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DE60311004T2 - Verpackung und verfahren zur herstellung einer verpackung - Google Patents

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DE60311004T2
DE60311004T2 DE60311004T DE60311004T DE60311004T2 DE 60311004 T2 DE60311004 T2 DE 60311004T2 DE 60311004 T DE60311004 T DE 60311004T DE 60311004 T DE60311004 T DE 60311004T DE 60311004 T2 DE60311004 T2 DE 60311004T2
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DE
Germany
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section
folded
sleeve
package
packaging
Prior art date
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DE60311004T
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Per Sponholtz
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Tetra Laval Holdings and Finance SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung gemäß dem Oberbegriff des beigefügten Anspruchs 1, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung gemäß dem Oberbegriff des beigefügten Anspruchs 5.
  • Stand der Technik
  • Ziegelsteinförmige Verpackungen aus halbfestem, gefaltetem, auf Papier basierendem Verpackungslaminat werden für Getränke wie Milch und Saft allgemein verwendet. Die herkömmliche Art, solche Verpackungen zu öffnen, bestand lange Zeit darin, eine Ecke einer Eckklappe abzureißen oder abzuschneiden, um somit eine Gießöffnung zu schaffen. Diese Art der Verpackung wurde in den letzten Jahren auch mit verschiedenen Arten von wieder verschließbaren Öffnungsvorrichtungen versehen. Diese Öffnungsvorrichtungen können beispielsweise nachgerüstete angeklebte Deckel sein, die zuvor gebildete geschwächte Falten in dem Verpackungslaminat bedecken. Es kann ebenfalls Öffnungsvorrichtungen aus Kunststoff geben, die unmittelbar lokal über ein Loch in dem Verpackungsmaterial spritzgegossen werden. Eine Variation dieser Öffnungsvorrichtungen betrifft eine spritzgegossene Gewindemuffe, die dazu dient, einen Schraubdeckel zu tragen.
  • Ein in jüngster Zeit beobachteter weiterer Trend besteht in dem Wunsch, Saft oder andere Getränke direkt aus flaschenförmigen Verpackungen mit einem Schraubdeckel trinken zu können. Diese Flaschen können beispielsweise aus Glas, Metall oder Kunststoff bestehen. Vor allem wächst der Markt für Kunststoffflaschen, was sicherlich größtenteils dem geringen Gewicht solcher Flaschen gegenüber dem anderer Materialien zuzusprechen ist.
  • Es hat ebenfalls eine Reihe von Versuchen gegeben, Verpackungen aus Papier herzustellen, die den Anforderungen bezüglich flaschenartiger Ausgestaltung und einem wiederverschließbaren Schraubdeckel gerecht werden.
  • Ein Versuch, eine flaschenartige Verpackung aus auf Papier basierendem Verpackungslaminat zu realisieren, ist in der US-A-5,088,642 beschrieben. Diese Veröffentlichung offenbart eine ziegelsteinförmige Verpackung mit einem rechteckigen, sich verjüngenden Stutzen mit Schraubverschluss oder ähnlichem. Dies erfüllt jedoch nicht die Wünsche der Verbraucher, da der sich verjüngende, rechteckige Stutzen keine weiche umlaufende Fläche bildet. Die vorstehenden in Richtung auf die Ecken verlaufenden Klappen erschweren die Handhabung der Packung und machen diese für einen Verbraucher, der die Verpackung mit einer Kunststoffflasche vergleicht, die eine komplett runde und weiche Oberfläche hat, ästhetisch unattraktiv.
  • Eine weitere flaschenförmige Verpackung aus auf Papier basierendem Verpackungslaminat ist in der US-A-5,046,660 beschrieben. Diese Verpackung befriedigt auch nicht die Anforderungen, die der Verbraucher hinsichtlich Form und Handhabungskomfort stellt. Die vorstehenden Klappen sollen in diesem Fall viel mehr als Greifflächen dienen, um, durch Ziehen zweier gegenüberliegender Klappen in voneinander weggehende Richtung, das zweite Paar verschmolzener Klappen zu trennen, die schräg zu den zu ergreifenden angeordnet sind.
  • Die GB 343 140 offenbart eine Verpackung aus einer Bahn aus Papiermaterial, das mehrere Runden um einen Dorn gewickelt ist. In einem oberen Ende entsteht eine sich verjüngende Form dadurch, dass das Papier in einer Vielzahl sich überlappender Klappen gefaltet wird. Am unteren Ende ist eine kreisförmige Packungsbodenscheibe befestigt.
  • Somit besteht bei dem Stand der Technik das Bedürfnis, eine flaschenartige Verpackung aus Verpackungsmaterial, beispielsweise auf Papier basierendes Verpackungslaminat, zu realisieren.
  • Kurze Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine flaschenartige Verpackung aus Verpackungsmaterial, wie beispielsweise auf Papier basierendes Verpackungslaminat, zu realisieren.
