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Die
Erfindung betrifft eine Einheit zur Verpackung und zum Auftragen
eines Kosmetikprodukts, die einen Applikatoraufsatz aufweist, der
dazu bestimmt ist, das Auftragen eines Kosmetikprodukts in das Kopfhaar
zu ermöglichen.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere einen Applikatoraufsatz, der dazu
bestimmt ist, auf einen ein auf die Haare aufzutragendes Produkt
enthaltenden Behälter
montiert zu werden, wobei der Aufsatz aufweist:
- a)
Mittel, die zur Befestigung des Aufsatzes auf dem Behälter bestimmt
sind;
- b) eine Anordnung von mindestens zwei Zinken, die in mindestens
einer Reihe angeordnet sind, die einen ersten und einen zweiten
Endzinken aufweist, wobei mindestens einer der Zinken von einem
Längskanal
durchquert wird, der mit dem im Behälter enthaltenen Produkt in
Verbindung treten kann, wobei der Kanal seitlich über mindestens
eine Austrittsöffnung
mündet,
die in Richtung mindestens eines benachbarten Zinkens ausgerichtet
ist.
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Es
sind viele Beispiele für
Applikatoraufsätze dieser
Art bekannt.
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Gemäß einem
ersten bekannten Konzept wurde ein Aufsatz vorgeschlagen, der aus
mehreren geformten Bauteilen besteht, insbesondere mindestens einem
ersten Bauteil, das zwei Querende-Längszinken und Mittel zur Befestigung
am Behälter
aufweist, und mindestens einem zweiten Zwischenbauteil, das dazu
bestimmt ist, mit dem vorhergehenden zusammengebaut zu werden, das
hohle Zwischenzinken aufweist, die mit seitlichen Austrittsöffnungen
versehen sind.
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Dieses
Konzept ist schwierig durchführbar, da
es einerseits die Verwendung von zwei unterschiedlichen Formwerkzeugeinheiten
erfordert, die eine für
das erste Bauteil und die andere für das zweite Zwischenbauteil,
und da andererseits das erste und das zweite Bauteil zusammengebaut
werden müssen,
was die Herstellungskosten eines solchen Applikatoraufsatzes erhöht.
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Die
Druckschrift
DE-9419660 beschreibt
einen Applikatoraufsatz.
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Gemäß einem
zweiten bekannten Konzept wurde ein Aufsatz vorgeschlagen, der aus
einem einzigen geformten Bauteil besteht. Das geformte Bauteil wird
mit Hilfe eines Formwerkzeugs, das dazu bestimmt ist, die Außenwand
des Applikatoraufsatzes zu formen, und eines ersten Kerns erhalten,
der dazu bestimmt ist, die Kanäle
der hohlen Zinken zu formen, wobei ein zweiter lösbarer Kern die Gesamtheit des
Formwerkzeugs und des ersten Kerns in Querrichtung durchquert, um
die seitlichen Austrittsöffnungen
zu formen. Das Ergebnis ist ein Applikatoraufsatz, dessen Endzinken,
die notwendigerweise bei Formen vom zweiten Kern durchquert werden,
seitliche Austrittsöffnungen
auf ihren Seitenflanken aufweisen. Daher ist ein solcher Applikatoraufsatz
ungenau und sogar schmutzig in der Anwendung, da das Kosmetikprodukt
ausfließt,
indem es auf den äußeren Seitenflanken
der Quer-Endzinken kleckert.
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Die
Druckschriften
US-6260557 und
DE-19954450 beschreiben
ebenfalls einstückig
hergestellte Aufsätze.
In diesen beiden Druckschriften besitzen die Endzinken Austrittsöffnungen.
Außerdem
münden
in diesen beiden Druckschriften die Öffnungen auf den glatten Flanken
der Zinken. Beim Austreten aus den Austrittsöffnungen verteilt sich daher
das Produkt zufällig
zwischen den Zinken, ohne einer besonderen Richtung zu folgen, und
gleitet unabhängig
von seiner Viskosität
entlang der Zinken, so dass das Produkt die Kopfhaut erreichen kann,
ohne den Teil des Haars in geeigneter Weise zu benetzen, der sich
zwischen zwei benachbarten Zinken befindet.
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In
der Druckschrift
DE-9419660 münden die Öffnungen
in einer Rille, die sich bis zum freien Ende des Zinkens erstreckt.
