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Hintergrund
der Erfindung
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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Kosmetikbehälter zum Aufnehmen von Kosmetika,
insbesondere betrifft sie einen Kosmetikbehälter bei dem ein Deckel zum
Schutz der kosmetischen Zusammensetzung, die in dem Behälterkörper enthalten
ist, an dem Behälterkörper befestigt
ist, so dass er mittels eines Tupferkörpers oder eines Bürstenaufbaus,
die als eine Komponente des Kosmetikbehälters verwendet werden, geöffnet und
geschlossen werden kann.
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Stand der
Technik
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Kosmetikbehälter mit
gemäß den Eigenschaften
der enthaltenen Kosmetika unterschiedlichen Strukturen wurden entwickelt.
Die Kosmetika werden im Allgemeinen auf einem Teil des Körpers wie
beispielsweise dem Gesicht aufgebracht, um einen feuchtigkeitsspendenden,
farbkorrigierenden oder faltenverdeckenden Effekt zu bewirken. Dementsprechend
wurden derartige funktionelle oder dekorative Kosmetika, die aus
natürlichen
Substanzen oder Verbindungen gebildet sind von vielen führenden
Herstellern auf der ganzen Welt hergestellt und verkauft.
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Die
Kosmetika werden gemäß ihrer
Eigenschaften in flüssige
und feste Kosmetika unterteilt. Die festen Kosmetika werden in pulverförmige und vereinigte
Kosmetika unterteilt. Daneben umfassen flüssige Kosmetika solche die
im Aerosolzustand mittels eines Verneblers auf die Haut aufgebracht
werden.
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Im
Falle pulverförmiger
oder vereinigter Kosmetika bringt der Verwender die Kosmetika mittels
einer Puderquaste, einem Tupfer oder einer Bürste auf ihren oder seinen
Körper
auf.
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Wird
eine Puderquaste verwendet, bringt er oder sie das Kosmetika in
einer tätschelnden
Bewegung mittels der Puderquaste auf die Haut auf. Wird in dessen
der Tupfer oder die Bürste
verwendet, bringt er oder sie das Kosmetika mit dem Tupfer oder der
Brüste
in einer tupfenden Bewegung auf die Haut auf. Ein herkömmlicher
Kosmetikbehälter
weist eine Doppelstruktur mit einem Deckel und einem Körper auf.
Der Körper
weist eine Aussparung auf, die zum Aufnehmen von kosmetischen Zusammensetzungen und
des Tupfers oder der Bürste
zur Verwendung beim Aufbringen der kosmetischen Zusammensetzung
in dem Körper
ausgebildet ist. Wenn der Verwender den Kosmetikbehälter verwenden
möchten, öffnet er
oder sie den Deckel und nimmt den Tupfer oder die Bürste aus
dem Körper,
um letzteren in ihrer oder seiner Hand zu halten. Danach bedeckt
er oder sie den Tupfer oder die Bürste mit der kosmetischen Zusammensetzung,
die in dem Körper
enthalten ist, und bringt die kosmetische Zusammensetzung dann mittels
des Tupfers oder der Bürste
in einer tupfenden Bewegung auf die Haut auf. Der herkömmliche Kosmetikbehälter umfasst
ein Befestigungselement zum verschwenkbaren Verbinden des Deckels
mit dem Körper
und um es zu gestatten den Deckel im geschlossenen Zustand zu halten,
wenn er nicht im Gebrauch ist, wodurch verhindert wird, dass sich
der Deckel unbeabsichtigt öffnet.
Dies verkompliziert die Struktur des Körpers und kennzeichnet das äußere Erscheinungsbild
des Kosmetikbehälters.
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Wird
der Tupfer oder die Bürste
zusammen mit der kosmetischen Zusammensetzung in dem Körper aufgenommen,
kann aufgrund des begrenzten Raums für die kosmetische Zusammensetzung keine
großen
Menge der kosmetischen Zusammensetzung aufgenommen werden. Um eine
vorbestimmte Menge der kosmetischen Zusammensetzung aufzunehmen,
muss der ebene Bereich des Körpers
vergrößert werden
und somit wird folglich die gesamte Dimension des Behälters vergrößert.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung wurde angesichts der obigen Probleme entwickelt
und es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Kosmetikbehälter bereitzustellen,
der eines oder mehrere Probleme aufgrund der Beschränkungen
und Nachteile des Standes der Technik im Wesentlichen vermeidet.
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Eine
andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es einen Kosmetikbehälter bereitzustellen, bei
dem ein Deckel mittels eines kosmetischen Zusatzgeräts, beispielsweise
eines Tupfers oder einer Bürste
an einem Behälterkörper befestigt
ist.