  • Diese Aufgabe wurde durch eine Verpackung des eingangs beschriebenen Typs gelöst, die die kennzeichnenden Merkmale erhielt, die sich aus dem Kennzeichenteil des beigefügten Anspruchs 1 ergeben.
  • Dadurch dass die Teile des Schulterabschnitts, die mit den zylindrisch ausgestalteten Teilen des Rumpfabschnitts verbunden sind, eine sich verjüngende Form dadurch erhalten ha ben, dass das Verpackungsmaterial in einer Vielzahl Überlappungsfalze gefaltet wird, so dass drei umlaufend aufeinander folgende Abschnitte des Verpackungsmaterials gefaltet werden, so dass der erste Abschnitt die Außenseite bildet, der zweite Abschnitt nach innen und hinten gefaltet wird, so dass er gegen die Innenseite des ersten Abschnitts stößt, und der dritte Abschnitt gefaltet wird, so dass er gegen die Außenseite des Verpackungsmaterials des zweiten Abschnitts stößt, der der Innenseite der Verpackung zugewandt ist, ist es möglich, eine abgerundete, sich verjüngende Form zu erzielen, die trotzdem eine weiche Außenseite ohne irgendwelche vorstehenden Klappen hat. Dadurch dass der Rumpfabschnitt und der Schulterabschnitt die Hülse eines bahn- oder blattförmigen Verpackungsmaterials enthalten, das gefaltet wurde, so dass zwei gegenüberliegende Kanten zusammengeführt und miteinander versiegelt wurden entlang einer Längsverbindung, die sich entlang der Verpackung und der Hülse erstreckt, ist es möglich, eine Hülse aus beliebigem Verpackungsmaterial herzustellen, beispielsweise aus auf Papier basierendem Verpackungslaminat. Dadurch dass der Bodenabschnitt einstückig mit dem Rumpfabschnitt gebildet ist, ist es möglich, aus einer einzigen Hülse einen vollständigen Verpackungsrumpf zu bekommen. Darüberhinaus ist ein integrierter Rumpf im Vergleich zu den meisten Konstruktionen, die lose Bodenplatten oder ähnliches verwenden, extrem stabil.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden aus den beigefügten Unteransprüchen deutlich.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform werden die Überlappungsfalze in der Umfangsrichtung in dieselbe Richtung gefaltet. Dies vereinfacht die Herstellung, weil es dann möglich ist, das Falten durchzuführen, indem eine konische Hülse gegen das obere Ende der Hülse bei gleichzeitiger Drehung gedrückt wird.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden die Überlappungsfalze so gefaltet, dass sie abwechselnd in entgegengesetzte Richtungen umlaufend gefaltet sind. Dadurch ist es möglich, eine klare Symmetrie zu erreichen, wenn beispielsweise eine Verpackung mit zwei geraden Seiten zwischen zwei Halbzylindern hergestellt wird.
  • Dadurch dass die Hülse einen vorgegebenen Umfang hat und dass die Ausdehnung in die Umfangsrichtung jener Abschnitte, die die Überlappungsfalze bilden, an dem Ende des Schulterabschnitts größer ist, das der Öffnungsvorrichtung zugewandt ist, im Vergleich zu dem Ende des Schulterabschnitts, das dem Rumpfabschnitt zugewandt ist, wird ein kleinerer Umfang am Ende des Schulterabschnitts erzielt, das der Öffnungsvorrichtung zugewandt ist.
  • Die oben genannten Aufgaben wurden auch mithilfe eines Verfahrens der eingangs genannten Art erzielt, das aus den kennzeichnenden Merkmalen aus dem Kennzeichenteil des beigefügten Anspruchs 5 besteht. Die oben beschriebene Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung kann auf eine Anzahl verschiedener herkömmlicher Arten hergestellt werden, wobei die enthaltenen Schritte in unterschiedlicher Abfolge durchgeführt werden. Darüberhinaus offenbart Anspruch 5 ein besonderes Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Dadurch dass das Verfahren die Schritte umfasst:
    Bilden, aus einem bahn- oder blattförmigen Verpackungsmateri al, einer Hülse, indem zwei gegenüberliegende Kanten zusammengeführt und miteinander verschmolzen werden,
    Bilden der Hülse, so dass sie zumindest teilweise eine zylindrische Form aufweist,
    Bilden, an einem Ende der Hülse, eines sich verjüngenden Schulterabschnitts, indem jene Abschnitte der Hülse, die eine zylindrische Form an einem Ende der Hülse haben, zu einem sich verjüngenden Schulterabschnitt geformt werden, indem das Verpackungsmaterial in einer Vielzahl Überlappungsfalze gefaltet wird, so dass drei umlaufend aufeinander folgende Abschnitte des Verpackungsmaterials gefaltet werden, so dass der erste Abschnitt die Außenseite bildet, der zweite Abschnitt nach innen und hinten gefaltet wird, so dass er gegen die Innenseite des ersten Abschnitts stößt, und der dritte Abschnitt gefaltet wird, so dass er gegen die Außenseite des Materials des zweiten Abschnitts stößt, der der Innenseite der Verpackung zugewandt ist,