Die Öffnung
mündet
in Höhe dieses
freien Endes des Zinkens.
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Die
Anordnung kann durch Formen ausgehend von einem einzigen Stück geformt
und so konfiguriert werden, dass sie ein Hindernis für jedes
Ausfließen
von Produkt von der Austrittsöffnung
in deren Richtung über
die ersten und zweiten Endzinken hinaus bildet, wobei die Öffnung in
einer Rille mündet, die
sich von der Austrittsöffnung
bis zum freien Ende des Zinkens längs zum Zinken erstreckt.
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Die
Erfindung behebt zumindest zum Teil die Nachteile des Stands der
Technik, indem sie einen Applikatoraufsatz vom oben beschriebenen
Typ vorschlägt,
wie er in den Ansprüchen
1 und 14 beansprucht ist.
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Die
Rillen sind einerseits dazu bestimmt, das Kosmetikprodukt zu kanalisieren,
und andererseits dazu bestimmt, durch Kapillarwirkung die Produkttropfen
bis zum Ende der Zinken zu verlangsamen, um zu verhindern, dass
das Produkt die Kopfhaut erreicht.
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Die
Anordnung kann durch Formen ausgehend von einem Stück geformt
und so konfiguriert werden, dass sie ein Hindernis für jeden
Produktfluss von der Austrittsöffnung
in deren Richtung über
den ersten und den zweiten Endzinken hinaus verhindert, wobei die
Endzinken keine Austrittsöffnungen
aufweisen.
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Gemäß weiterer
Merkmale der Erfindung:
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- – kann
die Anordnung mindestens einen Zwischenzinken aufweisen, der zwischen
dem ersten und dem zweiten Endzinken angeordnet ist, wobei der Zwischenzinken
von einem Kanal durchquert wird, der seitlich über mindestens eine Austrittsöffnung mündet, die
zu einem benachbarten Zinken hin ausgerichtet ist;
- – kann
(können)
der Zwischenzinken (oder die Zwischenzinken) von einem Längskanal
durchquert werden, der über
zwei zueinander entgegengesetzt ausgerichtete Austrittsöffnungen mündet;
- – können die
End-Längszinken
massiv sein;
- – kann
die Austrittsöffnung
in der Nähe
des freien Endes des Zinkens angeordnet sein, was bedeutet, dass
die Austrittsöffnung
näher am
freien Ende des Zinkens als an seiner Basis angeordnet ist;
- – können die
Befestigungsmittel aus einem Gewinde bestehen und dazu bestimmt
sein, mit einem entsprechenden Gewinde zusammenzuwirken, das auf
einem Hals des Behälters
vorgesehen ist.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Einheit zur Verpackung und zum Auftragen
eines Kosmetikprodukts, die einen mit einem solchen Applikatoraufsatz ausgestatteten
Behälter
aufweisen kann.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Formwerkzeug zum Formen eines wie oben
beschriebenen Applikatoraufsatzes, das aufweisen kann:
- – ein
Aufnahmeelement, das aufweist:
- • einen
ersten Abschnitt, der dazu bestimmt ist, die Befestigungsmittel
zumindest zum Teil zu formen,
- • mindestens
einen zweiten Abschnitt, der sich ausgehend vom ersten Abschnitt
erstreckt und dazu bestimmt ist, mindestens einen Zinken zu formen,
- – ein
einen Kern formendes Einsteckelement, von dem ein erster Teil mit
Spiel im ersten Abschnitt des Aufnahmeelements aufgenommen wird,
um die Befestigungsmittel zu formen, und von dem mindestens ein
zweiter Teil mit Spiel im zweiten Abschnitt des Aufnahmeelements
aufgenommen wird, um den Längskanal
eines hohlen Zinkens zu formen, wobei der zweite Teil des Einsteckelements
und der zweite Abschnitt des Aufnahmeelements so gestaltet sind,
dass sie zusammenwirken, um die Rille und die Austrittsöffnung eines hohlen
Zinkens zu formen, wobei die Rille ein erstes Ende und ein zweites
Ende aufweist, das sich am freien Ende des Zinkens befindet, wobei
die Öffnung
in die Rille in Höhe
ihres ersten Endes mündet.
