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DE60308956T3 - Applikatoraufsatz und Vorrichtung zum Aufbewahren und Auftragen eines kosmetischen Produkts, welches einen solchen Aufsatz umfasst - Google Patents

Applikatoraufsatz und Vorrichtung zum Aufbewahren und Auftragen eines kosmetischen Produkts, welches einen solchen Aufsatz umfasst Download PDF

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DE60308956T3
DE60308956T3 DE60308956T DE60308956T DE60308956T3 DE 60308956 T3 DE60308956 T3 DE 60308956T3 DE 60308956 T DE60308956 T DE 60308956T DE 60308956 T DE60308956 T DE 60308956T DE 60308956 T3 DE60308956 T3 DE 60308956T3
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DE
Germany
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tine
tines
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DE60308956T
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DE60308956T2 (de
DE60308956D1 (de
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Vincent De Laforcade
Philippe Bonneyrat
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LOreal SA
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LOreal SA
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Publication date
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Priority claimed from FR0209035A external-priority patent/FR2842440B1/fr
Application filed by LOreal SA filed Critical LOreal SA
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Publication of DE60308956T2 publication Critical patent/DE60308956T2/de
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einheit zur Verpackung und zum Auftragen eines Kosmetikprodukts, die einen Applikatoraufsatz aufweist, der dazu bestimmt ist, das Auftragen eines Kosmetikprodukts in das Kopfhaar zu ermöglichen.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere einen Applikatoraufsatz, der dazu bestimmt ist, auf einen ein auf die Haare aufzutragendes Produkt enthaltenden Behälter montiert zu werden, wobei der Aufsatz aufweist:
    • a) Mittel, die zur Befestigung des Aufsatzes auf dem Behälter bestimmt sind;
    • b) eine Anordnung von mindestens zwei Zinken, die in mindestens einer Reihe angeordnet sind, die einen ersten und einen zweiten Endzinken aufweist, wobei mindestens einer der Zinken von einem Längskanal durchquert wird, der mit dem im Behälter enthaltenen Produkt in Verbindung treten kann, wobei der Kanal seitlich über mindestens eine Austrittsöffnung mündet, die in Richtung mindestens eines benachbarten Zinkens ausgerichtet ist.
  • Es sind viele Beispiele für Applikatoraufsätze dieser Art bekannt.
  • Gemäß einem ersten bekannten Konzept wurde ein Aufsatz vorgeschlagen, der aus mehreren geformten Bauteilen besteht, insbesondere mindestens einem ersten Bauteil, das zwei Querende-Längszinken und Mittel zur Befestigung am Behälter aufweist, und mindestens einem zweiten Zwischenbauteil, das dazu bestimmt ist, mit dem vorhergehenden zusammengebaut zu werden, das hohle Zwischenzinken aufweist, die mit seitlichen Austrittsöffnungen versehen sind.
  • Dieses Konzept ist schwierig durchführbar, da es einerseits die Verwendung von zwei unterschiedlichen Formwerkzeugeinheiten erfordert, die eine für das erste Bauteil und die andere für das zweite Zwischenbauteil, und da andererseits das erste und das zweite Bauteil zusammengebaut werden müssen, was die Herstellungskosten eines solchen Applikatoraufsatzes erhöht.
  • Die Druckschrift DE-9419660 beschreibt einen Applikatoraufsatz.
  • Gemäß einem zweiten bekannten Konzept wurde ein Aufsatz vorgeschlagen, der aus einem einzigen geformten Bauteil besteht. Das geformte Bauteil wird mit Hilfe eines Formwerkzeugs, das dazu bestimmt ist, die Außenwand des Applikatoraufsatzes zu formen, und eines ersten Kerns erhalten, der dazu bestimmt ist, die Kanäle der hohlen Zinken zu formen, wobei ein zweiter lösbarer Kern die Gesamtheit des Formwerkzeugs und des ersten Kerns in Querrichtung durchquert, um die seitlichen Austrittsöffnungen zu formen. Das Ergebnis ist ein Applikatoraufsatz, dessen Endzinken, die notwendigerweise bei Formen vom zweiten Kern durchquert werden, seitliche Austrittsöffnungen auf ihren Seitenflanken aufweisen. Daher ist ein solcher Applikatoraufsatz ungenau und sogar schmutzig in der Anwendung, da das Kosmetikprodukt ausfließt, indem es auf den äußeren Seitenflanken der Quer-Endzinken kleckert.
  • Die Druckschriften US-6260557 und DE-19954450 beschreiben ebenfalls einstückig hergestellte Aufsätze. In diesen beiden Druckschriften besitzen die Endzinken Austrittsöffnungen. Außerdem münden in diesen beiden Druckschriften die Öffnungen auf den glatten Flanken der Zinken. Beim Austreten aus den Austrittsöffnungen verteilt sich daher das Produkt zufällig zwischen den Zinken, ohne einer besonderen Richtung zu folgen, und gleitet unabhängig von seiner Viskosität entlang der Zinken, so dass das Produkt die Kopfhaut erreichen kann, ohne den Teil des Haars in geeigneter Weise zu benetzen, der sich zwischen zwei benachbarten Zinken befindet.
