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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Waffe, die an einem Tarnkappen-Flugzeug
montiert ist und wenigstens eine Rakete enthält, ein Waffensystem, das ein
Tarnkappen-Flugzeug
mit einer solchen Waffe umfasst, sowie ein Verfahren, um eine Rakete
abzuschießen,
die Teil einer an einem Tarnkappen-Flugzeug montierten Waffe ist.
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Da
ein Waffensystem dieses Typs im Allgemeinen dazu bestimmt ist, in
einer feindlichen Umgebung eine Mission zu erfüllen, hängt der Erfolg einer solchen
Mission oft zu einem großen
Teil von der Fähigkeit
des Waffensystems ab, sich jeglicher Art von Entdeckung, und insbesondere
einer Radarentdeckung, komplett oder wenigstens so lange wie möglich entziehen
zu können.
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Um
die Effizienz eines solchen Waffensystems zu erhöhen, ist es daher ratsam, die
Radarsignatur zu reduzieren, so dass seine Entdeckung erschwert
wird. Es ist bekannt, dass sich die Radarsignatur eines Flugzeugs,
insbesondere eines Kampfflugzeugs, das eine oder mehrere Raketen
aufweist, durch diese Rakete/-n bei ihrer Mitnahme ändert.
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Im
Allgemeinen weist solch ein Waffensystem ein externes Mitnahmemittel
für die
Raketen auf dem Flugzeug auf. Solch ein externes Mitnahmemittel
umfasst einen Raketenwerfer, der unter dem Flugzeug befestigt ist
und die Rakete/-n hält.
Was die Tarnkappenfähigkeit
anbelangt, hat ein Mitnahmemittel dieses Typs einen großen Nachteil.
Es führt
nämlich
zu zahlreichen und starken elektromagnetischen Kopplungen zwischen
dem Flugzeug, dem Raketenwerfer und den Flügeln, den Rudern und dem Rumpf der
Rakete, wodurch es sehr schwer wird, die Radarsignatur dieser Einheit,
die das Waffensystem bildet, zu reduzieren.
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Um
zu versuchen, diesen Nachteil zu beseitigen, sieht die Druckschrift
US-5 717 397 vor, jede Rakete, die unter dem Flugzeug befestigt
ist, mittels einer Tarnumhüllung
zu verbergen. Hierzu wird die Tarnumhüllung auf der jeweiligen Rakete
befestigt und wird zu einem integralen Bestandteil dieser Rakete.
Solch eine Umhüllung
ist so ausgebildet, dass sie die elektromagnetischen Wellen, die
auf sie treffen, in Richtungen zurückwirft, in denen die Wahrscheinlichkeit
gering ist, dass sich dort feindliche Radargeräte befinden, um das Risiko
einer eventuellen Radarentdeckung zu verringern. Dadurch, dass die Umhüllung integraler
Bestandteil der Rakete wird, verändert
man jedoch nicht global die Geometrie dieser Einheit im Vergleich
zu der Geometrie der Rakete für
sich allein betrachtet, so dass die Effizienz dieser Lösung zur
Reduzierung der Radarsignatur gering erscheint.
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Vor
allem bleibt die Umhüllung
außerdem, wenigstens
zu einem wesentlichen Teil, nach dem Abschuss auf der Rakete befestigt,
was das Gewicht der Rakete erhöht
und sich negativ auf ihre Lenkbarkeit und ihre Geschwindigkeit auswirkt.
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Um
diese Nachteile zu beseitigen, sieht die Druckschrift FR-2 796 454
der Anmelderin, die den Oberbegriff der Ansprüche 1, 14 und 15 beschreibt, eine
Waffe vor, die zusätzlich
zu einer Rakete aufweist:
- – ein Tarnrohr, das auf der
Außenstruktur
des Flugzeugs befestigt ist und eine Form aufweist, die es erlaubt,
die Reflexion elektromagnetischer Wellen wenigstens in vorrangige
vorherbestimmte Beobachtungsrichtungen zu minimieren, wobei sich
die Rakete vollständig
im Inneren des Tarnrohrs befindet und dabei von dem Tarnrohr gelöst ist,
das heißt
nicht an dem Tarnrohr befestigt ist;
- – steuerbare
Auswurfmittel, insbesondere ein Fallschirm, die es erlauben, die
Rakete aus dem Tarnrohr heraus nach hinten auszuwerfen; und
- – steuerbare
Auslösemittel,
die dazu bestimmt sind, das Auslösen
der Antriebsmittel der Rakete zu bewirken, jedoch erst nach ihrem
Auswerfen aus dem Tarnrohr, wenn sich das Flugzeug wenigstens in
einem vorherbestimmten Abstand (Sicherheitsabstand) zu der ausgeworfenen
Rakete befindet.