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Gemäß weiterer
Merkmale des Formwerkzeugs:
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- – kann
mindestens eine innere Seitenflanke eines zweiten Abschnitts des
Aufnahmeelements eine längs
ausgerichtete Wölbung
aufweisen, die ins Innere des zweiten Abschnitts des Aufnahmeelements
vorsteht und sich in Längsrichtung
zwischen einem Zwischenteil des zweiten Abschnitts des Aufnahmeelements
und seinem Ende erstreckt, um die Rille und einen Teil einer Austrittsöffnung eines
hohlen Zinkens zu formen,
- – kann
ein Ende eines zweiten Teils des Einsteckelements, das dem zweiten
Abschnitt des Aufnahmeelements zugeordnet ist, dazu bestimmt sein, ohne
Spiel mit dem Ende der Wölbung
zusammenzufallen, das sich im Zwischenteil des zweiten Abschnitts
des Aufnahmeelements befindet, um den anderen Teil der Austrittsöffnung des
hohlen Zinkens zu formen;
- – kann
das Aufnahmeelement aufweisen:
- • zwei
zweite Endabschnitte, die sich ausgehend vom ersten Abschnitt des
Aufnahmeelements erstrecken und dazu bestimmt sind, die massiven Endzinken
des Applikatoraufsatzes zu formen, und
- • mindestens
einen zwischen den beiden Endabschnitten des Aufnahmeelements ausgebildeten
zweiten Zwischenabschnitt, der sich ausgehend vom ersten Abschnitt
des Aufnahmeelements erstreckt und dazu bestimmt ist, mindestens
einen hohlen Zwischenzinken zu formen, dessen einander gegenüberliegende
innere Seitenflanken Wölbungen
aufweisen, um zwei einander gegenüberliegende Rillen und einen
Teil von zwei einander gegenüberliegenden
Austrittsöffnungen
des hohlen Zwischenzinkens zu formen;
- – und
kann ein Ende jedes zweiten Teils des Einsteckelements, der einem
zweiten Zwischenabschnitt des Aufnahmeelements zugeordnet ist, dazu
bestimmt sein, sich ohne Spiel zwischen die Enden der Wölbungen
einzufügen,
die sich im Zwischenteil jedes zweiten Zwischenabschnitts des Aufnahmeelements
befinden, um den anderen Teil der Öffnungen des hohlen Zwischenzinkens
zu formen;
- – kann
der Querschnitt jeder Wölbung,
gesehen in einer Ebene lotrecht zur Längsrichtung des zweiten Abschnitts
des zugeordneten Aufnahmeelements, konstant oder in der Nähe ihres
unteren Endes minimal sein, das sich im Zwischenteil jedes zweiten
Abschnitts des Aufnahmeelements befindet, um das Ausformen des zugeordneten hohlen
Zinkens zu ermöglichen;
- – können das
Aufnahmeelement und das Einsteckelement je Zentriermittel aufweisen,
die dazu bestimmt sind, beim Zusammenbau des Formwerkzeugs zusammenzuwirken;
- – können die
Zentriermittel mindestens drei Führungssäulen mit
Längsausrichtung
aufweisen, die mit einem der Elemente, dem Einsteck- oder dem Aufnahmeelement,
fest verbunden sind und auf denen das andere Einsteck-/Aufnahmeelement beim
Zusammenbau des Formwerkzeugs gleiten kann.
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Die
Erfindung betrifft schließlich
ein Verfahren zum Formen eines Applikatoraufsatzes für eine Verpackungs-
und Auftrageinheit eines Kosmetikprodukts mit Hilfe eines wie oben
beschriebenen Formwerkzeugs, das aufweisen kann:
- – einen
ersten Schritt, während
dem das Aufnahmeelement auf das Einsteckelement aufgeschoben wird,
- – einen
zweiten Schritt, während
dem ein Polymermaterial zwischen das Aufnahme- und das Einsteckelement
injiziert wird,
- – einen
dritten Schritt der Polymerisierung des Polymermaterials,
- – einen
vierten Schritt, während
dem das Aufnahmeelement vom Einsteckelement gelöst wird, und während dem
der Applikatoraufsatz aus dem Formwerkzeug ausgeworfen wird.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden
ausführlichen
Beschreibung hervor, zu deren Verständnis auf die beiliegenden
Zeichnungen verwiesen wird. Es zeigen:
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1 eine
Gesamtansicht in Perspektive einer Verpackungs- und Auftrageinheit für ein Kosmetikprodukt,
die einen Behälter
und einen erfindungsgemäßen Applikatoraufsatz
aufweist;
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2 eine
Schnittansicht eines Applikatoraufsatzes in Querrichtung der Reihe
von Zinken des Applikatoraufsatzes gemäß 1;
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3 eine
Perspektivansicht mit Aufriss in einer Längs- und Querebene eines erfindungsgemäßen Formwerkzeugs;
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4 eine
Detailansicht im Schnitt durch eine Ebene lotrecht zur Querebene
eines erfindungsgemäßen Formwerkzeugs;
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5 eine
Detailansicht im Schnitt durch eine Längs- und Querebene eines erfindungsgemäßen Formwerkzeugs.