  • In der Druckschrift DE-9419660 münden die Öffnungen in einer Rille, die sich bis zum freien Ende des Zinkens erstreckt. Die Öffnung mündet in Höhe dieses freien Endes des Zinkens.
  • Die Anordnung kann durch Formen ausgehend von einem einzigen Stück geformt und so konfiguriert werden, dass sie ein Hindernis für jedes Ausfließen von Produkt von der Austrittsöffnung in deren Richtung über die ersten und zweiten Endzinken hinaus bildet, wobei die Öffnung in einer Rille mündet, die sich von der Austrittsöffnung bis zum freien Ende des Zinkens längs zum Zinken erstreckt.
  • Die Erfindung behebt zumindest zum Teil die Nachteile des Stands der Technik, indem sie einen Applikatoraufsatz vom oben beschriebenen Typ vorschlägt, wie er in den Ansprüchen 1 und 14 beansprucht ist.
  • Die Rillen sind einerseits dazu bestimmt, das Kosmetikprodukt zu kanalisieren, und andererseits dazu bestimmt, durch Kapillarwirkung die Produkttropfen bis zum Ende der Zinken zu verlangsamen, um zu verhindern, dass das Produkt die Kopfhaut erreicht.
  • Die Anordnung kann durch Formen ausgehend von einem Stück geformt und so konfiguriert werden, dass sie ein Hindernis für jeden Produktfluss von der Austrittsöffnung in deren Richtung über den ersten und den zweiten Endzinken hinaus verhindert, wobei die Endzinken keine Austrittsöffnungen aufweisen.
  • Gemäß weiterer Merkmale der Erfindung:
    • – kann die Anordnung mindestens einen Zwischenzinken aufweisen, der zwischen dem ersten und dem zweiten Endzinken angeordnet ist, wobei der Zwischenzinken von einem Kanal durchquert wird, der seitlich über mindestens eine Austrittsöffnung mündet, die zu einem benachbarten Zinken hin ausgerichtet ist;
    • – kann (können) der Zwischenzinken (oder die Zwischenzinken) von einem Längskanal durchquert werden, der über zwei zueinander entgegengesetzt ausgerichtete Austrittsöffnungen mündet;
    • – können die End-Längszinken massiv sein;
    • – kann die Austrittsöffnung in der Nähe des freien Endes des Zinkens angeordnet sein, was bedeutet, dass die Austrittsöffnung näher am freien Ende des Zinkens als an seiner Basis angeordnet ist;
    • – können die Befestigungsmittel aus einem Gewinde bestehen und dazu bestimmt sein, mit einem entsprechenden Gewinde zusammenzuwirken, das auf einem Hals des Behälters vorgesehen ist.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Einheit zur Verpackung und zum Auftragen eines Kosmetikprodukts, die einen mit einem solchen Applikatoraufsatz ausgestatteten Behälter aufweisen kann.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Formwerkzeug zum Formen eines wie oben beschriebenen Applikatoraufsatzes, das aufweisen kann:
    • – ein Aufnahmeelement, das aufweist:
    • • einen ersten Abschnitt, der dazu bestimmt ist, die Befestigungsmittel zumindest zum Teil zu formen,
    • • mindestens einen zweiten Abschnitt, der sich ausgehend vom ersten Abschnitt erstreckt und dazu bestimmt ist, mindestens einen Zinken zu formen,
    • – ein einen Kern formendes Einsteckelement, von dem ein erster Teil mit Spiel im ersten Abschnitt des Aufnahmeelements aufgenommen wird, um die Befestigungsmittel zu formen, und von dem mindestens ein zweiter Teil mit Spiel im zweiten Abschnitt des Aufnahmeelements aufgenommen wird, um den Längskanal eines hohlen Zinkens zu formen, wobei der zweite Teil des Einsteckelements und der zweite Abschnitt des Aufnahmeelements so gestaltet sind, dass sie zusammenwirken, um die Rille und die Austrittsöffnung eines hohlen Zinkens zu formen, wobei die Rille ein erstes Ende und ein zweites Ende aufweist, das sich am freien Ende des Zinkens befindet, wobei die Öffnung in die Rille in Höhe ihres ersten Endes mündet.