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Insbesondere
dank des Tarnrohrs erlaubt es diese Waffe, die Radarsignatur des
Waffensystems (das von der Waffe und dem Tarnkappen-Flugzeug gebildet
wird), wirksam zu reduzieren.
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Ferner
wird die Rakete nach ihrem Auswurf vollständig von dem Tarnrohr gelöst, was
es erlaubt, die oben genannten Probleme der Druckschrift US-5 717
397, insbesondere bezüglich
der Lenkbarkeit und der Geschwindigkeit der Rakete, zu vermeiden.
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Beim
Auswerten der Rakete ist das Flugzeug jedoch aufgrund des Kontaktrisikos,
insbesondere des möglichen
Kontakts mit den Auswurtmitteln (beispielsweise entfalteter Fallschirm),
gefährdet,
wenn auch nur in geringem Maße,
da das Auswerfen direkt vom Flugzeug aus erfolgt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile
zu beseitigen. Sie betrifft eine kostengünstige Waffe, die mit wenigstens
einer Rakete ausgestattet und dazu bestimmt ist, an einem Tarnkappen-Flugzeug
montiert zu werden, wobei diese Waffe an vorhandenen Flugzeugen
montiert werden kann und so ausgeführt ist, dass das Waffensystem,
das von der Waffe und dem die Waffe tragenden Flugzeug gebildet
wird, in dem Zeitraum seiner Mission, in dem das Tarnkappen-Flugzeug
die Waffe trägt,
eine geringe Radarsignatur aufweist, und wobei die Waffe insbesondere
ein sicheres und gesteuertes Auswerfen der Rakete aus einem Tarnrohr
erlaubt.
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Die
Waffe von der Bauart mit:
- – einem Tarnrohr, das mit Hilfe
von Verbindungsmitteln mit der Außenstruktur des Flugzeugs verbunden
ist, und das eine Form aufweist, die es erlaubt, die Reflexion elektromagnetischer
Wellen wenigstens in vorherbestimmte Beobachtungsrichtungen zu minimieren;
- – wenigstens
einer Rakete, die sich vollständig
im Inneren des Tarnrohrs befindet und dabei von dem Tarnrohr gelöst ist;
und
- – steuerbaren
Auswurfmitteln, die es erlauben, die Rakete aus dem Tarnrohr auszuwerfen,
zeichnet
sich zu diesem Zweck gemäß der Erfindung dadurch
aus, dass die Verbindungsmittel eine lösbare Verbindung des Tarnrohrs
mit der Außenstruktur des
Flugzeugs herstellen, wobei die Verbindungsmittel das Tarnrohr lösen, wenn
sie angesteuert werden, dass die Auswurfmittel steuerbare Antriebsmittel
für die
Rakete aufweisen, und dass die Waffe ferner steuerbare Öffnungsmittel
aufweist, die angesteuert werden, um in einem vorderen Abschnitt
des Tarnrohrs eine Öffnung
zu schaffen, die mit Hilfe der Antriebsmittel das Auswerfen der
Rakete nach vorne erlaubt, sowie erste, zweite und dritte Steuermittel
zum Ansteuern der Verbindungsmittel, der Öffnungsmittel beziehungsweise
der Antriebsmittel.
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Das
Auswerfen der Rakete aus dem Tarnrohr erfolgt also dank der Erfindung
erst nachdem sich das Rohr von dem Flugzeug gelöst und sich von ihm entfernt
hat, das heißt,
gemäß der Erfindung,
wenn es sich in einem vorherbestimmten Sicherheitsabstand zum Flugzeug
befindet, wie im Folgenden detailliert zu sehen sein wird. Beim
Auswerfen der Rakete aus dem Rohr besteht daher kein Risiko für das Flugzeug.