    und Befestigen einer Öffnungsvorrichtung an dem Ende der Hülse, die zu einem sich verjüngenden Schulterabschnitt geformt wurde,
    ist es möglich, eine Verpackung mit einer abgerundeten zylindrischen oder teilweise zylindrischen Form zu erzielen, die darüberhinaus einen sich verjüngenden Schulterabschnitt hat, der dem einer Kunststoff- oder Glasflasche ähnelt. Der sich verjüngende Abschnitt wird außerdem eine konische Umfangsfläche ohne irgendwelche vorstehenden Klappen haben. Dadurch dass das Verfahren des weiteren den Schritt des Verschließens der Verpackung durch Flachdrücken des Hülsenendes und Zusammenschweißen oder Miteinanderverschmelzen der Abschlusskanten umfasst, ist es möglich, mit großer Zuverlässigkeit eine Versiegelung an einem Ende einer Hülse zu realisieren und zwar durch Flachdrücken des Endes der Hülse und Miteinanderver schmelzen der Innenseiten in Form einer Verbindung, wie sie bei betenden Händen zu sehen ist, der so genannten dem Beten ähnliche Verbindung. Diese Querversiegelung kann dann zusammengefaltet werden, indem die Ecken der Verbindung nach innen in Richtung Mitte gefaltet werden, so dass eine Art Klappe auf der Unterseite der Verpackung gebildet wird.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst das Verfahren des Weiteren den Schritt des Befüllens der Verpackung mit einem Produkt durch das in Bezug auf die Öffnungsvorrichtung gegenüberliegende Ende der Hülse. Damit ist es möglich, die Öffnungsvorrichtung ausschließlich für deren abschließende Funktion zu gestalten, d.h. dem Öffnen und Schließen der Verpackung, so wie sie von einem Konsumenten benutzt wird. Das zuvor erwähnte Verfahren zum Versiegeln des Bodens eignet sich außerdem zur Kombination mit einer bereits befüllten Verpackung, da das in die Verpackung gefüllte Produkt als Anstoßfläche beim abschließenden Bilden des Bodens verwendet werden kann.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst das Verfahren den Schritt des Befüllens der Verpackung, bevor die Öffnungsvorrichtung befestigt wird, durch das Ende der Hülse, das zu einem sich verjüngenden Abschnitt geformt wurde. Dadurch ist es möglich, den Boden nur vom Gesichtspunkt der mechanischen Stärke aus und nach fertigungstechnischen Aspekten zu bilden. Bei einem solchen Einfüllen ist es gemäß einer bevorzugten Ausführungsform von Vorteil, wenn eine Hülse oder ein Stutzen zuerst befestigt wird, der die freien Kanten des Verpackungsmaterials (vor allem, wenn es sich um ein auf Papier basierendes Verpackungslaminat handelt) bedeckt, danach die Verpackung durch die Hülse befüllt wird und ein Schraub deckel oder ähnliches daraufhin beispielsweise auf der Gewindemuffe abschließend befestigt wird. Es wird somit bevorzugt, wenn das Verfahren außerdem die Schritte des Befüllens der Verpackung durch die Öffnungsvorrichtung umfasst, sowie das Schließen der Verpackung durch Versiegeln der Öffnungsvorrichtung.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER BEIGEFÜGTEN ZEICHNUNGEN
  • Die vorliegende Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnungen weiter unten genauer beschrieben unter Bezugnahme auf die beigefügten schematischen Zeichnungen, die zwecks Veranschaulichung derzeit bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung zeigen. In den beigefügten Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Verpackung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Verpackung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 3 einen Abschnitt von oben des sich verjüngenden Abschnitts in einem teilweise nach innen gefalteten Zustand;
  • 4 den in 1 markierten Abschnitt der Hülse,
  • 5 im Schnitt die Befestigung einer vorgefertigten Öffnungsvorrichtung;
  • 6 im Schnitt eine direkt spritzgegossene Öffnungs vorrichtung und
  • 7a–d ein Verfahren zum Falten zu einem achteckigen Boden gemäß einer bevorzugten Ausführungsform.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Wie aus 1 deutlich wird, umfasst die Verpackung einen Rumpfabschnitt 1, einen oberen sich verjüngenden Schulterabschnitt 2, eine Öffnungsvorrichtung 3 und einen Boden 5. Die Öffnungsvorrichtung 3 ist mit dem Schulterabschnitt 2 über einen Stutzen 4 verbunden. Dieser Stutzen 4 ist mit beiden Seiten der freien Materialkante verbunden, die ganz oben auf dem Schulterabschnitt 2 gebildet ist, so dass er die ansonsten offen liegende Kante vor Feuchtigkeit und Schmutz von der Innen- und Außenseite der Verpackung schützt. Darüberhinaus ist der Stutzen 4 vorzugsweise mit Gewinden ausgestattet, auf die ein Schraubdeckel geschraubt ist. Bei der in 1 dargestellten Konstruktion besteht die Öffnungsvorrichtung 3 aus der Gewindefortsetzung des Stutzens 4 und dem darauf angeordneten Schraubdeckel.