  • Gemäß weiterer Merkmale des Formwerkzeugs:
    • – kann mindestens eine innere Seitenflanke eines zweiten Abschnitts des Aufnahmeelements eine längs ausgerichtete Wölbung aufweisen, die ins Innere des zweiten Abschnitts des Aufnahmeelements vorsteht und sich in Längsrichtung zwischen einem Zwischenteil des zweiten Abschnitts des Aufnahmeelements und seinem Ende erstreckt, um die Rille und einen Teil einer Austrittsöffnung eines hohlen Zinkens zu formen,
    • – kann ein Ende eines zweiten Teils des Einsteckelements, das dem zweiten Abschnitt des Aufnahmeelements zugeordnet ist, dazu bestimmt sein, ohne Spiel mit dem Ende der Wölbung zusammenzufallen, das sich im Zwischenteil des zweiten Abschnitts des Aufnahmeelements befindet, um den anderen Teil der Austrittsöffnung des hohlen Zinkens zu formen;
    • – kann das Aufnahmeelement aufweisen:
    • • zwei zweite Endabschnitte, die sich ausgehend vom ersten Abschnitt des Aufnahmeelements erstrecken und dazu bestimmt sind, die massiven Endzinken des Applikatoraufsatzes zu formen, und
    • • mindestens einen zwischen den beiden Endabschnitten des Aufnahmeelements ausgebildeten zweiten Zwischenabschnitt, der sich ausgehend vom ersten Abschnitt des Aufnahmeelements erstreckt und dazu bestimmt ist, mindestens einen hohlen Zwischenzinken zu formen, dessen einander gegenüberliegende innere Seitenflanken Wölbungen aufweisen, um zwei einander gegenüberliegende Rillen und einen Teil von zwei einander gegenüberliegenden Austrittsöffnungen des hohlen Zwischenzinkens zu formen;
    • – und kann ein Ende jedes zweiten Teils des Einsteckelements, der einem zweiten Zwischenabschnitt des Aufnahmeelements zugeordnet ist, dazu bestimmt sein, sich ohne Spiel zwischen die Enden der Wölbungen einzufügen, die sich im Zwischenteil jedes zweiten Zwischenabschnitts des Aufnahmeelements befinden, um den anderen Teil der Öffnungen des hohlen Zwischenzinkens zu formen;
    • – kann der Querschnitt jeder Wölbung, gesehen in einer Ebene lotrecht zur Längsrichtung des zweiten Abschnitts des zugeordneten Aufnahmeelements, konstant oder in der Nähe ihres unteren Endes minimal sein, das sich im Zwischenteil jedes zweiten Abschnitts des Aufnahmeelements befindet, um das Ausformen des zugeordneten hohlen Zinkens zu ermöglichen;
    • – können das Aufnahmeelement und das Einsteckelement je Zentriermittel aufweisen, die dazu bestimmt sind, beim Zusammenbau des Formwerkzeugs zusammenzuwirken;
    • – können die Zentriermittel mindestens drei Führungssäulen mit Längsausrichtung aufweisen, die mit einem der Elemente, dem Einsteck- oder dem Aufnahmeelement, fest verbunden sind und auf denen das andere Einsteck-/Aufnahmeelement beim Zusammenbau des Formwerkzeugs gleiten kann.
  • Die Erfindung betrifft schließlich ein Verfahren zum Formen eines Applikatoraufsatzes für eine Verpackungs- und Auftrageinheit eines Kosmetikprodukts mit Hilfe eines wie oben beschriebenen Formwerkzeugs, das aufweisen kann:
    • – einen ersten Schritt, während dem das Aufnahmeelement auf das Einsteckelement aufgeschoben wird,
    • – einen zweiten Schritt, während dem ein Polymermaterial zwischen das Aufnahme- und das Einsteckelement injiziert wird,
    • – einen dritten Schritt der Polymerisierung des Polymermaterials,
    • – einen vierten Schritt, während dem das Aufnahmeelement vom Einsteckelement gelöst wird, und während dem der Applikatoraufsatz aus dem Formwerkzeug ausgeworfen wird.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung hervor, zu deren Verständnis auf die beiliegenden Zeichnungen verwiesen wird. Es zeigen:
  • 1 eine Gesamtansicht in Perspektive einer Verpackungs- und Auftrageinheit für ein Kosmetikprodukt, die einen Behälter und einen erfindungsgemäßen Applikatoraufsatz aufweist;
  • 2 eine Schnittansicht eines Applikatoraufsatzes in Querrichtung der Reihe von Zinken des Applikatoraufsatzes gemäß 1;
  • 3 eine Perspektivansicht mit Aufriss in einer Längs- und Querebene eines erfindungsgemäßen Formwerkzeugs;
  • 4 eine Detailansicht im Schnitt durch eine Ebene lotrecht zur Querebene eines erfindungsgemäßen Formwerkzeugs;
  • 5 eine Detailansicht im Schnitt durch eine Längs- und Querebene eines erfindungsgemäßen Formwerkzeugs.
  • In der nachfolgenden Beschreibung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteile oder ähnliche Funktionen habende Bauteile.
  • Üblicherweise bezeichnen die Begriffe ”vorne”, ”hinten”, ”ober”, ”unter” Elemente oder Positionen, die in den 1 bis 5 nach links, nach rechts, nach oben oder nach unten ausgerichtet sind.
  • In 1 ist eine Verpackungs- und Auftrageinheit 10 eines Kosmetikprodukts, zum Beispiel eines Kosmetikprodukts, das dazu bestimmt ist, in Kopfhaar aufgetragen zu werden, wie zum Beispiel ein Färbemittel, dargestellt.