Da außerdem
das Lösen
(das Abwerfen) des Rohres, wie im Folgenden ausführlich erläutert, auf übliche Weise gemäß einem
kontrollierten Verfahren ausgeführt
wird, besteht während
der gesamten Abschussphase der Rakete keinerlei Gefahr.
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Darüber hinaus
ist man in der Lage, die Radarsignatur des Waffensystems zu reduzieren,
da sich die Rakete in einem Rohr befindet, das Tarneigenschaften
aufweist, die im Folgenden ausführlich erläutert werden.
Zu dem gleichen Zweck ist die erfindungsgemäße Waffe außerdem vorteilhafterweise mit
einer Tarnverkleidung ausgestattet, welche die Verbindungsmittel
umgibt.
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Darüber hinaus
kann die Waffe problemlos auf jeden beliebigen existierenden Flugzeugtyp
montiert werden. Insbesondere ist es nicht erforderlich, einspezielles
Flugzeug zu entwickeln, um die vorliegende Erfindung auszuführen. Ferner
ist die vorliegende Erfindung auf jeden beliebigen Raketentyp anwendbar,
der von einem Flugzeug aus abgeschossen wird, sei es eine Luft-Luft-,
eine Luft-See- oder eine Luft-Boden-Rakete.
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Verglichen
mit der erfindungsgemäßen Waffe
weist die in dem oben genannten Patent FR-2 796 454 beschriebene
Waffe außerdem
auch die folgenden Nachteile auf:
- – das Öffnen des
Fallschirms und das Auswerfen der Rakete erfolgen im Wirbelstrom
des Flugzeugs (instabiler Bereich), wodurch es, zusätzlich zu
dem Risiko, dass der Fallschirm (oder die Rakete) auf das Flugzeug
auftreffen, bei der Trennung der Rakete von dem Flugzeug zu Streuungen
kommt;
- – das
Rohr bleibt nach dem Abschießen
der Rakete unter dem Träger
befestigt, was für
die Flugweite des Trägers
und sein Überleben
(Masse, Luftwiderstand und darüber
hinaus auch die RCS-Signatur (Radarrückstrahlfläche)) von Nachteil ist; und
- – bei
dieser bekannten Waffe muss eine separate Vorrichtung für den Abwurf
der von dem Rohr und der Rakete gebildeten Einheit im Notmodus vorhanden
sein, um das Flugzeug schnell von der Einheit zu befreien.
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Vorzugsweise
ist das Tarnrohr zylinderförmig und
weist vorne, in Flugrichtung des Flugzeugs, eine Haube in Spitzbogenform
auf, was es erlaubt, die Reflexionen elektromagnetischer Wellen
in die Beobachtungsrichtungen, die im Allgemeinen als wesentlich
oder prioritär
gelten, zu minimieren oder sogar abzustellen, das heißt die Beobachtungsrichtungen, die
der Anpeilung der vorderen und seitlichen Abschnitte des Rohrs entsprechen.
Ferner hat das Tarnrohr gemäß der Erfindung
vorzugsweise einen kreisförmigen,
rautenförmigen
oder linsenförmigen
Querschnitt.
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Vorteilhafterweise
weisen die Öffnungsmittel Mittel
zum Zerschneiden der Haube auf, wobei diese Mittel vorzugsweise
in die Wand des Tarnrohrs integriert sind.
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Darüber hinaus
weist das Tarnrohr, um die Flugbahn des Tarnrohrs nach seiner Trennung
von dem Flugzeug zu steuern, vorteilhafterweise erste aerodynamische
Flächen
auf, die eine von zwei Positionen einnehmen können: eine eingefahrene Position
und eine ausgefahrene Position, und die ersten aerodynamischen Flächen befinden
sich so lange in der eingefahrenen Position, wie das Tarnrohr mit
der Außenstruktur
des Flugzeugs verbunden ist, und sie werden automatisch in die ausgefahrene
Position gebracht, wenn das Tarnrohr von der Außenstruktur gelöst wird.
