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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung gemäß dem Oberbegriff
des beigefügten
Anspruchs 1, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung
gemäß dem Oberbegriff
des beigefügten Anspruchs
5.
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Stand der Technik
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Ziegelsteinförmige Verpackungen
aus halbfestem, gefaltetem, auf Papier basierendem Verpackungslaminat
werden für
Getränke
wie Milch und Saft allgemein verwendet. Die herkömmliche Art, solche Verpackungen
zu öffnen,
bestand lange Zeit darin, eine Ecke einer Eckklappe abzureißen oder
abzuschneiden, um somit eine Gießöffnung zu schaffen. Diese Art
der Verpackung wurde in den letzten Jahren auch mit verschiedenen
Arten von wieder verschließbaren Öffnungsvorrichtungen
versehen. Diese Öffnungsvorrichtungen
können
beispielsweise nachgerüstete
angeklebte Deckel sein, die zuvor gebildete geschwächte Falten
in dem Verpackungslaminat bedecken. Es kann ebenfalls Öffnungsvorrichtungen
aus Kunststoff geben, die unmittelbar lokal über ein Loch in dem Verpackungsmaterial
spritzgegossen werden. Eine Variation dieser Öffnungsvorrichtungen betrifft
eine spritzgegossene Gewindemuffe, die dazu dient, einen Schraubdeckel
zu tragen.
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Ein
in jüngster
Zeit beobachteter weiterer Trend besteht in dem Wunsch, Saft oder
andere Getränke
direkt aus flaschenförmigen
Verpackungen mit einem Schraubdeckel trinken zu können. Diese
Flaschen können
beispielsweise aus Glas, Metall oder Kunststoff bestehen. Vor allem
wächst
der Markt für Kunststoffflaschen,
was sicherlich größtenteils
dem geringen Gewicht solcher Flaschen gegenüber dem anderer Materialien
zuzusprechen ist.
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Es
hat ebenfalls eine Reihe von Versuchen gegeben, Verpackungen aus
Papier herzustellen, die den Anforderungen bezüglich flaschenartiger Ausgestaltung
und einem wiederverschließbaren
Schraubdeckel gerecht werden.
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Ein
Versuch, eine flaschenartige Verpackung aus auf Papier basierendem
Verpackungslaminat zu realisieren, ist in der US-A-5,088,642 beschrieben. Diese
Veröffentlichung
offenbart eine ziegelsteinförmige
Verpackung mit einem rechteckigen, sich verjüngenden Stutzen mit Schraubverschluss
oder ähnlichem.
Dies erfüllt
jedoch nicht die Wünsche
der Verbraucher, da der sich verjüngende, rechteckige Stutzen
keine weiche umlaufende Fläche
bildet. Die vorstehenden in Richtung auf die Ecken verlaufenden Klappen
erschweren die Handhabung der Packung und machen diese für einen
Verbraucher, der die Verpackung mit einer Kunststoffflasche vergleicht,
die eine komplett runde und weiche Oberfläche hat, ästhetisch unattraktiv.
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Eine
weitere flaschenförmige
Verpackung aus auf Papier basierendem Verpackungslaminat ist in
der US-A-5,046,660 beschrieben. Diese Verpackung befriedigt auch
nicht die Anforderungen, die der Verbraucher hinsichtlich Form und
Handhabungskomfort stellt. Die vorstehenden Klappen sollen in diesem
Fall viel mehr als Greifflächen
dienen, um, durch Ziehen zweier gegenüberliegender Klappen in voneinander
weggehende Richtung, das zweite Paar verschmolzener Klappen zu trennen,
die schräg
zu den zu ergreifenden angeordnet sind.
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Die
GB 343 140 offenbart eine
Verpackung aus einer Bahn aus Papiermaterial, das mehrere Runden
um einen Dorn gewickelt ist. In einem oberen Ende entsteht eine
sich verjüngende
Form dadurch, dass das Papier in einer Vielzahl sich überlappender Klappen
gefaltet wird. Am unteren Ende ist eine kreisförmige Packungsbodenscheibe
befestigt.
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Somit
besteht bei dem Stand der Technik das Bedürfnis, eine flaschenartige
Verpackung aus Verpackungsmaterial, beispielsweise auf Papier basierendes
Verpackungslaminat, zu realisieren.
