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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Topf gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1, wie er hauptsächlich
zur Verpackung von Kosmetikprodukten, insbesondere zur Verpackung
von Produkten in Form eines Gels oder einer Creme, verwendet wird.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere die vereinfachte Ausgabe des Inhalts
solcher Töpfe.
Auf dem Gebiet der Kosmetik wird der Inhalt des Topfes typischerweise
von der Benutzerin mit Hilfe eines oder mehrerer Finger entnommen,
die sie in den Topf einführt.
Natürlich
wird dieser Vorgang immer unbequemer, je weiter man sich dem Boden
des Topfes nähert,
insbesondere bei Töpfen
mit bezüglich
ihrer Höhe
relativ kleinem Querschnitt.
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Es
sind Töpfe
bekannt, die mit Kolben- oder Faltenbalgsystemen ausgestattet und
so konfiguriert sind, dass der dosierte Austritt eines im Inneren
des Topfes enthaltenen Produkts als Reaktion auf einen auf den Boden
des Topfs ausgeübten
Druck oder als Reaktion auf eine Drehung eines Betätigungsorgans bewirkt
wird.
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So
beschreibt das Patent
FR 1 570
600 eine Vorrichtung, die eine äußere Verpackung und eine innere
Verpackung in Form eines Faltenbalgs aufweist, der auf einen Kolben
montiert ist. Die Verschiebung des Kolbens von unten nach oben,
um den Faltenbalg im Laufe der Benutzungen zusammenzudrücken und
den Austritt des Produkts zu bewirken, erfolgt entweder durch manuellen
Druck direkt auf den Boden oder durch Drehung der äußeren Verpackung bezüglich einer
Ausgabevorrichtung, die fest mit der inneren Verpackung verbunden
ist. Der Mechanismus ist kompliziert. Daher sind die Herstellungskosten
des Topfes hoch und mit den wirtschaftlichen Zwängen unvereinbar, die von den
großen
Handelsketten diktiert werden.
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Das
Patent
US 4 456 134 beschreibt
ein anderes Verpackungssystem, bei dem das Volumen eines Behälters mittels
eines geschmeidigen Bereichs, zum Beispiel von der Art Faltenbalg,
angepasst wird, dessen Höhe
durch Zusammenschrauben von zwei zylindrischen Bereichen aufeinander
verringert werden kann, die eine äußere Verpackung bilden. Die sichtbare
Höhe des
Behälters
wird dementsprechend verringert. In gleicher Weise wie bei der vorher
besprochenen Vorrichtung ist dieses System kompliziert und teuer.
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Ein
Topf gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 ist aus der Druckschrift US-A-3 162 885 bekannt.
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Daher
ist es eines der Ziele der Erfindung, einen Topf herzustellen, bei
dem die Ausgabe des Inhalts bequem ist und der die oben unter Bezugnahme auf
die bekannten Vorrichtungen besprochenen Probleme ganz oder teilweise
löst.
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Es
ist insbesondere ein Ziel der Erfindung, einen Topf herzustellen,
der wirtschaftlich herstellbar und einfach in der Anwendung ist.
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Es
ist insbesondere ein weiteres Ziel der Erfindung, einen Topf herzustellen,
bei dem die Gestik der Entnahme mittels eines Fingers beibehalten
und die Ausgabebequemlichkeit im Laufe der Ausgaben nicht wesentlich
beeinträchtigt
wird.
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Noch
weitere Ziele gehen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung hervor.
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Erfindungsgemäß werden
diese Ziele ganz oder teilweise erhalten, indem ein Topf zur Verpackung
eines Produkts, insbesondere in Form einer Creme oder eines Gels,
hergestellt wird, der aufweist:
- a) ein durchbrochenes
Gestell, das von mindestens einem Abschnitt gebildet wird, der sich
im Wesentlichen über
die ganze Höhe
des Topfes erstreckt und in einem Hals endet, von dem ein freier
Rand eine Öffnung
für den
Topf bildet, wobei das Gestell aus einem ersten Material hergestellt ist,
- b)- mindestens einen verformbaren Bereich, der mit dem Produkt
im Inneren des Topfes in Kontakt steht und aus einem zweiten Material
hergestellt ist, dessen Steifheit geringer ist als die des ersten Materials,
wobei der Topf so konfiguriert ist, dass ein auf den oder die verformbaren
Bereich(e) ausgeübter
Druck eine Verformung dieses Bereichs (oder dieser Bereiche) und
eine Verschiebung des Produkts in Richtung der Öffnung bewirkt, wobei der (oder
die) verformbare(n) Bereich(e) durch elastische Rückstellung
wieder ihre nicht verformte Stellung einnehmen, wenn der Druck endet.