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In
der nachfolgenden Beschreibung bezeichnen gleiche Bezugszeichen
gleiche Bauteile oder ähnliche
Funktionen habende Bauteile.
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Üblicherweise
bezeichnen die Begriffe ”vorne”, ”hinten”, ”ober”, ”unter” Elemente
oder Positionen, die in den 1 bis 5 nach
links, nach rechts, nach oben oder nach unten ausgerichtet sind.
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In 1 ist
eine Verpackungs- und Auftrageinheit 10 eines Kosmetikprodukts,
zum Beispiel eines Kosmetikprodukts, das dazu bestimmt ist, in Kopfhaar
aufgetragen zu werden, wie zum Beispiel ein Färbemittel, dargestellt.
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In
bekannter Weise besitzt die Einheit 10 einen das Kosmetikprodukt
enthaltenden Behälter 12 und
einen Applikatoraufsatz 14, der am Behälter 12 mit Hilfe
von Befestigungsmitteln befestigt ist.
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Der
Behälter 12 ist
zum Beispiel ein biegsamer oder verformbarer Behälter wie eine Tube, die man
nur drücken
muss, um das Kosmetikprodukt zu veranlassen, sich durch den inneren
Kanal zu bewegen und durch die Austrittsöffnung 20 auszutreten.
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Ein
nicht einschränkend
zu verstehendes Ausführungsbeispiel
eines Applikatoraufsatzes 14 wird nun unter Bezugnahme
auf 2 beschrieben.
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Der
Aufsatz 14 besitzt eine Anordnung von Längszinken, die in einer Querreihe
angeordnet sind. Die Reihe enthält:
- – an
ihren Querenden mindestens zwei massive Längszinken 22, und
- – zwischen
den massiven Zinken 22 mindestens einen hohlen länglichen
Zwischenzinken 16, der von einem inneren Kanal 28 durchquert
wird, der mit dem im Behälter 12 enthaltenen
Produkt in Verbindung steht und der in der Nähe des Längsendes 18 des Zinkens 16 über mindestens
eine seitliche Austrittsöffnung 20 mündet.
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Erfindungsgemäß ist die
Anordnung von Zinken so konfiguriert, dass sie für jedes Fließen von Produkt
ausgehend von der Austrittsöffnung 20 in
deren Richtung über
die ersten und zweiten Endzinken 22 hinaus ein Hindernis
bildet.
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So
fließt
praktisch das ganze aufzutragende Produkt in dem Raum, der von den
ersten und zweiten Endzinken 22 begrenzt wird, wodurch
eine Auftraggenauigkeit des Produkts gewährleistet wird.
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Hierzu
besitzen der erste und der zweite Endzinken 22 keine Austrittsöffnungen 20 auf
ihren Außenflanken,
d. h. auf ihren den Zwischenzinken 16 entgegengesetzt liegenden
Flanken.
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Daher
fließt
das aus den Öffnungen 20 austretende
Produkt nicht in Richtung der Öffnungen 20 über den
ersten und den zweiten Endzin ken 22 hinaus. Nur das Produkt,
das bereits auf die Haare aufgetragen wurde, die mit den Außenflanken
der Endzinken in Kontakt kommen, fließt dann über die Flanken.
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Gemäß einer
Ausführungsvariante
der Erfindung haben die ersten und zweiten Endzinken 22 auch
keine Austrittsöffnungen 20 auf
ihren Innenflanken, die zu den Zwischenzinken 16 gerichtet
sind, d. h. dass sie keine Austrittsöffnungen 20 haben.