  • Andere Arten von Öffnungsvorrichtungen können natürlich auch verwendet werden. Es ist beispielsweise denkbar, verschiedene Art von Schnappverschlüssen zu verwenden, wo einfach nur ein Korkverschluss abgezogen werden muss oder wo der Deckel oder Korken durch einen leichten Drehwinkel abgeschraubt wird. Darüberhinaus kann die Öffnungsvorrichtung vorgefertigt sein und oben auf dem Schulterabschnitt 2 angeordnet werden oder sie kann unmittelbar auf dem Öffnungsabschnitt durch direktes Spritzgießen gebildet werden.
  • Eine vorgefertigte Öffnungsvorrichtung kann beispielsweise dadurch befestigt werden, dass die Kunststoffschicht auf der Innen- und/oder Außenseite des Verpackungslaminats geschmolzen wird und die Öffnungsvorrichtung gegen den geschmolzenen Bereich gedrückt wird, bis sie ausgehärtet und sich hinreichend gesetzt hat. Ein anderes Verfahren kann darin bestehen, einen Kleber anschließend zuzufügen, der die Öffnungsvorrichtung mit der Innseite und/oder der Außenseite des Verpackungslaminats miteinander verschmilzt. 5 zeigt eine vorgefertigte Öffnungsvorrichtung 3, die in dem Loch angeordnet ist, das durch den oberen Teil des sich verjüngenden Abschnitts 2 der Verpackung gebildet wird. Der nach unten verlaufende ringförmige Flansch 3a soll nach oben in Richtung auf die Innenseite gefaltet werden. Der nach außen verlaufende ringförmige Flansch 3b soll nach unten in Richtung auf die Außenseite gefaltet werden. Der innere Flansch 3a soll gegenüber der Innenseite der Verpackung versiegeln. Der äußere Flansch 3b soll die Papierkante schützen, die andernfalls gegenüber der äußeren Umgebung offen ist und der Verpackung eine ästhetisch ansprechendes Äußeres verleihen. Darüberhinaus kann der äußere Flansch 3b als Fixpunkt für eine Art von Unversehrtheitsnachweis verwendet werden. Wie aus 5 deutlich wird, ist die Öffnungsvorrichtung mit einem Gewinde 3c versehen, auf dem ein Schraubdeckel befestigt werden soll, so dass die obere Öffnung versiegelt wird.
  • Eine oben erwähnte direkt auf der Öffnungsvorrichtung gebildete Konstruktion kann dadurch realisiert werden, dass ein Gewindestutzen direkt auf die offene Kante spritzgegossen wird, so dass der Kunststoff sowohl mit der Innenseite als auch der Außenseite der Verpackungswand verbunden ist, woraufhin ein vorgefertigter Schraubdeckel festgedrückt oder -geschraubt wird. 6 zeigt ein Beispiel einer solchen Öffnungsvorrichtung. Von der Innenseite wird ein Werkzeug 20 gedrückt, bis es an die Innenseite des sich verjüngenden Abschnitts 2 anstößt. Von außen wird ein weiteres Werkzeug 21 gedrückt, bis es an die Außenseite des sich verjüngenden Abschnitts 2 anstößt. In den zwischen den beiden Werkzeughälften gebildeten Raum wird geschmolzener Kunststoff eingespritzt, der aushärtet und eine Öffnungsvorrichtung 3 bildet. Eine solche Öffnungsvorrichtung kann mit einer Membrane 3d versehen sein, die die Öffnung bedeckt und dabei automatisch einen Unversehrtheitsnachweis darstellt. Bei einer Öffnungsvorrichtung mit einer Membrane, ist es darüberhinaus möglich, einen einfachen Schraubdeckel zu verwenden, der nur hinreichend verschließen muss, wenn die Verpackung einmal durch einen Verbraucher geöffnet wurde. Gegebenenfalls ist es nicht nötig, einen äußeren Schraubdeckel überhaupt vorzusehen. Um das Abreißen der Membrane zu erleichtern, ist sie mit einer Schwächung 3e versehen, die um die betrachtete Abreißlinie verläuft. Darüberhinaus ist die Membrane mit einer Aufreißlasche oder einem -ansatz 3f versehen. Um das Werkzeug wieder von der Öffnungsvorrichtung lösen zu können, ist das äußere Werkzeug 21 in zwei Hälften geteilt, mit einer Trennlinie in der Ebene des Papiers der 6.