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So
ermöglicht
das Vorhandensein eines oder mehrerer verformbarer Abschnitte im
Lauf des Abnehmens des Produktpegels im Topf die Zuführung des
Produkts in die Nähe
der Öffnung
des Topfes und erlaubt eine bequeme Entnahme mit dem Finger.
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Das
Vorhandensein des steifen Gestells ermöglicht es, dem Topf eine ausreichende
Konsistenz und Steifheit zu verleihen, damit er insbesondere beim
Transport oder bei der Lagerung gestapelt werden kann. Das Vorhandensein
des steifen Gestells trägt
ebenso zur Rückkehr
des Topfes in seine nicht verformte Form bei, die während der
ganzen Lebensdauer des Produkts beibehalten wird.
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Vorzugsweise
weist der Topf mindestens einen verformbaren Abschnitt auf, der
es ermöglicht, den
Topf als Reaktion auf einen Druck zu verformen, der quer zu einer
Achse X des Topfes ausgeübt
wird. Die Gestik wird dadurch weitgehend verbessert.
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Vorzugsweise
sind die das durchbrochene Gestell bildenden Abschnitte über ihre
in der Nähe des
Halses angeordneten Enden fest miteinander verbunden, während ihre
in der Nähe
des Bodens angeordneten Enden frei sind. Gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform
bildet der Boden auch eine verformbare Zone.
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Weiter
vorzugsweise nimmt die Winkelbreite der Abschnitte in Richtung des
Halses des Topfes zu. Im Gegenzug haben die verformbaren Zonen,
die zwischen den das Gestell bildenden Abschnitten angeordnet sind,
eine Fläche,
die in Richtung des Bodens progressiv zunimmt. Eine solche Konfiguration verleiht
dem Topf eine stärkere
Verformbarkeit in der Nähe
des Bodens, was das Leeren des Topfes vereinfacht.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform
wird der Hals in einem Formvorgang mit dem Gestell erhalten.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
ist der Hals aus einem getrennten Bauteil hergestellt, das insbesondere
durch Kleben, Schweißen,
insbesondere Ultraschallschweißen,
oder Einrasten auf das Gestell montiert wird.
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An
seinem dem Hals entgegengesetzten Ende weist der Topf einen Boden
auf, der vorzugsweise, und wie oben angegeben, einen verformbaren Bereich
bildet. So kann der auf den Topf über den oder die verformbaren
Bereiche ausgeübte
Druck seitlich, aber auch axial ausgeübt werden. Zu diesem Zweck
enden die Abschnitte des Gestells vorzugsweise in der Nähe des Bodens
in einem freien Ende.
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Vorteilhafterweise
wird (werden) der (oder die) verformbare(n) Bereiche) durch Überformen
des zweiten Materials auf das Gestell er halten. In diesem Beispielsfall
werden das erste und das zweite Material so gewählt, dass sie physikalisch-chemisch
miteinander kompatibel sind, d.h., dass sie leicht aneinander geschweißt werden
können.
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Als
bevorzugte Beispiele wird das Gestell aus Polypropylen oder Polyethylen
hergestellt.
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Der
(oder die) verformbare(n) Bereich(e) kann (können) aus einem Elastomermaterial
oder aus einem Polyolefin hergestellt werden, das durch Metallocen-Katalyse
erhalten wird. Als spezifischere Beispiele kann ein Material (Metallocen-Polyethylen), das
unter der Marke ExaktTM von der Firma DSM
in den Handel gebracht wird, oder auch ein Material (Metallocen-Polypropylen)
erwähnt
werden, das unter der Marke MetocenTM von
der Firma TARGOR in den Handel gebracht wird.
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Vorzugsweise
ist das steife Gestell im Inneren des (oder der) verformbaren Bereichs
(Bereiche) angeordnet und steht mit dem Produkt in Kontakt. Das
steife Gestell verbessert dann die elastische Rückkehr des verformbaren Bereichs,
nach dem der auf diesen ausgeübte
Druck geendet hat.