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Eine
noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin einen
Kosmetikbehälter
bereitzustellen, bei dem ein Deckel mittels eines kosmetischen Zusatzgeräts an einem
Behälterkörper befestigt
ist, so dass der Behälterkörper ein ästhetisch ansprechendes
Erscheinungsbild aufweist.
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Eine
noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin einen
Kosmetikbehälter
bereitzustellen, in dem ein kosmetisches Zusatzgerät mittels
eines Deckels fest in einem Behälterkörper gehalten
wird.
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Um
diese Aufgaben zu lösen,
wird bei einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Kosmetikbehälter vorgeschlagen
umfassend einen Behälterkörper, der
dazu geeignet ist, kosmetische Zusammensetzungen aufzunehmen, einen
Deckel mit einem Scharnierteil, der an einer seiner Seitenflächen ausgebildet
ist, um den Deckel gelenkig mit dem Behälterkörper zu verbinden und einen
Tupferkörper,
der dazu geeignet ist als kosmetisches Gerät bzw. Zusatzgerät zu fungieren,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Tupferkörpereinführloch auf einer Seitenfläche des
Behälterkörpers, die
gegenüber
dem Scharnierteil des Deckels liegt, ausgebildet ist, ein Deckelvorsprungsteil
an der anderen Seitenfläche
des Deckels gegenüber
dem Scharnierteil des Deckels ausgebildet ist; der Tupferkörper einen
Tupferteil, der an einem seiner Enden ausgebildet, um Kosmetika
aufzubringen, einen Deckelkontaktteil, der an dem vorderen Abschnitt
seines anderen Endes gegenüber dem
Tupferteil ausgebildet ist und einen Federanschlag, der am Boden
seines anderen Endes ausgebildet ist, aufweist; eine Bodenplatte
auf der Bodenfläche
des Behälterkörpers angebracht
ist und eine Tupferkörperführungsnut
aufweist, die darin ausgebildet ist, um es dem Tupferkörper zu
gestatten fest in diese eingesetzt zu werden und mit einer Federanschlagsführungsnut,
die darin ausgebildet ist, um es dem Federanschlag des Tupferkörpers zu
gestatten fest in diese eingesetzt zu werden und mit einem Federbefestigungsorgan,
das darauf ausgebildet ist, um es der Feder zu gestatten darauf
befestigt zu werden und dadurch dass eine Feder auf der Bodenplatte
angeordnet ist, um den Tupferkörper
elastisch zu halten.
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Vorzugsweise
weist der Kosmetikbehälter eine
zylindrische Form, eine hexagonale Prismenform oder eine polygonale
Prismenform auf.
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Vorzugsweise
ist der Tupferkörper,
der als das kosmetische Hilfsmittel bzw. Gerät fungiert, durch einen Bürstenaufbau
ersetzt.
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Vorzugsweise
umfasst der Bürstenaufbau ein
Aufbaugehäuse,
eine Bürstenbefestigung,
die dazu geeignet ist es zu gestatten mehrere Borsten an ihr zu
befestigen und die innerhalb des Bürstengehäuses bewegbar ausgebildet ist
und einen Bürstenbefestigungsbewegungsgriff,
der integral mit der Bürstenbefestigung
ausgebildet ist, so dass er durch eine Öffnung, die in einem Abschnitt
des Bürstengehäuses ausgebildet
ist, nach außen
vorragt.
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Vorzugsweise
umfasst der Deckelvorsprungsteil des Deckels einen Vorsprung, der
integral damit ausgebildet ist, so dass er sich senkrecht dazu und
davon nach innen erstreckt und der Tupferkörper oder Bürstenaufbau weisen eine Aussparung auf,
die in der Außenfläche eines
Endes davon ausgebildet ist, so dass sie in Kontakt mit dem Deckelvorsprungsteil
des Deckels kommt.