So fließt
das Produkt nicht von den ersten und zweiten Endzinken 22,
es kann also nicht auf ihren Außenflanken
fließen.
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Da
außerdem
das Produkt nicht von den ersten und zweiten Endzinken 22 fließt, sind
diese massiv, was es zudem erlaubt, jede Ansammlung von Produkt
im Kanal 28 zu vermeiden.
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So
sind Austrittsöffnungen 20 mindestens auf
den Zwischenzinken 16 angeordnet, insbesondere auf jeder
Flanke, die zum zugeordneten massiven Längszinken 22 weist.
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Eine
Längsrille 26 erstreckt
sich ausgehend von jeder seitlichen Öffnung 20 bis zum
Ende 18 des Zinkens 16, um insbesondere ein gleichmäßiges Auftragen
des Kosmetikprodukts zu ermöglichen.
Die Rille 26 weist ein erstes Ende, in dessen Höhe die Austrittsöffnung 20 mündet, und
ein zweites, dem ersten entgegengesetztes Ende auf, das dem freien Ende
des Zinkens entspricht.
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In
der Ausführungsform
der Erfindung, die in 1 dargestellt ist, weist der
Applikatoraufsatz 14 sechs hohle Zwischenzinken 16 auf,
die quer zwischen seinen zwei massiven Endzinken 22 angeordnet
sind, um ein breites Auftragen des Kosmetikprodukts in den zu behandelnden
Haaren zu ermöglichen.
Diese Anordnung ist nicht als die Erfindung einschränkend zu
verstehen, und der Applikatorauf satz könnte eine größere oder
kleinere Anzahl von hohlen Zinken 16 aufweisen.
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Der
Applikatoraufsatz 14 ist in 2 ausführlicher
dargestellt. Wie man sehen kann, weist jeder hohle Zinken 16 einen
inneren Kanal 28 auf, der sich zwischen der Basis 30 des
Zinkens 16 und einem Zwischenteil des Zinkens erstreckt,
der von seinem Ende 18 zurückweichend angeordnet ist und
der mit zwei Austrittsöffnungen 20 in
Verbindung steht, die auf jeder Flanke 24 des Zinkens angeordnet
sind. Da jede Austrittsöffnung 20 außerhalb
des Zinkens mit einer zugeordneten Rille 26 in Verbindung
steht, ermöglicht
es diese Konfiguration, eine Rillenlänge freizuhalten, die geeignet
ist, um eine optimale Verteilung des Haarpflegeprodukts zwischen
zwei benachbarten Zinken 16 zu gewährleisten, so dass Haare, die
zwischen zwei benachbarte Zinken 16 eingefügt sind,
weitgehend mit dem Kosmetikprodukt bedeckt werden können, da
das Kosmetikprodukt nämlich
Viskositätseigenschaften
aufweist, die die Tendenz haben, einen Film von Kosmetikprodukt
zu formen, der zwischen den gegenüberliegenden Rillen 26 von
zwei benachbarten Zinken 16 gespannt ist.
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Zum
Beispiel hat jeder Zinken 16, 22 eine Größe von 25
mm, die Zinken 16, 22 haben einen Abstand von
2 mm unter den Öffnungen 20,
und jede Öffnung 20 der
hohlen Zinken 16, die am unteren Ende der Rille 26 angeordnet
ist, hat einen Abstand von 5 mm vom Ende des Zinkens. Die Rille 26 hat eine
Tiefe von 0,5 mm.
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Jede
Rille 26 ermöglicht
es also, das Kosmetikprodukt in der Richtung der Rille zwischen
den Zinken 16 zu führen.
Außerdem
ermöglicht
es jede Rille 26 aufgrund ihrer Tiefe, die den freien Raum
zwischen zwei benachbarten Zinken vergrößert, das Absinken der Produkttropfen
durch Kapillarwirkung zu verlangsamen, um es dem Produkt zu ermöglichen, die
Haare zu benetzen, ohne die Kopfhaut zu erreichen.
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Wie 1 zeigt,
weist der Applikatoraufsatz 14 außerdem ein im Wesentlichen
zylindrisches Aufnahmeteil 32 auf, von dem aus die hohlen 16 und massiven
Zinken 22 sich erstrecken, und das die Mittel zur Befestigung
an einem Hals (nicht dargestellt) des Behälters 12 aufweist.