  • In bekannter Weise besitzt die Einheit 10 einen das Kosmetikprodukt enthaltenden Behälter 12 und einen Applikatoraufsatz 14, der am Behälter 12 mit Hilfe von Befestigungsmitteln befestigt ist.
  • Der Behälter 12 ist zum Beispiel ein biegsamer oder verformbarer Behälter wie eine Tube, die man nur drücken muss, um das Kosmetikprodukt zu veranlassen, sich durch den inneren Kanal zu bewegen und durch die Austrittsöffnung 20 auszutreten.
  • Ein nicht einschränkend zu verstehendes Ausführungsbeispiel eines Applikatoraufsatzes 14 wird nun unter Bezugnahme auf 2 beschrieben.
  • Der Aufsatz 14 besitzt eine Anordnung von Längszinken, die in einer Querreihe angeordnet sind. Die Reihe enthält:
    • – an ihren Querenden mindestens zwei massive Längszinken 22, und
    • – zwischen den massiven Zinken 22 mindestens einen hohlen länglichen Zwischenzinken 16, der von einem inneren Kanal 28 durchquert wird, der mit dem im Behälter 12 enthaltenen Produkt in Verbindung steht und der in der Nähe des Längsendes 18 des Zinkens 16 über mindestens eine seitliche Austrittsöffnung 20 mündet.
  • Erfindungsgemäß ist die Anordnung von Zinken so konfiguriert, dass sie für jedes Fließen von Produkt ausgehend von der Austrittsöffnung 20 in deren Richtung über die ersten und zweiten Endzinken 22 hinaus ein Hindernis bildet.
  • So fließt praktisch das ganze aufzutragende Produkt in dem Raum, der von den ersten und zweiten Endzinken 22 begrenzt wird, wodurch eine Auftraggenauigkeit des Produkts gewährleistet wird.
  • Hierzu besitzen der erste und der zweite Endzinken 22 keine Austrittsöffnungen 20 auf ihren Außenflanken, d. h. auf ihren den Zwischenzinken 16 entgegengesetzt liegenden Flanken.
  • Daher fließt das aus den Öffnungen 20 austretende Produkt nicht in Richtung der Öffnungen 20 über den ersten und den zweiten Endzin ken 22 hinaus. Nur das Produkt, das bereits auf die Haare aufgetragen wurde, die mit den Außenflanken der Endzinken in Kontakt kommen, fließt dann über die Flanken.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung haben die ersten und zweiten Endzinken 22 auch keine Austrittsöffnungen 20 auf ihren Innenflanken, die zu den Zwischenzinken 16 gerichtet sind, d. h. dass sie keine Austrittsöffnungen 20 haben. So fließt das Produkt nicht von den ersten und zweiten Endzinken 22, es kann also nicht auf ihren Außenflanken fließen.
  • Da außerdem das Produkt nicht von den ersten und zweiten Endzinken 22 fließt, sind diese massiv, was es zudem erlaubt, jede Ansammlung von Produkt im Kanal 28 zu vermeiden.
  • So sind Austrittsöffnungen 20 mindestens auf den Zwischenzinken 16 angeordnet, insbesondere auf jeder Flanke, die zum zugeordneten massiven Längszinken 22 weist.
  • Eine Längsrille 26 erstreckt sich ausgehend von jeder seitlichen Öffnung 20 bis zum Ende 18 des Zinkens 16, um insbesondere ein gleichmäßiges Auftragen des Kosmetikprodukts zu ermöglichen. Die Rille 26 weist ein erstes Ende, in dessen Höhe die Austrittsöffnung 20 mündet, und ein zweites, dem ersten entgegengesetztes Ende auf, das dem freien Ende des Zinkens entspricht.
  • In der Ausführungsform der Erfindung, die in 1 dargestellt ist, weist der Applikatoraufsatz 14 sechs hohle Zwischenzinken 16 auf, die quer zwischen seinen zwei massiven Endzinken 22 angeordnet sind, um ein breites Auftragen des Kosmetikprodukts in den zu behandelnden Haaren zu ermöglichen. Diese Anordnung ist nicht als die Erfindung einschränkend zu verstehen, und der Applikatorauf satz könnte eine größere oder kleinere Anzahl von hohlen Zinken 16 aufweisen.