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Vorzugsweise
umfasst der Kosmetikbehälter ferner
einen elastischen Körper,
der zwischen der Außenfläche eines
Aufnahmeteils für
eine kosmetische Zusammensetzung des Behälterkörpers und der Innenfläche des
Deckels ausgebildet ist.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
obige und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden aus der folgenden genauen Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen ersichtlich,
in denen:
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1 eine
Explosionsansicht eines Kosmetikbehälters gemäß einer ersten bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist;
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2 ein
Schnitt ist, der einen Zustand darstellt, in dem der Kosmetikbehälter aus 1 geschlossen
ist;
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3 ein
Schnitt ist, der einen Zustand zeigt, in dem der Kosmetikbehälter aus 1 geöffnet ist;
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4 eine
perspektivische Ansicht eines Kosmetikbehälters gemäß einer zweiten bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist;
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5 eine
Draufsicht ist, die eine Bodenplatte des Kosmetikbehälters aus 4 zeigt;
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6 ein
Schnitt ist, der einen Zustand darstellt, in dem der Kosmetikbehälter aus 4 geschlossen
ist;
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7 ein
Schnitt ist, der einen Zustand darstellt, in dem der Kosmetikbehälter aus 4 geöffnet ist;
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8 eine
perspektivische Ansicht ist, die einen Zustand darstellt, in dem
ein Bürstenaufbau
der in dem Kosmetikbehälter
verwendet wird gemäß der vorliegenden
Erfindung eingezogen ist;
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9 eine
perspektivische Ansicht ist, die einen Zustand darstellt, in dem
der Bürstenaufbau
aus 8 ausgeschoben ist;
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10 eine
perspektivische Ansicht ist, die ein weiteres Beispiel einer Feder
darstellt, die in dem Kosmetikbehälter gemäß der vorliegenden Erfindung zum
Einsatz kommt;
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11 eine
Draufsicht ist, die noch ein weiteres Beispiel einer Feder darstellt,
die in dem Kosmetikbehälter
gemäß der vorliegenden
Erfindung zum Einsatz kommt;
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12 eine
Explosionsansicht eines Kosmetikbehälters gemäß einer dritten bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist;
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13 ein
Schnitt ist, der den Kosmetikbehälter
aus 12 zeigt;
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14 eine
Explosionsansicht eines Kosmetikbehälters gemäß einer vierten bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist;
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15 ein
Schnitt des Kosmetikbehälters aus 14 ist;
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16 eine
Explosionsansicht eines Kosmetikbehälters gemäß einer fünften bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist; und
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17 eine
Explosionsansicht eines Kosmetikbehälters gemäß einer sechsten bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist.
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Genaue Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform
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Es
wird nun genau Bezug genommen auf die bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung von denen in den begleitenden Zeichnungen
Beispiele dargestellt sind. Unter Bezugnahme auf die 1-3 umfasst
ein Kosmetikbehälter
einen Behälterkörper 11,
der dazu geeignet ist eine kosmetische Zusammensetzung 17 aufzunehmen, einen
Deckel 12 mit einem Scharnierteil, der an einer Seitenfläche ausgebildet
ist, um den Deckel 12 gelenkig mit dem Behälterkörper zu
verbinden, und einen Tupferkörper 14,
der dazu geeignet ist als kosmetisches Gerät zu fungieren, dadurch gekennzeichnet,
dass vorgesehen sind ein Tupferkörpereinführloch (113),
das auf einer Seitenfläche
des Behälterkörpers (11),
die gegenüber
dem Scharnierteil des Deckels (12) liegt, ausgebildet ist;
ein Deckelvorsprungsteil (122), der an der anderen Seitenfläche des
Deckels (12) gegenüber
dem Scharnierteil des Deckels (12) ausgebildet ist; wobei
der Tupferkörper (14)
einen Tupferteil (141), der an einem seiner Enden ausgebildet
ist, um Kosmetika aufzubringen, einen Deckelkontaktteil (142),
der an dem vorderen Abschnitt seines anderen Endes gegenüber dem Tupferteil
(141) ausgebildet ist, und einen Federanschlag (143),
der am Boden seines anderen Endes ausgebildet ist, aufweist.
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Der
Behälterkörper 11 und
der Deckel 12 sind auf herkömmliche Art und Weise gelenkig
miteinander verbunden. D. h. ein erstes Gelenkelement 111,
das an einer Seitenfläche
des Behälterkörpers ausgebildet
ist, ist mit einem zweiten Gelenkelement 121, das an einer
Seitenfläche
des Deckels 12 ausgebildet ist, derart verbunden, dass,
wie es in 1 dargestellt ist, eine Gelenkachse 15 durch
ein Durchgangsloch eingeführt
ist, das jeweils in dem ersten Gelenkelement 111 und dem
zweiten Gelenkelement 121 ausgebildet ist. Es ist dem Fachmann
bekannt, dass die gelenkige Anordnung nicht auf das obige Beispiel
beschränkt
ist, sondern dass andere gelenkige Anordnungen verwendet werden
können.
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D.
h. der Deckel 12 ist derart gelenkig mit dem Behälterkörper 11 verbunden,
dass ein Ende des kosmetischen Geräts, dass so in den Behälterkörper 11 eingeführt ist,
dass es durch die Feder 16 elastisch gehalten wird durch
den Deckelvorsprungsteil 122, der von dem Deckel 12 vorragt,
kontaktiert wird. Dadurch wird der Deckel 12 aufgrund der
Reibung zwischen dem einen Ende des kosmetischen Geräts und dem
Deckelvorsprungsteil 122 nicht unerwünscht geöffnet während das kosmetische Gerät durch
den Deckelvorsprungsteil 122 des Deckels 12 in
einem Zustand gehalten wird, in dem es in den Behälterkörper 11 eingeführt ist.