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Kurze Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine flaschenartige
Verpackung aus Verpackungsmaterial, wie beispielsweise auf Papier
basierendes Verpackungslaminat, zu realisieren.
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Diese
Aufgabe wurde durch eine Verpackung des eingangs beschriebenen Typs
gelöst,
die die kennzeichnenden Merkmale erhielt, die sich aus dem Kennzeichenteil
des beigefügten
Anspruchs 1 ergeben.
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Dadurch
dass die Teile des Schulterabschnitts, die mit den zylindrisch ausgestalteten
Teilen des Rumpfabschnitts verbunden sind, eine sich verjüngende Form
dadurch erhalten ha ben, dass das Verpackungsmaterial in einer Vielzahl Überlappungsfalze
gefaltet wird, so dass drei umlaufend aufeinander folgende Abschnitte
des Verpackungsmaterials gefaltet werden, so dass der erste Abschnitt
die Außenseite
bildet, der zweite Abschnitt nach innen und hinten gefaltet wird,
so dass er gegen die Innenseite des ersten Abschnitts stößt, und
der dritte Abschnitt gefaltet wird, so dass er gegen die Außenseite
des Verpackungsmaterials des zweiten Abschnitts stößt, der
der Innenseite der Verpackung zugewandt ist, ist es möglich, eine
abgerundete, sich verjüngende Form
zu erzielen, die trotzdem eine weiche Außenseite ohne irgendwelche
vorstehenden Klappen hat. Dadurch dass der Rumpfabschnitt und der
Schulterabschnitt die Hülse
eines bahn- oder blattförmigen Verpackungsmaterials
enthalten, das gefaltet wurde, so dass zwei gegenüberliegende
Kanten zusammengeführt
und miteinander versiegelt wurden entlang einer Längsverbindung,
die sich entlang der Verpackung und der Hülse erstreckt, ist es möglich, eine Hülse aus
beliebigem Verpackungsmaterial herzustellen, beispielsweise aus
auf Papier basierendem Verpackungslaminat. Dadurch dass der Bodenabschnitt
einstückig
mit dem Rumpfabschnitt gebildet ist, ist es möglich, aus einer einzigen Hülse einen vollständigen Verpackungsrumpf
zu bekommen. Darüberhinaus
ist ein integrierter Rumpf im Vergleich zu den meisten Konstruktionen,
die lose Bodenplatten oder ähnliches
verwenden, extrem stabil.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden aus den beigefügten Unteransprüchen deutlich.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform werden
die Überlappungsfalze
in der Umfangsrichtung in dieselbe Richtung gefaltet. Dies vereinfacht die
Herstellung, weil es dann möglich
ist, das Falten durchzuführen,
indem eine konische Hülse
gegen das obere Ende der Hülse
bei gleichzeitiger Drehung gedrückt
wird.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
werden die Überlappungsfalze
so gefaltet, dass sie abwechselnd in entgegengesetzte Richtungen
umlaufend gefaltet sind. Dadurch ist es möglich, eine klare Symmetrie
zu erreichen, wenn beispielsweise eine Verpackung mit zwei geraden
Seiten zwischen zwei Halbzylindern hergestellt wird.
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Dadurch
dass die Hülse
einen vorgegebenen Umfang hat und dass die Ausdehnung in die Umfangsrichtung
jener Abschnitte, die die Überlappungsfalze
bilden, an dem Ende des Schulterabschnitts größer ist, das der Öffnungsvorrichtung
zugewandt ist, im Vergleich zu dem Ende des Schulterabschnitts,
das dem Rumpfabschnitt zugewandt ist, wird ein kleinerer Umfang
am Ende des Schulterabschnitts erzielt, das der Öffnungsvorrichtung zugewandt
ist.