  • Der Applikatoraufsatz 14 ist in 2 ausführlicher dargestellt. Wie man sehen kann, weist jeder hohle Zinken 16 einen inneren Kanal 28 auf, der sich zwischen der Basis 30 des Zinkens 16 und einem Zwischenteil des Zinkens erstreckt, der von seinem Ende 18 zurückweichend angeordnet ist und der mit zwei Austrittsöffnungen 20 in Verbindung steht, die auf jeder Flanke 24 des Zinkens angeordnet sind. Da jede Austrittsöffnung 20 außerhalb des Zinkens mit einer zugeordneten Rille 26 in Verbindung steht, ermöglicht es diese Konfiguration, eine Rillenlänge freizuhalten, die geeignet ist, um eine optimale Verteilung des Haarpflegeprodukts zwischen zwei benachbarten Zinken 16 zu gewährleisten, so dass Haare, die zwischen zwei benachbarte Zinken 16 eingefügt sind, weitgehend mit dem Kosmetikprodukt bedeckt werden können, da das Kosmetikprodukt nämlich Viskositätseigenschaften aufweist, die die Tendenz haben, einen Film von Kosmetikprodukt zu formen, der zwischen den gegenüberliegenden Rillen 26 von zwei benachbarten Zinken 16 gespannt ist.
  • Zum Beispiel hat jeder Zinken 16, 22 eine Größe von 25 mm, die Zinken 16, 22 haben einen Abstand von 2 mm unter den Öffnungen 20, und jede Öffnung 20 der hohlen Zinken 16, die am unteren Ende der Rille 26 angeordnet ist, hat einen Abstand von 5 mm vom Ende des Zinkens. Die Rille 26 hat eine Tiefe von 0,5 mm.
  • Jede Rille 26 ermöglicht es also, das Kosmetikprodukt in der Richtung der Rille zwischen den Zinken 16 zu führen. Außerdem ermöglicht es jede Rille 26 aufgrund ihrer Tiefe, die den freien Raum zwischen zwei benachbarten Zinken vergrößert, das Absinken der Produkttropfen durch Kapillarwirkung zu verlangsamen, um es dem Produkt zu ermöglichen, die Haare zu benetzen, ohne die Kopfhaut zu erreichen.
  • Wie 1 zeigt, weist der Applikatoraufsatz 14 außerdem ein im Wesentlichen zylindrisches Aufnahmeteil 32 auf, von dem aus die hohlen 16 und massiven Zinken 22 sich erstrecken, und das die Mittel zur Befestigung an einem Hals (nicht dargestellt) des Behälters 12 aufweist. Wie genauer in 2 gezeigt, steht ein innerer Hohlraum 34 des zylindrischen Teils 32 mit den inneren Kanälen 28 der hohlen Zwischenzinken 16 in Verbindung und ist dazu bestimmt, mit dem (nicht dargestellten) Hals des vorher in 1 gezeigten Behälters 12 zusammenzufallen.
  • In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der innere Hohlraum 34 wie das untere Teil 32 zylindrisch, und er weist ein Gewinde 36 auf, das dazu bestimmt ist, mit einem (nicht dargestellten) Gewinde zusammenzuwirken, das sich auf dem Umfang des Halses des Behälters 12 befindet, um die Befestigungsmittel zu formen. Diese Konfiguration ermöglicht es, den Applikatoraufsatz 14 einfach am Behälter 12 zu befestigen.
  • Es ist festzustellen, dass diese Anordnung die Erfindung nicht einschränkt. Der Applikatoraufsatz 14 könnte durch beliebige bekannte Mittel am Behälter 12 befestigt werden, zum Beispiel durch Ineinanderfügen.
  • Vorteilhafterweise wird der Applikatoraufsatz 14 ausgehend von einem einzigen Stück durch ein Formgebungsverfahren hergestellt.
  • Die 3 bis 5 zeigen ein Formwerkzeug 40 zum Formen eines wie oben beschriebenen Applikatoraufsatzes 14.
  • Wie die 3 bis 5 zeigen, weist das Formwerkzeug 40 ein einstückiges Aufnahmeelement 42 und ein einstückiges Einsteckelement 43 auf, das einen Kern bildet.
  • Wie in 3 gezeigt, weist das einstückige Aufnahmeelement 42 auf:
    • – einen ersten unteren Abschnitt 44, der dazu bestimmt ist, das im Wesentlichen zylindrische Teil 32 des Applikatoraufsatzes 14 zu formen,
    • – zwei obere Abschnitte 46, die sich ausgehend vom unteren Abschnitt 44 erstrecken und dazu bestimmt sind, die massiven Zinken 22 zu formen, die an den Querenden des Applikatoraufsatzes 14 ausgebildet sind, und
    • – mindestens einen zwischen den oberen Abschnitten 46 ausgebildeten zweiten oberen Zwischenabschnitt 48, der sich ausgehend vom unteren Abschnitt 44 erstreckt, der dazu bestimmt ist, die hohlen Zinken 16 zu formen, dessen innere Seitenflanken 50 Wölbungen 52 in Längsrichtung aufweisen, die im Inneren des oberen Zwischenabschnitts 48 vorstehen und sich in Längsrichtung zwischen einem Zwischenteil des oberen Zwischenabschnitts 48 und seinem oberen Ende 54 erstrecken, um die Rille 26 und einen Teil der Austrittsöffnungen 20 zu formen.