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Es
ist gut bekannt, dass ein herkömmlicher Kosmetikbehälter einen
Behälterkörper, in
dem eine kosmetische Zusammensetzung enthalten ist, einen Deckel,
der gelenkig mit dem Behälterkörper verbunden
ist und eine Tupferkörper,
der als ein kosmetisches Gerät
fungiert, umfasst. Ein derartiger herkömmlicher Kosmetikbehälter ist
aus der
US 6,298,863 bekannt.
Gegenüber
den herkömmlichen Kosmetikbehältern weist
die vorliegende Erfindung eine Verbesserung auf, die den Behälterkörper
11, den
Deckel
12 und die Bodenplatte
13 umfasst.
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Erstens
weist der Behälterkörper 11 das
Tupferkörpereinführloch 113,
das an der einen Seitenfläche
des Behälterkörpers gegenüber dem
Gelenkteil ausgebildet ist, auf. Der als kosmetisches Gerät fungierende
Tupferkörper 14 ist über das
Tupferkörpereinführloch 113 in
den Behälterkörper 11 eingeführt.
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Die
Bodenplatte 13 ist fest mit der Bodenfläche des Behälterkörpers 11 gekoppelt.
Die Bodenplatte 13 weist die Tupferkörperführungsnut 132, die darin
ausgebildet ist, um es dem Tupferkörper 14 zu gestatten
fest in sie eingeführt
zu werden, die Federanschlagsführungsnut 133,
die darin ausgebildet ist, um es dem Federanschlag 143 des
Tupferkörpers 14 zu
gestatten fest in sie eingesetzt zu werden und das Federbefestigungsorgan 131,
das darin ausgebildet ist, um es der Feder 16, die den
Tupferkörper 14 elastisch
hält, zu
gestatten daran befestigt zu werden, auf. Die Feder 16 weist
ein Federbefestigungsloch 161 in ihrer Mitte auf, so dass
das Federbefestigungsorgan 131 in das Federbefestigungsloch 16 eingeführt werden
kann, um die Feder 16 daran zu befestigen. Der als kosmetisches
Gerät fungierende Tupferkörper 14 wird
durch das Tupferkörpereinführloch 113,
das auf der einen Seitenfläche
des Behälterkörpers 11 ausgebildet
ist entlang der Tupferkörperführungsnut 132,
die in der Bodenplatte 113 ausgebildet ist in einen Raum
eingeführt,
der beim Verbinden des Behälterkörpers 11 und
der Bodenplatte 13 gebildet wird. Mit andern Worten wird
der Tupferkörper 14 entlang
der Tupferkörperführungsnut 132, die
in der Bodenplatte 13 ausgebildet ist in den vorbestimmten
Raum eingeführt.
Zusätzlich
zu der Tupferkörperführungsnut 132 ist
die Federanschlagsführungsnut 133 in
der Bodenplatte 13 ausgebildet, um den Federanschlag 143,
der am Tupferkörper 14 ausgebildet
ist, zu führen.
Die Federanschlagsführungsnut 133 gestattet
es den Federanschlag 143 des Tupferkörpers 14 in einen
vorbestimmten Raum einzuführen.
Das Federbefestigungsorgan 131 ist ebenfalls auf der Bodenplatte 13 ausgebildet.
Die Feder 16 wird an dem Federbefestigungsorgan 131 befestigt
und in Kontakt mit dem Federanschlag 143 des Tupferkörpers 14 angeordnet,
um den Tupferkörper 14 elastisch
zu halten bzw. stützen.
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Der
Deckel 12 umfasst den Deckelvorsprungsteil 122,
der an der einen Seitenfläche
gegenüber
dem Gelenkteil davon ausgebildet ist. Ferner kann der Deckel 12 einen
transparenten Ausschnitt 123 umfassen, der es gestattet
den Behälterkörper 11 einzusehen,
so dass der Verwender leicht die Farbe der kosmetischen Zusammensetzung 17 erkennen
kann ohne den Deckel 12 zu öffnen. Der transparente Ausschnitt 123 kann
aus einem transparenten Kunstharz oder ähnlichem gebildet sein, was
für den
Fachmann leicht umzusetzen ist. Der transparente Ausschnitt 123 ist
in seiner Form nicht beschränkt,
sondern kann verschiedenartige Formen aufweisen, umfassend kreisförmig oder
quadratisch.
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Der
Tupferkörper 14 weist
den Tupferteil 141, der zum Aufbringen von Kosmetika an
seinem einen Ende ausgebildet ist, den Deckelkontaktteil 142,
der an dem vorderen Abschnitt des anderen Endes davon entgegengesetzt
dem einen Ende davon ausgebildet ist und den Federanschlag 143,
der an dem Bodenabschnitt des anderen Endes davon ausgebildet ist,
auf.