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Die
oben genannten Aufgaben wurden auch mithilfe eines Verfahrens der
eingangs genannten Art erzielt, das aus den kennzeichnenden Merkmalen aus
dem Kennzeichenteil des beigefügten
Anspruchs 5 besteht. Die oben beschriebene Verpackung gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auf eine Anzahl verschiedener herkömmlicher
Arten hergestellt werden, wobei die enthaltenen Schritte in unterschiedlicher
Abfolge durchgeführt
werden. Darüberhinaus
offenbart Anspruch 5 ein besonderes Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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Dadurch
dass das Verfahren die Schritte umfasst:
Bilden, aus einem
bahn- oder blattförmigen
Verpackungsmateri al, einer Hülse,
indem zwei gegenüberliegende
Kanten zusammengeführt
und miteinander verschmolzen werden,
Bilden der Hülse, so
dass sie zumindest teilweise eine zylindrische Form aufweist,
Bilden,
an einem Ende der Hülse,
eines sich verjüngenden
Schulterabschnitts, indem jene Abschnitte der Hülse, die eine zylindrische
Form an einem Ende der Hülse
haben, zu einem sich verjüngenden
Schulterabschnitt geformt werden, indem das Verpackungsmaterial
in einer Vielzahl Überlappungsfalze gefaltet
wird, so dass drei umlaufend aufeinander folgende Abschnitte des
Verpackungsmaterials gefaltet werden, so dass der erste Abschnitt
die Außenseite bildet,
der zweite Abschnitt nach innen und hinten gefaltet wird, so dass
er gegen die Innenseite des ersten Abschnitts stößt, und der dritte Abschnitt
gefaltet wird, so dass er gegen die Außenseite des Materials des
zweiten Abschnitts stößt, der
der Innenseite der Verpackung zugewandt ist,
und Befestigen
einer Öffnungsvorrichtung
an dem Ende der Hülse,
die zu einem sich verjüngenden Schulterabschnitt
geformt wurde,
ist es möglich,
eine Verpackung mit einer abgerundeten zylindrischen oder teilweise
zylindrischen Form zu erzielen, die darüberhinaus einen sich verjüngenden
Schulterabschnitt hat, der dem einer Kunststoff- oder Glasflasche ähnelt. Der
sich verjüngende
Abschnitt wird außerdem
eine konische Umfangsfläche ohne
irgendwelche vorstehenden Klappen haben. Dadurch dass das Verfahren
des weiteren den Schritt des Verschließens der Verpackung durch Flachdrücken des
Hülsenendes
und Zusammenschweißen oder
Miteinanderverschmelzen der Abschlusskanten umfasst, ist es möglich, mit
großer
Zuverlässigkeit eine
Versiegelung an einem Ende einer Hülse zu realisieren und zwar
durch Flachdrücken
des Endes der Hülse
und Miteinanderver schmelzen der Innenseiten in Form einer Verbindung,
wie sie bei betenden Händen
zu sehen ist, der so genannten dem Beten ähnliche Verbindung. Diese Querversiegelung
kann dann zusammengefaltet werden, indem die Ecken der Verbindung
nach innen in Richtung Mitte gefaltet werden, so dass eine Art Klappe
auf der Unterseite der Verpackung gebildet wird.
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
umfasst das Verfahren des Weiteren den Schritt des Befüllens der
Verpackung mit einem Produkt durch das in Bezug auf die Öffnungsvorrichtung
gegenüberliegende
Ende der Hülse.