  • Wie aus 1 und 2 hervorgeht, ist es möglich, die Packung so auszugestalten, dass der Kern- oder Rumpfabschnitt 1 und der Schulterabschnitt 2 vollständig rund (siehe 1) oder praktisch zylindrisch (siehe 2) sind. In 2 ist eine Verpackung mit einem Querschnitt gezeigt, der von oben gesehen ein leicht gestrecktes Aussehen zeigt. Bei der dargestellten Konfiguration hat die Verpackung zwei gerade Seiten und zwei halbzylindrische kurze Seiten, die die beiden geraden Seiten verbinden. Bei anderen Ausführungsformen ist es auch vorstellbar, dass es dort drei, vier oder mehr gerade Abschnitte gibt, die durch teilweise zylindrische Abschnitte miteinander verbunden sind. Um der Verpackung, bestehend aus einer Vielzahl verschiedener Konfigurationen, und wie auch in 2 gezeigt, eine eindeutige Gestalt zu geben, ist die Hülse mit Faltlinien 18 versehen, die in Längsrichtung der Verpackung an den Punkten verlaufen, wo der Querschnitt die Form ändert. 2 zeigt zwei Faltlinien 18, die den Übergang zwischen dem geraden Abschnitt und den teilweise zylindrischen Abschnitten markieren.
  • Der sich verjüngende Schulterabschnitt 2 erhielt die sich verjüngende Form dadurch, dass drei umlaufend aufeinander folgende Abschnitte 6a–c des Verpackungsmaterials so gefaltet werden, dass der erste Abschnitt 6a die Außenseite bildet, der zweite Abschnitt 6b nach innen und hinten so gefaltet wird, dass er gegen die Innenseite des ersten Abschnitts 6a stößt, und der dritte Abschnitt 6c so gefaltet wird, dass er gegen die Außenseite des Verpackungsmaterials des zweiten Abschnitts 6b stößt, die der Innenseite der Verpackung zugewandt ist.
  • 3 zeigt, wie eine runde Verpackung aussehen kann, bevor sie abschließend geformt wurde. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst die Verpackung sechs oder acht Überlappungsfalze, die über die teilweise zylindrischen Abschnitte verteilt sind. Die in 2 gezeigte Verpackung wird dann mit drei oder vier Überlappungsfalzen auf jeder Seite der geraden Abschnitte versehen. 3 zeigt den endgültigen Umriss der Verpackung durch eine gestrichelte Linie. Je weiter unten in Richtung auf den Rumpfabschnitt 1, desto weniger Ü berlappung werden die Überlappungsfalze 6 zeigen und je höher nach oben in Richtung auf die Öffnungsvorrichtung 3, desto größer wird die Überlappung sein. Im höchst gelegenen Bereich (am nächsten an der Öffnungsvorrichtung 3) kann die Überlappung beispielsweise so groß sein, dass ein Überlappungsfalz unmittelbar abgeschlossen ist, bevor der nächste beginnt.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform (nicht dargestellt) werden die Überlappungsfalze in unterschiedliche Richtungen gefaltet, so dass beispielsweise jeder zweite in eine erste Richtung um den Umfang gefaltet wird und jeder andere in die der ersten Richtung entgegen gesetzte Richtung. Bei dieser Ausführungsform sind die Überlappungsfalze vorzugsweise paarweise nahe beieinander angeordnet, so dass die Überlappungsfalzpaare flachgedrückte Ω-Symbole bilden.
  • Geeignetes Verpackungsmaterial ist beispielsweise ein auf Papier basierendes Verpackungslaminat mit einer Sperrschicht aus Aluminium und äußeren Schichten aus siegelbarem Kunststoff wie beispielsweise Polyethylen. Stattdessen können natürlich eine optionale Sperrschicht, beispielsweise SiOx, und eine optionale äußere Schicht, beispielsweise Polypropylen, verwendet werden. In bestimmten Fällen ist überhaupt keine Sperrschicht erforderlich. Solche Fälle finden sich beispielsweise bei Produkten, die während ihrer ganzen Lagerdauer kühl gelagert werden, beim so genannten Vertrieb von Gefriergut.
  • Wenn sichergestellt wird, dass der Schulterabschnitt 2 der Verpackung in der Verlängerung beim zylindrischen Abschnitt oder den teilweise zylindrischen Abschnitten eine sich verjüngende Gestalt aufgrund der oben beschriebenen Überlappungs falze annimmt, wird die Verpackung eine flaschenartige Gestalt haben.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird die Verpackung dadurch hergestellt, dass sie in einem ersten Schritt aus einem bahn- oder blattförmigen Verpackungsmaterial zu einer Hülse geformt wird, indem zwei gegenüberliegende Kanten zusammengeführt und miteinander verschmolzen werden. Diese Längsverbindung 7 ist eine so genannte Überlappungsverbindung oder Naht, d.h. die eine Längskante verläuft unterhalb der zusammentreffenden Längsverbindung. Bei dieser Ausgestaltung wird die Außenseite der inneren Kante 7a an die Innenseite der äußeren Kante 7b geschmolzen. Es ist auch möglich, die Verbindung 7 auf traditionelle Weise mit einem so genannten Längsverbindungsstreifen 7c aus einem flüssigkeitsbeständigen Material, beispielsweise einer Art von Kunststoff, zu versehen. Der Längsverbindungsstreifen schützt die innere Kante gegenüber dem in die Verpackung gepackten Material. Alternativ kann man sich einer Technologie bedienen, bei der die innere Kante zwischen der Außenseite des inneren Kantabschnitts und der Innenseite des äußeren Kantabschnitts doppelt gefaltet wird. Eine solche Längsverbindung wird in der US-A-6,265,009 näher beschrieben.