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Wie
es oben beschrieben wurde, ist die Bodenplatte 13 auf der
Bodenfläche
des Behälterkörpers 11 angebracht
und der Deckel 12 ist gelenkig mit dem Behälterkörper 11 verbunden.
Die Feder 16 ist an dem Federbefestigungsorgan 131 der
Bodenplatte 13 befestigt. Bei dem Kosmetikbehälter, der
wie oben aufgebaut ist, wird wenn der Tupferkörper 14 durch das
Tupferkörpereinführloch 113,
das auf der einen Seitenfläche
des Behälterkörpers 11 ausgebildet
ist, in den Raum, der aufgrund der Verbindung zwischen dem Behälterkörper 11 und
der Bodenplatte 13 ausgebildet ist, eingeführt wird,
der Tupferkörper 14 mit
seinem Tupferteil 141 dem Tupferkörpereinführloch 113 zugewandt
eingeführt
wird. Dabei wird der Federanschlag 143, der auf der Bodenfläche des
Hinterabschnitts des Tupferkörpers 14 ausgebildet
ist von einem Ende der Feder 16, die an der Bodenplatte 13 befestigt
ist erfasst. Der Tupferkörper 14 wird
durch das Tupferkörpereinführloch 113 durch kontinuierliches
Zusammendrücken
der Feder 16 um diese nach vorne zu drücken vollständig in das Tupferkörpereinführloch 113 eingeführt. Danach
ist der Deckel vollständig
geschlossen, um den Behälterkörper 11 vollständig zu
verschließen.
Wie es in 2 dargestellt ist, wird der
Deckelvorsprungsteil 122, der an der einen Seitenfläche des
Deckels 12 ausgebildet ist durch den Deckelkontaktteil 142 des
Tupferkörpers 14 kontaktiert.
Da die Federkraft der Feder 16 in einer Richtung kontinuierlich
auf den Federanschlag 143 des Tupferkörpers 14 aufgebracht
wird, in der der Tupferkörper 14 ausgeschoben
wird, drückt der
Deckelkontaktteil 142 des Tupferkörpers 14 kontinuierlich
auf den Deckelvorsprungsteil 122 des Deckels 12.
Folglich kann der Deckel 12 im geschlossenen Zustand gehalten
werden. Bis der Verwender den Deckel 12 öffnet, wird
sich der Deckel nicht unerwünscht öffnen.
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Möchte der
Verwender Kosmetika aufbringen, hält er oder sie, wie es in 3 dargestellt
ist, den Behälterkörper 11 und
den Deckel 12 in ihrer oder seiner Hand und öffnet dann
den Deckel 12 durch Anheben des Deckels 12 relativ
zum Behälterkörper 11 in
der Richtung des Pfeils B in 3. Folglich
wird der Zustand, in dem der Deckelvorsprungsteil 122 des
Deckels 12 durch den Deckelkontaktteil 142 des
Tupferkörpers 14 kontaktiert
wird, gelöst. Der
Tupferkörper 14,
der im Behälterkörper 11 aufgenommen
ist, während
er durch die Feder 16 elastisch gestützt ist, wird aufgrund der
Federkraft der Feder 16 in Richtung des Pfeils A in 3 aus
dem Behälterkörper 11 geschoben.
Daher kann der Verwender den Tupferkörper 14 leicht lösen und
als kosmetisches Gerät
aus dem Behälterkörper 11 entnehmen, indem
der Deckel 12 einfach angehoben wird.
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Folglich
hält der
Tupferkörper 14 den
Deckel 12 im Zustand, in dem er im Behälterkörper 11 aufgenommen
ist, so dass der Deckel 12 daran gehindert wird sich unerwünscht zu öffnen, es
sei denn eine gewollte Kraft wird auf ihn ausgeübt. Möchte der Verwender Kosmetika
aufbringen und öffnet
somit den Deckel 12 wird der Tupferkörper 14, der im Behälterkörper 11 aufgenommen
ist, leicht herausgezogen werden können, wodurch eine angenehme
Verwendung erzielt wird.
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Der
Kosmetikbehälter
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann eine hexagonale Prismenform aufweisen, wie es in
den 4 bis 7 dargestellt ist, sowie auch
eine zylindrische Form, wie sie oben beschrieben wurde.