  • Das einen Kern formende, einstückige Einsteckelement 43 weist einen unteren Teil 56 auf, der mit Spiel im unteren Abschnitt 44 des Aufnahmeelements aufgenommen wird, um den inneren Hohlraum 34 des zylindrischen Teils 32 zu formen, und von dem zumindest ein oberer Teil 58 mit Spiel im oberen Zwischenabschnitt 48 des Auf nahmeelements aufgenommen wird, um den inneren Kanal 28 des Zwischenzinkens 16 zu formen.
  • Außerdem sind der zweite obere Zwischenabschnitt 48 des Aufnahmeelements 42 und der obere Zwischenteil 58 des Einsteckelements 43 ausgebildet, um durch Zusammenwirken die Austrittsöffnung 20 des Zwischenzinkens 16 zu formen.
  • Genauer, wie es die 4 und 5 zeigen, ist ein Ende 60 jedes oberen Teils 58 des Einsteckelements 43 dazu bestimmt, sich ohne Spiel zwischen die Enden 62 der Wölbungen 52 einzufügen, die sich im Zwischenteil jedes oberen Zwischenabschnitts 48 des Aufnahmeelements 42 befinden, um die Austrittsöffnungen 20 des Zwischenzinkens 16 zu formen.
  • Vorteilhafterweise ist der Querschnitt jeder Wölbung 52, gesehen in einer Ebene ”P” senkrecht zur Längsrichtung des oberen Zwischenabschnitts 48 des zugeordneten Aufnahmeelements, konstant oder minimal in der Nähe seines unteren Endes 62, das sich im Zwischenteil jedes oberen Zwischenabschnitts 48 des Aufnahmeelements befindet, um, wie man später sehen wird, das Ausformen des zugeordneten Zwischenzinkens 16 durch eine senkrechte Translationsbewegung des Aufnahmeelements 42 nach oben zu erlauben.
  • Es ist klar, dass das einstückige Aufnahmeelement 42 und das einstückige Einsteckelement 43 je Zentriermittel aufweisen, die dazu bestimmt sind, beim Zusammenbau des Formwerkzeugs 40 zusammenzuarbeiten.
  • Diese Mittel bestehen mindestens aus dem oberen Ende 60 jedes oberen Teils 58 des Einsteckelements 43, der mit den Enden 62 der Wölbungen 52 zusammenwirkt, die sich im Zwischenteil jedes oberen Zwischenabschnitts 48 des Aufnahmeelements befinden, aber sie bestehen auch aus außerhalb der Abschnitte des Aufnahmeelements 42 liegenden Zentriermitteln.
  • Insbesondere weisen die Zentriermittel mindestens drei (nicht dargestellte) Führungssäulen mit Längsausrichtung auf, die fest mit einem der einstückigen Einsteck-/Aufnahmeelemente 42, 43 verbunden sind, und auf denen das andere einstückige Aufnahme-/Einsteckelement 42, 43 beim Zusammenbau des Formwerkzeugs 40 gleiten kann.
  • In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei der das Formwerkzeug 40 es ermöglicht, eine große Anzahl von Applikatoraufsätzen 14 in einem einzigen Formgebungsvorgang herzustellen, und das folglich einstückige Einsteck-/Aufnahmeelemente 42, 43 aufweist, die eine große Anzahl von Eindrücken definieren, weisen die Zentriermittel vier Säulen auf, die an den vier Ecken eines der einstückigen Einsteck-/Aufnahmeelemente 42, 43 ausgebildet sind, und auf denen das andere einstückige Aufnahme-/Einsteckelement 42, 43 beim Zusammenbau des Formwerkzeugs 40 gleiten kann.
  • In dieser Konfiguration weist ein wie oben beschriebenes Formgebungsverfahren eines Applikatoraufsatzes 14, das ein wie oben beschriebenes Formwerkzeug 40 verwendet, nacheinander einen ersten Schritt, während dem das Aufnahmeelement 42 in Längsrichtung, und vorzugsweise senkrecht, auf das Einsteckelement 43 aufgeschoben wird, einen zweiten Schritt, während dem ein Polymermaterial in den vom Aufnahme- und vom Einsteckelement 42, 43 definierten Eindruck injiziert wird, einen dritten Schritt der Polymerisierung des Polymermaterials, und einen vierten Schritt auf, während dem das Aufnahmeelement 42 in Längsrichtung vom Einsteckelement 43 ab gezogen wird, und während dem der Applikatoraufsatz oder die Applikatoraufsätze 14 aus dem Formwerkzeug ausgeworfen werden.
  • Alle bekannten Mittel können verwendet werden, um das Auswerfen des Applikatoraufsatzes oder der Applikatoraufsätze 14 zu bewirken. Insbesondere können Methoden des Auswurfs durch Vibration oder durch Blasen mit Druckluft verwendet werden, um die Applikatoraufsätze 14 schnell auszuwerfen.
  • Die Erfindung ermöglicht es also, eine Verpackungs- und Auftrageinheit 10 anzugeben, die geeignet ist, das Auftragen eines Kosmetikprodukts in die Haare wirksam zu gewährleisten, und die zudem im Rahmen einer Serienproduktion sehr einfach herzustellen ist.