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Außerdem sind
das Tarnrohr und/oder die Tarnverkleidung, um die Tarnfähigkeit
des Tarnrohrs und/oder der Tarnverkleidung und damit des von der Waffe
und dem Flugzeug gebildeten Waffensystems zu verbessern, vorteilhafterweise
wenigstens auf einem Abschnitt ihrer Außenflächen mit einer Beschichtung
versehen, die elektromagnetische Wellen absorbiert.
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Darüber hinaus,
vorteilhafterweise:
- – weist das Tarnrohr Kissen
auf, auf denen die Rakete gelagert ist; und/oder
- – sind
das Tarnrohr und/oder die Tarnverkleidung aus einem Verbundmaterial
bekannten Typs hergestellt, das eine hohe mechanische Festigkeit und
eine geringe Masse aufweist, wie zum Beispiel ein Verbundmaterial
aus Epoxyd oder auf der Basis von Kohlenstoff oder Aramidfasern
(des Typs „Kevlar"). Ferner, gemäß der Erfindung:
- – hat
das Tarnrohr, wenn die Rakete vom Typ mit seitlichen Lufteinlässen ist,
vorzugsweise einen Querschnitt, der in einer Richtung breiter ist,
und die Rakete liegt so in dem Tarnrohr, dass die seitlichen Lufteinlässe in der
Richtung der größeren Breite
angeordnet sind; und
- – hat
das Tarnrohr, wenn die Rakete vom Typ mit einem Haupt-Lufteinlass
(auf der Unter- oder Oberseite)
ist, vorteilhafterweise einen Querschnitt mit wenigstens einer längeren Richtung, und
die Rakete liegt so in dem Tarnrohr, dass der Haupt-Lufteinlass
(auf der Unter- oder Oberseite) in der längeren Richtung angeordnet
ist.
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Darüber hinaus
weist die Rakete vorteilhafterweise zweite aerodynamische Flächen (Flügel, Ruder)
auf, die eine von zwei Positionen einnehmen können: eine eingefahrene Position
und eine ausgefahrene Position, und die zweiten aerodynamischen Flächen befinden
sich so lange in der eingefahrenen Position, wie sich die Rakete
in dem Tarnrohr befindet, und sie werden automatisch in die ausgefahrene Position
gebracht, wenn die Rakete aus dem Tarnrohr ausgeworfen wird, was
es insbesondere erlaubt, das Tarnrohr kleiner zu dimensionieren.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft gleichfalls ein Waffensystem, das
ein Tarnkappen-Flugzeug
und eine Waffe der oben beschriebenen Art aufweist, die auf dem
Tarnkappen-Flugzeug
montiert ist.
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Ferner
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren, um eine Rakete
abzuschießen,
die Teil einer Waffe ist, die auf einem Tarnkappen-Flugzeug montiert
ist und zusätzlich
zu der Rakete ein Tarnrohr aufweist, das mit Hilfe von Verbindungsmitteln
mit der Außenstruktur
des Flugzeugs verbunden ist und eine Form aufweist, die es erlaubt,
die Reflexion elektromagnetischer Wellen wenigstens in vorherbestimmte Beobachtungsrichtungen
zu minimieren, wobei sich die Rakete vollständig im Inneren des Tarnrohrs
befindet.
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Gemäß der Erfindung
zeichnet sich das Verfahren dadurch aus, dass:
- a)
man die Verbindungsmittel ansteuert, welche die lösbare Verbindung
des Tarnrohrs mit der Außenstruktur
des Flugzeugs herstellen, damit diese das Tarnrohr lösen, so
dass das Iosgelöste
Tarnrohr abfällt
und sich der Abstand zu dem Flugzeug vergrößert;
- b) man Öffnungsmittel
ansteuert, wenn sich das Flugzeug in einem Sicherheitsabstand zu
dem fallenden Tarnrohr befindet, um eine Öffnung in einem vorderen Bereich
des Tarnrohrs zu schaffen, die das Auswerfen der Rakete erlaubt;
- c) man Antriebsmittel der Rakete ansteuert, damit diese die
Rakete durch Antriebskraft durch die Öffnung hindurch nach vorne
aus dem Tarnrohr auswerten; und
- d) man die Rakete auf übliche
Weise lenkt.
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Ferner
bringt man vorteilhafterweise in Schritt a) erste aerodynamische
Flächen,
die sich in einer eingefahrenen Position auf dem Tarnrohr befinden,
in eine ausgefahrene Position.
