE analysiert, bevor sie gepoolt und konzentriert wurden.
Schließlich
wurde der sTCR unter Verwendung einer Superdex 200HR Gelfiltrationssäule, prä-äquilibriert
in HBS-EP-Puffer (10 mM HEPES pH 7,4, 150 mM NaCl, 3,5 mM EDTA,
0,05% Nonidet p40) gereinigt und charakterisiert. Der Peak, der
mit einem relativen Molekulargewicht von ungefähr 50 kDa eluierte, wurde gepoolt
und vor der Charakterisierung durch BIAcore-Oberflächen-Plasmon-Resonanzanalyse
konzentriert.
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Beispiel 3: BIAcore Oberflächen-Plasmon-Resonanz-Charakterisierung
von sTCR-Bindung an CD1
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Ein
Oberflächen-Plasmon-Resonanz-Biosensor
(BIAcore 3000TM) wurde verwendet, um die
Bindung eines sTCRs an seinen CD1-Liganden zu analysieren. Dies wurde
durch Herstellung von löslichen
CD1-Komplexen, wie in (Bauer (1997), Eur. J. Immunol. 27 (6) 1366–1373) beschrieben,
die auf einer Streptavidin-beschichteten Bindungsoberfläche in einer
halb orientierten Weise immobilisiert wurden, was die effiziente
Testung der Bindung eines löslichen
T-Zell-Rezeptors an bis zu vier verschiedene TCR-Liganden (immobilisiert auf
verschiedenen Flusszellen) gleichzeitig ermöglicht, erleichtert. Die manuelle
Injektion von HLA-Komplex ermöglicht
es, den genauen Spiegel an immobilisierten TCR-Ligand einfach zu manipulieren.
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Solche
immobilisierten Komplexe sind in der Lage, sowohl T-Zell-Rezeptoren
wie auch den Corezeptor CD8αα zu binden,
von denen beide in die lösliche
Phase injiziert werden können.
Eine spezifische Bindung von TCR wird sogar bei niedrigen Konzentrationen
(mindestens 50 μg/ml)
erhalten, was darauf schließen
lässt, dass
TCR relativ stabil ist. Es wurde beobachtet, dass die CD1-Bindungseigenschaften
von TCR qualitativ und quantitativ ähnlich sind, wenn TCR entweder
in der löslichen
oder immobilisierten Phase verwendet wird. Dies ist eine wichtige
Kontrolle für
die partielle Aktivität
von löslichen
Arten und legt auch nahe, dass biotinylierte CD1-Komplexe biologisch so aktiv sind wie
nicht-biotinylierte Komplexe.
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Die
Wechselwirkungen zwischen dem CD1-bindenden sTCR, das eine neue
Zwischenkettenbindung enthielt, und löslichem CD1 wurden auf einem
BIAcore 3000TM Oberflächen-Plasmonresonsanz (SPR)-Biosensor
analysiert. SPR misst die Änderungen
im Refraktionsindex, ausgedrückt
in Reaktionseinheiten (RU), nahe einer Sensoroberfläche innerhalb
einer kleinen Flusszelle, ein Prinzip, das verwendet werden kann,
um Rezeptor-Ligand-Wechselwirkungen nachzuweisen und ihre Affinitäts- und
genetischen Parameter zu analysieren. Die Sonden-Flusszellen wurden
durch Immobilisierung der CD1-Komplexe
in getrennten Flusszellen hergestellt. Der Assay wurde dann durch
Passage von sTCR über
die Oberflächen
der verschiedenen Flusszellen mit einer konstanten Flussgeschwindigkeit
durchgeführt,
wobei die SPR-Reaktion währenddessen
gemessen wurde. Die Injektionen von löslichem sTCR mit einer konstanten
Fließgeschwindigkeit
und verschiedenen Konzentrationen über den löslichen CD1-Komplex wurden
verwendet, um die Hintergrundresonanz zu definieren.
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Der
Kd-Wert, der für
die Wechselwirkung zwischen dem CD1-Bindungs-TCR und löslichem CD1 erhalten wurde,
betrug 6,0 ± 0,3 μM.
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