  • In der ganzen Beschreibung, einschließlich der Ansprüche, ist es klar, dass der Ausdruck ”einen aufweisend” ein Synonym von ”mindestens einen aufweisend” ist, es sei denn, es wird deutlich das Gegenteil gesagt.

Claims (14)

  1. Applikatoraufsatz (14), der dafür vorgesehen ist, auf einem Behälter (12) montiert zu werden, der ein auf die Haare aufzutragendes Produkt enthält, wobei der Aufsatz umfasst: a) Mittel, die zur Befestigung des Aufsatzes (14) auf dem Behälter (12) vorgesehen sind; b) eine Anordnung von mindestens zwei Zinken (16, 22), die in mindestens einer Reihe angeordnet sind, die einen ersten und einen zweiten Endzinken (22) umfasst, wobei mindestens ein Zwischenzinken (16), der zwischen dem ersten und dem zweiten Endzinken (22) angeordnet ist, von einem Längskanal (28) durchquert wird, der mit dem Produkt, das in dem Behälter (12) enthalten ist, in Verbindung treten kann, wobei der Kanal (28) seitlich durch mindestens eine Austrittsöffnung (20) mündet, die in Richtung mindestens eines benachbarten Zinken (16, 22) ausgerichtet ist, wobei der Zinken eine Rille (26) aufweist, die sich längs zu dem Zinken (16) erstreckt, wobei die Rille (26) ein erstes Ende und ein zweites Ende aufweist, das sich am freien Ende des Zinken (16) befindet, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (20) in eine Rille in Höhe ihres ersten Endes mündet und dass ausschließlich der erste und der zweite Endzinken keine Austrittsöffnung aufweisen.
  2. Applikatoraufsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenzinken (oder die Zwischenzinken) (16) von einem Längskanal (28) durchquert wird (werden), der durch zwei Austrittsöffnungen (20) mündet, die einander entgegengesetzt ausgerichtet sind.
  3. Applikatoraufsatz (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Endzinken (22) massiv sind.
  4. Applikatoraufsatz (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (20) in der Nähe des freien Endes des Zinkens (16) angeordnet ist.
  5. Applikatoraufsatz (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel aus einem Gewinde (36) bestehen und dazu bestimmt sind, mit einem entsprechenden Gewinde zusammenzuwirken, das auf einem Hals des Behälters (12) vorgesehen ist.
  6. Einheit zum Verpacken und Auftragen eines kosmetischen Produkts, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Behälter (12) umfasst, der mit einem Applikatoraufsatz (14) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 ausgestattet ist.
  7. Formwerkzeug (40) zum Formen eines Applikatoraufsatzes (14) nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es umfasst: – ein Aufnahmeelement (42), das aufweist: • einen ersten Abschnitt (44), der dazu bestimmt ist, mindestens teilweise die Befestigungsmittel zu formen, • mindestens einen zweiten Abschnitt (46, 48), der sich ausgehend vom ersten Abschnitt (44) erstreckt und dazu bestimmt ist, mindestens einen Zinken (16, 22) zu formen, – ein einen Kern formendes Einsteckelement (43), von dem ein erster Teil (56) mit Spiel im ersten Abschnitt (44) des Aufnahmeelements aufgenommen wird, um die Befestigungsmittel zu formen, und von dem mindestens ein zweiter Teil (58) mit Spiel im zweiten Abschnitt (48) des Aufnahmeelements aufgenommen wird, um den Längskanal (28) eines hohlen Zinken (16) zu formen, wobei der zweite Teil (58) des Einsteckelements (43) und der zweite Abschnitt (48) des Aufnahmeelements so gestaltet sind, dass sie zusammenwirken, um die Rille (26) und die Austrittsöffnung (20) eines hohlen Zinken zu formen.
  8. Formwerkzeug (40) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass: – mindestens eine innere Seitenflanke (50) eines zweiten Abschnitts (48) des Aufnahmeelements eine längs ausgerichtete Wölbung (52) aufweist, die ins Innere des zweiten Abschnitts (48) des Aufnahmeelements vorsteht und sich in Längsrichtung zwischen einem Zwischenteil des zweiten Abschnitts (48) des Aufnahmeelements und seinem Ende (54) erstreckt, um die Rille (26) und einen Teil einer Austrittsöffnung (20) eines hohlen Zinken (16) zu formen, – ein Ende (60) eines zweiten Teils (58) des Einsteckelements (43), der dem zweiten Abschnitt (48) des Aufnahmeelements zugeordnet ist, dazu bestimmt ist, ohne Spiel mit dem Ende (62) der Wölbung (52) zusammenzufallen, das sich im Zwischenteil des zweiten Abschnitts (48) des Aufnahmeelements (42) befindet, um den anderen Teil der Austrittsöffnung (20) des hohlen Zinken (16) zu formen.