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Aus
den Figuren der beifolgenden Zeichnungen ist ersichtlich, wie die
Erfindung ausgeführt
sein kann. Ähnliche
Elemente sind in diesen Figuren mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
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Die 1 bis 3 zeigen
jeweils eine von drei aufeinanderfolgenden Phasen des Abschießens einer
Rakete, die Teil eines erfindungsgemäßen Waffensystems ist.
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Die 4 und 5 zeigen
schematisch im Querschnitt beziehungsweise in Längsansicht ausschnittsweise
eine erfindungsgemäße Waffe,
die an einem Flugzeug montiert ist.
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Die 6 bis 8 zeigen
den Querschnitt einer Rakete, die in einem Raketen-Mitnahmemittel angeordnet
ist, jeweils in einer von drei unterschiedlichen Ausführungsformen
der Erfindung.
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Die 9 und 10 zeigen
jeweils schematisch eine von zwei unterschiedlichen Ausführungsformen
von aerodynamischen Flächen
des Tarnrohrs.
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Das
erfindungsgemäße und insbesondere
in 1 dargestellte Waffensystem 1 weist ein
Flugzeug A vom Typ Tarnkappenflugzeug auf, beispielsweise ein Tarnkappen-Kampfflugzeug, und
wenigstens eine Waffe 2, die eine Rakete M umfasst. Die 1 bis 3 stellen
das Waffensystem 1 in aufeinanderfolgenden Phasen beim
Abschießen
der Rakete M dar.
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Die
Waffe 2 ist vom Typ, der, wie insbesondere in 4 dargestellt,
zusätzlich
zu der Rakete M Folgendes aufweist:
- – ein Mitnahmemittel 3,
das ein nachfolgend näher
beschriebenes Tarnrohr 4 umfasst, das unter dem Flugzeug
A angeordnet ist und mit Hilfe von Verbindungsmitteln 5,
die einen gewöhnliche Tragmast 6 umfassen,
mit der Struktur (Rumpf F) des Flugzeugs A verbunden ist. Die Rakete
M, eine Luft-Luft-, Luft-Boden- oder Luft-See-Rakete, befindet sich
vollständig
in dem Rohr 4, so dass sie von außen nicht sichtbar ist und
somit die Radarsignatur des Waffensystems 1 nicht verändert. Die
Rakete M ist jedoch nicht in dem Tarnrohr 4 befestigt;
und
- – steuerbare
Auswurfmittel 7, die nachfolgend näher beschrieben werden und
es erlauben, die Rakete M aus dem Tarnrohr 4 auszuwerten.
Ferner, gemäß der Erfindung:
- – stellen
die Verbindungsmittel 5 eine lösbare Verbindung des Tarnrohrs 4 mit
der Außenstruktur
F des Flugzeugs A her, wobei die Verbindungsmittel 5 das
Tarnrohr 4 lösen,
wenn sie angesteuert werden;
- – weisen
die Auswurfmittel 7 steuerbare Antriebsmittel für die Rakete
M auf; und
- – weist
die Waffe 2 ferner steuerbare Öffnungsmittel 8 auf,
die angesteuert werden, um in einem vorderen Abschnitt 10 des
Tarnrohrs 4 eine Öffnung 9 (3)
zu schaffen, die mit Hilfe der Auswurfmittel (Antriebsmittel) 7 das
Auswerfen der Rakete M nach vorne erlaubt, wie dies in 3 dargestellt
ist, sowie Steuermittel 11, 12, 13, um die
Verbindungsmittel 5, die Öffnungsmittel 8 beziehungsweise
die Auswurfmittel 7 anzusteuern.
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Darüber hinaus
weist die Waffe 1 in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ferner eine Tarnverkleidung 15 auf, welche die Verbindungsmittel 5 umgibt.
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Da
die Rakete M dank der Erfindung in dem Rohr 4 angeordnet
ist und die Verbindungsmittel 5 von der Verkleidung 15 umgeben
sind, haben das Rohr 4 und die Verkleidung 15 also
die nachfolgend näher
beschriebenen Tarneigenschaften, und man ist in der Lage, die Radarsignatur
des Waffensystems 1 zu reduzieren.