Wie genauer in 2 gezeigt, steht ein innerer
Hohlraum 34 des zylindrischen Teils 32 mit den
inneren Kanälen 28 der
hohlen Zwischenzinken 16 in Verbindung und ist dazu bestimmt,
mit dem (nicht dargestellten) Hals des vorher in 1 gezeigten
Behälters 12 zusammenzufallen.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der innere Hohlraum 34 wie das untere Teil 32 zylindrisch,
und er weist ein Gewinde 36 auf, das dazu bestimmt ist,
mit einem (nicht dargestellten) Gewinde zusammenzuwirken, das sich
auf dem Umfang des Halses des Behälters 12 befindet,
um die Befestigungsmittel zu formen. Diese Konfiguration ermöglicht es,
den Applikatoraufsatz 14 einfach am Behälter 12 zu befestigen.
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Es
ist festzustellen, dass diese Anordnung die Erfindung nicht einschränkt. Der
Applikatoraufsatz 14 könnte
durch beliebige bekannte Mittel am Behälter 12 befestigt
werden, zum Beispiel durch Ineinanderfügen.
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Vorteilhafterweise
wird der Applikatoraufsatz 14 ausgehend von einem einzigen
Stück durch
ein Formgebungsverfahren hergestellt.
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Die 3 bis 5 zeigen
ein Formwerkzeug 40 zum Formen eines wie oben beschriebenen Applikatoraufsatzes 14.
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Wie
die 3 bis 5 zeigen, weist das Formwerkzeug 40 ein
einstückiges
Aufnahmeelement 42 und ein einstückiges Einsteckelement 43 auf,
das einen Kern bildet.
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Wie
in 3 gezeigt, weist das einstückige Aufnahmeelement 42 auf:
- – einen
ersten unteren Abschnitt 44, der dazu bestimmt ist, das
im Wesentlichen zylindrische Teil 32 des Applikatoraufsatzes 14 zu
formen,
- – zwei
obere Abschnitte 46, die sich ausgehend vom unteren Abschnitt 44 erstrecken
und dazu bestimmt sind, die massiven Zinken 22 zu formen, die
an den Querenden des Applikatoraufsatzes 14 ausgebildet
sind, und
- – mindestens
einen zwischen den oberen Abschnitten 46 ausgebildeten
zweiten oberen Zwischenabschnitt 48, der sich ausgehend
vom unteren Abschnitt 44 erstreckt, der dazu bestimmt ist, die
hohlen Zinken 16 zu formen, dessen innere Seitenflanken 50 Wölbungen 52 in
Längsrichtung aufweisen,
die im Inneren des oberen Zwischenabschnitts 48 vorstehen
und sich in Längsrichtung zwischen
einem Zwischenteil des oberen Zwischenabschnitts 48 und
seinem oberen Ende 54 erstrecken, um die Rille 26 und
einen Teil der Austrittsöffnungen 20 zu
formen.
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Das
einen Kern formende, einstückige
Einsteckelement 43 weist einen unteren Teil 56 auf,
der mit Spiel im unteren Abschnitt 44 des Aufnahmeelements
aufgenommen wird, um den inneren Hohlraum 34 des zylindrischen
Teils 32 zu formen, und von dem zumindest ein oberer Teil 58 mit
Spiel im oberen Zwischenabschnitt 48 des Auf nahmeelements
aufgenommen wird, um den inneren Kanal 28 des Zwischenzinkens 16 zu
formen.
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Außerdem sind
der zweite obere Zwischenabschnitt 48 des Aufnahmeelements 42 und
der obere Zwischenteil 58 des Einsteckelements 43 ausgebildet,
um durch Zusammenwirken die Austrittsöffnung 20 des Zwischenzinkens 16 zu
formen.
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Genauer,
wie es die 4 und 5 zeigen, ist
ein Ende 60 jedes oberen Teils 58 des Einsteckelements 43 dazu
bestimmt, sich ohne Spiel zwischen die Enden 62 der Wölbungen 52 einzufügen, die
sich im Zwischenteil jedes oberen Zwischenabschnitts 48 des
Aufnahmeelements 42 befinden, um die Austrittsöffnungen 20 des
Zwischenzinkens 16 zu formen.