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Üblicherweise
besitzt eine Außenfläche des Halses
ein Gewinde, das mit einem entsprechenden Gewinde eines Deckels
zusammenwirken kann.
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Vorzugsweise
weist der Topf eine abwechselnde Anordnung von mindestens zwei das
Gestell bildenden steifen Abschnitten und mindestens zwei verformbare
Bereichen auf, wobei die verformbaren Bereiche sich im Wesentlichen über die
ganze Höhe des
Topfes erstrecken.
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Bei
einem Topf mit kreisförmigem
Querschnitt kann das Gestell aus zwei einander diametral gegenüberliegenden,
oder jeder anderen Zahl größer als
zwei von gleichmäßig beabstandeten
steifen Abschnitten bestehen.
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Vorteilhafterweise
ist das zweite Material durchsichtig oder durchscheinend. Dieses
Merkmal ermöglicht
außer
der Sichtbarmachung des im Topf verbleibenden Produktpegels die
Information der Benutzerin über
die Stellen, wo der Druck zur Verformung des Topfes ausgeübt werden
soll.
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Der
erfindungsgemäße Topf
kann vorteilhafterweise zur Verpackung eines Kosmetikprodukts, insbesondere
eines Frisierprodukts oder eines Haut- oder Haarpflegeprodukts verwendet
werden.
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Abgesehen
von den obigen Maßnahmen
besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen,
die nachfolgend unter Bezugnahme auf nicht einschränkend zu
verstehende Ausführungsbeispiele
erklärt
werden, die mit Bezug auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden.
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Die 1 und 2 sind
Ansichten einer ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Topfes;
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3 zeigt
die Verwendung des in den 1 und 2 dargestellten
Topfes; und
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die 4 und 5 beziehen
sich auf eine zweite Ausführungsform.
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Der
in den 1 und 2 dargestellte Topf 1 weist
ein Gestell 2 mit einer Achse X auf, das durch Formen aus
einem steifen Material wie zum Beispiel einem Propylen erhalten
wird. Das Gestell bildet einen Ring 3, ausgehend von dessen
Rand sich vier Klauen 4–7 erstrecken, die
gleichmäßig voneinander entfernt
sind und deren Höhe
im Wesentlichen der Höhe
des Topfes entspricht. In einem Bereich ihrer Höhe nahe dem Ring 3 sind
die Klauen 4–7 im
Wesentlichen parallel zur Achse X, und über den Rest ihrer Höhe konvergieren
sie leicht in Richtung der Achse, um dem Topf ein entsprechendes
Profil zu verleihen. Das Ende der Klauen 4–7 entgegengesetzt
zu Ring 3 ist frei.
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In
ihrem in Richtung der Achse X konvergierenden Abschnitt haben die
Klauen 4–7 eine
Winkelbreite, die leicht in Richtung ihres freien Endes abnimmt.
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Auf
das so hergestellte steife Gestell wird eine Außenschale aus einem geschmeidigen
Material 10 aufgeformt. Die Außenschale 10 weist
einen Boden 11 nahe dem freien Ende der Klauen 4–7 und eine
Seitenwand 12 auf, die dem Profil der Klauen 4–7 entspricht
und sich im Wesentlichen bis zum oberen Rand des Rings 3 des
Gestells 2 erstreckt.
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So
erstrecken sich die Klauen 4–7 innerhalb der Schale 10,
wobei die Schale 10 dazu bestimmt ist, das Produkt zu enthalten.
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Das
zur Herstellung der Schale 10 verwendete Material ist ein
weiches Material, das physikalisch-chemisch mit dem das Gestell 2 bildenden
Material kompatibel ist, so dass die beiden Materialien sich an
den Stellen, an denen sie übereinander
liegen, insbesondere über
die ganze Fläche
des Rings 3, eng aneinander schweißen.
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Zum
Beispiel verwendet man ExactTM oder MetocenTM.
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Vorzugsweise
ist das die biegsame Schale 10 bildende Material durchsichtig.
Das das Gestell bildende Material ist farbig, so dass letzteres 2 durch die
verformbare Schale 10 hindurch gesehen werden kann.