Damit ist es möglich,
die Öffnungsvorrichtung
ausschließlich
für deren abschließende Funktion
zu gestalten, d.h. dem Öffnen
und Schließen
der Verpackung, so wie sie von einem Konsumenten benutzt wird. Das
zuvor erwähnte Verfahren
zum Versiegeln des Bodens eignet sich außerdem zur Kombination mit
einer bereits befüllten Verpackung,
da das in die Verpackung gefüllte
Produkt als Anstoßfläche beim
abschließenden
Bilden des Bodens verwendet werden kann.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Verfahren den Schritt des Befüllens der Verpackung, bevor
die Öffnungsvorrichtung
befestigt wird, durch das Ende der Hülse, das zu einem sich verjüngenden
Abschnitt geformt wurde. Dadurch ist es möglich, den Boden nur vom Gesichtspunkt
der mechanischen Stärke
aus und nach fertigungstechnischen Aspekten zu bilden. Bei einem solchen
Einfüllen
ist es gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
von Vorteil, wenn eine Hülse
oder ein Stutzen zuerst befestigt wird, der die freien Kanten des
Verpackungsmaterials (vor allem, wenn es sich um ein auf Papier
basierendes Verpackungslaminat handelt) bedeckt, danach die Verpackung durch
die Hülse
befüllt
wird und ein Schraub deckel oder ähnliches
daraufhin beispielsweise auf der Gewindemuffe abschließend befestigt
wird. Es wird somit bevorzugt, wenn das Verfahren außerdem die Schritte
des Befüllens
der Verpackung durch die Öffnungsvorrichtung
umfasst, sowie das Schließen
der Verpackung durch Versiegeln der Öffnungsvorrichtung.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
BEIGEFÜGTEN ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnungen weiter unten
genauer beschrieben unter Bezugnahme auf die beigefügten schematischen
Zeichnungen, die zwecks Veranschaulichung derzeit bevorzugte Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung zeigen. In den beigefügten Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Verpackung gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
Verpackung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3 einen
Abschnitt von oben des sich verjüngenden
Abschnitts in einem teilweise nach innen gefalteten Zustand;
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4 den
in 1 markierten Abschnitt der Hülse,
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5 im
Schnitt die Befestigung einer vorgefertigten Öffnungsvorrichtung;
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6 im
Schnitt eine direkt spritzgegossene Öffnungs vorrichtung und
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7a–d ein Verfahren
zum Falten zu einem achteckigen Boden gemäß einer bevorzugten Ausführungsform.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Wie
aus 1 deutlich wird, umfasst die Verpackung einen
Rumpfabschnitt 1, einen oberen sich verjüngenden
Schulterabschnitt 2, eine Öffnungsvorrichtung 3 und
einen Boden 5. Die Öffnungsvorrichtung 3 ist
mit dem Schulterabschnitt 2 über einen Stutzen 4 verbunden.
Dieser Stutzen 4 ist mit beiden Seiten der freien Materialkante
verbunden, die ganz oben auf dem Schulterabschnitt 2 gebildet
ist, so dass er die ansonsten offen liegende Kante vor Feuchtigkeit
und Schmutz von der Innen- und
Außenseite
der Verpackung schützt.
Darüberhinaus
ist der Stutzen 4 vorzugsweise mit Gewinden ausgestattet, auf
die ein Schraubdeckel geschraubt ist. Bei der in 1 dargestellten
Konstruktion besteht die Öffnungsvorrichtung 3 aus
der Gewindefortsetzung des Stutzens 4 und dem darauf angeordneten
Schraubdeckel.
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Andere
Arten von Öffnungsvorrichtungen können natürlich auch
verwendet werden. Es ist beispielsweise denkbar, verschiedene Art
von Schnappverschlüssen
zu verwenden, wo einfach nur ein Korkverschluss abgezogen werden
muss oder wo der Deckel oder Korken durch einen leichten Drehwinkel
abgeschraubt wird. Darüberhinaus
kann die Öffnungsvorrichtung
vorgefertigt sein und oben auf dem Schulterabschnitt 2 angeordnet
werden oder sie kann unmittelbar auf dem Öffnungsabschnitt durch direktes
Spritzgießen
gebildet werden.
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Eine
vorgefertigte Öffnungsvorrichtung
kann beispielsweise dadurch befestigt werden, dass die Kunststoffschicht
auf der Innen- und/oder Außenseite
des Verpackungslaminats geschmolzen wird und die Öffnungsvorrichtung
gegen den geschmolzenen Bereich gedrückt wird, bis sie ausgehärtet und
sich hinreichend gesetzt hat. Ein anderes Verfahren kann darin bestehen,
einen Kleber anschließend
zuzufügen,
der die Öffnungsvorrichtung
mit der Innseite und/oder der Außenseite des Verpackungslaminats miteinander
verschmilzt. 5 zeigt eine vorgefertigte Öffnungsvorrichtung 3,
die in dem Loch angeordnet ist, das durch den oberen Teil des sich
verjüngenden
Abschnitts 2 der Verpackung gebildet wird. Der nach unten
verlaufende ringförmige
Flansch 3a soll nach oben in Richtung auf die Innenseite
gefaltet werden. Der nach außen
verlaufende ringförmige Flansch 3b soll
nach unten in Richtung auf die Außenseite gefaltet werden. Der
innere Flansch 3a soll gegenüber der Innenseite der Verpackung
versiegeln. Der äußere Flansch 3b soll
die Papierkante schützen,
die andernfalls gegenüber
der äußeren Umgebung
offen ist und der Verpackung eine ästhetisch ansprechendes Äußeres verleihen.