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Unter
Bezugnahme auf die 4 bis 7, die eine
zweite bevorzugte Ausführungsform
zeigen, umfasst der Kosmetikbehälter
einen Behälterkörper 21,
der dazu geeignet ist kosmetische Zusammensetzungen aufzunehmen,
einen Deckel 22 mit einem Scharnierteil, der an einer Seitenfläche davon
ausgebildet ist, um den Deckel 22 gelenkig mit dem Behälterkörper zu
verbinden und einen Bürstenaufbau
als kosmetisches Gerät
bzw. Hilfsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass vorgesehen sind:
ein Tupferkörpereinführloch (113),
das auf einer Seitenfläche
des Behälterkörpers (21)
gegenüber
dem Scharnierteil des Deckels (22) ausgebildet ist; ein
Deckelvorsprungsteil (222), der an einer anderen Seitenfläche des
Deckels (22) gegenüber
dem Scharnierteil des Deckels (22) ausgebildet ist, wobei
der Bürstenaufbau
(44) ein Aufbaugehäuse
(243), eine Bürstenbefestigung
(241), die dazu geeignet ist, es mehreren Borsten (252)
zu gestatten, an ihr befestigt zu werden und innerhalb des Bürstengehäuses (243)
beweglich ausgebildet ist, sowie einen Bürstenbefestigungsbewegungsgriff
(244), der integral mit der Bürstenbefestigung (241)
ausgebildet ist, so dass er durch eine Öffnung, die an einem Abschnitt
des Bürstengehäuses (243)
ausgebildet ist, nach außen
vorragt, umfasst.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem
der Bürstenaufbau 24 gemäß der vorliegenden Erfindung
eingefahren ist und 9 ist eine perspektivische Ansicht,
die einen Zustand darstellt, in dem der Bürstenaufbau 24 aus 8 ausgefahren
ist. Der Kosmetikbehälter
der zweiten bevorzugten Ausführungsform
ist im Grundaufbau identisch zu dem der ersten bevorzugten Ausführungsform.
Es besteht jedoch ein geringer Unterschied zwischen den zwei Ausführungsformen.
D. h. die Positionen und Formen der ersten Feder 16 und der
zweiten Feder 26, der Aufbau des Tupferkörpers 14 und
des Bürstenaufbaus 24,
der statt des Tupferkörpers 14 verwendet
wird und die Position der zweiten Feder 26, die kontaktiert
wird, sind bei den Ausführungsformen
unterschiedlich. Solche Unterschiede treten auf, weil die Strukturen
der kosmetischen Geräte
unterschiedlich sind und daher die Positionen und Formen der Federn 16 und 26,
die die kosmetischen Geräte
elastisch halten unterschiedlich sind. Wird der Bürstenaufbau 24 aus
den 8 und 9 anstelle des Tupferkörpers 14 aus 1 als
kosmetisches Gerät
verwendet, erfordert der Bürstenaufbau 24 keinen
Federanschlag 143 des Tupferkörpers 14. Der Bürstenaufbau 24 kann
elastisch gehalten werden, wenn die Bodenfläche des Bürstengehäuses 243 des Bürstenaufbaus 24 durch
die zweite Feder 26 kontaktiert wird. Wie es in 5 dargestellt
ist, ist gemäß dem Unterschied
der Kontaktposition zwischen dem Bürstenaufbau 24 und
der zweiten Feder 26, die zweite Feder 26 variabel
zur zweiten Bodenplatte 23 befestigt. Ferner ist die Bürstenaufbauführungsnut 233,
die die gleiche Funktion aufweist wie die Tupferkörperführungsnut 132 in
der zweiten Bodenplatte 23 ausgebildet. Da der Bürstenaufbau 24 jedoch
keinen Federanschlag 143, besteht keine Notwendigkeit die
Federanschlagführungsnut 133 in der
Bodenplatte 13 von 1 auszubilden,
um den Federanschlag 143 aufzunehmen und zu führen. 6 ist
ein Querschnitt, der einen Zustand darstellt, in dem der Kosmetikbehälter der
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung geschlossen ist. Hält ein Verwender den zweiten
Deckel 22 und den zweiten Behälterkörper 21 in ihrer oder seiner
Hand und hebt den Deckel 22 in Richtung des Pfeils B in 7 auf
die gleiche Art und Weise wie bei der ersten bevorzugten Ausführungsform
an, wird der Bürstenaufbau 24 in
Richtung des Pfeils A herausgeschoben. Folglich kann der Verwender
den Bürstenaufbau 24 als
kosmetisches Gerät
verwenden, während
er selbigen hält.
Der zweite Deckel 22 kann einen zweiten transparenten Ausschnitt 223 aufweisen,
der identisch oder ähnlich
dem transparenten Ausschnitt 123 sein kann. Der zweite
transparente Ausschnitt 223 kann verschiedenartige Formen,
umfassend kreisförmig
oder quadratisch, aufweisen.