  • Danach wird die Hülse so gebildet, dass sie eine zumindest teilweise zylindrische Form aufweist, d.h. dass sie vollständig rund, oval ist oder aus geraden und runden oder ovalen Abschnitten besteht. Dies wird dadurch realisiert, dass die Hülse angehoben und auf einen Dorn oder ähnliches verbracht wird.
  • Danach wird der sich verjüngende Schulterabschnitt 2 dadurch gebildet, dass die Teile der Hülse, die eine zylindrische Form an einem Ende der Hülse haben, in einer Vielzahl von Überlappungsfalzen 6 gefaltet werden, so dass drei umlaufend aufeinander folgende Abschnitte 6a–c des Verpackungsmaterials gefaltet werden, so dass der erste Abschnitt 6a die Außenseite bildet, der zweite Abschnitt 6b nach innen und hinten gefaltet wird, so dass er gegen die Innenseite des ersten Abschnitts 6a stößt, und der dritte Abschnitt 6c gefaltet wird, so dass er gegen die Außenseite des Verpackungsmaterials des zweiten Abschnitts 6b stößt, der der Innenseite der Verpackung zugewandt ist.
  • Danach ist die Verpackung mit einer Öffnungsvorrichtung auszustatten, der Boden zu versiegeln und die Verpackung mit dem beabsichtigten Produkt zu befüllen. Diese letzten Schritte können im Prinzip in unterschiedlicher Abfolge durchgeführt werden, abhängig davon, in welcher Art von Maschine die Verpackung produziert und befüllt werden soll.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Hülse 1 mit einer geschlossenen Öffnungsvorrichtung 3 (die nicht geöffnet werden soll, bis der Verbraucher Zugang zu dem Produkt erhält) versehen, wonach die Verpackung durch das in Bezug auf die Öffnungsvorrichtung gegenüberliegende Ende der Verpackung mit einem Produkt befüllt wird, wobei das gegenüberliegende Ende anschließend dadurch versiegelt wird, dass das Ende der Hülse 1 flachgedrückt und verschmolzen wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird die Verpackung durch das Ende der Hülse 1 befüllt, das zu einem sich verjüngenden Abschnitt 2 geformt wurde. Dieses Befüllen kann durch das of fene Ende erfolgen oder am bevorzugsten durch einen Stutzen 4, der auf dem offenen Ende vorgesehen ist und der einen Schraubdeckel 3 oder ähnliches tragen soll.
  • Die Öffnungsvorrichtung 3 kann natürlich mit einem so genannten Unversehrtheitsnachweis ausgestattet sein, der den Konsumenten darüber informiert, ob die Verpackung zuvor geöffnet wurde oder nicht. Es können unzählige Varianten eines solchen Unversehrtheitsnachweises verwendet werden. Brücken können verwendet werden, die zwischen dem Schraubdeckel und einem Ring verlaufen, der in Bezug auf die Verpackung drehbar befestigt ist und über den Stutzen 4 oder ähnliches führt.
  • Die Bodenversiegelung ist eine dem Beten ähnliche Verbindung, wo die Innenseiten der Enden der Hülse gedreht sind, um einander zugewandt zu sein und miteinander verschmolzen sind. Außerdem ist die Bodenversiegelung in Bezug auf die Längsversiegelung quer ausgerichtet.
  • 7a und 7b zeigen eine Verpackung umfassend eine Hülse mit einem Bodenversiegelungssteg 5a, der aus der Bodenabdichtung 5b und einem Teil der Hülse 1 gebildet wird, und der dadurch entsteht, dass das Ende der Hülse 1 zusammengedrückt und durch zwei Klemmbacken verschmolzen wird. 7c zeigt die Verpackung mit dem Boden in einem teilweise fertig gefalteten Zustand. Der Bodenabschnitt 5 zeigt primäre Klappen 5c und sekundäre Klappen 5d. 7d zeigt den fertig gefalteten Boden.