Darüberhinaus
kann der äußere Flansch 3b als
Fixpunkt für
eine Art von Unversehrtheitsnachweis verwendet werden. Wie aus 5 deutlich
wird, ist die Öffnungsvorrichtung
mit einem Gewinde 3c versehen, auf dem ein Schraubdeckel
befestigt werden soll, so dass die obere Öffnung versiegelt wird.
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Eine
oben erwähnte
direkt auf der Öffnungsvorrichtung
gebildete Konstruktion kann dadurch realisiert werden, dass ein
Gewindestutzen direkt auf die offene Kante spritzgegossen wird,
so dass der Kunststoff sowohl mit der Innenseite als auch der Außenseite
der Verpackungswand verbunden ist, woraufhin ein vorgefertigter
Schraubdeckel festgedrückt
oder -geschraubt wird. 6 zeigt ein Beispiel einer solchen Öffnungsvorrichtung.
Von der Innenseite wird ein Werkzeug 20 gedrückt, bis
es an die Innenseite des sich verjüngenden Abschnitts 2 anstößt. Von
außen
wird ein weiteres Werkzeug 21 gedrückt, bis es an die Außenseite
des sich verjüngenden
Abschnitts 2 anstößt. In den
zwischen den beiden Werkzeughälften
gebildeten Raum wird geschmolzener Kunststoff eingespritzt, der
aushärtet
und eine Öffnungsvorrichtung 3 bildet.
Eine solche Öffnungsvorrichtung kann
mit einer Membrane 3d versehen sein, die die Öffnung bedeckt
und dabei automatisch einen Unversehrtheitsnachweis darstellt. Bei
einer Öffnungsvorrichtung
mit einer Membrane, ist es darüberhinaus möglich, einen
einfachen Schraubdeckel zu verwenden, der nur hinreichend verschließen muss,
wenn die Verpackung einmal durch einen Verbraucher geöffnet wurde.
Gegebenenfalls ist es nicht nötig,
einen äußeren Schraubdeckel überhaupt
vorzusehen. Um das Abreißen
der Membrane zu erleichtern, ist sie mit einer Schwächung 3e versehen,
die um die betrachtete Abreißlinie
verläuft.
Darüberhinaus
ist die Membrane mit einer Aufreißlasche oder einem -ansatz 3f versehen.
Um das Werkzeug wieder von der Öffnungsvorrichtung
lösen zu
können,
ist das äußere Werkzeug 21 in
zwei Hälften
geteilt, mit einer Trennlinie in der Ebene des Papiers der 6.
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Wie
aus 1 und 2 hervorgeht, ist es möglich, die
Packung so auszugestalten, dass der Kern- oder Rumpfabschnitt 1 und
der Schulterabschnitt 2 vollständig rund (siehe 1)
oder praktisch zylindrisch (siehe 2) sind.
In 2 ist eine Verpackung mit einem Querschnitt gezeigt,
der von oben gesehen ein leicht gestrecktes Aussehen zeigt. Bei
der dargestellten Konfiguration hat die Verpackung zwei gerade Seiten
und zwei halbzylindrische kurze Seiten, die die beiden geraden Seiten
verbinden. Bei anderen Ausführungsformen
ist es auch vorstellbar, dass es dort drei, vier oder mehr gerade
Abschnitte gibt, die durch teilweise zylindrische Abschnitte miteinander
verbunden sind. Um der Verpackung, bestehend aus einer Vielzahl
verschiedener Konfigurationen, und wie auch in 2 gezeigt,
eine eindeutige Gestalt zu geben, ist die Hülse mit Faltlinien 18 versehen,
die in Längsrichtung
der Verpackung an den Punkten verlaufen, wo der Querschnitt die Form ändert. 2 zeigt
zwei Faltlinien 18, die den Übergang zwischen dem geraden
Abschnitt und den teilweise zylindrischen Abschnitten markieren.