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Ferner
können
andere kosmetisch Geräte als
der Tupferkörper 14 oder
der Bürstenaufbau 24 in dem
Kosmetikbehälter
verwendet werden. In diesem Fall kann eine andere Art einer Feder
gemäß dem Kontaktzustand
zwischen dem verwendeten kosmetischen Gerät und der Feder eingesetzt
werden. Z. B. kann die zweite Feder 26, die an der zweiten
Bodenplatte 23 befestigt ist, wie es in 5 dargestellt
ist, durch eine dritte Feder 31, wie sie in 10 dargestellt
ist, ersetzt werden.
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Bezug
nehmend auf 11 kann obwohl der Tupferkörper 14 als
kosmetisches Gerät
verwendet wird eine andere Art Feder zusammen mit einer dritten
Bodenplatte 51 verwendet werden, die statt der Bodenplatte 13 verwendet
wird. Rein beispielhaft kann eine linearartige vierte Feder 41 mit
einem gekrümmten
Mittelabschnitt verwendet werden, wie sie in
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11 dargestellt
ist. In diesem Fall weist die dritte Bodenplatte 51 mehrere
vierte Federbefestigungsorgan 52 auf, die darauf ausgebildet
sind, um beide Seiten der vierten Feder 41 zu befestigen
und sie weist eine zweite Tupferkörperführungsnut 53 auf,
die darin ausgebildet ist, um den Tupferkörper 14 zu führen und
aufzunehmen.
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Ferner
kann im Falle, dass der Bürstenaufbau 24 verwendet
wird eine zylindrische fünfte
Feder 76 verwendet werden, wie es in den 14 und 15 dargestellt
ist. Die fünfte
Feder 76 sichert die elastische Halterung des Bürstenaufbaus 24.
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Bezug
nehmend auf 14 kann der Kosmetikbehälter eine
gleichmäßige hexagonale
Prismenform aufweisen. In diesem Fall ist ein dritter Deckel 72 mittels
der Gelenkachse 15 gelenkig mit dem dritten Behälterkörper 71 verbunden.
Der dritte Deckel 72 weist einen Deckelvorsprungsteil 721 an
einer seiner Seitenflächen
auf und eine dritte Bodenplatte 73 ist mit der Bodenfläche des
dritten Behälterkörpers 71 gekoppelt.
Der dritte Behälterkörper 21 weist
eine Bürstenaufbaueinführnut 711 auf,
die an einer seiner Seitenflächen
ausgebildet ist, um es dem Bürstenaufbau 24 zu
gestatten durch die Bürstenaufbaueinführnut 711 in
diesen eingeführt
zu werden. Der Aufbau dieser Ausführungsform ist identisch oder ähnlich zu
dem der vorgenannten bevorzugten Ausführungsform.
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Andererseits
zeigend die 12 bis 15, dass
ein Vorsprung und eine Aussparung in dem Kosmetikbehälter ausgebildet
sind. Genauer gesagt umfasst in den 12 und 13 der
Deckelvorsprungsteil 122 des Deckels 12 einen
Vorsprung 124, der integral damit ausgebildet ist, so dass
er sich davon nach innen und senkrecht dazu erstreckt und der Tupferkörper 14 umfasst
eine Aussparung 144, die an der Außenfläche eines Endes davon ausgebildet ist,
so dass sie in Kontakt mit dem Deckelvorsprungsteil 122 des
Deckels 12 kommt, wohingegen in den 14 und 15 der
Deckelvorsprungsteil 721 einen Vorsprung 741 umfasst,
der integral damit ausgebildet ist, so dass er sich davon nach innen
und senkrecht dazu erstreckt und der Bürstenaufbau 24 umfasst
eine Aussparung 245, die an der Außenfläche eines seiner Enden ausgebildet
ist, so dass sie in Kontakt mit dem Deckelvorsprungsteil 721 des
dritten Deckels 72 kommt. Die Aussparung steht zur Verfügung, wenn
der Tupferkörper 14 verwendet
wird, während
die Aussparung 245 zu Verfügung steht, wenn der Bürstenaufbau 24 verwendet
wird. Die Aussparung 144 nimmt den Vorsprung 741,
der am Deckelvorsprungteil 724 des dritten Deckels 72 ausgebildet
ist, auf, um sicher zu verhindern, dass sich der Deckel 12 und
der dritte Deckel 12 und der dritte Deckel 72 entsprechend
unbeabsichtigt öffnen.
Bei diesen Strukturen umfasst der Tupferkörper 14, um fest auf
den Tupferkörper 14 zu
drücken
und den Deckel 12 gemäß dem Wunsch
des Verwenders exakt zu öffnen,
ferner einen Druckvorsprung 145, der an einer Endfläche davon
ausgebildet, so dass er sich davon nach außen erstreckt.