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Man
wird feststellen, dass im Rahmen der vorliegenden Erfindung die
Installation des Rohrs 4 unter dem Flugzeug A mit der Installation
eines zusätzlichen
Treibstoffbehälters
identisch ist. Die mechanischen Verbindungen sind vom gleichen Typ, und
die elektrischen Anschlüsse
werden durch eine begrenzte Anzahl von Steckern hergestellt. Die
mechanischen Verbindungen und die elektrischen Anschlüsse werden
durch die Verbindungsmittel 5 ausgeführt, die den Tragmast 6 umfassen.
Die Schnittstelle zwischen dem Rohr 4 und dem Flugzeug
A ist also vereinfacht. Ferner ist sie vorzugsweise normiert, insbesondere
um die Herstellung zu erleichtern.
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Die
Rohre 4 sind in Längsrichtung
an dem Flugzeug A befestigt, unter den Flügeln B, C und/oder dem Rumpf
F des Flugzeugs A. Die Anzahl der Waffen 2 und damit der
Rohre 4 hängt
von den Abmessungen des Flugzeugs A und der auszuführenden
Mission ab. In dem in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel
sind zwei Rohre 4 unter den Flügeln B und C des Flugzeugs
A angeordnet, und ein drittes Rohr 4 ist in der Mitte unter
dem Rumpf F angeordnet.
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Man
wird jedoch feststellen, dass im Rahmen der vorliegenden Erfindung
ein Tarnrohr in einer nicht dargestellten besonderen Ausführungsform mehr
als eine Rakete aufweisen kann, beispielsweise zwei, drei, ... Raketen.
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Wie
man in 4 sehen kann, ist die Rakete M in dem Rohr 4 auf
schematisch dargestellten Kissen 16 gelagert, die vorzugsweise
mit den bekannten Kissen identisch sind, die in Abschussrohren verwendet
werden, die für
Boden- und Seewaffen bestimmt sind.
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Alle
Arbeiten zum Einbau und zum Steuern der Waffe 2 werden
unter Verwendung von Mitteln, die sich für diesen Materialtyp eignen,
im Werk ausgeführt,
was es erlaubt, die Zuverlässigkeit
und die Sicherheit der Waffe 2 zu verbessern. Das Rohr 4 schützt also
die Rakete M in allen Phasen ihrer Lebensdauer, das heißt sowohl
auf dem Boden als auch bei der Mitnahme mit dem Flugzeug A.
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Im
Folgenden werden die verschiedenen erfindungsgemäßen Schritte des Abschießens oder des
Abwerfens einer Rakete M näher
erläutert,
wobei auf die 1 bis 3 Bezug
genommen wird. Wenn, ausgehend von der Flugposition von 1, der
Befehl zum Abschießen
einer Rakete M erteilt wird:
- a) steuern die
Steuermittel 11, die beispielsweise in einer in dem Flugzeug
A oder in dem Tragemast 6 vorgesehenen Schnittstellenbox
angeordnet sind, die Verbindungsmittel 5 an, damit diese das
Tarnrohr 4 lösen,
das daraufhin abfällt,
so dass die Entfernung zum Flugzeug A, wie in 2 dargestellt,
zunimmt. Ferner werden gegebenenfalls die nachfolgend ausführlich beschriebenen
aerodynamischen Flächen 17 ausgefahren,
die in dem hinteren Bereich und/oder an den Seiten des Tarnrohrs 4 vorgesehen
sind. Diese aerodynamischen Flächen 17 erlauben
es, die Flugbahn des Tarnrohrs 4 nach seiner Trennung von
dem Flugzeug A zu steuern;
- b) steuern die Steuermittel 12, wenn sich das Flugzeug
A, wie in 3 dargestellt, in einem vorherbestimmten
Sicherheitsabstand D zu dem Tarnrohr 4 befindet, die Öffnungsmittel 8 an,
damit diese in dem vorderen Abschnitt 10 des Rohrs 4 eine Öffnung 9 schaffen;
- c) steuern die Steuermittel 13 die Auswurfmittel (oder
Antriebsmittel) 7 an, damit diese (durch Antriebskraft)
die Rakete M durch die Öffnung 9 hindurch
nach vorne aus dem Tarnrohr 4 auswerfen. Wie in 3 gezeigt,
werden die Kissen 16, auf denen die Rakete M in dem Tarnrohr 4 gelagert war,
ebenfalls ausgestoßen;
und
- d) lenkt man die Rakete M nach ihrem Auswurf auf gewöhnliche
Weise mit Hilfe von bekannten und nicht dargestellten Lenkungsmitteln
und Antriebsmitteln, damit sie ihre Mission ausführt, die beispielsweise darin
besteht, einen beweglichen Körper
(ein Flugzeug oder ein Land- oder Wasserfahrzeug) abzufangen oder
ein Gebäude
zu zerstören.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
verwendet man die Antriebsmittel 7, die das Auswerfen der
Rakete M aus dem Rohr 4 ausgeführt haben, um die Rakete M
in dieser Phase, in der sie zu einem Ziel gelenkt wird, anzutreiben.