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Der
sich verjüngende
Schulterabschnitt 2 erhielt die sich verjüngende Form
dadurch, dass drei umlaufend aufeinander folgende Abschnitte 6a–c des Verpackungsmaterials
so gefaltet werden, dass der erste Abschnitt 6a die Außenseite
bildet, der zweite Abschnitt 6b nach innen und hinten so
gefaltet wird, dass er gegen die Innenseite des ersten Abschnitts 6a stößt, und
der dritte Abschnitt 6c so gefaltet wird, dass er gegen
die Außenseite
des Verpackungsmaterials des zweiten Abschnitts 6b stößt, die
der Innenseite der Verpackung zugewandt ist.
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3 zeigt,
wie eine runde Verpackung aussehen kann, bevor sie abschließend geformt
wurde. Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
umfasst die Verpackung sechs oder acht Überlappungsfalze, die über die
teilweise zylindrischen Abschnitte verteilt sind. Die in 2 gezeigte
Verpackung wird dann mit drei oder vier Überlappungsfalzen auf jeder Seite
der geraden Abschnitte versehen. 3 zeigt den
endgültigen
Umriss der Verpackung durch eine gestrichelte Linie. Je weiter unten
in Richtung auf den Rumpfabschnitt 1, desto weniger Ü berlappung
werden die Überlappungsfalze 6 zeigen
und je höher nach
oben in Richtung auf die Öffnungsvorrichtung 3, desto
größer wird
die Überlappung
sein. Im höchst gelegenen
Bereich (am nächsten
an der Öffnungsvorrichtung 3)
kann die Überlappung
beispielsweise so groß sein,
dass ein Überlappungsfalz
unmittelbar abgeschlossen ist, bevor der nächste beginnt.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform (nicht
dargestellt) werden die Überlappungsfalze
in unterschiedliche Richtungen gefaltet, so dass beispielsweise
jeder zweite in eine erste Richtung um den Umfang gefaltet wird
und jeder andere in die der ersten Richtung entgegen gesetzte Richtung.
Bei dieser Ausführungsform
sind die Überlappungsfalze vorzugsweise
paarweise nahe beieinander angeordnet, so dass die Überlappungsfalzpaare
flachgedrückte Ω-Symbole
bilden.
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Geeignetes
Verpackungsmaterial ist beispielsweise ein auf Papier basierendes
Verpackungslaminat mit einer Sperrschicht aus Aluminium und äußeren Schichten
aus siegelbarem Kunststoff wie beispielsweise Polyethylen. Stattdessen
können natürlich eine
optionale Sperrschicht, beispielsweise SiOx, und eine optionale äußere Schicht,
beispielsweise Polypropylen, verwendet werden. In bestimmten Fällen ist überhaupt
keine Sperrschicht erforderlich. Solche Fälle finden sich beispielsweise
bei Produkten, die während
ihrer ganzen Lagerdauer kühl gelagert
werden, beim so genannten Vertrieb von Gefriergut.
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Wenn
sichergestellt wird, dass der Schulterabschnitt 2 der Verpackung
in der Verlängerung
beim zylindrischen Abschnitt oder den teilweise zylindrischen Abschnitten
eine sich verjüngende
Gestalt aufgrund der oben beschriebenen Überlappungs falze annimmt, wird
die Verpackung eine flaschenartige Gestalt haben.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird
die Verpackung dadurch hergestellt, dass sie in einem ersten Schritt
aus einem bahn- oder blattförmigen
Verpackungsmaterial zu einer Hülse
geformt wird, indem zwei gegenüberliegende
Kanten zusammengeführt
und miteinander verschmolzen werden. Diese Längsverbindung 7 ist
eine so genannte Überlappungsverbindung
oder Naht, d.h. die eine Längskante
verläuft
unterhalb der zusammentreffenden Längsverbindung. Bei dieser Ausgestaltung
wird die Außenseite
der inneren Kante 7a an die Innenseite der äußeren Kante 7b geschmolzen.
Es ist auch möglich,
die Verbindung 7 auf traditionelle Weise mit einem so genannten
Längsverbindungsstreifen 7c aus
einem flüssigkeitsbeständigen Material,
beispielsweise einer Art von Kunststoff, zu versehen. Der Längsverbindungsstreifen
schützt
die innere Kante gegenüber
dem in die Verpackung gepackten Material. Alternativ kann man sich
einer Technologie bedienen, bei der die innere Kante zwischen der
Außenseite
des inneren Kantabschnitts und der Innenseite des äußeren Kantabschnitts
doppelt gefaltet wird. Eine solche Längsverbindung wird in der US-A-6,265,009
näher beschrieben.