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Vorteilhafterweise
ist der Querschnitt jeder Wölbung 52,
gesehen in einer Ebene ”P” senkrecht zur
Längsrichtung
des oberen Zwischenabschnitts 48 des zugeordneten Aufnahmeelements,
konstant oder minimal in der Nähe
seines unteren Endes 62, das sich im Zwischenteil jedes
oberen Zwischenabschnitts 48 des Aufnahmeelements befindet,
um, wie man später
sehen wird, das Ausformen des zugeordneten Zwischenzinkens 16 durch
eine senkrechte Translationsbewegung des Aufnahmeelements 42 nach
oben zu erlauben.
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Es
ist klar, dass das einstückige
Aufnahmeelement 42 und das einstückige Einsteckelement 43 je Zentriermittel
aufweisen, die dazu bestimmt sind, beim Zusammenbau des Formwerkzeugs 40 zusammenzuarbeiten.
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Diese
Mittel bestehen mindestens aus dem oberen Ende 60 jedes
oberen Teils 58 des Einsteckelements 43, der mit
den Enden 62 der Wölbungen 52 zusammenwirkt,
die sich im Zwischenteil jedes oberen Zwischenabschnitts 48 des
Aufnahmeelements befinden, aber sie bestehen auch aus außerhalb
der Abschnitte des Aufnahmeelements 42 liegenden Zentriermitteln.
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Insbesondere
weisen die Zentriermittel mindestens drei (nicht dargestellte) Führungssäulen mit Längsausrichtung
auf, die fest mit einem der einstückigen Einsteck-/Aufnahmeelemente 42, 43 verbunden
sind, und auf denen das andere einstückige Aufnahme-/Einsteckelement 42, 43 beim
Zusammenbau des Formwerkzeugs 40 gleiten kann.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, bei der das Formwerkzeug 40 es ermöglicht, eine
große
Anzahl von Applikatoraufsätzen 14 in
einem einzigen Formgebungsvorgang herzustellen, und das folglich
einstückige
Einsteck-/Aufnahmeelemente 42, 43 aufweist, die
eine große
Anzahl von Eindrücken
definieren, weisen die Zentriermittel vier Säulen auf, die an den vier Ecken
eines der einstückigen
Einsteck-/Aufnahmeelemente 42, 43 ausgebildet sind,
und auf denen das andere einstückige
Aufnahme-/Einsteckelement 42, 43 beim Zusammenbau des
Formwerkzeugs 40 gleiten kann.
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In
dieser Konfiguration weist ein wie oben beschriebenes Formgebungsverfahren
eines Applikatoraufsatzes 14, das ein wie oben beschriebenes Formwerkzeug 40 verwendet,
nacheinander einen ersten Schritt, während dem das Aufnahmeelement 42 in
Längsrichtung,
und vorzugsweise senkrecht, auf das Einsteckelement 43 aufgeschoben
wird, einen zweiten Schritt, während
dem ein Polymermaterial in den vom Aufnahme- und vom Einsteckelement 42, 43 definierten
Eindruck injiziert wird, einen dritten Schritt der Polymerisierung
des Polymermaterials, und einen vierten Schritt auf, während dem
das Aufnahmeelement 42 in Längsrichtung vom Einsteckelement 43 ab gezogen
wird, und während
dem der Applikatoraufsatz oder die Applikatoraufsätze 14 aus dem
Formwerkzeug ausgeworfen werden.
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Alle
bekannten Mittel können
verwendet werden, um das Auswerfen des Applikatoraufsatzes oder
der Applikatoraufsätze 14 zu
bewirken. Insbesondere können
Methoden des Auswurfs durch Vibration oder durch Blasen mit Druckluft
verwendet werden, um die Applikatoraufsätze 14 schnell auszuwerfen.
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Die
Erfindung ermöglicht
es also, eine Verpackungs- und Auftrageinheit 10 anzugeben,
die geeignet ist, das Auftragen eines Kosmetikprodukts in die Haare
wirksam zu gewährleisten,
und die zudem im Rahmen einer Serienproduktion sehr einfach herzustellen
ist.
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In
der ganzen Beschreibung, einschließlich der Ansprüche, ist
es klar, dass der Ausdruck ”einen aufweisend” ein Synonym
von ”mindestens
einen aufweisend” ist,
es sei denn, es wird deutlich das Gegenteil gesagt.