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Bezug
nehmend auf die 12 und 13 kann
ein elastischer Körper 61 zwischen
der Außenfläche des
die kosmetische Zusammensetzung aufnehmenden Teils 17 des
Behälterkörpers 11 und
der Innenfläche
des Deckels 12 angeordnet sein. Der elastische Körper 61 ist
aus Gummi oder einem anderen üblichen
elastischen Material gebildet. Wird der Deckel 12 auf den
Behälterkörper 12 gebracht, um
diesen zu schließen,
wird der Behälterkörper 12 durch
den elastischen Körper 61 gestützt. Wenn
der Verwender daher auf den Druckvorsprung 145 des Tupferkörpers 14,
der in dem Behälterkörper 11 ausgebildet
ist, drückt,
wird die Aussparung 144 des Tupferkörpers 114 nach innen
in den Behälterkörper 11 bewegt,
während
der Vorsprung 124, der auf dem Deckelvorsprungteil 122 des
Deckels 112 ausgebildet ist, in Stellung verbleibt. Als
Folge wird der Vorsprung 124 aus der Aussparung 144 gelöst und folglich
der Deckel 12 aufgrund der Federkraft des elastischen Körpers 61 leicht
angehoben, was zu einem geöffneten
Zustand des Kosmetikbehälters
führt.
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Die
Feder 16 zum elastischen Stützen des kosmetischen Geräts und das
Federbefestigungsorgan 131 zum Befestigen der Feder 16 können bezüglich ihrer
Formen gemäß den Formen
und Dimensionen des kosmetischen Geräts und den Federn in Kontakt
mit dem kosmetischen Gerät
innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung abgewandelt oder
modifizier werden.
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Bezug
nehmend auf 16 kann der Kosmetikbehälter der
vorliegenden Erfindung keine Feder zum Beaufschlagen des Tupferkörpers 14 umfassen.
Ohne jegliche Feder kann der Tupferkörper 14 und der Behälterkörper 12 aufgrund
der Reibung zwischen dem Deckelkontaktteil 142 des Tupferkörpers 14 und
der Innenfläche
des Deckelvorsprungsteils 122 des Deckels 12 fixiert
werden. Diese Ausführungsform
kann mit dem einfachen Aufbau ohne jegliche Feder erzielt werden,
was zur einer Verbesserung der Produktivität führt. Diese Struktur erfordert keine
Bodenplatte, in der das Federbefestigungsorgan ausgebildet ist,
aber sie umfasst eine Teilbodenplatte 125 zum Verschließen nur
der Bodenfläche des
Tupferkörpereinführlochs 113 durch
das der Tupfkörper
in den Behälterkörper 11 eingeführt wird.
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Bezug
nehmend auf 17 kann der Bürstenaufbau 24 durch
ein Geräte-
bzw. Zusatzgehäuse ersetzt
werden, das zusätzliche
Geräteaufnahmefächer 247 aufweist,
die durch Unterteilen des Innenraums davon in mehrere Teile mittels
einer oder mehrerer Trennwände 246 zum
Aufnehmen einer Vielzahl kosmetischer Geräte 243 darin ausgebildet
sind. Das Gerätegehäuse ist
in der Dimension und dem äußeren Erscheinungsbild
im Wesentlichen ähnlich dem
Bürstenaufbau 24,
weist aber eine kubische Form auf, wobei die Oberseite offen ist.
Der Innenraum des Gerätegehäuse ist
in mehrere Teile unterteilt und zwar durch eine oder mehrere Trennwände 246,
so dass kosmetische Geräte
mit verschiedenartigen Formen und Dimensionen in den mehreren Geräteaufnahmefächer 247 aufgenommen
werden können,
wodurch dem Verwender die Möglichkeit
gegeben wird gemäß ihrer
oder seiner Bevorzugung das Richtige zu wählen.
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Wie
es oben beschrieben wurde, weist der Kosmetikbehälter der vorliegenden Erfindung
einen Vorteil darin auf, dass der Deckel 12 zum Schützen der
kosmetischen Zusammensetzung 17, die in de Behälterkörper 11 enthalten
ist so an dem Behälterkörper befestigt
ist, dass er mittels des Bürstenaufbaus 24 oder
des Tupferkörpers
zur Verwendung beim Aufbringen der Kosmetika geöffnet und geschlossen werden
kann, wobei der Deckel 12 aufgrund des Kontakts zwischen
dem kosmetischen Gerät,
das durch die Feder 16 elastisch gehaltert bzw. gestützt ist
und dem Deckelvorsprungsteil 122 des Deckels 12 nicht
unerwünscht
geöffnet
werden kann, das kosmetische Gerät
in dem Behälterkörper 11 automatisch
durch Öffnen
des Deckels 12 herausgeschoben wird, um die Verwendung
angenehmer zu gestalten, der Kosmetikbehälter ein ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild
aufweist und eine ausreichende Menge der kosmetischen Zusammensetzung
in dem Behälterkörper 11 enthalten
sein kann.