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Danach
wird die Hülse
so gebildet, dass sie eine zumindest teilweise zylindrische Form
aufweist, d.h. dass sie vollständig
rund, oval ist oder aus geraden und runden oder ovalen Abschnitten
besteht. Dies wird dadurch realisiert, dass die Hülse angehoben
und auf einen Dorn oder ähnliches
verbracht wird.
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Danach
wird der sich verjüngende
Schulterabschnitt 2 dadurch gebildet, dass die Teile der
Hülse,
die eine zylindrische Form an einem Ende der Hülse haben, in einer Vielzahl
von Überlappungsfalzen 6 gefaltet
werden, so dass drei umlaufend aufeinander folgende Abschnitte 6a–c des Verpackungsmaterials
gefaltet werden, so dass der erste Abschnitt 6a die Außenseite
bildet, der zweite Abschnitt 6b nach innen und hinten gefaltet
wird, so dass er gegen die Innenseite des ersten Abschnitts 6a stößt, und
der dritte Abschnitt 6c gefaltet wird, so dass er gegen
die Außenseite
des Verpackungsmaterials des zweiten Abschnitts 6b stößt, der
der Innenseite der Verpackung zugewandt ist.
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Danach
ist die Verpackung mit einer Öffnungsvorrichtung
auszustatten, der Boden zu versiegeln und die Verpackung mit dem
beabsichtigten Produkt zu befüllen.
Diese letzten Schritte können
im Prinzip in unterschiedlicher Abfolge durchgeführt werden, abhängig davon,
in welcher Art von Maschine die Verpackung produziert und befüllt werden
soll.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Hülse 1 mit
einer geschlossenen Öffnungsvorrichtung 3 (die nicht
geöffnet
werden soll, bis der Verbraucher Zugang zu dem Produkt erhält) versehen,
wonach die Verpackung durch das in Bezug auf die Öffnungsvorrichtung
gegenüberliegende
Ende der Verpackung mit einem Produkt befüllt wird, wobei das gegenüberliegende
Ende anschließend
dadurch versiegelt wird, dass das Ende der Hülse 1 flachgedrückt und
verschmolzen wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
wird die Verpackung durch das Ende der Hülse 1 befüllt, das
zu einem sich verjüngenden
Abschnitt 2 geformt wurde. Dieses Befüllen kann durch das of fene
Ende erfolgen oder am bevorzugsten durch einen Stutzen 4,
der auf dem offenen Ende vorgesehen ist und der einen Schraubdeckel 3 oder ähnliches
tragen soll.
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Die Öffnungsvorrichtung 3 kann
natürlich
mit einem so genannten Unversehrtheitsnachweis ausgestattet sein,
der den Konsumenten darüber
informiert, ob die Verpackung zuvor geöffnet wurde oder nicht. Es
können
unzählige
Varianten eines solchen Unversehrtheitsnachweises verwendet werden.
Brücken
können
verwendet werden, die zwischen dem Schraubdeckel und einem Ring
verlaufen, der in Bezug auf die Verpackung drehbar befestigt ist
und über den
Stutzen 4 oder ähnliches
führt.
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Die
Bodenversiegelung ist eine dem Beten ähnliche Verbindung, wo die
Innenseiten der Enden der Hülse
gedreht sind, um einander zugewandt zu sein und miteinander verschmolzen
sind. Außerdem ist
die Bodenversiegelung in Bezug auf die Längsversiegelung quer ausgerichtet.
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7a und 7b zeigen
eine Verpackung umfassend eine Hülse
mit einem Bodenversiegelungssteg 5a, der aus der Bodenabdichtung 5b und einem
Teil der Hülse 1 gebildet
wird, und der dadurch entsteht, dass das Ende der Hülse 1 zusammengedrückt und
durch zwei Klemmbacken verschmolzen wird. 7c zeigt
die Verpackung mit dem Boden in einem teilweise fertig gefalteten
Zustand. Der Bodenabschnitt 5 zeigt primäre Klappen 5c und
sekundäre Klappen 5d. 7d zeigt
den fertig gefalteten Boden.