  • In einem ersten vorbereitenden Schritt wird der Steg 5a leicht in eine Richtung weg von der Längsverbindung 7 vorgefaltet. In Zusammenhang hiermit und den anderen Faltschritten ist es von Vorteil, das Material mithilfe von heißer Luft oder ähnlichem zu erwärmen, so dass das Material weicher und faltbarer wird, was das Risiko von in dem Material auftretenden Rissen senkt. Vorteilhafterweise sollte der Steg 5a in eine Richtung weg von der Längsverbindung 7 vorgefaltet werden, weil es schwieriger ist, über die Längsverbindung 7 zu falten, wo eine Anzahl an Schichten aus Verpackungsmaterial übereinander liegen.
  • Danach wird der Steg 5a gefaltet und die Ecken werden umgeknickt, d.h. es wird damit begonnen, sie entlang der Faltlinien als vorbereitender Schritt für das abschließende Falten zu falten.
  • Ein zentraler Abschnitt des vorgefalteten Stegs 5a wird nach unten zu dem Teil der Hülse gedrückt, der den Bodenabschnitt 5 darstellt. Dieser Schritt schafft zwangsläufig eine primäre Klappe 5c auf jedem querverlaufenden Ende des Stegs 5a. Um die fertige Bodenfaltung ästhetisch ansprechend zu gestalten und um sicherzustellen, dass die Verpackung stabil steht, ist es wichtig, dass die Klappen nicht nach unten von der Verpackung vorstehen. Demzufolge ist eine einwärts verlaufende Vertiefung vorgesehen und zwar auf jeder Seite jeder primären Klappe 5c in dem Abschnitt zwischen dem oberen Ende und dem Übergang zwischen dem Teil der Hülse, der den Bodenabschnitt und den Rest der Hülse darstellt.
  • Dadurch wird in jedem Abschnitt eine sekundäre Klappe 5d gebildet, die leicht einwärts unter der primären Klappe 5c verläuft. 7c zeigt die Verpackung mit den primären 5c und den sekundären 5d Klappen. Die sekundären Klappen 5d, die durch die Vertiefung gebildet werden, bewirken, dass der schließlich gefaltete Verpackungsboden eine achteckige Form erhält, wie in 7d gezeigt.
  • Schließlich werden die primären Klappen 5c vollständig nach innen bis zum Bodenabschnitt 5 gedrückt, so dass die primären Klappen 5c, die sekundären Klappen 5d und der Versiegelungssteg 5a plan gegen den Bodenabschnitt 5 liegen. Unmittelbar bevor sie zusammengedrückt werden, wird das Material erwärmt, so dass es teilweise schmilzt und dadurch mit den angrenzenden Abschnitten verschmilzt, wenn der Kunststoff wieder aushärtet. Dies kann natürlich auch dadurch realisiert werden, dass geringere Mengen eines Klebstoffs an ausgesuchten Punkten unterhalb der Klappen eingespritzt werden. Die so gefaltete Verpackung erreicht dadurch den in 7d dargestellten fertig gefalteten Zustand.
  • Ist die Bildung einer Verpackung mit einem rechteckigen Bodenquerschnitt beabsichtigt, so kann dies auf nahezu die gleiche Weise wie bei dem oben beschriebenen achteckigen Querschnitt geschehen. Im Prinzip besteht der einzige Unterschied darin, dass keine sekundären Klappen geschaffen werden, sondern dass nur das Stegfalten und das Falten der primären Klappen ausgeführt werden.
  • Ein Fachmann wird leicht erkennen, dass eine Anzahl von Änderungen an dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden hier beschriebenen Erfindung möglich sind, ohne dabei vom Schutzumfang der Erfindung, wie er in den beigefügten Ansprüchen beschrieben ist, abzuweichen.
  • So ist es beispielsweise möglich, die Längsverbindung als eine so genannte dem Beten ähnliche Verbindung zu bilden, wo beide Innenseiten der konvergierenden Längskanten miteinander versiegelt werden. Darüberhinaus kann die Querversiegelung natürlich eine andere Ausrichtung erhalten als die oben beschriebene Querausrichtung.