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So
ermöglicht
es die Anordnung des durchbrochenen Gestells 2 und der
biegsamen Schale 10, eine Struktur zu erhalten, die zwischen
den Klauen 4–7 des
Gestells verformbare Zonen 13, 14 aufweist. In
gleicher Weise bildet der Boden 11 einen verformbaren Abschnitt,
auf den ein axialer Druck ausgeübt werden
kann, um das Aufsteigen des Produkts in Richtung der Öffnung zu
begünstigen.
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Nach
dem Formen des steifen Gestells 2, das von der biegsamen
Schale 10 umhüllt
wird, wird ein Bauteil 20 an den oberen Bereich des Gestells 2 ultraschallgeschweißt. Das
Bauteil 20 weist eine Schulter 21 und einen Hals 22 auf,
der eine Öffnung 23 des
Topfes 1 begrenzt. Das Bauteil 20 weist eine kurze
Umfangsschürze 24 mit
einem Außendurchmesser
auf, der geringfügig
kleiner ist als der Innendurchmesser des Rings 3 des Gestells 2.
Die Schweißnaht
wird in Höhe
der Schürze 24 ausgeführt.
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Der
Hals 22 weist auf seiner Außenfläche ein Gewinde 25 auf,
das dazu bestimmt ist, mit einem komplementären Gewinde zusammenzuwirken,
das auf einer Innenfläche
eines Stopfens 30 vorgesehen ist.
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Das
Bauteil 20 ist aus einem steifen Material gleich dem oder
unterschiedlich von dem das Gestell 2 bildenden Material
hergestellt.
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Der
Topf 1 ist in 3 in seiner Benutzungskonfiguration
dargestellt. Wie aus dieser Figur hervorgeht, drückt die Benutzerin, nachdem
sie den Stopfen 30 entfernt hat, den Topf zwischen dem
Daumen und dem Zeigefinger an den Stellen 13, 14 der biegsamen
Schale 10, die sich zwischen zwei das Gestell 2 bildenden
Klauen 4–7 befinden.
Dabei wird der Querschnitt des Topfes verringert, und das in ihm enthaltene
Produkt wird in Richtung der Öffnung 23 des
Topfes 1 gezwungen. In diesem Moment kann das Produkt bequem
mit einem Finger entnommen werden.
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Wenn
die Benutzerin den auf den Topf 1 ausgeübten Druck beendet, nehmen
die verformbaren Bereiche 13, 14 des Topfs 1 durch
elastische Rückstellkraft
wieder ihre ursprüngliche
Form an und entfernen somit das im Topf enthaltene Produkt von der Öffnung 23.
Außerdem
kann der auf die Schale 10 ausgeübte Druck zum Teil auf die
Klauen 4–7 übertragen
werden, deren Rückstellkraft
es ermöglicht, die
elastische Rückstellung
der verformbaren Bereiche 13 und 14 noch zu verstärken.
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Die
Ausführungsform
der 4 und 5 unterscheidet sich von der
vorhergehenden Ausführungsform
hauptsächlich
dadurch, dass:
- i) das Gestell 2 anstelle
der in einem 90°-Abstand angeordneten
vier Klauen 4–7 zwei
einander diametral entgegengesetzt liegende Abschnitte 40, 50 aufweist,
deren Höhe
im Wesentlichen gleich der Höhe
des Topfes ist und deren Breite progressiv in Richtung eines oberen
ringförmigen
Bereichs 3 zunimmt;
- ii) außerdem
die Schulter 21 und der Hals 22 integrierender
Bestandteil des Gestells 2 sind und mit diesem geformt
werden.
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Abgesehen
davon ist der Topf gemäß dieser Ausführungsform
gleich der vorhergehenden Ausführungsform.
Sein Betrieb ist der gleiche.
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Diese
Ausführungsform
ist besonders vorteilhaft, da sie verformbare Zonen 15 aufweist,
die, auch wenn sie in geringerer Anzahl vorliegen, eine größere Oberfläche haben.
Daraus ergeben sich eine wesentlich bessere Verformbarkeit des Topfes und
eine einfachere Ausgabe des Produkts.
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Auch
sind die das Gestell 2 bildenden Abschnitte 40, 50 zwar
in geringerer Anzahl vorhanden, haben aber eine größere Oberfläche, woraus
sich eine verstärkte
Steifheit im Vergleich mit der vorhergehenden Ausführungsform
ergibt.
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Die
obige ausführliche
Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung,
wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.