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Das
Auswerfen der Rakete M aus dem Rohr 4 erfolgt also dank
der Erfindung erst nachdem sich das Rohr 4 von dem Flugzeug
A gelöst
und sich von ihm entfernt hat, das heißt gemäß der Erfindung, wenn es sich
in dem vorherbestimmten Sicherheitsabstand D zu dem Flugzeug A befindet.
Beim Auswerfen der Rakete M aus dem Rohr 4 besteht folglich keinerlei
Risiko für
das Flugzeug A. Da das Lösen (das
Abwerfen) des Rohres 4 auf übliche Weise gemäß eines
kontrollierten Verfahrens ausgeführt
wird, besteht ferner während
der gesamten Abschussphase der Rakete M keinerlei Gefahr.
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Gemäß der Erfindung
hat das Tarnrohr 4 eine Form, die es erlaubt, die Reflexion
elektromagnetischer Wellen wenigstens in vorherbestimmte Beobachtungsrichtungen
zu minimieren oder sogar abzustellen.
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In
dem in den Figuren dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist das Tarnrohr 4 zylinderförmig und weist vorne, in Flugrichtung
des Flugzeugs A, eine Haube 18 in Spitzbogenform auf, was es
erlaubt, die Reflexion in die Beobachtungsrichtungen, durch welche
die vorderen und seitlichen Abschnitte des Rohrs 4 angepeilt
werden, zu minimieren.
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In
einem besonderen Ausführungsbeispiel weisen
die Öffnungsmittel 8 Mittel
auf, um die Haube 18, beispielsweise entlang einer Linie 19 (5),
zu zerschneiden.
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Vorzugsweise
sind die Mittel 8 zum Zerschneiden der Haube in die Wand 20 des
Tarnrohrs 4 integriert.
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Das
Rohr 4 hat in seinem hinteren Bereich eine abgeflachte
Form, die einen Kompromiss zwischen den Anforderungen an die Tarnfunktion
und an die Aerodynamik darstellt, und die sich mit den Einschränkungen
hinsichtlich der Anordnung unter dem Flugzeug A vereinbaren lässt.
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Ferner,
gemäß der Erfindung:
- – hat
das Rohr 4 vorzugsweise einen kreisförmigen (1 bis 5),
rautenförmigen
(6 bis 8) oder linsenförmigen Querschnitt;
- – ist
das Rohr 4 aus einem Verbundmaterial hergestellt, das gleichzeitig
eine hohe mechanische Festigkeit und eine geringe Masse aufweist;
und
- – ist
das Rohr 4 wenigstens auf einem Abschnitt seiner Außenfläche 21 (insbesondere
an seinen Vorder- und Seitenflächen)
mit einer nicht dargestellten Beschichtung versehen, die elektromagnetische
Wellen absorbiert, was es erlaubt, die Radarsignatur noch weiter
zu verbessern.
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Ferner
ist die Tarnverkleidung 15 in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
aus einem Verbundmaterial hergestellt und/oder wenigstens auf einem
Abschnitt ihrer Außenfläche 22 mit
einer Beschichtung versehen, die elektromagnetische Wellen absorbiert.