Claims (8)

  1. Verpackung aus Verpackungsmaterial umfassend einen wenigstens teilweise zylindrischen Rumpfabschnitt (1; 11), einen sich verjüngenden Schulterabschnitt (2; 12), der in einem Stück mit dem einen Ende des Rumpfabschnitts (1; 11) gebildet und mit diesem verbunden ist, einen Bodenabschnitt (5; 15), der mit dem in Bezug auf den Schulterabschnitt (2; 12) gegenüberliegenden Ende des Rumpfabschnitts (1; 11) verbunden ist, sowie eine Öffnungsvorrichtung (3; 13), die mit dem in Bezug auf den Rumpfabschnitt (1; 11) gegenüberliegenden Ende des Schulterabschnitts (2; 12) verbunden ist, wobei die Teile des Schulterabschnitts (2; 12), die mit den zylindrisch ausgestalteten Teilen des Rumpfabschnitts (1; 11) verbunden sind, eine sich verjüngende Form dadurch erhalten haben, dass das Verpackungsmaterial in einer Vielzahl Überlappungsfalze (6; 16) gefaltet wird, so dass drei umlaufend aufeinander folgende Abschnitte (6a–c) des Verpackungsmaterials gefaltet werden, so dass der erste Abschnitt (6a) die Außenseite bildet, der zweite Abschnitt (6b) nach innen und hinten gefaltet wird, so dass er gegen die Innenseite des ersten Abschnitts (6a) stößt, und der dritte Abschnitt (6c) gefaltet wird, so dass er gegen die Außenseite des Verpackungsmaterials des zweiten Abschnitts (6b) stößt, der der Innenseite der Verpackung zugewandt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Rumpfabschnitt (1; 11) und der Schulterabschnitt (2; 12) die Hülse eines bahn- oder blattförmigen Verpackungsmaterials enthalten, das gefaltet wurde, so dass zwei gegenüberliegende Kanten zusammengeführt und miteinander versiegelt wurden entlang einer Längsverbindung (7), die sich entlang der Verpackung und der Hülse erstreckt; dass der Bodenabschnitt (5; 15) einstückig mit dem Rumpfabschnitt (1; 11) gebildet ist; dass der Bodenabschnitt (5; 15) dadurch versiegelt wurde, dass das Ende der Hülse (1) flachgedrückt und verschmolzen wurde, um einen Versiegelungssteg (5a) mit einer Dichtung (5b) zu bilden; und dass der Versiegelungssteg (5a) gefaltet wurde und primäre Klappen (5c) und sekundäre Klappen (5d) zeigt, so dass der schließlich gefaltete Verpackungsboden eine achteckige Form haben wird.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Überlappungsfalze (6; 16) in einer Umfangsrichtung in dieselbe Richtung gefaltet sind.
  3. Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Überlappungsfalze (6; 16) gefaltet sind, so dass sie abwechselnd in entgegengesetzte Richtungen umlaufend gefaltet sind.
  4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Ausdehnung in die Umfangsrichtung jener Abschnitte (6a– c), die die Überlappungsfalze (6; 16) bilden, an dem Ende des Schulterabschnitts (2; 12) größer ist, das der Öffnungsvorrichtung (3; 13) zugewandt ist, im Vergleich zu dem Ende des Schulterabschnitts (2; 12), das dem Rumpfabschnitt (1; 11) zugewandt ist.
  5. Verfahren zur Herstellung einer Verpackung, dadurch gekennzeichnet, dass es die Schritte umfasst: Bilden, aus einem bahn- oder blattförmigen Verpackungsmaterial, einer Hülse, indem zwei gegenüberliegende Kanten zusammengeführt und miteinander versiegelt werden (7), Bilden der Hülse, so dass sie zumindest teilweise eine zylindrische Form aufweist, Bilden, an einem Ende der Hülse, eines sich verjüngenden Schulterabschnitts (2; 12), indem jene Abschnitte der Hülse, die eine zylindrische Form an einem Ende der Hülse haben, zu einem sich verjüngenden Schulterabschnitt (2; 12) geformt werden, indem das Verpackungsmaterial in einer Vielzahl Überlappungsfalze (6; 16) gefaltet wird, so dass drei umlaufend aufeinander folgende Abschnitte (6a–c) des Verpackungsmaterials gefaltet werden, so dass der erste Abschnitt (6a) die Außenseite bildet, der zweite Abschnitt (6b) nach innen und hinten gefaltet wird, so dass er gegen die Innenseite des ersten Abschnitts (6a) stößt, und der dritte Abschnitt (6c) gefaltet wird, so dass er gegen die Außenseite des Materials des zweiten Abschnitts (6b) stößt, der der Innenseite der Verpackung zugewandt ist, Befestigen einer Öffnungsvorrichtung (3; 13) auf dem Ende der Hülse, die zu einem sich verjüngenden Schulterabschnitt (2; 12) geformt wurde; und Versiegeln der Verpackung durch Flachdrücken des Endabschnitts (5; 15) der Hülse und Miteinanderverschmelzen der Abschlusskanten, um einen Versiegelungssteg (5a) mit einer Abdichtung (5b) zu bilden; und Falten des Versiegelungsstegs (5a) durch Bilden von primären Klappen (5c) und sekundären Klappen (5d), so dass der schließlich gefaltete Verpackungsboden eine achteckige Form haben wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, ferner umfassend den Schritt des Befüllens der Verpackung mit einem Produkt durch das in Bezug auf die Öffnungsvorrichtung (3; 13) gegenüberliegende Ende der Hülse.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, ferner umfassend den Schritt des Befüllens der Verpackung, bevor die Öffnungsvorrichtung (3; 13) befestigt wird, durch das Ende der Hülse, das zu einem sich verjüngenden Abschnitt (2; 12) geformt wurde.
  8. Verfahren nach Anspruch 5, ferner umfassend den Schritt des Befüllens der Verpackung durch die Öffnungsvorrichtung (3; 13) sowie das Schließen der Verpackung durch Versiegeln der Öffnungsvorrichtung (3; 13).
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