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In
einem ersten vorbereitenden Schritt wird der Steg 5a leicht
in eine Richtung weg von der Längsverbindung 7 vorgefaltet.
In Zusammenhang hiermit und den anderen Faltschritten ist es von Vorteil,
das Material mithilfe von heißer
Luft oder ähnlichem
zu erwärmen,
so dass das Material weicher und faltbarer wird, was das Risiko
von in dem Material auftretenden Rissen senkt. Vorteilhafterweise
sollte der Steg 5a in eine Richtung weg von der Längsverbindung 7 vorgefaltet
werden, weil es schwieriger ist, über die Längsverbindung 7 zu
falten, wo eine Anzahl an Schichten aus Verpackungsmaterial übereinander
liegen.
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Danach
wird der Steg 5a gefaltet und die Ecken werden umgeknickt,
d.h. es wird damit begonnen, sie entlang der Faltlinien als vorbereitender Schritt
für das
abschließende
Falten zu falten.
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Ein
zentraler Abschnitt des vorgefalteten Stegs 5a wird nach
unten zu dem Teil der Hülse
gedrückt,
der den Bodenabschnitt 5 darstellt. Dieser Schritt schafft
zwangsläufig
eine primäre
Klappe 5c auf jedem querverlaufenden Ende des Stegs 5a.
Um die fertige Bodenfaltung ästhetisch
ansprechend zu gestalten und um sicherzustellen, dass die Verpackung
stabil steht, ist es wichtig, dass die Klappen nicht nach unten
von der Verpackung vorstehen. Demzufolge ist eine einwärts verlaufende
Vertiefung vorgesehen und zwar auf jeder Seite jeder primären Klappe 5c in
dem Abschnitt zwischen dem oberen Ende und dem Übergang zwischen dem Teil der
Hülse,
der den Bodenabschnitt und den Rest der Hülse darstellt.
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Dadurch
wird in jedem Abschnitt eine sekundäre Klappe 5d gebildet,
die leicht einwärts
unter der primären
Klappe 5c verläuft. 7c zeigt
die Verpackung mit den primären 5c und
den sekundären 5d Klappen.
Die sekundären
Klappen 5d, die durch die Vertiefung gebildet werden, bewirken,
dass der schließlich
gefaltete Verpackungsboden eine achteckige Form erhält, wie
in 7d gezeigt.
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Schließlich werden
die primären
Klappen 5c vollständig
nach innen bis zum Bodenabschnitt 5 gedrückt, so
dass die primären
Klappen 5c, die sekundären
Klappen 5d und der Versiegelungssteg 5a plan gegen
den Bodenabschnitt 5 liegen. Unmittelbar bevor sie zusammengedrückt werden,
wird das Material erwärmt,
so dass es teilweise schmilzt und dadurch mit den angrenzenden Abschnitten
verschmilzt, wenn der Kunststoff wieder aushärtet. Dies kann natürlich auch
dadurch realisiert werden, dass geringere Mengen eines Klebstoffs
an ausgesuchten Punkten unterhalb der Klappen eingespritzt werden.
Die so gefaltete Verpackung erreicht dadurch den in 7d dargestellten
fertig gefalteten Zustand.
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Ist
die Bildung einer Verpackung mit einem rechteckigen Bodenquerschnitt
beabsichtigt, so kann dies auf nahezu die gleiche Weise wie bei
dem oben beschriebenen achteckigen Querschnitt geschehen. Im Prinzip
besteht der einzige Unterschied darin, dass keine sekundären Klappen
geschaffen werden, sondern dass nur das Stegfalten und das Falten
der primären
Klappen ausgeführt
werden.
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Ein
Fachmann wird leicht erkennen, dass eine Anzahl von Änderungen
an dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden hier beschriebenen Erfindung möglich sind, ohne dabei vom
Schutzumfang der Erfindung, wie er in den beigefügten Ansprüchen beschrieben ist, abzuweichen.
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So
ist es beispielsweise möglich,
die Längsverbindung
als eine so genannte dem Beten ähnliche Verbindung
zu bilden, wo beide Innenseiten der konvergierenden Längskanten
miteinander versiegelt werden. Darüberhinaus kann die Querversiegelung natürlich eine
andere Ausrichtung erhalten als die oben beschriebene Querausrichtung.