  9. Formwerkzeug (40) nach einem der Ansprüche 7 oder 8 zum Formen eines Applikatoraufsatzes (14) zum Auftragen eines kosmetischen Produkts nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass: – das Aufnahmeelement (42) aufweist: • zwei zweite Endabschnitte (46), die sich ausgehend vom ersten Abschnitt (44) des Aufnahmeelements erstrecken und dazu bestimmt sind, die massiven Endzinken (22) des Applikatoraufsatzes (14) zu formen, und • mindestens einen zwischen den beiden Endabschnitten (46) des Aufnahmeelements ausgebildeten zweiten Zwischenabschnitt (48), der sich ausgehend vom ersten Abschnitt (44) des Aufnahmeelements erstreckt, der dazu bestimmt ist, mindestens einen hohlen Zwischenzinken (16) zu formen, dessen einander gegenüberliegenden inneren Seitenflanken (50) Wölbungen (52) aufweisen, um zwei einander gegenüberliegende Rillen (26) und einen Teil von zwei einander gegenüberliegenden Austrittsöffnungen (20) des hohlen Zwischenzinkens (16) zu formen, – und dass ein Ende (60) jedes zweiten Teils (58) des Einsteckelements (43), der einem zweiten Zwischenabschnitt (48) des Aufnahmeelements zugeordnet ist, dazu bestimmt ist, sich ohne Spiel zwischen die Enden (62) der Wölbungen (52) einzufügen, die sich im Zwischenteil jedes zweiten Zwischenabschnitts (48) des Aufnahmeelements (42) befinden, um den anderen Teil der Öffnungen (20) des hohlen Zwischenzinkens (16) zu formen.
  10. Formwerkzeug (40) nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt jeder Wölbung (52), gesehen in einer Ebene (P) senkrecht zur Längsrichtung des dem Aufnahmeelement zugeordneten zweiten Abschnitts (48), konstant oder in der Nähe seines Endes (62) minimal ist, das sich im Zwischenteil jedes zweiten Abschnitts (48) des Aufnahmeelements befindet, um das Ausformen des zugeordneten hohlen Zinkens (16) zu ermöglichen.
  11. Formwerkzeug (40) nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (42) und das Ein steckelement (43) jeweils Zentriermittel aufweisen, die dazu bestimmt sind, beim Zusammenbau des Formwerkzeugs (40) zusammenzuwirken.
  12. Formwerkzeug (40) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentriermittel mindestens drei Führungssäulen mit Längsausrichtung aufweisen, die mit einem der Elemente, dem Einsteck- oder dem Aufnahmeelement (42, 43), fest verbunden sind und auf denen das andere Einsteck-/Aufnahmeelement (42, 43) beim Zusammenbau des Formwerkzeugs (40) gleiten kann.
  13. Verfahren zum Formen eines Applikatoraufsatzes (14) nach den Ansprüchen 1 bis 5 mit Hilfe eines Formwerkzeugs (40) nach einem der Ansprüche 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es aufweist: – einen ersten Schritt, während dem das Aufnahmeelement (42) auf das Einsteckelement (43) aufgeschoben wird, – einen zweiten Schritt, während dem ein Polymermaterial zwischen das Aufnahme- und das Einsteckelement (42, 43) injiziert wird, – einen dritten Schritt der Polymerisierung des Polymermaterials, – einen vierten Schritt, während dem das Aufnahmeelement (42) vom Einsteckelement (43) abgezogen wird und während dem der Applikatoraufsatz (14) aus dem Formwerkzeug (40) ausgeworfen wird.
  14. Applikatoraufsatz (14), der dafür vorgesehen ist, auf einem Behälter (12) montiert zu werden, der ein auf die Haare aufzutragendes Produkt enthält, wobei der Aufsatz umfasst: a) Mittel, die zur Befestigung des Aufsatzes (14) auf dem Behälter (12) vorgesehen sind; b) eine Anordnung von mindestens zwei Zinken (16, 22), die in mindestens einer Reihe angeordnet sind, die einen ersten und einen zweiten Endzinken (22) umfasst, wobei mindestens ein Zwischenzinken (16), der zwischen dem ersten und dem zweiten Endzinken (22) angeordnet ist, von einem Längskanal (28) durchquert wird, der mit dem Produkt, das in dem Behälter (12) enthalten ist, in Verbindung treten kann, wobei der Kanal (28) seitlich über mindestens eine Austrittsöffnung (20) mündet, die in Richtung mindestens eines benachbarten Zinken (16, 22) ausgerichtet ist, wobei der Zinken eine Rille (26) aufweist, die sich längs zu dem Zinken (16) erstreckt, wobei die Rille (26) ein erstes Ende und ein zweites Ende aufweist, das sich am freien Ende des Zinken (16) befindet, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (20) in eine Rille in Höhe ihres ersten Endes mündet und dass der erste und der zweite Endzinken mit einer Austrittsöffnung ausgestattet sind, wobei diese Öffnungen nicht auf den äußeren Flanken dieser Endzinken vorhanden sind.
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