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Auch
wenn dies, um die Zeichnung zu vereinfachen, in 4 nicht
dargestellt ist, so sind die Steuermittel 12 und 13 im
Inneren des Rohrs 4 montiert. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
handelt es sich um eine einzige Vorrichtung, die zwei Befehle ausführt, die
durch einen sehr kurzen Moment voneinander getrennt sind (beispielsweise
zwei pyrotechnische Vorrichtungen, von denen die eine mit einer
Verzögerungseinrichtung
ausgestattet ist, und die zum gleichen Zeitpunkt elektrisch initiiert
werden). Bei einem normalen Abwurf werden die Steuermittel 12 und 13 von
dem Steuermittel 11 zur gleichen Zeit wie die Verbindungsmittel 5 initiiert
und wirken mit einer bestimmten Verzögerung auf die Öffnungsmittel 8 und
die Auswurfmittel 7. Diese Verzögerung erlaubt das Öffnen des Rohrs 4 und
das Auswerfen der Rakete M in einem Sicherheitsabstand zum Flugzeug
A. Bei einem Abwurf des Rohres 4 in einem Notmodus werden
die Steuermittel 12 und 13 nicht initiiert, und
die Rakete M wird nicht aus dem Rohr 4 ausgeworfen. Außerdem können die
Steuermittel 12 und 13 auch eine Sicherheitsfunktion
aufweisen, die zur Aufgabe hat, das korrekte Ablösen des Rohres 4 von
dem Flugzeug A zu kontrollieren und sicherzustellen, dass das Abschießen der
Rakete M tatsächlich
in dem vorgesehenen Sicherheitsabstand erfolgt.
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Außerdem hat
das Tarnrohr 4, wenn die Rakete M seitliche Lufteinlässe 24 hat,
beispielsweise einen rautenförmigen
Querschnitt, wie in 6 dargestellt, oder einen linsenförmigen Querschnitt,
der in Richtung X-X breiter ist, und die Rakete M liegt so in dem
Tarnrohr 4, dass die seitlichen Lufteinlässe 24 in
der breiteren Richtung X-X angeordnet sind, was es erlaubt, die
Abmessungen des Rohres 4 an die Abmessungen der Rakete
M anzupassen und sie somit auf ein Minimum zu reduzieren.
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Die
Anordnungen der Rakete M in dem Fall, dass die Rakete einen Lufteinlass 25 auf
der Unterseite oder einen Lufteinlass 26 auf der Oberseite
hat, sind in der 7 beziehungsweise in der 8 dargestellt.
In diesem Fall ist der rautenförmige
Querschnitt des Rohres 4 weniger flach als in 6 und hat
eine längere
Richtung L-L (orthogonal zu der Richtung X-X). Der Lufteinlass 25 auf
der Unterseite beziehungsweise der Lufteinlass 26 auf der
Oberseite ist in L-L-Richtung angeordnet.
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Außerdem weist
die Rakete M aerodynamische Flächen 27 (Flügel, Ruder)
auf, die eine von zwei Positionen einnehmen können: eine eingefahrene Position
(4) und eine ausgefahrene Position (3).
Die aerodynamischen Flächen 27 befinden sich
so lange in der eingefahrenen Position, wie sich die Rakete M in
dem Tarnrohr 4 befindet, und sie werden automatisch durch
bekannte und nicht dargestellte Mittel in die ausgefahrene Position
gebracht, wenn die Rakete M aus dem Rohr 4 ausgeworfen wird
(3).
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Darüber hinaus
können
die auf dem Tarnrohr 4 vorgesehenen aerodynamischen Flächen 17 eine von
zwei Positionen einnehmen: eine eingefahrene Position (5)
und eine ausgefahrene Position (2, 9 und 10).
Die aerodynamischen Flächen 17 befinden
sich so lange in der eingefahrenen Position, wie das Tarnrohr 4 mit
der Außenstruktur
des Flugzeugs A verbunden ist, und sie werden automatisch in die
ausgefahrene Position gebracht, wenn das Tarnrohr 4 von
der Außenstruktur
gelöst wird
(2).
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Die
aerodynamischen Flächen 17 werden ausgefahren,
indem sie sich in einem gleichen Winkel S1 oder S2 um Drehzapfen 28 oder 29 drehen, wie
es zu Illustrationszwecken in 9 beziehungsweise
in 10 in zwei unterschiedlichen Varianten dargestellt
ist.